§ 37 (6) BetrVG und § 96 (4) SGB IX

DGB-Bildungswerk NRW e.V. Bismarckstraße 77 40210 Düsseldorf Telefon: 0211 17523-280 Telefax: 0211 17523-197 T E-Mail: [email protected] Internet: www.dgb-bildungswerk-nrw.de

wissen und bewegen [email protected]

I

Das DGB-Bildungswerk NRW ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for Excellence 4 star

Seminare für betriebliche InteressenvertreterInnen

42 Geschäftsstelle Siegen

42 Geschäftsstelle Siegen

2017

wissen und bewegen 2017:

Vorwort | 3

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

SIEGEN

wie machst du dich fit für die sich ständig verändernden Anforderungen an die betriebliche Interessenvertretung? Schlagworte wie „mobile Arbeit“, zunehmende „Digitalisierung“ und „flexible Arbeitszeitmodelle“ stehen für Veränderungsprozesse in der Arbeitswelt, die Chancen und Risiken beinhalten. Einerseits wünschen sich viele Beschäftigte flexiblere Arbeitszeitmodelle, um Beruf und Privatleben besser miteinander vereinbaren zu können. Andererseits besteht die Gefahr, dass Arbeit zunehmend entgrenzt, schwerer individuell planbar wird und unter unsichereren Bedingungen stattfindet. Mit diesen Anforderungen gilt es Schritt zu halten, um eine erfolgreiche Arbeit als betriebliche Interessenvertretung leisten zu können. Für die Bewältigung der Entwicklungen und ihrer sozialen und individuellen Folgen stehen die „alten“ rechtlichen Instrumentarien zur Verfügung, die durch betriebspolitische Einmischung mit Leben gefüllt werden müssen. Dies findet natürlich auch seinen Niederschlag in den Grundlagenseminaren deiner Bildungsregion: In der Kooperation der IG Metall Siegen und dem DGB-Bildungswerk NRW e. V. wollen wir dir auf den folgenden Seiten ein Bildungsangebot vorstellen, das dich bei der Bewältigung alter und neuer Aufgaben unterstützt. Im Bereich der Grundlagenseminare zählen wir dabei auf unsere ehrenamtlichen Referentinnen und Referenten aus den Betrieben deiner Region. Sie kennen die strategische Planung und Praxis als Interessenvertretung im Betrieb aus jahrelanger eigener Erfahrung und können juristisches Fachwissen in betriebspolitische Praxis umsetzen. Bei speziellen Themen unterstützen uns die entsprechenden Expertinnen und Experten mit gewerkschaftlichem Hintergrund. Wir heißen alle interessierten Kolleginnen und Kollegen auf unseren Seminaren willkommen. Und willkommen ist es uns auch, wenn du dich mit Fragen bei uns meldest oder mit Anregungen zu Themen, die dir im Bildungsprogramm fehlen. Bis bald! Andree Jorgella 1. Bevollmächtigter IG Metall Siegen Martin Freitag Fachbereichsleiter IG Metall DGB-Bildungswerk NRW e.V.

Elke Hülsmann Geschäftsführerin DGB-Bildungswerk NRW e.V.

4 | Inhalt

| 5

Seminare

Seminare

Jugend- und Auszubildendenvertretungen Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I)

7

Wochenseminare Betriebsräte Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR kompakt Modul 1) ..........................................................

9

Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln (BR kompakt Modul 2) ..........................................................

11

Gute Arbeit / Personal Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG I) ................................... 13 Finanzielle Auswirkungen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen .......................................................... 15

Arbeitsrechtsseminare Durchsetzungsmöglichkeiten in der Betriebsratspraxis (Seminarreihe) .......................................................................... 16

Tagesseminare Tagesseminare der IG Metall Betriebsräte ................................. 18

Informatives Jahresüberblick 2017 .............................................................. 20 Tagungshäuser ........................................................................ 24 Unsere Referentinnen und Referenten ..................................... 26 Seminardurchführung .............................................................. 31 Ratgeber Freistellung ............................................................... 32 Der Weg zur Teilnahme ............................................................ 34 Vorgehen bei Streitigkeiten ...................................................... 37 Musterschreiben ...................................................................... 38 Anschrift der IG Metall vor Ort .................................................. 42 Seminaranmeldung .................................................................. 43

Jugend- und Auszubildendenvertretung | 7

Willkommen DGB-Bildungswerk NRW

e.V.

Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I)

in 0 Sekunden geht es

Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse über die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung.

weiter

Die TeilnehmerInnen befassen sich mit den Voraussetzungen für die Arbeit einer JAV nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Es werden die vorhandenen betrieblichen Verhältnisse thematisiert sowie die neueste Rechtsprechung zur Arbeit einer JAV ausgewertet. Immer wieder mal reinschauen!

Alles, was unsere Website zu bieten hat: Seminarangebot, Termine, Buchung, AnsprechpartnerInnen, Rat zur Freistellung und vieles mehr, funktioniert auch auf dem Smartphone. Mit unserer kostenlosen Bildungswerk-App auf kurzem Weg direkt zu uns – einfach im „Play Store“ , „App Store“ oder „Windows Phone Store“ herunterladen.

z Aufgaben und Rechte der JAV und ihrer einzelnen Mitglieder z z z z z z

(§§ 60 - 64; § 70 BetrVG) Geschäftsführung der JAV (§§ 65 und 66 BetrVG) Sprechstunden der JAV (§ 69 BetrVG) Jugend- und Auszubildendenversammlung (§ 71 BetrVG) Gesamt-JAV (§§ 72 und 73 BetrVG) Zusammenarbeit von JAV und Betriebsrat (§§ 66 - 68 BetrVG) Beteiligung bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen (§§ 96 - 98 BetrVG)

Wir freuen uns auch über Anrufe und stehen gern persönlich mit Rat und Tat zur Seite. Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V. www.dgb-bildungswerk-nrw.de

09.04. – 13.04.2017 Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum Seminarkostenpauschale 754,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 670,- Euro zzgl. USt. Seminarnummer: D14-171283-066

