Anlage 2
6. Anhang zum Jahresabschluss des Kreises Borken per 31.12.2011
99
100
6.
Anhang
6.1.
Erläuterungen zur Bilanz und Ergebnisrechnung
6.1.1.
Erläuterung der Aktivseite
Anlagevermögen Vorbemerkung: Im Anlagevermögen werden die selbstständig verwertbaren Gegenstände ausgewiesen, an denen der Kreis das wirtschaftliche Eigentum inne hat und die der dauernden Aufgabenerfüllung dienen (§ 33 Abs. 1 GemHVO NRW). Die Vermögensgegenstände werden in der Anlagenbuchhaltung als Nebenbuchhaltung zur Finanzbuchhaltung unter Beachtung der Vorschriften nach § 45 GemHVO NRW geführt; die Gliederung des Anlagevermögens erfolgt entsprechend § 41 Abs. 3 GemHVO NRW. Die Zugänge des Wirtschaftsjahres 2011 im Anlagevermögen wurden mit den Anschaffungsbzw. Herstellungskosten nach § 33 Abs. 2 u. 3 GemHVO NRW erfasst. Zur periodengerechten Erfassung des Werteverzehrs wurde das Anlagevermögen um die planmäßigen Abschreibungen entsprechend § 35 GemHVO NRW vermindert (=Absetzung für Abnutzung AfA). Die Bestimmung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfolgte anhand der vom Kreis Borken nach § 35 Abs. 3 GemHVO NRW erstellten Abschreibungstabelle (Stand: 04.01.2010). Sofern Abgänge zu verzeichnen waren, wurden diese mit den Restbuchwerten ausgebucht. Die vorgenannten Erläuterungen gelten für alle Anlageposten. Die zusammenfassende Darstellung des gesamten Anlagevermögens im Anlagenspiegel nach § 45 GemHVO NRW ist entsprechend § 44 Abs. 3 GemHVO NRW Bestandteil des Anhangs zum Jahresabschluss. Soweit Tabellen keine Summen ausweisen, werden in ihnen nur die wesentlichen Teilwerte eines Bilanzpostens erläutert.
A 1.1
Immaterielle Vermögensgegenstände
1.055.739,41 EUR (1.224.463,16 EUR)
Es handelt sich um Vermögensgegenstände, die körperlich nicht fassbar sind, z.B. EDVSoftware, Konzessionen und Lizenzen. Eine Aktivierung immaterieller Vermögensgegenstände ist nur zulässig, wenn diese entgeltlich von Dritten erworben wurden. Für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände besteht gem. § 43 Abs. 1 GemHVO NRW ein Aktivierungsverbot.
101
Entwicklung:
2011 EUR
im Abgang enthaltene AfA 2011 EUR
31.12.2011 EUR
-543.323,60
28.827,09
1.055.739,41
Vortrag
Zugang
Abgang
Umbuchungen
AfA
01.01.2011 EUR
2011 EUR
2011 EUR
2011 EUR
1.224.463,16
376.739,47
-30.966,71
0,00
Wert
Im Zugang sind neben vielen kleineren Softwarebeschaffungen (< 50 T-EUR) weitere Anschaffungs- und Herstellungskosten für das neue Dokumenten-Management-System (85 TEUR) sowie Kosten einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu einer Grundstücksnutzung (97 T-EUR) aktiviert worden.
A 1.2
Sachanlagen
A 1.2.1
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
8.233.101,00 EUR (8.330.655,30 EUR)
Nach § 41 Abs. 3 GemHVO NRW sind in der Bilanz die unbebauten Grundstücke zu aktivieren. Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine nutzbaren Gebäude befinden. Zusammensetzung und Entwicklung: Vortrag
Zugang
Abgang
Umbuchungen
AfA
Wert
01.01.2011 EUR
2011 EUR
2011 EUR
2011 EUR
2011 EUR
31.12.2011 EUR
Grünflächen
3.199.380,63
11.654,70
-569,80
Ackerland
3.865.655,48
43.753,28
Wald, Forsten
806.126,12
Sonstige unbebaute Grundstücke
-74.240,78 -21.205,50
3.115.019,25
0,00
-89.511,36
0,00
3.819.897,40
13.220,15
-63.511,33
82.856,34
0,00
838.691,28
459.493,07
0,00
0,00
0,00
0,00
459.493,07
8.330.655,30
68.628,13
-64.081,13
-80.895,80 -21.205,50
8.233.101,00
Grünflächen, Ackerland, Wald und Forsten: Die Abgänge und Umbuchungen stammen hauptsächlich aus dem Verkauf von Acker/Uferrandstreifen und dem Tausch von Grundstücken (Wald gegen Acker-/Waldfläche zum Radwegebau). Zugänge resultieren in erster Linie aus Nacherfassungen bisher in der Bilanz nicht vollständig erfassten Vermögens. Nach den Kontierungsvorgaben werden bei den Grünflächen auch die Konten für Aufbauten und Betriebsvorrichtungen geführt, die abnutzbare Vermögensgegenstände darstellen und somit – im Gegensatz zum Grund und Boden selbst – der Abschreibung unterliegen. 102
A 1.2.2
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
89.589.025,66 EUR (90.246.723,09 EUR)
Bebaut sind Grundstücke, auf denen sich nutzbare Gebäude befinden. Bilanziert werden unter diesem Posten der Grund und Boden, die aufstehenden Gebäude sowie die Außenanlagen. Zusammensetzung und Entwicklung:
Kindertageseinrichtungen
Vortrag
Zugang
Umbuchungen
AfA
Wert
01.01.2011 EUR
2011 EUR
2011 EUR
2011 EUR
31.12.2011 EUR
311.198,41
0,00
Schulen
51.304.390,31
11.575,15
Sonstige Dienst-, Geschäftsund Betriebsgebäude
38.631.134,37 1.661.851,61 90.246.723,09 1.673.426,76
0,00
-11.913,98
299.284,43
79.971,67 -1.597.845,90 49.798.091,23 37.314,31
-838.650,29 39.491.650,00
117.285,98 -2.448.410,17 89.589.025,66
Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude: Der Tabellenwert schließt die sonstigen bebauten Grundstücke ein. Im Jahr 2011 wurden das Grundstück des Kreishauses Borken sowie angrenzende Grundstücke von der Missionsgesellschaft der Hünfelder Oblaten gekauft; diese Grundstücke wurden bisher über einen Erbpachtvertrag bewirtschaftet.
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A 1.2.3
Infrastrukturvermögen
199.845.661,85 EUR (199.556.178,59 EUR)
Unter diesem Bilanzposten werden Straßen, Radwege, Kanalisation und sonstige Verkehrs-, Ver- und Entsorgungseinrichtungen geführt. Zusammensetzung und Entwicklung:
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens Brücken und Tunnel
Vortrag
Zugang
Abgang
Umbuchungen
AfA
01.01.2011 EUR
2011 EUR
2011 EUR
2011 EUR
2011 EUR
21.297.630,94 9.206.618,03
-39.746,88 -17.020,16
im Abgang enthaltene AfA 2011 EUR
Wert 31.12.2011 EUR
237.987,95
0,00
0,00
21.478.851,85
0,00
-210.593,74
0,00
8.996.024,29
142.046,75 -59.025,20 3.990.621,74 -5.698.428,18
59.025,20
132.675.893,28
-720.609,23
0,00
29.170.302,65
0,00
-13.827,82
0,00
140.659,03
0,00
0,00
Straßen
134.241.652,97
Radwege
28.485.498,95
97.809,39
154.486,85
0,00
4.679.993,13
133.635,41
0,00 -998.483,29
-366.216,99
0,00
3.448.928,26
1.490.297,72
0,00
0,00 2.571.453,47
-126.748,70
0,00
3.935.002,49
333.744,67 -76.045,36 7.109.183,41 -7.136.424,66
59.025,20
199.845.661,85
Lichtsignalanlagen Schilder, Markierungen Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
199.556.178,59
0,00 1.307.603,54 0,00
A 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
21.478.851,85 EUR (21.297.630,94 EUR)
Zugang: Der negative Zugang beim Grund und Boden des Infrastrukturvermögens resultiert aus Bereinigungsbuchungen im Rahmen einer aktuellen Vermögensfeststellung. Neben dem Grunderwerb (rd. 125 T-EUR) mussten zahlreiche Flurstücke auf Grund von in den Vorjahren erfolgten Straßenumstufungen zu Kreisstraßen, dem damit verbundenen Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an den Grundstücken und einem anschließenden Abgleich des beim Kreis Borken geführten Anlagevermögens mit den mittlerweile erfolgten Grundbucheintragungen nachbilanziert werden (rd. 237 T-EUR). Gleichzeitig wurden bisher beim Kreis Borken geführte Grundstücke des Infrastrukturvermögens und von Straßenbaulastträgern eingezogene Grundstücke als negativer Zugang ausgebucht (rd. 402 T-EUR). Systembedingt werden diese Buchungen in ihrer Summe als negativer Zugang dargestellt.
Umbuchungen: Die geleisteten Anzahlungen für Grunderwerb (siehe Posten A 1.2.8 “Anlagen im Bau“) wurden aufgrund der Inbetriebnahme neuer Radwege und Straßen zu diesem Posten umgebucht.
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A 1.2.3.2 Brücken und Tunnel
8.996.024,29 EUR (9.206.618,03 EUR)
Im Eigentum des Kreises Borken befinden sich 125 Brückenbauwerke.
A 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
165.435.783,22 EUR (167.561.631,90 EUR)
A 1.2.3.5.1 Straßen
132.675.893,28 EUR (134.241.652,97 EUR)
Neben den Grundstücken, über die die Straßen verlaufen (Bilanzposten A 1.2.3.1), ist die eigentliche bauliche Anlage zu erfassen. Abgang: Der Abgang resultiert aus der Zusammenlegung von Straßenabschnitten, die ursprünglich gesondert im Anlagevermögen geführt wurden. Zugang und Umbuchungen: Beim Zugang handelt es sich um bereits fertiggestellte und in die Anlagenbuchhaltung übernommene Straßenbaumaßnahmen, die im Jahr 2011 nachträglich abgerechnet wurden. Umbuchungen erfolgten u. a. auf Grund der Auflösung des Festwertes für Straßenausstattung; nachdem die Fahrbahnmarkierung bisher im Festwert für Schilder und Markierungen geführt wurde, werden die tatsächlichen Kosten für Markierungen ab dem Jahr 2011 sachgerecht den Straßenbaumaßnahmen hinzugerechnet. Im Übrigen sind die folgenden Straßenbaumaßnahmen in 2011 schlussabgerechnet oder fertiggestellt worden, so dass die entsprechenden Anschaffungs- und Herstellungskosten von Posten A 1.2.8 “Anlagen in Bau“ zu diesem Posten umzubuchen waren (rd. 3,2 Mio. EUR):
Bezeichnung
Umbuchung
K 53 - Straßenumbau bei Südlohn
715.507,17
K 33 - Erneuerung der Ortsdurchfahrt in Legden
179.281,05
K 63 / K 20 - Bau eines Kreisverkehrs und Deckenbaumaßnahme bei Ahaus-Wessum K 20 - Deckenbaumaßnahme bei Ahaus-Graes K 40 - Deckenbaumaßnahme zwischen Ramsdorf und Weseke
1.241.861,03 209.309,99 502.432,67 359.019,66 3.207.411,57
K 12 - Deckenbaumaßnahme bei Reken
105
A 1.2.3.5.2
Radwege
29.170.302,65 EUR (28.485.498,95 EUR)
Zugang: Beim Zugang handelt es sich um bereits fertiggestellte und in die Anlagenbuchhaltung übernommene Radwegebaumaßnahmen, die im Jahr 2011 nachträglich abgerechnet wurden.
Umbuchungen: In 2011 sind nachfolgend aufgeführte Radwege nach durchgeführten Baumaßnahmen in Betrieb genommen worden; entsprechend wurden rd. 1,3 Mio. EUR von Posten A 1.2.8 “Anlagen in Bau“ zu diesem Posten umgebucht. Bezeichnung
Umbuchung
K 8 - Radweg zwischen Weseke und Borkenwirthe
312.072,69
K 33 - Radweg in Legden
266.919,63
K 37 - Radweg bei Schöppingen-Eggerode
139.876,91
K 50 - Radweg in Borken-Hoxfeld
43.165,68
K 53 - Radweg bei Südlohn
91.809,77
K 63 - Radweg zwischen Ottenstein und Wessum
453.758,86 1.307.603,54
A 1.2.3.5.3 Lichtsignalanlagen (LSA)
140.659,03 EUR (154.486,85 EUR)
Die LSA sind als einzelne Anlagegüter erfasst.
A 1.2.3.5.4 Schilder und Markierungen
3.448.928,26 EUR (4.679.993,13 EUR)
Die Straßenausstattung, wie z.B. Leitpfosten, Schutzplanken und Schilder werden vom Straßen- und Radwegebaukörper getrennt ausgewiesen. Bis Ende 2010 wurde auf Grundlage eines Bewertungsvereinfachungsverfahrens ein Festwert für diesen Bilanzposten gebildet. Weitere Neuanschaffungen wurden als Aufwand in der Ergebnisrechnung gebucht. Das Bewertungsvereinfachungsverfahren wird ab dem Jahr 2011 nicht mehr angewandt. Die neu angeschaffte Straßenausstattung wird nunmehr in einem jährlich neu zu bildenden Sammelposten bilanziert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Der bis zum Jahr 2010 gebildete Festwert wird über die Restnutzungsdauer der bis dahin angeschafften Straßenausstattung abgeschrieben.
106
A 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
3.935.002,49 EUR (1.490.297,72 EUR)
Unter diesem Posten sind u. a. die Lärmschutzwände/-wälle sowie das hauptsächlich im Rahmen von Radwege-/Straßenbaumaßnahmen verlegte Leerrohrnetz, welches zukünftig dem Ausbau der Breitbandversorgung dienen soll, erfasst. Die Umbuchung aus der Bilanzposition A 1.2.8 (Anlagen im Bau) in Höhe von rd. 2,5 Mio. EUR resultiert aus der Fertigstellung diverser Abschnitte des Leerrohrnetzes, welches auch in den nächsten Jahren weiter ausgebaut werden soll.
A 1.2.4
Bauten auf fremdem Grund und Boden
1.203.488,93 EUR (408.192,55 EUR)
Erfasst sind die Aufbauten/Vorrichtungen in den Natur- und Landschaftsschutzgebieten des Kreises (z.B. Scheunen, Beobachtungsplattformen, Infotafeln, Bohlenwege), die auf fremdem Grund stehen. Entwicklung:
Vortrag
Zugang
Umbuchungen
AfA
Wert
01.01.2011 EUR
2011 EUR
2011 EUR
2011 EUR
31.12.2011 EUR
408.192,55
8.648,94
838.558,29
-51.910,85 1.203.488,93
Umbuchungen: Im EU-NRW-Ziel 2-Projekt „Grenzenlose Naturerlebnisse“ konnten weitere Aufbauten/Vorrichtungen in Betrieb genommen werden, so dass die entsprechenden Umbuchungen aus der Bilanzposition A 1.2.8 (Anlagen im Bau) durchgeführt wurden.
107
A 1.2.5
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
1.212.608,25 EUR (1.214.188,36 EUR)
Gemäß § 55 Abs. 3 GemHVO NRW sind alle Kunstgegenstände in der Bilanz zu aktivieren, sofern sie für die Kulturpflege bedeutsam sind. Entwicklung:
Vortrag
Zugang
AfA
Wert
01.01.2011 EUR
2011 EUR
2011 EUR
31.12.2011 EUR
1.214.188,36
2.589,00
-4.169,11 1.212.608,25
Mit Ausnahme der Kunstgegenstände der Skulptur-Biennale werden die Kunstgegenstände nicht abgeschrieben, da sie grundsätzlich keiner Abnutzung unterliegen.
A 1.2.6
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
5.167.322,53 EUR (5.663.481,46 EUR)
Zusammensetzung und Entwicklung:
Vortrag
Zugang
Abgang
Umbuchungen
01.01.2011 EUR
2011 EUR
2011 EUR
2011 EUR
AfA 2011 EUR
im Abgang enthalten e AfA 2011 EUR
Wert 31.12.2011 EUR
Maschinen und 2.892.029,29 technische Anlagen
267.424,47 -131.703,76
-10.000,00
-464.420,22 104.598,55 2.657.928,33
Fahrzeuge
2.771.452,17
353.944,43 -167.279,47
0,00
-584.707,80 135.984,87 2.509.394,20
5.663.481,46
621.368,90 -298.983,23
-10.000,00 -1.049.128,02 240.583,42 5.167.322,53
Maschinen, technische Anlagen Zu den technischen Anlagen und Maschinen gehören Vorrichtungen, die zur gemeindlichen Leistungserbringung erforderlich sind. Mit den Betriebsgebäuden baulich verbundene Vorrichtungen werden unter diesem Bilanzposten abgebildet, wenn sie speziell für die gemeindliche Leistungserfüllung eingebaut werden (z.B. ein Lastenaufzug oder ein Verkaufsautomat). Der Zugang beinhaltet u.a. die Beschaffung von Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung (42 T-EUR). Im Abgang enthalten sind außerplanmäßige Abschreibungen auf Grund eines Sabotagevorfalls an einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage im Herbst 2011 (rd. 17 T-EUR).
108
Fahrzeuge In 2011 wurden u. a. für den Rettungsdienst diverse Einsatzfahrzeuge (rd. 281 T-EUR) sowie Zusatzausstattung für vorhandene Fahrzeuge (rd. 16 T-EUR) angeschafft. Für den Bauhof wurden ein Transportfahrzeug sowie unterschiedliche Zusatzausstattungen für vorhandene Fahrzeuge wie bspw. für einen Radlader oder einen Unimog gekauft (rd. 53 T-EUR). Abgegangen sind vier Fahrzeuge nach Veräußerung.
A 1.2.7
Betriebs- und Geschäftsausstattung
4.546.965,32 EUR (4.747.683,01 EUR)
Die Betriebs- und Geschäftsausstattung umfasst alle Einrichtungsgegenstände der Verwaltungsbüros, des Hamaland-Museums sowie der Schulen und Werkstätten einschließlich der erforderlichen Werkzeuge. Entwicklung:
Vortrag
Zugang
Abgang
Umbuchungen
AfA
im Abgang enthaltene AfA
Wert
01.01.2011 EUR
2011 EUR
2011 EUR
2011 EUR
2011 EUR
2011 EUR
31.12.2011 EUR
4.747.683,01 1.032.534,46 -282.546,68
24.177,10 -1.251.612,59 276.730,02 4.546.965,32
Zugang: Die Anschaffungskosten für die im Jahr 2011 zugegangene Ausstattung der Verwaltungsbüros des Kreises (rd. 548 T-EUR) können in folgende Gruppen untergliedert werden:
Sachgruppe Hardware Möbel Verschiedenes geringwert. Vermögensgegenst.
