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Archiv - Mitteilungsblatt 1/02 Archivierte Textfassung des Mitteilungsblattes der Gemeinde Obertaufkirchen vom 28. März 2002 Inhaltsübersicht: Grußwor...
Author: Harry Reuter
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Archiv - Mitteilungsblatt 1/02 Archivierte Textfassung des Mitteilungsblattes der Gemeinde Obertaufkirchen vom 28. März 2002 Inhaltsübersicht: Grußwort des Bürgermeisters Wahlergebnisse Problemmüllsammlung 2. Halbjahr 2002 Verschiebung der Restmüllabfuhr Hundehalter aufgepaßt Beratung für Existenzgründer und Unternehmen Die Gemeindeverwaltung meldet Satzungsänderung "Gatterberg-Gruppe" Bürgerversammlung 2002 Die Regierung von Oberbayern meldet Grußwort des Bürgermeisters Werte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger! Bei der Wahl am 03. März 2002 haben Sie mit einer hohen Wahlbeteiligung von 81,21 % die Verantwortlichen für die zukünftige Entwicklung unserer Gemeinde Obertaufkirchen gewählt. Den gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäten gratuliere ich und bitte um vertrauensvolle Zusammenar-beit zum Wohle der Gemeinde. Für das überaus große Vertrauen, das Sie mir entgegengebracht und mich wieder zu Ihrem Bürgermeister gewählt haben, danke ich Ihnen von ganzem Herzen. Die mündlichen und schriftlichen Glückwünsche freuen mich sehr. Ein besonderes Dankeschön sage ich allen Mitarbeitern und Wahlhelfern, die für einen reibungslosen Ablauf der Kommunalwahl gesorgt haben. Ihr Bürgermeister Rudolf Hartinger

Wahlergebnisse CSU, 4 Sitze, 10.160 Stimmen, 29,77 % FWG Obertaufkirchen, 4 Sitze, 8.854 Stimmen, 25,94 % FWG Oberornau, 3 Sitze, 8.172 Stimmen, 23,95 % ÜWG, 3 Sitze, 6.941 Stimmen, 20,34 % Bei der Kommunalwahl am 03.03.2002 haben Sie folgende Personen in den Gemeinderat gewählt: Auer Elisabeth, Frauenornau 10 Ehgartner Franz jun., Mimmelheim 2 Huber Bernhard, Stierberg 5 Jungwirth Erich, Mittermairstr. 3 Kirschner Martin jun., Mimmelheim 7 Lentner Andreas, Mais 2 Maier Rudolf, Haager Str. 40

Mailhammer Helmut, Mesmering 28 Sax Gerard, Oberornau, Hauptstr. 32 Staudinger Johann, Oberornau, Hauptstr. 5 Stimmer Ulrich, Eichenstr. 9 Thalmeier Georg jun., Stockweb 2 Unterhaslberger Edeltraud, Haager Str. 55 Zeug Erwin, Lindenstr. 24 Im Kreisrat vertreten unsere Gemeinde: Rudolf Hartinger, Lindenstr. 16 Georg Thalmeier jun., Stockweb 2 Rudolf Hartinger, Lindenstr. 16 Georg Thalmeier jun., Stockweb 2 Problemmüllsammlung 2. Halbjahr 2002 Am Dienstag, den 16.07.2002, findet in der Zeit von 15.30 bis 16.00 Uhr, am Wertstoffhof in Obertaufkirchen die nächste Problemmüllsammlung statt. Informationsblätter mit Tips und Hinweisen liegen rechtzeitig vor dem Sammeltermin in der Gemeindeverwaltung auf. Die Abfallberater des Landkreises Mühldorf a.Inn können Sie bei Fragen unter folgenden Rufnummern erreichen: 08631 / 699-791, -790 und -752. Verschiebung der Restmüllabfuhr 1. Mai 2002 Die übliche Leerung vom:

erfolgt erst am:

