6. Anhang zum Jahresabschluss des Kreises Borken per

Anlage 2 6. Anhang zum Jahresabschluss des Kreises Borken per 31.12.2011 99 100 6. Anhang 6.1. Erläuterungen zur Bilanz und Ergebnisrechnung ...
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Anlage 2

6. Anhang zum Jahresabschluss des Kreises Borken per 31.12.2011

99

100

6.

Anhang

6.1.

Erläuterungen zur Bilanz und Ergebnisrechnung

6.1.1.

Erläuterung der Aktivseite

Anlagevermögen Vorbemerkung: Im Anlagevermögen werden die selbstständig verwertbaren Gegenstände ausgewiesen, an denen der Kreis das wirtschaftliche Eigentum inne hat und die der dauernden Aufgabenerfüllung dienen (§ 33 Abs. 1 GemHVO NRW). Die Vermögensgegenstände werden in der Anlagenbuchhaltung als Nebenbuchhaltung zur Finanzbuchhaltung unter Beachtung der Vorschriften nach § 45 GemHVO NRW geführt; die Gliederung des Anlagevermögens erfolgt entsprechend § 41 Abs. 3 GemHVO NRW. Die Zugänge des Wirtschaftsjahres 2011 im Anlagevermögen wurden mit den Anschaffungsbzw. Herstellungskosten nach § 33 Abs. 2 u. 3 GemHVO NRW erfasst. Zur periodengerechten Erfassung des Werteverzehrs wurde das Anlagevermögen um die planmäßigen Abschreibungen entsprechend § 35 GemHVO NRW vermindert (=Absetzung für Abnutzung AfA). Die Bestimmung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfolgte anhand der vom Kreis Borken nach § 35 Abs. 3 GemHVO NRW erstellten Abschreibungstabelle (Stand: 04.01.2010). Sofern Abgänge zu verzeichnen waren, wurden diese mit den Restbuchwerten ausgebucht. Die vorgenannten Erläuterungen gelten für alle Anlageposten. Die zusammenfassende Darstellung des gesamten Anlagevermögens im Anlagenspiegel nach § 45 GemHVO NRW ist entsprechend § 44 Abs. 3 GemHVO NRW Bestandteil des Anhangs zum Jahresabschluss. Soweit Tabellen keine Summen ausweisen, werden in ihnen nur die wesentlichen Teilwerte eines Bilanzpostens erläutert.

A 1.1

Immaterielle Vermögensgegenstände

1.055.739,41 EUR (1.224.463,16 EUR)

Es handelt sich um Vermögensgegenstände, die körperlich nicht fassbar sind, z.B. EDVSoftware, Konzessionen und Lizenzen. Eine Aktivierung immaterieller Vermögensgegenstände ist nur zulässig, wenn diese entgeltlich von Dritten erworben wurden. Für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände besteht gem. § 43 Abs. 1 GemHVO NRW ein Aktivierungsverbot.

101

Entwicklung:

2011 EUR

im Abgang enthaltene AfA 2011 EUR

31.12.2011 EUR

-543.323,60

28.827,09

1.055.739,41

Vortrag

Zugang

Abgang

Umbuchungen

AfA

01.01.2011 EUR

2011 EUR

2011 EUR

2011 EUR

1.224.463,16

376.739,47

-30.966,71

0,00

Wert

Im Zugang sind neben vielen kleineren Softwarebeschaffungen (< 50 T-EUR) weitere Anschaffungs- und Herstellungskosten für das neue Dokumenten-Management-System (85 TEUR) sowie Kosten einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu einer Grundstücksnutzung (97 T-EUR) aktiviert worden.

A 1.2

Sachanlagen

A 1.2.1

Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

8.233.101,00 EUR (8.330.655,30 EUR)

Nach § 41 Abs. 3 GemHVO NRW sind in der Bilanz die unbebauten Grundstücke zu aktivieren. Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine nutzbaren Gebäude befinden. Zusammensetzung und Entwicklung: Vortrag

Zugang

Abgang

Umbuchungen

AfA

Wert

01.01.2011 EUR

2011 EUR

2011 EUR

2011 EUR

2011 EUR

31.12.2011 EUR

Grünflächen

3.199.380,63

11.654,70

-569,80

Ackerland

3.865.655,48

43.753,28

Wald, Forsten

806.126,12

Sonstige unbebaute Grundstücke

-74.240,78 -21.205,50

3.115.019,25

0,00

-89.511,36

0,00

3.819.897,40

13.220,15

-63.511,33

82.856,34

0,00

838.691,28

459.493,07

0,00

0,00

0,00

0,00

459.493,07

8.330.655,30

68.628,13

-64.081,13

-80.895,80 -21.205,50

8.233.101,00

Grünflächen, Ackerland, Wald und Forsten: Die Abgänge und Umbuchungen stammen hauptsächlich aus dem Verkauf von Acker/Uferrandstreifen und dem Tausch von Grundstücken (Wald gegen Acker-/Waldfläche zum Radwegebau). Zugänge resultieren in erster Linie aus Nacherfassungen bisher in der Bilanz nicht vollständig erfassten Vermögens. Nach den Kontierungsvorgaben werden bei den Grünflächen auch die Konten für Aufbauten und Betriebsvorrichtungen geführt, die abnutzbare Vermögensgegenstände darstellen und somit – im Gegensatz zum Grund und Boden selbst – der Abschreibung unterliegen. 102

A 1.2.2

Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

89.589.025,66 EUR (90.246.723,09 EUR)

Bebaut sind Grundstücke, auf denen sich nutzbare Gebäude befinden. Bilanziert werden unter diesem Posten der Grund und Boden, die aufstehenden Gebäude sowie die Außenanlagen. Zusammensetzung und Entwicklung:

Kindertageseinrichtungen

Vortrag

Zugang

Umbuchungen

AfA

Wert

01.01.2011 EUR

2011 EUR

2011 EUR

2011 EUR

31.12.2011 EUR

311.198,41

0,00

Schulen

51.304.390,31

11.575,15

Sonstige Dienst-, Geschäftsund Betriebsgebäude

38.631.134,37 1.661.851,61 90.246.723,09 1.673.426,76

0,00

-11.913,98

299.284,43

79.971,67 -1.597.845,90 49.798.091,23 37.314,31

-838.650,29 39.491.650,00

117.285,98 -2.448.410,17 89.589.025,66

Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude: Der Tabellenwert schließt die sonstigen bebauten Grundstücke ein. Im Jahr 2011 wurden das Grundstück des Kreishauses Borken sowie angrenzende Grundstücke von der Missionsgesellschaft der Hünfelder Oblaten gekauft; diese Grundstücke wurden bisher über einen Erbpachtvertrag bewirtschaftet.

103

A 1.2.3

Infrastrukturvermögen

199.845.661,85 EUR (199.556.178,59 EUR)

Unter diesem Bilanzposten werden Straßen, Radwege, Kanalisation und sonstige Verkehrs-, Ver- und Entsorgungseinrichtungen geführt. Zusammensetzung und Entwicklung:

Grund und Boden des Infrastrukturvermögens Brücken und Tunnel

Vortrag

Zugang

Abgang

Umbuchungen

AfA

01.01.2011 EUR

2011 EUR

2011 EUR

2011 EUR

2011 EUR

21.297.630,94 9.206.618,03

-39.746,88 -17.020,16

im Abgang enthaltene AfA 2011 EUR

Wert 31.12.2011 EUR

237.987,95

0,00

0,00

21.478.851,85

0,00

-210.593,74

0,00

8.996.024,29

142.046,75 -59.025,20 3.990.621,74 -5.698.428,18

59.025,20

132.675.893,28

-720.609,23

0,00

29.170.302,65

0,00

-13.827,82

0,00

140.659,03

0,00

0,00

Straßen

134.241.652,97

Radwege

28.485.498,95

97.809,39

154.486,85

0,00

4.679.993,13

133.635,41

0,00 -998.483,29

-366.216,99

0,00

3.448.928,26

1.490.297,72

0,00

0,00 2.571.453,47

-126.748,70

0,00

3.935.002,49

333.744,67 -76.045,36 7.109.183,41 -7.136.424,66

59.025,20

199.845.661,85

Lichtsignalanlagen Schilder, Markierungen Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens

199.556.178,59

0,00 1.307.603,54 0,00

A 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens

21.478.851,85 EUR (21.297.630,94 EUR)

Zugang: Der negative Zugang beim Grund und Boden des Infrastrukturvermögens resultiert aus Bereinigungsbuchungen im Rahmen einer aktuellen Vermögensfeststellung. Neben dem Grunderwerb (rd. 125 T-EUR) mussten zahlreiche Flurstücke auf Grund von in den Vorjahren erfolgten Straßenumstufungen zu Kreisstraßen, dem damit verbundenen Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an den Grundstücken und einem anschließenden Abgleich des beim Kreis Borken geführten Anlagevermögens mit den mittlerweile erfolgten Grundbucheintragungen nachbilanziert werden (rd. 237 T-EUR). Gleichzeitig wurden bisher beim Kreis Borken geführte Grundstücke des Infrastrukturvermögens und von Straßenbaulastträgern eingezogene Grundstücke als negativer Zugang ausgebucht (rd. 402 T-EUR). Systembedingt werden diese Buchungen in ihrer Summe als negativer Zugang dargestellt.

Umbuchungen: Die geleisteten Anzahlungen für Grunderwerb (siehe Posten A 1.2.8 “Anlagen im Bau“) wurden aufgrund der Inbetriebnahme neuer Radwege und Straßen zu diesem Posten umgebucht.

104

A 1.2.3.2 Brücken und Tunnel

8.996.024,29 EUR (9.206.618,03 EUR)

Im Eigentum des Kreises Borken befinden sich 125 Brückenbauwerke.

A 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen

165.435.783,22 EUR (167.561.631,90 EUR)

A 1.2.3.5.1 Straßen

132.675.893,28 EUR (134.241.652,97 EUR)

Neben den Grundstücken, über die die Straßen verlaufen (Bilanzposten A 1.2.3.1), ist die eigentliche bauliche Anlage zu erfassen. Abgang: Der Abgang resultiert aus der Zusammenlegung von Straßenabschnitten, die ursprünglich gesondert im Anlagevermögen geführt wurden. Zugang und Umbuchungen: Beim Zugang handelt es sich um bereits fertiggestellte und in die Anlagenbuchhaltung übernommene Straßenbaumaßnahmen, die im Jahr 2011 nachträglich abgerechnet wurden. Umbuchungen erfolgten u. a. auf Grund der Auflösung des Festwertes für Straßenausstattung; nachdem die Fahrbahnmarkierung bisher im Festwert für Schilder und Markierungen geführt wurde, werden die tatsächlichen Kosten für Markierungen ab dem Jahr 2011 sachgerecht den Straßenbaumaßnahmen hinzugerechnet. Im Übrigen sind die folgenden Straßenbaumaßnahmen in 2011 schlussabgerechnet oder fertiggestellt worden, so dass die entsprechenden Anschaffungs- und Herstellungskosten von Posten A 1.2.8 “Anlagen in Bau“ zu diesem Posten umzubuchen waren (rd. 3,2 Mio. EUR):

Bezeichnung

Umbuchung

K 53 - Straßenumbau bei Südlohn

715.507,17

K 33 - Erneuerung der Ortsdurchfahrt in Legden

179.281,05

K 63 / K 20 - Bau eines Kreisverkehrs und Deckenbaumaßnahme bei Ahaus-Wessum K 20 - Deckenbaumaßnahme bei Ahaus-Graes K 40 - Deckenbaumaßnahme zwischen Ramsdorf und Weseke

1.241.861,03 209.309,99 502.432,67 359.019,66 3.207.411,57

K 12 - Deckenbaumaßnahme bei Reken

105

A 1.2.3.5.2

Radwege

29.170.302,65 EUR (28.485.498,95 EUR)

Zugang: Beim Zugang handelt es sich um bereits fertiggestellte und in die Anlagenbuchhaltung übernommene Radwegebaumaßnahmen, die im Jahr 2011 nachträglich abgerechnet wurden.

Umbuchungen: In 2011 sind nachfolgend aufgeführte Radwege nach durchgeführten Baumaßnahmen in Betrieb genommen worden; entsprechend wurden rd. 1,3 Mio. EUR von Posten A 1.2.8 “Anlagen in Bau“ zu diesem Posten umgebucht. Bezeichnung

Umbuchung

K 8 - Radweg zwischen Weseke und Borkenwirthe

312.072,69

K 33 - Radweg in Legden

266.919,63

K 37 - Radweg bei Schöppingen-Eggerode

139.876,91

K 50 - Radweg in Borken-Hoxfeld

43.165,68

K 53 - Radweg bei Südlohn

91.809,77

K 63 - Radweg zwischen Ottenstein und Wessum

453.758,86 1.307.603,54

A 1.2.3.5.3 Lichtsignalanlagen (LSA)

140.659,03 EUR (154.486,85 EUR)

Die LSA sind als einzelne Anlagegüter erfasst.

A 1.2.3.5.4 Schilder und Markierungen

3.448.928,26 EUR (4.679.993,13 EUR)

Die Straßenausstattung, wie z.B. Leitpfosten, Schutzplanken und Schilder werden vom Straßen- und Radwegebaukörper getrennt ausgewiesen. Bis Ende 2010 wurde auf Grundlage eines Bewertungsvereinfachungsverfahrens ein Festwert für diesen Bilanzposten gebildet. Weitere Neuanschaffungen wurden als Aufwand in der Ergebnisrechnung gebucht. Das Bewertungsvereinfachungsverfahren wird ab dem Jahr 2011 nicht mehr angewandt. Die neu angeschaffte Straßenausstattung wird nunmehr in einem jährlich neu zu bildenden Sammelposten bilanziert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Der bis zum Jahr 2010 gebildete Festwert wird über die Restnutzungsdauer der bis dahin angeschafften Straßenausstattung abgeschrieben.

106

A 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens

3.935.002,49 EUR (1.490.297,72 EUR)

Unter diesem Posten sind u. a. die Lärmschutzwände/-wälle sowie das hauptsächlich im Rahmen von Radwege-/Straßenbaumaßnahmen verlegte Leerrohrnetz, welches zukünftig dem Ausbau der Breitbandversorgung dienen soll, erfasst. Die Umbuchung aus der Bilanzposition A 1.2.8 (Anlagen im Bau) in Höhe von rd. 2,5 Mio. EUR resultiert aus der Fertigstellung diverser Abschnitte des Leerrohrnetzes, welches auch in den nächsten Jahren weiter ausgebaut werden soll.

A 1.2.4

Bauten auf fremdem Grund und Boden

1.203.488,93 EUR (408.192,55 EUR)

Erfasst sind die Aufbauten/Vorrichtungen in den Natur- und Landschaftsschutzgebieten des Kreises (z.B. Scheunen, Beobachtungsplattformen, Infotafeln, Bohlenwege), die auf fremdem Grund stehen. Entwicklung:

Vortrag

Zugang

Umbuchungen

AfA

Wert

01.01.2011 EUR

2011 EUR

2011 EUR

2011 EUR

31.12.2011 EUR

408.192,55

8.648,94

838.558,29

-51.910,85 1.203.488,93

Umbuchungen: Im EU-NRW-Ziel 2-Projekt „Grenzenlose Naturerlebnisse“ konnten weitere Aufbauten/Vorrichtungen in Betrieb genommen werden, so dass die entsprechenden Umbuchungen aus der Bilanzposition A 1.2.8 (Anlagen im Bau) durchgeführt wurden.

107

A 1.2.5

Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler

1.212.608,25 EUR (1.214.188,36 EUR)

Gemäß § 55 Abs. 3 GemHVO NRW sind alle Kunstgegenstände in der Bilanz zu aktivieren, sofern sie für die Kulturpflege bedeutsam sind. Entwicklung:

Vortrag

Zugang

AfA

Wert

01.01.2011 EUR

2011 EUR

2011 EUR

31.12.2011 EUR

1.214.188,36

2.589,00

-4.169,11 1.212.608,25

Mit Ausnahme der Kunstgegenstände der Skulptur-Biennale werden die Kunstgegenstände nicht abgeschrieben, da sie grundsätzlich keiner Abnutzung unterliegen.

A 1.2.6

Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge

5.167.322,53 EUR (5.663.481,46 EUR)

Zusammensetzung und Entwicklung:

Vortrag

Zugang

Abgang

Umbuchungen

01.01.2011 EUR

2011 EUR

2011 EUR

2011 EUR

AfA 2011 EUR

im Abgang enthalten e AfA 2011 EUR

Wert 31.12.2011 EUR

Maschinen und 2.892.029,29 technische Anlagen

267.424,47 -131.703,76

-10.000,00

-464.420,22 104.598,55 2.657.928,33

Fahrzeuge

2.771.452,17

353.944,43 -167.279,47

0,00

-584.707,80 135.984,87 2.509.394,20

5.663.481,46

621.368,90 -298.983,23

-10.000,00 -1.049.128,02 240.583,42 5.167.322,53

Maschinen, technische Anlagen Zu den technischen Anlagen und Maschinen gehören Vorrichtungen, die zur gemeindlichen Leistungserbringung erforderlich sind. Mit den Betriebsgebäuden baulich verbundene Vorrichtungen werden unter diesem Bilanzposten abgebildet, wenn sie speziell für die gemeindliche Leistungserfüllung eingebaut werden (z.B. ein Lastenaufzug oder ein Verkaufsautomat). Der Zugang beinhaltet u.a. die Beschaffung von Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung (42 T-EUR). Im Abgang enthalten sind außerplanmäßige Abschreibungen auf Grund eines Sabotagevorfalls an einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage im Herbst 2011 (rd. 17 T-EUR).

108

Fahrzeuge In 2011 wurden u. a. für den Rettungsdienst diverse Einsatzfahrzeuge (rd. 281 T-EUR) sowie Zusatzausstattung für vorhandene Fahrzeuge (rd. 16 T-EUR) angeschafft. Für den Bauhof wurden ein Transportfahrzeug sowie unterschiedliche Zusatzausstattungen für vorhandene Fahrzeuge wie bspw. für einen Radlader oder einen Unimog gekauft (rd. 53 T-EUR). Abgegangen sind vier Fahrzeuge nach Veräußerung.

A 1.2.7

Betriebs- und Geschäftsausstattung

4.546.965,32 EUR (4.747.683,01 EUR)

Die Betriebs- und Geschäftsausstattung umfasst alle Einrichtungsgegenstände der Verwaltungsbüros, des Hamaland-Museums sowie der Schulen und Werkstätten einschließlich der erforderlichen Werkzeuge. Entwicklung:

Vortrag

Zugang

Abgang

Umbuchungen

AfA

im Abgang enthaltene AfA

Wert

01.01.2011 EUR

2011 EUR

2011 EUR

2011 EUR

2011 EUR

2011 EUR

31.12.2011 EUR

4.747.683,01 1.032.534,46 -282.546,68

24.177,10 -1.251.612,59 276.730,02 4.546.965,32

Zugang: Die Anschaffungskosten für die im Jahr 2011 zugegangene Ausstattung der Verwaltungsbüros des Kreises (rd. 548 T-EUR) können in folgende Gruppen untergliedert werden:

Sachgruppe Hardware Möbel Verschiedenes geringwert. Vermögensgegenst.

