Wer mitentscheiden will, muss mit abstimmen!

Informationen der DPVKOM zu Themen aus der Telekom Ausgabe Mai 2013 Diese Informationen sollen einen schnellen Überblick über wichtige Themen aus dem...
Author: Jobst Scholz
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Informationen der DPVKOM zu Themen aus der Telekom

Ausgabe Mai 2013 Diese Informationen sollen einen schnellen Überblick über wichtige Themen aus dem Bereich der Deutschen Telekom und deren Bewertung durch die Kommunikationsgewerkschaft darstellen. Sie sollen auch für Werbezwecke eingesetzt werden.

Betriebsratswahlen bei Zentralen Betrieben der DTTS Bedingt durch die Neuorganisation „Transform“ bei der Deutschen Telekom Technischer Service wurden einige Betriebe neu geschaffen. So wurden aus dem ehemaligen Zentrum Technischer Service die Betriebe Competence Center Consumer (CCC), Competence Center Networks (CCN), Competence Center Solutions (CCS) und Service Desk (SD), als neue zentrale Betriebe gebildet. In den Betrieben CCC, CCN und SD werden nun vom 25. – 27. Juni 2013 die erforderlichen Betriebsratswahlen durchgeführt. Die Legislaturperiode für die Betriebsratsgremien geht bis 2018, im Jahr 2014 werden dort keine Wahlen durchgeführt. Die DPVKOM wird in allen Betrieben mit Kandidaten antreten und hofft, neben einer guten Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auf ein gutes Wahlergebnis. Unter dem Motto

Wer mitentscheiden will, muss mit abstimmen! stellen sich die Kandidaten der DPVKOM zur Wahl.

Competence Center Consumer (CCC) Neben dem Spitzenkandidaten Jens Hanse bewerben sich die DPVKOM-Mitglieder Karin Mahler, Susanne Lange, Carsten Töpfer, Marko Schreib, Regina Grätz, und Oliver Herbst für ein Betriebsratsmandat beim CCC.

Jens Hanse

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Competence Center Networks (CCN) Neben dem Spitzenkandidaten Andreas Mennig bewerben sich die DPVKOM-Mitglieder Marcus Budwill, Kerstin Hettinger, Meinhard Bause, Klaus Kiefer, Detlef Grunow, Dennis Haupt, Christian Köpke, Klaus Brandenburg, Andreas Dempwolf, Peter Blum, Marc Stiewe, Thomas Fritzsche und Holger Scholz für ein Betriebsratsmandat beim CCN.

Andreas Mennig

Service Desk (SD) Neben den Spitzenkandidaten Wilfried Pechan und Markus Schönfeld bewerben sich die DPVKOM-Mitglieder Wolfgang Würl, Willi Johannsen, Anke Wolff, Reiner Meyer, André Burkhardt und Kerstin Kanitz für ein Betriebsratsmandat beim SD.

Wilfried Pechan

Markus Schönfeld

Die Betriebsratskandidaten der DPVKOM werden sich vor allem einsetzen für   

die Sicherung der Standorte und der Arbeitsplätze, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und einen wirksamen Schutz vor Überlastung!

Technischer Service will überregionalen Einsatz Mit der Deutschen Telekom Technischer Service GmbH wurde eine Einigung über Einsatzkonditionen für nicht planbare überregionale Einsätze innerhalb der DTTS vereinbart. Die DTTS hatte schon vor einiger Zeit angekündigt, dass sie eine spezielle „Einsatztruppe“ braucht, um bei zum Beispiel unplanmäßigen Wetterschäden an technischen Einrichtungen schneller eine Störungsbeseitigung durchführen zu können. Diese Überlegungen zeigten für die DPVKOM deutlich, dass die Personaldecke bei der DTTS in vielen Bereichen anscheinend zu dünn ist, um mit solchen Ausnahmefällen klar zu kommen. Dies wird sicherlich auch durch das DPVKOM-Telekom-Themen 201305.docx

