Ausgabe 19 | 2. November 2016 Energie-Tag 2016: Der Energiemarkt im Umbruch Der Energiemarkt ist im Umbruch und Oberösterreich muss sich als energieintensivstes Bundesland Österreichs zahlreichen Herausforderungen stellen. Wie diese aussehen und welche Chancen trotzdem zu erwarten sind, diskutierten rund 300 Teilnehmer im Rahmen des Energietags 2016 mit Experten. Fragen der Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit, Leistbarkeit und Nachhaltigkeit stehen im Raum. Diese gilt es zu vereinen. Das unterzeichnete Energie- und Klimaschutzabkommen verschärft die Situation zusätzlich. „Klimaziele sind wichtig, aber wir dürfen dabei die Standort- und Beschäftigungspolitik nicht aus den Augen verlieren“, betonte Angelika Sery-Froschauer, Vizepräsidentin der WKOÖ. Europa hält derzeit zwar rund 30 Prozent der weltweiten Wirtschaftsleistung, zeichnet jedoch nur für knapp 10 Prozent des globalen THG-Ausstoßes verantwortlich. Bis 2030 werden es nur noch 7 Prozent sein. Österreich stößt gar nur 2 Promille der weltweiten THG-Emissionen aus. „Österreich ist – was CO2-Emissionen angeht – ein Zwerg innerhalb Europas und wenn wir uns nicht aktiv für die Interessen der energie- und produktionsintensiven Industrie einsetzen, werden die Betriebe über kurz oder lang abwandern“, kritisierte Günter Rübig, Obmann der sparte.industrie. Nach Erich Frommwald, Energiesprecher der sparte.industrie, bringt die Energiewende aber auch Chancen für Unternehmen. So steigert der stetige Ausbau der Erneuerbaren, insbesondere der volatilen Sonnen- und Windenergie den Bedarf an Ausgleichs- und Regelenergie und trägt damit zur Eröffnung neuer Geschäftsmodelle bei. Dass die internationalen und nationalen Energie- und Klimaziele für die zukünftige Ausrichtung der Energieversorgung eine zentrale Rolle spielen, waren sich Wolfgang Urbantschitsch, Vorstand der Energie Control Austria und Karl Rose vom World Energy Council einig. „Österreich liegt im Zentrum des kontinentalen Stromnetzes. Jede Änderung des europäischen Energiemarktes hat daher direkte Auswirkungen auf Unternehmen und Konsumenten in Österreich“, so Urbantschitsch’s Analyse. Die Systemänderung der Energiewirtschaft sei maßgeblich von zwei Treibern beeinflusst. Dies ist zum einen die Umstellung auf erneuerbare Energieträger, zum anderen das Thema Digitalisierung, die sich auf künftige Geschäftsmodelle auswirken wird. Welche innovativen Konzepte und neue Energiedienstleistungen der smarte Energiemarkt ermöglicht, erklärte Karl Rose, Director Policy and Scenarios World Energy Council. Technologietrends wie Solar, Batterien und Speichertechnologien werden dabei ebenso eine Rolle spielen wir smart grids, Sensortechnik oder dezentrale und mobile Stromerzeugung. Wirtschafts- und Energielandesrat Michael Strugl präsentierte die neue Oberösterreichische Energiestrategie, dessen klares Ziel es sein muss, sich mit effizienten und innovativen Umwelttechnologien zur Energie-Leitregion zu entwickeln. Voraussetzung dafür sind für Strugl ökonomisch effiziente und ökologisch treffsichere Rahmenbedingungen sowie Infrasturkturmaßnahmen.

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Im Energietalk sprach Leo Windtner, GD der Energie AG von einem Tsunami, der in den letzten Jahren durch den übermäßigen Ausbau von Sonne und Wind in Deutschland über die heimische Energiewirtschaft hereingebrochen ist. Gleichzeitig wurden durch die Renaissance der Braunkohleverstromung in Deutschland und Polen die CO2 Ziele völlig außer Acht gelassen. Wolfgang Dopf von der Linz AG forderte ein international abgestimmtes Vorgehen mit klaren Verantwortlichkeiten, damit der Wirtschaftsstandort Oberösterreich energetisch abgesichert werden kann. Für die LINZ AG steht nach wie vor die regionale Versorgungssicherheit mit laufenden Investitionen in Kraftwerke, Umspannwerke, Ringleitungen und Kommunikationssysteme im Fokus. Der Energietag wurde von der sparte.industrie und der Abteilung für Wirtschaftspolitik und Außenwirtschaft veranstaltet.

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Mag. Gabriele Egger I T 05-90909-4210

BILDUNG 1. ibw-Studie: Zukünftiger Qualifizierungsbedarf aufgrund erwarteter Megatrends Megatrends wie Industrie 4.0, Globalisierung, Demografie sind anhaltende Quellen sich verändernder Anforderungen an Tätigkeiten und infolge auch Kompetenzen von MitarbeiterInnen. Im Kern geht es dabei um eine Bedeutungszunahme höherqualifizierter Tätigkeiten: Dies bedeutet breitere und komplexere Aufgabenspektren, verstärkte Umsetzung in Teamwork/Projektarbeit-Arrangements (und infolgedessen eine steigende Bedeutung von Soft Skills) sowie umfassenderes Know-how über betriebliche Prozesse. Besonders relevant sind die Auswirkungen der Megatrends für die mittlere Fach-kräfteebene (Mitarbeiter mit Lehr-, Fachschul- oder BHSAbschluss). Wie stark sind österreichische Firmen von den erwähnten Megatrends betroffen? Welche Entwicklungen sind zu erwarten? Welche Auswirkungen werden sie auf die Tätigkeits- und somit auch auf die Kompetenzanforderung an die Beschäftigten haben? Inwieweit sind diese adäquat auf die Herausforderungen vorbereitet oder lassen sich (manifeste) Kompetenzdefizite feststellen und wenn ja, in welchen Bereichen? Diesen Fragen geht eine aktuelle Studie der ibw nach. Die Hauptergebnisse: (Mega)Trends wirken schon seit längerem in Richtung höherqualifizierte Tätigkeit Während der letzten Dekade ist es bei den meisten befragten Firmen zu relevanten Veränderungen der arbeitsorganisatorischen Ausgestaltung der Produktionsabläufe gekommen. Firmen sind von den Megatrends in unterschiedlichem Ausmaß „betroffen“. Der Trend geht deutlich in Richtung höherqualifizierte Tätigkeit, wobei breitere und komplexere Aufgaben-spektren, verstärkte Umsetzung in Teamwork-/Projekt-arbeit-Arrangements (und infolgedessen eine gestiegene Bedeutung von Soft Skills), ein umfassenderes Know-how über betriebliche Prozesse Hand in Hand gehen mit veränderten Flexibilisierungsbedarfen und Work-LifeBalance-Vorstellungen. Fachkenntnisse reichen daher oft nicht mehr aus, um die Tätigkeitsanforderungen adäquat erfüllen zu können. In den meisten Firmen betrifft der Höherqualifizierungsbedarf die Ebene der Fachkräfte. Bedeutung gleichzeitig wirkender (Mega)Trends wird in Zukunft steigen – Digitalisierung / Industrie 4.0 ist dabei wesentlicher „Driver of Change“ Die meisten Firmen gehen davon aus, dass die erwähnten Megatrends zukünftig noch relevanter als bisher sein werden. Im Fokus zukünftiger Produktivitäts-/Effizienzsteige-rungen (vgl. Abbildung 2) steht bei vielen Unternehmen die Digitalisierung entlang der gesamten Wertschöpfungs-/Lieferkette (Supply Chain“), meist als Industrie 4.0 bezeichnet. Qualifizierung und Personalentwicklung werden vorangetrieben. Zudem kommt es zu einer verstärkten Internationalisierung/Globalisierung. Industrie 4.0 und Beschäftigungseffekte Eine wesentliche Frage in Zusammenhang mit Digitalisierung ist, ob Industrie 4.0 langfristig zu negativen oder positiven Beschäftigungseffekten führen wird. Entgegen ersten Studien, die Medieninhaber und Herausgeber: sparte.industrie der WKO Oberösterreich Hessenplatz 3 | 4020 Linz T 05-90909-4201 | F 05-90909-4209 E [email protected] | W http://wko.at/ooe/industrie

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Mag. Gabriele Egger I T 05-90909-4210

BILDUNG dramatische Veränderungen „prognostizierten“, gehen aktuelle Analysen davon aus, dass von Automatisierung zumeist nicht ganze Berufsgruppen sondern lediglich einzelne Tätigkeiten betroffen sind. Darüber hinaus zeigen sich auch keine direkten/einfachen Kausalitäten zwischen Qualifikationshöhe und dem Automatisierungspotenzial/-risiko. Megatrends bewirken erhöhte Kompetenz-anforderungen für Beschäftigte Anhand der vorliegenden Studie/Befragung lässt sich ableiten, dass die überwiegende Mehrheit der Mitarbeiter – unabhängig vom Qualifikationsniveau ihres Berufsfeldes sowie dem Unternehmensbereich, in dem sie tätig sind – aus Sicht und Einschätzung der Unternehmen von veränderten Kompetenzanforderungen betroffen sein wird. Viele Mitarbeiter sind nicht ausreichend qualifiziert für die Herausforderungen Digitalisierung/Industrie 4.0 und Globalisierung Die steigenden Kompetenzanforderungen an die Beschäftigten infolge der durch die Megatrends angestoßenen veränderten Tätigkeitszuschnitte sind auch vor dem Hintergrund aktueller Kompetenzdefizite zu bewerten. Zusammengenommen bedeuten sie steigende Qualifizierungsanforderungen (sowohl an Beschäftige als auch in Unternehmen). Diese betreffen neben Fachkenntnissen und berufstypischen Kompetenzanforderungen wie Englischkenntnisse, E-Skills etc. (Hard Skills) ebenso Soft Skills und das kreative Potential der Mitarbeiter. Die gesamte Studie steht unter http://www.ibw.at/de/ibw-studien zum Download bereit.

