C C B

Jobcenter Leipzig Angebote - Standorte - Kontakte www.jobcenter-leipzig.de

Inhalt

1.

Anliegen und Auftrag

2.

Kontakt und Öffnungszeiten

3.

Wo gehe ich hin? Standorte und Aufgaben

4.

Telefonisches Service-Center

1. Anliegen und Auftrag

5. 5.1 5.2 5.3 5.4

Finanzielle Unterstützung Regelbedarf Mehrbedarfe Einmalige Leistungen Leistungen für Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen 5.5 Kosten für Unterkunft und Heizung 6.

Umzug - Was sollte beachtet werden?

7.

Einkommen und Vermögen

8.

Auf dem Weg in Arbeit und stabile Beschäftigung

9.

Jobclub - Das Bewerberzentrum

10. Hilfreiche Internetangebote

Sehr geehrte Damen und Herren, das Jobcenter Leipzig ist eine gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Leipzig und der Stadt Leipzig mit dem Auftrag, für die Umsetzung des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) und damit für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zu sorgen. Unsere Kernaufgabe ist es, den Lebensunterhalt leistungsbrechtigter Männer, Frauen und Kinder zu sichern und mit Beratung und Förderung die Eigenbemühungen auf dem Weg in Arbeit zu unterstützen. Um diese Aufgabe zu erfüllen, beschäftigt das Jobcenter Leipzig etwa 950 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an vier Standorten. Sie sorgen dafür, dass aktuell etwa 65.000 Menschen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten. Unser Anliegen ist es, Sie kompetent zu beraten.

2

2. Kontakt zum Jobcenter

Öffnungszeiten

Postfach 10 08 31 Leipzig Servicehotline 0341 913 10705

Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr

Mo. - Fr. 08:00 - 18:00 Uhr

Fax 0341 913 11111 Email [email protected]

Der JobClub öffnet davon abweichend.

3. Wo gehe ich hin? Standorte und Aufgaben

Der richtige Standort ergibt sich dann aus den letzten beiden Ziffern der sogenannten BG-Nummer (vergleichbar einer Kundennummer).

An allen Standorten des Jobcenters Leipzig finden sich Teams der Leistungsgewährung und der Arbeitsvermittlung. Möchten Sie erstmals einen Antrag stellen, melden Sie sich am Empfang an einem der Standorte. Sie erfahren dann die für Sie zukünftig, richtige Liegenschaft.

Wichtig: Personen unter 25 Jahren gehen bitte immer in die AXIS-Passage.

Haupthaus Georg-Schumann-Straße 150 • Leistungsgewährung und Arbeitsvermittlung für BG-Endnr. 19 - 72 • Empfang und Eingangszone • Erstantragsservice • Arbeitgeberservice • Berufsinformationszentrum BiZ

3

AXIS-Passsage Georg-Schumann-Straße 171-175 • Leistungsgewährung und Arbeitsvermittlung für BG-Endnr. 00 - 18 • Empfang und Eingangszone • Kundenreaktionsmanagement • JobClub - Das Bewerberzentrum • IBAS - Beratung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse (externes Angebot)

Haus der Jugend Jugendberufsagentur Leipzig

Unter dem Dach der AXIS-Passage sind die Unterstützungsangebote der Agentur für Arbeit Leipzig, der Stadt Leipzig und des Jobcenters Leipzig für junge Menschen kompakt zusammengefasst. Auf kurzem Wege sind diese Angebote so optimal miteinander verzahnt. Die AXIS-Passage ist Anlaufstelle für alle jungen Menschen bis zu einem Alter von unter 25 Jahren. • Empfang und Einganszone für alle unter 25-Jährigen • Leistungsgewährung und Arbeitsvermittlung für alle unter 25-Jährigen • Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket) • Berufs- und Studienberatung • Ausbildungsstellenvermittlung • jUKON-Jugendberatungsstelle

4

Erich-Weinert-Straße 20 • Leistungsgewährung und Arbeitsvermittlung für BG-Endnr. 73 - 99 • Empfang und Eingangszone • Widerspruchstelle • Unterhaltsheranziehung Berliner Straße 13 • Beratung von Selbständigen und Existenzgründern • Arbeitsvermittlung Mehrwert 50Plus • Öffentlich geförderte Beschäftigung • Intergrationsleistungen an Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Träger • Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder 4. Telefonisches Service-Center Unter der Rufnummer 0341 913 10 705 stehen Ihnen montags bis freitags, von 08:00 bis 18:00 Uhr, erfahrene Ansprechpartner/-innen zur Verfügung. Vielfältige Sachverhalte (siehe Aufzählung) können oft schon telefonisch abschließend und zu Ihrer Zufriedenheit geklärt werden. • • • • • • • •

