Fracking in der Schweiz – Eine Betrachtung anhand des Falles im Val-de-Travers

Arbeit zum Seminar „Policy Analyse - Konflikte rund um die Natur und Umwelt“ eingereicht der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern Betreuungsperson: Prof. Dr. Karin Ingold Institut für Politikwissenschaften Fabrikstrasse 8 CH-3012 Bern von: Kristel Marbach

Julia Schultheiss

aus Wichtrach (BE)

aus Worb (BE)

Matr.-Nr.: 08-424-681

Matr.-Nr.: 11-111-564

Herbstsemester 2011

Herbstsemester 2011

Hasliweg 6

Funkerstrasse 13

CH-3186 Düdingen

CH-3013 Bern

[email protected]

[email protected]

Marcel Schuler

Yasmin Hofstetter

aus Ermatingen (TG)

aus Murten (FR)

Matr.-Nr.: 08-742-397

Matr.-Nr.: 11-123-007

Herbstsemester 2012

Herbstsemester 2011

Unt. Seestr. 43

Ryf 76 b

CH-8272 Ermatingen

CH-3280 Murten

[email protected]

[email protected]

Bern, 17. Februar 2014

Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS  ......................................................................................................................  1   ANHANGSVERZEICHNIS  ...................................................................................................................  2   ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS  .............................................................................................................  3   1.  EINLEITUNG  .................................................................................................................................  4   1.1  PHÄNOMEN  UND  ERKENNTNISINTERESSE  ...............................................................................................  4   1.2  GLIEDERUNG  DER  ARBEIT  ....................................................................................................................  4   2.  EINFÜHRUNG  IN  DEN  FALL  ...........................................................................................................  5   2.1  PROBLEMATIK  ...................................................................................................................................  6   2.2  AUSLÖSER  ........................................................................................................................................  7   2.3  KONTEXT   .........................................................................................................................................  7   3.  NUTZEN  .......................................................................................................................................  8   3.1  REGULIERUNG  IN  DER  SCHWEIZ  ............................................................................................................  8   3.1.1  Schiefergas  ............................................................................................................................  8   3.1.2  Prozess  theoretisch,  Kanton  Bern  ..........................................................................................  9   3.1.2  Trinkwasser  .........................................................................................................................  10   4.  SCHUTZ  ......................................................................................................................................  11   4.1  REGULIERUNG  IN  DER  SCHWEIZ  ..........................................................................................................  11   4.1.1  Gewässerschutz  ...................................................................................................................  11   4.1.2  Umweltschutz  ......................................................................................................................  12   4.2  INSTRUMENTE  ZUM  SCHUTZ  ..............................................................................................................  13   5.  FALLBEISPIEL:  PROJEKT  CYGNE  BLANC  IN  NOIRAIGUE  ................................................................  14   5.1  KONFLIKT  KONKRET  ..........................................................................................................................  14   5.2  AKTEURE  UND  IHRE  GLAUBENSSYSTEME  ..............................................................................................  15   5.2.1  Celtique  Energie  Neuchâtel  SA   ............................................................................................  15   5.2.2  Le  Collectif  Val-­‐de-­‐Travers  ...................................................................................................  16   5.2.3  Bundesrat  ............................................................................................................................  16   5.2.4  Umweltverbände  .................................................................................................................  18   5.2.5  Grüne  Partei  Neuenburg  ......................................................................................................  18   5.3  KONFLIKTHERGANG  ..........................................................................................................................  19   6.  LÖSUNGSVORSCHLÄGE  ..............................................................................................................  25   7.  FAZIT  .........................................................................................................................................  27   LITERATURVERZEICHNIS  ................................................................................................................  29   ANHÄNGE   .....................................................................................................................................  33   SELBSTSTÄNDIGKEITSERKLÄRUNGEN   ............................................................................................  39  

1

Anhangsverzeichnis Anhang 1: Cygne Blanc in Noiraigue…………………….……………………….....…………….33 Anhang 2: Konzession zur Ausbeutung………………..……………………………....…………34 Anhang 3: Rapport Celtique Energie…………………………………………………….......……35 Anhang 4: Motion Gemeinde Val-de-Travers………………………………………………...…..36 Anhang 5: Pressemitteilung: Entrée en matière sur la pétition………………………………....37 Anhang 6: Pressemitteilung Collectif Val-de-Travers………………………………………....…38

2

Abkürzungsverzeichnis Art.

Artikel

Abs.

Absatz

BAFU

Bundesamt für Umwelt

BauG

Baugesetz

BE

Bern

BFE

Bundesamt für Energie

BRG

Bergregalgesetz

bzw.

beziehungsweise

CH

Confoederatio Helvetica

CO2

Kohlenstoffdioxid

DDTE

Le département du développement territorial et de l' environnement

Dr.

Doktor

e.g.

exempli gratia

et al.

et alli

EU

Europäische Union

evt.

eventuell

f.

folgende

ff.

fortfolgende

FR

Freiburg

GSchG

Gewässerschutzgesetz

GschV

Gewässerschutzverordnung

HSEC

Health, Safety, Environment and Community

IEA

Internationale Energie Agentur

JU

Jura

LMiCa

Loi sur les mines et les carrières (NE)

LU

Luzern

Matr.-Nr.

Matrikelnummer

NE

Neuenburg

Prof

Professor

sog.

sogenannt

St.

Sankt

StGB

Schweizerisches Strafgesetzbuch

TG

Thurgau

US

United States

USG

Umweltschutzgesetz

UVPV

Umweltverträglichkeitsprüfung (Verordnung)

WWF

World Wide Fund for Nature

z. B.

zum Beispiel

zit. nach

zitiert nach

%

Prozent

3

1. Einleitung 1.1 Phänomen und Erkenntnisinteresse Fracking ist eine Art der Energiegewinnung, bei der Erdgas aus dem Boden gewonnen wird und die als äusserst lukrativ, aber gleichzeitig auch als potentiell umweltgefährdend eingestuft wird. Hierbei treffen Schutz- und Nutzungskonflikte aufeinander: Obwohl es begrüsst wird, andere Methoden der Energiegewinnung zu suchen und damit Profit zu schlagen, können natürliche Ressourcen durch Fracking gefährdet werden. Es soll also eine Ressource genutzt werden können, wobei andere geschützt werden müssen. Aufgrund besagtem Konflikt zwischen Schutz und Nutzen ist in der Schweiz eine heikle Diskussion um das Thema Fracking entfacht: Während Energiekonzerne bereits das grosse Geld wittern, stehen den Anwohnern aus betroffenen Regionen bei der Vorstellung von Bohrtürmen die Haare zu Berge (Springer 2014). Aktuell suchen schweizweit sechs Firmen in den Kantonen Waadt, Jura, Bern, Thurgau, Bern und Zürich nach Erdgas (SRF 2013). Ein besonders medienpräsentes Beispiel ist der Fall des Frackings im Bodensee: Hier können die möglichen Risiken für die Umwelt nicht auf den Ort der Energiegewinnung beschränkt werden, da es sich bei dieser Energiegewinnungsmethode um Bohrungen auf dem Grund eines Gewässers handelt. Wird das Trink- und Grundwasser verschmutzt, lässt sich der Schaden folglich nicht aus Trinkwasserschutzzonen fernhalten. Ein ähnliches Szenario spielt sich im neuenburgischen Val-de-Travers ab: Auch hier liegt es im Interesse eines Energiekonzerns, Erdgas zu gewinnen und der Schweiz damit einen Schritt in Richtung Selbstversorgung zu verhelfen. Bewohner und Umweltschutzorganisationen hingegen fürchten sich vor einer Verschmutzung von Erde, Luft und Trinkwasser, die sich ebenfalls nicht eindämmen lassen würde (Häne 2013). Die Interessen der verschiedenen Parteien scheinen derartig gegensätzlich und die möglichen Folgen von Fracking so schwerwiegend, dass sich ein Kompromiss nur schwierig schliessen lässt. Tatsächlich konnte im Streit um Fracking bisher keine Einigung erzielt werden. Daher ist es das Ziel unserer Arbeit, Fracking als Umweltkonflikt zwischen Schutz und Nutzen auf seine Vorteile und Problematik zu analysieren, sowie anhand einer Abwägung der verschiedenen Interessen mögliche Lösungsvorschläge zu liefern.

1.2 Gliederung der Arbeit Im ersten Teil der Arbeit wird die Methode des Frackings erklärt, sowie dessen Problematik und Kontext erläutert. Anschliessend wird auf besagte Schutz- und Nutzungsaspekte eingegangen: Was wird auf der anderen Seite geschützt und wie kann dies konkret umgesetzt werden? Welche Instrumente zum Schutz können dazu eingesetzt werden? Wie steht dies mit der Energiegewinnung in Konflikt? Herzstück der Arbeit ist ein Fallbeispiel aus 4

dem Val-de-Travers, an dem der Konflikt verdeutlicht und die Akteure, welche jeweils Fracking befürworten oder ablehnen, identifiziert werden. Nach Abwägung der Interessen der

verschiedenen

Parteien

werden

mögliche

Lösungsvorschläge

vorgestellt.

Im

abschliessenden Fazit werden die gesammelten Erkenntnisse zusammengefasst und auf gewisse Mängel und mögliche Weiterführungen hingewiesen.

2. Einführung in den Fall Seit der Industrialisierung steigt der Energiebedarf der Weltbevölkerung unaufhörlich an. Die Gesamtenergiestatistik 2012 (BFE 2013) bestätigt, dass diese Tendenz auch auf die Schweiz zutrifft 1 . Der steigende Verbrauch führt zu einem erhöhten Wettbewerb im Energiebereich; die Förderung von neuen Energiequellen gewinnt immer mehr an Bedeutung und ist zu einem lukrativen Markt herangewachsen. So machten beispielsweise die beiden grössten Energiefirmen Exxon Mobile und Shell im Jahr 2012 einen Umsatz von 482'295 Milliarden Dollar (Exxon Mobile 2013: 41) beziehungsweise 467'153 Milliarden Dollar (Royal Dutch Shell 2013: 10). In diesem profitablen Markt ist auch Erdgas ein interessanter Energieträger. Es gibt verschiedene Arten Erdgas zu fördern. Erdgas wird mehrheitlich durch Bohrungen in gut durchlässigen Gesteinen gefördert, was auch konventionelle Erdgasförderung genannt wird. Da die meisten konventionellen Erdgasquellen bereits erschlossen oder erschöpft sind, sinkt das Angebot von Erdgas. Dies, obwohl die Nachfrage durch den wachsenden Energiebedarf steigt. Der Preis wird dadurch erhöht und mit steigendem Preis wird die „unkonventionelle“ Förderung attraktiver für Investoren und Erdgasförderer. Die Lösung, die Gasnachfrage

zu

befriedigen,

ist

also

auch

auf

unkonventionelles

Vorkommen

zurückzugreifen. Mit der Bezeichnung „unkonventionell“ ist nicht eine spezielle Form der Förderung gemeint, sondern bezieht sich auf die Lagerstätte, in welcher das Gas gespeichert ist. Im Gegensatz zur konventionellen Förderung, bei welcher das Gas ohne spezielle Bohrtechnik erschlossen und genutzt werden kann, muss bei der Förderung von Gas aus unkonventionellen Lagerstätten erst das umliegende Gestein aufgebrochen werden, damit das im Gestein gebundene Erdgas entweichen und durch ein Bohrloch an die Oberfläche strömen kann. Aufgrund dieser aufwendigen Bohrtechnik war die Gewinnung von Gas aus solchen Lagerstätten lange Jahre zu aufwendig und damit zu unwirtschaftlich. Wegen der oben beschriebenen steigenden Nachfrage und der steigenden Preise und der damit verbundenen Wirtschaftlichkeit, setzen aber nun immer mehr Unternehmen auf diese Bohrtechnik, auch Fracking genannt. In Gesteinsschichten, wie zum Beispiel Schiefer, lagert 1

Bruttoenergieverbrauch von 1‘149‘030 Terajoule (BFE 2013).