2. Arbeitswelt der Zukunft – Generation 50+ im technologischen Wandel Die beiden Megatrends demographischer und technologischer Wandel prägen die Entwicklung unserer Gesellschaft und damit auch der regionalen Wirtschaft in Oberösterreich. Das Institut für Arbeitsforschung und Arbeitspolitik an der Johannes Kepler Universität Linz organisiert deshalb die Veranstaltung:  „Arbeitswelt der Zukunft – Generation 50+ im technologischen Wandel“ Mittwoch, 23. November 2016, 08.30 – 11.30 Uhr LIMAK Austrian Business School Nähere Informationen unter http://bit.ly/2eqeNFF bzw. www.arbeitsforschung.at

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ENERGIE

DI Hubert Steiner | T 05-90909-4220

1. Deutsche Studie zeigt: Industrie darf nicht stärker belastet werden Wer seinen Strom selbst erzeugt, für den entfallen eine Reihe von Abgaben auf den Strompreis. Das macht die Solaranlage auf dem eigenen Dach noch attraktiver. Die Agora Energiewende hat zur Entwicklung der sogenannten Eigenversorgung durch PV-Anlagen Schätzungen vorgelegt. Doch für politische Handlungsempfehlungen sind auch andere Bereiche, in denen Strom erzeugt wird, mit einzubeziehen – das war bisher hauptsächlich die Industrie. Strom erzeugen und so die Stromrechnung billiger machen – das klingt gut, birgt aber Probleme: Die Kosten für die Förderung von erneuerbaren Energien oder zum Ausbau der Netze zum Beispiel müssen von den restlichen Stromverbrauchern getragen werden. Auch für die Stromnetzbetreiber ist das Verhalten von Privatpersonen, die ihren Strom mal verbrauchen und mal ins öffentliche Netz einspeisen, schwierig. Dennoch: Bis zu 24 Terawattstunden (TWh) könnten laut Agora bis 2035 mittels kleinerer PV-Anlagen von Privathaushalten und Betrieben selbst erzeugt werden und Strom aus dem öffentlichen Netz verdrängen. Im Vergleich zu den geschätzten 2 TWh heute wäre das immerhin mehr als eine Verzehnfachung. Auch ein Kurzbericht des IW Köln zeigt: Durch den Anstieg von Abgaben und Umlagen treten vor allem neue Akteure in den Markt. Die Eigenversorgung insgesamt ist von 44,9 Terawattstunden im Jahr 2008 um über 50 Prozent auf fast 60,7 Terawattstunden 2014 gestiegen. Auch in kleineren Industriebetrieben hat sich die Eigenerzeugung beinahe verfünffacht. Den größten Teil der Eigenversorgung macht aber mit rund 40 TWh weiterhin die industrielle Stromerzeugung in größeren Kraftwerken aus – ein Segment, das schon vor 2008 bestand und sich auch seitdem mengenmäßig kaum verändert hat. Hier werden traditionell häufig Wärme und Strom gemeinsam erzeugt und Reststoffe energetisch verwertet – das ergibt auch ökologisch Sinn. Daher ist ein Politikwechsel, der Eigenversorgung vollumfänglich belastet, nicht möglich. Ein erheblicher Teil der Industrie ist auf Eigenversorgungsmodelle angewiesen und zwar schon lange vor dem massiven Anstieg der zu vermeidenden Umlagen. Hier müssen Ersatzinvestitionen möglich sein, ohne damit den bereits vorhandenen Nachteil der hiesigen Stromkosten zu verschärfen.

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ENERGIE

DI Hubert Steiner | T 05-90909-4220

2. Energiepreise ziehen bald an In den kommenden fünf Jahren zeichnet sich bei fast allen Energieträgern eine Tendenz zu höheren Preisen sowohl in Deutschland als auch weltweit ab. Während Strom, Rohöl und Erdgas voraussichtlich teurer werden, schwanken die Prognosen für Kohle zwischen stabilen und höheren Preisen. Zu diesen Ergebnissen kommt das aktuelle ZEW-Energiemarktbarometer, eine Umfrage unter rund 200 Energiemarktexperten, die das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim halbjährlich durchführt. Bei den Strompreisen in Deutschland erwarten mittelfristig etwa 70 Prozent der Befragten einen Anstieg der Großkundenpreise. Im Fall der weltweiten Rohölpreise rechnen 72 Prozent der Umfrageteilnehmer mit steigenden Preisen in den nächsten fünf Jahren. Zwölf Prozent erwarten mittelfristig sogar stark steigende Rohölpreise. Ähnlich sieht der Trend für die Erdgaspreise in Deutschland aus: 69 Prozent der Energiemarktexperten gehen hier von einem Anstieg aus. Im Vergleich zur Befragung vor einem halben Jahr haben deutlich mehr Befragte stark steigende Preiserwartungen angegeben, nämlich sieben Prozent aktuell verglichen mit zwei Prozent in der vorherigen Befragung. Bei den weltweiten Kohlepreisen halten sich die mittelfristigen Erwartungen höherer und stagnierender Preise mit je etwa 40 Prozent die Waage. In den kommenden sechs Monaten erwartet die Mehrheit der befragten Experten stagnierende Preise für Strom (72 Prozent) und Erdgas (69 Prozent) sowie für Rohöl (63 Prozent) und Kohle (73 Prozent). (Quelle: ZEW)

3. E-Control: Netzausbau sorgt für höhere Versorgungssicherheit Energieregulierungsbehörde genehmigte Netzentwicklungspläne für das heimische Gasnetz – Erdgasspeicher in Zukunft noch besser an den österreichischen Großhandelsplatz angebunden Die Bedeutung der Versorgungssicherheit sowie die Entwicklung des europäischen Binnenmarktes stellen zusätzliche Anforderungen an den Erdgastransport. Daher muss der Regulierungsbehörde EControl jährlich ein zehnjähriger „Koordinierter Netzentwicklungsplan“ bzw. eine sogenannte „Langfristige Planung“ zur Genehmigung vorgelegt werden. Dieser Verpflichtung sind die österreichischen Fernleitungsnetzbetreiber, in Koordination mit dem Marktgebietsmanager, sowie der Verteilergebietsmanager auch heuer wieder nachgekommen. „Durch die Genehmigung der Pläne durch die E-Control wird sichergestellt, dass die betroffenen Marktteilnehmer den Anforderungen für eine weiterhin hohe Versorgungssicherheit im Gasbereich in Österreich Rechnung tragen. Die Netzentwicklungspläne für das Jahr 2017 wurden nun aktuell von der E-Control genehmigt.“, erläutert Wolfang Urbantschitsch, Vorstand der E-Control.

