2012) 11. Dezember 2012

MARKT ERGOLDSBACH E-026/8 NIEDERSCHRIFT (Nr. 06/2012) über die Sitzung des Bauausschusses Ergoldsbach am 11. Dezember 2012 im Rathaus-Sitzungssaa...
Author: David Hoch
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MARKT ERGOLDSBACH E-026/8

NIEDERSCHRIFT

(Nr. 06/2012)

über die Sitzung des Bauausschusses Ergoldsbach am

11. Dezember 2012

im Rathaus-Sitzungssaal.

Anwesend: Erster Bürgermeister Ludwig Robold, Vorsitzender die Mitglieder des Bauausschusses Franz Deinhart Karl-Heinz Böhm Josef Rosenwirth Helmuth Radlmeier Georg Eichstetter Maximilian Wittmann Josef Paintner Johann Hummel

Abwesend: keiner

Sonstige Anwesende: keine

Schriftführer:

VFA Franz Kerscher

Beginn: 19:00 Uhr

Ende: 20:45

Zuhörer:

keine

Presse:

keine

Die Beschlussfähigkeit im Sinne des Art. 47 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung war gegeben.

BA – 11. Dezember 2012 Nr. 06

Tagesordnung:

A) Öffentlicher Teil: P. 1

Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 12.09.2012

P. 2

Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 28 „Blumenstraße – Süd“ von Herrn Gerhard Sammer auf Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Dahlienstraße 10

P. 3

Bauantrag von den Herren Shaqir und Agron Dibra auf Neubau von zwei Autopolierwerkstätten mit Betriebsleiterwohnungen auf den Grundstücken Flst.Nr. 877/11, 877/21 und 877/22, Gemarkung Iffelkofen, Gewerbestr. 12 in Jellenkofen

P. 4

Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5 „Sportplatzsiedlung“ von Frau Gisela Schultes-Duschek auf Errichtung einer Doppelgarage in Ergoldsbach, Schillerstraße 3

P. 5

Nutzungsänderung des Herrn Emad Ayub Saadi zur Errichtung eines Imbisses mit Straßenverkauf und Sitzplätzen auf dem Grundstück Rottenburger Str. 12 in Ergoldsbach

P. 6

Verbandsschule Ergoldsbach; hier: Sanierung der Lehrer-WC’s

P. 7

Errichtung eines Gehweges an der Rosemeyerstraße entlang des Bauhofgeländes

P. 8

Antrag des Tennisclubs Ergoldsbach auf Asphaltierung des Zuganges zur Tennishalle

P. 9

Neubau der B 15 neu bei Siegensdorf; hier: Umverlegung des öffentlichen Feld- und Waldweges bei Bau-km 38+200 bis ca. Bau-km 38+420 Ost

P. 10

Vollzug der Straßenverkehrsordnung; hier: Anordnung der erforderlichen Verkehrszeichen für den Bahnübergang auf dem öffentlichen Feld- und Waldweg, Flst.Nr. 2412, Gemarkung Oberergoldsbach in Pfellnkofen

P. 11

Vollzug der Straßenverkehrsordnung; hier: Antrag der Eheleute Jochen und Nadja Bürkle zur Errichtung von Bremsschwellen in der Rosemeyerstraße

P. 12

Vollzug der Straßenverkehrsordnung; hier: Anordnung der erforderlichen Verkehrszeichen für die neue Straße „Am Alten Sägewerk“ in Ergoldsbach

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P. 13

Widmung der Straße „Am Alten Sägewerk“, Flst.Nr. 853/11, Gemarkung Ergoldsbach, zu einer Ortsstraße gem. Art. 6, Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)

P. 14

Aufstufung eines Teilstückes des öffentlichen Feld- und Waldweges, Flst.Nr. 1186, Gemarkung Oberergoldsbach, zur Ortsstraße „Kirchbergstraße“ in Kläham

P. 15

Mitteilungen, Berichte und Anfragen

B) Nichtöffentlicher Teil:

Sitzungsverlauf:

A) Öffentlicher Teil:

P. 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 12.09.2012 Mit 9 : 0 Stimmen wurde die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 12.09.2012 genehmigt.