109

Zugang EUR 256.924,63 30.594,01 23.352,59 236.807,95 547.679,18

Neben den Neuanschaffungen für das Kreishaus Borken wurden für die Schulen des Kreises sowie für den Heilpädagogischen Kindergarten in Borken-Gemen im Jahr 2011 Ausstattungen im Wert von rd. 485 T-EUR angeschafft. Der Zugang verteilt sich wie folgt: Zugang EUR 54.842,85 76.936,98 35.722,99 71.588,06 51.609,71 109.469,24 66.453,47 4.350,58 9.875,52 4.005,88 484.855,28

Schule Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung Berufskolleg Technik Berufskolleg Lise Meitner Berufskolleg am Wasserturm Berufskolleg Bocholt-West Berufskolleg Borken Neumühlenschule Borken Brüder-Grimm-Schule Gescher Hans-Christian-Andersen-Schule Rhede Heilpädagogischer Kindergarten Borken

Abgang: Die 2011 zugegangenen geringwertigen Vermögensgegenstände wurden entsprechend § 33 Abs. 4 GemHVO NRW im gleichen Haushaltsjahr vollständig abgeschrieben und ausgebucht (rd. 237 T-EUR). Zudem wurden die Vermögensgegenstände ausgebucht, die in 2011 abgegangen sind.

A 1.2.8

Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau

7.520.537,81 EUR (5.324.527,02 EUR)

Entwicklung: Vortrag

Zugang

01.01.2011 EUR

2011 EUR

Umbuchungen 2011 EUR

5.324.527,02 10.197.773,75 -7.998.308,98

AfA

Wert

2011 EUR

31.12.2011 EUR

-3.453,98 7.520.537,81

Bei Anlagen im Bau handelt es sich um noch nicht fertiggestellte Sachanlagen auf eigenen oder fremden Grundstücken. Hier sind die Aufwendungen zu aktivieren, die bis zum Bilanzierungsstichtag angefallen sind. Sofern Maßnahmen abgeschlossen werden, sind sie auf die vorgenannten Bilanzpositionen umzubuchen [siehe beispielsweise A 1.2.3.5.1 (Straßen), A 1.2.3.5.2 (Radwege), A 1.2.3.6 (Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens) oder A 1.2.4 (Bauten auf fremdem Grund und Boden)].

110

Die wesentlichen Zugänge und Umbuchungen (≥ 50 T-EUR) sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Bezeichnung

Radweg an der K 63

Bestand 01.01.2011 109.707,18

Umbuchungen

344.051,68

-453.758,86

Bestand 31.12.2011 0,00

99.601,80

3.005,91

-109.574,39

-6.966,68

721.573,83

-6.066,66

-715.507,17

0,00

0,00

79.971,67

-79.971,67

0,00

Grunderwerb für einen Radweg an der K 63 Straßenbaumaßnahme an der K 53, Südlohn

Zugänge

Holzwerkstatt am BK Technik Ahaus Radweg an der K 8, Weseke-Borkenwirthe

267.312,97

44.759,72

-312.072,69

0,00

Radweg an der K 33, Legden

165.662,40

101.257,23

-266.919,63

0,00

Leerrohrnetz/Breitbandverlegung

532.144,65

1.912.308,82

-2.444.453,47

0,00

Straßenbaumaßnahme an der K 33, OD Legden

154.942,75

24.338,30

-179.281,05

0,00

72,35

139.804,56

-139.876,91

0,00

189.064,89

0,00

-173.771,32

15.293,57

FFH-Witte Venn Crosewick

3.825,85

60.063,89

-60.576,46

3.313,28

FFH-Schwattet Gatt

5.738,78

229.364,09

-214.776,79

20.326,08

FFH-Wacholderheide Hörsteloe

8.177,68

35.574,36

-125.274,01

-81.521,97

FFH-Fürstenkuhle im Weißen Venn

8.855,39

86.999,03

-79.392,94

16.461,48

Radweg an der K 37, Schöppingen-Eggerode NSG Vardingholter Venn

44.653,48

33.598,08

-65.470,95

12.780,61

155.571,58

1.086.289,45

-1.241.861,03

0,00

57.102,39

15.316,91

-72.419,30

0,00

Straßenbaumaßnahme an der K 20, Ahaus-Graes

0,00

209.309,99

-209.309,99

0,00

Straßenbaumaßn. an der K 40, Ramsdorf-Weseke

0,00

502.432,67

-502.432,67

0,00

Straßenbaumaßnahme an der K 12, Reken

0,00

359.019,66

-359.019,66

0,00

Straßen-/Brückenbaumaß. an der K 55n, Ramsdorf

126.844,02

1.066.294,00

Grunderwerb K 55n Ramsdorf

259.031,44

163.378,52

Straßenbaumaßnahme an der K 25, Gronau

706.988,41

65.944,48

Mensa Gebäudeteil, Neumühlenschule

637.161,89

1.826.962,76

NSG Heubachwiesen Straßenbaumaßnahme an der K 63/K 20, Wessum Radweg Ahaus-Alstätte

0,00 1.193.138,02 422.409,96 0,00 0,00

772.932,89

0,00 2.464.124,65 98.581,47 0,00

Erweiterung Mitfahrerparkplatz

0,00

98.581,47

Straßenbaumaßnahme an der K 24, Stadtlohn

0,00

227.044,89

0,00

227.044,89

Berufskolleg Borken

0,00

355.485,45

0,00

355.485,45

Salzhalle am Bauhof in Borken-Gemen

0,00

102.507,49

0,00

102.507,49

Radweg an der K 24, Stadtlohn

0,00

57.000,00

0,00

57.000,00

Straßenbaumaßnahme an der K 63, Ottenstein

0,00

149.000,00

0,00

149.000,00

Die in obiger Tabelle negativ ausgewiesenen Bestände resultieren daraus, dass bereits Anschaffungs- und Herstellungskosten des Haushaltsjahres 2012 in 2011 mit umgebucht wurden (von A.1.2.8 zu A.1.2.3.1 6.966,68 EUR und zu A.1.2.4 81.521,97 EUR). Aufgrund der Anlagenzugangsbuchungen im HHJ 2012 wird der negative Bestand ausgeglichen.

111

A 1.3

Finanzanlagen

45.769.252,06 EUR (36.056.902,71 EUR)

Finanzanlagen sind Bestandteil des Anlagevermögens, sofern sie dazu bestimmt sind, dauernd der Aufgabenerfüllung des Kreises Borken zu dienen. Sie dienen dauerhaften finanziellen Anlagezwecken oder bilden Unternehmensverbindungen ab.

Zusammensetzung:

Anteile an verbundenen Unternehmen

Zugang

Abgang

Umbuchung

Wert

01.01.2011 EUR

2011 EUR

2011 EUR

2011 EUR

31.12.2011 EUR

15.604.576,49

Beteiligungen

39.400,00

3.082.627,48

Sondervermögen Wertpapiere des Anlagevermögens

Vortrag

0,00

0,00 15.643.976,49

559.090,00 -301.484,71

3.340.232,77 341.460,00

341.460,00

0,00

0,00

0,00

16.226.959,10

9.417.293,00

0,00

0,00 25.644.252,10

801.279,64

-1.948,94

0,00

0,00

sonstige Ausleihungen

36.056.902,71 10.013.834,06 -301.484,71

A 1.3.1

0,00

Anteile an verbundenen Unternehmen

799.330,70

0,00 45.769.252,06

15.643.976,49 EUR (15.604.576,49 EUR)

Nachfolgend sind als verbundene Unternehmen die Beteiligungen aufgeführt, bei denen der Kreis Borken mit mehr als 50 % beteiligt ist.

Zusammensetzung: Vortrag

Zugang

Wert

01.01.2011 EUR

2011 EUR

31.12.2011 EUR

Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH

6.742.000,00

0,00

6.742.000,00

Berufsbildungsstätte Westmünsterland GmbH

4.230.450,00

39.400,00

4.269.850,00

36.900,00

0,00

36.900,00

Flugplatz Stadtlohn-Vreden Besitz GmbH

3.530.976,38

0,00

3.530.976,38

Stiftung Kulturlandschaft

1.064.250,11

0,00

1.064.250,11

15.604.576,49

39.400,00

15.643.976,49

Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken mbH

112

A 1.3.2

Beteiligungen

3.340.232,77 EUR (3.082.627,48 EUR)

Beteiligungen sind in Anlehnung an § 271 Abs. 1 HGB Anteile an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu jenen Unternehmen zu dienen. Als Beteiligung gelten im Zweifel Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die insgesamt den fünften Teil des Nennkapitals dieser Gesellschaft überschreiten. Derzeit ist der Kreis Borken an folgenden Unternehmungen beteiligt:

Zusammensetzung:

Lokalfunk für den Kreis Borken GmbH & Co. KG

Vortrag

Zugang

Abgang

01.01.2011 EUR

2011 EUR

2011 EUR

Umbuchungen 2011 EUR

Wert 31.12.2011 EUR

59.238,27

0,00

0,00

0,00

59.238,27

InnoCent Bocholt GmbH

167.350,79

0,00

0,00

0,00

167.350,79

Regionalverkehr Münsterland GmbH

770.351,33

559.090,00

0,00

Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH (WVG)

456.504,71

UWe GmbH & Co. KG

0,00 -301.484,71

155.020,00 1.484.461,33 -155.020,00

0,00

10.224,82

0,00

0,00

0,00

10.224,82

694,26

0,00

0,00

0,00

694,26

851.608,53

0,00

0,00

0,00

851.608,53

1,00

0,00

0,00

0,00

1,00

Zweckverband SPNV Münsterland

114.894,00

0,00

0,00

0,00

114.894,00

FMO Flughafen MS/OS GmbH

176.162,77

0,00

0,00

0,00

176.162,77

Studieninstitut Westfalen-Lippe

453.597,00

0,00

0,00

0,00

453.597,00

Regionale 2016 Agentur GmbH

6.000,00

0,00

0,00

0,00

6.000,00

16.000,00

0,00

0,00

0,00

16.000,00

Vereinigung ehemaliger kommunaler Aktionäre der VEW GmbH Kreisbauverein GmbH Sparkassenzweckverband Westmünsterland

CVUA-MEL Anst. ö.R.

3.082.627,48

559.090,00 -301.484,71

0,00 3.340.232,77

Im Rahmen von Umstrukturierungen im ÖPNV wurden die Beteiligungsverhältnisse an der Regionalverkehr Münsterland GmbH sowie der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH neu geordnet; der Kreis Borken ist nunmehr lediglich noch Gesellschafter der Regionalverkehr Münsterland GmbH. An der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH ist der Kreis Borken nicht mehr direkt beteiligt.

113

A 1.3.3

Sondervermögen

341.460,00 EUR (341.460,00 EUR)

Die historische Lampensammlung des Herrn Dr. Werner Touché wurde dem Kreis Borken als unselbstständige Stiftung zur musealen Präsentation im Hamaland-Museum gestiftet. Da es sich um eine Schenkung handelt, wurde ein entsprechender Sonderposten gebildet.

A 1.3.4

Vortrag 01.01.2011 EUR 341.460,00

Wert 31.12.2011 EUR 341.460,00

341.460,00

341.460,00

Wertpapiere des Anlagevermögens

25.644.252,10 EUR (16.226.959,10 EUR)

Der Kreis Borken besitzt 318.714 Aktien der RWE AG. In der Eröffnungsbilanz waren 304.640 Aktien mit einem zugrundegelegten Kurs von 50,75 EUR und einem Wert von 15.460.480 EUR bewertet. Zugegangen ist im Jahr 2009 eine Entschädigung in Form von Aktien an der RWE AG. Danach erhielt der Kreis Borken 3.319 Aktien zu 52,00 EUR und 10.755 Aktien zu 55,22 EUR. Der Schlusskurs der Aktie lag am Abschlussstichtag 31.12.2011 bei 27,15 EUR je Aktie und damit deutlich unter dem Buchwert. Zur Frage einer Wertberichtigung ist ausschlaggebend, ob von einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung auszugehen ist. Die Entscheidung über eine Wertberichtigung ist darüber hinaus in das pflichtgemäße Ermessen des Kreises gestellt. Er hat bezogen auf den Abschlussstichtag und unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse eigenverantwortlich zu entscheiden, ob er eine Wertberichtigung in Form einer außerplanmäßigen Abschreibung vornimmt. Diese Gegebenheiten erfordern neben der Beurteilung der Nachhaltigkeit der möglichen Wertminderung auch eine Prognose der künftigen Entwicklung. Der Wert der RWE-Aktie hatte in den letzten Jahren einen wechselvollen Verlauf. Anfang der 90-er Jahre lag der Aktienkurs im DAX bei ca. 20,00 EUR. Von 1992 an stieg er in einem steilen Verlauf bis zum Jahr 1998 auf etwa 58,00 EUR, um dann bis zum Abschluss der Fusionsverhandlungen mit der VEW AG auf einen Kurs von 33,00 EUR zu fallen. Nach der Fusion erfolgte mit dem Börsenboom in den Jahren 2000 bis 2002 ein rascher Anstieg bis zur 50,00 EUR Marke. Mit dem anschließenden Börseneinbruch sackte auch die RWE-Aktie bis auf einen Wert von 20,00 EUR ab, nahm aber dann wieder kontinuierlich zu und stand 2005 bei einem Wert von knapp 47,00 EUR. Der Börsenkurs stieg dann Anfang 2008 auf den bisherigen Höchstwert von 100,64 EUR. In der Folge sank die Aktie bis Ende 2010 auf den Wert von 49,73 EUR. Ein wesentlicher Faktor für die Aktienentwicklung 2011 war neben der Finanzkrise der Kurswechsel in der deutschen Energiepolitik nach dem Unglück in Fukushima. Nach Einschätzung des Kreises Borken stellen sich die Zukunftsaussichten für die RWE AG bezogen auf einen 5-jährigen Prognose-Zeitraum durchaus positiv dar. Bereits die Entwicklung der Jahre 2003 bis 2007 hat bewiesen, dass eine Wertaufholung von ca. 20 EUR

114

auf über 60 EUR innerhalb von drei Jahren möglich ist. Es wird erwartet, dass die RWE-Aktie ihren leichten Aufwärtstrend im Jahresverlauf 2012 fortsetzt. Daher wird derzeit noch nicht von einer dauerhaften Wertminderung ausgegangen. Eine Wertberichtigung im Jahresabschluss 2011 ist somit nicht erforderlich. Der Kreistag entschied am 21.07.2011, zur nachhaltigen Finanzierung zukünftiger Pensionslasten, Finanzmittel in dem kvw-Versorgungsfonds anzulegen; als Zugang ist im Jahr 2011 eine Zahlung in den kvw-Versorgungsfonds in Höhe von rd. 9,4 Mio. EUR zu verzeichnen.

Vortrag 01.01.2011 EUR 16.226.959,10

Zugang

Wert

2011 31.12.2011 EUR EUR 0,00 16.226.959,10

RWE-Aktien

0,00 9.417.293,00

9.417.293,00

kvw-Versorgungsfonds

16.226.959,10 9.417.293,00 25.644.252,10

115

A 1.3.5

Ausleihungen

A 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen

799.330,70 EUR (801.279,64 EUR)

Zusammensetzung und Entwicklung: Vortrag

Abgang

Wert

01.01.2011 EUR

2011 EUR

31.12.2011 EUR

Mitgl. WohnBau Westmünsterland e.G.

94.600,00

0,00

94.600,00

Mitgl. Bocholter Bauverein e.G.

20.160,00

0,00

20.160,00

Darlehen an Unilever

61.519,64

-1.948,94

59.570,70

625.000,00

0,00

625.000,00

801.279,64

-1.948,94

799.330,70

Darlehen DRK Soziale Arbeit und Bildung gGmbH

Bei den Mitgliedschaften in den beiden Wohnungsgesellschaften - WohnBau Westmünsterland eG und Bocholter Bauverein eG - handelt es sich nicht um Beteiligungen. Die Genossenschaftseinlagen können nicht frei am Markt veräußert werden. Ein Mitglied kann aus der Genossenschaft ausscheiden und erhält dann den nominellen Betrag seiner Einlage erstattet. Daher ist die Genossenschaftseinlage als Ausleihung anzusehen. Beim (negativen) Zugang handelt es sich um den Zahlungseingang der vereinbarten Tilgungsleistungen.

A2

Umlaufvermögen

A 2.1

Vorräte

A 2.1.1

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

106.770,12 EUR (98.150,93 EUR)

Zusammensetzung: Vortrag 01.01.2011 Tankstelle Bauhof

Veränderung 2011

EUR 47.442,78 50.708,15 98.150,93

116

EUR -34.837,17 43.456,36 8.619,19

Wert 31.12.2011 EUR 12.605,61 94.164,51 106.770,12

Tankstelle Bei der Tankstelle werden mittels Peilstab jährlich zum Stichtag in den Tanks die Stände der verschiedenen Treibstoffe ermittelt. Anhand der Messergebnisse wird die vorhandene Menge berechnet. Die Bestände werden anschließend mit den Preisen der letzten Rechnung aus dem Vorjahr bewertet. Bauhof Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe des Bauhofes werden als Festwert bilanziert. Die Bestände wichen zum Jahresende um mehr als 10 % ab und wurden daher angepasst.

A 2.2

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

22.882.873,05 EUR (24.652.812,80 EUR)

Bei den hier ausgewiesenen Posten handelt es sich grundsätzlich um kurzfristig fällige Ansprüche des Kreises Borken gegenüber Dritten. Die GemHVO NRW sieht vor, dass zum Abschlussstichtag die Forderungen hinsichtlich ihrer tatsächlichen Einbringungsmöglichkeit zu überprüfen sind. Sofern Erkenntnisse vorliegen, dass Forderungen teilweise oder gar nicht realisierbar bzw. in ihrem Bestand zumindest gefährdet sind, sind sie anteilig oder in vollem Umfang in ihrem Wert zu berichtigen. Das verbesserte Buchungsverhalten ab 2010 mit Erfassung von Leistungszeiträumen ermöglichte es, die dem Jahr 2011 zuzuordnenden Beträge zu ermitteln (Cut-off-Prüfung) und im Rahmen des Jahresabschlusses 2011 abzugrenzen. Dabei wurden die notwendigen Buchungen leistungsscharf den einzelnen Buchungsstellen zugeordnet. Zusammensetzung: Veränderung 2011

Vortrag

Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen: Gebühren Steuern Forderungen aus Transferleistungen Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen Privatrechtliche Forderungen - gegenüber dem privaten Bereich - gegenüber dem öffentlichen Bereich - gegenüber verbundenen Unternehmen - gegen Beteiligungen Sonstige Vermögensgegenstände

01.01.2011

Zugang

Zahlungseingänge

EUR

EUR

EUR

Wert

Abgang

Wertberichtigungen

31.12.2011

EUR

EUR

EUR

3.658.606,34 806,23 4.051.873,18 10.869.954,15

40.839.225,00 217.215,59 10.858.376,50 6.984.177,00

-40.918.441,18 -216.772,06 -9.696.647,48 -7.522.390,98

-210.940,05 0,00 -364.306,57 -38.005,86

192.320,88 0,00 -525.412,02 0,00

3.560.770,99 1.249,76 4.323.883,61 10.293.734,31

680.771,30 1.226.589,72 3.493.141,48 0,00

12.434.455,43 1.204.455,32 1.107.418,04 0,00

-12.339.513,83 -1.279.515,04 -2.020.512,36 0,00

-51.563,50 -12.655,30 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00

724.149,40 1.138.874,70 2.580.047,16 0,00

671.070,40 24.652.812,80

145.023,99 73.790.346,87

-555.931,27 -74.549.724,20

0,00 -677.471,28

0,00 -333.091,14

260.163,12 22.882.873,05

Die Vorträge der Gebührenforderungen sowie der Forderungen aus Transferleistungen beinhalten bereits Wertberichtigungen aus Vorjahren.