21.08. – 25.08.2017 Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum Seminarkostenpauschale 842,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 719,- Euro zzgl. USt. Seminarnummer: D14-171285-066

8 | BR kompakt

Wochenseminare Betriebsräte | 9

BR kompakt

BR kompakt Modul 1

Mitbestimmung und Betriebsratshandeln

Eine Ausbildungsreihe für Betriebsräte Werde auch DU ein erfolgreicher Betriebsrat oder eine erfolgreiche Betriebsrätin mit BR kompakt! Es schließt sich nahtlos an das Seminar »Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)«. Gemeinsam mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten wir Dir damit eine systematische und aufeinander abgestimmte Weiterbildung an. Acht Seminare vermitteln Dir fachliche und methodische Kompetenzen und das gewerkschaftliche Know-how. Dein soziales Engagement kannst DU damit gezielt weiterentwickeln. Deine Kolleginnen und Kollegen und DU werden davon profitieren. Die IG Metall und das DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten Dir einen umfangreichen Service – Bildung, Beratung und eine starke Interessenvertretung.

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Der Betriebsrat hat, soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht, in sozialen und betrieblichen Angelegenheiten mitzubestimmen. Dieses stärkste Mitbestimmungsinstrument ist für den Betriebsrat ein wichtiges strategisch-taktisches Instrument. Der kreative und phantasievolle Umgang damit ist für aktive Interessenvertretungen Grundlage ihrer Aufgaben. ❚ Arbeitsrecht und Betriebsverfassung ❚ Aufgaben des BR in betrieblichen Angelegenheiten ❚ Mitbestimmung bei betrieblichen und sozialen Angelegenheiten: § 87 BetrVG ❚ Betriebsvereinbarungen und Regelungsabsprachen ❚ Rechtliche Handlungsmöglichkeiten: Einstweilige Verfügung, Einigungsstellenverfahren nach § 76 BetrVG, Beschlussverfahren ❚ Tarifvorbehalt nach § 77 Abs. 3 BetrVG ❚ Praktische Anwendung anhand aktueller Fallbeispiele

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27.03. – 31.03.2017 * »Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)« kann beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation mit der IG Metall besucht werden. ** Diese BR kompakt Seminare können wahlweise beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation mit Deiner IG Metall vor Ort, oder in einem unserer IG Metall-Bildungszentren besucht werden. *** Diese BR/VL kompakt Seminare kompakt Seminare werden nur in den IG Metall-Bildungszentren angeboten.

Morsbach, Landhotel Goldener Acker Seminarkostenpauschale: 842,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 445,- Euro zzgl. USt. Seminarnummer: D14-171281-066

Wochenseminare Betriebsräte | 11

BR kompakt Modul 2 Christine Hombach, freigestellte Betriebsratsvorsitzende, Fritz Schäfer GmbH, Neunkirchen

Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln

Praxiswissen von Betriebsräten für Betriebsräte.

Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen die Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung bei personellen Angelegenheiten gemäß §§ 99 ff. BetrVG. Die TeilnehmerInnen lernen unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung ihre Handlungs- und Beteiligungsmöglichkeiten in diesem Arbeitsfeld kennen. ❚ Beteiligung der Interessenvertretung in personellen Angelegenheiten ❚ Verfahren bei Personalentscheidungen ❚ Beteiligung des Betriebsrats bei Personalentscheidungen nach § 99 BetrVG: Einstellung, Versetzung, Eingruppierung, Umgruppierung ❚ Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigung nach §§ 102 ff. BetrVG ❚ Personalplanung und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats ❚ Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung

„Bildungsarbeit war für mich schon immer äußerst wichtig. An der Arbeit mit dem DGB-Bildungswerk NRW gefällt mir besonders der konkrete Bezug zur Praxis: von aktiven Betriebsräten für aktive Betriebsräte. Mit dem althergebrachten Schulunterricht haben Seminare des DGB-Bildungswerks NRW nichts mehr gemein. Besonders gut finde ich auch, dass viele Seminare in der Region angesiedelt sind, so kann zusätzlich eine Vernetzung von Betriebsräten und IG Metall in der Region stattfinden.“

08.05. – 12.05.2017 Morsbach, Landhotel Goldener Acker Seminarkostenpauschale: 842,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 445,- Euro zzgl. USt. Seminarnummer: D14-171284-066

Arbeits- und Gesundheitsschutz | 13

Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG I) Stephan Klenzmann, freigestellter Betriebsrat der SMS group GmbH, Hilchenbach-Dahlbruch und Referent der IG Metall Siegen

Praxiswissen für die Betriebsratsarbeit.

„Als Referent ist mir bei unseren Seminaren eines ganz wichtig: Es geht nicht darum, dass die Teilnehmenden beim Seminar zu einem Thema „etwas hören“, sondern darum, dass die Kolleginnen und Kollegen nach dem Seminar das erlernte Wissen praktisch umsetzen können und mit dem, was sie erfahren haben, im Betrieb tatsächlich weiterkommen. Dafür teame ich Seminare, das ist für mich ein grundlegendes Ziel politischer Bildung, die in Form von Seminaren der IG Metall Siegen in Kooperation mit dem DGB-Bildungswerk NRW stattfindet.“

Was darf der Betriebsarzt? Wie schwer darf man heben? Unsicher mit der richtigen Antwort? Gesund zur Arbeit und gesund wieder nach Hause – was können wir gemeinsam zum Erhalt unserer Gesundheit im Arbeitsprozess tun? Worauf müssen wir achten und mit welchen Mitteln können Betriebsräte ihre Mitbestimmung zum Schutz der Beschäftigten ausüben? Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Es thematisiert das System der Arbeitssicherheit, gibt Informationen über die Aufgaben des Betriebsrats und untersucht die Handlungsmöglichkeiten im Betrieb. ❚ Definition des Gesundheitsbegriffs ❚ Zielsetzung im betrieblichen Arbeits-und Gesundheitsschutz ❚ Rolle und Funktion des Betriebsrats auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (§§ 80 - 82 BetrVG) ❚ Rechtsstellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten ❚ Einführung in den Arbeitsschutz und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats (§ 87 BetrVG; §§ 89-91 BetrVG) ❚ Überblick über das Arbeitsschutzrecht ❚ Differenzierung zwischen Gesetzen und Verordnungen ❚ Zusammenarbeit des Betriebsrats mit außerbetrieblichen Stellen wie Bezirksregierung, Berufsgenossenschaft, Sachverständigen und Gewerkschaft (§ 89 BetrVG; § 20 SGB VII) ❚ Der Präventionsgedanke im Arbeits- und Gesundheitsschutz ❚ Besuch der Deutschen Arbeitsschutzausstellung (DASA)

