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Weltreise Neuseeland - Fiji Höhepunkte der Reise Routenbeschreibung für Tag Verfügbare Termine Im Reisepreis enthalten Reise - & Sicherheitshinweise

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Weltreise Neuseeland - Fiji

Übersicht

Route

Der Schwerpunkt dieser Rund-um-die-Welt-Reise liegt vor allem auf den Naturkontrasten Neuseelands: Grandiose Fjorde und Hochgebirge, dichte Regenwälder und trockene Hochplateaus, Gletscher und Thermalquellen, stille Strände und rauschendes Meer - hier gibt es auf vergleichsweise kleiner Fläche landschaftliche Gegensätze, wie sie größer kaum sein können. Ideal die Kombination Neuseelands mit dem pulsierenden Hongkong und dem anschließenden Erholungsaufenthalt in der Südsee, auf Fiji, der beliebig individuell verlängert werden kann!

Höhepunkte der Reise Preise & Termine

Sicher & Gesund

• • • • •

Round-the-World-Routing mit Stopover in Hongkong und Los Angeles auf Hin- und Rückflug intensives Erlebnisprogramm in Neuseeland Schwerpunkt dabei auf den Naturkontrasten der Doppelinsel abschließend erholsame Tage in der Südsee

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Weltreise Neuseeland - Fiji

Route

Routenbeschreibung für Tag 25-Tage-Tour Abends Abflug von Frankfurt, Linienflug mit LUFTHANSA nach Hongkong.

1.

Nachm. Ankunft in der asiatischen Metropole, unser Hotel im Hafengebiet von Kowloon gelegen, mit herrlichem Blick nach Hongkong Island.

2.

Zeit für eine Stadtrundfahrt oder einen Einkaufsbummel. Abends Weiterflug mit AIR NEW ZEALAND nach Neuseeland.

3.

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Weltreise Neuseeland - Fiji

Route

Routenbeschreibung für Tag

4.

5.

6.

Umsteigen in Auckland. Nachmittags in Christchurch, am Abend Treffen mit der Reiseleitung und den anderen Teilnehmern zu einem Willkommenstrunk.

Fahrt über den Arthur´s Pass und weiter an die Westküste der Südinsel (optional Zugfahrt mit dem TranzAlpine ohne Reiseleitung, Mehrkosten € 105,-). In Hokitika Besuch einer Jade-Manufaktur, Jade spielt in der MaoriKultur eine große Rolle. Weiter entlang der immergrünen Westküste über vergessene Goldgräberstädte nach Franz Josef. Besuch des Gletschertals, Gelegenheit zu einem Alpenrundflug mit dem Hubschrauber (optional, wetterabhängig, ab ca. € 125,-).

Durch den imposanten Regenwald der Westküste und über den Haast-Pass in den Mount Aspiring-Nationalpark. Es folgen die trockenen Grasebenen Zentral-Otagos. Entland der idyllischen Seen Wanaka und Hawea wird Queenstown erreicht, direkt am Wakatipu-See gelegen.

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Weltreise Neuseeland - Fiji

Route

Routenbeschreibung für Tag

7.

8.

9.

Programmfreier Aufenthaltstag, z.B. für einen Ausflug zum Milford Sound. Die Straße führt durch die Regenwälder und Berglandschaften des Fjordland Nationalparks. Mittags Schiffsfahrt durch den Fjord bis fast hinaus aufs offene Meer. Nur vom Schiff aus zeigt sich die ganze Unverfälschtheit dieser Region. Rückfahrt über Te Anau (optional, Mehrkosten ca. € 135,- ).

Zur freien Verfügung. Als das touristische Zentrum der Südinsel bietet die Stadt viele Möglichkeiten, z.B. Wanderungen, Bungee Jumping, Fahrt mit dem Jetboot oder einem Dampfer. Bergfreunde werden eine Seilbahnfahrt auf den Bob´s Peak genießen.

Zunächst kurzer Besuch der Goldgräberstadt Arrowtown. Weiter über die Mackenzie-Hochebene, dominiert vom Mt. Cook, vorbei an den Gletscherseen Pukaki und Tekapo. Gelegenheit zu einem Alpenrundflug (optional, ab ca. € 210,-). Über Fairlie und Geraldine in die CanterburyEbene und zurück nach Christchurch.

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Weltreise Neuseeland - Fiji

Route

Routenbeschreibung für Tag

10.

11.

12.

Das Stadtzentrum von Christchurch ist nach den Erdbeben 2010/2011 im Wiederaufbau begriffen. Wir besuchen den Aussichtspunkt "Sign of Takahe" und den Botanischen Garten. Anschließend nach Kaikoura, Gelegenheit zu einer Walbeobachtung per Boot (wetterabhängig, ca. € 90,- ). Weiter nach Blenheim in der Provinz Marlborough, dem bekanntesten Weinanbaugebiet des Landes, zu unserem Tagesziel, der kleinen Hafenstadt Picton, direkt an den malerischen Marlborough Sounds gelegen.

Am Morgen Einschiffung auf die Fähre, rund dreistündige Fährüberfahrt durch die romantischen Marlborough Sounds auf die Nordinsel Neuseelands, zur Hauptstadt Wellington. Kurze Stadtrundfahrt mit Auffahrt auf den Mt. Victoria, von hier aus bietet sich die beste Aussicht auf die im Halbkreis um die geschützte Bucht gebaute Stadt.

Durch Farmgebiete nordwärts in den Tongariro-Nationalpark, geprägt durch drei teilweise noch aktive Vulkane. Weiter über die Desert Road zum TaupoSee. Unser Tagesziel ist Rotorua, Thermal- und Maori-Zentrum Neuseelands.

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Weltreise Neuseeland - Fiji

Route

Routenbeschreibung für Tag

13.

14.

15.

Vormittags Besuch des Thermalgebietes von Te Puia (Whakarewarewa), wir sehen kochende Schlammtümpel, Geysire und andere Thermalaktivitäten. Es folgt eine Besichtigung der Government Gardens. Nachmittag zur freien Verfügung. Abends ein "Hangi", traditionelles Erdofenessen mit Tanz- und Gesangsvorführung.

Durch das Waikato Gebiet, bekannt für Milchwirtschaft und Pferdezucht, nordwärts nach Auckland, der größten Metropole des Landes. Nachmittags eine Rundfahrt durch die "Stadt der Segel".

Vormittags über Whangarei, der Hauptstadt des "winterlosen Nordens", zur subtropischen Bay of Islands. Hier wurde 1840 ein grundlegender Vertrag zwischen den Maori und der Britischen Krone unterzeichnet. Am Nachmittag ein Schiffsausflug durch das Insellabyrinth bis zum Cape Brett, wo man häufig Delphine beobachten kann. Die Schiffsfahrt endet in Russell, kurzer Spaziergang durch die historische Ortschaft. Routenbeschreibung für Tag / bitte weiter blättern

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Weltreise Neuseeland - Fiji

Route

Routenbeschreibung für Tag

16.

17.

18.

Programmfrei, sehr empfehlenswert ein Ausflug zur Nordspitze Neuseelands, zum Cape Reinga. Hier treffen Südpazifik und Tasman-See aufeinander. Auf dem Hin- oder Rückweg führt die Fahrt entlang des einsamen "90 Mile Beach" (ca. € 85,- ). Alternativ ein Ausflug in einem Waka, einem Maori-Kanu, zu den Haruru-Fällen. Der Maori-Führer hat viele Geschichten zu erzählen.

Fahrt zur verträumten Hokianga Bucht, weiter in den geschützten WaipouaKauriwald, typische Farne und gigantische, bis zu 2000 Jahre alte Kauribäume. Über Dargaville zurück nach Auckland.

Vormittags Flug nach Nadi/Fiji, am frühen Nachmittag Ankunft. Fahrt zur südlich gelegenen, abwechslungsreichen Korallenküste, wo wir die nächsten Tage nach eigenem Gusto gestalten können. Alternativ Aufenthalt auf einer der Mamanuca-Inseln, im ****MANA ISLAND RESORT & SPA, Mehrkosten ab € 175,- inklusive Bootsüberfahrten.

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Weltreise Neuseeland - Fiji

Route

Routenbeschreibung für Tag

19.

20.

Ganztagesausflug (deutschsprachig) in das Bergland von Namosi: Von Navua aus fahren wir mit traditionellen Langbooten auf dem Navua Fluss in das Landesinnere, vorbei an Dörfern, unberührtem tropischem Regenwald, tiefen Schluchten und zahlreichen Wasserfällen. Ziel ist das Dorf Raiwaqa, traditionelle Begrüßung und Teilnahme an der Kava-Zeremonie. Gemeinsames Erdofen-Essen ("Lovo"), Badepause an einem Wasserfall und Fahrt auf einem "Bilibili", einem Bambus-Floß, früher das einzige Transportmittel auf Fiji. Abends zurück im Hotel.

Freie Aufenthaltstage in Fiji. Erholung an dem weißen Strand des Resorts, alternativ weitere Touren an der Korallenküste oder zu den vorgelagerten Inseln (optional).

Das Zimmer kann bis zum späten Nachmittag genutzt werden. Abends Flug nach Los Angeles. Mittags Ankunft, Übernachtung in Flughafennähe.

