ifz info CE-06/1 April 2008

Das Institut für Fenster und Fassaden, Türen und Tore, Glas und Baustoffe

Das CE-Kennzeichen Mehr Transparenz in Europa? The CE mark More transparency in Europe?

Inhalt n

1 Grundlagen --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 1

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2 Das Zeichen -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 4

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3 Die Platzierung der Kennzeichnung -------------------------------------------------------------------------------- 5

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4 Konformitätsbescheinigung ------------------------------------------------------------------------------------------- 5

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5 Konformitätserklärung ------------------------------------------------------------------------------------------------- 6

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6 Konformitätszertifikat --------------------------------------------------------------------------------------------------- 6

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7 Klassifizierung - ---------------------------------------------------------------------------------------------------------- 6

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8 Zuordnung der Produkte zu einem Konformitätssystem ------------------------------------------------------ 7

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9 Fazit ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 8

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Das CE-Zeichen hat vor längerem auch in der Fenster-, Türen- und Fassadenbranche Einzug gehalten. Ein CE gekennzeichnetes Produkt kann innerhalb der EU in den Verkehr gebracht und frei gehandelt werden. Hierdurch soll der Wettbewerb unter den Produzenten gefördert werden. Der Hersteller erklärt, dass sein Produkt den technischen Anforderungen und Spezifikationen genügt. Jeder Bauherrn bzw. Planer ist in der Lage, anhand der einheitlich gekennzeichneten Eigenschaften die Produkte zu vergleichen und das seinen Anforderungen genügende Produkt auszuwählen. Dieses ifz info nimmt insbesondere Bezug auf die harmonisierten Produktnormen im Bereich der Fenster, Türen und Fassaden und deren Klassifizierungen.



ifz info CE-06/1 Das CE-Kennzeichen

Das CE-Kennzeichen Mehr Transparenz in Europa?

Das CE-Kennzeichen hat in der Fenster-, Türen- und Fassadenbranche sowie dem Zubehör­bereich – nahezu unbemerkt – Einzug gehalten. Für Beschläge in den Bereichen Notaus­ gangstüren oder Panik­türen sowie ein­achsige Tür- und Fenster­bänder im Brand­schutzbereich ist es bereits Pflicht, die Pro­dukte mit dem CE-Kennzeichen zu versehen. In den kommenden Jahren werden viele Pro­dukte im Bereich der Fenster, Türen und Fassaden sowie deren Zubehörteile kenn­zeich­nungspflichtig werden. Warum wurde nun das CE-Zeichen ein­ge­führt und welche gesetzlichen Grund­lagen gibt es ? Das europäische CE-Zeichen regelt die einheitliche Kennzeich­nung der wesent­lichen Eigenschaften von Produkten und legt die anzuwendenden Prüfverfahren fest. Es wird ausschließlich Bezug ge­nommen auf euro­päische harmonisierte Normen. In Teil­bereichen wird das CE-Zeichen die bisherigen nationalen Regelungen (in Deutschland: Ü-Kenn­zeich­nung) im Rahmen der Errichtung eines ge­mein­samen europäischen Binnen­marktes ab­lösen. Zur Umsetzung der CE-Kennzeich­nungspflicht sind die Mitgliedsstaaten nach der Veröffentlichung harmonisierter Normen ver­pflichtet, entgegenstehende nationale Normen innerhalb einer Über­gangsfrist zurückzu­ziehen. Welches Ziel verfolgt die Europäische Union mit der CE-Kennzeichnung? Ein CE gekennzeichnetes Produkt kann innerhalb der EU in den Verkehr gebracht und frei ge­handelt werden. Hierdurch soll der Wettbewerb unter den Produzenten gefördert werden. Hierfür erklärt der Hersteller, dass sein Produkt den in Europa einheitlichen tech-

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nischen Anforde­rungen und Spezifikationen genügt. Jeder Bauherrn bzw. Planer ist in der Lage, anhand der einheitlich gekenn­zeichneten Eigen­ schaften die Produkte zu vergleichen und das seinen Anforderungen genügende Produkt auszuwählen. Das auf der nachfolgenden Seite abge­druckte Beispiel (Tabelle 1) zeigt das Leistungs- und Anforderungsprofil eines Fensters (auszugsweise entnommen aus EN 14351-1, Anhang D). Die Werte in den Dreiecken kennzeichnen die Anfor­ derungen an das Fenster; die Werte in den Kreisen stellen die nach­ge­wiesenen Leistungen dar. Durch einfaches Vergleichen von Anforde­rung und nachgewiesener Leistung kann die Eig­nung des Produktes für den ge­planten Ein­satz ermittelt werden.