5

das Gas. Um das Gas zu lösen, wird unter hohem Druck eine Flüssigkeit - ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien - in die Schieferschicht gepresst. Der Druck sprengt die Gesteinsschicht auf, es entstehen Risse und die Gesteinsschicht wird mit Sandkristallen gefüllt. Diese halten die Risse offen und machen das Gestein durchlässig für Gas. Im Anschluss wird das Wasser wieder abgepumpt, mit welchem auch die Chemikalien wieder aus dem Boden transportiert werden. Ein Teil bleibt jedoch im Gestein und hält das Gestein offen. Das Gas strömt aus den Rissen heraus und wird durch ein Rohr nach oben gefördert. An der Oberfläche werden die Chemikalien und das zurückgeflossene Wasser in Tanks abgefüllt und anschliessend abtransportiert.

2.1 Problematik Fracking steht in der Kritik. In den amerikanischen Medien wurde über Vorfälle berichtet, welche nicht hätten passieren sollen. So zum Beispiel in der New York Times.2 Zudem kursieren auch auf Youtube Videos von brennenden Wasserhähnen3 oder toten Fischen, die durch verunreinigtes Wasser starben. Oft war die Ursache auf menschliches Versagen zurückzuführen. Auch die Wirtschaftlichkeit von Fracking wird angezweifelt. So geben führende Kritiker, wie zum Beispiel Deborah Rogers an, dass US Unternehmen ihre heimischen Energievorkommen um bis zu 500 Prozent künstlich hochrechnen, um Investoren anzulocken (Jahn 2014). Auch in Europa wird Fracking seit mehreren Jahrzehnten angewendet, jedoch ohne bisherige Probleme oder grosse Vorfälle. Kritiker befürchten aber die Verunreinigung des Trink- und Grundwassers durch das Bohrwasser. Auch könnten Probleme durch das Einpumpen des mit Chemikalien beigesetzten Wassers entstehen, mit welchem das Gestein aufgebrochen werden soll. Weiter wird befürchtet, dass durch das Aufbrechen des Gesteins dieses Flüssigkeitsgemisch in das Grundwasser gelangen kann. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass beim Zurückpumpen des Bohrwassers das Oberflächenwasser durch das Bohrwasser verunreinigt werden könnte. Auch neben der Gefahr für den Menschen, können diese Verunreinigungen auch eine Gefahr für Flora und Fauna darstellen, da zum Beispiel Fische auf genügend Frischwasser angewiesen sind. Durch eine Verunreinigung des Wassers könnte dies ungeahnte Folgen haben. In der Kritik steht neben dem Bohrwasser auch das Aufbrechen der Gesteinsschichten, da nicht geklärt ist, welche Folgen dies für den Untergrund haben kann. Auch die Folgen des Abtransportes und die Entsorgung des verunreinigten Bohrwassers sind ungeklärt, wie sie bei einem Öltransport

oder

der

Lagerung

von

atomaren

Stoffen

ebenfalls

umstritten

sind.

2

New York Times. Gas Leaks in Fracking Disputed in Study. http://www.nytimes.com/2013/09/17/us/gas-leaks-infracking-less-than-estimated.html (zuletzt geöffnet am 16. Februar 2014). 3 Youtube. Light Your Water On Fire from Gas Drilling, Fracking. http://www.youtube.com/watch?v=4LBjSXWQRV8 (zuletzt geöffnet am 16. Feburar 2014).

6

Schlussendlich werden auch die Schallemissionen beim Bohren und beim regelmässigen Fracken bemängelt. Kritiker befürchten hier die Gefahr, dass Erdbeben ausgelöst werden könnten oder brütende Vögel und andere Tiere durch den Lärm in ihrer Natur gestört wären.

2.2 Auslöser Weltweit hat sich der Erdgasverbrauch zwischen 1980 und 2006 verdoppelt. Die Internationale Energie Agentur (IEA) schätzt, dass der Erdgasverbrauch bis zum Jahr 2030 um zwei Drittel steigen wird. Im Energiemix der Schweiz gewann Erdgas zwischen 1970 und 1996 – mit einem Anstieg des Erdgasverbrauchs von rund 11 % – deutlich an Bedeutung. Im letzten Jahrzehnt ist der Zuwachs ebenfalls stets leicht angestiegen (ca. +1,5 % pro Jahr), womit der Gasanteil am gesamten Schweizer Endenergieverbrauch bei 12 % liegt. Die Schweiz ist zu 100 % auf Importe von Erdgas angewiesen. Der Grossteil des eingeführten Gases stammt aus den Niederlanden, Russland, Norwegen, Deutschland und Algerien.4 Ein eigenes Schweizer Reservoir würde es erlauben, Lieferengpässe aus politisch instabilen Regionen auszugleichen, einen Speichervorrat anzulegen und eigene Unabhängigkeit zu erlangen (Häne 2012). Obwohl fossile Brennstoffe in der Energiestrategie 2050 des Bundesrates keine primäre Rolle einnehmen, sehen Befürworter der Frackingmethode dennoch eine grosse Möglichkeit einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit der Schweiz zu leisten. In Bezug auf Schiefergas und Europa rechnen Experten mit Ressourcen, welche den aktuellen Erdgasverbrauch 35 bis 190 Jahre lang decken könnten; ähnlich grobe Schätzungen für die Vorräte in der Schweiz gehen davon aus, diese würden den Konsum 15-30 Jahre decken können. Thomas Borer, ehemaliger Schweizer Botschafter, gibt an, dass

im

Beispiel vom

Val de

Travers,

auf welches

später

eingegangen

wird,

Erdgasvorkommnisse von zirka 20 Milliarden Kubikmeter förderbarem Erdgas vermutet werden (Häne 2012) Eine Menge die ausreicht, um den Energiedarf der Schweiz für sieben Jahren zu decken. Die Förderung von Gas aus schwer durchlässigen Gesteinen könnte somit auch für die Schweiz attraktiv sein, da eine solche Menge einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten könnte. Auch die bereits oben beschriebene Nachfrage solcher bisher unwirtschaftlichen Vorkommen macht die Erforschung dieser Gebiete interessant, in welchen das Vorkommen von Gas vermutet wird.

2.3 Kontext Der Grossteil des Energiebedarfes in der Schweiz wird durch Rohöl und Erdölprodukte gedeckt (ohne Kernbrennstoffe) (BFE 2012). Auch in der Schweiz gibt es verschiedene 4

BFE, Bundesamt für Energie. Erdgas. http://www.bfe.admin.ch/themen/00486/00488/index.html?lang=de (zuletzt geöffnet am 9. Februar 2014).

7

Erdgas-Vorkommen. Fracking spielt jedoch bei den Energieträgern keine Rolle. Gemäss dem Bundesamt für Energie waren die bisherigen Erdgasfunde zu gering, um einen wirtschaftlichen Abbau zu rechtfertigen (BFE 2013). Einzig zwischen 1985 und 1994 wurde in Finsterwald im Kanton Luzern vorübergehend Erdgas gefördert, bei welchem aufgrund von Bauarbeiten ein grosses Erdgasvorkommen entdeckt wurde. 5 Mit steigendem Preis steigt aber auch die Wirtschaftlichkeit weniger profitabler Energiequellen in der Schweiz, auf welche bisher verzichtet wurde.

3. Nutzen In der Fracking-Diskussion gibt es gleich zwei Nutzenperspektiven die ins Auge gefasst werden müssen. Zum einen ist dies die Nutzung des Schiefergases, das bei der Frackingmethode gefördert wird, zum anderen das Trinkwasser. Das Trinkwasser als Existenzgrundlage und öffentliches Gut. Wie in der Arbeit bereits erläutert, gefährdet die neue Fördermethode das Trinkwasser durch die schädlichen Chemikalien beträchtlich. In diesem Teil werden diese zwei Nutzungsperspektiven getrennt voneinander betrachtet und die gesetzlichen Grundlagen ausgeleuchtet.

3.1 Regulierung in der Schweiz 3.1.1 Schiefergas Fracking zur Förderung unkonventioneller Gase wird in den USA bereits seit geraumer Zeit praktiziert. In der Schweiz jedoch ist diese Fördertechnik für unkonventionelle Bodenschätze noch eine Neuerscheinung. Die gesetzlichen Grundlagen der Schweiz zur Nutzung von Bodenschätzen sind zurzeit auf konventionelle Vorkommen ausgerichtet. Fracking unterliegt also, wie jeglicher Abbau von Bodenschätzen, dem Bergregalgesetz (BRG). Die Bodenschätze, also jegliche natürliche mineralische Rohstoffe in flüssigem, festem oder gasförmigen Zustand, werden bezüglich ihrer Verfügbarkeit in zwei Gruppen eingeteilt: -

Regale oder bergfreie Bodenschätze: Rohstoffe, die nicht an ein Grundstück

gebunden sind. Im Gesetz werden sie meistens abschliessend aufgezählt. Für die Exploration oder Gewinnung dieser Rohstoffe kann jeder Interessent die Bewilligung (Konzession) erhalten, der die gesetzlich geforderten Bedingungen erfüllt. -

Grundeigene Bodenschätze: Rohstoffe, die dem Grundeigentümer zustehen. Er kann

über ihre Verwendung innerhalb der bergrechtlichen Vorschriften bestimmen.

Sind im

Gesetz die Regale oder bergfreien Bodenschätze abschliessend aufgeführt, gehören alle anderen Rohstoffe (ausser Wasser) zu den grundeigenen Bodenschätzen. 5

Erdgas. Erdgas Gewinnung. www.erdgas.ch (zuletzt geöffnet am 4. Februar 2014).

8

Das Schiefergas fällt in die an erster Stelle genannte Gruppe, die bergfreien Bodenschätze. In der Schweiz sind die Kantone für die im Bergregalgesetz (BRG) geregelte Suche und Nutzung von bergfreien Bodenschätzen zuständig. Jedoch müssen die Kantone die bundesrechtlichen Vorschriften einhalten. Die Regelungen in den Kantonen variieren stark: Während beispielsweise die Kantone Basel Stadt und Graubünden über keine gesetzlichen Grundlagen verfügen und die Kantone Nidwalden, Glarus und Aargau verfassungsrechtliche Grundlagen bezüglich Bergrecht besitzen, verfügen rund 14 Kantone, darunter Bern, Neuenburg oder Genf, über eine eigene Berggesetzgebung. Diese wurden jedoch teilweise seit der Einführung kaum an neue Gegebenheiten angepasst.6 In den Kantonen Freiburg und Waadt ist Fracking seit 2011 verboten.7

3.1.2 Prozess theoretisch, Kanton Bern Um einen besseren Überblick über die Ausgestaltung des Bergrechts auf kantonaler Ebene zu erhalten, ist hier als Exempel der allgemeine Prozess zur Exploration von Schiefergas im Kanton Bern dargestellt. Der Weg bis zur tatsächlichen Förderung des Schiefergases ist in drei Teile gegliedert: der Schürfbewilligung, der Erschliessungskonzession und der Ausbeutungsbewilligung. ! Die

Die Schürfbewilligung (BRG, Art. 10 + 11) Schürfbewilligung

verleiht

dem

Gesuchsteller

das

ausschliessliche

Recht

im

vorgegebenen Gebiet nach Bodenschätzen zu suchen. Dies aber nur an der Oberfläche, bis in maximal 50 Meter Tiefe. Sie wird nach eingehender Prüfung und nach drei Monaten Wartefrist für weitere Gesuche durch die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion ausgestellt. Die Schürfbewilligung wird immer nur für einen befristeten Zeitraum erteilt. !