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Freiwilligenprogramm für den Einsatz bei der Deutschen Telekom Technik im Rahmen des Breitbandausbaus nicht besser. Bei der Diskussion um einen sogenannten nicht planbaren überregionalen Einsatz muss man allerdings auch sehr vorsichtig sein, dass man nicht einen offensichtlichen Personalfehlbestand in einigen Regionen mit diesem Projekt umgeht. Dennoch hat sich die DPVKOM der Aufgabe nicht verschlossen, hier eine für die Beschäftigten akzeptable Lösung zu verhandeln. Die nun vereinbarten Regelungen gelten für zeitlich befristete mehrtägige, überregionale Einsätze, die aufgrund einer Beschäftigungsspitze in einem Außendienstbereich (verursacht durch Gewitter, Hochwasser, Unwetter oder ähnliches) notwendig werden. Dabei gelten als überregionale Einsätze, Einsätze an einem Ort, der mehr als 1,5 Stunden vom Abstellort des Dienst-/Betriebskraftfahrzeugs entfernt ist und Übernachtungen im Einsatzgebiet erfolgen. Bei den Einsätzen werden ausschließlich Arbeitnehmer berücksichtigt, die sich vorher freiwillig für einen solchen überregionalen Einsatz bereit erklärt haben. Beamte können aus rechtlichen Gründen hierbei nicht berücksichtigt werden. Ein Einsatz bedarf aber immer der vorherigen Zustimmung des Arbeitnehmers. Die DPVKOM nimmt hier allerdings an, dass der Arbeitgeber etwas Druck ausüben will, wenn der „Freiwillige“ sich bei vorgeschlagenen Einsätzen verweigern will. Hier sollte man sich als Betroffener im Zweifelsfall nicht scheuen, mit seiner Gewerkschaft eine Klärung herbeizuführen. Gegebenenfalls sollte man auch von seinem Recht, jederzeit aus dem Freiwilligenpool auszuscheiden, Gebrauch zu machen. Die Einsätze haben keine Veränderungen der individuell geltenden Arbeitszeit- und Entgeltbedingungen (Jahreszielentgelt) und der Eingruppierung zur Folge. Der Arbeitnehmer wird so gestellt, als ob er seine Regeltätigkeit ununterbrochen ausgeübt hätte. Nach Beendigung des Einsatzes kehrt der Arbeitnehmer auf seinen Herkunftsarbeitsplatz zurück. Entschädigung für die Einsätze Der Arbeitnehmer erhält für jeden Einsatztag eine Einsatzpauschale in Höhe von 35 Euro. Als Einsatztage gelten auch Tage mit Reisezeiten. Dem Arbeitnehmer steht wöchentlich eine Familienheimfahrt zu. Die Zeit zur 1. Hinreise zum Einsatzort und zur Rückreise nach Beendigung des Einsatzes, sowie Reisezeiten, die im Zusammenhang mit wöchentlichen Familienheimfahrten entstehen, werden dem Arbeitszeitkonto wie Arbeitszeit gutgeschrieben. Während eines Einsatzes sind Heimfahrten aus dringenden persönlichen Gründen möglich. Kosten dafür werden aber nur nach Genehmigung des Vorgesetzten übernommen. Die Auswahl der Arbeitnehmer wird für den Einsatzfall über den Arbeitgeber vorgenommen. Hierbei müssen unter anderem auch die Arbeitsbelastung des abgebenden Betriebes und die Kenntnisse des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Die DPVKOM begrüßt, dass für den Einsatz zu sogenannten außerplanmäßigen Ereignissen eine tarifvertragliche Regelung geschaffen wurde, jedoch dürfen hierdurch keine notwendigen Einstellungen umgangen werden. Grundsätzlich müssen zunächst die Betriebe der DTTS die Entstörungseinsätze durchführen, die am Ort des Geschehens sind, erst in wirklichen Notfallsituationen ist der überregionale Einsatz akzeptabel. Wir werden besonders diese Einsätze sehr kritisch begleiten.

