§ 37 (6) BetrVG und § 96 (4) SGB IX
DGB-Bildungswerk NRW e.V. Bismarckstraße 77 40210 Düsseldorf Telefon: 0211 17523-192 Telefax: 0211 17523-197 E-Mail:
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Das DGB-Bildungswerk NRW ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for Excellence 4 star
wissen und bewegen Seminare für betriebliche InteressenvertreterInnen
42 IG Metall Remscheid-Solingen
42 IG Metall Remscheid-Solingen
2017
wissen und bewegen 2017:
Vorwort | 3
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
Marko Röhrig IG Metall Remscheid-Solingen
wie machst du dich fit für die sich ständig verändernden Anforderungen an die betriebliche Interessenvertretung? Schlagworte wie „mobile Arbeit“, zunehmende „Digitalisierung“ und „flexible Arbeitszeitmodelle“ stehen für Veränderungsprozesse in der Arbeitswelt, die Chancen und Risiken beinhalten. Einerseits wünschen sich viele Beschäftigte flexiblere Arbeitszeitmodelle, um Beruf und Privatleben besser miteinander vereinbaren zu können. Andererseits besteht die Gefahr, dass Arbeit zunehmend entgrenzt, schwerer individuell planbar wird und unter unsichereren Bedingungen stattfindet. Mit diesen Anforderungen gilt es Schritt zu halten, um eine erfolgreiche Arbeit als betriebliche Interessenvertretung leisten zu können. Für die Bewältigung der Entwicklungen und ihrer sozialen und individuellen Folgen stehen die „alten“ rechtlichen Instrumentarien zur Verfügung, die durch betriebspolitische Einmischung mit Leben gefüllt werden müssen. Dies findet natürlich auch seinen Niederschlag in den Grundlagenseminaren deiner Bildungsregion: In der Kooperation der IG Metall RemscheidSolingen und dem DGB-Bildungswerk NRW e. V. wollen wir dir auf den folgenden Seiten ein Bildungsangebot vorstellen, das dich bei der Bewältigung alter und neuer Aufgaben unterstützt. Im Bereich der Grundlagenseminare zählen wir dabei auf unsere ehrenamtlichen Referentinnen und Referenten aus den Betrieben deiner Region. Sie kennen die strategische Planung und Praxis als Interessenvertretung im Betrieb aus jahrelanger eigener Erfahrung und können juristisches Fachwissen in betriebspolitische Praxis umsetzen. Bei speziellen Themen unterstützen uns die entsprechenden Expertinnen und Experten mit gewerkschaftlichem Hintergrund. Wir heißen alle interessierten Kolleginnen und Kollegen auf unseren Seminaren willkommen. Und willkommen ist es uns auch, wenn du dich mit Fragen bei uns meldest oder mit Anregungen zu Themen, die dir im Bildungsprogramm fehlen. Bis bald! Marko Röhrig 1. Bevollmächtigter IG Metall Remscheid-Solingen
Elke Hülsmann Geschäftsführerin DGB-Bildungswerk NRW e.V. Martin Freitag Fachbereichsleiter IG Metall DGB-Bildungswerk NRW e.V.
4 | Inhalt
Inhalt | 5
Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertretungen Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I)
Informatives 8
Jahresüberblick 2017 .............................................................. 22
Grundlagenseminare
Tagungshäuser ........................................................................ 28
Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) ................................. 11
Seminardurchführung .............................................................. 33
BR kompakt: Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln (BR II) ....................................................... 12
Ratgeber Freistellung ............................................................... 34
BR kompakt: Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II) ........................................................13 Entgeltgestaltung I (EG I) .......................................................... 14 Arbeits- und Gesundheitsschutz I (AuG I) ................................. 16
Der Weg zur Teilnahme ............................................................ 36 Vorgehen bei Streitigkeiten ...................................................... 39 Musterschreiben ...................................................................... 40 Anschriften .............................................................................. 42 Seminaranmeldung .................................................................. 43
Aufgabenbezogene Grundlagenseminare Leistungen der Sozialversicherung ........................................... 17 Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Teil 1 Rente – Was ist möglich vor 67? .............................................. 18 Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Teil 2 Altersteilzeit – Chancen durch gesetzliche und tarifliche Regelungen? .............................................................. 19
Tagesseminare Mediation und ihre Bedeutung für betriebliche Interessenvertretungen ............................................................. 20 Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht .............................. 20 Industrie 4.0 ............................................................................. 20 Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung ...................... 20 Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht .............................. 20
Betriebsratswahlen 2018 Schulung für Wahlvorstandsmitglieder. Normales Verfahren .................................................................. 24 Schulung für Wahlvorstandsmitglieder. Vereinfachtes Verfahren ............................................................ 25
6 | Gute Arbeit
| 7
Wochenseminare Betriebsräte | 6
Seminare Fatme Kara Ali Teilnehmerin an Seminaren des DGB-Bildungswerk NRW in Kooperation mit der IG Metall
Profitieren von den Erfahrungen anderer Kolleginnen und Kollegen!
„Der Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen aus Betrieben mit ähnlicher Struktur und ähnlichen Problemen gibt mir gute Anregungen, was ich auch in meinem Gremium angehen könnte.“
8 | für Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Grundlagenseminare für Betriebsräte | 9
Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I)
Hinweise zu den Grundlagenseminaren für Betriebsräte
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse über die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Die TeilnehmerInnen befassen sich mit den Voraussetzungen für die Arbeit einer JAV nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Es werden die vorhandenen betrieblichen Verhältnisse thematisiert sowie die neueste Rechtsprechung zur Arbeit einer JAV ausgewertet.