Die Erschliessungsbewilligung (BRG, Art. 12 + 13)

Eine Erschliessungsbewilligung braucht jeder Interessent, der Arbeiten zum Auffinden von mineralischen

Rohstoffen

oder

zum

Abklären

der

Ausdehnung

und

der

Ausbeutungsmöglichkeiten eines solchen Vorkommens oder einer Lagerstätte durchführen möchte. Eine Förderung ist mit dieser Bewilligung noch nicht erlaubt. Sie dient lediglich der näheren

Abklärung

der

Erschliessungsbewilligung

Vorkommnisse. muss

mit

dem

Das Hinweis

Gesuch auf

die

um

Erteilung

einer

Einsprachemöglichkeit

veröffentlicht werden. Zudem muss ein Finanzierungsnachweis, sowie ein Nachweis, dass alle massgeblichen Vorschriften des öffentlichen Rechts eingehalten sind, gemacht werden.

6

Geologieportal. Gesetzliche Grundlagen für die Rohstoffnutzung. http://www.geologieportal.ch/internet/geologieportal/de/home/topics/resources/miniglaw/shortdesc.parsys.71016.d ownloadList.53747.DownloadFile.tmp/bergregalgesetzgrundlagen.pdf (zuletzt geöffnet am: 9. Februar 2014). 7 Keep tap water safe. List of Bans Worldwide. http://keeptapwatersafe.org/global-bans-on-fracking/ (zuletzt geöffnet am: 15. Februar 2014).

9

Auch die Erschliessungsbewilligung wird von der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion nur befristet ausgestellt. !

Ausbeutungskonzession (BRG, Art. 14 FF)

Die Ausbeutungskonzession kann nach Nachweis eines Vorkommens mineralischer Rohstoffe erteilt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. Zudem muss nachgewiesen werden, dass die geplanten Anlagen einwandfrei erstellt, betrieben und unterhalten werden können, die Finanzierung und der Betrieb der Anlagen sichergestellt ist und dass eine genügende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Die Konzession wird bei bis zu 1'000'000 Kubikmeter gasförmiger minerlischer Rohstoffe von der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion, bei 1'000'000 bis 2'000'000 Kubikmeter vom Regierungsrat und bei mehr als 2'000'000 Kubikmeter vom Grossen Rat ausgestellt. Die Konzession kann für höchstens 80 Jahre erteilt werden.8

3.1.2 Trinkwasser In der Schweiz wird Trinkwasser aus Quellen, Grund- und Seewasser gewonnen. Der Anteil, der aus Grundwasser gewonnen wird, das beim Fracking durch die Chemikalien gefährdet ist, beträgt rund 40%. Mehr als 3'000 Wasserversorgungen versorgen die Schweizer Bevölkerung mit Trinkwasser. 9 Die hohe Anzahl eigenständiger Wasserversorger rührt davon,

dass

die

Trinkwasserversorgung

im

Kompetenzbereich

der

Kantone

liegt

(Bundesverfassung, Art.76, Abs.4). Der Versorgungsauftrag delegieren diese meist an die Gemeinden weiter, die eine grosse Entscheidungsfreiheit geniessen. Die gesetzlichen Grundlager zur Nutzung des Wassers sind in der Bundesverfassung Art.76, sowie im Gewässerschutzgesetz (GSchG) geregelt. !

Bundesverfassung Art. 76 „Wasser“

Der Artikel 76 besagt unter anderem, dass der Bund „für die haushälterische Nutzung und den Schutz des Wasservorkommens sowie für die Abwehr schädigender Einwirkungen des Wassers“ verantwortlich ist. !

Gewässerschutzgesetz (GSchG)

Im Gewässerschutzgesetzt ist festgehalten, dass wer einem Gewässer Wasser entnimmt, eine öffentliche Sache nutz. Geht diese Nutzung über den Gemeingebrauch hinaus, so ist eine Konzession oder Bewilligung des Departements für Bau und Umwelt (DBU) erforderlich (GSchG, Art. 29 ff). 8

Bergregalgesetz (BRG). 2003. http://www.sta.be.ch/belex/d/9/931_1.html Trinkwasser. Wassergewinnung. http://www.trinkwasser.ch/dt/frameset.htm?html/trinkwasser/tw_lebensmittel_01.htm~mainFrame (zuletzt geöffnet am: 8. Februar 2014). 9

10

4. Schutz 4.1 Regulierung in der Schweiz 4.1.1 Gewässerschutz Wasser als öffentliches Gut, dass sich nicht an kantonalen oder Landesgrenzen orientiert, bedarf ausreichender Regulierungsmassnahmen. Die gesetzlichen Grundlagen sind in der Bundesverfassung Art. 76 und dem Gewässerschutzgesetz (GSchG) festgesetzt. !

Bundesverfassung Art. 76 „Wasser“

In Absatz 1 und 3 wird der Schutz des Wassers folgendermassen behandelt: - „1 Der Bund sorgt im Rahmen seiner Zuständigkeiten für die haushälterische Nutzung und den Schutz der Wasservorkommen sowie für die Abwehr schädigender Einwirkungen des Wassers.“ - „3 Er erlässt Vorschriften über den Gewässerschutz, die Sicherung angemessener Restwassermengen, ...“ !

Gewässerschutzgesetz (GSchG)

Das Gewässerschutzgesetz dient dem Zweck, die Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. So ist die Verschmutzung durch Art. 1, Abs. 1 geregelt: "1 Es ist untersagt, Stoffe, die Wasser verunreinigen können, mittelbar oder unmittelbar in ein Gewässer einzubringen oder sie versickern zu lassen.“ Zudem teilen die Kantone ihr Gebiet nach der Gefährdung der ober- und der unterirdischen Gewässer in Gewässerschutzbereiche, Grundwasserschutzzonen und Grundwasserschutzareale ein. O Gewässerschutzbereiche (GSchG, Art. 19) Die Gewässerschutzbereiche sind von den Kantonen nach ihrer Gefährdung eingeteilte Gebiete. So bedürfen Grabungen, Erdbewegungen und ähnliche Arbeiten in besonders gefährdeten Gebieten laut Art. 19, Abs. 2 einer kantonalen Bewilligung, wenn sie die Gewässer gefährden können. O Gewässerschutzzonen (GSchG, Art. 20) Die Kantone ernennen Schutzzonen für die im öffentlichen Interesse liegenden Grundwasserfassungen und –anreicherungsanlagen. O Gewässerschutzareale (GSchG, Art. 21) Laut Art. 21 müssen die Kantone Areale einteilen, „die für die künftige Nutzung und Anreicherung von Grundwasservorkommen von Bedeutung sind. In diesen Arealen dürfen keine Bauten und Anlagen erstellt oder Arbeiten ausgeführt werden, die künftige Nutzungs- und Anreicherungsanlagen beeinträchtigen könnten.“

11

4.1.2 Umweltschutz Die Chemikalien, die beim Fracking in die Gesteinsschichten gepumpt werden, haben nicht nur für das Grundwasser schädliche Folgen. Das gesamte betroffene Ökosystem kann durch die schädlichen Stoffe, dem Lärm und allen anderen Einflüsse der Bohrarbeiten aus dem Gleichgewicht gebracht werden. Wie das Wasser, ist auch die Natur ein öffentliches Gut, welches über keine eigene Stimme verfügt. Dies macht den verfassungsrechtlichen Schutz umso wichtiger. In der Schweiz ist dieser durch das Umweltschutzgesetz (USG) geregelt. Dieses Gesetz soll „Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen schützen, sowie die natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere die biologische Vielfalt und die Fruchtbarkeit des Bodens, dauerhaft

erhalten“

(UGS,

Art.

1,

Abs.

1).

Beim

Fracking

kommt

speziell

die

Umweltverträglichkeitsprüfung nach Art.10a zum Zug. !

Umweltverträglichkeitsprüfung (USG, Art. 10a)

„1 Bevor eine Behörde über die Planung, Errichtung oder Änderung von Anlagen entscheidet, prüft sie möglichst frühzeitig die Umweltverträglichkeit. 2 Der Umweltverträglichkeitsprüfung unterstellt sind Anlagen, welche Umweltbereiche erheblich belasten können, so dass die Einhaltung der Vorschriften über den Schutz der Umwelt voraussichtlich nur mit projekt- oder standortspezifischen Massnahmen sichergestellt werden kann.“ Bei der Prüfung wird festgestellt, ob das Projekt den Vorschriften über den Schutz der Umwelt nach dem Umweltschutzgesetzt entspricht. Für die Prüfung ist diejenige Behörde verantwortlich, die das gesamte Bewilligungs-, Genehmigungs- oder Konzessionsverfahren für die entsprechende Anlage durchführt (sog. massgebliches Verfahren). Die zuständige Behörde fällt ihren Entscheid über die Umweltverträglichkeit eines Projektes aufgrund eines Antrags der Umweltschutzfachstelle. Das Ergebnis der Prüfung bildet somit die Grundlage für den Entscheid über die Bewilligung, Genehmigung oder Konzessionierung des Vorhabens im massgeblichen Verfahren.

Zudem können weitere Vorlagen zum

Umweltschutz auferlegt werden, werden heikle Punkte beim Vorhaben entdeckt.

12

4.2 Instrumente zum Schutz Das

Verbandsbeschwerderecht

bestimmte

Projekte

ermöglicht

Einsprache

oder

es

Umweltschutzorganisationen,

Beschwerde

zu

erheben.

gegen 10

Das

Verbandsbeschwerderecht ist kein Vetorecht. Es kann aber dazu verhelfen, die geltenden Gesetze bei Projektvorhaben einzuhalten. Endgültige Entscheide werden stets von den zuständigen Behörden oder Richter gefällt.11 Dieses Instrument zum Schutz kann jedoch nur bei klar definierten Fällen zum Zuge kommen. Dies ist bei Projekten, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, der Fall. Für Anlagen zur Gewinnung von Erdgas muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden, weshalb dieses Instrument durchaus aktiviert werden könnte. Allerdings wurde dieses bisher nicht zum Schutz eingesetzt. Mittels einer Kantonalen Initiative können Bürgerinnen und Bürger über einen Volksentscheid eine Revision der Verfassung oder eine Änderung verlangen.12 In der Schweiz liegt gemäss geltender Rechtslage die Kompetenz zur Regelung der Nutzungsberechtigung für Bodenschätze bei den Kantonen, weshalb die Aktivierung dieses Instrumentes im Falle Fracking im Bodensee durchaus möglich wäre. Die Grünen des Kanton Berns lancierten im November 2013 mit der „Stopp-Fracking-Initiative“ eine kantonale Initiative für ein Verbot gegen die Förderung von Schiefergas im Kanton Bern. Auch die Grünen Neuenburg planten eine kantonale Initiative für ein Fracking-Verbot und die Grünen St. Gallen bekämpften das Vorhaben in den Regionen Konstanz und Biberach gemeinsam mit den Grünen in Deutschland und Österreich.13 Mittels einer Motion kann ein Parlamentsmitglied oder eine bestimmte Anzahl Stimmbürger der Regierung eine Gesetzesänderung, einen Bundesbeschluss bzw. einen Beschluss nach kantonalem Recht oder eine bestimmte Massnahme verlangen14. Da in der Schweiz die Kompetenz für Nutzungsberechtigung für Bodenschätze bei den Kantonen liegt, kann eine Motion auf kantonaler Ebene eingereicht werden. Bisher veranlasste der Kanton Genf im Juni 2013 und der Kanton Neuenburg im November 2013 die Erkundung von Schiefergasvorkommen sowie dessen Nutzung. Erfolgreich war hierbei der Kanton Genf, in

10

Beschwerderecht. Die Stimme der Natur. http://www.verbandsbeschwerde.ch/ (zuletzt geöffnet am 14. Feburar 2014). 11 Schweizerische Eidgenossenschaft. Gesetzliche Grundlagen und Liste der Organisationen. http://www.bafu.admin.ch/recht/02368/02372/index.html?lang=de (zuletzt geöffnet am 14. Feburar 2014). 12 Ch.ch. Volksinitiativen. https://www.ch.ch/de/initiativen/ (zuletzt geöffnet am 14. Februar 2014). 13 Grüne. Grüne gegen Förderung von fossiler Energie in der Schweiz. http://www.gruene.ch/web/gruene/de/positionen/umwelt/klima/gas_kohle/medienmitteilungen/130819_PK_Frackin g.html (zuletzt geöffnet am 14. Februar 2014). 14 Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament. Die Motion. http://www.parlament.ch/d/wissen/taetigkeiten/parlinstrvorstoesse/Seiten/default.aspx (zuletzt geöffnet am 14. Februar 2014).