109
Zugang EUR 256.924,63 30.594,01 23.352,59 236.807,95 547.679,18
Neben den Neuanschaffungen für das Kreishaus Borken wurden für die Schulen des Kreises sowie für den Heilpädagogischen Kindergarten in Borken-Gemen im Jahr 2011 Ausstattungen im Wert von rd. 485 T-EUR angeschafft. Der Zugang verteilt sich wie folgt: Zugang EUR 54.842,85 76.936,98 35.722,99 71.588,06 51.609,71 109.469,24 66.453,47 4.350,58 9.875,52 4.005,88 484.855,28
Schule Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung Berufskolleg Technik Berufskolleg Lise Meitner Berufskolleg am Wasserturm Berufskolleg Bocholt-West Berufskolleg Borken Neumühlenschule Borken Brüder-Grimm-Schule Gescher Hans-Christian-Andersen-Schule Rhede Heilpädagogischer Kindergarten Borken
Abgang: Die 2011 zugegangenen geringwertigen Vermögensgegenstände wurden entsprechend § 33 Abs. 4 GemHVO NRW im gleichen Haushaltsjahr vollständig abgeschrieben und ausgebucht (rd. 237 T-EUR). Zudem wurden die Vermögensgegenstände ausgebucht, die in 2011 abgegangen sind.
A 1.2.8
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
7.520.537,81 EUR (5.324.527,02 EUR)
Entwicklung: Vortrag
Zugang
01.01.2011 EUR
2011 EUR
Umbuchungen 2011 EUR
5.324.527,02 10.197.773,75 -7.998.308,98
AfA
Wert
2011 EUR
31.12.2011 EUR
-3.453,98 7.520.537,81
Bei Anlagen im Bau handelt es sich um noch nicht fertiggestellte Sachanlagen auf eigenen oder fremden Grundstücken. Hier sind die Aufwendungen zu aktivieren, die bis zum Bilanzierungsstichtag angefallen sind. Sofern Maßnahmen abgeschlossen werden, sind sie auf die vorgenannten Bilanzpositionen umzubuchen [siehe beispielsweise A 1.2.3.5.1 (Straßen), A 1.2.3.5.2 (Radwege), A 1.2.3.6 (Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens) oder A 1.2.4 (Bauten auf fremdem Grund und Boden)].
110
Die wesentlichen Zugänge und Umbuchungen (≥ 50 T-EUR) sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Bezeichnung
Radweg an der K 63
Bestand 01.01.2011 109.707,18
Umbuchungen
344.051,68
-453.758,86
Bestand 31.12.2011 0,00
99.601,80
3.005,91
-109.574,39
-6.966,68
721.573,83
-6.066,66
-715.507,17
0,00
0,00
79.971,67
-79.971,67
0,00
Grunderwerb für einen Radweg an der K 63 Straßenbaumaßnahme an der K 53, Südlohn
Zugänge
Holzwerkstatt am BK Technik Ahaus Radweg an der K 8, Weseke-Borkenwirthe
267.312,97
44.759,72
-312.072,69
0,00
Radweg an der K 33, Legden
165.662,40
101.257,23
-266.919,63
0,00
Leerrohrnetz/Breitbandverlegung
532.144,65
1.912.308,82
-2.444.453,47
0,00
Straßenbaumaßnahme an der K 33, OD Legden
154.942,75
24.338,30
-179.281,05
0,00
72,35
139.804,56
-139.876,91
0,00
189.064,89
0,00
-173.771,32
15.293,57
FFH-Witte Venn Crosewick
3.825,85
60.063,89
-60.576,46
3.313,28
FFH-Schwattet Gatt
5.738,78
229.364,09
-214.776,79
20.326,08
FFH-Wacholderheide Hörsteloe
8.177,68
35.574,36
-125.274,01
-81.521,97
FFH-Fürstenkuhle im Weißen Venn
8.855,39
86.999,03
-79.392,94
16.461,48
Radweg an der K 37, Schöppingen-Eggerode NSG Vardingholter Venn
44.653,48
33.598,08
-65.470,95
12.780,61
155.571,58
1.086.289,45
-1.241.861,03
0,00
57.102,39
15.316,91
-72.419,30
0,00
Straßenbaumaßnahme an der K 20, Ahaus-Graes
0,00
209.309,99
-209.309,99
0,00
Straßenbaumaßn. an der K 40, Ramsdorf-Weseke
0,00
502.432,67
-502.432,67
0,00
Straßenbaumaßnahme an der K 12, Reken
0,00
359.019,66
-359.019,66
0,00
Straßen-/Brückenbaumaß. an der K 55n, Ramsdorf
126.844,02
1.066.294,00
Grunderwerb K 55n Ramsdorf
259.031,44
163.378,52
Straßenbaumaßnahme an der K 25, Gronau
706.988,41
65.944,48
Mensa Gebäudeteil, Neumühlenschule
637.161,89
1.826.962,76
NSG Heubachwiesen Straßenbaumaßnahme an der K 63/K 20, Wessum Radweg Ahaus-Alstätte
0,00 1.193.138,02 422.409,96 0,00 0,00
772.932,89
0,00 2.464.124,65 98.581,47 0,00
Erweiterung Mitfahrerparkplatz
0,00
98.581,47
Straßenbaumaßnahme an der K 24, Stadtlohn
0,00
227.044,89
0,00
227.044,89
Berufskolleg Borken
0,00
355.485,45
0,00
355.485,45
Salzhalle am Bauhof in Borken-Gemen
0,00
102.507,49
0,00
102.507,49
Radweg an der K 24, Stadtlohn
0,00
57.000,00
0,00
57.000,00
Straßenbaumaßnahme an der K 63, Ottenstein
0,00
149.000,00
0,00
149.000,00
Die in obiger Tabelle negativ ausgewiesenen Bestände resultieren daraus, dass bereits Anschaffungs- und Herstellungskosten des Haushaltsjahres 2012 in 2011 mit umgebucht wurden (von A.1.2.8 zu A.1.2.3.1 6.966,68 EUR und zu A.1.2.4 81.521,97 EUR). Aufgrund der Anlagenzugangsbuchungen im HHJ 2012 wird der negative Bestand ausgeglichen.
111
A 1.3
Finanzanlagen
45.769.252,06 EUR (36.056.902,71 EUR)
Finanzanlagen sind Bestandteil des Anlagevermögens, sofern sie dazu bestimmt sind, dauernd der Aufgabenerfüllung des Kreises Borken zu dienen. Sie dienen dauerhaften finanziellen Anlagezwecken oder bilden Unternehmensverbindungen ab.
Zusammensetzung:
Anteile an verbundenen Unternehmen
Zugang
Abgang
Umbuchung
Wert
01.01.2011 EUR
2011 EUR
2011 EUR
2011 EUR
31.12.2011 EUR
15.604.576,49
Beteiligungen
39.400,00
3.082.627,48
Sondervermögen Wertpapiere des Anlagevermögens
Vortrag
0,00
0,00 15.643.976,49
559.090,00 -301.484,71
3.340.232,77 341.460,00
341.460,00
0,00
0,00
0,00
16.226.959,10
9.417.293,00
0,00
0,00 25.644.252,10
801.279,64
-1.948,94
0,00
0,00
sonstige Ausleihungen
36.056.902,71 10.013.834,06 -301.484,71
A 1.3.1
0,00
Anteile an verbundenen Unternehmen
799.330,70
0,00 45.769.252,06
15.643.976,49 EUR (15.604.576,49 EUR)
Nachfolgend sind als verbundene Unternehmen die Beteiligungen aufgeführt, bei denen der Kreis Borken mit mehr als 50 % beteiligt ist.
Zusammensetzung: Vortrag
Zugang
Wert
01.01.2011 EUR
2011 EUR
31.12.2011 EUR
Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH
6.742.000,00
0,00
6.742.000,00
Berufsbildungsstätte Westmünsterland GmbH
4.230.450,00
39.400,00
4.269.850,00
36.900,00
0,00
36.900,00
Flugplatz Stadtlohn-Vreden Besitz GmbH
3.530.976,38
0,00
3.530.976,38
Stiftung Kulturlandschaft
1.064.250,11
0,00
1.064.250,11
15.604.576,49
39.400,00
15.643.976,49
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken mbH
112
A 1.3.2
Beteiligungen
3.340.232,77 EUR (3.082.627,48 EUR)
Beteiligungen sind in Anlehnung an § 271 Abs. 1 HGB Anteile an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu jenen Unternehmen zu dienen. Als Beteiligung gelten im Zweifel Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die insgesamt den fünften Teil des Nennkapitals dieser Gesellschaft überschreiten. Derzeit ist der Kreis Borken an folgenden Unternehmungen beteiligt:
Zusammensetzung:
Lokalfunk für den Kreis Borken GmbH & Co. KG
Vortrag
Zugang
Abgang
01.01.2011 EUR
2011 EUR
2011 EUR
Umbuchungen 2011 EUR
Wert 31.12.2011 EUR
59.238,27
0,00
0,00
0,00
59.238,27
InnoCent Bocholt GmbH
167.350,79
0,00
0,00
0,00
167.350,79
Regionalverkehr Münsterland GmbH
770.351,33
559.090,00
0,00
Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH (WVG)
456.504,71
UWe GmbH & Co. KG
0,00 -301.484,71
155.020,00 1.484.461,33 -155.020,00
0,00
10.224,82
0,00
0,00
0,00
10.224,82
694,26
0,00
0,00
0,00
694,26
851.608,53
0,00
0,00
0,00
851.608,53
1,00
0,00
0,00
0,00
1,00
Zweckverband SPNV Münsterland
114.894,00
0,00
0,00
0,00
114.894,00
FMO Flughafen MS/OS GmbH
176.162,77
0,00
0,00
0,00
176.162,77
Studieninstitut Westfalen-Lippe
453.597,00
0,00
0,00
0,00
453.597,00
Regionale 2016 Agentur GmbH
6.000,00
0,00
0,00
0,00
6.000,00
16.000,00
0,00
0,00
0,00
16.000,00
Vereinigung ehemaliger kommunaler Aktionäre der VEW GmbH Kreisbauverein GmbH Sparkassenzweckverband Westmünsterland
CVUA-MEL Anst. ö.R.
3.082.627,48
559.090,00 -301.484,71
0,00 3.340.232,77
Im Rahmen von Umstrukturierungen im ÖPNV wurden die Beteiligungsverhältnisse an der Regionalverkehr Münsterland GmbH sowie der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH neu geordnet; der Kreis Borken ist nunmehr lediglich noch Gesellschafter der Regionalverkehr Münsterland GmbH. An der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH ist der Kreis Borken nicht mehr direkt beteiligt.
113
A 1.3.3
Sondervermögen
341.460,00 EUR (341.460,00 EUR)
Die historische Lampensammlung des Herrn Dr. Werner Touché wurde dem Kreis Borken als unselbstständige Stiftung zur musealen Präsentation im Hamaland-Museum gestiftet. Da es sich um eine Schenkung handelt, wurde ein entsprechender Sonderposten gebildet.
A 1.3.4
Vortrag 01.01.2011 EUR 341.460,00
Wert 31.12.2011 EUR 341.460,00
341.460,00
341.460,00
Wertpapiere des Anlagevermögens
25.644.252,10 EUR (16.226.959,10 EUR)
Der Kreis Borken besitzt 318.714 Aktien der RWE AG. In der Eröffnungsbilanz waren 304.640 Aktien mit einem zugrundegelegten Kurs von 50,75 EUR und einem Wert von 15.460.480 EUR bewertet. Zugegangen ist im Jahr 2009 eine Entschädigung in Form von Aktien an der RWE AG. Danach erhielt der Kreis Borken 3.319 Aktien zu 52,00 EUR und 10.755 Aktien zu 55,22 EUR. Der Schlusskurs der Aktie lag am Abschlussstichtag 31.12.2011 bei 27,15 EUR je Aktie und damit deutlich unter dem Buchwert. Zur Frage einer Wertberichtigung ist ausschlaggebend, ob von einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung auszugehen ist. Die Entscheidung über eine Wertberichtigung ist darüber hinaus in das pflichtgemäße Ermessen des Kreises gestellt. Er hat bezogen auf den Abschlussstichtag und unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse eigenverantwortlich zu entscheiden, ob er eine Wertberichtigung in Form einer außerplanmäßigen Abschreibung vornimmt. Diese Gegebenheiten erfordern neben der Beurteilung der Nachhaltigkeit der möglichen Wertminderung auch eine Prognose der künftigen Entwicklung. Der Wert der RWE-Aktie hatte in den letzten Jahren einen wechselvollen Verlauf. Anfang der 90-er Jahre lag der Aktienkurs im DAX bei ca. 20,00 EUR. Von 1992 an stieg er in einem steilen Verlauf bis zum Jahr 1998 auf etwa 58,00 EUR, um dann bis zum Abschluss der Fusionsverhandlungen mit der VEW AG auf einen Kurs von 33,00 EUR zu fallen. Nach der Fusion erfolgte mit dem Börsenboom in den Jahren 2000 bis 2002 ein rascher Anstieg bis zur 50,00 EUR Marke. Mit dem anschließenden Börseneinbruch sackte auch die RWE-Aktie bis auf einen Wert von 20,00 EUR ab, nahm aber dann wieder kontinuierlich zu und stand 2005 bei einem Wert von knapp 47,00 EUR. Der Börsenkurs stieg dann Anfang 2008 auf den bisherigen Höchstwert von 100,64 EUR. In der Folge sank die Aktie bis Ende 2010 auf den Wert von 49,73 EUR. Ein wesentlicher Faktor für die Aktienentwicklung 2011 war neben der Finanzkrise der Kurswechsel in der deutschen Energiepolitik nach dem Unglück in Fukushima. Nach Einschätzung des Kreises Borken stellen sich die Zukunftsaussichten für die RWE AG bezogen auf einen 5-jährigen Prognose-Zeitraum durchaus positiv dar. Bereits die Entwicklung der Jahre 2003 bis 2007 hat bewiesen, dass eine Wertaufholung von ca. 20 EUR
114
auf über 60 EUR innerhalb von drei Jahren möglich ist. Es wird erwartet, dass die RWE-Aktie ihren leichten Aufwärtstrend im Jahresverlauf 2012 fortsetzt. Daher wird derzeit noch nicht von einer dauerhaften Wertminderung ausgegangen. Eine Wertberichtigung im Jahresabschluss 2011 ist somit nicht erforderlich. Der Kreistag entschied am 21.07.2011, zur nachhaltigen Finanzierung zukünftiger Pensionslasten, Finanzmittel in dem kvw-Versorgungsfonds anzulegen; als Zugang ist im Jahr 2011 eine Zahlung in den kvw-Versorgungsfonds in Höhe von rd. 9,4 Mio. EUR zu verzeichnen.
Vortrag 01.01.2011 EUR 16.226.959,10
Zugang
Wert
2011 31.12.2011 EUR EUR 0,00 16.226.959,10
RWE-Aktien
0,00 9.417.293,00
9.417.293,00
kvw-Versorgungsfonds
16.226.959,10 9.417.293,00 25.644.252,10
115
A 1.3.5
Ausleihungen
A 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen
799.330,70 EUR (801.279,64 EUR)
Zusammensetzung und Entwicklung: Vortrag
Abgang
Wert
01.01.2011 EUR
2011 EUR
31.12.2011 EUR
Mitgl. WohnBau Westmünsterland e.G.
94.600,00
0,00
94.600,00
Mitgl. Bocholter Bauverein e.G.
20.160,00
0,00
20.160,00
Darlehen an Unilever
61.519,64
-1.948,94
59.570,70
625.000,00
0,00
625.000,00
801.279,64
-1.948,94
799.330,70
Darlehen DRK Soziale Arbeit und Bildung gGmbH
Bei den Mitgliedschaften in den beiden Wohnungsgesellschaften - WohnBau Westmünsterland eG und Bocholter Bauverein eG - handelt es sich nicht um Beteiligungen. Die Genossenschaftseinlagen können nicht frei am Markt veräußert werden. Ein Mitglied kann aus der Genossenschaft ausscheiden und erhält dann den nominellen Betrag seiner Einlage erstattet. Daher ist die Genossenschaftseinlage als Ausleihung anzusehen. Beim (negativen) Zugang handelt es sich um den Zahlungseingang der vereinbarten Tilgungsleistungen.
A2
Umlaufvermögen
A 2.1
Vorräte
A 2.1.1
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
106.770,12 EUR (98.150,93 EUR)
Zusammensetzung: Vortrag 01.01.2011 Tankstelle Bauhof
Veränderung 2011
EUR 47.442,78 50.708,15 98.150,93
116
EUR -34.837,17 43.456,36 8.619,19
Wert 31.12.2011 EUR 12.605,61 94.164,51 106.770,12
Tankstelle Bei der Tankstelle werden mittels Peilstab jährlich zum Stichtag in den Tanks die Stände der verschiedenen Treibstoffe ermittelt. Anhand der Messergebnisse wird die vorhandene Menge berechnet. Die Bestände werden anschließend mit den Preisen der letzten Rechnung aus dem Vorjahr bewertet. Bauhof Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe des Bauhofes werden als Festwert bilanziert. Die Bestände wichen zum Jahresende um mehr als 10 % ab und wurden daher angepasst.
A 2.2
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
22.882.873,05 EUR (24.652.812,80 EUR)
Bei den hier ausgewiesenen Posten handelt es sich grundsätzlich um kurzfristig fällige Ansprüche des Kreises Borken gegenüber Dritten. Die GemHVO NRW sieht vor, dass zum Abschlussstichtag die Forderungen hinsichtlich ihrer tatsächlichen Einbringungsmöglichkeit zu überprüfen sind. Sofern Erkenntnisse vorliegen, dass Forderungen teilweise oder gar nicht realisierbar bzw. in ihrem Bestand zumindest gefährdet sind, sind sie anteilig oder in vollem Umfang in ihrem Wert zu berichtigen. Das verbesserte Buchungsverhalten ab 2010 mit Erfassung von Leistungszeiträumen ermöglichte es, die dem Jahr 2011 zuzuordnenden Beträge zu ermitteln (Cut-off-Prüfung) und im Rahmen des Jahresabschlusses 2011 abzugrenzen. Dabei wurden die notwendigen Buchungen leistungsscharf den einzelnen Buchungsstellen zugeordnet. Zusammensetzung: Veränderung 2011
Vortrag
Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen: Gebühren Steuern Forderungen aus Transferleistungen Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen Privatrechtliche Forderungen - gegenüber dem privaten Bereich - gegenüber dem öffentlichen Bereich - gegenüber verbundenen Unternehmen - gegen Beteiligungen Sonstige Vermögensgegenstände
01.01.2011
Zugang
Zahlungseingänge
EUR
EUR
EUR
Wert
Abgang
Wertberichtigungen
31.12.2011
EUR
EUR
EUR
3.658.606,34 806,23 4.051.873,18 10.869.954,15
40.839.225,00 217.215,59 10.858.376,50 6.984.177,00
-40.918.441,18 -216.772,06 -9.696.647,48 -7.522.390,98
-210.940,05 0,00 -364.306,57 -38.005,86
192.320,88 0,00 -525.412,02 0,00
3.560.770,99 1.249,76 4.323.883,61 10.293.734,31
680.771,30 1.226.589,72 3.493.141,48 0,00
12.434.455,43 1.204.455,32 1.107.418,04 0,00
-12.339.513,83 -1.279.515,04 -2.020.512,36 0,00
-51.563,50 -12.655,30 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00
724.149,40 1.138.874,70 2.580.047,16 0,00
671.070,40 24.652.812,80
145.023,99 73.790.346,87
-555.931,27 -74.549.724,20
0,00 -677.471,28
0,00 -333.091,14
260.163,12 22.882.873,05
Die Vorträge der Gebührenforderungen sowie der Forderungen aus Transferleistungen beinhalten bereits Wertberichtigungen aus Vorjahren.