Mittwoch, 1. 5. 2002

Donnerstag, 2. 5. 2002

Donnerstag, 2. 5. 2002

Freitag, 3. 5. 2002

Freitag, 3. 5. 2002

Samatag, 4. 5. 2002

Christi Himmelfahrt Die übliche Leerung vom :

erfolgt erst am:

Donnerstag, 9. 5. 2002

Freitag 10. 5. 2002

Freitag, 10. 5. 2002

Samstag, 11. 5. 2002

Pfingsten 2002 Die übliche Leerung vom:

erfolgt erst am:

Pfingstmontag, 20. 5. 2002

Dienstag, 21. 5. 2002

Dienstag, 21. 5. 2002

Mittwoch, 22. 5. 2002

Mittwoch, 22. 5. 2002

Donnerstag, 23. 5. 2002

Donnerstag, 23. 5. 2002

Freitag, 24. 5. 2002

Freitag, 24. 5. 2002

Samstag, 25. 5. 2002

Fronleichnam Die übliche Leerung vom:

erfolgt erst am:

Donnerstag, 30. 5. 2002

Freitag, 31. 5. 2002

Freitag, 31. 5. 2002

Samstag, 1. 6. 2002

Mariä Himmelfahrt

Die übliche Leerung vom:

erfolgt erst am:

Donnerstag, 15. 8. 2002

Freitag, 16. 8. 2002

Freitag, 16. 8. 2002

Samstag, 17. 8. 2002

Hundehalter aufgepaßt Die Jagdpächter aus unserer Gemeinde führen Klage darüber, daß immer häufiger freilaufende Hunde Wildschäden anrichten. Sie wenden sich auf diesem Wege an die Halter von Hunden und appellieren an deren Vernunft und Einsicht. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, daß gemäß Art. 56 Bayer. Jagdgesetz eine Ordnungswidrigkeit begeht und mit Geldbuße belegt werden kann, wer Hunde in einem Jagdrevier unbeaufsichtigt frei laufen läßt. Darüberhinaus wird daran erinnert, daß die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen nach Art. 42 des Bayer. Jagdgesetzes befugt sind, wildernde Hunde zu töten. Ebenfalls ermächtigt Art. 18 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes die Gemeinden, Anordnungen für den Einzelfall zu treffen. Ein Verstoß hiergegen kann wiederum die Belegung mit Geldbuße zur Folge haben. Dies alles läßt sich bei einer verantwortungsbewußten Hundehaltung vermeiden. Beratung für Existenzgründer und Unternehmen Ehemalige Führungskräfte der Wirtschaft haben sich in dem Verein “Aktivsenioren Bayern e.V.” organisiert. Diese bieten nach dem Ausscheiden aus ihrem Beruf ihr Wissen in Form eines Beratungsangebotes zu folgenden Themen an: Existenzgründung Existenzerhaltung Unternehmensnachfolge Umweltschutz. Die Sprechtage finden jeweils in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr im Landratsamt Mühldorf a.Inn, Zimmer Nr. 305, an folgenden Tagen statt: Dienstag, Dienstag, Dienstag, Dienstag, Dienstag, Dienstag, Dienstag, Dienstag,

7. 4. 2. 6. 3. 1. 5. 3.

Mai 2002 Juni 2002 Juli 2002 August 2002 September 2002 Oktober 2002 November 2002 Dezember 2002

Anmeldung: Landratsamt Mühldorf VAR Hans Schmidbauer Tel. 08631 / 69 97 19 Ansprechpartner: Hans Lorenz Wolfgang Köhler

Die Gemeindeverwaltung meldet Lorenz Myrth geht in Rente Seit 1966 stand Herr Lorenz Myrth im Dienste unserer Gemeinde. Mit vollem Einsatz und Engagement arbeitete er zum Wohle für unsere Bürger. In seiner langjährigen Tätigkeit war er maßgeblich am Aufbau der Verwaltung beteiligt und in nahezu allen Rechtsgebieten eingesetzt. Die Gemeinde bedankt sich bei "ihrem Lenz" ganz herzlich und wünscht ihm für die Zeit seines

