B STRUKTURELLE GRUNDLAGENANALYSE - BESTANDSAUFNAHME

Stadt Lorsch Stadtentwicklungsplan Kapitel B Strukturelle Grundlagenanalyse - Bestandsaufnahme B S T R U K T U R E L L E G R U N D L A G E N A N A L...
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Stadt Lorsch Stadtentwicklungsplan

Kapitel B Strukturelle Grundlagenanalyse - Bestandsaufnahme

B S T R U K T U R E L L E G R U N D L A G E N A N A LY S E B E S TA N D S A U F N A H M E

B.1 Vorgaben und Rahmenbedingungen

B.1.1 Die Lage der Stadt Lorsch im Raum Die Stadt Lorsch liegt im Verdichtungsraum zwischen den Ballungsräumen Rhein-Main und Rhein-Neckar im Bundesland Hessen im Zentrum des Kreisgebietes des Landkreises Bergstraße. Sitz des zuständigen Landratsamtes ist die Kreisstadt Heppenheim. Die Stadt ist dem Regierungsbezirk Darmstadt in der Planungsregion Südhessen zugehörig. Das zuständige Finanzamt befindet sich in Bensheim. Die Katasterfläche der Gemarkung Lorsch umfasst 2.524 Hektar. Das Gemarkungsgebiet grenzt im Norden bzw. Osten an die Gemarkung der Stadt Bensheim und Heppenheim, im Süden an die Gemarkung der Stadt Hemsbach im Bundesland BadenWürttemberg und die Stadt Lampertheim sowie im Westen an die Gemarkung der Stadt Bürstadt und der Gemeinde Einhausen. Das Mittelzentrum Lorsch befindet sich an der überörtlichen Nahverkehrs- und Siedlungsachse Bensheim – Bürstadt als Bindeglied zu den Regionalachsen Darmstadt – Heidelberg und Groß- Gerau – Mannheim, ist für den motorisierten Individualverkehr sehr gut mit den umliegenden Mittel- und Oberzentren vernetzt und unmittelbar an die überregionalen Verkehrswege angebunden.

B.1.2 Historischer Überblick Die Abtei Lorsch wurde unter der Regierungszeit König Pippins vom fränkischen Gaugraf Kankor und seiner Mutter Williswinda gegründet. Im Jahr 764 n. Chr. besiedelte Erzbischof Chrodegang die Abtei mit Benediktinern aus dem Kloster Gorze bei Metz. Bereits acht Jahre später, im Jahr 772 n Ch. wurde der Abtei durch Karl den Großen die Reichsunmittelbarkeit und das Recht der freien Abtwahl zugesprochen, d. h. die Abtei Lorsch wurde zur Reichsabtei erhoben.

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Die Reichsabtei Kloster Lorsch sollte für fast 500 Jahre religiöses, kulturelles, wirtschaftliches und machtpolitisches Zentrum bleiben. Der Bau der bis heute erhaltenen karolingischen „Königshalle“, die im Jahr 1991 im Zusammenhang mit der Gesamtanlage Kloster Lorsch von der UNESCO in die Liste des Weltkulturerbes aufgenommen wurde, erfolgte um 800 n. Chr. – sie diente wahrscheinlich als Triumphtor und Audienzhalle und zählt heute zu einem der ältesten vollständig erhaltenen Baudenkmälern Deutschlands aus nachrömischer Zeit. In der Hochphase erstreckten sich die dem Kloster Lorsch zugehörigen Gebiete von den Niederlanden bis in die Schweiz. Die Chronik, bzw. das Urkundenbuch der Abtei, der sogenannte „Codex Laureshamensis“, enthält mehr als 3.800 Stiftungen. Die erste urkundliche Erwähnung vieler Städte und Gemeinden findet sich im Lorscher Urkundenbuch. Der Niedergang des Klosters begann mit dem Verlust der Selbstständigkeit im Jahr 1232 n. Chr., in der Reformationszeit wurde es sodann aufgehoben und während des 30-jährigen Krieges im Jahr 1621 weitgehend zerstört und abgetragen. Erhalten blieb ein Teil der Ringmauer, die Zehntscheuer und die Königshalle. Im Jahr 1803 wurde die Stadt Lorsch Teil des Großherzogtums Hessen, welches nach dem ersten Weltkrieg zunächst zum Volksstaat Hessen, nach dem zweiten Weltkrieg sodann zum heutigen Land Hessen wurde.

B.1.3 Naturräumliche Gegebenheiten Die Regionalplanung bezeichnet diesen südlichen Teil der Planungsregion Südhessen als naturräumliche Haupteinheit „Hessische Rheinebene“. Diese Einheit lässt sich in der Gemarkung Lorsch in vier weitere Untereinheiten gliedern. Der Käfertal- Viernheimer Sand durchzieht die Gemarkung Lorsch relativ zentral von Norden nach Süden. Es handelt sich um sandig-ebenen Untergrund, der vereinzelt flache Dünen aufweist. Der Lampertheimer Sand befindet sich im Westen des Gemarkungsgebietes. Der sandige Boden ist vorwiegend bewaldet. Die Einhäuser Rinne folgt dem Verlauf der „Weschnitz“. Der östliche Bereich des Gemarkungsgebietes wird vom sogenannten Südlichen Neckarried gebildet.

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Die Geländegestalt des Gemarkungsgebietes der Stadt ist als relativ eben zu bezeichnen, obgleich vereinzelt Hangneigungen von bis zu 15 % auftreten. Die Topographie wird durch die Niederungen der Weschnitz und die vorhandenen eiszeitlichen Dünen gestaltet. Die tiefer gelegenen Bereiche der Weschnitzauen befinden sich auf einer Höhe von ca. 92 m bis 95 m ü. NN., die höher gelegenen Areale erreichen eine Höhe von 100 m bis 102 m ü. NN.

B.1.4 Klimatische Gegebenheiten Die Region gehört aus klimatischer Sicht zu den wintermilden und sommerwarmen Gebieten und weist in den Sommermonaten die höchsten Niederschlagswerte auf. Im bundesweiten Vergleich ist der Bereich jedoch zu den niederschlagsärmsten und wärmsten Gegenden zu zählen. „Die Gemarkung Lorsch gehört zum Trockengebiet der nördlichen Oberrheinebene. Durch die bestehenden Verkehrsstraßen auf Dämmen, der BAB A67 im Westen und der B47 im Norden, sowie den Weschnitzdämmen im Osten wird der Luftaustausch eingeschränkt. Frischluft vom Lorscher Stadtwald wird mit dem Westwind Richtung Siedlung transportiert, jedoch weitgehend durch die stark erwärmten Straßen aufgezehrt und an den Dämmen abgebremst. Charakteristisch sind in der Gemarkung vor allem während der strahlungsarmen Herbst- und Wintermonaten die Inversionswetterlagen. Die daraus resultierenden ungünstigen Austauschbedingungen führen zu einem erhöhten Risiko der Ansammlung von Schadstoffen. Für die Gemarkung Lorsch spielt vor allem das Kleinklima der unterschiedlichen Flächennutzungen eine Rolle. Der Stadtwald dient als Frischluftproduzent mit hoher Ausprägung. Durch die hohe Verdunstung des Kronenraumes wird der Luft immer wieder erhebliche Feuchtigkeitsmengen zugeführt. Die außerhalb geschlossener Siedlungsgebiete befindlichen Flächen sind Kaltluftentstehungsflächen mit mittlerer bis hoher Ausprägung. Die sich vorwiegend im Norden und im Süden befindlichen Ackerflächen, weisen im Vergleich zu den anderen Nutzungstypen am Tage eine größere Erwärmung, nachts eine verstärkte Abkühlung auf“ (Stadt Lorsch, „Erläuterung Integration LSP“, Bearbeitung Eiling Ingenieure, Heidelberg, 2001).

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B.1.5 Zielvorgaben und Restriktionen übergeordneter Planungen

B.1.5.1 Der Regionalplan Südhessen 2000 Die regional- und landesplanerischen Ziele und Leitbilder für die Entwicklung der Planungsregion Südhessen, der die Stadt Lorsch zugehörig ist, sind im Regionalen Raumordnungsplan Südhessen (RROPS) dargelegt. Der RROPS wurde mit Erlass vom 26. April 1995 vom Hessischen Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung beschlossen. Der Beschluss zur Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes, der fortan als „Regionalplan Südhessen“ bezeichnet wird, wurde von der Regionalversammlung am 28.11.1998 gefasst. Der Entwurf zur Fortschreibung lag den Städten und Gemeinden bis Juli 1999 zur Anhörung und Offenlage vor. Im Rahmen derer formulierte die Stadt Lorsch nach Beratung in den städtischen Gremien und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.05.1999 im Rahmen einer Stellungnahme vom 24.06.1999 Anregungen und Bedenken hinsichtlich des vorgelegten Entwurfes. Nach Abschluss des formellen Beteiligungsverfahrens im Juli 1999 wurden die Stellungnahmen der beteiligten Städte bis Ende des Jahres 1999 geprüft. Am 10.12.1999 hat die Regionalversammlung Südhessen gem. § 7 (4) HPLG den Regionalplan für die Planungsregion Südhessen beschlossen und dabei auch darüber entschieden, inwiefern von den Städten und Gemeinden vorgebrachte Anregungen und Bedenken in den Plan übernommen werden. Ende des Jahres 2000 wurde der Regionalplan 2000 von der Hessischen Landesregierung beschlossen und erlangte für die Kommunen und sonstigen Planungsträger mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger Verbindlichkeit. Im Rahmen der Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzeptes wird von den Darstellungen des Regionalplan Südhessen 2000 ausgegangen. Die von der Stadt vorgebrachten Anregungen, die im Rahmen der Stadtentwicklung als Grundlage für zukünftige Planungen Berücksichtigung finden bzw. diese vorbereiten, werden nachfolgend jeweils mit der Entscheidung der Regionalversammlung (kursiv gedruckt) sinngemäß zusammengefasst wiedergegeben. Aus den Anregungen der Stadt gehen vielfach für die Stadtentwicklungsplanung relevante Zielvorstellungen hervor, die jeweils im Anschluss formuliert werden (fett gedruckt).

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Übersichtsplan zur Stellungnahme der Stadt Lorsch zum Regionalplan Südhessen – Entwurf 1999 (ohne Maßstab)

Tabelle 2:

Übersichtsplan zur Stellungnahme der Stadt Lorsch zum Regionalplan Südhessen – Entwurf 1999, Quelle: Stadt Lorsch

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1.

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Darstellung des Bereichs des „Sport- und Freizeitzentrum Ost“ als Siedlungsbereich Zuwachs. Dem Antrag wurde entsprochen. Städtebauliches Ziel ist die räumliche Konzentration von Sport- und Freizeiteinrichtungen in Stadtrandlage unter anderem aus Emissionsschutzgründen.

2.

Darstellung des Bereichs der ehemaligen Autobahnmeisterei sowie der südlich benachbarten Flächen als Bereich für Industrie und Gewerbe / Bestand, entsprechend der Darstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt. Dem Antrag wurde entsprochen.

3.

Erweiterung des im Regionalplanentwurf als „Zuwachsfläche Industrie und Gewerbe“ dargestellten Bereichs „Im Daubhart“ entsprechend der vorliegenden Konzeption zur Entwicklung in Verbindung mit der Erhöhung der Flächen für Gewerbe von 22 ha auf 29,1 ha. Dem Antrag wurde nicht entsprochen. Ziel ist die Bereitstellung und Konzentration gewerblicher Bauflächen nördlich des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles in städtebaulich und verkehrstechnisch günstiger Lage.

4.

Ausweisung des an die ehemalige Autobahnmeisterei angrenzenden Gebietes als „Bereich für Industrie und Gewerbe / Zuwachs“. Dem Antrag wurde entsprochen. Nutzung von Bereichen als gewerbliche Baufläche, die aufgrund hoher Vorbelastung für eine solche Nutzung prädestiniert sind.

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5.

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Rücknahme der über die Darstellung als „Bereich für Landschaftsnutzung und –pflege“ hinausgehenden Darstellungen für das Gebiet zwischen dem Gewerbegebiet „Lagerfeld“ und dem Lorscher Wald westlich des Gewerbegebiets und östlich der A 67. Dem Antrag wurde nicht entsprochen. Für eine Siedlungsentwicklung geeignete Flächen in unmittelbarer Nähe zu besiedelten Bereichen sind langfristig optional offen zu halten.

6.

Rücknahme der über die Darstellung als „Bereich für Landschaftsnutzung und –pflege“ hinausgehenden Darstellungen für das Gebiet zwischen der südöstlichen Ringstraße bzw. ihrer möglichen Verlängerung nach Norden bis zur K 31 und der westlich liegenden Bebauung. Dem Antrag wurde nicht entsprochen. Entwicklungsmöglichkeiten für mittel- bis langfristige Planungen, z. B. zum Themenbereich Verkehr sollen offengehalten werden.

7.

Rücknahme der Darstellung „Regionaler Grünzug“ im Bereich des Bebauungsplanes „Im Rod“ mit dem Ziel die gärtnerische Nutzung in diesem Bereich zu erhalten, bzw. zu schützen. Dem Antrag wurde nicht entsprochen.

8.

Rücknahme der Darstellung „Bereich für Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft“ südlich des im Zusammenhang bebauten Ortsteils, östlich der Landesstraße 3111. Dem Antrag wurde entsprochen. Zentrierung der als Weidefläche für Pferde genutzten Areale, in Bereichen außerhalb der Weschnitzauen aus Gründen der Landschaftspflege und des Naturschutzes.

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9.

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Neuausweisung des „Alten Bruchs mit rotem Boden“ mit östlich angrenzendem Wald als „Bereich für Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft“. Eine Darstellung von Räumen mit ausschließlicher Biotopentwicklungsfunktion erfolgt im RPS nicht mehr. Langfristiger Schutz bzw. Erhalt und Entwicklung der ortstypischen Fauna und Flora.

10.

Neuausweisung der Bereiche der Biotope 1 und 2 im Süden der Gemarkung als „Bereich für Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft“. Der Bereich liegt unterhalb der Darstellungsgrenze des RPS.

11.

Erweiterung des bestehenden Naturschutzgebiets „Weschnitzinsel“ nach Süden zwischen den beiden Weschnitzarmen bis zur L 3398. Der Bereich wird als geplantes Naturschutzgebiet dargestellt werden. Die Erhaltung von Natur und Landschaft als Lebensraum von Pflanzen und Tieren ist sowohl kurz- als auch langfristig Ziel eines ganzheitlichen Entwicklungskonzepts.

12.

Herausnahme der Darstellung zum Gewässerschutz im Bereich des bereits bebauten Areals „Kreuz- und Glockenwiese“. Dem Antrag wird entsprochen.

13.

Darstellung des örtlichen „Kompostplatzes für Schnittgut“ an der A 67 im Bereich der „Dieterswiese“. Im Regionalplan sind nur überörtliche raumrelevante Anlagen enthalten, aufgrund dessen ist der Antrag für den Regionalplan nicht relevant.

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14.

Besondere Berücksichtigung der Belange der Stadt Lorsch bei der konkreten Planung einer überörtlichen Bauschuttsortier- und Aufbereitungsanlage in unmittelbarer Nachbarschaft. Der Antrag ist für den Regionalplan nicht relevant.

15.

Ausweisung des zwischen L 3111 und Weschnitz dargestellten Bereichs als „Bereich für die Landschaftsnutzung und –pflege“ statt als „Bereich für die Landwirtschaft“. Dem Antrag wurde entsprochen. Anmerkung: Der STEP sieht in diesem Bereich Vorrangflächen für die Landwirtschaft vor.

16.

Ergänzung der Waldzuwachsflächen östlich entlang der A 67 bis zum Schwanheimer Wald im Norden. Dem Antrag wurde entsprochen. Langfristige Bereicherung der Landschaft durch den Erhalt und Ergänzung von Flächen für Wald als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als Erholungsraum für den Menschen. Abschirmung der von der BAB 67 ausgehenden Emissionen von Siedlung und Landschaft.

17.

Die dargestellte Fläche „Waldbereich Zuwachs“ im Nordosten der Gemarkung soll in ihrer Lage variabel sein. Eine Variabilität von Flächen ist nicht möglich, dem Antrag wurde nicht entsprochen.

18.

Herausnahme der Darstellung Waldzuwachsfläche auf der Gemarkung Heppenheim, östlich der Gemarkung Lorsch zur Erhaltung der vorhandenen Wiesenfläche. Dem Antrag wurde nicht entsprochen.

19.

Berichtigung der Ostgrenze der Gemarkung Lorsch zwischen B 47 und K 31. Die Darstellung wird berichtigt.

