Verfassungsgebung jenseits der Konstituante

Verfassungsgebung jenseits der Konstituante Solidarność und die politische Mobilisierung in Polen 1993-1997 Maik Herold und Solongo Wandan 1 Verfass...
Author: Daniel Kraus
1 downloads 0 Views 398KB Size
Verfassungsgebung jenseits der Konstituante Solidarność und die politische Mobilisierung in Polen 1993-1997 Maik Herold und Solongo Wandan

1

Verfassungsgebung und politischer Prozess in Polen

Die polnische Verfassungsgebung zwischen 1989 und 1997 widersprach fast allen Annahmen und Empfehlungen der klassischen Theoriebildung. Heißt es, ein Verfassungsgebungsprozess könne verfeindete politische Lager an den Verhandlungstisch bringen und im Idealfall aussöhnen, wurde er im polnischen Fall zu einer Chiffre für parteipolitische Auseinandersetzungen und politisch-kulturelle Deutungskämpfe. Warnen Experten, Verfassungen seien möglichst zügig nach dem politischen Wandel zu verabschieden, um das berühmte ‚window of opportunity‘, die Gunst der Stunde, zu nutzen, so dauerte der Prozess in Polen acht lange Jahre. Und heißt es, das Schreiben der Verfassung müsse so klar wie möglich vom alltäglichen politischen Prozess getrennt werden, war Polens Verfassungsgebung stark von dem Rhythmus wechselnder parlamentarischer Mehrheiten beeinflusst und bisweilen getrieben.1 In der politikwissenschaft lichen Diskussion werden diese Besonderheiten häufig in einen Zusammenhang gebracht. So sei „die Chance, dass die Autoren der neuen Konstitution vom Druck des politischen Alltags tatsächlich verschont bleiben“ umso größer, je kürzer ein Verfassungsgebungsprozess dauere. Eine Verfassung sollte aus diesem Grund „von einer möglichst kleinen Gruppe erfahrener Politiker kreiert werden […], die während ihrer Arbeit nicht in der Pflicht stehen dürften, politische Entscheidungen von kurzfristiger Wirkung treffen zu müssen“ (Maćków 1998, S. 25; vgl. bereits Spiro 1959). Im ‚Löwenkäfig der Tagespolitik‘ können abstrakte Fragen über weitreichende verfassungsrechtliche Weichenstellungen, die eine politische Ordnung auf Dauer stellen sollen, eben nur schwer mit dem nötigen Abstand entschieden werden. Statt langfristige Erwägungen und eine

1

Zur These einer befriedenden Wirkung von Verfassungsgebungen: vgl. Ghai 2005, 2006. Zur integrativen Wirkung von Verfassungsdiskursen als gesellschaft liche Selbstverständigungsdiskurse: vgl. Vorländer 1999, 2002. Zum ausgeprägten und vieldimensionalen Konfliktcharakter des polnischen Verfassungsgebungsprozesses: vgl. Brier 2004; Herold 2013; Spiewak 1997; Zubrzycki 2001. Zur These einer notwendigen institutionellen und personellen Trennung von Verfassungsgebung und regulärer Politik: vgl. Elster 2000, 2006.

A. Brodocz et al. (Hrsg.), Die Verfassung des Politischen, DOI 10.1007/978-3-658-04784-9_16, © Springer Fachmedien Wiesbaden 2014