P. 2 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 28 „Blumenstraße – Süd“ von Herrn Gerhard Sammer auf Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Dahlienstraße 10 Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass Herr Gerhard Sammer auf seinem Grundstück, Dahlienstraße 10 in Ergoldsbach einen Carport errichten will. Hierzu ging am 23.11.2012 ein Antrag von Herrn Gerhard Sammer auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 28 „Blumenstraße-Süd“ beim Markt Ergoldsbach ein. Der Carport selbst ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b BayBO genehmigungsfrei. Wegen der Baugrenzüberschreitung ist eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 28 „Blumenstraße-Süd“ erforderlich. -3-

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Der Carport soll 5 Meter lang und 5,50 Meter breit errichtet werden. Somit hat der Carport eine Gesamtfläche von 27,50 m². Im Bebauungsplan Nr. 28 „Blumenstraße-Süd“ ist unter Punkt 3.1 eine „Baugrenze“ festgelegt. Die Baugrenze wird um 5 m südlich überschritten. Die Nachbarunterschriften und die erforderliche Abstandsflächenübernahmeerklärung liegen hierfür vollständig vor. Mit 9 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Vom Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 28 “Blumenstraße-Süd“ des Herrn Gerhard Sammer wegen der Errichtung eines Carports in Ergoldsbach, Dahlienstraße 10, wurde Kenntnis genommen und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 28 „BlumenstraßeSüd“ Punkt 3.1 „Überschreitung der Baugrenze“ wird zugestimmt. Der Carport darf nicht in den Luftraum der öffentlichen Verkehrsfläche hineinragen.

P. 3 Bauantrag von den Herren Shaqir und Agron Dibra auf Neubau von zwei Autopolierwerkstätten mit Betriebsleiterwohnungen auf den Grundstücken Flst.Nr. 877/11, 877/21 und 877/22, Gemarkung Iffelkofen, Gewerbestr. 12 in Jellenkofen Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass die Herren Shaqir und Agron Dibra auf den Grundstücken Flst.Nr. 877/11, 877/21 und 877/22, Gemarkung Iffelkofen, im Gewerbegebiet Jellenkofen, Gewerbestr. 12, zwei Autopolierwerkstätten mit Betriebsleiterwohnungen errichten möchten. Die Wohnfläche beläuft sich auf 253,82 m² und die gewerblich genutzte Fläche beträgt 132,44 m². Es werden auf den Baugrundstücken insgesamt 16 Stellplätze errichtet. Für das geplante Bauvorhaben sind folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 19 „Gewerbegebiet Jellenkofen“ erforderlich. Punkt 0.1.1. Bauweise: Da das Grundstück geteilt wurde und die Bauherren gemeinsam eine Autopolierwerkstatt betreiben wollen muss die Grundstücksgrenze überbaut werden. Punkt 9.1.2. Grünflächen im privaten Bereich: Um eine Zufahrtsmöglichkeit zur Werkstatt, Garage und Zugang zum Hauseingang zu haben, muss die Grünfläche im Süden unterbrochen werden.

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Punkt 0.4.2. Sockelhöhe: Die Sockelhöhe wird um 0,50 m überschritten. Geplant sind 0,80 m, im Bebauungsplan festgesetzt sind 0,3 m über Gelände.

Mit 8 : 1 Stimmen wurde beschlossen: Vom Bauantrag der Herren Shaqir und Agron Dibra auf Neubau von zwei Autopolierwerkstätten mit Betriebsleiterwohnungen im Gewerbegebiet Jellenkofen auf den Grundstücken Flst.Nr. 877/11, 877/21 und 877/22, Gemarkung Iffelkofen, Gewerbestr. 12, wurde Kenntnis genommen und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Wegen der geplanten Abweichungen von der Bauweise (geschlossene Bauweise), der Grünflächen im privaten Bereich (Zufahrtserrichtung) und der Überschreitung der Sockelhöhe um 0,50 m wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 19 „Gewerbegebiet Jellenkofen“ gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