21.

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Weltreise Neuseeland - Fiji

Route

Routenbeschreibung für Tag

Vormittags bleibt noch Zeit für einen Abstecher in die Stadt. Nachmittags Rückflug über London nach Deutschland.

22.

Vormittags Ankunft in London, nachmittags Weiterflug. Am Spätnachmittag Ankunft am Heimatflughafen.

23.

Preise und Termine / Bitte weiter blättern

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Preise & Termine

Tag

Weltreise Neuseeland - Fiji Verfügbare Termine Datum

Reisetage

Preis ab

01.08.2015 - 25.08.2015

25

6.750,00 €

01.08.2015 - 25.08.2015

25

8.410,00 €

02.01.2016 - 26.01.2016

25

6.990,00 €

02.01.2016 - 26.01.2016

25

8.650,00 €

03.01.2015 - 27.01.2015

25

6.850,00 €

03.01.2015 - 27.01.2015

25

8.510,00 €

04.07.2015 - 28.07.2015

25

6.750,00 €

04.07.2015 - 28.07.2015

25

8.410,00 €

05.12.2015 - 29.12.2015

25

7.050,00 €

05.12.2015 - 29.12.2015

25

8.710,00 €

07.11.2015 - 01.12.2015

25

7.050,00 €

07.11.2015 - 01.12.2015

25

8.710,00 €

10.10.2015 - 03.11.2015

25

7.050,00 €

10.10.2015 - 03.11.2015

25

8.710,00 €

11.04.2015 - 05.05.2015

25

6.450,00 €

11.04.2015 - 05.05.2015

25

8.110,00 €

Preise & Termine / bitte weiter blättern

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Weltreise Neuseeland - Fiji Verfügbare Termine Datum

Reisetage

Preis ab

12.03.2016 - 05.04.2016

25

6.990,00 €

12.03.2016 - 05.04.2016

25

8.650,00 €

12.09.2015 - 06.10.2015

25

6.850,00 €

12.09.2015 - 06.10.2015

25

8.510,00 €

13.02.2016 - 08.03.2016

25

6.990,00 €

13.02.2016 - 08.03.2016

25

8.650,00 €

14.02.2015 - 10.03.2015

25

6.990,00 €

14.02.2015 - 10.03.2015

25

8.650,00 €

14.03.2015 - 07.04.2015

25

6.990,00 €

14.03.2015 - 07.04.2015

25

8.650,00 €

17.01.2015 - 10.02.2015

25

6.990,00 €

17.01.2015 - 10.02.2015

25

8.650,00 €

24.10.2015 - 17.11.2015

25

7.050,00 €

24.10.2015 - 17.11.2015

25

8.710,00 €

27.02.2016 - 22.03.2016

25

6.990,00 €

27.02.2016 - 22.03.2016

25

8.650,00 €

Preise & Termine / bitte weiter blättern

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Preise & Termine

Weltreise Neuseeland - Fiji Verfügbare Termine Datum

Reisetage

Preis ab

28.02.2015 - 24.03.2015

25

6.990,00 €

28.02.2015 - 24.03.2015

25

8.650,00 €

30.01.2016 - 23.02.2016

25

6.990,00 €

30.01.2016 - 23.02.2016

25

8.650,00 €

31.01.2015 - 24.02.2015

25

6.990,00 €

31.01.2015 - 24.02.2015

25

8.650,00 €

Im Reisepreis enthalten / bitte weiter blättern

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Im Preis enthalten

Weltreise Neuseeland - Fiji Im Reisepreis enthalten Linienflüge mit LUFTHANSA / AIR NEW ZEALAND ab/bis Frankfurt inkl. Steuern und Gebühren Übernachtungen in Hotels entspr. Standard (Landeskat.) lt. Tourverlauf oder gleichwertig Transfers, Besichtigungs-, Rundfahrten- und Erlebnisprogramm einschl. Eintrittsgelder Mahlzeiten: s. Tourverlauf (F = Frühstück, A = Abendessen) ein Reisehandbuch nach Wahl Reiseleitung örtl., deutschspr. in Neuseeland; in Hongkong englischsprachige, in Fiji deutschspr. Betreuung Reise und Sicherheitshinweise / bitte weiter blättern

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Sicher & Gesund

Weltreise Neuseeland - Fiji

Fidschi: Reise- und Sicherheitshinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise

Landesspezifische Sicherheitshinweise Reisende nach Fidschi sollten die aktuelle Sicherheitslage über die Medien verfolgen und bei Bedarf weitere aktuelle Informationen beim Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Suva (Kontaktdaten s. allgemeine Reiseinformationen) einholen. Naturkatastrophen Von Anfang November bis Ende April ist im Südpazifik, u.a. auf Fidschi, mit starken Winden zu rechnen, die teilweise Zyklonstärke erreichen können. Reisenden wird geraten, sich vor Reiseantritt über die aktuelle Situation vor Ort zu informieren. Innenpolitische Situation Die ersten Wahlen seit 2006 haben am 17. September 2014 stattgefunden. Die Sicherheitslage ist aktuell normal. Es kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Sicherheitslage rasch und unvorhergesehen verschlechtert. Entsprechend umsichtiges Verhalten wird empfohlen.Dazu gehört beispielsweise, größere Menschenansammlungen und Kundgebungen zu meiden, von öffentlichen politischen Meinungsäußerungen abzusehen und sich über die Medien über aktuelle Entwicklungen zu informieren. Es ist nicht auszuschließen, dass auch friedliche Demonstrationen jederzeit in gewalttätige Auseinandersetzungen umschlagen können.

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Sicher & Gesund

Weltreise Neuseeland - Fiji Kriminalität In urbanen Zentren ist eine zunehmende Kriminalität festzustellen (Diebstähle, Raub Wohnungseinbrüche). Die Täter schrecken dabei mitunter auch vor Gewalt nicht zurück. Die fidschianische Regierung ist angesichts dieser Entwicklung bemüht, die Effizienz der Polizei weiter zu verbessern. Besucher sollten keine Wertsachen sichtbar bei sich tragen. Ferner wird empfohlen, ab Einbruch der Dunkelheit besondere Vorsicht walten zu lassen und auf Fahrten per Anhalter zu verzichten. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten: www.auswaertiges-amt.de

Allgemeine Reiseinformationen Geld / Kreditkarten Landeswährung in Fidschi ist der Fidschi-Dollar (FJD). Bankautomaten sind in allen größeren städtischen Gebieten vorhanden. Reiseschecks der Firmen American Express, Visa und Thomas Cook können in den meisten Banken, Wechselstuben und größeren Hotels eingelöst werden. Häufig verwendete Kreditkarten werden in der Regel angenommen. Konsularische Betreuung In Fidschi gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Wellington/Neuseeland. Alle Deutschen, die nach Fidschi reisen bzw. dort vorübergehend oder dauerhaft leben, können auf freiwilliger Basis in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Die Botschaft rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie – falls erforderlich – in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell

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Sicher & Gesund

Weltreise Neuseeland - Fiji Verbindung aufnehmen kann. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren über die Webseite der Botschaft unter:www.wellington.diplo.de. Deutsche, die sich auf der bisher manuell geführten Krisenvorsorgeliste registrieren haben lassen, werden gebeten, ihre Daten nochmals über das Internet einzugeben. Hausanschrift: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland 90-92 Hobson Street Wellington 6011 Neuseeland Postanschrift: P.O. Box 1687 Wellington 6140 Neuseeland Tel.: +64 4 47 36 063 Fax: +64 4 47 36 069 Internet:www.wellington.diplo.de Email:[email protected] In Notfällen kann auch der deutsche Honorarkonsul in Suva / Fidschi um Unterstützung gebeten werden. Adresse: Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland Herr David Vaughan Aidney Williams & Gosling LTD P.O. Box 79, 80-82 Harris Road Suva Republic of the Fiji Islands Tel.:+679 33 12 927 Fax: +679 33 00 367 Email:[email protected]

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Sicher & Gesund

Weltreise Neuseeland - Fiji Sonstige Hinweise Fidschi unterhält keine Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Zuständig ist die fidschianische Botschaft in London /Großbritannien: Adresse: Botschaft der Republik Fidschi-Inseln 34, Hyde Park Gate London SW7 5DN Großbritannien Tel.: +44 20 75 84 36 61 Fax: +44 20 75 84 28 34 Internet:www.fijihighcommission.org.uk Email:[email protected] Weitere Informationen über Fidschi sind auf der Website von Tourism Fiji unterwww.fiji.travelverfügbar.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, mit Passfoto

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Sicher & Gesund

Weltreise Neuseeland - Fiji Anmerkungen: Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Visum Deutsche Staatsangehörige erhalten bei Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets und Nachweis ausreichender finanzieller Mittel bei Ankunft eine Einreisegenehmigung mit einer Gültigkeit von vier Monaten für touristische Zwecke. Eine Verlängerung um weitere zwei Monate ist grundsätzlich möglich. Bei Überziehen der erlaubten Aufenthaltsdauer kann eine 12-monatige bis unbegrenzte Einreisesperre verhängt werden. Für geschäftliche Zwecke wird die Einreiseerlaubnis lediglich für 14 Tage erteilt. Alle Einreisedokumente müssen bei der Einreise noch mindestens sechs Monate über den beabsichtigten Aufenthalt in Fidschi hinaus gültig sein. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften Die Einfuhr von Devisen ist nicht beschränkt, eine Anmeldung ist jedoch ab 10.000 Fiji Dollar erforderlich. Aktuelle Informationen zur zollfreien Einfuhr von Waren können auf der Homepage der Fiji Revenue & Customs Authority unterwww.frca.org.fjabgerufen werden. Derzeit können 250 Zigaretten oder 200 Gramm Tabak bzw. Zigarren, 2,25 Liter Spirituosen beziehungsweise 4,5 Liter Wein oder Bier sowie Geschenke bis zu einem Wert von 1.000 FJD zollfrei eingeführt werden. Das Mindestalter für die Einfuhr dieser Gegenstände liegt bei 17 Jahren. Tiere dürfen nur mit einer entsprechenden vorherigen Genehmigung (ausgestellt vom Fiji Quarantine Office) eingeführt werden. Für die Einfuhr von pflanzlichem Material, Samen und tierischen Produkten bedarf es einer Genehmigung des Ministry of Agriculture, Fishery and Forests.