Altersteilzeitregelung nun auch für Beamte der Telekom Die Deutsche Telekom bietet ihren tariflich Beschäftigten mit dem Modell der Altersteilzeit auch weiterhin die Möglichkeit des gleitenden Übergangs in den Ruhestand. Wie schon im DPVKOM Magazin berichtet, wurden hierzu mit der DPVKOM die tarifvertraglichen Regelungen zum 1. Januar 2013 vereinbart. DPVKOM-Telekom-Themen 201305.docx

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Nun stehen auch die Regelungen für die Beamtinnen und Beamten bei der Deutschen Telekom zur Verfügung. Die rechtlichen Voraussetzungen wurden mit Inkrafttreten der neuen TelekomBeamtenaltersteilzeitverordnung (Telekom-BATZV) zum 28. März 2013 geschaffen. Nun steht im Konzern Deutsche Telekom wieder eine attraktive Altersteilzeit (ATZ) für Beamtinnen und Beamte zur Verfügung. Kernpunkte sind:   

Der Beginn der Altersteilzeit (ATZ) ist ab vollendetem 55. Lebensjahr möglich. Die Besoldung wird durch einen Telekom-Altersteilzeitzuschlag auf 83 Prozent der maßgeblichen bisherigen Nettobezüge aufgestockt. Zeiten der ATZ sind zu 90 Prozent der maßgeblichen bisherigen Arbeitszeit ruhgehaltfähig.

Ab sofort können Beamtinnen und Beamte, die die Voraussetzungen erfüllen, Altersteilzeit nach der Telekom-BATZV beantragen. Allerdings sind einige Voraussetzungen zu erfüllen: Die ATZ steht aktiven Beamtinnen und Beamten offen, die bei der Deutschen Telekom AG oder im Wege der Zuweisung bei einem anderen Konzernunternehmen im Einsatz sind. Beamtinnen und Beamte, die zur Wahrnehmung einer Tätigkeit im Konzern beurlaubt oder insichbeurlaubt sind, kann die ATZ ab dem Zeitpunkt bewilligt werden, zu dem die Beurlaubung beendet ist. Für Beamtinnen und Beamte im konzernexternen Einsatz kommt eine ATZ im Regelfall nur bei entsprechender Kostentragung durch die Einsatzstelle in Betracht. Auch hier kann die ATZ nur im aktiven Beamtenverhältnis im Wege der Zuweisung erfolgen. Bei Beginn der Altersteilzeit muss das 55. Lebensjahr vollendet sein. Die Altersgrenze bezieht sich nicht auf den Zeitpunkt der Antragstellung, sondern auf den Beginn der Altersteilzeit. Die Beamtin oder der Beamte muss in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens drei Jahre voll- oder teilzeitbeschäftigt gewesen sein. Hier sind Beschäftigungszeiten im aktiven Beamtenverhältnis und Beschäftigungszeiten während einer dienstlichen Interessen dienenden Beurlaubung oder Insichbeurlaubung zu berücksichtigen. Nicht erfüllt wird diese Voraussetzung von Beamtinnen und Beamten, die in den letzten fünf Jahren in Summe länger als zwei Jahre ohne Anerkennung dienstlichen Interesses in Urlaub ohne Besoldung waren (zum Beispiel im Rahmen der „Schnupperphasenregelung“ oder aus familiärem Anlass). ATZ kann nur auf Antrag der Beamtin oder des Beamten bewilligt werden. Dort muss sich die Beamtin oder der Beamte verpflichten, während der ATZ berufliche Verpflichtungen außerhalb des Beamtenverhältnisses nur in dem Umfang einzugehen, der den vollzeitbeschäftigten Beamten für die Ausübung von Nebentätigkeiten gestattet ist. Der Bewilligung von ATZ dürfen keine betrieblichen oder betriebswirtschaftlichen Gründe entgegenstehen. Besonders dieser Punkt kann zu Problemen führen. Die Beamtinnen und Beamten sollten mit ihren Führungskräften über die Möglichkeiten der ATZ sprechen, und bei Ablehnung hier auch das Gespräch mit der Leitung des Betriebes suchen. Bei der Bewilligung der ATZ ist unter anderem auch das zur Verfügung stehende Budget zu berücksichtigen. Das Budget bezieht auch die Arbeitnehmer mit ein, es handelt sich somit um ein Gesamtbudget für alle Beschäftigtengruppen.