03.04. – 07.04.2017 Mercure Hotel Dortmund Centrum Seminarkostenpauschale: 842,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 759,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-179703-073

25.09. – 29.09.2017

Dieses Seminar richtet sich insbesondere an Betriebsräte, die KollegIn nen aus dem Angestelltenbereich betreue n.

Mercure Hotel Dortmund Centrum Seminarkostenpauschale: 842,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 759,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-179704-073

Diese Seminare werden gemeinsam von den Kooperationen des DGB-Bildungswerks NRW e.V. mit der IG Metall DuisburgDinslaken, der IG Metall Köln-Leverkusen und der IG Metall Siegen angeboten.

14 | Jugend- und Auszubildendenvertretung

Sandra Grimm, Gewerkschaftssekretärin der DGB-Region Südwestfalen und Referentin der IG Metall Siegen

Wer durchblickt, kann besser handeln.

„Für betriebliche Interessenvertretungen ist es sehr wichtig, sich fortlaufend und nachhaltig weiterzubilden. Dafür stehen die IG Metall und das DGB-Bildungswerk NRW mit vielfältigen Angeboten. In den Seminaren haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, sich den sicheren Umgang mit „Rechten und Pflichten“ für die Praxis zu erarbeiten und dabei im ständigen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen zu stehen.“

Ausstieg aus dem Erwerbsleben | 15

Finanzielle Auswirkungen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen Handlungsanforderungen an Betriebsräte zur Bewertung und Gestaltung kollektiver Beendigungswege Bei betrieblich anstehendem Personalabbau versuchen Arbeitgeber unterschiedliche Wege zu nutzen: individuelle Kündigungen oder sozialplanpflichtige Massenkündigungen, Übergänge in eine Transfergesellschaft mit drohender anschließender Arbeitslosigkeit, Aufhebungsverträge oder Altersteilzeitverträge. Für sie ist von Bedeutung in welcher Zeit und zu welchen Kosten sie den Personalabbau realisieren können. Betriebsräte und die Betroffenen, meist älteren Beschäftigten, die vor diese Situation gestellt werden, benötigen Entscheidungskriterien, welche finanziellen Vor- und Nachteile die verschiedenen Wege haben und wie sich diese auch im Weiteren (bspw. Rentenhöhe) auswirken. In diesem Seminar werden Kenntnisse vermittelt, die betriebliche Interessenvertretungen benötigen, um die Beschäftigten zu beraten und um bei betrieblichen Verhandlungen zu kollektiven Vereinbarungen fundierte Entscheidungsgrundlagen zu haben. ❚ Individuelle Renteneintrittsmöglichkeiten und ihre Folgen für Beendigungstermine ❚ Auswirkungen der Beendigungswege auf die Entgelthöhe ❙ Bezugsdauer und Höhe von Transfer- Kurzarbeitergeld/ Arbeitslosengeld/ Altersteilzeitentgelt und Aufstockung ❙ Zusätzliche Aufstockungsmöglichkeiten und Abfindungen ❙ Mögliche Sperrzeiten ❚ Nettoentgeltvergleiche zwischen Arbeit und den verschiedenen Beendigungswegen ❚ Auswirkungen der Beendigungswege auf die Rentenhöhe ❚ Gesamtnettovergleich für die Zeit vor und nach dem Rentenbeginn ❚ Vergleichende Kostenberechnung bei den verschiedenen Beendigungsmöglichkeiten: unterschiedliche Kostenbelastungen für den Betrieb und daraus ableitbare Handlungsanforderungen für den Betriebsrat Voraussetzung für die Seminarteilnahme sind umfassende Kenntnisse zur Berechnung der individuellen Rentenbeginne sowie der Brutto- u. Nettorente (z.B. durch Teilnahme am 3-tägigen Seminar: „Rente-Was ist möglich vor 67?“).

18.01. – 20.01.2017 Morsbach, Landhotel Goldener Acker Seminarkostenpauschale: 571,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 250,- Euro zzgl. USt. Seminarnummer: D14-171280-066

16 | Arbeitsrechtsseminare

Arbeitsrechtsseminare | 17

Durchsetzungsmöglichkeiten in der Betriebsratspraxis (Seminarreihe) Betriebsrat und Arbeitgeber sollen laut Betriebsverfassungsgesetz vertrauensvoll zum Wohle der Arbeitnehmer und des Betriebes zusammenarbeiten. Die Rollenverteilung und die daraus resultierende Interessensvertretung hat das Bundesarbeitsgericht eindeutig entschieden. In den Betrieben ist die konkrete Praxis jedoch sehr unterschiedlich. Viele Arbeitgeber kommen den gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber dem Betriebsrat nicht nach. Was kann der Betriebsrat tun, wenn der Arbeitgeber den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit nicht beherzigt, vorsätzlich die Mitbestimmung umgeht oder gar boykottiert? Wie sind der exakte Verlauf und das Vorgehen, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat bei Regelungstatbeständen trotz des gegenseitigen Willens zur Einigung nicht übereinkommen?

