Bayerische Staatskanzlei

Bayerische Staatskanzlei Pressemitteilung Nr: 154 München, 8. April 2008 Bericht aus der Kabinettssitzung: 1. Kabinett beschließt Maßnahmenpaket zu...
Author: Jonas Winkler
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Bayerische Staatskanzlei Pressemitteilung

Nr: 154 München, 8. April 2008

Bericht aus der Kabinettssitzung:

1. Kabinett beschließt Maßnahmenpaket zur Weiterentwicklung des achtjährigen Gymnasiums / Ministerpräsident Beckstein: „Unser Maßstab heißt: Fordern aber nicht überfordern“ / Kultusminister Schneider: „Mit Kürzung der Stofffülle im Lehrplan, moderater Kürzung der Pflichtstunden und schulorganisatorischen Regeln Schüler optimal auf Studium und Beruf vorbereiten“ / Alle Intensivierungsstunden bleiben erhalten / 938 zusätzliche Lehrerstellen für nächstes Schuljahr an bayerischen Gymnasien (Seite 2) 2. Herrmann: „Neues Rettungsdienstgesetz verbessert die rettungsdienstliche Versorgung und macht den Rettungsdienst zukunftssicher“ (Seite 6) 3. Kabinett beschließt neues Bayerisches Hochschulgesetz nach abgeschlossener Verbandsanhörung / Unmittelbarer Zugang zur Fachhochschule für alle Meister / Goppel: „Durchlässigkeit des bayerischen Bildungssystems wird gestärkt“ (Seite 8) 4. Bayern stärkt Rechte von Menschen mit Behinderung / Sozialministerin Stewens: „Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz gilt ab 1. August 2008 unbefristet weiter / Gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft wird weiter verbessert“ (Seite 10) 5. Bernhard: „Mit Innovation aus Bayern gegen Straßenlärm / HighTech-Asphalt lehrt Autos das Flüstern / Ob Autobahn, Bundesstraße oder Innenstadt, mit neuem Straßenbelag 10 Autos sehen, aber nur 2 hören / Jetzt noch leisere Reifen“ (Seite 11)

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-21. Kabinett beschließt Maßnahmenpaket zur Weiterentwicklung des achtjährigen Gymnasiums / Ministerpräsident Beckstein: „Unser Maßstab heißt: Fordern aber nicht überfordern“ / Kultusminister Schneider: „Mit Kürzung der Stofffülle im Lehrplan, moderater Kürzung der Pflichtstunden und schulorganisatorischen Regeln Schüler optimal auf Studium und Beruf vorbereiten“ / Alle Intensivierungsstunden bleiben erhalten / 938 zusätzliche Lehrerstellen für nächstes Schuljahr an bayerischen Gymnasien

Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung ein Maßnahmenpaket zur Weiterentwicklung des achtjährigen Gymnasiums beschlossen. Vorgesehen sind Stoffkürzungen im Lehrplan, eine moderate Kürzung der Pflichtstunden und zahlreiche schulorganisatorische Regelungen, um Freiräume für Schüler und Eltern zu schaffen. Ministerpräsident Dr. Günther Beckstein betonte, dass die Bildungspolitik eine Kernkompetenz der Staatsregierung sei und dies im Interesse der Kinder in Bayern auch künftig so bleiben werde. Beckstein: „Jede und jeder müssen ihren individuellen Fähigkeiten entsprechend bestmöglich gefördert werden. Unser Maßstab dabei heißt: Fordern, aber nicht überfordern! Ich will keine Kuschelpädagogik, aber die Kinder müssen Zeit für Sport, Musik, Jugendarbeit und Hobbys haben. Es gilt, die Qualität des Lernens ist wichtiger als die Quantität des Stoffes.“ Das Maßnahmenpaket für das achtjährige Gymnasium setzt nach den Worten Becksteins Akzente, die weit über die Legislaturperiode hinausweisen. Beckstein: „Das Gymnasium trägt wesentlich zur Spitzenstellung des bayerischen Schulwesens bei. Bayerns Schülerinnen und Schüler haben einen großen Vorsprung, den uns alle nationalen und internationalen Vergleichstests wie PISA und IGLU bestätigen. Diesen Qualitätsvorsprung werden wir nun weiter ausbauen. Wir nehmen dabei ganz gezielt Rückmeldungen von Lehrern und Eltern auf, die sich seit der Einführungsphase im Schuljahr 2004 / 2005 ergeben haben.“

„Das bayerische Gymnasium soll für die Schülerinnen und Schüler zu bewältigen sein, es soll aber auch eine qualitätsvolle Ausbildung ./.

