Bau-, Planungs-, Denkmalund Wirtschaftswegeausschuss

-167- Bau-, Planungs-, Denkmalund Wirtschaftswegeausschuss NIEDERSCHRIFT über die Sitzung des Bau-, Planungs-, Denkmal- und Wirtschaftswegeausschuss...
Author: Werner Klein
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Bau-, Planungs-, Denkmalund Wirtschaftswegeausschuss

NIEDERSCHRIFT über die Sitzung des Bau-, Planungs-, Denkmal- und Wirtschaftswegeausschusses der Stadt Hallenberg am Donnerstag, den 06. September 2007

Anwesend:

Sitzungslokal:

1. Ausschussvorsitzender Alfred Mörchen

Sitzungsraum des Rathauses in Hallenberg, Rathausplatz 1

2. Ausschussmitglied Christoph Berkenkopf 3. Ausschussmitglied Alfons Dielenhein 4. Ausschussmitglied Friedhelm Guntermann 5. Ausschussmitglied Albert Koch 6. Ausschussmitglied Günther Lingen 7. Ausschussmitglied Rita Schnorbusch

Beginn: Ende:

17.30 21.30

Uhr Uhr

Tag der Einladung: Es fehlte entschuldigt: 29.08.2007 1. Ausschussmitglied Franz-Josef Glade 2. Ausschussmitglied Mathias Tausch Weiter anwesend: 1. OV Rudolf Mause 2. OV Reinhold Stanka zu OB 1.2 3. Andreas Emde und Bernward Studen vom Förderverein Hesborn zu OB 1.2

4. 5. 6. 7.

Bauherr Rux und Archt. Arlt zu TOP 2.4 Bauherr Althaus zu TOP 2.5 Bauing. Kißling Angestellter Mause zugleich als Schriftführer

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der BA-Vorsitzende Mörchen fest, dass zu dieser Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und der BA beschlussfähig ist. Dieser Feststellung wird nicht widersprochen.

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-168Alsdann wird die Tagesordnung wie folgt abgehandelt: TAGESORDNUNG a)

öffentlicher Teil :

1.

Ortsbesichtigungen

1.1

Hecke am Weiferweg in Hallenberg Nach Besichtigung der Örtlichkeit und anschließender Diskussion im Rathaus beschließt der BA, die Hecke am Weiferweg nicht zu entfernen. Es wird u. a. befürchtet, dass dann dort Autos parken und den Gehweg so behindern könnten. Auch die Optik könnte sich verschlechtern. Beschlussfassung: 6 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung

1.2

Ehem. Schule in Hesborn - THW-Raum Im Rahmen der Ortsbesichtigung weist OV Stanka darauf hin, dass Feuchtigkeit in die Räumlichkeiten des THW eindringen. Der BA beauftragt die Verwaltung die Ursache zu erkunden. - Treppe AV Mörchen erklärt vor Ort, dass die untere Treppe entfernt und durch eine „Erd“-Rampe ersetzt werden soll. Die obere Treppe soll entfernt und mit den noch brauchbaren Stufen wieder aufgebaut werden. Allerdings nur in der vor Ort besprochenen Breite (ca. zwei Stufen). Hierzu sind verwaltungsseitig Angebote einzuholen. Die vorhandene Bruchsteinmauer soll erhalten bleiben. Keine Beschlussfassung.

1.3

Erneuerung der Stützmauer an der Straße „Elbersbach“ vor dem Haus Nr. 47 Nach Inaugenscheinnahme der Mauer und der anschließenden Diskussion im Rathaus beschließt der BA einstimmig, die Mauer wie von AL Kißling vorgestellt zu reparieren. Eine Erneuerung wird nicht als notwendig erachtet. Der Antragsteller ist entsprechend zu informieren.

2.

Bauanträge

2.1

Bauantrag (der Borbet GmbH, Hauptstraße 5, 59969 Hallenberg) auf Änderung der Geländeoberfläche für spätere Bauvorhaben in Hesborn, Hauptstraße 5 -Flur 34, Flurstücke 75, 76, 77, 78, 79, 80Nach Vorstellung der Bauantragsunterlagen erteilt der BA einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zu dem genannten Vorhaben. -169-

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-1692.2

Bauantrag (der Frau Carina Paffe, Kirchstraße 7, 59969 Hallenberg) auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses und einer Garage mit Abstellraum in Hallenberg, Elbersbach 4 -Flur 20, Flurstücke 631, 632Nach Vorstellung der Bauantragsunterlagen erteilt der BA einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zu dem genannten Vorhaben.