117
A 2.2.1
Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen
18.179.638,67 EUR (18.581.239,90 EUR)
Die in diesem Ausweis enthaltenen Forderungen werden im Einzelnen nachfolgend erläutert:
A 2.2.1.1 Gebühren
3.560.770,99 EUR (3.658.606,34 EUR) Entwicklung der Forderungen:
Vortrag 01.01.2011
Veränderung 2011
Forderungs-
Zahlungseingänge
Zugang
EUR 4.332.865,26
EUR 40.839.225,00
Abgang
EUR -40.918.441,18
EUR -210.940,05
Wert 31.12.2011 Forderungsbestand EUR 4.042.709,03
Entwicklung der Wertberichtigung:
Wertberichtigung Vortrag 01.01.2011 EUR -674.258,92
Ertrag aus Auflösung Wertberichtigung
Wertberichtigung
2011 EUR 192.320,88
31.12.2011 EUR -481.938,04
Bilanzausweis der werthaltigen Forderungen: Vortrag 01.01.2011 ForderungsWertbestand berichtigung EUR 4.332.865,26
Wert 31.12.2011
Ausweis ForderungsWert31.12.2010 bestand berichtigung
EUR EUR EUR -674.258,92 3.658.606,34 4.042.709,03
Ausweis 31.12.2011
EUR EUR -481.938,04 3.560.770,99
Entsprechend dem Vorjahresausweis sind die Abrechnungen der kostenrechnenden Einrichtungen des Kreises Borken (Abfallgebühren, Rettungsdienstgebühren) in der Gesamtsumme enthalten. Die Forderungen aus Gebühren wurden erstmals im Jahresabschluss 2009 pauschalwertberichtigt. Eine Fortschreibung der Wertberichtigung ergab für den Jahresabschluss 2011 eine Abnahme des Wertberichtigungsbetrages um 192.320,88 EUR.
118
A 2.2.1.3 Steuern
1.249,76 EUR (806,23 EUR)
Unter diesem Posten wurden die offenen Forderungen aus Steuerbeträgen übernommen. Hierbei handelt es sich um ausstehende Forderungen der Jagdsteuer, die dem Kreis Borken bislang als einzige Steuer zur Verfügung stand. Durch die gesetzliche Abschaffung der Jagdsteuer wird diese Forderungsart ab dem Jahr 2013 entfallen.
Entwicklung der Forderungen: Veränderung 2011
Vortrag 01.01.2011 Forderungsbestand EUR 806,23
Zugang
Zahlungseingänge
EUR 217.215,59
EUR -216.772,06
Wert 31.12.2011 Abgang EUR 0,00
A 2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen
Forderungsbestand EUR 1.249,76
4.323.883,61 EUR (4.051.873,18 EUR)
Entwicklung der Forderungen: Vortrag 01.01.2011 Forderungsbestand Forderungen FB 50 UHZ Forderungen FB 51 UHZ Darlehensgewährung FB Soziales Erstattungsansprüche gegen den Landschaftsverband aus HzL i.E. Kostenbeitrag Heimerziehung Forderungen aus vertraglichen Verpflichtungen Rückerstattung Trägerendabrechnung Erstattungen RVM Kostenerstattungen AsylbLG Zuw. Konjunkturprogramm II Rückzahlung gewährter Hilfen in Einrichtungen Zuweisungen Wettbewerb Naturpark.2012 Erstattung Heimpflegekosten, Pflegewohngeld Zuwendung i. R. Aktionsprogramm Kindertagespflege Kostenbeitrag Vollzeitpflege Rückzahlung Pflegewohngeld Zuwendungen Projekt Schlinge Sonstige Erstattungsansprüche
Wert 31.12.2011
Veränderung 2011
Zugang
Zahlungseingänge
Abgang
Forderungsbestand
EUR 8.062.580,87 886.704,98 428.611,73
EUR 1.504.574,82 430.555,98 277.566,70
EUR -996.112,33 -239.994,08 -103.110,81
EUR -153.689,38 -1.872,00 -7.606,90
EUR 8.417.353,98 1.075.394,88 595.460,72
63.492,77 158.126,65
134.093,54 491.837,07
-138.560,80 -469.600,62
-45,98 -4.405,56
58.979,53 175.957,54
139.626,47 135.342,39 359.795,35 280.325,27 687.243,08
652.572,88 215.416,46 995.856,38 4.061.345,23 1.405.595,28
-625.349,49 -260.636,82 -360.660,23 -4.041.725,56 -2.092.838,36
-20.259,55 -750,83 0,00 0,00 0,00
146.590,31 89.371,20 994.991,50 299.944,94 0,00
345.776,59 0,00
566.426,94 173.061,71
-726.813,81 -45.539,70
-572,17 0,00
184.817,55 127.522,01
9.402,75
115.638,27
-87.081,19
0,00
37.959,83
0,00 37.682,07 56.327,75 102.138,05 20.571,08 171.843,62 164.000,00 31.680,00 292.107,47 283.542,42 12.090.035,20 11.651.427,42
-18.970,74 -97.858,58 -164.269,48 -31.680,00
0,00 0,00 0,00 -164.000,00
-10.500.802,60
-353.202,37
18.711,33 60.607,22 28.145,22 0,00 575.649,89 12.887.457,65
119
Entwicklung der Pauschalwertberichtigung: Wertberichtigung
Forderungen FB 50 UHZ Forderungen FB 51 UHZ
Vortrag 01.01.2011 EUR 7.291.598,89 746.563,13 8.038.162,02
Wertberichtigungsaufwand 2011 EUR 358.088,41 167.323,61 525.412,02
Wertberichtigung
-
31.12.2011 EUR 7.649.687,30 913.886,74 8.563.574,04
Bilanzausweis der werthaltigen Forderungen: Vortrag 01.01.2011 ForderungsWertAusweis bestand berichtigung 31.12.2010 Forderungen FB 50 UHZ Forderungen FB 51 UHZ Forderungen ohne Wertberichtigung
Forderungsbestand
Wert 31.12.2011 WertAusweis berichtigung 31.12.2011
EUR EUR EUR EUR EUR EUR 8.062.580,87 -7.291.598,89 770.981,98 8.417.353,98 -7.649.687,30 767.666,68 886.704,98 -746.563,13 140.141,85 1.075.394,88 -913.886,74 161.508,14 3.140.749,35 0,00 3.140.749,35 3.394.708,79 0,00 3.394.708,79 12.090.035,20 -8.038.162,02 4.051.873,18 12.887.457,65 -8.563.574,04 4.323.883,61
Wegen des Umfangs der Differenzierung werden hier nur die wertberichtigten Forderungen aufgeführt. Die nicht wertberichtigten Forderungen sind in Summe zusammengefasst und sind mit ihrem Bilanzausweis in der obigen Tabelle „Entwicklung der Forderungen“ enthalten. Hinter diesem Bilanzposten stehen vornehmlich Forderungen aus dem Sozial- und Jugendhilfebereich. Zu nennen sind übergegangene Unterhalts- und sonstige Erstattungsansprüche für Sozialhilfeleistungen z.B. gegenüber anderen Kommunen und Sozialhilfeleistungsträgern oder im Rahmen der Hilfegewährung vom Kreis Borken darlehensweise geleistete Aufwendungen, die zum Teil durch Sicherheiten, z.B. Grundschulden auf Objekten der Schuldner, abgesichert werden. Aufgrund der Verzögerung beim Pilotprojekt Schlinge wurden geplante Zuwendungen in Abgang gesetzt. Der Ausweis „Sonstige Erstattungsansprüche“ betrifft Ansprüche gegen diverse Schuldner. Aufgrund der Vielzahl der sich hinter diesem Ausweis verbergenden Kleinbeträge wurde auf einen differenzierten Ausweis zwischen Zugängen, Zahlungseingängen und Abgängen verzichtet und der Nettoveränderungsbetrag in Summe als Forderungszugang ausgewiesen. Während die institutionellen Ansprüche gegen die Kommunen und den Landschaftsverband Westfalen-Lippe gesichert sind, unterliegen die unmittelbaren Transfers im Sozialbereich einem hohen Ausfallrisiko. Zur Begründung ist auf die oft fehlende Solvenz der Schuldner, häufige Arbeitsplatz- oder Wohnortwechsel und daraus resultierende Schwierigkeiten im Rahmen von Vollstreckungsmaßnahmen hinzuweisen. In der Bilanz werden diese Forderungen aus Unterhaltsansprüchen der Fachbereiche 50 - Soziales und 51 - Jugend und Familie wie bisher in wertberichtigter Form, d.h. in Höhe ihrer Werthaltigkeit (saldiert) ausgewiesen. Ein Ausweis der Wertberichtigung in der Bilanz als Passivposten ist nicht zulässig. Als Nettoveränderung 2011 im Bereich der Forderungen aus Transferleistungen ergibt sich damit ein Zugang von 272.010,43 EUR.
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A 2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
10.293.734,31 EUR (10.869.954,15 EUR)
Zusammensetzung: Vortrag
Veränderung 2011 ZahlungsZugang eingänge
01.01.2011 Forderung für übergeleitete Landesbeamte Forderungen gem. VLVG Forderungen FB 51 WJH Buß- und Zwangsgelder / Säumniszuschläge Kostenerstattungen für Unters. n. d. BBodSchG Kostenerstattung vom Land i.R.d. Aufgabenübertragung (Schwerbehindertenangelegenheiten) Kostenerstattung vom Land i.R.d. Aufgabenübertragung (Immissionsschutz) Investitionszuwendungen übrige sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
Wert Abgang
31.12.2011
EUR 4.834.270,00 1.767.268,00 1.195.508,27 568.802,56 161.100,76
EUR 825.139,22 22.373,00 1.769.447,94 3.052.494,59 0,00
EUR -7.417,22 0,00 -1.910.947,75 -2.951.397,60 -1.800,00
EUR 0,00 0,00 -1.732,30 -42.004,19 0,00
EUR 5.651.992,00 1.789.641,00 1.052.276,16 627.895,36 159.300,76
0,00
642.666,50
-497.362,52
0,00
145.303,98
0,00 1.899.560,69
677.786,38 2.395.673,53
-478.139,42 -4.083.927,64
0,00 0,00
199.646,96 211.306,58
443.443,87 10.869.954,15
9.385.581,16
12.927,64 -9.918.064,51
-43.736,49
456.371,51 10.293.734,31
Ausgewiesen werden hier unter anderem Forderungen für Pensionsanteile der übergeleiteten Beamten vom Land NRW, die 2009 erstmals gutachterlich durch die Heubeck AG ausgewiesen wurden und nun laufend fortgeschrieben werden sowie Forderungen der Pensionsanteile gemäß Versorgungslastenverteilungsgesetz (VLVG) der Beamten, die von einem anderen Dienstherrn zum Kreis Borken gewechselt sind und entsprechende Pensionsansprüche bei ihren vorherigen Dienstherren erworben haben. Ausgewiesen werden auch die Kostenerstattungen des Landes NRW im Rahmen der Kommunalisierung von Aufgaben im Bereich Schwerbehindertenangelegenheiten und Immissionsschutz. Weiterhin werden hier die Forderungen des Fachbereichs 51 - Jugend und Familie im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ausgewiesen. Aufgrund der Vielzahl von Kleinbeträgen, die die Position „übrige sonstige öffentlichrechtliche Forderungen“ umfasst, wurde kein differenzierter Ausweis zwischen Zugängen, Zahlungseingängen und Abgängen vorgenommen und der Nettoveränderungsbetrag in Summe als Zahlungseingänge ausgewiesen.
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A 2.2.2
Privatrechtliche Forderungen
4.443.071,26 EUR (5.400.502,50 EUR)
A 2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich
724.149,40 EUR (680.771,30 EUR)
Zusammensetzung: Veränderung 2011
Vortrag 01.01.2011 Zinsforderungen Kostenerstattungen und Kostenumlagen sonstige Forderungen
EUR 285.922,37 106.957,48 287.891,45 680.771,30
Abgang
31.12.2011
EUR -891.254,38 -533.390,12 -10.914.869,33 -12.339.513,83
EUR 0,00 -2.379,99 -49.183,51 -51.563,50
EUR 342.313,15 157.807,61 224.028,64 724.149,40
Zugang EUR 947.645,16 586.620,24 10.900.190,03 12.434.455,43
Wert
Zahlungseingänge
Der Bestand der privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich beinhaltet größtenteils Zinsforderungen gegenüber Kreditinstituten aus längerfristigen Geldanlagen, bei denen die Zinszahlungen erst am Ende einer mehrjährigen Laufzeit fällig werden.
A 2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich
1.138.874,70 EUR (1.226.589,72 EUR)
Zusammensetzung:
Abrechnung von Tankkosten Abrechnung Kostenanteil Hamaland-Museum Abrechnung Kostenanteil Landeskundliches Institut Rückzahlungen von Kindergarten-Trägern Erstattungen im Rahmen der Gewässerbewirtschaftung von Anliegergemeinden Kostenerstattungen durch Gemeinden im Rahmen der Grünflächenbewirtschaftung Erstattungen im Zuge der Schlosskonzerte Ahaus Vorsteuererstattung sonstige Forderungen
Vortrag
Veränderung 2011
01.01.2011
Zahlungseingänge
Zugang
Wert Abgang
31.12.2011
EUR 136.762,20 82.672,67 14.410,30 266.203,92
EUR 1.267.497,91 100.000,00 21.000,00 353.890,74
EUR -1.191.883,63 0,00 0,00 -619.832,79
EUR -67,07 0,00 0,00 0,00
EUR 212.309,41 182.672,67 35.410,30 261,87
139.476,51
179.718,94
-139.536,51
0,00
179.658,94
35.800,48 15.505,74 38.273,38 497.484,52 1.226.589,72
42.149,81 15.000,00 504.484,25
-35.800,48 0,00 -484.345,26
2.483.741,65
-2.471.398,67
0,00 0,00 -76,25 -99.914,68 -100.058,00
42.149,81 30.505,74 58.336,12 397.569,84 1.138.874,70
Bei diesem Forderungsbestand handelt es sich um offene Forderungen, bei denen die volle Werthaltigkeit unterstellt wird, da es sich bei dem Schuldner jeweils um die öffentliche Hand handelt.
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A 2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen
2.580.047,16 EUR (3.493.141,48 EUR)
Zusammensetzung: Vortrag 01.01.2011
Zugang
EUR
Flugplatz Stadtlohn-Vreden-Besitz GmbH Avalgebühren der Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH (EGW) Personalgestellung an die EGW
EUR
Veränderung 2011 ZahlungsAbgang eingänge EUR
Wert 31.12.2011
EUR
EUR
3.460.251,58
919.411,37 -1.823.768,83
0,00
2.555.894,12
0,00 32.889,90 3.493.141,48
118.275,14 -118.275,14 69.731,53 -78.468,39 1.107.418,04 -2.020.512,36
0,00 0,00 0,00
0,00 24.153,04 2.580.047,16
Der Zahlungsverkehr der Flugplatz Stadtlohn-Vreden Besitz GmbH wurde bis zum 31.12.2009 über ein Vorschusskonto im Haushalt des Kreises Borken abgewickelt. Dieses Konto funktionierte ähnlich einem Girokonto. Unterdeckungen sind als kurzfristige Forderungen des Kreises gegenüber der Gesellschaft zu bewerten. Die Flugplatz Stadtlohn-Vreden-Besitz GmbH hat auf bestehende Forderungen in 2011 eine erste Rate in Höhe von 1,8 Mio. EUR geleistet. Der Restbetrag wird 2012 ausgeglichen.
A 2.2.2.4 gegen Beteiligungen
0,00 EUR (0,00 EUR)
A 2.2.2.5 gegen Sondervermögen
0,00 EUR (0,00 EUR)
A 2.2.3
Sonstige Vermögensgegenstände
260.163,12 EUR (671.070,40 EUR)
Unter dem Sammelposten „Sonstige Vermögensgegenstände“ werden Ansprüche gegen Dritte, die keinem anderen Posten zugeordnet werden können, bilanziert. Vortrag 01.01.2011
Gehaltsvorschüsse Bedienstete Überzahlung EGW 2010 Überzahlung Kreis Steinfurt 2010 und 2011 Überzahlung an Kindertageseinrichtungen 2011 Überzahlung BBS 2011 Weitere sonstige Vermögensgegenstände
EUR 2.001,30 501.432,52 52.325,30 0,00 0,00 115.311,28 671.070,40
Veränderung 2011 ZahlungsAbgang eingänge EUR EUR 2.557,00 -2.173,45 0,00 0,00 -501.432,52 0,00 70.394,91 -52.325,30 0,00 94.665,00 0,00 0,00 39.400,00 0,00 0,00 -61.992,92 145.023,99 -555.931,27 0,00 Zugang
Wert 31.12.2011 EUR 2.384,85 0,00 70.394,91 94.665,00 39.400,00 53.318,36 260.163,12
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen befinden sich insbesondere Forderungen aus Überzahlungen (Abschlagszahlungen) im Rahmen von Jahresendabrechnungen oder Gutschriften. Da für den Jahresabschluss ein Saldierungsverbot gilt, sind Überzahlungen an Dritte nicht schuldenmindernd bei den Verbindlichkeiten auszuweisen, sondern werden im Rahmen der Jahresabschlussbuchungen zu den sonstigen Vermögensgegenständen (als sonstige Forderungen) umgegliedert und in der Bilanz als Guthaben ausgewiesen. 123
Parallel dazu werden Rückzahlungsverpflichtungen des Kreises aus erhaltenen Überzahlungen bei den sonstigen Verbindlichkeiten (vgl. P 4.8) ausgewiesen. Der Ausweis „Weitere sonstige Vermögensgegenstände“ enthält diverse Kleinbeträge. Auf einen differenzierten Ausweis von Zugängen, Zahlungseingängen und Abgängen wurde daher verzichtet und der Nettoveränderungsbetrag in Summe als Zahlungseingänge dargestellt.