-3sicherstellen“, erklärte Kultusminister Siegfried Schneider. Dabei stehen Grundwissen und Methodenkompetenz, also das nachhaltige Lernen, im Mittelpunkt. „Ich möchte“, so Schneider, „dass gut zwei Drittel der Unterrichtszeit dafür aufgewendet werden, Wissen und Kenntnisse zu vermitteln, ein knappes Drittel dazu, sie einzuüben und zu festigen.“ Alle Fachlehrpläne enthalten einen pädagogischen Freiraum von rund einem Viertel. Schneider unterstrich, dass alle Intensivierungsstunden erhalten bleiben. Schneider: „Wir weisen den Schulen auch künftig die gleiche Anzahl von Stunden wie bisher zu, damit sie den Schülerinnen und Schülern über die Pflichtstunden hinaus mit den weiteren Intensivierungsstunden ein attraktives und begabungsgerechtes Förderangebot unterbreiten können. Die Schulen können die zusätzlichen Intensivierungsstunden noch besser auf den Förderbedarf einzelner Klassen oder Schüler ausrichten. Die Erarbeitung des neuen Konzepts erfolgt dabei an den Schulen im Einvernehmen mit Lehrerkonferenz und Elternbeirat. Zudem werden die neu ausgewiesenen Lehrerstellen kleinere Klassen ermöglichen und zu einer besseren Förderung der Schüler beitragen.“

Das Maßnahmenpaket umfasst im Einzelnen folgende Maßnahmen:

1. Künftig sind in den Stundentafeln nur noch 260 Stunden für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend festgeschrieben, darunter befinden sich fünf Intensivierungsstunden (zwei in der Klasse 5, zwei in der Klasse 6 und eine in Klasse 7). Bisher waren 266 Stunden fest vorgeschrieben. Weitere fünf Stunden sollen sie frei auswählen. Die Anzahl der Stunden entspricht den Vorgaben der Kultusministerkonferenz vom 6.3.2008.

2. Der Lehrplan des achtjährigen Gymnasiums wird bereits ab dem kommenden Schuljahr gegenüber dem ehemaligen neunjährigen Gymnasium um insgesamt etwa ein Neuntel gekürzt. Der Lehrplan war von einer Arbeitsgruppe unter Federführung von Kultusstaatssekretär Bernd Sibler sorgfältig überarbeitet worden. Der Kultusstaatssekretär hat notwendige Kürzungen vorgeschlagen. ./.

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3. Schulorganisatorische Maßnahmen: Die Anzahl der Nachmittage mit Pflichtunterricht wird künftig begrenzt. In der 5. Jahrgangsstufe wird es keinen Pflichtunterricht am Nachmittag geben. In den Jahrgangsstufen 6 bis 8 sollen der Mittwoch- und Freitagnachmittag frei von Pflichtunterricht sein. Lange Schultage sollen rhythmisiert organisiert werden und auch Doppelstunden umfassen. An Tagen mit Nachmittagsunterricht darf den Schülerinnen und Schülern der Unter- und Mittelstufe keine schriftliche Hausaufgabe bis zum nächsten Tag aufgegeben werden.

„Wir können mit diesen vielfältigen Maßnahmen die Schülerinnen und Schüler entlasten, ohne auf Qualität verzichten zu müssen“, so Minister Schneider und Staatssekretär Bernd Sibler.