13

dem 14 Grossräte eine Motion eingereicht haben. 15 Der Grosse Rat und der Staatsrat nahmen die Motion an, worauf ein Moratorium für Fracking eingeführt wurde. Eine Gesetzesänderung folgt. Ein weiteres Instrument zum Schutz bildet die Petition: Diese bezeichnet das Recht, schriftlich ein Anliegen an eine zuständige Behörde zu richten. Gegenstand der Petition kann jede staatliche Tätigkeit sein. Die Behörden sind verpflichtet, vom Anliegen Kenntnis zu nehmen, jedoch nicht, es zu behandeln oder zu beantworten.16 Allerdings kommt dies in der Praxis eher selten vor. Auch dieses Instrument kann im Bezug auf Fracking auf kantonaler Ebene eingesetzt werden. Neben der Gemeinde Val de Travers, auf welche später näher eingegangen wird, haben die Bürgerinnen und Bürger des Kantons Neuenburg im September 2013 beim Parlament eine Petition mit über 10'000 Unterschriften eingereicht mit der Forderung eines Moratoriums bei der Suche nach Schiefergas. Das Kantonsparlament hat dieses Anliegen angenommen.17

5. Fallbeispiel: Projekt Cygne Blanc in Noiraigue 5.1 Konflikt konkret Der Auslöser des Schutz- und Nutzungskonflikt im Val-de-Travers ist das Projekt Cygne blanc von Celtique Energie. Das britische Unternehmen ist darauf spezialisiert, Erdgas aufzuspüren und möchte in Noiraigue Suchbohrungen durchführen und bei einem Fund das Erdgas fördern. Die Ortschaft Noiraigue gehört seit dem Jahr 2009 zur Gemeinde Val-deTravers im Kanton Neuenburg. Die Neuenburger Regierung spricht sich vorerst positiv zu dem Vorhaben von Celtique aus. Als aber ein vertrauliches Dokument der Firma an die Öffentlichkeit gelangt, bricht in Neuenburg Unruhe aus. Will Celtique Fracking einsetzen und nach Schiefergas suchen? Celtique verneint, doch bei Umweltschützern, Politikern und Teilen der Bevölkerung klingen die Alarmglocken. Sie starten unterschiedliche Aktionen, um das Projekt von Celtique in Noiraigue zu Fall zu bringen.

15

Tagblatt. Grüne gegen Fracking im Kanton Bern. http://www.tagblatt.ch/aktuell/schweiz/schweiz-sda/Gruenegegen-Fracking-im-Kanton-Bern;art253650,3614598 (zuletzt geöffnet am 14. Februar 2014). 16 ch.ch. Petitionen. https://www.ch.ch/de/petitionen/ (zuletzt geöffnet am 14. Feburar 2014). 17 Avaaz. Non au forage de Noiraigue. https://secure.avaaz.org/fr/petition/Non_au_forage_de_Noiraigue/?copy (zuletzt geöffnet am 14. Februar 2014).

14

5.2 Akteure und ihre Glaubenssysteme 5.2.1 Celtique Energie Neuchâtel SA

Celtique Energie Holding Ltd ist ein britisches Unternehmen, welches Jahr 2004 gegründet wurde.18 Die Firma konzentriert sich auf die Förderung von natürlichem Gas und Öl im bisher kaum erforschten europäischen Festland. Celtique und all ihre Mitarbeiter sowie Dienstleistungsbetriebe und Zulieferer sind gesetzlich verpflichtet, sich an anspruchsvolle Normen in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit, Umwelt und Raumplanung zu halten. „Wir sind ein verantwortungsvolles Explorationsunternehmen, das einen wertvollen Beitrag zur Energieversorgung der Länder leistet, in denen wir tätig sind. Dabei arbeiten wir auf erstklassigem Niveau und mit Rücksicht auf die Umwelt.“19 Im Jahr 2008 startet Celtique Energie Holding Ltd die «Operation Switzerland» und gründet ein Jahr später mit 100’000 Franken Aktienkapital Celtique Energie Neuchâtel SA. 20 Ihr Ziel ist unter anderem in Noiraigue (NE) Sondierbohrungen durchzuführen, um mögliche Gasvorkommnisse zu erkunden und, im Falle eines Fundes, dieses Gas zu fördern. Celtique hält dabei fest, kein Schiefergas fördern zu wollen und folgendermassen auch kein Gebrauch der Fracking Methode zu machen21. Ein Erdgasfund wäre nach Einschätzung von Celtique ein „wichtiger Beitrag“ zur Versorgungssicherheit der Schweiz und zur Energiestrategie 2050 des Bundesrats (Häne 2012).

18

Celtique Energie. Unsere Mission. http://www.celtiqueenergie.com/celtique.php?p=25 (zuletzt geöffnet am 29. Januar 2014). 19 Celtique Energie. Unsere Werte. http://www.celtiqueenergie.com/celtique.php?p=26 (zuletzt geöffnet am 4. Feburar 2014). 20 Celtique Energie. http://www.gaz-naturel-neuchatel.ch/notre-projet (zuletzt geöffnet am 10. Februar) 21 Celtique Energie. Une exploration responsable. http://www.gaz-naturel-neuchatel.ch/notre-projet (zuletzt geöffnet am 10. Februar)

15

5.2.2 Le Collectif Val-de-Travers

Am 2. Juli 2013 organisiert die Gemeinde Val-de-Travers in Noiraigue einen Informationsund Diskussionsanlass zum Thema Fracking. Bei dieser Gelegenheit gründen die ungefähr 70 Teilnehmenden Personen Le Collectif Citoyen Val-de-Travers mit dem Slogan „Non à l’exploration et à l’exploitation d’hydrocarbures sur la commune de Val-de-Travers.“22 Der Verein steht allen Bewohnern des Kantons Neuenburg offen und wird seit seiner Gründung von Greenpeace, WWF und Pro Natura unterstützt. Le Collectif Val-de-Travers möchte die Förderung fossiler Energien verringern und durch erneuerbare Energien ersetzten. Das Projekt von Cygne Blanc in Noiraigue stufen sie als umweltschädlich ein. Allerdings beschränken sie ihre Forderung darauf, dass die Gasgewinnung nicht durch Fracking durchgeführt wird. Die Bohrungen könnten das Trinkwasser einer Region kontaminieren, welche 70 % der Einwohner des Kantons23 versorgt. Zudem befürchtet Le Collectif Val-deTravers, dass die für die Schiefergasbohrungen benutzten chemischen Produkte Luft und Erde verschmutzen könnten. Da es im Kanton Neuenburg kein Frackingverbot gibt, startet Le Collectif Val-de-Travers im Juli 2013 eine an den Grossen Rat adressierte Petition, welche ein Moratorium für die Schiefergasförderung im Val-de-Travers fordert.

5.2.3 Bundesrat

22

Collectiv Val-de-Travers. http://www.collectifvaldetravers.ch/collectif-val-de-travers/ (zuletzt geöffnet am 18. Januar 2014). 23 Collectif du Haut Bugey. Respectez notre environnement. Neuchâtel, le Grand Conseil a tranché. http://www.collectif-haut-bugey.com/actualite/neuchatel-le-grand-conseil-a-tranche (zuletzt geöffnet am 5. Februar 2014).

16

Im Rahmen der Erdgas-Diskussion des Val-de-Travers reicht der Neuenburger Ständerat Raphaël Comte am 14. Dezember 2012 im Ständerat die Anfrage „12.1136 Erdgasvorkommen

in

der

Schweiz?“

ein

(Bundesversammlung

2013a).

In

seiner

Stellungnahme schreibt der Bundesrat, dass die Kantone für die Suche und Nutzung von Bodenschätzen zuständig seien und dass keine Notwendigkeit für eine Änderung des bestehenden verfassungsrechtlichen Rahmens bestehe. Die Kantone müssen allerdings das schweizerische Umweltrecht (USG, UVPV, GschG, GschV) respektieren, welche „bei korrektem Vollzug das von Tiefbohrungen - mit oder ohne Fracking - ausgehende Restrisiko auf ein vertretbares Mass reduziert.“ (Bundesversammlung 2013b). Sollten die Kantone die Unterstützung des Bundes beantragen, um beispielsweise tiefe Sondierungs- und Förderungsbohrungen bezüglich Erdgasvorkommen oder anderer Ressourcen zu regeln (Vollzugshilfe), ist die Bildung einer Fachkommission denkbar. Ebenfalls möglich ist eine freiwillige Harmonisierung der kantonalen Gesetze. Der Bundesrat anerkennt in seiner Botschaft, dass eine Nutzung der einheimischen Gasvorkommen die Qualität und die Sicherheit der Schweizerischen Energieversorgung verbessern würde. Auch die Einrichtung unterirdischer Lagerstätten – wie sie in Noiraigue vorstellbar sind – könnte Vorteile für die Versorgungssicherheit der Schweiz bedeuten, denn dadurch würden die Einkäufe und Einfuhren von Erdgas optimiert und Lieferengpässe ausgeglichen werden. Die Sprecherin des Bundesamtes für Energie von Doris Leuthard hält aber fest, dass bei einem Fund geprüft werden müsste, inwieweit eine vermehrte Nutzung von Erdgas mit der geplanten Energiewende kompatibel ist: Erstens plant der Bundesrat, fossile Energien schrittweise durch erneuerbare Energien zu ersetzten. Zweitens wird bei der Verbrennung von Erdgas CO2 ausgesetzt, was gegen das Emissionsreduktionsziel (6. nationaler Bericht24 zuhanden der UNO-Klimakonvention, 03.02.14) von minus 20 % bis 2020 gegenüber dem Stand von 1990 spricht.25

24

Das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen schreibt vor, dass die Industrieländer in regelmässigen Abständen über ihre Anstrengungen zur Einhaltung ihrer Klimaschutzverpflichtungen Bericht erstatten müssen. Jene Staaten, die das Kyoto-Protokoll ratifiziert haben, müssen zudem ihre Fortschritte in Bezug auf die im Protokoll festgehaltenen Ziele darlegen. Mit ihrem 6. nationalen Bericht zuhanden der Klimakonvention, der gleichzeitig der 3. Bericht zuhanden des KyotoProtokolls ist, kommt die Schweiz dieser Auflage nach. 25 BAFU, Bundesamt für Umwelt. Klimapolitik: 6. Bericht der Schweiz zuhanden der Klimakonvention. http://www.bafu.admin.ch/dokumentation/medieninformation/00962/index.html?lang=de&msg-id=51885 (zuletzt geöffnet am 9. Februar 2014).