§

Zu den Beteiligungsrechten des Betriebsrats gehören auch Handlungsmöglichkeiten, die der Durchsetzung in der Betriebsratspraxis zuzuordnen sind. Die zweiteilige Seminarreihe, die von der IG Metall Siegen in Kooperation mit der DGB Rechtsschutz GmbH Siegen durchführt wird, behandelt diese Durchsetzungsmöglichkeiten: Strategien zur Umsetzung werden vorgestellt sowie Verfahren und Zeitabläufe veranschaulicht. Im ersten Teil geht es um den arbeitsrechtlichen Rahmen der Durchsetzungsmöglichkeiten (1. Termin 28. – 29. September 2017): wo im Betriebsverfassungsgesetz die Verfahren verankert sind und wie der jeweilige Stand der Rechtsprechung ist. Im zweiten Teil werden die korrekten Wege der Umsetzung für die Praxis aufgezeigt, um die arbeitsrechtlichen Spielräume im jeweiligen Verfahren nutzen zu können (2. Termin 12. – 13. Oktober 2017). Die beiden Termine sind als sich ergänzende/aufeinander Bezug nehmende Einheiten konzipiert. Teilnehmenden steht aber auch zur Wahl, gezielt nur eines der beiden Seminare zu besuchen.

Folgende Arbeitsfelder und Verfahren der Betriebsratsarbeit werden in den Seminaren behandelt:

Durchsetzungsmöglichkeiten in der Betriebsratspraxis I 28.09. – 29.09.2017 z Sicherstellung des gesetzmäßigen Verhaltens des Arbeitgebers nach § 23 (3) BetrVG

z Das „Monatsgespräch“ als Voraussetzung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens (§ 74 BetrVG)

z Das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren – Gestaltungsrecht z Charakteristische Beschlussverfahren z Zuständigkeit im Beschlussverfahren nach §§ 2a, 80ff. ArbGG Durchsetzungsmöglichkeiten in der Betriebsratspraxis II 12.10. – 13.10.2017 z Die einstweilige Verfügung – Sicherungsrecht z Voraussetzungen der Einleitung und Ablauf des Arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens

z Strategie des Betriebsrats – „was will der BR“ versus z z z z

„was will der Arbeitgeber“ Ist der Streitpunkt durchsetzungsfähig? Wer im Gremium übernimmt welche Aufgaben? Korrekte Beschlussfassung Einbindung der „Betriebsöffentlichkeit“

28.09. – 29.09.2017 Morsbach, Landhotel Goldener Acker Seminarkostenpauschale: 435,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 150,- Euro zzgl. USt. Seminarnummer: D14-171287-066

12.10. – 13.10.2017 Morsbach, Landhotel Goldener Acker Seminarkostenpauschale: 435,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 150,- Euro zzgl. USt. Seminarnummer: D14-171288-066

18 | Tagesseminare

Tagesseminare der IG Metall Betriebsräte Arbeitskreis „Mitte“ Beginn jeweils um 08:30 Uhr im Siegerlandzimmer der Siegerlandhalle Mittwoch, 11.01.2017 Mittwoch, 08.03.2017 Mittwoch, 03.05.2017 Mittwoch, 05.07.2017 Mittwoch, 20.09.2017 Mittwoch, 22.11.2017 Arbeitskreis „Jugend- und Auszubildendenvertretung“ Beginn jeweils um 08:30 Uhr im Sitzungssaal der IG Metall Siegen, Donnerscheidstraße 30 Montag, 16.01.2017 Montag, 03.04.2017 Montag, 26.06.2017 Montag, 30.10.2017 Arbeitskreis „Nord“ Beginn jeweils um 08:30 Uhr im Landgasthof Merje, Kredenbacher Straße 18, 57223 Kreuztal Montag, 09.01.2017 Montag, 06.03.2017 Montag, 08.05.2017 Montag, 10.07.2017 Montag, 04.09.2017 Montag, 06.11.2017 Arbeitskreis „Süd“ Beginn jeweils um 08:30 Uhr im Sportheim Neunkirchen, Bonifaziusweg 1-9, 57290 Neunkirchen Mittwoch, 11.01.2017 Donnerstag, 09.03.2017 Donnerstag, 04.05.2017 Donnerstag, 06.07.2017 Donnerstag, 07.09.2017 Donnerstag, 09.11.2017

Tagesseminare | 19

Arbeitskreis „Wittgenstein“ Beginn jeweils um 08:30 Uhr, Gasthof Schöne Aussicht, Zur Aussicht 1, 57319 Bad Berleburg Mittwoch, 11.01.2017 Mittwoch, 08.03.2017 Mittwoch, 03.05.2017 Mittwoch, 05.07.2017 Mittwoch, 06.09.2017 Mittwoch, 08.11.2017 Arbeitskreis „Weißtal“ Beginn jeweils um 08:30 Uhr, Gasthof Schüler, Hauptstraße 123, 57074 Siegen Donnerstag, 12.01.2017 Donnerstag, 09.03.2017 Donnerstag, 04.05.2017 Donnerstag, 06.07.2017 Donnerstag, 07.09.2017 Donnerstag, 09.11.2017 Arbeitskreis „Wirtschaftliche Angelegenheiten“ Beginn jeweils um 08:30 Uhr in der Siegerlandhalle, Siegen Montag, 20.03.2017 Montag, 26.06.2017 Montag, 25.09.2017 Montag, 11.12.2017 Arbeitskreis „Schwerbehindertenvertretungen“ Beginn jeweils um 08:30 Uhr in der Siegerlandhalle, Siegen Mittwoch, 22.02.2017 Mittwoch, 07.06.2017 Mittwoch, 04.10.2017 Arbeitskreis „Handwerk“ Beginn jeweils um 08:30 Uhr im Sitzungssaal der IG Metall, Siegen Donnerstag, 16.02.2017 Donnerstag, 22.06.2017 Donnerstag, 05.10.2017 VKL-Ausschuss-Sitzung Beginn jeweils 16:30 Uhr im Sitzungssaal der IG Metall Siegen Mittwoch, 22.02.2017 Mittwoch, 31.05.2017 Mittwoch, 30.08.2017 Mittwoch, 29.11.2017

20 | Jahresüberblick 2017

Jahresüberblick 2017 | 21

Hier alle Seminare auf einen Blick. Tagesseminare sind nicht aufgeführt. 1

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Christi Himmelfahrt Pfingstmontag Fronleichnam Tag der Deutschen Einheit

01. November 24. Dezember 25. Dezember 26. Dezember

Allerheiligen Heiligabend 1. Weihnachtstag 2. Weihnachtstag

Weihnachtsferien gehen bis zum 6. Januar 2018.