Von großer Bedeutung sind nach den Worten des Kultusministers die 938 neu für das kommende Schuljahr zugewiesenen Lehrerstellen. Sie ermöglichen kleinere Klassen und eine intensivere Förderung der Kinder. Zusätzlich gibt es auch Mittel in Höhe von durchschnittlich 10.000 Euro pro Schule, die ab dem kommenden Schuljahr zugewiesen werden, um den Aushilfspool zu verstärken und pädagogisches Personal zu beschäftigen.

„Vier Jahre nach der Einführung des G8 war der richtige Zeitpunkt, um die Erfahrungen mit der neuen Form gymnasialer Bildung zu überprüfen und Konsequenzen zu ziehen“, betonte Schneider. Er habe die Rückmeldungen von Eltern, Schülern und Lehrkräften ernst genommen und bereits im Herbst 2007 eine umfassende Prüfung des Lehrplans auf seine Umsetzbarkeit hin in Auftrag gegeben. Diese Überprüfung habe als Grundlage für die nun vorgelegten Entscheidungen zum Lehrplan gedient. Die Arbeitsgruppe von Staatssekretär Sibler hat die Lehrpläne vieler Fächer wie Biologie, Physik, Latein, Englisch, Griechisch und Geschichte bereits überarbeitet, die anderen Fächer folgen. Den Zeitpunkt der Überprüfung hat Minister Schneider auch deshalb gewählt, da der Lehrplan zum Schuljahr 2007/2008 für alle ./.

-5Jahrgangsstufen fertig gestellt worden war und damit auch die inhaltlichen Anforderungen in den einzelnen Schuljahren auf die Standards beim Abitur abgestimmt werden können.

Als positive Folgen des achtjährigen Gymnasiums nannte Schneider zum Beispiel: ♦ Die Übertrittsquote zum Gymnasium ist von 2000 von 31,6 Prozent auf 36,7 Prozent im Jahr 2007 angestiegen ♦ Gleichzeitig ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die eine Jahrgangsstufe wiederholen müssen, von 3,1 Prozent im Jahr 2000 (damals im G9) auf 1,7 Prozent im Jahr 2007 im G8 zurückgegangen.

Schneider: „Ich setze bei der Umsetzung gymnasialer Bildung auf eine enge und vertrauensvolle Kooperation der gesamten Schulfamilie.“ Er dankte der Landeselternvereinigung der Gymnasien, dem Philologenverband und der Direktorenvereinigung sowie dem Landesschülerrat. Sie haben die Erarbeitung des Konzepts konstruktivkritisch begleitet und ihm zugestimmt. Künftig verpflichtende Stundentafel für Schülerinnen und Schüler des G8 im Überblick Jahrgangsstufe

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Fachunterricht

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Intensivierungsstunden

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Verpflichtung

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Intensivierungsstunden 1

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Wahlunterricht

1

Nachmittage mit Pflichtunterricht

Gesamt: 255 Gesamt: 5

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Gesamt: 260 Gesamt: 9

Je nach Angebot der Schule 0

1

1

1

2. Herrmann: „Neues Rettungsdienstgesetz verbessert die rettungsdienstliche Versorgung und macht den Rettungsdienst zukunftssicher“

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Im Rahmen der 265 von der KMK vorgegebenen Wochenstunden sind von Schülern mindestens fünf Wochenstunden individuell zu wählen.

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Nach Abschluss der Verbandsanhörung hat heute das Kabinett das neue Rettungsdienstgesetz beschlossen. Innenminister Joachim Herrmann: „Wir haben in Bayern einen hervorragend ausgebauten Rettungsdienst. Die Menschen können sich darauf verlassen, dass in einem Notfall so schnell wie möglich Hilfe da ist. Das wird auch in Zukunft so sein. Mit dem neuen Rettungsdienstgesetz schaffen wir dafür verbesserte Grundlagen und machen den Rettungsdienst zukunftssicher. Wir stellen die Weichen, damit die Organisation des Rettungsdienstes zeitnah auf veränderte Rahmenbedingungen, zum Beispiel in der Krankenhauslandschaft, reagieren kann. Eine wesentliche Voraussetzung für die Leistungserbringung ist eine gesicherte Finanzierung. Dies ist einer der Kernpunkte des neuen Gesetzes.“

Auch die Verbandsanhörung hat gezeigt, dass es für das neue Rettungsdienstgesetz grundsätzlich eine breite Unterstützung bei allen Beteiligten im Rettungsdienst gibt. Eingebunden wurden unter anderem die Hilfsorganisationen, die privaten Rettungsdienstunternehmer, die kommunalen Spitzenverbände, die Bayerische Landesärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, die Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte, Sozialversicherungsträger, der Landesfeuerwehrverband Bayern und die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren.