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ENERGIE

DI Hubert Steiner | T 05-90909-4220

Infrastrukturstandard in Österreich weiterhin auf hohem Niveau Der Infrastrukturstandard ist ein im Rahmen der Verordnung der Europäischen Union über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung (VO (EU) Nr. 2010/994) festgelegtes Kriterium. „Dabei muss nachgewiesen werden, dass die Leitungskapazität so dimensioniert ist, dass eine sehr hohe Nachfrage auch bei Ausfall der größten Einzelinfrastruktur gedeckt werden kann. Im Marktgebiet Ost beträgt das aktuelle Ergebnis dieser sogenannten n-1 Formel 233 Prozent gemäß den Berechnungen in den nun genehmigten Netzentwicklungsplänen. Der Infrastrukturstandard gilt ab 100 Prozent als erreicht. Die österreichische Erdgasinfrastruktur ist somit bei einem Ausfall der größten Einzelinfrastruktur bestens gewappnet.“, zeigt sich Urbantschitsch zufrieden. Speicher leisten einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit „In den vergangenen Jahren wurden die an das heimische Verteilergebiet angeschlossenen Speicherkapazitäten massiv erhöht, um die österreichische Versorgungsicherheit auch bei einem Lieferausfall zu gewährleisten. Um diese Netzanschlüsse zu ermöglichen, wurde in den vergangenen Jahren im Rahmen der Langfristigen Planung eine Reihe von Projekten umgesetzt“, erläutert Andreas Eigenbauer, Vorstand der E-Control. Im Winter 20104/2015 ist aufgrund der erhöhten Speichernutzung das österreichische Leitungsnetz an die Leistungsgrenzen gestoßen, wodurch eine Abwicklung aller Transportanfragen nicht in allen Fällen möglich war. „Es ist aber auch weiterhin erforderlich, die Qualität der Anbindung des Verteilergebiets und damit der Speicher an das Fernleitungsnetz zu verbessern“, betont Eigenbauer. Und weiter: „Um die Engpassproblematik nachhaltig zu lösen und aufgrund von technischen Optimierungen musste der Umsetzungszeitpunkt bereits genehmigter Projekte zum Teil neu festgelegt werden. Die Engpassproblematik wird bereits jetzt durch die Umsetzung anderer Projekte der Fernleitungsnetzbetreiber maßgeblich verbessert.“ Die betroffenen Ausbaumaßnahmen schaffen zusätzliche Kapazitäten zwischen dem Verteilernetz und dem Fernleitungsnetz, mit denen künftig auch die im Winter 2014/2015 beobachteten Transportspitzen abgedeckt werden können. „Diese Investitionen erfolgen einerseits im Sinne der Versorgungssicherheit, aber insbesondere, um den Zugang der massiv gestiegenen Speicherkapazitäten zum Virtuellen Handelspunkt zu verbessern. Somit stehen auch in Hochlastzeiten die österreichischen Speicher als entsprechende Liquiditätsquelle zur Verfügung. Darüber hinaus wird durch die Ausbaumaßnahmen auch der zusätzliche Anschluss des Speichers Haidach an das Verteilergebiet möglich“, sagt Eigenbauer.

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DI Hubert Steiner | T 05-90909-4220

Alle beteiligten Marktteilnehmer, die beiden Fernleitungsnetzbetreiber, der Marktgebietsmanager sowie der Verteilergebietsmanager sind zur generellen Kooperation und im Speziellen zur Koordination und Abstimmung im Rahmen der Erarbeitung der Netzausbauplanung Gas verpflichtet. Die E-Control fordert und fördert dabei diese Teamarbeit explizit. Die Vorstände der E-Control begrüßen daher die Ankündigung der Fernleitungsnetzbetreiber, „dass künftig insbesondere die Bedarfsträger im Falle einer zeitlichen Verschiebung eines Projekts umgehend informiert und der gesamte Kommunikationsprozess in Zusammenhang mit der Netzentwicklungsplanung transparenter gestaltet wird.“ Ausbau grenzüberschreitender Kapazitäten ist Schwerpunkt der neuen E-Control-Strategie Im „Koordinierten Netzentwicklungsplan“ wurde neben Projekten, die die bidirektionale Betreibbarkeit der bestehenden Leitungsverbindungen zu Italien, Ungarn und Slowenien und die Erschließung neuer Erdgasquellen im Auge haben, ein Fokus auf die Optimierung bestehender Anlagen gelegt. „Nur durch ein leistungsfähiges Netz mit ausreichenden grenzüberschreitenden Austauschmöglichkeiten kann die Versorgungssicherheit Österreichs nachhaltig gesichert und der Wirtschaftsstandort Österreich weiter attraktiviert werden.“, betont Urbantschitsch. So wurden zum Beispiel erstmalig die Rahmenbedingungen geschaffen, um den Import von Gas aus Italien zu ermöglichen, was den Import von Gas aus dem Mittelmeerraum sowie von LNG erleichtert. Für weitere Projekte, die eine bessere Anbindung des österreichischen Marktgebiets an liquide Handelsplätze gewährleisten und damit die Integration des europäischen Gasmarktes verbessern könnten, wurden die Netzbetreiber beauftragt, weitere Detailanalysen vorzulegen. „Gerade in Zeiten eines sinkenden Gasabsatzes muss die Ausgewogenheit zwischen zusätzlichen Kosten und Investitionen im Sinne der Marktintegration besonders beachtet werden. Eine bessere physikalische Verbindung zu liquiden Märkten könnte allerdings der Schlüssel dazu sein, dass die österreichischen Gaskunden von einem gestärkten Wettbewerb auf den Gasmärkten noch mehr profitieren.“, so Eigenbauer.

4. Stellungnahme: Systemnutzungsentgelte-Verordnung Novelle 2017 - Strom und Gas Unter nachstehendem Link übermitteln wir die Begutachtungsentwürfe der Energie Control Austria zu den Systemnutzungsentgelte-Verordnungen Novelle 2017 – Strom (SNE-VO 2012) und Gas (GSNEVO 2013) mit der Bitte um Stellungnahme bis 4. November 2016 an [email protected] Die Begutachtungsentwürfe finden Sie hier: https://www.e-control.at/recht/aktuelle-begutachtungsentwuerfe#top Strom-Systemnutzungsentgelte 2017 Mit dem vorliegenden Entwurf einer Novelle zur SNE-VO 2012 werden die Systemnutzungsentgelte im Elektrizitätsbereich ab 1. Jänner 2017 teilweise neu bestimmt. Medieninhaber und Herausgeber: sparte.industrie der WKO Oberösterreich Hessenplatz 3 | 4020 Linz T 05-90909-4201 | F 05-90909-4209 E [email protected] | W http://wko.at/ooe/industrie

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ENERGIE

DI Hubert Steiner | T 05-90909-4220

Bei den aktuellen Netznutzungsentgelten kommt es trotz der generellen kostenseitigen Zielvorgaben zu unterschiedlichen Entwicklungen in den Netzbereichen. Die deutliche Erhöhung der Netzentgelte etwa im Netzbereich Niederösterreich ist vorwiegend auf den zusätzlichen Investitionsbedarf, eine niedrigere Abgabemengenbasis sowie den Wegfall kostenmindernder Effekte aus Baukostenzuschüssen der Vergangenheit zurückzuführen. Starke Reduktionen der Netzentgelte ergeben sich für die Netzbereich Wien und Vorarlberg in Zusammenhang mit Mengenentwicklungen bzw. Kosten des vorgelagerten Übertragungsnetzes. In den verbleibenden Netzgebieten kommt es zu geringfügigen Erhöhungen oder Reduktionen, die grundsätzlich auf Mengenentwicklungen und geänderte Investitionstätigkeit der einzelnen Netzbetreiber zurückgeführt werden können. Im Bereich der Netzverlustentgelte gibt es deutliche Reduktionen, die im Wesentlichen auf dem Wegfall der Effekte aus der Berücksichtigung von höchstgerichtlichen Entscheidungen (vgl. VfSlg. 19.511/2011 ua) aus dem Vorjahr beruhen. Gleichzeitig haben sich die Kosten für die Netzverlustbeschaffung aufgrund der Marktpreisentwicklung für Strom deutlich reduziert. In Summe ergibt sich gegenüber dem Vorjahr eine um rd. 0,2 Prozent niedrigere Kostenbelastung durch Netzentgelte im Jahr 2017 bei gleichem Verbrauchsverhalten der Kunden. Es liegen die Entgelte des Jahres 2017 immer noch um durchschnittlich rd. 24 Prozent unter jenen aus 2001. Gas-Systemnutzungsentgelte 2017 Mit der Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 (GSNE-VO 2013) wurden in zwei Schritten die Systemnutzungsentgelte im Fernleitungs- und Verteilernetz sowie das Entgelt für den Verteilergebietsmanager festgelegt. Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf werden die Systemnutzungsentgelte im Fernleitungsnetz und Verteilernetz ab 1. Jänner 2017 entsprechend der Regulierungssystematik festgelegt. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass der europäische Network Code für harmonisierte GasFernleitungsentgeltstrukturen (NC TAR) im Laufe der beginnenden Regulierungsperiode in Kraft treten wird. Dies hätte insbesondere zahlreiche Anpassungen der Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung zur Folge. Im Rahmen dieser Novelle wurden daher bereits die – noch nicht verbindlichen – Vorgaben des NC TAR weitgehend in die Entscheidungsfindung miteinbezogen. Die Entwicklung der Netznutzungsentgelte ist durch mehrere Faktoren beeinflusst. Dies sind die Kosten der Netzebene 1, deren Verteilung auf die Netzbereiche durch die Methodik der Kostenwälzung (vgl. zu § 14) bestimmt ist, die direkten Kosten der Netzbetreiber im Netzbereich sowie die Mengenentwicklung in den Netzbereichen. Im Netzbereich Niederösterreich wurde die durchschnittliche Entgelterhöhung von 13,3 Prozent durch den Mengenrückgang und darauf folgend die Erhöhung der Kosten aufgrund des Regulierungskontos verursacht sowie durch vermehrte Investitionen verstärkt. Derartige Entwicklungen traten auch in den Netzbereichen Wien ein. Im Gegensatz dazu kam Netzbereich Tirol zu einer deutlichen Steigerung der Absatzmenge, die eine Entgeltsenkung von rund 6,7 Prozent zur Folge hat. Auch in Kärnten können die Entgelte für Haushaltskunden durchschnittlich um 3,7 Prozent gesenkt werden. Medieninhaber und Herausgeber: sparte.industrie der WKO Oberösterreich Hessenplatz 3 | 4020 Linz T 05-90909-4201 | F 05-90909-4209 E [email protected] | W http://wko.at/ooe/industrie