17

5.2.4 Umweltverbände

Die Umweltverbände WWF, Greenpeace, Pro Natura, Schweizerische Energiestiftung und der Verkehrs-Club Schweiz haben ein Positionspapier zur Gasförderung in der Schweiz herausgegeben (WWF 2013a). Diesem ist zu entnehmen, dass die Erschliessung neuer fossiler Energien wie Erdgas im Widerspruch zur Klimapolitik der Schweiz steht. Erdgas besteht hauptsächlich aus Methan und bei der Verbrennung von Erdgas entsteht das Treibhausgas CO2. Noch schlimmere Konsequenzen auf das Klima hat Erdgas, wenn es direkt in die Atmosphäre gelangt, da Methan ein deutlich höheres Treibhausgaspotenzial hat als CO2. Fracking wird im Positionspapier der Umweltverbände als eine noch grössere Gefahr für Mensch und Umwelt eingestuft, da durch Fracking enorm viel Frischwasser verbraucht wird26, ein Chemikaliencocktail27 in den Untergrund gepumpt wird (wovon 20 % als giftiger Rückfluss zurück an die Oberfläche gelangen) und Lecks und Unfälle extreme Gefahren bedeuten. Langfristige Risiken können ebenfalls nicht ausgeschlossen werden, da noch keine langjährige Erfahrung besteht. „Damit ist – unabhängig von Detailfragen der Fördertechnologie – klar, dass der Löwenanteil der fossilen Ressourcen unter der Erde verbleiben muss, wenn eine gefährliche Klimaerwärmung um mehr als zwei Grad Celsius mit ausreichender Wahrscheinlichkeit verhindert werden soll. Die Suche und Erschliessung neuer Erdgasquellen ist vor diesem Hintergrund komplett unsinnig.“ (WWF 2013a: 2f.).

5.2.5 Grüne Partei Neuenburg

26

Für jede unkonventionelle Gasbohrung werden durch die mehrfachen Fracks bis zu 50 Millionen Liter Frischwasser verbraucht – das entspricht 20 olympischen Schwimmbecken und bis zu 100‘000 mal so viel wie bei konventioneller Gasförderung. Das Wasser muss aus lokalen Oberflächengewässern, Brunnen oder dem Trinkwassernetz entnommen werden (WWF 2013a: 3f.) 27 Der genaue Chemiecocktail ist meist unbekannt. Zwar ist die Gefahr, dass die Giftstoffe im Erdreich den weiten Weg bis ins oberflächennahe Trinkwasser migrieren, womöglich gering, aber zumindest für Thermalquellen und Mineralwasserbrunnen ist eine Verunreinigung nicht auszuschliessen.(WWF 2013a: 4).

18

Die Grüne Partei Neuenburg setzt sich für erneuerbare Energien ein und wehrt sich auf der politischen Ebene gegen das Projekt Cygne Blanc in Noiraigue (Verts 2013: 1). Zudem versuchen sie durch Informationskampagnen die Bevölkerung zu aufzuklären. Die Unabhängigkeit der Schweiz im Bereich der Energieversorgung soll nicht auf Kosten des Klimas

gehen.

Sie

fordert

von

der

Regierung

des

Kantons

Neuenburg

Energiesparmassnahmen in die Wege zu leiten und, bevor man in die Erdgasforschung investiere, soll an erster Stelle das Potenzial erneuerbaren Energien ausgeschöpft werden. Die Grünen Neuenburg schreiben in ihrer Argumentation gegen das Projekt in Noiraigue, dass die Risiken, auch wenn sie als gering eingestuft werden, schwerwiegende Konsequenzen auf den Kanton hätten: „75 % de la population privée de sa pricipale source d’eau potable! Les coûts résultants seraient exorbitants et la qualité incroyable de l’eau que nous buvons actuellement serait à jamais perdue.“ (Verts 2013: 1). Ferner werden Argumente wie Lärmbelästigung, Verunstaltung der Landschaft, schädliche Einwirkung in die Tier- und Pflanzenwelt, erhöhtes Verkehrsvolumen, gesteigertes Erdbebenrisiko oder noch Erzeugung von zusätzlichem Abfall aufgeführt. Die Grünen Neuenburg kündigen an, eine Kantonale Initiative gegen das Fracking zu lancieren, falls sich die Kantonsregierung nicht gegen Fracking ausspricht.

5.3 Konflikthergang Seit 100 Jahren wird, bisher weitgehend erfolglos, in der Schweiz nach Erdgas gesucht (Häne 2012). Einzig Swisspetrol ist – im Rahmen des Projekts Finsterwald im Entlebuch (LU) – in 4‘370 Meter Tiefe auf Erdgas gestossen. Zwischen 1985 und 1994 wurden 73 Millionen Kubikmeter natürliches Erdgas ins Gasnetz eingespeist. Danach versiegte das Lager – übrig blieb ein Verlust von 27 Millionen Franken. Knapp 20 Jahre später rückt, dank besseren Sondiertechniken und präziseren Untergrunddaten, der Neuenburger Jura auf den Radar der britischen Firma Celtique Energie Holdings Ltd (Celtique): Im Untergrund des Val-de-Travers wird 300 Mal mehr Erdgas vermutet als im Entlebuch. Celtique geht davon aus, dass sich im Val-de-Travers ein Erdgasvorrat von ungefähr 30 Milliarden Kubikmeter befindet, wovon circa 65 % zu nutzen sei. Demnach könnte die verwendbare Erdgas-Ressource auf 20 Milliarden Kubikmeter belaufen, was den Verbrauch der Schweiz (3.1 Milliarden Kubikmeter Erdgas pro Jahr) sieben Jahre lang decken könnte. 28 Die Existenz von Erdgas und die Schätzungen von Celtique halten unabhängigen Geologen für realistisch (Häne 2012). Im Jahr 2008 startet Celtique Energie Holding Ltd die «Operation Switzerland» und gründet ein Jahr später Celtique Energie Neuchâtel SA.29 Celtique erhält durch die jeweiligen Kantone 28

Celtique Energie. Notre projet. http://www.gaz-naturel-neuchatel.ch/notre-projet (zuletzt geöffnet am 2. Februar 2014). 29 Celtique Energie Neuchâtel SA. http://www.gaz-naturel-neuchatel.ch (zuletzt geöffnet am 5. Februar 2014).

19

drei Explorationslizenzen für die nebeneinanderliegenden Gebiete Berner Jura, Neuenburg und Leman-Vallorbe. Für das Projekt Cygne Blanc in Noiraigue, veröffentlicht Celtique folgende Ziele: Erstens sind Probebohrungen bis in 2300 Meter Tiefe geplant, um die tatsächlichen Erdgasressourcen im Val-de-Travers zu ermitteln. Dies allein kostet Celtique 10 Millionen Schweizer Franken. Im Falle einer Entdeckung verwertbarer Erdgasvorkommen sind folgende Szenarien denkbar (Conseil d’Etat Neuchâtelois 2010: 2 f.): Wenn das Vorkommen gross genug ist, wird das Erdgas gefördert und den Ankäufer bzw. Konsumenten geliefert. Im Falle eines mittelgrossen bis kleinen Fundes, kann das Erdgas vor Ort zum Antrieb von Generatoren benutzt werden wobei der erzeugte Strom anschliessend ins Stromnetz eingespeist wird. Falls die Probebohrungen aufzeigen, dass kein natürliches Erdgas im Neuenburger Boden vorhanden ist, kann der Standort als Lagerstätte benutzt werden indem importiertes Erdgas in den undurchlässigen Salzschichten gelagert wird (Conseil d’Etat Neuchâtelois 2010: 3). Das Erdgas würde damit im Sommer, wenn der Preis am niedrigsten ist, gekauft und im Winter, wenn die Nachfrage am höchsten ist, verkauft werden. Die Infrastruktur der Probebohrungen könnte auch für die Gewinnung von Energie durch Geothermie benutzt werden, da die Temperatur in 2300 Meter Tiefe vermutlich 80 Grad Celsius beträgt. Celtique weist darauf hin, kein Schiefergas fördern zu wollen: „Celtique Energie recherche uniquement du gaz naturel sur le canton de Neuchâtel. En aucun cas, la compagnie ne recherche de gaz de schiste. Celtique Energie s’engage à ne pas utiliser la méthode de la fracturation hydraulique ou chimique. Elles ne sont ni adaptées ni nécessaires pour l’exploration de la ressource en gaz visée.“30 Um ihr Vorhaben umsetzen zu können, muss sich Celtique an die Neuenburger Gesetzgebung halten. Nach der Neuenburger Loi sur les mines et les carrières (LMiCa) ist das Erdgasvorkommen im Val-de-Travers Besitz des Kanton.31 Zudem wird festgehalten, dass der Staatsrat (Exekutive) über die Kompetenz der Erteilung von Explorationslizenzen verfügt, der Grosse Rat (Legislative) aber für die Erteilung von Konzessionen zur Nutzung von Ressourcen verantwortlich ist. Der Präsident der Schweizer Energie-Geowissenschaftler Peter Burri hält fest: „Die Gassuche in der Schweiz findet weitgehend im juristischen Niemandsland statt. Ein landesweit geltendes Explorations- und Förderrecht gibt es nicht. Dafür zuständig sind die Kantone – und die sind von den neuen Projekten ziemlich überrumpelt worden.“ (zit. nach Gollmer 2013: 11). Aufgrund der Anträge von Celtique Energie Neuchâtel SA befasst sich im Frühjahr 2010 auch die Neuenburger Regierung konkret mit dem Thema Erdgas und kommt zum Schluss, dass die Förderung von natürlichem Erdgas eine Chance für den Kanton 30

Celtique Energie. Une exploration responsable. http://www.gaz-naturel-neuchatel.ch/notre-projet (zuletzt geöffnet am 10. Februar). 31 République et Canton de Neuchâtel. Loi sur les mines et les carrières. http://rsn.ne.ch/ajour_108/default.html?9311.htm (zuletzt geöffnet am 26. Januar 2014).

20

Neuenburg ist, insbesondere aus finanzieller Perspektive (Conseil d’Etat 2010: 5). Zudem könnte der Kanton seine Unabhängigkeit im Energiebereich steigern. Der Staatsrat bereitet ein Dekret vor, welches das Ausstellen einer Probebohr-Bewilligung an die Neuenburger Filiale der Celtique ermöglicht. Aufgrund der hohen Kosten der Suchbohrungen – über 10 Millionen Schweizer Franken (Häne 2012) – lanciert Celtique die Probebohrungen aber erst, wenn sie gleichzeitig auch die Konzession zur Nutzung erhält. So kommt es, dass am 28. Juni 2010 der Staatsrat des Kantons Neuenburg dem Grossen Rat den Bericht 10.03832 unterbreitet, um diesen über die Suche nach natürlichem Erdgas im Val-de-Travers zu informieren und um die Unterstützung des Projekts Cygne Blanc in Noiraigue zu bitten (Conseil Général 2013). Der Staatsrat äussert im Bericht seine Absicht, Celtique Energie Neuchâtel SA eine Explorationslizenz zu erteilen und bittet den Grossen Rat um eine Nutzungskonzession, welche Celtique Energie garantieren würde, dass sie im Falle eines Fundes das Erdgas auch exploitieren könnten. Dies entspricht dem Prinzip des Artikel 8, Absatz 1, der Neuenburger LMiCa nach welchem „la préférence pour la concession d’une mine appartient au porteur du permis qui a fait constater sa découverte.“ 33 Über die Gebühren für Ausbeutung kantonaler Bodenschätze kann erst zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt werden, da diese je nach befördertem Volumen variieren. Am 1. September 2010 nimmt der Grosse Rat den Vorschlag des Staatsrates mit 64 zu 21 Stimmen an und erteilt damit Celtique Energie Neuchâtel SA, im Falle eines Erdgasfundes, die Nutzungskonzession (siehe Anhang 2). Dies ist der Startschuss einer langwierigen Prozedur, welche Celtique bis zum Ansetzen der Bohrmaschinen durchlaufen muss. Das Projekt Cygne Blanc muss einer Umweltverträglichkeitsprüfung34 (UVP) unterstellt werden. Die Ergebnisse der UVP müssen zu einem späteren Zeitpunkt dem Baugesuch beigelegt werden, welches Celtique ebenfalls einreichen muss (Conseil d’Etat 2010). Die Kompetenz der Erteilung einer Baugenehmigung (im Sinne des Neuenburger BauG) steht der Gemeinde Val-de-Travers zu. Im Jahr 2011 verabschiedet die EU eine Erdgasverordnung mit der Absicht, in Krisenzeiten bei der Gasversorgung EU Drittländer wie die Schweiz erst in zweiter Linie zu berücksichtigen (Häne 2012). Dies fürchtet der Bundesrat und so schreibt das Bundesamt für Energie von Doris Leuthard einem allfälligen Erdgasreservoir im eigenen Land eine 32

Rapport du Conseil d’Etat au Grand Conseil (10.038): a) concernant une information au sujet de la recherche de gaz naturel dans le Val-de-Travers; b) à l’appui d’un projet de décret portant sur le principe de l’octroi, en cas de découverte, d’une concession d’exploitation d’hydrocarbures en faveur de la société Celtique Energie Neuchâtel SA. (Conseil d’Etat Neuchâtelois 2010: 1). 33 Art. 8, Absatz 1 des LMiCa. 34 Art. 10a des USG.