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Sicher & Gesund

Weltreise Neuseeland - Fiji Landeswährung darf nur bis zur Höhe des eingeführten Betrages ausgeführt werden. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zollswww.zoll.deeinsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften Besitz sowie Ein- und Ausfuhr von Drogen werden mit empfindlichen Strafen geahndet.

Medizinische Hinweise Impfschutz Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehewww.rki.de. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza sowie Pneumokokken. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Typhus empfohlen. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehewww.who.int. Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften. Dengue-Fieber Seit Ende 2013 breitet sich Dengue-Fieber im Inselstaat stark aus. Die

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Weltreise Neuseeland - Fiji Mehrzahl der Erkrankungen wird in der Western, Central und Northern Division registriert. Die Viruserkrankung wird von der tagaktiven Aedesmücke übertragen und kann in Einzelfällen zu ernsthaften Gesundheitsschäden mit Todesfolge führen. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig mit Häufung während der Regenzeit. Es gibt keine ursächliche Behandlung, die Therapie beschränkt sich auf die Linderung der Beschwerden. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme. Chikungunya-Fieber Auch Chikungunya-Fieber wird seit 2014 vermehrt beobachtet. Es ist analog zu Dengue eine durch den Stich infizierter Mücken übertragene Viruserkrankung mit Fieber und vorrangig z.T. langanhaltenden Gelenkschmerzen. Auch hier gibt es keine Schutzimpfung, nur das Vermeiden von Mückenstichen kann helfen. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen: körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), ganztags Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen und ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen. Durchfallerkrankungen Das Gesundheitsministerium von Fidschi hat für die von den Haupttourismuszielen in Nadi/Denerau ca. 100 km entfernte und zum Teil schwer zugängliche Region Navosa im Inland der Insel Viti Levu wegen einiger Typhus-Erkrankungen den gesundheitlichen Notstand ausgerufen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Typhus vermeiden. Einige Grundregeln: Es wird empfohlen • ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs zu trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser,

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Weltreise Neuseeland - Fiji • im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser zu benutzen, • unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser zu benutzen, • Nahrungsmittel zu kochen, zu schälen oder desinfizieren, • Fliegen von der Verpflegung fernzuhalten, • sich oft mit Seife die Hände zu waschen; immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen, • Händedesinfektion, wo angebracht, durchzuführen und Einmalhandtücher zu verwenden. Tollwut Das Tollwutrisiko wird in Fidschi als sehr gering eingeschätzt. Moderne Tollwutimpfstoffe und Immunglobulin sind im Land nicht verfügbar. Eine Impfung vor der Reise ist nur in Ausnahmefällen notwendig. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung in Fidschi entspricht, insbesondere in den ländlichen Gebieten, nicht deutschem Standard. Die Hauptkrankenhäuser Fidschis befinden sich in Suva, Sigatoka, Lautoka, Ba, Savusavu, Taveuni, Labasa und Levuka. Auf allen größeren Inseln sind ferner Kliniken und medizinische Versorgungseinrichtungen mit zumindest rudimentärer Ausstattung vorhanden. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist dringend notwendig. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor einer Reise nach Fidschi wird empfohlen (www.dtg.orgoderwww.frm-web.de). Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen

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Weltreise Neuseeland - Fiji müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise bewusst sein. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor den hohen Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen erfahrenen Tropen- oder Reisemediziner sinnvoll. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende

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Weltreise Neuseeland - Fiji Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen AuslandsKrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Hongkong: Reise- und Sicherheitshinweise Landesspezifischer Sicherheitshinweis Für Hongkong besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten: www.auswaertiges-amt.de

Allgemeine Reiseinformationen Hongkong ist ein für alle Reisenden, bei normalem Verhalten sogar unabhängig von der Tageszeit, in der Regel sicherer Ort. Vorsicht ist jedoch immer angebracht, gerade im Nachtleben. In der Vergangenheit ist die Verwendung sogenannter K.O.-Tropfen mit bei einzelnen

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Weltreise Neuseeland - Fiji Touristen weitreichenden Konsequenzen für Gesundheit und Leben beobachtet worden. Naturkatastrophen Hongkong wird regelmäßig von Taifunen getroffen, die Überschwemmungen und gefährliche Erdrutsche verursachen können. Haupttaifunsaison ist von Juni bis Oktober. Es kann wegen Taifunen immer wieder zu unvorhergesehenen und gefährlichen Situationen kommen. Taifunwarnungen werden über Funk und Fernsehen verbreitet. Den Sicherheitshinweisen und Empfehlungen der örtlichen Behörden ist unbedingt Folge zu leisten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass : Ja Vorläufiger Reisepass : Ja Personalausweis : Nein Vorläufiger Personalausweis : Nein Kinderreisepass : Ja, mit Foto Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt ) : Nein Anmerkungen : Reisedokumente müssen drei Monate über die Reise hinaus gültig sein, bei Transitreisen via Hongkong in andere Länder Südostasiens muss der Pass am Tage der Weiterreise sogar nochmehr als sechs Monate gültig sein. Ist dies nicht der Fall, verweigern Fluggesellschaften ausnahmslos die Mitnahme. Es wird daher empfohlen, vor Antritt einer

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Weltreise Neuseeland - Fiji Reise, die von Hongkong aus in ein weiteres südostasiatisches Land führt, die Einreisevorschriften des jeweiligen Landes zu prüfen. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Visum Deutsche Staatsangehörige können nach Hongkong für einen Zeitraum von 90 Tagen ohne Visum einreisen. Nach Ausreise (z. B. nach Macau oder mit einem vorher in Deutschland eingeholten Visum in die Volksrepublik China) kann unmittelbar im Anschluss erneut ein visumsfreier Aufenthalt von 90 Tagen in Hongkong gewährt werden. Voraussetzung ist im letztgenannten Fall, dass bei der ersten Einreise ein noch mindestens sechs Monate gültiger deutscher Reisepass vorgelegt wird. Daueraufenthalts- oder Arbeitsvisa müssen vor der Einreise beantragt werden. Anträge sind entweder über die chinesische Botschaft in Berlin oder per Post direkt an das Hongkonger Immigration Department zu richten (Informationen unterwww.immd.gov.hk). Per Fax oder E-Mail übersandte Anträge werden nicht angenommen. Ehegatten von Personen, die mit einem Arbeitsvisum einreisen oder in Hongkong investieren, benötigen seit Mitte Mai 2006 keine vorherige Zustimmung des Immigration Department zur Arbeitsaufnahme mehr. Für Deutsche zwischen 18 und 30 Jahren gibt es die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Ferienarbeitsaufenthalts („Working Holidays“) bis zu einem Jahr in Hongkong aufzuhalten und dort Nebenjobs anzunehmen, um den Aufenthalt zu finanzieren oder sich beruflich fortzubilden. Für einen solchen Ferienarbeitsaufenthalt benötigt man ein sogenanntes Working-Holiday-Visum,das man vorab bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung in Deutschland beantragen kann. Man darf während des Aufenthalts in Hongkong nur bis zu drei Monate einer Beschäftigung bei ein und demselben Arbeitgeber nachgehen und muss dann die Arbeitsstelle wechseln. Während des Besuchs in Hongkong kann man auch einen Aus- oder Fortildungskurs von bis zu sechsmonatiger Dauer besuchen.