Einsteigerseminare für neue Betriebsräte Um euch einen schnellen Einstieg in eure Arbeit als Betriebsräte zu ermöglichen, ist das Seminar „Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)“ die nach wie vor beste Möglichkeit und unabdingbare Voraussetzung. Es bietet einen Überblick über die Aufgaben des Betriebsrats und die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Die Termine zu diesem Seminartyp findest du auf Seite 11
❚ Aufgaben und Rechte der JAV und ihrer einzelnen Mitglieder (§§ 60-64; § 70 BetrVG) ❚ Geschäftsführung der JAV (§§ 65 und 66 BetrVG) ❚ Sprechstunden der JAV (§ 69 BetrVG) ❚ Jugend- und Auszubildendenversammlung (§ 71 BetrVG) ❚ Gesamt-JAV (§§ 72 und 73 BetrVG) ❚ Beteiligung bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen (§§ 96-98 BetrVG) ❚ Zusammenarbeit von JAV und Betriebsrat (§§ 66-68 BetrVG)
Aber ...es ist nur ein Einstieg. Wir empfehlen zeitnah nach dem Seminar „Einführung in Betriebsratsarbeit (BR I)“ die zwei BR kompakt Seminare „Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II)“ und „Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln (BR II)“ zu besuchen. Darüber hinaus haben wir für dich noch weitere Grundlagenseminare im Angebot, um dich für deine Betriebsratsarbeit fit zu machen. Weitere Informationen zu den Seminaren findest du in den nachfolgenden Seminarausschreibungen. BR kompakt Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln (BR II) Hier geht es im Schwerpunkt um personelle Maßnahmen von Einstellungen, Versetzungen, Eingruppierungen, Umgruppierungen bis hin zu Kündigungen und Änderungskündigungen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung werden die Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats erarbeitet. Die Termine zu diesem Seminartyp findest du auf Seite 12
16.01. – 20.01.2017 Sprockhövel, IG Metall-Bildungszentrum Seminarkostenpauschale: 842,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 719,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-171200-062
18.04. – 21.04.2017 Sprockhövel, IG Metall-Bildungszentrum Seminarkostenpauschale: 754,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 555,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-171201-062
BR kompakt Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II) Im Seminar befassen sich die Teilnehmenden im Schwerpunkt mit dem Kernstück der Mitbestimmung: der Beteiligung in sozialen Angelegenheiten wie bspw. im Bereich der Arbeitszeitregelungen im Betrieb. Die Durchsetzungsmöglichkeiten und Konfliktregelungsstufen bis hin zur tariflichen oder betrieblichen Einigungsstelle werden erarbeitet. Die Termine zu diesem Seminartyp findest du auf Seite 13
10 | BR kompakt
Grundlagenseminare | 11
BR kompakt
Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)
Eine Ausbildungsreihe für Betriebsräte
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des Betriebsrats. Das Seminar gibt einen Überblick über die Reichweite und Qualität der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auswirkungen der Rechtsprechung auf diese Beteiligungsmöglichkeiten werden behandelt.
Werde auch DU ein erfolgreicher Betriebsrat oder eine erfolgreiche Betriebsrätin mit BR kompakt! Es schließt sich nahtlos an das Seminar »Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)«. Gemeinsam mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten wir Dir damit eine systematische und aufeinander abgestimmte Weiterbildung an. Acht Seminare vermitteln Dir fachliche und methodische Kompetenzen und das gewerkschaftliche Know-how. Dein soziales Engagement kannst DU damit gezielt weiterentwickeln. Deine Kolleginnen und Kollegen und DU werden davon profitieren. Die IG Metall und das DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten Dir einen umfangreichen Service – Bildung, Beratung und eine starke Interessenvertretung.
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❚ Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig Beschäftigten ❚ Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechtsordnung ❚ Systematik des Betriebsverfassungsgesetzes ❚ Nutzung der Beteiligungsrechte zur Durchsetzung von Interessen der ArbeitnehmerInnen ❚ Zusammenwirken der betrieblichen Interessenvertretungen ❚ Einführung in Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz: ❙ § 80 Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats ❙ §§ 33 + 37 Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds ❙ § 74 Grundsätze der Zusammenarbeit ❙ § 87 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ❙ §§ 99 - 102 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten bspw. Einstellungen / Kündigungen und andere
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27.03. – 31.03.2017 *** **
Oeding, Burghotel Pass Seminarkostenpauschale: 842,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 410,- € (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-171202-062
25.09. – 29.09.2017 * »Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)« kann beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation mit Deiner IG Metall vor Ort besucht werden. ** Diese BR kompakt Seminare können wahlweise beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation mit Deiner IG Metall vor Ort, oder in einem unserer IG Metall-Bildungszentren besucht werden. *** Diese BR/VL kompakt Seminare kompakt Seminare werden nur in den IG Metall-Bildungszentren angeboten.
Goch, Sport- und Tagungshotel De Poort Seminarkostenpauschale: 842,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 500,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-171203-062
12 | BR kompakt
BR kompakt | 13
BR kompakt
BR kompakt
Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln (BR II)
Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II)
Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen die Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung bei personellen Angelegenheiten gem. §§ 99 – 105 BetrVG. Die TeilnehmerInnen lernen unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung ihre Handlungs- und Beteiligungsmöglichkeiten in diesem Arbeitsfeld kennen.
In diesem Seminar befassen sich die TeilnehmerInnen mit dem Kernstück der Beteiligung und Mitbestimmung, den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten. Anhand praxisnaher Fallbeispiele wird die Anwendung und Umsetzung für die Arbeit im Betrieb eingeübt.
❚ Beteiligung der Interessenvertretung in personellen Angelegenheiten ❚ Verfahren bei Personalentscheidungen, auch bei vorläufigen Maßnahmen ❚ Beteiligung des Betriebsrats bei Personalentscheidungen nach § 99 BetrVG: Einstellung, Versetzung, Eingruppierung, Umgruppierung ❚ Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigung nach §§ 102 ff BetrVG ❚ Personalplanung und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats ❚ Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung ❚ Konfliktregelung im BetrVG: Das arbeitsgerichtliche Verfahren
❚ Struktur der betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte ❚ Konfliktregelungen im BetrVG: Arbeitsgerichtsverfahren, Einigungsstellenverfahren ❚ Vereinbarungsformen, Regelungsabsprache, Betriebsvereinbarung ❚ Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen nach §§ 87 + 88 BetrVG ❚ Durchführung gemeinsamer Beschlüsse nach § 77 BetrVG ❚ Wirkungen des Tarifvorbehalts nach § 77 Abs. 3 BetrVG ❚ Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung
19.06. – 23.06.2017
18.09 – 22.09.2017
Willingen, Best Western Hotel Seminarkostenpauschale: 842,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 475,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-171204-062
Willingen, Best Western Hotel Seminarkostenpauschale: 842,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 475,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-171205-062
14 | Grundlagenseminare
Fit für den Vorsitz | 15
Entgeltgestaltung I (EG I)
❚ Der Konflikt um Entgelt und Leistung: Wie werden Entgelt- und Leistungsbedingungen gestaltet? ❚ Aufbau und Zusammensetzung des Entgelts ❚ Rahmenbedingungen und Gestaltungsoptionen der betrieblichen Entgeltgestaltung nach Tarifvertrag und Betriebsverfassungsgesetz: Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden ❚ Prinzipien der Entgeltdifferenzierung und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats/der Paritätischen Kommission bei Eingruppierung in Lohn-, Gehalts-, Entgeltgruppen ❚ Möglichkeiten der Leistungsregulierung und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats/der Paritätischen Kommission bei leistungsbezogenen Entgelten: Akkord, Prämie, Leistungsbeurteilung, Zielvereinbarungen und ihre Kombinationsmöglichkeiten
Fit für den Vorsitz! Seminare 2017
, stellvertretende BR-Vorsit Für Betriebsratsvorsitzende der und freigestellte BR-Mitglie
2017
Das Seminar hat die Vermittlung von Grundkenntnissen im Bereich der Entlohnung im Betrieb zum Ziel. Es bietet einen Überblick über Grundentgeltdifferenzierung (Eingruppierung) und Leistungsregulierung. Im Mittelpunkt des Seminares stehen die tariflichen Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden und ihre betrieblichen Anwendungsmöglichkeiten. Bearbeitet werden die Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen.
zende
Bezirk NRW en Gemeinsam weiterbild
Das Programm speziell für Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende BR-Vorsitzende und freigestellte BR-Mitglieder: Kompetenz, Führungsqualität und Akzeptanz für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit.
