Antwort: Hiermit ist die Erstellung der Werkplanung gemeint, die nach Auftragserteilung erforderlich ist

Beantwortung der Bieterfragen ICB-032 Fenster- und Verglasungsarbeiten 1. Frage: Im Leistungsverzeichnis (z.B. Pos. 01.01.0001) sind deutlich mehr Flü...
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Beantwortung der Bieterfragen ICB-032 Fenster- und Verglasungsarbeiten 1. Frage: Im Leistungsverzeichnis (z.B. Pos. 01.01.0001) sind deutlich mehr Flügel beschrieben, als in den entsprechenden Zeichnungen erkennbar sind. Wonach sollen wir uns richten? LV-Text oder Zeichnung? Antwort: Grundsätzlich ist der LV-Text als vorrangig zu behandeln. Bei den zu öffnenden Flügeln sind die Brüstungsflügel und die nebenstehenden Flügel gemeint. Zur Verdeutlichung wird ein Ansichtsplan beigefügt.

2. Frage: Gemäß Anlage ICB-032(Angebot) ist als Vergabeart ein „offenes Verfahren“ vorgesehen. Nach Anlage ICB-032_01(Aufforderung zur Angebotsabgabe) werden nach Fristablauf eingehende Angebote „…im weiteren Verhandlungsverfahren nicht mehr berücksichtigt“. Welches Vergabeverfahren wird angewendet? Antwort: Es wird das offene Vergabeverfahren angewendet. 3. Frage: „Zur Prüfung der angebotenen Konstruktion sind Detailzeichnungen aller betreffenden Punkte, Muster und System-Prüfzeugnisse vorzulegen.“ Wie ist dieser Hinweis im Einzelnen zu verstehen? Was ist auf welcher Basis, in welchen Umfang, zu welchen Zeitpunkt vorzulegen? Antwort: Hiermit ist die Erstellung der Werkplanung gemeint, die nach Auftragserteilung erforderlich ist.

4. Frage: „Folgende Zertifikate sind dem Angebot zwingend beizulegen:“ 1. Welche Blitzschutzmaßnahmen sind gefordert bzw. wo in der Ausschreibung wie beschrieben? 2. Welche Fassadendurchdringungen sind gemeint bzw. wo in der Ausschreibung wie beschrieben? 3. Welche Gerüstverankerungen sind gemeint und wo in der Ausschreibung wie beschrieben? 4. Für welche Positionen sollen Uw, Ucw…-Nachweise vorgelegt werden. 5. Zu welchen Zeitpunkt sind/können Nachweise/Zertifikate vorzulegen? Antwort: Zu 1. Es sind keine Blitzschutzmaßnahmen erforderlich. Sämtliche Arbeiten erfolgen durch das Gewerk Elektro bzw. Fassadenbau. Zu 2. Es gibt keine Durchdringungen. Zu 3. Die erforderlichen Gerüstverankerungen sind als Positionen neu in das LV aufgenommen worden. (s. Anlage)

Zu 4. Für sämtliche Positionen sind die erforderlichen Nachweise zu erbringen. Zu 5. Diese Nachweise sind vor Auftragserteilung zu erbringen. 5. Frage: Gemäß Leistungsbeschreibung werden an die Füllungen, Anschlüsse, Raum- und Deckenübergänge der Fenster- und Türelemente sowie P/R-Fassaden keine besonderen Schallschutzanforderungen gestellt. Ist das richtig? Antwort: Ja, weil die Längsschalldämmung durch die Ausführung mittels konstruktiver Kopplungsprofile gewährleistet wird. Sonstige Schallschutzanforderungen gibt es nicht. 6. Frage: Unter „(Beschlag 4) wird allgemein ein Fenstergriff mit verdeckt liegendem Getriebe beschrieben. Notwendige Angaben über Form, Funktionen und Qualitätsstandart fehlen. Separate Positionen mit notwendigen Griffbeschreibungen sind im Leistungstext nicht vorgesehen. Welcher Fenstergriff ist beim „Beschlag 1“= DK-Beschlag anzubieten? Welcher Fenstergriff ist beim „Beschlag 3“= Revisionsflügel(Putzflügel) anzubieten?