22 | von profis für profis

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2017

Informatives

Seminare 2017 ExpertInnenwissen zur Gest

altung der Arbeitswelt

en Gemeinsam weiterbild

ExpertInnenwissen zur Gestaltung der Arbeitswelt: Mit dem gemeinsamen Seminarprogramm von TBS NRW und DGB-Bildungswerk NRW e.V. aktuelle Herausforderungen im Betrieb meistern.

Information und Programm gibt es beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. Anne Wellnitz-Kraus Katharina Rischke [email protected] Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 17523-281 Fax: 0211 17523-197

www.dgb-bildungswerk-nrw.de/expertInnenwissen

24 | Tagungshäuser

Tagungshäuser | 25

Tagungshäuser IG Metall-Bildungszentrum, Sprockhövel Otto-Brenner-Str. 100 45549 Sprockhövel Tel.: 02324 706-0 Fax: 02324 706-330 www.igmetall-sprockhoevel.de [email protected] Der Neubau des Bildungszentrums bietet in 126 Zimmern gehobenen Hotelkomfort in kollegialer Atmosphäre. Das Haus verfügt über 15 mit zeitgemäßer Multimedia-Konferenztechnik ausgestattete Seminarräume, bietet mit Sportplatz, Bibliothek, Bar, Kicker, Tischtennisplatte und Kegelbahn aber auch zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Wer entspannen möchte, kann dies im großen Wellnessbereich mit Massagen, Sauna und Dampfbad tun. Alternativ trainiert man die Muskeln und Kondition im Fitnessbereich oder auf dem Mietfahrrad bei einer Tour durch die schöne Natur. Auch das neue Bildungszentrum bietet in Kooperation mit der AWO ganzjährig eine kostenlose Kinderbetreuung an, deren Bedarf vorher angemeldet werden muss. Die Zimmer bieten Dusche, WC, Radio, TV, Internet und Telefon. Sprockhövel liegt am Südrand des Ruhrgebietes in waldiger, hügeliger Umgebung. Die Wege in die benachbarten Städte sind kurz, sei es nach Hattingen oder Bochum, Essen oder Wuppertal.

Landhotel »Goldener Acker« Zum goldenen Acker 44 51597 Morsbach Tel.: 02294 99366-0 Fax: 02294 99366-50 Frau Luo [email protected] www.goldener-acker.de Das Landhotel Goldener Acker liegt in Morsbach am südöstlichsten Punkt des Naturparks Bergisches Land. Die hauseigene Sauna, der Fahrradverleih oder Kegelbahnen bieten nach dem Ende des Seminartages Möglichkeiten zur Entspannung. Weitere Freizeitmöglichkeiten bieten die in der Nähe gelegenen Sportanlagen. Im gesamten Hotel ist der Internetzugang über WLAN möglich, der den Gästen kostenlos zur Verfügung steht.

Mercure Dortmund Centrum Olpe 2 444135 Dortmund Tel.: 0231 5432-00 Fax: 0231 574354 www.mercure-hotel-dortmundcentrum.de [email protected] Mitten im Herzen der pulsierenden Metropole Westfalens ist das Park Inn Hotel Dortmund am Friedensplatz gelegen. Das Hotel hat über 125 Gästezimmer mit LCD-TV, Schreibtisch und Klimaanlage auf fünf Etagen. Die moderne Ausstattung entspricht dem Standard eines 4-Sterne-Hotels und bietet mit seinen 9 klimatisierten Seminarräumen mit Tageslicht und moderner Tagungstechnik alles für ein gelungenes Seminar. Für die Fitness und zum Entspannen können die Gäste Mini-Gym, Sauna und Solarium nutzen. Oder sie genießen die besondere Atmosphäre des großen Wintergartens und der Sommerterrasse.

26 | Referentinnen und Referenten

Unsere Referentinnen und Referenten ... sind erfahrene BetriebsrätInnen und GewerkschafterInnen aus der Praxis

Referentinnen und Referenten | 27

Hans-Jürgen Groß Gewerkschaftssekretär IG Metall Siegen

... kennen die Region, sie kommen größtenteils aus dem Organisationsbereich der IGM Siegen ... sind ExpertInnen aus dem Bereich des Arbeitsrechts. Zum ReferentInnenteam gehören zum Beispiel: Heiko Aufermann Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender Friedrich Krombach GmbH Armaturenwerke

Josef Halbhuber ehem. Betriebsratsvorsitzender in Altersteilzeit AMOVA GmbH, Netphen

Jasmin Delfino Gewerkschaftssekretärin IG Metall Siegen

Maresa Hamers DGB Rechtsschutz GmbH Siegen

Carsten Fischer Betriebsrat EJOT GmbH & Co. KG

Christine Hombach freigestellte Betriebsratsvorsitzende Fritz Schäfer GmbH, Neunkirchen

Sandra Grimm Gewerkschaftssekretärin DGB-Region Südwestfalen

Andree Jorgella Erster Bevollmächtigter und Geschäftsführer IG Metall Siegen

28 | Referentinnen und Referenten

Referentinnen und Referenten | 29

Stephan Klenzmann freigestelltes Betriebsratsmitglied SMS group GmbH, Hilchenbach-Dahlbruch

Manfred Semper freigestellter Betriebsratsvorsitzender Dango und Dienenthal Maschinenbau GmbH, Dango und Dienenthal Filtertechnik GmbH, TMT Tapping-Measuring-Technology, ehrenamtlicher Arbeitsrichter

Martin Meister Betriebsrat ThyssenKrupp Steel AG

Tobias Tigges freigestelltes Betriebsratsmitglied SMS group GmbH, Hilchenbach-Dahlbruch

Zainab Molsberger ehemals Jugend- und Auszubildendenvertreterin MAN Truck & Bus Deutschland GmbH, Siegen

Daniel Wollny freigestellter Betriebsratsvorsitzender Achenbach Buschhütten GmbH & Co. KG

Stefan Pätzke Betriebsratsvorsitzender Birkelbach Kondensatortechnik GmbH

Marco Schmidt Gewerkschaftssekretär IG Metall Siegen

Seminardurchführung | 31

Seminardurchführung Die Verantwortung für Planung und Durchführung der Seminare liegt beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Händen von Susanne Grimm.