Information und Programm gibt es beim DGB-Bildungswerk NRW e.V.
11.09. bis 15.09.2017 Geldern, Hotel See Park Seminarkostenpauschale: 842,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 699,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D8-176910-125
DGB-Bildungswerk NRW e.V. Benjamin Weigel
[email protected] Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 175 23-263 Fax: 0211 175 23-197
www.dgb-bildungswerk-nrw.de/vorsitzendenprogramm
16 | Grundlagenseminare
Arbeits- und Gesundheitsschutz I (AuG I) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse im Bereich des Arbeitsund Gesundheitsschutzes. Es thematisiert das System der Arbeitssicherheit, gibt Informationen über die Aufgaben des Betriebsrats und untersucht die Handlungsmöglichkeiten im Betrieb. ❚ Definition des Gesundheitsbegriffs ❚ Zielsetzung im betrieblichen Arbeits-und Gesundheitsschutz ❚ Rolle und Funktion des Betriebsrats auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (§§ 80-82 BetrVG) ❚ Rechtsstellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten ❚ Einführung in den Arbeitsschutz und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats (§ 87 BetrVG; §§ 89-91 BetrVG) ❚ Überblick über das Arbeitsschutzrecht ❚ Differenzierung zwischen Gesetzen und Verordnungen ❚ Zusammenarbeit des Betriebsrats mit außerbetrieblichen Stellen wie Bezirksregierung, Berufsgenossenschaft, Sachverständigen und Gewerkschaft (§ 89 BetrVG; § 20 SGB VII)
Aufgabenbezogene Grundlagenseminare | 17
Leistungen der Sozialversicherung Ein Überblick über Kranken-, Kurzarbeiter-, Arbeitslosengeld und Rente Das Seminar vermittelt betrieblichen Interessenvertretungen einen Überblick über wichtige Sozialversicherungsleistungen. Es werden Kenntnisse vermittelt, um Beschäftigten, die vor dem Bezug dieser Leistungen stehen, Grundinformationen zu den Ansprüchen geben zu können. Dazu gehört auch, Hinweise auf Umstände zu geben, die negative Auswirkungen auf die möglichen Ansprüche haben. ❚ Einführung in das Krankengeld ❙ Überblick über Höhe und Anspruchsdauer ❙ Anschließendes Arbeitslosengeld ❚ Einführung in das Kurzarbeitergeld ❙ Überblick über Höhe und Bezugsdauer ❚ Einführung in das Arbeitslosengeld ❙ Melde- und Antragsfristen ❙ Überblick über Höhe und Bezugsdauer ❙ Berücksichtigung von Abfindungen ❚ Einführung in die Altersrente ❙ Überblick über Beginn und Höhe ❙ Bedeutung der Daten auf der Renteninformation ❚ Überblick über die steuerlichen Auswirkungen ❙ Progressionsvorbehalt ❙ Steuerklassenwahl Zu den einzelnen Themen werden Beratungs- und Berechnungsübungen durchgeführt. Für die betriebliche Arbeit erhalten die Teilnehmenden Berechnungsprogramme und ein Merkblatt, das durch die jeweilige Beratung führt.
24.04. – 28.04.2017
06.04.2017
Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum Seminarkostenpauschale: 842,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 719,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D8-176905-125
Wuppertal, TRYP by Wyndham Seminarkostenpauschale: 179,- Euro (USt. frei) zzgl. Verpflegung: ca. 60,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-171214-062
18 | Aufgabenbezogene Grundlagenseminare
Aufgabenbezogene Grundlagenseminare | 19
Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Teil 1
Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Teil 2
Rente – Was ist möglich vor 67?
Altersteilzeit – Chancen durch gesetzliche und tarifliche Regelungen?
Die Möglichkeiten, flexibel in den Ruhestand zu gehen, sind durch die Rentenreform und die neuen tariflichen Regelungen zur Altersteilzeit wieder verändert worden. Die Beurteilung der Möglichkeiten zum Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und der Höhe der zu erwartenden Leistungen ist damit auf eine neue Basis gestellt worden. Für Betriebsräte gilt es, ein möglichst genaues Bild über die allgemeine und individuelle Ausgangslage zu entwickeln, um bei Maßnahmen zur Beschäftigungsentwicklung und Personalplanung die betroffenen Beschäftigten vor Fehleinschätzungen mit gravierenden Folgen schützen zu können. Dazu gehört auch die Einflüsse von Altersteilzeit und Arbeitslosigkeit auf die Rentenhöhe abschätzen zu können.
Durch die Rentenreform und die neuen Tarifverträge stellt sich für Betriebsräte in der Metall- und Elektroindustrie die Frage, ob im Betrieb der neue TV FlexÜ oder bestehende bzw. angepasste Betriebsvereinbarungen gelten sollen da die Anwendung des neuen TV FlexÜ für die Beschäftigten zu deutlich anderen materiellen Ergebnissen führen kann. Um als Betriebsrat die Folgen für die betriebliche Praxis und die Beschäftigten einschätzen zu können, werden umfassende Kenntnisse zum Tarifvertrag und zur Berechnung von Dauer und Lage der Altersteilzeit und der Aufstockung benötigt, die im Seminar behandelt werden.
