Beim DDB sind Sie immer gut informiert

deutscher Diabetiker Bund Beim DDB sind Sie immer gut informiert Liebe DDB-Mitglieder, liebe | DJ  8–2015 Der Bundestag hat am 18. Juni das Geset...
Author: Gretel Kraus
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deutscher Diabetiker Bund

Beim DDB sind Sie immer gut informiert

Liebe DDB-Mitglieder, liebe

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DJ  8–2015

Der Bundestag hat am 18. Juni das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz, PrävG) verabschiedet. Es soll die Gesundheitsförderung direkt im Lebensumfeld stärken – in Kita oder Schule, am Arbeitsplatz oder im Pflegeheim.

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DDB-Bundesverband Deutscher Diabetiker Bund e. V. Bundesgeschäftsstelle:­ Käthe-Niederkirchner-Straße 16 10407 Berlin Tel.: 0 30/4 20 82 49 80 www.diabetikerbund.de E-Mail: [email protected]

Das Präventionsgesetz stärkt die Grundlagen für eine stärkere Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger, Länder und Kommunen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung – für alle Altersgruppen und in allen Lebensbereichen, erklärt das Bundesgesundheitsministerium. Denn Prävention und Gesundheitsförderung sollen dort greifen, wo Menschen leben, lernen und arbeiten. Neben der gesetzlichen Krankenversicherung werden auch die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung, die

Soziale Pflegeversicherung und auch die Unternehmen der privaten Krankenversicherung eingebunden. In einer Nationalen Präventionskonferenz legen die Sozialversicherungsträger unter Beteiligung insbesondere von Bund, Ländern, Kommunen, der Bundesagentur für Arbeit und der Sozialpartner gemeinsame Ziele fest und verständigen sich auf ein gemeinsames Vorgehen, heißt es im Gesetzentwurf. Das Gesetz wird jedenfalls erhebliche Auswirkungen auf die Behandlung chronisch Kranker haben (wir berichteten in

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Foto: Syda Productions - fotolia.com

Primärprävention beachten! Auch die Selbsthilfe muss ihr Augenmerk auf Primärprävention richten. Denn mit steigender Lebenserwartung, bei genetischer Disposition des Patienten und durch schädliche Einzelfaktoren, wie einem ungesunden Lebensstil, wird ein früherer Diabetes-Ausbruch begünstigt. Eine explosionsartige Entwicklung ist die Folge, die dazu führt, dass gegebenenfalls die Kosten für die Krankenbehandlung sowohl des Typ-2- als auch

des Typ-1-Diabetes dauerhaft vom Sozialversicherungssystem nicht geleistet werden könnten. Dabei ist die Einbindung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung von entscheidender Wichtigkeit. Wissen wir doch aus anderen Kampagnen und Aktionen dieser Bundesbehörde, dass über Medien und Mittel der modernen Kommunikation viele Menschen effektiv erreicht werden können, die sich dann erstmals mit dem Thema, nämlich der Gefahr einer Diabeteserkrankung, ernsthaft auseinandersetzen. Wir gehen davon aus, dass insbesondere solche Kampagnen und Aktionen, zu denen wir heute schon unsere Kooperationswilligkeit als Deutscher Diabetiker Bund kundtun, mit­entscheidend sein werden, die Erkrankungszahlen zurückzudrängen. Dass für die Ärzte keine gesonderte Vergütung vorgesehen ist, was von Diabe-

tologen auch kritisiert wird, mag daran liegen, dass die Anamnese, also die systematische Eingangsbefragung des Patienten nach Vorerkrankungen u. a. durch den Arzt, schon jetzt vorgenommen wird. Diese eingehende Befragung beinhaltet auch, dem Patienten z. B. gesundheitsfördernde Maßnahmen vorzuschlagen. Forderungen nach einer höheren Vergütung sollten auf anderer Ebene ansetzen und nicht im Bereich der nunmehr geregelten Primärprävention gesetzlich verankert werden. Denn die Anamnese selbst gehört zum Standard-Handwerkszeug des Arztes. Es war auch schon immer Selbstverständnis der Selbsthilfe, dass der Patient dort abgeholt werden muss, wo er gerade steht. Dieter Möhler DDB-Bundesvorsitzender

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Ausgabe 3/2015). Typ-2-Diabetes steht im Gesetz auf der Liste der Krankheiten, denen mit Primärprävention begegnet werden soll. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat den Typ-2-Diabetes bekanntlich als einzige nichtinfektiöse Krankheit der Klassifikation einer Epidemie unterworfen.

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Menschen mit Diabetes!

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Der Deutsche Diabetiker Bund (DDB) (DDB; www.diabetikerbund.de) ist •• die größte Selbsthilfeorganisation von und für Menschen mit Diabetes •• kompetenter Ansprechpartner in Sachen Diabetes •• Interessenvertretung von Betroffenen für Betroffene in Politik und Gesellschaft Der DDB hält für seine Mitglieder eine ganze Reihe von Beratungsangeboten bereit. So übernimmt das DDB-Rechtsberatungsnetz, ein Netzwerk aus kompetenten Juristen, eine anfängliche juristische Beratung der im DDB organisierten Dia­ betiker. Die beteiligten Rechtsanwäl-

te geben Hilfe, Beratung und Unterstützung. Partner des Deutschen Diabetiker Bundes ist der VDBS (Versicherungsdienst für Blinde und Sehbehinderte GmbH). Der VDBS berät Mitglieder des DDB exklusiv beim Abschluss von Versicherungen und hat dazu spezielle Angebote entwickelt. Wenden Sie sich als Mitglied des Deutschen Diabetiker Bundes gern an Ihren Landesverband!

