ARBEITSZEIT UND IHRE GRENZEN

ARBEITSZEIT UND IHRE GRENZEN PAUSENREGELUNG UND MAXIMALE ARBEITSZEIT GEMÄß ARBEITSZEITGESETZ Astrid Hermann Referat Sozialer Arbeitsschutz 20.04.2017 ...
Author: Leon Feld
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ARBEITSZEIT UND IHRE GRENZEN PAUSENREGELUNG UND MAXIMALE ARBEITSZEIT GEMÄß ARBEITSZEITGESETZ Astrid Hermann Referat Sozialer Arbeitsschutz 20.04.2017

Arbeitszeitgesetz

?????????????????????????????? Häufige Fragen zum Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

 Wie lange darf ein Beschäftigter täglich / wöchentlich arbeiten?

 Was zählt zur Arbeitszeit im Sinne des ArbZG?  Bereitschaftszeit, Nachtarbeit, Sonntagsarbeit,…  Wann und wie lang muss eine Pause sein?  Was zählt als Pause im Sinne des ArbZG?

 Wie lang muss die Ruhezeit sein?

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Arbeitszeitgesetz HINWEIS:

Geltungsbereich ArbZG: alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Weitergehende Regelungen zur Arbeitszeit finden sich u.a. im Jugendarbeitsschutzgesetz sowie im Mutterschutzgesetz.

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Arbeitszeitgesetz Arbeitszeit gemäß ArbZG Arbeitszeit = Zeit von Beginn bis Ende der Arbeit abzüglich Pausen ▶

Täglich maximal 10 Stunden!

ABER: durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit maximal 8 Stunden und durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit maximal 48 Stunden - Durchschnitt innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern werden zusammengerechnet! Arbeitszeiten (> 8 Std.) müssen dokumentiert und 2 Jahre aufbewahrt werden. Weitere Aufzeichnungs-/Aufbewahrungspflichten ergeben sich z.B. aus dem Mindestlohngesetz! ARBEITSZEIT UND IHRE GRENZEN 4

Arbeitszeitgesetz Arbeitszeit gemäß ArbZG

Für Nachtarbeitnehmer gilt jedoch: Der Ausgleichszeitraum zur Erreichung des Durchschnitts der werktäglichen und wöchentlichen maximalen Arbeitszeiten beträgt einen Monat oder 4 Wochen. Nachtarbeit: jede Arbeit zwischen 23 und 6 Uhr, die länger als 2 Stunden dauert. Als Nachtarbeitnehmer gelten Beschäftigte, die normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht leisten oder mindestens 48 Tage im Kalenderjahr in der Nacht Arbeiten.

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Arbeitszeitgesetz Sonntagsarbeit: Sonntag ist Ruhetag - eigentlich!

Grundsätzliches Sonntagsarbeitsverbot / Feiertagsarbeitsverbot, ABER: Verkehrsbetriebe sind vom Verbot ausgenommen! Bedingung: Der Beschäftigte erhält einen Ersatzruhetag 

für eine Beschäftigung am Sonntag innerhalb von 14 Tagen,



für eine Beschäftigung am Feiertag innerhalb von 8 Wochen.

Außerdem stehen JEDEM Beschäftigten mind. 15 freie Sonntage im Jahr zu!

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Arbeitszeitgesetz Warten auf Arbeit?!.

„(…)Standzeiten von Taxifahrern sind Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes und der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG. (…)“ (LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07. Februar 2014 – 2 Sa 25/14)

Standzeiten / Wartezeiten im und am Taxi etc. sind Bereitschaftszeiten. Während einer Bereitschaftszeit muss der Beschäftigte sich an einem vom Arbeitgeber festgelegten Ort (innerhalb oder außerhalb des Betriebes) aufhalten, um ggfs. unverzüglich die Arbeit aufnehmen zu können. Bereitschaftszeiten zählen vollständig zur Arbeitszeit. Arbeitszeit im Sinne des ArbZG ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeitszeit abzüglich der Ruhepausen. Anders die Rufbereitschaft….

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Arbeitszeitgesetz Pausen sind Pflicht

Pausen im Sinne des ArbZG sind Zeiten, die den Beschäftigten zur freien Verfügung stehen. Vor Schichtbeginn muss mindestens ein Zeitkorridor für die Pause feststehen. Ab 6 Stunden Arbeitszeit: mind. 30 min Pause Ab 9 Stunden Arbeitszeit: mind. 45 min Pause insgesamt Pausenteilung möglich, jedoch mind. 15 min. Unterbrechungen unter 15 min sind keine Pause im Sinne des ArbZG!

Pausen nicht zu Beginn und am Ende der Arbeitsschicht!

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Arbeitszeitgesetz Ruhezeit – Zeit zur Erholung

Nach der Arbeit steht dem Beschäftigten eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu. In Verkehrsbetrieben kann diese auf 10 Stunden gekürzt werden, wenn diese Kürzung durch eine Verlängerung einer Ruhezeit auf mind. 12 Stunden innerhalb von 4 Wochen oder einem Kalendermonat ausgeglichen bzw. „nachgeholt“ wird.

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Arbeitszeitgesetz Weitere Informationen:

www.hamburg.de/arbeitsschutz http://www.hamburg.de/arbeitszeit/  hier auch: FAQ & Download „Arbeitszeit in Taxenunternehmen“ [email protected]



Arbeitsschutztelefon: 040/ 42837-2112 Mo bis Mi, Fr: 10 bis 13 Uhr Do: 10 bis 13 Uhr, 14 bis 16 Uhr

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VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT

20.04.2017