❚ Die verschiedenen Altersrenten und die Berechnung der jeweiligen geminderten und ungeminderten Rentenbeginne ❚ Auswirkung von Altersteilzeit und Arbeitslosigkeit auf die Ausstiegstermine und die Rentenhöhe ❚ Erreichen eines Rentenzugangs in Verbindung mit Krankheit ❚ Brutto- und Nettorente, Kranken- und Pflegeversicherung, Besteuerung ❚ Praktische Berechnungsübungen zu Rentenbeginn und Rentenhöhe mit excelbasierten Programmen ❚ Hinweise zu Betriebsvereinbarungen im Zusammenhang mit einem vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben ❚ Möglichkeiten und Grenzen bei der Beratung der Beschäftigten
❚ Einführung in die gesetzlichen und tariflichen Grundlagen der Altersteilzeit ❚ Was muss bei Betriebsvereinbarungen beachtet werden? ❚ Dauer und Lage der Altersteilzeit in Verbindung mit der persönlichen Regelaltersrente und weiteren geminderten und ungeminderten Rentenbeginnen ❚ Antragstellung, Anspruch, Quoten, Abfindung, zusätzliche Rentenbeiträge ❚ Altersteilzeitentgelt (§ 5 TV FlexÜ) und Regelarbeitsentgelt (§ 6 AltTZG) ❚ Berechnung der Aufstockung (§ 6 TV FlexÜ) ❚ Krankheit, Insolvenz, Kurzarbeit, Progressionsvorbehalt ❚ Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen zur Altersteilzeit
Für praktische Berechnungsübungen ist es hilfreich, wenn die Teilnehmenden Taschenrechner und Laptops (mit Excel) mitbringen. Realitätsnahe Berechnungen können durchgeführt werden, wenn anonymisierte Renteninformationen und Abrechnungen vorliegen. Die Seminarversion der Berechnungsprogramme kann auch für die spätere betriebliche Praxis genutzt werden.
Für praktische Berechnungsübungen ist es hilfreich, wenn die Teilnehmenden Taschenrechner und Laptops (mit Excel) mitbringen. Realitätsnahe Berechnungen können durchgeführt werden, wenn anonymisierte Renteninformationen und Abrechnungen vorliegen. Die Seminarversion der Berechnungsprogramme kann auch für die spätere betriebliche Praxis genutzt werden.
29.05. – 31.05.2017
12.07. – 14.07.2017
Wuppertal, TRYP by Wyndham Seminarkostenpauschale: 571,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 380,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-171215-062
Wuppertal, TRYP by Wyndham Seminarkostenpauschale: 571,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 380,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-171216-062
20 | Tagesseminare
Tagesseminare für Betriebsratsmitglieder, Mitglieder von Schwerbehindertenvertretungen sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen Mitglieder betrieblicher Interessenvertretungen müssen über aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht und über innovative Themen der betrieblichen Interessenvertretung Bescheid wissen, um u.a. die allgemeinen Aufgaben nach § 80 Abs. 1 BetrVG zu erfüllen. Hierzu sollen unsere Tagesseminare einen Beitrag leisten, indem sich die Teilnehmenden über aktuelle Probleme aus der betrieblichen Praxis austauschen können sowie Antworten auf neue Entwicklungen in arbeits- und tarifrechtlichen Fragen erhalten. Die Aktualität der Themenstellung steht im Vordergrund der Seminare und wird deswegen gesondert in Einzelausschreibungen konkretisiert und rechtzeitig bekannt gegeben.
16.02.2017 Mediation und ihre Bedeutung für betriebliche Interessenvertretungen Seminarnummer: D2-171208-062
30.03.2017 Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht Seminarnummer: D2-171206-062
22.06.2017 Industrie 4.0 Seminarnummer: D2-171209-062
19.10.2017 Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung Seminarnummer: D2-171210-062
23.11.2017 Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht Seminarnummer: D2-171207-062
Veranstaltungsort Remscheid, IG Metall Geschäftsstelle Seminarkostenpauschale: 179,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung: ca. 30,- Euro (zzgl. USt.)
Bildungsurlaub ist die Freistellung von der Arbeit nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz.
AWbG novelliert: Jetzt auch Bildungsurlaub für AZUBIS
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Bildungsurlaub – 5 Tage, die den Kopf verändern und Kraft geben. Mal raus aus dem Alltag, dazulernen, anders denken, sich mit Gleichgesinnten austauschen. Das Recht auf Bildungsurlaub ist seit 30 Jahren in NRW gesetzlich verankert und geschützt. Wir informieren gern dazu ... Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V.
22 | Jahresüberblick 2017
Jahresüberblick 2017 | 23
Hier alle Seminare auf einen Blick. 1
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Erwerbsleben Teil 1
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01. Januar 14. April 17. April 01. Mai
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Neujahr Karfreitag Ostermontag Tag der Arbeit
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Christi Himmelfahrt Pfingstmontag Fronleichnam Tag der Deutschen Einheit
01. November 24. Dezember 25. Dezember 26. Dezember
Allerheiligen Heiligabend 1. Weihnachtstag 2. Weihnachtstag
Weihnachtsferien gehen bis zum 6. Januar 2018.
24 | Betriebsratswahlen
Betriebsratswahlen | 25
Betriebsratswahl 2018 – Schulung für Wahlvorstandsmitglieder. Normales Wahlverfahren
Betriebsratswahlen 2018 – Schulung für Wahlvorstandsmitglieder. Vereinfachtes Wahlverfahren
Das Seminar vermittelt Kenntnisse in Fragen der Gestaltung und Durchführung von Betriebsratswahlen nach dem normalen Wahlverfahren im Betrieb. Dies gilt ab 51 wahlberechtigten ArbeitnehmerInnen, (in Betrieben mit in der Regel 51 bis 100 wahlberechtigten ArbeitnehmerInnen können der Wahlvorstand und der Arbeitgeber die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens vereinbaren) und ist zwingend in Betrieben ab 101 wahlberechtigten ArbeitnehmerInnen vorgesehen. Neben den rechtlichen Grundlagen und aktuellen Neuerungen für die Durchführung von Betriebsratswahlen sollen Vorschläge zur betriebsspezifisch optimalen Durchführungs- und Vorgehensweise vorgestellt und bearbeitet werden. Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten sollen diskutiert und beurteilt werden.
Das Seminar vermittelt Kenntnisse in Fragen der Gestaltung und Durchführung von Betriebsratswahlen nach dem vereinfachten Wahlverfahren im Betrieb. Dies gilt bei 5 bis 50 wahlberechtigten ArbeitnehmerInnen und kann wahlweise ab 51 bis 100 wahlberechtigten ArbeitnehmerInnen im Betrieb nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Neben den rechtlichen Grundlagen und aktuellen Neuerungen für die Durchführung von Betriebsratswahlen sollen Vorschläge zur betriebsspezifisch optimalen Durchführungs- und Vorgehensweise vorgestellt und bearbeitet werden. Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten sollen diskutiert und beurteilt werden.