2.3

Bauantrag (des Herrn Martin Dielenhein, Petrusstraße 6, 59969 Hallenberg) auf Errichtung eines offenen Platzes zur Lagerung- und Verarbeitung von Meterholz; Lagerung von Kies, Baumaterialien, Schüttgütern; Stellflächen für Fahrzeuge) in Hallenberg, Braunshauser Straße -Flur 43, Flurstück 21AM Dielenhein erklärt sich gem. § 31 GO NRW für befangen und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Der BA bittet die Verwaltung in einem Gespräch den Antragsteller auf die Einschränkungen der Nebenbestimmungen (z. B. Höchstgrenze von 60 dB) hinzuweisen und evtl. Alternativstandorte zu suchen.

2.4

Bauvoranfrage (des Herrn Thomas Rux, Im Tal 11a, 59969 Hallenberg) auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Hesborn, Auf der Tränke 5 Flur 31, Flurstück 87Nach Vorstellung der Bauantragsunterlagen versagt der BA einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zu dem genannten Vorhaben, da planungsrechtliche Hindernisse bestehen. Mit dem anwesenden Bauherrn und Archt. wurde vereinbart, in einem gemeinsamen Gespräch mit Verwaltung und Bauaufsicht einen Alternativstandort zu suchen.

2.5

Bauantrag (des Herrn Martin Althaus, Kornweg 3, 59969 Hallenberg) auf Aufschüttungen in Braunshausen, Kornweg -Flur 17, Flurstück 180AM Lingen erklärt sich gem. § 31 GO NRW für befangen und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Nach Vorstellung der Bauantragsunterlagen erteilt der BA einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zu dem genannten Vorhaben.

3.

Geplanter Mobilfunk-Sendemast in der Nähe des neuen Baugebietes „Oberhalb des ehem. Klosters“ Nach kurzer Aussprache lehnt der BA den Antrag der O2 bei 1 Ja-Stimme und 6 Nein-Stimmen ab. Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass der Beschluss rechtswidrig ist (da keine planungsrechtlichen Ablehnungs-Gründe vorliegen).

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-1704.

Brückensanierungen im Stadtgebiet Hallenberg AL Kißling trägt vor, dass zurzeit kostengünstige Lösungen für die Sanierung von Brücken (hier: Trift, Hustättchen, Valenborn) gesucht werden. In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, zu prüfen, ob die Brücke „Valenborn“ durch eine Fuhrt ersetzt werden kann, da hierfür evtl. Fördermöglichkeiten (über den Wasserverband Nuhne) bestehen.

5.

Bekanntgaben und Anfragen gemäß § 18 GeschO Anfragen: § OV Stanka weist vor Ort auf die optische Verunreinigung der Bodens in der Friedhofskapelle in Hesborn hin. Der BA nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Nach Aussage des AV Mörchen bittet der Förderverein Hesborn um einen reinen Materialzuschuss. Der Aus- und Einbau würde durch den Förderverein Hesborn geschehen. Der Förderverein soll entsprechende Kostenangebote vorlegen. §

AM Dielenhein bittet darum, dass Verwaltungsseitig die „Erledigung“ der Beschlüsse nachgehalten wird. Und der BA entsprechend über die Entwicklung einzelner Verfahren informiert wird.

Bekanntgaben: § Wegebau 2007 Nach eingehender Diskussion wird die Verwendung von restlichen Haushaltsmitteln für Straßen- und Wegeunterhaltungsmaßnahmen wie folgt festgelegt: Wirtschaftsweg Braunshausen: Zunächst Beseitigung der Verdrückungen durch Asphalt-Handeinbau analog Höfestraße bei Aussiedler Rohleder. Kosten ca. 8.500,- €. Spätere Oberflächenbehandlung analog „Alte Feld“. Es soll eine Kostenbeteiligung durch die Jagdgenossenschaft Braunshausen in Höhe von 40 % erfolgen. Wirtschaftsweg zum Heidekopf: Beseitigung der Schäden durch maschinellen Asphalteinbau. Im Zuge dieser Arbeiten Reststück Heideweg (ab Kreuzung „Auf der Halle“) ebenfalls erneuern. Im Tal: Die Straßenschäden sollen im Zuge einer Straßenentwässerungsmaßnahme (durch AWS) beseitigt werden. §

Verwaltungsseitig wird bekanntgegeben, dass das gemeindliche Einvernehmen für die Bauanträge der Sparkasse Hochsauerland in Brilon (befristetet Nutzungsänderung Ladenlokal/Gastraum in Sparkassenfiliale, Merklinghauser Straße 45, 47 und Abbruch Sparkassengebäude Petrusstraße 3, 5) nach Rücksprache mit BM Kronauge verwaltungsseitig erteilt wurde. Der BA nimmt die Ausführung zur Kenntnis und erteilt nach Vorstellung der Bauantragsunterlagen einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zu dem genannten Vorhaben. -171-

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-171§

Verwaltungsseitig wird bekanntgegeben, dass in Liesen zwei landwirtschaftliche Hütten auf einer städt. Wegeparzelle stehen. Die augenscheinlich aber seit Jahrzehnten nicht mehr genutzt wird. Der BA bittet die Verwaltung weiter zu prüfen.