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ATZ-Anträge von Beamtinnen oder Beamten im konzernexternen Einsatz werden mangels Budget ebenfalls aus betriebswirtschaftlichen Gründen von der Telekom abgelehnt, sofern es nicht hierzu eine Vereinbarung zur Kostentragung gibt. Weiter ist zu beachten, dass die ATZ vor dem 1. Januar 2017 beginnen muss. Das bedeutet, dass die Genehmigung und der Antritt der ATZ spätestens am 1. Dezember 2016 erfolgt sein muss. Die ATZ (aktive und gegebenenfalls passive Phase) muss sich immer auf die gesamte Zeit bis zum Eintritt in den Ruhestand erstrecken. Dabei ist auch die Veränderung für den Ruhestandsbeginn zu berücksichtigen. Ein Wechsel aus ATZ in den vorzeitigen Ruhestand nach der Vorruhestandsregelung bei der Deutschen Telekom AG wird von der Telekom nicht akzeptiert. Daher sollte man sich detailliert informieren, bevor man sich für die ATZ entscheidet. Die Deutsche Telekom muss die Beamtinnen und Beamten schriftlich informieren, wenn ein Antrag auf ATZ abgelehnt wird. Der Antrag ist spätestens drei Monate vor ATZ- Beginn über die Führungskraft der Beamtin oder des Beamten zu stellen. Mit der Antragstellung muss gleichzeitig die Entscheidung über das Zeitmodell der Altersteilzeit getroffen werden. Wie bei den Arbeitnehmern werden grundsätzlich zwei Möglichkeiten angeboten: 1. Blockmodell: Im Blockmodell wird in einer Arbeitsphase (aktive Phase) zunächst 100 Prozent der maßgeblichen Arbeitszeit geleistet mit anschließendem gleichem Zeitablauf für eine Freistellungsphase (passive Phase). Für Beamtinnen und Beamte, die vor der Altersteilzeit teilzeitbeschäftigt waren, kann die ATZ nur im Blockmodell bewilligt werden. Hier sind die Zeiten der Freistellungsphase so zusammenzufassen, dass in der Arbeitsphase mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit gearbeitet wird. Wurde aufgrund einer Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen oder während der Elternzeit mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit gearbeitet, ist während der Arbeitsphase mindestens dieser bisherige Umfang der Teilzeitbeschäftigung fortzuführen. 2. Teilzeitmodell: Das Teilzeitmodell kann nur von bisher vollzeitbeschäftigten Beamtinnen und Beamten genutzt werden. Hier wird der Umfang der Arbeitszeit von 50 Prozent der bisherigen Arbeitszeit gleichmäßig über den gesamten Verlauf der Altersteilzeit verteilt. Ein Wechsel von einem in das andere Modell (Block- in Teilzeitmodell beziehungsweise umgekehrt) ist nicht möglich. Die DPVKOM begrüßt die Regelung zur Altersteilzeit bei der Deutschen Telekom ausdrücklich, da sie eine weitere Möglichkeit bietet für einen leichteren Übergang in den Ruhestand. Die DPVKOM kritisiert aber auch, dass es anscheinend Überlegungen gibt, diese Regelung in einigen Unternehmensbereichen, wie zum Beispiel der VCS, nicht anzubieten, obwohl hier der Bedarf sicherlich groß sein wird. Die Altersteilzeit darf auch nicht dazu führen, dass die Vorruhestandsregelung nicht mehr verfolgt wird. Aus Sicht der DPVKOM sind die Zielgruppen der beiden Modelle eindeutig unterschiedlich zu sehen. Die DPVKOM wird sich daher auch künftig für eine Weiterführung der Vorruhestandsregelung bei der Deutschen Telekom einsetzen.