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Weltreise Neuseeland - Fiji Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften Einfuhrbeschränkungen für Devisen bestehen nicht. Besucher dürfen folgende Güter zum eigenen Verbrauch einführen: - 1 Liter Alkohol - 19 Zigaretten oder 1 Zigarre oder 25 Gramm Zigarren oder Tabak Weitere Informationen bietet die offizielle Homepage der Hongkonger Zollbehörde:http://www.customs.gov.hk. Reisende, die gegenüber einem Zollbeamten falsche bzw. unvollständige Angaben über zu verzollende Güter in ihrem Besitz machen, können strafrechtlich verfolgt werden. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zollswww.zoll.deeinsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften In Hongkong ist auf jede Art der Verunreinigung eine Geldbuße festgesetzt. Diese Bußgeldandrohung gilt für das Wegwerfen von Zigarettenstummeln und Verpackungsmaterial jeglicher Art, Spucken außerhalb der zahlreich aufgestellten Abfallkörbe sowie Graffiti-SprayVerunreinigungen. In Autos, Taxis sowie Minibussen besteht Anschnallpflicht, die bei Missachtung mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

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Weltreise Neuseeland - Fiji In öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Aufzügen sowie den meisten Gebäuden besteht Rauchverbot, auch hier werden bei Verstößen Geldbußen erhoben. Nacktbaden sowie Sonnenbaden 'oben ohne' an Hongkonger Stränden ist verboten und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Schon die Einfuhr und der Besitz geringer Mengen von Drogen wie Cannabis, Kokain oder Ecstasy werden mit harten Strafen belegt. Das Waffenrecht in Hongkong ist erheblich strenger als das in Deutschland. Grundsätzlich wird für nahezu jede Schusswaffe ein Berechtigungsschein allein für den Besitz benötigt, dies gilt insbesondere für Gaspistolen und ähnliche Waffen. Ein Verstoß gegen das Waffenrecht Hongkongs wird hart geahndet und ist bereits dann gegeben, wenn die Waffe nur im Transitgepäck aufgefunden wird. Nach dem strengen Waffenrecht ist u.a. auch die Einfuhr, der Besitz oder die Verwendung von Elektroschockpistolen und Impulswaffen („taser“ ) in Hong Kong streng verboten und wird mit Geldstrafen in Höhe von 100.000 HK$ bzw. Freiheitsstrafen bis zu 14 Jahren geahndet.

Medizinische Hinweise Für die Einreise besteht derzeit keine besondere Impfpflicht. Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich der Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehewww.rki.de. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt, besonderer Exposition oder bei Reise über Hongkong hinaus nach Südchina oder Südostasien auch Hepatitis B, Typhus, Japanische Enzephalitis und Tollwut empfohlen.

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Weltreise Neuseeland - Fiji Vogelgrippe Seit kurzem wurden Erkrankungen beim Menschen mit einem bisher nur bei Vögeln aufgetretenen Influenzavirus H7N9 in China bekannt. Erstmalig trat jetzt die Erkrankung bei einer aus China nach Hongkong zurückkehrenden Person auf. Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung wurde bisher nicht nachgewiesen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Wie bisher haben die Empfehlungen für Länder mit Vorkommen von Vogelgrippe-Einzelerkrankungen beim Menschen ihre Gültigkeit. Ein entsprechendes Merkblatt finden Sie hier:www.diplo.de/reisemedizin. Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der Aviären Influenza, Vogelgrippe) ist in der Volksrepublik China endemisch und gelangt über den regen Personen- und Warenverkehr gelegentlich auch nach Hongkong. Wie auch in anderen Ländern Asiens sind in den letzten Jahren nur selten vereinzelte Erkrankungen beim Menschen mit engem Kontakt zu Geflügel aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information ,,Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe" (www.bmelv.de). HIV/AIDS Das HIV-Vorkommen in der Bevölkerung in Hongkong ist bisher gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Durchfallerkrankungen Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei

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Weltreise Neuseeland - Fiji Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden. Weitere Infektionskrankheiten: Denguefieber Denguefieber kommt in Hongkong selbst kaum vor. Die meisten der in Hongkong behandelten Denguekranken zogen sich die Infektion in Südchina oder Südostasien zu. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzig mögliche Vorsorgemaßnahme. Japanische Enzephalitis Diese durch nachtaktive Moskitos übertragenden Virusinfektion des Gehirns trat in den vergangenen Jahren in Hongkong nur in wenigen Einzelfällen auf. Mückenschutz und Impfung sind wirksame Prophylaxemaßnahmen. Tsutsugamushi Fieber (Scrub Typhus) Diese durch Milben übertragene Fiebererkrankung stellt nur bei Wanderungen in den umgebenden Hügeln ein potentielles, geringes Infektionsrisiko dar. Insekten abweisende Hautmittel (Repellentien) und angepasste Kleidung sind wichtige Prophylaxemaßnahmen. Die medizinische Versorgung in Hongkong ist ausgezeichnet und entspricht europäischem Niveau, kann aber teuer sein. Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen. Lassen Sie sich bei Reisen über Hongkong hinaus nach Südchina oder Südostasien durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe beispielsweisewww.dtg.org/oderwww.frm-web.de.

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Weltreise Neuseeland - Fiji Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt bzw./Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen

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Weltreise Neuseeland - Fiji diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen AuslandsKrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Neuseeland: Reise- und Sicherheitshinweise Aktuelle Hinweise Landesspezifischer Sicherheitshinweis Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise

Aktuelle Hinweise Die neuseeländische Regierung hat die Öffentlichkeit über eine anonyme Drohung, Babynahrung und andere Milchpulverprodukte mit einem auch für Menschen gefährlichen Schädlingsbekämpfungsmittel (Natriumfluoracetat) zu verunreinigen, informiert. Die Bevölkerung wurde in diesem Zusammenhang zu besonderer Umsicht beim Kauf und bei der Verarbeitung von Milchpulverprodukten aufgerufen. Nähere Informationen können der neuseeländischen Regierungs-Webseite zur Lebensmittelsicherheit (www.foodprotection.govt.nz) entnommen werden.

Landesspezifischer Sicherheitshinweis Für Neuseeland besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.

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Weltreise Neuseeland - Fiji Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten: www.auswaertiges-amt.de

Allgemeine Reiseinformationen Erdbeben Aufgrund seiner geographischen Lage ist Neuseeland immer wieder von Erdbeben betroffen. Es wird daher empfohlen, sich mit den wichtigsten Verhaltensregeln im Falle eines Erdbebens vertraut zu machen und entsprechend Vorsorge zu treffen. Deutschsprachige Informationen zu Erdbeben (auch Verhaltensempfehlungen): http://www.gfz-potsdam.de/

Englischsprachige Informationen – auch für den Notfall - bieten die folgenden neuseeländischen Websites: www.civildefence.govt.nz http://www.geonet.org.nz https://www.facebook.com/WREMOnz Führen eines Kraftfahrzeuges Ein internationaler Führerschein ist zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Neuseeland nicht notwendig. Ein deutscher bzw. EU-Führerschein ist bis zu einem Jahr ab Einreise in Neuseeland gültig. Soweit der Führerschein nicht auch in englischer Sprache ausgestellt ist, muss stets eine öffentlich beglaubigte englische Übersetzung mitgeführt werden. Weitere Informationen sowie Adressen anerkannter Übersetzungsdienste finden Sie unterhttp://www.nzta.govt.nz/. Verkehrssicherheit Deutsche Touristen in Neuseeland sind immer wieder in schwere Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder lebensgefährlichen Verletzungen verwickelt. Verkehrsteilnehmer, insbesondere auch Fahrrad- und Motorradfahrer, werden daher zu erhöhter Vorsicht im Straßenverkehr (Linksverkehr) aufgerufen. Reisende sollten ihr Fahrverhalten an die

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Weltreise Neuseeland - Fiji schwierigen neuseeländischen Straßenverhältnisse (enge, kurvenreiche und oft unübersichtliche Landstraßen ohne befestigte Seitenstreifen, kaum ausgewiesene Radfahrwege, zunehmender Schwerlastverkehr) anpassen. Die Entfernungen und entsprechend notwendigen Fahrzeiten im Land werden häufig unterschätzt. Auf ausreichende Ruhezeiten, insbesondere auch nach den Belastungen langer Flugreisen, ist zu achten. Die neuseeländische Regierung empfiehlt, vor Reiseantritt die auch deutschsprachige - Webseite zur Straßenverkehrssicherheit in Neuseeland (www.drivesafe.org.nz/home/german/) zu konsultieren. Kriminalität Neuseeland ist grundsätzlich ein sicheres Reiseland, dennoch sollten auch hier unbedingt die allgemein gültigen Vorsichtsregeln beachtet werden. Es kommt vermehrt zu Diebstählen und Autoaufbrüchen, insbesondere an von Touristen häufig besuchten Plätzen. Wertgegenstände und wichtige Dokumente (Pässe) sollten auf keinen Fall im Auto/Campervan zurückgelassen werden, Handtaschen und Gepäck sollten niemals unbeaufsichtigt bleiben. Rucksacktouristen sollten sich besonders in Backpacker-Unterkünften der erhöhten Diebstahlgefahr bewusst sein. In Einzelfällen kam es in der Vergangenheit außerdem zu Überfällen auf Touristen, die per Anhalter unterwegs waren oder nachts außerhalb organisierter Campingplätze gezeltet bzw. geparkt hatten („freedom camping“). Krisenvorsorge Alle Deutschen, die nach Neuseeland reisen bzw. dort vorübergehend oder dauerhaft leben, können auf freiwilliger Basis in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Die Botschaft rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie – falls erforderlich – in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren über die Webseite der Botschaft unterwww.wellington.diplo.de/. Deutsche, die sich auf der bisher manuell geführten Krisenvorsorgeliste registrieren haben lassen, werden gebeten, ihre Daten nochmals über das Internet einzugeben.

