Infos für Aupairs

Aupair in der Schweiz

Du bist aufgeweckt, zuverlässig und fleißig? Du liebst Kinder sehr und hast Spass daran, mit Ihnen zu spielen und zu arbeiten? Du möchtest andere Kulturen und Lebensweisen kennenlernen und Deine Sprachkenntnisse verbessern? Dann komm zu uns. Wir helfen Dir, Deinen Traum zu verwirklichen.

Unser Service:

Vor Deinem Stelleneintritt:

Wir führen mit Dir ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch, um Deine Interessen kennenzulernen und einzuschätzen. Dabei werden die Sprachfähigkeiten, sowie die Motivation überprüft. Wir machen Dich mit den Anstellungsbedingungen (Pflichten und Aufgaben, Kündigung, Arbeitszeiten etc.) vertraut.

Nach Deinem Stelleneintritt:

Wir stehen Dir nach der Vermittlung mit einer regelmäßigen Betreuung telefonisch und auch persönlich zur Seite, um dir bei deinen Anfängen in der Familie zu helfen, Dich mit der Neuen Kultur bekannt machen und bei eventuellen Problemen zu vermitteln und Dich zu beraten. Wir überprüfen die Einhaltung des Vertrags und unterstützen bei der Auswahl der Sprachschule. Wir stehen Dir jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung!

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Infos für Aupairs

Aupair sein: Was hast Du davon?

Als Aupair entscheidest Du Dich freiwillig in einer fremden Familie zu leben und eine neue Kultur kennenzulernen. Als Gegenleistung für freie Kost, Logis sowie ein Taschengeld betreust Du die Kinder Deiner Gasteltern.

Welche für Pläne Du für Deine Zukunft auch immer haben magst, mit dem Aupair- Aufenthalt im Ausland bieten sich Dir viele Möglichkeiten: - Verbessern und Vertiefen der Fremdsprache - Besserer Berufeinstieg - Kennenlernen einer fremden Kultur und kultureller Austausch. - Förderung der Eigenständigkeit, der Selbstsicherheit, der Offenheit sowie der Persönlichkeitsentwicklung. - Du bekommst von uns am Ende Deines Aupair- Aufenthalts ein Zeugnis über die Dauer und Arbeitsverhältnis bei Deiner Gastfamilie.

Wo kannst Du noch als Aupair arbeiten?

Du kannst in folgenden Länder als Aupair tätig sein:

China, England, Irland, Frankreich, Italien, Deutschland, Spanien, Holland, Belgien. Mehr Informationen über die Aupair-Bestimmungen dieser Länder erfährst Du unter der Rubrik „Aupair im Ausland“.

Einreisebestimmungen und Arbeitserlaubnis

Bewerber aus allen den EU-Ländern, auch den neuen EU- Ländern sowie Bewerber aus nicht EU-Ländern können in die Schweiz vermittelt werden. Dafür ist ein gültiger Reisepass oder Personalausweis erforderlich. Um als Aupair in der Schweiz angestellt zu werden, brauchst Du eine Arbeitsgenehmigung, die von der Gastfamilie beantragt und bezahlt wird. Es dauert

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ungefähr 6 bis 8 Wochen, bis die Gastfamilie die Arbeitsgenehmigung erhält. Mit der Genehmigung kannst Du Dein Visum beantragen. Visumspflicht haben nur aupairs aus den Drittländern.

Bei der Auslandvermittlung basiert der Arbeitsvertrag auf den entsprechenden ausländischen Aupair-Rechten. Nicht alle Nationalitäten benötigen ein Visum für die Schweiz. Die Aupair- Kandidaten aus Drittländern müssen das Visum im Heimatort selber beantragen und bezahlen, gleich wie die Reisekosten. Bitte erkundige Dich frühzeitig über die Visum-Bedingungen.

Voraussetzungen: - Kinderlieb sein - Alter: ab 17 bis 30 Jahre für Aupairs aus der EU

-

Ab 18 bis 25 Jahre für Aupairs aus Drittländern. Nichtraucher/in Du musst ledig und kinderlos sein Du musst bereit sein, Kinder im Alter von zwischen 1 Monat und 13 Jahren zu betreuen Du musst die obligatorische Schulpflicht erfüllt haben Du musst bereit sein, mit einer fremden Familie zu leben und zu arbeiten. Grundkenntnisse der deutschen oder französischen Sprache sind ein Muss. Du musst offen für Neues sein, motiviert und enthusiastisch.

Aupair- Aufenthaltsdauer in der Schweiz:

Wie lange darfst Du in der Schweiz als Aupair arbeiten?