Starke Patientenvertretung Aufgrund seiner Selbsthilfestruktur ist der DDB zu einer Patientenvertretung auf gesundheitspolitischer Ebene – im

Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) – berechtigt. In dem Gremium kämpft der Diabetiker Bund seit vielen Jahren für die Rechte der Patienten, wie für den Erhalt der Erstattungsfähigkeit von Blutzuckerteststreifen oder die Kostenübernahme der kontinuierlichen Glukosemessung (CGM) durch die Krankenkassen. Seit Dezember 2013 ist die DDB-Geschäftsstelle in Berlin (Tel.: 0 30/4 20 82 49 80), um durch eine intensive Lobbyarbeit vor Ort die Interessen von Menschen mit Diabetes durchzusetzen. Im G-BA kämpft der DDB aufgrund seiner Patientenvertretung, zu der er allein durch seine Selbsthilfestruktur berechtigt ist, für die Rechte aller Diabetiker.

Adressen der DDB-Landesverbände LV Baden-Württemberg e. V. Karlstraße 49a 76133 Karlsruhe Tel.: 07 21/6 80 78 64-0 Fax: 07 21/6 80 78 64-9 www.ddb-bw.de E-Mail: [email protected] Diabetikerbund Bayern e. V. Ludwigstraße 67 90402 Nürnberg Tel.: 09 11/22 77 15 Fax: 09 11/2 34 98 76 www.diabetikerbund-bayern.de E-Mail: [email protected] LV Berlin e. V. Schillingstraße 12 10179 Berlin Tel.: 0 30/2 78 67 37 Fax: 0 30/27 59 16 57 www.diabetikerbund-berlin.de E-Mail: [email protected]

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LV Brandenburg e. V. Schopenhauer Straße 37 14467 Potsdam Tel.: 03 31/9 51 05 88 Fax: 03 31/9 51 05 90 www.ddb-brb.de E-Mail: [email protected]

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LV Hamburg e. V. Heidenkampsweg 99 20097 Hamburg Tel.: 0 40/2 00 04 38-0 Fax: 0 40/2 00 04 38-0/-8 www.diabetikerbund-hamburg.de E-Mail: [email protected] LV Hessen e. V. Friedrich-Ebert-Straße 5 34613 Schwalmstadt-Treysa Tel.: 0 66 91/2 49 57 Fax: 0 66 91/2 49 58 www.ddbhessen.de E-Mail: [email protected] LV Meck­lenburg-Vorpommern e. V. Lübecker Straße 5 19053 Schwerin Tel.: 03 85/59 16 60 www.ddb-mv.de E-Mail: [email protected] LV Niedersachsen e. V. Am Nottbohm 46a 31141 Hildesheim Tel.: 0 51 21/87 61 73 Fax: 0 51 21/87 61 81 www.ddb-niedersachsen.de E-Mail: [email protected]

Nord­rhein-Westfalen Kontakt über die BundesgeschäftsBremen stelle, Käthe-Niederkirchner-Straße 16 Kontakt über die Bundesgeschäftsstelle, Käthe-Niederkirchner-Straße 16 10407 Berlin Tel.: 0 30/4 20 82 49 80 10407 Berlin E-Mail: [email protected] Tel.: 0 30/4 20 82 49 80 E-Mail: [email protected]

Rheinland-Pfalz Kontakt über die Bundesgeschäftsstelle, Käthe-Niederkirchner-Straße 16 10407 Berlin Tel.: 0 30/4 20 82 49 80 E-Mail: [email protected] LV Saarland e. V. Wolfskaulstraße 43 66292 Riegelsberg Tel.: 0 68 06/95 35 71 Fax: 0 68 06/95 35 72 www.diabetiker-saar.de E-Mail: [email protected] LV Sachsen e. V. Striesener Straße 39 01307 Dresden Tel.: 03 51/4 52 66 52 Fax: 03 51/4 52 66 53 www.diabetikerbund-sachsen.de E-Mail: [email protected] LV Sachsen-Anhalt e. V. Neuer Weg 22/23 06493 Quedlinburg Tel. u. Fax: 0 39 64/52 84 83 www.diabetikerbundsa.de E-Mail: [email protected] Regionalverband Nord Kontakt über die Bundesgeschäftsstelle, Käthe-Niederkirchner-Straße 16 10407 Berlin Tel.: 0 30/4 20 82 49 80 Fax: 0 30/42 08 24 98 20 E-Mail: [email protected]

LV Thüringen e. V. Waldenstraße 13a 99084 Erfurt Tel./Fax: 03 61/7 31 48 19 www.ddb-thueringen.de E-Mail: [email protected] DDB-Mitgliedsorganisationen: Arbeitskreis der Pan­krea­tektomierten (Bauchspeicheldrüsenerkrankte) e. V. Thomas-Mann-Straße 40 53111 Bonn Tel.: 02 28/33 88 92 51 Fax: 02 28/33 88 92 53 Förderkreis Eltern diabetischer Kinder und Jugendlicher e. V. c/o Ina Wiege Kanalstraße 54 67655 Kaiserslautern Tel.: 06 31/62 77 98 18

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Patientenrechtegesetz: Anspruch auf Insulinpumpe & Co.

Leistung selbst, ist die Krankenkasse zur Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten verpflichtet. Die Krankenkasse berichtet dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen jährlich über die Anzahl der Fälle, in denen Fristen nicht eingehalten oder Kostenerstattungen vorgenommen wurden. Für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gelten die §§ 14, 15 des 9. Buches zur Zuständigkeitsklärung und Erstattung selbst beschaffter Leistungen. Die Auslegung des § 13 Abs. 3a SGB V führt jedoch immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Patienten und Krankenkassen. Zwischenzeitlich liegen bereits mehrere erstinstanzliche Urteile sowie erste Entscheidungen der Landessozialgerichte vor.