Antwort: Beispielbild zu Fenstergriff Beschlag 1, Edelstahl gebürstet. Fenstergriff Beschlag 2, nach Wahl des AN, als Blindrosette 7. Frage: Bei Alu-Fensterelementen(75 mm tief) sowie Alu-Verbundfensterelementen(120 mm tief) sind Füllungen in der Sorte G9 beschrieben. Die Beschreibung der Glassorte ist unverständlich: „ESG einschalig (Brüstungsverglasung) aus…“ als „Typ: Pfostentiefes Einsatzpaneel…“. Wie ist der beschriebene Aufbau als Ausfachung in Drehflügel(Putzflügel) und Brüstungsfeldern als Drehflügel(Putzflügel) bei Alu-Fenstern zu verstehen –Regeldetail-? Wie ist der beschriebene Aufbau als Ausfachung in Drehflügel(Putzflügel) und Brüstungsfeldern als Drehflügel(Putzflügel) bei Alu-Verbundfenstern mit/ohne innenliegenden Sonnenschutzlamellen zu verstehen-Regeldetail-?

Antwort: Zu 1. Die Positionsbeschreibung für Glassorte „G9“ wurde überarbeitet. (siehe LV, als Anlage) 8. Frage: Bei Alu-Fensterelementen(75 mm tief) sowie Alu-Verbundfensterelementen(120 mm tief) sind die Füllungen der Glaspaneel-Wandfelder in der Sorte P1 beschrieben. Die Beschreibung „P1 Verbundpaneel“ als planebenes Glaspaneel mit einer Gesamtstärke von 50 mm steht im Widerspruch zu den Systemdetail 01= Alu-Blechpaneel mit gefälzter Innenschale sowie Systemdetail 04= Alu-Blechpaneel mit planebener Außen- und Innenschale. Welche Ausführung und Aufbau ist für Alu-Fenstern richtig? Welche Ausführung und Aufbau ist für Alu-Verbundfenstern richtig? Antwort: Die Systemdetails beinhalten systemabhängige Maße und sind auf das gewählte System abzustimmen. Die Innenkante muss bündig sein. 9. Frage: Die Anschlussbeschreibungen „seitl.-, oben- und unten (Fenster) hinterlüftete Fassade“ sollen für beide Elementtypen –Alu-Fenster / Alu-Verbundfenster gelten. Hierzu vorliegende Regeldetails –Systemdetails Alu-Verbundfenster ICB-032_27- und Fassadenschnitt Alu-Fenster ICB-032_24- stehen im Widerspruch zur Beschreibung. In den Regeldetails zu den Alu-Verbundfenstern und Fassadenschnitt Alu-Fenster sind entgegen Text keine Innenversiegelungen, keine Aluminiumwinkel, keine in nicht separaten Positionen beschriebenen Wandanschlussblechverkleidungen und keine äußeren F-förmige Anschlussprofile dargestellt. Ein angedachtes Folienabdichtverfahren -diffusionsoffen/diffusionsdicht- ist nicht klar dargestellt sowie ist anhand vorliegender Unterlagen der Bedarf von Aluminium-Außenfensterbänken nicht nachvollziehbar. Eventuell notwendige Anschlussausbildungen im Bereich der Stützen hinter den GlaspaneelWandfeldern P1 werden nicht erwähnt. Wie eine kontrollierte Wasserführung der geschossübergreifenden vorgehängten und hinterlüfteten Blechfassade angedacht ist, ist aus vorliegenden Planunterlagen nicht klar erkennbar, ins besonderen im Bereich oberhalb der unterschiedlich tiefen Fensterebenen. Insgesamt fehlen als Kalkulationsgrundlage verbindliche Angaben zu Anbauteilen, Querschnitten, Abwicklungen u.a. mit textkonformen Regeldetails. 1. Welche detaillierten Anschlussbeschreibungen / welche textkonformen Regeldetails sind als seitliche, obere und untere Anschlussausbildungen für Alu-Fenster richtig? 2. Welche detaillierten Anschlussbeschreibungen / welche textkonformen Regeldetails sind als seitliche, obere und untere Anschlussausbildungen für Alu-Verbundfenster richtig? 3. Welche detaillierte Anschlussbeschreibung ist für eine Segmentierung im Bereich von Kopplungsstöße zu Grunde zu legen? Antwort: Zu 1: Die im LV-Text verwendeten und ausführlich beschriebenen Anschlüsse, sind auszuführen.

