5. Anhang zum Jahresabschluss

Jahresabschluss 2014 | Anhang zum Jahresabschluss 5. Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Mühlheim am Main 33 Jahresabschluss 2014 | Anhang zum J...
Author: Lioba Lorenz
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Jahresabschluss 2014 | Anhang zum Jahresabschluss

5.

Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Mühlheim am Main

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Jahresabschluss 2014 | Anhang zum Jahresabschluss

5.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss 2014 ist nunmehr schon der sechste Jahresabschluss der Stadt Mühlheim am Main nach Umstellung ihres Rechnungswesens von der Kameralistik auf die Doppik (kaufmännische Buchführung) im Rahmen des Reformprozesses NKRS (Neues Kommunales Rechnungs- und Steuerungssystems) im Jahre 2009. Die gesetzlichen Grundlagen für die gemeindliche Haushaltswirtschaft finden sich im 6. Teil der HGO unter dem Stichwort „Gemeindewirtschaft“. Die bedeutsamen Regelungen sind die §§ 92 – 114 HGO. Die genannten HGO-Vorschriften schaffen nur ein haushaltsrechtliches Grundgerüst. Parallel gilt die Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinde (Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung GemHVO) vom 27. Dezember 2011. Der Jahresabschluss der Stadt Mühlheim am Main beinhaltet alle Rechnungslegungs-Komponenten, die die GemHVO vorsieht: auf Ebene des Gesamthaushalts (sogenannte Dreikomponenten-Rechnung): 1. Vermögensrechnung (entspricht einer Bilanz) 2. Ergebnisrechnung (entspricht einer Gewinn- und Verlustrechnung) 3. Finanzrechnung (entspricht einer Cash-Flow-Rechnung) auf Ebene der Teilhaushalte: Die Teilhaushalte wurden entsprechend der Produktstruktur der Stadt Mühlheim am Main aufgestellt. Damit entsprechen die Teilhaushalte den organisatorischen Verantwortungsbereichen der Stadt Mühlheim am Main und haben die Funktion von Budgets. Im Jahresabschluss erfolgt eine entsprechende Produktrechnung. Mit Beschluss der Satzungsänderung am 17. Dezember 2008 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Mühlheim am Main die Einführung der doppelten Buchführung nach § 92 Abs. 22 Satz 2 in der damaligen Fassung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zum 01. Januar 2009 verbindlich festgelegt. Nach § 112 HGO hat die Stadt Mühlheim am Main für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres (31.12.) einen Jahresabschluss zu erstellen. Er ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein. Der Jahresabschluss hat die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde darzustellen.

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5.2 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gliederung der Vermögensrechnung erfolgte nach den Vorschriften zu § 49 in der damals gültigen Fassung der GemHVO-Doppik. Vermögensgegenstände, die vor dem 01. Januar 2009 angeschafft wurden, sind nach § 59 in der damals gültigen Fassung der GemHVO-Doppik in der Eröffnungsbilanz grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen nach § 43 in der damals gültigen Fassung der GemHVO-Doppik, angesetzt. Hiervon wurde abgewichen, wenn die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ermittelt werden können. In diesen Fällen sind entsprechende Erfahrungswerte bzw. Ersatzwerte (z.B. Bodenrichtwerte für Grundstücke, Gebäudebewertung nach dem Ertrags-/ Sachwertverfahren, etc.) vermindert um die Abschreibungen bewertet. Neu-Zugänge ab dem 01. Januar 2009 sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzgl. Abschreibungen bewertet. Forderungen sind mit ihrem Nennwert, Verbindlichkeiten mit ihrem Rückzahlungsbetrag und Rückstellungen mit dem voraussichtlichen Zahlungsbetrag bewertet. Die Abschreibungen wurden nach Maßgabe der Abschreibungstabelle für kommunale Gebietskörperschaften unter Berücksichtigung der erwarteten wirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Nutzungsdauer festgelegt. Planmäßige Abschreibungen erfolgen ausschließlich linear. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten zwischen € 150,00 und € 1.000,00 betragen (GWG) wurden mit ihren Anschaffungskosten in das Anlagevermögen übernommen und als Sammelposten über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben. Für erhaltene, nicht rückzahlbare, zweckgebundene Investitionszuwendungen/-zuschüsse wurden gemäß § 38 (4) in der damals gültigen Fassung der GemHVO-Doppik entsprechende Sonderposten gebildet (passiviert) und über die Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes anteilig aufgelöst. Die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten stellen somit ein Korrektiv zur Abschreibung des durch die Zuwendungen/Zuschüsse finanzierten Vermögensgegenstands dar. Pauschale Investitionszuwendungen, die keinem Vermögensgegenstand zugeordnet werden können, wurden gemäß § 43 (5) in der damals gültigen Fassung der GemHVO-Doppik jährlich mit einem Zehntel aufgelöst. Eine detaillierte Darstellung der gewählten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurde in der Eröffnungsbilanz der Stadt Mühlheim am Main vorgenommen. In allen Folgeabschlüssen wird auf diese detaillierte Darstellung verzichtet. Es gilt der Grundsatz der formellen und materiellen Bilanzkontinuität. Die Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vom 27. Dezember 2011 regelt heute die gesetzlichen Bestimmungen.

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Erläuterungen zu Posten der Schlussbilanz

5.3.1 AKTIVA Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagevermögen Geschäftsjahr Vorjahr

73,8 % der Bilanzsumme 74,1 % der Bilanzsumme

(Bilanzposition 1.1) (Bilanzposition 1.2)

€ 134.039.263,83 € 135.454.961,97

Die Bilanzierungsansätze der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens wurden ausführlich in der Eröffnungsbilanz der Stadt Mühlheim am Main dargestellt. Gemäß § 35 Inventar, Inventur und § 36 Inventurvereinfachungen der Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung vom 27. Dezember 2011 (GemHVO) ist in der Regel alle 3 Jahre eine körperliche Bestandsaufnahme durchzuführen. In Übereinstimmung der Inventurrichtlinien der Stadt Mühlheim am Main vom 15. Januar 2008 wurde in 2011 eine vorverlegte Inventur der beweglichen Vermögensgegenstände zum 31. Dezember 2011 (Stichtag 14.10.2011) angeordnet und durchgeführt. Aufgrund des Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 30. Juli 2014, haben wir die Abstimmung der Buchbestände mit den tatsächlich vorhandenen Vermögensgegenständen (Nr. 3 der Hinweise zu § 36 GemHVO) bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses 2015 zurückgestellt und werden im Jahr 2015 eine Inventur durchführen. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen gliedern sich entsprechend der Darstellung im Anlagespiegel (siehe 6.1 Übersichten - Übersicht über den Stand des Anlagevermögens). Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte Geschäftsjahr Vorjahr

€ €

104.024,26 47.139,14

Nur entgeltlich erworbene Software-Lizenzen für Anwendungssoftware wurden aktiviert und den immateriellen Vermögensgegenständen zugerechnet. Die Stadt Mühlheim am Main schreibt die Software entsprechend der Nutzungsdauer des PC's bzw. der Computeranlage ab. DV-Anlagen (Anlagen der mittleren Datentechnik) unterliegen nach den Hessischen AfA-Tabellen einer gewöhnlichen Nutzungsdauer von 4 Jahren. Geleistete Investitionszuweisungen und –zuschüsse Geschäftsjahr Vorjahr

€ €

650.050,89 724.622,21

Die Stadt Mühlheim am Main leistet seit 1990 vertragsgemäß Zuschüsse an den Kreis Offenbach / die Kreis-Verkehrs-Gesellschaft-Offenbach mbH für den Ausbau und die Finanzierung der für die S-Bahn erforderlichen Anlagen. In 2014 wurde kein Kostenanteil von der Kreiskasse Dietzenbach angefordert.