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Weltreise Neuseeland - Fiji Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens einen Monat über den vorgesehenen Aufenthaltszeitraum hinaus gültig sein. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Visum Deutsche, die sich bis zu drei Monate als Touristen oder Geschäftsleute in Neuseeland aufhalten wollen, benötigen kein Visum. Sie erhalten bei Ankunft eine dem Reisezweck entsprechende Einreiseerlaubnis. Hierfür sind ein Rück- oder Weiterflugticket vorzulegen (nebst Visum, sofern für das entsprechende Land erforderlich) und ausreichende finanzielle Mittel für die Bestreitung des Aufenthaltes nachzuweisen. Als ein solcher Nachweis gilt auch eine Kostenübernahmeerklärung einer Person mit festem Wohnsitz in Neuseeland. Für andere Aufenthaltszwecke oder längere Aufenthalte ist ein Visum erforderlich. Inhaber eines solchen Visums erhalten bei Einreise die

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Weltreise Neuseeland - Fiji entsprechende Einreiseerlaubnis. Anträge auf Verlängerung einmal erteilter Einreiseerlaubnisse oder auf Statusänderung (zum Beispiel von Besucher zu Student) können grundsätzlich in Neuseeland gestellt werden (siehe hierzu auch die Webseite des neuseeländischen Immigration Servicewww.immigration.govt.nz). Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes:www.nzembassy.com/germany.

Besondere Zollvorschriften Ab 01. November 2014 gelten neue Regelungen für die Einfuhr von Zigaretten und Tabakprodukten nach Neuseeland im privaten Reiseverkehr. Ab diesem Zeitpunkt dürfen von Privatpersonen lediglich 50 Zigaretten oder 50 Gramm andere Tabakprodukte zollfrei nach Neuseeland eingeführt werden. Es dürfen Güter im Wert von bis zu 700 NZ-Dollar zollfrei eingeführt werden. An alkoholischen Getränken können 4,5 Liter Wein oder 4,5 Liter Bier und drei Flaschen Spirituosen (maximal 1125 Milliliter) eingeführt werden. Das Mindestalter für die Einfuhr ist 17 Jahre. Kraftfahrzeuge (mit Ausnahmen von Wohnmobilen) können von Touristen zollfrei eingeführt werden Die Einfuhr von Tieren unterliegt strengen Quarantänevorschriften. Ausführliche Informationen sind vom Quarantänedienst des Ministeriums für Primärindustiren (Ministry for Primary Industries ,www.mpi.govt.nzundwww.biosecurity.govt.nz) erhältlich. Um die Flora und Fauna in Neuseeland zu schützen, bestehen darüber hinaus strenge Einfuhrrichtlinien. Die neuseeländische Zollbehörde empfiehlt, vorsorglich keine Nahrungsmittel, Tiere, Tierprodukte, Pflanzen sowie Pflanzenprodukte oder -teile einzuführen.. Es sollte zudem darauf geachtet werden, dass z.B. an mitgeführten Schuhen (auch Sportschuhen) keine Erde usw. haftet. Die Einfuhrrichtlinien werden regelmäßig angepasst. Ausführliche und aktuelle Informationen können auf der Website von Customs New

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Weltreise Neuseeland - Fiji Zealand (www.customs.govt.nz) abgerufen werden. Zu beachten ist, dass die Einfuhr bestimmter Güter verboten ist (u.a. Fleisch, Früchte, Honig), für andere Güter jedoch nur eine Deklarationspflicht besteht. Werden Güter, die unter die Deklarationspflicht fallen (dazu zählen neben den bereits genannten Gütern auch Ausrüstungsgegenstände für Tiere oder für Outdoor-Aktivitäten) bei Einreise nicht in dem Einreiseformular aufgeführt, wird dies durch die neuseeländischen Behörden strafrechtlich verfolgt. Einfuhrverbote beziehungsweise -beschränkungen bestehen ebenfalls für Waffen und Handelsgüter. Für Waffen kann eine Genehmigung der neuseeländischen Polizei beantragt werden. Alle Gepäckstücke werden bei Ankunft auf den Flughäfen durchleuchtet, gegebenenfalls auch durchsucht. Für die Überprüfung werden auch speziell trainierte Hunde eingesetzt. Im Bedarfsfall wird ferner eine chemische Behandlung durchgeführt. Bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Geld- oder Gefängnisstrafen. Mitnahme von Tieren und Pflanzen von Neuseeland nach Deutschland Die Ausfuhr von Pflanzen und Tieren ohne die erforderliche Genehmigung bzw. ein entsprechender Versuch stehen in Neuseeland unter Strafe. Verstöße werden hart geahndet, auch bei „Ersttätern“ sind Haftstrafen von mehreren Monaten die Regel, nicht selten in Kombination mit Geldstrafen in Höhe von mehreren Tausend Dollar. Das Gleiche gilt für das Einfangen von Tieren oder eine unsachgemäße Aufbewahrung oder Haltung. Dies gilt nicht nur für akut vom Aussterben bedrohte Arten, sondern auch für all jene, die dasDepartment of Conservationals gefährdet einstuft. Eine entsprechende Liste ist im Internet einsehbar unterhttp://doc.govt.nz/. Hierzu gehören u.a. Geckos, Vögel (Kaka, Parakeet) und Orchideen. Die Verbote werden sehr streng gesehen. Es wird dringend abgeraten, Tiere einzufangen bzw. Pflanzen jeglicher Art auszuführen. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine

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Besondere strafrechtliche Vorschriften Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere strafrechtliche Vorschriften vor.

Medizinische Hinweise Impfschutz: Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza sowie Pneumokokken. Bei besonderen Risiken wird auch die Impfung gegen Hepatitis A und B empfohlen, lassen Sie sich hierzu von einem erfahrenen Tropen-/Reisemediziner beraten. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehewww.who.int. Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften. Das Gesundheitssystem in Neuseeland ist gut ausgebaut. Da es in Neuseeland nicht alle in Deutschland erhältlichen Medikamente gibt, empfiehlt es sich, dringend benötigte Medikamente mitzubringen. Alle Medikamente müssen auf dem Einreiseformular (Arrival Card) angeben werden und entsprechende ärztliche Rezepte und Originalpackungen sind mitzuführen (dies gilt v.a. für Medikamente, die Narkotika oder deren Auszüge enthalten (auch z.B. Ephedrin oder Pseudoephedrin, häufig in Erkältungsmitteln!)).

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Weltreise Neuseeland - Fiji Im Krankheitsfall muss zunächst ein Allgemeinarzt (General Practitioner, GP) aufgesucht werden, der dann erforderlichenfalls die Überweisung an einen Facharzt veranlasst. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer guten Reiserückholversicherung ist dringend notwendig. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit

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Weltreise Neuseeland - Fiji und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen AuslandsKrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

USA / Vereinigte Staaten: Reise- und Sicherheitshinweise Aktuelle Hinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise

Aktuelle Hinweise Nach den Unruhen in Baltimore, Maryland, wurde über das gesamte Stadtgebiet von Baltimore der Ausnahmezustand sowie eine einwöchige nächtliche Ausgangssperre beginnend ab Dienstag, 28.04.2015, für den Zeitraum 22:00-05:00 Uhr, verhängt. Es wird empfohlen, den Anweisungen der lokalen Behörden zu folgen und Menschenansammlungen zu meiden.

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Weltreise Neuseeland - Fiji Landesspezifische Sicherheitshinweise Terrorismus Die US-Regierung bekräftigt ihre Warnung vor Attentaten und ruft zu besonderer Vorsicht auf. Für alle Flüge in die USA gelten verschärfte Sicherheitsmaßnahmen. Reisende sollten bei Reiseantritt ausreichend Zeit (mindestens 3 Stunden) einplanen, um diese Kontrollen rechtzeitig vor dem Abflug passieren zu können. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft, welche Gegenstände im Handgepäck mitgeführt werden dürfen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des „Department of Homeland Security“ unterhttp://www.dhs.govund bei der nachgeordneten „Transportation Security Administration“ unter www.tsa.gov. Kriminalität Achten Sie stets auf Ihre Wertgegenstände. Geld, Tickets und andere Wertgegenstände sollten an einem sicheren Ort, z. B. Hotel Safe, aufbewahrt werden. Auch in den USA sollten Wertsachen nicht in einem geparkten Wagen zurückgelassen werden. Vor allem an Flugplätzen, Busbahnhöfen oder Bahnhöfen gilt: Vorsicht vor Taschendieben! Für alle Fälle empfiehlt es sich, von allen wichtigen Dokumenten einschl. Flugticket Kopien zu fertigen und getrennt aufzubewahren. In den USA ist es vergleichsweise leicht, in den Besitz von Waffen zu gelangen. Sollten Sie Opfer eines bewaffneten Überfalls werden, versuchen Sie nicht, sich zu wehren! Naturkatastrophen In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Mai bis November Hurrikan-Saison. Es muss mit Tropenstürmen, starken Regenfällen und unter Umständen auch mit Erdrutschen gerechnet werden.