Zu 2: Die Blechfassadenkonstruktion ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Zu 3: Sinngemäß sind hier die Details der Anschlüsse „seitlich“, wie im LV-Text angegeben mit einzukalkulieren. 10. Frage: Die Anschlussbeschreibungen „seitl,-, oben- und unten (Warmfassade) hinterlüftete Fassade“ sowie „Anschluss Fassade (Geschossdecken)“ sollen für alle Elementtypen gelten. Eine zu Position 01.02.0008 vorliegende Ausführungsplanung gemäß Fassadenschnitt ICB032_24 steht im Widerspruch zu den Beschreibungen –oben-, unten und Geschossdecken-. Aus vorliegenden Grundrissplänen ist erkennbar, das erforderliche Maßnahmen zur seitlichen Anschlussausbildung ebenfalls im Widerspruch zur Beschreibung stehen. Weitere Regeldetails und Fassadenschnitte zu sonstigen Fassadenelemente liegen nicht vor. Ein konstruktiver Abgleich zu den sonstigen Anschlussbeschreibungen ist nicht möglich. Es fehlen auch hier insgesamt als Kalkulationsgrundlage verbindliche Angaben zu Anbauteilen, Querschnitten, Abwicklungen, Dimensionen u.a. mit textkonformen Regeldetails. 1. Welche detaillierten Anschlussbeschreibungen / welche textkonformen Regeldetails sind als seitliche, obere und untere Anschlussausbildungen für die unterschiedlichen Einbausituationen der verschiedenen Fassaden zu Grunde zu legen? 2. Welche detaillierten Anschlussbeschreibungen / welche textkonformen Regeldetails sind als Geschossdeckenausbildungen für die unterschiedlichen Einbausituationen der verschiedenen Fassaden zu Grunde zu legen? Antwort: Zu 1: Für vorgenannte Position 01,02,008 gelten die Regelanschlüsse nur bedingt. Die Anschlüsse sind in Anlehnung an diese Regeldetails in diesem Fall zu kalkulieren. Zu 2: wie vor. 11. Frage: Die Beschreibungen zu den Alu-Fenstern und Alu-Verbundfenstern enthalten jeweils Basisinformationen über Gesamtgröße, Anzahl und Art der Öffnungsarten sowie Anzahl der unterschiedlichen Gläser und Paneele. Grundsätzlich fehlen bei allen Positionen zur Preisbildung benötigte relevante Angaben, ins besonderen -horizontale und vertikale Maßaufteilung zur Feststellung der Einzelfeldgrößen -Zuordnung der unterschiedlichen Öffnungsarten zu den unterschiedlichen Einzelfeldern -Zuordnung der eventuell unterschiedlichen Anschlussbeschreibungen -Mengenangabe der Kopplungsstöße Wie bzw. mit welchen Unterlagen können die Positionsbeschreibungen angemessen ergänzt werden, sind Positionspläne über Grundtypen erhältlich? Antwort: Die Flügelabmessungen sind anhand der Grundriss- und Schnittzeichnungen systembedingt zu kalkulieren. Es ist das tragfähigste Profil zu wählen. Die Kopplungsstöße sind anhand der im Grundriss vorhandenen Wand- und Stützenkonstruktionen zu kalkulieren. Siehe hierzu auch Ansicht mit ergänzenden Angaben. (s. Anlage)

12. Frage: Wie bzw. mit welchen Unterlagen können die Positionsbeschreibungen angemessen ergänzt werden, sind Positionspläne über Grundtypen erhältlich? Antwort: s. vorherige Antwort