Folgende Themen sind geplant: ❚ Allgemeine Vorschriften zur Betriebsratswahl nach aktuellem Recht und Rechtsprechung des BAG ❚ Aktives und passives Wahlrecht: Arbeitnehmer des Betriebes, Leiharbeitnehmer, Heimarbeiter, Außendienstler, Telearbeiter ❚ Erstellung von Wählerliste und Wahlausschreiben ❚ Wahl mehrerer Betriebsratsmitglieder ❚ Vorschläge und Wahlverfahren bei einer oder mehrerer Listen, Minderheitengeschlecht und Sitzverteilung ❚ Schriftliche Stimmabgabe und andere Verfahrensweisen ❚ Wahlvorschläge von Gewerkschaften
Folgende Themen sind geplant: ❚ Allgemeine Vorschriften zur Betriebsratswahl nach aktuellem Recht und Rechtsprechung des BAG ❚ Aktives und passives Wahlrecht: Arbeitnehmer des Betriebes, Leiharbeitnehmer, Heimarbeiter, Außendienstler, Telearbeiter ❚ Erstellung von Wählerliste und Wahlausschreiben ❚ Wahl mehrerer Betriebsratsmitglieder ❚ Vorschläge und Wahlverfahren bei einer oder mehrerer Listen, Minderheitengeschlecht und Sitzverteilung ❚ Schriftliche Stimmabgabe und andere Verfahrensweisen ❚ Wahlvorschläge von Gewerkschaften
Vorabankündigung:
Vorabankündigung:
Die Wahlvorstandsschulung wird im November 2017 stattfinden. Termin, Ort und Kosten werden rechtzeitig in einer gesonderten Ausschreibung bekannt gegeben.
Die Wahlvorstandsschulung wird im Januar 2018 stattfinden. Termin, Ort und Kosten werden rechtzeitig in einer gesonderten Ausschreibung bekannt gegeben.
26 | von profis für profis
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2017
Informatives
Seminare 2017 ExpertInnenwissen zur Gest
altung der Arbeitswelt
en Gemeinsam weiterbild
ExpertInnenwissen zur Gestaltung der Arbeitswelt: Mit dem gemeinsamen Seminarprogramm von TBS NRW und DGB-Bildungswerk NRW e.V. aktuelle Herausforderungen im Betrieb meistern.
Information und Programm gibt es beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. Anne Wellnitz-Kraus Katharina Rischke
[email protected] Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 17523-281 Fax: 0211 17523-197
www.dgb-bildungswerk-nrw.de/expertInnenwissen
28 | Tagungshäuser
Tagungshäuser | 29
Tagungshäuser IG Metall-Bildungszentrum Otto-Brenner-Straße 100 45549 Sprockhövel Tel.: 02324 706-0 Fax: 02324 706-330 www.igmetall-sprockhoevel.de
[email protected]
Der Neubau des Bildungszentrums bietet in 126 Zimmern gehobenen Hotelkomfort in kollegialer Atmosphäre. Das Haus verfügt über 15 mit zeitgemäßer Multimedia-Konferenztechnik ausgestattete Seminarräume, bietet mit Sportplatz, Bibliothek, Bar, Kicker, Tischtennisplatte und Kegelbahn aber auch zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Wer entspannen möchte, kann dies im großen Wellnessbereich mit Massagen, Sauna und Dampfbad tun. Alternativ trainiert man die Muskeln und Kondition im Fitnessbereich oder auf dem Mietfahrrad bei einer Tour durch die schöne Natur. Auch das neue Bildungszentrum bietet in Kooperation mit der AWO ganzjährig eine kostenlose Kinderbetreuung, deren Bedarf vorher angemeldet werden muss. Die Zimmer bieten Dusche, WC, Radio, TV, Internet und Telefon. Sprockhövel liegt am Südrand des Ruhrgebietes in waldiger, hügeliger Umgebung. Die Wege in die benachbarten Städte sind kurz, sei es nach Hattingen oder Bochum, Essen oder Wuppertal.
Burghotel Pass Burgplatz 1 46354 Oeding Tel.: 02862 583-0 Fax: 02862 583-70 www.burghotel-pass.de
[email protected]
Vom Burghotel Pass – unweit der niederländischen Grenze – fällt zuerst der mächtige Burgturm auf. Innerhalb des gar nicht altertümlichen Gebäudes gibt es dann moderne Seminarräume, die eine gute Lernatmosphäre zulassen. Für die Zeit nach dem Seminar bieten ein Fitnessraum und eine Kegelbahn (Turnschuhe nicht vergessen!) die Gelegenheit zur Entspannung. Wer lieber die Umgebung erkunden möchte, kann dies zu Fuß oder per Fahrrad machen; Fahrräder stehen kostenlos zur Verfügung. Alle Zimmer sind mit Dusche, WC, TV und Telefon ausgestattet.
Best Western Hotel Willingen Briloner Straße 54 34508 Willingen Tel.: 05632 9690-0 Fax: 05632 9690-96 www.hotel-willingen. bestwestern.de info@hotel-willingen. bestwestern.de Das Best Western Hotel Willingen liegt eingebettet in eine der schönsten Mittelgebirgslandschaften des Hochsauerlandes. Mit vielen Cafés, Bars, Restaurants und Geschäften lädt der beschauliche Ort zum Genießen und Flanieren ein. Ausstattung der Zimmer mit: Bad bzw. Dusche/WC, Fön, Sat/TV, Radio, Durchwahltelefon, Zimmersafe, Schreibtisch, Modem- oder ISDN-Anschluss. Außerdem Hotelbar/Tagesbar „Rendezvous“, Restaurant Waldecker Stube, Biergarten/Sommerterrasse, Sauna, Solarium und Fitness, Liegewiese, Lift. In der Nähe befindet sich das Stammhaus Willinger Brauhaus. Bequem sind zu erreichen die vielfältigen Freizeiteinrichtungen in und um Willingen mit Glasbläserei, Kletterhalle, Kabinenseilbahn auf den Ettelsberg, Mühlenkopfschanze u.v.m.
TRYP by Wyndham, Wuppertal Otto-Hausmann-Ring 203 42115 Wuppertal Tel.: 0202 7190-0 Fax: 0202 7190-333 www.trypwuppertal.com
[email protected] Die Stadt mit der weltberühmten Schwebebahn ist Großstadt im Grünen und kulturelles Zentrum des Bergischen Landes. Das TRYP by Wyndham, Wuppertal hat eine ideale Anbindung an die City. Die 128 Zimmer sind komfortabel eingerichtet. Sie verfügen mitunter über französische Doppelbetten, Satelliten-TV, Direktwahltelefon, Minibar und W-LAN. Die 8 Tagungsräume verfügen über modernste Tagungstechnik und sind ebenfalls mit W-LAN ausgestattet. Es gibt im Hotel eine Sauna und eine großzügige Terrassenanlage mit einem Außenpool.
