Beim DDB sind Sie immer gut informiert

DEUTSCHER DIABETIKER BUND Beim DDB sind Sie immer gut informiert Der Deutsche Diabetiker Bund (DDB) | DJ  5–2016 Der DDB (www.diabetikerbund.de) i...
Author: Insa Dieter
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DEUTSCHER DIABETIKER BUND

Beim DDB sind Sie immer gut informiert Der Deutsche Diabetiker Bund (DDB)

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Der DDB (www.diabetikerbund.de) ist •• die größte Selbsthilfeorganisation von und für Menschen mit Diabetes •• kompetenter Ansprechpartner in Sachen Diabetes •• Interessenvertretung von Betroffenen für Betroffene in Politik und Gesellschaft

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DDB-Bundesverband Deutscher Diabetiker Bund e. V. Bundesgeschäftsstelle:­ Käthe-Niederkirchner-Straße 16 10407 Berlin Tel.: 0 30/4 20 82 49 80 www.diabetikerbund.de E-Mail: [email protected]

Der DDB hält für seine Mitglieder eine ganze Reihe von Beratungsangeboten bereit. So übernimmt das DDB-Rechtsberatungsnetz, ein Netzwerk aus kompetenten Juristen, eine anfängliche juristische Beratung der im DDB organisierten Dia­betiker. Die beteiligten Rechtsanwälte geben Hilfe, Beratung und Unterstützung. Partner des Deutschen Diabetiker Bundes ist der VDBS (Versicherungsdienst für Blinde und Sehbehinderte GmbH). Der VDBS berät Mitglieder des DDB exklusiv beim Abschluss von Versicherungen und hat dazu spezielle Angebote entwickelt. Wenden Sie sich als Mitglied des Deutschen Diabetiker Bundes gern an Ihren Landesverband!

Starke Patientenvertretung Aufgrund seiner Selbsthilfestruktur ist der DDB zu einer Patientenvertretung auf gesundheitspolitischer Ebene – im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) – berechtigt. In dem Gremium kämpft der Diabetiker Bund seit vielen Jahren für die Rechte der Patienten, wie für den Erhalt der Erstattungsfähigkeit von Blutzuckerteststreifen oder die Kostenübernahme der kontinuierlichen Glukosemessung (CGM) durch die Krankenkassen. Seit Dezember 2013 ist die DDB-Geschäftsstelle in Berlin (Tel.: 0 30/4 20 82 49 80), um durch eine intensive Lobbyarbeit vor Ort die Interessen von Menschen mit Diabetes durchzusetzen. Im G-BA kämpft der DDB aufgrund seiner Patientenvertretung, zu der er allein durch seine Selbsthilfestruktur berechtigt ist, für die Rechte aller Diabetiker.

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Adressen der DDB-Landesverbände

LV Brandenburg e. V. Schopenhauerstraße 37 14467 Potsdam Tel.: 03 31/9 51 05 88 Fax: 03 31/9 51 05 90 www.ddb-brb.de E-Mail: [email protected]

LV Hessen e. V. Friedrich-Ebert-Straße 5 34613 Schwalmstadt-Treysa Tel.: 0 66 91/2 49 57 Fax: 0 66 91/2 49 58 www.ddbhessen.de E-Mail: [email protected] LV Meck­lenburg-Vorpommern e. V. Lübecker Straße 5 19053 Schwerin Tel.: 03 85/59 16 60 www.ddb-mv.de E-Mail: [email protected]

LV Niedersachsen e. V. Am Nottbohm 46a Bremen 31141 Hildesheim Kontakt über die BundesgeschäftsTel.: 0 51 21/87 61 73 stelle, Käthe-Niederkirchner-Straße 16 Fax: 0 51 21/87 61 81 10407 Berlin www.ddb-niedersachsen.de Tel.: 0 30/4 20 82 49 80 E-Mail: [email protected] Fax: 0 30/42 08 24 98 20 E-Mail: [email protected]

