18. November 2015

Informationen und amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg www.amtsblatt.nuernberg.de Nr. 23 / 18. November 2015 2 Euro Satzung der Stadt Nürnbe...
Author: Gisela Albert
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Informationen und amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

www.amtsblatt.nuernberg.de Nr. 23 / 18. November 2015 2 Euro

Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS)

Migrationshintergrund in besonderem Maße betreffen, werden dem Integrationsrat so bald wie möglich vor der Behandlung im Stadtrat oder zuständigen Ausschuss zur Stellungnahme vorgelegt. (3) Der Integrationsrat erhält zu allen öffentlichen Stadtrats- und Ausschusssitzungen die Sitzungsunterlagen. Er kann in die öffentlichen Sitzungen dieser Gremien ein Mitglied entsenden, das auf Wunsch des Stadtrats oder der Ausschüsse gemäß § 27 Nr. 4 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg zu Fragen, die die Bevölkerung mit Migrationshintergrund in besonderem Maße betreffen, als Sachverständiger gehört werden kann.

Amtsblatt Vom 13. November 2015 Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 2 Nr. 5 des Gesetzes vom 12. Mai 2015 (GVBl. S. 82), folgende Satzung: Inhaltsübersicht: § 1 Rat für Integration und Zuwanderung § 2 Rechte des Integrationsrats § 3 Pflichten der Mitglieder § 4 Besetzung, Wahl und Amtszeit § 5 Vorsitzende § 6 Geschäftsführender und erweiterter Vorstand § 7 Arbeitsausschüsse § 8 Zusammenarbeit mit dem Stadtrat § 9 Geschäftsgang § 10 Entschädigung § 11 Inkrafttreten, Übergangsvorschrift Anlage §1 Rat für Integration und Zuwanderung (1) Die Stadt bildet einen Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsrat) als öffentliche kommunale Einrichtung. (2) Der Integrationsrat vertritt die Belange der Nürnbergerinnen und Nürnberger mit Migrationshintergrund. Insbesondere wirkt er mit, deren Lebensverhältnisse zu verbessern und das friedliche und gleichberechtigte Zusammenleben in der Stadt zu fördern. (3) Der Integrationsrat berät den Stadtrat in allen Fragen, die die Bevölkerung mit Migrationshintergrund betreffen und zum eigenen Wirkungskreis der Stadt gehören. Dies geschieht durch eigene Anregungen und durch Stellungnahme auf Anforderung des Stadtrats oder der Stadtverwaltung. (4) Der Integrationsrat kann, soweit dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, eigene Veranstaltungen und Aktivitäten durchführen. §2 Rechte des Integrationsrats (1) Beschlüsse des Integrationsrats, die sich an Stadtrat oder Stadtverwaltung wenden, werden - nach Möglichkeit innerhalb von drei Monaten - in der Stadtratskommission für Integration behandelt. (2) Die Planungen der Stadt, die die Bevölkerung mit Amtsblatt Nürnberg 23 / 18. November 2015

§3 Pflichten der Mitglieder (1) Die Mitglieder des Integrationsrats sind verpflichtet, dessen Arbeit nach besten Kräften zu fördern, insbesondere an den Sitzungen teilzunehmen. (2) Auf Antrag des Integrationsrats kann der Stadtrat ein Mitglied abberufen, wenn es an drei Sitzungen innerhalb von zwölf Monaten ohne genügende Entschuldigung nicht teilgenommen hat. (3) Ein Mitglied kann sein Amt niederlegen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

rationsrat ernannt und haben in dessen Sitzungen Rede-, jedoch kein Antrags- und kein Stimmrecht. Im Übrigen können auf Anordnung der bzw. des Vorsitzenden oder auf Beschluss des Rats oder des geschäftsführenden Vorstands, soweit erforderlich, Sachverständige zu den Sitzungen des Integrationsrats und seiner Gremien zugezogen und gutachtlich gehört werden. §5 Vorsitzende (1) Der Integrationsrat wählt für jeweils zwei Jahre aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine erste Stellvertreterin oder einen ersten Stellvertreter, eine zweite Stellvertreterin oder einen zweiten Stellvertreter und eine dritte Stellvertreterin oder einen dritten Stellvertreter. Bei einem vorzeitigen Ende der Amtszeit sind die neuen Vorsitzenden lediglich für die restliche Zeit zu wählen. Wiederwahl ist möglich. (2) Die oder der Vorsitzende vertritt den Integrationsrat nach außen, bereitet die Sitzungen des geschäftsführenden Vorstands vor und beruft und leitet die Sitzungen des Integrationsrats sowie des Vorstands.

§4

§6

Besetzung, Wahl und Amtszeit

Geschäftsführender und erweiterter Vorstand

(1) Der Integrationsrat besteht aus 30 Mitgliedern, die als (ehemalige) ausländische Staatsangehörige oder Aussiedlerinnen und Aussiedler die Nürnberger Bevölkerung mit Migrationshintergrund repräsentieren. Seine Zusammensetzung soll die Vielfalt der Gruppen und Nationalitäten widerspiegeln und ergibt sich im Einzelnen aus der Anlage, die Bestandteil dieser Satzung ist. (2) Die Mitglieder werden nach den Grundsätzen einer durch Gruppenbildung und Minderheitenschutz modifizierten Persönlichkeitswahl gewählt. Sie werden vom Stadtrat berufen. Dieser ist an das Wahlergebnis gebunden. Mitglieder des Stadtrats können sich für den Integrationsrat nicht zur Wahl stellen. Das Nähere regelt die Wahlordnung für den Rat für Integration und Zuwanderung. (3) Das Amt jedes Mitglieds endet mit der Berufung der neuen Mitglieder, sonst durch Niederlegung (§ 3 Abs. 3), Abberufung (§ 3 Abs. 2), Mitgliedschaft im Nürnberger Stadtrat, Wegzug und Tod. Ein Wechsel der Staatsangehörigkeit bleibt während der Wahlperiode für Mitgliedschaft und Sitzverteilung außer Betracht. (4) Dem Integrationsrat gehören zudem fünf in dem in § 1 Abs. 2 beschriebenen Aufgabenbereich sachverständige Personen an. Diese werden vom Integ-

(1) Die oder der Vorsitzende und die drei stellvertretenden Vorsitzenden bilden den geschäftsführenden Vorstand. Der erweiterte Vorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand und fünf weiteren ebenfalls aus der Mitte des Integrationsrats für zwei Jahre zu wählenden Mitgliedern. § 5 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Der geschäftsführende Vorstand bereitet die Sitzungen des erweiterten Vorstands vor und hält die Verbindung mit dem Stadtrat und der Stadtverwaltung. In dringlichen Angelegenheiten kann er an Stelle des Integrationsrats handeln; dieser ist hiervon in seiner nächsten Sitzung zu unterrichten. (3) Der erweiterte Vorstand bereitet die Sitzungen des Integrationsrats vor. Er berät insbesondere Anträge vor und kann Beschlussempfehlungen aussprechen. (4) Der Integrationsrat kann ein Mitglied des geschäftsführenden oder erweiterten Vorstands aus wichtigem Grund vorzeitig abberufen. Der Antrag auf vorzeitige Abberufung muss von mindestens der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder des Integrationsrats gestellt werden; der Abberufungsbeschluss bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Integrationsrats.

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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg §7 Arbeitsausschüsse (1) Der Integrationsrat kann durch Beschluss zu bestimmten Themen Arbeitsausschüsse einrichten und auch wieder auflösen. (2) Die einzelnen Arbeitsausschüsse wählen aus ihrer Mitte eine Sprecherin oder einen Sprecher, die bzw. der Mitglied des Integrationsrats sein muss. Die Sprecherin oder der Sprecher darf, auch wenn sie bzw. er nicht Mitglied des erweiterten Vorstands ist, an dessen Sitzungen ohne Stimmrecht teilnehmen. (3) Die Kompetenzen der Arbeitsausschüsse sowie ihrer Sprecherinnen und Sprecher werden jeweils vom Integrationsrat geregelt. Die Arbeitsausschüsse legen gegenüber dem erweiterten Vorstand Rechenschaft ab.

vertretenden Vorsitzenden erhalten zusätzlich eine monatliche Aufwandsentschädigung von je 85 Euro. (2) Die Stadt kann die Kosten für die Teilnahme einzelner Mitglieder an Fortbildungsseminaren, Tagungen und Veranstaltungen ganz oder teilweise übernehmen und eine angemessene Aufwandsentschädigung gewähren.

Satzung vom 22. Dezember 2009 (Amtsblatt S. 437) außer Kraft; sie ist aber für die Tätigkeit des 2010 gewählten Rats für Integration und Zuwanderung bis zum Ende seiner Amtszeit weiter anzuwenden. Vorstehende Satzung wurde vom Stadtrat am 28. Oktober 2015 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefertigt und amtlich bekannt gemacht.

§ 11 Nürnberg, 13. November 2015 Stadt Nürnberg

Inkrafttreten, Übergangsvorschrift Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (IntegrationsratsS - IntRS) vom 29. Juli 2009 (Amtsblatt S. 269), geändert durch

Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister

§8 Zusammenarbeit mit dem Stadtrat Die in der Stadtratskommission für Integration vertretenen Stadtratsmitglieder können an den Sitzungen des Rates und des erweiterten Vorstands teilnehmen. Die Mitglieder des erweiterten Vorstands sind mit beratender Stimme Mitglieder der Stadtratskommission für Integration. §9

Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung Der Rat für Integration und Zuwanderung (30 Sitze) setzt sich aus folgenden Gruppen mit folgenden Mindestsitzen (Grundmandaten) zusammen: Gruppe

Geschäftsgang (1) Der Oberbürgermeister beruft den Integrationsrat nach seiner Neubildung zur ersten Sitzung ein und leitet sie. (2) Der Integrationsrat tritt jährlich zu mindestens vier Sitzungen zusammen. (3) Integrationsrat und Vorstand sind beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und die Mehrheit der Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. Wird zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen, besteht ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen Beschlussfähigkeit. Bei der zweiten Einladung muss auf diese Bestimmung hingewiesen werden. (4) Beschlussfassung und Wahlen erfolgen nach den Grundsätzen des Art. 51 GO. Wahlen finden jedoch in offener Abstimmung statt, wenn lediglich ein Wahlvorschlag vorliegt; in diesem Fall können mehrere Wahlen zu einem Wahlvorgang zusammengefasst werden. (5) Über die Sitzungen des Rates und des geschäftsführenden Vorstands sind Niederschriften zu fertigen und der Stadt zuzuleiten. (6) Im Übrigen gilt die Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg sinngemäß. Der Integrationsrat kann ergänzend eigene Geschäftsordnungsbestimmungen beschließen.

1. Aussiedlerinnen und Aussiedler

2. Gruppe Europäische Union 3. Gruppe Restliches Europa 4. Gruppe Sonstige Staaten

Grundmandate Anzahl Weitere Anforderungen 5 a) drei Mitglieder der Gruppe müssen aus der (ehemaligen) Sowjetunion stammen b) zwei Mitglieder müssen aus anderen Ländern stammen 5 in der Gruppe müssen mindestens vier verschiedene (ehemalige) Staatsangehörigkeiten vertreten sein 5 in der Gruppe müssen mindestens vier verschiedene (ehemalige) Staatsangehörigkeiten vertreten sein 3 in der Gruppe müssen drei verschiedene (ehemalige) Staatsangehörigkeiten und mindestens zwei verschiedene Kontinente vertreten sein

Erläuterungen: 1. Zu den Gruppen Nrn. 2 bis 4 gehören alle Personen, die mindestens eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder besessen haben. 2. Bewerberinnen und Bewerber, die nachweislich mehreren Gruppen zugerechnet werden können, dürfen und müssen entscheiden, bei welcher Gruppe sie berücksichtigt werden sollen. Aussiedlerinnen und Aussiedler können sich jedoch nur für diese Gruppe zur Wahl stellen. 

www.frankenrecycling.de § 10 Entschädigung (1) Für die Teilnahme an Sitzungen des Integrationsrats, seines geschäftsführenden und erweiterten Vorstands, seiner Arbeitsausschüsse und an Gesprächen dieser Gremien mit kommunalen oder staatlichen Institutionen erhält jedes Mitglied je Sitzung eine Aufwandsentschädigung von 34 Euro. Die bzw. der Vorsitzende erhält zusätzlich eine monatliche Aufwandsentschädigung von 175 Euro. Die stellAmtsblatt Nürnberg 23 / 18. November 2015

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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Wahlordnung für den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratswahlordnung – IntRWO) Vom 13. November 2015 Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 2 Nr. 5 des Gesetzes vom 12. Mai 2015 (GVBl. S. 82), folgende Satzung: Inhaltsübersicht: I. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § § § § § §

1 Integrationsrat 2 Wahlgrundsätze 3 Wahlorgane 4 Wahlleiter 5 Wahlausschuss 6 Wahlvorstände

II. Abschnitt Wahlberechtigung und Wählbarkeit § 7 Wahlberechtigung § 8 Wählbarkeit § 9 Wählerverzeichnis § 10 Benachrichtigung der Wahlberechtigten III. Abschnitt Wahlvorschläge § 11  Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen § 12 Einreichung der Wahlvorschläge § 13 Zulassung der Wahlvorschläge IV. Abschnitt Durchführung der Wahl § 14 Wahllokale, Briefwahl § 15 Stimmzettel § 16 Bekanntgabe der Wahlvorschläge § 17 Stimmabgabe § 18 Feststellung des Wahlergebnisses § 19 Berufung der Mitglieder des Integrationsrats V. Abschnitt Schlussvorschriften § 20 Öffentliche Bekanntmachungen § 21 Inkrafttreten I. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen §1 Integrationsrat Nach den allgemeinen Kommunalwahlen sind jeweils Mitglieder des Rats für Integration und Zuwanderung (Integrationsrat) zu wählen. Der Wahltermin wird vom Stadtrat festgelegt. §2 Wahlgrundsätze (1) Die Wahl wird als durch Gruppenbildung und Minderheitenschutz modifizierte Persönlichkeitswahl durchgeführt. Amtsblatt Nürnberg 23 / 18. November 2015