30 | Tagungshäuser
Sport- und Tagungshotel de Poort Jahnstraße 6 47574 Goch Tel.: 02823 960-0 Fax: 02823 960-333 www.dePoort.de
[email protected] Das Sport- und Tagungshotel vereinigt ausgezeichnete Tagungsmöglichkeiten und eine hervorragende Küche mit einem großen Angebot an Sport- und Wellnessmöglichkeiten: vom Fitness-/Krafttraining an modernsten Geräten bis hin zu Computer-Fitness-Tests und Aerobic-Kursen. Ein Panorama-Schwimmbad, Sauna, Solarium, ein Sportschießstand und zahlreiche Tennisplätze befinden sich im oder neben dem Haus. Ein Squash-Court, Kegel- und Bowlingbahnen und dazu verschiedene Kosmetikbehandlungen und diverse Beauty- und Wellness-Angebote stehen ebenfalls zur Verfügung. Zum Haus gehört zudem ein Restaurant mit feinen heimischen und internationalen Spezialitäten, eine Bar und das mexikanische Fitnessbistro „Arriba“. Die Zimmer verfügen über Bad oder Dusche und WC sowie Föhn, Radio, Telefon und TV.
Hotel See Park Janssen Danziger Str. 5 47608 Geldern Tel.: 02831 929-0 Fax: 02831 929 299 www.seepark.de
[email protected]
Für Schulungen, Tagungen, Seminare und Firmenfeiern ist der See Park Janssen in Geldern am Niederrhein die richtige Adresse. Ländlich und doch zentral im Westen Nordrhein-Westfalens gelegen, bietet das moderne Vier-Sterne-Haus Entspannung und Ruhe in verkehrsgünstiger Lage. Inmitten der Natur und doch nur wenige Minuten von der Gelderner Innenstadt entfernt, liegt der See Park Janssen. Das familiengeführte Vier-Sterne-Hotel am Niederrhein ist der ideale Ort zum Wohlfühlen. Die Zimmer sind komfortabel und stilvoll eingericht. Die direkte Lage am See lädt ein zu Spaziergängen und sportlichen Outdoor-Aktivitäten. Ausflüge ins Umland sind möglich – gerne auch mit dem Fahrrad, denn der Niederrhein gilt Paradies für Radfahrer.
Zum Beispiel Sabrina Jaeger. Sie ist eine von etwa 2000 Referentinnen und Referenten, die jährlich mehr als 45.000 Teilnehmende souverän durch das Seminarprogramm führen.
Wir sind einfach dankbar. Dass wir so großartige Referentinnen und Referenten verpflichten dürfen: Mit bestem Fachwissen, persönlicher Erfahrung in der beruflichen Praxis und immer up to date. Danke für so viel Engagement! Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Seminardurchführung | 33
Willkommen DGB-Bildungswerk NRW
e.V.
Seminardurchführung Die Verantwortung für Planung und Durchführung der Seminare liegt beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Händen von Christoph Zaar.
in 0 Sekunden geht es weiter
Kosten
Immer wieder mal reinschauen!
Alles, was unsere Website zu bieten hat: Seminarangebot, Termine, Buchung, AnsprechpartnerInnen, Rat zur Freistellung und vieles mehr, funktioniert auch auf dem Smartphone. Mit unserer kostenlosen Bildungswerk-App auf kurzem Weg direkt zu uns – einfach im „Play Store“ , „App Store“ oder „Windows Phone Store“ herunterladen. Wir freuen uns auch über Anrufe und stehen gern persönlich mit Rat und Tat zur Seite. Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V. www.dgb-bildungswerk-nrw.de
Die Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarkostenpauschale, Unterkunft (wenn nicht anders ausgewiesen) und Vollpension, bei Tagesseminaren Seminarkostenpauschale und Verpflegung. Die Seminarkostenpauschale ist umsatzsteuerfrei, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die Kosten sind gemäß § 37 (6) bzw. § 65 (1) BetrVG bzw. § 20 (3) in Verbindung mit § 40 BetrVG sowie gemäß § 96 (4) in Verbindung mit § 96 (8) SGB IX vom Arbeitgeber zu tragen.
Seminarabsage Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. behält sich vor, Seminare aufgrund zu geringer Zahl von TeilnehmerInnen oder Verhinderung der ReferentInnen – auch kurzfristig – abzusagen.
Anmeldung In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis acht Wochen vor Seminarbeginn beim DGB-Bildungswerk NRW. Besser ist es, sich früher anzumelden!
Ausfallkosten Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn bei MehrtagesLehrgängen entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen, d. h. 20–4 Tage vor Seminarbeginn werden 50% der Seminarkostenpauschale berechnet. Absagen, die 1–3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen wir 100% der Seminargebühr in Rechnung. Werden dem Bildungswerk wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten (für Unterkunft und Verpflegung) in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren kann bis zu einer Woche vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden; bei Absage ab 6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50% der Seminarkostenpauschale und ggf. Ausfallkosten für Verpflegung berechnet. Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. Je nach Thema können Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte (nach § 37 (6) BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen (nach § 96 (4) SGB IX), Jugend- und Auszubildendenvertretungen (nach § 37 (6) BetrVG/§ 65 (1) BetrVG) und Wahlvorstandsmitglieder (nach § 20 (3) BetrVG) in Anspruch genommen werden. Sollten Fragen offen bleiben, kann man uns ansprechen, wir werden versuchen, auch für ganz spezielle Problemlagen die passende Lösung zu finden.
34 | Ratgeber Freistellung
Ratgeber Freistellung Erforderliches Wissen Die Wahrnehmung der Aufgaben als betriebliche Interessenvertretung erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten. Das entsprechende Rüstzeug kann man sich auf Seminaren verschaffen. Ist das vermittelte Wissen nicht nur „nützlich“ oder „hilfreich“, sondern „erforderlich“ zur „sachgemäßen“ Erledigung der Interessenvertretungsarbeit, muss der Arbeitgeber nicht nur für die Teilnahme bezahlt freistellen, sondern auch sämtliche Kosten übernehmen, die im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme entstehen. Für Betriebsräte ergibt sich dies aus dem § 37 (6) BetrVG in Verbindung mit § 40 (1) BetrVG, für Jugend- und Auszubildendenvertretungen aus dem § 65 (1) BetrVG, für Wahlvorstände aus dem § 20 (3) BetrVG und für Schwerbehindertenvertretungen aus dem § 96 (4) SGB IX in Verbindung mit dem § 96 (8) SGB IX. Es gibt keine zeitliche Beschränkung. Unterteilen kann man das erforderliche Wissen in zwei Kategorien: Grundlagen- und Spezialwissen
Grundlagenwissen Jedes gewählte Interessenvertretungsmitglied benötigt – unabhängig von der Funktion oder dem Aufgabenbereich innerhalb des Gremiums – einige Grundlagenkenntnisse, um seinen Aufgaben als gewähltes Mitglied der Interessenvertretung nachzukommen. Hierbei dreht es sich um folgende Themenfelder: ❚ Betriebsverfassungsgesetz ❚ Allgemeines Arbeitsrecht ❚ Arbeitssicherheit/Unfallverhütung Grundkenntnisse zu diesen Bereichen (je nachdem, was zutreffend ist) muss jedes Mitglied der Interessenvertretung einschließlich regelmäßig nachrückender Ersatzmitglieder besitzen, um seinen Aufgaben ordnungsgemäß nachzukommen. Insbesondere neu gewählte Mitglieder sollten möglichst zügig an den Grundlagenseminaren teilnehmen.