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5. Stellungnahme: E-Control Verordnungen Gas/Elektrizität Mit folgendem Link https://www.e-control.at/recht/aktuelle-begutachtungsentwuerfe übermitteln wir die Begutachtungsentwürfe der Energie Control Austria zu folgenden Regelungsvorhaben: • • • • •

Novelle der Gasstatistikverordnung 2017 Erdgas-Monitoring-Verordnung 2017 Erdgas-Energielenkungsdaten-Verordnung 2017 Elektrizitäts-Energielenkungsdaten-Verordnung 2017 2. Novelle 2016 zur Gas-Marktmodellverordnung 2012

Die Erläuterungen finden sich ebenfalls bei den Entwürfen. Ich bitte um Zusendung allfälliger Stellungnahmen bis einschließlich Freitag 11. November 2016 an [email protected]

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STEUERN UND FINANZEN

Dr. Ernst Grafenhofer | T 05-90909-4241

1. Industrie unterstützt Pläne zur Senkung der Körperschaftssteuer Ein dringend notwendiges und äußerst positives Standortsignal - so begrüßt WirtschaftskammerGeneralsekretärin Anna Maria Hochhauser die aus dem Finanzministerium kommende Idee einer Senkung der Körperschaftsteuer (KöSt) von 25 auf 20 Prozent. Die österreichischen Betriebe sind mit einer im internationalen Vergleich überdurchschnittlich hohen Steuer- und Abgabenbelastung konfrontiert. Zugleich kommt das Wachstum nur langsam in Fahrt und wird auf Sicht hinter jenem der EU hinterherhinken. Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sind somit mehr als überfällig. Eine KöSt-Senkung stärkt die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen erleichtert die Eigenkapitalbildung und die Investitionen und wäre so ein wichtiger Wachstumsstimulus. Die Einführung der Gruppenbesteuerung und die Senkung des Körperschaftssteuersatzes auf 25 Prozent waren eine Erfolgsgeschichte. Obwohl die Körperschaftsteuer von 34 auf 25 Prozent im Jahr 2005 gesenkt wurde, erhöhte sich das Körperschaftsteuereinkommen von 5 Mrd. (2005) auf 6,3 Mrd. im Jahr 2008. Das zeigt, dass ein niedriger Steuersatz und die Begünstigung der grenzüberschreitenden Gruppenbesteuerung ein echter Standortvorteil sind. Eine KöSt-Senkung ist auch angebracht, da Kapitalgesellschaften durch die letzten Konsolidierungspakete und jüngst die Steuerreform immer neue Lasten zu schultern hatten. Die Einkommensteuerpflichtigen haben von den Steuerreformen 2009/10 und 2015/16 in Form einer Tarifreform und eines Gewinnfreibetrages profitiert und nun soll es eine Angleichung der kalten Progression geben. „Es muss etwas für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts getan werden. Mit einem KÖST-Satz von 20 Prozent würden wir ungefähr auf dem Niveau unserer Nachbarländer liegen“, betont Anette Klinger, Steuersprecherin der sparte.industrie. „Eine Senkung der Körperschaftssteuer auf 20 Prozent wäre wie 2005 ein Meilenstein und kann sich wie nach der Steuerreform 2005 in den Folgejahren selbst finanzieren.“

2. Begutachtung: Abgabenänderungsgesetz 2016 Bei uns liegt der Entwurf eines Abgabenänderungsgesetzes 2016 mit der Bitte um allfällige Stellungnahme auf. Auf folgende Änderungen ist besonders hinzuweisen: • Steuerbefreiung von E-Autos für Gesellschafter-Geschäftsführer, • Neudefinition des Grundstücksbegriffes im UStG (Anpassung an die EU-DurchführungsVO), • Einführung einer Umsatzsteuerpflicht für die kurzfristige Vermietung, womit eine Verwaltungsvereinfachung und eine Erhöhung der Rechtssicherheit erreicht werden soll,

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STEUERN UND FINANZEN

Dr. Ernst Grafenhofer | T 05-90909-4241

• Änderung des Freischeinverfahrens im Mineralölsteuergesetz betreffend Luftfahrtbetriebsstoffe, Änderung des Gewerbsmäßigkeitsbegriffes, • Änderung im Tabakmonopolgesetz. Bitte um allfällige Stellungnahme bis Freitag, 4.11.2016 (E [email protected]).

3. Nachweis der Besteuerung bei missglückten Dreiecksgeschäften Ergänzend zu den Schreiben GZ. BMF-010219/0105-VI/4/2016 und GZ. BMF-010219/0255-VI/4/2016 zum „Nachweis der Besteuerung bei missglückten Dreiecksgeschäften“, darf wie folgt ausgeführt werden: „Missglückt“ ein Dreiecksgeschäft (siehe Pkt. 13 Erlass des BMF vom 22.10.2015, BMF-010219/0373VI/4/2015) und sind die Tatbestandsvoraussetzungen der Vereinfachungsregel des Art. 25 UStG 1994 daher nicht gegeben, entsteht die Steuerschuld für den eine österreichische UID verwendenden Erwerber aufgrund von Art. 3 Abs. 8 zweiter Satz UStG 1994 in Österreich. Dies gilt solange, bis der Erwerber nachweist, dass der Erwerb durch den im ersten Satz bezeichneten Mitgliedstaat besteuert worden ist. Kommt im Empfängerland nach dessen nationalem Recht die Vereinfachungsregel für Dreiecksgeschäfte trotzdem zur Anwendung, reicht es für den Nachweis iSd Art. 3 Abs. 8 zweiter Satz UStG 1994, wenn die korrekte Besteuerung im Empfängerland nach dessen Recht nachgewiesen werden kann (d.h. insbesondere – wie bei Dreiecksgeschäften vorgesehen – die Versteuerung iSd Art. 25 Abs. 5 UStG 1994 durch den Empfänger). Dazu bedarf es grundsätzlich einer Bestätigung der Finanzverwaltung des anderen Mitgliedstaates über die korrekte Besteuerung im Empfängerland nach dessen nationalen Recht im Einzelfall. Alternativ genügt auch eine abstrakte Bestätigung der Rechtsmeinung der Finanzverwaltung dieses Mitgliedstaates über die Anwendbarkeit der Vereinfachungsregel, wenn die Rechnung oder Zusammenfassende Meldung berichtigt wurde. Aufbauend auf den Informationen, die das BMF im Zuge einer Anfrage an die Mitgliedstaaten erhielt, kann in Fällen, in denen die Vereinfachungsregel für Dreiecksgeschäfte von den Beteiligten angewandt wurde, obwohl die Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 25 UStG 1994 hinsichtlich der Rechnung oder der Zusammenfassenden Meldung nicht vorliegen, für folgende Mitgliedstaaten die abstrakte Bestätigung der Rechtsmeinung der Finanzverwaltung entfallen und somit von einer korrekten Besteuerung im Empfängerland ausgegangen werden, wenn die Rechnung oder die Zusammenfassende Meldung berichtigt wurde und es keine fundierten Hinweise auf Betrug oder Missbrauch gibt: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland*, Italien, Kroatien, Lettland**, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Ungarn, Großbritannien, Zypern * nur wenn die ZM innerhalb von 5 Tagen korrigiert wurde ** nur wenn die ZM korrekt und auf der Rechnung zumindest der Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger angeführt war

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STEUERN UND FINANZEN

Dr. Ernst Grafenhofer | T 05-90909-4241

Dem Unternehmer ist im Fall einer Außenprüfung eine angemessene Zeit für die Berichtigung der Rechnung oder der Zusammenfassenden Meldung bzw. für die Erbringung der angesprochenen Bestätigung der ausländischen Finanzverwaltung zu geben. (BMF v. 19.10.2016)

4. Wirtschaftspaket setzt neue Investitionsanreize Die Bundesregierung hat im letzten Oktober-Ministerrat ein Wirtschaftspaket beschlossen. Es ist das nächste große Reformpaket, das vor allem der Belebung der Wirtschaft und der Schaffung neuer Arbeitsplätze dient. Eckpfeiler des Wirtschaftspakets, das vor allem ein umfassendes Investitionspaket ist, sind eine KMUInvestitionszuwachsprämie sowie ein Investitionsprogramm für Gemeinden. Im Detail sieht das Maßnahmenpaket 175 Millionen Euro vor. Zum einen wird für kleine und mittlere Unternehmen eine direkte Förderung des Investitionszuwachses eingeführt, sprich wenn diese neue oder höhere Investitionen als in den drei Vorjahren leisten. Mit dieser Investitionszuwachsprämie werden rund 10.000 Unternehmen unterstützt und folglich Investitionszuwächse von rund 1,2 Mrd. Euro ausgelöst, was wiederrum eine Schaffung und Sicherung von 25.000 Arbeitsplätzen bedeutet. Zum anderen werden Investitionsprojekte von Gemeinden gefördert. Das kommunale Investitionsprogramm soll Investitionen der Gemeinden zur Modernisierung der Infrastruktur unterstützen. Darüber hinaus ist auch eine Weiterentwicklung der Rot-Weiß-Rot-Karte geplant, die qualifizierte Zuwanderer aus Nicht-EU-Ländern zur befristeten Niederlassung und zum unbeschränkten Arbeitsmarktzugang berechtigt. Zudem wurde eine Erhöhung der Forschungsprämie ab dem Jahr 2018 vereinbart, die Investitionen in Forschung und Entwicklung stimulieren soll. Optimierungen sind außerdem im Bereich der Unternehmensfinanzierung geplant.