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Weltreise Neuseeland - Fiji Ähnliches gilt im Mittleren Westen für Gefahren durch Tornados zwischen März und Juli. Im Winter können an der Ostküste Schneestürme auftreten, die u.a. zu Einschränkungen des Flugverkehrs führen. Bei allen diesen Naturkatastrophen wird dringend empfohlen, ausreichende Vorräte an Wasser, Lebensmittel anzulegen und gegebenenfalls Benzin mit sich zu führen und den Anweisungen der Sicherheitsbehörden unbedingt Folge zu leisten. Reisende sollten die regionalen Wettervorhersagen verfolgen und die Hinweise der lokalen Sicherheitsbehörden beachten. Stets aktuelle Hurrikan-Informationen sind im Internet u.a. unter www.nhc.noaa.govabrufbar. In den Monaten Juni bis November kommt es in Kalifornien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Buschund Waldbränden, die oft nur schwer unter Kontrolle gebracht werden können. Auch in anderen Bundesstaaten insbesondere im Süden und Südwesten der USA können Busch- und Waldbrände auftreten. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten: www.auswaertiges-amt.de

Allgemeine Reiseinformationen Besonderheiten bei der Einreise Seit dem 1. November 2010 gelten für USA-Flüge neue Regelungen im Rahmen des sog. „Secure Flight“-Programms der US -Transportsicherheitsbehörde, um die Sicherheit auf internationalen und inneramerikanischen Flügen zu erhöhen. Für die Ausstellung von Flugtickets bzw. Bordkarten ab 1. November

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Weltreise Neuseeland - Fiji 2010 benötigen Fluggesellschaften oder Reiseveranstalter von allen Flugreisenden folgende Angaben: • vollständiger Name (einschließlich aller im Reisepass aufgeführten Vornamen), • das Geburtsdatum und • das Geschlecht Fehlen diese Daten, können die US-Behörden die Buchung abweisen und die Ausstellung von Bordkarten untersagen. Die Regelung ist unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung und gilt für: • alle internationalen Flüge in die und aus den USA, • alle Flüge US-amerikanischer Fluggesellschaften, • alle inneramerikanischen Flüge. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der USTransportsicherheitsbehörde (TSA)http://www.tsa.gov. Seit dem 30. September 2004 gelten neue Bestimmungen für die Einreise in die USA. Von jedem Reisenden, d.h. auch von den nichtvisapflichtigen Besuchern, werden am Einreiseflughafen / Seehafen die Fingerabdrücke digital eingescannt und ein digitales Porträtphoto erstellt. Zu Einzelheiten siehe "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige". Weitere Informationen können auf der Internetseite des Department of Homeland Security unterwww.dhs.gov/us-visit eingesehen werden. Seit dem 5. März 2003 sind die europäischen Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, den Einreisebehörden der USA Flug- und Reservierungsangaben ihrer Passagieren zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich zu diesen Reservierungsdaten wird seit Oktober 2005 bei der Einreise die Adresse (Straßenname und Hausnummer, Stadt, Bundesstaat, Postleitzahl) verlangt, an der sich der Passagier während seiner Reise in die USA aufhalten wird (bei Rundreisen gilt die erste Adresse). Reisenden, die keine Adressenangaben machen, kann die

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Weltreise Neuseeland - Fiji Einreise verweigert werden. Seit dem 1. Januar 2003 werden die Gepäckstücke sämtlicher Flugpassagiere auf Explosivstoffe durchleuchtet. Die Transport Security Administration (TSA) weist Flugreisende darauf hin, die Koffer nicht mehr abzuschließen, um manuelle Nachkontrollen zu ermöglichen. Die TSA hat das Recht, alle Gepäckstücke zu öffnen, verschlossene auch gewaltsam. In jedem Fall wird ein Hinweiszettel über die erfolgte Kontrolle im Koffer hinterlegt, in dem auf Haftungsausschluss bei Beschädigung oder Verlust einzelner Inhalte hingewiesen wird. Aufgrund der Besonderheiten der eingesetzten Geräte empfiehlt die TSA einige Umstellungen beim Kofferpacken. So sollten Geschenke nicht mehr verpackt und Bücher nur noch nebeneinander eingepackt werden. Lebensmittel sollten im Handgepäck verstaut werden (Achtung, zollrechtliche Vorschriften beachten!). Die Einfuhr von Lebensmitteln unterliegt strengen Kontrollen und weit gehenden Einschränkungen. Laptops oder andere elektronische Datenträger dürfen von den USGrenzbehörden zur Verhinderung von Straftaten durchsucht werden. In Ausnahmefällen kann es bei Ein- oder Ausreise dazu kommen, dass auch körperbezogene Durchsuchungen erfolgen. Informationen zum Thema Einreise in die USA können Reisende auf der Webseite der amerikanischen Botschaft unterusembassy.govabrufen. Wertvolle Informationen sind auch auf der Website vonU.S. Customs & Border Protectionunter help.cbp.gov abrufbar. Geld / Kreditkarten Eine Kreditkarte ist nahezu unverzichtbar. In den USA werden fast alle Kreditkarten akzeptiert. Mit Kreditkarte und PIN-Nummer kann an Geldautomaten auch Bargeld abgehoben werden. Nicht so stark verbreitet wie in Deutschland ist die bargeldlose Zahlung mit der EC/Maestro-Karte an elektronischen Kassen. In Deutschland hat die Umstellung der EC-Karten auf Chiptechnik begonnen. EC-Karten mit V-Pay-Logo können in den USA nicht gelesen

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Weltreise Neuseeland - Fiji werden und eine Geldabhebung ist mit diesen neuen Karten nicht mehr möglich Deshalb wird die Mitnahme von ausreichend Reiseschecks in US-Dollar empfohlen. Reiseschecks werden auch in vielen Hotels und Geschäften akzeptiert. Der Umtausch von Euro- Bargeld ist nicht bei allen Banken möglich, sondern zumeist – gegen Gebühr – auf Wechselstuben beschränkt, die sich nicht überall finden. Banküberweisungen von Deutschland in die USA können mehrere Tage in Anspruch nehmen und sind oft mit erheblichen Gebühren verbunden. Straßenverkehr / Mietwagen Wenn Sie Autofahrer sind, informieren Sie sich über die amerikanischen Verkehrsregeln. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind niedriger als in Deutschland. Strafen bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder Alkohol am Steuer können hart sein - hohe Geldbußen oder sogar Gefängnis drohen! Bei Anmietung von Wagen an Flughäfen: Autovermietungen sind verpflichtet, Touristen auf mögliche Gefahren hinzuweisen. Bestehen Sie daher auf Stadtplan und Broschüren zu Verhaltensweisen, die zu beachten sind. Ein internationaler Führerschein wird -in Verbindung mit dem unbedingt erforderlichen nationalen Führerschein- grundsätzlich empfohlen, in einigen US-Bundesstaaten ist er sogar Pflicht. Informationen über die Führerscheinregelungen der einzelnen US-Bundestaaten sind über den Linkwww.statelocalgov.netauf den Webseiten des jeweiligen Departments of Transportation verfügbar. Für Mietwagen besteht zumeist bis zu einer bestimmten Schadenssumme eine Haftpflicht-versicherung. Nicht versicherbar ist der in den USA mögliche "Strafschadensersatz" ("punitive damages"), der bei vorsätzlich verursachten Schäden fällig werden kann. Verurteilungen zu "Strafschadensersatz" können sehr hohe Geldbeträge erreichen. Diese Verurteilungen werden zwar in Deutschland nicht vollstreckt; in den USA sind jedoch Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen aus einem solchen Urteil - auch bei eventuellen zukünftigen USA-Aufenthalten - stets möglich.

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Weltreise Neuseeland - Fiji Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja, Visum erforderlich Personalausweis: Nein, für US-Reisen nicht zugelassen Vorläufiger Personalausweis: Nein, für US-Reisen nicht zugelassen Kinderreisepass: Ja, wenn der Kinderreisepass ein Foto enthält und vor dem 26.10.2006 ausgestellt und seitdem nicht verlängert oder – z.B. durch nachträgliches Einbringen eines Fotos – verändert wurde ist die Einreise visumsfrei möglich, ansonsten: Visum erforderlich Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, Visum erforderlich Anmerkungen: Das Reisedokument muss für die gesamte Aufenthaltsdauer (also bis mindestens einschließlich Tag der Ausreise aus den USA) gültig sein. Bitte beachten Sie die Ausführungen zum US-Visa Waiver Programm, zum Elektronischen System zur Reiseerlaubnis (ESTA) und zum USVisumverfahren. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum Faustregel:Zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms berechtigen alle maschinenlesbaren (bordeauxroten) deutschen Reisepässe. Bei einem vorläufigen (grünen) Reisepass benötigen Sie ein Visum.