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Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte Geschäftsjahr

€ €

Vorjahr Bestand 31.12.2013

74.531.518,01 74.739.406,65 Bestand 31.12.2014

Unbebaute Grundstücke



21.592.298,18



21.788.738,87

Bebaute Grundstücke - mit eigenen Bauten



4.549.112,38



4.494.611,53

Bebaute Grundstücke - mit fremden Bauten



382.460,00



382.460,00

Grundstücksgleiche Rechte



48.215.536,09



47.865.707,61

Ausschlaggebend für die Erhöhung des Buchbestandes der Unbebauten Grundstücke ist ein Umlegungsverfahren in der Händel-/Hofmannstraße. Neben der jährlichen Abschreibung resultiert die Reduzierung des Buchbestandes der bebauten Grundstücke – mit eigenen Bauten sowie der Grundstücksgleichen Rechte im Wesentlichen aus dem Verkauf eines Grundstückes und Gebäudes (altes Feuerwehrhaus Mühlheim) an die Wohnbau GmbH. Bauten, einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken Geschäftsjahr

€ €

Vorjahr

23.728.618,67 22.612.524,11

Die Gliederung für Gebäude wurde gemäß der vorgeschriebenen Bilanzgliederung nach Muster 20 zu § 49 der Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vorgenommen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 50 Jahre. Bestand 31.12.2013

Bestand 31.12.2014

Kindergärten, -tagesstätten und Horte



4.501.812,72



5.172.202,37

Sportanlagen, Schwimm- und Hallenbäder



3.211.933,09



3.054.363,04

Theater, Bürgerhäuser, Büchereien



2.853.010,27



2.754.630,60

Brand- und Katastropheneinrichtungen



5.185.651,34



4.819.276,69

Leichenhallen, sonstige Friedhofsgebäude



772.854,61



760.007,65

Sonstige Betriebsgebäude



539.309,31



512.225,21

Verwaltungsgebäude



3.628.527,76



4.715.804,57

andere Bauten



54.685,88



47.392,75

Grundstückseinrichtungen



1.032.348,75



1.101.272,79

Wohngebäude



832.390,38



791.443,00

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Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen Geschäftsjahr

€ €

Vorjahr

31.647.422,04 31.375.858,00

Sachanlagen im Gemeingebrauch umfassen sämtliche Vermögensgegenstände, die öffentlich genutzt werden können und der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Die durchschnittlichen Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände liegen je nach Bauweise zwischen 10 Jahren (Öffentliche Grünflächen) und 80 Jahren (Brücken). Der Wald unterliegt keiner planmäßigen Abschreibung. Bestand 31.12.2013

Bestand 31.12.2014

Brücken



8.569.692,07



8.500.606,60

Wald (Grundstück inkl. Aufwuchs)



8.395.277,54



8.395.277,54

Kanalisation



8.263.485,59



9.245.228,90

Gemeindestraßen



4.424.301,49



3.869.271,69

Wege, Plätze



773.502,69



694.080,68

Friedhofsanlagen



756.430,80



756.430,80

Öffentliche Grünflächen



193.167,82



186.525,83

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen Geschäftsjahr Vorjahr

€ €

2.241.057,09 2.222.212,03

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen umfassen Vermögensgegenstände der allgemeinen Verwaltung (Büroausstattung) und des technischen Bereichs (Werkzeuge, Bauhof, Feuerwehren, etc.). Die Ermittlung der Festwerte für Bücher, Medien und Ausstellungsstücke erfolgte gemäß der Arbeitshilfe „Einführung der kommunalen Doppik in Bibliotheken“ des Landesbibliothekzentrums RheinlandPfalz. Die Vorschriften der §§ 35 und 36 in der damals gültigen Fassung der GemHVO-Doppik wurden beachtet. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Geschäftsjahr Vorjahr

€ €

1.136.572,87 3.733.199,83

Begonnene Bauprojekte und Maßnahmen werden bis zu deren Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme als „Anlagen im Bau“ geführt. Nach Fertigstellung der Maßnahme wird der Gesamtbetrag in der Anlagenbuchhaltung verbucht und unterliegt ab diesem Zeitpunkt der Abschreibung für Wertminderung. Wesentliche (> € 100.000,00), zum 31. Dezember 2014 noch nicht abgeschlossene, Investitionsmaßnahmen sind: Kanalausbau Obertshäuser Straße Modernisierung Spielplätze Ausbau Dieselstraße

€ € €

285.539,72 166.549,91 248.029,87

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Finanzanlagevermögen Geschäftsjahr Vorjahr

17,7 % der Bilanzsumme 17,3 % der Bilanzsumme

(Bilanzposition 1.3)

€ €

32.104.441,99 31.701.437,73 €

30.28

Unter den Finanzanlagen werden die Anteile an verbundenen Unternehmen nach der Eigenkapital-Spiegelbildmethode (§ 59 Abs. 4 in der damals gültigen Fassung der GemHVO-Doppik) mit dem anteiligen Eigenkapital zum Stichtag 31. Dezember 2007 angesetzt. Diese werden auch in den Konsolidierungskreis des späteren Gesamtabschlusses einbezogen. Die bewerteten Anteile sind: Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH (Anteil 100 %) Mühlheimer Bürgerhaus GmbH (Anteil 96 %) WohnBau Mühlheim am Main GmbH (Anteil 100 %)

€ € €

5.823.324,86 24.950,00 11.988.343,48

Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07. Juli 2013 verkaufte die Stadt Mühlheim am Main der Wohnbau Mühlheim am Main GmbH Gebäude- und Freiflächen mit dem aufstehenden Gebäude des „Alten Feuerwehrhauses“ zum Preis von € 475.000. Im Gegenzug erhielt die Wohnbau Mühlheim am Main GmbH zum genannten Kaufpreis eine Kapitalerhöhung. Bei den Ausleihungen an verbundene Unternehmen handelt es sich um Darlehen an die Wohnbau Mühlheim am Main GmbH für diverse Bauabschnitte und Projekte. Die Bewertung erfolgte anhand der zum Bilanzstichtag noch bestehenden Darlehensvaluta gemäß den Darlehensverträgen in einer Höhe von € 2.319.659,64. Unter der Bilanzposition Beteiligungen werden folgende Beteiligungen der Stadt Mühlheim am Main gezeigt: Maingau Energie GmbH Abwasserverband Untere Rodau Wasserverband Untere Rodau

€ € €

60.500,00 10.925.866,72 27.494,00

Sonstige Ausleihungen im Sinne der Finanzanlagen sind ausschließlich langfristige, finanzielle Forderungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr. Darin beinhaltet ist ein Genossenschaftsanteil der Vereinigten Volksbanken Maingau im Wert von € 500,00, eine Kapitaleinlage an der Kreis-Verkehrsgesellschaft Offenbach in Höhe von € 1.789,52 und weitere Darlehen an das Gemeinnützige Siedlungswerk, an die Arbeiterwohlfahrt, an den Verein Montessori Mainbogen und an Dritte. Wesentliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahre sind nicht zu verzeichnen. Die Summe aller sonstigen Ausleihungen beträgt zum Bilanzstichtag € 934.303,29.

Sparkassenrechtliche Sonderbeziehungen Geschäftsjahr Vorjahr

6,6 % der Bilanzsumme 6,5 % der Bilanzsumme

(Bilanzposition 1.4)

€ €

11.894.457,33 11.894.457,33

Gemäß Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 05. Juni 2012 sind Sparkassen dem gemeinen Nutzen dienende wirtschaftliche Unternehmen ihrer Träger. Wegen den zwischen den Sparkassen und Trägern bestehenden öffentlichrechtlichen Sonderbeziehungen stellen sie eine Beteiligung im weiteren Sinne dar. Nach Muster 20 zu § 49 GemHVO -Vermögensrechnung (Bilanz)- ist der Wert gesondert auszuweisen. Der Anteil an der Sicherheitsrücklage der Sparkasse LangenSeligenstadt zum 31. Dezember 2013 beträgt für die Stadt Mühlheim am Main 39

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€ 14.389.090,89. Die Bewertung von Vermögensgegenständen ist in § 41 Abs. 1 GemHVO geregelt, so dass aus einer Wertansatzerhöhung keine Beteiligungszuschreibung in der Bilanz zu erfolgen hat.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Geschäftsjahr Vorjahr

1,8 % der Bilanzsumme 2,0 % der Bilanzsumme

(Bilanzposition 2.3)

€ €

3.280.488,86 3.704.355,54

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände gliedern sich entsprechend der Darstellung der Übersicht über die Forderungen gem. § 112 Abs. 4 Nr. 1 HGO (siehe 6.2 Übersichten – Forderungsspiegel). Forderungen aus Zuweisungen und Zuschüssen Geschäftsjahr Vorjahr