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Die Stadt Lorsch wird auf Regionalplanungsebene dem Verdichtungsraum als Zentralbereich des Ordnungsraums zugeordnet, der wiederum vom ländlichen Raum umgeben wird. Dem Verdichtungsraum kommt eine Funktion als Wirtschaftsraum von nationaler und europäischer Bedeutung zu. Ziele für die Entwicklung des Verdichtungsraums sind der Erhalt und die Förderung der hohen Wirtschaftskraft, des vielfältigen Arbeitsmarkts und des breiten Infrastruktur- und Freizeitangebots sowie die Verminderung von Belastungen. Gemäß den Aussagen des Regionalplanentwurfs ist die Beanspruchung von Freiflächen soweit möglich durch Innenentwicklung und eine angemessene Verdichtung der Bebauung zu begrenzen, für die Entwicklung verdichtungsabhängiger Einrichtungen und Betriebe sind günstige Standortbedingungen zu schaffen und neue Wohnbaugebiete möglichst im Bereich der Haltepunkte des ÖPNV (bevorzugt des schienengebundenen ÖPNV) vorzusehen. Verkehrsbedingte Emissionen und Luftverunreinigungen sind zu reduzieren und die ausgewiesenen regionalen Grünzuge langfristig von Besiedlung freizuhalten. Die Ziele der Stadtentwicklungsplanung der Stadt Lorsch entsprechen den genannten Zielsetzungen und Maßnahmen der Regionalplanung: •

verträgliche Verdichtung der Bebauung im Innenbereich,



Berücksichtigung der verkehrstechnisch sehr günstigen Lage der Stadt am überregionalen Verkehrsnetz im Rahmen der Entwicklung von gewerblichen Bauflächen,



Optimierung des öffentlichen Personennahverkehrs,



langfristige Erhaltung von Freiräumen sowohl als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und als Erholungsbereich für den Menschen, aber auch als Produktionsflächen der Land- und Forstwirtschaft.

Wie die Nachbarstädte Bensheim, Bürstadt, Heppenheim, Lampertheim und Viernheim wird Lorsch im Regionalplanentwurf als Mittelzentrum und somit als Standort für gehobene Einrichtungen im wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und Verwaltungsbereich sowie für private Dienstleistungen eingestuft. Die vorhandenen Einrichtungen sollen erhalten, erforderlichenfalls ausgebaut oder in Kooperation mit den benachbarten Mittelzentren neu angesiedelt werden. Die Erfassung der bestehenden Einrichtungen sowie eine detaillierte Bedarfsermittlung ist Teil des Stadtentwicklungskonzepts.

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Als Mittelzentrum an der Nahverkehrs- und Siedlungsachse Bürstadt – Bensheim, die wiederum als Bindeglied zwischen den Regionalachsen Frankfurt/M – Groß-Gerau -Mannheim sowie Frankfurt/M - Darmstadt– Heidelberg fungiert, wird der Stadt Lorsch eine über die Eigenentwicklung hinausgehende Siedlungstätigkeit zugewiesen. Der Regionalplanentwurf benennt für die Stadt Lorsch einen maximalen Siedlungsflächenbedarf von 24 Hektar sowie einen Bedarf an gewerblichen Bauflächen von 22 Hektar in der Zeit von 1990 bis zum Jahr 2010. Der Schwerpunkt der gewerblichen Entwicklung wird im Norden der Gemarkung Lorsch gesehen und entspricht somit tendenziell der Planung der Stadt zur Ausweisung von gewerblichen Bauflächen im Bereich „Im Daubhart“, welches sich nördlich an die besiedelten Bereiche anschließt. Bei der Ausweisung von Wohnbauflächen wird im Regionalplanentwurf eine Dichtevorgabe von 35 bis 50 WE / ha genannt, die sich im Rahmen der Stadtentwicklungsplanung unter anderem bei der Ermittlung des Bedarfs an Wohnbauflächen niederschlägt.

B.1.5.2 Der Raumordnungsplan Rhein-Neckar Der Raumordnungsplan (ROP) „Rhein-Neckar 2000“ beinhaltet den einheitlichen regionalplanerischen Willen für eine bestimmte Ordnung der räumlichen Entwicklung der Gesamtregion und macht diesen raumplanerisch umsetzbar. Aufgabe des grenzüberschreitenden Raumordnungsplanes „Rhein-Neckar 2000“ als Rahmenwerk für die Regionalpläne der Träger der Regionalplanung in den beteiligten Regionen der drei Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz ist die Koordinierung der Raumplanung und Landesplanung im Rhein-Neckar-Raum. Dem Planungsraum „Rhein-Neckar“ zugehörig sind, nach dem Staatsvertrag vom 03.03.1969 und der Satzung des Raumordnungsverbandes Rhein-Neckar vom 24.01.1986 die linksrheinischen Gebiete Vorderpfalz, die Region „Unterer Neckar“ und der Landkreis Bergstraße mit der Stadt Lorsch.

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Die Stadt Lorsch wird im Raumordnungsplan Rhein-Neckar dem Strukturraum „Engerer Verdichtungsraum“ in der naturräumlichen Haupteinheit „Hessische Rheinebene“ zugeordnet und als Mittelzentrum an einem Entwicklungsband zweiter Ordnung ohne eigenständigen Verflechtungsbereich klassifiziert. Dem „Engeren Verdichtungsraum“ kommen dem Raumordnungsplan zufolge übergeordnete wirtschaftliche, soziale, kulturelle und umweltpolitische Aufgaben zu. Einschränkungen ergeben sich für die Stadt Lorsch aus der Tatsache, dass sie keinen eigenständigen Verflechtungsbereich aufweist: als Ziel wird zwar die Weiterentwicklung der vorhandenen mittelzentralen Funktionen genannt, ein voller Funktionsumfang wird jedoch nicht angestrebt. Als übergeordnete Entwicklungsziele dieser Region werden im Raumordnungsplan weiterhin die Verbesserung der räumlichen Wohn-, Arbeits- und Freizeitbedingungen in Verbindung mit der Schaffung einer ausgewogenen und tragfähigen Wirtschafts- und Sozialstruktur, die Bündelung der Verkehrs- und Versorgungsstränge zur Sicherung einer geordneten Siedlungsentwicklung mit funktionsfähigen Freiräumen und die Erhaltung ökologisch bedeutsamer Freiräume genannt.

B.1.6 Der Flächennutzungsplan der Stadt Lorsch Die Aufgabe des Flächennutzungsplanes als vorbereitender Bauleitplan ist es, für das gesamte Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt in den Grundzügen darzustellen (§ 5 BauGB). Der derzeit rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Lorsch wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.10.1981 beschlossen und vom Regierungspräsidium am 02.08.1982 genehmigt. Mit ortsüblicher Bekanntmachung am 13.08.1982 erlangte der Plan Rechtswirksamkeit. Der Flächennutzungsplan wurde seither in einer ersten Änderung in seiner Gesamtheit überarbeitet, es erfolgte im Zuge dessen eine Integration des Landschaftsplanes.

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Die Version der Offenlage 1989, die bisher keine Rechtswirksamkeit erlangte, wurde weiterhin in folgenden Bereichen im Rahmen weiterer Änderungsverfahren an die jeweils aktuelle Situation und Planungslage angepasst (die teilweise bereits durch aktuelle Entwicklungen hinfällig ist), bzw. eine Anpassung ist vorgesehen: •

„Östlich der Seehofstraße“



„Im Lagerfeld, Gewerbegebiet II“



„Sport- und Freizeitzentrum Ost, Teil II“



„Alten- und Pflegeheim/Festplatz“



„Hinter der Oberstraße / Brückeläcker“



„Gewerbegebiet Im Daubhart“



„Viehweide“



„Ehemalige Autobahnmeisterei“



„Südlich der Heppenheimer Straße“ (Planstand Vorentwurf)



„Ehemaliger Betriebshof“ (V+E Plan)

Die Darstellung des Flächennutzungsplanes wurde mit den entsprechenden Änderungen im Rahmen der Stadtentwicklungsplanung - mit den Festsetzungen der rechtswirksamen Bebauungspläne kombiniert - in den Planteil Nr. 4 „Themenbereich Siedlung - Bestandsanalyse“ übernommen, die als eine Grundlage zur Erarbeitung von Entwicklungskonzeptionen fungiert.

B.1.7 Das Verhältnis zur Landschaftsplanung „Der Landschaftsplan ist ein zentrales Element der Umweltvorsorge, er befasst sich mit den ökologischen Gegebenheiten und Nutzungen eines Gemeindegebietes, beschreibt und bewertet den vorhandenen Zustand von Natur und Landschaft. Daraus werden umfassende Entwicklungsziele abgeleitet, die auf eine nachhaltige Optimierung der Nutzungen abzielen. Damit hilft der Landschaftsplan der Gemeinde die verschiedenen Nutzungen und Flächenansprüche abzuwägen bzw. nach verträglichen Kompromissen zu suchen und alternative Lösungen zu finden. Der Landschaftsplan ist ein Steuerungsinstrument zur Flächennutzung. Er ist Fachbeitrag des Naturschutzes zum Flächennutzungsplan (FNP) und zeigt zu sichernde, wertvolle Naturflächen und deren Entwicklung. Er vertritt gegenüber anderen Planungen die Belange unserer natürlichen Lebensgrundlagen wie Boden, Wasser und Luft (Klima), die der Tiere und Pflanzen, aber auch die unserer Erholungsansprüche (attraktives Erscheinungsbild der Landschaft, Freizeitaktivitäten in der Natur).

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Der Landschaftsplan konkretisiert die Darstellungen des Landschaftsrahmenplanes inhaltlich und räumlich, unter Beachtung der überörtlichen Ziele des Regionalplans. Im Rahmen der Abwägung zum FNP trifft der Planungsträger die aufgrund der Beteiligungen von Behörden, Naturschutzverbänden und Bürgerschaft erforderlichen gestaltenden Planentscheidungen im Rahmen ihrer Planungshoheit. Der Landschaftsplan ist ein Planungsinstrument, welches den Erhalt und die Entwicklung von Natur und Landschaft im gesamten Gemeindegebiet steuern soll (vgl. § 3 (1) HENatG in Verbindung mit § 1 HENatG, § 1 (1) und § 2 (1) BNatSchG). Laut Gesetzgebung § 3 (2) HENatG sollen insbesondere Aussagen getroffen werden: •

zu bestehenden übergeordneten Planungsvorgaben (Landschaftsrahmenplan, Regionalplan),



zu bestehenden rechtlichen Bindungen zum Schutz von Natur und Landschaft (nach Naturschutzrecht und anderen Fachgesetzen),



zur Bewertung der Leistungsfähigkeit von Natur und Landschaft,



zu Flächennutzungen und Konfliktanalysen,



zu Zielen und Maßnahmen für den Naturschutz, Ressourcenschutz und die landschaftsgebundene Erholungsvorsorge,



zu Beiträgen anderer Nutzungen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege,



zu Schutz-, Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen,



zur Umsetzung der Ziele und Maßnahmen,



zu geplanten und absehbaren Eingriffen.

Des weiteren ist der Landschaftsplan ein Instrument zur Umsetzung einiger in der lokalen Agenda formulierten Ziele zur nachhaltigen Entwicklung. Der Planungsebene entsprechend (Flächennutzungsplanebene im Maßstab 1:5.000) sind die Planaussagen des Landschaftsplanes nicht parzellenscharf zu verstehen sondern vermitteln Entwicklungstrends für bestimmte Bereiche. Der Landschaftsplan ist eine gutachterliche Planung, seine Inhalte sind im Rahmen der Bauleitplanung abzuwägen und in den Flächennutzungsplan zu integrieren. Dort werden sie dann rechtswirksam für die Verwaltung und durch die Aufstellung von Bebauungsplänen für den einzelnen verbindlich. Des weiteren ist er eine Grundlage nach der sich örtliche Naturschutzaktivitäten bündeln lassen, Nutzungsvorschläge für kommunale Grundstücke gegeben werden und auf die bei Stellungnahmen zu überörtlichen Planungen zurückgegriffen werden kann sowie sich die Umweltverträglichkeit von Vorhaben prüfen lässt.

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Mit der Novellierung des Hessischen Naturschutzgesetzes (HENatG) im Dezember 1994 wurden die Träger der Bauleitplanung verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2000 einen Landschaftsplan für das gesamte Stadtgebiet zu entwickeln, der den neuen Anforderungen des Gesetzes entspricht (§ 4 (3) HENatG). Am 01. Juli 1986 wurde der letzte Landschaftsplan für die Stadt Lorsch aufgestellt. Der Gesetzgeber verlangt eine Fortschreibung nach spätestens 10 Jahren (§ 4 (4) HENatG). Des weiteren haben sich die inhaltlichen und formalen Anforderungen nach dem Naturschutzgesetz und der Landschaftsplanverordnung vom 30. Juli 1996 so geändert, dass die alte Planung diesen nicht mehr gerecht wird. Bei der Erstellung des neuen Landschaftsplanes sind die Vorgaben des Landschaftsrahmenplanes zu beachten und den überörtlichen Zielen des Regionalplans Südhessen 2000 anzupassen.“ (Stadt Lorsch, „Erläuterungsbericht Integration Landschaftsplan“, Bearbeitung Eiling Ingenieure, Heidelberg, 2001) Zur Zeit befindet sich die Aufstellung des „Landschaftsplanes 2000 der Stadt Lorsch“ im Verfahren. Im Planteil Nr. 2 „Vorgaben und Restriktionen“ werden die sich aus Sicht der Landschaftsplanung und des Naturschutzes ergebenden Restriktionen hinsichtlich einer Siedlungsentwicklung dargestellt.

B.1.8 Die Lokale Agenda 21 Im Jahr 1992 wurde die sogenannte „Agenda 21“ als Abschlussdokument der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro von über 170 Unterzeichnerstaaten verabschiedet. Zum Ziel setzte man sich die Förderung einer nachhaltigen, umweltgerechten Entwicklung zum dauerhaften Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen unter Berücksichtigung sozialer und wirtschaftlicher Belange im Rahmen einer weltweiten Partnerschaft (sustainable development).

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Die Forderung nach einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Entwicklung beinhaltet eine ökologische, eine ökonomische und eine soziale Komponente: •

Den Erhalt der Artenvielfalt, der menschlichen Gesundheit sowie Sicherung von Luft, Wasser- und Bodenqualitäten, die das Leben und das Wohlergehen der Menschen sowie der Tier- und Pflanzenwelt für die Zukunft ermöglichen,



eine Zukunftsbeständigkeit des Wirtschaftssystems,



ein zukunftsfähiges Gemeinwesen, wozu Verteilungsgerechtigkeit, gesunde Lebensbedingungen und ein Konsens über Grundwerte für alle heute lebenden Menschen und die künftigen Generationen gehören.

Zur Erzielung globaler Erfolge muss eine Umsetzung der Agenda 21 auf kommunaler Ebene ansetzen. Mit der aus dem Abschlussdokument abgeleiteten Lokalen Agenda 21 soll auf kommunaler Ebene ein Entscheidungs- und Bewusstseinsbildungsprozess eingeleitet werden, der künftig die Beurteilung von Vorhaben unter einer Gesamtbetrachtung ökologischer, ökonomischer und sozialer Aspekte möglich macht. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lorsch fasste am 26.03.1998 den Beschluss zur Erarbeitung einer Lokalen Agenda 21. In einem seit Oktober 1998 stattfinden Planungsprozess entwickelten vier Arbeitskreise bis ins Jahr 2000 Ziele und Leitbilder im Sinne der Agenda 21 unter dem Titel „Lorsch im Jahr 2014 – Handeln für die Zukunft“, die nachfolgend im Zitat wiedergegeben werden. Die jeweils formulierten Leitbilder werden kursiv dargestellt und durch sogenannte Leitlinien erläutert.