Kasse muss innerhalb weniger Wochen entscheiden Unstreitig ist, dass die Krankenkasse über einen Antrag innerhalb von 3 Wochen entscheiden muss. Wird ein Gutachten vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) eingeholt, hat die Kasse 5 Wochen Zeit. Damit der Patient weiß, welche Frist gilt, muss die Kran-

kenkasse schriftlich darüber informieren, wenn sie ein Gutachten einholt. Patienten, die eine Leistung beantragen, sollten sich deswegen merken, wann der Antrag bei der Kasse eingegangen ist. Am einfachsten ist dies anhand eines Faxsendeberichts oder auch durch persönliche Abgabe in der Geschäftsstelle der Krankenkasse nachzuvollziehen. Die Frist läuft ab dem nächsten Tag. Beispiel: Der Antrag wird am 1. Juni 2015 bei der Krankenkasse abgegeben. Die Frist beginnt am 2. Juni zu laufen und endet am 22. Juni (3-Wochen-Frist) bzw. am 6. Juli (5-Wochen-Frist). Wichtig ist, dass der Antrag vollständig ist. Ist er das nicht, dürfte dies eine Verlängerung der Frist bewirken. Eine solche Fristverlängerung muss die Krankenkasse aber unter Angabe des Grundes dem Patienten schriftlich mitteilen. Dabei muss auch auf die Fristen des § 13 Abs. 3a SGB V hingewiesen werden. Ebenso muss mitgeteilt werden, welche Unterlagen noch fehlen. Diese Voraussetzungen sind, zumindest nach meinen Erfahrungen, häufig nicht erfüllt. Kann die Kasse die Fristen nicht einhalten, muss

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§ 13 Abs. 3a SGB V lautet konkret: Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen zügig, spätestens bis zum Ablauf von 3 Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst), eingeholt wird, innerhalb von 5 Wochen nach Antragseingang zu entscheiden. Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme für erforderlich hält, hat sie diese unverzüglich einzuholen und die Leistungsberechtigten hierüber zu unterrichten. Der Medizinische Dienst nimmt innerhalb von 3 Wochen gutachtlich Stellung. Wird ein im Bundesmantelvertrag für Zahnärzte vorgesehenes Gutachterverfahren durchgeführt, hat die Krankenkasse ab Antragseingang innerhalb von 6 Wochen zu entscheiden; der Gutachter nimmt innerhalb von 4 Wochen Stellung. Kann die Krankenkasse Fristen nach Satz 1 oder Satz 4 nicht einhalten, teilt sie dies den Leistungsberechtigten unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mit. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. Beschaffen sich Leistungsberechtigte nach Ablauf der Frist eine erforderliche

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Foto: Kirchheim/Frank Schuppelius

Für gesetzliche Krankenkassen gelten seit Ende Februar 2013 im Antragsverfahren bestimmte Fristen, in denen ein Antrag bearbeitet werden muss. Diese Regelung wurde mit dem Patientenrechtegesetz eingeführt und bietet Patienten eine zusätzliche Möglichkeit, Leistungen wie Systeme zur kontinuierlichen Glukosemessung (CGM) oder eine Insulinpumpe von ihrer Krankenkasse zu erwirken.

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Hat die Kasse die 3- bzw. 5-Wochen-Frist eingehalten? Bei einem ablehnenden Bescheid lohnt es sich in jedem Fall, dies genau zu prüfen.

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Leistung gar nicht erforderlich?

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Gegen diese Auslegung spricht, dass die neue Regelung auf die Rechte der Patienten so gut wie keine Auswirkungen hätte. Seitens der Kassen könnten die Fristen missachtet werden und einem Kostenerstattungsanspruch könnte entgegengehalten werden, dass die Leistung nicht erforderlich war. Von einem Patienten kann außerdem nicht erwartet werden, dass er beurteilen kann, was aus Sicht seiner Krankenkasse erforderlich ist. Hinzu kommt,

dass häufig die finanziellen Mittel fehlen, um die Leistung vorzufinanzieren. Im Übrigen hat auch ohne den neuen § 13 Abs. 3a SGB V jeder nach einer ungerechtfertigten Ablehnung einer Leistung durch die Krankenkasse einen Anspruch auf Kostenerstattung, wenn die Leistung selbst beschafft wird. Wichtig in dieser Konstellation nach § 13 Abs. 3 SGB V ist, dass die Krankenkasse zunächst einen Ablehnungsbescheid erlässt, wobei auch eine mündliche Ablehnung ausreichend, aber schwieriger zu beweisen ist. Außerdem muss zum Zeitpunkt der Selbstbeschaffung ein materieller Anspruch auf die Leistung bestehen, z. B. für Hilfsmittel nach § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V. Die patientenfreundliche Auslegung des § 13 Abs. 3a SGB V geht hingegen davon aus, dass nach Fristablauf von Gesetzes wegen ein Genehmigungsbescheid fingiert wird. Diese Genehmigungsfiktionen finden sich auch in anderen Bereichen des öffentlichen Rechts wieder, z. B. in den Landesbauordnungen. Der Patient kann sich nach Fristablauf entweder die Leistung selbst kaufen und anschließend von der Krankenkasse die Kostenerstattung verlangen. Wenn sich der Patient es nicht leisten kann, die Leistung vorzufinanzieren, hat er gegenüber der Krankenkasse einen Anspruch auf die beantragte Leistung. Die Kasse muss dann die Kosten für die Leistung übernehmen. In beiden Konstellationen findet keine nachträgliche Prüfung durch die Krakenkasse mehr statt, ob die Leistung denn auch tatsächlich medizinisch erforderlich war oder ist. Sozialgerichtliche Entscheidungen haben die patientenfreundliche Auslegung des § 13 Abs. 3a SGB V bereits wiederholt

bestätigt. So kam das Sozialgericht Dessau-Roßlau (SG Dessau-Roßlau Urteil v. 18.12.2013, S 21 KR 282/13) in einem Fall, in dem ein Patient bei der Krankenkasse die Versorgung mit einer Oberschenkelprothese mit Genium-Kniegelenkspassteil beantragt hatte und nach über 3 Wochen weder einen Ablehnungs- noch einen Bewilligungsbescheid erhalten hatte, zu dem Ergebnis, dass die Krankenkasse die Kosten für die hochwertige Prothese übernehmen muss. Das Gericht ging sogar noch einen Schritt weiter und kam zu der Feststellung, dass die Krankenkasse auch keinen Aufhebungsbescheid mehr erlassen dürfe. Auch das Sozialgericht Nürnberg kam zu dem Ergebnis, dass eine Diabetikerin Anspruch auf ein CGM-System wegen der versäumten Frist hat (SG Nürnberg, Beschluss v.  25.03.2014, S 7 KR 100/14 ER). In einem weiteren Eilverfahren vor dem LSG NRW konnte ein Diabetiker zumindest die vorläufige Versorgung mit einem CGM-System aufgrund des Fristversäumnisses erwirken (LSG NRW, Beschluss v.  23.05.2014, L 5 KR 222/14 B ER). Eine endgültige Klärung der Rechtslage dürfte auch hier dem Bundessozialgericht vorbehalten bleiben.