€ €

1.458.733,98 1.542.653,78

Der wesentliche Anteil der Forderungen aus Zuweisungen, Zuschüssen, Transferleistungen, Investitionszuweisungen und –zuschüssen und Investitionsbeiträgen ist eine Buchung, die aufgrund der Förderrichtlinien zur Umsetzung des Hessischen Sonderinvestitionsprogramms (Konjunkturprogramm II) vorgeschrieben wurde. Dabei bucht die Kommune eine „Forderung gegen das Land“ in Höhe von 5/6 des Darlehensbetrages aus o.g. Konjunkturprogramm II ein (Restwert € 1.329.590,80). Die Kommune bildet gleichzeitig einen „Sonderposten aus bedingt rückzahlbaren Zuweisungen für Investitionen vom Land“ in gleicher Höhe. Beide Positionen werden über einen Zeitraum von 30 Jahren durch Tilgungsleistungen des Landes zurückgeführt bzw. der gebildete Sonderposten wird aufgelöst. Forderungen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben Geschäftsjahr Vorjahr

€ €

605.310,33 453.075,31

Die Forderungen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sind mit ihrem Nennwert abzüglich angemessener Wertberichtigungen ausgewiesen und teilen sich wie folgt auf: Grundsteuer A, Grundsteuer B Gewerbesteuer Hundesteuer, Spielapparatesteuer

€ € €

68.597,27 458.598,41 1.544,06

Forderungen aus Gebühren und Beiträgen Einzelwertberichtigungen

€ €

207.029,79 -104.859,17

Pauschalwertberichtigung



-25.600,00

Die Forderungen für Gewerbesteuer sind gegenüber dem Vorjahr um ca. T€ 171 höher.

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Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Geschäftsjahr

€ €

Vorjahr

128.639,42 562.870,94

Die zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2014 ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Grundstücksverkäufe, auch aus Erbpachten, und Berechnungen für Kanal-Hausanschlusskosten) haben sich zum Jahresende gegenüber dem Vorjahr um rund 380 T Euro vermindert. Forderungen gegen verbundene Unternehmen Geschäftsjahr

€ €

Vorjahr

907.647,68 1.001.485,00

Im Wesentlichen beinhaltet diese Forderung die Konzessionsabgabe. Sonstige Vermögensgegenstände Geschäftsjahr

€ €

Vorjahr

180.157,45 144.270,51

Die Position Sonstige Vermögensgegenstände besteht im Wesentlichen aus Forderungen gegenüber der Versorgungskasse in Höhe von T€ 162.

Flüssige Mittel Geschäftsjahr Vorjahr

(Bilanzposition 3) < 1 % der Bilanzsumme < 1 % der Bilanzsumme

€ €

180.843,47 62.723,17

Die Guthaben bei Banken setzen sich zum Bilanzstichtag ausschließlich aus den Salden der laufenden Geschäftskonten zusammen und sind durch entsprechende Kontoauszüge der Kreditinstitute nachgewiesen. Girobestände Barkassen / Handkassen

€ €

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Geschäftsjahr Vorjahr

< 1 % der Bilanzsumme < 1 % der Bilanzsumme

166.672,02 14.171,45

(Bilanzposition 4)

€ €

37.155,27 30.541,35

Die Stadt Mühlheim am Main hat die Beamtenbezüge in Höhe von € 37.155,27 für Januar 2015 bereits im Dezember 2014 überwiesen und per Stichtag als „Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten“ eingebucht.

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5.3.2 PASSIVA Nettoposition Geschäftsjahr Vorjahr

(Bilanzposition 1.1) 62,4 % der Bilanzsumme 61,9 % der Bilanzsumme

€ 113.205.862,14 € 113.205.862,14

Die Netto-Position stellt das Basiskapital der Gemeinde dar und ist vergleichbar mit dem „Gezeichneten Kapital“ gem. § 266 Abs. 3 HGB und wird einmalig mit Erstellung der Eröffnungsbilanz ermittelt (Nr. 13.2 VV zu § 59 in der damals gültigen Fassung der GemHVO-Doppik). Diese ergibt sich rechnerisch in der Eröffnungsbilanz aus der Gegenüberstellung der Aktivseite der Bilanz und der übrigen Passivpositionen. In den Folgebilanzen erfolgt eine Anpassung der Nettoposition nur auf der Grundlage der Regelungen zum Haushaltsausgleich (gemäß § 25 (3/4) der Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung vom 27. Dezember 2011 GemHVO). Ist ein Ausgleich nicht oder nur zum Teil möglich, so ist der Fehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Ein nach fünf Jahren noch nicht ausgeglichener Fehlbetrag kann mit dem Eigenkapital verrechnet werden.

Rücklagen und Sonderrücklagen

(Bilanzposition 1.2)

€ €

Geschäftsjahr Vorjahr

0,00 0,00

Die Stadt Mühlheim am Main führte bis zum Haushaltsjahr 2010 eine Gebührenausgleichsrücklage für die Bereiche Abwasser- und Abfallentsorgung. Gemäß Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung vom 27. Dezember 2011 (GemHVO) werden die zweckgebundenen Rücklagen der Gebührenhaushalte nicht mehr unter der Bilanzposition 1.2 (Rücklagen und Sonderrücklagen) gezeigt, sondern unter Bilanzposition 2.2 Sonderposten für den Gebührenausgleich.

Ergebnisverwendung Geschäftsjahr Vorjahr

16,7 % der Bilanzsumme 14,3 % der Bilanzsumme

(Bilanzposition 1.3)

€ -30.330.711,84 € -26.203.557,24

Die Stadt Mühlheim am Main weist im Berichtsjahr 2014 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von € 4.127.154,60 aus. Entwicklung der Ergebnisverwendung Vortrag aus 2013 - Fehlbetrag



-26.203.557,24

Ordentliches Ergebnis 2014 - Fehlbetrag Außerordentliches Ergebnis 2014 - Überschuss

€ €

-6.175.864,71 2.048.710,11

Ergebnisverwendung 2014

€ -30.330.711,84

Die Entwicklung der Ergebnisverwendung ist in der Übersicht 6.3 Fortschreibung der Ergebnisverwendung zum 31. Dezember 2014 detailliert ersichtlich.

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Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuweisungen und –zuschüssen und Investitionsbeiträgen (Bilanzposition 2.1) Geschäftsjahr Vorjahr

€ €

8,0% der Bilanzsumme 8,1% der Bilanzsumme

14.479.525,48 14.845.716,78

Als Sonderposten werden Zuweisungen und Zuschüsse passiviert, welche die Stadt Mühlheim am Main zur Förderung von Investitionen von anderen staatlichen, öffentlichen oder privaten Stellen erhält. Alle passivierten Investitionszuweisungen wurden, sofern möglich, dem jeweils geförderten Anlagegut als Sonderposten zugeordnet. Das Aktivierungsdatum entspricht dem Aktivierungsdatum des jeweiligen Anlageguts. Die Auflösung der Sonderposten erfolgt über den gleichen Zeitraum (Nutzungsdauer) wie das bezuschusste Anlagegut. Sofern in Einzelfällen erhaltene Investitionsförderungen keiner Anlage direkt zugeordnet werden können, werden diese über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren Ertrag erhöhend aufgelöst. Zuweisungen vom öffentlichen Bereich Geschäftsjahr

€ €

Vorjahr

11.373.222,66 11.365.033,49

Die hier ausgewiesenen Investitionszuweisungen gliedern sich wie folgt: Brücken Bürgerhaus Jugendzentrum Kindertageseinrichtungen Infrastruktur (Naturschutz/Wasserflächen) Sportanlagen Straßen Pauschaler Investitionszuschuss Land Kanalbau Zuschüsse Wohnbau Darlehen Land Konjunkturprogramm II (5/6) Zuschuss Löschfahrzeug/Digitalfunk Zuschüsse für sonstige Bauten

Restbuchwert Restbuchwert Restbuchwert Restbuchwert Restbuchwert Restbuchwert Restbuchwert Restbuchwert Restbuchwert Restbuchwert Restbuchwert Restbuchwert Restbuchwert

€ € € € € € € € € € € € €

5.544.360,77 321.389,12 130.690,96 800.780,87 539.556,58 386.159,42 126.363,40 710.500,00 1.197.828,44 133.300,00 1.398.412,46 28.548,54 55.332,10

