Bayerische Staatskanzlei

Bayerische Staatskanzlei Pressemitteilung «Empfängerhinweis» Nr: 15 München, 19. Januar 2015 Bericht aus der Kabinettssitzung: 1. Kabinett berät übe...
Author: Guido Giese
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Bayerische Staatskanzlei Pressemitteilung «Empfängerhinweis»

Nr: 15 München, 19. Januar 2015 Bericht aus der Kabinettssitzung:

1. Kabinett berät über aktuelle Entwicklung der Zahl und Struktur der Asylbewerber in Bayern und die Entwicklung der Asylverfahrensdauer / 60 Prozent mehr Asylanträge und eine äußerst geringe Anerkennungsquote bei Westbalkanstaaten / Innenminister Joachim Herrmann pocht auf die Verringerung der Zahl unberechtigter Asylbewerber und eine schnellere Ausreise abgelehnter Asylbewerber / Neue zentrale Ausländerbehörden zur schnelleren Aufenthaltsbeendigung (Seite 2)

2. Gesetz über den Vollzug der Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie der einstweiligen Unterbringung (Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz – BayMRVG) (2. Durchgang) / Sozialministerin Müller: „Bayerisches Gesetz für einen modernen, für alle Länder richtungsweisenden Maßregelvollzug auf den Weg gebracht“ (Seite 5) 3. Innenminister Herrmann: „Keine Anmeldung einer Platzhaltertrasse der B15 neu für den Bundesverkehrswegeplan“ / Bisher keine konsensfähige Lösung für die Strecke zwischen Landshut und Rosenheim / Vorrangiges Ziel ist die Entlastung von Ortsdurchfahrten (Seite 6)

4. Kabinett trifft wichtige Personalentscheidungen (Seite 7)

./. Telefon: 089 2165-2407 Telefax: 089 2165-2114

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1. Kabinett berät über aktuelle Entwicklung der Zahl und Struktur der Asylbewerber in Bayern und die Entwicklung der Asylverfahrensdauer / 60 Prozent mehr Asylanträge und eine äußerst geringe Anerkennungsquote bei Westbalkanstaaten / Innenminister Joachim Herrmann pocht auf die Verringerung der Zahl unberechtigter Asylbewerber und eine schnellere Ausreise abgelehnter Asylbewerber / Neue zentrale Ausländerbehörden zur schnelleren Aufenthaltsbeendigung

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat im Kabinett heute zur Zahl und Struktur der Asylbewerber in Bayern im Jahr 2014 berichtet:

In Bayern wurden vergangenes Jahr 29.129 Asylanträge gestellt (Vorjahreszeitraum: +60,8 Prozent). Davon waren 25.667 Erstanträge und 3.462 Folgeanträge. Die meisten Asylbewerber kamen aus Syrien (5.741 Anträge), Eritrea (2.562) und Irak (2.234). "Auch der Zustrom aus Serbien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Albanien und Montenegro ist nach wie vor sehr hoch", erläuterte Herrmann. Bundesweit rund jeder vierte Asylantrag komme aus diesen Staaten. Die Anerkennungsquote durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) liege aber bei diesen Staaten nahezu bei Null, da dort in erster Linie rein wirtschaftliche Motive den Asylanträgen zugrunde liegen.

Angesichts der rasant steigenden Asylbewerberzahlen auch aus Herkunftsstaaten ohne politische Verfolgung setzt die Bayerische Staatsregierung für 2015 gezielt Schwerpunkte, um die Zahl unberechtigter Asylanträge zu verringern und abgelehnte Asylbewerber konsequent zurückzuführen:

Dazu gehört für Herrmann unter anderem: 

Asylverfahrensdauer verkürzen Innenminister Herrmann fordert eine massive Personalverstärkung beim BAMF weit über die bisherigen Planungen hinaus, um die ./.