(2) Die Wahl ist allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. (3) Die Wahlorgane richten ihre Entscheidungen an den Grundsätzen aus, die sich aus dem Geist demokratischer, rechtsstaatlicher Wahlen ergeben. Soweit aus den nachfolgenden Bestimmungen - auch sinngemäß - nichts anderes folgt, greifen sie hierbei auf die bei den Stadtratswahlen anzuwendenden Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlrechts zurück. In diesem Rahmen sind auch Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit und Praktikabilität zu berücksichtigen. Der Wahlleiter kann Fristen den besonderen Umständen (insbesondere den sich aus Schulferien ergebenden Erfordernissen) anpassen. §3 Wahlorgane Wahlorgane sind: 1. der Oberbürgermeister als Wahlleiter (§ 4); 2. der Wahlausschuss (§ 5); 3. ein Wahlvorstand oder mehrere Wahlvorstände (§ 6). §4 Wahlleiter Der Oberbürgermeister bereitet als Wahlleiter die Wahl vor und führt sie durch. Er kann seine Befugnisse weiter übertragen. §5 Wahlausschuss (1) Mitglieder des Wahlausschusses sind der Wahlleiter als vorsitzendes Mitglied und vier nach § 7 Wahlberechtigte als Beisitzerinnen oder Beisitzer, die der Wahlleiter beruft. Die vier in der Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 2 der Satzung über den Rat für Integration und Zuwanderung (IntRS) genannten Gruppen sollen durch jeweils eine Beisitzerin oder einen Beisitzer vertreten sein. Für jede Beisitzerin und jeden Beisitzer ist nach Maßgabe des Satzes 2 auch eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu berufen. (2) Der Wahlausschuss entscheidet über die Gültigkeit von Wahlvorschlägen (§ 13 Abs. 2) und stellt das Wahlergebnis fest (§ 18). §6 Wahlvorstände (1) Für jeden Abstimmungsraum bestellt die Stadt einen Wahlvorstand. Er besteht aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher, seiner Stellvertreterin oder seinem Stellvertreter, einer Schriftführerin oder einem Schriftführer und mindestens zwei Beisitzerinnen oder Beisitzern. Wahlvorsteherin bzw. Wahlvorsteher und Schriftführerin bzw. Schriftführer sind Beschäftigte der Stadt. Die Beisitzerinnen und Beisitzer sollen Wahlberechtigte sein, die der deutschen Sprache mächtig sind. (2) Der Wahlvorstand sorgt für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl. Nach Schließung des Abstimmungsraumes übermittelt die Wahlvorsteherin bzw.der Wahlvorsteher die Wahlunterlagen unverzüglich der Stadt.

II. Abschnitt Wahlberechtigung und Wählbarkeit §7 Wahlberechtigung (1) Wahlberechtigt ist, wer 1. mindestens eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder besessen hat oder Aussiedlerin oder Aussiedler ist, 2. am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat und 3. seit mindestens sechs Monaten in Nürnberg ununterbrochen gemeldet ist. (2) Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer in seiner Person die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Art. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes erfüllt. (3) Formelle Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts ist die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Die Stadt trägt die ihr bekannten Wahlberechtigten von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ein. Die übrigen Wahlberechtigten trägt sie auf Antrag ein. Mit dem Antrag ist die Einbürgerungsurkunde bzw. die Bescheinigung nach § 15 des Bundesvertriebenengesetzes oder ein anderer geeigneter Nachweis vorzulegen. (4) Die Stadt informiert rechtzeitig über die Möglichkeit, sich in die Wählerliste eintragen zu lassen. §8 Wählbarkeit Für das Amt eines Mitglieds im Integrationsrat sind die nach § 7 Wahlberechtigten wählbar, die seit mindestens drei Jahren ununterbrochen in Nürnberg gemeldet sind. Nicht wählbar ist, wer sich in der Bundesrepublik Deutschland im Dienst seines Heimatstaates aufhält. §9 Wählerverzeichnis Die Stadt trägt die Wahlberechtigten mit Familienund Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift in das Wählerverzeichnis ein. § 10 Benachrichtigung der Wahlberechtigten Die Stadt benachrichtigt die Wahlberechtigten über den Eintrag im Wählerverzeichnis sowie über Ort und Zeit der Wahl. III. Abschnitt Wahlvorschläge § 11 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Die Stadt fordert zur Einreichung von Wahlvorschlägen binnen einer vom Wahlleiter zu bestimmenden Frist von mindestens einem Monat auf. Sie weist dabei auf die Vorschriften der §§ 8 und 12 Abs. 1 hin. § 12 Einreichung der Wahlvorschläge (1) Für die Wahlvorschläge sind Formblätter zu verwenden, die von der Stadt zur Verfügung gestellt werden. (2) In jedem Wahlvorschlag müssen in Block- oder Maschinenschrift in lateinischen Buchstaben die Bewerberinnen und Bewerber mit folgenden Angaben 444

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg aufgeführt sein: Anrede (Frau oder Herr), Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum, Anschrift, Beruf, alle aktuellen und ehemaligen Staatsangehörigkeiten sowie die Zuordnung zu einer der in der Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 2 IntRS genannten Gruppen. Für jede Bewerberin und jeden Bewerber muss ferner die Erklärung, dass er bzw. sie der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmt, beigefügt werden. (3) Wahlvorschläge mit mehreren Bewerberinnen und Bewerbern sind mit einem aus höchstens 30 Buchstaben bestehenden Kennwort zu versehen. (4) Für Wahlvorschläge mit mehreren Bewerberinnen bzw. Bewerbern sind eine Beauftragte oder ein Beauftragter und eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu benennen. Die Beauftragten haben die Wahlvorschläge zu unterzeichnen. Sie sind berechtigt, für die Wählergruppen verbindliche Erklärungen abzugeben. (5) Wahlvorschläge bedürfen zehnmal soviel Unterschriften von Wahlberechtigten wie der Wahlvorschlag Bewerberinnen und Bewerber enthält. Jede und jeder Wahlberechtigte darf mit ihrer bzw. seiner Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Die unterzeichnenden Personen müssen in Blockoder Maschinenschrift in lateinischen Buchstaben Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum, Beruf, (ehemalige) Nationalität und Anschrift angeben. Die Unterzeichnung des Wahlvorschlags durch Bewerberinnen und Bewerber ist zulässig. (6) Fallen Bewerberinnen oder Bewerber bis zum Tage vor der Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge durch Tod oder Fortzug weg, so können bei Wahlvorschlägen mit mehreren Bewerberinnen und Bewerbern die Beauftragten den Wahlvorschlag auf die ursprüngliche Zahl von Bewerberinnen und Bewerbern ergänzen, ohne erneut eine Unterstützungsliste gemäß Abs. 5 einreichen zu müssen. (7) Die Zurücknahme von Wahlvorschlägen oder der Rücktritt einer Bewerberin oder eines Bewerbers ist ausgeschlossen. § 13 Zulassung der Wahlvorschläge (1) Wahlvorschläge, die den in § 12 genannten Anforderungen nicht genügen, sind ganz oder teilweise ungültig. Bei behebbaren Mängeln kann der Wahlleiter der Bewerberin oder dem Bewerber bzw. der oder dem Beauftragten eine Frist von fünf Werktagen zur Beseitigung einräumen. (2) Der Wahlausschuss prüft die eingereichten Wahlvorschläge und entscheidet über ihre Zulassung. IV. Abschnitt Durchführung der Wahl § 14 Wahllokale, Briefwahl Der Wahlleiter entscheidet nach Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit über die Zahl der Wahllokale sowie über Möglickeiten einer vorherigen Stimmabgabe. Eine Briefwahl findet nicht statt. § 15 Stimmzettel Die Stimmzettel sind nach den in der Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 2 IntRS genannten Gruppen zu gliedern. Innerhalb der Gruppen sind die Bewerberinnen und Bewerber jeweils in der alphabetischen Reihenfolge der Familiennamen aufzuführen. Neben dem FamiliennaAmtsblatt Nürnberg 23 / 18. November 2015

men sind Anrede (Frau oder Herr), Vorname, Geburtsdatum, Beruf sowie (bei Bewerberinnen und Bewerbern der Gruppen Nrn. 2 bis 4) Staatsangehörigkeit(en) und (wenn vorhanden) das Kennwort des Wahlvorschlags anzugeben. § 16 Bekanntgabe der Wahlvorschläge Der Wahlleiter gibt die gültigen Wahlvorschläge mit der Reihenfolge auf dem Stimmzettel öffentlich bekannt. § 17 Stimmabgabe Bei der Stimmabgabe ist Folgendes zu beachten: 1. jede Wählerin und jeder Wähler hat zwölf Stimmen; 2. sie oder er kann jeder Bewerberin und jedem Bewerber unabhängig von Staatsangehörigkeit und Gruppenzugehörigkeit Stimmen geben; 3. sie oder er kann einer Bewerberin oder einem Bewerber jeweils bis zu drei Stimmen geben (häufeln). § 18 Feststellung des Wahlergebnisses (1) Der Wahlausschuss ermittelt die auf die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber entfallenen Stimmen. Die Verteilung der Sitze richtet sich nach der Reihenfolge der Stimmenzahlen, wobei die in der Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 2 IntRS genannten Grundmandate vorab verteilt werden. Bewerberinnen und Bewerber, die keine Stimme erhalten haben, werden nicht berücksichtigt. (2) Das Wahlergebnis wird vom Wahlausschuss festgestellt und vom Wahlleiter bekanntgemacht. (3) Innerhalb eines Monats vom Tag der Bekanntmachung an können von den Wahlberechtigten Einwendungen gegen das Wahlergebnis bei der Stadt erhoben werden. § 19 Berufung der Mitglieder des Integrationsrats (1) Die Mitglieder des Integrationsrats werden vom Stadtrat berufen. (2) Der Stadtrat ist an das Wahlergebnis gebunden. Werden bei der Verteilung nach § 18 Abs. 1 die einer Gruppe gemäß der Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 2 IntRS zustehenden Grundmandate nicht erreicht, entscheidet der Stadtrat nach seinem Ermessen über die Berufung der Mitglieder. (3) Scheidet ein Mitglied aus dem Integrationsrat aus, gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend, wobei die nachrückenden Mitglieder in unstreitigen Fällen durch den Wahlleiter berufen werden. (4) Der Wahlleiter benachrichtigt die berufenen Mitglieder und im Falle des Ausscheidens von Mitgliedern die nachrückenden Personen. V. Abschnitt Schlussvorschriften § 20 Öffentliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachungen im Sinne dieser Wahlordnung sind mit dem Anschlag in deutscher Sprache an der Amtstafel im Rathaus bewirkt. Die Stadt soll darüber hinaus Bekanntmachungen in geeigneter Weise mehrsprachig veröffentlichen.

§ 21 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Wahlordnung für den Rat für Integration und Zuwanderung (IntegrationsratswahlO – IntRWO) vom 29. Juli 2009 (Amtsblatt S. 271) außer Kraft. Vorstehende Satzung wurde vom Stadtrat am 28. Oktober 2015 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefertigt und amtlich bekannt gemacht. Nürnberg, 13. November 2015 Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister 

Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen (TaxitarifO – TTO) vom 18. Dezember 2003 (Amtsblatt S. 659), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. November 2014 (Amtsblatt S. 445) Vom 13. November 2015 Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Art. 482 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), und auf Grund von § 10 Nr. 1 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. März 2015 (GVBl. S. 28), folgende Verordnung: Art. 1 § 2 wird wie folgt geändert: 1. Abs. 2 Nr. 1 erhält folgende Fassung: „1. für den ersten gefahrenen Kilometer 3,30 Euro (je angefangene 60,61 m Fahrstrecke 0,20 Euro);“ 2. Abs. 3 Satz 3 erhält folgende Fassung: „Die Umschaltgeschwindigkeit beträgt bei Abs. 2 Nr. 1 7,27 km/h, bei Abs. 2 Nr. 2 13,71 km/h und bei Abs. 2 Nr. 3 16,00 km/h.“ Art. 2 Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2015 in Kraft. Vorstehende Verordnung wurde vom Stadtrat am 28. Oktober 2015 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefertigt und amtlich bekannt gemacht. Nürnberg, 13. November 2015 Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister  445