Kosten

Bildungsurlaub ist die Freistellung von der Arbeit nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz.

AWbG novelliert: Jetzt auch Bildungsurlaub für AZUBIS

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Die Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarkostenpauschale, Unterkunft (wenn nicht anders ausgewiesen) und Vollpension, bei Tagesseminaren Seminarkostenpauschale und Verpflegung. Die Seminarkostenpauschale ist umsatzsteuerfrei, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die Kosten sind gemäß § 37 (6) bzw. § 65 (1) BetrVG bzw. § 20 (3) in Verbindung mit § 40 BetrVG sowie gemäß § 96 (4) in Verbindung mit § 96 (8) SGB IX vom Arbeitgeber zu tragen.

Seminarabsage

Bildungsurlaub – 5 Tage, die den Kopf verändern und Kraft geben. Mal raus aus dem Alltag, dazulernen, anders denken, sich mit Gleichgesinnten austauschen. Das Recht auf Bildungsurlaub ist seit 30 Jahren in NRW gesetzlich verankert und geschützt. Wir informieren gern dazu ... Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V.

Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. behält sich vor, Seminare aufgrund zu geringer Zahl von TeilnehmerInnen oder Verhinderung der ReferentInnen – auch kurzfristig – abzusagen.

Anmeldung In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis acht Wochen vor Seminarbeginn beim DGB-Bildungswerk NRW. Besser ist es, sich früher anzumelden!

Ausfallkosten Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn bei MehrtagesLehrgängen entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen, d. h. 20–4 Tage vor Seminarbeginn werden 50% der Seminarkostenpauschale berechnet. Absagen, die 1–3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen wir 100% der Seminargebühr in Rechnung. Werden dem Bildungswerk wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten (für Unterkunft und Verpflegung) in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren kann bis zu einer Woche vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden; bei Absage ab 6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50% der Seminarkostenpauschale und ggf. Ausfallkosten für Verpflegung berechnet. Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. Je nach Thema können Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte (nach § 37 (6) BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen (nach § 96 (4) SGB IX), Jugend- und Auszubildendenvertretungen (nach § 37 (6) BetrVG/§ 65 (1) BetrVG) und Wahlvorstandsmitglieder (nach § 20 (3) BetrVG) in Anspruch genommen werden. Sollten Fragen offen bleiben, kann man uns ansprechen, wir werden versuchen, auch für ganz spezielle Problemlagen die passende Lösung zu finden.

32 | Ratgeber Freistellung

Ratgeber Freistellung Erforderliches Wissen Die Wahrnehmung der Aufgaben als betriebliche Interessenvertretung erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten. Das entsprechende Rüstzeug kann man sich auf Seminaren verschaffen. Ist das vermittelte Wissen nicht nur „nützlich“ oder „hilfreich“, sondern „erforderlich“ zur „sachgemäßen“ Erledigung der Interessenvertretungsarbeit, muss der Arbeitgeber nicht nur für die Teilnahme bezahlt freistellen, sondern auch sämtliche Kosten übernehmen, die im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme entstehen. Für Betriebsräte ergibt sich dies aus dem § 37 (6) BetrVG in Verbindung mit § 40 (1) BetrVG, für Jugend- und Auszubildendenvertretungen aus dem § 65 (1) BetrVG, für Wahlvorstände aus dem § 20 (3) BetrVG und für Schwerbehindertenvertretungen aus dem § 96 (4) SGB IX in Verbindung mit dem § 96 (8) SGB IX. Es gibt keine zeitliche Beschränkung. Unterteilen kann man das erforderliche Wissen in zwei Kategorien: Grundlagen- und Spezialwissen.

Grundlagenwissen Jedes gewählte Interessenvertretungsmitglied benötigt – unabhängig von der Funktion oder dem Aufgabenbereich innerhalb des Gremiums – einige Grundlagenkenntnisse, um seinen Aufgaben als gewähltes Mitglied der Interessenvertretung nachzukommen. Hierbei dreht es sich um folgende Themenfelder: ❚ Betriebsverfassungsgesetz ❚ Allgemeines Arbeitsrecht ❚ Arbeitssicherheit/Unfallverhütung Grundkenntnisse zu diesen Bereichen (je nachdem, was zutreffend ist) muss jedes Mitglied der Interessenvertretung einschließlich regelmäßig nachrückender Ersatzmitglieder besitzen, um seinen Aufgaben ordnungsgemäß nachzukommen. Insbesondere neu gewählte Mitglieder sollten möglichst zügig an den Grundlagenseminaren teilnehmen.

Speziell erforderliches Wissen Darüber hinaus ist Wissen erforderlich, um konkret im Betrieb anfallende Aufgaben zu bearbeiten. Dies kann sich durch ein Vorhaben des Arbeitgebers (z.B. Auslagerung einer Abteilung), durch Beschwerden oder Hinweise der Beschäftigten (z.B. konkrete Hinweise auf einen Mobbingvorfall), durch Wahrnehmung eines Initiativrechts der Interessenvertretung (z.B. Verhandlung einer Betriebsvereinbarung zu einer neuen Arbeitszeitregelung) oder durch spezielle betriebliche oder branchenübliche Problemlagen ergeben.