-3Rückführung abgelehnter Asylbewerber deutlich zu beschleunigen. "Notwendig ist eine Personalmehrung im vierstelligen Bereich, beispielsweise durch Abordnungen aus anderen Bundesverwaltungen." Die vom BAMF bereits begonnene Priorisierung der Bearbeitung von Asylanträgen aus den Westbalkanstaaten müsse konsequent umgesetzt werden. Insgesamt waren beim BAMF im Dezember 2014 169.166 Erst- und Folgeverfahren anhängig, erläuterte Herrmann. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrage 7,3 Monate, für vom BAMF priorisierte Herkunftsländer sei sie deutlich kürzer. Darüber hinaus müsse das BAMF auch die Dublin-Verfahren beschleunigen, forderte der Innenminister. Ziel solle sein, dass binnen eines Monats und damit noch in der Aufnahmeeinrichtung festgestellt wird, ob ein Asylbewerber ein Dublin-Fall ist. Zur Vorbereitung der Überstellung in einen anderen Mitgliedstaat könne dann eine Unterbringung erfolgen, die die Überstellung durch die Zentrale Ausländerbehörde erleichtert. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erleichterung von Aufenthaltsbeendigungen schnell umsetzen



Kostenübernahme durch den Bund bei Asylverfahrensdauer über 3 Monate Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass die Asylverfahrensdauern beim BAMF auf 3 Monate beschleunigt wird. Bei Überschreitung dieser Verfahrensdauer soll der Bund künftig die Kosten für die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern, die bei den Ländern und Kommunen entstehen, übernehmen.



Neue zentrale Ausländerbehörden zur schnelleren Aufenthaltsbeendigung bei unberechtigten Asylbewerbern in Bayern Wie Herrmann weiter berichtete, erfolgt in Bayern bereits eine schrittweise Umstrukturierung von Aufgaben der Ausländerbehörden. Mit Wirkung vom 1. Januar 2015 sieht eine ./.

-4geänderte Rechtsverordnung vor, dass bei allen Bezirksregierungen jeweils an den Standorten der Aufnahmeeinrichtungen eigene Zentrale Ausländerbehörden eingerichtet werden. Schwerpunkte der Arbeit sind die rasche Klärung der Identität, die Beschaffung von Heimreisepapieren und die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber. Die neue Zentrale Ausländerbehörde für Niederbayern am Standort der Erstaufnahmeeinrichtung in Deggendorf hat bereits ihre Arbeit aufgenommen. "Damit können wir Asylbewerber, deren Anträge rechtskräftig abgelehnt wurden, rascher in ihre Heimatländer zurückführen." Nach den Worten Herrmanns soll bei abgelehnten Asylbewerbern, die aus sicheren Herkunftsstaaten wie etwa den Westbalkanstaaten stammen, die Aufenthaltsbeendigung soweit möglich noch aus der Aufnahmeeinrichtung erfolgen. "Solche Asylbewerber belegen Unterbringungsplätze, die wir für Menschen benötigen, die wirklich politisch verfolgt sind und nicht nur aus wirtschaftlichen Motiven zu uns kommen“, betonte Herrmann. 

Liste sicherer Herkunftsstaaten erweitern und Visumsfreiheit einschränken Der Kreis der sicheren Herkunftsstaaten muss um die derzeit visumsbefreiten Staaten Albanien und Montenegro erweitert werden, auch für den nicht visumsbefreiten Kosovo muss dies geprüft werden. Angesichts der tatsächlichen Entwicklungen soll die Visumsfreiheit für die Westbalkanstaaten Serbien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro und Albanien ausgesetzt werden.



Gerechte Verteilung von Asylbewerbern in Europa Die Bundesregierung soll ihre Bemühungen auf EU-Ebene intensivieren, um eine wirklich gesamteuropäische Lösung zur Bewältigung des Asylbewerberzustroms zu erreichen. Die in Richtung EU steuernden Migrationsströme können nur im solidarischen Zusammenwirken aller Mitgliedsstaaten bewältigt werden. Dazu gehört eine gerechte Verteilung von Asylbewerbern in ./.

-5den Staaten der Europäischen Union mit entsprechenden Aufnahmequoten.

Alle EU-Mitgliedsstaaten müssen zudem ihren europarechtlichen Verpflichtungen uneingeschränkt nachkommen und beispielsweise die Schengen-Außengrenzen ordnungsgemäß überwachen sowie das Schlepperunwesen effektiv bekämpfen.