Frist eingehalten? Genau hinsehen! Auch wenn viele Krankenkassen schon dazu übergegangen sind, vorsichtshalber fristgerechte Ablehnungsbescheide zu erlassen, lohnt es sich, bei einem ablehnenden Bescheid in jedem Fall genau zu prüfen, ob die 3- bzw. 5-Wochen-Frist eingehalten wurde. Wurde die Frist nicht eingehalten, sollte die Krankenkasse auf die Genehmigungsfiktion des § 13 Abs. 3

Fotos: fotolia.com

der Versicherte darüber schriftlich informiert werden. Organisationsmängel innerhalb der Krankenkasse wie zu wenige Sachbearbeiter rechtfertigen eine Fristverlängerung allerdings nicht. Der Streit entfacht sich daran, was genau passiert, wenn die Frist abgelaufen ist, ohne dass dafür ein hinreichender Grund bestand. Hierzu gibt es unterschiedliche Meinungen, wie das Gesetz zu verstehen sein soll. Nach Auffassung einiger Krankenkassen soll der Patient lediglich dann einen Anspruch auf Kostenerstattung haben, wenn er sich die Leistung nach Ablauf der Frist, aber noch vor Erhalt des Ablehnungsbescheids, selbst gekauft hat. Der Anspruch auf Kostenerstattung soll außerdem voraussetzen, dass die Leistung auch „erforderlich“ war. Die Kassen leiten von dem Wort „erforderlich“ die angebliche Berechtigung ab, dass sie eine Prüfung der medizinischen Erforderlichkeit nachträglich vornehmen können. Sofern das Ergebnis der Prüfung lautet, dass die Leistung nicht erforderlich war, soll nach Kassenauffassung auch keine nachträgliche Kostenerstattung in Betracht kommen.

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Berlin LV Berlin e. V. Schillingstraße 12 10179 Berlin Tel.: 0 30/2 78 67 37 Fax: 0 30/27 59 16 57 www.diabetikerbund-berlin.de E-Mail: [email protected]

• SG Dessau-Roßlau, 21. Kammer, Entscheidungsdatum: 18.12.2013, Aktenzeichen: S 21 KR 282/13 • Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 5. Senat, Entscheidungsdatum: 23.05.2014, Aktenzeichen: L 5 KR 222/14 B ER • SG Mannheim, 9. Kammer, Entscheidungsdatum: 03.06.2014, Aktenzeichen: S 9 KR 3174/13 • SG Augsburg, 6. Kammer, Entscheidungsdatum: 03.06.2014, Aktenzeichen: S 6 KR 339/13 • SG Osnabrück, 13. Kammer, Entscheidungsdatum: 06.11.2014, Aktenzeichen: S 13 KR 164/14 • SG Osnabrück, 13. Kammer, Entscheidungsdatum: 06.11.2014, Aktenzeichen: S 13 KR 189/14 • SG Karlsruhe, 5. Kammer, Entscheidungsdatum: 15.12.2014, Aktenzeichen: S 5 KR 2284/14 • SG Augsburg, 12. Kammer, Entscheidungsdatum: 27.11.2014, Aktenzeichen: S 12 KR 183/14 • SG Marburg, 6. Kammer, Entscheidungsdatum: 15.01.2015, Aktenzeichen: S 6 KR 160/13 • SG Gelsenkirchen, 17. Kammer, Entscheidungsdatum: 29.01.2015, Aktenzeichen: S 17 KR 479/14

Krankenkassenfreundliche Entscheidungen:

Unsere Veranstaltungsangebote Berliner Diabetiker Treffen Ort: Paritätischer Wohlfahrtsverband Brandenburgische Str. 80, 10713 Berlin Fahrverbindung: Bus 104, 110, 204 und U-Bahn U7 bis Blissestraße Montag, 7. September 2015 16.00 – 17.00 Uhr: Vortrag Referentin: Dr. Sybille Wunderlich, Chef­ ärztin Diabetologie, DRK Klinikum Berlin-Westend Thema: „Diabetestherapie 2015 – was gibt es Neues?“ 17.30 – 18.30 Uhr: Diabetikerschulung und Beratung Referentin: Juliane Dzialas

• SG Dortmund, 28. Kammer, Entscheidungsdatum: 31.01.2014, Aktenzeichen: S 28 KR 1/14 ER • Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 16. Senat, Entscheidungsdatum: 26.05.2014, Aktenzeichen: L 16 KR 154/14 B ER, L 16 KR 155/14 B • SG Dortmund, 40. Kammer, Entscheidungsdatum: 16.07.2014, Aktenzeichen: S 40 KR 742/14 ER • SG Würzburg, 11. Kammer, Entscheidungsdatum: 15.01.2015, Aktenzeichen: S 11 KR 100/14 Offengelassene Entscheidungen:

• Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, 9. Senat, Entscheidungsdatum: 04.02.2015, Aktenzeichen: L 9 KR 99/14 (Stand Juris-Recherche vom 02.06.2015) Rechtsanwältin Sabine Westermann, DDB-Rechtsberatungsnetz

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Patientenfreundliche Entscheidungen:

• SG Gelsenkirchen, 17. Kammer, Entscheidungsdatum: 05.02.2015, Aktenzeichen: S 17 KR 524/14 • SG Lüneburg, 16. Kammer, Entscheidungsdatum: 17.02.2015, Aktenzeichen: S 16 KR 96/14 • SG Düsseldorf, 9. Kammer, Entscheidungsdatum: 02.03.2015, Aktenzeichen: S 9 KR 903/14 • SG Heilbronn, 11. Kammer, Entscheidungsdatum: 10.03.2015, Aktenzeichen: S 11 KR 2425/14 • SG Augsburg, 12. Kammer, Entscheidungsdatum: 12.11.2014, Aktenzeichen: S 12 KR 3/14 • SG Nürnberg, 7. Kammer, Entscheidungsdatum: 30.04.2015, Aktenzeichen: S 7 KR 496/14

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SGB V aufmerksam gemacht werden und umgehend zur Leistung aufgefordert werden. Sinnvoll ist es auch, einen Antrag „geschickt abzugeben“ (z. B. kurz vor Weihnachten). Weitere Rechtsprechungsnachweise können über das Rechtsberatungsnetzwerk des Deutschen Diabetiker Bundes angefordert werden.

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Baden-Württemberg

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„Ist der mündige ­Patient machbar?“

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Gruppenleitertagung des baden-württembergischen Landesverbands des Deutschen Diabetiker Bundes „Es erfordert den mündigen Patienten, damit sich Arzt und Patient auf Augenhöhe begegnen können. Doch wer mündig sein will, der sollte objektive Informationen erhalten“, so die Ausgangsthese von PD Dr. Sabine Knapstein von der AOK Baden-Württemberg. Doch wie kommt man an objektive Informationen? Diese Frage war ein zentraler Teil des Impulsreferats der Ärztin und Psychotherapeutin bei der diesjährigen Gruppenleitertagung des baden-württembergischen Landesverbandes des Deutschen Diabetiker Bundes. Eine Frage, auf die sie mit dem Stichwort evidenzbasierte Medizin zugleich eine Antwort gab. Die Ausführungen dazu wurden in dem sich anschließenden Workshop „Ist der mündige Patient machbar, ja oder nein?“ vertieft. Seit vielen Jahren laden die Verantwortlichen des in Karlsruhe ansässigen Inter­ essenverbands die ehrenamtlich tätigen Gruppenleiter aus ganz Baden-Württemberg zu einer zweitägigen Fort- und Weiterbildung ein. Inhaltlich stehen dabei aktuelle Entwicklungen in der Diabetesforschung, die Vorstellung neuer, wegweisender Produkte, aber auch psychologische und organisatorische Themen sowie Bewegungseinheiten im Vordergrund. Den Auftakt der diesjährigen Veranstaltung, die am Vortag mit der Schulung der Diabeteslotsen gestartet war, bildeten die Einführungen der Referenten am Vormittag. Die so vorgestell-

ten Themen wurden bei den Workshops am Nachmittag ausgearbeitet.

Motivation beginnt im Kopf Diabetes sei eine unfreiwillige Aufgabe. Dies sei keine gute Voraussetzung, um sich für eine an den Diabetes angepasste Lebensstil-Änderung zu motivieren, so der Diplom-Psychologe DDG Dr. Christopher Scheff im Einstieg zu seinem Workshop „Motivation beginnt im Kopf“. Um das Risiko von Folgeerkrankungen bei Diabetes einzuschränken, sei Verzicht notwendig, getreu dem Motto „Jetzt verzichten – später vielleicht profitieren“. Das erschwere die Motivation erheblich. Einen anderen Aspekt zum Thema Motivation griff Peter Klement, Projekt-Manager GEElab Europe der RMIT University, auf. In enger Kooperation mit dem Diabetiker Bund Baden-Württemberg hat er zusammen mit seinem Forschungsteam das interaktive Spiel G ­ EElab entwickelt. Es kann künftig als App auf Handys geladen werden. Mit spielerischen Elementen sollen Menschen mit Diabetes zu mehr Bewegung animiert werden. Wie wichtig Bewegung ist, machte auch Sabine Knapstein deutlich: Der Mensch sei von Natur aus darauf abgerichtet, sich zu bewegen. Aufgrund von Automatisierungen sei dies in der westlichen Welt nicht mehr notwendig. Das führe zu einem massiven Bewegungsmangel und einer Zunahme von Diabeteserkrankungen von durchschnittlich einem Prozent im Jahr, sagte die Privatdozentin. Ina Rau Parallel zur Gruppenleitertagung fand die Diabetes-Lotsen-Schulung statt. Ein Bericht folgt im nächsten Journal.

Foto: Ina Rau

Fotos: Ina Rau (ira)

Igelgruppe Schwarzwald – der Feldberg hat wieder gerufen Gehört hatten den Ruf 9 Familien der Selbsthilfegruppe für diabetische Kinder und bezogen am Wochenende vom 28. bis 31. Mai 2 Selbstversorgerhütten und ein Strohlager in der Nähe des Raimartihofs am Feldberg. Das Grillen, das Kochen in der Gulaschkanone auf dem Feuer oder das Stockbrotbacken passten herrlich zu der Ursprünglichkeit der rauen Landschaft im Naturschutzgebiet des Feldberges. Staudammbauen im nahen Bachbett und Altholzsammeln fürs Feuer waren die ersten Aufgaben, die unsere Igel-Kinder zu erledigen hatten. Mit Basteln von Lampions, Seilbahnfahren, dem Stellen eines Tipis und dem Bauen von Steckstühlen kam nicht eine Sekunde Langeweile auf. Dadurch konnte sich so manches Handy sogar mehrere Stunden „ungestreichelt“ erholen. Durch eine Künstlerin unter den Muttis bekamen die Kinder richtig professionelle Unterstützung beim Bemalen der „Hocker“. So entstanden durch die unterschiedlichen Motive richtig tolle Unikate. Ausgestattet mit Kompass und Spaten machten sich die Abenteurer auch noch auf zu einer Schatzsuche rund um

Fotos: x, y

Karlstraße 49a 76133 Karlsruhe Tel.: 07 21 / 6 80 78 64-0 Fax: 07 21 / 6 80 78 64-9 www.ddb-bw.de E-Mail: [email protected]

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Konzentriertes Arbeiten im Wechsel mit Bewegungseinheiten führte zu guter Stimmung bei der diesjährigen Gruppenleitertagung des baden-württembergischen Landesverbandes des Deutschen Diabetiker Bundes (l.).