Terminvergaben u. Terminabsagen Versand von Antragsunterlagen Krankmeldungen Meldung von Ortsabwesenheit Abmeldung in Arbeit leistungsrechtliche Fragen Fragen zu Unterkunftskosten allgemeine Auskünfte

5. Finanzielle Unterstützung Die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) umfassen die finanzielle Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhaltes in Form des aktuell gültigen Regelsatzes, einschließlich der angemessenen Kosten für die Unterkunft und Heizung. Weiterhin können für besondere Lebensumstände regelmäßig Mehrbedarfe gewährt werden. Beantragt werden kann auch die Unterstützung bei einmaligen finanziellen Belastungen, beispielsweise der Erstausstattung der Wohnung.

Um Arbeitslosengeld II erhalten zu können, ist es entscheidend, dass Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und einen Antrag gestellt haben. In die Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes II fließen Einkommen und Vermögen ein (siehe Punkt 7). Die Voraussetzungen zum Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II können persönlich im Jobcenter erfragt oder auch über www.jobcenter-leipzig.de eingesehen werden. Über www.jobcenter-leipzig.de finden Sie Antragsformulare zum Download, Ausfüllhinweise in mehreren Sprachen und detaillierte Informationen zu den Unterstützungsmöglichkeiten.

5

5.1 Regelbedarf

5.2 Mehrbedarfe

Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Bedarfe des täglichen Lebens und beträgt

Mehrbedarfe ergänzen den Regelbetrag und werden gewährt für

• 409,00 Euro für Alleinstehende, Alleinerziehende, sowie Antragsteller, deren Partner minderjährig ist, • 368,00 Euro für (Ehe)Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, • 327,00 Euro für Kinder in der Bedarfsgemeinschaft ab Vollendung des 18. Lebensjahrs bis Vollendung des 25. Lebensjahrs, • 311,00 Euro für Kinder in der Bedarfsgemeinschaft ab Beginn des 15. Lebensjahrs bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs, • 291,00 Euro für Kinder in der Bedarfsgemeinschaft ab Beginn des 7. Lebensjahrs bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs, • 237,00 Euro für Kinder in der Bedarfsgemeinschaft bis zur Vollendung des 6. Lebensjahrs.

• werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche, • erwerbsfähige, behinderte Menschen unter bestimmten Voraussetzungen, • Alleinerziehende, wenn sie mit einem Kind unter 7 oder zwei und mehr Kindern unter 16 Jahren zusammen leben, • kostenaufwendige Ernährung, wenn medizinisch nachweislich belegt, Es gelten die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentl. und private Fürsorge.

• dezentrale Warmwasserversorgung, soweit Warmwasser durch installierte Vorrichtungen erzeugt wird (z.B. elektrischer Durchlauferhitzer), • unabweisbare, laufende besondere Bedarfe in Härtefällen (z.B. Pflegeund Hygieneartikel, Haushaltshilfe für körperlich stark beeinträchtigte Personen, Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts). Ein Mehrbedarf kann nicht gewährt werden für • Bekleidung und Schuhe in Überbzw. Untergrößen, • Bekleidung im Wachstumsalter.

6

5.3 Einmalige Leistungen Einmalige Leistungen können beantragt werden werden für • die Erstausstattung für Bekleidung, • die Erstauststattung bei Schwangerschaft und Geburt,

Einmalige Leistungen können formlos, schriftlich beantragt werden. Der Antrag soll die Notwendigkeit der Leistungen begründen und die dafür notwendigen Unterlagen (beispielsweise Mutterpass, Mietvertrag, Einkommensbescheinigungen) beinhalten.

• die Erstausstattung einer Wohnung einschließlich Haushaltgeräten, • die Anschaffung und Reparatur von medizinischen Geräten und Ausrüstungen • sowie die Miete von therapeutischen Geräten.