Speziell erforderliches Wissen Darüber hinaus ist Wissen erforderlich, um konkret im Betrieb anfallende Aufgaben zu bearbeiten. Dies kann sich durch ein Vorhaben des Arbeitgebers (z.B. Auslagerung einer Abteilung), durch Beschwerden oder Hinweise der Beschäftigten (z.B. konkrete Hinweise auf einen Mobbingvorfall), durch Wahrnehmung eines Initiativrechts der Interessenvertretung (z.B. Verhandlung einer Betriebsvereinbarung zu einer neuen Arbeitszeitregelung) oder durch spezielle betriebliche oder branchenübliche Problemlagen ergeben.
Ratgeber Freistellung | 35
Beschlussfassung Wer wann zu welchem Seminar fährt, entscheidet allein das Interessenvertretungsgremium, nicht das einzelne Mitglied und erst recht nicht der Arbeitgeber. Bei der Frage, ob überhaupt eine Schulung besucht werden soll, ist zunächst die Erforderlichkeit ausschlaggebend. Bei der Auswahl der konkreten Veranstaltung prüft das Gremium die Angemessenheit der Dauer, der Kosten und der Qualität. Weder muss das billigste, noch das kürzeste Angebot und auch kein bestimmter Anbieter gewählt werden. Gewerkschaftliche Angebote genießen den Vorzug, dass ihnen die Rechtsprechung eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäße Durchführung zuspricht (BVerwG 27.04.1979 – 6 P45.78 BVerwGE 58, 54). Hat ein Arbeitgeber hieran Zweifel und will deswegen die Teilnahme verhindern, muss er sehr konkret darlegen, worauf sich seine Zweifel gründen. Die Entsendung erfolgt über einen ordnungsgemäßen Beschluss, d.h. auf der Tagesordnung der Sitzung muss es einen entsprechenden Tagesordnungspunkt – z.B. „Entsendung zu Schulungen“ – mit Benennung des/der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare geben. Wichtig: Ein Beschluss unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ ist rechtlich unwirksam!
Der Beschluss umfasst folgende Punkte: ❚ Wer fährt zum Seminar? (ggf. ErsatzteilnehmerIn beschließen) ❚ Termin (Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich, daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar noch freie Plätze vorhanden sind) ❚ Kosten (beachten, dass zu den Seminarkosten noch Reisekosten hinzukommen) ❚ Anbieter ❚ Seminarausschreibung/Themenplan
Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Schulung verhindern? Unter bestimmten Bedingungen: ja. Er kann die Erforderlichkeit bezweifeln oder bemängeln, dass betriebliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt wurden. In der schematischen Darstellung ist abgebildet, wie der Betriebsrat dann verfahren sollte (siehe Seite 39).
Weiterführende Literatur/Links: ❚ www.dgb-bildungswerk-nrw.de/bwratgeber ❚ Wolfgang Däubler (2004): Handbuch Schulung und Fortbildung – Bund-Verlag
36 | Der Weg zur Teilnahme
Der Weg zur Teilnahme für Betriebsrats-Mitglieder nach § 37 (6) BetrVG Tagesordnung
Auswahl
Beschluss
Anmeldung
Mitteilung an Arbeitgeber
BR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt „Entsendung zu Schulungen“ mit Benennung des/ der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare frühzeitig zu einer ordentlichen BR-Sitzung ein. BR-Gremium wählt infrage kommende Schulungen aus und überprüft, ob sie für die Arbeit des Gremiums und für die (Ersatz-) TeilnehmerInnen erforderlich sind und die betrieblichen Belange (Kosten, zeitliche Lage) genug berücksichtigen. Achtung: Eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich. Daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar noch freie Plätze sind.
Der Weg zur Teilnahme | 37
Der Weg zur Teilnahme für Schwerbehindertenvertretungen nach § 96 (4) SGB IX Auswahl
Entscheidung
Ausfallkosten
Nach Feststellung der Erforderlichkeit trifft die Schwerbehindertenvertretung die Entscheidung über die Lehrgangsteilnahme.
Anmeldung
Verbindliche Anmeldung durch die Schwerbehindertenvertretung (gerne auch per Fax 0211 17523-197) mit Anmeldebogen in diesem Heft.
Mitteilung an Arbeitgeber
Die Schwerbehindertenvertretung teilt dem Arbeitgeber die Entscheidung mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft).
Einladung/ Unterlagen
Die Schwerbehindertenvertretung erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen.
Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berücksichtigung der betrieblichen Belange fasst das BR-Gremium den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme.
Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat (gerne auch per Fax 0211 17523-197) mit Anmeldebogen in diesem Heft.
BR teilt dem Arbeitgeber den Beschluss mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft).
Ausfallkosten Einladung/ Unterlagen
Die Schwerbehindertenvertretung wählt selbst infrage kommende Veranstaltungen aus und überprüft, ob sie für ihre Arbeit erforderlich sind.
BR erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen. Siehe Seite 33
Hinweis: Der Betriebsrat beschließt nach diesem Verfahren auch die Schulungen für JAV-Mitglieder gemäß § 65 (1) BetrVG und für Wahlvorstandsmitglieder gemäß § 20 (3) BetrVG
Siehe Seite 33
Seminarkosten: Wenn der Arbeitgeber im Anschluss an das Seminar die Bezahlung der Schulungskosten verweigert und Gespräche nicht weiterhelfen, ist nach Rücksprache mit dem DGB Bildungswerk NRW e.V. und der IG Metall durch die Schwerbehindertenvertretung ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einzuleiten. Entgeltausfall: Die einzelne Schwerbehindertenvertrauensperson muss ihren Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen.