Herrmann: „Unser gemeinsames Ziel ist die bestmögliche Versorgungsqualität für die bayerische Bevölkerung. Natürlich gibt es hier auch unterschiedliche Vorstellungen, wie dieses Ziel zu erreichen ist. Wir haben deshalb bei der Vorbereitung des neuen Gesetzes nicht erst in der Verbandsanhörung, sondern weit vorher die Diskussion mit allen Beteiligten gesucht. Dabei haben wir in großem Umfang begründete Anliegen aufgegriffen. Es liegt in der Natur der Dinge, dass wir nicht allen Wünschen Rechnung tragen konnten. Aber ich kann im Ergebnis feststellen, dass nicht nur die Staatsregierung sondern auch die Hilfsorganisationen und die übrigen Leistungserbringer wegen der ./.

-7im Gesetz enthaltenen Verbesserungen eine baldige Verabschiedung wollen.“

1. Kurze Hilfsfrist Schnelle Hilfe ist wirksame Hilfe. Im Notfall zählt jede Minute. Herrmann: „Auch wenn wir eine gute Hilfsfristeinhaltung haben, wollen wir trotzdem nach Möglichkeiten suchen, hier noch Verbesserungen vorzunehmen. Wir müssen aber auch berücksichtigen, dass es nicht nur darauf ankommt, schnell am Notfallort zu sein. Wichtig ist, dass der Rettungsdienst in einer notfallmedizinisch vertretbaren Zeit Patienten in geeignete Kliniken bringen muss. Das wird wegen der Änderungen in der Krankenhausstruktur - viele Kliniken wollen sich spezialisieren, verlagern Abteilungen oder bilden Zentren, die nicht in erster Linie auf eine akutklinische Versorgung von Notfallpatienten ausgerichtet sind – zunehmend schwieriger. Wir werden deshalb mit dem Bayerischen Roten Kreuz, den anderen Hilfsorganisationen und Aufgabenträgern im Rettungsdienst eine Strategie ausarbeiten, um den Rettungsdienst an diese Entwicklung optimal anzupassen und eine neue Grundlage für die Hilfsfristregelung in der Ausführungsverordnung zum neuen Gesetz zu schaffen.“

2. Flächendeckende Notarztversorgung Das neue Gesetz verbessert die Grundlagen für die flächendeckende Notarztversorgung. Zur Sicherung der notärztlichen Versorgung wird unter anderem die Möglichkeit geschaffen, die Krankenhäuser gegen Ersatz der Kosten in die notärztliche Versorgung mit einzubeziehen, wenn die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns dies zur Sicherstellung des Notarztdienstes fordert.

3. Arztbegleitete Patientenverlegung Wird ein Patient von einem Krankenhaus in ein anderes Krankenhaus verlegt, muss auch in Fällen, in denen eine Arztbegleitung notwendig ist, eine optimale medizinische Versorgung ./.

-8während des Transports sichergestellt sein. Der Verlegungsarzt soll grundsätzlich Notarztqualifikation haben.

4. Vorrang der Hilfsorganisationen Der Vorrang der Hilfsorganisationen bei der Beauftragung mit rettungsdienstlichen Leistungen bleibt erhalten. Herrmann: "Die Hilfsorganisationen garantieren mit ihrer Struktur Verlässlichkeit und Dauerhaftigkeit. Sie haben sich in der Vergangenheit bereits bewährt. Zum anderen halten die Hilfsorganisationen für den Katastrophenschutz und den Zivilschutz große Kapazitäten vor und sind mit ihrer erheblichen Anzahl an ausgebildeten und geübten meist ehrenamtlichen Helfern unverzichtbar. Diese Ausnahmestellung der Hilfsorganisationen wollen wir auch weiterhin anerkennen. Sie stehen für Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit im Rettungsdienst."