117

A 2.2.1

Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen

18.179.638,67 EUR (18.581.239,90 EUR)

Die in diesem Ausweis enthaltenen Forderungen werden im Einzelnen nachfolgend erläutert:

A 2.2.1.1 Gebühren

3.560.770,99 EUR (3.658.606,34 EUR) Entwicklung der Forderungen:

Vortrag 01.01.2011

Veränderung 2011

Forderungs-

Zahlungseingänge

Zugang

EUR 4.332.865,26

EUR 40.839.225,00

Abgang

EUR -40.918.441,18

EUR -210.940,05

Wert 31.12.2011 Forderungsbestand EUR 4.042.709,03

Entwicklung der Wertberichtigung:

Wertberichtigung Vortrag 01.01.2011 EUR -674.258,92

Ertrag aus Auflösung Wertberichtigung

Wertberichtigung

2011 EUR 192.320,88

31.12.2011 EUR -481.938,04

Bilanzausweis der werthaltigen Forderungen: Vortrag 01.01.2011 ForderungsWertbestand berichtigung EUR 4.332.865,26

Wert 31.12.2011

Ausweis ForderungsWert31.12.2010 bestand berichtigung

EUR EUR EUR -674.258,92 3.658.606,34 4.042.709,03

Ausweis 31.12.2011

EUR EUR -481.938,04 3.560.770,99

Entsprechend dem Vorjahresausweis sind die Abrechnungen der kostenrechnenden Einrichtungen des Kreises Borken (Abfallgebühren, Rettungsdienstgebühren) in der Gesamtsumme enthalten. Die Forderungen aus Gebühren wurden erstmals im Jahresabschluss 2009 pauschalwertberichtigt. Eine Fortschreibung der Wertberichtigung ergab für den Jahresabschluss 2011 eine Abnahme des Wertberichtigungsbetrages um 192.320,88 EUR.

118

A 2.2.1.3 Steuern

1.249,76 EUR (806,23 EUR)

Unter diesem Posten wurden die offenen Forderungen aus Steuerbeträgen übernommen. Hierbei handelt es sich um ausstehende Forderungen der Jagdsteuer, die dem Kreis Borken bislang als einzige Steuer zur Verfügung stand. Durch die gesetzliche Abschaffung der Jagdsteuer wird diese Forderungsart ab dem Jahr 2013 entfallen.

Entwicklung der Forderungen: Veränderung 2011

Vortrag 01.01.2011 Forderungsbestand EUR 806,23

Zugang

Zahlungseingänge

EUR 217.215,59

EUR -216.772,06

Wert 31.12.2011 Abgang EUR 0,00

A 2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen

Forderungsbestand EUR 1.249,76

4.323.883,61 EUR (4.051.873,18 EUR)

Entwicklung der Forderungen: Vortrag 01.01.2011 Forderungsbestand Forderungen FB 50 UHZ Forderungen FB 51 UHZ Darlehensgewährung FB Soziales Erstattungsansprüche gegen den Landschaftsverband aus HzL i.E. Kostenbeitrag Heimerziehung Forderungen aus vertraglichen Verpflichtungen Rückerstattung Trägerendabrechnung Erstattungen RVM Kostenerstattungen AsylbLG Zuw. Konjunkturprogramm II Rückzahlung gewährter Hilfen in Einrichtungen Zuweisungen Wettbewerb Naturpark.2012 Erstattung Heimpflegekosten, Pflegewohngeld Zuwendung i. R. Aktionsprogramm Kindertagespflege Kostenbeitrag Vollzeitpflege Rückzahlung Pflegewohngeld Zuwendungen Projekt Schlinge Sonstige Erstattungsansprüche

Wert 31.12.2011

Veränderung 2011

Zugang

Zahlungseingänge

Abgang

Forderungsbestand

EUR 8.062.580,87 886.704,98 428.611,73

EUR 1.504.574,82 430.555,98 277.566,70

EUR -996.112,33 -239.994,08 -103.110,81

EUR -153.689,38 -1.872,00 -7.606,90

EUR 8.417.353,98 1.075.394,88 595.460,72

63.492,77 158.126,65

134.093,54 491.837,07

-138.560,80 -469.600,62

-45,98 -4.405,56

58.979,53 175.957,54

139.626,47 135.342,39 359.795,35 280.325,27 687.243,08

652.572,88 215.416,46 995.856,38 4.061.345,23 1.405.595,28

-625.349,49 -260.636,82 -360.660,23 -4.041.725,56 -2.092.838,36

-20.259,55 -750,83 0,00 0,00 0,00

146.590,31 89.371,20 994.991,50 299.944,94 0,00

345.776,59 0,00

566.426,94 173.061,71

-726.813,81 -45.539,70

-572,17 0,00

184.817,55 127.522,01

9.402,75

115.638,27

-87.081,19

0,00

37.959,83

0,00 37.682,07 56.327,75 102.138,05 20.571,08 171.843,62 164.000,00 31.680,00 292.107,47 283.542,42 12.090.035,20 11.651.427,42

-18.970,74 -97.858,58 -164.269,48 -31.680,00

0,00 0,00 0,00 -164.000,00

-10.500.802,60

-353.202,37

18.711,33 60.607,22 28.145,22 0,00 575.649,89 12.887.457,65

119

Entwicklung der Pauschalwertberichtigung: Wertberichtigung

Forderungen FB 50 UHZ Forderungen FB 51 UHZ

Vortrag 01.01.2011 EUR 7.291.598,89 746.563,13 8.038.162,02

Wertberichtigungsaufwand 2011 EUR 358.088,41 167.323,61 525.412,02

Wertberichtigung

-

31.12.2011 EUR 7.649.687,30 913.886,74 8.563.574,04

Bilanzausweis der werthaltigen Forderungen: Vortrag 01.01.2011 ForderungsWertAusweis bestand berichtigung 31.12.2010 Forderungen FB 50 UHZ Forderungen FB 51 UHZ Forderungen ohne Wertberichtigung

Forderungsbestand

Wert 31.12.2011 WertAusweis berichtigung 31.12.2011

EUR EUR EUR EUR EUR EUR 8.062.580,87 -7.291.598,89 770.981,98 8.417.353,98 -7.649.687,30 767.666,68 886.704,98 -746.563,13 140.141,85 1.075.394,88 -913.886,74 161.508,14 3.140.749,35 0,00 3.140.749,35 3.394.708,79 0,00 3.394.708,79 12.090.035,20 -8.038.162,02 4.051.873,18 12.887.457,65 -8.563.574,04 4.323.883,61

Wegen des Umfangs der Differenzierung werden hier nur die wertberichtigten Forderungen aufgeführt. Die nicht wertberichtigten Forderungen sind in Summe zusammengefasst und sind mit ihrem Bilanzausweis in der obigen Tabelle „Entwicklung der Forderungen“ enthalten. Hinter diesem Bilanzposten stehen vornehmlich Forderungen aus dem Sozial- und Jugendhilfebereich. Zu nennen sind übergegangene Unterhalts- und sonstige Erstattungsansprüche für Sozialhilfeleistungen z.B. gegenüber anderen Kommunen und Sozialhilfeleistungsträgern oder im Rahmen der Hilfegewährung vom Kreis Borken darlehensweise geleistete Aufwendungen, die zum Teil durch Sicherheiten, z.B. Grundschulden auf Objekten der Schuldner, abgesichert werden. Aufgrund der Verzögerung beim Pilotprojekt Schlinge wurden geplante Zuwendungen in Abgang gesetzt. Der Ausweis „Sonstige Erstattungsansprüche“ betrifft Ansprüche gegen diverse Schuldner. Aufgrund der Vielzahl der sich hinter diesem Ausweis verbergenden Kleinbeträge wurde auf einen differenzierten Ausweis zwischen Zugängen, Zahlungseingängen und Abgängen verzichtet und der Nettoveränderungsbetrag in Summe als Forderungszugang ausgewiesen. Während die institutionellen Ansprüche gegen die Kommunen und den Landschaftsverband Westfalen-Lippe gesichert sind, unterliegen die unmittelbaren Transfers im Sozialbereich einem hohen Ausfallrisiko. Zur Begründung ist auf die oft fehlende Solvenz der Schuldner, häufige Arbeitsplatz- oder Wohnortwechsel und daraus resultierende Schwierigkeiten im Rahmen von Vollstreckungsmaßnahmen hinzuweisen. In der Bilanz werden diese Forderungen aus Unterhaltsansprüchen der Fachbereiche 50 - Soziales und 51 - Jugend und Familie wie bisher in wertberichtigter Form, d.h. in Höhe ihrer Werthaltigkeit (saldiert) ausgewiesen. Ein Ausweis der Wertberichtigung in der Bilanz als Passivposten ist nicht zulässig. Als Nettoveränderung 2011 im Bereich der Forderungen aus Transferleistungen ergibt sich damit ein Zugang von 272.010,43 EUR.

120

A 2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen

10.293.734,31 EUR (10.869.954,15 EUR)

Zusammensetzung: Vortrag

Veränderung 2011 ZahlungsZugang eingänge

01.01.2011 Forderung für übergeleitete Landesbeamte Forderungen gem. VLVG Forderungen FB 51 WJH Buß- und Zwangsgelder / Säumniszuschläge Kostenerstattungen für Unters. n. d. BBodSchG Kostenerstattung vom Land i.R.d. Aufgabenübertragung (Schwerbehindertenangelegenheiten) Kostenerstattung vom Land i.R.d. Aufgabenübertragung (Immissionsschutz) Investitionszuwendungen übrige sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen

Wert Abgang

31.12.2011

EUR 4.834.270,00 1.767.268,00 1.195.508,27 568.802,56 161.100,76

EUR 825.139,22 22.373,00 1.769.447,94 3.052.494,59 0,00

EUR -7.417,22 0,00 -1.910.947,75 -2.951.397,60 -1.800,00

EUR 0,00 0,00 -1.732,30 -42.004,19 0,00

EUR 5.651.992,00 1.789.641,00 1.052.276,16 627.895,36 159.300,76

0,00

642.666,50

-497.362,52

0,00

145.303,98

0,00 1.899.560,69

677.786,38 2.395.673,53

-478.139,42 -4.083.927,64

0,00 0,00

199.646,96 211.306,58

443.443,87 10.869.954,15

9.385.581,16

12.927,64 -9.918.064,51

-43.736,49

456.371,51 10.293.734,31

Ausgewiesen werden hier unter anderem Forderungen für Pensionsanteile der übergeleiteten Beamten vom Land NRW, die 2009 erstmals gutachterlich durch die Heubeck AG ausgewiesen wurden und nun laufend fortgeschrieben werden sowie Forderungen der Pensionsanteile gemäß Versorgungslastenverteilungsgesetz (VLVG) der Beamten, die von einem anderen Dienstherrn zum Kreis Borken gewechselt sind und entsprechende Pensionsansprüche bei ihren vorherigen Dienstherren erworben haben. Ausgewiesen werden auch die Kostenerstattungen des Landes NRW im Rahmen der Kommunalisierung von Aufgaben im Bereich Schwerbehindertenangelegenheiten und Immissionsschutz. Weiterhin werden hier die Forderungen des Fachbereichs 51 - Jugend und Familie im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ausgewiesen. Aufgrund der Vielzahl von Kleinbeträgen, die die Position „übrige sonstige öffentlichrechtliche Forderungen“ umfasst, wurde kein differenzierter Ausweis zwischen Zugängen, Zahlungseingängen und Abgängen vorgenommen und der Nettoveränderungsbetrag in Summe als Zahlungseingänge ausgewiesen.

121

A 2.2.2

Privatrechtliche Forderungen

4.443.071,26 EUR (5.400.502,50 EUR)

A 2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich

724.149,40 EUR (680.771,30 EUR)

Zusammensetzung: Veränderung 2011

Vortrag 01.01.2011 Zinsforderungen Kostenerstattungen und Kostenumlagen sonstige Forderungen

EUR 285.922,37 106.957,48 287.891,45 680.771,30

Abgang

31.12.2011

EUR -891.254,38 -533.390,12 -10.914.869,33 -12.339.513,83

EUR 0,00 -2.379,99 -49.183,51 -51.563,50

EUR 342.313,15 157.807,61 224.028,64 724.149,40

Zugang EUR 947.645,16 586.620,24 10.900.190,03 12.434.455,43

Wert

Zahlungseingänge

Der Bestand der privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich beinhaltet größtenteils Zinsforderungen gegenüber Kreditinstituten aus längerfristigen Geldanlagen, bei denen die Zinszahlungen erst am Ende einer mehrjährigen Laufzeit fällig werden.

A 2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich

1.138.874,70 EUR (1.226.589,72 EUR)

Zusammensetzung:

Abrechnung von Tankkosten Abrechnung Kostenanteil Hamaland-Museum Abrechnung Kostenanteil Landeskundliches Institut Rückzahlungen von Kindergarten-Trägern Erstattungen im Rahmen der Gewässerbewirtschaftung von Anliegergemeinden Kostenerstattungen durch Gemeinden im Rahmen der Grünflächenbewirtschaftung Erstattungen im Zuge der Schlosskonzerte Ahaus Vorsteuererstattung sonstige Forderungen

Vortrag

Veränderung 2011

01.01.2011

Zahlungseingänge

Zugang

Wert Abgang

31.12.2011

EUR 136.762,20 82.672,67 14.410,30 266.203,92

EUR 1.267.497,91 100.000,00 21.000,00 353.890,74

EUR -1.191.883,63 0,00 0,00 -619.832,79

EUR -67,07 0,00 0,00 0,00

EUR 212.309,41 182.672,67 35.410,30 261,87

139.476,51

179.718,94

-139.536,51

0,00

179.658,94

35.800,48 15.505,74 38.273,38 497.484,52 1.226.589,72

42.149,81 15.000,00 504.484,25

-35.800,48 0,00 -484.345,26

2.483.741,65

-2.471.398,67

0,00 0,00 -76,25 -99.914,68 -100.058,00

42.149,81 30.505,74 58.336,12 397.569,84 1.138.874,70

Bei diesem Forderungsbestand handelt es sich um offene Forderungen, bei denen die volle Werthaltigkeit unterstellt wird, da es sich bei dem Schuldner jeweils um die öffentliche Hand handelt.

122

A 2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen

2.580.047,16 EUR (3.493.141,48 EUR)

Zusammensetzung: Vortrag 01.01.2011

Zugang

EUR

Flugplatz Stadtlohn-Vreden-Besitz GmbH Avalgebühren der Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH (EGW) Personalgestellung an die EGW

EUR

Veränderung 2011 ZahlungsAbgang eingänge EUR

Wert 31.12.2011

EUR

EUR

3.460.251,58

919.411,37 -1.823.768,83

0,00

2.555.894,12

0,00 32.889,90 3.493.141,48

118.275,14 -118.275,14 69.731,53 -78.468,39 1.107.418,04 -2.020.512,36

0,00 0,00 0,00

0,00 24.153,04 2.580.047,16

Der Zahlungsverkehr der Flugplatz Stadtlohn-Vreden Besitz GmbH wurde bis zum 31.12.2009 über ein Vorschusskonto im Haushalt des Kreises Borken abgewickelt. Dieses Konto funktionierte ähnlich einem Girokonto. Unterdeckungen sind als kurzfristige Forderungen des Kreises gegenüber der Gesellschaft zu bewerten. Die Flugplatz Stadtlohn-Vreden-Besitz GmbH hat auf bestehende Forderungen in 2011 eine erste Rate in Höhe von 1,8 Mio. EUR geleistet. Der Restbetrag wird 2012 ausgeglichen.

A 2.2.2.4 gegen Beteiligungen

0,00 EUR (0,00 EUR)

A 2.2.2.5 gegen Sondervermögen

0,00 EUR (0,00 EUR)

A 2.2.3

Sonstige Vermögensgegenstände

260.163,12 EUR (671.070,40 EUR)

Unter dem Sammelposten „Sonstige Vermögensgegenstände“ werden Ansprüche gegen Dritte, die keinem anderen Posten zugeordnet werden können, bilanziert. Vortrag 01.01.2011

Gehaltsvorschüsse Bedienstete Überzahlung EGW 2010 Überzahlung Kreis Steinfurt 2010 und 2011 Überzahlung an Kindertageseinrichtungen 2011 Überzahlung BBS 2011 Weitere sonstige Vermögensgegenstände

EUR 2.001,30 501.432,52 52.325,30 0,00 0,00 115.311,28 671.070,40

Veränderung 2011 ZahlungsAbgang eingänge EUR EUR 2.557,00 -2.173,45 0,00 0,00 -501.432,52 0,00 70.394,91 -52.325,30 0,00 94.665,00 0,00 0,00 39.400,00 0,00 0,00 -61.992,92 145.023,99 -555.931,27 0,00 Zugang

Wert 31.12.2011 EUR 2.384,85 0,00 70.394,91 94.665,00 39.400,00 53.318,36 260.163,12

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen befinden sich insbesondere Forderungen aus Überzahlungen (Abschlagszahlungen) im Rahmen von Jahresendabrechnungen oder Gutschriften. Da für den Jahresabschluss ein Saldierungsverbot gilt, sind Überzahlungen an Dritte nicht schuldenmindernd bei den Verbindlichkeiten auszuweisen, sondern werden im Rahmen der Jahresabschlussbuchungen zu den sonstigen Vermögensgegenständen (als sonstige Forderungen) umgegliedert und in der Bilanz als Guthaben ausgewiesen. 123

Parallel dazu werden Rückzahlungsverpflichtungen des Kreises aus erhaltenen Überzahlungen bei den sonstigen Verbindlichkeiten (vgl. P 4.8) ausgewiesen. Der Ausweis „Weitere sonstige Vermögensgegenstände“ enthält diverse Kleinbeträge. Auf einen differenzierten Ausweis von Zugängen, Zahlungseingängen und Abgängen wurde daher verzichtet und der Nettoveränderungsbetrag in Summe als Zahlungseingänge dargestellt.