Vorgehen bei Streitigkeiten | 39
38 | Die Seminarprofis
Das DGB-Bildungswerk NRW: die Seminarprofis!
Christoph Zaar
Gary Purcell
Martin Freitag
Vorgehen bei Streitigkeiten. Wenn der Arbeitgeber blockt Der Arbeitgeber bestreitet die Erforderlichkeit des Lehrgangs.
Der Arbeitgeber hält die betrieblichen Belange für nicht genügend berücksichtigt.
Der Arbeitgeber kann ein arbeitsgerichtliches Verfahren einleiten, wenn er die Schulungsteilnahme des BRMitglieds verhindern will.
Der Arbeitgeber muss die Einigungsstelle anrufen. Sie entscheidet über die zeitliche Teilnahme. Daher frühzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber.
Wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet, sofort eine Betriebsratssitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der Schulung festhält und die Erforderlichkeit ordentlich begründen. Den Beschluss mit der Begründung dem Arbeitgeber mitteilen.
Wenn der Arbeitgeber die Berücksichtigung der betrieblichen Belange bestreitet, zeitnah eine BR-Sitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der Schulung festhält und entsprechend begründen.
Kompetenz Seit mehr als 20 Jahren bietet das DGB-Bildungswerk NRW e.V. arbeitsweltorientierte Seminare, Studien-Seminare und Projekte an. Damit schaffen wir das Basiswissen und die notwendige Kompetenz für eine wirkungsvolle Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit passgenauen Lösungen und der Vermittlung von Spezialkenntnissen für Gremien, Gremienvorsitzende, Wirtschaftsausschussmitglieder und andere Fachleute stellen wir Augenhöhe zwischen Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebern her. Ergänzt wird unser Angebot durch Beratung in Sachen Weiterbildung und allen Fragen der Freistellung.
Zugehörigkeit Als Bildungswerk der Gewerkschaften in Nordrhein-Westfalen orientieren wir uns an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ihre Interessen und Rechte stehen im Mittelpunkt unseres Bildungsangebotes. Unsere Seminare richten sich an Betriebs- und Personalräte, Vertrauensleute, Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten, aber auch an alle anderen interessierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich für ihre Rechte interessieren und einsetzen wollen.
Vertrauen Vertrauen ist die wichtigste Voraussetzung für eine Beziehung, auch oder besonders für eine Lernbeziehung. Jedes Jahr vertrauen mehr als 45.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf das Wissen und Können von rund 2.000 Referentinnen und Referenten. Mit etwa 2.500 Bildungsveranstaltungen jährlich sind wir der größte Anbieter politischer Bildung in NordrheinWestfalen.
Das BR-Mitglied kann gegen den Willen des Arbeitgebers an der Schulung teilnehmen. wenn der Arbeitgeber kein gerichtliches Verfahren einleitet oder nicht auf den Beschluss des Betriebsrates reagiert oder kurzfristig ohne vorherige Ankündigung die Seminarteilnahme verhindern will.
wenn der Arbeitgeber die Einigungsstelle nicht anruft oder kurzfristig (ca. zwei Wochen vorab) trotz frühzeitiger Anmeldung die Teilnahme am Seminar verhindern will.
Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung der Seminarkosten und des Entgeltausfalls. Seminarkosten: Der BR leitet nach Rücksprache mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. ein Beschlussverfahren zur Kostentragung durch den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein. Tipp: die örtliche IG Metall einbeziehen.
Weitere Informationen: www.dgb-bildungswerk-nrw.de oder Telefon: 0211 17523-187 DER GEWERKSCHAFTEN
Entgeltausfall: Das einzelne BR-Mitglied muss seinen Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen.
40 | Musterschreiben
Musterschreiben | 41
Musterschreiben BETRIEBSRATSBESCHLUSS gem. § 37 Abs. 6 BetrVG Der Betriebsrat beschließt, den/die KollegIn (Name) ................................................................................................ gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel)
vom .............................. bis ............................... zu entsenden.
Die Veranstaltung findet statt in ...............................................
die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen.
MITTEILUNG AN ARBEITGEBER FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN An den Arbeitgeber Betrifft: Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung Die Schwerbehindertenvertretung hat in ihrer Sitzung
am ...................................................................... entschieden,
dass ................................................................................ in der Eigenschaft als Schwerbehindertenvertrauensperson an der Schulungsveranstaltung ..................................................................................................
MITTEILUNG AN ARBEITGEBER Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat beschlossen, den/die KollegIn (Name) ................................................................................................ gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel)
vom .............................. bis ............................... zu entsenden.
Die Veranstaltung findet statt in ................................................
die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen. Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in Kopie beiliegenden Ausschreibung. Wir bitten um Kenntnisnahme.
vom ................................... bis ................................. teilnimmt. Den Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der beiliegenden Ausschreibung. Sollten von Ihrer Seite Vorbehalte hiergegen bestehen, bitte ich um unverzügliche Mitteilung, damit ich diese ggf. berücksichtigen kann. Mit freundlichem Gruß Unterschrift
Seminaranmeldung | 43
42 | Anschriften
Die Anschriften der IG Metall vor Ort
Seminaranmeldung 2017 IG Metall Remscheid-Solingen IG Metall Remscheid-Solingen Büro Remscheid: Elberfelder Straße 39 42853 Remscheid Tel.: 02191 4957-0 Fax: 02191 4957-50
Kopieren und faxen an DGB-Bildungsw erk NRW Fax: 02 11 17 52 3- 19 7
Hiermit melde ich mich verbindlich an:
Name, Vorname ...............................................................................................
Straße ..............................................................................................................
PLZ, Ort ...........................................................................................................
Büro Solingen Eiland 8 42651 Solingen Tel. 0212 22308-0 E-Mail:
[email protected] www.igmrsg.de
Telefon privat ....................................................................................................
Telefon beruflich ..............................................................................................
E-Mail ..............................................................................................................
Firma ................................................................................................................
Die Anschrift des DGB-Bildungswerk NRW e.V.
DER GEWERKSCHAFTEN
DGB-Bildungswerk NRW e.V. Christoph Zaar Bismarckstraße 77 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 17523-187 Fax: 0211 17523-197
[email protected] www.dgb-bildungswerk-nrw.de
Seminartitel ......................................................................................................
Seminartermin ..................................................................................................
Seminarnummer ..............................................................................................
Beschlussfassung am ......................................................................................
Ich bin einverstanden, dass meine Daten zum Zwecke der Seminarorganisation sowie für Informationen über weitere Seminare und Veranstaltungen des DGB-Bildungswerk NRW e.V. elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachzulesen unter: http://www.dgb-bildungswerk-nrw.de
Datum..................................... Unterschrift .....................................................