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Verordnung der Stadt Nürnberg über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Gewässersystems Langwassergraben im Stadtgebiet Nürnberg (ÜberschwemmungsgebietsVO Langwassergraben – LangwGrÜSGVO) Vom 13. November 2015 Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von § 76 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 15. November 2014 (BGBl. I S. 1724), in Verbindung mit Art. 46 Abs. 3, Art. 73 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) vom 25. Februar 2010 (GVBl. S. 66, ber. S. 130), zuletzt geändert durch § 1 Nr. 363 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286), folgende Verordnung: Inhaltsübersicht: § 1 Überschwemmungsgebiet §2 Verbote und Anforderungen an wassergefährdende Stoffe und Heizölverbraucheranlagen § 3 Befreiung § 4 Inkrafttreten §1 Überschwemmungsgebiet (1) Für das Gewässersystem Langwassergraben einschließlich der Nebengewässer Graben Langwasserwiese, Katzengraben, Auerhahnfalzgraben, Sportparkgraben, Siemensgraben, Oberer Brandgraben und Katzenbach wird für die Fließstrecke im Stadtgebiet Nürnberg ein Überschwemmungsgebiet festgesetzt. (2) Das Überschwemmungsgebiet verläuft im Bereich des Langwassergrabens in Fließrichtung beginnend auf der Anlach östlich der Oelser Straße und dann weiter entlang des Gewässers Richtung Nordwesten bis zum Altenfurter Weiher. An der Kreuzung Löwenberger Straße/Oelser Straße/Liegnitzer Straße kommt es zu einer größeren Ausuferung vom Altenfurter Weiher über den Leonhard-Übler-Platz bis über die Kreuzung. Das Überschwemmungsgebiet verläuft daraufhin weiter entlang des Gewässers in Richtung Nordwesten durch die Waldfläche nördlich der Liegnitzer Straße durch das Regenrückhaltebecken 1 bis östlich zur Gleiwitzer Straße. Das Gewässer unterquert die Gleiwitzer Straße südlich der Hirschberger Straße und verläuft dann weiter Richtung Nordwesten. Das Überschwemmungsgebiet verläuft dabei westlich der Gleiwitzer Straße entlang des Gewässers bis zum Beginn der Verrohrung des Gewässers auf Höhe der Tankstelle an der Gleiwitzer Straße mit größeren Ausuferungen im dortigen Waldstück. Das Gewässer verläuft daraufhin verrohrt weiter Richtung Nordwesten durch das Gelände des Langwasserbades, unter der Breslauer Straße, der Kreuzburger Straße und dem U-Bahn-Betriebshof hindurch. Auf Höhe der Kafkastraße verläuft die Verrohrung entlang der Gleiwitzer Straße bis zur Beuthener Straße. Nördlich der Beuthener Straße endet die Verrohrung und das Gewässer mündet in das Regenrückhaltebecken 2 zwischen Karl-SchönlebenStraße, Großer Straße und der Kleingarten-Siedlung. Amtsblatt Nürnberg 23 / 18. November 2015

Das Überschwemmungsgebiet umfasst das gesamte Regenrückhaltebecken 2. Das Gewässer verläuft daraufhin offen durch das Regenrückhaltebecken 2 Richtung Nordwesten, anschließend durch eine Verrohrung gen Norden bis zur Hans-Kalb-Straße und nördlich der Hans-Kalb-Straße wieder offen über den Hübnersweiher bis zum Großen Dutzendteich. Das Überschwemmungsgebiet folgt dabei dem Gewässerverlauf bis zum Großen Dutzendteich mit größeren Ausuferungen nördlich der Hans-Kalb-Straße, östlich des Campingplatzes und einer weiträumigen Ausuferung im Gebiet zwischen Großer Straße, OttoErnst-Schweizer-Straße, Kurt-Leucht-Weg und Großem Dutzendteich. (3) Das Überschwemmungsgebiet im Bereich des Grabens Langwasserwiese verläuft in Fließrichtung beginnend östlich der Franz-Wedekind-Straße und dann weiter entlang des Gewässers bis zur Verrohrung unterhalb der Hans-Fallada-Straße. Ab dem Ende der Verrohrung im Waldstück nördlich der Hans-Fallada-Straße verläuft das Überschwemmungsgebiet dann weiter gen Nordwesten entlang des Gewässers bis zur Verrohrung unterhalb der Karl-Schönleben-Straße. Nach dem Ende dieser Verrohrung verläuft das Gewässer weiter Richtung Norden bis zur Einmündung in den Langwassergraben innerhalb des Regenrückhaltebeckens 2, welches vollständig zum Überschwemmungsgebiet gehört. (4) Das Überschwemmungsgebiet verläuft im Bereich des Katzengrabens in Fließrichtung beginnend westlich der Karl-Hertel-Straße und dann weiter entlang des Gewässers Richtung Nordwesten über die Wittelsbacher Straße, entlang der Altenfurter Straße und schließlich Richtung Löwenberger Straße mit weiträumigen Ausuferungen zwischen der Altenfurter Straße und der Habsburgerstraße. Das Gewässer mündet nordöstlich des Altenfurter Weihers in den Langwassergraben. (5) Das Überschwemmungsgebiet im Bereich des Sportparkgrabens verläuft in Fließrichtung beginnend westlich der Oelser Straße auf Höhe der Schreiberhauer Straße und dann weiter entlang des Gewässers Richtung Norden bis zur Mündung des Gewässers in den Langwassergraben. (6) Das Überschwemmungsgebiet verläuft im Bereich des Siemensgrabens in Fließrichtung beginnend in dem Waldstück nordöstlich der Schreiberhauer Straße und dann weiter entlang des Gewässers bis zur Mündung in den Sportparkgraben. (7) Das Überschwemmungsgebiet im Bereich des Oberen Brandgrabens verläuft in Fließrichtung beginnend nördlich der Autobahn A6 und westlich der Gleiwitzer Straße und dann weiter entlang des Gewässers Richtung Norden über die Liegnitzer Straße bis zur Mündung in den Langwassergraben im Regenrückhaltebecken 1 im Waldgebiet östlich der Gleiwitzer Straße mit teilweise weiträumigen Ausuferungen im Bereich zwischen dem Gewässer und der Gleiwitzer Straße und an der Kreuzung Gleiwitzer Straße/Liegnitzer Straße. (8) Das Überschwemmungsgebiet verläuft im Bereich des Katzenbachs in Fließrichtung beginnend westlich der Oelser Straße zwischen Raudtener Straße und Wohlauer Straße und verläuft dann entlang des Gewässerverlaufs Richtung Westen bis zur Mün-

dung in den Langwassergraben im Regenrückhaltebecken 1 in dem Waldstück nördlich der Liegnitzer Straße. (9) Der genaue Grenzverlauf der Überschwemmungsgebiete ergibt sich aus den Detailkarten Plan-Nrn. K1 bis K4 der unteren Wasserrechtsbehörde vom 29.01.2015 (Maßstab 1:5.000), die bei der Stadt Nürnberg/Untere Wasserrechtsbehörde archivmäßig verwahrt werden und dort während der Dienststunden eingesehen werden können. Als Grenze gilt jeweils die Innenkante der Begrenzungslinie. (10) Veränderung der Grenzen oder der Bezeichnungen der im Überschwemmungsgebiet gelegenen Grundstücke berühren die festgesetzten Grenzen des Überschwemmungsgebiets nicht. §2 Verbote und Anforderungen an wassergefährdende Stoffe und Heizölverbraucheranlagen (1) Die Neuerrichtung von Anlagen zum Lagern von wassergefährdenden Stoffen ist verboten, wenn der Lagerraum ganz oder teilweise innerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes liegt. (2) Heizölverbraucheranlagen dürfen nur aufgestellt, errichtet oder betrieben werden, wenn 1. sie so aufgestellt sind, dass sie vom Hochwasser nicht erreicht werden können oder 2. Anlagen und Anlagenteile so gesichert sind, dass sie bei Hochwasser nicht aufschwimmen oder ihre Lage verändern; sie müssen mindestens eine 1,3-fache Sicherheit gegen Auftrieb der leeren Anlage oder des leeren Anlagenteils haben und 3. Anlagen und Anlagenteile so aufgestellt sind, dass bei Hochwasser kein Wasser in Entlüftungs-, Befüll- oder sonstige Öffnungen eindringen kann und eine mechanische Beschädigung z. B. durch Treibgut oder Eisstau ausgeschlossen ist. (3) Bestehende Heizölverbraucheranlagen, die ganz oder teilweise innerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes liegen und die nicht den Anforderungen nach Abs. 2 entsprechen, sind innerhalb von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung ohne Aufforderung oder Anordnung nachzurüsten. Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen der Gefährdungsstufe B, die im Überschwemmungsgebiet liegen, sind innerhalb von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung einmalig durch Sachverständige gemäß § 18 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung – VAwS) überprüfen zu lassen. (4) Sonstige Anforderungen an Anlagen, insbesondere solche der Anlagenverordnung, bleiben unberührt. §3 Befreiung (1) Die Stadt kann von dem Verbot des § 2 Abs. 1 Befreiung erteilen, wenn der Hochwasserschutz nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt ist, überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies 446

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg erfordern oder das Verbot zu einer unbilligen Härte führen würde.

Bekanntmachung der 2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Nürnberg für das Haushaltsjahr 2015

(2) Die Befreiung kann mit Nebenbestimmungen verbunden werden. Die Befreiung ist widerruflich.

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern i. d. F. d. Bek. vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch § 2 Nr. 5 des Gesetzes vom 12. Mai 2015 (GVBl S. 82), hat der Stadtrat am 28.10.2015 die 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

(3) Im Fall des Widerrufs kann die Stadt vom Grundstückseigentümer verlangen, dass der frühere Zustand wiederhergestellt wird, sofern es das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere der Schutz vor Hochwassergefahren, erfordert. §4

I. §1 Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, sowie der ebenfalls beigefügte Nachtragsstellenplan für Angestellte werden hiermit festgesetzt; dadurch werden

Inkrafttreten

erhöht vermindert und damit der Gesamtbetrag um Euro um Euro des Haushaltsplans einschl. der Nachträge gegenüber auf nunmehr bisher Euro Euro verändert

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Vorstehende Verordnung wurde vom Stadtrat am 28. Oktober 2015 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefertigt und amtlich bekannt gemacht. Nürnberg, 13. November 2015 Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister 

Neubau oder Renovierung?

1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge der Gesamt betrag der Aufwendungen und der Saldo (Jahresergebnis) 2. im Finanzhaushalt a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von b) aus Investitionstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von c) aus Finanzierungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von

630.865 630.865

1.668.093.420 1.668.724.285 1.665.586.432 1.666.217.297 2.506.988 2.506.988

630.865 630.865

1.617.225.074 1.617.855.939 1.563.310.619 1.563.941.484 53.914.455 53.914.455 82.979.200 187.603.200 -104.624.000

82.979.200 187.603.200 -104.624.000

75.000.000 65.064.000 9.936.000 -40.773.545

75.000.000 65.064.000 9.936.000 -40.773.545

(2) bis (7) unverändert §2 unverändert §3 unverändert Wir bieten Garagentore,

§4 unverändert

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§6 Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. II.

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Die Regierung von Mittelfranken hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 09.11.2015 auf die Erhebung von Einwänden gegen die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2015 verzichtet. III. Der 2. Nachtragshaushaltsplan liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 der Gemeindeordnung vom 18.11.2015 bis zum 25.11.2015 im Amtsgebäude Theresienstraße 7, III. Stock, Zimmer 311, während der allgemeinen Geschäftszeiten öffentlich auf. Nürnberg, den 12. November 2015 STADT NÜRNBERG Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister 

Amtsblatt Nürnberg 23 / 18. November 2015

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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan 8. Änderung: Bereich Brunecker Straße Einleitung des Verfahrens Der Stadtrat hat am 28.10.2015 beschlossen, für den im Plan des Stadtplanungsamtes Nr. 13-FNP-08-01 vom 24.09.2015 bestimmten Bereich Brunecker Straße das Verfahren zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan einzuleiten.

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch wird dies hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Zum räumlichen Geltungsbereich wird auf die abgedruckten Pläne zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen.



Bereich Brunecker Straße

Zeichenerklärung

LORENZ WUNNER

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Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt

Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan 8. Änderung

BAYERISCHES ZIMMERERHANDWERK LEISTUNGSFÄHIG

0

100

200

300

400

500

Plan Nr. 13 - FNP08 - 2a

Änderungsbereich

Amtsblatt Nürnberg 23 / 18. November 2015

448

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan 8. Änderung

Bereich Brunecker Straße

0

100

200

300

400

500

Plan Nr. 13 - FNP08 - 2b

Zeichenerklärung Änderungsbereich

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, 8. Änderung: Bereich Brunecker Straße Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28.10.2015 die Durchführung der frühzeitigen Öf-fentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Flächennutzungsplan mit inte-griertem Landschaftsplan, 8. Änderung: Bereich Brunecker Straße beschlossen.

Amtsblatt Nürnberg 23 / 18. November 2015

Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung von Bebauungsplänen, die gemäß § 8 Absatz 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein müssen. Auf der Grundlage der Planungsvarianten Nr. 13-FNP08-2a und Nr. 13-FNP08-2b jeweils vom 24.09.2015 sowie der schriftlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Ort und Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die Unterlagen können im Stadtplanungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, 3. Obergeschoss (Treppenhaus) vom 25.11.2015 bis einschließlich 23.12.2015 während der allgemeinen Öffnungszeit (Montag bis Freitag von 07.00 bis 17.00 Uhr) eingesehen werden. Zudem steht eine digitale Version der Unterlagen auf der Internetseite des Stadtpla-nungsamts unter https://www.nuernberg.de/internet/stadtplanung/ oeffentlichkeitsbeteiligung.html 449

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg in der oben genannten Zeit zum Download bereit. Über eine Dialogfunktion kann hier direkt eine Stellungnahme abgeben werden. In der Zeit des Publikumsverkehrs (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr) besteht ferner Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung. Auf Wunsch stehen hierzu zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr Herr Kirschbaum und Herr Hafner (Anmeldung Zimmer.403, 4. Obergeschoss) zur Verfügung. Andere Termine können telefonisch unter Ruf-Nr. 231-4600 (Durchwahl) vereinbart werden.

Verordnung des Landratsamtes Fürth zur Änderung der Verordnung über das Wasserschutzgebiet Rednitztal der infra fürth gmbh für die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Fürth (Wasserschutzgebietsverordnung Rednitztal infra fürth) Vom 14. September 2015 Das Landratsamt Fürth erlässt auf Grund des § 51 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 i.V.m. § 52 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBl I, S.2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.08.2013 (BGBl I, S. 3154) i.V.m. Art. 31 Abs. 2 und Art. 63 des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 25.02.2010 (GVBl S. 66), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2014 (GVBl, S. 286) folgende Verordnung: Amtsblatt Nürnberg 23 / 18. November 2015

Über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Stadtrat informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass während der späteren öffentlichen Auslegung des Flä-chennutzungsplanänderungs-Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Möglichkeit besteht, Stellungnahmen vorzubringen. Ort und Dauer der Auslegung wer-den zu gegebener Zeit im Amtsblatt der Stadt Nürnberg bekannt gemacht.