5. Begutachtung: Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz Das Bundesministerium für Justiz hat den oben angeführten Entwurf zur Begutachtung verschickt. Die Richtlinie 2014/95/EU (NFI-Richtlinie) zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen ist bis 6. Dezember 2016 in innerstaatliches Recht umzusetzen. Diese Richtlinie verfolgt das Ziel, durch die nähere Präzisierung der bereits nach geltendem Recht offenzulegenden nichtfinanziellen Informationen deren Relevanz, Konsistenz und Vergleichbarkeit zu erhöhen. Medieninhaber und Herausgeber: sparte.industrie der WKO Oberösterreich Hessenplatz 3 | 4020 Linz T 05-90909-4201 | F 05-90909-4209 E [email protected] | W http://wko.at/ooe/industrie

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Dr. Ernst Grafenhofer | T 05-90909-4241

Nach der NFI-Richtlinie müssen große Unternehmen, die gleichzeitig Unternehmen von öffentlichem Interesse sind und an den Bilanzstichtagen das Kriterium erfüllen, im Durchschnitt des Geschäftsjahres mehr als 500 Mitarbeiter zu beschäftigen, in den Lagebericht eine nichtfinanzielle Erklärung aufnehmen. Diese Erklärung hat Angaben zu enthalten, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des Unternehmens sowie der Auswirkungen seiner Tätigkeit erforderlich sind und sich mindestens auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, auf die Achtung der Menschenrechte und auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung beziehen. Auf Konzernebene soll eine konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung abgegeben werden, welche unter bestimmten Voraussetzungen von der Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung auf Unternehmensebene oder von einer konsolidierten Erklärung befreit. Zusätzlich wird künftig bei großen Aktiengesellschaften, deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt im Sinn des § 1 Abs. 2 BörseG zugelassen sind oder die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien auf einem solchen Markt emittieren und deren Aktien mit Wissen der Gesellschaft über ein multilaterales Handelssystem im Sinn des § 1 Z 9 WAG 2007 gehandelt werden, die Verpflichtung zur Beschreibung eines Diversitätskonzepts im Corporate Governance-Bericht ausgedehnt. § 243b Abs. 2 Z 2 UGB sieht bereits in der geltenden Fassung vor, dass im Corporate Governance-Bericht auch Maßnahmen zur Frauenförderung angegeben werden. Art. 20 Abs. 1 lit. g der Bilanz-Richtlinie in der Fassung NFI-Richtlinie geht nun für große Unternehmen darüber hinaus und verlangt Angaben zum Diversitätskonzept, das im Zusammenhang mit Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Unternehmens in Bezug auf beispielsweise das Alter, das Geschlecht oder den Bildungs- und Berufshintergrund verfolgt wird, zu den Zielen dieses Diversitätskonzepts sowie zur Art und Weise der Umsetzung dieses Konzepts und zu den Ergebnissen im Berichtszeitraum. Der persönliche Anwendungsbereich des § 243b Abs. 1 UGB entspricht der NFI Richtlinie. Jede Ausweitung dieses Anwendungsbereichs würde golden plating bedeuten, was aus unserer Sicht abzulehnen ist, da dies einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Unternehmen bedeuten würde. Damit sind sowieso freiwillige Berichte weiterhin zulässig und möglich. Wir ersuchen um allfällige Stellungnahmen zu diesem Ministerialentwurf bis Montag, 7.11.2016 (E [email protected])

6. Begutachtung: LStR-Wartungserlass 2016 Bei uns liegt der Entwurf des Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlasses 2016, mit dem unter anderem gesetzliche Änderungen und Änderungen bzw. Klarstellungen durch höchstgerichtliche Entscheidungen in die LStR 2002 eingearbeitet wurden, auf. Durch den Wartungserlass werden folgende Randziffern der Lohnsteuerrichtlinien geändert:  In der Rz 45 wird klargestellt, dass das vom Sozialfonds der Österreichischen Notariatskammer ausbezahlte Arbeitslosengeld für nichtselbständige Notariatskandidaten steuerfrei ist Medieninhaber und Herausgeber: sparte.industrie der WKO Oberösterreich Hessenplatz 3 | 4020 Linz T 05-90909-4201 | F 05-90909-4209 E [email protected] | W http://wko.at/ooe/industrie

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Dr. Ernst Grafenhofer | T 05-90909-4241

 Die Rz 71 samt Überschrift wird angepasst sowie eine neue Rz 71a betreffend steuerbefreite Aushilfskräfte eingefügt (EU-AbgAG 2016)  In Rz 75 und 76 wird der Arbeitnehmerbegriff klargestellt  In Rz 92a wird klargestellt, dass durch den Arbeitgeber festgelegte Trinkgelder nicht den Kriterien für eine Steuerfreiheit entsprechen  In der Rz 98 wird klargestellt, dass Gutscheine bis zu einem Betrag von 1,10 Euro pro Arbeitstag nicht unter diese Regelung anfallen  Die Rz 162 wird in Bezug auf § 2 Abs. 7a Sachbezugswerteverordnung klargestellt  In Rz 175 erfolgt hinsichtlich des Anschaffungszeitpunktes eine Klarstellung  Die Rz 175b wird betreffend gratis E-Ladestationen eingefügt  Die Rz 243 wird aufgrund des Erkenntnisses des BFG vom 02.12.2015, RV/3100836/2015 klargestellt  Die Rz 267 wird aufgrund eines VfGH Beschlusses ergänzt  In Rz 289 wird klargestellt, dass sie auch für Familienheimfahrten Gültigkeit hat  Die Rz 345 wird aufgrund des Erkenntnisses des BFG vom 30.09.2014, RV/6100190/2013 ergänzt  In Rz 458 wird eine Klarstellung betreffend die freiwillige Höherversicherung in der Pensionsversicherung ergänzt  Die Rz 586 wird aufgrund des Gemeinnützigkeitsgesetzes geändert  Die Rz 663 wird betreffend die Verpfändung von Rückdeckungsversicherungen an den Dienstnehmer ergänzt  Die Rz 738a wird eingefügt um klarzustellen, dass Baustellen- und Montagetätigkeiten außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers von Arbeitskräfteüberlassungen zu unterscheiden sind  Die Rz 749 wird aufgrund des VwGH Erkenntnisses vom 27.07.2016, 2013/13/0088 geändert  In der Rz 774 wird klargestellt, dass auch steuerbefreite Einkünfte von Aushilfskräften in die Grenzbetragsberechnung beim Alleinverdienerabsetzbetrag aufzunehmen sind  In der Rz 870 wird klargestellt, dass auch steuerbefreite Einkünfte aus der Veräußerung privater Grundstücke und Einkünfte aus Kapitalvermögen in die Beurteilung der Leistungsfähigkeit einzubeziehen sind (Salzburger Steuerdialog 2016)  Die Rz 881 und 883 werden hinsichtlich der Anwendung der VO über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienforderungsgesetz 1992 iZm den Gemeindezusammenlegungen in der Steiermark ergänzt Medieninhaber und Herausgeber: sparte.industrie der WKO Oberösterreich Hessenplatz 3 | 4020 Linz T 05-90909-4201 | F 05-90909-4209 E [email protected] | W http://wko.at/ooe/industrie

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STEUERN UND FINANZEN

Dr. Ernst Grafenhofer | T 05-90909-4241

 Die Rz 884i wird aufgrund des Erkenntnisses des VwGH 2012/15/0211 angepasst  In der Rz 904 wird die Voraussetzung für die Absetzbarkeit von künstlichen Befruchtungen ergänzt  In der Rz 1191 wird klargestellt, dass bei einer Aufrollung Kirchenbeiträge und Spenden nicht mehr berücksichtigt werden dürfen  In Rz 1206 und 1207 erfolgen Klarstellungen zur Betriebsstätte sowie zur grenzüberschreitenden Arbeitskräftegestellung und Rz 1207a betreffend die Abgrenzung von Aktiv- und Passivleistung wird neu eingefügt Wir ersuchen Sie um allfällige Stellungnahme bis spätestens 8. November 2016 (E [email protected]).