3. Kabinett beschließt neues Bayerisches Hochschulgesetz nach abgeschlossener Verbandsanhörung / Unmittelbarer Zugang zur Fachhochschule für alle Meister / Goppel: „Durchlässigkeit des bayerischen Bildungssystems wird gestärkt“

Bayern erweitert den Hochschulzugang für Meisterinnen und Meister. Mit der geplanten Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes erhalten nun alle Absolventen der Meisterprüfung einen fachgebundenen Zugang zur Fachhochschule. Bislang konnten nur die besten 20 Prozent eines Prüfungsjahrgangs der Meisterinnen und Meister und ihnen Gleichgestellter einen direkten fachgebundenen Fachhochschulzugang erhalten. Wissenschaftsminister Dr. Thomas Goppel betonte, dass mit der Novelle des Hochschulgesetzes die Ausbildungschancen junger Menschen weiter konsequent verbessert werden. Goppel: „Mit dem neuen Gesetz stärken wir die Durchlässigkeit des bayerischen Bildungssystems. Wir machen die duale Berufsausbildung attraktiver und ermöglichen noch mehr jungen leistungsbereiten Menschen eine Berufsausbildung im dualen System. Künftig gilt: Jeder Meister kann an einer Fachhochschule studieren.“ ./.

-9Dies gilt nach den Worten Goppels entsprechend für Absolventen der vom Bayerischen Kultusministerium gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfungen sowie für die Absolventen von Fachschulen und Fachakademien. In die sog. Zuordnungsliste sind aufgenommen: ♦ Absolventen von Fachakademien (zum Beispiel staatlich anerkannte Erzieher oder staatlich geprüfte Betriebswirte), ♦ Absolventen von Fachschulen mit staatlicher Abschlussprüfung (zum Beispiel staatlich geprüfte Techniker, staatlich geprüfte Wirtschafter), ♦ Meisterprüfungen im Handwerk und in handwerksähnlichen Betrieben, ♦ Meisterprüfungen in Industrie, öffentlichem Dienst, Landwirtschaft und Hauswirtschaft, ♦ Absolventen gleichgestellter beruflicher Fortbildungsprüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung (zum Beispiel Betriebswirt/HWK oder IHK, Fachkaufmann/IHK, Fachwirt/IHK, geprüfter Handelsfachwirt, Steuerfachwirt, Technischer Fachwirt/geprüfter oder IHK). Nähere Informationen hierzu sind im Internet unter http://www.stmwfk.bayern.de/hs_meister.html abrufbar.

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Regelungen zur Bewältigung der steigenden Studierendenzahlen in Zusammenhang mit dem doppelten Abiturjahrgang 2011. Um Abiturientinnen und Abiturienten des letzten Jahrgangs des neunjährigen Gymnasiums, die im Jahr 2011 das Abitur ablegen, einen Studienbeginn auch in Studiengängen mit Eignungsprüfungen und Eignungsfeststellungsverfahren bereits zum Sommersemester 2011 zu ermöglichen, werden dafür die Zeugnisse der 12. und 13. Klasse zugrunde gelegt.

Zusätzlich wird nach den Worten Goppels das Auswahlrecht der Hochschulen im Interesse der Verbesserung des Studienerfolgs noch mehr gestärkt. Daher sehe das Änderungsgesetz eine Erweiterung der Eignungsfeststellungsverfahren vor. Die Hochschulen sollen danach ./.

- 10 nicht nur in einzelnen Studiengängen, sondern stets dann ein solches Verfahren vorsehen können, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen im Übrigen erfüllt sind.