Nord­rhein-Westfalen Kontakt über die Bundesgeschäftsstelle, Käthe-Niederkirchner-Straße 16 10407 Berlin Tel.: 0 30/4 20 82 49 80 Fax: 0 30/42 08 24 98 20 E-Mail: [email protected] Rheinland-Pfalz Kontakt über die Bundesgeschäftsstelle, Käthe-Niederkirchner-Straße 16 10407 Berlin Tel.: 0 30/4 20 82 49 80 Fax: 0 30/42 08 24 98 20 E-Mail: [email protected] LV Saarland e. V. Wolfskaulstraße 43 66292 Riegelsberg Tel.: 0 68 06/95 35 71 Fax: 0 68 06/95 35 72 www.diabetiker-saar.de E-Mail: [email protected] LV Sachsen e. V. Striesener Straße 39 01307 Dresden Tel.: 03 51/4 52 66 52 Fax: 03 51/4 52 66 53 www.diabetikerbund-sachsen.de E-Mail: [email protected]

LV Sachsen-Anhalt e. V. Neuer Weg 22/23 06493 Quedlinburg Tel./Fax: 0 39 64/52 84 83 www.diabetikerbundsa.de E-Mail: [email protected] Regionalverband Nord Kontakt über die Bundesgeschäftsstelle, Käthe-Niederkirchner-Straße 16 10407 Berlin Tel.: 0 30/4 20 82 49 80 Fax: 0 30/42 08 24 98 20 E-Mail: [email protected] LV Thüringen e. V. Waldenstraße 13a 99084 Erfurt Tel./Fax: 03 61/7 31 48 19 www.ddb-thueringen.de E-Mail: [email protected] DDB-Mitgliedsorganisationen: Förderkreis Eltern diabetischer Kinder und Jugendlicher e. V. c/o Ina Wiege Kanalstraße 54 67655 Kaiserslautern Tel.: 06 31/62 77 98 18

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Foto: Syda Productions - fotolia.com

LV Berlin e. V. Schillingstraße 12 10179 Berlin Tel.: 0 30/2 78 67 37 Fax: 0 30/27 59 16 57 www.diabetikerbund-berlin.de E-Mail: [email protected]

LV Hamburg e. V. Heidenkampsweg 99 20097 Hamburg Tel.: 0 40/2 00 04 38-0 Fax: 0 40/2 00 04 38-0/-8 www.diabetikerbund-hamburg.de E-Mail: [email protected]

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Diabetikerbund Bayern e. V. Gut Maiach Innstraße 47 90451 Nürnberg Tel.: 09 11/22 77 15 Fax: 09 11/2 34 98 76 www.diabetikerbund-bayern.de E-Mail: [email protected]

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CGM und FGM: Diabetiker Bund hakt wegen Kostenübernahme bei Kasse nach Auf dem deutschen Markt ist es seit November 2014 zu haben, für Kinder ab 4 Jahren erst seit kurzem zugelassen: das FreeStyle L­ ibre (Flash Glucose Monitoring, kurz: FGM). Der DDB hat das neue System von Anfang an begrüßt, aber immer betont, dass es weiterhin Ziel sein müsse, die Hilfsmittelversorgung an den individuellen Bedürfnissen der Diabetiker zu orientieren – und nicht an kurzfristigen Kostenkalkulationen.