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TECHNOLOGIE

Mag. DI Johann Baldinger | T 05-90909-4250

1. Ausgezeichneter Innovationsgeist Oberösterreichs Unternehmen sind in punkto Innovationen top. Das zeigte sich auch bei der 23. Verleihung des Landespreises für Innovation. 71 Projekteinreichungen, vier Kategorien, zehn Preisträger, zwei Jurypreise und ein enormes Potenzial an Innovationskraft und Kreativität waren dafür die Basis. Harte Konkurrenz und ein enormes Maß an Qualität machte es der Jury besonders schwer, die Sieger aus 71 Einreichungen zu küren. „Das zeigt nur einmal mehr, dass Oberösterreichs Unternehmen sich ständig weiterentwickeln, um am Puls der Zeit und somit wettbewerbsfähig zu bleiben“, betonte Günter Rübig, Obmann der sparte.industrie der WKO Oberösterreich. Die EV Group GmbH überzeugte in der Kategorie „Großunternehmen“ mit einer HighTec-Entwicklung im Bereich Nano-Technologie: 3D-Fernsehen ohne 3D-Brille wird damit möglich! Platz 2 ging an die Borealis Polyolefine GmbH mit der Primeless-Lackierung von Kunststoffteilen in der Automobilindustrie. Mit dem neuartigen Verfahren wird bereits in der Produktion die Umwelt geschont und auch maßgeblich Gewicht und somit Treibstoff eingespart. Mit dem MagicShoe eroberte die TRUMPF Maschinen Austria GmbH & Co mit dem MagicShoe den dritten Platz. Dieser ist eine Anwendung im Bereich Industrie 4.0. TRUMPF Maschinen können so bequem per Fuß gesteuert werden. Als Sieger der Kategorie „Mittlere Unternehmen“ ging die AV Stumpfl GmbH hervor. Auf den zweiten Platz kam die DS AUTOMATION GmbH mit „Sally“-Kompaktklasse für Kleinlast-Transporte. In der Kategorie „Kleinunternehmen“ schlug die Rapperstorfer Automation GmbH mit einer vollautomatischen Baustahlkorb-Erzeugung für Fertigbetonteile ihre Konkurrenz. Als innovativste „Forschungsreinrichtung“ wurde das Department of Particulate Flow Modelling der JKU Linz ausgezeichnet. Die Innovation beruht auf der Idee, klassische Simulationen mit statistischen Methoden und Zufallsprozessen so zu kombinieren, dass basierend auf vorab berechneten Prozesssequenzen partikelbeladener Strömungen quasi „in Echtzeit“ berechnet werden können. Dieser technologische Schritt bietet völlig neue Möglichkeiten zur Prozessoptimierung. Den „Jurypreis für radikale Innovationen“ sicherte sich die RISC Software GmbH, jenen für „Geschäftsmodell Innovationen“ die IndiValue GmbH. Jeder Sieger in allen Kategorien sowie Jurypreisen erhielt einen vom Wirtschaftsressort des Landes OÖ gestifteten Geldpreis in der Höhe von 4.000 Euro sowie eine Trophäe. „Alle Preisträger, ja ich möchte sogar sagen, alle Einreicher haben eines gemeinsam – sie entwickelten in ihrer jeweiligen Branche bzw. in ihren Nischen Lösungen, mit denen sie ihre Wettbewerbsfähigkeit ausbauten und so gleichzeitig einen Beitrag für den Produktionsstandort Oberösterreich leisteten“, ist Rübig überzeugt. Für mehr Informationen: http://www.biz-up.at/news-presse/detail/news/ooe-landespreis-fuer-innovation-die-gewinner-ste/

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TECHNOLOGIE

Mag. DI Johann Baldinger | T 05-90909-4250

2. FORUM.Produktion – Internorm im digitalen Wandel am 17.11.2016 Beim FORUM.Produktion stellen das Service-Center und die sparte.industrie der WKO Oberösterreich erfolgreiche Industriebetriebe mit ihren modernen Fertigungs- und Logistiklösungen vor. Internorm ist die führende Fenstermarke Europas. Stetig neue Innovationen machen den Fenster- und Türenhersteller zum Vorreiter in der Branche. Die hochwertigen High-Tech- und High-Design-Lösungen erfordern aber auch innovative Fertigungsund Logistiklösungen. Bei dieser Veranstaltung werden ausgewählte Praxisbeispiele wie das Prozessdatenmanagement sowie die elektronischen Unterstützungssysteme für die Instandhaltung und für Kanban vorgestellt.

Wann: Donnerstag, den 17. November 2016, 13:30 – 17:30 Uhr Wo: Internorm Bauelemente GmbH, Am Teichfeld 6, 4152 Sarleinsbach Einladung Kosten: 39,-- Euro für Mitglieder | 49,-- Euro für Nichtmitglieder der WKO Oberösterreich Hier geht´s zur Anmeldung

3. Die besten Horizon 2020-Projekte besuchen Graz Mit einem Budget von knapp 80 Milliarden Euro werden im Rahmen des Programms Horizon 2020 Forschungs- und Innovationsprojekte auf europäischer Ebene gefördert. Horizon 2020 bietet aber nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern dient auch der internationalen Vernetzung, dem Zugang zu externem Know-how sowie der Erschließung neuer Anwendungsbereiche und Märkte. Im Sinne dieser Schwerpunkte veranstaltet die Steirische Wirtschaftsförderung ein Event unter dem Titel "Ein-Blick in die europäische Produktion der Zukunft: die besten Horizon 2020-Projekte besuchen Graz", zu dem wir Sie hiermit herzlich einladen: Wann: 1. Dezember 2016 von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr Wo: Flughafen Graz (Flughafenstraße 51, A-8073 Feldkirchen, Konferenzraum 4) Im Rahmen der Veranstaltung präsentieren KoordinatorInnen aus ganz Europa ihre laufenden und erfolgreichen Horizon 2020-Projekte sowie ihre Industrie 4.0-Visionen. Außerdem werden Sie über laufende Calls zum Thema informiert und haben im Anschluss die Möglichkeit, mit den ExpertInnen interessante Diskussionen zu führen. Interesse? Dann nutzen Sie die Chance, in einem stimmungsvollen Ambiente des Flughafen Graz die neuesten Trends und Innovationen der europäischen Industrie bei Präsentationen und Round-Table-Gesprächen zu erfahren und knüpfen Sie Kontakte für zukünftige Kooperationen. Programm und Anmeldung: https://www.sfg.at/cms/393/5378 Medieninhaber und Herausgeber: sparte.industrie der WKO Oberösterreich Hessenplatz 3 | 4020 Linz T 05-90909-4201 | F 05-90909-4209 E [email protected] | W http://wko.at/ooe/industrie

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TECHNOLOGIE

Mag. DI Johann Baldinger | T 05-90909-4250

4. Climate-KIC sucht F&E&I Partner in Österreich! Innerhalb des Climate-KICs (http://www.climate-kic.org/) werden europäische Forschungs-Entwicklungs- und/oder Innovationsprojekte gefördert. Österreichische Akteure haben jetzt die Möglichkeit, sich zu beteiligen. Dazu findet folgende Informationsveranstaltung speziell für Unternehmen und Städte bzw. Gemeinden statt: European Institute of Innovation & Technology (EIT) Die Erweiterung des Climate-KIC auf Österreich Wann: Donnerstag, 24. November 2016, 17:00 - 19:30 Uhr Wo: FFG, Haus der Forschung, Raum: Carl-Bernhard Brühl, 1090 Wien, Sensengasse 1 Eine Beteiligung kann folgende Vorteile bieten: - substantielle Ko-Finanzierung von Frühforschungsprojekten - substantielle Ko-Finanzierung von marktnahen klimarelevanten Projekten - Vernetzung - Technologie Zugang zum Climate-KIC Start-Up Pool - themenfokussiert und europaweit - Zugang zu Expertenwissen im Bereich Nachhaltigkeit, Identifikation und Nutzung von Wertschöpfungspotentialen im Bereich Climate-Mitigation und Climate-Adaptation Agenda und Anmeldung unter: https://www.ffg.at/europa/veranstaltungen/climate-kic_2016-11-24

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AUSSENHANDEL

Dr. Ernst Grafenhofer | T 05-90909-4241

1. Sanktionen gegen Nord-Korea EU veröffentlicht neue Güterliste In Ergänzung der bisher geltenden Sanktionsbestimmungen der EU gegen Nord-Korea (VO 329/2007 idgF), die ua im Anhang Ig einen leeren, als Platzhalter fungierenden Anhang enthalten hatte, veröffentlicht die Europäische Kommission nun mit VO 2016/1831 die Güterliste, die dem Anhang Ig zugeordnet ist. Dies stellt eine Umsetzung der UN-SR 2270(2016) dar. Dieser Anhang Ig enthält diverse Gegenstände, Materialien, Ausrüstungsgegenstände, Technologien, die mit Massenvernichtungswaffen zusammenhängen können und als sensibel angesehen wurden. Es sind dies als für kerntechnische Zwecke bzw. für Flugkörper verwendbare Güter: best. Ringmagnete, best. martensitaushärtender Stahl, best. magnetische Legierungen in Blechen oder dünnen Streifen, best. Frequenzumwandler, best. hochfeste Aluminiumlegierungen, best. Prepregs, best. Faserwickelmaschinen, Fließdrückmaschinen, Laserschweißgeräte, 4- und 5-achsige CNC-gesteuerte Werkzeugmaschinen, Plasmaschneidgeräte, Metallhydride/Zirkonhydrid; als für chemische/biologische Waffen verwendbare Güter sind diverse Chemikalien und Ausrüstung, Zubehör, Komponenten gelistet. Bei der Beurteilung sind die angegebenen Zolltarifnummern (ex-Positionen) in Kombination mit den angeführten Warenbeschreibungen zu lesen. Für die im Anhang Ig nun gelisteten Güter gilt ein komplettes Verbot des Außenhandels mit N-Korea (Ausfuhr, Einfuhr, Lieferung, Verkauf, Weitergabe, Erwerb, Beförderung; jeweils unmittelbar oder mittelbar) in/aus Nord-Korea sowie zur Verwendung in Nord-Korea; verboten ist auch die technische und finanzielle Hilfe und die Vermittlung von solchen verbotenen Transaktionen.