Hinweis Informationsveranstaltung Am 24.11.2015 wird um 19 Uhr im z-bau, Frankenstraße 200, 90461 Nürnberg ergänzend eine Informationsveranstaltung stattfinden, zu der herzlich eingeladen wird. Dort werden die Pläne für das Areal vom Entwurfsverfasser selbst präsentiert und Auskunft zum weiteren Prozedere gegeben.“ 

Stadt Nürnberg – Stadtplanungsamt

§1 Änderung der Wasserschutzgebietsverordnung Rednitztal infra fürth Die Verordnung der Stadt Fürth über das Wasserschutzgebiet Rednitztal der infra fürth gmbh für die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Fürth vom 06.12.1999, geändert durch Verordnung der Stadt Fürth vom 23.07.2003, wird wie folgt geändert: Der in § 2 Abs. 2 Satz 1 veröffentlichte Lageplan, der die Grenzen des Schutzgebietes und der einzelnen Schutzzonen kennzeichnet, erhält die Fassung des Lageplans gemäß Anhang (Anlage 1). Der gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 öffentlich niedergelegte Lageplan im Maßstab 1 : 5.000, der die genaue Grenzziehung der einzelnen Schutzzonen kennzeichnet, erhält die Fassung des Lageplans gemäß Anhang (Anlage 2).

§2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 15.10.2015 in Kraft. Landratsamt Fürth, den 14.09.2015 Matthias Dießl (Landrat) Hinweis: Ein Übersichtslageplan im Maßstab 1:25.000 sowie ein Detaillageplan im Maßstab 1:5.000 sind beim Umweltamt der Stadt Nürnberg / Abt. Technischer Umweltschutz, Lina-Ammon-Straße 28 niedergelegt und können während der üblichen Parteiverkehrszeiten dort eingesehen werden. Landratsamt Fürth 

450

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

Amtsblatt Nürnberg 23 / 18. November 2015

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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Straßenbenennung Öffentliche Bekanntmachung einer Straßenbenennung gem. Art. 52 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-I), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22. Mai 2015 (GVBl. S. 154). In seiner Sitzung am 22.10.2015 hat der Verkehrsausschuss beschlossen, die westlich von Höfen gelegene Verbindungsstraße zwischen Südwesttangente und Höfener Straße/Leyher Straße insgesamt mit Höfener Spange (wie den bereits bestehenden ersten Teil) zu benennen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: 1. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Straßen- und Wegerechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. 2. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. 3. Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweis: Die Verfügung, die zugrundeliegenden Beschlüsse des Verkehrsausschusses vom 22.10.2015 sowie die Planunterlagen können beim Amt für Geoinformation und Bodenordnung der Stadt Nürnberg, Bauhof 5, 4. Stock, Zimmer 426, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Stadt Nürnberg Amt für Geoinformation und Bodenordnung 

Amtsblatt Nürnberg 23 / 18. November 2015

Allgemeine Vorprüfung über die Umweltverträglichkeit der Änderung der nach Immissionsschutzrecht genehmigungsbedürftigen Anlage der Firma MAN Truck & Bus AG

sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Die Firma MAN Truck & Bus AG beabsichtigt die Erweiterung der Erdgas-Verdichtungsanlage (CNGStation) im Anwesen Vogelweiherstr. 33, Nürnberg. Eine standortbezogene Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann. Von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wird daher gemäß § 3a Satz 2 zweiter Halbsatz UVPG abgesehen. Die Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Das Protokoll über die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls kann beim Umweltamt der Stadt Nürnberg/Abt. 2, Technischer Umweltschutz, Lina-Ammon-Str. 28, 90471 Nürnberg, 2.0G., Zi. 207, Ruf-Nr. 231- 4321 oder 231- 2727 während der üblichen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 – 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag 8.30 – 12.30 Uhr) eingesehen werden. Rechtsgrundlagen: §§ 3a, 3b Abs. 1 und 3c Satz 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. 9.1.1.3 Spalte 2 S des UVPG.

Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden.

Stadt Nürnberg Umweltamt 

Anwesen Balthasar-Neumann-Str. 82, Gemarkung/Flurnr.: Mögeldorf 278 / 16 Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von Laden zu zwei Wohnungen mit Errichtung von 2 Terrassen und 4 Stellplätzen, hier TEKTUR über innere bauliche und Fassaden-Änderungen Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 12.11.2015, Aktenzeichen B2-2015-481 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Zulassung von Abweichungen nach § 31 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-4357 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 16, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde 

Anwesen Blumenthalstr. 7, Gemarkung/ Flurnr.: Kleinweidenmühle 98 / 13 Baugenehmigung für den Ausbau des Spitzbodens zu Wohnen, Errichtung einer Dachterrasse sowie Abbruch und Neuerrichtung von Balkonen Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 11.11.2015 Aktenzeichen B2-2015-587 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürn452

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg berg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) und nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-75 87 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 15 einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde 

Anwesen Juvenellstr. 1, Gemarkung/ Flurnr.: Kleinreuth h. d. Veste 309 / 15 Baugenehmigung für die Errichtung einer Balkonanlage mit 3 Balkonen Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 10.11.2015 Aktenzeichen B2-2015-872 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem BayeriAmtsblatt Nürnberg 23 / 18. November 2015

schen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-4388 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 15, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde 

Anwesen Laufamholzstr. 318, Gemarkung/Flurnr.: Laufamholz 90 / 19 Baugenehmigung für die Errichtung einer Gaststätte und einer Werbeanlage mit beleuchteten Einzelbuchstabenschriften - 2. Genehmigungsverlängerung Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 03.11.2015 Aktenzeichen G2-2015-16 wurde die Geltungsdauer der Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben um weitere zwei Jahre bis zum 19.10.2017 verlängert. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer

Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-4388 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 15, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde 

Anwesen Schmausenbuckstr. 82, Gemarkung/Flurnr.: Mögeldorf 784 Baugenehmigung für den Abbruch und die Neuerrichtung des Daches mit Gauben, Aufstockung des Treppenhausvorbaus und Einbau einer Wohnung in das Dachgeschoss Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 04.11.2015 Aktenzeichen 453

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg B2-2015-741 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Ausnahmen und Abweichungen nach § 31 des Baugesetzbuches (BauGB) erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-4388 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 15, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde 

Amtsblatt Nürnberg 23 / 18. November 2015

Bürgerversammlungen 2016 5 Erlenstegen, Freiland, Hammer, Laufamholz, Mögeldorf, Oberbürg, Platnersberg, Rechenberg, aktualisiert Rehhof, Spitalhof, Steinplatte, St. Jobst, Unterbürg, Weigelshof; Mittwoch, 20.01.2016 Ort: Museum Industriekultur, Äußere Sulzbacher Straße 62 9 Gaismannshof, Großreuth b. Schweinau, Höfen, Kleinreuth b. Schw., Leyh, Schweinau, St.Leonhard, Sündersbühl Mittwoch, 03.02.2016 Ort: Große Turnhalle der Carl-von-Ossietzky-Mittelschule, Ossietzkystr. 2 2 Buchenbühl, Herrnhütte, Klingenhof, Loher Moos, Marienberg, Nordostbahnhof, Schafhof, Schoppershof, Ziegelstein Mittwoch, 02.03.2016 Ort: Saal des TUSPO, Herrnhüttestr. 75 12 Eibach, Gebersdorf, Hafen, Neuröthenbach, Röthenbach b. Schweinau, Maiach Donnerstag, 14.04.2016 Ort: Turnhalle der Helene-von-Forster-Grundschule, Am Röthenbacher Landgraben 65 14 Bleiweiß, Dutzendteich, Gleißhammer-Süd, Hasenbuck,Hummelstein, Rangierbahnhof, Stadion Dienstag, 27.09.2016 Ort: Turnhalle 2, Martin Behaim Gymnasium Schultheißallee 1, Eingang Weddigenstrasse 13 Gartenstadt, Gibitzenhof, Falkenheim, Kettelersiedlung, Rabus, Sandreuth, Werderau, Donnerstag, 13.10.2016 Ort: Gesellschaftshaus Gartenstadt, Buchenschlag 1

18 Gaulnhofen, Herpersdorf, Königshof, Kornburg, Pillenreuth, Steinbrüchlein, Weiherhaus, Worzeldorf Donnerstag, 27.10.2016 Ort: Turnhalle der Max-Beckmann-Schule, Beckmannstr. 2 (Worzeldorf) 15 Langwasser, Messe, Neuselsbrunn, Rangierbahnhofsiedlung, Zollhaus Donnerstag 10.11.2016 Ort: Gemeinschaftshaus Langwasser - Großer Saal, Glogauer Str. 50 10 Galgenhof, Lichtenhof, Steinbühl, Tafelhof, Mittwoch, 07.12.2016 Ort: Turnhalle der Kopernikusschule, Gabelsbergerstr. 41 

Einladung zur Teilnehmerversammlung der Flurbereinigung Teilnehmergemeinschaft Gemarkung Almoshof, am Freitag, den 11.12.2015 um 19.00 Uhr im Feuerwehr Gerätehaus, Almoshofer Hauptstraße 35 Tagesordnung:

Top 1: Begrüßung Top 2: Bericht des 1. Vorsitzenden Top 3: Bericht des Kassiers Top 4: Bericht des Wegbaumeisters Top 5: Bericht des Schriftführers Top 6: Sonstiges und Aussprache

Wünsche und Anträge sind bis 05.12.2015 an die Fax-Nr.: 0911-381999 zu senden. Anträge, die zum genannten Zeitpunkt nicht eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt! 

Vergabe von Bauleistungen und Leistungen durch die Stadt Nürnberg Der Bau- und Vergabeausschuss hat am 22. September 2015 die Vergabe der nachstehend aufgeführten Lieferungen, Leistungen und Dienstleistungen beschlossen Art der Lieferung bzw. Leistung

Auftrag erteilt an Firma:

Laufende Innen-, Grund- und Glasreinigung im Martin-Behaim-Gymnasium, Schultheißallee 1, vom 01.01. bis 31.12.2016 (Festlaufzeit)

Kiefer GmbH, Nordostpark 14, 90411 Nürnberg

Laufende Innen-, Grund- und Glasreinigung im KunstKulturQuartier, Kunsthaus, Filmhaus, Kopfbau, Königstraße 93 und City Streetwork, Vordere Sterngasse 3, vom 01.01. bis 31.12.2016 (Festlaufzeit)

Luna Glanz GmbH & Co. KG, Bayerwaldstr. 46, 81737 München

U-Bahn Nürnberg – Erneuerung der Personenaufzü- Schmitt + Sohn Aufzüge GmbH & Co. KG, ge an den U-Bahnhöfen Hauptbahnhof, Hadermühle 9-15, 90402 Nürnberg Röthenbach, Opernhaus und Hohe Marter Tiergarten, Umbau Wüstenhaus hier: Beauftragung der Objektplanung

Büro Ing+Arch, Steinstr. 21, 90419 Nürnberg

Bielingplatz 2, Aufstockung und Erweiterung Peter-Vischer-Schule hier: Vergabe von Leistungen der Objektplanung

Architektengemeinschaft Scherzer – Heid, Hardenbergstr. 53, 90766 Fürth

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ÖffentlicheAmtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Hochbauamt, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Tel.: 0911 231-10603, Telefax: 0911 231-5628 E-Mail: [email protected] Hinweis: LV Anforderung siehe k) b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Ausschreibungsnummer: H3701615 d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Nürnberg, Leyher Straße 107 f) Art und Umfang der Leistung: Maßnahme: Neubau Marktamt Gewerk: Bodenbelagsarbeiten Umfang der Leistung: ca. 260 m² textiler Bodenbelag, Schlingenware gewebt; ca. 460 m Sockelleiste Teppich; ca. 7 m² Sauberlaufmatte mit Bürstenprofil g) Erbringen von Planungsleistungen: Nein h) Aufteilung in Lose: Nein i) Beginn der Ausführungsfrist: 02.05.2016, Ende der Ausführungsfrist: 19.05.2016, j) Nebenangebote sind nicht zugelassen k) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei: Stadt Nürnberg Hochbauamt, z.Hd. Herrn Merklein, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Fax 0911 2317642, E-Mail: [email protected], Anforderung bis: 11.12.2015, Auskünfte zum Verfahren und zum technischen Inhalt erteilt: Siehe a) l) Entgelt für die Verdingungsunterlagen: Höhe des Entgelts: 15,00 Euro, zu überweisen an: Stadt Nürnberg, Konto-Nr. 1010941, BLZ 76050101, Geldinstitut Sparkasse Nürnberg, IBAN: DE50760501010001010941, BIC/Swift: SSKNDE77XXX, Verwendungszweck: Kostenart 54150500, Kosten-St. V111700001 LV H3701615, Leyher Straße 107, Bodenbelagsarbeiten Barzahlung und Schecks werden nicht angenommen. Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Bei schriftlicher Anforderung eines Leistungsverzeichnisses sind der Bewerbung zwei mit der Firmenadresse beschriftete Aufkleber beizulegen. Ab dem 20.11.2015 ist zwischen 8:30 und 12:00 Uhr auch eine persönliche Abholung gegen Vorlage des Einzahlungsbeleges möglich. n) Frist für den Eingang der Angebote: Datum: 15.12.2015, Uhrzeit: 09:30 o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement Bauhof 9 – Nebeneingang, 90402 Nürnberg p) Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. q) Teilnehmer am Eröffnungstermin: Bieter und ihre Bevollmächtigten r) geforderte Sicherheiten: keine s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Gemäß VOB/B §16 t) Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Amtsblatt Nürnberg 23 / 18. November 2015

Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) u) Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters: VOB/A §16 v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: 14.01.2016 w) Sonstige Angaben: Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A ): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel 0981/53-1746, Fax 0981/53-1739, (Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel 0981/53-1277, Fax 0981/53-1837  a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Hochbauamt, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Tel.: 0911 231-10603, Telefax: 0911 231-5628 E-Mail: [email protected] Hinweis: LV Anforderung siehe k) b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Ausschreibungsnummer: H3701715 d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Nürnberg, Leyher Straße 107 f) Art und Umfang der Leistung: Maßnahme: Neubau Marktamt Gewerk: Malerarbeiten Umfang der Leistung: ca. 1.000 m² Wandanstrich, ca. 470 m² Deckenanstrich, ca. 52 m² Bodenbeschichtung, einkomponentig h) Aufteilung in Lose: Nein i) Beginn der Ausführungsfrist: 16.03.2016, Ende der Ausführungsfrist: 19.05.2016 j) Nebenangebote sind nicht zugelassen k) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei: Stadt Nürnberg, Hochbauamt, z.Hd. Herrn Merklein, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Fax 0911 2317642, E-Mail: [email protected] Anforderung bis: 14.12.2015, Auskünfte zum Verfahren und zum technischen Inhalt erteilt: Siehe a) l) Entgelt für die Verdingungsunterlagen: Höhe des Entgelts: 15,00 Euro, zu überweisen an: Stadt Nürnberg Konto-Nr. 1010941, BLZ 76050101, Geldinstitut Sparkasse Nürnberg IBAN: DE50760501010001010941, BIC/Swift: SSKNDE77XXX, Verwendungszweck: Kostenart 54150500, Kosten-St. V111700001 LV H3701715, Leyher Straße 107, Malerarbeiten. Barzahlung und Schecks werden nicht angenommen. Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Bei schriftlicher Anforderung eines Leistungsverzeichnisses sind der Bewerbung zwei mit der Firmenadresse beschriftete Aufkleber beizulegen. Ab dem 20.11.2015 ist zwischen 8:30

und 12:00 Uhr auch eine persönliche Abholung gegen Vorlage des Einzahlungsbeleges möglich. n) Frist für den Eingang der Angebote: Datum: 17.12.2015, Uhrzeit: 09:30 o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9 – Nebeneingang, 90402 Nürnberg p) Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. q) Teilnehmer am Eröffnungstermin: Bieter und ihre Bevollmächtigten r) geforderte Sicherheiten: keine s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Gemäß VOB/B §16 t) Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) u) Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters: VOB/A §16 v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: 16.01.2016 w) Sonstige Angaben: Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A ): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/53-1746, Fax: 0981/53-1739 (Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/53-1277, Fax :0981/53-1837  a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Hochbauamt, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Tel.: 0911 231-10603, Telefax: 0911 231-5628 E-Mail: [email protected] Hinweis: LV Anforderung siehe k) b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Ausschreibungsnummer: H3701815 d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Nürnberg, Leyher Straße 107 f) Art und Umfang der Leistung: Maßnahme: Neubau Marktamt Gewerk: Tischlerarbeiten Umfang der Leistung: 19 Innentüren, Vollspan g) Erbringen von Planungsleistungen: Nein h) Aufteilung in Lose: Nein i) Beginn der Ausführungsfrist: 09.03.2016, Ende der Ausführungsfrist: 11.05.2016 j) Nebenangebote sind nicht zugelassen k) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei: Stadt Nürnberg Hochbauamt, z.Hd. Herrn Merklein, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Fax: 0911 2317642 E-Mail: [email protected] Anforderung bis: 11.12.2015 Auskünfte zum Verfahren und zum technischen Inhalt erteilt: Siehe a) l) Entgelt für die Verdingungsunterlagen: Höhe des Entgelts: 15,00 Euro, zu überweisen an: Stadt Nürnberg, Konto-Nr. 1010941, BLZ 76050101, Geldinstitut 455

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a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste, Beschaffungsmanagement, Kirchenweg 56, 90419 Nürnberg, Tel.n: 0911/231-5154, Telefax: 0911/231-5118 E-Mail: [email protected] Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind: Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste, Submission, Fünferplatz 2, (Erdgeschoss/Zi. 002) 90403 Nürnberg b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Ausschreibungsnummer: OrgA/5-IT/3000020266/IT-5 c) Auftragsvergabe auf elektronischem Weg: Entfällt d) Art und Umfang der Leistung: Beschaffung einer Erweiterung des Cisco UCSBladeserversystems in drei Losen Los 1: Hardware; Los 2: Software VmWare-Umgebung; Los 3: Software Networker e) Aufteilung in Lose: ja, ein Angebot ist möglich über ein oder mehrere Lose f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: sofort nach Auftragserteilung h) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei: Anschrift siehe a) Auskünfte zum Inhalt erteilt: Anschrift siehe a)

i) Frist für den Eingang der Angebote: 08.12.2015, bis 15.30 Uhr Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: 31.01.2016 j) geforderte Sicherheiten: ENTFÄLLT k) wesentliche Zahlungsbedingungen: gemäß VOL/B §17 l) Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters: Angaben zur Firma / Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine Erklärung eines Haftpflichtversicherers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann / Erklärung, dass Bewerber und eingesetzte Personen nicht die Technologie v. L. R Hubbard anwenden / Nachunternehmererklärung / Kennzahlen: Zahl der Gesamtmitarbeiter in den letzten drei Jahren / Umsatzvolumen der letzten drei Jahre für die angebotene Hardware / Umsatzvolumen der letzten drei Jahre für die angebotene Software m) Entgelt für die Verdingungsunterlagen: Entfällt 

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ÖffentlicheAmtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen Vergabe und Teilnahmewettbewerbe von Arbeiten der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg Vergaben der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg A) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Adolf-Braun-Str. 33, 90429 Nürnberg, Deutschland. Telefon 0911/231-4518, Fax: 0911/231-4535. E-Mail: [email protected] B) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung [VOB] C) Gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein SSL- Verschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit. [https-Übertragung] D) Art des Auftrags: Bauarbeiten für Abwasserkanäle E) Ort der Ausführung: 90482 Nürnberg F) Art und Umfang der Leistung: 25 m offene Verlegung DN 600 Stz. 71 m Rohrvortrieb DN 600 Stz. 1 St. Schachtbauwerke (S2). 1 St. Schacht DN 1200 (S1). 3 St. Schacht- bzw. Schachtbauwerk-Umbauten (S0, S4, S5). ca. 530 m³ Erdaushub. ca. 630 m² Verbau aus Kanaldielen bzw. Betonausfachung und Holzausfachung. H) Falls die bauliche Anlage oder der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder alle Lose einzureichen: ist nicht vorgesehen. I) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: Von: 11.04.2016 Bis: 29.07.2016 J) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Zulässigkeit von Nebenangeboten: Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt. K) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können: Nach § 11 der Vergabeordnung haben wir uns entschieden, die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die deutsche e-Vergabe anzubieten. L) Gegebenenfalls Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist: M) Bei Teilnahmeantrag: Frist für den Eingang der Anträge auf Teilnahme, Anschrift, an die diese Anträge zu richten sind, Tag an dem die Aufforderungen zur Angebotsabgabe spätestens abgesandt werden: N) Frist für den Eingang der Angebote: 12.01.2016 09:45:00 O) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind:

Amtsblatt Nürnberg 23 / 18. November 2015

Stadt Nürnberg Vergabemanagement, Submission, Bauhof 9, 90402 Nürnberg Tel.: 0911/231 4827, Fax: 0911/231 4209 Sie haben die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe. Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter: www.auftraege.bayern.de P) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch Q) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: 12.01.2016, 09:45:00 Personen, die anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten. Ort der Angebotsöffnung: Stadt Nürnberg, Referat VI/, Vergabemanagement (VMN), Bauhof 9, Nebeneingang Erdgeschoss, 90402 Nürnberg. R) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: Ausführungsbürgschaft, Mängelbürgschaft. S) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: keine Angaben. T) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend). U) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: Bewerber für den Bau, die Sanierung, Inspektion oder Reinigung von Entwässerungskanälen und -leitungen müssen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit sowie eine Güteüberwachung bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung nachweisen. Die Anforderungen der RAL Güteund Prüfbestimmungen GZ 961 sind zu erfüllen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn das Unternehmen im Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens der Gütegemeinschaft Kanalbau ist.

Geforderte Beurteilungsgruppe: AK2 und VM. Ersatzwiese kann ein Nachweis mit einschlägigen Referenzen und anschließendem Fremdüberwachungsvertrag für die zeitweilige Einzelmaßnahme vorgelegt werden, der eine Fremdüberwachung durch einen unabhängigen und von der Gütegemeinschaft benannten Prüfingenieur / Sachverständigen beinhaltet. Die qualitativen Anforderungen der RAL-Güte- und Prüfbestimmungen GZ 961 sind dabei einzuhalten. Bewerber für den Bau von Entwässerungskanälen und -leitungen haben den Nachweis ebenfalls erbracht, wenn sie das Logo der „Fremdüberwachung im Kanalbau“ des Landesverbandes Bayerischer Bauinnungen, des Fachverbandes Bau Württemberg oder des Verbandes Baugewerblicher Unternehmer Thüringen einschließlich einschlägiger Referenzen vorlegen können. V) Zuschlagsfrist: 22.03.2016 W) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabeprüfstelle Regierung von Mittelfranken, (VOB-Stelle) VOB-Stelle, Promenade 27, 91522 Ansbach, Tel.:0981/53-1277 Fax: 0981/53-1837  a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Adolf-Braun-Str. 33, 90429 Nürnberg, Telefon: 0911/231-4529, Telefax: 0911/231-4535, E-Mail: [email protected] b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A c) gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ih-

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ÖffentlicheAmtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen Vergabe und Teilnahmewettbewerbe von Arbeiten der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg rer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein SSLVerschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit.[https-Übertragung] d Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: 90441 Nürnberg, Sandreuth f) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen: 1524 Titel: Kanalsanierung Bahndamm Schweinau Schlauchlinersanierung, rund 540m, DN 400 ausschließlich Warmhärtung mit Wasser RAL Güteschutzgruppe S27.1 g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: keine Angaben h) Aufteilung in Lose: Eine Aufteilung ist nicht vorgesehen i) Ausführungsfrist: Vom 01.02.2016 bis 01.04.2016 j) Nebenangebote: Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt. Siehe Verdingungsunterlagen k) Anforderung der Vergabeunterlagen: Sie finden das Verfahren bei der Deutschen eVergabe unter folgendem Link: http://tinyurl.com/nuolyqc Anforderung per Post: Stadt Nürnberg, Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, AdolfBraun-Str. 33, 90429 Nürnberg, Tel.: 0911/231-4529, Telefax: 0911/231-4535, E-Mail: [email protected], spätester Zeitpunkt zur Anforderung der konventionellen Unterlagen: 01.12.2015 l) Entgelt für die Vergabeunterlagen/Lizenzkosten Systemzugang: Lizenzkosten Deutsche eVergabe: 14,00 EUR. Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Zahlungshinweis für die konventionelle Anforderung: Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Das Entgeld ist zu überweisen an: Stadt Nürnberg Konto: 4410720 BLZ: 76050101 Geldinstitut: Sparkasse Nürnberg IBAN: DE27 7605 0101 0004 4107 20 BIC: SSKNDE77, Verwendungszweck: 1524,

Kanalsanierung Bahndamm Schweinau, Zahlungsbetrag: 30 EUR o) Anschrift, an die die Angebote/Anträge zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement , Bauhof 9, 90402 Nürnberg p) Sprache, in der die Angebote/Anträge abgefasst sein müssen: Deutsch q) Zeitpunkt und Ort der Eröffnung, sowie Angabe welche Personen anwesend sein dürfen: Personen, die anwesend sein dürfen: Bieter und Ihre Bevollmächtigten Angebotsöffnung: 04.12.2015 um 09:50 Uhr. Ort der Angebotsöffnung: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement Bauhof 9 - Nebeneingang, 90402 Nürnberg r) geforderte Sicherheiten: siehe Verdingungsunterlagen s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Gemäß VOB/B § 16 t) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) u) verlangte Nachweise: Der Bieter muss in Besitzt der entsprechenden Gruppe gemäß Gütesicherung RAL-GZ 961 der Gütegemeinschaft „Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen sein. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn er im Besitzt - der RAL Gütezeichen Gruppe 27.1 ist oder -des Logos KOB der „Fremdüberwachung im Kanalbau“ des Landesverbandes Bayerischer Bauinnung, das Fachverbandes Bau Württemberg oder des Verbandes Baugewerblicher Unternehmer ist und einschlägige Referenzen vorlegen kann. Ersatzweise gilt auch ein entsprechender Qualifikationsnachweis gemäß „Güte- und Prüfbedingungen“ nach RALGZ 961 mit gleichzeitiger Vorlage einschlägiger Referenzen und anschließendem Fremdüberwachungsvertrag während der Baudurchführung. v) Zuschlagsfrist: 04.01.2016. w) Nachprüfungsstelle/zuständige Vergabekammer: Nachprüfstelle behaupteter Verstöße: Nachprüfstelle (§21 VOB/A): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/53-1739, Fax.: 0981/53-1739 Vergabekammer (§104 GWB): Vergabekammer



Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/53-1277, Fax.: 0981/53-1837 Sonstiges: keine Angaben 

a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Klärschlammverwertung Region Nürnberg GmbH Adolf-Braun-Straße 33, 90429 Nürnberg, Tel.: 0911/231-3616, Telefax: 0911/231-2626 E-Mail: [email protected] b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Ausschreibungsnummer: 63511 d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Adolf-Braun-Straße 55, 90429 Nürnberg f) Art und Umfang der Leistung: Maßnahme: Errichtung Pilotanlage Mephrec Gewerk: Stahlbauarbeiten Reaktorgebäude Art der Leistung: Stahl und Metallbauarbeiten Umfang der Leistung: Dreigelenkrahmen (IPE300/IPE400), Spannweite 17,5 m, ca. 27,0 to Profilstahl, 300 m² Schallschutzdachpaneele, 660 m² Schallschutzwandpaneele, 1Stück Stahltor zweiflügelig (3,0 x3,0 m) und 3 Stück Stahltüren ( 1,25x2,10 m) g) Erbringen von Planungsleistungen: Ja Art der Planungsleistung: Detailplanung h) Aufteilung in Lose: Nein i) Beginn der Ausführungsfrist: 25.01.2016, Ende der Ausführungsfrist: 26.02.2016 j) Nebenangebote sind zugelassen k) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei: Anschrift siehe a) Anforderung bis: 27.11.2015 Auskünfte zum Verfahren und zum technischen Inhalt erteilt: Anschrift siehe a) l) Entgelt für die Verdingungsunterlagen: Höhe des Entgelts: 10,00 Euro, zu überweisen an: Stadt Nürnberg, Konto: 4 410 720, BLZ 760 501 01, Geldinstitut Sparkasse Nürnberg, IBAN: DE27 7605 0101 0004 4107 20,

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ÖffentlicheAmtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen Vergabe und Teilnahmewettbewerbe von Arbeiten der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg BIC: SSKNDE77 Verwendungszweck: Kto 54091, KSt 01000, LV Stahlbauarbeiten Pilotanlage Mephrec. Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. n) Frist für den Eingang der Angebote: Datum: 08.12.2015, Uhrzeit: 09:30 o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9 – Nebeneingang, 90402 Nürnberg p) Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. q) Teilnehmer am Eröffnungstermin: Bieter und ihre Bevollmächtigten s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gemäß VOB/B §16 t) Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: 31.12.2015 w) Sonstige Angaben: Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A ): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/53-1746, Fax 0981/53-1739, (Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel 0981/53-1277, Fax 0981/53-1837 

Vergaben des Klinikum Nürnberg a) Öffentlicher Auftraggeber: Klinikum Nürnberg, Bauabteilung Kh/VD-3/B, Prof.-Ernst-Nathan-Straße 1, 90419 Nürnberg, Tel.: 0911/398-3341, Telefax: 0911/398-3344, E-Mail: [email protected] b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: LV 021 Baureinigung c) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen d) Ort der Ausführung: Klinikum Nürnberg Süd Projekt: Neubau Haus F und Anbau an das HerzGefäßzentrum;

Allgemeine Bezeichnung der baulichen Anlage: Neubau eines Krankenhausgebäudes Haus F auf dem Gelände des Klinikums Nürnberg Süd, mit den Hauptfunktionen - Medizinisches Versorgungszentrum, Psychiatrische Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychiatrische Institutsambulanz, Schule für Kranke der Stadt Nürnberg sowie Neubau eines Krankenhausgebäudes Haus E als Anbau an das HerzGefäß-Zentrum KNS, mit den Hauptfunktionen Operation, bildgebende Diagnostik. Die in einem Gesamtkomplex zu errichtenden Bauteile gliedern sich vertikal mit den Ver- und Entsorgungswegen in der Untergeschossebene -2, einer offenen Tiefgarage/ Technikräumen im UG -1 sowie den Nutzflächen im EG und 1. OG. Die raumlufttechnischen Zentralen sind als Dachzentralen vorgesehen. Bruttogrundfläche BGF Haus F und Erweiterung Haus E: ca. 8.000 m². Bruttorauminhalt BRI Haus F und Erweiterung Haus E: ca. 31.000 m³ Gewerk: Baureinigung Umfang der Leistung: - Baugrobreinigung ca. 10.000 m2 - Baufeinreinigung Decken ca. 500 m2 - Baufeinreinigung Wände, verschiedene Beläge, gesamt ca. 1.250 m2 - Baufeinreinigung Boden, verschiedene Beläge, gesamt ca. 5.300 m2 - Baufeinreinigung Außenfassaden ca. 1.400 m2 - Baufeinreinigung Innenfassaden und Tür elemente ca. 2.200 m2 e) Erbringen von Planungsleistungen: Nein f) Aufteilung in Lose: Nein g) Ausführungsfrist: Beginn: 01.02.2016 Ende: 29.07.2016 h) Nebenangebote sind nicht zugelassen i) Anforderung der Verdingungsunterlagen: Anforderung bis: 01.12.2015 bei: Anschrift siehe a) j) Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen: Erhältlich bis: 01.12.2015, Höhe des Entgeltes: 20,00 EURO, Zahlungsbedingungen und –weise: Überweisung an Klinikum Nürnberg, Konto 1.000.944, BLZ 760 501 01 Geldinstitut Sparkasse Nürnberg IBAN: DE18760501010001000944, Gärtnerweg 1a



BIC: SSKNDE77 Verwendungszweck Projekt: Neubau Haus F + Anbau Haus E, KSt 800840, LV 021 Baureinigung. Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Barzahlungen und Schecks werden nicht angenommen. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. m),n),o) Einreichungsfrist, -anschrift, Angebotseröffnung: Datum: 02.12.2015 Uhrzeit: 10:00 Ort: Stadt Nürnberg Vergabemanagement VMN Bauhof 9 – Nebeneingang (Erdgeschoss) 90402 Nürnberg q) Teilnehmer am Eröffnungstermin: Bieter und ihre Bevollmächtigten p), r)- u) weitere Angaben: siehe Vergabeunterlagen v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: 23.12.2015 w) Auskünfte zum Verfahren und zum technischen Inhalt erteilt: Anschrift siehe a). Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A ): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel 0981/53-0, Fax 0981/53-1772 (Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel 0981/53-0 (-1277))  a) Öffentlicher Auftraggeber: Klinikum Nürnberg, Bauabteilung Kh/VD-3/B, Prof.-Ernst-Nathan-Straße 1, 90419 Nürnberg, Tel.: 0911/398-3341, Telefax: 0911/398-3344, E-Mail: [email protected] b) Vergabeverfahren: Offenes Verfahren nach VOB/A Vergabenummer: LV 013-N-Naturstein- und Werksteinarbeiten c) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen d) Ort der Ausführung: Klinikum Nürnberg Süd Projekt: Neubau Haus F und Anbau an das HerzGefäßzentrum e) Allgemeine Bezeichnung der baulichen Anlage: Neubau eines Krankenhausgebäudes Haus F auf dem Gelände des Klinikums Nürnberg Süd, mit den Hauptfunktionen - Medizinisches Ver-

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* Grünabfälle, Wurzelstöcke * Altholz A I – A IV * Bauschutt, Erdaushub * Asphalt, teerfrei / teerhaltig * Gemischte Gewerbeabfälle * Rigips, Straßenkehricht * Dachpappen Amtsblatt Nürnberg 23 / 18. November 2015

Verkauf (ab Lager oder Lieferung) Transportunternehmen •Kompost, Oscorna-Dünger •Pflanzhumus, Pflanz-Substrate •Rasensamen •Rindenmulch, Rindenhumus •Hackschnitzel •Mineralbeton, Splitt, Kies, Schotter •Recycling-Sand und -schotter

•Abbrucharbeiten •Erdbau- u. Baggerarbeiten •Abfalltransporte •Schuttabfuhr •LKW mit Ladekran und Greifer •Lieferung von Humus, etc.

Baumaschinenverleih •Bagger, Minibagger •Kleinlader •Rüttelplatten •Containerverleih

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ÖffentlicheAmtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen Vergabe und Teilnahmewettbewerbe von Arbeiten der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg sorgungszentrum, Psychiatrische Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychiatrische Institutsambulanz, Schule für Kranke der Stadt Nürnberg sowie Neubau eines Krankenhausgebäudes Haus E als Anbau an das Herz-GefäßZentrum KNS, mit den Hauptfunktionen Operation, bildgebende Diagnostik. Die in einem Gesamtkomplex zu errichtenden Bauteile sind in Stahlbetonskelettbauweise konzipiert, mit Ver- und Entsorgungswegen in der Untergeschossebene-2, einer offenen Tiefgarage sowie Technikräumen im Untergeschoss -1 sowie den Nutzflächen im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss. Gewerk: Naturstein- und Werksteinarbeiten, Umfang der Leistung: - Bodenbelag Naturstein ca. 150 m2 - Bodenbelag Werkstein ca. 150 m2 f) Erbringen von Planungsleistungen: Nein g) Aufteilung in Lose: Nein h) Ausführungsfrist: Beginn: 07.01.2016 Ende: 31.03.2016 i) Nebenangebote sind nicht zugelassen j) Anforderung der Verdingungsunterlagen: Anforderung bis: 30.11.2015 bei: Anschrift siehe a) k) Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen: Erhältlich bis: 30.11.2015, Höhe des Entgeltes: 25,00 EURO, Überweisung an Klinikum Nürnberg, Konto 1.000.944, BLZ 760 501 01 Geldinstitut: Sparkasse Nürnberg IBAN: DE18760501010001000944, BIC: SSKNDE77 Verwendungszweck: Projekt Neubau Haus F + Anbau Haus E, KSt 800840, LV 013-N-Natursteinarbeiten. Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Barzahlungen und Schecks werden nicht angenommen. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. m),n),o) Einreichungsfrist, -anschrift, Angebotseröffnung: Datum: 01.12.2015 Uhrzeit: 10:00 Ort: Stadt Nürnberg Vergabemanagement VMN Bauhof 9 – Nebeneingang (Erdgeschoss) 90402 Nürnberg q) Teilnehmer am Eröffnungstermin: Bieter und ihre Bevollmächtigten p), r)- u) weitere Angaben: siehe Vergabeunterlagen v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: 23.12.2015 w) Auskünfte zum Verfahren und zum technischen Inhalt erteilt: Anschrift siehe a), Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A ): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Te.:l 0981/53-0, Fax: 0981/53-1772 (Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel 0981/53-0 (-1277)) 

I.1)

Öffentlicher Auftraggeber: Klinikum Nürnberg, Technische Abteilung Kh/VD-3/T, Prof.-Ernst-Nathan-Straße 1, 90419 Nürnberg, Tel.: 0911/ 398-7922, Fax: 0911/ 398-3454, E-Mail: [email protected] Internet (URL): www.klinikum-nuernberg.de Anschrift für nähere Auskunft, Versand der Unterlagen: Ulrike John, VD-3/T-5 Medizintechnik, Kontaktdaten siehe oben Teilnahmeanträge sind zu richten an: Klinikum Nürnberg Nord, Haus 1, Poststelle; Kennwort: Bewerbung VOF KNS Neonatologie, Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1, 90419 Nürnberg I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts II.1.1, II.1.5) Bezeichnung und Beschreibung bzw. Gegenstand des Auftrags: Planungsleistung für Medizintechnik und Einrichtung für Klinikum Nürnberg Süd im Projekt: „Umbau und Erweiterung der Neonatologie und Intensivpflege“ Erbringung der Leistungen nach HOAI Teil 4 Fachplanung Abschnitt 2 Technische Ausrüstung §§ 53 -56 Anlage 15.2: Anlagengruppe 7.1 Nutzungsspezifische Anlagen Anlage 15.1: Leistungsphasen (LPH) 3 – 9 Es ist vorgesehen, die Maßnahmen sowie die einzelnen Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. II.1.2) Art des Auftrags: Dienstleistung Dienstleistungskategorie: 12, Hauptort der Dienstleistung: Nürnberg II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag II.1.8) Aufteilung in Lose: nein II.2.1) Menge oder Umfang der Leistung: Planungsleistung wie unter II.1.5 aufgeführt für: Klinikübergreifender Umbau und Erweiterung der im folgenden genannten Bereiche der Klinik für Neugeborene, Kinder und Jugendliche, der Klinik für Kinderchirurgie und der Klinik für Geburtshilfe gemäß erweiterten Raumprogramm mit u.a.15 neonatologischen Intensivbehandlungsplätzen, 3 Intensivplätzen für Kinder/Jugendliche und 14 Plätzen IMC/ Früh-und Neugeborene: - Erweiterungsbau neonatologische, interdisziplinäre, pädiatrische Intensivstation mit Erweiterung um 5 Bettplätze auf insgesamt 18 Plätze - Verbindungsgänge - Umbau/Erweiterung der IMC /Früh- und Neugeborenenpflege mit 14 Betten - Umbau von 4 Patientenzimmern der Kinderchirurgie - Anpassung des Sectio-OP, des Reanimationsbereiches, zugehöriger Labor und Arbeitsräume - Umbau/Ausbau der Personalumkleiden Die Planungsleistungen umfassen Umbauplanung im Bestandsbereich und Planung im Neubau.

Gesamtwert Umbaukosten Neonatologie ca. 8 Mio €, davon Kostenanschlag nach DIN 276 für KGR 474/612 ca. 3,9 Mio € Gesamtnutzungsfläche neu: ca. 1.358 m² II.2.2) Optionen, Beschreibung und Zeitpunkt, zu dem sie wahrgenommen werden können: II.3) Ausführungsfrist: Beginn: 01.04.2016 Ende: 31.12.2019 III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft: Bei Bietergemeinschaften kann der Auftrag nur an eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter erteilt werden. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung A. Geschäftsdaten des Bewerbers: Name, Anschrift Hauptsitz und Geschäftsstellen. Rechtsform. Kontaktdaten eines Ansprechpartners (Telefon, Email). Beilegen einer kurzen Unternehmensbeschreibung mit Gründungsjahr, Hauptgeschäftsbereichen, Firmenentwicklung. Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (z.B. Handelsregister) Bei Bewerbergemeinschaften sind o.g. Angaben für alle Mitglieder einzureichen.