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Für den DDB stellt sich die Frage, wie sich beide Verfahren sinnvoll zugunsten von Menschen mit Diabetes in Anwendung bringen lassen. Das FGM funktioniert über einen Sensor am Oberarm, der permanent Daten misst und speichert. Bei jedem Scan mit einem Lesegerät über den Sensor werden der aktuelle Glukosewert, der Glukoseverlauf der letzten 8 Stunden und ein Trendpfeil an-

gezeigt. Der Pfeil gibt an, ob der Glukosewert steigt, sinkt oder sich kaum ändert. Mit einem Fragenkatalog hat sich der Deutsche Diabetiker Bund vor wenigen Tagen an die Krankenkasse DAK Gesundheit gewandt, eine der ersten Kassen – neben der Techniker Krankenkasse und der Barmer GEK –, welche die Kosten für das System ganz oder teilweise übernehmen und die es nun für junge Menschen mit Diabetes von 4 bis 18 Jahren anbieten will. Das wäre ein erster Schritt in Richtung Regelversorgung. Das FGM-Starterpaket kostet 169,90 Euro und enthält ein Lesegerät und 2 Sensoren (für jeweils bis zu 14 Tage) – ausreichend für bis zu 4 Wochen; jeder weitere Sensor macht 59,90 Euro aus.

1 000 DAK-Versicherte pro Monat Seit Juni 2015 werden monatlich jeweils rund 1 000 Diabetiker, die bei der DAK versichert sind, mit dem FGM-System ausgestattet. Die Kosten müssen die Versicherten nicht auslegen, sondern sie werden direkt beliefert, wenn sie das neue System nutzen wollen. Für das Lesegerät wird einmalig die gesetzliche Zuzahlung fällig. Die Sensoren sind zuzah-

lungsfrei und werden den versicherten Diabetikern ohne weitere Verordnung direkt vom Hersteller regelmäßig zugeschickt. Das Angebot gilt bislang für Patienten, die eine intensivierte Insulintherapie benötigen und „am stärksten unter dem ständigen Zuckermessen leiden“, so die Krankenkasse. Die Diabetespatienten werden aus den Disease-Management-Programmen (DMPs) nach Zufalls­ prinzip ausgewählt und angeschrieben. Diese Versicherten müssen gegenüber der Krankenkasse dann erklären, dass sie das neue System nutzen wollen. In seinem Schreiben an die DAK will der DDB von der Krankenkasse wissen, wie sie allgemein die Chancen der gesetzlich Krankenversicherten beurteilt, künftig frei zwischen FGM und CGM entscheiden zu können, ob für junge DAK-Versicherte ggf. auch problemlos ein Wechsel von einem FGM- zu einem CGM-System möglich wäre und unter welchen Voraussetzungen. Wie die Antworten ausgefallen sind, darüber werden wir berichten. Der Deutsche Diabetiker Bund ist jedenfalls schon sehr gespannt darauf!

Fotos:Kirchheim/Frank Schuppelius

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So könne ein System zur kontinuierlichen Glukosemessung (CGM) durchaus für Patienten sinnvoller sein, die Unterzuckerungen (Hypoglykämien) nicht oder eher schlecht bemerken, vor allem nachts im Schlaf. Auch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat in seinem Abschlussbericht vom Mai 2015 nochmals bestätigt, worin sich der DDB als auch Diabetesexperten längst einig sind: Die kontinuierliche Glukosemessung (CGM), die über einen Sensor im Unterhautfettgewebe kontinuierlich den Glukosegehalt misst und Zuckertrends erkennen bzw. den Patienten vor Unterund Überzuckerungen sofort warnen kann, hat einen Zusatznutzen. Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) steht dazu noch aus.

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Diabetikerbund Bayern e. V. Gut Maiach

Innstraße 47 90451 Nürnberg Tel.: 09 11/22 77 15 Fax: 09 11/2 34 98 76 www.diabetikerbund-bayern.de E-Mail: [email protected]