7

5.4 Leistungen für Bildung, soziale u. kulturelle Teilhabe Leistungen für Bildung und Teilhabe werden im Jobcenter Leipzig für Kinder und Jugendliche gewährt, die einen Leistungsanspruch nach dem SGB II haben. Für Personen die Wohngeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Kinderzuschlag erhalten, werden Anträge zu Leistungen aus dem Bildungspaket vom Team BuT der Stadt Leipzig entgegengenommen. Die Antragsunterlagen erhalten Sie im Internet über www.leipzig.de/bildungspaket, über das telefonische Service-Center oder persönlich in der für Sie zuständigen Eingangszone des Jobcenters Leipzig. Schulbedarf Schülerinnen und Schüler bis zu einem Alter von 24 Jahren können zweimal jährlich bei den Kosten für den Schulbedarf • für das 1. Schulhalbjahr ab August mit 70,- Euro und • für das 2. Schulhalbjahr ab Februar mit 30,- Euro unterstützt werden. Für den Schulbedarf muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Bei Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung kann keine Unterstützung gezahlt werden.

8

Schülerbeförderung Für die Beförderung zur Schule kann ein Zuschuss gewährt werden. Anerkennungsfähig sind ausschließlich Beförderungskosten in Verbindung mit dem Schulbesuch, • soweit sie über dem Eigenanteil in Höhe von 5,00 € monatlich liegen, • die Entfernung zwischen Wohnort und Schule mindestens 1 km beträgt, • die nächstgelegene Schule des gewünschten Bildungsganges besucht wird und • die Kosten nicht von Dritten übernommen werden. Zuschuss zum Mittagessen Bezuschusst werden die Kosten für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen, Kitas und Horten. Die Verpflegung muss in Verantwortung der Einrichtung angeboten werden. Kioskangebote werden nicht gefördert. Übernommen werden die tatsächlichen Kosten, die den Eigenanteil von 1,- Euro pro Mittagessen überschreiten. Der Zuschuss wird direkt an den Essensversorger ausgezahlt.

Schulausflüge und Klassenfahrten Es werden die tatsächlichen Kosten des Ausfluges bzw. der Klassenfahrt übernommen. Neben dem Antrag ist dafür eine Bestätigung der Schule bzw. der Kita erforderlich. Lernförderung

• keine kostenfreien schulischen Angebote vorliegen. Zur Übernahme der Aufwendungen bedarf es einer Bestätigung der Schule. Soziale und kulturelle Teilhabe Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres werden

kann unterstützt werden wenn • das Lernziel (in der Regel die Versetzung) gefährdet ist,

• Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, • Unterricht in künstlerischen Fächern,

• die Defizite nicht auf unentschuldigte Fehlzeiten zurück zu führen sind, • die Versetzungsprognose durch Lernförderung positiv ist und

• Aktivitäten der kulturellen Bildung (Bsp. Museumsbesuch) gefördert. Es können 10,- Euro monatlich bezuschusst werden.

9

5.5 Kosten für Unterkunft und Heizung Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II). Diese laufenden Leistungen werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind.

Die Zahlung erfolgt so lange wie es der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, Untervermietung oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken - in der Regel längstens für sechs Monate. Mietzahlung direkt an den Vermieter?

Die Kriterien für die Angemessenheit werden von der Stadt Leipzig festgesetzt. Die Richtlinie zu den angemessenen Unterkunftskosten ist im Internet unter www.jobcenter-leipzig.de abrufbar. Als angemessen gelten in der Stadt Leipzig folgende Werte. Personen

Wohnfläche in m2

Grundmiete

1 2 3 4 5 *

45 60 75 85 95 10

207,01 € 271,09 € 342,69 € 400,47 € 449,06 € 47,27 €

* Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Wohnfläche um 10 m2.

Wohung zu groß und/oder zu teuer? Wenn der Mietvertrag bereits besteht, werden die Kosten vorerst in der tatsächlichen Höhe übernommen.

10

Die direkte Überweisung der Miete an den Vermieter ist möglich. Das kann sowohl auf Wunsch des Mieters erfolgen als auch durch das Jobcenter, wenn sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterkunftskosten zweckentfremdet verwendet werden. kalte Betriebskosten 62,56 € 83,41 € 104,26 € 118,16 € 132,07 € 13,91 €