A 2.4

Liquide Mittel

46.900.014,89 EUR (49.870.324,32 EUR) Zusammensetzung: Vortrag 01.01.2011

Wert 31.12.2011

EUR

EUR

I Bankkonten Sparkasse Westmünsterland Konto 7849 Postbank Dortmund Volksbank Gronau-Ahaus Sparkasse Westmünsterland Konto 15503 BZÜ Sparkasse Westmünsterland SNS Bank Winterswijk Zahlstelle Borken Zahlstelle Bocholt Zahlstelle Ahaus Zahlstelle Info Barkassen Schulgirokonten Sichteinlagen bei Kreditinstituten Zwischensumme

18.893.730,41 9.496,05 5.693,44 237.072,00 50.906,28 24.705,81 13.668,12 12.093,90 10.938,50 704,40 20.072,71 227.289,24 30.360.796,16 49.867.167,02

9.890.818,88 16.361,20 2.379,14 22.022,47 67.348,02 33.321,13 16.132,47 11.766,60 11.022,60 447,52 18.736,74 255.948,42 36.552.300,33 46.898.605,52

II Schwebeposten Schwebeposten Sparkasse Westmünsterland Summe liquide Mittel

3.157,30 49.870.324,32

1.409,37 46.900.014,89

Unter diesem Posten werden alle liquiden Mittel in Form von Bar- und Buchgeld, über die der Kreis frei verfügen kann, angesetzt. Die Veränderung der liquiden Mittel auf den Bankkonten ergibt sich aus den Zahlungsströmen, die die Finanzrechnung entsprechend ausweist. Unter den Schwebeposten werden solche Vorgänge ausgewiesen, die im Buchungssystem bereits erfasst sind, jedoch zum 31.12.2011 noch nicht auf den Kontoauszügen der Banken abgebildet werden und damit zum Stichtag auch keine Einzahlung bzw. Auszahlung darstellen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Lastschrifteinzüge oder Buchungsvorgänge am EC-Cash-Automaten. In der Finanzrechnung sind aber nur die zahlungswirksamen Geschäftsvorfälle abzubilden. Sofern Differenzen zwischen den von der Bank bestätigten Salden und den Kontensalden der Buchführung bestehen, sind diese in einer Übergangsrechnung aufzuzeigen. In diese Rechnung sind z.B. auch die Schwebeposten einzubeziehen. Zum 31.12.2009 wurde der Bestand aller nach § 95 Abs. 3 des Schulgesetzes für das Land NRW (SchulG NRW) eingerichteten und bislang nicht im Rechnungswesen des Kreises Bor-

124

ken abgebildeten Schulgirokonten in die Bilanz integriert. Dieser Bestand wurde im Jahresabschluss 2011 fortgeschrieben. Kassenbestände Zahlstellen und Barkassen Die Kassenbestände werden durch Kassenbücher nachgewiesen. In den Zahlstellen werden die Kassenbücher automatisch durch die Kassenautomaten geführt. Auch wird werktäglich ein Tagesabschluss erstellt. Damit konnten die Kassenbestände aus den Tagesabschlüssen entnommen werden. Guthaben bei Kreditinstituten / Festgelder Die einzelnen Kontenstände sind durch Kontoauszüge oder Bankbestätigungen nachgewiesen worden.

A3

Aktive Rechnungsabgrenzung

11.980.234,32 EUR (12.390.216,25 EUR)

Zusammensetzung: Vortrag 01.01.2011 EUR

Auflösung 2011

Neubildung 2011

Wert 31.12.2011 EUR

Abgrenzungen gem. § 43 II GmHVO NRW Berufskolleg am Wasserturm Neubau BOZ Ahaus Neubau KITA (BBS Ahaus) ÖPNV-Pauschalen an Verkehrsunternehmen

354.323,21 1.125.000,00 200.000,00 -

-9.324,30 -125.000,00 -16.666,67 0,00

108.057,85 0,00 0,00 134.986,40

453.056,76 1.000.000,00 183.333,33 134.986,40

1.014.172,68 7.862.303,83 196.100,19 666.007,68 348.699,00 623.609,66 12.390.216,25

-1.014.172,68 -7.862.303,83 -196.100,19 -666.007,68 -348.699,00 -611.357,18 -10.849.631,53

1.015.386,31 7.655.657,86 221.346,85 707.669,95 0,00 596.544,38 10.439.649,60

1.015.386,31 7.655.657,86 221.346,85 707.669,95 0,00 608.796,86 11.980.234,32

Abgrenzungen nach § 42 I GemHVO NRW Besoldung Beamte Jan. des Folgejahres Sozialhilfeleistungen Jan. des Folgejahres Sozialhilfe Vorleistung für LWL Folgejahr Jugendhilfeleistungen Jan. des Folgejahres Beitrag zur Versorgungskasse Jan. des Folgejahres sonstige aktive Rechnungabgrenzungsposten

Zusammensetzung der sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten: Integrationshelferpauschale Abschlag 2012 Jugendhilfezahlung nach UVG Jan. 2012 Betriebsaufwendungen IT Abschlag komm. Versorgungskasse Beihilfe Januar 2012 Aufwandsentschädigung KT-Abgeordnete Jan. 2012 Schülerfahrtkosten Abschlag 2012 Abschlag Studieninstitut für Aus-/Fortbildung Sprachförderung übrige sonstige aRAP-Einzelbeträge < 10.000 €

26.250,00 80.561,00 40.061,49 149.939,00 27.993,45 97.140,68 35.113,86 24.845,05 126.892,33 608.796,86

Die hier ausgewiesenen Posten betreffen nach § 42 Abs. 1 GemHVO NRW vor dem 31.12.2011 bereits geleistete Auszahlungen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Regelung dient der sachgerechten Periodenabgrenzung.

125

Bei den Zuwendungen gemäß § 43 Abs. 2 GemHVO NRW handelt es sich um Zuwendungen an Dritte für Vermögensgegenstände, an denen der Kreis Borken kein wirtschaftliches Eigentum erwirbt, die Zuwendung jedoch mit einer mehrjährigen und einklagbaren Gegenleistungsverpflichtung verbunden hat. In diesen Fällen ist die Zuwendung als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilanzieren und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung aufwandswirksam aufzulösen. Die übrigen sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten bestehen aus einer Vielzahl von Einzelzahlungen. Hierzu zählen z.B. die im Voraus gezahlten KFZ-Steuern für Dienstwagen oder diverse Zahlungen für die Anschaffung von Fachliteratur.

6.1.2.

Erläuterung der Passivseite

P1

Eigenkapital

56.559.682,54 EUR (57.693.192,94 EUR) Entwicklung des Eigenkapitals: Vortrag 01.01.2011 EUR

Eigenkapital

Veränderung 2011 EUR

Wert 31.12.2011 EUR

57.693.192,94

Jahresergebnis 2011

- 1.139.054,15

Umgliederung von Sonderposten bei Anlagenabgang zum Restbuchwert

5.543,75

Eigenkapital neu

- 1.133.510,40

56.559.682,54

Zusammensetzung des Eigenkapitals: Vortrag 01.01.2011

Allgemeine Rücklage Sonderrücklagen Ausgleichsrücklage Jahresüberschuss 2010 Jahresergebnis 2011 Gesamt

P 1.1

EUR 39.934.564,93 1.064.250,11 10.979.705,42 5.714.672,48

Veränderung ErgebnisSonstige verwendung Veränderungen 2010 2011 EUR EUR 5.714.672,48 5.543,75

-5.714.672,48

0,00 57.693.192,94

0,00

Allgemeine Rücklage

Wert 31.12.2011 EUR 45.654.781,16 1.064.250,11 10.979.705,42 0,00

-1.139.054,15 -1.133.510,40

-1.139.054,15 56.559.682,54

45.654.781,16 EUR (39.934.564,93 EUR)

Der Kreistag hat am 04.10.2012 beschlossen, den Jahresüberschuss für das Haushaltsjahr 2009 in Höhe von 10.923.857,81 EUR der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Im Jahresabschluss 2010 war dieser Betrag schon vorläufig dort verbucht und ist daher in der Allgemeinen Rücklage zum Stand 01.01.2011 bereits enthalten.

126

Der Jahresüberschuss 2010 in Höhe von 5.714.672,48 EUR wird gem. Beschluss des Kreistages vom 04.10.2012 ebenfalls der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Des Weiteren erhöht sich die Allgemeine Rücklage aufgrund einer ergebnisneutralen Umschichtung eines Sonderpostens in Höhe von 5,5 T-EUR bei Abgang eines Anlagegutes zum Restbuchwert.

2.058.944,26 EUR (1.780.641,54 EUR)

„davon“ Deckungsrücklage

Die zweckgebundene Deckungsrücklage für Ermächtigungen aus dem Haushalt 2011 ist ein „Davon-Posten“ der Allgemeinen Rücklage und ist gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW im Eigenkapital anzusetzen. Sie ist somit im Posten „Allgemeine Rücklage“ enthalten und soll zeigen, welche Mittel aus vorangegangenen Haushaltsjahren noch verbraucht werden dürfen. Diese können zu Aufwendungen über den geplanten Ansatz des folgenden Haushaltsjahres hinaus und somit zu einer Verschlechterung des Ergebnisses führen. Die einzelnen Beträge zu diesem Posten sind unter 6.2.9 in der Tabelle „Ermächtigungsübertragung von 2011 nach 2012“ abgebildet. Die Veränderungen ergeben sich wie folgt: 01.01.2011

Vortrag

Inanspruchnahme 2011

Auflösung 2011

Neubildung 2011

31.12.2011

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

1.780.641,54

-917.997,68

-412.487,38

Wert

1.608.787,78

2.058.944,26

Sofern den gebildeten Aufwandsermächtigungen zweckgebundene Erträge gegenüberstehen, sind diese Erträge als passive Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt worden. Eine Übersicht der abgegrenzten Erträge ist ebenfalls unter 6.2.9 im Anschluss an die Tabelle „Ermächtigungsübertragung von 2011 nach 2012“ abgebildet. Durch die Auflösung der Erträge in Korrespondenz mit der aufwandswirksamen Buchung der entsprechenden Aufwendungen sollen Ertrag und Aufwand verursachungsgerecht der gleichen Periode zugeordnet werden.

P 1.2

Sonderrücklagen

1.064.250,11 EUR (1.064.250,11 EUR)

Der Ausweis betrifft die Stiftung Kulturlandschaft Kreis Borken. Für gemeindliches Stiftungsvermögen ist eine Sonderrücklage unter dem Eigenkapital auf der Passivseite auszuweisen. Dadurch wird verdeutlicht, dass das Stiftungskapital zwar dem Stifter bei Fortfall des Stiftungszweckes oder Auflösung der Stiftung zufällt, dass aber der Stifter während des Bestehens der Stiftung keinen direkten Zugriff auf das Vermögen hat. Der korrespondierende Posten auf der Aktivseite wird unter dem Posten A 1.3.1 „Anteile an verbundenen Unternehmen“ ausgewiesen.

127

P 1.3

Ausgleichsrücklage

10.979.705,42 EUR (10.979.705,42 EUR)

Höchstbetrag gem. § 56 a KrO NRW:

10.979.705,42 EUR

Gem. § 56 a KrO NRW ist eine Ausgleichsrücklage als gesonderter Posten des Eigenkapitals zusätzlich zur Allgemeinen Rücklage anzusetzen. Sie kann in der Eröffnungsbilanz bis zur Höhe eines Drittels des Eigenkapitals, höchstens jedoch bis zur Höhe eines Drittels der Kreisumlage und der allgemeinen Zuweisungen gebildet werden. Zum 31.12.2011 beträgt die Ausgleichsrücklage 10.979.705,42 EUR und weist damit den zulässigen Höchstbestand von 1/3 des fortgeschriebenen Eigenkapitals der Eröffnungsbilanz auf.

P 1.4

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

darin Fehlbetrag des Budgets 02:

- 1.139.054,15 EUR (5.714.672,48 EUR) - 290.817,89 EUR EUR

Jahresfehlbetrag 2011

-1.139.054,15

Anteil der aus der Kreisumlage finanzierten Budgets 01, 03-12, 99 Anteil des aus der Jugendamtsumlage finanzierten Budgets 02

-848.236,26 -290.817,89

Gemäß der Ergebnisrechnung weist der Kreis Borken im Jahr 2011 einen Fehlbetrag in Höhe von 1.139.054,15 EUR aus. Über die Behandlung des Fehlbetrages entscheidet der Kreistag.

Abschluss des Budgets 02 – Fachbereich Jugend und Familie: Der Kreis Borken nimmt für 13 der kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Aufgaben der Jugendhilfe wahr und erhebt hierfür eine Jugendamtsumlage gem. § 56 Abs.5 KrO NRW. Das aus der Jugendamtsumlage finanzierte Budget weist im Jahresabschluss 2011 einen Fehlbetrag in Höhe von 290.817,89 EUR aus. Durch das am 18. September 2012 in Kraft getretene Gesetz über die Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen ( - Umlagengenehmigungsgesetz - ) können ab dem Haushaltsjahr 2013 Differenzen zwischen Plan und Ergebnis im übernächsten Jahr ausgeglichen werden. Die Übergangsregelung sieht vor, dass die gesonderte Abrechnung nach § 56 Abs. 5 KrO NRW bereits für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 erfolgen darf, sofern die Beteiligten der Abrechnung zustimmen. Daher wird der Jahresfehlbetrag 2011 des Budgets 02 als gesonderter Anteil des gesamten Jahresfehlbetrages herausgestellt.

128

P2

Sonderposten

P 2.1

Sonderposten für Zuwendungen

196.861.316,68 EUR (198.001.012,03 EUR)

Sonderposten für Zuwendungen sind erhaltene Zuwendungen, die im Rahmen einer Zweckbindung für investive Maßnahmen vom Zuwendungsgeber bewilligt und gezahlt werden und nicht frei verwendet werden dürfen. Dementsprechend stehen die Sonderposten in enger Beziehung zu den Ansätzen im Anlagevermögen und werden regelmäßig über die Nutzungsdauer des jeweiligen zuwendungsfinanzierten Gegenstandes ertragswirksam aufgelöst (§ 43 Abs. 5 GemHVO NRW). Da Grund und Boden grundsätzlich nicht abgeschrieben werden, bleiben Sonderposten für dieses Vermögen ungeschmälert bestehen. In der Bilanz des Kreises Borken zum 31.12.2011 werden Sonderposten für Zuwendungen in Höhe von insgesamt rd. 196,9 Mio. EUR ausgewiesen, die sich wie folgt zusammensetzen: Zusammensetzung und Entwicklung:

Zuw . für immaterielle Vermögensgegenstände Zuw . Grünflächen Zuw . Ackerland Zuw . Wald, Forsten Zuw . Sonstige unbebaute Grundstücke Zuw . Kindertageseinrichtungen Zuw . Schulen Zuw . Sonst. Dienst-, Geschäfts-, Betriebsgebäude Zuw . Grund und Boden des Infrastrukturverm. Zuw . Brücken und Tunnel

Vortrag

Zugang

Abgang

Um buchungen

01.01.2011 EUR

2011 EUR

2011 EUR

2011 EUR

487.648,37

Wert

2011 EUR

2011 EUR

31.12.2011 EUR

0,00

-15.541,40

191.802,59

-245.470,61

15.541,40

433.980,35

2.161.303,15

-7.007,48

0,00

196,55

-3.593,67

0,00

2.150.898,55

110.916,14

238.831,11

0,00

0,00

0,00

0,00

349.747,25

97.197,34

6.577,58

0,00

-2.608,88

0,00

0,00

101.166,04

922,59

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

922,59

0,00

-5.957,00

0,00

147.691,77

11.575,15 -1.131.538,27

0,00

34.365.141,15

153.648,77

0,00

0,00

35.485.104,27

0,00

0,00

17.558.702,15

0,00

0,00

317.025,99

-370.341,95

0,00

17.505.386,19

20.527.501,30 -385.007,63

-8.208,48

201.313,76

0,00

0,00

20.335.598,95

0,00

-181.847,84

0,00

7.436.323,42

1.173.670,70 -4.032.691,88

59.025,20

85.606.536,77

-474.223,84

0,00

19.034.703,30

7.618.171,26

0,00

0,00

Zuw . Straßen

88.464.754,93

803,02

-59.025,20

Zuw . Radw ege

18.663.695,07

-19.202,21

0,00

Zuw . Lichtsignalanlagen

Auflösung

im Abgang enthaltene angesam m elte Auflösungsbeträge

864.434,28

100.864,15

0,00

0,00

0,00

-9.366,99

0,00

91.497,16

2.457.277,85

0,00

0,00

-488.303,31

-128.301,05

0,00

1.840.673,49

1.101.850,74

0,00

0,00

2.329.460,00

-105.219,19

0,00

3.326.091,55

284.488,97

33.287,04

0,00

648.012,34

-40.074,73

0,00

925.713,62

46.322,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

46.322,00

Zuw . Maschinen und technische Anlagen

687.694,47

-7.446,13

-2.197,78

225.431,28

-106.833,19

2.197,78

798.846,43

Zuw . Fahrzeuge

491.426,01

-565,00

0,00

36.249,89

-78.652,89

0,00

448.458,01

Zuw . Betriebs- und Geschäftsausstattung

882.862,50

13.867,53

0,00

650.143,33

-249.915,27

0,00

1.296.958,09

Zuw . Sondervermögen

341.460,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

341.460,00

Zuw . für Beteiligungen

277.200,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

277.200,00

198.001.012,03 -125.862,17

-84.972,86

6.158.403,67 -7.164.028,37

76.764,38

196.861.316,68

Zuw . Schilder, Markierungen Zuw . Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Zuw . Bauten auf fremden Grund Zuw . Kunstw erke, Baudenkmäler

Die in der Tabelle dargestellten Bewegungsdaten (Zugang, Abgang, Umbuchung) korrespondieren mit den entsprechenden Vorgängen im Anlagevermögen. Der Zugang ergibt sich insbesondere aus folgenden Sachverhalten:

129

o

Hauptsächlich ergibt sich der Zugang bei den Zuwendungen für das Infrastrukturvermögen aus gewährten Landeszuwendungen und den Beteiligungen der Städte und Gemeinden an den Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Straßen- und Radwegebaumaßnahmen. Dass der Zugang insgesamt einen negativen Wert darstellt, resultiert aus Bereinigungsbuchungen im Rahmen einer aktuellen Vermögensfeststellung (s. auch Erläuterung zur Bilanzposition A 1.2.3.1).

o

Von der Schulpauschale (insgesamt 3,36 Mio. EUR) wurden 625 T-EUR für die Ausstattung der Schulen verwendet. Weitere 355 T-EUR wurden zur Finanzierung des Bauvorhabens „Mehrzweckraum mit Cafeteria“ am Berufskolleg in Borken genutzt und unter Posten P.4.7.1 “Erhaltene Zuwendungen für Anlagen im Bau“ gebucht.

o

Die in 2011 vom Land gezahlte Investitionspauschale in Höhe von 777 T-EUR wurde u.a. für den Kauf des Kreishausgrundstückes in Borken sowie diverser Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung verwendet.

o

Der weitere negative Zugang ergibt sich aus gebuchten Wertberichtigungen diverser Anlagegüter und einer damit verbundenen Auflösung der entsprechenden Sonderposten.