13. Frage: Unter den Positionen 01.0018, -0019, 02.0010, -0015, -0016, 03.0011, -0012 u.a. sind Einbauteile wie Motorsteuergeräte, Stromversorgungen u.a. beschrieben. Die Leistungen sollen jeweils pauschal angeboten werden. Dies ist auf Basis der vorliegenden Unterlagen, Beschreibungen nicht möglich. Eine Kalkulation dieser Positionen bedingt eine klare und zweifelsfreie Definition der an zu bietenden Leistungen und Schnittstellenfestlegung zu anderen Gewerken. Grundsätzlich fehlen zu diesen Positionen zur Preisbildung benötigte Angaben, ins besonderen -Angaben über Stückzahlen -Leitungspläne innerhalb/am Element bzw. und am Baukörper mit Mengen- und Typenangaben der einzusetzenden/zulässigen Kabel -Angaben ggfs. notwendiger Durchbrüche am Baukörper 1. Welche Arbeiten sind mit Stückzahl- /Mengenangaben unter den jeweiligen Positionen anzubieten? 2. Ist eine Bereitstellung benötigter Komponenten als reine Lieferleistung nicht sinnvoller? Antwort: Zu 1: Es ist eine Verkabelung Oberhalb der Elemente mittels Bohrung durch den Fenstersturz bis zum Motorsteuergerät vorzusehen. Mengen- und Typenangaben sind systembedingt zu kalkulieren. Es ist eine unsichtbare Verkabelung vorzusehen. Zu 2: Nein. 14. Frage: Unter den Positionen 01.0021, 02.0018, 03.0014, 02.0025, 02.0026 u.a. werden für Sonnenschutz, RWA und Drehtürantriebe die Kosten für jährliche Prüfung und Wartung abgefragt. Die Leistungen sollen jeweils pauschal angeboten werden. Sollen die Arbeiten für den Gewährleistungszeitraum von 5 Jahren oder nur für 1 Jahr als Gesamtpreis angeboten werden? Antwort: Hierzu ist ein Zeitraum für 5 Jahre gemeint. 15. Frage: 1. zu 01.01.0001: -Beschlagangaben Fenster fehlen, Ausfachung G9 unklar… 2. zu 01.01.0002: -Beschlagangaben Fenster widersprüchlich/unkorrekt, Beschreibungen Außenflügel vor Brüstungs-Drehflügel und Drehflügel(Putzflügel) fehlen… 3. zu 01.01.0003: -Beschlagangaben Fenster widersprüchlich/unkorrekt… 4. zu 01.01.0016: -Gesamtabmessung 34400 mm unkorrekt, Beschlagangabe Außenflügel unkorrekt, Gesamtanzahl 8 Stück unkorrekt…

5. zu 01.02.0002: -Ist Sonnenschutzglas auf Nordseite richtig, sind Außen- und Innentüre identisch…? 6. zu 01.02.0003: -Anzahl Gläser und Paneele u.a. insgesamt widersprüchlich zur Ansicht, Zuordnung unterschiedlicher Füllungen unklar, Beschreibung zu SG5 fehlt… 7. zu 01.02.0008: -Gesamtabmessungen widersprüchlich zu Grundrissen und Fassadenschnitt, Anschlüsse insgesamt unklar/Beschreibungen fehlen, P/RAusbildung vertikal Achse 14 unklar 8. zu 01.03.0007: -Verglasung Außenflügel(G4) unkorrekt… 9. zu 01.03.0008: -Verglasung Außenflügel(G4) unkorrekt… 10. zu 01.03.0009: -Anzahl Gläser und Paneele u.a. insgesamt widersprüchlich zur Ansicht, Zuordnung unterschiedlicher Füllungen unklar, Beschreibung zu SG5 fehlt… Antwort: Zu 1: Bei allen Verbundfenstern ist die Beschlagsangabe missverständlich. Die Verbundfenster erhalten im DK-Flügel den Beschlag mit der Bezeichnung B1. Der Verbundflügel erhält den Beschlag B2 mit Prallscheibe. Die Putzflügel erhalten den beschlag B3. Zu 2: Siehe hierzu auch Ansicht mit ergänzenden Angaben. (s. Anlage) Zu 3: wie unter 1. Zu 4. Das korrekte Maß lautet: ca. 29340mm. Es sind 16 Flügel. Zu 5: Auf der Nordseite wird kein Sonnenschutzglas verwendet. Die Außen- und Innentür sind identisch. Zu 6: Siehe hierzu auch Ansicht mit ergänzenden Angaben. (s. Anlage). Die Gläser sind gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu absturzsicherer Verglasung auszuführen. Die Angaben VSG beziehen sich nur aus zugelassene Systeme. Zu 7: Die Maße aus den Grundrisszeichnungen sind zu verwenden, die Schnittzeichnung dient nur als Systemdetail. Anschlüsse: siehe vor. Zu 8: Hier muss die Verglasung SG6 angeboten werden. Zu 9: wie vor. Zu 10: wie vor.