€ €

468.017,07 516.858,05

Zuschüsse vom nicht-öffentlichen Bereich Geschäftsjahr Vorjahr

Die Position umfasst Zuschüsse zu Investitionen, die von privaten Dritten der Stadt Mühlheim am Main zur Verfügung gestellt wurden. Brücken Parkplätze Zuschüsse S-Bahn

Restbuchwert € Restbuchwert € Restbuchwert €

92.224,30 302.422,82 73.369,95

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Investitionsbeiträge Geschäftsjahr

€ €

Vorjahr

2.638.285,75 2.963.825,24

Hierbei handelt es sich ausschließlich um erhaltene Kanal- bzw. Straßenbeiträge aus dem privaten Bereich. Die Auflösung erfolgt anteilig der entsprechenden Abnutzung der bezuschussten Vermögensgegenstände. Kanal Straßen

Restbuchwert € Restbuchwert €

Sonderposten für den Gebührenausgleich Geschäftsjahr Vorjahr

< 1 % der Bilanzsumme < 1 % der Bilanzsumme

1.240.599,54 1.397.686,21 (Bilanzposition 2.2)

€ €

1.337.102,59 1.680.738,02

Die Bildung eines Sonderpostens für den Gebührenausgleich ist gesetzlich verbindlich. Eine Bildung hat auch bei negativem Jahresergebnis zu erfolgen. Der Sonderposten für den Gebührenhaushalt soll Gebührenschwankungen über den Gebührenkalkulationszeitraum ausgleichen. Die Stadt Mühlheim am Main führt einen Sonderposten für den Gebührenausgleich für die Bereiche Abwasser- und Abfallentsorgung. Die erforderlichen Umbuchungen im Haushaltsjahr 2014 zeigen zum Jahresabschluss nachfolgend aufgeführte Bestände: Sonderposten Müllbeseitigung Sonderposten Abwasserbeseitigung

€ €

359.498,64 977.603,95

Die Entwicklung der beiden Sonderposten ist in der Übersicht 6.5 Entwicklung der Sonderposten für den Gebührenausgleich zum 31. Dezember 2014 ersichtlich.

Rückstellungen Geschäftsjahr Vorjahr

19,3 % der Bilanzsumme 19,5 % der Bilanzsumme

(Bilanzposition 3)

€ €

35.072.113,46 35.584.386,85

Die Rückstellungen gliedern sich entsprechend der Darstellung der Übersicht über den Stand der Rücklagen und Rückstellungen (siehe Übersicht 6.4). Rückstellungen für Pensionen und ähnl. Verpflichtungen Geschäftsjahr Vorjahr

€ €

10.015.144,44 9.210.135,85

Als Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind zunächst Verpflichtungen der Stadt Mühlheim am Main für Versorgungsansprüche der Beamtinnen und Beamten und deren Hinterbliebenen ausgewiesen. Die eingestellten Werte der Pensionsrückstellungen sowie der Rückstellung für Beihilfe zum Stichtag 31. Dezember 2014 erfolgen auf Grund der zur Verfügung gestellten Berechnungen der Versorgungskasse Darmstadt. Als Rechengrundlagen dienen die Richttafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck, die für versicherungsmathematische Hochrechnungen allgemein anerkannt sind. Gemäß § 41 Abs. 6 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) wurde für die Berechnung des Teilwerts ein Rechnungszinsfuß von 6 v.H. angesetzt.

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Für die Passivierungspflicht, trotz der Mitgliedschaft in einer Versorgungskasse, ist ausschlaggebend, dass die Stadtverwaltung Mühlheim am Main gegenüber den Beamtinnen und Beamten zur Pensionszahlung rechtlich verpflichtet bleibt. Für die Pensionsrückstellungen wurde eine Versorgungsrücklage in Höhe von € 162.309,68 angespart. Für Beihilfeansprüche von Versorgungsempfänger/innen (Beamten/innen) wurden Rückstellungen in der Höhe des zu erwartenden zukünftigen Aufwands gebildet. Für die Altersteilzeitregelungen sind ebenfalls Rückstellungen zu bilden. Diese zu bildenden Rückstellungen sind bei Vertragsabschluss ein zu buchen. Die Anpassungen erfolgen zeitnah in den jeweiligen Haushaltsjahren. Rückstellungen für Finanzausgleich und Steuerschuldverhältnisse Geschäftsjahr Vorjahr

€ €

23.658.821,00 25.108.821,00

Die Kreis- und Schulumlage berechnet sich aus dem Steueraufkommen des zweiten Halbjahres des Vorvorjahres und des ersten Halbjahres des Vorjahres. Zwischen dem Steueraufkommen eines Wirtschaftsjahres und der Umlageverpflichtung an den Kreis besteht kein direkter zeitlicher Zusammenhang, so dass das Prinzip der periodengerechten Kostenzuordnung nicht gewährleistet ist. Um eine verursachungsgerechte Aufwandszuordnung der Kreis- und Schulumlage zu erreichen, wurde bis 2013 eine Rückstellung gebildet und zu jedem Jahresabschluss angepasst. Durch dieses Verfahren zeigte die bilanziell ausgewiesene Rückstellung den Gesamtbetrag der offenen und in den Folgejahren zu begleichenden Verpflichtungen aus der Kreis- und Schulumlage zum 31.12. eines jeweiligen Jahres an. Aufgrund der aufkommenden regen Diskussion und der zurzeit noch unklaren Gesetzeslage zum Thema Rückstellung der Kreis-/Schulumlage hat am 18. März 2014 mit der Revision des Kreises Offenbach ein Gespräch stattgefunden. Hier wurde vereinbart, dass die Stadt Mühlheim am Main mindestens noch für das Haushaltsjahr 2013 den vollen Rückstellungsbedarf ergebniswirksam im ordentlichen Jahresergebnis abbilden wird. Angesichts der weiterhin nicht geklärten Rechtslage wurde in 2014 keine Rückstellung für die Kreisschulumlage gebildet. Eine in 2012 gebildete Rückstellung in Höhe von € 1.450.000 für die Schlüsselzuweisung wurde in 2014 planmäßig ergebniswirksam im außerordentlichen Ergebnis aufgelöst. Sonstige Rückstellungen Geschäftsjahr Vorjahr

€ €

1.398.148,02 1.265.430,00

Dieser Rückstellungsbetrag setzt sich im Wesentlichen aus Prüfungskosten, Verpflichtungen aus Grundstücksgeschäften, unterlassenen Instandhaltungen im Verwaltungs- und Infrastrukturbereich und ausstehenden Rechnungen zusammen. Die Entwicklung und Details Rückstellungen entwickelten sich entsprechend der Darstellung 6.6 Übersichten - Rückstellungsspiegel.

45

Jahresabschluss 2014 | Anhang zum Jahresabschluss

Verbindlichkeiten Geschäftsjahr Vorjahr

23,9 % der Bilanzsumme 21,5 % der Bilanzsumme

(Bilanzposition 4)

€ €

43.351.914,39 39.377.651,77

Eine Verbindlichkeit ist der Anspruch eines Dritten gegen die Stadt Mühlheim am Main aus einem Schuldverhältnis. Das Schuldverhältnis kann auf Grund öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Grundlage bestehen. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Aufgliederung und die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten werden in der Übersicht über die Verbindlichkeiten gem. § 52 Abs. 2 der Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung vom 27. Dezember 2011 (GemHVO) dargestellt -siehe 6.5 Übersichten – Verbindlichkeitenspiegel.

Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen Geschäftsjahr Vorjahr

12,6 % der Bilanzsumme 12,9 % der Bilanzsumme

(Bilanzposition 4.2)

€ €

22.812.081,53 23.538.297,70

Im Berichtsjahr 2014 wurden keine neuen Darlehen für Investitionszwecke aufgenommen. Für alle Darlehen wurden die jährlich vereinbarten Tilgungsleistungen (rd. T€ 725) termingerecht vorgenommen. Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen setzen sich zusammen aus: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichen Kreditgebern Sonstige Verbindlichkeiten aus Krediten

€ € €

22.572.747,68 224.681,16 14.652,69

Diese Verbindlichkeiten resultieren ausschließlich aus Investitionskrediten und aus abgegrenzten Zinsverbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für die Liquiditätssicherung Geschäftsjahr Vorjahr

10,5 % der Bilanzsumme 7,9 % der Bilanzsumme

(Bilanzposition 4.3)

€ €

19.054.584,25 14.417.613,07

Der negative Kontokorrentsaldo der Sparkasse-Langen-Seligenstadt (Kassenkredit) aus dem Vorjahr hat sich geringfügig von € 417.613,07 um € 136.971,18 auf € 554.584,25 zum 31. Dezember 2014 erhöht. Zusätzlich wurde der Kassenbestand um Mio. € 4,5 durch weitere Kassenkredite bei der BayernLB verstärkt.