Lean Admin – ein voller Erfolg? Wie interne Medien der Telekom berichten, zeigt das im Januar 2013 von Niek Jan van Damme und Dietmar Welslau unter der Bezeichnung „Lean Admin“ vorgestellte Personalumbauprogramm Wirkung. Abfindungen bis zu drei Jahreszielgehältern für Schnellentschlossene, Vorruhestand für DPVKOM-Telekom-Themen 201305.docx

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Beamtinnen und Beamte sowie die Unterstützung beim konzerninternen und externen Wechsel bilden die Grundlage dieses Programms. Das Ziel: Rund 1.300 Stellen in den Steuerungs- und Querschnittsfunktionen der Telekom Deutschland sollen im Laufe des Jahres abgebaut werden. Nach knapp drei Monaten haben bereits etliche „Schnellentschlossene“ der Telekom Deutschland den Rücken gekehrt bzw. werden in naher Zukunft das Unternehmen verlassen. Man könnte somit feststellen: „dann ist doch alles im Plan!“, alles sozialverträglich geregelt. Allerdings muss man auch zu einer anderen Bewertung kommen. Es ist nicht das erste Mal, dass bei einem Personalumbau- bzw. -abbauprogramm ein Run in der Startphase einsetzt. Und es ist auch nicht das erste Mal, dass Leistungsträgerinnen und Leistungsträger wieder einmal mehr ihre Flexibilität und Veränderungsbereitschaft unter Beweis stellen. Das Neue und somit Erstaunliche an Lean Admin ist, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Führungskräften den Dienst quittieren und den Konzern verlassen. Es scheint denen, aber auch dem Konzern egal zu sein, ob sie nun für die Deutsche Telekom gearbeitet haben oder nicht. Wahrscheinlich können sie es sich auch leisten, im Gegensatz zu den Beschäftigten der „normalen Einkommensgruppen“, von einer Firma zur anderen zu hoppen. Zweifel an der Identifikation mit dem Unternehmen und den Mitarbeitern könnten auch aufkommen. An anderer Stelle wird jedoch noch einiges auf die Mitarbeiter zukommen. Bisher hat sich der Arbeitgeber noch nicht geäußert, ob durch den „Verlust“ an Führungskräften, auch Aufgaben wegfallen sollen und ob die freiwerdenden Posten, was anzunehmen ist, nicht mehr neu besetzt werden. Wenn sich die Führungsstrukturen verändern, werden dann auch Veränderungen bei der Organisation entstehen müssen. Die Kette, die dann entsteht ist jedem bekannt: Organisationsveränderungen, Zentralisierung, Aufgabenverdichtung u.s.w. Die DPVKOM wird den nun eingeleiteten Veränderungsprozess weiter kritisch begleiten und den Mitarbeitern weiter helfen, sofern es zu den befürchteten negativen Folgen kommen sollte.

Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG Am 16. Mai 2013 findet in der Kölner LANXESS Arena, Willy-Brandt-Platz 1, die diesjährige Hauptversammlung statt. Nutzen Sie Ihr Stimmrecht selbst und bringen Sie sich durch kritische Diskussionsbeiträge in die Veranstaltung ein. Überlassen Sie dies nicht anderen, die ggf. andere Zwecke damit verbinden wollen.

DPVKOM gewinnt Aufsichtsratswahlen bei D+S Die DPVKOM hat die Aufsichtsratswahlen bei der D+S communication center management GmbH, einem der großen Call-Center Betreibern, am 12. April 2013 gewonnen. So konnte die DPVKOM drei der insgesamt sechs Mandate der Arbeitnehmerseite erringen. Bei den Arbeitnehmern erhielt die DPVKOM-Liste die mit Abstand meisten Stimmen aller drei zur Wahl angetretenen Listen. Folgerichtig gewann die DPVKOM zwei von drei zu vergebenden Arbeitnehmersitzen. Hier werden zukünftig die beiden DPVKOMler Rolf Hagmann und Ines Achilles-Abraham die Interessen der Beschäftigten von D+S im Aufsichtsrat vertreten. Bei den Gewerkschaftsvertretern erhielt die Liste der DPVKOM ebenfalls die meisten Stimmen. Hier wurde der stellvertretende DPVKOMBundesvorsitzende Karlheinz Vernet Kosik in den Aufsichtsrat des Konzerns gewählt.