1. Ressourcenschonendes Leben und Wirtschaften in Lorsch regionale, regenerative Energieversorgung Lorsch als Vorreiter bei alternativen Energiequellen energiesparendes Bauen soll gefördert werden Einsatz gesundheitlich unbedenklicher Baustoffe verantwortlicher Umgang mit Wasser -

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2. Partnerschaftliche Bürgergemeinschaft in Lorsch Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen stärker berücksichtigen Gegenseitige Akzeptanz der Generationen durch Begegnung Aufbau eines Netzwerks gegenseitiger Hilfe Integration aller Bevölkerungsgruppen durch gezielte Angebote 3. Lorsch als attraktive Kulturstadt Kulturelles Leben durch weitere Angebote bereichern Kulturtragende Vereine gilt es zu fördern Erscheinungsbild der Stadt soll kulturellen Anspruch widerspiegeln Interesse der Jugend für klassische Kultur durch gezielte Angebote Freiräume für kulturelle Entwicklungen schaffen Kloster soll Wahrzeichen über die Stadtgrenze hinaus sein Kloster als Brücke zwischen Tradition und Moderne 4. Gesunde, soziale und kostengünstige Mobilität Attraktiver ÖPNV als Alternative zum Auto Erhöhung der Lebensqualität durch Verkehrsberuhigung in der Stadt Gesundheitsförderung durch Reduzierung von Emissionen wie Verkehrslärm und Schadstoffausstoß gleichberechtigtes Nebeneinander von Fußgängern, Radfahrern und Autofahren in der Verkehrsplanung Durch fahrradfreundliche Stadtgestaltung das Fahrrad als Verkehrsmittel stärken 5. Transparent informieren, verstärkt miteinander kommunizieren in Lorsch Der Informationsbedarf soll frühzeitig und offensiv gedeckt werden offene Diskussionsprozesse sollen zu allen Themen und Problemen ermöglicht werden Kennzeichen aller Information muss deren Glaubwürdigkeit sein 6. Lorsch – die Stadt zwischen Wiesen und Wäldern = eine Stadt des Naturschutzes Grünland sichern, erweitern und vernetzen Erhalt der landwirtschaftlichen Flächen und Betriebe Versorgung mit regionalen Produkten fördern Wald und Wiesen für Fauna und Flora sowie zur Naherholung erhalten -

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7. Lorsch als Stadt der eigentums- und familienfreundlichen Siedlungsstruktur Integration der Neubürger Weiterentwicklung als Mittelzentrum 8. Wirtschaft und Arbeit Ansiedlung / Förderung umweltfreundlicher Betriebe Wirtschaftsbetriebe zur Nachhaltigkeit anhalten Regionale Wirtschaftskreisläufe stärken Landwirtschaft erhalten und ausbauen Wirtschaftsvereinigung einbeziehen Finanzkraft der Stadt stärken Wirtschaftsförderung zum Erhalt der Betriebe Soziale Komponente der Wirtschaftsentwicklung beachten Natur im Gewerbegebiet beachten 9. Bildung Traditionelles Wissen stärken Bildungsveranstaltungen im Bereich der Agenda 21 Bildungsangebot ausbauen / Gymnasialer Zweig an Lorscher Schule Kooperation von Bildungsträgern fördern

Mit der Erarbeitung des Stadtentwicklungsplanes für die Stadt Lorsch wird nunmehr ein Schritt zur planerischen Umsetzung der entwickelten Ziele und Leitbilder unternommen, Ziele und Maßnahmen werden im Rahmen einer ganzheitlichen Stadtentwicklungsplanung geprüft und der Planungswille der Stadt Lorsch formuliert.

B.1.9 Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung (AEP) der Stadt Lorsch „Die AEP ist eine Fachplanung der Landwirtschaft, die sich auf problemorientiert festgelegte Bezugsräume erstreckt. Mit der AEP werden Zielvorstellungen für einen Planungsraum entwickelt. Hierbei werden neben der Landwirtschaft selbst weitere regionale Wirtschaftsstrukturen (u.a. Forst- und Wasserwirtschaft), die Infrastruktur sowie die Landschaftsstruktur des gesamten Planungsraumes berücksichtigt.

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Kapitel B Strukturelle Grundlagenanalyse - Bestandsaufnahme

Neben Vorschlägen für die Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen und Betriebsstrukturen werden Verbindungen zur Bauleitplanung vor allem zum Zweck der städtebaulichen Entwicklung hergestellt. Es werden die voraussichtlichen Entwicklungen der Bodennutzung, die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der Freizeit und Erholung, einschließlich von Landnutzungskonzeptionen zur Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes aus der Situationsanalyse abgeleitet. Dabei gilt es die vielfältigen Nutzungsansprüche an die Fläche zu ermitteln und aufeinander abzustimmen, die Zulassung / Förderung beabsichtigter Flächennutzungen an der Empfindlichkeit / Belastbarkeit des Naturhaushaltes zu orientieren und Bereiche für den zielgerichteten Einsatz von Fördermitteln zu ermitteln. Abschließend werden Art und Umfang geeigneter Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, der jeweilige Durchführungsrahmen und –zeitpunkt erarbeitet. Zur Stadt Lorsch gehören 947 ha landwirtschaftliche Fläche, davon werden 620 ha ackerbaulich genutzt und 327 ha als Grünland bewirtschaftet. Die 875 ha Waldfläche liegen vorwiegend im Westen der Gemarkung. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand haben 12 Landwirte ihren Betriebsstandort in der Gemarkung der Stadt Lorsch, darunter 6 Aussiedlerhöfe. Die meisten sind Vollerwerbslandwirte und leben ausschließlich von der Landwirtschaft. Die von ihnen bewirtschafteten Flächen verteilen sich rund um das Stadtgebiet. Im Norden überwiegen gute Ackerstandorte, im Osten liegen Acker- und Grünlandflächen zwischen der Stadtgrenze und der Weschnitz und im Süden der Gemarkung dominiert Grünland, außerdem gibt es Ackerstandorte, z.T. mit Eignung für Sonderkulturen. Im Westen gibt es nur noch landwirtschaftliche Restflächen zwischen dem Stadtgebiet und dem Lorscher Wald. Die meisten Betriebe haben entweder neben dem Ackerbau noch Tierhaltung (Milchkühe, Bullenmast) oder sie bauen Sonderkulturen wie Spargel und Feldgemüse an, auf einzelnen Betrieben sind auch beide Produktionsrichtungen vertreten. Im Süden der Gemarkung liegt das Naturschutzgebiet „Weschnitzinseln bei Lorsch“ mit einer Fläche von 200 ha. Dieses größtenteils als Wiesen bewirtschaftete NSG ist als FFH-Gebiet gemeldet. In Zukunft ist daher mit verstärkten Naturschutzanforderungen zu rechnen. Dabei ist darauf zu achten, dass diese nicht die Existenzgrundlage der Landwirte gefährden und eine Honorierung ökologischer Leistungen der Landwirtschaft in entsprechender Höhe erfolgt. Derzeit werden rund 30 ha als Extensivwiesen im Rahmen des Programms HELP gefördert. Die „Lorscher Weschnitzinseln“ sowie die südlich daran angrenzenden „Lange Wiesen“ sind als Überschwemmungsgebiete ausgewiesen. Auch hieraus ergeben sich Bewirtschaftungseinschränkungen für die Landwirtschaft.“ (Stadt Lorsch , „AEP“ , Bearbeitung: Büro Eiling Ingenieure in Heidelberg, 2001)

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Kapitel B Strukturelle Grundlagenanalyse - Bestandsaufnahme

B.1.10 Das Grünflächenkonzept der Stadt Lorsch „Das Grünflächenkonzept der Stadt Lorsch ist eine Ergänzung der Stadtentwicklungsplanung, welches die Grünausstattung der Stadt im Bestand und der Planung nicht in dem von der Stadt Lorsch gewünschten Detaillierungsgrad erbringen kann. In der Planung werden einerseits Möglichkeiten aufgezeigt den innerstädtischen Grünanteil zu erhöhen, andererseits ist die Gestaltung des Überganges Siedlungsrand / freie Landschaft Gegenstand des Grünflächenkonzeptes.“ (Stadt Lorsch, „Erläuterungsbericht Integration Grünflächenkonzept“, Bearbeitung Eiling Ingenieure, Heidelberg, 2001)

B.1.11 Das Klimaschutzkonzept Lorsch und Lampertheim „Die Zielsetzung des einjährigen derzeit in Bearbeitung befindlichen Projekts besteht darin, durch eine forcierte Energieeffizienzpolitik Innovationsimpulse zu erzeugen, die sich positiv auf Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsstruktur auswirken und zugleich zu einer möglichst großen CO2-Entlastung beitragen. Das mit der Konzeptionentwicklung beauftragte Büro versteht sich im Rahmen des Vorhabens als Katalysator und Projektentwickler. Gemeinsam mit zentralen Akteuren der Städte sollen bisherige Projekte systematisch zusammengestellt, mögliche Klimaschutz- und Innovationsprojekte identifiziert und bis zur Praxisreife weiterentwickelt werden. Eine erste Projektphase dient der Erhebung des Status Quo in der Region: Neben der Erfassung des Energiebedarfs und der Berechnung klimarelevanter Kohlendioxidemissionen beinhaltet diese Phase zudem eine Analyse bisheriger Aktivitäten zum Klimaschutz und eine Zusammenstellung wichtiger kommunaler Akteure und Institutionen. Dabei werden wichtige Informationen durch die Durchführung und Auswertung von etwa 10 Interviews mit kommunalen Akteuren gewonnen. Eine zweite Projektphase dient der Initiierung und Entwicklung von tragfähigen Klimaschutzund Innovationsprojekten im Rahmen einer Impulswerkstatt je Stadt mit wichtigen kommunalen und regionalen Akteuren, in der tragfähige Innovationsprojekte entworfen und deren Realisierung geplant wird. Eine dritte Projektphase führt schließlich zu einer Konkretisierung tragfähiger Projekte. In dieser Phase wird für jedes Projekt eine Umsetzungsstrategie entwickelt. Ein Abschlußbericht dokumentiert die wichtigsten Forschungs- und Prozessergebnisse. Zudem enthält er einen detaillierten Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der Projekte.“

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Kapitel B Strukturelle Grundlagenanalyse - Bestandsaufnahme

(Stadt Lorsch „Klimaschutzkonzept Lorsch und Lampertheim“ / Bearbeitung: ifeu–Institut für Energie und Umweltforschung, Heidelberg, 2001)

B.1.12 Lärmminderungsplanung nach § 47a BImSchG Parallel zum Stadtentwicklungsplan wurde eine Voruntersuchung zur Lärmminderungsplanung nach § 47a BimSchG durchgeführt, die auf die bestehende Situation und die Planungsszenarien eingeht: „Gemäß "Handlungsanleitung zur Lärmminderungsplanung in Hessen" sind im Rahmen der Vorprüfung die Flächen zu ermitteln, in denen mit großer Wahrscheinlichkeit mit einer Überschreitung der nutzungsabhängigen Immissionsgrenz- und –richtwerte zu rechnen ist. Um den Aufwand für diese Art der Darstellung möglichst gering zu halten, kann gemäß Handlungsanleitung auf eine exakte Ermittlung der Schallimmissionen in dieser Phase verzichtet werden. Im Falle der Untersuchung für die Stadt Lorsch wurden folgende Modellvereinfachungen vorgenommen: •

ebenes Gelände



Ersatz der Gebäudeabschirmung durch eine pauschale Bebauungsdämpfung



Immissionspunktraster 50 m x 50 m, Zwischenwerte werden interpoliert, Immissionshöhe 4 m.

Für die unterschiedlichen Geräuscharten: •

Straßen- und Schienenverkehr



Industrie und Gewerbe



Sportanlagen

gelten in den verschiedenen Nutzungsgebieten (WA, MI usw.) unterschiedliche Immissionsricht- und Grenzwerte (s. Tab. 1, S. 12). Die unterschiedlichen Geräuscharten sind jeweils getrennt mit den zugehörigen Richt- und Grenzwerten zu vergleichen.“

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B.2 Die demographische Entwicklung

B.2.1 Bevölkerungsstruktur und -entwicklung der Stadt Lorsch Der Prozess einer quantitativen und qualitativen Veränderung der Bevölkerung eines bestimmten Raumes wird durch die natürliche und räumliche Bevölkerungsbewegung determiniert. Die zu verzeichnenden Entwicklungen auf kommunaler Ebene stehen in engem Zusammenhang mit den Entwicklungstendenzen der Region, des Landes sowie der bundesweiten Entwicklung und bilden unter anderem die Grundlage zur Ermittlung des Bedarfs an künftigen Siedlungsflächen und Infrastruktureinrichtungen. Die Entwicklung der Wohnbevölkerung des vergangenen Jahrzehnts in der Planungsregion Südhessen sowie der Stadt Lorsch wird primär durch das Wanderungsverhalten der Bevölkerung geprägt, die natürliche Bevölkerungsentwicklung ist von zu vernachlässigender Bedeutung. Vergleicht man die Stadt Lorsch mit den umliegenden Städten und Gemeinden, so ergibt sich folgendes Bild:

Gemeinde / Stadt

Bevölkerung 30.06.1987

Bevölkerung 30.06.1995

Bevölkerung 31.12.1999

Bevölkerungszunahme in % (1987-1999)

Bensheim

33.960

36.869

38.282

12,7

Bürstadt

14.708

15.566

15.249

3,7

5.040

5.637

5.893

16,9

Heppenheim

23.101

25.060

25.463

10,2

Lampertheim

30.155

31.892

32.230

6,9

Lorsch

10.998

11.539

11.896

8,2

240.185

258.972

262.613

9,3

Einhausen

Kreis Bergstraße Tabelle 3:

Bevölkerungsentwicklung, Quelle: [8] Raumordnungsgutachten 1997, stat. Erhebungen des Kreises Bergstraße

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In den letzten dreizehn Jahren verzeichnete die Stadt Lorsch einen Einwohnerzuwachs von etwas mehr als acht Prozent, und liegt damit um ca. ein Prozent unter dem Durchschnitt des Kreises Bergstraße mit 9,3 %. Zu beachten ist hierbei, dass die Odenwaldgemeinden gemäß Regionalplanung eher einer zurückhaltenden Entwicklung unterliegen, und die Stadt Lorsch wie die Städte Bensheim und Heppenheim ein stärkeres Wachstum verzeichnen müsste. Nachfolgend wird die Bevölkerungsentwicklung der Stadt Lorsch unter verschiedenen Kriterien analysiert, darauf basierend werden grundlegende Planungsszenarien zur Bevölkerungs- und Flächenentwicklung erarbeitet. Zur Erfassung tendenzieller Entwicklungen wurde ein Beobachtungszeitraum von zehn Jahren zugrunde gelegt, die ermittelten Daten werden im Bedarfsfall mit statistischem Material anderer Jahrgänge verknüpft.

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B.2.1.1 Die natürliche Bevölkerungsentwicklung Das natürliche Bevölkerungswachstum als eine Komponente der Gesamtbevölkerungsentwicklung wird unter anderem durch den Altersaufbau und die geschlechtliche Zusammensetzung der Bevölkerung sowie gesellschaftliche Gegebenheiten bestimmt. Die natürliche Bevölkerungsentwicklung erwächst aus der Differenz der zu verzeichnenden Geburten und Sterbefälle.

Die Geburtenentwicklung der Stadt Lorsch Die nachfolgende Graphik stellt die Geburtenentwicklung der Stadt Lorsch im Überblick dar. Die Zahl der Geburten steigt zunächst, analog zur landesweiten Entwicklung, Anfang der neunziger Jahre von 65 Geburten im Jahr 1989 auf 128 Geburten im Jahr 1994 an, stagniert sodann und ist seit 1997 rückläufig. Im Jahr 1999 wurden insgesamt lediglich 93 Geburten verzeichnet. Der tendenzielle Anstieg der Geburten Ende der achtziger und Anfang der neunziger Jahre steht im Zusammenhang mit der Tatsache, dass die geburtenstarken Jahrgänge der sechziger Jahre nunmehr das Alter der Familiengründung erreicht haben. Im Durchschnitt wurden im Zeitraum von 1989 bis 1999 in der Stadt Lorsch 107 Geburten pro Jahr verzeichnet.

G eburten männlich G eburten weiblich G eburten gesamt

Stand (Jahr)

Graphik 1:

Die Geburtenentwicklung der Stadt Lorsch, Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage von Erhebungen des Statistischen Landesamtes Wiesbaden

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Die Entwicklung der Sterbefälle Die Zahl der Sterbefälle in Lorsch liegt in den letzten zehn Jahren im Durchschnitt bei 103 Personen im Jahr. Tendenziell ist seit dem Jahr 1994 (Spitzenwert von 121 Todesfällen) eine rückläufige Entwicklung zu verzeichnen, im Jahr 1999 wurden lediglich 102 Todesfälle registriert.

110

150 140 130

S te r b e f ä lle m ä n n lic h S te r b e f ä lle w e ib lic h S te r b e f ä lle g e s a m t

100 90

120 110

80

100

70

90 80

60

70

50

60 40

50

30

40 30

20

20 10

10 0

0

S ta n d (J a h r)

Graphik 2:

Die Entwicklung der Sterbefälle der Stadt Lorsch, Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage von Erhebungen des Statistischen Landesamtes Wiesbaden

Vergleicht man die Entwicklung der Geburten- und Sterbefälle im Betrachtungszeitraum, ergibt sich ein geringfügiger Geburtenüberschuss von 4 Personen / Jahr, was entgegen dem bundes- und landesweiten Trend zu einem natürlichen Bevölkerungswachstum in der Stadt Lorsch führt.