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Weltreise Neuseeland - Fiji Kinderreisepässe berechtigen nur dann zur visumfreien Einreise, wenn sie ein Foto enthalten, vor dem 26.10.2006 ausgestellt und seitdem nicht verlängert oder verändert wurden. Bei einem seit dem 26.10.2006 ausgestellten, verlängerten oder veränderten Kinderreisepass benötigen Sie ein Visum. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der US-Botschaft http://germany.usembassy.gov/visa/vwp/ US Visa Waiver Programm Deutsche Staatsangehörige nehmen amVisa Waiver-Programm der USA teil und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie: im Besitz eines zur Teilnahme berechtigenden Reisedokuments (s.o.) sind, mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen, ein Rück- oder Weiterflugticket (welches - außer für Personen mit festem Wohnsitz in diesen Ländern - nicht in Kanada, Mexiko oder den Karibikinseln enden darf), gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können und im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sind („Electronic System for Travel Authorization“-ESTA-, siehe unten stehende Erläuterungen). Auch die Einreise auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko ist im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms möglich. Bei Einreise auf dem Landweg entfällt die Pflicht der Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie der elektronischen Einreiseerlaubnis (ESTA). Auch die Erfüllung der obigen Kriterien zur Teilnahme am „Visa Waiver“ Programm begründet keinen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der zuständige USGrenzbeamte. Wenn Sie aus einem anderen Grund in die USA reisen oder eine der o.

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Weltreise Neuseeland - Fiji g. Voraussetzungen nicht erfüllen, ist grundsätzlich ein Visum erforderlich – zum Beispiel wenn Sie: vorhaben, in den USA einer bezahlten oder unbezahlten Arbeit nachzugehen (auch Au Pair oder auch bei nur vorübergehend in den USA ausgeführten Tätigkeiten, z.B. Journalisten), den Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch einer Sprachschule), an einem Austauschprogramm teilnehmen, eine Forschungsarbeit durchführen, in den USA heiraten und dort anschließend wohnen wollen, nicht mit einem regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel einreisen (z. B. Segler, Piloten; gilt auch für Überseeterritorien) keine elektronische Einreiseerlaubnis erhalten haben (siehe unten stehende Erläuterungen). Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem zuständigen US-Generalkonsulat zu beantragen. Bei der visumfreien Einreise wird die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer vom US-Grenzbeamten individuell festgelegt. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung – wenn sich beispielsweise Ihre Ausreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert – ist nicht möglich! Falls Sie mit einem Visum eingereist sind, kann jedes Büro der Einreisebehörde USCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen! Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt ("admitted until xx-xx-xx". Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat - der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: '3-10' ist der 10. März, nicht der 3. Oktober!) Electronic System for Travel Authorization (ESTA) Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle Reisenden, die im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms (VWP) in die USA reisen, vor der beabsichtigten Einreise zwingend via Internet unter https://esta.cbp.dhs.gov eine elektronische Einreiseerlaubnis („Electronic System for Travel Authorization“-ESTA-) einholen. Die Beantragung über Dritte (z.B. Reisebüro) ist möglich. Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für

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Weltreise Neuseeland - Fiji beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen. Die ESTA-Beantragung ist seit dem 8. September 2010 gebührenpflichtig. Es werden 14 US-$ erhoben, die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte (MasterCard, VISA, American Express, Discover) im Internet. Alternativ kann die Bezahlung auch über Dritte (z.B. Reisebüro) erfolgen. Nur bei folgenden Sondersituationen muss auch vor Ablauf von zwei Jahren eine neue „Travel Authorization“ beantragt werden: Wechsel des Reisepasses Änderung des Namen Wechsel des Geschlechts Wenn sich Ihre Antwort auf eine der im ESTA-Antragsformular gestellten mit ja oder nein zu beantwortenden Fragen geändert hat (siehe hierzu die o. a. ESTA-Webseite) Die Webseite mit dem elektronischen Antragsformular ist in deutscher und 20 weiteren Sprachen verfügbar. In aller Regel erhält der Antragsteller innerhalb kurzer Zeit eine Antwort. Es wird empfohlen, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen. Im Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise zunächst nicht angetreten werden. Sie müssen sich in einem solchen Fall zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung wenden. Erst im Rahmen der Visumbeantragung werden Ihnen ggf. auch die Gründe für die Ablehnung der elektronischen Einreiseerlaubnis mitgeteilt. Auf keinen Fall sollte nach einer Visumablehnung eine Einreise nur mit einer ESTA-Genehmigung versucht werden. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist in solchen Fällen mit einer Zurückweisung des Reisenden an der US-Grenze zu rechnen. Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorliegen einer Einreiseerlaubnis nach diesem neuen elektronischen Verfahren (wie auch bei Vorliegen eines gültigen US-Einreisevisums) die abschließende Entscheidung über die Einreise weiterhin den US-Grenzbeamten vorbehalten bleibt. Hinweis zur korrekten Angabe der Seriennummer des deutschen

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Weltreise Neuseeland - Fiji Reisepasses beim elektronischen ESTA-Formular: Einzelne ESTA-Nutzer haben anstelle der Ziffer „0“ (Null) den Buchstaben „O“ angegeben. Dies kann zu Problemen bei der Einreise führen. Bitte beachten Sie, dass der Buchstabe „O“ für die Seriennummer der deutschen Reisepässe nicht verwendet wird. Bei Benutzung von Suchmaschinen im Internet werden als Suchergebnis für „ESTA“ meist zunächst Seiten kommerzieller Anbieter ausgeworfen, die auf den ersten Blick wie offizielle Regierungsseiten wirken und Informationen über ESTA oder die Einholung der ESTAGenehmigung kostenpflichtig anbieten. Es ist empfehlenswert, für einen Zugang zu ESTA den offiziellen Link der US-Regierung https://esta.cbp.dhs.gov direkt in das Internetbrowserfenster einzugeben. Umfassende englischsprachige Informationen zum ESTA-Verfahren erhalten Sie über den auf der ESTA-Startseite unten veröffentlichten link. Informationen über ESTA in deutscher Sprache erhalten Sie auf der Webseite der US-Botschaft in Berlin unter german.germany.usembassy.gov und german.germany.usembassy.gov/visa Weitere Hinweise Ausführliche grundsätzliche Hinweise zu den US-Einreisebestimmungen und zum Visumverfahren finden Sie auf der Website der US-Botschaft Berlin: german.germany.usembassy.gov/visa/ Sollten bei Ihrer Einreise in die USA Probleme aufgetreten sein, können Sie sich nach Ihrer Rückkehr an dasDepartment of Homeland Security wenden. Das DHS hat ein„Traveler Redress Inquiry Program (DHS TRIP)“unterwww.dhs.gov/tripeingerichtet, welches die zentrale

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Weltreise Neuseeland - Fiji Anlaufstelle für Fragen und Anträge auf Abhilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Einreisen in die USA ist. Nutzer von TRIP müssen ein Online-Formular ausfüllen und dort Angaben zur Person und Art der negativen Reiseerfahrung machen, wegen der sie Abhilfe oder Auskunft erbitten. Deutsche Staatsangehörige, die in Irak, Iran, Kuba, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien, aber auch in anderen Ländern wie Afghanistan oder Pakistan wohnen oder dort geboren sind, müssen bei der Einreise in die USA mit verstärkten Kontrollen und mit einer längeren Bearbeitungszeit für U.S. Visa rechnen. Weitere Informationen finden Sie unterwww.ice.gov Grundsätzlich wird Reisenden empfohlen, den Reisepass bzw. eine Kopie des Reisepasses, aus dem der legale Aufenthalt in den USA hervorgeht (Einreisestempel, ggf. Visum), ständig mit sich zu führen. In einigen Staaten, wie beispielsweise Lousiana, ist dies Pflicht. Alle weitergehenden Fragen über Ihre Einreise in die USA sollten Sie rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen amerikanischen Auslandsvertretung klären. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften Hinweise zu den aktuellen Zollvorschriften finden Sie unter www.cbp.gov Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zollswww.zoll.deeinsehen oder telefonisch erfragen.

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Weltreise Neuseeland - Fiji Besondere strafrechtliche Vorschriften Sollten Sie wegen des Verdachts einer Straftat in Polizeigewahrsam genommen werden, müssen Sie mit einem Verfahren rechnen, das sich in manchen Punkten erheblich von dem in Deutschland unterscheidet. Strafverfolgungsmaßnahmen und Strafmaß des US-amerikanischen Rechtssystems sind zum Teil erheblich härter als in der Bundesrepublik Deutschland. Im Falle einer Verhaftung haben Sie gem. Art. 36 der Wiener Konsularrechtskonvention das Recht zu verlangen, dass die zuständige deutsche Auslandsvertretung informiert wird. Hierauf sollten Sie bestehen. Die deutschen Auslandsvertretungen können Sie dann konsularisch betreuen (Exekutive Befugnisse gegenüber amerikanischen Stellen haben sie aber nicht, können also beispielsweise nicht Ihre Freilassung anordnen. Sie können auch nicht Ihre Verteidigung übernehmen, Sie jedoch erforderlichenfalls zum Beispiel dabei unterstützen, einen geeigneten Rechtsanwalt zu finden). Auf folgende Punkte wird besonders hingewiesen: Rauschmittel Schon der Besitz geringster Mengen von Rauschmitteln, auch wenn es sich um Mittel oder Mengen handelt, deren Besitz in Deutschland eventuell nicht strafrechtlich verfolgt wird, zieht ausnahmslos eine lebenslange Einreisesperre nach sich und kann zu langjährigen Haftstrafen führen. Hinzu kommen sehr hohe Zollforderungen, schnell über Hunderttausende US-D. Bereits bei der Einreise in die USA (auch wenn es sich "nur" um einen Transit handelt, also ein Umsteigen auf dem Flughafen) werden strenge Kontrollen durchgeführt. Unerlaubte Aufenthaltsverlängerung und Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis Nehmen Sie keine Arbeit an, um sich ein Reisetaschengeld zu verdienen, es sei denn, Sie haben eine Arbeitserlaubnis. Illegale Arbeitsaufnahme kann zu Gefängnisstrafen und Ausweisung führen. Bleiben Sie nicht länger in den USA, als es Ihre in Ihren Pass geheftete Einreisekarte erlaubt.