Die Spalte Umbuchung korrespondiert mit der Spalte Umbuchung beim Posten A 1.2.8 “Geleistete Anzahlungen/Anlagen in Bau“. Wird eine Anlage im Bau fertiggestellt, erfolgt auf der Aktivseite eine Umbuchung in den entsprechenden Posten des Anlagevermögens (Aktivierung) und auf der Passivseite eine Umbuchung vom Posten P 4.7.1 “Erhaltene Zuwendungen für Anlagen im Bau“ auf den dazugehörigen Sonderposten. Während auf der Aktivseite durch die verbindlich vorgegebene Struktur der Bilanz die Umbuchung vom Posten “Anlagen im Bau“ auf den endgültigen Vermögensposten innerhalb des Anlagespiegels stattfindet, sind Sonderposten, Sonstige Sonderposten und Erhaltene Zuwendungen für Anlagen im Bau in nur drei unterschiedlichen Bilanzposten enthalten. (Hinweis: Im Sonderpostenspiegel wurden zur besseren Übersicht diese Positionen nachrichtlich aufgenommen.) Die Umbuchung in die Bilanzposition der Zuwendungen für sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens geht mit der Inbetriebnahme des Leerrohrnetzes für die Breitbandversorgung im Kreisgebiet einher. Die Auflösung der Sonderposten korrespondiert mit den Abschreibungen der Anlagegüter bzw. dem Abgang von Anlagegütern.

P 2.2

Sonderposten für Beiträge

Sonderposten für Beiträge sind beim Kreis Borken nicht zu bilden gewesen.

130

P 2.3

Sonderposten für den Gebührenausgleich

4.665.442,37 EUR (5.484.095,68 EUR)

Zusammensetzung:

Kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaft Kostenrechnende Einrichtung Rettungsdienst

Vortrag 01.01.2011 EUR

Auflösung 2011 EUR

Zugang 2011 EUR

Wert 31.12.2011 EUR

1.985.213,34

-1.102.354,80

474.576,25

1.357.434,79

3.498.882,34 5.484.095,68

-1.500.000,36 -2.602.355,16

1.309.125,60 1.783.701,85

3.308.007,58 4.665.442,37

Der Kreis erhebt Gebühren für die kostenrechnenden Einrichtungen Abfallwirtschaft und Rettungsdienst. Die Gebühren sind so zu kalkulieren, dass die Kosten durch die Erlöse gedeckt werden. Kostenüberdeckungen am Ende des Kalkulationszeitraumes sind als Sonderposten für den Gebührenausgleich anzusetzen. Der zu bildende Sonderposten ergibt sich nicht unmittelbar aus der Teilergebnisrechnung. Anders als bei den dort erfassten Aufwendungen und Erträge wird die Kostenunter- oder -überdeckung aufgrund von Kosten und Erlösen erst im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung ermittelt. Hierbei bleiben bestimmte zu buchende Aufwendungen und Erträge wie z.B. der Aufwand für ausgefallene Forderungen nach den gesetzlichen Vorgaben unberücksichtigt, andere Kosten und Erlöse wiederum wie z.B. kalkulatorische Verzinsungen fließen in die Berechnung ein, dürfen aber in den Teilergebnisrechnungen nicht berücksichtigt werden. Als Folge differieren systembedingt Teilergebnisrechnung und Ergebnis der Betriebskostenabrechnung. Bei der Auflösung handelt es sich jeweils um die in der Gebührenkalkulation für 2011 geplanten Erträge aus Sonderpostenauflösungen. Der Zugang in den Sonderposten der kostenrechnenden Einrichtungen Rettungsdienst und Abfallwirtschaft entspricht den Kostenüberdeckungen der entsprechenden Betriebskostenabrechnung.

P 2.4

Sonstige Sonderposten

409.635,55 EUR (331.429,69 EUR)

Zusammensetzung: Zugang/ Umbuchungen 01.01.2011 2011 EUR EUR 331.429,69 97.100,00 Vortrag

Sonstige Sonderposten

Auflösung 2011 EUR -18.894,14

Wert 31.12.2011 EUR 409.635,55

Die nach dem Landschaftsgesetz NRW vereinnahmten und für verschiedene ökologische Zwecke verwendeten Ersatzgelder werden ab 2010 unter dieser Position geführt.

131

P3

Rückstellungen

148.231.222,39 EUR (141.860.013,57 EUR)

Rückstellungen sind in angemessener Höhe für Verpflichtungen zu bilden, die zum Abschlussstichtag dem Grunde oder der Höhe nach ungewiss sind (§ 88 GO NRW). Die gesetzliche Grundlage für die Bilanzierung findet sich in § 36 GemHVO NRW. Die Gliederungsvorschriften zu den Rückstellungen ergeben sich aus § 41 Abs. 3 Ziff. 3.1 bis 3.4 GemHVO NRW. Die zum Bilanzstichtag 31.12.2011 zu bildenden Rückstellungen werden nachstehend näher erläutert.

P 3.1

Pensionsrückstellungen

129.339.628,00 EUR (123.194.796,00 EUR)

Zusammensetzung und Entwicklung: Stand 01.01.2011 Pensionsverpflichtungen Beihilfeverpflichtungen

Inanspruchnahme

EUR 96.900.615,00 26.294.181,00 123.194.796,00

EUR -4.267.255,11 -800.808,29 -5.068.063,40

Stand 31.12.2011

Zuführung EUR 8.980.027,11 2.232.868,29 11.212.895,40

EUR 101.613.387,00 27.726.241,00 129.339.628,00

Bewertet wurden Pensions- und Beihilfeverpflichtungen gegenüber aktiven Beamten sowie Versorgungsempfängern. Für die Bewertung der Beihilfeverpflichtungen wurden dabei die Verpflichtungen gegenüber den derzeitig Anspruchsberechtigten zur Zahlung von Beihilfen nach Eintritt des Versorgungsfalls sowie gegenüber den derzeitigen Versorgungsempfängern und Hinterbliebenen (ohne Waisen) berücksichtigt. Mit der Bewertung der Pensionsrückstellungen wurde die kommunale Versorgungskasse Westfalen-Lippe beauftragt. Diese bedient sich zur Durchführung und Erstellung des versicherungsmathematischen Gutachtens der Heubeck AG, Köln.

P 3.2

Rückstellungen für Deponien und Altlasten

4.166.644,77 EUR (4.510.456,38 EUR)

Entwicklung: Stand 01.01.2011 EUR Rückstellung für Deponienachsorge

4.510.456,38

Inanspruchnahme

Umgliederung

EUR

EUR

- 3.422.269,31

Rückstellung für Altlastensanierung

541.930,14

4.510.456,38

-3.422.269,31

132

541.930,14

Zuführung EUR

Stand 31.12.2011 EUR

2.521.681,35

3.609.868,42

14.846,21

556.776,35

2.536.527,56

4.166.644,77

Rekultivierung und Nachsorge von Deponien Nach § 36 Abs. 2 GemHVO NRW sind für die Rekultivierung und Nachsorge der Deponien Rückstellungen in Höhe der zu erwartenden Gesamtkosten zu bilden. Damit wird die wirtschaftliche Belastung abgebildet, die der Kreis voraussichtlich für die Deponienachsorge zu tragen hat. 2011 wurden weitere Nachsorgemaßnahmen auf den Altdeponien durchgeführt. Entsprechend wurde die Rückstellung in Anspruch genommen. Bei der Zuführung handelt es sich um eine Zuführung aus der Nachhaltigkeitsabgabe Deponienachsorge (2,434 Mio. EUR) sowie die Verzinsung des Rückstellungsbetrages (88 T-EUR), da die Mittel aus Gebührenerlösen aufgebracht worden sind. Altlastensanierung (FB Natur und Umwelt) Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 GemHVO NRW sind für Beseitigung von Altlasten Rückstellungen anzusetzen. Auch Maßnahmen nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sind unter diesem Bilanzposten auszuweisen. Auf diese Weise wird der Aufwand in voller Höhe der Periode zugeordnet, in der die Maßnahme erforderlich wird. Bisher wurden die Rückstellungen für Altlasten unter den sonstigen Rückstellungen - Bilanzposten P.3.4 - im Bereich der Rückstellungen für Prozessrisiken (170 T-EUR) sowie den Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (372 T-EUR) ausgewiesenen. Daher wurde eine entsprechende Umgliederung vorgenommen.

P 3.3

Instandhaltungsrückstellungen

181.741,57 EUR (317.629,51 EUR)

Entwicklung:

Instandhaltungsrückstellung

Stand 01.01.2011

Auflösung

Inanspruchnahme

Zuführung

Stand 31.12.2011

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

317.629,51

0,00

-135.887,94

0,00

181.741,57

Der Schlussbilanzwert beinhaltet eine Rückstellung für die Instandhaltung des Schlosses Ahaus (182 T-EUR). Die Instandhaltung des Schlosses wird kontinuierlich geplant. Die Realisierung ist unter anderem von der Bereitstellung von Mitteln aus dem Denkmalschutzprogramm abhängig. Die Rückstellung wurde in Höhe von 136 T-EUR in Anspruch genommen.

133

P 3.4

Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO NRW

14.543.208,05 EUR (13.837.131,68 EUR)

Übersicht der sonstigen Rückstellungen Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO NRW Stand 01.01.2011 EUR

Inanspruchnahme EUR

Auflösung

Zuführung

EUR

EUR

Umgliederung EUR

Stand 31.12.2011 EUR

Personalrückstellungen Altersteilzeit

2.390.182,09

-560.319,76 -131.582,50 1.443.871,91

0,00

3.142.151,74

Überstunden

1.140.301,79

0,00

0,00

102.533,34

0,00

1.242.835,13

Urlaub

1.982.550,79

0,00

0,00

277.073,71

0,00

2.259.624,50

7.084.864,48 -2.985.161,51 -301.672,89 3.695.456,79 -267.930,14

7.225.556,73

Ungewisse Verbindlichkeiten Verpflichtungen aus lfd. Haushaltsabwicklung, davon - Dienstaufw. Beamte - Dienstaufw. tar. B. - Erstattungen an Gemeinden - Schülerfahrtkosten - Energie- und Wasserkosten (Schulen) - Hilfe bei Krankheit a.v.E. - Weiterleitung Unterhaltszahlungen an Dritte - Hilfe zur häuslichen Pflege - Hilfe zur Pflege (Krankenhilfe) über 65 Jahre i.E. - Rückzahlung Wohngeldersparnis - Rückzahlungen Leistungsbet. des Bundes - Rückzahl. an das Land - Förderung der Erziehungsberatung - Hilfe zur Erziehung (eigene KE-Fälle) - Minderjährige - Heimerziehung § 34 SGB VIII - Minderjährige - Erstattungsanspruch Land aus Forderungseingang - Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII - Minderjährige - Bearbeitung der Amtlichen Basiskarte (ABK) durch freischaffende Kräfte - Zuschuss an den VRR zur Beseitigung des Tarifsprungs in Rhade - ÖPNV Marketing (Fahrpläne usw.) - Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV - Abwassergebühren - Aufwendungen für Unterhaltung des Infrastrukturvermögens - Flugplatz Wenningfeld - Verlustübernahmen - öff.-rechtl. Forderung des Landes bei Verkauf einer Grundstücksfläche - Einheitslastenausgleich - Ambulante Frühbetreuung für behinderte Kinder - Personalkostenzuschüsse an Betreuungsvereine - Inv. Kostenzuschüsse für Ausbau BetreuungsplätzeU3 - Flexible Erziehungshilfen Minderjährige - Vollzeitpflege § 33 SGB VIII - Minderjährige - Weiterleitung Ausbildungsverkehrspauschale - Hilfe bei Krankheit a.v.E. (aus period. Abgrenzung) - Hilfe zur Pflege (Krankenhilfe) über 65 Jahre i.E. (aus period. Abgrenzung) - Leistungen zur Beschäftigungsförderung (aus period. Abgrenzung) - Leistungen zur Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt (aus period. Abgrenzung) - Pflegeversicherungsbeiträge (aus period. Abgrenzung) - Untersuchungen, Ausgleichszahl. nach dem BBodSCHG - sonstige Verpfl. aus lfd. Haushaltsabw. mit Einzelbeträgen < 50.000 €

246.000,00 266.800,00 109.425,23 71.613,88 120.000,00 265.000,00 454.322,70 155.706,71 190.000,00 237.288,76 73.035,00 398.000,00 150.000,00 366.500,00 417.339,00 61.472,89 147.500,00 51.692,00 160.000,00 58.138,98 98.500,00 677.000,00 75.684,64 149.000,00 0,00 532.000,00 30.000,00 0,00 0,00 13.700,00 21.100,00 0,00 131.732,52 58.807,57 60.508,38 71.649,99 98.405,49 408.395,85 658.544,89

-89.999,14 -212.267,85 -109.425,23 -52.302,12 -85.365,17 -260.687,20 0,00 0,00 -190.000,00 -29.661,09 0,00 -398.000,00 -145.305,17 -199.572,03 0,00 0,00 -60.000,00 -34.898,00 0,00 -57.789,85 -94.591,90 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -28.819,86 0,00 0,00 0,00 -8.598,44 0,00 -131.732,52 -58.807,57 -60.508,38 -71.649,99 -98.405,49 -36.465,71 -470.308,80

-0,86 -54.532,15 0,00 0,00 0,00 -4.312,80 0,00 -37.800,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -4.694,83 -20.968,97 -43.840,00 0,00 0,00 -16.794,00 0,00 -349,13 -3.908,10 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -1.180,14 0,00 0,00 0,00 -501,56 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -112.790,35

119.000,00 313.700,00 100.000,00 55.688,24 15.365,17 0,00 22.311,66 26.760,00 170.000,00 0,00 50.804,00 0,00 150.000,00 200.000,00 323.000,00 13.777,62 15.000,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 247.000,00 0,00 22.230,33 0,00 200.000,00 85.000,00 120.000,00 423.000,00 40.000,00 46.500,00 187.583,28 0,00 0,00 5.344,32 54.460,50 0,00 0,00 668.931,67

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 104.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -371.930,14 0,00

275.000,00 313.700,00 100.000,00 75.000,00 50.000,00 0,00 476.634,36 144.666,71 170.000,00 207.627,67 123.839,00 0,00 150.000,00 345.959,00 696.499,00 75.250,51 102.500,00 0,00 160.000,00 0,00 20.000,00 924.000,00 75.684,64 171.230,33 104.000,00 732.000,00 85.000,00 120.000,00 423.000,00 53.700,00 58.500,00 187.583,28 0,00 0,00 5.344,32 54.460,50 0,00 0,00 744.377,41

95.638,11

0,00

0,00

0,00

0,00

95.638,11

277.000,00

0,00

0,00

0,00 -274.000,00

3.000,00

Kosten für Prüfung und Jahresabschlussarbeiten

568.392,12

-343.841,51

-40.153,53

127.974,00

0,00

312.371,08

Prüfungskosten GPA NRW

298.202,30

-111.171,54

0,00

75.000,00

0,00

262.030,76

Prozessrisiken

Kosten Genehmigungsverfahren (FB 63)

Klageverfahren in Zusammenhang mit der Altlastensanierung (FB 66) Jahresabschlusskosten

Summe

13.837.131,68 -4.000.494,32 -473.408,92 5.721.909,75 -541.930,14 14.543.208,05

134

Personalrückstellungen Es handelt sich um Verpflichtungen aufgrund gesetzlicher und tarifvertraglicher Regelungen für die Passivphase von Altersteilzeitbeschäftigung, nicht genommenen Urlaub und aufgelaufener Überstunden. Ungewisse Verbindlichkeiten Eine Vielzahl von Leistungsbeziehungen des Kreises Borken wird erst nach Abschluss des Haushaltsjahres endgültig abgerechnet. Sofern dies nicht zeitnah geschehen kann, sind die Abrechnungsbeträge sorgfältig zu schätzen und als Rückstellungen auszuweisen. Alle Rückstellungen sind im Einzelnen belegt. In der Tabelle sind alle Rückstellungen, die zum 31.12.2011 einen Betrag von 50 T-EUR und mehr aufweisen, ausgewiesen. Die übrigen Einzelrückstellungen sind zusammengefasst dargestellt. Seit Anfang des Jahres 2011 wurden alle Buchungsvorgänge durch die zentrale Buchungsprüfung und -freigabe des Fachdienstes Finanzen auf ihre Periodenzuordnung hin überprüft. Sofern in einzelnen begründeten Fällen eine periodengerechte Zuordnung der Buchungen zunächst nicht erfolgte, wurden diese Buchungen 2012 gebucht und mittels einer Periodenangabe kenntlich gemacht. Anhand dieser Kennzeichnung konnten diese Buchungen im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten ausgewertet und produktscharf auf den einzelnen Buchungsstellen nach 2011 umgebucht werden. Solche „Sonderfälle“ sind z.B. aufgrund der auf kameraler Basis vorzunehmenden Schlussabrechnungen mit Bund und Land erforderlich. Diese Buchungen werden dann im Jahresabschluss abgegrenzt. Im Jahresabschluss 2010 wurden diese Abgrenzungen noch als Sammelposten „Ausstehende Eingangsrechnungen“ abgebildet. Mit dem Jahresabschluss 2011 werden diese Abgrenzungen nun mit ihren Einzelwerten abgebildet bzw. sofern ihr Betrag < 50 T-EUR ist, den sonstigen Verpflichtungen aus laufender Haushaltsabwicklung mit Einzelbeträgen < 50.000 € zugeordnet. Die bisher unter Prozessrisiken ausgewiesenen Rückstellungen aus einer Forderung des Landes bei Verkauf eines Grundstückes werden neu bei den ungewissen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Im Gegenzug wurden die bisher unter den ungewissen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Rückstellungen für Untersuchungen und Ausgleichszahlungen nach dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) den Rückstellungen für Deponien und Altlasten zugeordnet, da es sich um Maßnahmen im Rahmen der Altlastensanierung handelt. Prozessrisiken Klageverfahren werden in den seltensten Fällen in dem Haushaltsjahr beendet, in dem sie angestrengt wurden. Mit der Klageerhebung muss aber aus Vorsichtsgründen geprüft werden, welche Belastungen hierdurch eintreten können. Grundsätzlich handelt es sich um Schätzungen, da die genaue Schadenshöhe zu Prozessbeginn noch nicht bekannt ist. Entsprechende Schätzungsgrundlagen wurden durch die zuständigen Fachbereiche des Kreises ermittelt und zum jeweiligen Bilanzstichtag aktualisiert. Prozesskosten aus Genehmigungsverfahren (FB Bauen, Wohnen und Immissionsschutz) Im Rahmen der Baugenehmigungen von Gebäuden oder z.B. Windkraftanlagen haben Dritte (Anwohner) der Genehmigung widersprochen und den Rechtsweg beschritten. In den letzten Jahren zeigt sich häufiger, dass die Gerichte besonders bei Windkraftanla135

gen Widersprüche bestätigen. Daher muss mit Blick auf die anhängigen Verfahren eine Rückstellung für drohende Verluste gebildet werden. Der Rückstellungsbetrag wurde vom Fachbereich anhand seiner Prozessliste abgeschätzt. Klageverfahren in Zusammenhang mit der Altlastensanierung (FB Natur und Umwelt) Die Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten wurden dem Bilanzposten P.3.2 „Rückstellungen für Deponien und Altlasten“ zugeordnet, da sie inhaltlich dort abzubilden sind. Als Prozessrisiken verbleiben lediglich die Rückstellungen für ein offenes Gerichtsverfahren, das mit einer Altlastensanierungen inhaltlich in Zusammenhang steht. Ebenfalls werden die bisher hier ausgewiesenen Rückstellungen aus einer Forderung des Landes bei Verkauf eines Grundstückes neu bei den ungewissen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Jahresabschlusskosten Für den mit der Erstellung der Jahresabschlüsse verbundenen Aufwand sind im jeweiligen Jahresabschluss Rückstellungen zu bilden. Gleiches gilt für den mit der Erstellung der Gesamtabschlüsse verbundenen Aufwand. Der Aufwand für die Jahresabschlüsse 2006 bis 2011 wurde größtenteils erst nach 2009 abgerechnet, deshalb werden die Rückstellungen erst mit größerem zeitlichen Verzug in Anspruch genommen. Die Prüfung der GPA NRW bezieht sich immer auf mehrere, in der Regel die vorangegangenen drei Jahre. Entsprechend ist im jeweiligen Jahresabschluss eine Rückstellung zu bilden.