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160

80

150

G eburten gesam t

140

Sterbefälle gesam t

130

70

Saldo

120

60

110 100

50

90 80

40

70 60

30

50 40

20

30 20

10

10 0

0

-10 -20

-10

-30 -40

-20

Stand (Jahr)

Graphik 3:

Die natürliche Bevölkerungsentwicklung der Stadt Lorsch, Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage von Erhebungen des Statistischen Landesamtes Wiesbaden

B.2.1.2 Wanderungsgewinne- und Verluste Die in einer Gemeinde oder Stadt zu verzeichnenden Wanderungsbewegungen sind von verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel der Wirtschaftkraft der Stadt bzw. der Region, d. h. dem Ausstattungsgrad mit Produktionsmöglichkeiten und Erwerbsfähigkeit, den Infrastruktureinrichtungen, der verkehrlichen Anbindung oder dem Wohnraumangebot abhängig. Die Wanderungsbewegungen ausländischer Personen werden zusätzlich von binnen- und außenwirtschaftlichen Faktoren oder von nationalen Ereignissen im jeweiligen Heimatland geprägt. Der Einwohnerzuwachs des Landes Hessen sowie des Kreises Bergstraße resultiert primär aus den zu verzeichnenden positiven Wanderungssalden und nicht aus der natürlichen Bevölkerungsentwicklung. Die nachfolgende Graphik stellt jeweils die in Lorsch registrierten Zuzüge und Fortzüge als Säulendiagramm sowie den Wanderungssaldo linienhaft dar.

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900

600

850

Z uzüge

800

F ortzüge

750

S aldo

550 500

700

450

650 600

400

550

350

500

300

450 400

250

350

200

300 250

150

200

100

150 50

100 50

0

0

-50

-50 -100

-100

S tan d (Jah r)

Graphik 4:

Wanderungsstatistik der Stadt Lorsch, Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage von Erhebungen des Statistischen Landesamtes Wiesbaden

Durchschnittlich wurde im Betrachtungszeitraum ein auf einem positivem Wanderungssaldo basierender Bevölkerungszuwachs von 78 Personen im Jahr verzeichnet. Ende der achtziger Jahre stieg der Saldo zunächst leicht an, zeigte sich von 1990 an jedoch rückläufig, um im Jahr 1996 seinen Tiefststand zu erreichen. In diesem Jahr lag die Bilanz sogar im negativen Bereich, es wurde eine Bevölkerungsabnahme von 67 Personen aufgrund von Wanderungsbewegungen registriert. Seit 1996 bis heute steigt die Bilanz rapide an, im Jahr 1999 nahm die Bevölkerung der Stadt Lorsch aufgrund des Überhangs an Zuwanderungen um 188 Personen zu. Die in der Stadt Lorsch zu verzeichnenden Wanderungssalden resultieren nicht alleine aus internationalen oder bundesweiten Gegebenheiten, vielmehr besteht ein enger Zusammenhang zur Bereitstellung von Wohnsiedlungsflächen von Seiten der Stadt, der verkehrstechnischen Erschließung, dem Angebot an Infrastruktureinrichtungen, dem Angebot bzw. der Erreichbarkeit von Erwerbsmöglichkeiten, der Erreichbarkeit übergeordneter Zentren sowie der landschaftsräumlichen Lage der Stadt. So ist der relativ starke Anstieg des Wanderungssaldos vom Jahr 1996 an, mit der Ausweisung des Baugebiets „Viehweide“ im Norden der Stadt in Verbindung zu bringen, der Anstieg Ende der 80er Jahre mit der Bebauung der „Kreuz- und Glockenwiese“.

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B.2.1.3 Die Entwicklung der Gesamteinwohnerzahlen Analog zur bundes- und landesweiten Entwicklung wird die Gesamtbevölkerungsentwicklung der Stadt Lorsch primär durch das Wanderungsverhalten der Bevölkerung geprägt. Der in Lorsch zu verzeichnende Geburtenüberhang wirkt sich nur minimal auf die Gesamtentwicklung aus. Im Betrachtungszeitraum von zehn Jahren stieg die Zahl der Einwohner der Stadt um 7,07 % auf 11896 Personen (Stichtag 31.12.1999).

12000 11896 11900 11800

Z u n a h m e u m 7 .0 7 % i m B e t r a c h t u n g s z e it r a u m

11645

11700 11589 11600

11594

11717

11514 11407

11500

11529

11344

11400 11245

11300 11200 11100 11110 11000

S ta n d (J a h r)

Graphik 5:

Gesamteinwohnerentwicklung der Stadt Lorsch, Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage von Erhebungen des Statistischen Landesamtes Wiesbaden

Die vorangehende Graphik stellt die Bevölkerungsentwicklung der Stadt Lorsch im Betrachtungszeitraum, jeweils zum Stichtag 31.12 des entsprechenden Jahres dar. Die Werte geben jeweils die Anzahl der Einwohner mit Hauptwohnsitz in der Stadt Lorsch an.

B.2.2 Mitbürger anderer Nationalitäten Nach Aussagen des Landesentwicklungsplanes Hessen 2000 (Fassung Entwurf) lag der Anteil ausländischer Mitbürger im Land Hessen im Jahr 1993 bei 12,7 % . Aufgrund der nach wie vor anhaltenden Zuwanderungen wird für das Jahr 2010 ein Anteil von 19,9 % prognostiziert.

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8

9

N ichtdeutsche D eutsche Anteil N ichtdeutsche in P rozent

7,6

7,4

7,3

7

7,3

6,7 6

6,0 5,6

4

5

5,2

31.12.99

31.12.98

31.12.97

31.12.96

31.12.95

31.12.94

31.12.93

31.12.92

31.12.91

31.12.90

31.12.89

0

1

2

3

Anteil Nichtdeutsche in %

7,6

7,4

7,3

12500 12000 11500 11000 10500 10000 9500 9000 8500 8000 7500 7000 6500 6000 5500 5000 4500 4000 3500 3000 2500 2000 1500 1000 500 0

Anzahl Einwohner

10

Die nachfolgende Graphik zeigt die Entwicklung des Anteils der ausländischen Mitbürger der Stadt Lorsch im Vergleich zur Gesamtbevölkerungsentwicklung im Untersuchungszeitraum von 1989 bis 1999. Die Säulendarstellung gibt jeweils absolute Werte wieder, die Liniendarstellung spiegelt den prozentualen Anteil der nichtdeutschen Personen an der Gesamtbevölkerung wieder.

Stan d (Jah r)

Graphik 6:

Anteil nichtdeutscher Einwohner der Stadt Lorsch, Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage von Erhebungen des Statistischen Landesamtes Wiesbaden

Im Jahr 1989 (Stichtag: 31.12.1989) verzeichnete die Stadt Lorsch 574 ausländische Bürger, was einem Anteil an der Gesamtbevölkerung von 5,2 % entspricht. Im Jahr 1999 (Stichtag 31.12.1999) lebten 873 ausländische Mitbürger in der Stadt, der prozentuale Anteil an der Gesamtbevölkerung hat sich somit auf 7,3 % erhöht, liegt jedoch unter dem durchschnittlichen Wert des Kreises Bergstraße von 9,8 % im Jahr 1999. Die Anfang der neunziger Jahre zu verzeichnende Zuwanderung ausländischer Personen, die in der Stadt Lorsch zu einem Anstieg des Ausländeranteils an der Gesamtbevölkerung auf 7,6% führte, wurde durch die seitdem geänderte Asylgesetzgebung reduziert. Ein zusätzlicher bundesweiter Rückgang der Zuwanderungen ist auf den konjunkturellen Einbruch der Wirtschaft zurückzuführen. Die seit 1996 in der Stadt Lorsch zu beobachtende leicht rückläufige Tendenz ergibt sich aus der steigenden Gesamteinwohnerzahl der Stadt bei im großen und ganzen gleichbleibender Anzahl ausländischer Bürger.

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Zur Erkennung eines Handlungsbedarfs ist nicht nur die Analyse der quantitativen Entwicklung von Bedeutung, sondern gleichfalls die Aufschlüsselung des Anteils an ausländischen Mitbürgern nach Nationalitäten. Die in der Stadt Lorsch am stärksten vertretenen Gruppen stellen Türken, Italiener und Jugoslawen. Insgesamt stammt der Anteil ausländischer Bürger aus über 60 Herkunftsländern.

Türken 27% Sonstige (> 50 Staaten) 31%

Kroaten 2% Österreicher 3% Amerikaner 3% Griechen 6%

Graphik 7:

Italiener 13%

Polen 7%

Jugoslawen 8%

Herkunftsländer und jeweiliger Anteil am Gesamtausländeranteil der Stadt Lorsch in Prozent, Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage von Daten der Stadt Lorsch, Stand: Oktober 2000

Ein im Rahmen des Stadtentwicklungsplanes aufzuzeigender Handlungsbedarf, z. B. spezielle Angebote für Personengruppen einzelner Nationalitäten, besteht aufgrund der Vielfalt der Herkunftsländer nicht.

B.2.3 Die Altersstruktur der Bevölkerung Die Altersstruktur beziehungsweise der Altersaufbau der Bevölkerung steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der heutigen und zukünftigen Entwicklung einer Gemeinde bzw. einer Stadt. Bei der Entwicklung in den einzelnen Altersgruppen ist im Durchschnitt eine weit größere Dynamik als bei der Entwicklung der Gesamtbevölkerungszahlen zu verzeichnen. Diese Tatsache resultiert vorrangig aus der unterschiedlichen Besetzung der Altersjahrgänge.

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Die nachfolgende Graphik stellt die Altersstruktur der Bevölkerung der Stadt Lorsch im Zusammenhang mit dem jeweiligen Anteil an männlichen und weiblichen Personen dar. Analog zur landes- und bundesweiten Entwicklung zeigt sich die Zusammensetzung der Gesamtbevölkerung uneinheitlich. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung der Stadt Lorsch befindet sich im erwerbsfähigen Alter zwischen 21 und 60 Jahren. Besonders stark vertreten ist die Gruppe der 31- bis 40–jährigen, die alleine 18,1 % der Gesamtbevölkerung ausmachen. Allerdings ist festzustellen, dass dieser relativ großen Gruppe von Personen im „Elternalter“ nur ein sehr geringer Anteil von Kindern im Baby- und Kleinkindalter gegenübersteht. Übersicht Personengruppe

Anteil an der Gesamtbevölkerung in %

Kinder im Kleinkindalter (0-3 Jahre)

ca. 4 %

Personen im „Elternalter“ (20-40 Jahre)

ca. 29 %

Personen im „Rentenalter“ (ab 60 Jahre)

ca. 23 %

Personen im erwerbsfähigen Alter

ca. 57 %

Tabelle 4:

Altersstruktur der Bevölkerung der Stadt Lorsch nach Personengruppen in Prozent, Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage von Daten der Stadt Lorsch, Stand: Oktober 2000

Der dargestellte Trend zu niedrigen Geburtenraten im Zusammenhang mit der steigenden Lebenserwartung der Menschen wird zu einer Überalterung der Bevölkerung führen. Die Entwicklung der Stadt Lorsch verläuft in diesem Bereich analog zur landesund bundesweiten Entwicklung.

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>=75 70-74 65-69 60-64 55-59 50-54 45-49 40-44 35-39 30-34 25-29 20-24 15-19 10-14 5-9 0-4

400

300

200

männlich

Graphik 9:

100

0

Personen

100

200

300

400

weinblich

Die Altersstruktur der Bevölkerung der Stadt Lorsch / Stichtag 31.12.1998, Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage von Erhebungen des Statistischen Landesamtes Wiesbaden

Sollte sich der aufgezeigte Trend fortsetzen, wird ein großer Anteil an Personen im Rentenalter einer geringen Zahl von Personen im erwerbsfähigen Alter gegenüberstehen. Es ergibt sich ein Handlungsbedarf in zweierlei Hinsicht: zum einen müssen die Angebote für Kinder und junge Familien ausgebaut werden, um die Attraktivität der Stadt Lorsch für diese Personengruppen zu erhöhen. Durch den Zuzug junger Familien kann der Verschiebung der Altersstruktur entgegengewirkt werden. Zum anderen muss dem Ausbau der Angebote und Einrichtungen für Senioren besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.

B.2.4 Die Bevölkerungsdichte Die Stadt Lorsch weist eine durchschnittliche Einwohnerdichte von 472 Einwohnern je km² Gemarkungsfläche auf (Stand 31.12.1999), was ungefähr fünf Einwohnern je Hektar entspricht.

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Dieser Wert liegt deutlich über dem durchschnittlichen Wert des Landes Hessen mit 283 E/km², bleibt jedoch knapp unter dem tatsächlichen Wert für die Region Südhessen zurück, der im Regionalplan 2000 mit 493 E/km² angegeben wird. Um direkte Rückschlüsse auf die Einwohnerdichte im Siedlungsgebiet ziehen zu können wurde nachfolgend die Gesamteinwohnerzahl der Stadt Lorsch auf die Ausdehnung der jeweiligen Siedlungsfläche angerechnet. Der Begriff Siedlungsfläche umfasst sämtliche Wohnsiedlungsflächen, Verkehrsflächen, gewerbliche Bauflächen sowie Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich.

Jahr

Siedlungsfläche in ha

GesamtEinwohnerzahl

Dichte E/ha Siedlungsfläche

1946

90

7.750

85

1963

210

9.408

45

1988

325

10.992

34

1999

360

11.896

33

Tabelle 5:

Entwicklung der Bevölkerungsdichte der Stadt Lorsch von 1946 bis 1999, Quelle: Karte der baulichen Entwicklung der Stadt Lorsch, Stadt Lorsch / statistische Erhebungen des Hessischen Statistischen Landesamtes

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sich die Größe der Siedlungsflächen der Stadt Lorsch seit 1946 vervierfacht hat, während die Gesamteinwohnerzahl im gleichen Zeitraum eine Zunahme von ca. 50 % erfährt. Diese Tatsache hat zur Folge, dass die zu verzeichnende Einwohnerdichte je Hektar Siedlungsfläche heute wesentlich geringer ausfällt als in der Vergangenheit, was unter anderem mit wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen bzw. Veränderungen in Zusammenhang steht. Im Hinblick auf die begrenzte Verfügbarkeit von Grund und Boden ist im Rahmen einer nachhaltigen und dauerhaft-umweltgerechten Stadtentwicklungsplanung unter anderem eine, den natürlichen und siedlungsstrukturellen Gegebenheiten angepasste verträgliche Verdichtung der Bebauung im Innenbereich anzustreben.

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B.3 Themenbereich Siedlungsentwicklung

B.3.1 Vorgaben und Restriktionen – Rahmenbedingungen einer Entwicklung

B.3.1.1 Allgemeine Darstellung der zu berücksichtigenden Faktoren Restriktionen und Vorgaben hinsichtlich einer Erweiterung der Siedlungsflächen d. h. einer Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich, ergeben sich aus den verschiedensten Fachgebieten. Insbesondere die aus den nachfolgenden Themenbereichen resultierenden Vorgaben, Restriktionen bzw. Rahmenbedingungen sind bei der Erarbeitung eines Entwicklungskonzepts in Hinblick auf eine künftige Flächeninanspruchnahme unabhängig von einer Bedarfsermittlung zu berücksichtigen: Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege: •

Lage von Naturschutzgebieten (Naturschutzgebiet „Weschnitzinsel“ / LSG „FOREHATHI“)



Bereiche zum Schutz bestimmter Lebensräume und Landschaftsbestandteile nach § 23 des HENatG



Naturdenkmäler nach § 14 HENatG



gemeldete FFH Gebiete



Lage von Wasserschutzgebieten der Zone I, II und III; Überschwemmungsgebiete



Lage und Verlauf von Gewässern (Weschnitz)



Lage und Ausdehnung von Flächen für Wald (teilweise Schutz- und Bannwald)



klimatische Gegebenheiten

baulichen Rahmenbedingungen: •

Verlauf von regionalen und überregionalen Verkehrswegen (BAB 67, B 47, B 460, Bahnlinie)



Verlauf des Siedlungsrandes



Struktur und Ausdehnung der bestehenden Siedlungsflächen



Bodeneignung



Kulturdenkmäler

Vorgaben übergeordneter oder paralleler Planungen •

der Landesplanung (Landesentwicklungsplan Hessen)



der Regionalplanung (Regionalplan Südhessen 2000)



Raumordnungsplan Rhein-Neckar



Planfeststellungsverfahren (ICE-Trassenverlauf)

Belange der Landwirtschaft

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Kapitel B Strukturelle Grundlagenanalyse - Bestandsaufnahme

Ausgedehnte Waldbereiche befinden sich im Westen des Gemarkungsgebietes der Stadt Lorsch, in Anschluss an die bestehenden Siedlungsflächen. Die Bereiche zwischen der BAB 67 und den Siedlungsflächen unterliegen aufgrund ihrer Festsetzung als Bannwald einem verschärften Schutzstatus. In diesem Bereich befinden sich mehrere Sport, Freizeit- und Erholungseinrichtungen der Stadt, wie das Waldschwimmbad, Sportanlagen und der Vogelpark Birkengarten. Der Siedlungsrand reicht unmittelbar an die Flächen für Wald heran, die eine „Pufferfunktion“ hinsichtlich der nahe gelegenen Bundesautobahn übernehmen. Im Norden des Gemarkungsgebietes beeinflussen der Verlauf der Bundesstraße 47 sowie der L3111 und der Bundesautobahn eine Siedlungsentwicklung maßgeblich. Weiterhin ist der Verlauf der Weschnitz – das größte Fließgewässer der Gemarkung – als restriktive Vorgabe zu beachten. Sie verläuft zunächst östlich, dann nördlich des Siedlungskörpers in zwei künstlich angelegten Gewässerbetten, der „Alten Weschnitz“ (östlicher Verlauf) und der „Neuen Weschnitz“ (westlicher Verlauf). Südöstlich des Siedlungsgebietes schließt sich entlang des Gewässers das Naturschutzgebiet „Weschnitzinsel Lorsch“ an, dessen Erweiterung Richtung Süden angedacht ist. Das Naturschutzgebiet begrenzt eine Entwicklung im Süden des Siedlungsgebietes im Zusammenhang mit den im Südwesten anschließenden Waldflächen. Die aufgezeigten Restriktionen und Vorgaben stellen einen Rahmen, innerhalb dessen Planungen in Anschluss an das bestehende Siedlungsgefüge unter Einbeziehung insbesondere der Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landwirtschaft sinnvoll sein können.