Verbindlichkeiten aus Zuweisungen, Zuschüssen Geschäftsjahr Vorjahr

< 1 % der Bilanzsumme < 1 % der Bilanzsumme

(Bilanzposition 4.5)

€ €

55.208,79 46.963,17

Die Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen zeigen offene Posten an die Mühlheimer Vereinswelt, die periodisiert noch das Haushaltsjahr 2014 betreffen, aber erst zum Anfang des Jahres 2015 gezahlt wurden.

46

Jahresabschluss 2014 | Anhang zum Jahresabschluss

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Steuern und steuerähnl. Abgaben

(Bilanzposition 4.6) (Bilanzposition 4.7)

€ €

771.765,86 584.053,46

Geschäftsjahr Vorjahr

< 1 % der Bilanzsumme < 1 % der Bilanzsumme

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich um die Buchungen von Rechnungen für Leistungen, die in 2014 erbracht wurden, Zahlungen aber erst in 2015 geleistet werden konnten. Durch eine periodengerechte Zuordnung können eingehende Rechnungen, die das Haushaltsjahr 2014 betreffen, noch bis Mitte Februar des Folgejahres verbucht werden. Wesentlichen Anteil haben Verbindlichkeiten aus investiven Maßnahmen.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, Sondervermögen und Beteiligungen (Bilanzposition 4.8) Geschäftsjahr Vorjahr

< 1 % der Bilanzsumme < 1 % der Bilanzsumme

€ €

263.949,21 376.450,12

Hierbei handelt es sich um Verbindlichkeiten der Stadt Mühlheim am Main gegenüber der Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH, der ImmoService Mühlheim am Main GmbH, der Bürgerhaus Mühlheim am Main GmbH und des Abwasserverbandes Untere Rodau. Die Verbindlichkeiten der Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH beinhalten die Jahresabrechnung der Straßenbeleuchtung in Höhe von ca. T€ 271 für 2014 (Rechnungseingang in 2015).

Sonstige Verbindlichkeiten Geschäftsjahr Vorjahr

< 1 % der Bilanzsumme < 1 % der Bilanzsumme

(Bilanzposition 4.9)

€ €

394.324,75 414.274,25

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden die sogenannten durchlaufenden Gelder bzw. ein Großteil der Verwahrkonten verbucht: Verbindlichkeiten aus Lohn- u. Kirchensteuer Amt für Straßen und Verkehr Schlussprüfung S-Bahn Kautionen Verbindlichkeiten an Mitarbeiter Übrige sonstige Verbindlichkeiten Kreditorische Debitoren

€ € € € € €

Passive Rechnungsabgrenzungsposten Geschäftsjahr Vorjahr

2,4 % der Bilanzsumme 2,4 % der Bilanzsumme

223.335,46 60.600,00 66.175,80 8.300,63 35.841,86 71,00 (Bilanzposition 5)

€ €

4.420.844,53 4.357.678,77

Mit Einführung der doppischen Haushaltsführung besteht die gesetzliche Verpflichtung die Erträge der Grabnutzungsgebühren periodengerecht abzugrenzen (§ 45 Abs. 2 der Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung vom 27. Dezember 2011 (GemHVO) Rechnungsabgrenzungsposten i.V.m. VV Nr. 4 zu § 45). Passive Rechnungsabgrenzungen (PRAP) sind Einnahmen, die nach dem Abschlussstichtag (31.12.) Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (25 Jahre

47

Jahresabschluss 2014 | Anhang zum Jahresabschluss

Grabnutzungsgebühren), z.B. ist die Mietzahlung für eine Grabstätte sofort für mehrere Jahre zu leisten. Derjenige Teil der Zahlung, der die Folgejahre betrifft, wird in der Bilanz als passiver Rechnungsabgrenzungsposten dargestellt und Jahr für Jahr ertragswirksam aufgelöst und dem Haushalt zugeführt. Der gebildete PRAP für Grabnutzungsgebühren entwickelte sich wie folgt: Schlussbilanz 31.12.2013 Zuführung aus Grabnutzung 2014 Auflösung aus Grabnutzung Vorjahren Schlussbilanz 31.12.2014

€ € € €

4.357.575,77 376.498,71 317.213,95 4.416.860,53

Der Ausweis enthält noch einen geringfügigen Betrag von rd. T€ 4 aus Einnahmen, die das Jahr 2015 betreffen.

48

Jahresabschluss 2014 | Anhang zum Jahresabschluss

5.4

Erläuterungen der Ergebnisrechnung

5.4.1 Erträge Die Summe der ordentlichen Erträge in Höhe von € 47.765.848,68 (VJ € 45.118.541,34) setzt sich zusammen aus:

Privatrechtliche Leistungsentgelte Geschäftsjahr Vorjahr

€ €

1.500.486,56 1.469.143,23

Privatrechtliche Leistungsentgelte umfassen Erträge aus privatrechtlichen Verträgen. Kernbestandteile sind: Erträge aus Erbbaupachten Erträge aus Mieten Erträge aus Grundstückspachten Erträge aus Holzverkauf

€ € € €

869.562,95 384.319,38 84.722,57 72.190,76

€ €

9.010.090,46 8.693.848,26

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Geschäftsjahr

Vorjahr

Die Erträge aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten bestehen weitgehend aus Verwaltungs- und Benutzungsgebühren. Zu nennen sind insbesondere Gebühren die in den Bereichen Bürgerservice, Personenstandswesen, Ordnungs- und Verkehrswesen anfallen. Die ausgewiesenen Benutzungsgebühren betreffen unter anderem die Kindertagestätten, die Friedhöfe, die Müllbeseitigung, die Musikschule, die Volkshochschule und die Abwasserbeseitigung. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um: Verwaltungsgebühren, allgemein Verwaltungsgebühren Ausweise, etc. Verwaltungsgebühren Zulassungen Benutzungsgebühren (Brandschutz, VHS, Sportanlagen etc.) Benutzungsgebühren (Abwasserbeseitigung) Benutzungsgebühren (Müllbeseitigung) Benutzungsgebühren Kita's Benutzungsgebühren Hort Gebühren f. Verpflegung Benutzungsgebühren Musikschule Erträge Bußgelder/Verwarnungen Gebühren Bestattungswesen Erträge Grabnutzungsgebühren

€ € € € € € € € € € € € €

160.050,49 124.094,75 440.379,96 180.747,69 3.356.646,07 2.439.648,20 522.305,93 334.280,78 532.560,69 218.444,40 247.155,76 130.956,50 322.819,24

49

Jahresabschluss 2014 | Anhang zum Jahresabschluss

Kostenersatzleistungen und -erstattungen Geschäftsjahr Vorjahr

€ €

454.597,01 1.827.646,66

Hierunter fallen Erträge für erbrachte Leistungen an Bund, Land, Kreis, Gemeinden, Zweckverbände, private und verbundene Unternehmen. Die größten Anteile sind Erstattungen privater Unternehmen (z.B. Erlöse aus dem Verkauf von Altpapier) in Höhe von € 139.485,96, Verwaltungskostenerstattungen von verbundenen Unternehmen in Höhe von € 139.997,00 sowie Erstattungen aus den Hausanschlüssen in Höhe von € 107.693,71. Mit Einführung der „Konzernrechnung“ für die Kommunen in 2015 sind organisatorische und verwaltungstechnische Umstrukturierungen notwendig geworden. So müssen alle gegenseitigen Leistungsbeziehungen neutralisiert werden. Dies gilt im gleichen Maße auch für die innerstädtischen Leistungsverrechnungen. Aus diesem Grund werden erstmals ab dem Jahresabschluss 2014 diese internen Leistungen nicht mehr unter Kostenersatzleistungen und -erstattungen in der Summe der ordentlichen Erträge gezeigt, sondern in der internen Leistungsverrechnung auf Produktebene gezeigt. Steuern und steuerähnliche Erträge Geschäftsjahr Vorjahr