P4

Verbindlichkeiten

35.291.020,71 EUR (30.276.165,90 EUR)

Zusammensetzung:

Investitionskredite öffentlicher Bereich Investitionskredite privater Bereich Kredite zur Liquiditätssicherung Lieferungen und Leistungen Transferleistungen erhaltene Zuwendungen für Anlagen im Bau sonstige Verbindlichkeiten

136

Vortrag 01.01.2011 EUR 133.574,26 15.790.693,19 0,00 4.290.693,88 1.076.822,48 4.179.379,02 4.805.003,07 30.276.165,90

Wert 31.12.2011 EUR 128.422,90 14.755.864,59 0,00 4.550.388,16 2.046.432,33 7.456.411,46 6.353.501,27 35.291.020,71

P 4.2

Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen

P 4.2.4

vom öffentlichen Bereich

128.422,90 EUR (133.574,26 EUR)

Entwicklung:

Investitionskredite vom öffentlichen Bereich

Vortrag 01.01.2011

Zugang 2011

EUR 133.574,26

EUR 0,00

Tilgung 2011

Wert 31.12.2011

EUR -5.151,36

EUR 128.422,90

Es handelt sich um Darlehen bei der NRW Bank sowie der WfA Düsseldorf. Die Darlehen werden planmäßig getilgt. Die jeweiligen Restbestände der Darlehen stimmen mit den Saldenbestätigungen der Banken überein.

P 4.2.5

vom privaten Kreditmarkt

14.755.864,59 EUR (15.790.693,19 EUR)

Zusammensetzung:

HSH Nordbank Landesbank Hessen-Thüringen Landesbank Hessen-Thüringen DEXIA - Hypothekenbank Berlin Landesbank Hessen-Thüringen Landesbank Hessen-Thüringen DEXIA - Hypothekenbank Berlin NRW Bank

Vortrag 01.01.2011 EUR 659.912,02 3.903.951,62 770.206,03 4.093.750,00 632.609,35 563.343,60 3.963.709,33 1.203.211,24 15.790.693,19

Zugang 2011 EUR 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

Tilgung 2011 EUR -192.521,82 -112.177,72 -159.197,14 -125.000,00 -148.369,40 -69.196,41 -107.905,12 -120.460,99 -1.034.828,60

Wert 31.12.2011 EUR 467.390,20 3.791.773,90 611.008,89 3.968.750,00 484.239,95 494.147,19 3.855.804,21 1.082.750,25 14.755.864,59

Die jeweiligen Restbestände der Darlehen stimmen mit den Saldenbestätigungen der Banken überein.

P 4.3

Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung

0,00 EUR (0,00 EUR)

Gemäß § 89 Abs. 2 GO NRW dürfen Kredite zur Liquiditätssicherung bis zur Höhe des in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrages aufgenommen werden. Zum Stichtag 31.12.2011 bestanden keine Kredite zur Liquiditätssicherung.

137

P 4.5

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

4.550.388,16 EUR (4.290.693,88 EUR)

Zusammensetzung:

Vortrag 01.01.2011

anteilige Weitergabe der Zuweisungen des Bundes an den Verwaltungskosten SGB II Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen Schülerfahrtkosten Unterhaltung des beweglichen Vermögens Aufwendungen für Sachleistungen im Bereich Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Hygieneüberwachung Erstattung der Verwaltungskosten aus Bildung und Teilhabe durch den Bund Erstattung der Mittel für Schulsozialarbeiter und Hortkinder an Städte/Gemeinden weitere Verbindlichkeiten aus L+L

Zugang

Veränderung 2011 Zahlungsausgänge EUR

Abgang

EUR

EUR

1.289.171,82

12.051.608,81

-12.408.329,29

0,00

932.451,34

1.443.888,23 132.356,24 180.496,31

8.424.709,12 2.426.119,04 1.490.937,21

-8.696.942,00 -2.385.708,51 -1.499.373,12

0,00 0,00 0,00

1.171.655,35 172.766,77 172.060,40

73.606,32

432.133,09

-400.338,44

0,00

105.400,97

0,00

381.368,98

0,00

0,00

381.368,98

0,00 1.171.174,96 4.290.693,88

889.860,95

0,00 -446.351,56 -25.837.042,92

0,00

889.860,95 724.823,40 4.550.388,16

26.096.737,20

EUR

Wert 31.12.2011

0,00

EUR

Die Zahlung der Zuweisung des Bundes zu den Verwaltungskosten SGB II ist bereits Ende 2011 eingegangen und wurde anteilig 2012 an die Gemeinden weitergeleitet. Entsprechend bestand zum 31.12.2011 eine Verbindlichkeit. Der Ausweis „Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ beinhaltet insbesondere Verbindlichkeiten, die in der Unterhaltung der kreiseigenen Schulen (bauliche Unterhaltung, Energie- und Wasserkosten, Gebäudereinigung) und der Unterhaltung sowie Instandhaltung der Verwaltungsgebäude begründet sind. Die Aufwendungen für die Unterhaltung von Fahrzeugen (Versicherung, Steuern, Kraftstoffe) bilden den überwiegenden Teil des Postens „Unterhaltung des beweglichen Vermögens“. Der Bund beteiligt sich an den Verwaltungskosten für Bildung und Teilhabe. Die Erstattungsbeträge sind bereits im Jahr 2011 eingegangen und wurden anteilig 2012 an die Gemeinden weitergeleitet. Somit ist zum 31.12.2011 eine Verbindlichkeit in entsprechender Höhe zu veranschlagen. Unter die weiteren Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen fallen unter anderem Aufwendungen für die Unterhaltung von Straßen, Maßnahmen und Projekte im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege sowie Beweiserhebungskosten in Schwerbehindertenangelegenheiten. Aufgrund der Vielzahl von Kleinbeträgen, die sich hinter dem Ausweis „Weitere Verbindlichkeiten aus L+L“ verbergen, wurde auf eine Differenzierung zwischen Zugängen, Zahlungsausgängen und Abgängen verzichtet und der Nettoveränderungsbetrag in Summe als Zahlungsausgänge ausgewiesen.

138

P 4.6

Verbindlichkeiten aus Transferleistungen

2.046.432,33 EUR (1.076.822,48 EUR)

Entwicklung: Vortrag

Verbindlichkeiten aus Transferleistungen

Veränderung 2011

Wert

01.01.2011

Zugang

Zahlungsausgänge

Abgang

31.12.2011

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

1.076.822,48

173.990.465,69

-173.020.855,84

0,00

2.046.432,33

Bei Transferaufwendungen handelt es sich um Aufwendungen, denen keine konkrete Gegenleistung gegenübersteht. Beispiele hierfür sind insbesondere die Leistungen der Sozialhilfe und der Jugendhilfe.

P 4.7

Erhaltene Zuwendungen für Anlagen im Bau

7.456.411,46 EUR (4.179.379,02 EUR)

Entwicklung: Vortrag 01.01.2011 EUR Verbindlichkeiten aus erhaltenen Zuwendungen für Anlagen im Bau

Zugang 2011 EUR

4.179.379,02

9.532.536,11

Umbuchungen 2011 EUR -6.255.503,67

Wert 31.12.2011 EUR 7.456.411,46

Soweit Zuwendungen gewährt werden, bei denen die Investitionsmaßnahmen noch nicht abgeschlossen sind, erfolgt ein Ausweis nicht als Sonderposten, sondern entsprechend den Festlegungen in den Handreichungen des Innenministeriums als Verbindlichkeiten aus erhaltenen Zuwendungen für Anlagen im Bau. Der Ausweis korrespondiert mit dem entsprechenden Aktivposten A 1.2.8 “Geleistete Anzahlungen/Anlagen im Bau“. Bei den Zugängen handelt es sich um neu erhaltene Zuwendungen. Die Abgänge resultieren aus der Umschichtung von der Verbindlichkeit aus der erhaltenen Zuwendung (für Anlagen im Bau) hin zum Sonderposten. Der Passivtausch wird bei Fertigstellung/Inbetriebnahme des Vermögensgegenstandes vorgenommen.

139

P 4.8

Sonstige Verbindlichkeiten

6.353.501,27 EUR (4.805.003,07 EUR)

Zusammensetzung: Vortrag 01.01.2011

Verbindlicheiten gem. VLVG Verbindlichkeiten aus Schulgirokonten Sicherheitsleistungen FB 32 Erstattung an die Städte und Gemeinden aufgrund der Wohngeldersparnis Weiterleitung von Gebühren nach dem BImSchG an das Land Rückzahlung von Leistungsbeteiligungen des Bundes nach dem SGB II erhaltene Anzahlung für Straßenbaumaßnahmen Erstattung im Rahmen der Leistungen nach dem SGB II Verbindlichkeiten aus Investitionstätigkeit Verbindlichkeiten aus unklaren Einzahlungen Verbindlichkeiten aus BAföG-Zahlungen Aufwendungen für Kreistagsmitglieder und sachkundige Bürger Rückzahlung von Leistungsbeteiligungen des Landes an Betriebskosten für Tageseinrichtungen/Kindertagespflege Erstattung zuviel gezahlter Abfallgebühren weitere Sonstige Verbindlichkeiten

Zugang

Veränderung 2011 Zahlungsausgänge

Wert Abgang

31.12.2011

EUR 995.213,00 54.839,63 22.500,00

EUR 222.949,00 0,00 110.000,00

0,00 -8.986,74 -82.500,00

EUR 0,00 0,00 0,00

EUR 1.218.162,00 45.852,89 50.000,00

402.305,55

0,00

-402.305,55

0,00

0,00

116.203,35

216.536,00

-263.619,10

0,00

69.120,25

178.381,14

361.311,82

-178.381,14

0,00

361.311,82

0,00

1.183.988,00

0,00

0,00

1.183.988,00

1.478.164,00 849.094,97

666.610,75 27.047.760,60

0,00 -26.571.694,97

-1.478.164,00 0,00

666.610,75 1.325.160,60

51.694,10 43.397,23

32.936.402,99 255.281,23

-32.933.723,33 -233.297,38

0,00 0,00

54.373,76 65.381,08

24.774,77

439.263,29

-438.435,66

0,00

25.602,40

0,00 44.131,20 544.304,13 4.805.003,07

542.890,32 1.530.915,80 79.035,20 65.592.945,00

-229.845,93 -1.223.493,00

0,00 0,00

-62.566.282,80

-1.478.164,00

313.044,39 351.554,00 623.339,33 6.353.501,27

EUR

Die sonstigen Verbindlichkeiten sind ein Auffangposten für die nicht unter einem vorhergehenden Posten ausgewiesenen Verbindlichkeiten. Der Ausweis betrifft unterschiedliche Verbindlichkeiten des Kreises. Korrespondierend zum Bilanzposten A 2.2.1.5 - Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen werden hier die Verbindlichkeiten des Kreises gegenüber anderen Dienstherren gem. § 2 Versorgungslastenverteilungsgesetz (VLVG) für Beamte ausgewiesen, die beim Kreis Borken Pensionsansprüche erworben haben und zu einem anderen Dienstherrn gewechselt sind. Die Position „Erhaltene Anzahlung für Straßenbaumaßnahmen“ betrifft eine Zahlung der Bezirksregierung Münster, zu der das entsprechende Anlagevermögen zum 31.12.2011 noch nicht aktiviert wurde. Die erhaltene Anzahlung ist somit bis zur Aktivierung als Verbindlichkeit auszuweisen. Der hohe Bestand an Verbindlichkeiten aus Investitionstätigkeit resultiert insbesondere aus Straßenbaumaßnahmen. Hier wurden Rechnungen mit Zahlungsziel 2012 bereits vor Jahresende abgerechnet. Diese Beträge sind als offene Verbindlichkeiten auszuweisen. Die weiteren sonstigen Verbindlichkeiten umfassen unter anderem Prozess- und Gerichtskosten, Aufwendungen für die Inanspruchnahme gemeindlicher Sportstätten und Schulräume, sowie Aufwendungen im Bereich Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV.

140

Aufgrund der Vielzahl von Kleinbeträgen, die sich hinter der Position „Weitere sonstige Verbindlichkeiten“ verbergen, wurde auf einen differenzierten Ausweis von Zugängen, Zahlungsausgängen und Abgängen verzichtet und der Nettoveränderungsbetrag in Summe als Verbindlichkeitenzugang aufgeführt.

P5

Passive Rechnungsabgrenzung

3.995.274,96 EUR (6.138.589,74 EUR)

Es handelt sich um bereits im Jahr 2011 eingegangene Zahlungen (z.B. Vorauszahlungen) für das Folgejahr. Die Abgrenzungsposten werden im neuen Jahr aufgelöst und als Erträge gebucht. Zusammensetzung: Vortrag 01.01.2011

Auflösung 2011

Neubildung 2011

Wert 31.12.2011

EUR

EUR

EUR

EUR

Abgrenzungen gem. § 43 II GemHVO NRW Berufskolleg am Wasserturm Neubau KITA (BBS Ahaus) ÖPNV-Pauschalen an Verkehrsunternehmen

337.110,80 200.000,00 0,00

-8.871,34 -16.666,67 0,00

0,00 0,00 134.986,40

328.239,46 183.333,33 134.986,40

2.440.000,00

-2.440.000,00

2.400.000,00

2.400.000,00

1.031.825,00 1.565.690,00 100.100,00

-1.031.825,00 -1.565.690,00 -100.100,00

0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00

247.230,32 48.803,15 49.500,00 0,00 0,00

-99.606,62 -48.803,15 -49.500,00 0,00 0,00

232.532,83 49.847,35 44.200,00 111.319,22 80.000,08

380.156,53 49.847,35 44.200,00 111.319,22 80.000,08

0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00

72.000,00 30.711,45 20.695,92

72.000,00 30.711,45 20.695,92

0,00 0,00 0,00 118.330,47 6.138.589,74

0,00 0,00 0,00 -109.810,73 -5.470.873,51

17.668,00 11.155,97 5.825,04 116.616,47 3.327.558,73

17.668,00 11.155,97 5.825,04 125.136,21 3.995.274,96

Abgrenzungen nach § 42 III GemHVO NRW Leistungsbeteiligung Bund ALG II für Folgejahr Landeszuweisung Betriebskosten für Tageseinrichtungen Januar 2011 Landeszuweisung Ausbau U3 Landeszuweisung Regionale 2016 Agentur GmbH Abgrenzung zweckgebundener Erträge, die mit Aufwandsermächtigungen korrespondieren Landeszuweisung Sprachförderung UVG Abschlag Januar des Folgejahres Abschlag Zensus 2011 Abschlag Gebäudemiete Leistungsbeteiligung kreisangehörige Städte und Gemeinden SGB II Gebühren Bauaufsicht Zuschuss Projekt "Lernen vor Ort" Landeszuweisung Sprachstandsfeststellungsverfahren Pachten Naturschutzflächen Abonnements Schlosskonzerte sonstige passive Rechnungsabgrenzungsposten

Die sonstigen passiven Rechnungsabgrenzungsposten setzen sich aus einer Vielzahl von Einzelbeträgen zusammen. Hierin enthalten sind z.B. anteilige Kindergartenbeiträge, die von den Eltern freiwillig im Voraus gezahlt werden, um spätere Nachzahlungen nach Prüfung der Einkommensverhältnisse zu vermeiden, sowie im Voraus gezahlte Jagdpachten. Diese Einzahlungen werden am Abschlussstichtag als Vorauszahlung und damit als passive Rechnungsabgrenzung ausgewiesen.

141

Im Jahresabschluss 2011 werden auch Erträge abgegrenzt, soweit sie zu zweckgebundenen Aufwendungen führen, die als Aufwandsermächtigung in das Jahr 2012 übertragen wurden – vgl. Ziff. 6.2.9 zum Anhang. Die ertragswirksame Auflösung dieser Erträge erfolgt in den Perioden, in denen die entsprechende Ermächtigung aufwandswirksam wird. Bei den Zuwendungen gemäß § 43 II GemHVO NRW handelt es sich um weitergeleitete Investitionszuwendungen an Dritte. In diesen Fällen erwirbt der Kreis Borken kein wirtschaftliches Eigentum an den bezuschussten Vermögensgegenständen. Da die Weitergabe der Zuwendung jedoch mit einer mehrjährigen und einklagbaren Gegenleistungsverpflichtung verbunden wird, ist der Zuschuss selbst als aktive Rechnungsabgrenzung zu aktivieren (s. Posten 3 der Bilanz). Im Gegenzug ist die Zahlung der Zuwendung an den Kreis als passiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilanzieren und entsprechend der Auflösung des zugehörigen aktiven Rechnungsabgrenzungspostens in zukünftigen Jahren aufzulösen.

142

6.1.3.