B.3.1.2 Flächenvorgaben der Regionalplanung Im Regionalplan Südhessen 2000 wird für die Stadt Lorsch ein Bedarf an Wohnsiedlungsfläche von 24 Hektar sowie ein Bedarf an Flächen für Gewerbe von 22 Hektar ermittelt. Die genannten Werte beziehen sich auf den Zeitraum vom Jahr 1990 bis zum Jahr 2010.

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Zur Ermittlung des für die Stadt Lorsch im Rahmen der Vorgaben des Regionalplans zur Verfügung stehenden Flächenpotentials werden nachfolgend die Bebauungspläne sowie die vorhabenbezogenen Bebauungspläne (V+E-Pläne) der Stadt Lorsch, die im Betrachtungszeitraum Rechtswirksamkeit erlangten, aufgeführt und die jeweils anzurechnenden Flächen ermittelt. •

Bebauungsplan „Viehweide“ Fläche Geltungsbereich

30,5 ha

davon gewerbliche Bauflächen

7,8 ha

anzurechnende gewerbliche Bauflächen

7,8 ha

Wohnsiedlungsflächen

22,7 ha

davon bereits vor Aufstellung des Bebauungsplanes besie6,1 ha delt anzurechnende Wohnsiedlungsfläche

16,6 ha

Der V+E-Plan „Im Ritzhäupchen“ legalisierte bereits bestehende gewerbliche Bauflächen mit einer Größe von ca. 0,4 Hektar. Die seit 1990 rechtwirksam gewordenen Bebauungspläne „Ehemalige Autobahnmeisterei“, „Ortskern Teil VI b“, „Karlstraße Ost“, „Industriestraße / Teil A“ sowie die vorhabenbezogenen Bebauungspläne „Ehemaliger Betriebshof“ und „Sandhasgrundstück“ befinden sich in bereits besiedeltem Gebiet und werden somit nicht berücksichtigt.

Zusammenfassende Darstellung Stand: September 2000

anzurechnende Fläche, gesamt

Vorgabe Regio- verbleibende Flänalplan che

gewerbliche Baufläche

7,8 ha

22,0 ha

14,2 ha

Wohnsiedlungsfläche

16,6 ha

24,0 ha

7,4 ha

Tabelle 6:

Flächenpotenzial der Stadt Lorsch nach den Vorgaben der Regionalplanung, Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage des Regionalplan Südhessen 2000,

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Aus der Ermittlung ergibt sich ein für die Stadt Lorsch verbleibendes Flächenkontingent von ca. 14 Hektar an gewerblichen Bauflächen und ca. sieben bis acht Hektar an Wohnsiedlungsfläche. Die ermittelten Flächen werden in naher Zukunft über die geplanten Baugebiete „Südlich Heppenheimer Straße“ und das Gewerbegebiet „Im Daubhart“ weitgehend in Anspruch genommen werden.

B.4 Themenbereich Verkehr

B.4.1 Das Verkehrsnetz Überregionale Verbindungsachsen Die Stadt Lorsch befindet sich in einer aus verkehrstechnischer Sicht günstigen Lage an zwei überregionalen Verbindungsachsen in Nord-Süd-Richtung, zum einen unmittelbar an der A 67 Richtung Frankfurt/M-Mannheim, zum anderen der A 5 Basel-Frankfurt. Auffahrtsmöglichkeiten bestehen auf die BAB 67 unmittelbar über die Anschlussstelle Lorsch, auf die BAB 5 über die Anschlussstellen Heppenheim und Bensheim. Weiterhin queren die Bundesstraße 47 Worms / Bürstadt – Lorsch - Bensheim –Reichelsheim /Odenwald sowie die Bundesstraße 460 Lorsch - Heppenheim – Fürth das Gemarkungsgebiet der Stadt Lorsch.

Regionale Verbindungsachsen Zu den regionalen Verbindungen zählen die Landes- und Kreisstraßen. Im Norden des Siedlungsgebietes verläuft die Kreisstraße 31, die Lorsch mit den Städten Bensheim und Bürstadt vernetzt, im Süd-Osten die Landesstraße 3111 welche eine Verbindung Richtung Viernheim und Einhausen darstellt.

Die nachfolgende Graphik stellt die Stadt Lorsch im Kontext der überregionalen Verkehrsverbindungsachsen dar. Die aus verkehrstechnischer Sicht günstige Lage der Stadt birgt sowohl positive als auch negative Aspekte. Die Lage ist ein bedeutender Standortvorteil im Rahmen der Ansiedlung gewerblicher Betriebe. Die gute Erreichbarkeit der nahegelegenen Oberzentren machen Sartorius und Partner, Planungs- und Ingenieurbüro, 06.07.01

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werblicher Betriebe. Die gute Erreichbarkeit der nahegelegenen Oberzentren machen Lorsch als Wohnort mit guter Verkehrsanbindung in landschaftlich reizvoller Umgebung attraktiv. Gleichzeitig beeinträchtigt der Verlauf der Verkehrstraßen im Gemarkungsgebiet jedoch das Landschaftsbild, die Trassen üben eine starke Trennwirkung aus, und die von den Verkehrswegen ausgehenden Emissionen sind im Rahmen der Siedlungsentwicklung von Bedeutung.

Graphik 10:

Die Stadt Lorsch im Kontext der überregionalen Verkehrsverbindungsachsen, Quelle: Drei Museen unter einem Dach, Faltblatt, ohne Jahr.

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B.4.2 Der ruhende Verkehr Für die Stadt Lorsch ist die Thematik des ruhenden Individualverkehrs, insbesondere im Innenstadtbereich, als Zentrum der Stadt mit Besatz von Einzelhandel, den vorhandenen Infrastruktureinrichtungen (z.B. Stadthaus, Rathaus, katholische Kirche, Kindergarten, Museumszentrum) und der touristischen Attraktion Königshalle von Bedeutung. Zur Zeit stehen im erweiterten Innenstadtbereich der Stadt Lorsch ca. 680 öffentliche Stellplätze zur Verfügung (Stand: Juni 1999). Sämtliche Stellplätze können kostenfrei genutzt werden, teilweise wird die Parkdauer jedoch zeitlich auf 30, 60 oder 120 Minuten befristet. Das Angebot wird durch private, öffentlich zugängliche Stellplätze (z. B. Volksbank, Sparkasse, TG Carstanjen-Center) ergänzt. Die nachfolgende Aufstellung gibt eine Übersicht über die Lage und jeweilige Anzahl der Stellplätze: Lage der Parkplätze

Anzahl der Parkplätze

Römerstraße und Bahnhofstraße Süd Parkplatz „Haus der Vereine“ Parkplatz hinter der Volksbank Parkplatz neben dem Rathaus Parkplatz Nibelungenhalle Parkplatz Bahnhofstraße Nibelungenstraße (Ost) Nibelungenstraße (West) Parkplatz Georg-Behringer-Straße Kirchstraße Festplatz Klosterstraße Hof Museumszentrum (nicht öffentlich) Bahnhofstraße (vor Radio Angert) Lindenstraße Schulstraße Parkplätze städt. Anwesen Schulstraße Ecke Neckarstraße Stadthaus Krankenhaus Karolingerstraße

62 29 43 6 20 20 26 65 7 9 150 5 15 39 14 5 14 35 38 80

Summe

682

Tabelle 6:

Aufstellung der Parkplätze im Innenstadtbereich von Lorsch, Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage von Daten der Stadt Lorsch / Ordnungsamt, Stand: 30.06.1999

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Bei genauer Analyse der Lage der Stellplätze ergibt sich jedoch dass nicht sämtliche Stellplätze direkt dem Innenstadtbereich zugeordnet werden können, da die Entfernung teilweise zu groß ist. Direkt dem Innenstadtbereich zuzuordnen sind ca. 300 Stellplätze. Ein Defizit wurde im Rahmen der Arbeitsgruppensitzungen insbesondere im Bereich der Chirurgisch-Orthopädischen Fachklinik gesehen, obgleich die nach Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze nachgewiesen wurden. Auch wenn zu jeder Tageszeit ausreichend freier Parkraum zur Verfügung steht (Sonderfälle, wie z. B. während des Johannisfests, ausgenommen), wird in Befragungen ein Stellplatzmangel im zentralen Bereich der Stadt Lorsch, insbesondere in der stark frequentierten Römerund Bahnhofstraße genannt.

B.4.3 Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) Die Stadt Lorsch wird auf zweierlei Arten durch den öffentlichen Personennahverkehr erschlossen und somit mit den umliegenden Städten und Gemeinden sowie den überregionalen Verkehrsverbindungen vernetzt. Zum einen verkehren im Stadtgebiet mehrere Buslinien, zum anderen durchläuft die Bahntrasse Bensheim – Bürstadt / Worms mit Haltepunkt in Lorsch das Siedlungsgebiet. Die aktuelle Linienführung sowie die Haltepunkte Bestand werden im Zusammenhang mit der Entwicklungskonzeption im Planteil „Themenbereich ÖPNV“ dargestellt.

B.4.3.1 Räumliche Einzugsbereiche des ÖPNV in der Stadt Lorsch Im Gemarkungsgebiet der Stadt Lorsch bietet sich an insgesamt acht Haltestellen die Möglichkeit den Buslinien des öffentlichen Personennahverkehrs zuzusteigen, wobei die Haltestelle „Bahnhof“ die Bahnlinie mit dem Busliniennetz verknüpft. Es handelt sich im Einzelnen um die Haltepunkte: •

Industriestraße



Platanenstraße



Hirschstraße (Schulbushaltestelle)



Siemensschule (Schulbushaltestelle)



Süd Apotheke

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Kaiser-Wilhelm-Platz



Boelckestraße



Kriemhildenstraße



Wingertsbergschule (Schulbushaltestelle)



Bahnhof



Einhäuser Landstraße

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Der unmittelbare Einzugsbereich einer Bushaltestelle ist mit ca. 300 Metern anzunehmen, eine Strecke, die selbst bei einer relativ geringen Geschwindigkeit von ca. 3,5 – 4 km/h in einer Gehzeit von ca. fünf Minuten zurückgelegt werden kann. Der erweiterte Einzugsbereich der Haltepunkte wurde mit 600 m angenommen, eine Entfernung, die zwar zumutbar ist, jedoch auch bei zügigem Gehen mit einer Geschwindigkeit von 6 km/h nur in mehr als fünf Minuten zurückgelegt werden kann. Zu berücksichtigen ist bei der Ermittlung der jeweiligen Entfernungen zu den Haltepunkten auch die Tatsache, dass nicht immer eine direkte Erreichbarkeit der Haltestellen gegeben ist und die Wegstrecken aufgrund dessen länger sein können.

Analyse der Einzugsbereiche Zu den Bereichen im Siedlungsgebiet, die sich weder im unmittelbaren, noch im erweiterten Einzugsbereich einer Haltestelle des ÖPNV befinden, gehört das Baugebiet „Kreuz- und Glockenwiese“ sowie das westlich anschließende Areal (Mittelstraße / Ziegelhüttenstraße). Festzustellen ist weiterhin, dass sowohl der Stadtkern (Marktplatz und Klosterhalle) als auch ein großer Teil der Infrastruktureinrichtungen nicht im direkten Einzugsbereich (300 m), sondern lediglich im erweiterten Einzugsbereich (600 m) der Haltepunkte liegt. Dazu gehören unter anderem das Albert-Schweizer-Seniorenwohnheim, das Waldschwimmbad, der Vogelpark „Birkengarten“ sowie die Sportanlagen „Im Ehlried“. Im Hinblick auf die Tatsache, dass gerade Infrastruktureinrichtungen wie das Seniorenwohnheim oder Sport- und Freizeiteinrichtungen zu einem nicht unerheblichen Teil von nichtmotorisierten Personengruppen frequentiert werden, ergibt sich ein Handlungsbedarf.

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B.4.3.2 Das Busliniennetz Im Stadtgebiet Lorsch verkehren insgesamt drei Buslinien der Busverkehr Rhein – Neckar GmbH (BRN) die wiederum dem Verkehrsverbund Rhein - Neckar (VRN) zugehörig ist. Es wird eine Vernetzung mit den Städten Worms, Mannheim (Kirschgartshausen, Sandhofen, Waldhof, Lutzenberg), Heppenheim, Lampertheim (Hofheim), Bensheim, Bürstadt (Bobstadt, Riedrode), der Gemeinde Biblis (Wattenheim, Nordheim) und Einhausen hergestellt und somit die Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz gewährleistet. Im einzelnen handelt es sich um folgende Verbindungen: •

Linie Nr. 641

Bensheim – Lorsch – Einhausen – Lorsch - Bensheim



Linie Nr. 642

Bensheim – Lorsch – Biblis – Bürstadt – Worms Hbf



Linie Nr. 643

Nordheim / Heppenheim – Lorsch – Lampertheim – Mannheim / Lutzenberg

Während die Linie Nr. 641 im Rundkurs verkehrt, handelt es sich bei den Linien Nr. 642 und Nr. 643 um Fahrtenpaare (jeweils in beide Richtungen). Die Linie Nr. 641 verkehrt an Werktagen insgesamt 23 x, dazu kommen 18 Fahrten, die ausschließlich an Schultagen stattfinden und eine Verbindung, die ausschließlich an schulfreien Tagen verkehrt. Die Verbindung besteht von 5.30 Uhr bis 21.30 Uhr und verkehrt im Stundenturnus, in den frühen Morgenstunden und nachmittags halbstündlich. Samstags und Sonntags sowie an Feiertagen wird mit deutlich verringertem Takt gefahren, samstags verkehrt die Linie neunmal, an Sonn- und Feiertagen lediglich sechsmal. An Werktagen besteht 23 x die Möglichkeit nach Bensheim, bzw. von Bensheim nach Lorsch zu gelangen und einmal die Möglichkeit nach Einhausen zu fahren (ausgenommen wurden Fahrten, die ausschließlich an Schultagen verkehren). Die Verbindung deckt in mehreren Linienverläufen sämtliche Haltestellen im Stadtgebiet ab: Industriestraße, Platanenstraße, Siemensschule, Süd Apotheke, Hirschstraße, Kaiser-WilhelmPlatz, Boelkestraße, Kriemhildenstraße, Wingertsbergschule, Bahnhof und Einhäuser Landstraße.

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Die Linie Nr. 642 verkehrt im Stadtgebiet an Werktagen neunmal und an Samstagen, Sonnund Feiertagen je zehnmal, wobei teilweise nicht die gesamte Strecke abgefahren wird. An Werktagen besteht die Verbindung nach Bensheim fünfmal, nach Bürstadt und Riederode je viermal, nach Worms, Einhausen, Hofheim und Bobstadt je zweimal sowie nach Biblis, Wattenheim und Nordheim je einmal. Weiterhin besteht viermal die Möglichkeit von Bensheim nach Lorsch zu gelangen. An Werktagen fährt die Linie Lorsch in den frühen Morgenstunden (ab ca. fünf Uhr) sowie abends (bis ca. 22.00 Uhr) an. Von der Linie Nr. 642 werden die Haltepunkte Einhäuser Landstraße, Bahnhof, Kriemhildenstraße, Boelkstraße, Kaiser-Wilhelm-Platz, Süd Apotheke, Platanenstraße und Industriestraße angefahren.

Die Linie Nr. 643 verkehrt an Werktagen insgesamt 26 x, wobei sechs Verbindungen nur an Schultagen aufrecht erhalten werden und teilweise nicht die Gesamtstrecke abgedeckt wird. An Samstagen besteht die Verbindung achtmal, an Sonn- und Feiertagen wird Lorsch nicht angefahren. Über die Linie Nr. 643 besteht an Werktagen zehnmal die Verbindung von Heppenheim nach Lorsch, je einmal von Nordheim, Wattenheim, Biblis und Bobstadt nach Lorsch, je zehnmal eine Vernetzung nach Einhausen, Riedrode, Bürstadt und Lampertheim sowie je dreimal nach Kirschgartshausen, Sandhofen, Lutzenberg und Waldhof. Aus der Auflistung ausgenommen wurden Verbindungen, die ausschließlich an Schultagen verkehren. Die Verbindungen verkehren an Werktagen vorwiegend stündlich, an Samstagen lediglich vereinzelt, angefahren werden die Haltepunkte Industriestraße, Platanenstraße, Süd Apotheke, Kaiser-Wilhelm-Platz, Boelckestraße, Kriemhildenstraße, Bahnhof und Einhäuser Landstraße.