Ratgeber Freistellung | 33

Beschlussfassung Wer wann zu welchem Seminar fährt, entscheidet allein das Interessenvertretungsgremium, nicht das einzelne Mitglied und erst recht nicht der Arbeitgeber. Bei der Frage, ob überhaupt eine Schulung besucht werden soll, ist zunächst die Erforderlichkeit ausschlaggebend. Bei der Auswahl der konkreten Veranstaltung prüft das Gremium die Angemessenheit der Dauer, der Kosten und der Qualität. Weder muss das billigste, noch das kürzeste Angebot und auch kein bestimmter Anbieter gewählt werden. Gewerkschaftliche Angebote genießen den Vorzug, dass ihnen die Rechtsprechung eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäße Durchführung zuspricht (BVerwG 27.04.1979 – 6 P45.78 BVerwGE 58, 54). Hat ein Arbeitgeber hieran Zweifel und will deswegen die Teilnahme verhindern, muss er sehr konkret darlegen, worauf sich seine Zweifel gründen. Die Entsendung erfolgt über einen ordnungsgemäßen Beschluss, d.h. auf der Tagesordnung der Sitzung muss es einen entsprechenden Tagesordnungspunkt – z.B. „Entsendung zu Schulungen“ – mit Benennung des/der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare geben. Wichtig: Ein Beschluss unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ ist rechtlich unwirksam!

Der Beschluss umfasst folgende Punkte: ❚ Wer fährt zum Seminar? (ggf. ErsatzteilnehmerIn beschließen) ❚ Termin (Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich, daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar noch freie Plätze vorhanden sind) ❚ Kosten (beachten, dass zu den Seminarkosten noch Reisekosten hinzukommen) ❚ Anbieter ❚ Seminarausschreibung/Themenplan

Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Schulung verhindern? Unter bestimmten Bedingungen: ja. Er kann die Erforderlichkeit bezweifeln oder bemängeln, dass betriebliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt wurden. In der schematischen Darstellung ist abgebildet, wie der Betriebsrat dann verfahren sollte (siehe Seite 37).

Weiterführende Literatur/Links: ❚ www.dgb-bildungswerk-nrw.de/bwratgeber ❚ Wolfgang Däubler (2004): Handbuch Schulung und Fortbildung – Bund-Verlag

34 | Der Weg zur Teilnahme

Der Weg zur Teilnahme für Betriebsrats-Mitglieder nach § 37 (6) BetrVG Tagesordnung

Auswahl

Beschluss

Anmeldung

Mitteilung an Arbeitgeber

BR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt „Entsendung zu Schulungen“ mit Benennung des/ der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare frühzeitig zu einer ordentlichen BR-Sitzung ein. BR-Gremium wählt infrage kommende Schulungen aus und überprüft, ob sie für die Arbeit des Gremiums und für die (Ersatz-) TeilnehmerInnen erforderlich sind und die betrieblichen Belange (Kosten, zeitliche Lage) genug berücksichtigen. Achtung: Eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich. Daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar noch freie Plätze sind.

Der Weg zur Teilnahme | 35

Der Weg zur Teilnahme für Schwerbehindertenvertretungen nach § 96 (4) SGB IX Auswahl

Entscheidung

Ausfallkosten

Nach Feststellung der Erforderlichkeit trifft die Schwerbehindertenvertretung die Entscheidung über die Lehrgangsteilnahme.

Anmeldung

Verbindliche Anmeldung durch die Schwerbehindertenvertretung (gerne auch per Fax 0211 17523-197) mit Anmeldebogen in diesem Heft.

Mitteilung an Arbeitgeber

Die Schwerbehindertenvertretung teilt dem Arbeitgeber die Entscheidung mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft).

Einladung/ Unterlagen

Die Schwerbehindertenvertretung erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen.

Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berücksichtigung der betrieblichen Belange fasst das BR-Gremium den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme.

Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat (gerne auch per Fax 0211 17523-197) mit Anmeldebogen in diesem Heft.

BR teilt dem Arbeitgeber den Beschluss mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft).

Ausfallkosten Einladung/ Unterlagen

Die Schwerbehindertenvertretung wählt selbst infrage kommende Veranstaltungen aus und überprüft, ob sie für ihre Arbeit erforderlich sind.

BR erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen. Siehe Seite 31

Hinweis: Der Betriebsrat beschließt nach diesem Verfahren auch die Schulungen für JAV-Mitglieder gemäß § 65 (1) BetrVG und für Wahlvorstandsmitglieder gemäß § 20 (3) BetrVG

Siehe Seite 31

Seminarkosten: Wenn der Arbeitgeber im Anschluss an das Seminar die Bezahlung der Schulungskosten verweigert und Gespräche nicht weiterhelfen, ist nach Rücksprache mit dem DGB Bildungswerk NRW e.V. und der IG Metall durch die Schwerbehindertenvertretung ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einzuleiten. Entgeltausfall: Die einzelne Schwerbehindertenvertrauensperson muss ihren Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen.

Vorgehen bei Streitigkeiten | 37

36 | Die Seminarprofis

Das DGB-Bildungswerk NRW: die Seminarprofis!

Susanne Grimm

Sandra Shebeika

Martin Freitag

Vorgehen bei Streitigkeiten. Wenn der Arbeitgeber blockt Der Arbeitgeber bestreitet die Erforderlichkeit des Lehrgangs.

Der Arbeitgeber hält die betrieblichen Belange für nicht genügend berücksichtigt.

Der Arbeitgeber kann ein arbeitsgerichtliches Verfahren einleiten, wenn er die Schulungsteilnahme des BRMitglieds verhindern will.

Der Arbeitgeber muss die Einigungsstelle anrufen. Sie entscheidet über die zeitliche Teilnahme. Daher frühzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber.

Wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet, sofort eine Betriebsratssitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der Schulung festhält und die Erforderlichkeit ordentlich begründen. Den Beschluss mit der Begründung dem Arbeitgeber mitteilen.

Wenn der Arbeitgeber die Berücksichtigung der betrieblichen Belange bestreitet, zeitnah eine BR-Sitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der Schulung festhält und entsprechend begründen.