2. Probleme bei e-zoll Die laufenden Zeitverzögerungen bei e-zoll haben für erheblichen Ärger gesorgt. Auf den Punkt gebracht kann man sagen, dass an e-zoll in den letzten Jahren aufgrund restriktiver Budgetvorgaben bedauerlicher Weise keine kontinuierliche Weiterentwicklung durchgeführt wurde. Gerade deswegen möchten wir betonen, dass die Wirtschaftskammer Österreich laufend auf die Notwendigkeit eines klaglos arbeitenden Zollsystems hingewiesen hat. Herr Präsident Dr. Leitl hat auf die Bedeutung eines reibungslos funktionierenden Außenhandels für die Volkswirtschaft Österreichs ebenso mehrfach hingewiesen, wie auf die immensen Kosten, die die österreichische Wirtschaft durch Systemstillstand und –Verzögerung belasten. So auch in seinem letzten Schreiben an Herrn BM Dr. Schelling. Herr Dr. Schelling beantwortete dieses Schreiben mit der Zusicherung, dass entsprechende Finanzmittel und personelle Ressourcen für die von Dr. Leitl angesprochenen Umsetzungen der neuen elektronischen Prozesse, die durch den Zollkodex der Union erforderlich sind, nunmehr zur Verfügung Medieninhaber und Herausgeber: sparte.industrie der WKO Oberösterreich Hessenplatz 3 | 4020 Linz T 05-90909-4201 | F 05-90909-4209 E [email protected] | W http://wko.at/ooe/industrie

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AUSSENHANDEL

Dr. Ernst Grafenhofer | T 05-90909-4241

stehen werden. In diesem Zusammenhang wird auch eine umfassende Erneuerung des Basis-Zollverfahrens ermöglicht, um e-zoll wieder zu einem leistungsfähigen Werkzeug für den Außenhandel Österreichs wird. Beim nächsten e-zoll Forum am 03.11.2016 in Salzburg wird Herr Baldasty, der die Leitung der Applikation Zoll seit 01.08.2016 inne hat, die Ergebnisse der Evaluierung und die kurz und mittelfristig geplanten Maßnahmen darstellen. Leider werden sich spürbar merkliche Verbesserungen erst im nächsten Jahr realisieren lassen, da ein derart komplexes System nicht in kurzer Zeit modernisiert und die Versäumnisse der letzten Jahre nicht blitzartig behoben werden können. Der Schaden für die österreichische Wirtschaft ist noch nicht abzusehen, da schon jetzt einige Firmen angekündigt haben, bei zentraler Zollabwicklung keinesfalls mit e-zoll arbeiten zu wollen. Wir hoffen aber, dass die zukünftige Entwicklung von e-zoll die Unternehmen vom Gegenteil überzeugen wird.

3. Iran-Sanktionen Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Ratsbeschluss 2016/609 und Ratsdurchführungsverordnung 2016/603, beide v. 18. April 2016 (s. Kopien der Rechtsakte im Anhang), die Listung der iranischen Entität Bank Saderat Iran und ihrer Tochter Bank Saderat plc zeitlich bis 22. Okt. 2016 beschränkt war. Da unter den 28 EU-MS keine Einigung auf eine Verlängerung der Listungen gefunden werden konnte, ist die Listung der Bank Saderat Iran und ihrer Tochter Bank Saderat plc somit mit 22. Oktober 2016 verlängerungslos ausgelaufen.

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BETRIEB UND UMWELT

DI Christian Gojer | T 05-90909-3632

1. Änderung der Störfallinformationsverordnung - BGBl. II Nr. 191/2016 Das Umweltinformationsgesetz (UIG) legt die erforderlichen Störfallinformationen für die Unternehmen fest, welche störfallinformationspflichtige Anlagen betreiben (z.B. Anlagen die unter das Industrieunfallrecht fallen aber auch Abfallbehandlungsanlagen oder Kläranlagen). Die Störfallinformationsverordnung legt nähere Details zur verpflichtenden Information der Bevölkerung über eventuell möglich Störfälle fest. Nähere Informationen zur Störfallinformationsverordnung finden Sie unter https://www.wko.at/ooe/service-umweltnews.

2. Begutachtung: Verwaltungsreformgesetz – betrifft mehrere Umweltgesetze Das BMLFUW hat die Begutachtung zum Verwaltungsreformgesetz gestartet. Es betrifft unter anderem das Wasserrechtsgesetz, Immissionsschutzgesetz, Altlastensanierungsgesetz und das Chemikaliengesetz. Anforderung der Begutachtungsunterlagen sowie Zusendung der Stellungnahmen: Umweltservice (E [email protected], T 05 90909-3635) Ende der Begutachtungsfrist 7. November 2016.

3. FORUM Sicherheitstechnik - Arbeitsplatzevaluierung ganzheitlich betrachten – Präventionsprogramm AUVAfit Mittwoch, 23. November 2016 15:00 bis 17:30 WKO Oberösterreich, 4020 Linz Zur Ermittlung und Vermeidung von Gefahren wie Verletzungen oder Lärm gibt es schon viel Erfahrung. Erstrebenswert ist jedoch eine ganzheitliche Beurteilung von Arbeitsplätzen. Was ist AUVAfit? Ein Präventionsprogramm das die AUVA Unternehmen kostenlos anbietet um Belastungen des Bewegungs- und Stützapparats sowie arbeitsbedingte psychische Belastungen zu erkennen und zu beseitigen. Es werden bis zu acht unterschiedliche Tätigkeiten analysiert und verbessert. Der Betrieb erhält so ein Rüstzeug für ganzheitliche Arbeitsplatzevaluierungen und kann diese Erfahrungen dann selbst auf andere Tätigkeiten übertragen. AUVAfit ist für unterschiedliche Branchen und Betriebsgrößen geeignet. Bei den bisherigen Beratungen konnte stets eine Qualitätsverbesserung der Arbeitsplätze nachgewiesen werden. Das FORUM Sicherheitstechnik stellt das Präventionsprogramm AUVAfit vor. Weiters erhalten Sie einen Überblick über den rechtlichen Rahmen und über Erfahrungsberichte aus Unternehmen, die das Programm bereits durchgeführt haben. Kosten EUR 39,- für Mitglieder der WKO Oberösterreich oder des VÖSI Anmeldung per Onlineservice: https://online.wkooe.at/WKO/2016-33247 oder per E-Mail an [email protected] Medieninhaber und Herausgeber: sparte.industrie der WKO Oberösterreich Hessenplatz 3 | 4020 Linz T 05-90909-4201 | F 05-90909-4209 E [email protected] | W http://wko.at/ooe/industrie

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BETRIEB UND UMWELT

DI Peter Mayr | T 05-90909-3633 DI Christian Gojer | T 05-90909-3632

4. Zukunftslabor 2016 – Jahrestagung des Umwelttechnik-Clusters Oberösterreich Welche Auswirkungen hat der neue Circular Economy-Aktionsplan der EU? Wie trägt innovatives Produktdesign zu mehr Ressourceneffizienz bei? Führen die neuen Bedürfnisse der KonsumentInnen und Trends wie Share Economy zu einem Wandel? Über diese und viele weitere Aspekte der Kreislaufwirtschaft und der nachhaltigen Produktentwicklung sprechen internationale ExpertInnen und führende ManagerInnen österreichischer Unternehmen. In einer lebendigen Mischung aus Vorträgen und mehreren Workshops erhalten BesucherInnen neben intensivem Input aus erster Hand auch Möglichkeit zur Pflege persönlicher Netzwerke. Bei der festlichen Jubiläumsfeier des Umwelttechnik-Clusters am Abend erwarten die Gäste hochkarätig besetzte Dialoggespräche, ein Rückblick auf zehn erfolgreiche Jahre und ein Ausblick auf die zukünftigen Themenschwerpunkte des Clusters. Detaillierte Informationen, Programm und Anmeldung unter eventmaker.at/zukunftslabor2016.