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Die folgende Übersicht stellt die Häufigkeit der Verbindungsmöglichkeiten im Buslinienverkehr an Werktagen summiert dar:

Stadt / Gemeinde

Anzahl der Verbindungen*

Bensheim

55

Bürstadt

14

Riederode

14

Einhausen

13

Lampertheim

10

Heppenheim

10

Bobstadt

3

Mannheim-Sandhofen

3

Mannheim-Kirschgartshausen

3

Mannheim-Waldhof

3

Mannheim-Lutzenberg

3

Hofheim

2

Biblis

2

Wattenheim

2

Nordheim

2

Worms

2

*Hin- und Rückfahrten an Werktagen / Verbindungen, die lediglich an Schultagen verkehren ausgenommen

Tabelle 7:

ÖPNV / Buslinien – Verbindungsmöglichkeiten an Werktagen in der Stadt Lorsch, Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage von Daten des VRN, Stand: Sommer 2000

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass insbesondere die Vernetzung der Stadt Lorsch mit der Nachbarstadt Bensheim sehr ausgeprägt ist und sowohl Berufspendlern eine Alternative zum Pkw bietet als auch nichtmotorisierten Personengruppen, wie z. B. Schülern oder Senioren eine ausreichende Mobilität in diese Richtung gewährleistet. Die Vernetzung zum überregionalen Verkehrsnetz findet über den Bahnhof Bensheim (InterRegio-Haltepunkt) statt.

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Im Vergleich mit dem Pkw schneidet der Linienverkehr im Hinblick auf die aufzuwendende Zeit sowie die Komfortabilität jedoch deutlich schwächer ab als der Pkw. Schwachpunkte liegen jedoch in der geringen Flexibilität bei der Beförderung von Berufspendlern und Leerzeiten im Fahrplan von bis zu zweieinhalb Stunden. Sämtliche anderen genannten Städte und Gemeinden, wie z. B. das Zentrum der Stadt Mannheim oder die Kreisstadt Heppenheim werden nur sporadisch angefahren, eine durchgehende Vernetzung existiert nicht. In Ergänzung zu den angebotenen Busverbindungen, wird in den Abendstunden ein Ruftaxidienst nach Viernheim und zurück angeboten.

B.4.3.3 Der Schienenverkehr Die Stadt Lorsch wird über die Bahntrasse Worms – Bensheim zum einen mit den genannten Städten an sich vernetzt, zum anderen erfolgt an beiden Endhaltepunkten eine Anbindung an das überregionale Schienennetz. Das Netz wird von der Deutschen Bahn AG (DB) betrieben. Eine Verbindung über die Linie R 64 (Worms – Hofheim – Biblis / Bürstadt – Lorsch – Bensheim) erfolgt an Werktagen und Samstagen stündlich, teilweise im Halbstundentakt, jedoch lediglich bis ca. 20.00 Uhr. In jede Richtung fahren werktags neunzehn Züge ab, samstags gibt es je zwölf und an Sonntagen sechs Verbindungen. Im Bahnhof Bürstadt besteht die Möglichkeit auf die Linie R 2 nach Mannheim Hbf umzusteigen.

B.4.4 Das Radwegenetz Das Rad- und Fußwegenetz als Verkehrsnetz der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer ist integraler Bestandteil einer ganzheitlichen Stadtentwicklungsplanung. Insbesondere dem Fahrrad, als aus ökologischer und ökonomischer Sicht sinnvollem Verkehrsmittel, wird eine entsprechende Bedeutung zugewiesen. Auf Grundlage von Ortsbegehungen sowie des Radverkehrskonzepts des Kreises Bergstraße und Informationen des ADFC wird nachfolgend die bestehende Situation analysiert und be-

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wertet. Untersucht werden nicht nur die internen Vernetzungen im Stadtgebiet, sondern genauso die Verbindungen zu den umliegenden Städten und Gemeinden. Zu unterscheiden sind im Rahmen der Erarbeitung des Entwicklungskonzeptes zum einen die Alltagsrouten, zum anderen die Freizeitrouten für Radfahrer. Zu den Alltagsrouten zählen vorrangig: •

Schulwege, Weg zum Kindergarten,



Routen der Berufspendler,



zweckgebundene Alltagsfahrten (z. B. zu den Einrichtungen zur Versorgung mit den Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs) sowie



Zubringerfahrten zu den Haltepunkten des ÖPNV (z. B. Bahn).

Zu den Freizeitrouten gehören: •

zielgerichtete Fahrten zu touristisch interessanten Zielen im Umkreis,



zweckgebundene Freizeitfahrten (z. B. zu Sport- und Freizeiteinrichtungen),



Rundtouren (möglicherweise mit Themencharakter).

Während bei den Alltagsfahrten die unmittelbare Erreichbarkeit der Ziele im Vordergrund steht, rückt bei den Freizeitrouten zumeist die Attraktivität der Streckenführung in den Mittelpunkt. Eine vom Kraftverkehr ungestörte Führung der Radwege ist generell zu begrüßen. Zur Radverkehrsinfrastruktur zählen nicht ausschließlich die ausgewiesenen Radwege, sondern weiterhin land- und forstwirtschaftliche Wege, schwach befahrene Straßen, Anliegerstraßen und verkehrsberuhigte Zonen. Die Stadt Lorsch verfügt bereits über ein relativ weit verzweigtes Netz von Streckenführungen. In bezug auf den Alltagsradverkehr störend wirken sich Barrieren wie die Bundesautobahn 67, die Bundesstraßen 47 und 460, die Bahnlinie sowie die Weschnitz aus. Vernetzungsstrukturen der Stadt Lorsch mit den umliegenden Städten und Gemeinden Vom Stadtgebiet Lorsch aus bestehen Radwegvernetzungen in alle Richtungen, d. h. nach Heppenheim, Bensheim, Einhausen, Schwanheim, Neuschloss / Lampertheim, Hüttenfeld, Bürstadt und Mannheim-Gartenstadt. Während bei den Strecken nach Bensheim und Heppenheim sowohl von einer Alltags- als auch Freizeitnutzung auszugehen ist, dienen Routen, die größere Distanzen überbrücken, wie z. B. die Strecke Richtung Mannheim oder Lampertheim vorrangig der Nutzung im Rahmen von Freizeittouren.

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Weiterhin befindet sich Lorsch als Stadt des UNESCO-Weltkulturerbes „ehemalige Reichsabtei Lorsch“ entlang des Verlaufs des Fernradweges R 9 von Worms nach Obernburg/Main. Sämtliche Radwege werden im Planteil Nr. 8 „Naherholung und Radwege“ dargestellt. Interne Vernetzungsstrukturen Die Radinfrastruktur im Stadtgebiet setzt sich aus verschiedenen Radverkehrsanlagen zusammen. Dazu gehören: einzelne Radwege, die durch bauliche Maßnahmen zur Straße und zum Gehweg abgegrenzt sind, kombinierte Rad- und Fußwege, die sowohl von Radfahrern als auch von Fußgängern genutzt werden und baulich von der Straße abgetrennt werden, Radstreifen, die keine Barriere zur Straße aufweisen und von der Fahrbahn durch eine farbliche Kennzeichnung abgetrennt werden, Sonderformen, bei denen Fahrbahn, Radweg und Fußweg lediglich durch farbliche Kennzeichnung optisch voneinander getrennt werden. Weiterhin sind ausgewiesene Zone 30/20-Bereiche, wie zum Beispiel der Stadtkern von Lorsch, für Radfahrer relativ gefahrlos nutzbar. Radverkehrsanlagen im Siedlungsbereich befinden sich in der Bahnhofstraße, der Bensheimer Straße, der Einhäuser Landstraße, der Hirschstraße, der Kastanienallee, der Kirchstraße, der Konrad-Adenauer-Allee, der Kriemhildenstraße, der Kurt-Schumacher-Straße, der LudwigErhard-Straße, der Neckarstraße, der Nibelungenstraße, der Mannheimer Straße sowie der Seehofstraße. Die Stärken des Radverkehrsnetzes in der Stadt Lorsch liegen vorrangig in der bereits vorhandenen Vernetzung sowohl mit den umliegenden Städten und Gemeinden als auch intern. Insbesondere die abwechslungsreiche Landschaft mit den ausgedehnten Waldflächen im Westen des Stadtgebietes, dem Verlauf der Weschnitz im Norden und Osten der Gemarkung sowie die landwirtschaftlich genutzten Flächen und Höfe im Außenbereich mit teils historischen Strukturen (Klosterruinen / Tabakscheunen) stellen ein großes Potential dar und machen das Gemarkungsgebiet für Freizeittouren attraktiv. Die Stadt selbst bietet sich für externe Radtouristen als Standort des UNESCOWeltkulturerbes „Reichsabtei Lorsch“ als Zielort an.

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B.5 Themenbereich Wirtschaft

B.5.1 Die Entwicklung der Erwerbsstrukturen Die Erwerbsstruktur und deren Entwicklung gibt Aufschluss über die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung eines Raumes nach dem Grad ihrer Erwerbstätigkeit. Für die Entwicklung der Erwerbsstruktur einer Stadt sind verschiedene Faktoren von Bedeutung. Insbesondere besteht eine Verknüpfung zur Gesamtbevölkerungsentwicklung, zur Struktur der Bevölkerung in bezug auf Geschlecht und Alter sowie zur Wirtschaftsstruktur der Stadt. Die folgende Tabelle stellt die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Stadt Lorsch im Zeitraum von 1995 bis 1999 dar. Statistisch nicht erfasst werden hierbei unter anderem Selbständige, Beamte und mithelfende Familienangehörige, so dass die Zahlen ca. 80 % der anzunehmenden Gesamtwerte wiedergeben. Es wird die Entwicklung der Zahl der in Lorsch wohnhaften sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aufgezeigt, der jeweils die Zahl der in der Stadt Lorsch Beschäftigten gegenübergestellt wird. Beschäftigte mit Wohnort Lorsch (Vergleichswert: Kreis Bergstraße)

Beschäftigte mit Arbeitsort Lorsch (Vergleichswert: Kreis Bergstraße)

30.06.1995

4.106 (90.279)

2.652 (63.526)

30.06.1996

4.082 (89.453)

2.564 (63.889)

30.06.1997

3.970 (87.796)

2.532 (60.818)

30.06.1998

3.975 (87.465)

2.464 (60.383)

30.06.1999

3.957 (87.924)

2.462 (60.713)

Tabelle 8:

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Stadt Lorsch im Vergleich mit der Entwicklung des Kreises Bergstraße, Eigene Darstellung auf Grundlage von statistischen Daten des Hessischen Statistischen Landesamtes

Die Zahl der in Lorsch wohnhaften Beschäftigten ging im Betrachtungszeitraum von 1995 bis 1999 um 3,6 % zurück und beträgt derzeit rund 4000 Personen. Wesentlich deutlicher rückläufig zeigt sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Arbeitsort Lorsch. Sie betrug im Jahr 1995 (Stichtag: 30.06.) 2652 Personen und verringerte sich bis ins Jahr 1999 um 7,2 % auf 2462 Personen. Der Beschäftigtenrückgang des Kreises Bergstraße lag im Vergleich bei 4,4 %.

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Während sich die Entwicklung der Stadt Lorsch kontinuierlich rückläufig zeigt, verzeichnet der Kreis Bergstraße insbesondere im Jahr 1997 einen Einbruch der Zahlen. Die Stadt Lorsch weist jedoch mit 7,7 % im Betrachtungszeitraum prozentual einen deutlich stärkeren Rückgang als der Kreis Bergstraße auf. Die im Kreis Bergstraße seit 1998 zu verzeichnende leicht steigende Tendenz findet sich in der Entwicklung der Stadt Lorsch nicht wieder. Berücksichtigt man die Zahl der Ein- und Auspendler so ist festzustellen, dass im Jahr 1999 lediglich 24 % der in Lorsch wohnhaften sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gleichzeitig in Lorsch arbeiten und somit fast zwei Drittel der Beschäftigten in die umliegenden Städte (Mittel- und Oberzentren) und Gemeinden pendelt. Der Stadt Lorsch kommt derzeit somit vorrangig eine Funktion als Wohnstandort zu.

B.5.2 Pendlerverflechtungen Die in einer Region bzw. einer Stadt zu verzeichnenden Pendlerbewegungen sind Indikator für eine zunehmende Verflechtung der Städte und Gemeinden. Zum Verständnis der lokalen Gegebenheiten sind die großräumigen Pendlerbeziehungen von Bedeutung. Insgesamt verzeichnet der Raum „Mittlere Bergstraße“ (Region Bensheim, Einhausen, Lautertal, Lorsch und Zwingenberg) einen Auspendlerüberschuss, insbesondere der Arbeitsmarkt des Raums Darmstadt, Mannheim und Frankfurt spielt eine bedeutende Rolle. Fast zwei Drittel der verzeichneten Auspendler (63 %) gibt die genannten Arbeitsamtsbezirke als Zielort an (Stand 1997). Im regionalen Kontext kommt der Stadt Bensheim die Funktion als Arbeitsplatzzentrum zu. Als einzige Stadt im Raum „Mittlere Bergstraße“ weist Bensheim einen Einpendlerüberschuss auf. Die Stadt Lorsch verzeichnete im Jahr 1999 hingegen einen deutlichen Auspendlerüberschuss, weist jedoch nach Bensheim die höchste Arbeitsplatzzentralität im Raum „Mittlere Bergstraße“ auf. Die Arbeitsplatzzentralität beschreibt den Pendlersaldo in Relation zu den am Ort lebenden Erwerbspersonen. Betrachtet man die kleinräumigen Pendlerverflechtungen so zeigt sich die enge Verflechtung der Städte Lorsch und Bensheim sowie der Gemeinde Einhausen. Bensheim ist in diesem Betrachtungsraum sowohl meistgenannter Zielort der Auspendler (gefolgt von Einhausen), als auch die Stadt, die den größten Teil der Einpendler stellt (gefolgt von den Städten Heppenheim und der Gemeinde Einhausen).

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B.5.3 Die Arbeitslosenquote Die Arbeitslosenquote der Stadt Lorsch beträgt derzeit 8,3 % (Stand Ende Juni 1999) und liegt somit unter dem Durchschnitt des Kreises Bergstraße mit 9,3 %, was positiv zu beurteilen ist. Seit 1993 verzeichnet die Stadt einen Anstieg der Quote um mehr als 3,5 Prozentpunkte, von 4,8 % im Jahr 1993 (Stand Juni 1993) über 7,1 % im Jahr 1995 (Stand März 1995) auf den aktuellen Stand von 8,3 %. Insgesamt wurden im Jahr 1999 in der Stadt Lorsch 358 Personen als arbeitslos registriert. Der Anteil der Frauen lag analog zu den Werten des Kreises Bergstraße bei 46 %. Der Anteil nichtdeutscher arbeitsloser Personen lag in der Stadt Lorsch bei 12 %, im Kreis Bergstraße bei 18 %. Die Verteilung nach Altersgruppen gestaltet sich in der Stadt Lorsch ähnlich der Verteilung im Kreis Bergstraße. Der bei weitem größte Anteil wird von den 25- bis 54-jährigen mit jeweils 62 % gebildet, gefolgt von der Gruppe der über 54-jährigen (Kreis Bergstraße: 29 % / Stadt Lorsch: 32 %). Der Anteil der unter 25-jährigen liegt in der Stadt Lorsch mit 6 % unter dem Durchschnitt des Kreises Bergstraße mit 9 %. Die nachfolgende Übersicht zeigt die vorab genannten Zahlen im Vergleich. Stand: Ende Juni 1999

Arbeitslose Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Langzeitgesamt Frauen Männer Deutsche Ausländer 54 arbeitslose (Personen) Jahre Jahre Jahre (1 Jahr+ x)

Kreis 8982 Bergstraße

46 %

54 %

82 %

18 %

9%

62 %

Stadt Lorsch

46 %

54 %

88 %

12 %

6%

62 % 32 % 39 %

Tabelle 9:

358

29 %

41 %

Arbeitsmarkt der Stadt Lorsch im Vergleich mit dem Kreis Bergstraße, Eigene Darstellung auf Grundlage von statistischen Daten des Hessischen Statistischen Landesamtes

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B.5.4 Branchenstrukturen Die Wirtschaftsstruktur weist insgesamt eine zufriedenstellende Diversifikation auf, was ein gewisses Maß an Unabhängigkeit gegenüber wirtschaftlichen Schwankungen mit sich bringt. Für den Arbeitsmarkt der Stadt Lorsch von Bedeutung ist aufgrund der Beschäftigtenzahlen insbesondere das verarbeitende Gewerbe, das Dienstleistungsgewerbe, das Baugewerbe und der Handel, gefolgt von den Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen und der Wirtschaftsabteilung Verkehr. Eine untergeordnete Rolle spielen die Land- und Forstwirtschaft sowie Kreditinstitute und Versicherungen. Diese Aufteilung entspricht grundsätzlich der Situation im Kreis Bergstraße. Abweichungen zeigen sich insbesondere im Bereich Handel und Kreditinstitute / Versicherungen, die im Kreis Bergstraße jeweils erheblich stärker ausgeprägt sind als in der Stadt Lorsch. Der Anteil der Beschäftigten im Baugewerbe hingegen weist in der Stadt Lorsch einen größeren Anteil auf. Betrachtet man die Entwicklung seit Mitte der 80er Jahre, so ergibt sich vor allem für das Baugewerbe, die Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen sowie für die Landwirtschaft und den Handel in der Stadt Lorsch hohe Zuwachsraten. Einen starken Einbruch erlebte die Wirtschaftsabteilung Kreditinstitute und Versicherungen. Die Gesamtentwicklung im Landkreis zeigt abweichend von der Lorscher Entwicklung einen hohen Zuwachs in den Bereichen Dienstleistungen, Verkehr, Kreditinstitute und Versicherungen sowie bei den Organisationen ohne Erwerbszweck. An dieser Stelle wird auf das 1999 durchgeführte Gutachten der Wirtschaftsförderungsgesellschaft „Mittlere Bergstraße“ / FEC Kommunal Consult „Standort- und Strukturanalyse“ verwiesen, das unter anderem ausführlich auf die Arbeitsmarktsituation und Branchenstrukturen des Kreises sowie der Stadt Lorsch eingeht.