A 2.4
Liquide Mittel
46.900.014,89 EUR (49.870.324,32 EUR) Zusammensetzung: Vortrag 01.01.2011
Wert 31.12.2011
EUR
EUR
I Bankkonten Sparkasse Westmünsterland Konto 7849 Postbank Dortmund Volksbank Gronau-Ahaus Sparkasse Westmünsterland Konto 15503 BZÜ Sparkasse Westmünsterland SNS Bank Winterswijk Zahlstelle Borken Zahlstelle Bocholt Zahlstelle Ahaus Zahlstelle Info Barkassen Schulgirokonten Sichteinlagen bei Kreditinstituten Zwischensumme
18.893.730,41 9.496,05 5.693,44 237.072,00 50.906,28 24.705,81 13.668,12 12.093,90 10.938,50 704,40 20.072,71 227.289,24 30.360.796,16 49.867.167,02
9.890.818,88 16.361,20 2.379,14 22.022,47 67.348,02 33.321,13 16.132,47 11.766,60 11.022,60 447,52 18.736,74 255.948,42 36.552.300,33 46.898.605,52
II Schwebeposten Schwebeposten Sparkasse Westmünsterland Summe liquide Mittel
3.157,30 49.870.324,32
1.409,37 46.900.014,89
Unter diesem Posten werden alle liquiden Mittel in Form von Bar- und Buchgeld, über die der Kreis frei verfügen kann, angesetzt. Die Veränderung der liquiden Mittel auf den Bankkonten ergibt sich aus den Zahlungsströmen, die die Finanzrechnung entsprechend ausweist. Unter den Schwebeposten werden solche Vorgänge ausgewiesen, die im Buchungssystem bereits erfasst sind, jedoch zum 31.12.2011 noch nicht auf den Kontoauszügen der Banken abgebildet werden und damit zum Stichtag auch keine Einzahlung bzw. Auszahlung darstellen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Lastschrifteinzüge oder Buchungsvorgänge am EC-Cash-Automaten. In der Finanzrechnung sind aber nur die zahlungswirksamen Geschäftsvorfälle abzubilden. Sofern Differenzen zwischen den von der Bank bestätigten Salden und den Kontensalden der Buchführung bestehen, sind diese in einer Übergangsrechnung aufzuzeigen. In diese Rechnung sind z.B. auch die Schwebeposten einzubeziehen. Zum 31.12.2009 wurde der Bestand aller nach § 95 Abs. 3 des Schulgesetzes für das Land NRW (SchulG NRW) eingerichteten und bislang nicht im Rechnungswesen des Kreises Bor-
124
ken abgebildeten Schulgirokonten in die Bilanz integriert. Dieser Bestand wurde im Jahresabschluss 2011 fortgeschrieben. Kassenbestände Zahlstellen und Barkassen Die Kassenbestände werden durch Kassenbücher nachgewiesen. In den Zahlstellen werden die Kassenbücher automatisch durch die Kassenautomaten geführt. Auch wird werktäglich ein Tagesabschluss erstellt. Damit konnten die Kassenbestände aus den Tagesabschlüssen entnommen werden. Guthaben bei Kreditinstituten / Festgelder Die einzelnen Kontenstände sind durch Kontoauszüge oder Bankbestätigungen nachgewiesen worden.
A3
Aktive Rechnungsabgrenzung
11.980.234,32 EUR (12.390.216,25 EUR)
Zusammensetzung: Vortrag 01.01.2011 EUR
Auflösung 2011
Neubildung 2011
Wert 31.12.2011 EUR
Abgrenzungen gem. § 43 II GmHVO NRW Berufskolleg am Wasserturm Neubau BOZ Ahaus Neubau KITA (BBS Ahaus) ÖPNV-Pauschalen an Verkehrsunternehmen
354.323,21 1.125.000,00 200.000,00 -
-9.324,30 -125.000,00 -16.666,67 0,00
108.057,85 0,00 0,00 134.986,40
453.056,76 1.000.000,00 183.333,33 134.986,40
1.014.172,68 7.862.303,83 196.100,19 666.007,68 348.699,00 623.609,66 12.390.216,25
-1.014.172,68 -7.862.303,83 -196.100,19 -666.007,68 -348.699,00 -611.357,18 -10.849.631,53
1.015.386,31 7.655.657,86 221.346,85 707.669,95 0,00 596.544,38 10.439.649,60
1.015.386,31 7.655.657,86 221.346,85 707.669,95 0,00 608.796,86 11.980.234,32
Abgrenzungen nach § 42 I GemHVO NRW Besoldung Beamte Jan. des Folgejahres Sozialhilfeleistungen Jan. des Folgejahres Sozialhilfe Vorleistung für LWL Folgejahr Jugendhilfeleistungen Jan. des Folgejahres Beitrag zur Versorgungskasse Jan. des Folgejahres sonstige aktive Rechnungabgrenzungsposten
Zusammensetzung der sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten: Integrationshelferpauschale Abschlag 2012 Jugendhilfezahlung nach UVG Jan. 2012 Betriebsaufwendungen IT Abschlag komm. Versorgungskasse Beihilfe Januar 2012 Aufwandsentschädigung KT-Abgeordnete Jan. 2012 Schülerfahrtkosten Abschlag 2012 Abschlag Studieninstitut für Aus-/Fortbildung Sprachförderung übrige sonstige aRAP-Einzelbeträge < 10.000 €
26.250,00 80.561,00 40.061,49 149.939,00 27.993,45 97.140,68 35.113,86 24.845,05 126.892,33 608.796,86
Die hier ausgewiesenen Posten betreffen nach § 42 Abs. 1 GemHVO NRW vor dem 31.12.2011 bereits geleistete Auszahlungen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Regelung dient der sachgerechten Periodenabgrenzung.
125
Bei den Zuwendungen gemäß § 43 Abs. 2 GemHVO NRW handelt es sich um Zuwendungen an Dritte für Vermögensgegenstände, an denen der Kreis Borken kein wirtschaftliches Eigentum erwirbt, die Zuwendung jedoch mit einer mehrjährigen und einklagbaren Gegenleistungsverpflichtung verbunden hat. In diesen Fällen ist die Zuwendung als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilanzieren und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung aufwandswirksam aufzulösen. Die übrigen sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten bestehen aus einer Vielzahl von Einzelzahlungen. Hierzu zählen z.B. die im Voraus gezahlten KFZ-Steuern für Dienstwagen oder diverse Zahlungen für die Anschaffung von Fachliteratur.
6.1.2.
Erläuterung der Passivseite
P1
Eigenkapital
56.559.682,54 EUR (57.693.192,94 EUR) Entwicklung des Eigenkapitals: Vortrag 01.01.2011 EUR
Eigenkapital
Veränderung 2011 EUR
Wert 31.12.2011 EUR
57.693.192,94
Jahresergebnis 2011
- 1.139.054,15
Umgliederung von Sonderposten bei Anlagenabgang zum Restbuchwert
5.543,75
Eigenkapital neu
- 1.133.510,40
56.559.682,54
Zusammensetzung des Eigenkapitals: Vortrag 01.01.2011
Allgemeine Rücklage Sonderrücklagen Ausgleichsrücklage Jahresüberschuss 2010 Jahresergebnis 2011 Gesamt
P 1.1
EUR 39.934.564,93 1.064.250,11 10.979.705,42 5.714.672,48
Veränderung ErgebnisSonstige verwendung Veränderungen 2010 2011 EUR EUR 5.714.672,48 5.543,75
-5.714.672,48
0,00 57.693.192,94
0,00
Allgemeine Rücklage
Wert 31.12.2011 EUR 45.654.781,16 1.064.250,11 10.979.705,42 0,00
-1.139.054,15 -1.133.510,40
-1.139.054,15 56.559.682,54
45.654.781,16 EUR (39.934.564,93 EUR)
Der Kreistag hat am 04.10.2012 beschlossen, den Jahresüberschuss für das Haushaltsjahr 2009 in Höhe von 10.923.857,81 EUR der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Im Jahresabschluss 2010 war dieser Betrag schon vorläufig dort verbucht und ist daher in der Allgemeinen Rücklage zum Stand 01.01.2011 bereits enthalten.
126
Der Jahresüberschuss 2010 in Höhe von 5.714.672,48 EUR wird gem. Beschluss des Kreistages vom 04.10.2012 ebenfalls der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Des Weiteren erhöht sich die Allgemeine Rücklage aufgrund einer ergebnisneutralen Umschichtung eines Sonderpostens in Höhe von 5,5 T-EUR bei Abgang eines Anlagegutes zum Restbuchwert.
2.058.944,26 EUR (1.780.641,54 EUR)
„davon“ Deckungsrücklage
Die zweckgebundene Deckungsrücklage für Ermächtigungen aus dem Haushalt 2011 ist ein „Davon-Posten“ der Allgemeinen Rücklage und ist gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW im Eigenkapital anzusetzen. Sie ist somit im Posten „Allgemeine Rücklage“ enthalten und soll zeigen, welche Mittel aus vorangegangenen Haushaltsjahren noch verbraucht werden dürfen. Diese können zu Aufwendungen über den geplanten Ansatz des folgenden Haushaltsjahres hinaus und somit zu einer Verschlechterung des Ergebnisses führen. Die einzelnen Beträge zu diesem Posten sind unter 6.2.9 in der Tabelle „Ermächtigungsübertragung von 2011 nach 2012“ abgebildet. Die Veränderungen ergeben sich wie folgt: 01.01.2011
Vortrag
Inanspruchnahme 2011
Auflösung 2011
Neubildung 2011
31.12.2011
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
1.780.641,54
-917.997,68
-412.487,38
Wert
1.608.787,78
2.058.944,26
Sofern den gebildeten Aufwandsermächtigungen zweckgebundene Erträge gegenüberstehen, sind diese Erträge als passive Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt worden. Eine Übersicht der abgegrenzten Erträge ist ebenfalls unter 6.2.9 im Anschluss an die Tabelle „Ermächtigungsübertragung von 2011 nach 2012“ abgebildet. Durch die Auflösung der Erträge in Korrespondenz mit der aufwandswirksamen Buchung der entsprechenden Aufwendungen sollen Ertrag und Aufwand verursachungsgerecht der gleichen Periode zugeordnet werden.
P 1.2
Sonderrücklagen
1.064.250,11 EUR (1.064.250,11 EUR)
Der Ausweis betrifft die Stiftung Kulturlandschaft Kreis Borken. Für gemeindliches Stiftungsvermögen ist eine Sonderrücklage unter dem Eigenkapital auf der Passivseite auszuweisen. Dadurch wird verdeutlicht, dass das Stiftungskapital zwar dem Stifter bei Fortfall des Stiftungszweckes oder Auflösung der Stiftung zufällt, dass aber der Stifter während des Bestehens der Stiftung keinen direkten Zugriff auf das Vermögen hat. Der korrespondierende Posten auf der Aktivseite wird unter dem Posten A 1.3.1 „Anteile an verbundenen Unternehmen“ ausgewiesen.
127
P 1.3
Ausgleichsrücklage
10.979.705,42 EUR (10.979.705,42 EUR)
Höchstbetrag gem. § 56 a KrO NRW:
10.979.705,42 EUR
Gem. § 56 a KrO NRW ist eine Ausgleichsrücklage als gesonderter Posten des Eigenkapitals zusätzlich zur Allgemeinen Rücklage anzusetzen. Sie kann in der Eröffnungsbilanz bis zur Höhe eines Drittels des Eigenkapitals, höchstens jedoch bis zur Höhe eines Drittels der Kreisumlage und der allgemeinen Zuweisungen gebildet werden. Zum 31.12.2011 beträgt die Ausgleichsrücklage 10.979.705,42 EUR und weist damit den zulässigen Höchstbestand von 1/3 des fortgeschriebenen Eigenkapitals der Eröffnungsbilanz auf.
P 1.4
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
darin Fehlbetrag des Budgets 02:
- 1.139.054,15 EUR (5.714.672,48 EUR) - 290.817,89 EUR EUR
Jahresfehlbetrag 2011
-1.139.054,15
Anteil der aus der Kreisumlage finanzierten Budgets 01, 03-12, 99 Anteil des aus der Jugendamtsumlage finanzierten Budgets 02
-848.236,26 -290.817,89
Gemäß der Ergebnisrechnung weist der Kreis Borken im Jahr 2011 einen Fehlbetrag in Höhe von 1.139.054,15 EUR aus. Über die Behandlung des Fehlbetrages entscheidet der Kreistag.
Abschluss des Budgets 02 – Fachbereich Jugend und Familie: Der Kreis Borken nimmt für 13 der kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Aufgaben der Jugendhilfe wahr und erhebt hierfür eine Jugendamtsumlage gem. § 56 Abs.5 KrO NRW. Das aus der Jugendamtsumlage finanzierte Budget weist im Jahresabschluss 2011 einen Fehlbetrag in Höhe von 290.817,89 EUR aus. Durch das am 18. September 2012 in Kraft getretene Gesetz über die Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen ( - Umlagengenehmigungsgesetz - ) können ab dem Haushaltsjahr 2013 Differenzen zwischen Plan und Ergebnis im übernächsten Jahr ausgeglichen werden. Die Übergangsregelung sieht vor, dass die gesonderte Abrechnung nach § 56 Abs. 5 KrO NRW bereits für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 erfolgen darf, sofern die Beteiligten der Abrechnung zustimmen. Daher wird der Jahresfehlbetrag 2011 des Budgets 02 als gesonderter Anteil des gesamten Jahresfehlbetrages herausgestellt.
128
P2
Sonderposten
P 2.1
Sonderposten für Zuwendungen
196.861.316,68 EUR (198.001.012,03 EUR)
Sonderposten für Zuwendungen sind erhaltene Zuwendungen, die im Rahmen einer Zweckbindung für investive Maßnahmen vom Zuwendungsgeber bewilligt und gezahlt werden und nicht frei verwendet werden dürfen. Dementsprechend stehen die Sonderposten in enger Beziehung zu den Ansätzen im Anlagevermögen und werden regelmäßig über die Nutzungsdauer des jeweiligen zuwendungsfinanzierten Gegenstandes ertragswirksam aufgelöst (§ 43 Abs. 5 GemHVO NRW). Da Grund und Boden grundsätzlich nicht abgeschrieben werden, bleiben Sonderposten für dieses Vermögen ungeschmälert bestehen. In der Bilanz des Kreises Borken zum 31.12.2011 werden Sonderposten für Zuwendungen in Höhe von insgesamt rd. 196,9 Mio. EUR ausgewiesen, die sich wie folgt zusammensetzen: Zusammensetzung und Entwicklung:
Zuw . für immaterielle Vermögensgegenstände Zuw . Grünflächen Zuw . Ackerland Zuw . Wald, Forsten Zuw . Sonstige unbebaute Grundstücke Zuw . Kindertageseinrichtungen Zuw . Schulen Zuw . Sonst. Dienst-, Geschäfts-, Betriebsgebäude Zuw . Grund und Boden des Infrastrukturverm. Zuw . Brücken und Tunnel
Vortrag
Zugang
Abgang
Um buchungen
01.01.2011 EUR
2011 EUR
2011 EUR
2011 EUR
487.648,37
Wert
2011 EUR
2011 EUR
31.12.2011 EUR
0,00
-15.541,40
191.802,59
-245.470,61
15.541,40
433.980,35
2.161.303,15
-7.007,48
0,00
196,55
-3.593,67
0,00
2.150.898,55
110.916,14
238.831,11
0,00
0,00
0,00
0,00
349.747,25
97.197,34
6.577,58
0,00
-2.608,88
0,00
0,00
101.166,04
922,59
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
922,59
0,00
-5.957,00
0,00
147.691,77
11.575,15 -1.131.538,27
0,00
34.365.141,15
153.648,77
0,00
0,00
35.485.104,27
0,00
0,00
17.558.702,15
0,00
0,00
317.025,99
-370.341,95
0,00
17.505.386,19
20.527.501,30 -385.007,63
-8.208,48
201.313,76
0,00
0,00
20.335.598,95
0,00
-181.847,84
0,00
7.436.323,42
1.173.670,70 -4.032.691,88
59.025,20
85.606.536,77
-474.223,84
0,00
19.034.703,30
7.618.171,26
0,00
0,00
Zuw . Straßen
88.464.754,93
803,02
-59.025,20
Zuw . Radw ege
18.663.695,07
-19.202,21
0,00
Zuw . Lichtsignalanlagen
Auflösung
im Abgang enthaltene angesam m elte Auflösungsbeträge
864.434,28
100.864,15
0,00
0,00
0,00
-9.366,99
0,00
91.497,16
2.457.277,85
0,00
0,00
-488.303,31
-128.301,05
0,00
1.840.673,49
1.101.850,74
0,00
0,00
2.329.460,00
-105.219,19
0,00
3.326.091,55
284.488,97
33.287,04
0,00
648.012,34
-40.074,73
0,00
925.713,62
46.322,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
46.322,00
Zuw . Maschinen und technische Anlagen
687.694,47
-7.446,13
-2.197,78
225.431,28
-106.833,19
2.197,78
798.846,43
Zuw . Fahrzeuge
491.426,01
-565,00
0,00
36.249,89
-78.652,89
0,00
448.458,01
Zuw . Betriebs- und Geschäftsausstattung
882.862,50
13.867,53
0,00
650.143,33
-249.915,27
0,00
1.296.958,09
Zuw . Sondervermögen
341.460,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
341.460,00
Zuw . für Beteiligungen
277.200,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
277.200,00
198.001.012,03 -125.862,17
-84.972,86
6.158.403,67 -7.164.028,37
76.764,38
196.861.316,68
Zuw . Schilder, Markierungen Zuw . Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Zuw . Bauten auf fremden Grund Zuw . Kunstw erke, Baudenkmäler
Die in der Tabelle dargestellten Bewegungsdaten (Zugang, Abgang, Umbuchung) korrespondieren mit den entsprechenden Vorgängen im Anlagevermögen. Der Zugang ergibt sich insbesondere aus folgenden Sachverhalten:
129
o
Hauptsächlich ergibt sich der Zugang bei den Zuwendungen für das Infrastrukturvermögen aus gewährten Landeszuwendungen und den Beteiligungen der Städte und Gemeinden an den Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Straßen- und Radwegebaumaßnahmen. Dass der Zugang insgesamt einen negativen Wert darstellt, resultiert aus Bereinigungsbuchungen im Rahmen einer aktuellen Vermögensfeststellung (s. auch Erläuterung zur Bilanzposition A 1.2.3.1).
o
Von der Schulpauschale (insgesamt 3,36 Mio. EUR) wurden 625 T-EUR für die Ausstattung der Schulen verwendet. Weitere 355 T-EUR wurden zur Finanzierung des Bauvorhabens „Mehrzweckraum mit Cafeteria“ am Berufskolleg in Borken genutzt und unter Posten P.4.7.1 “Erhaltene Zuwendungen für Anlagen im Bau“ gebucht.
o
Die in 2011 vom Land gezahlte Investitionspauschale in Höhe von 777 T-EUR wurde u.a. für den Kauf des Kreishausgrundstückes in Borken sowie diverser Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung verwendet.
o
Der weitere negative Zugang ergibt sich aus gebuchten Wertberichtigungen diverser Anlagegüter und einer damit verbundenen Auflösung der entsprechenden Sonderposten.