P. 4 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5 „Sportplatzsiedlung“ von Frau Gisela Schultes-Duschek auf Errichtung einer Doppelgarage in Ergoldsbach, Schillerstraße 3 Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass Frau Gisela Schultes-Duschek auf Ihrem Grundstück, Schillerstraße 3 in Ergoldsbach eine Doppelgarage errichten möchte. Hierzu ging am 03.12.2012 ein Antrag von Frau Gisela Schultes-Duschek auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5 „Sportplatzsiedlung“ ein. Die Doppelgarage selbst ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b BayBO genehmigungsfrei. Wegen der Baugrenzüberschreitung ist eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5 „Sportplatzsiedlung“ erforderlich. Alle Garagen in dieser Straße stehen auf der rechten Seite. Links über dem Grundstück entlang führt ein Starkstromkabel. Die geplante Doppelgarage mit Flachdach soll nun aus diesen Gründen auch auf der rechten Seite des Grundstücks errichtet werden. Die Doppelgarage soll 6 m lang und 6 m breit errichtet werden. Somit hat die Doppelgarage eine Gesamtfläche von 36 m². Der Stauraum zwischen Garagentor und öffentlicher Verkehrsfläche beträgt 5 m. Im Bebauungsplan Nr. 5 „Sportplatzsiedlung“ ist unter Punkt 2.32 eine „Baugrenze“ festgelegt. Die Baugrenze wird in südliche Richtung um 6 m überschritten. Die Nachbarunterschriften liegen hierfür vollständig vor.

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Mit 9 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Vom Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5 “’Sportplatzsiedlung“ von Frau Gisela Schultes-Duschek wegen der Errichtung einer Doppelgarage in Ergoldsbach, Schillerstraße 3, Flst.Nr. 832/1, Gemarkung Ergoldsbach, wurde Kenntnis genommen und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Wegen der Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5 „Sportplatzsiedlung“ Punkt 2.32 „Überschreitung der Baugrenze“ (südlich um 6 m) wird zugestimmt.

P. 5 Nutzungsänderung des Herrn Emad Ayub Saadi zur Errichtung eines Imbisses mit Straßenverkauf und Sitzplätzen auf dem Grundstück Rottenburger Str. 12 in Ergoldsbach Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass Herr Emada Ayub Saadi auf dem Grundstück Rottenburger Str. 12 in Ergoldsbach einen Imbiss auf einer gewerblichen Nutzfläche von 111,78 m² und einer Gastfläche von 49,88 m² errichten möchte. Diese Fläche war bereits in den Jahren 2002 bis 2011 als Imbiss für Döner-Kebap genehmigt. Im Jahre 2011 wurde dann eine Nutzungsänderung zur Spielothek beantragt und genehmigt. Jetzt soll diese Fläche wieder zu einem Imbiss umgenutzt werden. Die 5 erforderlichen Stellplätze (1 Stellplatz je 10 m² Gastfläche gemäß Nr. 6.1 GaStellV) wurden auf dem Grundstück nachgewiesen.

Mit 9 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Vom Antrag auf Nutzungsänderung des Herrn Emad Ayub Saadi zur Errichtung eines Imbisses auf dem Grundstück Rottenburger Str. 12 in Ergoldsbach wurde Kenntnis genommen und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

P. 6 Verbandsschule Ergoldsbach; hier: Sanierung der Lehrer-WC’s Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass von den Lehrern der Grundschule eine Sanierung der Lehrer-WC’s angeregt wurde. In der letzten Schulverbandssitzung wurde nochmals nachgefragt, wann eine Sanierung durchgeführt wird. Die Bauausschussmitglieder sprachen sich vor einer endgültigen Entscheidung für eine Ortsbesichtigung aus.

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Mit 9 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Vom Antrag der Grundschule Ergoldsbach auf Sanierung der Lehrer-WC’s wurde Kenntnis genommen. In einer der nächsten Bauausschusssitzungen wird wegen dieser Angelegenheit ein Ortstermin durchgeführt.

P. 7 Errichtung eines Gehweges an der Rosemeyerstraße entlang des Bauhofgeländes Herr Bürgermeister Robold teilte mit, dass Herr MGR Johann Hummel am 15.10.2012 die Asphaltierung eines Gehweges entlang des Bauhofgebäudes an der Rosemeyerstraße beantragt hat. Er wurde von mehreren Bürgern darauf angesprochen, dass dieser Bereich als Gehweg genutzt werden könnte. Vor allem für Fußgänger und Kinderwägen wäre die Asphaltierung von großem Nutzen.