Erläuterung nicht vergleichbarer Beträge (§ 41 Abs. 5 GemHVO NRW)

Gemäß § 41 Abs. 5 GemHVO NRW ist zu jedem Bilanzposten der Betrag des Vorjahres anzugeben. Sind die Beträge nicht vergleichbar, ist dies im Anhang zu erläutern. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2011 wurden Rückstellungen umgegliedert. Aus diesem Grund ist in diesen Fällen die Vergleichbarkeit mit den Vorjahreswerten nicht gegeben. Es handelt sich um die folgenden Verschiebungen: Die bisher unter den sonstigen Rückstellungen (P.3.4) im Bereich der Rückstellungen für Prozessrisiken (170 T-EUR) sowie im Bereich Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (372 T-EUR) ausgewiesenen Rückstellungen für die Altlastensanierung werden neu unter den Rückstellungen für Deponien und Altlasten (P.3.2) ausgewiesen. Als Prozessrisiken verbleiben lediglich die Rückstellungen für ein offenes Gerichtsverfahren, das mit einer Altlastensanierung inhaltlich im Zusammenhang steht. Im Bereich der sonstigen Rückstellungen ist eine weitere Umgliederung anzuführen: Die bislang unter den Prozessrisiken ausgewiesenen Rückstellungen aus einer Forderung des Landes bei Verkauf eines Grundstückes werden neu bei den ungewissen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

6.1.4.

Hinzugefügte oder zusammengefasste Posten (§ 41 Abs. 6 u. 7 GemHVO NRW)

Entsprechende Sachverhalte liegen für den Jahresabschluss 2011 nicht vor.

6.1.5.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 44 Abs. 1 GemHVO NRW)

Gemäß § 44 GemHVO NRW sind im Anhang die zu den Posten der Bilanz verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte die angewendeten Methoden beurteilen können. Die im Jahr 2011 neu angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände wurden in die Anlagenbuchhaltung aufgenommen. Grundlage für die Bewertung waren die Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die Wertansätze des Anlagevermögens wurden auf Basis der Werte der Eröffnungsbilanz fortgeschrieben. Die Abschreibungen wurden unter Berücksichtigung der örtlichen Abschreibungstabelle des Kreises vom 04.01.2010 ermittelt, die für die Bilanzierung ab dem 01.01.2007 Anwendung findet. Die planmäßigen Abschreibungen werden als lineare Abschreibungen ermittelt. Die Forderungen im Umlaufvermögen wurden zum Nennwert angesetzt. Die übergeleiteten Unterhaltsforderungen (Forderungen aus Transfererträgen) wurden pauschalwertberichtigt. Dazu wurden die in Folgejahren auf offene Posten eingezahlten Beträge ausgewertet und hieraus der prozentuale Pauschalwertberichtigungssatz abgeleitet. Erstmalig wurden die öffentlich-rechtlichen Forderungen zum 31.12.2009 nach der gleichen Methode pauschalwertberichtigt. Bei der Ermittlung der Werthaltigkeit der Forderungen wurden zusätzlich zu den Einzahlungen auf offene Forderungen der Vorjahre, die jeweils gebuchten Einzelwertberichtigungen analysiert und

143

in die Ermittlung der Wertberichtigungsquote einbezogen. Diese Wertberichtigung wurde im Jahresabschluss 2011 fortgeschrieben. Einzelwertberichtigungen sind durch Niederschlagungen vorgenommen worden. Die Pensionsrückstellungen wurden auf der Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Heubeck AG, Köln, zum 31.12.2011 angesetzt. Es liegen die Berechnungen der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe auf der Basis der Richttafeln von Prof. Dr. K. Heubeck nach dem Stand 2005 unter Anwendung eines Rechnungszinsfußes von 5 % zu Grunde. Die gutachterlich erstmalig zum 31.12.2009 ausgewiesenen Forderungen gegen das Land NRW für den Rückstellungsanteil der im Jahr 2008 bei der Kommunalisierung verschiedener Aufgaben übernommenen Landesbediensteten wurden im Jahresabschluss 2011 fortgeschrieben. Ebenso wurden die Forderungen und Verbindlichkeiten fortgeschrieben, die sich nach den versorgungsrechtlichen Regelungen bei der Übernahme oder Abgabe von Bediensteten gegenüber den alten bzw. neuen Dienstherren ergeben (§ 2 Versorgungslastenverteilungsgesetz – VLVG). Die Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung aller Risiken, die zum Bilanzstichtag bestanden und bekannt waren, gebildet. Das Wertaufhellungsprinzip gem. § 32 Abs. 1 Ziff. 3 GemHVO NRW wurde beachtet. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag angesetzt worden. Eine Bewertung der Straßenausstattung, wie z. B. Leitpfosten, Schutzplanken und Schilder erfolgte bis zum Jahr 2010 nach dem Bewertungsvereinfachungsverfahren gem. § 34 GemHVO NRW (Festwertverfahren); ab dem Jahr 2011 wird die Straßenausstattung jährlich in einem Sammelposten erfasst und linear abgeschrieben. Auch bei Fahrbahnmarkierungen wurde vom Bewertungsverfahren mittels eines Festwertes Abstand genommen; Fahrbahnmarkierungen werden allerdings nicht mehr vom Straßen- und Radwegebaukörper getrennt ausgewiesen; die Kosten für Fahrbahnmarkierungen werden der jeweiligen Baumaßnahme zugeschrieben.

6.1.6.

Vereinfachungs- und Schätzverfahren (§ 44 Abs. 1 GemHVO NRW)

Das schon bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz und den Bewertungsansätzen vorhandene Datenmaterial wurde dafür genutzt, sowohl die Wertansätze des Vermögens, als auch die Bilanzierung von Wertansätzen der Passivseite – hier insbesondere die Sonderposten – sachgerecht zu ermitteln. Diese wurden 2011 unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben für den laufenden Betrieb mit den Herstellungs- und Anschaffungskosten fortgeschrieben. Die Ermittlung der zu aktivierenden Eigenleistungen (s. § 2 Abs. 1 Nr. 8 GemHVO NRW) erfolgt unter Berücksichtigung der notwendigen Honorarleistungen je Maßnahme. Hiervon werden die an Dritte vergebenen Ingenieurleistungen abgezogen. Die verbleibende Differenz ergibt die zu aktivierende Eigenleistung.

144

6.1.7.

Außerplanmäßige Abschreibungen (§ 35 Abs. 5 GemHVO NRW)

Auf Grund eins Sabotagevorfalls an einer Geschwindigkeitsmessanlage sowie nach einer erfolgten Baumrodung auf einem kreiseigenen Grundstück waren außerplanmäßig Abschreibungen vorzunehmen.

6.1.8.

Zuschreibungen bei Wegfall der dauernden Wertminderung von Vermögensgegenständen (§ 35 Abs. 8 GemHVO NRW)

Entsprechende Sachverhalte liegen für den Jahresabschluss 2011 nicht vor. 6.1.9.

Auszugleichende Kostenunterdeckungen kostenrechnender Einrichtungen (§ 43 Abs. 6 GemHVO NRW)

Entsprechende Sachverhalte liegen für den Jahresabschluss 2011 nicht vor.

6.2.

Gesonderte Angaben zum Jahresabschluss nach § 44 Abs. 2 GemHVO NRW

6.2.1.

Besondere Umstände, die dazu führten, dass der Jahresabschluss nicht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt

Entsprechende Sachverhalte liegen für den Jahresabschluss 2011 nicht vor.

6.2.2.

Abweichungen vom Grundsatz der Einzelbewertung

Auf der Basis einer Cut-off-Prüfung wurden solche Sachverhalte ermittelt, die 2012 als Aufwand gebucht wurden, obwohl sie wirtschaftlich dem Jahr 2011 zuzuordnen waren. Aufbauend auf diese Prüfung wurden 2011 Rückstellungen gebildet und einzelnen Buchungsstellen zugeordnet. Durch die aufwandsmindernde Auflösung der Rückstellung 2012 wurde der dort periodenfremd erfasste Aufwand korrigiert. In gleicher Weise wurden zum 31.12.2011 bereits realisierte, aber erst 2012 erfasste Forderungen abgegrenzt.

6.2.3.

Rückstellungen für Instandhaltungen

Siehe hierzu die Erläuterungen zu Posten „P 3.3 Instandhaltungsrückstellungen“.

6.2.4.

Sonstige Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht für sämtliche erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt geworden sind und bereits am Bilanzstichtag vorlagen, gebildet. Eine Aufstellung über die Rückstellungen ist den Erläuterungen zum Bilanzposten P 3.4 zu entnehmen.

6.2.5.

Abweichungen bei der Ermittlung der Abschreibungen

Entsprechende Sachverhalte liegen für den Jahresabschluss 2011 nicht vor.

145

6.2.6.

Nicht erhobene Beiträge aus fertiggestellten Erschließungsmaßnahmen

Entsprechende Sachverhalte liegen für den Jahresabschluss 2011 nicht vor.

6.2.7.

Umrechnung von Fremdwährungen

Entsprechende Sachverhalte liegen für den Jahresabschluss 2011 nicht vor.

6.2.8.

Verpflichtungen aus Leasingverträgen

Beim Kreis Borken bestehen Leasingverträge im Bereich der Facheinheit 10 – Organisation und IT für EDV-Hardware (insb. PC, Monitore und Standarddrucker). Lieferant Columbus Leasing GmbH Columbus Leasing GmbH Columbus Leasing GmbH Columbus Leasing GmbH Columbus Leasing GmbH Columbus Leasing GmbH CHG-Meridian Dt. Comp. Leasing CHG-Meridian Dt. Comp. Leasing CHG-Meridian Dt. Comp. Leasing CHG-Meridian Dt. Comp. Leasing CHG-Meridian Dt. Comp. Leasing CHG-Meridian Dt. Comp. Leasing CHG-Meridian Dt. Comp. Leasing CHG-Meridian Dt. Comp. Leasing

Vertragsdatum

AG AG AG AG AG AG AG AG

2007 2008 2008 2008 2009 2009 2009 2010 2010 2010 2011 2011 2011 2011

Laufzeit 5 4 5 5 4 5 4 4 4 5 4 4 5 5

146

Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre

Laufzeit bis 2012 2012 2012 2013 2013 2014 2013 2013 2014 2015 2014 2015 2015 2016

Aufwand 2012 5 11 4 8 26 12 33 18 47 6 6 19 3 4

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

6.2.9.

Ermächtigungsübertragungen von 2011 nach 2012

Übersicht der Übertragungen von 2011 nach 2012 und deren Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan des Jahres 2012: konsumtiv / investiv

Budget Bezeichnung

Betrag

01

Leistungen nach dem SGB IX

konsumtiv

202.109,98 €

02

Betriebskostenzuschüsse Kindertageseinrichtungen

konsumtiv

150.000,00 €

02

Flexible Erziehungshilfen Minderjährige

konsumtiv

50.000,00 €

02

Gemeins. Unterbringung (§ 19 SGB VIII)

konsumtiv

50.000,00 €

02

Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII - Minderjährige

konsumtiv

25.000,00 €

konsumtiv

25.000,00 €

konsumtiv

11.157,26 €

02 04

Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII teil- und vollstationär Minderjährige § 218 StGB, Sucht- Drogenprophylaxe, Gesundheitserz. Maßnahm.

04

Aufwendungen für Zuschüsse an Beratungsstellen

konsumtiv

3.000,00 €

04

Geschäftsaufwendungen

konsumtiv

6.000,00 €

04

Aufw. i.R.d. Landesimpfkampagne

konsumtiv

3.216,52 €

05

Aufwendungen für Unterhaltung der EDV, Maschinen und technischen Anlagen

konsumtiv

26.000,00 €

05

Sonstige Aufwendungen für Sachleistungen

konsumtiv

16.591,60 €

05

Veröffentlichungen des Landeskundlichen Institutes

konsumtiv

18.516,77 €

05

Aufwendungen für Bewirtschaftung

konsumtiv

1.079,36 €

05

Neukonzeption Kulturhistorisches Zentrum Westmünsterland

konsumtiv

92.967,18 €

05

Aufwendungen für Sommer-Schlösser-Virtuosen

konsumtiv

3.459,65 €

05

Abwicklungen von (Euregio)-Projekten

konsumtiv

17.867,26 €

05

Abwicklung v. Euregio-Projekten (BILDUNG)

konsumtiv

9.136,87 €

05

Volks- u. Heimatkunde, Kulturpflege

konsumtiv

2.267,00 €

05

Schriftenreihe

konsumtiv

8.431,41 €

05

Allgemeine Kulturförderung

konsumtiv

9.528,25 €

05

Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens

investiv

600.000,00 €

05

Geräte- u. Maschinenausstattung (Schulverwaltungen)

investiv

2.205,45 €

05

Erwerb v. Vermögensgegenständen < 410 EUR

investiv

36.934,80 €

05

Erwerb von Museumsgut

investiv

2.000,00 €

05

Erweiterung Hamaland-Museum

investiv

178.628,11 €

05

Erwerb von Kunstgegenständen für die Skulptur-Biennale

investiv

4.229,26 €

05

Erwerb von Kunstgegenständen

investiv

4.550,00 €

06

Umsetzung Wettbewerb Naturpark 2012

147

konsumtiv

187.138,25 €

konsumtiv / investiv

Budget Bezeichnung

Betrag

06

Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes

konsumtiv

5.000,00 €

06

Umsetzung des Projekts Energiequelle Wallhecke

konsumtiv

10.439,30 €

06

Ersatzmaßnahmen nach dem Landschaftsgesetz/Schaffung von Kompensationsflächen

konsumtiv

169.580,54 €

06

Überprüfung u. Bewertung d. kreiseigenen Stauanlagen

konsumtiv

10.000,00 €

06

Pilotprojekt Schlinge

konsumtiv

128.796,73 €

06

Untersuchungen, Ausgleichszahl. nach dem BBodSCHG

konsumtiv

35.000,00 €

06

Ziel 2-Wettbewerb: Investitionen (Hochbau)

investiv

29.041,72 €

06

Ziel 2-Wettbewerb: Investitionen (Tiefbau)

investiv

41.468,85 €

investiv

697.232,40 €

investiv

50.000,00 €

investiv

645.690,11 €

investiv

11.000,00 €

investiv

31.374,95 €

konsumtiv

16.794,00 €

06 06 06 06 07 09

Ersatzmaßnahmen nach Landschaftsgesetz: Investitionen (Flächen) Ersatzmaßnahmen nach Landschaftsgesetz: Investitionen (Tiefbau) Auszahlungen für die Umsetzung der EUWasserrahmenrichtlinie Investitionsmaßnahmen nach d. BBodSchG Zuwendung an die Verkehrsunternehmen (§ 11 Abs. 2 ÖPNVG NW) Bearbeitung der Amtlichen Basiskarte (ABK) durch freischaffende Kräfte

09

Geräte- und Maschinenausstattung

investiv

17.000,00 €

09

Geodatenmanagement

investiv

8.600,00 €

09

Umstellung ALKIS

investiv

216.955,78 €

10

Ausstattung, Ausrüstungsgegenstände

investiv

896.836,93 €

10

Neu- und Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und Geräten

investiv

94.812,71 €

10

Baumaßnahme Rettungswache Reken

investiv

59.876,00 €

11

Öffentlichkeitsarbeit

konsumtiv

7.415,98 €

11

Aufwendungen für Gleichstellungsangelegenheiten

konsumtiv

1.788,47 €

11

Transferleistungen GewAlternativen

konsumtiv

73,78 €

11

Veranstaltungen des Netzw. Gleichstellung "Frau u. Beruf"

konsumtiv

2.730,13 €

11

AG Unterstützungsangebote Kinder/Jugendliche

konsumtiv

1.411,00 €

11

Dienstaufwendungen Beamte

konsumtiv

100.000,00 €

11

Inanspruchnahme externer Fachdienstleistungen

konsumtiv

24.932,40 €

11

IT: Allgemeine Betriebsaufwendungen

konsumtiv

30.000,00 €

11

Sonstige Dienstleistungen (Personal) Zensus

konsumtiv

63.790,37 €

11

sonstige Geschäftsaufwendungen Zensus

konsumtiv

110.045,90 €

konsumtiv

17.786,09 €

konsumtiv

142.800,00 €

11 11

Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen (Radwegebeschilderung) Weiterleitung der Landeszuweisung an die Regionale Agentur GmbH

148

konsumtiv / investiv

Budget Bezeichnung

Betrag

11

Zuschüsse an übrige Bereiche

konsumtiv

105.695,10 €

11

REGIONALE 2016 Agentur GmbH

konsumtiv

8.640,00 €

11

Erwerb Hard- und Software

investiv

110.000,00 €

11

Kapitalanhebung FMO

investiv

194.000,00 €

11

Breitbandverkabelung - Konjunkturprogramm II

investiv

373.593,31 €

12

Instandsetzung Verschleißdecken

konsumtiv

14.897,71 €

12

Instandsetzung Brückenbauwerke

konsumtiv

132.859,40 €

investiv

329.824,85 €

investiv

6.723,14 €

investiv

36.630,50 €

12 12 12

Erweiterung und Sanierung des Berufskollegs für Wirtschaft und Verwaltung in Ahaus Sicherung des Flugplatzes Stadtlohn-Vreden als Schwerpunktlandeplatz Auszahlungen Erwerb beweglicher Sachen des Anlagevermögens. - Grünflächenbewirtschaftung

12

Neu- und Ersatzbeschaffung von Bürogeräten

investiv

30.000,00 €

12

Anschaffung von KFZ

investiv

30.000,00 €

12

Erwerb v. Vermögensgegenständen.< 410 EUR

investiv

20.000,00 €

12

Hochbau

investiv

1.400.875,23 €

12

Erweiterung BK "Am Wasserturm"

investiv

100.518,81 €

12

Neubau Schule für Erziehungshilfe (Nordkreis)

investiv

111.375,21 €

12

Investitionszuwendung Berufskolleg Bocholt-West

investiv

1.223.225,00 €

12

Deckenverstärkung

investiv

215.111,06 €

12

Grunderwerb für den kommunalfinanzierten Radwegebau

investiv

47.402,66 €

12

Neue Maßnahmen

investiv

213.031,75 €

12

Ergänzung und Erneuerung des Maschinen- und Geräteparks (Straßenbau)

investiv

98.178,55 €

12

K 55n Neubau Entlastungsstraße Ramsdorf

investiv

2.006.988,25 €

12

K 30 Erweiterung Mitfahrerparkplatz Gescher

investiv

156.500,00 €

Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens investiv Gewässerbewirtschaftung Auswirkungen auf den Ergebnisplan/mögliche Erhöhung der Aufwendungen in 2012 auf Grund entsprechend geringerer Aufwendungen in Vorjahren (Summe konsumtiv) 12

Auswirkungen auf den Finanzplan/mögliche Erhöhung der Auszahlungen in 2012 auf Grund entsprechend geringerer Auszahlungen in Vorjahren (inklusive eines investiven Anteils in Höhe von 10.380.646,08 EUR)

48.230,69 €

2.058.944,26 €

12.439.590,34 €

Sofern konsumtive Aufwandsermächtigungen aufgrund zweckgebundener Erträge nach 2012 übertragen wurden, wurden die korrespondierenden Erträge ermittelt und als passive Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt. Durch diese Abgrenzung werden einander korrespondierende Erträge und Aufwendungen der gleichen Periode zugeordnet.