Die Spalte Umbuchung korrespondiert mit der Spalte Umbuchung beim Posten A 1.2.8 “Geleistete Anzahlungen/Anlagen in Bau“. Wird eine Anlage im Bau fertiggestellt, erfolgt auf der Aktivseite eine Umbuchung in den entsprechenden Posten des Anlagevermögens (Aktivierung) und auf der Passivseite eine Umbuchung vom Posten P 4.7.1 “Erhaltene Zuwendungen für Anlagen im Bau“ auf den dazugehörigen Sonderposten. Während auf der Aktivseite durch die verbindlich vorgegebene Struktur der Bilanz die Umbuchung vom Posten “Anlagen im Bau“ auf den endgültigen Vermögensposten innerhalb des Anlagespiegels stattfindet, sind Sonderposten, Sonstige Sonderposten und Erhaltene Zuwendungen für Anlagen im Bau in nur drei unterschiedlichen Bilanzposten enthalten. (Hinweis: Im Sonderpostenspiegel wurden zur besseren Übersicht diese Positionen nachrichtlich aufgenommen.) Die Umbuchung in die Bilanzposition der Zuwendungen für sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens geht mit der Inbetriebnahme des Leerrohrnetzes für die Breitbandversorgung im Kreisgebiet einher. Die Auflösung der Sonderposten korrespondiert mit den Abschreibungen der Anlagegüter bzw. dem Abgang von Anlagegütern.
P 2.2
Sonderposten für Beiträge
Sonderposten für Beiträge sind beim Kreis Borken nicht zu bilden gewesen.
130
P 2.3
Sonderposten für den Gebührenausgleich
4.665.442,37 EUR (5.484.095,68 EUR)
Zusammensetzung:
Kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaft Kostenrechnende Einrichtung Rettungsdienst
Vortrag 01.01.2011 EUR
Auflösung 2011 EUR
Zugang 2011 EUR
Wert 31.12.2011 EUR
1.985.213,34
-1.102.354,80
474.576,25
1.357.434,79
3.498.882,34 5.484.095,68
-1.500.000,36 -2.602.355,16
1.309.125,60 1.783.701,85
3.308.007,58 4.665.442,37
Der Kreis erhebt Gebühren für die kostenrechnenden Einrichtungen Abfallwirtschaft und Rettungsdienst. Die Gebühren sind so zu kalkulieren, dass die Kosten durch die Erlöse gedeckt werden. Kostenüberdeckungen am Ende des Kalkulationszeitraumes sind als Sonderposten für den Gebührenausgleich anzusetzen. Der zu bildende Sonderposten ergibt sich nicht unmittelbar aus der Teilergebnisrechnung. Anders als bei den dort erfassten Aufwendungen und Erträge wird die Kostenunter- oder -überdeckung aufgrund von Kosten und Erlösen erst im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung ermittelt. Hierbei bleiben bestimmte zu buchende Aufwendungen und Erträge wie z.B. der Aufwand für ausgefallene Forderungen nach den gesetzlichen Vorgaben unberücksichtigt, andere Kosten und Erlöse wiederum wie z.B. kalkulatorische Verzinsungen fließen in die Berechnung ein, dürfen aber in den Teilergebnisrechnungen nicht berücksichtigt werden. Als Folge differieren systembedingt Teilergebnisrechnung und Ergebnis der Betriebskostenabrechnung. Bei der Auflösung handelt es sich jeweils um die in der Gebührenkalkulation für 2011 geplanten Erträge aus Sonderpostenauflösungen. Der Zugang in den Sonderposten der kostenrechnenden Einrichtungen Rettungsdienst und Abfallwirtschaft entspricht den Kostenüberdeckungen der entsprechenden Betriebskostenabrechnung.
P 2.4
Sonstige Sonderposten
409.635,55 EUR (331.429,69 EUR)
Zusammensetzung: Zugang/ Umbuchungen 01.01.2011 2011 EUR EUR 331.429,69 97.100,00 Vortrag
Sonstige Sonderposten
Auflösung 2011 EUR -18.894,14
Wert 31.12.2011 EUR 409.635,55
Die nach dem Landschaftsgesetz NRW vereinnahmten und für verschiedene ökologische Zwecke verwendeten Ersatzgelder werden ab 2010 unter dieser Position geführt.
131
P3
Rückstellungen
148.231.222,39 EUR (141.860.013,57 EUR)
Rückstellungen sind in angemessener Höhe für Verpflichtungen zu bilden, die zum Abschlussstichtag dem Grunde oder der Höhe nach ungewiss sind (§ 88 GO NRW). Die gesetzliche Grundlage für die Bilanzierung findet sich in § 36 GemHVO NRW. Die Gliederungsvorschriften zu den Rückstellungen ergeben sich aus § 41 Abs. 3 Ziff. 3.1 bis 3.4 GemHVO NRW. Die zum Bilanzstichtag 31.12.2011 zu bildenden Rückstellungen werden nachstehend näher erläutert.
P 3.1
Pensionsrückstellungen
129.339.628,00 EUR (123.194.796,00 EUR)
Zusammensetzung und Entwicklung: Stand 01.01.2011 Pensionsverpflichtungen Beihilfeverpflichtungen
Inanspruchnahme
EUR 96.900.615,00 26.294.181,00 123.194.796,00
EUR -4.267.255,11 -800.808,29 -5.068.063,40
Stand 31.12.2011
Zuführung EUR 8.980.027,11 2.232.868,29 11.212.895,40
EUR 101.613.387,00 27.726.241,00 129.339.628,00
Bewertet wurden Pensions- und Beihilfeverpflichtungen gegenüber aktiven Beamten sowie Versorgungsempfängern. Für die Bewertung der Beihilfeverpflichtungen wurden dabei die Verpflichtungen gegenüber den derzeitig Anspruchsberechtigten zur Zahlung von Beihilfen nach Eintritt des Versorgungsfalls sowie gegenüber den derzeitigen Versorgungsempfängern und Hinterbliebenen (ohne Waisen) berücksichtigt. Mit der Bewertung der Pensionsrückstellungen wurde die kommunale Versorgungskasse Westfalen-Lippe beauftragt. Diese bedient sich zur Durchführung und Erstellung des versicherungsmathematischen Gutachtens der Heubeck AG, Köln.
P 3.2
Rückstellungen für Deponien und Altlasten
4.166.644,77 EUR (4.510.456,38 EUR)
Entwicklung: Stand 01.01.2011 EUR Rückstellung für Deponienachsorge
4.510.456,38
Inanspruchnahme
Umgliederung
EUR
EUR
- 3.422.269,31
Rückstellung für Altlastensanierung
541.930,14
4.510.456,38
-3.422.269,31
132
541.930,14
Zuführung EUR
Stand 31.12.2011 EUR
2.521.681,35
3.609.868,42
14.846,21
556.776,35
2.536.527,56
4.166.644,77
Rekultivierung und Nachsorge von Deponien Nach § 36 Abs. 2 GemHVO NRW sind für die Rekultivierung und Nachsorge der Deponien Rückstellungen in Höhe der zu erwartenden Gesamtkosten zu bilden. Damit wird die wirtschaftliche Belastung abgebildet, die der Kreis voraussichtlich für die Deponienachsorge zu tragen hat. 2011 wurden weitere Nachsorgemaßnahmen auf den Altdeponien durchgeführt. Entsprechend wurde die Rückstellung in Anspruch genommen. Bei der Zuführung handelt es sich um eine Zuführung aus der Nachhaltigkeitsabgabe Deponienachsorge (2,434 Mio. EUR) sowie die Verzinsung des Rückstellungsbetrages (88 T-EUR), da die Mittel aus Gebührenerlösen aufgebracht worden sind. Altlastensanierung (FB Natur und Umwelt) Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 GemHVO NRW sind für Beseitigung von Altlasten Rückstellungen anzusetzen. Auch Maßnahmen nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sind unter diesem Bilanzposten auszuweisen. Auf diese Weise wird der Aufwand in voller Höhe der Periode zugeordnet, in der die Maßnahme erforderlich wird. Bisher wurden die Rückstellungen für Altlasten unter den sonstigen Rückstellungen - Bilanzposten P.3.4 - im Bereich der Rückstellungen für Prozessrisiken (170 T-EUR) sowie den Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (372 T-EUR) ausgewiesenen. Daher wurde eine entsprechende Umgliederung vorgenommen.
P 3.3
Instandhaltungsrückstellungen
181.741,57 EUR (317.629,51 EUR)
Entwicklung:
Instandhaltungsrückstellung
Stand 01.01.2011
Auflösung
Inanspruchnahme
Zuführung
Stand 31.12.2011
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
317.629,51
0,00
-135.887,94
0,00
181.741,57
Der Schlussbilanzwert beinhaltet eine Rückstellung für die Instandhaltung des Schlosses Ahaus (182 T-EUR). Die Instandhaltung des Schlosses wird kontinuierlich geplant. Die Realisierung ist unter anderem von der Bereitstellung von Mitteln aus dem Denkmalschutzprogramm abhängig. Die Rückstellung wurde in Höhe von 136 T-EUR in Anspruch genommen.
133
P 3.4
Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO NRW
14.543.208,05 EUR (13.837.131,68 EUR)
Übersicht der sonstigen Rückstellungen Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO NRW Stand 01.01.2011 EUR
Inanspruchnahme EUR
Auflösung
Zuführung
EUR
EUR
Umgliederung EUR
Stand 31.12.2011 EUR
Personalrückstellungen Altersteilzeit
2.390.182,09
-560.319,76 -131.582,50 1.443.871,91
0,00
3.142.151,74
Überstunden
1.140.301,79
0,00
0,00
102.533,34
0,00
1.242.835,13
Urlaub
1.982.550,79
0,00
0,00
277.073,71
0,00
2.259.624,50
7.084.864,48 -2.985.161,51 -301.672,89 3.695.456,79 -267.930,14
7.225.556,73
Ungewisse Verbindlichkeiten Verpflichtungen aus lfd. Haushaltsabwicklung, davon - Dienstaufw. Beamte - Dienstaufw. tar. B. - Erstattungen an Gemeinden - Schülerfahrtkosten - Energie- und Wasserkosten (Schulen) - Hilfe bei Krankheit a.v.E. - Weiterleitung Unterhaltszahlungen an Dritte - Hilfe zur häuslichen Pflege - Hilfe zur Pflege (Krankenhilfe) über 65 Jahre i.E. - Rückzahlung Wohngeldersparnis - Rückzahlungen Leistungsbet. des Bundes - Rückzahl. an das Land - Förderung der Erziehungsberatung - Hilfe zur Erziehung (eigene KE-Fälle) - Minderjährige - Heimerziehung § 34 SGB VIII - Minderjährige - Erstattungsanspruch Land aus Forderungseingang - Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII - Minderjährige - Bearbeitung der Amtlichen Basiskarte (ABK) durch freischaffende Kräfte - Zuschuss an den VRR zur Beseitigung des Tarifsprungs in Rhade - ÖPNV Marketing (Fahrpläne usw.) - Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV - Abwassergebühren - Aufwendungen für Unterhaltung des Infrastrukturvermögens - Flugplatz Wenningfeld - Verlustübernahmen - öff.-rechtl. Forderung des Landes bei Verkauf einer Grundstücksfläche - Einheitslastenausgleich - Ambulante Frühbetreuung für behinderte Kinder - Personalkostenzuschüsse an Betreuungsvereine - Inv. Kostenzuschüsse für Ausbau BetreuungsplätzeU3 - Flexible Erziehungshilfen Minderjährige - Vollzeitpflege § 33 SGB VIII - Minderjährige - Weiterleitung Ausbildungsverkehrspauschale - Hilfe bei Krankheit a.v.E. (aus period. Abgrenzung) - Hilfe zur Pflege (Krankenhilfe) über 65 Jahre i.E. (aus period. Abgrenzung) - Leistungen zur Beschäftigungsförderung (aus period. Abgrenzung) - Leistungen zur Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt (aus period. Abgrenzung) - Pflegeversicherungsbeiträge (aus period. Abgrenzung) - Untersuchungen, Ausgleichszahl. nach dem BBodSCHG - sonstige Verpfl. aus lfd. Haushaltsabw. mit Einzelbeträgen < 50.000 €
246.000,00 266.800,00 109.425,23 71.613,88 120.000,00 265.000,00 454.322,70 155.706,71 190.000,00 237.288,76 73.035,00 398.000,00 150.000,00 366.500,00 417.339,00 61.472,89 147.500,00 51.692,00 160.000,00 58.138,98 98.500,00 677.000,00 75.684,64 149.000,00 0,00 532.000,00 30.000,00 0,00 0,00 13.700,00 21.100,00 0,00 131.732,52 58.807,57 60.508,38 71.649,99 98.405,49 408.395,85 658.544,89
-89.999,14 -212.267,85 -109.425,23 -52.302,12 -85.365,17 -260.687,20 0,00 0,00 -190.000,00 -29.661,09 0,00 -398.000,00 -145.305,17 -199.572,03 0,00 0,00 -60.000,00 -34.898,00 0,00 -57.789,85 -94.591,90 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -28.819,86 0,00 0,00 0,00 -8.598,44 0,00 -131.732,52 -58.807,57 -60.508,38 -71.649,99 -98.405,49 -36.465,71 -470.308,80
-0,86 -54.532,15 0,00 0,00 0,00 -4.312,80 0,00 -37.800,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -4.694,83 -20.968,97 -43.840,00 0,00 0,00 -16.794,00 0,00 -349,13 -3.908,10 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -1.180,14 0,00 0,00 0,00 -501,56 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -112.790,35
119.000,00 313.700,00 100.000,00 55.688,24 15.365,17 0,00 22.311,66 26.760,00 170.000,00 0,00 50.804,00 0,00 150.000,00 200.000,00 323.000,00 13.777,62 15.000,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 247.000,00 0,00 22.230,33 0,00 200.000,00 85.000,00 120.000,00 423.000,00 40.000,00 46.500,00 187.583,28 0,00 0,00 5.344,32 54.460,50 0,00 0,00 668.931,67
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 104.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -371.930,14 0,00
275.000,00 313.700,00 100.000,00 75.000,00 50.000,00 0,00 476.634,36 144.666,71 170.000,00 207.627,67 123.839,00 0,00 150.000,00 345.959,00 696.499,00 75.250,51 102.500,00 0,00 160.000,00 0,00 20.000,00 924.000,00 75.684,64 171.230,33 104.000,00 732.000,00 85.000,00 120.000,00 423.000,00 53.700,00 58.500,00 187.583,28 0,00 0,00 5.344,32 54.460,50 0,00 0,00 744.377,41
95.638,11
0,00
0,00
0,00
0,00
95.638,11
277.000,00
0,00
0,00
0,00 -274.000,00
3.000,00
Kosten für Prüfung und Jahresabschlussarbeiten
568.392,12
-343.841,51
-40.153,53
127.974,00
0,00
312.371,08
Prüfungskosten GPA NRW
298.202,30
-111.171,54
0,00
75.000,00
0,00
262.030,76
Prozessrisiken
Kosten Genehmigungsverfahren (FB 63)
Klageverfahren in Zusammenhang mit der Altlastensanierung (FB 66) Jahresabschlusskosten
Summe
13.837.131,68 -4.000.494,32 -473.408,92 5.721.909,75 -541.930,14 14.543.208,05
134
Personalrückstellungen Es handelt sich um Verpflichtungen aufgrund gesetzlicher und tarifvertraglicher Regelungen für die Passivphase von Altersteilzeitbeschäftigung, nicht genommenen Urlaub und aufgelaufener Überstunden. Ungewisse Verbindlichkeiten Eine Vielzahl von Leistungsbeziehungen des Kreises Borken wird erst nach Abschluss des Haushaltsjahres endgültig abgerechnet. Sofern dies nicht zeitnah geschehen kann, sind die Abrechnungsbeträge sorgfältig zu schätzen und als Rückstellungen auszuweisen. Alle Rückstellungen sind im Einzelnen belegt. In der Tabelle sind alle Rückstellungen, die zum 31.12.2011 einen Betrag von 50 T-EUR und mehr aufweisen, ausgewiesen. Die übrigen Einzelrückstellungen sind zusammengefasst dargestellt. Seit Anfang des Jahres 2011 wurden alle Buchungsvorgänge durch die zentrale Buchungsprüfung und -freigabe des Fachdienstes Finanzen auf ihre Periodenzuordnung hin überprüft. Sofern in einzelnen begründeten Fällen eine periodengerechte Zuordnung der Buchungen zunächst nicht erfolgte, wurden diese Buchungen 2012 gebucht und mittels einer Periodenangabe kenntlich gemacht. Anhand dieser Kennzeichnung konnten diese Buchungen im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten ausgewertet und produktscharf auf den einzelnen Buchungsstellen nach 2011 umgebucht werden. Solche „Sonderfälle“ sind z.B. aufgrund der auf kameraler Basis vorzunehmenden Schlussabrechnungen mit Bund und Land erforderlich. Diese Buchungen werden dann im Jahresabschluss abgegrenzt. Im Jahresabschluss 2010 wurden diese Abgrenzungen noch als Sammelposten „Ausstehende Eingangsrechnungen“ abgebildet. Mit dem Jahresabschluss 2011 werden diese Abgrenzungen nun mit ihren Einzelwerten abgebildet bzw. sofern ihr Betrag < 50 T-EUR ist, den sonstigen Verpflichtungen aus laufender Haushaltsabwicklung mit Einzelbeträgen < 50.000 € zugeordnet. Die bisher unter Prozessrisiken ausgewiesenen Rückstellungen aus einer Forderung des Landes bei Verkauf eines Grundstückes werden neu bei den ungewissen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Im Gegenzug wurden die bisher unter den ungewissen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Rückstellungen für Untersuchungen und Ausgleichszahlungen nach dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) den Rückstellungen für Deponien und Altlasten zugeordnet, da es sich um Maßnahmen im Rahmen der Altlastensanierung handelt. Prozessrisiken Klageverfahren werden in den seltensten Fällen in dem Haushaltsjahr beendet, in dem sie angestrengt wurden. Mit der Klageerhebung muss aber aus Vorsichtsgründen geprüft werden, welche Belastungen hierdurch eintreten können. Grundsätzlich handelt es sich um Schätzungen, da die genaue Schadenshöhe zu Prozessbeginn noch nicht bekannt ist. Entsprechende Schätzungsgrundlagen wurden durch die zuständigen Fachbereiche des Kreises ermittelt und zum jeweiligen Bilanzstichtag aktualisiert. Prozesskosten aus Genehmigungsverfahren (FB Bauen, Wohnen und Immissionsschutz) Im Rahmen der Baugenehmigungen von Gebäuden oder z.B. Windkraftanlagen haben Dritte (Anwohner) der Genehmigung widersprochen und den Rechtsweg beschritten. In den letzten Jahren zeigt sich häufiger, dass die Gerichte besonders bei Windkraftanla135
gen Widersprüche bestätigen. Daher muss mit Blick auf die anhängigen Verfahren eine Rückstellung für drohende Verluste gebildet werden. Der Rückstellungsbetrag wurde vom Fachbereich anhand seiner Prozessliste abgeschätzt. Klageverfahren in Zusammenhang mit der Altlastensanierung (FB Natur und Umwelt) Die Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten wurden dem Bilanzposten P.3.2 „Rückstellungen für Deponien und Altlasten“ zugeordnet, da sie inhaltlich dort abzubilden sind. Als Prozessrisiken verbleiben lediglich die Rückstellungen für ein offenes Gerichtsverfahren, das mit einer Altlastensanierungen inhaltlich in Zusammenhang steht. Ebenfalls werden die bisher hier ausgewiesenen Rückstellungen aus einer Forderung des Landes bei Verkauf eines Grundstückes neu bei den ungewissen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Jahresabschlusskosten Für den mit der Erstellung der Jahresabschlüsse verbundenen Aufwand sind im jeweiligen Jahresabschluss Rückstellungen zu bilden. Gleiches gilt für den mit der Erstellung der Gesamtabschlüsse verbundenen Aufwand. Der Aufwand für die Jahresabschlüsse 2006 bis 2011 wurde größtenteils erst nach 2009 abgerechnet, deshalb werden die Rückstellungen erst mit größerem zeitlichen Verzug in Anspruch genommen. Die Prüfung der GPA NRW bezieht sich immer auf mehrere, in der Regel die vorangegangenen drei Jahre. Entsprechend ist im jeweiligen Jahresabschluss eine Rückstellung zu bilden.