1 Grundlagen Mit der am 21.12.1988 verabschiedeten Bau­ produktenrichtlinie (BPR) wurde prinzipiell festgelegt, wie in Zukunft die Herstellung, Vermarktung und Verwendung von Bau­produkten in Europa einheitlich geregelt werden soll. Anforderungen werden hierbei national geregelt. Auf der Grund­ lage dieser BPR werden die technischen Regeln der Mit­gliedsstaaten ver­einheitlicht bzw. harmoni­ siert. Die Pro­dukt­normen selbst enthalten keine tech­nischen Details, sondern nur ver­bind­liche grund­legende Anforderungen an ein Produkt. Vor allem die Klassifizierung und das Prüfver­fahren sind in zugeordneten, in Europa harmoni­sierten Normen (EN-Normen) fest­gelegt.

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In Deutschland ist durch das Baupro­dukten­gesetz (BPG) die nationale Umset­zung der europäischen BPR rechtlich verankert. Die Anforderungen an ein Bauprodukt wird in harmonisierten Produktnormen oder Leitlinien für die europäische technische Zulassung (ETAG) beschrieben. Nach dem Erscheinen einer harmonisierten Produktnorm wird diese in der Regel innerhalb von drei Monaten verabschiedet und innerhalb von weiteren sechs Monaten im Amtsblatt der Europäischen Gemein­schaften veröffent­ licht. Für die Umsetzung ist in Deutsch­land das Deutsche Institut für Bau­technik (DIBt) verantwortlich. Es gleicht die nationalen Vorschriften an die europäi­schen harmonisierten Normen an und führt diese in Deutschland ein. Das Bauprodukt wechselt während dieser Zeitphase (KoexistenzPeriode) von der Bauregelliste1) A in die Bauregelliste1) B. In der Koexistenz-Periode dürfen Bauprodukte entweder mit dem Ü- oder mit dem CE-Kennzeichen in den Handel gebracht werden. Die Tabelle 2 gibt Aufschluss über einen Teil der bis dato in Bearbeitung befindlichen oder veröffentlichten harmonisierten Pro­dukt­normen im Bereich der Fenster, Türen und Fassaden. Auf der homepage www.ift-rosenheim.de finden Sie unter der Rubrik CE-Zeichen weitere Informationen, insbesondere einen aktuellen Überblick über alle harmonisierten Produtknormen.

1)

Liste der Bauprodukte in Deutschland

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Tabelle 1 Auszug aus der EN 14351 Teil 1 Anhang D (Ausgabe 2006) Beispiele für Leistungs- und Anfor­derungsprofile eines Fensters

Tabelle D.1 zeigt, dass das entsprechende Fenster die Anforderung an die Eigenschaft Nr. 7 und Nr. 11 nicht erfüllt und daher für den bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht geeignet ist.

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Tabelle 2 auszugsweise Auflistung der Bau­produkte mit harmonisierten Produkt­normen

2 Das Zeichen Das CE-Kennzeichen steht als Abkürzung für Europäische Gemeinschaften (franz. „Communautés Européennes“). Es zeigt die Übereinstimmung der vom Hersteller erklärten Produkteigenschaften mit den jeweils maßgeblichen EG-Richtlinien und ihren technischen Spezifikationen auf Grund­lage der betreffenden Produktnorm. Es bezieht sich ausschließlich auf die

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wesentlichen Anfor­derungen gemäß der harmoni­ sierten europäischen Normen. Der jeweilige Mitgliedsstaat der EU ist ver­pflichtet, für die korrekte Verwendung der CE-Kennzeichnung zu sorgen. Wurde die Kennzeichnung unberechtigterweise ange­bracht oder ein Produkt ohne Kennzeichnung in den Verkehr gebracht, muss das Produkt sofort aus dem Verkehr gezogen werden.