Von Anfang an sind wir im Diabetikerbund dabei und profitieren ebenso lange von den Selbsthilfegruppen. Das Aufgefangenwerden von anderen, deren Kind schon länger Diabetes hat, half uns als Familie sehr. Klar, man wäre auch irgendwie allein zurechtgekommen, aber warum allein, wenn ich von den Erfahrungen anderer profitieren kann? Gut 20 Jahre im Diabetikerbund Bayern kann ich überblicken und, wenn mich am Anfang auch primär München interessierte, so erinnere ich mich, dass die Liste der Selbsthilfegruppen in ganz Bayern damals doch sehr übersichtlich war. Irgendwann wurden es immer mehr – zu Beginn meiner aktiven Zeit 2001 waren es im Münchner Stadtgebiet 10 Gruppen, heute sind es nur noch 5. Nun bin ich seit einigen Jahren die Redakteurin des kontakt und deshalb fällt es mir besonders auf: Es werden im gesamten Freistaat immer weniger Selbsthilfegruppen. Wir haben natürlich viel Kontakt zu Gruppenleitern – die meisten von ihnen vermuten: Wenn ich die Leitung niederlegen will oder muss, wird sich niemand mehr dafür zur Verfügung stellen. Sie glauben das nicht? Es ist schon oft passiert. Andere Gruppenleiter wären hochmotiviert und würden gern viel bieten – aber: Der Gruppenbesuch ist über die Jahre in vielen Fällen auch zurückgegangen – ebenfalls ein Grund, weshalb die eine oder andere Gruppe nicht mehr existiert.

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Mit offenen Armen aufgenommen

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Ich finde diese Entwicklung sehr schade, denn ich sehe in meiner Gruppe, die mich damals auffing und die ich seit einigen Jahren leite, wie sehr die Gemeinschaft helfen kann. Neue Familien werden mit offenen Armen aufgenommen und jeder versteht, wie es ihnen geht, anders als im normalen sozialen Umfeld. Jetzt sind dies natürlich in einer Familiengruppe jüngere Menschen, die weniger Probleme haben, sich zu „outen“. Das sieht bei Selbsthilfegruppen mit älteren Teilnehmern oft anders aus, erst recht dann, wenn Typ-2-Diabetiker das fatale Vorurteil, „selbst schuld“ an ihrer Erkrankung zu sein, verinnerlicht

haben. Bedenken Sie bitte: In Notzeiten hätten Sie mit Ihrer genetischen Variation klare Überlebensvorteile. Wenn es diese Disposition nicht gäbe – wer weiß, ob wir als Spezies Mensch jetzt noch existieren würden. Offen mit Diabetes umgehen, ihn als Herausforderung annehmen – das muss der Weg sein, denn mit „Kopf-in-den-Sand-stecken“ kommt niemand weiter. Ich kann nur dazu aufrufen: Geht in die Selbsthilfegruppen, seid offen, lernt vonein­ander und miteinander, erlebt Gemeinsamkeit. Die Selbsthilfe und die Gruppen sind natürlich nicht mehr die einzige Informationsquelle. Diabetiker bekommen Schulungen, es gibt das Internet mit seriösen und unseriösen Informationen, Foren, Blogs und soziale Netzwerke – eine Vielzahl neuer Möglichkeiten, die wertvolle Ergänzungen sind. Sie machen für Selbsthilfegruppen z. B. Austausch und Informationsweitergabe zwischen den Treffen via E-Mail-Verteiler möglich. Selbsthilfe – wozu eigentlich? Und hier meine ich nicht nur die Gruppen, sondern besonders die Mitgliedschaft im Diabetikerbund. Habe ich was davon bzw. was habe ich davon? Diese Fragen höre ich an Info-Ständen immer wieder. Für mich ist die Mitgliedschaft eine Selbstverständlichkeit, denn das ist MEINE Interessenvertretung, nur gemeinsam sind wir stark und erreichen etwas, finden Gehör. Oft höre ich am Stand: Was tut denn der Diabetikerbund für …? Ja, der setzt sich ein, dass es Diabetikern gut geht, sie Zugang zu modernen Therapieoptionen haben, trotz Diabetes ein ganz normales Leben führen können, Vorurteile verschwinden. Diejenigen, die da so kritisch fragen, sind natürlich nicht Mitglied – sie glänzen aber auch nicht mit viel Wissen über ihren Diabetes. Und deshalb ist das doppelt traurig, denn es hat schon einen Grund, weshalb das Diabetes-Journal Mitgliederleistung ist – diese Personen würden ganz entscheidend dazulernen. Mein persönliches Fazit: Selbsthilfe ist, wie alles, im Wandel, sie findet zunehmend Gehör, ihre Bedeutung steigt – Selbsthilfe ist noch lange kein Auslaufmodell! IHRE MARION KÖSTLMEIER