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WIRTSCHAFTSPANORAMA

Mag. Gabriele Egger | T 05-90909-4210

1. Sonderflug ab Linz zur imm cologne Messe am 17. Jänner 2017 Vom 16. bis 22. Jänner 2017 findet in Köln die imm cologne statt - die internationale Einrichtungsmesse! Die imm cologne ist der zentrale Treffpunkt für Aussteller und Entscheider aus den weltweit wichtigsten Branchenmärkten. Über 1.100 Anbieter aus mehr als 50 Ländern der Welt werden in Köln ihre Neuheiten präsentieren. Das Reisebüro JETWAY Reisen bietet mit einem Tagesflug eine komfortable Möglichkeit, die imm cologne in Köln am Dienstag, 17. Jänner 2017 zu besuchen und das direkt ab Linz. Ausschreibung/Anmeldungsformular Anmeldung und nähere Informationen bei JETWAY Reisen, Herrn Neurauter, Dametzstr. 38, 4020 Linz, T 0732-785004, E [email protected] , W www.columbus-reisen.at

2. Industrie 4.0 – Österreichstand „Die Digitale Fabrik aus Österreich“ Hannover Messe 2017 vom 24. bis 28. April 2017 Die AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA bereitet unter der Voraussetzung einer ausreichenden Anzahl an Teilnehmern einen Österreich Industrie 4.0 - Stand anlässlich der o.a. Messeveranstaltung vor und lädt Sie zur Teilnahme ein. Ausschreibung und Anmeldung

3. Begutachtung: KFG-Novelle Im heurigen Frühjahr haben wir bevorstehende massive Verschärfungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsverkehr auf der Straße aufgezeigt. Vor allem ging es dabei auch um die Verordnung (EU) 2016/403, die ab 1. 1. 2017 völlig neue Bedrohungen für unsere Mitgliedsbetriebe durch Vorgaben über die behördliche Aberkennung der Zuverlässigkeit bringen wird. Jetzt bewahrheiten sich unsere damals wiederholt auch an die WKÖ herangetragenen Befürchtungen: Zur Umsetzung der EU-Vorgaben sind mit der zur Begutachtung verteilten 34. KFG-Novelle massive Verschärfungen der nationalen Vorschriften vorgesehen. Ergänzend hier noch inhaltliche Hinweise: Der von der WKÖ zur Begutachtung verteilte Entwurf einer 34. KFG-Novelle sieht also insbesondere die Umsetzung dieser EU-Verordnung über die behördliche Aberkennung der Zuverlässigkeit vor:  Massive Ausweitung der Eintragung von Verstößen in das Verkehrsunternehmensregister und damit des Anwendungsbereiches des Risikoeinstufungssystems (Z. 60 bis 62 - § 103c) o von derzeit „nur“ Verstößen gegen die EU-Sozialvorschriften auch auf Verstöße in den Bereichen Kfz-Technik, Beladung (inkl. Ladungssicherung), Führerschein, Tier- und Gefahrguttransportrecht, gewerberechtliche Vorschriften, wie Mitführen der EU-Lizenz udgl. o Ausweitung des Zugriffs auf das Verkehrsunternehmensregister auf die Bundespolizei. Medieninhaber und Herausgeber: sparte.industrie der WKO Oberösterreich Hessenplatz 3 | 4020 Linz T 05-90909-4201 | F 05-90909-4209 E [email protected] | W http://wko.at/ooe/industrie

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Ausgabe 19 | 2.11.2016

WIRTSCHAFTSPANORAMA

Mag. Gabriele Egger | T 05-90909-4210

o Bei Verstößen, die für das Verkehrsunternehmensregister relevant sind, sollen gleich auch die Mindest-Verwaltungsstrafen angehoben werden (Z. 70 - § 134 Abs. 1b) Der Entwurf enthält darauf aufbauend und auch darüber hinaus weitere Verschärfungen und zusätzliche Regelungen, die äußerst problematisch erscheinen:  Es sollen neue Bestimmungen für die technische Unterwegskontrolle eingeführt werden (Z. 47 neuer § 58a); o Die Kontrollorgane sollen sich in erster Linie auf Fahrzeuge von Unternehmen mit hoher Risikoeinstufung konzentrieren können – auch deshalb ist also ein korrektes Riskoeinstufungssystem von eminenter Bedeutung!  Auch die Gewichtskontrollen werden genauer geregelt und intensiviert (Z. 49 - § 101 neue Abs. 7a bis 7c): o inkl. Rechtsgrundlage für die Einführung von Verwiege-Einrichtungen in der Straßeninfrastruktur oder in den Fahrzeugen selbst z. B. zur Vorselektion der Fahrzeuge bei Kontrollen.  Völlig neue Verpflichtung für Gewichtsangaben beim Containertransport (Z- 50 - § neuer § 101a): o Der „Spediteur“ muss dem „Transportunternehmen“ eine schriftliche Erklärung über das Gewicht des Containers mitgeben:  Neue Mitführverpflichtung des § 57a-Prüfgutachtens bei Lkw und Bussen (Z. 52 - § 102 Abs.5)  Bei der technischen Unterwegskontrolle sollen die Befugnisse der ASFINAG erweitert werden (Z. 66 - § 131 Abs. 3): o Die ASFINAG wird damit immer mehr zu einem „privaten“ technischen Kontrolldienst im Straßenverkehr.

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Ausgabe 19 | 2.11.2016

WIRTSCHAFTSRECHT

Dr. Ernst Grafenhofer | T 05-90909-4241

1. "Kartellrecht und Compliance" - Broschüre in elektronischer Form Neue Broschüre für professionellen Umgang mit kartellrechtlichen Regeln Bundeswettbewerbsbehörde und WKÖ stellen Erstinformation zur Identifizierung und Minimierung von kartellrechtlichen Risiken zur Verfügung Anlässlich des XIV. Wettbewerbssymposiums im Haus der Wirtschaft, veröffentlicht die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) gemeinsam mit der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eine Informationsbroschüre "Kartellrecht und Compliance" zum richtigen Umgang mit dem Kartellrecht im Geschäftsverkehr. Die Broschüre dient der Erstinformation und beschäftigt sich mit der Identifizierung und Minimierung von kartellrechtlichen Risiken. Neben der Darstellung der Implementierung eines effizienten Compliance-Management-Systems, gibt die Broschüre einen Überblick über die wesentlichen kartellrechtlichen Risikobereiche wie etwa horizontale Kartelle, vertikale Preisbindungen und Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Darüber hinaus werden weitere Sachverhalte beispielsweise das richtige Verhalten von Mitarbeitern bei Hausdurchsuchungen durch die BWB, dem Umgang mit Auskunftsverlangen sowie dem Fusionskontrollverfahren beleuchtet. Abgerundet wird die Broschüre mit Hinweisen zu den Rechtsfolgen kartellrechtlicher Verstöße sowie Maßnahmenempfehlungen zur Reduktion von potentiellen Risiken. https://www.wko.at/Content.Node/Interessenvertretung/Wirtschaftsrecht/Neue-Broschuere-fuerprofessionellen-Umgang-mit-kartellre.html

2. Begutachtung „Überarbeitung - Telekom-Rahmen“ 2016 Die Europäische Kommission hat Vorschläge für die Überarbeitung der EU-Vorschriften für den Telekommunikationsbereich samt begleitenden neuen Maßnahmen (Vorschläge „Überarbeitung Telekom-Rahmen“ 2016) präsentiert. Es handelt sich dabei um ein Bündel an Maßnahmen, durch das die wachsenden Anforderungen an die Netzanbindung in Europa erfüllt und Europas Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden sollen. Die Vorschläge zielen darauf ab, Anreize für Investitionen in Netze mit sehr hoher Kapazität zu schaffen und sollen schneller dafür sorgen, dass die Europäerinnen und Europäer öffentliche Wi-Fi-Zugänge nutzen können. Das Bündel umfasst die folgenden Vorschläge:  Mitteilung und Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen – Konnektivität für einen wettbewerbsfähigen digitalen Binnenmarkt – Hin zu einer europäischen Gigabit-Gesellschaft, COM (2016) 587 final;  Aktionsplan und Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen – 5G für Europa, COM (2016) 588 final;  Europäischer Kodex für die elektronische Kommunikation, COM (2016) 590 final; Medieninhaber und Herausgeber: sparte.industrie der WKO Oberösterreich Hessenplatz 3 | 4020 Linz T 05-90909-4201 | F 05-90909-4209 E [email protected] | W http://wko.at/ooe/industrie

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Ausgabe 19 | 2.11.2016

WIRTSCHAFTSRECHT

Dr. Ernst Grafenhofer | T 05-90909-4241

 Verordnung zur Einrichtung des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation(GEREK), COM (2016) 591 final sowie  Verordnung über die Förderung der Internetanbindung in Kommunen und an öffentlichen Orten (WiFI4EU), COM (2016) 589 final. Allfällige Stellungnahmen bis 24. November 2016 erbeten. An: [email protected]

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