16. Frage: die Putzflügel sollen als Fenstergriff ein Steckgehäuse mit einem Steckgriff erhalten. Diese gibt es aber nur in Aluminium silber und nicht wie die Fenstergriffe der DK-Flügel in InoxLook. Und soll zu jedem Putzflügel ein Steckgriff kalkuliert werden, dann haben Sie später hunderte von Steckgriffen? Was soll hier kalkuliert werden? Antwort: Es sind 100 Steckgriffe zu kalkulieren. 17. Frage: in den ersten Positionen ist die Aufteilung der Fenster ja immer wie folgt: 1 Paneelfeld Elementhoch, 1 Drehflügel (Putzflügel) Elementhoch, 1 Dreh-Kipp-Flügel und 1 Drehflügel (Putzflügel) im Brüstungsbereich. Gemäß Ausschreibung erhält nur der Dreh-Kipp-Flügel einen Magnetkontakt. Ist das so richtig das die Putzflügel keinen Magnetkontakt erhalten? Was soll hier kalkuliert werden? Antwort: Die Putzflügel erhalten keinen Magnetkontakt, nur die Dreh-Kipp-Flügel.

18. Frage: zu o. g. Ausschreibung benötigen wir die Teilungsmaße der verglasten Felder, da diese weder in den Grundrissen noch in den Ansichten zu erkennen sind. Die in den Details 06 und 07 angegebene Flügelhöhe von 1722 ist unrealistisch, da im Brüstungsfeld mit so geringer Höhe kein Flügel mehr integriert werden kann. In den Ansichten fehlt die Darstellung der Dreh-Kipp-Flügel. Es sind nur Drehflügel dargestellt. Nach einem sinnvollen Breiten-Höhen-Verhältnis sollte sich dort aber der Dreh-Kipp-Flügel befinden. In den Grundrissen fehlt die Darstellung der Öffnungsflügel völlig. Da dies alle Fensterelemente betrifft benötigen wir zeitnah erschöpfende Informationen Antwort: Siehe aktualisierte Ansichtszeichnungen. 19. Frage: 1. Pos. 01.01.0001: Hier werden Putzflügel als Drehflügel abgefragt. Müssen diese spezielle Eigenschaften aufweisen, oder werden hiermit Standard Dreh-Flügel abgefragt. Eine Beschreibung hierzu ist nicht im Leistungsverzeichnis zu finden. 2. Eine Absturzsicherung der hier abgefragten Drehflügel ist nicht ausgeschrieben, jedoch notwendig. Wir bitten um Klärung, wie die Absturzsicherung realisiert werden soll. Antwort: Zu 1: Siehe aktualisierte Ansichtszeichnungen. Zu 2: Es ist eine systemkonforme Absturzsicherung aus Edelstahl einzubauen.

20. Frage: Alu-Verbund-Fenster-Element mit Sonnenschutz 1.OG u. 2.OG, Ansicht Süd, widersprüchliche Höhenangaben Gem. Positionsbeschreibung ist die Elementhöhe mit 1750 mm zu berücksichtigen. Gem. beigefügten Grundrissen 1. & 2.OG ist eine Elementhöhe von 2135 mm zu berücksichtigen. Welchen Angaben sind bindend? Wir bitten um Klärung bzw. Korrektur. Antwort: Es ist eine Elementhöhe von 2135 mm zu kalkulieren. 21. Frage: Position 01.01.0016 Diese Position ist mit 8 Stück ausgeschrieben. ln der Ansicht gibt es diese Position jedoch nur 1-mal. Wie soll ausgeführt werden? Wir bitten um genaue Aufklärung. Antwort: Es kommt nur 1 Stk. zur Ausführung. Änderung wurde ins LV (Anlage) übernommen.