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Die DPVKOM bedankt sich bei den Wählerinnen und Wählern für das in unsere Kandidaten gesetzte Vertrauen. Den drei Aufsichtsratsmitgliedern unserer Gewerkschaft wünschen wir viel Erfolg bei der Wahrnehmung der Mitarbeiterinteressen.

Bundesnetzagentur veröffentlicht Entscheidungsentwurf zu Vectoring PRESSEMITTEILUNG Bonn, 9. April 2013

Die Bundesnetzagentur hat heute ihren Entscheidungsentwurf für die Einführung der VectoringTechnologie im Netz der Telekom Deutschland GmbH (Telekom) veröffentlicht. Der Entwurf sieht vor, dass die Telekom ihren Wettbewerbern den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der sogenannten letzten Meile, an bisher noch nicht erschlossenen Kabelverzweigern (KVz) – das sind die grauen Verteilerkästen am Straßenrand – grundsätzlich weiterhin gewähren muss. Damit kann auch in Zukunft jedes Unternehmen – Telekom und Wettbewerber – überall KVz mit VDSL erschließen. Die Telekom kann den Zugang zur KVz-TAL aber unter besonderen Bedingungen verweigern, damit sie selbst oder ein anderes Unternehmen dort Vectoring einsetzen kann. Voraussetzung für eine Zugangsverweigerung der Telekom ist, dass es in dem Gebiet bereits ein zweites Festnetz gibt, sie mehr KVz-TAL erschlossen hat als ein Wettbewerber und als Ersatz für den Zugang zur KVz-TAL dort ein angemessenes Bitstromprodukt anbietet. In Gebieten ohne zweite Festnetzinfrastruktur kann die Telekom dagegen einem Wettbewerber den Zugang zur KVz-TAL für VDSL nicht verweigern, wenn dieser den KVz als Erster für Breitbandtechnik erschlossen hat, er seinerseits Vectoring einsetzt und im Rahmen eines offenen Netzzugangs ("Open Access") ebenfalls ein angemessenes Bitstromprodukt anbietet. Für KVz, die Wettbewerber bereits an ihr eigenes Netz angebunden haben, ändert sich erst einmal nichts. Hier können die Unternehmen die von der Telekom angemieteten KVz-TAL weiter für VDSL-Anschlüsse betreiben und dort auch künftig weitere Leitungen für VDSL schalten lassen. Allerdings müssen Wettbewerber an solchen KVz ab 2017 selbst Vectoring einsetzen und ein Bitstromprodukt anbieten, wenn die Telekom das von ihnen verlangt. "Unser Entscheidungsentwurf ist das Ergebnis einer sehr sorgfältigen Prüfung und Abwägung aller maßgeblichen Punkte auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen. Die ausgewogene Berücksichtigung von Eigentumsrechten sowie Bestandsschutz- und Vertrauensschutzgesichtspunkten ermöglicht auch künftig eine flächendeckende Breitbanderschließung von Kabelverzweigern durch alle Marktakteure. Zugleich stellt der Open Access Ansatz sicher, dass keine Gebietsmonopole entstehen, weder für die Telekom noch für die Wettbewerber", erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wir haben uns als Regulierer unserer Verantwortung gestellt und zügig einen Entscheidungsentwurf vorgelegt. Leitgedanke der Entscheidung ist, Vectoring für alle Marktakteure zu ermöglichen und so den Breitbandausbau im Wettbewerb voranzutreiben. Jetzt haben die Marktakteure die Gelegenheit, unsere Vorschläge sorgfältig zu prüfen. Hierfür bietet die anstehende nationale Konsultation des Entscheidungsentwurfs hinreichend Gelegenheit", betonte Homann. Die Telekom hatte Ende 2012 bei der Bundesnetzagentur beantragt, die Zugangsmöglichkeiten für Wettbewerber zur TAL an den KVz einzuschränken, um Vectoring in ihrem Netz einsetzen zu können. Mit dem Vectoring-Verfahren sind im heute bestehenden kupferbasierten TeilnehmeranDPVKOM-Telekom-Themen 201305.docx