Kompetenz Jetzt seit 25 Jahren bietet das DGB-Bildungswerk NRW e.V. arbeitsweltorientierte Seminare, Studien-Seminare und Projekte an. Damit schaffen wir das Basiswissen und die notwendige Kompetenz für eine wirkungsvolle Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit passgenauen Lösungen und der Vermittlung von Spezialkenntnissen für Gremien, Gremienvorsitzende, Wirtschaftsausschussmitglieder und andere Fachleute stellen wir Augenhöhe zwischen Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebern her. Ergänzt wird unser Angebot durch Beratung in Sachen Weiterbildung und allen Fragen der Freistellung.

Zugehörigkeit Als Bildungswerk der Gewerkschaften in Nordrhein-Westfalen orientieren wir uns an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ihre Interessen und Rechte stehen im Mittelpunkt unseres Bildungsangebotes. Unsere Seminare richten sich an Betriebs- und Personalräte, Vertrauensleute, Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten, aber auch an alle anderen interessierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich für ihre Rechte interessieren und einsetzen wollen.

Vertrauen Vertrauen ist die wichtigste Voraussetzung für eine Beziehung, auch oder besonders für eine Lernbeziehung. Jedes Jahr vertrauen mehr als 45.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf das Wissen und Können von rund 2.000 Referentinnen und Referenten. Mit etwa 2.500 Bildungsveranstaltungen jährlich sind wir der größte Anbieter politischer Bildung in NordrheinWestfalen.

Das BR-Mitglied kann gegen den Willen des Arbeitgebers an der Schulung teilnehmen. wenn der Arbeitgeber kein gerichtliches Verfahren einleitet oder nicht auf den Beschluss des Betriebsrates reagiert oder kurzfristig ohne vorherige Ankündigung die Seminarteilnahme verhindern will.

wenn der Arbeitgeber die Einigungsstelle nicht anruft oder kurzfristig (ca. zwei Wochen vorab) trotz frühzeitiger Anmeldung die Teilnahme am Seminar verhindern will.

Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung der Seminarkosten und des Entgeltausfalls. Seminarkosten: Der BR leitet nach Rücksprache mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. ein Beschlussverfahren zur Kostentragung durch den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein. Tipp: die örtliche IG Metall einbeziehen.

Weitere Informationen: www.dgb-bildungswerk-nrw.de oder Telefon: 0211 17523-280 DER GEWERKSCHAFTEN

Entgeltausfall: Das einzelne BR-Mitglied muss seinen Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen.

38 | Musterschreiben

Musterschreiben | 39

Musterschreiben BETRIEBSRATSBESCHLUSS gem. § 37 Abs. 6 BetrVG Der Betriebsrat beschließt, den/die KollegIn (Name) ................................................................................................ gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel)

vom .............................. bis ............................... zu entsenden.

Die Veranstaltung findet statt in ...............................................

die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen.

MITTEILUNG AN ARBEITGEBER FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN An den Arbeitgeber Betrifft: Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung Die Schwerbehindertenvertretung hat in ihrer Sitzung

am ...................................................................... entschieden,

dass ................................................................................ in der Eigenschaft als Schwerbehindertenvertrauensperson an der Schulungsveranstaltung ..................................................................................................

MITTEILUNG AN ARBEITGEBER Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat beschlossen, den/die KollegIn (Name) ................................................................................................ gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel)

vom .............................. bis ............................... zu entsenden.

Die Veranstaltung findet statt in ................................................

die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen. Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in Kopie beiliegenden Ausschreibung. Wir bitten um Kenntnisnahme.

vom ................................... bis ................................. teilnimmt. Den Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der beiliegenden Ausschreibung. Sollten von Ihrer Seite Vorbehalte hiergegen bestehen, bitte ich um unverzügliche Mitteilung, damit ich diese ggf. berücksichtigen kann. Mit freundlichem Gruß Unterschrift

Fit für den Vorsitz!

Gemeinsam lernen macht Spaß.

Es ist sehr schön zu erleben, dass Teilnehmende sich fit machen und fit halten und dabei immer wieder auf uns setzen. Danke für dieses Vertrauen! Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V.

Seminare 2017

, stellvertretende BR-Vorsit Für Betriebsratsvorsitzende der und freigestellte BR-Mitglie

2017

Fit für den Vorsitz | 41

zende

Bezirk NRW en Gemeinsam weiterbild

Das Programm speziell für Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende BR-Vorsitzende und freigestellte BR-Mitglieder: Kompetenz, Führungsqualität und Akzeptanz für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit.

Information und Programm gibt es beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. DGB-Bildungswerk NRW e.V. Benjamin Weigel [email protected] Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 175 23-263 Fax: 0211 175 23-197

www.dgb-bildungswerk-nrw.de/vorsitzendenprogramm

Seminaranmeldung | 43

42 | Anschrift

Die Anschrift der IG Metall Geschäftsstelle vor Ort IG Metall Siegen Donnerscheidstraße 30 57072 Siegen Tel.: 0271 23609-0 Fax: 0271 23609-30 [email protected] www.igmetall-siegen.de

Seminaranmeldung 2017 IG Metall Siegen Kopieren und faxen an

DGB-Bildungswerk NRW Fax: 02 11 17 52 3- 19 7

Hiermit melde ich mich verbindlich an: Name, Vorname ...................................................................................... Straße ..................................................................................................... PLZ, Ort ..................................................................................................

DER GEWERKSCHAFTEN

DGB-Bildungswerk NRW e.V. Bismarckstraße 77 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 17523-280 Fax: 0211 17523-197 [email protected] www.dgb-bildungswerk-nrw.de

Telefon privat ........................................................................................... Telefon beruflich....................................................................................... E-Mail ...................................................................................................... Firma .......................................................................................................

Seminartitel ............................................................................................. Seminartermin ......................................................................................... Seminarnummer ...................................................................................... Beschlussfassung am ..............................................................................

Ich bin einverstanden, dass meine Daten zum Zweck der SeminaroSganisation sowie für Informationen über weitere Seminare und Veranstaltungen des DGB-Bildungswerk NRW e.V. elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.

Datum.................................... Unterschrift ..............................................