Mit 9 : 0 Stimmen wurde beschlossen Vom Antrag des Herrn MGR Johann Hummel auf Asphaltierung eines Gehweges entlang des Bauhofgeländes an der Rosemeyerstraße wurde Kenntnis genommen. Der gemeindliche Bauhof wird im Jahre 2013 eine Befestigung dieser Fläche vornehmen.

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P. 8 Antrag des Tennisclubs Ergoldsbach auf Asphaltierung des Zuganges zur Tennishalle Herr Bürgermeister Robold teile mit, dass Herr Siegfried Schrott vom Tennisclub mit E-Mail vom 15.11.2012 die Asphaltierung des Fußweges zur Tennishalle beantragt hat. Der Schotter ist leider sehr locker und gerade fremde Kinder nutzen dies, um beim Bremsen richtige Furchen zu ziehen. Die Schottersteine liegen daher überall dort, wo sie nicht liegen sollen. Sie liegen im Tennisplatz, Rasen und auf den Treppen. Der lose Untergrund ist auch gerade für Radfahrer sehr gefährlich. Damit die genannten Probleme gelöst werden können, sollte eine Pflasterung bzw. Asphaltierung vorgenommen werden.

Mit 9 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Vom Antrag des Herrn Siegfried Schrott vom 15.11.2012 auf Pflasterung bzw. Asphaltierung des Fußweges zur Tennishalle wurde Kenntnis genommen. Von einer Versiegelung des bestehenden Fußweges soll aus ökologischen Gründen Abstand genommen werden. Der gemeindliche Bauhof wird im Frühjahr 2013 eine Deckschicht ohne Bindemittel mit einer Körnung von 0/11 oder 0/16 aufbringen und mit einem Arbeitsgerät abwalzen.

P. 9 Neubau der B 15 neu bei Siegensdorf; hier: Umverlegung des öffentlichen Feld- und Waldweges bei Bau-km 38+200 bis ca. Bau-km 38+420 Ost Herr Bürgermeister Robold erklärte, dass die Autobahndirektion Südbayern mit Schreiben vom 28.09.2012 und 19.11.2012 mitgeteilt hat, dass aufgrund eines Antrages von einem an-8-

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grenzenden Grundstückseigentümer der öffentliche Feld- und Waldweg, Flst.Nr. 2474, Gemarkung Siegensdorf, verlegt werden soll. Zur Umsetzung des Vorhabens müssten hier ca. 220 m ÖFW neu hergestellt und ca. 210 m rückgebaut bzw. rekultiviert werden. Durch die Wegeverlegung wäre eine im Eigentum der Autobahndirektion befindliche Gestaltungsfläche betroffen (Fläche G3), die im Zuge des Neubaus der B 15 neu herzustellen ist. Nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde ist ein Entfallen der Gestaltungsfläche nicht möglich. Jedoch kann diese auf einen anderen Standort verlegt werden. Die vorgesehen Nutzungsänderungen sind von den jeweiligen Anliegern schriftlich zu bestätigen. Die Umverlegung des ÖFW’s könnte somit unter der Voraussetzung erfolgen, dass der Markt Ergoldsbach die Baulast und die Baukosten für den Weg übernimmt, die gegebenenfalls erforderlichen, rechtlichen Voraussetzungen schafft und die Grunderwerbskosten für die Verlegung der Gestaltungsfläche übernimmt. Wenn die Bauabwicklung im Rahmen der Baumaßnahmen der B 15 neu erfolgen soll, wird der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung vorgeschlagen.

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Mit 9 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Von den Schreiben der Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Regensburg, vom 28.09.2012 und 19.11.2012 wurde Kenntnis genommen. Der Verlegung des öffentlichen Feld- und Waldweges, Flst.Nr. 2474, Gemarkung Siegensdorf, wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass der angrenzende Grundstückeigentümer sämtliche Kosten für den Umbau und den Grunderwerb dieses öffentlichen Feld- und Waldweges übernimmt.