P4
Verbindlichkeiten
35.291.020,71 EUR (30.276.165,90 EUR)
Zusammensetzung:
Investitionskredite öffentlicher Bereich Investitionskredite privater Bereich Kredite zur Liquiditätssicherung Lieferungen und Leistungen Transferleistungen erhaltene Zuwendungen für Anlagen im Bau sonstige Verbindlichkeiten
136
Vortrag 01.01.2011 EUR 133.574,26 15.790.693,19 0,00 4.290.693,88 1.076.822,48 4.179.379,02 4.805.003,07 30.276.165,90
Wert 31.12.2011 EUR 128.422,90 14.755.864,59 0,00 4.550.388,16 2.046.432,33 7.456.411,46 6.353.501,27 35.291.020,71
P 4.2
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
P 4.2.4
vom öffentlichen Bereich
128.422,90 EUR (133.574,26 EUR)
Entwicklung:
Investitionskredite vom öffentlichen Bereich
Vortrag 01.01.2011
Zugang 2011
EUR 133.574,26
EUR 0,00
Tilgung 2011
Wert 31.12.2011
EUR -5.151,36
EUR 128.422,90
Es handelt sich um Darlehen bei der NRW Bank sowie der WfA Düsseldorf. Die Darlehen werden planmäßig getilgt. Die jeweiligen Restbestände der Darlehen stimmen mit den Saldenbestätigungen der Banken überein.
P 4.2.5
vom privaten Kreditmarkt
14.755.864,59 EUR (15.790.693,19 EUR)
Zusammensetzung:
HSH Nordbank Landesbank Hessen-Thüringen Landesbank Hessen-Thüringen DEXIA - Hypothekenbank Berlin Landesbank Hessen-Thüringen Landesbank Hessen-Thüringen DEXIA - Hypothekenbank Berlin NRW Bank
Vortrag 01.01.2011 EUR 659.912,02 3.903.951,62 770.206,03 4.093.750,00 632.609,35 563.343,60 3.963.709,33 1.203.211,24 15.790.693,19
Zugang 2011 EUR 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Tilgung 2011 EUR -192.521,82 -112.177,72 -159.197,14 -125.000,00 -148.369,40 -69.196,41 -107.905,12 -120.460,99 -1.034.828,60
Wert 31.12.2011 EUR 467.390,20 3.791.773,90 611.008,89 3.968.750,00 484.239,95 494.147,19 3.855.804,21 1.082.750,25 14.755.864,59
Die jeweiligen Restbestände der Darlehen stimmen mit den Saldenbestätigungen der Banken überein.
P 4.3
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
0,00 EUR (0,00 EUR)
Gemäß § 89 Abs. 2 GO NRW dürfen Kredite zur Liquiditätssicherung bis zur Höhe des in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrages aufgenommen werden. Zum Stichtag 31.12.2011 bestanden keine Kredite zur Liquiditätssicherung.
137
P 4.5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
4.550.388,16 EUR (4.290.693,88 EUR)
Zusammensetzung:
Vortrag 01.01.2011
anteilige Weitergabe der Zuweisungen des Bundes an den Verwaltungskosten SGB II Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen Schülerfahrtkosten Unterhaltung des beweglichen Vermögens Aufwendungen für Sachleistungen im Bereich Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Hygieneüberwachung Erstattung der Verwaltungskosten aus Bildung und Teilhabe durch den Bund Erstattung der Mittel für Schulsozialarbeiter und Hortkinder an Städte/Gemeinden weitere Verbindlichkeiten aus L+L
Zugang
Veränderung 2011 Zahlungsausgänge EUR
Abgang
EUR
EUR
1.289.171,82
12.051.608,81
-12.408.329,29
0,00
932.451,34
1.443.888,23 132.356,24 180.496,31
8.424.709,12 2.426.119,04 1.490.937,21
-8.696.942,00 -2.385.708,51 -1.499.373,12
0,00 0,00 0,00
1.171.655,35 172.766,77 172.060,40
73.606,32
432.133,09
-400.338,44
0,00
105.400,97
0,00
381.368,98
0,00
0,00
381.368,98
0,00 1.171.174,96 4.290.693,88
889.860,95
0,00 -446.351,56 -25.837.042,92
0,00
889.860,95 724.823,40 4.550.388,16
26.096.737,20
EUR
Wert 31.12.2011
0,00
EUR
Die Zahlung der Zuweisung des Bundes zu den Verwaltungskosten SGB II ist bereits Ende 2011 eingegangen und wurde anteilig 2012 an die Gemeinden weitergeleitet. Entsprechend bestand zum 31.12.2011 eine Verbindlichkeit. Der Ausweis „Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ beinhaltet insbesondere Verbindlichkeiten, die in der Unterhaltung der kreiseigenen Schulen (bauliche Unterhaltung, Energie- und Wasserkosten, Gebäudereinigung) und der Unterhaltung sowie Instandhaltung der Verwaltungsgebäude begründet sind. Die Aufwendungen für die Unterhaltung von Fahrzeugen (Versicherung, Steuern, Kraftstoffe) bilden den überwiegenden Teil des Postens „Unterhaltung des beweglichen Vermögens“. Der Bund beteiligt sich an den Verwaltungskosten für Bildung und Teilhabe. Die Erstattungsbeträge sind bereits im Jahr 2011 eingegangen und wurden anteilig 2012 an die Gemeinden weitergeleitet. Somit ist zum 31.12.2011 eine Verbindlichkeit in entsprechender Höhe zu veranschlagen. Unter die weiteren Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen fallen unter anderem Aufwendungen für die Unterhaltung von Straßen, Maßnahmen und Projekte im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege sowie Beweiserhebungskosten in Schwerbehindertenangelegenheiten. Aufgrund der Vielzahl von Kleinbeträgen, die sich hinter dem Ausweis „Weitere Verbindlichkeiten aus L+L“ verbergen, wurde auf eine Differenzierung zwischen Zugängen, Zahlungsausgängen und Abgängen verzichtet und der Nettoveränderungsbetrag in Summe als Zahlungsausgänge ausgewiesen.
138
P 4.6
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
2.046.432,33 EUR (1.076.822,48 EUR)
Entwicklung: Vortrag
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Veränderung 2011
Wert
01.01.2011
Zugang
Zahlungsausgänge
Abgang
31.12.2011
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
1.076.822,48
173.990.465,69
-173.020.855,84
0,00
2.046.432,33
Bei Transferaufwendungen handelt es sich um Aufwendungen, denen keine konkrete Gegenleistung gegenübersteht. Beispiele hierfür sind insbesondere die Leistungen der Sozialhilfe und der Jugendhilfe.
P 4.7
Erhaltene Zuwendungen für Anlagen im Bau
7.456.411,46 EUR (4.179.379,02 EUR)
Entwicklung: Vortrag 01.01.2011 EUR Verbindlichkeiten aus erhaltenen Zuwendungen für Anlagen im Bau
Zugang 2011 EUR
4.179.379,02
9.532.536,11
Umbuchungen 2011 EUR -6.255.503,67
Wert 31.12.2011 EUR 7.456.411,46
Soweit Zuwendungen gewährt werden, bei denen die Investitionsmaßnahmen noch nicht abgeschlossen sind, erfolgt ein Ausweis nicht als Sonderposten, sondern entsprechend den Festlegungen in den Handreichungen des Innenministeriums als Verbindlichkeiten aus erhaltenen Zuwendungen für Anlagen im Bau. Der Ausweis korrespondiert mit dem entsprechenden Aktivposten A 1.2.8 “Geleistete Anzahlungen/Anlagen im Bau“. Bei den Zugängen handelt es sich um neu erhaltene Zuwendungen. Die Abgänge resultieren aus der Umschichtung von der Verbindlichkeit aus der erhaltenen Zuwendung (für Anlagen im Bau) hin zum Sonderposten. Der Passivtausch wird bei Fertigstellung/Inbetriebnahme des Vermögensgegenstandes vorgenommen.
139
P 4.8
Sonstige Verbindlichkeiten
6.353.501,27 EUR (4.805.003,07 EUR)
Zusammensetzung: Vortrag 01.01.2011
Verbindlicheiten gem. VLVG Verbindlichkeiten aus Schulgirokonten Sicherheitsleistungen FB 32 Erstattung an die Städte und Gemeinden aufgrund der Wohngeldersparnis Weiterleitung von Gebühren nach dem BImSchG an das Land Rückzahlung von Leistungsbeteiligungen des Bundes nach dem SGB II erhaltene Anzahlung für Straßenbaumaßnahmen Erstattung im Rahmen der Leistungen nach dem SGB II Verbindlichkeiten aus Investitionstätigkeit Verbindlichkeiten aus unklaren Einzahlungen Verbindlichkeiten aus BAföG-Zahlungen Aufwendungen für Kreistagsmitglieder und sachkundige Bürger Rückzahlung von Leistungsbeteiligungen des Landes an Betriebskosten für Tageseinrichtungen/Kindertagespflege Erstattung zuviel gezahlter Abfallgebühren weitere Sonstige Verbindlichkeiten
Zugang
Veränderung 2011 Zahlungsausgänge
Wert Abgang
31.12.2011
EUR 995.213,00 54.839,63 22.500,00
EUR 222.949,00 0,00 110.000,00
0,00 -8.986,74 -82.500,00
EUR 0,00 0,00 0,00
EUR 1.218.162,00 45.852,89 50.000,00
402.305,55
0,00
-402.305,55
0,00
0,00
116.203,35
216.536,00
-263.619,10
0,00
69.120,25
178.381,14
361.311,82
-178.381,14
0,00
361.311,82
0,00
1.183.988,00
0,00
0,00
1.183.988,00
1.478.164,00 849.094,97
666.610,75 27.047.760,60
0,00 -26.571.694,97
-1.478.164,00 0,00
666.610,75 1.325.160,60
51.694,10 43.397,23
32.936.402,99 255.281,23
-32.933.723,33 -233.297,38
0,00 0,00
54.373,76 65.381,08
24.774,77
439.263,29
-438.435,66
0,00
25.602,40
0,00 44.131,20 544.304,13 4.805.003,07
542.890,32 1.530.915,80 79.035,20 65.592.945,00
-229.845,93 -1.223.493,00
0,00 0,00
-62.566.282,80
-1.478.164,00
313.044,39 351.554,00 623.339,33 6.353.501,27
EUR
Die sonstigen Verbindlichkeiten sind ein Auffangposten für die nicht unter einem vorhergehenden Posten ausgewiesenen Verbindlichkeiten. Der Ausweis betrifft unterschiedliche Verbindlichkeiten des Kreises. Korrespondierend zum Bilanzposten A 2.2.1.5 - Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen werden hier die Verbindlichkeiten des Kreises gegenüber anderen Dienstherren gem. § 2 Versorgungslastenverteilungsgesetz (VLVG) für Beamte ausgewiesen, die beim Kreis Borken Pensionsansprüche erworben haben und zu einem anderen Dienstherrn gewechselt sind. Die Position „Erhaltene Anzahlung für Straßenbaumaßnahmen“ betrifft eine Zahlung der Bezirksregierung Münster, zu der das entsprechende Anlagevermögen zum 31.12.2011 noch nicht aktiviert wurde. Die erhaltene Anzahlung ist somit bis zur Aktivierung als Verbindlichkeit auszuweisen. Der hohe Bestand an Verbindlichkeiten aus Investitionstätigkeit resultiert insbesondere aus Straßenbaumaßnahmen. Hier wurden Rechnungen mit Zahlungsziel 2012 bereits vor Jahresende abgerechnet. Diese Beträge sind als offene Verbindlichkeiten auszuweisen. Die weiteren sonstigen Verbindlichkeiten umfassen unter anderem Prozess- und Gerichtskosten, Aufwendungen für die Inanspruchnahme gemeindlicher Sportstätten und Schulräume, sowie Aufwendungen im Bereich Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV.
140
Aufgrund der Vielzahl von Kleinbeträgen, die sich hinter der Position „Weitere sonstige Verbindlichkeiten“ verbergen, wurde auf einen differenzierten Ausweis von Zugängen, Zahlungsausgängen und Abgängen verzichtet und der Nettoveränderungsbetrag in Summe als Verbindlichkeitenzugang aufgeführt.
P5
Passive Rechnungsabgrenzung
3.995.274,96 EUR (6.138.589,74 EUR)
Es handelt sich um bereits im Jahr 2011 eingegangene Zahlungen (z.B. Vorauszahlungen) für das Folgejahr. Die Abgrenzungsposten werden im neuen Jahr aufgelöst und als Erträge gebucht. Zusammensetzung: Vortrag 01.01.2011
Auflösung 2011
Neubildung 2011
Wert 31.12.2011
EUR
EUR
EUR
EUR
Abgrenzungen gem. § 43 II GemHVO NRW Berufskolleg am Wasserturm Neubau KITA (BBS Ahaus) ÖPNV-Pauschalen an Verkehrsunternehmen
337.110,80 200.000,00 0,00
-8.871,34 -16.666,67 0,00
0,00 0,00 134.986,40
328.239,46 183.333,33 134.986,40
2.440.000,00
-2.440.000,00
2.400.000,00
2.400.000,00
1.031.825,00 1.565.690,00 100.100,00
-1.031.825,00 -1.565.690,00 -100.100,00
0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00
247.230,32 48.803,15 49.500,00 0,00 0,00
-99.606,62 -48.803,15 -49.500,00 0,00 0,00
232.532,83 49.847,35 44.200,00 111.319,22 80.000,08
380.156,53 49.847,35 44.200,00 111.319,22 80.000,08
0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00
72.000,00 30.711,45 20.695,92
72.000,00 30.711,45 20.695,92
0,00 0,00 0,00 118.330,47 6.138.589,74
0,00 0,00 0,00 -109.810,73 -5.470.873,51
17.668,00 11.155,97 5.825,04 116.616,47 3.327.558,73
17.668,00 11.155,97 5.825,04 125.136,21 3.995.274,96
Abgrenzungen nach § 42 III GemHVO NRW Leistungsbeteiligung Bund ALG II für Folgejahr Landeszuweisung Betriebskosten für Tageseinrichtungen Januar 2011 Landeszuweisung Ausbau U3 Landeszuweisung Regionale 2016 Agentur GmbH Abgrenzung zweckgebundener Erträge, die mit Aufwandsermächtigungen korrespondieren Landeszuweisung Sprachförderung UVG Abschlag Januar des Folgejahres Abschlag Zensus 2011 Abschlag Gebäudemiete Leistungsbeteiligung kreisangehörige Städte und Gemeinden SGB II Gebühren Bauaufsicht Zuschuss Projekt "Lernen vor Ort" Landeszuweisung Sprachstandsfeststellungsverfahren Pachten Naturschutzflächen Abonnements Schlosskonzerte sonstige passive Rechnungsabgrenzungsposten
Die sonstigen passiven Rechnungsabgrenzungsposten setzen sich aus einer Vielzahl von Einzelbeträgen zusammen. Hierin enthalten sind z.B. anteilige Kindergartenbeiträge, die von den Eltern freiwillig im Voraus gezahlt werden, um spätere Nachzahlungen nach Prüfung der Einkommensverhältnisse zu vermeiden, sowie im Voraus gezahlte Jagdpachten. Diese Einzahlungen werden am Abschlussstichtag als Vorauszahlung und damit als passive Rechnungsabgrenzung ausgewiesen.
141
Im Jahresabschluss 2011 werden auch Erträge abgegrenzt, soweit sie zu zweckgebundenen Aufwendungen führen, die als Aufwandsermächtigung in das Jahr 2012 übertragen wurden – vgl. Ziff. 6.2.9 zum Anhang. Die ertragswirksame Auflösung dieser Erträge erfolgt in den Perioden, in denen die entsprechende Ermächtigung aufwandswirksam wird. Bei den Zuwendungen gemäß § 43 II GemHVO NRW handelt es sich um weitergeleitete Investitionszuwendungen an Dritte. In diesen Fällen erwirbt der Kreis Borken kein wirtschaftliches Eigentum an den bezuschussten Vermögensgegenständen. Da die Weitergabe der Zuwendung jedoch mit einer mehrjährigen und einklagbaren Gegenleistungsverpflichtung verbunden wird, ist der Zuschuss selbst als aktive Rechnungsabgrenzung zu aktivieren (s. Posten 3 der Bilanz). Im Gegenzug ist die Zahlung der Zuwendung an den Kreis als passiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilanzieren und entsprechend der Auflösung des zugehörigen aktiven Rechnungsabgrenzungspostens in zukünftigen Jahren aufzulösen.
142
6.1.3.