Bruttokaltmiete 269,57 € 354,50 € 446,95 € 518,63 € 581,13 € 61,18 €

Heizung und Warmwasserkosten 58,43 € 77,91 € 97,38 € 110,36 € 123,35 € 12,99 €

6. Umzug - Was sollte beachtet werden? Vor Abschluss eines neuen Mietvertrages sollte die Zusicherung zur Übernahme der zukünftigen Miete und der mit dem Umzug verbundenen Kosten eingeholt werden. Das Jobcenter prüft, ob die Kosten für die Kaltmiete, die kalten Betriebskosten und für Heizung und Warmwasser der Richtline entsprechen und der Umzug erforderlich ist. Erhöhen sich nach einem nicht notwendigen Umzug die Unterkunftskosten, können nur die bisherigen Kosten übernommen werden. Die Erforderlichkeit eines Umzuges ist auch für die Übernahme weiterer Kosten ausschlaggebend. Als erforderlich wird ein Umzug beispielsweise anerkannt • bei der Trennung von Ehe- oder Lebenspartner, • bei der Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des Tagespendelbereiches, • bei massiver gesundheitlicher Gefährdung oder • wegen unzumutbarer beengter Wohnverhältnisse.

Nicht erforderlich im Sinn der Richtlinie sind Umzüge beispielsweise • bei Erreichen der Volljährigkeit eines Kindes in der Bedarfsgemeinschaft, • wegen schlechter Ausstattung der Wohnung oder dem Wunsch nach einer anderen Wohngegend. Umzugskosten Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten können bei vorheriger Zustimmung übernommen werden, wenn der Umzug erforderlich und die Kostenübernahme zugesichert ist. Ein Umzug sollte weitestgehend in Selbsthilfe und mit privaten Hilfen organisiert werden. In diesem Fall gehören zu den notwendigen Umzugskosten die marktüblichen Kosten für ein Mietfahrzeug und Umzugskartons. Kann ein Umzug nicht eigenständig realisiert werden, können die Kosten für eine Umzugsfirma übernommen werden. Dafür sind vorher drei Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen mit vergleichbaren Leistungsinhalten notwendig. Kaution Die Kaution kann als Darlehen übernommen werden, wenn der Umzug notwendig und der neue Wohnraum angemessen ist. Das Jobcenter berät Sie bei Ihren Fragen rund um den Umzug.

11

7. Einkommen und Vermögen

Freibeträge, Absetzbeträge

Einkommen und Vermögen fließen in die Prüfung des Anspruchs auf Grundsicherungsleistungen und in die Berechung dessen Höhe ein.

Bei selbständigen Tätigkeiten, geringfügiger Beschäftigung oder versicherungspflichtiger Beschäftigung ist der Grundfreibetrag von 100,- Euro monatlich anrechnungsfrei.

Um Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Anspruch nehmen zu können, sind Antragsteller/-innen verpflichtet, jedes Einkommen bei der Antragstellung, für sich und alle Personen in der Bedarfsgemeinschaft, anzugeben. Was gilt als Einkommen? Zum Einkommen zählen sämtliche Einnahmen in Geld oder Geldwert, die der Bedarfsgemeinschaft zufließen, wie zum Beispiel • Arbeitsentgelt aus geringfügiger oder sozialversichungspflichtiger Beschäftigung, • Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Übergangsgeld, • Kindergeld, Elterngeld, • Kapital,- oder Zinserträge, • Unterhaltszahlungen, • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, • Rentenzahlungen, • Einnahmen aus Selbständigkeit.

12

Mit dem Grundfreibetrag werden folgende Kosten abgedeckt: • angemessene priv. Versicherungen • Werbungskosten, Fahrtkosten Bestimmte Aufwendungen können zusätzlich vom Einkommen abgesetzt werden, wie zum Beispiel • gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen, • Riester-Renten, • private Versicherungen.

Was gilt nicht als Einkommen? • Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz • Blindengeld, Gehörlosengeld • zweckgebundene Leistungen öffentl. Träger (Fahrgeld, Lernmittel) • zweckgebundene Einnahmen (Arbeitnehmersparzulage, Vermögenswirksame Leistungen, Wohnungsbauprämie) Was gehört zum Vermögen? Bevor finanzielle Unterstützung durch die Grundsicherung für Arbeitsuchende gezahlt wird, müssen zunächst eigene Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts eingesetzt werden. Deshalb sind eventuelle Vermögen bei der Antragstellung zu berücksichtigen und die Antragsteller/-innen verpflichtet, diese für sich und alle Personen in der Bedarfsgemeinschaft anzugeben. Vermögensgegenstände beispielhaft: • Bargeld • Guthaben auf Girokonten und Sparbüchern