Illustration: sk_com – fotolia.com

Selbsthilfe(gruppe) – ein Auslaufmodell?

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Typ-2-Diabetiker: Wehren Sie sich! Den Gliniden droht das Aus!

Glinide (Repaglinid und Nateglinid) sind hochwirksame, seit ca. 15 Jahren weltweit zugelassene Medikamente zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2. Daten einer dänischen Studie zeigen eine klare Überlegenheit bezüglich der Gesamtsterblichkeit und des Risikos von Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Vergleich mit den häufig in Deutschland eingesetzten Sulfonylharnstoffen Glibenclamid und Glimepirid. Glinide werden als Tablette etwa eine halbe Stunde vor kohlenhydratreichen Mahlzeiten eingenommen. Sie regen die Insulinproduktion in der Bauchspeicheldrüse an und verhindern so Blutzuckerspitzen nach dem Essen. Weil sie nicht lange wirken, ganz im Gegensatz zu Glibenclamid und Glimepirid, ist die Unterzuckerungsgefahr gering. Glinide werden hauptsächlich von Diabetologen einge-

Brief an den G-BA In einem gemeinsamen Brief wenden sich viele Organisationen, die sich mit Diabetes mellitus befassen, mit der Bitte, sich für den Erhalt der Glinide einzusetzen, an Prof. Josef Hecken, den Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Nur, wenn Patienten und Ärzte hier gemeinsam agieren, besteht eine ­Chance, diese hoch potenten Medikamente in Deutschland weiterhin zu Lasten der

gesetzlichen Krankenversicherung verordnen zu können. Für Patienten, die Repa­glinid oder Nateglinid einnehmen, haben wir einen Brief entworfen, der für Sie auf unserer Homepage zum Download bereitsteht. Wir bitten Sie, diesen Brief mit Ihrem Absender zu ergänzen, zu unterschreiben und an Prof. Hecken zu senden.

Termine in Bayern 22. – 26. Mai Fußball-PartnerCamp mit dem 1. FC Nürnberg 11. Juni Allgäuer Diabetikertag, Kempten 25. Juni Regensburger Diabetesund Stoffwechseltag 8. Juli Altdorfer Informationsveranstaltung für Diabetiker 14./15. Juli Gesünder unter 7 31. Juli – 7. Aug. DiabetesCamp Burhave 22. Oktober Landesmitgliederversammlung in Nürnberg 12. November Weltdiabetestag in Erlangen 16. November Dachauer Diabetikertag Detail-Infos finden Sie, soweit schon vorhanden, auf unserer Homepage.

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Foto: Andrea Fettweis – fotolia.com

Bewährt und hochwirksam

setzt. Weil Typ-2-Diabetiker meist nur vom Hausarzt betreut werden, ist ihre Verordnung nicht sehr häufig. Sie machen nur ca. 4 Prozent aller oralen Antidiabetika (Tabletten zur Behandlung des Diabetes) aus. Neben dem Vorteil der geringen Gefahr von Unterzuckerungen erlauben Glinide mehr Flexibilität im Alltag – besonders wichtig für die steigende Zahl von jüngeren Typ-2-Diabetikern, die noch im Berufsleben stehen. Aber auch sehr alte Patienten profitieren, da sie das Essen oft vergessen – bei der Einnahme von Sulfonylharnstoffen drohen dadurch schwere Unterzuckerungen. Kampflos geben wir diese Substanzgruppe nicht auf – und das sollten auch Sie, die Nutzer, nicht tun.