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Weltreise Neuseeland - Fiji Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit ist fast überall verboten. Schon das sichtbare Tragen alkoholischer Getränke ist normalerweise strafbar. Dies gilt auch für Nationalparks o. ä. Alkohol darf nicht an unter 21jährige abgegeben werden. Eventuell müssen Sie per Ausweis beweisen, dass Sie schon 21 Jahre alt sind. Rauchverbote werden in den USA häufiger verhängt als bei uns in Deutschland. Es wird empfohlen, die Rauchverbote unbedingt einzuhalten, da auch hier Ordnungsstrafen drohen können. Nacktbaden Auch wenn die Gesetze in den einzelnen Bundesstaaten, die Nacktheit generell als "indecent exposure" unter Strafe stellen, rar geworden sind, sollte unbedingt beachtet werden, dass Nacktbaden und selbst das Umziehen am Strand als Erregung öffentlichen Ärgernisses aufgefasst werden und daher zu Unannehmlichkeiten führen kann. Nur an einigen wenigen Stränden ist Nacktbaden zulässig oder wird zumindest geduldet. An allen anderen Stränden sollte Nacktbaden - am besten auch von Kleinkindern - unterlassen werden. Gleiches gilt für das Baden "oben ohne" - nicht nur von erwachsenen Frauen, sondern auch von kleinen Mädchen. Kinderpornographie und -missbrauch Kinderpornographie und –missbrauch werden in den USA strengstens verfolgt und geahndet. Schon möglicherweise geringe Verdachtsmomente werden von einer wachsamen Bevölkerung an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Insofern sollte das Fotografieren nicht vollständig bekleideter Kinder (auch der eigenen z.B. im Garten oder in der Badewanne) unterlassen werden! Die Grenzen zwischen harmlosen Familienfotos und strafbaren "sexuell suggestiven" Fotos verlaufen in den Augen der Ermittlungsbeamten fließend. Eine Anzeige (durch Nachbarn oder ein mit der Filmentwicklung beauftragtes Fotogeschäft) kann langwierige Ermittlungsverfahren, im schlimmsten Fall sogar Gefängnisstrafen nach sich ziehen.

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Weltreise Neuseeland - Fiji Sexuelle Handlungen an Minderjährigen Sexuelle Handlungen an Minderjährigen – auch in gegenseitigem Einvernehmen – werden in vielen Fällen mit langer Haft bestraft. Je nach Bundesstaat variiert die Altersgrenze, unterhalb derer keine wirksame Einwilligung in sexuelle Handlungen erklärt werden kann. Dies kann dazu führen, dass beispielsweise ein 18-Jähriger mit 17-jähriger Freundin oder ein 16-Jähriger mit 15-jähriger Freundin als Sexualstraftäter verurteilt wird. Öffentliches Stillen Das Stillen von Babys in der Öffentlichkeit wird zwar mittlerweile in wohl allen Bundesstaaten von den "indecent exposure"-Strafvorschriften ausgenommen, sollte wie das Nacktbaden am besten jedoch zumindest in Restaurants und Bars bzw. in weniger "liberalen" Gegenden unterlassen werden. Verletzung der Aufsichtspflicht In den USA kann das Unbeaufsichtigtlassen von Kindern bestimmter Altersstufen strafbar sein und geahndet werden. Dies sollten auch Touristen, die ihre Kinder etwa nur kurz im Hotel oder im Auto zurücklassen wollen, unbedingt beachten. Zwar setzen nur wenige Bundesstaaten diesbezüglich feste Altersgrenzen fest (z.B. Maryland, wo das Alleinlassen von Kindern unter 8 Jahren unter Strafe gestellt ist; oder Illinois, wo Kinder unter 14 Jahren nicht für "unangemessen lange" Zeit allein gelassen werden dürfen). In allen anderen Staaten kommen meist lokale Richtlinien zur Anwendung, bei denen das Mindestalter unbeaufsichtigter Kinder generell zwischen 12-13 Jahren schwankt, und es auch auf die Dauer des Alleinseins ankommt. Grundsätzlich gilt daher, dass Kinder unter 8 Jahren nie, Kinder unter 12 oder 13 Jahren nur kürzeste Zeit unbeaufsichtigt gelassen werden sollten. Prostitution In vielen Bundesstaaten der USA ist es strafbar, mit Prostituierten geschlechtlich zu verkehren. Schon das Ansprechen einer Prostituierten kann strafbar sein.

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Weltreise Neuseeland - Fiji Stalking In den USA ist das wiederholte Verfolgen oder die wiederholte Belästigung einer anderen Person, "Stalking" genannt, strafbar. ... und zu guter Letzt Sollten Sie einen Strafzettel ("Ticket") für falsches Parken, überhöhte Geschwindigkeit oder Ähnliches erhalten haben: Bitte zahlen Sie! In Einzelfällen kann es sonst bei künftigen Einreisen oder Aufenthalten Unannehmlichkeiten geben.. Für Auskünfte sind die US-Behörden zuständig. Wenden Sie sich direkt an die Stelle, die das Ticket ausgestellt hat. Dies gilt auch dann, wenn Sie die USA verlassen haben, ohne zu zahlen. Die deutschen Auslandsvertretungen in den USA haben keine Möglichkeit, in diesen Fällen behilflich zu sein. Amerikanische Polizisten erwarten, dass Autofahrer, die sie zum Anhalten auffordern, im Fahrzeug sitzen bleiben, das Fenster herabrollen und beide Hände sichtbar auf das Lenkrad legen. Aussteigen o. ä. empfinden sie als Bedrohung und reagieren gegebenenfalls mit Selbstverteidigungsmaßnahmen.

Medizinische Hinweise Impfschutz Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des RobertKoch-Instituteswww.rki.defür Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B. Bei Langzeitaufenthalten Impfauflagen für die Anmeldung an Schulen, Kindergärten, Universitäten beachten (ggf. vor Einreise erfragen!) Das komplette deutsche Standardimpfprogramm des Robert-KochInstitutes einschließlich der Meningokokken-Impfung muss im Zweifel nachgewiesen werden und sollte deshalb vor Ausreise komplettiert werden.

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Kontakt Reisecenter Bur

Rathausstraße 1 D-66271 Kleinblittersdorf

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Weltreise Neuseeland - Fiji Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten. West-Nil-Fieber (West Nile Virus) ist eine Viruserkrankung, die seit 1999 auch verstärkt in den USA auftritt. Von Gebieten an der Ostküste hat sich das West Nile Virus über weite Regionen bis nach Kalifornien an die Westküste der USA ausgebreitet. Die Wahrscheinlichkeit, sich in den USA mit dem West Nile Virus zu infizieren ist gering. Die Übertragung erfolgt durch infizierte Mücken. Für den Aufenthalt im Freien wird die Anwendung von Mückenschutz empfohlen (langärmelige Kleidung und mückenabwehrende Hautmittel). Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet nicht statt. Hantavirus Die insgesamt seltene Erkrankung kann landesweit (aktueller Schwerpunkt im Yosemite Nationalpark) durchschnittlich 2-4 Wochen nach Aufnahme von mit Hantaviren kontaminierten Sekreten infizierter Nagetiere über die Atemwege bzw. den Magen-Darm-Kanal zu grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen führen. In seltenen Fällen können tödliche Komplikationen der Nieren oder des Herz-Lungensystems entstehen (hämorrhagisches Fieber mit renalem Syndrom,HFRSoder kardio-pulmonales Syndrom,HPSbzw.HCPS). Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet nur in extrem seltenen Fällen statt. Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht. Weitere tagesaktuelle Informationen, Karten und Gesundheitshinweise, nicht nur zu diesen Erkrankungen, finden Reisende auch auf der Internetseite der amerikanischen Gesundheitsbehörde CDC (Center for Disease Control) unterwww.cdc.gov In den USA sind die ärztliche und apparative Versorgung sowie Hygiene, Medikamentenversorgung etc. i.d.R. kein Problem. Der Reisende sollte aber die großen Entfernungen nicht unterschätzen, die evtl. bis zum nächsten Krankenhaus zu überwinden sind. Behandlungen sind teuer und erfolgen gegen Vorkasse oder jedenfalls direkte Bezahlung. Eine Krankenversicherung unter Einschluss der USA ist dringend empfohlen ebenso wie eine belastbare Kreditkarte. Häufig ist

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Weltreise Neuseeland - Fiji es günstiger (wenn medizinisch möglich) nach Deutschland zurückzufliegen und sich hier behandeln zu lassen. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer

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Weltreise Neuseeland - Fiji nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen AuslandsKrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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