B.5.5 Fremdenverkehr Im Rahmen der Erarbeitung des Stadtentwicklungsplanes ist für die Stadt Lorsch als Stadt des Weltkulturerbes Reichsabtei Lorsch die Beleuchtung der Situation im Fremdenverkehrsbereich von Bedeutung. Insgesamt stehen in der Stadt Lorsch zur Zeit ca. 125 Betten zur Verfügung, die sich auf sechs Hotels bzw. Gaststätten verteilen. Ein weiteres großes Haus, das Hotel Sandhas, welches über

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weitere 100 Betten verfügt ist derzeit geschlossen (Stand Januar 2001) und bietet somit keine Übernachtungsmöglichkeit. Die Hotels und Gaststätten befinden sich im Norden des Siedlungsgebietes in Bahnhofsnähe.

Hotels und Gasthöfe der Stadt Lorsch (Stand November 2000) Name

Größe (Anzahl der Betten)

Tagungsräume

Hotel Karolinger Hof

32

1x70 / 1x10

Hotel Jäger

42

---

Gasthof Kaplan

19

1x20

Gasthof Schillereck

12

1x16

Gasthof „Zum Lamm“

14

Gasthof „Bierbörse“

6

(Hotel Sandhas / geschlossen)

100

1x25 / 1x50

insgesamt 125 Betten (225)

Tabelle 10:

Hotels und Pensionen der Stadt Lorsch, Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage von Daten der Stadt Lorsch, Stand: November 2000

Übernachtungszahlen im Jahr 1999 Stadt Bensheim

Übernachtungen (Anzahl / Jahr)

Veränderung gegenüber dem Vorjahr

durchschnittliche Aufenthaltsdauer

146.425

+9,4 %

1,9 Tage

Bürstadt

11.812

+1,3 %

2,0 Tage

Heppenheim

94.235

+7,5 %

1,8 Tage

8.269

-19,3 %

1,9 Tage

699.878

+3,7 %

2,5 Tage

Lorsch Bergstraße Tabelle 11:

Übernachtungszahlen der Stadt Lorsch, Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage von Daten des Hessischen statistischen Landesamtes Wiesbaden,

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Tendenz Die Übernachtungszahlen der Stadt Lorsch verzeichneten im Jahr 1999 im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang um 19,3 %. Im Zeitraum von Januar – August 2000 wird erneut eine Rückgang der Zahlen im Vergleich zum Vorjahr von ca. 15 % beobachtet. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Lorsch als Stadt des Weltkulturerbes Reichsabtei Lorsch über ein besonderes touristisches Potenzial verfügt, erscheinen diese Zahlen alarmierend. Ein Handlungsbedarf ergibt sich auf verschiedenen Ebenen: •

Optimierung der Kommunikation zwischen den „Kulturträgern“ unter Einbindung möglichst vieler verschiedener Akteure zum Ausbau eines attraktiven Rahmenprogramms,



Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit der „Kulturträger“ nach außen und innen unter Einbeziehung regionaler Massenmedien und Internet (kontinuierliche Berichterstattung über Lorscher Belange)



Erhöhung der Flexibilität der Gastronomie im Hinblick auf Beteiligung und Integration bei Veranstaltungen (mit vermehrtem Publikumsaufkommen),



Überdenken der derzeitigen Nutzungsform des Festplatzes (siehe Entwicklungskonzept)



Entwicklung und Förderung regionaler Identität und eines ganzheitlichen Stadtmarketing / hinsichtlich eines ganzheitlichen Stadtmarketing ist eine verstärkte Herausbildung regionaler Identität von Vorteil. Hierzu bietet auch die landschaftlich attraktive Ausstattung / Lage gute Voraussetzungen.

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B.6 Themenbereich Infrastruktureinrichtungen Die Ausstattung eines Raumes mit materiellen Einrichtungen, welche die Grundlage für die Ausübung der menschlichen Grunddaseinsfunktionen bilden und die soziale und wirtschaftliche Entwicklung des Raumes ermöglichen, wird als Infrastruktur bezeichnet. Hierzu zählen nicht nur Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Verkehrsmittel und -wege oder Kommunikationsnetze, sondern insbesondere auch Einrichtungen des Gesundheits- und Bildungswesens. Auf Landes- und Regionalplanungsebene wird die Stadt Lorsch als Mittelzentrum klassifiziert, was unter anderem eine gewisse Standortberechtigung, bzw. die Forderung nach bestimmten infrastrukturellen Einrichtungen der Bereiche Soziales, Bildung, Kultur, Freizeit, Sport und Gesundheit beinhaltet. Auf die Ausstattung der Stadt mit Einzelhandel wird unter anderem im Kapitel C.3.3 „Konzept zur Entwicklung der Einzelhandelsnutzungen im Innenstadtbereich“ eingegangen. Mittelzentren sind durch die Ausstattung mit Einrichtungen zur Deckung nicht nur des Grundbedarfs, sondern weiterhin des periodischen Bedarfs gekennzeichnet. Nach dem Landesentwicklungsplan Hessen 2000 handelt es sich hierbei um folgende Einrichtungen: Kultur und Bildung

alle Bildungsgänge der Mittelstufe (U)* Bürgerhaus oder vergleichbare Einrichtung studienqualifizierende Bildungsgänge (M)* berufsqualifizierende Bildungsgänge (M) sonderpädagogische Einrichtungen (M) öffentliche Bibliothek mit hauptberuflicher Leitung (M) regional bedeutsame Museen (M)

Soziales und Sport

Krankenhaus (M) umfassende Facharztversorgung (M) soziale Beratungsstellen / Frauenhaus (M) regional bedeutsame Sportstätten (M)

Verkehr

Haltepunkte im schienengebundenen Regionalverkehr (M) Busbahnhof (M)

Verwaltung und Gerichte

Stadtverwaltung (U) Polizeistation (U) Behörden der unteren Verwaltungsebene (M) Gerichte der unteren Instanz (M)

*U = Unterzentrum / M = Mittelzentrum

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Im weiteren wird zunächst der Bestand an infrastrukturellen Einrichtungen dargestellt und anhand der Vorgaben aus der Landes- und Regionalplanung überprüft. Auf Grundlage dessen werden Defizite ermittelt und benannt. Der Themenbereich Verkehr wird gesondert im Kapitel „E – Themenbereich Verkehr“ behandelt. Insbesondere geplante Siedlungsflächenerweiterungen bzw. Entwicklungsszenarien zur Bevölkerungsentwicklung sind bei der Bedarfsermittlung zu berücksichtigen.

B.6.1 Öffentliche Verwaltungen

B.6.1.1 Die Stadtverwaltung Sitz der Stadtverwaltung ist zum einen das im Jahre 1879 als Amtsgericht erbaute Stadthaus am Kaiser-Wilhelm-Platz sowie das „Alte Rathaus“, dessen massiver Unterstock aus dem 16. Jh. stammt. Die Stadtverwaltung umfasst folgende Ämter bzw. Abteilungen: das Bauamt, die Finanzabteilung, die Friedhofsverwaltung, das Hauptamt, die Kultur- und Verkehrsabteilung, die Liegenschaftsabteilung, die Personalabteilung, das Ordnungs- und Meldeamt, das Standesamt, die Stadtkasse, das Steueramt und das Sozialamt. Zur Stadtverwaltung gehört ebenso der Betriebshof in der Wolfshecke, die Kläranlage, das Klimaschutzbüro und das Fundbüro. Weiterhin städtisch sind der Friedhof und das Waldschwimmbad. Weiterhin hat die Ordnungspolizei ihren Sitz im Stadthaus, die zuständige Polizeidienststelle befindet sich in Heppenheim. Der städtische Betriebshof befindet sich in der Wolfshecke.

B.6.1.2 Die freiwillige Feuerwehr der Stadt Lorsch Das Feuerwehrgerätehaus der freiwilligen Feuerwehr der Stadt, die als Teil der Stadtverwaltung zu verstehen ist, befindet sich in der Schulstraße. Die Verpflichtung der Stadt zur Aufstellung einer freiwilligen Feuerwehr ergibt sich aus dem § 10 des Hessischen Brandschutzhilfeleistungsgesetzes.

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Die Lage des Feuerwehrgerätehauses ist aus einsatztechnischer Sicht als nicht optimal zu bezeichnen, weiterhin weist das Gebäude, welches in drei Bauabschnitten im Jahre 1952, 1982 und 1989 errichtet wurde, bauliche Mängel auf. Zur Lösung der Problematik wird derzeit eine Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses bzw. ein Neubau an anderer Stelle diskutiert.

B.6.1.3 Der Friedhof Der städtische Friedhof befindet sich in Ortsrandlage im Nordosten des Siedlungsgebietes unter städtischer Verwaltung. Das Areal weist eine Größe von ca. 29.000 qm auf, wovon ca. 4.200 qm als Reserveflächen zur Belegung zur Verfügung stehen (Stand Mai 2001). Bei einer Zahl von im Durchschnitt 55 Sterbefällen im Jahr (Zeitraum 1989 – 1999) sind in den nächsten zehn Jahren, bei einer Liegezeit von durchschnittlich 25 Jahren, ausreichend Flächen vorhanden.

B.6.2 Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen

B.6.2.1 Kindergärten Die Stadt Lorsch weist insgesamt ein Angebot von sechs Kindergärten bzw. -tagesstätten auf. Im einzelnen handelt es sich um folgende Einrichtungen: •

den katholischen Kindergarten „St. Nazarius“ (Stiftstraße)



den katholischen Kindergarten „St. Benedikt“ (Mannheimer Straße)



den evangelischen Kindergarten (Biengartenstraße)



den städtischen Kindergarten „Villa Kunterbunt“ (Nibelungenstraße)



den privaten Kindergarten „Spielhaus Regenbogen“ (Wilhelm-Leuschner-Straße)



den privaten Mini-Kindergarten „Flohkiste / Spielhaus Regenbogen“ (WilhelmLeuschner-Straße)

Die genannten Einrichtungen bieten insgesamt 410 Kindergartenplätze. Aufgrund der Durchführung einer Einzelintegrationsmaßnahme eines behinderten Kindes im Evangelischen Kindergarten sind derzeit (Stand Januar 2000) jedoch lediglich 405 Plätze belegbar. Die Anzahl der Plätze verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Einrichtungen: Sartorius und Partner, Planungs- und Ingenieurbüro, 06.07.01

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Einrichtung

Gruppen

Kindergarten „St. Nazarius“ Kindergarten „St. Benedikt“ Evangelischer Kindergarten Kindergarten „Villa Kunterbunt“ Kindergarten „Spielhaus Regenbogen“ Mini-Kindergarten „Flohkiste / Spielhaus Regenbogen“

4 Gruppen 4 Gruppen 3 Gruppen offene Gruppen 1 Gruppe 1 Gruppe

Summe

Anzahl der Plätze 4x25=100 Plätze 4x25=100 Plätze 2x25=50 Plätze 1x20*=20 Plätze 100 Plätze 20 Plätze 15 Plätze 405 Plätze

*Belegung mit 20 Kindern aufgrund einer Einzelintegrationsmaßnahme

Tabelle 12:

Bestand an Kindergartenplätzen in der Stadt Lorsch, Stand: Januar 2000, Eigene Darstellung auf Grundlage von Daten des Kreises Bergstraße

Die Prognose eines möglichen Bedarfs an Kindergartenplätzen, der mit der Notwendigkeit einer baulichen Erweiterung einhergeht, ist über die Geburtenzahlen, bzw. den Altersaufbau der Bevölkerung möglich und wird im Rahmen der Vorstellung der Entwicklungskonzeption dargestellt.

B.6.2.2 Jugendtreff Die Stadt Lorsch ergänzt ihr Angebot an sozialen Einrichtungen durch einen unter städtischer Leitung stehenden Jugendtreff in der Sachsenbuckelstraße. In regelmäßigen Abständen finden zudem spezielle Veranstaltungen (z. B. Musikveranstaltungen) statt.

B.6.2.3 Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen Die Stadt Lorsch ist Sitz des „Albert-Schweizer-Seniorenwohnheims“, welches sich in der Trägerschaft der Stadt befindet. Bei der in der Mannheimer Straße gelegenen Einrichtung handelt es sich um eine reine Wohnanlage, die keine Pflegeplätze beinhaltet. Nach dem Landesrahmenplan Hessen besteht für die Stadt Lorsch ein Bedarf von ca. 55 Altenpflegeheimplätzen (Stand: Juni 2000) und einzelnen Kurzzeitpflegeplätzen. Nach Aussagen des Kreises Bergstraße besteht darüber hinaus für den Einzugsbereich Lorsch, Heppenheim und Einhausen aus fachlicher Sicht ein Bedarf an 12 bis 15 Tagespflegeplätzen

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mit gerontopsychiatrischem Schwerpunkt (Quelle: Kreis Bergstraße, Leitstelle „Älter Werden“, „Rahmenbedingungen für den Neubau eines Altenpflegeheims in Lorsch“, 19.06.2000). Aufgrund dessen wird derzeit der Bau eines weiteren Alten- und Pflegeheims, bzw. die Erweiterung der bestehenden Einrichtung, für den nach den Landesförderrichtlinien die Möglichkeit einer finanziellen Förderung durch das Hessische Sozialministerium besteht, diskutiert. Insbesondere im Hinblick auf die heutige Altersstruktur der Bevölkerung sowie die zu erwartende demographische Entwicklung ist von einem steigenden Bedarf an Wohnund Pflegeeinrichtungen für Senioren auszugehen.

B.6.3 Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen Die Stadt Lorsch ist Standort einer Grundschule, der „Wingertsbergschule“, mit einer angegliederten Klasse für Lernhilfe, sowie der „Werner-von-Siemens-Schule“, einer Haupt- und Realschule. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Belegungszahlen: Schule Wingertsbergschule Werner-von-Siemens-Schule Summe

Schülerzahlen 507 Schüler 674 Schüler 1181 Schüler*

*Stand: September 1999

Tabelle 13:

Schülerzahlen der Lorscher Schulen, Eigene Darstellung auf Grundlage von Daten des Kreises Bergstraße

Somit werden Bildungseinrichtungen der Primarstufe (1. bis 4. Schuljahr) und der Sekundarstufe I (5. bis 10. Schuljahr) in der Stadt angeboten. Weiterführende Schulen, d. h. Gymnasien (Sekundarstufe II) und berufsbildende Schulen befinden sich unter anderem in den Nachbarstädten Heppenheim und Bensheim. Im Rahmen der Erwachsenenbildung bietet die Kreisvolkshochschule Kurse und Seminare an, eine Musikschule befindet sich in Bensheim sowie in Heppenheim. Das Angebot an Schulen wird durch verschiedene private Einrichtungen, wie z. B. Ballettund Tanzschulen sowie Einrichtungen zur Schülerhilfe ergänzt.

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B.6.4 Kulturellen Zwecken dienende Einrichtungen Das Museumszentrum Lorsch Das Museumszentrum Lorsch befindet sich im Bezirk des früheren Klosters Lorsch und beherbergt insgesamt drei Abteilungen: •

das Klostermuseum,



das Museum für Volkskunde sowie



das Tabakmuseum.