Ruhestandes alles Gute. Helga Waltmann scheidet aus - Maria Müller kommt Nach nahezu 12jähriger Tätigkeit als Sekretärin verläßt uns demnächst auch unsere Mitarbeiterin Frau Helga Waltmann. Mit ihr verliert die Gemeinde eine engagierte und im Umgang stets freundliche Kollegin. Auch bei ihr bedankt sich die Gemeinde für ihren erbrachten Einsatz und wünscht ihr alles Gute im neuen Lebensabschnitt. Als Nachfolgerin hat sich der Gemeinderat für die Einstellung von Frau Maria Müller aus Heldenstein entschieden. Sie tritt zum Beginn des April 2002 ihren Dienst bei der Gemeinde an. Ihr wünschen wir viel Engagement und Freude am neuen Arbeitsplatz und ein gutes Geschick mit dem Umgang unserer Gemeindebürger. Satzungsänderung der Beitrags- und Gebührensatzung des Wasserbeschaffungsverbandes "Gatterberg-Gruppe" Wasserverbandsrecht; Wasserbeschaffungsverband Gatterberg-Gruppe, 84427 St. Wolfgang. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) des Wasserbeschaffungsverbandes "Gatterberg-Gruppe". Die Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes "Gatterberg-Gruppe", St. Wolfgang, hat am 29. November 2001 folgende Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung vom 01.01.1995 beschlossen, die hiermit gemäß § 38 Nr. 2 der Satzung des Wasserbeschaffungsverbandes vom Landratsamt Erding als Aufsichtsbehörde genehmigt und öffentlich bekannt gemacht wird. §1 1. § 6 erhält folgende neue Fassung: Der Beitrag beträgt a) pro m2 Grundstücksfläche 2,50 Euro b) pro m2 Geschoßfläche 6,00 Euro 2. § 9 a Abs. 3 und 4 erhalten folgende neue Fassung: (3) Die Grundgebühr beträgt je Wohneinheit 50,00 Euro/Jahr (4) Die Zählermiete beträgt pro Jahr und pro Zähler 15,00 Euro 3. In § 10 Verbrauchsgebühr wird in Abs. 3 der Betrag von 0,60 DM durch 0,35 Euro und in Abs. 4 der Betrag von 1,96 DM durch 1,00 Euro ersetzt. §2 Diese Satzung tritt am 01.04.2002 in Kraft. Information Die nächste Bürgerversammlung findet am Dienstag, den 09.04.2002, um 20.00 Uhr im Gasthaus Wörthmüller, Hofgiebing, statt. Alle Gemeindebürger sind hierzu herzlich eingeladen. Hinweis: Fragen und Anträge zu komplexem Sachverhalten, die einer Vorbereitung durch die Verwaltung bedürfen, sind spätestens eine Woche vor der Bürgerversammlung bei der Gemeinde einzureichen.

Die Regierung von Oberbayern meldet: a) Planfeststellung nach § 18 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für die Bahnübergangsbeseitigung bei Bahn-km 58,298 (Nähe Wendenheim) auf der Ausbaustrecke München-Mühldorf-Freilassing Die Planfeststellungsunterlagen liegen bei der Gemeinde in der Zeit vom 25. 3. bis 26. 4. 2002 während der Dienstzeit zur öffentlichen Einsichtnahme aus. b) Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben A 94 München - Pocking (A 3) Neubau von Forstinning bis Pastetten km 10+755 - km 16+980 Die Planunterlagen zu diesem Verfahren liegen in der Zeit vom 15. 4. 2002 bis 28. 4. 2002 in der Gemeinde während der Dienstzeit öffentlich zur Einsichtnahme aus.