4. Bayern stärkt Rechte von Menschen mit Behinderung / Sozialministerin Stewens: „Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz gilt ab 1. August 2008 unbefristet weiter / Gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft wird weiter verbessert“

Der Ministerrat stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Nach den Worten von Sozialministerin Christa Stewens sollen das bislang befristete Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz und die dazugehörigen Verordnungen ab dem 1. August 2008 mit einigen Novellierungen unbefristet weiter gelten. Stewens: „Die Instrumente des Behindertengleichstellungsgesetzes haben sich bewährt. Das Gesetz trägt wesentlich zur gleichberechtigten Teilhabe von Behinderten am Leben in der Gesellschaft bei.“ Der Gesetzentwurf wird nach abgeschlossener Verbandsanhörung nun dem Bayerischen Landtag zur parlamentarischen Behandlung zugeleitet.

Nach den Worten von Stewens wird das Gesetz weitere wichtige Neuerungen bringen. So sollen die speziellen Belange von Menschen mit seelischen Behinderungen besser berücksichtigt werden. Außerdem wird die Bayerische Bauordnung zum Wohle von mobilitätseingeschränkten Menschen nochmals ergänzt. Barrierefrei zugängliche Wohnungen müssen künftig unter anderem auch in Bad, Toilette und Küche barrierefrei nutzbar sein. Zudem soll der Anteil barrierefreien Wohnraums erhöht werden. In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen künftig nicht mehr nur die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein, sondern - wenn ein Aufzug nach Bauordnung erforderlich ist - ein Drittel der Wohnungen. Stewens: „Ziel bayerischer Behindertenpolitik ist es, Menschen mit Behinderung als gleichberechtigten Bürgern ein selbstbestimmtes Leben in unserer Gesellschaft zu sichern. Entscheidend hierfür ist eine größtmögliche ./.

- 11 Barrierefreiheit in den gestalteten Lebensbereichen.“ Deshalb habe Bayern bereits im August 2003 als eines der ersten Länder nach Inkrafttreten des Bundesgleichstellungsgesetzes ein eigenes Landesgesetz erlassen. Dieses Gesetz habe die Teilhabe behinderter Menschen am täglichen Leben deutlich verbessert. Neben der Verbesserung der Barrierefreiheit und Mobilität behinderter Menschen wurde nach den Worten der Ministerin die Gebärdensprache für bayerische Behörden anerkannt und eine Kostenerstattung bei Hinzuziehung eines Gebärdensprachdolmetschers im Verwaltungsverfahren oder bei der Kommunikation von gehörlosen Eltern mit der Schule eingeführt. Darüber hinaus seien Internetauftritte der öffentlichen Hand barrierefrei zu gestalten und Dokumente für Blinde im Verwaltungsverfahren in einer für sie geeigneten Form zugänglich zu machen. Nicht mehr weg zu denken sind laut Stewens das Amt der Behindertenbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung, der Landesbehindertenrat und die Kommunalen Behindertenbeauftragten. Damit sei nicht nur eine stärkere Einbindung der Betroffenen erreicht worden, sondern auch eine Instanz zur Wahrnehmung behindertenspezifischer Interessen geschaffen.

5. Bernhard: „Mit Innovation aus Bayern gegen Straßenlärm / HighTech-Asphalt lehrt Autos das Flüstern / Ob Autobahn, Bundesstraße oder Innenstadt, mit neuem Straßenbelag 10 Autos sehen, aber nur 2 hören / Jetzt noch leisere Reifen“

Bayerns neuartiger High-Tech-Straßenbelag lehrt Autos das Flüstern: ob Autobahn, Bundesstraße oder Innenstadt, der 2003 erstmals in Deutschland eingebaute offenporige Asphalt in zweischichtiger Bauweise (ZWOPA) verringert den Lärm um 80 Prozent und mehr. Dieses erfreuliche Resümee zu den neuen technologischen Instrumenten zur Minderung des Straßenverkehrslärms zog Umweltund Gesundheitsminister Otmar Bernhard bei der heutigen Kabinettssitzung. Bernhard: „Mehr als zwei Drittel der Deutschen klagen über eine zu hohe Lärmbelastung. Lärm mindert die Lebensqualität und gefährdet die Gesundheit. Angesichts prognostizierter Zunahmen des ./.