22. Frage: Position 01.02.0001 Ergänzend zu den Fragestellungen aus unserem Fragenkatalog Nr.1 haben wir für die Pos. 01.02.0001 festgestellt, dass sich ein RWA-Flügel genau in einem Wandbereich befindet. Wie soll ausgeführt werden? Antwort: Siehe überarbeitete Planunterlagen. 23. Frage: Wir möchten nochmals auf die fehlenden Höhenteilungen verweisen, die bis auf Pos. 1.2.8 auch in den neuen Plänen nicht ersichtlich sind. Ohne diese Maße ist das Angebot nicht kalkulierbar, da die Maße für eine statische Vordimensionierung zwingend erforderlich sind. Antwort: Siehe überarbeitete Planunterlagen.

24. Frage: nach Sichtung der neuen/ergänzenden Ausschreibungsunterlagen –Bieterantworten, Leistungsverzeichnis und Gebäudeansichten- vom 10.02.2017 stellen wir fest, dass diese nicht ausreichend sind, um alle Positionen zweifelsfrei bestimmen und somit auch kalkulieren zu können. Eine wesentliche Rahmenbedingung zu einer Ausschreibung gem. VOB Teil A ist –„Die Leistung ist eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen um ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen zu können“-. Für preisrelevante Bereiche stehen weiterhin Text und Bild, soweit vorhanden, im Widerspruch. Eine Preisbildung nach im LV-Text verwendeten und ausführlich beschriebenen Anschlüssen ist nicht möglich, da verbindliche Angaben zu Anbauteilen, Querschnitten, Abwicklungen, Dimensionen u.a. fehlen. Dies gilt für alle Elementtypen –Alu-Fenster, Alu-Verbundfenster und P/RFassadenelemente. Eine verbindliche Kalkulation der Anschlusssituationen zur Fassadenposition 01.02.0008 in Anlehnung an nur bedingt geltenden Regelanschlüsse ist nicht möglich. Mit den neuen Ansichtsplänen wurden die Öffnungsarten in den unterschiedlichen Einzelfeldern definiert. Angaben über horizontale und vertikale Maßaufteilungen zur Feststellung der Einzelfeldgrößen fehlen zu allen Elementtypen –Alu-Fenster, Alu-Verbundfenster und P/R-Fassadenelementen-. Die neuen Ansichtspläne stehen zum Teil im Widerspruch zu Positionsbeschreibungen. Die Positionen 01.01.0007 und .0009 sind mit je drei Öffnungselementen dargestellt, jedoch in den Positionstexten werden jeweils nur ein DK-Flügel als Öffnungselement beschrieben. Die Positionen 01.0018 u.a. beinhalten wohl auch das Verlegen von Kabeln. Hierzu fehlen Angaben zu den angedachten Einbauorten der Motorsteuergeräte –bis zu drei Stück pro Fensterelement-, um notwendige Kabellängen bestimmen zu können. Eine unsichtbare Verkabelung für den Bereich außerhalb eines Elementes ist ebenfalls missverständlich. In den Positionen 01.01.0001, .0005, .0007, .0015 u.a. der neuen Leistungsbeschreibung sind Ausfachungen G9 für Öffnungsfelder von Alu-Fenster beschrieben.