272

Maik Herold und Solongo Wandan

Orientierung auf das ‚Gemeinwohl‘, seien hier vor allem kurze Zeithorizonte – die nächsten Wahlen oder parlamentarischen Abstimmungen – die bestimmenden Orientierungspunkte. Eine neue Verfassung sei daher „am ehesten in revolutionären oder quasirevolutionären Situationen durchzusetzen“ (Osiatynski 1997, S. 66; Ziemer 1998, S. 62).2 Auch im Falle Polens schien sich das bald zu bestätigen. Dass es hier unmittelbar nach Beginn des politischen Umbruchs im Frühjahr 1989 nicht gelungen ist, eine neue Verfassung zu verabschieden, wird in der Regel mit Verweis auf die politischen Rahmenbedingungen erklärt. Einerseits hatte der im Frühjahr 1989 am ‚Runden Tisch‘ ausgehandelte Kompromiss sowie der überwältigende Sieg der Solidarność-Kandidaten bei den ersten, teilweise freien Parlamentswahlen vom 4. und 18. Juni 1989 eine komplizierte machtpolitische Pattsituation zwischen kommunistischen und oppositionellen Kräften geschaffen. Andererseits führten die unmittelbaren ökonomischen und sozialen Folgen der ab Sommer 1989 eingeleiteten marktwirtschaftlichen ‚Schocktherapie‘ dazu, dass die ehemalige oppositionelle Sammlungsbewegung ‚Solidarność‘ bald in zahlreiche Gruppierungen zerfiel (vgl. Sonntag und Wielgohs 2009; Kubik und Linch 2006; Grabowski 1996; Gortat 1993; Heyns und Bialecki 1991). In der Folgezeit, so die häufig vorgebrachte These, führte vor allem die permanente Vermischung von konstitutionellen und tagespolitischen Fragen dazu, dass die Legitimität der verfassungsgebenden Gremien und Akteure immer wieder infrage gestellt und damit die Verfassungsgebung nachhaltig verzögert wurde (vgl. Osiatyński 1991, 1994, 2000, 2001). Nachdem schließlich klar wurde, dass die eigentlich für den 3. Mai 1991 vorgesehene, als symbolische Gründung der neuen Republik angedachte Verabschiedung einer neuen Konstitution nicht zu einem zügigen Ergebnis geführt werden konnte, sah es tatsächlich so aus, als habe das Land seine ‚Chance‘ auf eine erfolgreiche Verfassungsgebung verpasst.3 Die aus den anschließenden Parlamentswahlen vom 27. Oktober 1991 hervorgegangene starke Fragmentierung des ersten, vollständig frei gewählten Sejm wurde in der Folgezeit ebenso zum nationalen und internationalen Symbol für die Schwäche der jungen polnischen Demokratie, wie dessen augenscheinliche Unfähigkeit, sich auf einen Verfassungsentwurf zu einigen (vgl. Kurczewski 1999, S. 169; Maćków 1993).4 2 3

4

Auch deshalb scheint unter modernen Bedingungen „der Akt der Gründung“ einer politischen Ordnung „identisch mit dem Erlassen einer Verfassung“ (Arendt 1974, S. 160). Am 3. Mai 1991 wurde das 200-jährige Jubiläum der ersten polnischen Verfassung von 1791 gefeiert. Diese Verfassung der sogenannten Polnisch-Litauischen Adelsrepublik (Rzeczpospolita Obojga Narodów) war genau vier Monate vor der französischen Verfassung vom 3. September 1791 verabschiedet worden und gilt somit als ‚die erste geschriebene Verfassungsurkunde Europas‘ (vgl. Ajnenkiel 2001; Reinalter und Leisching 1997; Jaworski und Hübner 1993). Zur These der ‚verpassten Chance‘ in Bezug auf die nicht erreichte schnelle Verfassungsgebung in Polen nach 1989 vgl. Spiewak 1997, S. 89; Letowska 1997, S. 77. Zu den politischen Hintergründen und Folgen der Parlamentswahlen von 1989 und 1991: vgl. Maćków 1989 und 1992. Zu den zahlreichen Verfassungsentwürfen, die trotz des vorläufigen Scheiterns der Verfassungsgebung zwischen 1989 und 1991 von den Verfassungsausschüssen der beiden Parlamentskammern Sejm und Senat sowie von einzelnen Parteien und Expertengruppen erarbeitet wurden: vgl. Kallas 1992. Den Zusammenhang zwischen dem Gelingen der Verfassungsgebung und dem Ansehen Polens in der Welt hat auch Tadeusz Mazowiecki immer wieder betont: „Wiele jest powodów, dla

Verfassungsgebung jenseits der Konstituante

273

Doch lässt sich dieser Zusammenhang in seiner Eindimensionalität verallgemeinern? Was sind weitere Konsequenzen einer, in zeitgenössischen Kontexten durchaus üblichen Vermischung von Verfassungsgebung und demokratisch geprägtem politischen Prozess? Diese Frage soll im Folgenden am Beispiel der polnischen Verfassungsgebung nach 1991 aufgegriffen werden. Insbesondere in seiner letzten Phase ab 1993 war ihr Verlauf geprägt vom konflikthaften Gegeneinander zweier politischer Lager: der linksliberalen ‚Verfassungskoalition‘ auf der einen Seite sowie ihren konservativ-nationalistischen, zum Teil außerparlamentarisch organisierten Gegnern auf der anderen Seite.5 Diese Opposition lehnte die Arbeit des Verfassungsausschusses der Nationalversammlung bereits aus grundsätzlichen Erwägungen ab, legte dem Parlament stattdessen einen eigenen Verfassungsentwurf – den sogenannten ‚Bürgerentwurf‘ (Obywatelski Projekt Konstytucji Solidarnośći) – vor und konnte bis 1997 zahlreiche politische Zugeständnisse erzwingen (2). Ihr Erfolg, so die These, kann als gelungener Versuch der Mobilisierung eines alternativen Verfassungssubjekts interpretiert werden (3) – eine Mobilisierung, die nicht zuletzt deshalb erfolgreich war, weil es den Unterstützern des ‚Bürgerentwurfes‘ gelang, einen großen Teil der Bevölkerung emotional anzusprechen (4). Gerade in zeitgenössischen Fällen demokratischer Neugründungen stehen Verfassungsgebung und Tagespolitik daher in einem viel komplexeren Spannungs- und Abhängigkeitsverhältnis, als dies gemeinhin unterstellt wird (5).