Der Aupair-Aufenthalt dauert in der Regel ein Jahr. Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist

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nicht möglich.

Arbeitszeit und Ferien: Wie ist Deine Arbeitszeit geregelt?

Die reguläre Arbeitszeit von Aupairs in der Schweiz beträgt max. 30 Stunden wöchentlich, wobei 2 bis 3 Abende für die Kinderbetreuung nicht überschritten werden sollten. Es stehen dem Aupair mindestens 1 freier Tag pro Woche sowie an den Arbeitstagen 2 volle freie Stunden zur Erholung zu.

Die Arbeitszeit soll spätestens um 19.30 beendet sein. Eine aus verschiedenen Gründen (wie z.B. Kinderbetreuung oder das Bewirten von Gästen) verlängerte Arbeitszeit muss entsprechend kompensiert werden.

Der Arbeitgeber hat eine genaue Kontrolle der Überstunden zu führen. Die Überstunden sind am Ende jedes Monats abzurechnen. Das Arbeitverhältnis dauert allgemein 12 Monate. Die Steuerpflicht beginnt in der Schweiz ab dem 18. Altersjahr.

Feiertage

An gesetzlichen Feiertagen sollte das Aupair nicht arbeiten. Falls dies doch der Fall sein sollte, muss dieser Tag ausgeglichen werden. Auch Feiertage, die in die Ferien fallen, müssen ausgeglichen werden.

Ferien- und freie Tage

Für alle Ferientage hast Du Anspruch auf Essensentschädigung nach AHV- Ansätzen. Es besteht während diesen Tagen nachmittags und abends keine Arbeitsverpflichtung.

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Die Naturallohnentschädigungen betragen pro Tag: Morgenessen Fr. 3.50.-, Mittagessen Fr. 10.00.-, Abendessen Fr 8.00.-, Logis/Unterkunft Fr. 11.50.-. Die Beträge finden Sie in der AHV-Verordnung: AHV-Verordnung für Aupair-Angestellte

Ab dem 20. Lebensjahr stehen Dir 4 Wochen Urlaub pro Jahr zu, 5 Wochen sind es bis zum vollendeten 20. Altersjahr. Dies gilt für einen Aufenthalt von 12 Monaten. Bei einem Aufenthalt von 6 Monaten ist es die Hälfte.

Die Ferientage sind in wenigstens zwei zusammenhängenden Wochen zu gewähren. Den Ferienzeitpunkt musst Du immer mit Deiner Gastfamilie absprechen.

Ferien mit der Arbeitgeberfamilie gelten als Arbeitszeit, daher sollten die Ferien ausserhalb des Gastfamilienhaushaltes verbracht werden. Diese Arbeitszeiten und Regeln sind von Dir und Deiner Gastfamilie einzuhalten.

Aupair- Aufgaben und Verpflichtungen:

Aufgaben:

Der Schwerpunkt Deiner Aufgaben sollte in der Kinderbetreuung liegen und umfasst unter anderem: - Das Frühstück für die Kinder bzw. für die Familie vorbereiten - Die Kinder in den Kindergarten oder zur Schule bringen

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Abholen von der Schule oder dem Kingergarten. Vorbereitung der Mittagsmahlzeiten. Teilnahme an den Freizeitaktivitäten der Kinder. Spielen mit den Kindern nach der Schule. Spazierengehen mit den Kindern Sich mit den Kindern Kreativ beschäftigen Unterstützung der größeren bei den Hausaufgaben Eine Gute Nachtgeschichte vorlesen Kinderpflege wie Waschen, Anziehen, zu Bett bringen.

Es gehören aber auch leichte Haushaltstätigkeiten dazu: - Das Aufräumen des Kinderzimmers. - Das Ausräumen der Spülmaschine. - Das Aufräumen und Saubermachen des Esstischs etc.

Die meisten Familien haben bereits eine Putzfrau und legen nur Wert auf die Betreuung der Kinder. Sollte dies nicht der Fall sein, informiere uns, damit wir rechzeitig handeln können.

Verpflichtungen: - Du musst, die im Vertrag aufgeführte Arbeit gewissenhaft ausführen. - Du musst Dich in die Gastfamilie als vollwertiges Mitglied einfügen können. - Du musst Deine Gastfamilie und Ihre Privatsphäre respektieren und Ihr Eigentum schützen. - Du musst Die von der Gastfamilie bezahlten Sprachkurse besuchen. - Du musst nach Beenden Deines Aupair Aufenthalts die Schweiz wieder verlassen, wenn Du Ausländer/in bist.

Rechte des Aupairs: - Recht auf Taschengeld - Recht auf ein eigenes sauberes Zimmer und freie Kost.

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