P. 10 Vollzug der Straßenverkehrsordnung; hier: Anordnung der erforderlichen Verkehrszeichen für den Bahnübergang auf dem öffentlichen Feld- und Waldweg in Pfellnkofen, Flst.Nr. 2412, Gemarkung Oberergoldsbach Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass Herr Friedrich Medlhammer in Pfellnkofen aufseinen Grundstücken eine Kleinbahn mit Feldbahngleisen errichten möchte. Hierbei wird der öffentliche Feld- und Waldweg in Pfellnkofen mit der Flst.Nr. 2412, Gemarkung Oberergoldsbach mit den Feldbahngleisen gekreuzt. Zwischen dem Markt Ergoldsbach und Herrn Medlhammer wurde hierzu ein Gestattungsvertrag abgeschlossen. Gemäß Gestattungsvertrag muss noch die erforderliche Beschilderung an dem öffentlichen Feld- und Waldweg Flst.Nr. 2412, Gemarkung Oberergoldsbach, wegen des Bahnübergangs angeordnet werden. Am 20.09.2012 fand hierzu eine Verkehrsschau mit der Polizei Rottenburg statt. Es wurde festgestellt, dass die Verkehrszeichen 201 (2 x Andreaskreuz), 151 (2 x unbeschrankter Bahnübergang) und das Verkehrszeichen 274-50 (2 x Geschwindigkeitsbegrenzung auf 5 km/h) hier vom Markt Ergoldsbach anzuordnen sind.

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Die Verkehrszeichen müssen so befestigt werden, dass diese nicht in den Luftraum der öffentlichen Verkehrsfläche hineinragen.

Mit 8 : 1 Stimmen wurde beschlossen: Von der erforderlichen Anordnung der Verkehrszeichen wegen der geplanten Kleinbahn und der damit verbundenen Kreuzung des öffentlichen Feld- und Waldweges in Pfellnkofen Flst.Nr. 2412, Gemarkung Oberergoldsbach wurde Kenntnis genommen. Nach Fertigstellung des Bahnüberganges sind die Verkehrszeichen 201 (2 x Andreaskreuz), 151 (2 x unbeschrankter Bahnübergang) und das Verkehrszeichen 274-50 (2 x Geschwindigkeitsbegrenzung auf 5 km/h) anzuordnen. Die Verkehrszeichen sind so zu befestigen, dass sie nicht in den Luftraum der öffentlichen Verkehrsfläche ragen.

P. 11 Vollzug der Straßenverkehrsordnung; hier: Antrag der Eheleute Jochen und Nadja Bürkle zur Errichtung von Bremsschwellen in der Rosemeyerstraße Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass am 09.10.2012 ein Antrag von den Eheleuten Jochen und Nadja Bürkle auf Errichtung von Bremsschwellen in der Rosemeyerstraße eingegangen ist. Im Antrag wird angeführt, dass die bestehende Zone 30 von vielen Verkehrsteilnehmern ignoriert und viel zu schnell gefahren wird. Dies stellt eine enorme Gefahr, vor allem für Kinder, dar. Durch die Errichtung von Bremsschwellen soll die Verkehrssicherheit gewährleistet werden. Aufgrund des Antrages von den Eheleuten Bürkle wurde am 15.10.2012 eine Verkehrsschau mit der Polizeiinspektion Rottenburg durchgeführt. Der zuständige Sachbearbeiter war der Ansicht, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit Bremsschwellen in einer Zone 30 nicht errichtet werden dürfen. Die Bremsschwellen sind bei Schneefall nicht mehr erkennbar und können so zu einem verkehrsgefährdenden Hindernis für den Straßenverkehr werden. Die Rosemeyerstraße ist für eine Zone 30 baulich korrekt ausgestaltet und Bedarf aus Sicht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung keiner Veränderung. Bremsschwellen in einer „Tempo 30 km/h Zone“ sind nach § 32 und § 45 StVO als „verkehrsgefährdende Hindernisse“ unzulässig.

Mit 9 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Vom Antrag der Eheleute Jochen und Nadja Bürkle auf Errichtung von Bremsschwellen in der Rosemeyerstraße in Ergoldsbach wurde Kenntnis genommen.

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Aufgrund der Stellungnahme der Polizeiinspektion Rottenburg und der Prüfung der rechtlichen Vorschriften sind Bremsschwellen in einer „Tempo 30 km/h Zone“ nach § 32 und § 45 StVO als „verkehrsgefährdende Hindernisse“ nicht zulässig. Die Rosemeyerstraße ist für eine Zone 30 baulich korrekt ausgestaltet und Bedarf aus Sicht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung keiner Veränderung.