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Gemeinsam mit dem Berufsverband niedergelassener Diabetologen in Bayern (bndb) setzen wir uns für den Erhalt der Verordnungsfähigkeit der Glinide ein! Im Februar 2016 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden, dass sie ab dem 1. Juli 2016 nur noch bei Patienten mit schwerer Nierenfunktionsstörung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden dürfen. Für Patienten, die mit diesen Medikamenten gut eingestellt sind, aber nicht unter diese Ausnahmeregelung fallen, muss eine Therapie-Alternative gefunden werden. Dabei sind Glinide keine hochpreisigen, neuen Medikamente. Repaglinid gibt es wegen des abgelaufenen Patentschutzes schon als Generika. Die Alternative ist meistens, so Dr. Christoph Neumann (Vorstand bndb), die Insulintherapie, die deutlich höhere Kosten (für Insulin, Pens, Blutzuckerteststreifen, Kanülen, Lanzetten, Schulungen) erzeugt.

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Niedersachsen

LV Hamburg e. V. Heidenkampsweg 99 20097 Hamburg Tel.: 0 40/2 00 04 38-0 Fax: 0 40/2 00 04 38-0/-8 www.diabetikerbund-hamburg.de E-Mail: [email protected]

LV Niedersachsen e. V. Am Nottbohm 46a 31141 Hildesheim Tel.: 0 51 21/87 61 73 Fax: 0 51 21/87 61 81 www.ddb-niedersachsen.de E-Mail: [email protected]

Termine

„Diabetes und Arbeit“

Diabetes Stadtteilgruppe Bergedorf Am 4. Mai 2016 trifft sich die Selbsthilfegruppe wieder. Thema: Allgemeine Fragen zum Diabetes mellitus 14.00 – 16.00 Uhr in der Holzhude 1, 21029 Hamburg-Bergedorf Kontakt: Rosemarie Werth, Tel.: 0 40/ 7 35 65 68 oder Brigitte Teichmann, Tel.: 0 40/7 35 51 75

Im Namen des Landesvorstandes lud Almut Suchowerskyj zu einer Weiterbildung mit dem Thema „Diabetes und Arbeit“ am 27.02.2016 ins Freizeitheim Vahrenwald in Hannover ein.

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Diabetes Stadtteilgruppe Schnelsen und Eidelstedt Achtung! Diesmal trifft sich diese Selbsthilfegruppe am 2. Donnerstag im Mai und zwar am 12. Mai 2016. Treffpunkt ist wieder im Albertinen-Haus, Sellhopsweg 18 – 22, 22457 Hamburg-Schnelsen, um 19.00 Uhr. Thema: Neues Diabetologen-Praxisteam aus der Region stellt sich vor Nähere Informationen unter 01 71/ 8 39 83 15

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Der Arzt für Arbeitsmedizin und Naturheilverfahren Uwe Krohn-Sahrhage aus Hildesheim, der selbst betroffen und 2. Vorsitzender vor Ort ist, referierte vor Bezirksvorsitzenden, Diabeteslotsen und Landesbeauftragten und sorgte damit für einen Beitrag zur qualifizierten Selbsthilfe in Niedersachsen. Zunächst führte der Arbeitsmediziner mit einem Impulsvortrag kurzweilig ins Thema ein, und die gute Nachricht vorweg – entgegen der landläufigen Vorahnung: Diabetiker ohne schwerwiegende Folgeerkrankungen oder weitere Krankheiten können nahezu alle Berufe und Tätigkeiten ausüben, zu denen sie nach ihren persönlichen Neigungen, Vorlieben und praktischen Fähigkeiten und ihrer Ausbildung geeignet sind. Es gibt allerdings verschiedene Aspekte, die besonders für insulinspritzende Diabetiker zu beachten sind. Das Schlüsselwort ist Gefährdungsbeurteilung. Ein generelles No! gibt es nur in ganz wenigen Fällen. Was geht und was nicht und wie es gehen kann, fußt auf dem „Leitfaden für Betriebsärzte zu Diabetes und Beruf“ des Ausschusses Arbeitsmedizin der Gesetzlichen Unfallversicherung von Dr. Kurt Rinnert, Arbeitsmediziner und Diabetologe (www.dguv.de/publikationen). Anhand mehrerer Fallbeispiele, die in Gruppenarbeit selbständig und mithilfe intuitiven Wissens und logischen Menschenverstandes bearbeitet werden