€ €

27.016.786,32 22.358.044,41

Unter Steuern werden sämtliche direkt erhobenen Steuererträge sowie die Gemeindeanteile an Einkommen- und Umsatzsteuer ausgewiesen. Gemeindeanteil Einkommensteuer Gemeindeanteil Umsatzsteuer Grundsteuer A und B Gewerbesteuer Spielapparatesteuer Hundesteuer

€ € € € € €

15.247.035,35 743.747,03 4.579.830,38 6.291.054,93 108.192,82 46.925,81

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist gegenüber dem Vorjahr um rund Mio. € 2,2 gestiegen. Die Erwartungen aus dem Haushaltsansatz wurden somit übertroffen. Die Erhöhung des Gewerbesteuermessbetrages von 350% auf 380% spiegelte sich mit einer Mehreinnahme von Mio. € 1,9 wider. Ebenfalls wirkte sich die Anhebung des Messbetrags (von 390% auf 450%) für die Grundsteuer B mit einem Mehrertrag von T€ 611 aus. Erträge aus Transferleistungen Geschäftsjahr Vorjahr

€ €

1.053.945,65 1.093.575,20

Die Erträge betreffen ausschließlich die Ausgleichsleistungen nach dem Familienausgleichsgesetz und liegen in 2014 rd. T€ 29 über dem Haushaltsansatz.

50

Jahresabschluss 2014 | Anhang zum Jahresabschluss

Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen Geschäftsjahr Vorjahr

€ €

6.074.221,00 7.336.196,73

Hierunter sind Erträge erfasst, die durch Dritte (z.B. Land) zur finanziellen Unterstützung der Stadt Mühlheim am Main ohne Gegenleistungsanspruch gezahlt werden. Kernbestandteile sind die Schlüsselzuweisung nach dem FAG in Höhe von € 4.742.103,00 (VJ € 6.136.625,00) und sonstige Landeszuweisungen im Wesentlichen für Kindertageseinrichtungen in Höhe von € 1.304.189,37 (VJ € 1.176.623,06). Die Berechnung der Schlüsselzuweisung für 2014 führte zu Minderträgen, die im Haushaltsansatz berücksichtigt waren. Erträge aus der Auflösung von SoPo (Sonderposten) Geschäftsjahr Vorjahr

€ €

1.231.638,89 876.388,32

Bei Erträgen aus aufgelösten Investitionszuwendungen und -beiträgen handelt es sich um Erträge, die nicht direkt im Zusammenhang mit der kommunalen Leistungserstellung stehen, sondern der Stadt zum Beispiel aus staatlichen Haushaltsmitteln für Investitionen oder aus Erschließungsbeiträgen Dritter zur Verfügung gestellt werden. Diese Zuwendungen und Beiträge sind analog zur Abschreibung des Anlagevermögens über deren Nutzungszeitraum aufzulösen. Mit der Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung vom 27. Dezember 2011 (GemHVO) wird die Zuordnung der früheren „Zweckgebundenen Gebührenausgleichsrücklage“ neu geregelt. Die Bildung eines Sonderpostens für den Gebührenausgleich ist gesetzlich verbindlich. Eine Bildung hat auch bei negativem Jahresergebnis zu erfolgen. Der Sonderposten für den Gebührenhaushalt soll Gebührenschwankungen über den Gebührenkalkulationszeitraum ausgleichen. Die Stadt Mühlheim am Main führt Sonderposten für den Gebührenausgleich für die Bereiche Abwasser- und Abfallentsorgung. In 2014 wurden für den Bereich Abwasser T€ 155 und den Bereich Müll T€ 189 ertragswirksam aufgelöst (Vorjahr € 0,00). Sonstige ordentliche Erträge Geschäftsjahr Vorjahr

€ €

1.424.082,79 1.463.698,53

€ €

1.180.831,74 141.583,41

Hierunter fallen im Wesentlichen: Erträge aus Konzessionsabgaben Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen

Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen resultieren im Wesentlichen aus der Reduzierung der Altersteilzeitrückstellung.

51

Jahresabschluss 2014 | Anhang zum Jahresabschluss

5.4.2 Aufwendungen Die Summe der ordentlichen Aufwendungen in Höhe von € 53.606.106,71 (VJ € 52.742.263,04) setzt sich zusammen aus: Personalaufwendungen Geschäftsjahr Vorjahr

€ €

14.875.776,97 14.272.130,22

Personalaufwendungen sind Aufwendungen aus der Beschäftigung von Mitarbeiter/innen und Beamten/innen im aktiven Dienst. Beschäftigtenentgelte Dienstbezüge Beamte Soziale Abgaben und Leistungen

€ € €

11.131.886,40 575.280,79 3.168.609,78

€ €

1.439.876,58 844.866,81

Versorgungsaufwendungen Geschäftsjahr Vorjahr

Versorgungsaufwendungen resultieren aus Leistungsverpflichtungen gegenüber Versorgungsempfängern. Versorgungskasse für Beamte Zuführung Pensions-/Beihilferückstellungen

€ €

509.284,58 930.592,00

Bei den Rückstellungen für Pension-/Beihilfe ist es in 2014 zu einer Zuführung von rd. T€ 931 gekommen. Die Berechnung des Rückstellungsbedarfs (zum 12.12. eines jeden Jahres) erfolgt jährlich durch die Versorgungskasse Darmstadt. Als Berechnungsgrundlagen liegen die Richttafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde, die für versicherungsmathematische Hochrechnungen allgemein anerkannt sind. Gemäß § 41 Abs. 5 der Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung vom 27. Dezember 2011 (GemHVO) wurde für die Berechnung des Teilwerts ein Rechnungszinsfuß von 6 v.H. angesetzt. Diese Aufwendungen/Erträge sind zahlungsunwirksam und direkt nicht von der Stadt Mühlheim am Main beeinflussbar. Ein hierdurch entstandener erheblicher Mehraufwand gegenüber dem Planansatz für die Zuführung der Pensions-/Beihilferückstellungen wurde umfänglich und zeitnah dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung mitgeteilt. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Geschäftsjahr Vorjahr

€ €

10.960.676,75 11.324.531,56

Hierunter sind sämtliche Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen und die Beschaffung von Geschäftsmitteln enthalten. Wesentliche Aufwendungen sind: Geschäftsaufwendungen Verbrauchs- und Reinigungsmaterial Bewirtschaftungskosten Energie Bewirtschaftungskosten Treibstoffe

€ € € €

262.605,63 92.003,10 1.197.668,68 65.365,65

52

Jahresabschluss 2014 | Anhang zum Jahresabschluss

Dienst- und Schutzkleidung Lehr- und Unterrichtsmaterial Verpflegungskosten Kindertageseinrichtungen Aufwandsentschädigungen und sonstige Fremdleistungen Aufwand externe DV-Leistungen Instandhaltung Gebäude/Außenanlagen Instandhaltung Einrichtungen/Ausstattungen Instandhaltung Fahrzeuge Instandhaltung Infrastrukturvermögen Aufwand Entsorgungsleistung Aufwand Straßenbeleuchtung Aufwand Straßenreinigung/Winterdienst Fremdreinigungsleistungen Sonst. Bewirtschaftungskosten Mieten und Pachten Aufwand Leasing Telefonkosten Versicherungsbeiträge Rechts- und Beratungskosten Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentation Aus- und Weiterbildung Beiträge an Verbände Porto und Versand

€ € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € €

41.793,43 43.374,34 208.458,29 752.028,83 381.437,07 668.824,17 497.635,44 152.159,97 1.738.487,69 2.209.628,14 500.677,81 69.554,78 470.029,84 189.670,01 193.207,54 294.603,69 73.540,75 291.487,27 231.262,29 75.176,62 96.809,87 43.890,61 43.284,23

Wesentliche Veränderungen zum Vorjahr ( T€ 100) zeigen sich in den Bereichen: Wie bereits erwähnt müssen die internen Leistungen bereinigt und gesondert ausgewiesen werden. Der Posten Aufwand für Stadtreinigung und Winterdienst enthält nunmehr nur noch die Leistungen von Dritten. Die Leistungen des Personals vom Bauhof, werden in der Position interne Verrechnung dem Produkt belastet. Bedingt durch die grundlegende Sanierung der Dietesheimer Str. 43, kam es zu den Mehraufwendungen für Instandhaltung, die auch im Haushaltsplan 2014 Berücksichtigung fanden. Die Kosten für die Instandhaltung von Infrastrukturvermögen stieg gegenüber dem Vorjahr um rund T€ 124. Die Zuführung in den Sonderposten Abwasser war um rund T€ 365 niedriger als im Vorjahr, für den Sonderposten Müllbeseitigung erfolgte keine Zuführung. Abschreibungen Geschäftsjahr Vorjahr

€ €

2.849.784,58 2.522.130,36

Unter Abschreibung wird der Werteverzehr des Vermögens des Haushaltsjahres 2014 abgebildet. Details werden im Anlagenspiegel (6.1 Übersichten - Übersicht über den Stand des Anlagevermögens) dargestellt.