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3 Die Platzierung der Kennzeich­nung Die Kennzeichnung für Fenster und Türen sollte nach Möglichkeit auf dem Produkt selbst erfolgen. Die Kenn­zeichnung kann auch auf der Ver­ packung, auf einem daran angebrachten Etikett oder in den Begleitpapieren z.B. Lieferschein oder Gebrauchs- und Wartungsanweisung erfolgen. Eine zusätzliche Kennzeichnung mit Quali­ tätszeichen wie z.B. dem RAL-Güte­zeichen oder dem ift-Zert-Zeichen ist zulässig und gibt dem Bauherrn und Planer eine Hilfestel­lung bei der Auswahl von qualitativ hoch­wertigen Produkten. Das CE-Zeichen ist eine vom Hersteller angebrachte Erklärung und kein Qualitätszeichen. Das Niveau der erklärten Werte ist in der Produktnorm nicht geregelt.

Fensterbau Mustermann AG Musterstrasse 1 D-12345 Musterdorf Deutschland 06

EN 14351-1:2006

4 Konformitätsbescheinigung (CE-Kennzeichen) Die CE-Kennzeichnung beinhaltet: • Name und registrierte Adresse des Herstellers • Jahr, in dem die Kennzeichnung an­ge­bracht wurde • Zugrundeliegende harmonisierte Produktnorm • Klasse bzw. benannter Wert der kenn­ zeichnungspflich­tigen manda­tierten Eigenschaften Neben der CE-Kennzeichnung muss der Her­ steller eine Konfor­mitätserklä­rung und ggf. ein Konformitäts­zertifikat (nur Konformitätssystem 1) vor­legen.

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Dreh-Kipp-Fenster geeignet für den Einsatz in Büro- und Geschäftsgebäuden

Widerstand gegen Windlast

C5/B5

Schlagregendichtheit

E 1050

Stoßfestigkeit

450 mm

Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen

erfüllt

Luftschalldämmung Rw(C;Ctr)

35 (-1;-5) dB

Wärmedurchgang Uw

1,4 W/(m²K)

Strahlungseigenschaften g

0,55

Strahlungseigenschaften tv

0,75

Luftdurchlässigkeit

4

Bild 1 Muster CE-Kennzeichnung für Dreh-Kipp-Fenster

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5 Konformitätserklärung Mit diesem Dokument erklärt der Her­steller die Übereinstimmung seines Bau­produktes mit der der Kennzeichnung zugrunde liegenden Produktnorm und den gekenn­zeich­neten Werten. Das Dokument muss in der Amtssprache des Landes verfasst sein, in dem es in den Handel ge­bracht wird. Folgende Punkte müssen in der Konfor­mi­ tätserklärung enthalten sein: ¶ Identifizierung des Herstellers / Pro­duktes ¶ Einsatzzweck ¶ Zugrundeliegende Produktnorm ¶ Datum ¶ Unterschrift des Verantwortlichen Mit seiner Unterschrift garantiert der Her­steller die Konformität des Bauproduktes mit allen anzuwendenden europäischen Vor­schriften.

6 Konformitätszertifikat

Tabelle 3

mandatierte Leistungseigenschaften Fenster

Widerstandsfähigkeit gegen Windlast Schlagregendichtheit Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen Schallschutz Wärmedurchgangskoeffizient Luftdurchlässigkeit Gefährliche Substanzen

Bei Bauprodukten, die in das Konformi­täts­system 1 fallen – dies sind Bau­pro­dukte mit besonders hohen Sicher­heits­anforderungen wie z.B. Feuer- oder Rauchschutztüren –, muss zusätzlich zur Konformitätsbescheini­gung (CE-Kennzeichnung) und -erklärung ein Konformitätszertifikat vorliegen. Dies wird von der die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) fremdüberwachenden Stelle ausgestellt. Die Zertifikatsnummer ist in die CE-Kennzeichnung aufzunehmen.