21

grosse Bedeutung zu. Die Sprecherin Marianne Zünd hält aber fest, dass bei einem Fund überprüft werden müsste, wie die vermehrte Nutzung von Erdgas mit der geplanten Energiewende kompatibel wäre. Am 4. Dezember 2012 werden im Bundeshaus Nationalund Ständeräte der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie durch ExBotschafter Thomas Borer, dessen Consulting-Firma Celtique Schweiz berät, über die Pläne der britischen Firma Celtique informiert (Häne 2012). „Si nous trouvons du gaz […] cela pourrait créer des dizaines d’empois et représenter des royalites énormes pour le canton de Neuchâtel“ erklärt Borer und äussert eine Summe von 500 Millionen Schweizer Franken (Kuenzi 2013a). Im Mai 2013 nimmt das Projekt Cygne Blanc in Noiraigue Formen an: Die vom Staatsrat und der Gemeinde Val-de-Travers geforderten Untersuchungen sind beinahe abgeschlossen (Kuenzi 2013a) – Celtique wird voraussichtlich noch in diesem Jahr das Baugesuch einreichen können. Doch zwei Wochen später, am 12. Juni 2013, veröffentlicht die Regionalzeitung Le Courrier ein vertrauliches Dokument von Celtique (siehe Anhang 3), welches ursprünglich ausschliesslich für seine Kapitalanleger verfasst wurde. Im 273seitigen Bericht analysiert Celtique für seine Anleger im Detail den europäischen Erdgasmarkt bezüglich verschiedener Methoden sowie Standorte. Zudem enthüllt das Dokument von Celtique, dass die Firma im Jura nach Schiefergas sucht, obwohl sie offiziell ausschliesslich konventionelles Erdgas fördern will: „Celtique is undertaking additional work to better understand the potential of the Toarcian (Lower Jurassic) und Autunian (Early Permian) shale despoits that lie within its large acreage position. Celtique believes the Toarcian and Autunian shales are well developed in the Jura region and lie within the gas maturity window in the central and northern parts of the area. Shale gas potential could, therefore, provide a very significant upside to the conventional gas potential of Celtique blocks.“ (zit. nach Grimm 2013). Celtique nimmt an, dass sie in der gesamten Jurakette bis zu 22 Mal mehr (im ungünstigsten Fall bis zu sieben Mal mehr) Schiefergas als konventionelles Erdgas exploitieren könnte (Grimm 2013: 2). In Noiraigue schätzen Experten, dass vier Mal mehr Schiefergas gefördert werden könnte als durch die konventionelle Gasförderung, womit die Förderung von Schiefergas für Celtique Energie bedeutend interessanter sein könnte, als natürliches Erdgas durch konventionelle Methoden zu exploitieren. Umweltverbände, Parteien und Bürger des Kantons Neuenburg reagieren heftig auf diese Veröffentlichung. Die Grünen des Kantons Neuenburg kündigen an, eine kantonale Initiative

22

zu lancieren, falls die kantonalen Autoritäten das Fracking nicht verbieten.35 Während die Gemeindeautoritäten des Val-de-Travers auf die Risikoanalyse des Projektes warten, beginnen die Anwohner von Noiraigue, sich mit den möglichen Folgen des Projekts Cygne Blanc zu befassen (Grimm 2013: 3). Le Courrier schreibt am 12. Juni: „Par ailleurs, les habitants de Noiraigue commencent à s’interroger sur les impactes de ce projet et à s’inquiéter des intentions réelles de Celtique Energie. Les prémices d’une mobilisation citoyenne?“ (Grimm 2013: 3). Knapp drei Wochen später gründen rund 70 Personen den Collectif Citoyen Val-de-Travers mit dem Ziel, Fracking im Kanton Neuenburg zu verbieten. Mehrere Mitglieder und Umweltverbände schliessen sich dem Collectif Val-de-Travers an und lancieren eine Petition für die Einrichtung eines Fracking-Moratoriums im Kanton Neuenburg. Die Petition muss bis am 3. September 2013 mit mindestens 4’500 Unterschriften dem Grossen Rat übergeben werden. Die freiwillige Helfer – unterstützt durch Greenpeace Neuenburg, WWF, Pro Natura, Grüne Partie Neuenburg und dem Collectif Nonau-gaz-de-schiste des Pays de Savoie – gehen von Haus zu Haus, besuchen Bahnhöfe, Festivals, Einkaufsmärkte, nehmen an Kundgebungen teil und versuchen so im ganzen Kanton Unterschriften zu sammeln und Personen von ihrem Anliegen zu überzeugen. Die Petition wird auf die Internetplattform Avaaz36 aufgeschaltet (dadurch können Unterschriften auf der ganzen Welt gesammelt werden), eine Facebookgruppe wird gegründet, eine Internetseite wird erstellt und Flyers, sowie Plakate, gedruckt. Zudem lässt Le Collectif Valde-Travers am 26. August allen Neuenburger Staatsräten und Parlamentarier ein Schreiben zukommen, in welchem sie um die Unterstützung ihrer Forderung bitten. Parallel dazu nimmt Celtique Energie Neuchâtel SA Stellung zum veröffentlichten Bericht Stellung und beteuert mehrfach, dass nicht nach Schiefergas gesucht wird. Thomas Borer hält fest: „Celtique Energie ne recherche pas de gaz de schiste dans le Val-de-Travers. Les demandes de permis soumises aux autorités en Suisse ainsi qu’en France ciblent uniquement des réservoirs conventionnels de gaz naturel, pas de gaz de schiste.“ (zit. nach Grimm 2013: 3). Am 25. Juni publiziert Celtique die von der Firma selbst in Auftrag gegebene Risikoanalyse zum Erdgasprojekt in Noiraigue. Sie ergibt, „dass die Bohrungen nach natürlichem Schiefergas

nicht

zu

einer

Gefährdung

der

Grundwasserreserven

und

der

Trinkwasserversorgung des Val-de-Travers führen sollte. Falls die Ergebnisse nun von den zuständigen

politischen

Instanzen

akzeptiert

werden,

die

anschliessende

Umweltverträglichkeitsprüfung positiv verläuft und keine unüberwindbaren Einwände gegen das Projekt vorgebracht werden, hofft das Unternehmen, die Probebohrungen in der ersten Hälfte des nächsten Jahres durchführen zu können.“ (NZZ 2013). Vertreter von Celtique sind 35 36

Grüne Partei Neuenburg. http://www.verts-ne.ch (zuletzt geöffnet am 10. Februar 2014). Avaaz. http://www.avaaz.org/de/ (zuletzt geöffnet am 25. Januar 2014).

23

sich aber bewusst, dass Teile der Bevölkerung sowie Vertreter der Städte Neuenburg und La Chaux-de-Fonds sich gegen das Projekt Cygne Blanc wehren. Diese Befürchtungen werden durch die lancierte Petition bestätigt. Am 3. September übergibt Le Collectif Val-de-Travers und seine Sympathisanten dem Präsidenten des Grossen Rates Philippe Bauer die 10’51837 gesammelten Unterschriften (siehe Anhang 4). Einen Monat später empfiehlt der Staatsrat dem Grossen Rat um Annahme der Motion „Initiative communale interdisant la prospection et l’exploitation de gaz de schiste dans le sous-sol neuchâtelois“ (Conseil Général 2013). Am 6. November 2013 nimmt der Grosse Rat die Motion widerstandslos an und bejaht das Postulat, welches ein Moratorium für die Suche und die gegenwärtige Fördermethode von Schiefergas verlangt. Von diesem Zeitpunkt an hat die Kantonsregierung ein Jahr Zeit, um die Motion in einem Gesetzestext zu versachlichen. Nach der Session verteidigen drei Mitglieder des Collectifs Val-de-Travers ihre Petition vor dem parlamentarischen Ausschuss zur Prüfung von Petitionen38. Der Ausschuss wird danach einen Bericht darüber vorbereiten, in welchem ebenfalls die Auffassung des Staatsrat aufgeführt wird. Am 29. November erlässt der Ausschuss zur Prüfung von Petitionen eine Pressemitteilung und informiert, dass der Petition nachkommen und einen Gesetzesentwurf erarbeiten wird, welcher für den gesamten Neuenburger Boden ein 10-jähriges Moratorium für die Suche und Förderung von Schiefergas vorsieht (siehe Anhang 5). Daraufhin publiziert das Collectif Val-de-Travers in seinem Pressecommuniqué (siehe Anhang 6), dass er die Annahme zur Kenntnis nimmt und „continuer à s’engager pour donner une information objective et argumentée sur le projet de Noiraigue et montrer l’absurdité que représenterait la réalisation d’un forage d’hydrocarbures - ne serait-ce qu’exploratoire - à cet endroit.“ (Collectif Citoyen Val-de-Travers 2013). Bezüglich dem Entscheid für die Suchbohrungen von Celtique nach natürlichem Erdgas wurde in der selben Zeitspanne ebenfalls gehandelt: Im Rahmen jährlicher Zusammentreffen zwischen den Neuenburger Autoritäten empfängt der Staatsrat am 23. September 2013 den Gemeinderat des Val-de-Travers (République et canton de Neuchâtel 2013). Das Ziel dieser Zusammenkunft ist ein Austausch über aktuelle Themen welche die Regierung und die Region Val-de-Travers betreffen. Der Gemeinderat legt dabei den Akzent auf dem heiklen Dossier der Bohrarbeiten von Celtique Energie. Darauf hin beteuert der Staatsrat seine ablehnende Haltung gegenüber dem Fracking und weist darauf hin, dass das Departement der Raumentwicklung und der Umwelt (DDTE) demnächst eine externe Arbeitsgruppe einsetzen wird um das umfangreiche Dossier von Celtique Energie zu untersuchen. In einem Pressekommuniqué wird kurz darauf kommuniziert, dass die Entscheidung um das Projekt in 37

Ca. 7’500 sind Papierunterschriften und 3’000 wurden anhand der Internetplattform Avaaz gesammelt. Collectif Val-de-Travers. http://www.collectifvaldetravers.ch/forage-au-val-de-travers/evolution-du-dossier/ (zuletzt geöffnet am 10. Februar 2014). 38