§

Verwaltungsseitig wird bekanntgegeben, dass für die Beheizung der Feuerwehrgarage in Liesen ein Alternativangebot (Heizstrahler ähnlich TM2+). Das Angebot für den Einbau einer normalen Gasheizung beträgt nach entsprechend dem Schreiben der LG Liesen vom 31.01.2007: Isolierung Dachboden: 780,94 € 780,94 € Gasanschluss: 1.200,00 € 1.200,00 € Heizungsanlage: 3.107,09 € (neu) 2.700,00 € (gebraucht) Gesamtkosten: 5.088,03 € 4.680,94 € Nach Auswertung der Jahre 2005 und 2006 belaufen sich die Betriebskosten für die Heizungsanlage am Bauhof auf ca. 480,- € jährlich (ca. 800 Liter Öl). Der Einbau hat 6.200,- € gekostet. Nach Angebot der Fa. Jungmann, Braunshausen, belaufen sich die Kosten für den Einbau eines Heizgerätes (23 kW Nennwärmeleistung) in die Feuerwehrgarage auf ca. 4.790,- €. Hinzu kommen würde der Gasanschluss von 1.200,- € und die Isolierung von 780,- €. Macht ein Gesamtvolumen von 6.770,- €. Alternativ wurden entsprechend dem BA-Beschluss vom 05.07.2007 die Kosten für einen Heizstrahler (entsprechend TM2+) angefragt. Diese Geräte haben nach Erfahrung der Fa. TM2+ ein erheblich geringeren Verbrauch. Nach Angebot der Fa. Pender belaufen sich die Kosten für einen Gasstrahler (Nennwärmeleistung 20 kW) auf 3.900,- €. Hinzu kommt der Gasanschluss von 1.200,- € sowie die Verlegung der Gasleistung im Gebäude (war hier nicht enthalten). Gasleitung und Zubehör im Gebäude entsprechend Angebot Jungmann in Höhe von 475,- € und zuzüglich Isolierung 780,- €. Kosten von insgesamt 6.355,- €. Ein Vergleichbarer Ölstrahler würde ca. 2.000,- € mehr kosten. Nach Aussage des Herstellers verbraucht der Heizstrahler im Vergleich zu der Luftheizung 1/3 weniger Heizkosten. Der BA nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Ein Beschluss wird nicht gefasst. Allerdings sind sich die BA-Mitglieder einig, dass diese Angelegenheit langsam zum Abschluss gebracht werden muss. Daher soll ein endgültiger Beschluss in einer der nächsten Sitzungen gefasst werden.

Die anderen -hier nicht im Einzelnen aufgeführten- Anfragen und Bekanntgaben werden in der Sitzung erschöpfend beantwortet.

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-172Außerhalb der Tagesordnung, nachdem die Dringlichkeit der Behandlung vom BA einstimmig anerkannt war : a)

Antrag (des Markus Kappen, Leostraße 14, 44225 Dortmund) auf Umbau und Erweiterung des Wohnhauses durch eine weitere Wohnung mit Wintergarten und Errichtung eines überdachten Stellplatzes in Hallenberg, Aue 56 -Flur 21, Flurstück 342Nach Vorstellung der Bauantragsunterlagen erteilt der BA einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zu dem genannten Vorhaben.

b)

Sanierung der Talwegbrücke in Hallenberg Nach Besichtigung der Brücke und der anschließenden Diskussion im Rathaus wurde folgender Beschluss gefasst: - Die Wegeführung des Fußweges soll entsprechend der in der Örtlichkeit festgelegten Maßnahmen besser angepasst werden. - Die Hecke zwischen Brücke und Mietshaus Gamm soll entfernt und durch eine Leitplanke ersetzt werden. - Die festgestellten Mängel sind bei der Endabnahme entsprechend festzuhalten und die Beseitigung zu veranlassen. In diesem Zusammenhang weist AL Kißling darauf hin, dass Mehrkosten von ca. 30.000,- € netto entstanden sind, wodurch im Haushalt 2007 keine Mittel mehr für die Sanierung der Weifebrücke vorhanden sind. Im wesentlichen sind diese Kosten auf Grund von zusätzlichen Arbeiten im Bereich der Widerlager sowie Mehrmengen bei der Mauerwerkserneuerung entstanden. Daher wird beschlossen, dass die Maßnahme „Weifebrücke“ im Jahr 2008 durchgeführt werden soll, wenn die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Fa. Rohde ist entsprechend zu informieren.

nichtöffentlicher Teil : nicht angedruckt

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