7 Klassifizierung Die in der CE-Kennzeichnung benannten Klassen bzw. Werte – die sog. Klassifizierungen eines Bauproduktes – richtet sich nach den in der jewei­ligen Produkt­norm benannten Prüf- und Klassi­fizierungsnormen. Der Anhang ZA enthält die mandatierten Leistungseigenschaf­ten, die kennzeich­nungs­pflichtig sind. Die mandatier­ten Eigen­schaften sind in der nachfolgenden Tabelle 3 beispielhaft für ein Fenster oder Fenstertür wiedergegeben.

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8 Zuordnung der Produkte zu einem Konformitätssystem

einem sog. Konformitätssystem zugeordnet (1 = hohes - / 4 = niedriges Sicherheitsniveau).

Entsprechend dem erforderlichen Sicher­heitsniveau, dass an ein Produkt gestellt wird, werden Produkte vor der Erstellung von Produktnormen

Die nach­folgende Tabelle (Tabelle 4) ordnet die ent­sprechenden Konformitäts­systeme den je­ weiligen Bauprodukten zu.

Tabelle 4 Zuordnung der Produkte zu einem Kon­formitätssystem

Bauteile mit Eigenschaften bzgl. Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheit

Bauteile ohne Eigenschaften bzgl. Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheit

Fassaden

1

3

Fenster u. Dachflächenfenster

1

3

Außen- und Innentüren

1

3

Glas

1

3

Tore

1

3

In der BPR werden für alle Produkte ein­heit­liche Konformitätssysteme festgelegt (Tabelle 5). In diesen wird geregelt, welche Aufgaben vom Her­ steller und welche von einer notifi­zierten Stelle übernommen werden. Zu den Klassen 1 bis 4 gibt es die Klassen 1+ und 2+. Bei Bau­produkten mit erhöhten Sicher­heits­anforderungen (Konformitäts­ system 1, 1+ und 2+) sind wiederkehrende Über­

prüfungen von Produktion und Pro­dukt durch eine notifi­zierte Stelle erforder­lich. Der Hersteller muss dafür Sorge tragen, dass alle aus dem Konformitätssystem resultie­ren­den Anforderungen bei der Pro­duktion und Kennzeichnung erfüllt werden.

Tabelle 5 Konformitätssysteme und Nachweis­verfahren

Konformitätssystem

Aufgaben des Herstellers Produktions- Ersttypkontrolle prüfung (FPC) (ITT)

1

X

1+

X

2*)

X

X

2+

X

X

3

X

4

X

Aufgaben der notifizierten Stelle

Stich- Erstinspektion Ersttypprobendes Werkes prüfung prüfung und der (ITT) Produktionskontrolle

Laufende Fremdüberwachung

X

X

X

X

X

X

X

Stichprobenprüfung

X*)

X X

X

X X

X

*) Ab 2011 wird voraussichtlich System 2 und die Stichprobenprüfung aufgrund der Novellierung der Bauproduktenrichtlinie entfallen.

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Die notifizierte Stelle wird durch die jeweilige von der EU bestimmte nationale Stelle, in Deutschland das DIBt, zuge­lassen. Das ift Rosenheim ist unter der Nr. 0757 als notifizierte Prüfstelle registriert. Detailliertere Informationen sind in dem ift Leitfaden zur CE-Kennzeichnung verfüg­bar.

9 Fazit Das CE-Kennzeichen erleichtert den Ver­gleich von Produkten innerhalb Europa. Es wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen, bis alle Bauprodukte CE-Kenn­zeichen tragen. Aber durch die harmoni­sierte Prüfung und Kennzeichnung wird ein freier Warenverkehr innerhalb Europa ermög­ licht. Hierdurch können Baupro­dukte in ganz Europa gehandelt werden ohne Handelsbarrieren, was auf lange Sicht den Wettbewerb stärken und die Preise senken wird. Der Verbraucher ist der eigentliche Nutznießer des CE-Kennzeichens.

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Literatur (1) EN 14351-1 : 2006-07 Fenster und Türen - Produktnorm, Leistungseigenschaften - Teil 1: Fenster und Außentüren ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz und/ oder Rauchdichtheit Berlin: Beuth Verlag GmbH www.beuth.de (2) ift Richtlinie CE01/2 ift Leitfaden zur CE-Kennzeichnung Allgemeiner Leitfaden mit grundlegenden Informationen zum CE-Zeichen ift Rosenheim 2004. www.ift-rosenheim.de

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