24

Noiraigue nicht wie geplant im Januar 2014, sondern erst im Frühling getroffen wird39. Ein offizieller Beschluss wird frühestens im Frühling 2014 gefasst. Zwei aktuelle Meldungen zum Thema Fracking können noch angeführt werden: Am 13. Januar, beziehungsweise 3. Februar 2014, stimmen der Generalrat des Kantons Neuenburg (mit 37 zu 2 Stimmen) und der Generalrat des Kantons La Chaux-de-Fonds (einstimmig) der Resolution „Pas de forage mettant en danger les ressources en eau potable de la Ville“ zu40. Zudem ist Fracking auch in der EU ein aktuelles Thema (für die EU-Mitgliedsstaaten gilt bezüglich Schiefergas nach wie vor das nationale Recht). Aus dem Kommissionspapier der zuständigen EU-Kommission, welches am 22. Januar 2014 publiziert wurde, geht hervor, dass weiterhin auf Gesetzesvorschläge verzichtet wird aber Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten formuliert werden (FAZ 2014): „Die Autoren legen den EU-Staaten nahe, bei der Schiefergas-Förderung umfangreiche Ökotests zu machen und die Öffentlichkeit früh einzubinden.“

6. Lösungsvorschläge Schutz- und Nutzungskonflikte wie im Fall Cygne Blanc im Val-de-Travers sind keine Seltenheit. Doch wie können Schutz- und Nutzungsinteressen gegeneinander abgewogen werden? Wie kann Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Zeitalter von Liberalisierung und Finanzkrise wirkungsvoll umgesetzt werden? Wie kann die Schweiz ihre Importabhängigkeit reduzieren indem sie auf die Förderung fossiler Energien verzichtet? Im bisherigen Kapitel fünf (Fallbeispiel: Projekt Cygne Blanc in Noiraigue) wurden verschiedene Akteure und Glaubenssysteme, eingesetzte Instrumente sowie Schutz-Nutzungskonflikte erörtert. Die Frage der Konfliktlösung drängt sich auf, aber die Interessen (Ökonomie versus Ökologie) klaffen drastisch auseinander: Soll Schiefergas in der Schweiz gefördert werden? „Eine gute Idee!“ finden gewisse Personen aus Politik und Wirtschaft, welche die Importabhängigkeit der Schweiz verringern oder im lukrativen Energiegeschäft mitwirken wollen. „Nein!“ finden Umweltschützer und manche Bürger und Politiker, welche sich zu Teil nicht nur gegen Fracking sondern auch gegen die Förderung fossiler Energien, bei deren Verbrennung CO2 entsteht, wehren. Uneinig ist sich auch die Politik in der Frage, wer Exploration und

39

Communique de presse commun: Rencontre entre le Conseil d’Etat et le Conseil communal de Val-de-Travers http://www.val-de-travers.ch/fileadmin/sites/vdt/files/politique/documents/communiques_presse/130923communique-rencontre-CE-CC.pdf (zuletzt geöffnet am 4. Februar 2014). 40 Collectif Citoyen Val-de-Travers. http://www.collectifvaldetravers.ch/forage-au-val-de-travers/evolution-dudossier/ (zuletzt geöffnet am 12. Februar 2014).

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Förderung in der Schweiz überhaupt regeln soll. Muss die Kompetenz weiterhin bei den Kantonen liegen oder wäre eine nationale Lösung sinnvoll? Welche

Instrumente

oder

Massnahmen

existieren,

um

solch

komplexe

Schutz-

Nutzungskonflikte zu lösen? Der Prozess in Noiraigue ist in vollem Gange und bisher wurden keine konkreten Lösungsmassnahmen aktiviert. Möglich wären Interessenabwägungen auf dem Gesetz basierend, Mediationen im Sinne einer unparteiischen Vermittlung zwischen den Interessen verschiedener Parteien oder grössere Strategien und Massnahmenpläne. Bei solch weit auseinanderliegenden Positionen erscheinen uns diese Ansätze zum jetzigen Zeitpunkt kaum anwendbar. Im Rahmen im Seminar und während den Recherchen angeeigneten Kenntnisse sind wir deshalb zum Schluss gekommen, dass die Gefahren von Fracking nicht ausser Acht gelassen werden dürfen. Unfälle, die durch Fracking verursacht werden können, hätten weitreichende Konsequenzen für die Wasserversorgung und für die Natur. Aus diesem Grund wurden folgende vier Lösungsansätzen erarbeitet: 1)

Ein Verbot: Die verschiedenen Instrumente unterscheiden sich nach ihrem Zwang,

welchen sie den Adressaten auferlegen. Der höchste staatliche Zwang geht von einem Verbot aus. Ein Verbot ist ein wirkungsvolles Instrument, um ein Ziel zu erreichen, denn es unterbindet jegliche Anwendung eines unerwünschten Verhaltens. Im Sinne eines Lösungsansatzes, welcher für alle beteiligten Parteien vertretbar ist, könnte man anstatt Fracking komplett zu verbieten, gewisse Aspekte wie besonders schädliche chemische Substanzen oder Bohrungen in Trinkwasserschutzzonen untersagen. Bezüglich der im Fracking verwendeten chemischen Zusätzen hält der Geologe und Präsident der EnergieGeowissenschaftler Peter Burri fest: „In der Zwischenzeit müssen alle Zusätze aber meistenorts deklariert werden. Praktisch alle Zusätze können heute durch unbedenkliche, ungiftige Stoffe ersetzt werden.“ (Gollmer 2013: 11). 2)

Ein Moratorium: Ähnlich wie ein Verbot, aber ein nicht so starker staatlicher Zwang

geht von einem Moratorium aus. Ein Moratorium ist ein vorübergehender Aufschub eines Vorhabens, also eine Verzögerung der Anwendung der Fracking Methode. Mit Hilfe eines Moratoriums kann ein politischer Entscheid, welcher weitreichende Folgen haben könnte für eine Zeit aufgeschoben werden bis die Unsicherheit bereinigt ist. In dieser Zeit können Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt, die Forschung weitergetrieben, oder Auswirkungen von Fracking im Ausland beobachtet werden. 3)

Eine Gesetzesänderung: Anstatt einer kantonalen Lösung anhand eines Verbotes

oder eines Moratorium, könnte auch eine nationale Lösung gefunden werden. Durch den 26

Föderalismus sind die kantonalen Gesetze unterschiedlich in ihrer Auffassung gegenüber Fracking. Während, wie bereits gesehen, der Kanton Neuenburg nun ein Moratorium ausgesprochen hat, sind Fracking und Probebohrungen in anderen Kantonen von Gesetztes wegen erlaubt. Eine Gesetzes- oder Verfassungsänderung könnte dem Bund mehr Rechte übertragen, damit ein einheitliches Gesetz geschaffen werden kann. Damit wären nicht nur diejenigen eingeschlossen, welche in Projekt auf ihrem Gebiet haben, sondern auch die Kantone, welche durch die Auswirkungen von Unfällen betroffen wären.

Der Bundesrat

schlägt in einer Stellungnahme im Februar 2013 eine Gesetzesänderung auf freiwilliger Basis vor (Bundesversammlung 2013a): „Eine freiwillige Harmonisierung der kantonalen Gesetze wären […] denkbar, falls sie von den betroffenen Akteuren gewünscht wird.“ 4) Stufe

Eine nationale Strategie: Noch im grösseren Rahmen als eine Gesetzesänderung auf Bund

können

Strategien

oder

Massnahmenpläne

darstellen.

Da

die

Grundwasserversorgung verschiedener Seen auch andere Kantone betrifft, erscheint eine Kantonsübergreifende Strategie durchaus als sinnvoll. Es müsste also eine nationale Strategie definiert werden, in welcher alle Kantone eingeschlossen sind. Wichtig wäre dabei, dass

die

nationale

Strategie

keine

gesetzliche

Lösung

vorschreibt,

sondern

zur

Lösungsfindung die Wissenschaft, betroffene Behörden, nichtstaatliche Organisationen miteinbezieht.

Das

Bundesamt

für

Energie

würde

es

begrüssen,

wenn

der

guteidgenössischer Flickenteppich einer einheitlichen Regelung weichen würde. 41 An der Energiedirektorenkonferenz des 23. August 2013 in St.Gallen schlug das BFE vor, mit allen Kantonen (nicht nur direkt betroffene), Wissenschaftsexperten und allen beteiligten Behörden eine nationale Strategie zu definieren.

7. Fazit Die USA gewinnt heutzutage 50 % seines Gasbedarfs durch Fracking. In der Schweiz wird diese verheissungsvolle Methode zur Gewinnung von Erdgas nicht eingesetzt. Fracking ist eine Technologie, mit welcher unzugängliche Erdgasvorkommen in dichten Gesteinen erschlossen werden können. Dies, indem Wasser mit hohem Druck in das Gestein gepresst wird. Dieses Wasser ist mit Chemikalien und Sand versetzt, um die entstehenden Risse im Gestein füllen zu können. Die Möglichkeiten einer weitreichenden Energieversorgung durch Schiefergas sind enorm. Allerdings ist, neben den wirtschaftlichen Vorteilen, die Umweltverträglichkeit von Fracking bis heute umstritten. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit 41

SRF, Schweizer Radio und Fernsehen. 10vor10. http://www.srf.ch/player/tv/10vor10/video/fracking-moratoriumgefordert?id=8a564281-69d4-4242-b475-8e6cb410969f (zuletzt geöffnet am 13. Februar 2014).

27

wurde versucht, nach einer Einführung in die Problematik, an erster Stelle die unterschiedlichen Schutz- und Nutzungsinstrumente sowie die jeweiligen Vor- und Nachteile von Fracking aufzuzeigen. Dies wurde anhand der aktuellen Debatte im Val-de-Travers rund um das Projekt von Celtique Energie Neuchâtel SA veranschaulicht. Auf der Basis der erlangten Kenntnisse wurde in einem letzten Teil versucht, mögliche Lösungsansätze aufzuzeigen. Ein Verbot gewisser Substanzen oder Standorte wie Trinkwasserschutzzonen könnte das Risiko minimieren; ein vorübergehendes Moratorium würde der relativ neuen Technik Zeit geben, sich zu beweisen und weiterzuentwickeln bevor sie in der Schweiz angewandt wird; eine Gesetzesänderung würde dem Bund erlauben, ein einheitliches Gesetz zu erarbeiten; eine nationale Strategie wäre sinnvoll, da Standorte sowie potenzielle Gefahren von Fracking über die Kantonsgrenzen hinausgehen können. Im Allgemeinen erweist sich der Schutz- und Nutzungskonflikt rund um das Fracking – nicht nur für die vorliegende Arbeit sondern für die Schweiz – als eine grosse Herausforderung. Die unterschiedlichen Interessen liegen weit auseinander und zum jetzigen Zeitpunkt muss jeder Kanton dafür eine eigene Lösung suchen. Um den Rahmen der Arbeit nicht zu sprengen, wurde einzig der Konflikt in Neuenburg erläutert – und dabei wurden lediglich die Fakten aufgeführt. Interessant wäre gewesen, tiefer in den Fall hineinzugehen und die unterschiedlichen

Positionen,

Interessen,

Argumentationslinien

und

Prozesse

zu

analysieren. Eine vergleichende Studie zwischen den Kantonen wäre ebenfalls spannend. Ferner wäre eine internationale Analyse reizvoll. Man hätte die unterschiedlichen Politiken, sowie die verschiedenen Abkommen der Schweiz mit dem Ausland (wie beispielsweise die Espoo-Konvention, welche ihre Mitgliedstaaten verpflichtet, bei Projekten mit voraussichtlich erheblichen grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen, die betroffenen Nachbarländer zu konsultieren), zum Thema Fracking und Erdgas untersuchen können. Dieser Blickwinkel wäre vor allem für die Frackingvorhaben im Val-de-Travers und am Bodensee spannend gewesen.