149

konsumtiv / investiv

Budget Aufwandsposition

abgegrenzter Ertrag

01

Leistungen nach dem SGB IX

konsumtiv

202.109,38 €

05

Abwicklungen von (Euregio)-Projekten

konsumtiv

17.867,26 €

05

Abwicklung v. Euregio-Projekten (BILDUNG)

konsumtiv

9.136,87 €

06

Zahlungen für Ersatzmaßnahmen nach dem LG

konsumtiv

169.580,54 €

11

Transferleistungen GewAlternativen

konsumtiv

73,78 €

Erträge, die den entsprechenden Aufwendungen ergebniswirksam gegenüberstehen Auf den Finanzplan haben die Abgrenzungen keine Auswirkungen, da die Einzahlungen bereits 2011 verbucht wurden. Der Erhöhung der Auszahlungen 2012, die aufgrund der Übertragung der Ermächtigungen erfolgt, stehen daher keine ausgleichenden Einzahlungen gegenüber.

150

398.767,83 € 0,00 €

151

Wald, Forsten

Sonstige unbebaute Grundstücke

Kindertageseinrichtungen

Schulen

Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude

Grund und Boden des Infrastrukturvermögens

Brücken und Tunnel

A.1.2.1.3

A.1.2.1.4

A.1.2.2.1

A.1.2.2.2

A.1.2.2.4

A.1.2.3.1

A.1.2.3.2

10.096.423,18

21.318.255,94

42.583.502,82

58.859.894,79

370.768,75

459.493,07

806.126,12

3.865.655,48

Bauten auf fremden Grund

Kunstwerke, Baudenkmäler

Maschinen und technische Anlagen

Fahrzeuge

Betriebs- und Geschäftsausstattung

Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau

Anteile an verbundenen Unternehmen

Beteiligungen

Sondervermögen

Wertpapiere des Anlagevermögens

sonstige Ausleihungen

A.1.2.4

A.1.2.5

A.1.2.6.1

A.1.2.6.2

A.1.2.7

A.1.2.8

A.1.3.1

A.1.3.2

A.1.3.3

A.1.3.4

A.1.3.5.4

Gesamt

1.792.520,73

Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens

A.1.2.3.6

1.032.534,46

353.944,43

267.424,47

2.589,00

8.648,94

0,00

133.635,41

0,00

97.809,39

142.046,75

0,00

-39.746,88

1.661.851,61

11.575,15

0,00

0,00

13.220,15

43.753,28

11.654,70

376.739,47

-1.948,94

9.417.293,00

0,00

559.090,00

39.400,00

0,00

237.987,95

37.314,31

79.971,67

0,00

0,00

82.856,34

-89.511,36

-998.483,29

0,00

24.177,10

0,00

-10.000,00

0,00

838.558,29

0,00

0,00

0,00

-301.484,71

0,00

10.096.423,18

21.499.476,85

44.282.668,74

58.951.441,61

370.768,75

459.493,07

838.691,28

3.819.897,40

3.154.942,37

3.293.204,21

-889.805,15

-20.625,00

-3.952.368,45

-7.555.504,48

-59.570,34

0,00

0,00

0,00

-18.717,62

-1.722.968,29

Anfangsbestand

799.330,70

25.644.252,10

341.460,00

3.340.232,77

15.643.976,49

7.523.991,79

9.391.159,00

4.792.583,84

4.988.337,43

1.245.489,49

1.274.250,53

4.363.974,20

3.815.145,25

217.293,65

33.056.153,03

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

-23.331,46

-3.869.311,11

-1.834.466,71

-1.970.587,43

-28.712,13

-18.850,75

-302.223,01

0,00

-62.806,80

-3.165.241,15

1.032.534,46

353.944,43

267.424,47

2.589,00

8.648,94

0,00

133.635,41

0,00

97.809,39

142.046,75

0,00

-39.746,88

1.661.851,61

11.575,15

0,00

0,00

13.220,15

43.753,28

11.654,70

376.739,47

0,00

0,00

0,00

-301.484,71

0,00

-1.948,94

9.417.293,00

0,00

559.090,00

39.400,00

-3.453,98 10.197.773,75

-1.251.612,59

-584.707,80

-464.420,22

-4.169,11

-51.910,85

-126.748,70

-366.216,99

-13.827,82

-720.609,23

-5.698.428,18

-210.593,74

0,00

-838.650,29

-1.597.845,90

-11.913,98

0,00

0,00

0,00

-21.205,50

-543.323,60

-1.100.398,89

-20.625,00

-4.791.018,74

-9.153.350,38

-71.484,32

0,00

0,00

0,00

-39.923,12

-2.237.464,80

Endbestand

8.996.024,29

21.478.851,85

39.491.650,00

49.798.091,23

299.284,43

459.493,07

838.691,28

3.819.897,40

3.115.019,25

1.055.739,41

9.206.618,03

21.297.630,94

38.631.134,37

51.304.390,31

311.198,41

459.493,07

806.126,12

3.865.655,48

3.199.380,63

1.224.463,16

Buchwerte RestbuchRestbuchwert wert am Ende am Ende des des Wirtschafts- vorangegang. jahres Wirtschaftsj.

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

-3.453,98

-4.844.193,68

-2.283.189,64

-2.330.409,10

-32.881,24

-70.761,60

-428.971,71

-366.216,99

-76.634,62

-3.885.850,38

799.330,70

25.644.252,10

341.460,00

3.340.232,77

15.643.976,49

7.520.537,81

4.546.965,32

2.509.394,20

2.657.928,33

1.212.608,25

1.203.488,93

3.935.002,49

3.448.928,26

140.659,03

29.170.302,65

801.279,64

16.226.959,10

341.460,00

3.082.627,48

15.604.576,49

5.324.527,02

4.747.683,01

2.771.452,17

2.892.029,29

1.214.188,36

408.192,55

1.490.297,72

4.679.993,13

154.486,85

28.485.498,95

929.981,90 -65.429.776,82 364.143.702,82 352.772.995,25

0,00

0,00

0,00

301.484,71

0,00

23.331,46

276.730,02

135.984,87

104.598,55

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

59.025,20 -33.692.948,63 132.675.893,28 134.241.652,97

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

28.827,09

AfA/Wertberichtigung AbschreiZuschreiangesammelte bungen im bungen im Abschreibungen Wirtschaftsj. Wirtauf schaftsj. die in Spalte 3 ausgew. Abg.

0,00 429.573.479,64 -53.548.635,53 -12.811.123,19 24.329.288,14

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

-23.331,46 -7.998.308,98

-282.546,68

-167.279,47

-131.703,76

0,00

0,00

0,00 2.571.453,47

0,00

0,00

0,00 1.307.603,54

406.321.630,78 24.329.288,14 -1.077.439,28

801.279,64

16.226.959,10

341.460,00

3.082.627,48

15.604.576,49

0,00 -74.240,78

Endbestand

-59.025,20 3.990.621,74 166.368.841,91 -28.053.545,65

0,00

-17.020,16

0,00

0,00

0,00

0,00

-63.511,33

0,00

-569,80

-30.966,71

Anschaffungs- und Herstellungskosten Zugänge Abgänge Umbuchungen

5.347.858,48 10.197.773,75

8.616.994,12

4.605.918,88

4.862.616,72

1.242.900,49

427.043,30

4.679.993,13

217.293,65

A.1.2.3.54 Schilder und Leitpfosten

A.1.2.3.53 Lichtsignalanlagen

31.650.740,10

Ackerland

A.1.2.1.2

3.218.098,25

2.947.431,45

162.295.198,62

Grünflächen

A.1.2.1.1

A.1.2.3.52 Radwege

Immaterielle Vermögensgegenstände

A.1.1

Anfangsbestand

A.1.2.3.51 Straßen

Bezeichnung

Position

Anlagevermögen

6.3.1 Anlagenspiegel nach § 45 GemHVO

152

Zuw. Wald, Forsten

Zuw. Sonstige unbebaute Grundstücke

Zuw. Kindertageseinrichtungen

Zuw. Schulen

Zuw. Sonst. Dienst-, Geschäfts-, Betriebsgebäude

Zuw. Grund und Boden des Infrastrukturverm.

Zuw. Brücken und Tunnel

P.2.1.213

P.2.1.214

P.2.1.221

P.2.1.222

P.2.1.224

P.2.1.231

P.2.1.232

-6.641.414,41

-19.421.500,95

-18.777.526,26

-39.633.926,08

-183.433,56

-922,59

-97.197,34

-110.916,14

Zuw. Bauten auf fremden Grund

Zuw. Kunstwerke, Baudenkmäler

Zuw. Maschinen und technische Anlagen

Zuw. Fahrzeuge

Zuw. Betriebs- und Geschäftsausstattung

Zuw. Sondervermögen

Zuw. für Beteiligungen

Sonstige Sonderposten

Zuw. Anlagen im Bau

P.2.1.24

P.2.1.25

P.2.1.261

P.2.1.262

P.2.1.27

P.2.1.33

P.2.1.35

P.2.4

P.4.7.1

Gesamt

Zuw. Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens

P.2.1.236

P.2.1.2354 Zuw. Schilder, Markierungen

P.2.1.2353 Zuw. Lichtsignalanlagen

-220.825.237,13

-2.529.422,22

0,00

0,00

-341.460,00

-460.366,18

-259.189,09

-1.132.135,06

0,00

-1.132.808,63

-699.473,93

-3.007.113,14

-126.179,11

-18.548.469,48

Zuw. Ackerland

P.2.1.212

-609.958,22 -1.734.337,83

P.2.1.2352 Zuw. Radwege

Zuw. Grünflächen

P.2.1.211

-105.377.486,91

Zuw. für immaterielle Vermögensgegenstände

P.2.1.1

Anfangsbestand

P.2.1.2351 Zuw. Straßen

Bezeichnung

Position

Sonderposten für Zuwendungen

6.3.2 Sonderpostenspiegel

-14.598.051,83

-4.439.502,53

0,00

-277.200,00

0,00

-674.623,06

-350.766,92

-145.919,54

-46.322,00

-13.084,72

0,00

-112.130,60

-21.014,34

-1.912.652,01

-3.441.708,51

-1.728.329,54

-1.077.680,65

-3.808,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

-95.425,02

-257.884,39

250.372,76

0,00

0,00

0,00

0,00

1.965,67

0,00

248.405,79

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

1,30

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

-8.369.743,95

-20.527.501,30

-18.527.260,47

-40.776.266,05

-183.433,56

-922,59

-97.197,34

-110.916,14

-2.163.011,44

-867.842,61

Endbestand

-4.179.379,02

-347.896,32

-277.200,00

-341.460,00

-1.133.023,57

-609.956,01

-1.029.648,81

-46.322,00

-1.107.446,05

-1.304.583,65

-3.216.834,55

-147.193,45

-20.734.052,68

0,00 -234.972.916,20

2.589.545,73

-347.896,32

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

38.447,30

-605.109,72

-97.590,81

0,00

-272.931,19

-54.629,22 -108.873.824,64

0,00

-28.321,00

254.073,79

-1.142.339,97

0,00

0,00

0,00

0,00

-333.248,59

0,00

Anschaffungs- und Herstellungskosten Zugänge Abgänge Umbuchungen

25.570.097,91

0,00

0,00

0,00

0,00

99.950,07

79.581,47

352.361,63

0,00

19.381,98

72.982,24

598.505,47

35.801,21

1.605.663,81

16.266.226,00

570.565,50

0,00

1.477.292,31

4.197.782,14

23.827,79

0,00

0,00

0,00

0,00

170.176,29

Anfangsbestand

7.141.368,01

0,00

16.466,63

0,00

0,00

152.175,67

38.948,53

237.998,50

0,00

10.050,42

129.750,67

161.051,23

10.528,09

464.693,80

4.142.843,71

181.007,19

0,00

284.790,69

1.093.379,64

5.957,00

0,00

0,00

0,00

1.708,29

210.017,95

-250.370,46

0,00

0,00

0,00

0,00

-1.964,67

0,00

-248.405,79

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

AfA/Wertberichtigung Abschreiangesammelte bungen im Abschreibungen Wirtschaftsj. auf die in Spalte 3 ausgew. Abg.

32.461.095,46

0,00

16.466,63

0,00

0,00

250.161,07

118.530,00

341.954,34

0,00

29.432,40

202.732,91

759.556,70

46.329,30

2.070.357,61

20.409.069,71

751.572,69

0,00

1.762.083,00

5.291.161,78

29.784,79

0,00

0,00

0,00

1.708,29

380.194,24

Endbestand

-439.781,93

-2.529.422,22

0,00

0,00

-341.460,00

-360.416,11

-179.607,62

-779.773,43

0,00

-1.113.426,65

-626.491,69

-2.408.607,67

-90.377,90

-16.942.805,67

-89.111.260,91

-6.070.848,91

-19.421.500,95

-17.300.233,95

-35.436.143,94

-159.605,77

-922,59

-97.197,34

-110.916,14

-1.734.337,83

-202.511.820,74 -195.255.139,22

-4.179.379,02

-331.429,69

-277.200,00

-341.460,00

-882.862,50

-491.426,01

-687.694,47

-46.322,00

-1.078.013,65

-1.101.850,74

-2.457.277,85

-100.864,15

-18.663.695,07

-88.464.754,93

-7.618.171,26

-20.527.501,30

-16.765.177,47

-35.485.104,27

-153.648,77

-922,59

-97.197,34

-110.916,14

-2.161.303,15

-487.648,37

Buchwerte RestbuchRestbuchwert wert am Ende am Ende des des Wirtschaftsvorangegang. jahres Wirtschaftsj.

6.4

Forderungsspiegel nach § 46 GemHVO Gesamtbetrag des Haushaltsjahres Art der Forderungen

1.

bis zu 1 Jahr

1 bis 5 Jahre

EUR

EUR

EUR

mehr als 5 Jahre EUR

-

-

-

-

-

-

-

806,23

3.560.770,99

1.2 Beiträge

-

1.3 Steuern

1.249,76

1.4 Forderungen aus Transferleistungen 1.5 Sonstige öffentlich-rechliche Forderungen

(31.12.2010) EUR

3.560.770,99 1.249,76

3.658.606,34

4.323.883,61

4.323.883,61

-

-

4.051.873,18

10.293.734,31

10.293.734,31

-

-

10.869.954,15

Privatrechtliche Forderungen 2.1 gegenüber dem privaten Bereich

724.149,40

724.149,40

-

-

680.771,30

2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich

1.138.874,70

1.138.874,70

-

-

1.226.589,72

2.3 gegen verbundene Unternehmen

2.580.047,16

2.580.047,16

-

-

3.493.141,48

2.4 gegen Beteiligungen

-

-

-

-

-

2.5 gegen Sondervermögen

-

-

-

-

-

22.622.709,93

22.622.709,93

-

-

23.981.742,40

260.163,12

260.163,12

-

-

671.070,40

22.882.873,05

22.882.873,05

-

-

24.652.812,80

Summe Forderungen: Positionen 1. und 2. 3.

(31.12.2011)

Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 1.1 Gebühren

2.

Gesamtbetrag des Vorjahres

mit einer Restlaufzeit von

Sonstige Vermögensgegenstände Summe aller Forderungen

153

6.5 Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO 6.5.1 Verbindlichkeitenspiegel Gesamtbetrag des Haushaltsjahres (31.12.2011) EUR

bis zu 1 Jahr EUR

1 bis 5 Jahre EUR

mehr als 5 Jahre EUR

Gesamtbetrag des Vorjahres (31.12.2010) EUR

-

-

-

-

-

2.1 von verbundenen Unternehmen

-

-

-

-

-

2.2 von Beteiligungen

-

-

-

-

-

2.3 von Sondervermögen

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Art der Verbindlichkeiten

1.

Anleihen

2.

Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen

mit einer Restlaufzeit von

2.4 vom öffentlichen Bereich 2.4.1

vom Bund

2.4.2

vom Land

2.4.3

von Gemeinden

-

-

-

-

2.4.4

von Zweckverbänden

-

-

-

-

2.4.5

vom sonstigen öffentlichen Bereich

-

-

2.4.6

von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen

-

-

68.852,21

59.570,69 -

-

-

68.852,21

72.054,63 -

59.570,69 -

61.519,63 -

2.5 vom privaten Kreditmarkt

3.

2.5.1

von Banken und Kreditinstituten

2.5.2

von übrigen Kreditgebern

14.755.864,59

-

13.178.967,16

-

1.576.897,43

15.790.693,19

-

-

-

Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 3.1 vom öffentlichen Bereich

-

-

-

-

-

3.2 vom privaten Kreditmarkt

-

-

-

-

-

4.

Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen

-

-

-

-

-

5.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

4.550.388,16

4.550.388,16

-

-

4.290.693,88

6.

Verbindlichkeiten aus Transferleistungen

2.046.432,33

2.046.432,33

-

-

1.076.822,48

7.

Verbindlichkeiten aus erhaltenen Zuwendungen für Anlagen im Bau

7.456.411,46

7.456.411,46

-

-

4.179.379,02

8.

Sonstige Verbindlichkeiten

6.353.501,27

6.353.501,27

-

-

35.291.020,71

20.406.733,22

Summe aller Verbindlichkeiten

Nachrichtlich anzugeben: Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten: Bürgschaften u.a.

13.178.967,16

4.805.003,07

1.705.320,33

22.224.624,25

30.276.165,90

25.418.742,85

6.5.2 Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten Der Kreis Borken hat für verschiedene Institutionen bzw. Beteiligungen Sicherheiten für Kredite in Form von Bürgschaften übernommen. Zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses beliefen sich diese Eventualverbindlichkeiten auf insgesamt 22.224.624,25 EUR entsprechend nachstehender Tabelle:

Gläubiger

Sparkasse Westmünsterland Bundesinstitut für berufliche Bildung (BIBB) Bundesinstitut für berufliche Bildung (BIBB) Sparkasse Westmünsterland u.a. Kommunale Versorgungskasse für WestfalenLippe Commerzbank AG, Filiale Münster

Schuldner

Stand des Kreditvolumens am 01.01.2011

Berufsbildungsstätte Westmünsterland GmbH (BBS) Berufsbildungsstätte Westmünsterland GmbH (BBS) Berufsbildungsstätte Westmünsterland GmbH (BBS) Entsorgunsgesellschaft Westmünsterland mbH (EGW) Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM)

-

-

639.114,85

202.650,00

-

-

202.650,00

1.895.000,00

383.468,00 766.669,00 25.418.742,85

154

Tilgung 2011

639.114,85

21.531.841,00

Summen

Abgang 2011

Stand des Kreditvolumens am 31.12.2011

10.000,00 10.000,00

-

1.895.000,00

3.079.105,60

18.442.735,40

38.347,00

345.121,00

66.666,00

700.003,00

3.184.118,60

22.224.624,25