sollten, wollte Referent Krohn-Sahrhage die Anwendung der nüchternen Verordnungen und Gesetze den geschulten Laien näherbringen. Lächelnd belauschte er interessiert die teils eingeschränkten Herangehensweisen, teils hitzigen Diskussionen innerhalb der Gruppen mit ihren Fallbeispielen, die natürlich ­extra so konstruiert waren, nie eindeutig beurteilt werden zu können, und die in den Gesetzen – Schutz und Entfaltung – stets eine Abwägung in sich bargen. Er bestärkte Mindermeinungen in den lebhaften Gruppen und schnappte dankbar Aufhänger für den Fortgang seines Vortrags und die Auflösungen der Fallbeispiele auf, die die Teilnehmer zu einer einschneidenden wie verblüffenden Erkenntnis bringen sollten:

(Nahezu fast) Alles ist möglich (unter bestimmten Bedingungen) Wie kommt das? Früher war das anders. In der Tat: Während den Diabetikern im Dritten Reich sogar das Recht auf Familiengründung und Berufsausübung abgesprochen wurde, ist den Diabetikern heute fast alles zur persönlichen Selbstverwirklichung erlaubt. Dass Risiko und Einschränkungen heute derart lax ausgelegt sind, ist natürlich auch dem Umstand der individualisierten Therapie geschuldet und der Tatsache, dass es immer mehr Diabetiker werden und man ihnen die gesellschaftliche Teilhabe in allen Bereichen gar nicht vorenthalten darf. Womit sollte das denn ausgeglichen werden? Während früher Berufe für Leute mit Diabetes nicht möglich waren oder nur eingeschränkt, wie Arbeiten mit Absturzgefahr (Dachdecker, Starkstromelektriker,

Fotos: farbkombinat, krizz7 - Fotolia.com

Hamburg

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Kontakt Öffentlichkeitsarbeit: Nicola Finke-Fricke Landesbeauftragte für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Landesverband Niedersachsen des DDB e.V. [email protected]

Das bedeutet aber auch eine höhere Verantwortung für alle Beteiligten, insbesondere die Achtsamkeit des Diabetikers an sich, was durch gute Schulung und innerhalb professioneller Selbsthilfe geleistet werden kann, und ermöglicht aber auch auf den Einzelfall zugeschnittene Lösungen, was nur eine Adaption an die Realität ist, denn: Es gibt immer mehr Diabetiker; bis 2020 werden ca. 2,8 Mio. erwerbsfähige Personen betroffen sein und somit auch welche auf dem Arbeitsmarkt. Außerdem altert die Erwerbsbevölkerung, was einerseits zu Facharbeitermangel und Nachwuchsproblemen führen kann, andererseits ist eine längere Arbeitszeit die Konsequenz aus einer längeren Lebenszeit und somit die ­Chance hoch bis wahrscheinlich, während des Berufslebens einen Diabetes Typ 2 zu entwickeln. Daher ist eine Neubewertung

Welche Kriterien für die Beurteilung zur Vereinbarkeit mit einem Diabetes müssen zugrunde liegen? Problematisch wird es, wenn das Berufsumfeld keine Chancen während der Arbeitszeit zulässt für Messen, Essen und Trinken, bei wechselnder Schichtarbeit, wenn beim Patienten ein hohes Risiko für Unterzuckerungen vorliegt, sogar eine Wahrnehmungsstörung dessen, wobei das Kriterium der Schwere die Fremdhilfe ist.