Erläuterung nicht vergleichbarer Beträge (§ 41 Abs. 5 GemHVO NRW)
Gemäß § 41 Abs. 5 GemHVO NRW ist zu jedem Bilanzposten der Betrag des Vorjahres anzugeben. Sind die Beträge nicht vergleichbar, ist dies im Anhang zu erläutern. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2011 wurden Rückstellungen umgegliedert. Aus diesem Grund ist in diesen Fällen die Vergleichbarkeit mit den Vorjahreswerten nicht gegeben. Es handelt sich um die folgenden Verschiebungen: Die bisher unter den sonstigen Rückstellungen (P.3.4) im Bereich der Rückstellungen für Prozessrisiken (170 T-EUR) sowie im Bereich Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (372 T-EUR) ausgewiesenen Rückstellungen für die Altlastensanierung werden neu unter den Rückstellungen für Deponien und Altlasten (P.3.2) ausgewiesen. Als Prozessrisiken verbleiben lediglich die Rückstellungen für ein offenes Gerichtsverfahren, das mit einer Altlastensanierung inhaltlich im Zusammenhang steht. Im Bereich der sonstigen Rückstellungen ist eine weitere Umgliederung anzuführen: Die bislang unter den Prozessrisiken ausgewiesenen Rückstellungen aus einer Forderung des Landes bei Verkauf eines Grundstückes werden neu bei den ungewissen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
6.1.4.
Hinzugefügte oder zusammengefasste Posten (§ 41 Abs. 6 u. 7 GemHVO NRW)
Entsprechende Sachverhalte liegen für den Jahresabschluss 2011 nicht vor.
6.1.5.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 44 Abs. 1 GemHVO NRW)
Gemäß § 44 GemHVO NRW sind im Anhang die zu den Posten der Bilanz verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte die angewendeten Methoden beurteilen können. Die im Jahr 2011 neu angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände wurden in die Anlagenbuchhaltung aufgenommen. Grundlage für die Bewertung waren die Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die Wertansätze des Anlagevermögens wurden auf Basis der Werte der Eröffnungsbilanz fortgeschrieben. Die Abschreibungen wurden unter Berücksichtigung der örtlichen Abschreibungstabelle des Kreises vom 04.01.2010 ermittelt, die für die Bilanzierung ab dem 01.01.2007 Anwendung findet. Die planmäßigen Abschreibungen werden als lineare Abschreibungen ermittelt. Die Forderungen im Umlaufvermögen wurden zum Nennwert angesetzt. Die übergeleiteten Unterhaltsforderungen (Forderungen aus Transfererträgen) wurden pauschalwertberichtigt. Dazu wurden die in Folgejahren auf offene Posten eingezahlten Beträge ausgewertet und hieraus der prozentuale Pauschalwertberichtigungssatz abgeleitet. Erstmalig wurden die öffentlich-rechtlichen Forderungen zum 31.12.2009 nach der gleichen Methode pauschalwertberichtigt. Bei der Ermittlung der Werthaltigkeit der Forderungen wurden zusätzlich zu den Einzahlungen auf offene Forderungen der Vorjahre, die jeweils gebuchten Einzelwertberichtigungen analysiert und
143
in die Ermittlung der Wertberichtigungsquote einbezogen. Diese Wertberichtigung wurde im Jahresabschluss 2011 fortgeschrieben. Einzelwertberichtigungen sind durch Niederschlagungen vorgenommen worden. Die Pensionsrückstellungen wurden auf der Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Heubeck AG, Köln, zum 31.12.2011 angesetzt. Es liegen die Berechnungen der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe auf der Basis der Richttafeln von Prof. Dr. K. Heubeck nach dem Stand 2005 unter Anwendung eines Rechnungszinsfußes von 5 % zu Grunde. Die gutachterlich erstmalig zum 31.12.2009 ausgewiesenen Forderungen gegen das Land NRW für den Rückstellungsanteil der im Jahr 2008 bei der Kommunalisierung verschiedener Aufgaben übernommenen Landesbediensteten wurden im Jahresabschluss 2011 fortgeschrieben. Ebenso wurden die Forderungen und Verbindlichkeiten fortgeschrieben, die sich nach den versorgungsrechtlichen Regelungen bei der Übernahme oder Abgabe von Bediensteten gegenüber den alten bzw. neuen Dienstherren ergeben (§ 2 Versorgungslastenverteilungsgesetz – VLVG). Die Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung aller Risiken, die zum Bilanzstichtag bestanden und bekannt waren, gebildet. Das Wertaufhellungsprinzip gem. § 32 Abs. 1 Ziff. 3 GemHVO NRW wurde beachtet. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag angesetzt worden. Eine Bewertung der Straßenausstattung, wie z. B. Leitpfosten, Schutzplanken und Schilder erfolgte bis zum Jahr 2010 nach dem Bewertungsvereinfachungsverfahren gem. § 34 GemHVO NRW (Festwertverfahren); ab dem Jahr 2011 wird die Straßenausstattung jährlich in einem Sammelposten erfasst und linear abgeschrieben. Auch bei Fahrbahnmarkierungen wurde vom Bewertungsverfahren mittels eines Festwertes Abstand genommen; Fahrbahnmarkierungen werden allerdings nicht mehr vom Straßen- und Radwegebaukörper getrennt ausgewiesen; die Kosten für Fahrbahnmarkierungen werden der jeweiligen Baumaßnahme zugeschrieben.
6.1.6.
Vereinfachungs- und Schätzverfahren (§ 44 Abs. 1 GemHVO NRW)
Das schon bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz und den Bewertungsansätzen vorhandene Datenmaterial wurde dafür genutzt, sowohl die Wertansätze des Vermögens, als auch die Bilanzierung von Wertansätzen der Passivseite – hier insbesondere die Sonderposten – sachgerecht zu ermitteln. Diese wurden 2011 unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben für den laufenden Betrieb mit den Herstellungs- und Anschaffungskosten fortgeschrieben. Die Ermittlung der zu aktivierenden Eigenleistungen (s. § 2 Abs. 1 Nr. 8 GemHVO NRW) erfolgt unter Berücksichtigung der notwendigen Honorarleistungen je Maßnahme. Hiervon werden die an Dritte vergebenen Ingenieurleistungen abgezogen. Die verbleibende Differenz ergibt die zu aktivierende Eigenleistung.
144
6.1.7.
Außerplanmäßige Abschreibungen (§ 35 Abs. 5 GemHVO NRW)
Auf Grund eins Sabotagevorfalls an einer Geschwindigkeitsmessanlage sowie nach einer erfolgten Baumrodung auf einem kreiseigenen Grundstück waren außerplanmäßig Abschreibungen vorzunehmen.
6.1.8.
Zuschreibungen bei Wegfall der dauernden Wertminderung von Vermögensgegenständen (§ 35 Abs. 8 GemHVO NRW)
Entsprechende Sachverhalte liegen für den Jahresabschluss 2011 nicht vor. 6.1.9.
Auszugleichende Kostenunterdeckungen kostenrechnender Einrichtungen (§ 43 Abs. 6 GemHVO NRW)
Entsprechende Sachverhalte liegen für den Jahresabschluss 2011 nicht vor.
6.2.
Gesonderte Angaben zum Jahresabschluss nach § 44 Abs. 2 GemHVO NRW
6.2.1.
Besondere Umstände, die dazu führten, dass der Jahresabschluss nicht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt
Entsprechende Sachverhalte liegen für den Jahresabschluss 2011 nicht vor.
6.2.2.
Abweichungen vom Grundsatz der Einzelbewertung
Auf der Basis einer Cut-off-Prüfung wurden solche Sachverhalte ermittelt, die 2012 als Aufwand gebucht wurden, obwohl sie wirtschaftlich dem Jahr 2011 zuzuordnen waren. Aufbauend auf diese Prüfung wurden 2011 Rückstellungen gebildet und einzelnen Buchungsstellen zugeordnet. Durch die aufwandsmindernde Auflösung der Rückstellung 2012 wurde der dort periodenfremd erfasste Aufwand korrigiert. In gleicher Weise wurden zum 31.12.2011 bereits realisierte, aber erst 2012 erfasste Forderungen abgegrenzt.
6.2.3.
Rückstellungen für Instandhaltungen
Siehe hierzu die Erläuterungen zu Posten „P 3.3 Instandhaltungsrückstellungen“.
6.2.4.
Sonstige Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht für sämtliche erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt geworden sind und bereits am Bilanzstichtag vorlagen, gebildet. Eine Aufstellung über die Rückstellungen ist den Erläuterungen zum Bilanzposten P 3.4 zu entnehmen.
6.2.5.
Abweichungen bei der Ermittlung der Abschreibungen
Entsprechende Sachverhalte liegen für den Jahresabschluss 2011 nicht vor.
145
6.2.6.
Nicht erhobene Beiträge aus fertiggestellten Erschließungsmaßnahmen
Entsprechende Sachverhalte liegen für den Jahresabschluss 2011 nicht vor.
6.2.7.
Umrechnung von Fremdwährungen
Entsprechende Sachverhalte liegen für den Jahresabschluss 2011 nicht vor.
6.2.8.
Verpflichtungen aus Leasingverträgen
Beim Kreis Borken bestehen Leasingverträge im Bereich der Facheinheit 10 – Organisation und IT für EDV-Hardware (insb. PC, Monitore und Standarddrucker). Lieferant Columbus Leasing GmbH Columbus Leasing GmbH Columbus Leasing GmbH Columbus Leasing GmbH Columbus Leasing GmbH Columbus Leasing GmbH CHG-Meridian Dt. Comp. Leasing CHG-Meridian Dt. Comp. Leasing CHG-Meridian Dt. Comp. Leasing CHG-Meridian Dt. Comp. Leasing CHG-Meridian Dt. Comp. Leasing CHG-Meridian Dt. Comp. Leasing CHG-Meridian Dt. Comp. Leasing CHG-Meridian Dt. Comp. Leasing
Vertragsdatum
AG AG AG AG AG AG AG AG
2007 2008 2008 2008 2009 2009 2009 2010 2010 2010 2011 2011 2011 2011
Laufzeit 5 4 5 5 4 5 4 4 4 5 4 4 5 5
146
Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre
Laufzeit bis 2012 2012 2012 2013 2013 2014 2013 2013 2014 2015 2014 2015 2015 2016
Aufwand 2012 5 11 4 8 26 12 33 18 47 6 6 19 3 4
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
6.2.9.
Ermächtigungsübertragungen von 2011 nach 2012
Übersicht der Übertragungen von 2011 nach 2012 und deren Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan des Jahres 2012: konsumtiv / investiv
Budget Bezeichnung
Betrag
01
Leistungen nach dem SGB IX
konsumtiv
202.109,98 €
02
Betriebskostenzuschüsse Kindertageseinrichtungen
konsumtiv
150.000,00 €
02
Flexible Erziehungshilfen Minderjährige
konsumtiv
50.000,00 €
02
Gemeins. Unterbringung (§ 19 SGB VIII)
konsumtiv
50.000,00 €
02
Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII - Minderjährige
konsumtiv
25.000,00 €
konsumtiv
25.000,00 €
konsumtiv
11.157,26 €
02 04
Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII teil- und vollstationär Minderjährige § 218 StGB, Sucht- Drogenprophylaxe, Gesundheitserz. Maßnahm.
04
Aufwendungen für Zuschüsse an Beratungsstellen
konsumtiv
3.000,00 €
04
Geschäftsaufwendungen
konsumtiv
6.000,00 €
04
Aufw. i.R.d. Landesimpfkampagne
konsumtiv
3.216,52 €
05
Aufwendungen für Unterhaltung der EDV, Maschinen und technischen Anlagen
konsumtiv
26.000,00 €
05
Sonstige Aufwendungen für Sachleistungen
konsumtiv
16.591,60 €
05
Veröffentlichungen des Landeskundlichen Institutes
konsumtiv
18.516,77 €
05
Aufwendungen für Bewirtschaftung
konsumtiv
1.079,36 €
05
Neukonzeption Kulturhistorisches Zentrum Westmünsterland
konsumtiv
92.967,18 €
05
Aufwendungen für Sommer-Schlösser-Virtuosen
konsumtiv
3.459,65 €
05
Abwicklungen von (Euregio)-Projekten
konsumtiv
17.867,26 €
05
Abwicklung v. Euregio-Projekten (BILDUNG)
konsumtiv
9.136,87 €
05
Volks- u. Heimatkunde, Kulturpflege
konsumtiv
2.267,00 €
05
Schriftenreihe
konsumtiv
8.431,41 €
05
Allgemeine Kulturförderung
konsumtiv
9.528,25 €
05
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens
investiv
600.000,00 €
05
Geräte- u. Maschinenausstattung (Schulverwaltungen)
investiv
2.205,45 €
05
Erwerb v. Vermögensgegenständen < 410 EUR
investiv
36.934,80 €
05
Erwerb von Museumsgut
investiv
2.000,00 €
05
Erweiterung Hamaland-Museum
investiv
178.628,11 €
05
Erwerb von Kunstgegenständen für die Skulptur-Biennale
investiv
4.229,26 €
05
Erwerb von Kunstgegenständen
investiv
4.550,00 €
06
Umsetzung Wettbewerb Naturpark 2012
147
konsumtiv
187.138,25 €
konsumtiv / investiv
Budget Bezeichnung
Betrag
06
Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes
konsumtiv
5.000,00 €
06
Umsetzung des Projekts Energiequelle Wallhecke
konsumtiv
10.439,30 €
06
Ersatzmaßnahmen nach dem Landschaftsgesetz/Schaffung von Kompensationsflächen
konsumtiv
169.580,54 €
06
Überprüfung u. Bewertung d. kreiseigenen Stauanlagen
konsumtiv
10.000,00 €
06
Pilotprojekt Schlinge
konsumtiv
128.796,73 €
06
Untersuchungen, Ausgleichszahl. nach dem BBodSCHG
konsumtiv
35.000,00 €
06
Ziel 2-Wettbewerb: Investitionen (Hochbau)
investiv
29.041,72 €
06
Ziel 2-Wettbewerb: Investitionen (Tiefbau)
investiv
41.468,85 €
investiv
697.232,40 €
investiv
50.000,00 €
investiv
645.690,11 €
investiv
11.000,00 €
investiv
31.374,95 €
konsumtiv
16.794,00 €
06 06 06 06 07 09
Ersatzmaßnahmen nach Landschaftsgesetz: Investitionen (Flächen) Ersatzmaßnahmen nach Landschaftsgesetz: Investitionen (Tiefbau) Auszahlungen für die Umsetzung der EUWasserrahmenrichtlinie Investitionsmaßnahmen nach d. BBodSchG Zuwendung an die Verkehrsunternehmen (§ 11 Abs. 2 ÖPNVG NW) Bearbeitung der Amtlichen Basiskarte (ABK) durch freischaffende Kräfte
09
Geräte- und Maschinenausstattung
investiv
17.000,00 €
09
Geodatenmanagement
investiv
8.600,00 €
09
Umstellung ALKIS
investiv
216.955,78 €
10
Ausstattung, Ausrüstungsgegenstände
investiv
896.836,93 €
10
Neu- und Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und Geräten
investiv
94.812,71 €
10
Baumaßnahme Rettungswache Reken
investiv
59.876,00 €
11
Öffentlichkeitsarbeit
konsumtiv
7.415,98 €
11
Aufwendungen für Gleichstellungsangelegenheiten
konsumtiv
1.788,47 €
11
Transferleistungen GewAlternativen
konsumtiv
73,78 €
11
Veranstaltungen des Netzw. Gleichstellung "Frau u. Beruf"
konsumtiv
2.730,13 €
11
AG Unterstützungsangebote Kinder/Jugendliche
konsumtiv
1.411,00 €
11
Dienstaufwendungen Beamte
konsumtiv
100.000,00 €
11
Inanspruchnahme externer Fachdienstleistungen
konsumtiv
24.932,40 €
11
IT: Allgemeine Betriebsaufwendungen
konsumtiv
30.000,00 €
11
Sonstige Dienstleistungen (Personal) Zensus
konsumtiv
63.790,37 €
11
sonstige Geschäftsaufwendungen Zensus
konsumtiv
110.045,90 €
konsumtiv
17.786,09 €
konsumtiv
142.800,00 €
11 11
Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen (Radwegebeschilderung) Weiterleitung der Landeszuweisung an die Regionale Agentur GmbH
148
konsumtiv / investiv
Budget Bezeichnung
Betrag
11
Zuschüsse an übrige Bereiche
konsumtiv
105.695,10 €
11
REGIONALE 2016 Agentur GmbH
konsumtiv
8.640,00 €
11
Erwerb Hard- und Software
investiv
110.000,00 €
11
Kapitalanhebung FMO
investiv
194.000,00 €
11
Breitbandverkabelung - Konjunkturprogramm II
investiv
373.593,31 €
12
Instandsetzung Verschleißdecken
konsumtiv
14.897,71 €
12
Instandsetzung Brückenbauwerke
konsumtiv
132.859,40 €
investiv
329.824,85 €
investiv
6.723,14 €
investiv
36.630,50 €
12 12 12
Erweiterung und Sanierung des Berufskollegs für Wirtschaft und Verwaltung in Ahaus Sicherung des Flugplatzes Stadtlohn-Vreden als Schwerpunktlandeplatz Auszahlungen Erwerb beweglicher Sachen des Anlagevermögens. - Grünflächenbewirtschaftung
12
Neu- und Ersatzbeschaffung von Bürogeräten
investiv
30.000,00 €
12
Anschaffung von KFZ
investiv
30.000,00 €
12
Erwerb v. Vermögensgegenständen.< 410 EUR
investiv
20.000,00 €
12
Hochbau
investiv
1.400.875,23 €
12
Erweiterung BK "Am Wasserturm"
investiv
100.518,81 €
12
Neubau Schule für Erziehungshilfe (Nordkreis)
investiv
111.375,21 €
12
Investitionszuwendung Berufskolleg Bocholt-West
investiv
1.223.225,00 €
12
Deckenverstärkung
investiv
215.111,06 €
12
Grunderwerb für den kommunalfinanzierten Radwegebau
investiv
47.402,66 €
12
Neue Maßnahmen
investiv
213.031,75 €
12
Ergänzung und Erneuerung des Maschinen- und Geräteparks (Straßenbau)
investiv
98.178,55 €
12
K 55n Neubau Entlastungsstraße Ramsdorf
investiv
2.006.988,25 €
12
K 30 Erweiterung Mitfahrerparkplatz Gescher
investiv
156.500,00 €
Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens investiv Gewässerbewirtschaftung Auswirkungen auf den Ergebnisplan/mögliche Erhöhung der Aufwendungen in 2012 auf Grund entsprechend geringerer Aufwendungen in Vorjahren (Summe konsumtiv) 12
Auswirkungen auf den Finanzplan/mögliche Erhöhung der Auszahlungen in 2012 auf Grund entsprechend geringerer Auszahlungen in Vorjahren (inklusive eines investiven Anteils in Höhe von 10.380.646,08 EUR)
48.230,69 €
2.058.944,26 €
12.439.590,34 €
Sofern konsumtive Aufwandsermächtigungen aufgrund zweckgebundener Erträge nach 2012 übertragen wurden, wurden die korrespondierenden Erträge ermittelt und als passive Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt. Durch diese Abgrenzung werden einander korrespondierende Erträge und Aufwendungen der gleichen Periode zugeordnet.