- 12 Kfz-Verkehrs um 25 Prozent und des Güterverkehrs um 80 Prozent bis 2015 brauchen gerade die Städte neue und effektive technische Möglichkeiten, um die Hauptlärmquelle Straßenverkehr spürbar zu verringern.“ Bernhard wies darauf hin, dass ZWOPA und leise Reifen die Lärmbelastung zur Hauptverkehrszeit auf das Niveau eines Sonntag-Vormittags senken können: “Flüsterasphalt bringt eine Lärmverringerung von 7 bis 9 Dezibel, auch leisere Reifen können nochmals 3 Dezibel erzielen.“ Bernhard forderte daher, leise Reifen häufiger als bisher einzusetzen. Leise Reifen müssten Standard beim Reifenkauf und bei der Ausstattung von Neuwagen sein. Zudem werde sich die Staatsregierung für eine wirksame und rasche Fortschreibung der EU-Reifenrichtlinie einsetzen und prüfen, ob Bayern selbst Projekte zur Entwicklung umweltfreundlicher Reifen durchführt.

Die drei ersten ZWOPA-Strecken in Bayern haben die in sie gesetzten Erwartungen zur Lärmminderung erfüllt: ♦ In Ingolstadt mindert seit Sommer 2005 der neue Fahrbahnbelag bei 50 Stundenkilometern den Lärm um 7 Dezibel. Die besondere Herausforderung hier ist, dass es sich um eine normale innerstädtische Hauptverkehrsstraße handelt, das heißt ohne Schnellstraßencharakter, aber mit Abbiegespuren und Kreuzungsbereichen. Hier wird der Fahrbahnbelag erhöhten mechanischen Belastungen ausgesetzt. Das Projekt wurde 2007 im bundesweiten Ideenwettbewerb '365 Orte im Land der Ideen' ausgezeichnet. ♦ Bereits im Sommer 2003 wurde in Augsburg in einem Pilotprojekt ZWOPA auf der 4-streifigen B 17-Westtangente mit Höchstgeschwindigkeiten von 70 km/h eingebaut. Die Fahrbahn erzielte bei der Abnahmemessung eine Pegelminderung von ebenfalls 7 Dezibel, die bis heute anhält. Die Stadt Augsburg baut derzeit in Eigenregie auf einem Anschlussabschnitt der B 17 ebenfalls einen ZWOPA ein. ♦ Der Einbau eines ZWOPAs auf 10 km Länge beim 8-streifigen Ausbau der A 9 bei Garching im September 2005 war Ergebnis des im Planfeststellungsverfahren entwickelten Lärmschutzkonzepts. Die ./.

- 13 erzielte Anfangspegelminderung beträgt hier aufgrund der bei höheren Fahrgeschwindigkeiten besseren Wirkung sogar 9 Dezibel.

Der zweilagig offenporige Asphalt ist ein echtes High-Tech-Produkt. Eine sehr ebene obere Schicht mindert schon die Entstehung von Reifengeräuschen. Besondere Hohlräume in den zwei Deckschichten schlucken Roll- aber auch Antriebsgeräusche weiter. Die feiner aufgebaute obere Schicht wirkt zudem als Schmutzfänger und verhindert, dass sich die zweite Schicht zusetzt und dadurch ihre Funktion verliert. Die Hohlräume führen außerdem zu einem raschen Abfluss von Regenwasser und mindern so die Aquaplaning-Gefahr. Der Einsatz von ZWOPA bietet sich bei besonderen Situationen als ortsbildverträgliche Schallschutzmaßnahme an. Insbesondere dann, wenn kostengünstige Lärmschutzwälle nicht möglich sind, beidseitig Lärmschutz erforderlich ist, hohe Gebäude geschützt werden müssen oder Einhausungen eingespart werden können weisen ZWOPA trotz Mehrkosten beim Fahrbahnbelag auch oft eine bessere Wirtschaftlichkeit auf.