Noch Plätze frei!

Segel-Wochenende am Bodensee in Kooperation mit dem Diabeteszentrum für Kinder und Jugendliche Regio Bodensee und dem Verein für sozialpädagogisches Segeln für 14- bis 17-jährige Mädchen und Jungs mit Diabetes und deren Geschwister Motto: Diabetes – unter extremen Bedingungen im Griff Der LV Baden-Württemberg des Deutschen Diabetiker Bunds, der Verein für sozialpädagogisches Segeln e. V. (VSS) und das Diabetes-Zentrum für Kinder und Jugendliche Region Bodensee, Klinikum Konstanz, veranstalten ein Segelwochenende auf dem Bodensee. Wo: Bodensee Konstanz-Dingelsdorf Wann: 25. – 27. September 2015 Alter: 14 – 17 Jahre Was: Unter der Anleitung von pädagogisch ausgebildeten Skippern und Diabetesfachkräften segeln die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf historischen zweimastigen Holzkuttern und entdecken die vielfältigen Möglichkeiten des

Überlinger Sees. Jeder trägt auf dem Wasser immer eine ohnmachtssichere Rettungsweste. Leistung: Übernachtung mit Verpflegung, Programm und Information im vereinseigenen Zeltdorf auf dem Vier-Sterne-Campingplatz Klausenhorn, der direkt am Bodensee liegt. Ständig vor Ort ist das medizinische Betreuerteam. Die Skipper sind in der Regel ebenfalls immer vor Ort und übernachten mit der Gruppe. Preis (pro Teilnehmer): Mitglieder DDB Camp-Teilnehmer bis 17 Jahre 100,00 € * Geschwisterkinder bis 17 Jahre100,00 € * Nichtmitglieder  160,00 € * * Wir sind noch auf der Suche nach Sponsoren. Die Kosten können sich somit noch etwas verringern. Alleinerziehende und Eltern mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, eine Ermäßigung der Teilnahmegebühr zu beantragen. Anmeldung: Deutscher Diabetiker Bund, Landesverband Baden Württemberg, Landesgeschäftsstelle, Tel.: 07 21/6 80 78 64-0 E-Mail: [email protected]

Tuttlinger Sportfreunde e. V., Selbsthilfegruppe „Die Diabetiker“ e. V., Runder Tisch Diabetes (AG der Kommunalen Gesundheitskonferenz Landkreis Tuttlingen) laden ein zum

DiaWalk – Lauf Dich gesund Samstag, 26. September 2015 Start: TuWass – Tuttlingen Walking oder Nordic Walking

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gas“-Kribbeln im Bauch und die anderen einen Kaffee gönnten. So fand ein Ausflug sein Ende, bei dem es – egal ob beim Wandern, beim Basteln oder beim Sitzen am Lagerfeuer – wirklich sehr viele tolle Gespräche gab, und für die Kids trotzdem genug Platz war, den Diabetes zwar nicht zu vergessen, aber vielleicht etwas beiseitezuschieben.

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den Feldsee. Anhand vieler Quizfragen mussten die Kids unter unterschiedlichen Wegbeschreibungen den richtigen Pfad über Stock und Stein erraten. Nach abenteuerlichen Bachüberquerungen und dem Ausbuddeln der Schatzkiste war die Freude groß – jeder erhielt sein eigenes Taschenmesser. „Do hinta reißt’s uff!“ Leider bewahrheitete sich diese oft gehörte Aussage nicht ganz. Bei einer größeren Wanderung fing uns ein eisiger Regen kurz vor Erreichen des Gipfels des höchsten Berges im Schwarzwald ab. So konnte man nur kurzzeitig die etwas vernebelte Aussicht vom Bismarck-Denkmal am Seebuck genießen, bevor eine heiße Schokolade nach dem Abstieg wieder etwas Wärme zurückbrachte. Nach dieser Tour war dann ein riesengroßes Lob an die vielen kleinen Füße fällig. Sie hatten sich wirklich tapfer die lange Strecke über Stock und Stein gekämpft. Und trotz der Strapazen entwickelte sich etwas später der von den Kindern selbst angeleierte „Hütten-Spieleabend“ zu einer Riesengaudi. Erwachsene hatten dabei eher nichts zu suchen. Zum Abschluss besuchten wir auch dieses Jahr wieder die Sommerrodelbahn in Todtnau, wo sich die einen ein „Voll-

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Lucia Rohrer, Helga Ziser, Günter Reisch und Karin Herr (v. l.). Strecken: 3 km, 5 km, 7 km und 11 km Start ab 14 Uhr, Anmeldung ab 13 Uhr inkl. Blutzucker- und Blutdruckmessung Teilnahme und Betreuung kostenlos keine Zeitmessung Teilnehmer mit Handicap willkommen Schirmherr: Landrat Stefan Bär

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Bezirksverbände ­Freiburg und Breisgau-­ Hochschwarzwald unter gemeinsamer Flagge

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Die Bezirke Freiburg und Breisgau-Hochschwarzwald haben einen gemeinsamen Vorstand gewählt. Karin Herr, seit über 25  Jahren Bezirksvorsitzende in Freiburg, wurde von den Mitgliedern beider Bezirksverbände als Bezirksvorsitzende einstimmig gewählt. Auch die gewählte stellvertretende Bezirksvorsitzende Helga Ziser und Schatzmeisterin Lucia Rohrer sowie Beisitzer Günter Reisch sind langjährig Aktive in den Bezirken und wurden einstimmig gewählt. Landesdelegierte sind Helga Ziser und Lucia Rohrer. Zu Beginn gab Karin Herr einen Tätigkeitsbericht der vergangenen Jahre und bedankte sich sehr herzlich bei ihrem Vorstandsteam für die engagierte Mitarbeit. Karin Herr freute sich über das entgegengebrachte Vertrauen der vielen anwesenden Mitglieder und bedankte sich bei allen Mitstreitern. Die Arbeit für die engagierte Selbsthilfe im DDB-Landesverband Baden-Württemberg mache großen Spaß. Immer noch sei es entscheidend, die Öffentlichkeit über Diabetes