149
konsumtiv / investiv
Budget Aufwandsposition
abgegrenzter Ertrag
01
Leistungen nach dem SGB IX
konsumtiv
202.109,38 €
05
Abwicklungen von (Euregio)-Projekten
konsumtiv
17.867,26 €
05
Abwicklung v. Euregio-Projekten (BILDUNG)
konsumtiv
9.136,87 €
06
Zahlungen für Ersatzmaßnahmen nach dem LG
konsumtiv
169.580,54 €
11
Transferleistungen GewAlternativen
konsumtiv
73,78 €
Erträge, die den entsprechenden Aufwendungen ergebniswirksam gegenüberstehen Auf den Finanzplan haben die Abgrenzungen keine Auswirkungen, da die Einzahlungen bereits 2011 verbucht wurden. Der Erhöhung der Auszahlungen 2012, die aufgrund der Übertragung der Ermächtigungen erfolgt, stehen daher keine ausgleichenden Einzahlungen gegenüber.
150
398.767,83 € 0,00 €
151
Wald, Forsten
Sonstige unbebaute Grundstücke
Kindertageseinrichtungen
Schulen
Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
Brücken und Tunnel
A.1.2.1.3
A.1.2.1.4
A.1.2.2.1
A.1.2.2.2
A.1.2.2.4
A.1.2.3.1
A.1.2.3.2
10.096.423,18
21.318.255,94
42.583.502,82
58.859.894,79
370.768,75
459.493,07
806.126,12
3.865.655,48
Bauten auf fremden Grund
Kunstwerke, Baudenkmäler
Maschinen und technische Anlagen
Fahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen
Sondervermögen
Wertpapiere des Anlagevermögens
sonstige Ausleihungen
A.1.2.4
A.1.2.5
A.1.2.6.1
A.1.2.6.2
A.1.2.7
A.1.2.8
A.1.3.1
A.1.3.2
A.1.3.3
A.1.3.4
A.1.3.5.4
Gesamt
1.792.520,73
Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
A.1.2.3.6
1.032.534,46
353.944,43
267.424,47
2.589,00
8.648,94
0,00
133.635,41
0,00
97.809,39
142.046,75
0,00
-39.746,88
1.661.851,61
11.575,15
0,00
0,00
13.220,15
43.753,28
11.654,70
376.739,47
-1.948,94
9.417.293,00
0,00
559.090,00
39.400,00
0,00
237.987,95
37.314,31
79.971,67
0,00
0,00
82.856,34
-89.511,36
-998.483,29
0,00
24.177,10
0,00
-10.000,00
0,00
838.558,29
0,00
0,00
0,00
-301.484,71
0,00
10.096.423,18
21.499.476,85
44.282.668,74
58.951.441,61
370.768,75
459.493,07
838.691,28
3.819.897,40
3.154.942,37
3.293.204,21
-889.805,15
-20.625,00
-3.952.368,45
-7.555.504,48
-59.570,34
0,00
0,00
0,00
-18.717,62
-1.722.968,29
Anfangsbestand
799.330,70
25.644.252,10
341.460,00
3.340.232,77
15.643.976,49
7.523.991,79
9.391.159,00
4.792.583,84
4.988.337,43
1.245.489,49
1.274.250,53
4.363.974,20
3.815.145,25
217.293,65
33.056.153,03
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-23.331,46
-3.869.311,11
-1.834.466,71
-1.970.587,43
-28.712,13
-18.850,75
-302.223,01
0,00
-62.806,80
-3.165.241,15
1.032.534,46
353.944,43
267.424,47
2.589,00
8.648,94
0,00
133.635,41
0,00
97.809,39
142.046,75
0,00
-39.746,88
1.661.851,61
11.575,15
0,00
0,00
13.220,15
43.753,28
11.654,70
376.739,47
0,00
0,00
0,00
-301.484,71
0,00
-1.948,94
9.417.293,00
0,00
559.090,00
39.400,00
-3.453,98 10.197.773,75
-1.251.612,59
-584.707,80
-464.420,22
-4.169,11
-51.910,85
-126.748,70
-366.216,99
-13.827,82
-720.609,23
-5.698.428,18
-210.593,74
0,00
-838.650,29
-1.597.845,90
-11.913,98
0,00
0,00
0,00
-21.205,50
-543.323,60
-1.100.398,89
-20.625,00
-4.791.018,74
-9.153.350,38
-71.484,32
0,00
0,00
0,00
-39.923,12
-2.237.464,80
Endbestand
8.996.024,29
21.478.851,85
39.491.650,00
49.798.091,23
299.284,43
459.493,07
838.691,28
3.819.897,40
3.115.019,25
1.055.739,41
9.206.618,03
21.297.630,94
38.631.134,37
51.304.390,31
311.198,41
459.493,07
806.126,12
3.865.655,48
3.199.380,63
1.224.463,16
Buchwerte RestbuchRestbuchwert wert am Ende am Ende des des Wirtschafts- vorangegang. jahres Wirtschaftsj.
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-3.453,98
-4.844.193,68
-2.283.189,64
-2.330.409,10
-32.881,24
-70.761,60
-428.971,71
-366.216,99
-76.634,62
-3.885.850,38
799.330,70
25.644.252,10
341.460,00
3.340.232,77
15.643.976,49
7.520.537,81
4.546.965,32
2.509.394,20
2.657.928,33
1.212.608,25
1.203.488,93
3.935.002,49
3.448.928,26
140.659,03
29.170.302,65
801.279,64
16.226.959,10
341.460,00
3.082.627,48
15.604.576,49
5.324.527,02
4.747.683,01
2.771.452,17
2.892.029,29
1.214.188,36
408.192,55
1.490.297,72
4.679.993,13
154.486,85
28.485.498,95
929.981,90 -65.429.776,82 364.143.702,82 352.772.995,25
0,00
0,00
0,00
301.484,71
0,00
23.331,46
276.730,02
135.984,87
104.598,55
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
59.025,20 -33.692.948,63 132.675.893,28 134.241.652,97
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
28.827,09
AfA/Wertberichtigung AbschreiZuschreiangesammelte bungen im bungen im Abschreibungen Wirtschaftsj. Wirtauf schaftsj. die in Spalte 3 ausgew. Abg.
0,00 429.573.479,64 -53.548.635,53 -12.811.123,19 24.329.288,14
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-23.331,46 -7.998.308,98
-282.546,68
-167.279,47
-131.703,76
0,00
0,00
0,00 2.571.453,47
0,00
0,00
0,00 1.307.603,54
406.321.630,78 24.329.288,14 -1.077.439,28
801.279,64
16.226.959,10
341.460,00
3.082.627,48
15.604.576,49
0,00 -74.240,78
Endbestand
-59.025,20 3.990.621,74 166.368.841,91 -28.053.545,65
0,00
-17.020,16
0,00
0,00
0,00
0,00
-63.511,33
0,00
-569,80
-30.966,71
Anschaffungs- und Herstellungskosten Zugänge Abgänge Umbuchungen
5.347.858,48 10.197.773,75
8.616.994,12
4.605.918,88
4.862.616,72
1.242.900,49
427.043,30
4.679.993,13
217.293,65
A.1.2.3.54 Schilder und Leitpfosten
A.1.2.3.53 Lichtsignalanlagen
31.650.740,10
Ackerland
A.1.2.1.2
3.218.098,25
2.947.431,45
162.295.198,62
Grünflächen
A.1.2.1.1
A.1.2.3.52 Radwege
Immaterielle Vermögensgegenstände
A.1.1
Anfangsbestand
A.1.2.3.51 Straßen
Bezeichnung
Position
Anlagevermögen
6.3.1 Anlagenspiegel nach § 45 GemHVO
152
Zuw. Wald, Forsten
Zuw. Sonstige unbebaute Grundstücke
Zuw. Kindertageseinrichtungen
Zuw. Schulen
Zuw. Sonst. Dienst-, Geschäfts-, Betriebsgebäude
Zuw. Grund und Boden des Infrastrukturverm.
Zuw. Brücken und Tunnel
P.2.1.213
P.2.1.214
P.2.1.221
P.2.1.222
P.2.1.224
P.2.1.231
P.2.1.232
-6.641.414,41
-19.421.500,95
-18.777.526,26
-39.633.926,08
-183.433,56
-922,59
-97.197,34
-110.916,14
Zuw. Bauten auf fremden Grund
Zuw. Kunstwerke, Baudenkmäler
Zuw. Maschinen und technische Anlagen
Zuw. Fahrzeuge
Zuw. Betriebs- und Geschäftsausstattung
Zuw. Sondervermögen
Zuw. für Beteiligungen
Sonstige Sonderposten
Zuw. Anlagen im Bau
P.2.1.24
P.2.1.25
P.2.1.261
P.2.1.262
P.2.1.27
P.2.1.33
P.2.1.35
P.2.4
P.4.7.1
Gesamt
Zuw. Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
P.2.1.236
P.2.1.2354 Zuw. Schilder, Markierungen
P.2.1.2353 Zuw. Lichtsignalanlagen
-220.825.237,13
-2.529.422,22
0,00
0,00
-341.460,00
-460.366,18
-259.189,09
-1.132.135,06
0,00
-1.132.808,63
-699.473,93
-3.007.113,14
-126.179,11
-18.548.469,48
Zuw. Ackerland
P.2.1.212
-609.958,22 -1.734.337,83
P.2.1.2352 Zuw. Radwege
Zuw. Grünflächen
P.2.1.211
-105.377.486,91
Zuw. für immaterielle Vermögensgegenstände
P.2.1.1
Anfangsbestand
P.2.1.2351 Zuw. Straßen
Bezeichnung
Position
Sonderposten für Zuwendungen
6.3.2 Sonderpostenspiegel
-14.598.051,83
-4.439.502,53
0,00
-277.200,00
0,00
-674.623,06
-350.766,92
-145.919,54
-46.322,00
-13.084,72
0,00
-112.130,60
-21.014,34
-1.912.652,01
-3.441.708,51
-1.728.329,54
-1.077.680,65
-3.808,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-95.425,02
-257.884,39
250.372,76
0,00
0,00
0,00
0,00
1.965,67
0,00
248.405,79
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1,30
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-8.369.743,95
-20.527.501,30
-18.527.260,47
-40.776.266,05
-183.433,56
-922,59
-97.197,34
-110.916,14
-2.163.011,44
-867.842,61
Endbestand
-4.179.379,02
-347.896,32
-277.200,00
-341.460,00
-1.133.023,57
-609.956,01
-1.029.648,81
-46.322,00
-1.107.446,05
-1.304.583,65
-3.216.834,55
-147.193,45
-20.734.052,68
0,00 -234.972.916,20
2.589.545,73
-347.896,32
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
38.447,30
-605.109,72
-97.590,81
0,00
-272.931,19
-54.629,22 -108.873.824,64
0,00
-28.321,00
254.073,79
-1.142.339,97
0,00
0,00
0,00
0,00
-333.248,59
0,00
Anschaffungs- und Herstellungskosten Zugänge Abgänge Umbuchungen
25.570.097,91
0,00
0,00
0,00
0,00
99.950,07
79.581,47
352.361,63
0,00
19.381,98
72.982,24
598.505,47
35.801,21
1.605.663,81
16.266.226,00
570.565,50
0,00
1.477.292,31
4.197.782,14
23.827,79
0,00
0,00
0,00
0,00
170.176,29
Anfangsbestand
7.141.368,01
0,00
16.466,63
0,00
0,00
152.175,67
38.948,53
237.998,50
0,00
10.050,42
129.750,67
161.051,23
10.528,09
464.693,80
4.142.843,71
181.007,19
0,00
284.790,69
1.093.379,64
5.957,00
0,00
0,00
0,00
1.708,29
210.017,95
-250.370,46
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.964,67
0,00
-248.405,79
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
AfA/Wertberichtigung Abschreiangesammelte bungen im Abschreibungen Wirtschaftsj. auf die in Spalte 3 ausgew. Abg.
32.461.095,46
0,00
16.466,63
0,00
0,00
250.161,07
118.530,00
341.954,34
0,00
29.432,40
202.732,91
759.556,70
46.329,30
2.070.357,61
20.409.069,71
751.572,69
0,00
1.762.083,00
5.291.161,78
29.784,79
0,00
0,00
0,00
1.708,29
380.194,24
Endbestand
-439.781,93
-2.529.422,22
0,00
0,00
-341.460,00
-360.416,11
-179.607,62
-779.773,43
0,00
-1.113.426,65
-626.491,69
-2.408.607,67
-90.377,90
-16.942.805,67
-89.111.260,91
-6.070.848,91
-19.421.500,95
-17.300.233,95
-35.436.143,94
-159.605,77
-922,59
-97.197,34
-110.916,14
-1.734.337,83
-202.511.820,74 -195.255.139,22
-4.179.379,02
-331.429,69
-277.200,00
-341.460,00
-882.862,50
-491.426,01
-687.694,47
-46.322,00
-1.078.013,65
-1.101.850,74
-2.457.277,85
-100.864,15
-18.663.695,07
-88.464.754,93
-7.618.171,26
-20.527.501,30
-16.765.177,47
-35.485.104,27
-153.648,77
-922,59
-97.197,34
-110.916,14
-2.161.303,15
-487.648,37
Buchwerte RestbuchRestbuchwert wert am Ende am Ende des des Wirtschaftsvorangegang. jahres Wirtschaftsj.
6.4
Forderungsspiegel nach § 46 GemHVO Gesamtbetrag des Haushaltsjahres Art der Forderungen
1.
bis zu 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
EUR
EUR
EUR
mehr als 5 Jahre EUR
-
-
-
-
-
-
-
806,23
3.560.770,99
1.2 Beiträge
-
1.3 Steuern
1.249,76
1.4 Forderungen aus Transferleistungen 1.5 Sonstige öffentlich-rechliche Forderungen
(31.12.2010) EUR
3.560.770,99 1.249,76
3.658.606,34
4.323.883,61
4.323.883,61
-
-
4.051.873,18
10.293.734,31
10.293.734,31
-
-
10.869.954,15
Privatrechtliche Forderungen 2.1 gegenüber dem privaten Bereich
724.149,40
724.149,40
-
-
680.771,30
2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich
1.138.874,70
1.138.874,70
-
-
1.226.589,72
2.3 gegen verbundene Unternehmen
2.580.047,16
2.580.047,16
-
-
3.493.141,48
2.4 gegen Beteiligungen
-
-
-
-
-
2.5 gegen Sondervermögen
-
-
-
-
-
22.622.709,93
22.622.709,93
-
-
23.981.742,40
260.163,12
260.163,12
-
-
671.070,40
22.882.873,05
22.882.873,05
-
-
24.652.812,80
Summe Forderungen: Positionen 1. und 2. 3.
(31.12.2011)
Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 1.1 Gebühren
2.
Gesamtbetrag des Vorjahres
mit einer Restlaufzeit von
Sonstige Vermögensgegenstände Summe aller Forderungen
153
6.5 Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO 6.5.1 Verbindlichkeitenspiegel Gesamtbetrag des Haushaltsjahres (31.12.2011) EUR
bis zu 1 Jahr EUR
1 bis 5 Jahre EUR
mehr als 5 Jahre EUR
Gesamtbetrag des Vorjahres (31.12.2010) EUR
-
-
-
-
-
2.1 von verbundenen Unternehmen
-
-
-
-
-
2.2 von Beteiligungen
-
-
-
-
-
2.3 von Sondervermögen
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Art der Verbindlichkeiten
1.
Anleihen
2.
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
mit einer Restlaufzeit von
2.4 vom öffentlichen Bereich 2.4.1
vom Bund
2.4.2
vom Land
2.4.3
von Gemeinden
-
-
-
-
2.4.4
von Zweckverbänden
-
-
-
-
2.4.5
vom sonstigen öffentlichen Bereich
-
-
2.4.6
von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen
-
-
68.852,21
59.570,69 -
-
-
68.852,21
72.054,63 -
59.570,69 -
61.519,63 -
2.5 vom privaten Kreditmarkt
3.
2.5.1
von Banken und Kreditinstituten
2.5.2
von übrigen Kreditgebern
14.755.864,59
-
13.178.967,16
-
1.576.897,43
15.790.693,19
-
-
-
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 3.1 vom öffentlichen Bereich
-
-
-
-
-
3.2 vom privaten Kreditmarkt
-
-
-
-
-
4.
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
-
-
-
-
-
5.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
4.550.388,16
4.550.388,16
-
-
4.290.693,88
6.
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
2.046.432,33
2.046.432,33
-
-
1.076.822,48
7.
Verbindlichkeiten aus erhaltenen Zuwendungen für Anlagen im Bau
7.456.411,46
7.456.411,46
-
-
4.179.379,02
8.
Sonstige Verbindlichkeiten
6.353.501,27
6.353.501,27
-
-
35.291.020,71
20.406.733,22
Summe aller Verbindlichkeiten
Nachrichtlich anzugeben: Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten: Bürgschaften u.a.
13.178.967,16
4.805.003,07
1.705.320,33
22.224.624,25
30.276.165,90
25.418.742,85
6.5.2 Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten Der Kreis Borken hat für verschiedene Institutionen bzw. Beteiligungen Sicherheiten für Kredite in Form von Bürgschaften übernommen. Zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses beliefen sich diese Eventualverbindlichkeiten auf insgesamt 22.224.624,25 EUR entsprechend nachstehender Tabelle:
Gläubiger
Sparkasse Westmünsterland Bundesinstitut für berufliche Bildung (BIBB) Bundesinstitut für berufliche Bildung (BIBB) Sparkasse Westmünsterland u.a. Kommunale Versorgungskasse für WestfalenLippe Commerzbank AG, Filiale Münster
Schuldner
Stand des Kreditvolumens am 01.01.2011
Berufsbildungsstätte Westmünsterland GmbH (BBS) Berufsbildungsstätte Westmünsterland GmbH (BBS) Berufsbildungsstätte Westmünsterland GmbH (BBS) Entsorgunsgesellschaft Westmünsterland mbH (EGW) Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM)
-
-
639.114,85
202.650,00
-
-
202.650,00
1.895.000,00
383.468,00 766.669,00 25.418.742,85
154
Tilgung 2011
639.114,85
21.531.841,00
Summen
Abgang 2011
Stand des Kreditvolumens am 31.12.2011
10.000,00 10.000,00
-
1.895.000,00
3.079.105,60
18.442.735,40
38.347,00
345.121,00
66.666,00
700.003,00
3.184.118,60
22.224.624,25