53

Jahresabschluss 2014 | Anhang zum Jahresabschluss

Aufwendungen für Zuweisungen / Zuschüsse Geschäftsjahr Vorjahr

€ €

3.789.277,69 3.485.077,55

Zahlungen für konsumtive Zwecke ohne direkte Gegenleistung werden unter Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüssen abgebildet. Hierunter fallen im Wesentlichen an: Zuschüsse Vereine / Sport / Soziale Einrichtungen Zuschüsse kirchliche Kindergärten Zuschüsse sonstige Kindergärten Erstattungen an Kreis/Gemeinde Zuschuss an Bürgerhaus Mühlheim am Main GmbH Naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe Land Hessen Erstattungen an verb. Unternehmen Sonstige Zuschüsse

€ € € € € € € €

699.136,15 1.783.493,92 484.303,38 398.350,12 300.000,00 33.577,75 47.573,59 42.842,78

Eine wesentliche Abweichung betrifft die Zuschüsse Vereine / Sport / Soziale Einrichtungen, hier wurden rd. T€ 237 mehr verausgabt als im Vorjahr. Unter anderem für Minikindergarten FMK, Tagesmütter und für die Übernahme des Kindergartens Hallgarten von FMK. Die Mehrausgaben fanden im Haushaltsplan Berücksichtigung. Der Zuschuss für kirchliche Kindergärten war ebenfalls um T€ 105 höher als im Vorjahr. Eine Minderung in Höhe von T€ 98 betrifft die Erstattungen an Gemeinden betreffend die Koordination eigener und fremder Einrichtungen. Hier stehen noch einige zu zahlende Gemeindeanteile aus dem Vorjahr, insbesondere der Anteil an die Stadt Offenbach aus. Dafür wurde eine Rückstellung in Höhe von rd. T€ 155 ergebniswirksam zugeführt. Steueraufwendung und gesetzliche Umlagen Geschäftsjahr Vorjahr

€ €

19.672.508,13 20.274.935,84

Hierunter sind Zahlungen auf Grund von gesetzlichen und vertraglichen Umlageverpflichtungen dargestellt, die mehrheitlich aus der Verteilung der Steuerkraft resultieren. Umlage an den AUR Umlage an den WUR Kompensationsumlage Kreisumlage Schulumlage Umlage Planungsverband Ffm. Gewerbesteuerumlage

€ € € € € € €

1.648.507,00 48.662,00 503.735,03 10.148.695,00 6.357.876,00 130.269,36 834.763,74

54

Jahresabschluss 2014 | Anhang zum Jahresabschluss Vorjahr

2014

Abweichungen

Umlage an den AUR



1.683.212,00

1.648.507,00

-34.705,00

Umlage an den WUR



47.425,00

48.662,00

1.237,00

Kompensationsumlage



508.921,26

503.735,03

-5.186,23

Kreisumlage



8.453.313,00

10.148.695,00

1.695.382,00

Schulumlage



6.683.833,00

6.357.876,00

-325.957,00

Zuführung Rückstellung Kreis-/Schulumlage



1.735.667,00

0,00

-1.735.667,00

Umlage Planungsverband Ffm.



127.257,48

130.269,36

3.011,88

Gewerbesteuerumlage



1.035.307,10

834.763,74

-200.543,36

20.274.935,84

19.672.508,13

-602.427,71

€ €

18.206,01 18.590,70

Sonstige ordentliche Aufwendungen Geschäftsjahr Vorjahr

Diese Position beinhaltet ausschließlich Grund- und KFZ-Steuern. Finanzergebnis Geschäftsjahr Vorjahr

€ €

-335.606,68 -579.345,28

Das Finanzergebnis besteht aus Finanzerträgen abzüglich der Finanzaufwendungen. Finanzerträge Vorjahr € 315.558,98



578.324,80

Gewinnanteile Maingau Gewinnanteile Sparkassenzweckverband Zinserträge aus Steuernachforderungen Zinserträge aus Stundungen Sonstige Finanzerträge

€ € € € €

101.807,48 67.968,67 336.675,00 16.090,46 55.783,19

Die wesentliche Abweichung resultiert aus einer Gewerbesteuer-Nachveranlagung. Dies führte analog zu einer erheblichen, einmaligen Steigerung der Zinserträge für Steuernachforderungen in Höhe von rd. T€ 285. Andere gravierende Abweichungen sind nicht zu verzeichnen. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Vorjahr € 894.904,26



913.931,48

Zinsen für Darlehen Zinsen für Kassenkredite Zinsdienstumlage Konjunkturprogramm Zinsen Steuererstattungen/Sonstiger Zinsaufwand

€ € € €

709.923,80 122.217,82 64.559,73 17.230,13

55

Jahresabschluss 2014 | Anhang zum Jahresabschluss

Obwohl sich die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen und Kassenliquidität gegenüber dem Vorjahr erhöht haben, sind die Zinszahlungen in 2014 für Darlehen und Kassenkredite kaum wahrnehmbar gestiegen. Das ist einzig dem immer noch historisch niedrigen Zinsniveau geschuldet und stellt für die Zukunft ein nicht zu vernachlässigendes Risiko dar. Bei einer Zinssteigerung von nur einem Prozentpunkt würde der Zinsaufwand regelrecht explodieren. Außerordentliches Ergebnis Geschäftsjahr Vorjahr

€ €

2.048.710,11 667.859,61

Im außerordentlichen Ergebnis werden vor allem die Erträge/Aufwendungen aus Veräußerungen des Anlagevermögens sowie periodenfremde Aufwendungen und Erträge verbucht. Wesentlicher Bestandteil des außerordentlichen Ergebnisses ist die Auflösung der Rückstellung für die Schlüsselzuweisung. Hier wurden Mio. € 1,45 aufgelöst. Die Bildung der Rückstellung wurde in 2013 aufgrund einer erhöhten Gewerbesteuerfestsetzung 2012 vorgenommen. Die Erträge aus der Veräußerung des Anlagevermögens betragen ca. T€ 622.

5.5 Erläuterungen der Finanzrechnung Die Gesamtfinanzrechnung gibt die reinen Informationen über alle Zahlungsströme sowie die Zahlungsmittelbestände der Stadt Mühlheim am Main. Sie stellt dar, wie die finanziellen Mittel erwirtschaftet und welche zahlungswirksamen Investitionsund Finanzierungsmaßnahmen vorgenommen wurden. Die Finanzrechnung wird in drei Stufen differenziert: Finanzmittelfluss aus Verwaltungstätigkeit Finanzmittelfluss aus Investitionstätigkeit Finanzmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit Zusammen mit dem Finanzmittelbestand am Anfang der Periode werden die Finanzmittelflüsse zum Finanzmittelbestand am Ende der Periode summiert. Der Finanzmittelbestand beinhaltet alle für das Cash-Management relevanten Bilanzbestandteile. Die Stadt Mühlheim am Main hat zu Beginn des Wirtschaftsjahres 2014 einen Finanzmittelbestand von € -354.889,90. Die Summe der Finanzmittelflüsse und damit die zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes beträgt € -18.850,88. Hierdurch verändert sich der Finanzmittelbestand zum 31.12.2014 auf € -373.740,78. Dies entspricht dem in der Finanzrechnung ausgewiesenen Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres. Die Aufnahme der Kassenkredite zur Liquiditätssicherung in Höhe von insgesamt Mio. € 18,5 bei der Bayern LB und der Sparkasse Langen Seligenstadt werden als Einzahlungen in der Finanzrechnung abgebildet. Um diese Summe muss der komplette Kassenfehlbetrag auf € -18.873.740,78 erhöht werden. Aus der laufenden Verwaltungstätigkeit ergibt sich ein Finanzmittelfehlbedarf in Höhe von € -3.779.031,78 (siehe Zeile 19 der Finanzrechnung - Muster 16).