Alternativen Bei jugendlichem Diabetes liegt der Dia­betes zu Zeiten der Berufsfindung ja schon vor, aber was ist, wenn ein Typ-2-Diabetes sich im Laufe der Berufstätigkeit entwickelt? Vielleicht muss über Berufsalternativen nachgedacht werden, vielleicht genügt es, sich den Arbeitsplatz etwas anders zu gestalten, um mehr Bewegung in den Berufsalltag einzubauen. Ein betriebliches Eingliederungsmanagement könnte greifen. Arbeitgeber und Kollegen sollten eingeweiht sein und wissen, was zu tun ist im Fall einer Unterzuckerung, wohingegen der Diabetiker mit Trainings für Hyperwie Hypoglykämien reagieren kann. Schlussendlich ist die Diskriminierung von Diabetikern am Arbeitsplatz unnötig, denn von Diabetikern geht kein höheres Risiko aus als von anderen Arbeit-

nehmern. Der Patient sollte alle 6 bis 12 Monate vom Arbeitsmediziner und Diabetologen untersucht werden und das Unternehmen versorgt sein mit arbeitsmedizinischen Informationen durch den Betriebsarzt. Der Betriebsarzt orientiert sich am „Leitfaden für Betriebsärzte zu Diabetes und Beruf“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) von Dr. Kurt Rinnert.

Zum Schluss noch ein paar Termine: Im Bezirksverband Hildesheim: Am 4. Mai referiert Herr Denecke über Medikamente und Nebenwirkungen im Kolonialhaus Gartenfreunde Nordkamp, Richthofenstraße 39a in 31137 Hildesheim. Im Bezirksverband Schaumburg: SHG Bad Nenndorf: Am 12.  Mai um 19.00 Uhr ist Info und Erfahrungsaustausch in der Curanum-Residenz, Rudolf-Albrecht-Straße 44a. SHG Bückeburg: Am 12.  Mai steht ein Wandertag auf dem Programm. Weiter Infos in der Presse oder bei ­[email protected] SHG Rinteln: Am 4.  Mai um 19.30  Uhr stellt Bianca Hones, Fa. Abbott, „Neue BZ-Messgeräte“ vor. Für den 1. Juni sei der Vortrag „Welche Lebensmittel erhöhen den Blutzucker?“ von Dipl. oec. troph. Heide Slawitschek-Mulle vorgemerkt. Bezirksverband Hannover: Am 21.05.2016 steht der 30. Hannoversche Selbsthilfetag an. Am 31.05.2016 findet der Gesundheitstag im Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie statt; am Waterlooplatz 11.

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Fazit: Eine pauschale Beurteilung ist illegal!

von zumutbaren Belastungen dringend geboten, denn Gesundheit und Arbeitsfähigkeit müssen aufrechterhalten bleiben und die Selbstverwirklichung des Einzelnen muss berücksichtigt werden.

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Bauarbeiter an Hochbauten), können heute die meisten Berufe von Menschen mit Diabetes mit Auflagen ausgeführt werden – unter der Bedingung einer guten Stoffwechsellage, was angesichts der heutigen Therapiemöglichkeiten wahrscheinlicher ist als früher. Klar unterliegen heute Diabetiker durch zahlreiche Verordnungen und Empfehlungen Einschränkungen bei der Berufsausübung, aber eben nicht pauschal. Dafür hat der Gesetzgeber mit dem Urteil vom 12.08.2008 des BAG AZR 1117/06 ein einklagbares Recht auf Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gesetzt gemäß individuellem Anspruch nach § 618 BGB resp. nach § 5 Arbeitsschutzgesetz.

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