Die Sorte G9 ist jedoch eine Glasbeschreibung für Alu-Verbundfenster! Auf Bieterfrage sollen bei Putzflügel als Drehflügel „…systemkonforme Absturzsicherung aus Edelstahl…“ eingebaut werden. Eine detaillierte Ausführungsbeschreibung fehlt. Angaben über Stückzahlen und Positionen, wo diese zum Einsatz kommen, fehlen. Gilt dies auch für Glas-Brüstungsfelder als Drehflügel(Putzflügel)? Sind bei Fensterelementen mit absturzsichernder Anforderung die Glassortenzuordnung G1 o.ä. noch richtig –z.B. Position 01.01.0007 u.a.-? Antwort: Siehe überarbeitete Planunterlagen. 25. Frage in der Pos. 01.01.0002, auf der Seite 43 des (neuen) LV beschreiben Sie die Aufteilung folgendermaßen: 11 Stck. DK-Flügel mit Beschlagtyp B2, dies ist ein Wiederspruch zu den Angaben die Sie zu den Bieterfragen gemacht haben. Dort beschreiben Sie die DK-Flügel mit dem Beschlag B1! 11 Stck. Drehflügel mit Beschlagtyp B2, sollen diese Flügel wie die Brüstungsflügel Putzflügel werden oder Drehflügel als Verbundflügel? Außerdem beschreiben Sie alle Flügel mit einem Magnetschalter-Set: Typ 1, dies ist auch ein Wiederspruch zu Ihren Angaben zu den Bieterfragen. Denn dort schreiben Sie das nur die DK-Flügel ein Magnetkontakt erhalten und die entsprechend die Drehflügel keinen erhalten. Wie soll hier vorgegangen werden? Antwort: Siehe überarbeitete Planunterlagen. 26. Frage: Sie geben an die Absturzsicherung mit einer Systemkonformen-Absturzsicherung aus Edelstahl herzustellen. Wir haben auch die Möglichkeit hier mit Öffnungs-/Ausstellbegrenzern zu arbeiten die eingestellt eine Öffnung bis max. 120mm zulassen womit die Absturzsicherung gewährleistet wäre. Bei Putzvorgängen kann man dann die Öffnungsweite entsprechend ändern. Wäre dies eine Möglichkeit die Absturzsicherung zu gewährleisten? Antwort: Siehe überarbeitete Planunterlagen. 27. Frage: zu den Bieterfragen geben Sie an; Fenstergriff für DK-Beschlag in Edelstahl, dies ist widersprüchlich zu Ihren Angaben im LV. Antwort: Die Angaben im LV sind bindend.

28. Frage: in der Pos. 01.01.0001 auf LV-Seite 42 von 87 beschreiben Sie die Ausfachung der Drehflügel mit G9 (1-fach Glas). DK-Flügel werden mit G1(3-fach Glas) beschrieben. Dies wäre nicht empfehlenswert da sonst die Wärmeschutzwerte enorm absteigen würden. Antwort: Siehe überarbeitete Planunterlagen.

29. Frage: LV-Text der Pos. 01.01.0013 ist widersprüchlich gegenüber den Ansichten. Bitte um Aufklärung! Antwort: Siehe überarbeitete Planunterlagen. 30. Frage: der LV-Text zu Pos. 01.01.0023 + 01.01.0024 passt nicht mit den Ansichten überein. Welches sollen wir als Basis für unsere Kalkulation nehmen? Antwort: Siehe überarbeitete Planunterlagen. 31. Frage: unser Lieferant für innenliegende Sonnenschutzanlagen hat uns mittgeteilt, dass die Steuergeräte der Sonnenschutzanlagen entweder Aufputz im Boden oder an der Decke montiert werden können oder an der (REG) elektr. Verteiler. Sie haben die Steuergeräte in UP ausgeschrieben, können Sie uns bitte die Funktion genauer definieren. Außerdem sind in den Positionen Verkabelungsarbeiten etc. ausgeschrieben die vom Gewerk Sonnenschutz geleistet werden sollen. Nach VOB werden die Elektr.-Anschlüsse der Anlagen von einem Elektriker vor Ort geleistet. Wir bitten um Klärung wie hier weiter vorgegangen werden soll! Antwort: Siehe überarbeitete Planunterlagen. 32. Frage: Der Anschluss A3 (auf Seite33 von 77) an Fensterelementen beschreiben Sie im LV mit einer Fensterbank „Dicke-3mm, Ausladung 110-160mm und einer seitlichen Aufkantung“. In den neuen Detail-Plänen zu der Fensteranlage kann man unten keine Fensterbank erkennen. Bitte um Aufklärung wie angeboten werden soll! Antwort: Die Fensterbank entfällt, sie wird vom Gewerk Fassadenarbeiten ausgeführt.

Stand: 15.03.2017