2. Gesetz über den Vollzug der Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie der einstweiligen Unterbringung (Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz – BayMRVG) (2. Durchgang) / Sozialministerin Müller: „Bayerisches Gesetz für einen modernen, für alle Länder richtungsweisenden Maßregelvollzug auf den Weg gebracht“

Auf Vorschlag von Bayerns Sozialministerin Emilia Müller hat der Ministerrat heute den Entwurf für ein Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz gebilligt. „Mit dem Gesetzentwurf setzen wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Bereich des Maßregelvollzugs beispielgebend um und schaffen für den Vollzug der strafgerichtlich angeordneten Maßregeln der Besserung und Sicherung ein sicheres und transparentes rechtliches Fundament“, so Müller. Hauptziel ist und bleibt die Resozialisierung. Dabei legt der Gesetzentwurf einerseits großen Wert auf einen bestmöglichen Schutz der Bevölkerung. Andererseits gewährleistet er für die betroffenen Patientinnen und Patienten eine hohe Qualität der Therapie.

Ein Kernelement des Gesetzentwurfs ist die Sicherung der Qualität der Maßregelvollzugseinrichtungen. „Wir werden das Zentrum Bayern Familie und Soziales als neue Fachaufsichtsbehörde einrichten, die auch präventiv und beratend tätig werden wird. Zudem führen wir unabhängige Maßregelvollzugsbeiräte als Ansprechpartner vor Ort ein, denen auch Mitglieder des Bayerischen Landtags angehören sollen. ./.

-6Solche Beiräte haben sich im Justizvollzug bewährt und tragen zur Transparenz bei“, so die Ministerin abschließend.

Der Gesetzesentwurf für ein Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz wird nun dem Bayerischen Landtag zur parlamentarischen Behandlung zugeleitet.

3. Innenminister Herrmann: „Keine Anmeldung einer Platzhaltertrasse der B15 neu für den Bundesverkehrswegeplan“ / Bisher keine konsensfähige Lösung für die Strecke zwischen Landshut und Rosenheim / Vorrangiges Ziel ist die Entlastung von Ortsdurchfahrten

Die Bayerische Straßenbauverwaltung zieht die Anmeldung einer Platzhaltertrasse der Bundesstraße B15 neu zwischen Landshut und Rosenheim für den Bundesverkehrswegeplan zurück. Bayerns Innenund Verkehrsminister Joachim Herrmann berichtete im Kabinett, es gebe keine konsensfähige Lösung für eine echte Neubautrasse, die der Anmeldung für den Bundesverkehrswegeplan zu Grunde gelegt werden kann. "Wir werden jetzt mit den betroffenen Kommunen Gespräche führen, ob und auf welche Weise die bestehenden Ortsdurchfahrten am besten vom Durchgangsverkehr entlastet werden können", sagte Herrmann. Der Minister bekräftigte seine Ankündigung, das eng mit den Mandatsträgern und den Kommunen der betroffenen Region abzustimmen.

Die Planungen zur Umfahrung von Landshut werden hingegen wie geplant fortgeführt: "Der Bau des Lückenschlusses zur A92 ist begonnen und soll möglichst bis 2019 abgeschlossen sein. Damit wird auch Essenbach von der B15 neu profitieren." Für einen weiteren Planungsabschnitt südlich von Landshut werde man sich daran orientieren, wieweit die bestehende B15 optimiert werden kann.

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-74. Kabinett trifft wichtige Personalentscheidungen

Das Kabinett hat heute u.a. folgende Personalentscheidungen getroffen:

Ministerialdirigent Hubert Bittlmayer wird mit Wirkung vom 1. April 2015 Amtschef im Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Seit März 2010 ist Ministerialdirigent Bittlmayer Leiter des Büros des Bayerischen Ministerpräsidenten. Neuer Büroleiter von Ministerpräsident Seehofer wird der langjährige Landtagsbeauftragte der Staatskanzlei Ministerialrat Dr. Rüdiger Detsch.

Dr. Peter Frank, Ministerialdirigent im Staatsministerium der Justiz, wird mit Wirkung vom 1. März 2015 zum Generalstaatsanwalt in München ernannt.

Der bisherige Präsident des Polizeiverwaltungsamts, Gerold Mahlmeister, wird mit Wirkung vom 1. Februar 2015 zum Polizeipräsidenten als Leiter des Polizeipräsidiums Oberpfalz ernannt. Seine Nachfolge tritt Ministerialrat Timo Payer an, der mit Wirkung vom 1. Februar 2015 zum Präsidenten des Polizeiverwaltungsamts ernannt wird.

gez. Rainer Riedl Pressesprecher der Bayerischen Staatskanzlei++++