Experten am Telefon* zu informieren und sich mit Betroffenen auszutauschen. Gerade nach der Dia­ gnose sind Gespräche und Verstehen ein wichtiger Schritt zu einer Änderung des Lebensstils.

beantworten Ihre Fragen – landesweite Aktion – jeweils am letzten Dienstag im Monat von 16 bis 18 Uhr Tel.: 07 21/3 54 35 80

Termine 17. Okt.

Landesversammlung und Jubiläum 40 Jahre DDB, Landesverband Baden-Württemberg 29. Okt. Diabetes Symposium Göppingen Kinder- und Jugendfreizeit 2015 25. – 27. Sept. Segeln am Bodensee in Konstanz-Dingelsdorf (14 bis 17 Jahre) Informationen zu den Veranstaltungen: Landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg Tel.: 07 21/6 80 78 64-0 E-Mail: [email protected] oder im Internet: www.ddb-bw.de

Diabetiker-Reisen und Ausflüge 2015 13. - 20. Okt. Flugreise MALLORCA mit Ausflügen Betreuung: R. Fischer 24. Okt. Busfahrt Chrysanthemenzauber in Lahr Betreuung: R. Fischer 07. Nov. Busfahrt Gänsebuffet in der Pfalz mit Speyer Betreuung: R. Fischer 1. oder 2. Advent in Regensburg: Konzert der Regensburger Domspatzen und Weihnachtsmarkt Schloß Thurn & Taxis Betreuung: R. Fischer

28. Juli

Diabetes und Depression Dr. Christopher Scheff Diplom-Psychologe, Fachpsychologe Diabetes (DDG)

Im August findet kein Beratungstelefon statt 29. Sept. Thema: Diabetes Dr. med. Brigitte Ruh-Daikeler Facharzt für Innere Medizin, Endokrinologie, Diabetologe DDG *Änderungen sind möglich

Vorschau Reisen 2016 14. – 25. Jan Flugreise Fuerteventura, Betreuung R. Fischer 30. Apr. – 15. Mai Busreise ABANOTHERME mit Padua, Venedig und Panoramafahrt Eugenische Hügel (auch eine Woche möglich) Betreuung: R. Fischer 09. – 12. Juli Busfahrt ROMANTISCHES MITTELGEBIRGE HARZ Betreuung: R. Fischer Auskunft und Prospektmaterial Rita Fischer Tel.: 0 70 33/4 32 83, Fax: 0 70 33/30 48 38 E-Mail: [email protected]

deutscher diabetiker Bund

Bayern Diabetikerbund Bayern e. V. Ludwigstraße 67 90402 Nürnberg Tel.: 09 11/22 77 15 Fax: 09 11/2 34 98 76 www.diabetikerbund-bayern.de E-Mail: [email protected]

Bilder erzählen meine Krankheit

Endspurt im Bilderwettbewerb – macht alle mit! Bis zum Einsendeschluss am 31. August 2015 freuen wir uns auf viele tolle Werke von Euch: Kinder und Jugendliche mit Diabetes im Alter von 6 bis 18 Jahren.

der kreative Bilderwettbewerb für

Diabetiker

mitmachen & gewinnen

www.cjd-berchtesgaden.de

Schirmherrin Barbara Stamm, Präsidentin des Bayerischen Landtags, wird die Sieger am Festabend zu „60 Jahre Diabetes-Selbsthilfe in Bayern“ am 19. Septem-

ber in Nürnberg ehren. Die Siegerbilder werden auf dem Deutschen Diabetiker Tag am 20. September 2015 in der Meistersingerhalle in Nürnberg ausgestellt. Detaillierte Infos zum Wettbewerb findet Ihr auf den Homepages der Veranstalter Diabetikerbund Bayern e. V. (www.diabetikerbund-bayern.de) und Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands e. V. (www. cjd-berchtesgaden.de). Der Wettbewerb wird unterstützt von Novo Nordisk.

Termine: 19. September

20. September 26. September 10. Oktober 17. Oktober 24. Oktober 24. Oktober 14. November 14. November 18. November

Festabend „60 Jahre Diabetes-Selbsthilfe in Bayern“ für geladene Gäste, u. a. mit Siegerehrung „Bilder erzählen meine Krankheit“ Deutscher Diabetiker Tag, Meistersingerhalle, Nürnberg Diabetikertag Bad Kissingen Diabetikertag Bayreuth Diabetikertag Augsburg Landesmitgliederversammlung, Nürnberg Diabetikertag Dingolfing Diabetikertag Ansbach Diabetikertag Landshut Dachauer Diabetikertag

Die Programme finden Sie, sobald verfügbar, auf unserer Homepage unter „Gruppen/Termine“.

DJ  8–2015

Und das drückst Du dann aus mit einem Bild, einer Zeichnung, einem Foto oder Video, einer Collage, einem Manga-Comic oder auch einer Computeranimation. Schreibe Deinen vollständigen Namen und Dein Alter auf die Rückseite Deines Werkes. Digitale Werke (Bild, Dia­ show, Film usw.) schicke uns bitte auf CD oder DVD. Lege unbedingt einen adressierten Rückumschlag bei – gern ein bisschen größer für ein kleines Dankeschön, falls Du nicht zu den Hauptgewinnern zählst. Wichtig: Mit der Einsendung Deines Werkes erklärst Du Dich damit einverstanden, dass Dein Werk durch die Veranstalter ausgestellt und in jedweder Form veröffentlicht werden darf.