56

Jahresabschluss 2014 | Anhang zum Jahresabschluss

Finanzmittelfehlbedarf aus laufender Investitionstätigkeit Geschäftsjahr Vorjahr

€ €

-97.666,24 -3.142.693,40

Einzahlungen aus Investitionszuweisungen und – zuschüssen sowie aus Investitionsbeiträgen > € 10.000,00 Vorjahr € 266.470,15



423.373,25

- Landeszuschuss für Straßen - Landeszuschuss für Ausbau Kanal - Allgemeiner Investitionszuschuss Land - Landeszuschuss Umrüstung Digitalfunk Feuerwehr

€ € € €

274.200,00 32.243,40 104.000,00 11.007,15

Einzahlungen aus Abgängen von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens und des immateriellen Anlagevermögens Vorjahr € 920.029,34



1.509.684,11

- Erlöse aus Grundstücken und Bauten - Erlöse aus Abgang Löschfahrzeug

€ €

1.498.684,11 11.000,00

Einzahlungen aus Abgängen von Vermögensgegenständen des Finanzanlagevermögens > € 10.000,00 Vorjahr € 62.537,48



80.934,70

- Tilgung Darlehen der Wohnbau Mühlheim GmbH - Tilgung Darlehen von Montessori Mainbogen e.V. - Tilgung Darlehen von Gemeinn. Siedlungswerk GmbH

€ € €

57.684,58 10.000,00 11.043,90

Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und immaterielle Anlagevermögen > € 10.000,00 Vorjahr € 2.891.730,37



1.636.658,30

- Auszahlungen für dem Erwerb von Grundstücken - Modernisierungs-/Umbaumaßnahmen Rathaus - Außenanlagen Kita Bürgerpark - Außenanlagen Kita Schlesierstraße - Umbaumaßnahmen Kindervilla Basalto - Umbau Maßnahmen Jugendzentrum - Ausbau Sudetenstraße (L 18) - Kanalausbau Jahn-, Lessing- und Kreuzstraße - Kanalausbau Obertshäuser Straße - Kanalausbau Sudetenstraße (L18) - Renaturierung Rodau und Brühlbach Lämmerspiel - Neu-/Ersatzbeschaffungen Verwaltung - Neu-/Ersatzbeschaffungen EDV - Umstellung auf Digitalfunk - Mannschaftstransportfahrzeug - Neu-/Ersatzbeschaffungen Brandschutz - Modernisierungen Spielplätze - Geringwertige Wirtschaftsgüter (GwG)

€ € € € € € € € € € € € € € € € € €

275.969,40 280.248,96 25.329,41 26.950,08 57.177,47 49.564,12 17.512,32 45.023,33 280.839,72 31.484,56 34.960,04 23.324,23 109.866,73 12.865,85 41.109,38 65.072,09 169.046,93 69.635,61

57

Jahresabschluss 2014 | Anhang zum Jahresabschluss

Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen Vorjahr € 1.500.000,00



475.000,00

- Das Stammkapital der Wohnbau Mühlheim GmbH wurde von der Stadt als Gesellschafter um T € 475 erhöht. Finanzmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit Geschäftsjahr

Vorjahr

€ €

-674.390,90 3.437.637,30

Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und inneren Darlehen für Investitionen Vorjahr € 4.000.000,00



0,00

Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und inneren Darlehen für Investitionen Vorjahr € 562.362,70



674.390,90

- Kredittilgung für Darlehensumschuldung - Auszahlungen für die Tilgung von Krediten

€ €

0,00 674.390,90

Finanzmittelüberschuss aus haushaltsunwirksamen Zahlungsvorgang Geschäftsjahr

Vorjahr

€ €

4.532.238,04 2.689.057,18

Hier werden alle Zahlungsströme abgebildet, die keinen direkten Einfluss auf den Haushalt der Stadt Mühlheim am Main nehmen (z.B. Ein-/Auszahlungen in Verbindung mit der Fehlbelegungsabgabe, Verwahr- und Vorschusskonten, etc.). Mit € -16.000.000,00 schlägt hier die Auszahlung für die Tilgung von Liquiditätskrediten zu Buche. Unter haushaltsunwirksamen Einzahlungen für die Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung werden € 20.500.000,00 ausgewiesen. In Summe zeigt sich hier, dass in 2014 zur Liquiditätssicherung Kassenkredite in Höhe von Mio. € 4,5 zusätzlich in Anspruch genommen werden mussten (Vorjahr Mio. € 2,5). Der Gesamtbestand an kurz- bzw. mittelfristigen Kassenkrediten zur Liquiditätssicherung beträgt zum 31. Dezember 2014 Mio. € 18,5 Hierzu addiert sich ein laufender Kontokorrentüberziehungskredit von ca. T€ 555.

58

Jahresabschluss 2014 | Anhang zum Jahresabschluss

5.6

Weitere Angaben

5.6.1 Bürgschaften und weitere finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag für Darlehen aus übernommenen Bürgschaften der Stadt Mühlheim am Main zeigt sich wie folgt: Wohnbau Mühlheim am Main GmbH Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH SOM Sozialstation Mühlheim gGmbH

€ € €

1.931.249,18 16.294.942,35 710.000,00

Es bestehen Verpflichtungen aus Leasingverträgen innerhalb der nächsten 5 Jahre von insgesamt T€ 340 (VJ T€ 455). Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen belaufen sich auf T€ 6.298 (VJ T€ 6.415). Hier sind im Wesentlichen beinhaltet: Straßenbeleuchtungsvertrag / Wärmeliefervertrag Rathaus.

5.6.2 Fremde Finanzmittel Fremde Finanzmittel sind dadurch gekennzeichnet, dass die Finanzmittelflüsse für einen Dritten auf dessen Rechnung vereinnahmt und an einen Dritten abgeführt oder für einen Dritten Beträge verausgabt und von diesem erstattet werden (§ 15 Absatz 2 der Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung vom 27. Dezember 2011 - GemHVO). Diese durchlaufenden Mittel der Stadt Mühlheim am Main werden nachstehend übersichtsweise angegeben: - Spendenkonto Sandebeck Stiftung



17.348,25

5.6.3 Beschäftigte Zum 31.12.2014 waren bei der Stadt Mühlheim am Main 292 Stellen besetzt, davon laut Stellenplan 11 Beamte und 281 Beschäftigte.

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Jahresabschluss 2014 | Anhang zum Jahresabschluss

5.6.4 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats 

Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Mühlheim am Main

SPD Bill, Yannic von Hermanni, Ernst Kawecki, Lieselotte Mollbach, Gabriele Palm, Rosemarie Schmunck, Gabriele Witzani, Walter

Buschhaus, Stephan Hornung , Sylvia Lehr, Doris Müller, Matthias Rocker, Richard Schmunck, Karlheinz Zöller, Dr. Nadja

Fonzetti, Josef (ab 28.08.) Kähni, Anke Marjanovic, Ivica (bis 15.08.) Neunobel, Ludwig Schmidt, Thomas Winter, Harald

Helmle, Peter Krey, Dr, Alexander Müller, Petra Schneider, Christine

Hennig, Frank Krey, Dieter Ruhr, Johanna Schwabe, Marius

Feig, Bernhard Schefer, Maria-Elisabeth

Müller, Robert Westphal, Volker

Jung, Norbert Stein, Annette

Ries, Dr. Jürgen Weigert, Helmut

CDU Gramlich, Daniela Kilian, Peter Meinel, Richard Rupp, Michael Sondergeld, Dr. Manfred

GRÜNE Adam-Höhn, Ingrid Schäfer, Dr. Arne

BÜRGER Herbert, Helmut Schneider, Petra

FDP Klaus Weyer 

Mitglieder des Magistrats der Stadt Mühlheim am Main

Bürgermeister Daniel Tybussek Stadtrat Peter Hildebrand Stadträtin Martina Chatzis Stadtrat Dr. Jan Winkelmann

Erste Stadträtin Gudrun Monat Stadträtin Ingeborg Fischer Stadtrat Dieter Dickmann Stadtrat Bernd Klotz

Stadtrat Karl-Heinz Stier Stadtrat Wilfried Bodensohn Stadträtin Erika Sickenberger

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