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schlussnetz höhere Übertragungsraten möglich, als dies bisher bei der schon fortgeschrittenen VDSL-Technik der Fall ist. Die Technik reduziert die gegenseitige Störung benachbarter Kupferdoppeladern eines Kabels. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist dafür allerdings nur der Zugriff eines einzigen Unternehmens auf alle Kupfer-Doppeladern am KVz möglich, ein entbündelter Zugriff damit – sofern es um den Einsatz von VDSL-Technik geht – aber nicht mehr. "Mit unserem Entwurf tragen wir insbesondere dem für das Erreichen der Breitbandziele der Bundesregierung wichtigen Regulierungsziel eines beschleunigten Ausbaus von hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzen der nächsten Generation Rechnung. Darüber hinaus gewährleistet unser Vorschlag, dass die regulatorischen Rahmenbedingungen für alle verlässlich und berechenbar bleiben. Bereits getätigte Investitionen werden nicht entwertet und Investitionsanreize in moderne Infrastruktur werden gestärkt. Gemeinsam mit dem vor Kurzem veröffentlichten Entscheidungsentwurf zu den TAL Entgelten sorgen wir so dafür, dass es attraktiv ist, den Kabelverzweiger zu erschließen und damit den Breitbandausbau in Deutschland weiter voranzutreiben", ergänzte Homann. Der Entscheidungsentwurf ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Interessierte Parteien haben bis zum 10. Mai 2013 Gelegenheit, schriftlich Stellung zu nehmen. Am 24. April 2013 fand zudem eine öffentliche mündliche Anhörung in Bonn statt. Anschließend wird der Entscheidungsentwurf der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt, die dann innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben können. Sofern die EU Kommission keine ernsthaften Bedenken äußert, kann die Entscheidung anschließend endgültig in Kraft treten.

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Wie erreicht man die Kommunikationsgewerkschaft DPV Ganz einfach und schnell über die Internetseite www.dpvkom.de oder über unsere Betriebsratsmitglieder, die Vertrauensleute in den Betrieben oder über unsere Regional- und Landesgeschäftsstellen.

Regional- und Landesverbände der DPVKOM DPVKOM Kommunikationsgewerkschaft DPV Bundesgeschäftsstelle Schaumburg-Lippe-Str. 5 - 53113 Bonn

Tel. 0228 911400 Fax 0228 91140-98 E-Mail: [email protected] www.dpvkom.de

Vorsitzender: Volker Geyer

DPVKOM Bayern Fenitzerstraße 43 - 90489 Nürnberg

Tel. (09 11) 58 64 40 Fax (09 11) 5 86 44 20 [email protected]

Vorsitzender: Edwin Then

DPVKOM Regionalverband Mitte An den Drei Steinen 3 a - 60435 Frankfurt

Tel. (0 69) 95 43 20-0 Fax (0 69) 95 43 20-7 [email protected]

Vorsitzender: Harald Graf

DPVKOM Regionalverband Nord Lenhartzstr. 18 - 20249 Hamburg

Tel. (0 40) 46 07 33 80 Fax (0 40) 46 07 33 82 [email protected]

Vorsitzender: Werner Gutknecht

DPVKOM Landesverband NRW Paul-Windgassen-Str. 58 - 42897 Remscheid

Tel. (021 91) 58 91 793 Fax (021 91) 58 91 794 [email protected]

Vorsitzender: Bernd Skaliks

DPVKOM Regionalverband Ost Großbeerenstraße 82 a - 10963 Berlin

Tel. (0 30) 2 51 36 90 Fax (0 30) 2 51 71 16 [email protected]

Vorsitzender: Hans-Joachim Schmalstich

DPVKOM Regionalverband Südwest Südring 4 - 76829 Landau

Tel. (0 63 41) 46 46 Fax (0 63 41) 41 14 [email protected]

Vorsitzender: Rüdiger Günther

Schnell richtig entscheiden Sie können diese Beitrittserklärung direkt ausfüllen und am Informationsstand abgeben, oder sich über das Internet www.dpvkom.de an uns wenden.

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