28

Literaturverzeichnis Balmer, Dominik. 2013: Berner Regierungsrat will kein Fracking-Verbot. Webdokument. http://www.bernerzeitung.ch/region/kanton-bern/Berner-Regierungsrat--will-keinFrackingVerbot/story/17312410 (zuletzt geöffnet am: 5. Februar 2014). Bergregalgesetz. 2003: Bergregalgesetz (BRG). Webdokument. http://www.sta.be.ch/belex/d/9/931_1.html (zuletzt geöffnet am: 14. Februar 2014). BFE, Bundesamt für Energie. 2013: Schweizerische Gesamtenergiestatistik 2012. Webdokument. http://www.bfe.admin.ch/themen/00526/00541/00542/00631/index.html?lang=de&dossier_id =00763 (zuletzt geöffnet am 17. Februar 2014). Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer. 1991: Gewässerschutzgesetz – Allgemeine Bestimmungen. Webdokument. http://www.admin.ch/opc/de/classifiedcompilation/19910022/index.html (zuletzt geöffnet am: 06. Februar 2014). Bundesgesetz über den Umweltschutz. 1983: Umweltschutzgesetz (USG). Webdokument. http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19830267/index.html (zuletzt geöffnet am: 02. Februar 2014). Bundesverfassung. 1999: Art. 76 Wasser. Webdokument. http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html#a76 (zuletzt geöffnet am 01. Februar 2014). Bundesversammlung. 2013a: Curia Vista - Geschäftsdatenbank. 12.1136 - Anfrage: Erdgasvorkommen in der Schweiz von Compte Raphaël. Webdokument. http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20121136 (zuletzt geöffnet am 13. Februar 2014). Bundesversammlung. 2013b: Curia Vista - Geschäftsdatenbank. 12.4262 - Motion. Kein Fracking. Zum Schutz des Bodensee-Trinkwassers sowie von Flora und Fauna von Reinmann Lukas. Webdokument. http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20124262 (zuletzt geöffnet am 8. Februar 2014). Collectif Citoyen Val-de-Travers. 2013: Communiqué de presse. Webdokument. http://collectifvaldetravers.ch/files/2513/8614/4275/Communiqu_Presse_2013-12-03.pdf (zuletzt geöffnet am 10. Februar 2014). 29

Conseil d'Etat Neuchâtelois. 2010: Recherche de gaz naturel dans le Val-de-Travers. Rapport 10.308. Webdokument. http://www.collectifvaldetravers.ch/files/8413/8332/2530/Rapport_CE_au_GC_28.06.2010.pd f (zuletzt geöffnet am 20. Januar 2014). Conseil général. 2013: Initiative communale interdisant la prospection et l’exploitation de gaz de schiste dans le sous-sol neuchâtelois. Numéro 13.160. Webdokument. http://www.ne.ch/autorites/GC/objets/Documents/Motions/2013/13160.pdf (zuletzt geöffnet am 26. Januar 2014). Dajan, Roman. 2008: Heiss auf Öl: Auch in der Schweiz wird gebohrt. Webdokument. http://www.20min.ch/news/dossier/erdoel/story/21529403 (zuletzt geöffnet am 7. Februar 2014). Exxon Mobile. 2013: Taking on the world’s toughest energy challenges. Summary annual report. Webdokument. http://corporate.exxonmobil.com/~/media/Reports/Summary%20Annual%20Report/2012/new s_pub_sar-2012.pdf (zuletzt geöffnet am 14. Februar 2014). FAZ, Frankfurter Allgemeine Zeitung. 2014: EU-Kommission verzichtet auf Gesetzesvorschlag zum Schiefergas. Webdokument. http://www.faz.net/agenturmeldungen/unternehmensnachrichten/roundup-eu-kommissionverzichtet-auf-gesetzesvorschlag-zum-schiefergas-12753786.html (zuletzt geöffnet am 13. Februar 2014). Gollmer, Martin. 2013: In der Schweiz gibt es möglicherweise für Jahrzehnte Erdgas. In Finanz und Wirtschaft Nr. 20 vom 13. März 2013, S. 11. Grand Conseil Neuchâtelois. 2010: Lois et décrets publiés dans la feuille officielle. Feuille officielle numéro 36, du 10. septembre 2010. Webdokument. http://www.ne.ch/autorites/GC/objets/Documents/Motions/2013/13160.pdf (zuletzt geöffnet am 24. Januar 2014). Grimm, Claude. 2013: Celtique Energie convoite le gaz de schiste neuchâtelois. In Le Courrier Nr. 133 vom 12. Juni 2013, S. 2. Häne, Stefan. 2012: Der Schweiz winkt ein grosser Erdgas-Fund. Webdokument. http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Der-Schweiz-winkt-ein-grosserErdgasFund/story/13319055 (zuletzt geöffnet am 19. Januar 2014).

30

Heitmann, Peter. 2004: Gesetzliche Grundlagen für die Rohstoffnutzung und für andere geologische Aktivitäten. Webdokument. http://www.geologieportal.ch/internet/geologieportal/de/home/topics/resources/miniglaw/short desc.parsys.71016.downloadList.53747.DownloadFile.tmp/bergregalgesetzgrundlagen.pdf (zuletzt geöffnet am 11. Februar 2014). Jahn, Thomas. 2014: Eine neue Ära. Webdokument. http://www.handelsblatt.com/technologie/das-technologie-update/energie/fracking-eine-neueaera/9390886.html (zuletzt geöffnet am 28. Januar 2014). Küenzi, Françoise. 2013a: Le forage de Noiraigue fait débat. Webdokument. http://www.arcinfo.ch/fr/regions/val-de-travers/le-forage-de-noiraigue-fait-debat-560-1191123 (zuletzt geöffnet am 8. Feburar 2014). Küenzi, Françoise. 2013b: Le rapport hydrogéologique de Celtique estime "insignifiants" les risques du forage de Noiraigue. Webdokument. http://www.arcinfo.ch/fr/regions/val-detravers/le-forage-de-noiraigue-fait-debat-560-1191123 (zuletzt geöffnet am 10. Feburar 2014). NZZ, Neue Zürcher Zeitung. 2013: Risikoanalyse zu Erdgasprojekt in Noiraigue verläuft positiv. Webdokument. http://www.nzz.ch/aktuell/wirtschaft/wirtschaftsnachrichten/risikoanalyse-zu-erdgasprojekt-innoiraigue-verlaeuft-positiv-1.18105605 (zuletzt geöffnet am 19. Januar 2014). République et canton de Neuchâtel. 2013a: Rencontre entre le Coneil d'Etat et le Conseil communal de Val-de-Travers. Webdokument. http://www.ne.ch/medias/Pages/130923rencontre-vdt.aspx (zuletzt geöffnet am 5. Feburar 2014). République et canton de Neuchâtel. 2013b: Communiqué de presse. Non au forage d'hydrocarbures dans le Val-de-Travers. Webdokument. http://collectifvaldetravers.ch/files/5413/8573/7197/Communique_de_press_131129.pdf (zuletzt geöffnet am 7. Feburar 2014). Royal Dutch Shell. 2013: Building an Energy Futur. Annual Report. Webdokument. reports.shell.com/annual-report/2012/servicepages/downloads/files/entire_shell_ar12.pdf (zuletzt geöffnet am 17. Februar 2014).

31

Springer, Axel. 2014: Stehen am Bodensee bald Fracking-Türme. Webdokument. http://www.welt.de/regionales/stuttgart/article117268939/Stehen-am-Bodensee-baldFracking-Tuerme.html (zuletzt geöffnet am: 13. Februar 2014). SRF Schweizer Radio und Fernsehen. 2013: Erdgas in der Schweiz: Selbstversorgung oder Totalverbot? Webdokument. http://www.srf.ch/news/schweiz/erdgas-in-der-schweizselbstversorgung-oder-totalverbot (zuletzt geöffnet am 16. Februar 2014). Tagblatt. 2013: Celtique Energie zieht Fracking in Betracht. Webdokument. http://www.tagblatt.ch/aktuell/schweiz/tb-in/Celtique-Energie-zieht-Fracking-inBetracht;art120101,3437204 (zuletzt geöffnet am 16. Februar 2014). Trinkwasser. 2014: Wasser ist Leben. Webdokument. http://www.trinkwasser.ch/dt/frameset.htm?html/trinkwasser/tw_lebensmittel_01.htm~mainFr ame (zuletzt geöffnet am 13. Februar 2014). Verts, Le Partie des Verts neuchâtelois. 2013: Arguments des verts neuchâtelois contre le forage de Noiraigue. Webdokument. http://www.vertsne.ch/fichier/parti_cantonal/news/arguments_verts_contre_forage_noiraigue.pdf (zuletzt geöffnet am 3. Februar 2014). Winder, Marina. 2013: Klare Regeln für das Fracking. Webdokument. http://www.tagblatt.ch/ostschweiz/thurgau/kantonthurgau/tz-tg/Klare-Regeln-fuer-dasFracking;art123841,3278956 (zuletzt geöffnet am 10. Februar 2014). WWF, World Wide Fund For Nature. 2013a: Positionspapier Gasförderung in der Schweiz. Webdokument. http://assets.wwf.ch/downloads/uwa_positionspapier_fracking.pdf (zuletzt geöffnet am 5. Februar 2013). WWF, World Wide Fund For Nature. 2013b: Fracking – rettende Brücke oder riskante Sackgasse?Hintergründe, Potenziale und Risiken unkonventioneller Schiefergasförderung aus Sicht des WWF Schweiz. Bern, WWF.

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Anhänge Anhang 1: Projekt Cygne Blanc

Quelle: Celtique Energie. Notre projet. http://www.gaz-naturel-neuchatel.ch (zuletzt geöffnet am 15. Februar 2014).

Quelle: Celtique Energie. Coup géologique du sous-sol du Val de Travers. Webdokument. http://www.gaz-naturel-neuchatel.ch/notre-projet (zuletzt geöffnet am 19. Januar 2014).

33

Anhang 2: Konzession zur Ausbeutung

Grand Conseil Neuchâtelois. 2010: Lois et décrets publiés dans la feuille officielle. Feuille officielle numéro 36, du 10. septembre 2010. Webdokument. http://www.ne.ch/autorites/GC/objets/Documents/Motions/2013/13160.pdf (zuletzt geöffnet am 24. Januar 2014).

34

Anhang 3: Rapport Celtique Energie

Quelle: Grimm, Claude. 2013. Celtique Energie convoite le gaz de schiste neuchâtelois. In Le Courrier Nr. 133 vom 12. Juni 2013, S. 2.

35

Anhang 4: Motion Gemeinde Val-de-Travers

Quelle: Lois et decrets publies dans la feuille officielle numéro 36, du 10 septembre 2010 (Grand Conseil Neuchâtelois 2010).

36

Anhang 5: Pressemitteilung: Entrée en matière sur la pétition

Quelle: République et canton de Neuchâtel. 2013b: Communiqué de presse. Non au forage d'hydrocarbures dans le Val-de-Travers. Webdokument. http://collectifvaldetravers.ch/files/5413/8573/7197/Communique_de_press_131129.pdf (zuletzt geöffnet am 7. Feburar 2014).

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Anhang 6: Pressemitteilung Collectif Val-de-Travers

Collectif Citoyen Val-de-Travers. 2013: Communiqué de presse. Webdokument. http://collectifvaldetravers.ch/files/2513/8614/4275/Communiqu_Presse_2013-12-03.pdf (zuletzt geöffnet am 10. Februar 2014).

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Selbstständigkeitserklärungen “Ich erkläre hiermit, dass ich die vorliegende schriftliche Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Alle Stellen der Arbeit, die anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen wurden, habe ich in jedem Fall unter Angabe der Quelle als Entlehnung kenntlich gemacht. Das Gleiche gilt auf für evt. beigegebene Zeichnungen und Darstellungen. Mir ist bekannt, dass ich anderenfalls ein Plagiat begangen habe, dass diese mit der Note 1 bestraft wird und dass ich vom Dekan einen Verweis erhalte.“

Julia Schultheiss, Bern, 17. Februar 2014 Marcel Schuler, Bern, 17. Februar 2014 Yasmin Hofstetter, Bern, 17. Februar 2014 Kristel Marbach, Bern, 17. Februar 2014

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