Das Klostermuseum gibt grundlegende Informationen zur Geschichte des karolingischen Reichs und des westlich-lateinischen Mönchtums. Im Rahmen dessen wird die Entstehung, der Aufbau und das Leben der Menschen im und um das Kloster Lorsch thematisiert, dessen Überreste, insbesondere die erhaltene Königshalle, von der UNESCO im Jahr 1991 in die Liste des Weltkulturerbes aufgenommen wurden. Das Museum für Volkskunde zeigt als Ausstellungsschwerpunkt die Alltagskultur Hessens im Spiegel der Zeit mit dem Themenschwerpunkt „holzverarbeitendes Handwerk in den hessischen Mittelgebirgen“. Im Tabakmuseum wird die Geschichte des Tabakanbaus und der Tabakverarbeitung in der Stadt Lorsch gezeigt, welche über 300 Jahre (Tabakverarbeitung: 100 Jahre) bedeutende Faktoren der Landwirtschaft und des einheimischen Gewerbes waren.

Die Kurpfalz-Bibliothek Die Stadt Lorsch ist Sitz einer Leihbibliothek, die sich in der Nibelungenstraße befindet.

Vereine Das kulturelle Angebot wird über ein breites Spektrum an Vereinen jeglicher Richtung vervollständigt.

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Mehrzweckräume Im Museumszentrum bietet der Paul-Schnitzer-Saal Raum für Veranstaltungen. Weiterhin steht die Nibelungenhalle mit ihren Nebenräumen für Veranstaltungen zur Verfügung. Im Alten Rathaus befindet sich eine weitere kleiner Raum, der Nibelungensaal.

B.6.5 Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen Die Stadt Lorsch bietet ein umfangreiches Angebot an Sportanlagen bzw. Sporteinrichtungen, die von zahlreichen Vereinen genutzt werden. Zu diesen Einrichtungen gehört: Turn-, Sport- und Mehrzweckhallen Sporthalle Werner-von-Siemens-Schule Kiefernstraße Nibelungenhalle (Justus-Liebig-Straße) Turnhalle (Jahnstraße / Vereinshalle) Sportplätze und Leichtathletikanlagen Olympia-Sportplatz (Tiergartenschneise) TV Sportplatz (Jahnstraße) Schulsportplatz (Am Wingertsberg) Kleinspielfeld Werner-von-Siemens-Schule (Kiefernstraße) Sonstige Sportanlagen Kleingolfanlage (Im Rod) Reitanlage (Im Lagerfeld) Schießsportanlage (Im Taubenfängerschlag) Tennisanlage (Im Ehlried) Waldschwimmbad (Am Birkengarten) Trimm-Dich-Pfad Skateboard-Anlage zwei Kegelsportanlagen Die genannten Anlagen befinden sich vorwiegend in Randlage des Siedlungsbereichs. Eine ausführliche Ermittlung des aktuellen und zukünftigen Bedarfs erfolgt im Kapitel C.5.3. Die Entwicklung der Sport- und Freizeiteinrichtungen.

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B.6.6 Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude In Lorsch befindet sich eine katholische Kirche, die Kirche St. Nazarius in der Römerstraße und eine evangelische Kirche in der Nibelungenstraße. Weiterhin weist die Stadt unter anderem eine Neuapostolische Kirchengemeinde auf. Die Kirchengemeinden bieten in verschiedenen Gruppen Veranstaltungen im sozialen Bereich an.

B.6.7 Gesundheitlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen Die gesundheitliche Versorgung der Lorscher Bürger wird über 21 Arztpraxen sowie eine Chirurgisch-Orthopädische Fachklinik gewährleistet. Im einzelnen handelt es sich um vier allgemeinmedizinische Arztpraxen, einen Hals-NasenOhren-Arzt, einen Kinderarzt, drei Internisten, zwei Ärzte für Frauenheilkunde, einen Augenarzt, zwei Psychologen sowie sechs Zahnärzte und einen Kieferorthopäden. Zwei Praxen befinden sich im Ärztehaus in der Nibelungenstraße, ansonsten verteilen sich die Praxen über das Stadtgebiet. Die Chirurgisch-Orthopädische Fachklinik hat ihren Sitz in der Waldstraße / Wilhelm-Leuschner-Straße. Das Angebot an medizinischen Einrichtungen wird durch einen Heilpraktiker, vier Apotheken und sonstige private Einrichtungen (Krankengymnastik / Massagen) ergänzt. Spezialkliniken befinden sich unter anderem in den Städten Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und Frankfurt. Auch im Rahmen der Arbeitsgruppen wurden keine Anregungen zur medizinischen Versorgung vorgebracht, was die gute Versorgungssituation im Grundsatz bestätigt.

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B.6.8 Technische Infrastruktur

B.6.8.1 Wasserwirtschaftliche Belange Die Städte bzw. Gemeinden Lorsch, Einhausen, Fehlheim, Schwanheim, Rodau und Langwaden werden innerhalb des Wasserbeschaffungsverbands Riedgruppe Ost aus dem Wasserwerk Feuersteinberg versorgt, das sich an der nördlichen Gemarkungsgrenze der Stadt Lorsch befindet.

B.6.8.2 Die Abwasserentsorgung und Reinigung Die Abwasserreinigung erfolgt in der städtischen Abwasserbehandlungsanlage am Teschenauer Berg, die im Jahr 1973 in Betrieb genommen und in den Jahren 1997/1998 grundlegend erneuert und erweitert wurde. Die Reinigung vollzieht sich im mechanisch-biologischen Verfahren mit Phosphat und Stickstoffabbau. Die derzeitige Ausbaugröße bringt eine Reinigungsleistung von 18.400 EGW (Einwohnergleichwert).

B.6.8.3 Flächen für die Wasserwirtschaft Ein weitläufiges Überschwemmungsgebiet befindet sich im Südosten der Gemarkung im Bereich des Naturschutzgebietes „Weschnitzinsel“ sowie in südlicher Verlängerung zwischen Alter und Neuer Weschnitz. Der Bereich umfasst insgesamt ca. 230 Hektar.

B.6.8.4 Flächen mit wasserrechtlichen Festsetzungen Schutzgebiete für die Grund und Quellwassergewinnung befinden sich im Norden und Westen der Gemarkung.

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B.7 Themenbereich Freizeit / Erholung und Grünflächen Die nachfolgende Analyse beschäftigt sich mit der im Rahmen der Stadtentwicklungsplanung relevanten Thematik „Freizeit und Erholung im Nahbereich“, d. h. den Potenzialen und Möglichkeiten, die sich im Siedlungs- und Gemarkungsbereich der Stadt Lorsch bieten. Der Themenbereich Freizeit und Erholung beinhaltet eine Betrachtung der Situation auf zwei Ebenen, die zum Teil thematische Vernetzungen aufweisen. Zum einen ist der Freizeit- und Erholungswert der Stadt für die Bürger der Stadt zu untersuchen, zum anderen ist die Attraktivität der Stadt für Besucher sowohl aus dem unmittelbaren Umkreis als auch darüber hinaus zu beurteilen.

B.7.1 Die Potenziale der Stadt Die Stadt Lorsch verfügt über ein umfangreiches und recht vielfältiges Potenzial an Freizeitund Erholungseinrichtungen, bzw. an Angeboten zur Freizeitgestaltung für alle Altersgruppen. Darüber hinaus bietet die Stadt für Besucher attraktive Anziehungspunkte:



Klimatisch günstige Lage (wintermildes und sommerwarmes Gebiet)



attraktive naturräumliche Gegebenheiten (Nähe zu ausgedehnten Waldflächen, Verlauf der Weschnitz, attraktive Kulturlandschaft)



attraktive Sichtbeziehungen zum Odenwald (z. B. vom Klostergelände aus)



umfangreiches Angebot an Vereinen jeglicher Richtung



Angebot an kulturellen Einrichtungen (Museumszentrum, Bibliothek)



Angebot zur Erwachsenenbildung (Kreisvolkshochschule)



spezielle Angebote zur Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche (Jugendzentrum)



spezielle Angebote zur Freizeitgestaltung für Senioren



großes Angebot an Sporteinrichtungen (z. B. Freibad, verschiedene Sportplätze, Kleingolfanlage, Reitanlage, Tennisanlagen, Trimm-Dich-Pfad, Schießsportanlage oder Kegelsportanlage)



vielfältiger Veranstaltungskalender

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überregionaler Bekanntheitsgrad aufgrund der historischen Bedeutung der Stadt: Stadt des Weltkulturerbes Reichsabtei Kloster Lorsch, im Jahr 1991 von der UNESCO in die Liste aufgenommen



ausgedehntes Radwegenetz (Vernetzung sowohl intern als auch zu den Nachbargemeinden und Städten)

Aufgrund der zahlreichen Potenziale kann der Freizeit- und Erholungswert der Stadt bereits heute als relativ hoch eingestuft werden. Ein Defizit liegt somit weniger in der Ausstattung der Stadt mit Einrichtungen oder dem Angebot an Aktivitäten, obgleich im Einzelfall auch in diesem Bereich Verbesserungen möglich sein können, sondern vielmehr in der Vernetzung der einzelnen Angebote und Einrichtungen untereinander sowie teilweise im mangelnden Bekanntheitsgrad.

B.7.2 Ergebnisse der Bestandserfassung Grünflächenkonzept

B.7.2.1 Grünstrukturen im Siedlungsbereich der Stadt Lorsch Innerstädtische Grünstrukturen prägen den Erholungswert der Stadt und beeinflussen das Stadtbild in nicht unerheblichem Maße. Nachfolgend werden die Grünstrukturen der Stadt Lorsch im Kontext einer ganzheitlichen Stadtentwicklungsplanung untersucht. Im Stadtgebiet der Stadt Lorsch finden sich insgesamt drei Grünzüge, die im Kontext der Stadtentwicklungsplanung von Bedeutung sind. Dazu gehört zunächst der Grünbereich entlang des östlichen Siedlungsrandes, im Verlauf des ehemaligen Landgrabens, der in Teilbereichen verrohrt ist bzw. verfüllt wurde. Weiterhin gibt es eine Kettung von Grünbereichen in der Achse Königshalle – Altenmünster, die jedoch durch die differierenden Nutzungsbelegungen (Kleingärten, Klosterpark) nicht erlebbar werden. Zuletzt ist die vom westlichen Siedlungsrand bis zur Werner-von-Siemens-Schule verlaufende Waldzäsur zu nennen. In Teilbereichen finden sich Grünzäsuren, denen weniger ein vernetzender als vielmehr ein trennender Charakter zukommt. Hierzu gehört die Zäsur in der Kastanienallee, welche die nördlich liegenden Wohnbauflächen von den südlich angrenzenden gewerblichen Nutzungen separiert.

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Spielplätze als erlebbare grüne Inseln liegen im ganzen Stadtgebiet verteilt, während die Sport- und Freizeitanlagen tendenziell in Randlage positioniert sind. Am westlichen und südlichen Siedlungsrand wirken sich die an das Siedlungsgebiet angrenzenden ausgedehnten Waldflächen stadtbildprägend aus, bei denen es sich zum Teil um in besonderem Maße geschützten Bannwald handelt. Eine detailliertere stadtteilbezogene Beschreibung der Grünstrukturen liefert das „Grünflächenkonzept der Stadt Lorsch“: „Das Neubaugebiet Viehweide im Norden von Lorsch wurde erschließungstechnisch im Jahr 2000 fertig gestellt. Dementsprechend ist der vorhandene Baumbestand im ganzen Gebiet am Anfang seiner Entwicklung. Im öffentlichen Straßenraum sind die Möglichkeiten zu Baumpflanzungen ausgeschöpft. Die Bewertung der Grünausstattung in diesem Stadtteil ist nicht abschließend möglich, da sich das Gebiet noch in der Entwicklung befindet und abzuwarten ist, wie sich die Grünausstattung in den nicht öffentlichen Bereichen (Vorgärten) entwickeln wird. Westlich der Einhäuser Landstraße ist eine Verbesserung des Grünanteils anzustreben, wobei dort im Vorfeld von Anpflanzungen Straßenbaumaßnahmen im Bereich der Straße „In der Wolfshecke“ wünschenswert sind. Zwischen Bensheimer Straße und Nibelungenstraße ist die Grünausstattung, mit Ausnahme der Bahnhofstraße und dem östlichen Teil der Lindenstraße, bei allen Straßen mit gering zu bewerten. Teilweise ist in den Straßen dieses Planungsabschnittes kein Grün vorhanden. Die geringe Durchgrünung resultiert aus der Bebauung bis an den Straßenrand. Diese Bebauungsweise setzt sich auch weiter in Richtung Süden fort, wobei hier die Hauptverkehrsstraßen, wie die Kriemhilden- bzw. die Heppenheimer Straße, einen guten Baumbestand besitzen. Östlich der Hirsch-, später Seehofstraße, und südlich der Friedensstraße fällt die Durchgrünung der Straßenzüge besser aus, da die dortigen Vorgärten zu einer Aufwertung des Grünbestandes beitragen. Südlich der Friedensstraße und östlich der Seehofstraße erfolgte die Bebauung in Teilbereichen ebenfalls so, dass zwischen der Straße und den Gebäuden kein Raum für Anpflanzungen vorgesehen wurde, allerdings befinden sich in diesem Teil der Stadt Lorsch auch Straßen mit einer mittleren bis guten Grünausstattung. Ein wichtiger innerstädtischer Gehölzbestand ist der Grünzug zwischen dem Tierpark und der Seehofstraße. Dieser Mischwaldbestand ist unbedingt zu erhalten, da er stark von Spaziergängern genutzt wird und als Verbindungsachse zwischen der Mannheimer Straße und der Seehofstraße dient.

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B.7.2.2 Grünstrukturen im siedlungsrelevanten Außenbereich – die Ortsränder „Der zukünftige Ortsrand Daubhart befindet sich nördlich des geplanten Gewerbegebiets entlang der L 3111. An diesem geplanten Ortsrand ist ein Defizit an Grün, um die geplante Bebauung in die Landschaft einzubinden. Dieses gilt ebenfalls für den nördlichen Teil des Ortsrandes Autobahnkreuz, entlang der westlichen Grenze des Gewerbegebietes Daubhart. Im Bereich des Ortsrandes „Autobahnkreuz“ besteht zwischen der Nibelungenstraße und der Bensheimer Straße ein mittlerer Durchgrünungsgrad, der aufgrund der dortigen gewerblichen Bebauung und der vorhandenen Begrünung nicht weiter aufgewertet werden kann. Der Ortsrandbereich Birkengarten, der sich zwischen der Nibelungen- und der Mannheimer Straße befindet wird mit gut bewertet. Der Übergang zwischen dem Siedlungsrand und der offenen Landschaft ist durch die hier vorhandenen Kiefern geprägt, die sich zum Teil auch im Siedlungsbereich befinden. In diesem Grünzug befinden sich verschiedene Freizeit- und Naherholungseinrichtungen. Im Lagerfeld wurde die Grünausstattung in die mittlere Bewertungsstufe eingeordnet, da sich dort großflächige landwirtschaftlich genutzte Flächen befinden, die entweder im Osten von der Bebauung des Gewerbegebietes und im übrigen Bereich von Waldflächen eingegrenzt werden. Die Grünausstattung des südlichen wie auch des süd-östlichen Stadtrandes ist mit gut zu bewerten, da dort Waldflächen bzw. Hecken an die Bebauung angrenzen und eine gute Einbindung des Ortsrandes in die Landschaft bewirken. Der südöstliche Ortsrandbereich weist einen mittleren Durchgrünungsgrad auf, der auf die Bepflanzung am verrohrten Landgraben zurückzuführen ist. Die östlich angrenzenden Flächen sind landwirtschaftlich genutzt und lassen somit derzeit keine Bepflanzung zu. Im Bereich des Klosters, am Ortsrand Klosterfeld, wird die dortige Grünausstattung mit gut bewertet, da sich dort die Odenwaldallee mit ihrem alten Baumbestand befindet. Entlang des verrohrten Verlaufes des Landgrabens befinden sich Bäume, Sträucher und Hecken, die zu dieser guten Einstufung führen. Die Nibelungenstrasse weist eine mittlere Grünausstattung auf, hier sind ergänzende Baumpflanzungen vorgesehen. Am Nordrand des Klostergeländes sollte die Gestaltung der Nibelungenstrasse auf die Planungen der Klosterverwaltung abgestimmt werden. Hier kann durch eine „offene Gestaltung“ des Überganges Straßenraum-Klostergelände eine Aufwertung des öffentlichen Straßenraumes erzielt werden ohne den Verkehrsraum und Parkraum einzuschränken.“ (Stadt Lorsch, „Erläuterung Integration Grünflächenkonzept“, Bearbeitung Eiling Ingenieure, Heidelberg, 2001).

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