Bitte schickt Eure Kunstwerke an: Diabetikerbund Bayern e. V. Landesgeschäftsstelle Ludwigstr. 67 90402 Nürnberg Stichwort: Bilderwettbewerb Diabetes

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Mitmachen lohnt sich, ihr könnt tolle Preise gewinnen, z. B. • Wii U von Nintendo • cooles Skateboard • ein Platz im begehrten DiabetesCamp • Sugar & Ice – ein Wochenende im Schnee • und vieles mehr Was musst Du tun? „Bilder erzählen meine Krankheit“ und damit Diabetes ist das Thema dieses Bilderwettbewerbs. Mach Dir also Gedanken, was Diabetes für Dich bedeutet.

www.diabetikerbund-bayern.de

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deutscher Diabetiker Bund

Niedersachsen

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DJ  8–2015

LV Niedersachsen e. V. Am Nottbohm 46a 31141 Hildesheim Tel.: 0 51 21/87 61 73 Fax: 0 51 21/87 61 81 www.ddb-niedersachsen.de E-Mail: [email protected]

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Vorwort zu einem „Rückblick mit Ausblick“

„Was wünsche ich mir …“ – Wunschzettelaktion 2015

Die Besucher der diabetestour in Hannover erinnern sich sicher noch an die Wunschzettel des DDB, die von den „Wunschfeen“ in der Eilenriedehalle verteilt wurden. Die Wünsche wurden anschließend von Anna an die Wunschzettel-Wand gepinnt. Anna, das ist die junge Dame (19), die Diabetes Typ 1 hat, seit sie zurückdenken kann, und ebenso lange Mitglied im Deutschen Diabetiker Bund ist. Seit ein paar Wochen betreut sie die Facebook (fb)-Seite des DDB-Landesverbands Niedersachsen. Ihre ersten Eindrücke vom Landesdiabetikertag Niedersachsen/diabetestour und von den Wunschzetteln hat sie bereits „gepostet“. Da nicht jeder Internet hat bzw. sich damit auskennt und noch kein fb-Freund ist, hat Anna auch den folgenden Bericht geschrieben. Anna und wir – der DDB – sind sicher, dass die Seite schnell viele neue Freunde auf facebook findet, wenn erst bekannt ist, dass es eine Facebook-Seite beim DDB-LV Niedersachsen gibt. Übrigens ist sie ganz leicht zu finden über unsere Homepage www.diabetikerbund-­ niedersachsen.de. Rechts oben auf der Seite auf den Button klicken – und schon „sind Sie drin“. Sie können Kommentare abgeben mit einem einfachen Klick „Gefällt mir“ oder Sie posten Ihre Meinung. Übrigens: Dass wir Frau Haase hier nur mit Anna anreden, ist keine Respektlosigkeit, sondern bei fb so üblich …

Was wünschen sich Menschen mit Diabetes? Das war unsere Frage an Sie beim Landessdiabetikertag in Hannover. Bei einem Blick auf die Pinnwand fiel mir auf, dass besonders viele Wünsche an die Selbsthilfegruppen und an die Gesundheitspolitik gerichtet sind. Die große Frage lautet: „Was zahlen eigentlich noch unsere Kassen?“ Dabei geht es nicht nur um eine schnellere Bearbeitung der Anträge, sondern vor allem um die Kostenübernahme von neuen Behandlungsmethoden und neuen Medikamenten. Es gibt immer wieder tolle Weiterentwicklungen im Bereich der Diabetestherapie (z. B. Insulinpumpen, CGM, FGM), doch leider wird nicht immer und oft sehr kompliziert eine neue Behandlung von der Krankenkasse genehmigt. Die Bearbeitung von Anträgen dauert zu lange und gleichzeitig wird die Bearbeitung durch die Krankenkassen als zu verständnislos und mit zu wenig Einfühlungsvermögen für uns Diabetiker empfunden. Auch die bessere Kennzeichnung von Lebensmitteln war ein wichtiges Thema, damit die richtige Berechnung schneller und einfacher geht.

Nachholbedarf bei der Selbsthilfe Die Wünsche zeigen aber auch, dass Nachholbedarf im Bereich der Selbsthilfe besteht! Zum Beispiel tauchten die Fragen auf: „Wo gibt es mehr Informationen zum DDB im nahen Umfeld?“ „Wo

und wann kann ich zu euch kommen und mitmachen?“ Es geht auch um eine verstärkte Medienpräsenz und die damit verbundene Vernetzung von Diabetikern. Hier haben wir hoffentlich einen guten Schritt nach vorn gemacht. Für den DDB-Niedersachsen ist bei Face­book die Seite „Deutscher Diabetiker Bund Niedersachsen“ entstanden. Wir hoffen, dass dadurch ein besserer Austausch stattfindet, aber auch, dass mehr junge Leute sich aktiv mit ihrem Diabetes auseinandersetzen. Ich hoffe, Sie kommen mich dort besuchen! Aber auch, wenn Sie nicht bei Facebook sind, können Sie mich unter [email protected] gern kontaktieren. Immer wieder stelle ich fest, dass Kontakte zu anderen Diabetikern mir am meisten helfen, alle Höhen und Tiefen mit dem Diabetes zu überwinden. Die Facebook-Seite wird hoffentlich bei der Erfüllung von Wünschen eine neue Plattform bieten. Denn es wird sich auch mehr Unterstützung in den Freizeitbereichen gewünscht, vor allem eine Freizeitgestaltung zwischen Jung und Alt, auch mit Kursen. Was mir besonders zwischen all den Wünschen und Anregungen aufgefallen ist, war ein Zettel mit der Aussage: „Ich bin mit meiner Behandlung sehr zufrieden“. Aber natürlich gibt es noch viele Verbesserungsmöglichkeiten und auf jedem Weg finden sich immer wieder tolle Menschen, die einen unterstützen und begleiten und denen man einfach mal DANKE sagen sollte. Anna Haase