B. Verbindliche Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Weise er mit anderen Unternehmen verknüpft ist (VOF § 4 (2))



C. Bewerbergemeinschaften: C.1 Verbindliche Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Weise er -auf den Auftragbezogen- in relevanter Weise mit anderen Unternehmen zusammenarbeitet (§4 (2) VOF 2009). Bewerbergemeinschaften haben einen verantwortlichen Ansprechpartner des vertretungsberechtigten Mitglieds zu benennen. C.2 Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Teilnahmeantrag durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft der Bewerbergemeinschaft zu erklären. C.3 Es ist anzugeben, welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft welche Teilleistung übernimmt.







D. Angaben zu Unterauftragnehmern: Angabe, ob und in welchem Umfang beabsichtigt ist, Unteraufträge zu vergeben. Die vorgesehenen Unterauftragnehmer sind zu benennen. Es ist eine verbindliche Erklärung der Unterauftragnehmer vorzulegen, in der sich diese zu Übernahme des betreffenden Leistungsteiles bereit erklären. Für den entsprechenden Unterauftragnehmer sind Angaben und Erklärungen entsprechend Ziffer III.2.1, III.2.2 . bezogen auf den vorgesehenen Leistungsanteil vorzulegen. Der Bewerber übernimmt die Generalunternehmerschaft für alle die Leistungen seiner Unterauftragnehmer.



E. Vorlage von: E.1 einer unterzeichneten Eigenerklärung im Sinne von § 4 (7) VOF 2009 E.2 Nachweis, dass keine Ausschlussgründe

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ÖffentlicheAmtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen Vergabe und Teilnahmewettbewerbe von Arbeiten der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg gemäß § 4 (6) a-g VOF 2009 und § 4 (9) a-e VOF 2009 vorliegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied). III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Mindeststandards,



F. Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Nennung der Deckungssumme in EUR je für Personenschäden und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied zu erbringen. Alternativ genügt ein verbindliches Angebot eines Versicherers über eine entsprechende Versicherung sowie die verbindliche Erklärung des Bewerbers, diese im Auftragsfall abzuschließen. Mindeststandards 1,0 Mio € Personenschaden 1,0 Mio € Sonstige Schäden

G. Erklärung über den Netto-Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014), für jedes Geschäftsjahr gesondert (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied) H. Erklärung über den Netto-Umsatz für Projekte Medizintechnik im Krankenhaus“ in den letzten 5 Jahren (2010 bis 2014) für jedes Geschäftsjahr gesondert (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil). Mindestens: i.D. 800.000,00 € pro Jahr bei Bewerbergemeinschaften Summe der Umsätze der Mitglieder III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/Nachweise: Referenzen über vergleichbare Planungsleistung, d.h. „Auftraggeber Krankenhaus der mittleren oder /Maximalversorgung / Objekt: Intensivmedizin/Überwachung/operativer Bereich Erbringung entsprechende der LPH 3 -9 der HOAI Angaben Projekt der letzen 5 Jahre. Anzugeben sind je Projekt: - Bezeichnung, Titel - Auftraggeber (AG), Krankenhaus/ Klinikum, der Abteilung/Klinik - Angabe über AG: öffentlich. Privat - dem Leistungsbild (Auftrag und Benennung der erbachten Phasen LPH der HOAI) - der Leistungszeit, - der Kosten (Bau und Ausstattung ) - Ansprechpartner beim AG mit Kontaktdaten Benennung von mindestens 3 Referenzen

J. Angabe aller Projekte, die der Bewerber zudem für die Fachgebiete der Pädiatrie und Neonatologie nachweisen kann: - Bezeichnung, Titel -  Auftraggeber (AG), Krankenhauses/ Klinkums, der Abteilung/Klinik - Angabe über AG: öffentlich, Privat - dem Leistungsbild (Auftrag und Benennung der erbachten Phasen LPH der HOAI) - der Leistungszeit, - der Kosten (Bau und Ausstattung ) - Ansprechpartner beim AG mit Kontaktdaten III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten

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Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur gemäß Ingenieurgesetz oder ein gleichwertiger Nachweis über die berufliche Befähigung der planungs und technischen verantwortlichen Projektmitarbeiter des Bewerber/der Bewerbergemeinschaft. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art 2 BauKaG erfüllt sind. Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen IV.1.1) Verfahrensart: Verhandlungsverfahren nach VOF IV.1.2) Geplante Anzahl der einzuladenden Bewerber: min. 3 Bewerbungen werden in die Wertung übernommen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: 1. Fristgerechter Eingang aller unter III.2. geforderten Angaben und Unterlagen beim Auftraggeber bei der unter Anhang A.III benannten Adresse 2. Es liegen keine Ausschlussgründe gemäß §4 VOF 2009 vor 3. Die in II.2.2 und II.2.3 benannten Mindestkriterien werden erfüllt. Wertungskriterien und Gewichtungsverteilung (von insgesamt 100): 4. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziff. F-H unter III.2.2 ) 30 5. Referenzen und Erfahrung( Ziff. I – K unter III.2.3) 35 6. Personelle und Technische Leistungsfähigkeit ( Ziff. L-P unter III.2-3) 35 Pro Wertungskriterium werden zwischen 1-10 Punkte vergeben (1= geringste Erfüllungsgrad bis 10 = volle Erfüllung) IV.2.1) Zuschlagskriterien: siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: Bewerbung VOF-KNS Erweiterung Neonatologie-Medizintechnik IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge/Bewerbungen: 14.12.2015 Uhrzeit: 12:00 Uhr Anschrift: Klinikum Nürnberg Nord; Haus 1, Poststelle; Kennwort: Bewerbung VOF KNS, Neonatologie-Medizintechnik, Prof.-Ernst-

Nathan-Str. 1, 90419 Nürnberg Sonstige Informationen: a.) Die Bewerber haben ihren Teilnahmeantrag formlos und nach den Ordnungspunkten (A bis P) der Veröffentlichung unter Ziff. III.2 beim Auftraggeber schriftlich in gedruckter Form einzureichen. Adresse siehe I.1 b) Digitale Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. c) Teilnahmeanträge werden nicht an die Bewerber zurückgesandt IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an ausgewählte Bewerber: 18.01.2016 VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, 91511 Ansbach, (Promenade 27), Tel: 0981/53 1277, Fax: 0981/53 1837 VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: (Auskünfte dazu siehe VI.4.1) Gemäß §107 GWB („unverzüglich“) Auftragserteilung: gemäß §101a GWB, 15 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle oder 10 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle per Fax oder E-Mail VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an das EU-Amtsblatt: 11.11.2015



Vergaben des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg A) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Nürnberg, Servicebetrieb Öffentlicher Raum, Bauhof 2, 90402 Nürnberg, Deutschland B) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentlicher Teilnahmewettbewerb für Beschränkte Ausschreibung nach VOB/A C) Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Vergabesystem der Deutschen eVergabe D) Art des Auftrags: Landschaftsgärtnerische Arbeiten E) Ort der Ausführung: 90402 Nürnberg F) Art und Umfang der Leistung: Pflanzung von ca. 92 bauseits gestellten Alleebäumen StU 25-30 im Straßenraum mit bauseits gestelltem Substrat, Fertigstellungs- und 2-jähr. Entwicklungspflege Wässerung 300 l/Baum Arbeitsgang (1.Jahr 25 x, 2.+3. Jahr je 15 x), anschl. 3 jährige Pflege, Verdoppelung der Wässergänge bei Bedarf. H) Aufteilung in Lose ist nicht vorgesehen. I) Dauer des Bauleistungsauftrags: Von: 01.03.2016 Bis: 15.10.2018 J) Zulässigkeit von Nebenangeboten: Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt. K) Vergabeunterlagen elektronisch unter www.auftraege.bayern.de M) Frist, Teilnahmeantrag: 02.12.2015 23:59 Uhr Anschrift: siehe O) Angebotsabgabe: 16.12.2015, 00:00:00 461

ÖffentlicheAmtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen Vergabe und Teilnahmewettbewerbe von Arbeiten der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg N) Frist für den Eingang der Angebote: 02.12.2015 23:59:00 O) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg Vergabemanagement Submission, Bauhof 9, 90402 Nürnberg, Tel.:0911/231-4827, Fax: 0911/231-4209 Sie haben die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe. P) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch Q) Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten S) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gemäß VOB/B §16 T) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) U) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: Nachfolgende Nachweise/Angaben müssen bereits mit dem Teilnahmeantrag zum 02.12.2015 vorgelegt werden! Nachweise gemäß VOB/A §6 (3) Punkte 2a bis 2i, falls Eigenerklärungen eingereicht werden, wird die Nachforderung entsprechender Nachweise vorbehalten. Für die Prüfung der Fachkunde werden folgende zusätzliche Nachweise bzw. Angaben gefordert: - Verantwortlichen u. Stellvertreter nennen für die Sicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum gemäß RSA 95 und ZTV - SA 97, jeweils Vorlage von Zertifikat, • Referenzen mit Ansprechpartner, Tel.nr. über größere Baumaßnahmen mit Neupflanzungen und/ oder Ersatzpflanzungen im innerstädtischen Straßenraum großflächig verteilt, einschließlich mehrjähriger Fertigstellungs- und Entwicklungspflege, • der Bieter muss schriftlich erklären, dass er bei entsprechender Witterung in der Lage ist, die Anzahl der Wässergänge zu verdoppeln, • Angaben zu potentiellen Subunternehmern • Vorlage von Grobkonzept für die Durchführung von Pflanz- u. Pflegearbeiten wegen des hohen Organisationsaufwandes zur Durchführung der Arbeiten (Anforderung Verkehrsrechtlicher Anordnung, Einweisung durch Spartenträger, Erstellung von Suchschlitzen, Pflanzgruben herstellen mit Wurzelschutz, Pflanzarbeiten (incl. Abladen und Lagerung der Bäume), Pflege, Wässerung. W) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabeprüfstelle Regierung von Mittelfranken (VOB-Stelle) VOB-Stelle, Promenade 27, 91522 Ansbach, Tel.:0981/53-1277 Fax:0981/53-1837  A) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Nürnberg, Servicebetrieb Öffentlicher Raum, Bauhof 2, 90402 Nürnberg, Deutschland B) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentlicher Teilnahmewettbewerb für Beschränkte Ausschreibung nach VOB/A Amtsblatt Nürnberg 23 / 18. November 2015

C) Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Vergabesystem der Deutschen eVergabe D) Art des Auftrags: Landschaftsgärtnerische Arbeiten E) Ort der Ausführung: 90402 Nürnberg F) Art und Umfang der Leistung: Pflanzung von ca. 156 bauseits gestellten Alleebäumen StU 25-30 im Straßenraum mit bauseits gestelltem Substrat, Fertigstellungs- und 2-jähr. Entwicklungspflege. Wässerung 300 l/Baum Arbeitsgang (1.Jahr 25 x, 2.+3. Jahr je 15 x),anschl. 3 jährige Pflege, Verdoppelung der Wässergänge bei Bedarf. H) Eine Aufteilung in Lose ist nicht vorgesehen. I) Dauer des Bauleistungsauftrags: Von: 01.03.2016 Bis: 15.10.2018 J) Zulässigkeit von Nebenangeboten: Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt. K) Vergabeunterlagen elektronisch unter www.auftraege.bayern.de M) Frist Teilnahmeantrag: 02.12.2015 23:59 Uhr Anschrift: siehe O) voraussichtliches Datum Aufforderung zur Angebotsabgabe: 16.12.2015 00:00:00 N) Frist für den Eingang der Angebote: 02.12.2015 23:59:00 O) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement Submission, Bauhof 9, 90402 Nürnberg Tel.:0911/231-4827, Fax: 0911/231-4209 Sie haben die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe. P) Sprache in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch Q) Personen, die bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten S) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: gemäß VOB/B §16 T) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) U) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: W) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabeprüfstelle Regierung von Mittelfranken, (VOB-Stelle) VOB-Stelle, Promenade 27, 91522 Ansbach, Tel.:0981/53-1277, Fax:0981/53-1837  A) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Servicebetrieb Öffentlicher Raum, Fachkoordination Grün, Bauhof 2, 90402 Nürnberg, Deutschland, Tel.: 0911/231-5876, Fax: 0911/231-4806, Email: Soer_ 2- FK_ G@ stadt. nuernberg. de B) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung [VOB] C) Auftragsvergabe auf elektronischem Weg. Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Verfah-

ren der deutsche eVergabe. Eine elektronische Abgabe des Angebots wird ausdrücklich gewünscht. D) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen. E) Ort der Ausführung: 90402 Stadtgebiet Nürnberg F) Art und Umfang der Leistung: Gewerk: Garten- und Landschaftsbau, Art der Leistung: Landschaftsgärtnerische Pflegemaßnahmen für eine Vertragsdauer von 24 Monaten mit Option auf Verlängerung durch den AG um weitere 12 Monate bis 31.03.2019, für Grün- und Parkanlagen, Spielplätze sowie Straßenbegleitgrün der Stadt Nürnberg: • Rasenflächen mähen/schlegeln; • S äuberung von Rasen-, Gehölz-, Wege- und Platzflächen; •A  bfallbehälter und Hundetoiletten entleeren; Laubreinigung; •U  nkrautbeseitigung mit Bodenlockerung, Rückschnittarbeiten, Düngen. G) Erbringung von Planungsleistungen: Nein. H) Angebote können abgegeben werden für: ein Los, mehrere Lose, alle Lose. I) Dauer des Bauleistungsauftrags: Von: 01.04.2016 Bis: 31.03.2018 Vertragsdauer 24 Monate mit Option auf Verlängerung durch den AG um weitere 12 Monate bis 31.03.2019. J) Nebenangebote sind zugelassen, jedoch nur für folgende Leistungsbereiche: Nachlässe und Abgebote. K) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, EMailadresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können: Anschrift siehe A). Vergabeunterlagen elektronisch: www.auftraege.bayern.de Sie haben die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe. Dieser Weg ist ausdrücklich erwünscht. Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter: www.auftraege.bayern.de L) Nach §11 der Vergabeordnung haben wir uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten. Bei berechtigtem Interesse eines Bewerbers im Einzelfall (z. B. kein ausreichend leistungsfähiger Internet-Anschluss am Firmensitz verfügbar) erfolgt der Versand der Vergabeunterlagen auf Datenträger. N) Frist für den Eingang der Angebote: 10.12.2015, 09:30:00 O) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg Vergabemanagement Submission Bauhof 9, Nebeneingang, Erdgeschoss, 90402 Nürnberg, Tel.: 0911/231-4827, Fax: 0911/231-4209 Sie haben die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe. Dieser Weg ist ausdrücklich erwünscht. Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter: www.auftraege.bayern.de P) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch Q) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Er462

ÖffentlicheAmtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen Vergabe und Teilnahmewettbewerbe von Arbeiten der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: 10.12.2015, 09:30:00 Bieter und ihre Bevollmächtigten. R) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen. S) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: gemäß VOB/B §16. T) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend). U) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: Der Auftraggeber behält sich vor, folgende Zulassungen bzw. besondere Qualifikationen vor Auftragserteilung nachzufordern: Mind. 1 Gärtner-Meister bzw. Meister Garten- und Landschaftsbau sowie mindestens 2 weitere Mitarbeiter mit der Qualifikation Facharbeiter Gärtner bzw. Gärtner Garten- und Landschaftsbau. Zur Angebotsabgabe von Los 3 zusätzlich zu o. g. für mind. 1 Mitarbeiter eine qualifizierte Schulung gemäß „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)“. Weitere Nachweise: siehe Vergabeunterlagen. V) Zuschlagsfrist: 01.04.2016 W) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabeprüfstelle Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837  A) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Servicebetrieb Öffentlicher Raum, Bauhof 2, 90402 Nürnberg, Deutschland B) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentlicher Teilnahmewettbewerb für Beschränkte Ausschreibung nach VOB/A C) Gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Vergabesystem der Deutschen eVergabe D) Art des Auftrags: Landschaftsgärtnerische Arbeiten E) Ort der Ausführung: 90431 Nürnberg F) Art und Umfang der Leistung: Höfener Spange/Leyher Straße Landschaftsbauarbeiten, Pflanzung von 92 bauseits gestellten Straßenbäumen mit 3 Jahren Pflege; ca. 10.000 qm Saatflächen;

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Gehölzpflanzung ca. 745 qm; 7 Obstbäume; Oberbodenabfuhr ca. 800 cbm; Pflegearbeiten für Saat- und Pflanzflächen, Ausstattungen H) Falls die bauliche Anlage oder der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder alle Lose einzureichen: Eine Aufteilung in Lose ist nicht vorgesehen I) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: Von: 01.03.2016 Bis: 15.10.2018 J) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Zulässigkeit von Nebenangeboten: Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt. K) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert werden können: Vergabeunterlagen elektronisch unter www.auftraege.bayern.de M) Bei Teilnahmeantrag: Frist für den Eingang der Anträge auf Teilnahme, Anschrift, an die diese Anträge zu richten sind, Tag an dem die Aufforderungen zur Angebotsabgabe spätestens abgesandt werden: Frist Teilnahmeantrag: 03.12.2015 23:59:00 voraussichtliches Datum Aufforderung zur Angebotsabgabe: 10.12.2015 00:00:00 Anschrift: siehe O) N) Frist für den Eingang der Angebote: 03.12.2015, 23:59:00 O) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Stadt Nürnberg Vergabemanagement, Submission, Bauhof 9, 90402 Nürnberg, Tel.:0911/231-4827, Fax: 0911/231-4209 Sie haben die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe. P) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch Q) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten S) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: gemäß VOB/B §16 T) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend)

U) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: Einzureichende Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters: Nachfolgende Nachweise/Angaben müssen bereits mit dem Teilnahmeantrag zum 03.12.2015 vorgelegt werden! Nachweise gemäß VOB/A §6 (3) Punkte 2a bis 2i, falls Eigenerklärungen eingereicht werden, wird die Nachforderung entsprechender Nachweise vorbehalten. Für die Prüfung der Fachkunde werden folgende zusätzliche Nachweise bzw. Angaben gefordert: - Verantwortlichen u. Stellvertreter nennen für die Sicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum gemäß RSA 95 und ZTV - SA 97, jeweils Vorlage von Zertifikat, - Referenzen mit Ansprechpartner, Tel.nr. über größere Baumaßnahmen mit Neupflanzungen und/oder Ersatzpflanzungen im innerstädtischen Straßenraum, einschließlich mehrjähriger Fertigstellungs- und Entwicklungspflege, - der Bieter muss schriftlich erklären, dass er bei entsprechender Witterung in der Lage ist, die Anzahl der Wässergänge zu verdoppeln, - Angaben zu potentiellen Subunternehmern - Vorlage von Grobkonzept für die Durchführung von Pflanz- u. Pflegearbeiten wegen des hohen Organisationsaufwandes zur Durchführung der Arbeiten (Anforderung Verkehrsrechtlicher Anordnung, Einweisung durch Spartenträger, Pflanzarbeiten (incl. Abladen und Lagerung der Bäume), Pflege, Wässerung. W) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabeprüfstelle Regierung von Mittelfranken VOB-Stelle, Promenade 27, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837  a) Öffentlicher Auftraggeber: Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, Planung und Bau Straße Bauhof 2, 90402 Nürnberg Telefon: 0911/231-14413, Telefax: 0911/231-4101, E-Mail: [email protected] b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A c) gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein

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ÖffentlicheAmtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen Vergabe und Teilnahmewettbewerbe von Arbeiten der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg SSL-Verschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit.[https-Übertragung] d) Art des Auftrags: Planung und Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: 90455 Gemarkung Worzeldorf f) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen: 21958 Titel: Radmeisterstraße zwischen Sigmund-Freud-Straße und An der Radrunde 1.780 m² Asphalt herstellen 420 m² Plattenbelag in Mörtelbett 200 m² Betonpflaster herstellen 350 m Randstein 2.300 t Boden lösen und andecken Herstellung der Straßenentwässerungs einrichtungen Provisorische LSA Anlagen g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Straßenbauarbeiten h) Aufteilung in Lose: Eine Aufteilung ist nicht vorgesehen i) Ausführungsfrist: Vom: 19.03.2016 bis: 23.05.2016 j) Nebenangebote: Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt. k) Anforderung der Vergabeunterlagen: Sie finden das Verfahren bei der Deutschen eVergabe unter folgendem Link: http://tinyurl.com/np633gd Anforderung per Post: Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Planung und Bau Straße , Bauhof 2, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911/231-14413, Telefax: 0911/231-4101, E-Mail: [email protected] spätester Zeitpunkt zur Anforderung der konventionellen Unterlagen: bis zur Angebotsfrist l) Entgelt für die Vergabeunterlagen/Lizenzkosten Systemzugang: Lizenzkosten Deutsche eVergabe: 14,00 EUR. Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Zahlungshinweis für die konventionelle Anforderung: keine Angaben o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Planung und Bau Straße , Bauhof 2, 90402 Nürnberg

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p) Sprache, in der die Angebote/Anträge abgefasst sein müssen: Deutsch q) Zeitpunkt und Ort der Eröffnung, sowie Angabe welche Personen anwesend sein dürfen: Angebotseröffnung am: 26.01.2016 um 09:30:00 Uhr. Stadt Nürnberg Vergabemanagement, Bauhof 9, 90402 Nürnberg, Baumeisterhaus, Nebeneingang r) geforderte Sicherheiten: Folgende Sicherheiten sind im Einzelnen zu erbringen: • Mängelbürgschaft • Vertragserfüllungsbürgschaft t) Ggf. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) u) verlangte Nachweise: Folgende Nachweise sind im Einzelnen zu erbringen: • Erklärung zur Insolvenz • Erklärung zu Verfehlungen • Erklärung zu Steuern • Erklärung zu Krankenkassen • Erklärung zu Berufsgenossenschaft • Erklärung zu Gewerbemeldung • Erklärung zu Berufsregister • Erklärung zu Umsatz • Erklärung zu Referenzen • Erklärung zu Haftpflichtversicherung • Erklärung zu Zertifkate • Erklärung zu techn. Ausstattung v) Zuschlagsfrist: 26.02.2016 w) Nachprüfungsstelle/zuständige Vergabekammer: Regierung von Mittelfranken, VOB Stelle, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/53 1746, Fax: 0981/53 17 39  a) Öffentlicher Auftraggeber: Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, Planung und Bau Straße, Bauhof 2, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911/231-4559, Telefax: 0911/231-4101, E-Mail: [email protected] b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A c) Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsin-

halte während der Übertragung zum Server ein SSL-Verschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit. [https-Übertragung] d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Uhlandstraße nördlich Grolandstraße und Kreuzung Uhland-/Grolandstraße f) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen SJ20140430 Kurzbeschreibung: Nürnberg, Uhlandstraße/ Uhlandschule, Straßenbauarbeiten ausf. Beschreibung: Nürnberg, Uhlandstraße/Uhlandschule Straßenbauarbeiten: 1900 m³ Boden lösen und transportieren; 4350 m³ Planum herstellen; 600 m³ Frostschutzschicht herstellen, 3900 m² Schottertragschicht herstellen; 2350 m² Asphalt aufbrechen und verwerten; 3200 m² Asphalttragschicht herstellen; 200 m² Asphaltdecke aus Farbasphalt herstellen; 700 m² Granitgroßsteinpflaster herstellen; 940 m Granitbordsteine setzen; 450 m² Plattenbelag herstellen; 450 m² Betonpflaster herstellen; Schächte und Rohrleitungen für Straßenentwässerung; g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: keine Angaben h) Losweise Vergabe ist nicht vorgesehen i) Dauer des Bauleistungsauftrags: Von: 04.04.2016, Bis: 30.09.2016 j) Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt. k) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert und eingesehen werden können: Die Unterlagen zum Verfahren stehen im Projekt-Safe der Deutschen eVergabe zur Verfügung. Anforderung der Unterlagen per Post: Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, Planung und Bau Straße, Bauhof 2, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911/231-4559, Telefax: 0911/231-4101, E-Mail: [email protected], unter URL http://tinyurl.com/p7g7aox l) gegebenenfalls die Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist: Aktivierung der Ausschreibung. Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten, mit der Vergabestelle on-

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Amtsblatt Nürnberg 23 / 18. November 2015

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ÖffentlicheAmtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen Vergabe und Teilnahmewettbewerbe von Arbeiten der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg line zu kommunizieren und die Unterlagen zum Vergabeverfahren herunter zu laden. Hierfür stellt Ihnen Deutsche eVergabe ein Werkzeug zur Verfügung - den Projekt-Safe. Die einmaligen Lizenzkosten für dieses Verfahren betragen 14,00 EUR. Zur Nutzung dieser Funktionen aktivieren Sie bitte den Projekt-Safe des Vergabeportals der Deutschen eVergabe. Die Angebots/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Alternative Anforderung der Unterlagen per Post, Hinweise zur Zahlung: Ausschließlich digitale Anforderung der Vergabeunterlagen über die Deutsche eVergabe möglich. Details zur Zahlung: keine Angaben n) Frist für den Eingang der Angebote: Angebote können bis zum Submissionstermin abgegeben werden. Bitte beachten Sie die entsprechenden Angaben von Submissionstermin und -ort in dieser Bekanntmachung. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, ggf. die Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9, 90402 Nürnberg

p) Sprache, in der die Angebote oder Teilnahmeanträge abgefasst sein müssen: Deutsch q) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Personen, die anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten Termin der Angebotsöffnung, Ort der Angebotsöffnung: 08.12.2015 um 09:50:00 Uhr. Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9 (Nebeneingang EG), 90402 Nürnberg, Raum Bauhof 9 (Nebeneingang EG) r) gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: keine allgemeinen Angaben Folgende Sicherheiten sind im Einzelnen zu erbringen: • Vertragserfüllungsbürgschaft s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: keine Angaben t) gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaften nach der Auftragsvergabe haben muss: keine Angaben

u) verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: keine allgemeinen Angaben v) Zuschlagsfrist: Die Zuschlagsfrist endet am 08.01.2016. w) Name und Anschrift der Stelle, an die sich Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606 (Promenade 27), 91522 Ansbach Sonstiges: keine Angaben

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Amtsblatt Nürnberg 23 / 18. November 2015



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Integrationsratssatzung 442 Integrationsratswahlordnung 444 Änderung der Taxitarifordnung

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Überschwemmungsgebietsverordnung Langwassergraben 446 Zweite Nachtragshaushaltssatzung

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8. Änderung des Flächennutzungsplanes Brunecker Straße - Einleitung des Verfahrens

448

Anzeigenschluss

8. Änderung des Flächennutzungsplanes Brunecker Straße - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

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Verordnung des Landratsamtes Fürth

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Vergabe von Bauleistungen der Stadt Nürnberg 454 Vergaben der Stadt Nürnberg

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Vergabe Stadtentwässerung und Umweltanalytik 457 Vergaben des Klinikums

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Vergaben des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg 461 Amtsblatt Nürnberg 23 / 18. November 2015

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