P. 12 Vollzug der Straßenverkehrsordnung; hier: Anordnung der erforderlichen Verkehrszeichen für die neue Straße „Am Alten Sägewerk“ in Ergoldsbach Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass bei der neuen Straße „Am Alten Sägewerk“ in Ergoldsbach noch die Anordnung der erforderlichen Verkehrszeichen notwendig ist. Am 20.09.2012 fand hierzu eine Verkehrsschau mit der Polizei Rottenburg statt. Es wurde festgestellt, dass die Verkehrszeichen 306 (Vorfahrtsstraße) und 205 (Vorfahrt gewähren) anzuordnen sind. Die Verkehrszeichen müssen so befestigt werden, dass diese nicht in den Luftraum der öffentlichen Verkehrsfläche hineinragen.

Mit 9 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Von der erforderlichen Anordnung der Verkehrszeichen in der neuen Straße „Am Alten Sägewerk“ in Ergoldsbach wurde Kenntnis genommen. Für die Straße „Am Alten Sägewerk“ sind die Verkehrszeichen 306 (Vorfahrtsstraße) und 205 (Vorfahrt gewähren) anzuordnen. Die Verkehrszeichen sind so zu befestigen, dass sie nicht in den Luftraum der öffentlichen Verkehrsfläche hineinragen. -12-

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P. 13 Widmung der Straße „Am Alten Sägewerk“, Flst.Nr. 853/11, Gemarkung Ergoldsbach, zur Ortsstraße gem. Art. 6 Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) Bürgermeister Robold berichtete, dass die neu gebaute Straße „Am Alten Sägewerk“ Flst.Nr. 853/11, Gemarkung Ergoldsbach, auf Grund des Erschließungsvertrages vom 19.06.2012 nach Fertigstellung in die Baulast des Marktes übergeht. Die Straße „Am Alten Sägewerk“ Flst.Nr. 853/11, Gemarkung Ergoldsbach, ist gemäß Art. 6 BayStrWG zur Ortsstraße zu widmen.

Mit 8 : 1 Stimmen wurde beschlossen: Die im Eigentum des Marktes Ergoldsbach stehende Straße „Am Alten Sägewerk“ in Ergoldsbach, Flst.Nr. 853/11, Gemarkung Ergoldsbach, wird gemäß Art. 6 in Verbindung mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet und mit Verkehrsübergabe in die gemeindliche Baulast aufgenommen. Ein neues Karteiblatt Nr. 191, Ortsstraße „Am Alten Sägewerk“ für das Bestandsverzeichnis des Marktes Ergoldsbach ist anzulegen. Die Straße „Am Alten Sägewerk“ beinhaltet die Flst.Nr. 853/11, Gemarkung Ergoldsbach. Der Anfangspunkt beginnt bei der Abzweigung von der Industriestraße zwischen Industriestraße 1 b und 3. Der Endpunkt liegt an der östlichen Grundstücksgrenze Am Alten Sägewerk 7, Flst.Nr. 853/9, Gemarkung Ergoldsbach. Die Straße hat eine Länge von 161 m. Die Straßenbaulast für die gesamte Straße obliegt dem Markt Ergoldsbach.

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P. 14 Aufstufung eines Teilstückes des öffentlichen Feld- und Waldweges, Flst.Nr. 1186, Gemarkung Oberergoldsbach, zur Ortsstraße „Kirchbergstraße“ in Kläham Bei einer Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 316 „Kläham nach Oberhaid“ hat sich die Verkehrsbedeutung nach Art. 7 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG geändert. Gemäß Art. 46 Nr. 2 BayStrWG i. V. m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 BayStrWG hat die Teilstrecke nunmehr die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße, sodass gemäß Art. 7 BayStrWG die Um- bzw. Aufstufung zu verfügen ist. Ein Wechsel in der Straßenbaulast ist mit der Aufstufung nicht verbunden. Widmungsbeschränkungen sind nicht veranlasst.