• Kraftfahrzeuge • bewegliche Sachen (Schmuckstücke, Sammlungen, Gemälde) • unbewegliche Sachen (Grundstücke, Gebäude) Folgende Vermögenswerte werden nicht berücksichtigt: • angemessener Hausrat • angemessenes Kraftfahrzeug im Wert bis zu 7.500,- Euro (für jede erwerbsfähige Person in der BG)

• angemessene, selbstbewohnte Immobile inkl. Grundstück Freibeträge • pro Person 150,- Euro pro Lebensjahr und mindestens 3.100,- Euro • 750,- Euro pro Person für einmalige Anschaffungen und Reparaturen Für Vermögen der Alterssicherung (Renten- und Lebensversicherung) gibt es unter bestimmten Voraussetzungen gesonderte Freibeträge.

• Wertpapiere, Aktien, Fondsanteile • Bausparguthaben • Lebens- und Rentenversicherungen

13

8. Auf dem Weg in Arbeit und stabile Beschäftigung Mit verschiedensten Angeboten unterstützt das Jobcenter Leipzig den Weg in Arbeit und Ausbildung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Markt und Intergrationsteams besprechen in enger Zusammenarbeit mit den arbeitslosen Menschen die notwendigen Schritte auf dem Weg in eine möglichst dauerhafte Beschäftigung. Angebote • Förderung sowohl der schulischen als beruflichen Qualifizierung und Weiterbildung • Unterstützung bei der Stellensuche • Unterstützung im Bewerbungsprozess • Vermittlung und Förderung von Probearbeit • Unterstützung bei der beruflichen Orientierung und Aktivierung • intensive Unterstützung durch das Fallmanagement in besonders schwierigen Lebenssituationen

• Förderung und Stabilisierung von selbständiger Beschäftigung • Angebote zur Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden • Einstiegsgeld und Lohnkostenzuschuß • Vermittlungsbudget: individuelle finanzielle Unterstützung für Maßnahmen auf dem Weg in Arbeit z.B. Reisekosten, Bewerbungskosten, Kosten für Arbeitskleidung und -geräte

spezialisierte Vermittlungsteams für • junge Menschen bis zu 25 Jahren Haus der Jugend - Jugendberufsagentur Leipzig

• lebensältere Menschen ab 50 Team Mehrwert 50Plus

14

• Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt von Menschen mit Behinderungen

• langzeitarbeitslose Menschen

• Förderung und Stabilisierung der Beschäftigungsfähigkeit

• Ärzte, Ingenieure, Selbständige und Freiberufler, ArbeitDIREKT

Projekt ELAN: Einstellen - nicht abstellen

9. JobClub Das Bewerberzentrum Der JobClub ist eine Einrichtung des Jobcenters Leipzig für Bürgerinnen und Bürger aus dem Rechtskreis SGB II, die einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz suchen. Die Angebote des JobClubs sind kostenfrei. Der JobClub unterstützt durch • individuelle Bewerbungsberatung, • professionelle Hilfe beim Erstellen von Bewerbungsunterlagen, • Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche, • Bereitstellen der Technik. (Internet, Bewerber-PC's, Kopierer, Drucker, Scanner, Telefon)

Im JobClub findet sich außerdem die Mini-JobVermittlung. Dort erhalten Sie auf Wunsch aktuelle Angebote für Miniund Kurzzeitjobs.

10. Hilfreiche Internetangebote Stellenangebote www.jobboerse.arbeitsagentur.de Weiterbildung und Qualifizierung www.kursnet.arbeitsagentur.de Berufsfelder im Überblick www.berufenet.arbeitsagentur.de www.planet-beruf.de Download Antragsformulare SGBII über www.jobcenter-leipzig.de Ausfüllhinweise für Anträge ALG II über www.jobcenter-leipzig.de Bescheiderklärer, auch als Video www.arbeitsagentur.de - Bürgerinnen und Bürger - Arbeitslosigkeit - Grundsicherung - Der Bescheid Gesetztestexte SGB II www.gesetze-im-internet.de

JobClub - Das Bewerberzentrum Georg-Schumann-Str. 171-175, AXIS-Passage, Aufgang B, 4. Etage 04159 Leipzig Öffnungszeiten Montag: 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

15

D C D CD D C D C C C C Herausgeber Jobcenter Leipzig Georg-Schumann-Straße 150 04159 Leipzig 03/2017 www.jobcenter-leipzig.de