Mit 9 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Die nach Art. 7 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG erforderliche Aufstufung einer Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 316 „Kläham nach Oberhaid“, auf einer Länge von 0,144 km wie im Sachverhalt beschrieben zur Ortsstraße, gilt unter Beachtung der Voraussetzungen nach Art. 7 Abs. 2 BayStrWG hiermit als verfügt. Ein Wechsel der Straßenbaulast ist mit der Aufstufung nicht verbunden. Die Verwaltung wird beauftragt das formelle Verfahren durchzuführen. Nach Abschluss des Verfahrens ist das Bestandsblatt Nr. 316, öffentlicher Feld- und Waldweg „Kläham nach Oberhaid“ entsprechend abzuändern und ein neues Bestandsblatt Nr. 192, Ortsstraße „Kirchbergstraße, Abschnitt 2“ anzulegen. Die aufzustufende Strecke beginnt bei der Abzweigung von der Kirchbergstraße, Flst.Nr. 1186/1, Gemarkung Oberergoldsbach und endet an der nordwestlichen Grundstücksgrenze der Flst.Nr. 1188/1, Gemarkung Oberergoldsbach. Dazu wird gleichzeitig auf den beiliegenden Lageplan vom 27. November 2012 verwiesen, der Bestandteil der Verfügung ist. Das Bestandsblatt Nr. 316, öffentlicher Feld- und Waldweg „Kläham nach Oberhaid“ ist wie folgt abzuändern: Der Anfangspunkt beginnt nun an der nordwestlichen Grundstücksgrenze der Flst.Nr. 1188/1, Gemarkung Obergoldsbach. Der öffentliche Feld- und Waldweg hat nun eine Länge von 2,456 km.

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P. 15 Mitteilungen, Berichte und Anfragen Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass folgende Bauanträge im Büroweg an das Landratsamt Landshut weiter geleitet wurden: 

Tekturantrag von Frau Susanne Grimm und Herrn Pedd Mathias auf Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Oberdörnbach 15



Bauantrag des Herrn Thomas Wagner auf Aufstockung und Anbau an das bestehende Wohngebäude in der Ringstraße 1 in Siegensdorf



Bauantrag der Eheleute Alois und Martina Paintner auf Ausbau des bestehenden Dachgeschosses, Neubau der Außentreppe und Garage mit Aufstockung für ein Kinderzimmer in der Badstraße 28 in Ergoldsbach



Bauantrag des Herrn Martin Hart auf Neubau eines Ersatzwohnhauses mit PkwDoppelgarage in Kühholzen 2



Bauantrag der Frau Mariele Grieger auf Anbau eines Kaltwintergartens auf dem Grundstück Herderstraße 4 in Ergoldsbach



Bauantrag des Herrn Georg Schrempf auf Anbau an ein bestehendes Wohnhaus in der Nelkenstraße 3 in Kläham



Bauantrag der Eheleute Günther und Manuela Harlander auf Neubau eines Wohnhauses mit integrierter Doppelgarage auf dem Grundstück Friedhofstr. 37 in Ergoldsbach

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Bauantrag der Frau Maria Mayer auf Neubau eines Einfamilienhauses mit integrierter Garage auf dem Grundstück Am Alten Sägewerk 3 in Ergoldsbach

Das Geschwindigkeitsmessgerät wurde in Kläham beim Anwesen Talstr. 12, in der Rottenburger Straße, Hochstraße in Kläham und in der Rosemeyerstraße aufgestellt. Das Ergebnis wurde bekannt gegeben:

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MGR Radlmeier berichtete, dass bei der Ortseinfahrt in Langenhettenbach sehr schnell gefahren wird. Es sollte bei Gelegenheit in der Nähe des Anwesens Korber das Geschwindigkeitsmessgerät aufgestellt werden. Ihm ist aufgefallen, dass Sattelzüge über die Brücke bei der Abzweigung Wölflkofen in Richtung Martinshaun fahren. Es sollte notfalls eine Sperrung der Brücke erfolgen. Herr Bürgermeister Robold erklärte, dass im Frühjahr 2013 das Geschwindigkeitsmessgerät in der Ortschaft Langenhettenbach aufgestellt wird. Die Verwaltung wird sich wegen der Sperrung der Brücke Nähe Kreuzung Wölflkofen in Richtung Martinshaun befassen und in der nächsten Bauausschusssitzung Bericht erstatten.

ENDE DER ÖFFENTLICHEN SITZUNG! -17-