2

Solidarność und der ‚Bürgerentwurf‘

Bereits die organisatorischen Rahmenbedingungen legten im Falle Polens eine ausgeprägte Vermischung von Tagespolitik und Verfassungsgebung nahe. So wurde die Verfassung nicht in einem separaten Forum, einer constituent convention, sondern in speziellen Ausschüssen der einzelnen Parlamentskammern von Sejm und Senat sowie später im Verfassungsausschuss der Nationalversammlung erarbeitet (für eine Diskussion vgl. Arato 2012). Während dieser Zeit sorgten zwei Kommunalwahlen, drei nationale Parlamentswahlen und zwei Präsidentschaftswahlen dafür, dass die Arbeiten zwischen 1989 und 1997 regelmäßig unterbrochen wurden. Die Folge war, dass sich die – für Fälle demokratischer Transformationsgesellschaften typisch – hohe Volatilität der Wahlergebnisse auch auf den

5

których potrzebujemy konstytucji i potrzebujemy jej teraz. […] To jest kwestia obrazu Polski. Kwestia obrazu Polski w czasie, kiedy podejmujemy niezwykle ważne dla jej suwerenności, dla jej bezpieczeństwa i dla jej rozwoju cywilizacyjnego starania” (Tadeusz Mazowieki: Rede vor der Nationalversammlung am 24.02.1997, in: Sejm Rzeczypospolitej Polskiej 1997). Die sogenannte „Verfassungskoalition“ bestand aus den beiden Regierungsparteien (der sozialdemokratischen SLD und der Bauernpartei PSL) sowie der oppositionellen Arbeiterunion (UP) und der linksliberalen Freiheitsunion (UW). Das Lager der Kritiker umfasste unterschiedliche nationalliberale, konservative und rechtsnationalistische Gruppierungen sowie das 1996 gegründete Wahlbündnis der „Wahlaktion Solidarność“ (Akcja Wyborcza Solidarność – kurz: AWS) (vgl. analog Herold 2013, S. 480f.).

André Brodocz • Dietrich Herrmann Rainer Schmidt • Daniel Schulz Julia Schulze Wessel (Hrsg.)

Die Verfassung des Politischen Festschrift für Hans Vorländer

Herausgeber André Brodocz Universität Erfurt, Deutschland

Daniel Schulz TU Dresden, Deutschland

Dietrich Herrmann TU Dresden, Deutschland

Julia Schulze Wessel TU Dresden, Deutschland

Rainer Schmidt Universität São Paulo, Brasilien

Gefördert mit Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft im Rahmen des Sonderforschungsbereichs 804 „Transzendenz und Gemeinsinn“ an der TU Dresden.

ISBN 978-3-658-04783-2 DOI 10.1007/978-3-658-04784-9

ISBN 978-3-658-04784-9 (eBook)

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. Springer VS © Springer Fachmedien Wiesbaden 2014 Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlags. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften. Gedruckt auf säurefreiem und chlorfrei gebleichtem Papier Springer VS ist eine Marke von Springer DE. Springer DE ist Teil der Fachverlagsgruppe Springer Science+Business Media. www.springer-vs.de

Inhalt

Die Grundlegung politischer Ordnung. Ein Streifzug durch Hans Vorländers Forschungsfelder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 André Brodocz / Dietrich Herrmann / Rainer Schmidt / Daniel Schulz / Julia Schulze Wessel

1 Die historische Verfassung des Politischen Formale Verfahren als Steuerungsmechanismen mittelalterlicher Orden. Aufriss eines Forschungsfeldes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Gert Melville Transzendenz ohne Gemeinsinn? Ein religiöser „Übererfüller“ im 17. Jahrhundert . . . . . 45 Gerd Schwerhoff Entscheidung durch das Los. Vom praktischen Umgang mit Unverfügbarkeit in der Frühen Neuzeit . . . . . . . . . . . . . . . 63 Barbara Stollberg-Rilinger Mythische Opfer und reale Tote. Strawinskys „Le Sacre du Printemps“ und der Erste Weltkrieg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Herfried Münkler

2 Die Verfassung der Demokratie Was hält die demokratische Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland zusammen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 Thomas de Maizière Die repräsentative Funktion des Körpers in der Demokratie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 Paula Diehl

6

Inhalt

Zwischen Wut und Resignation. Politische Apathie, negativer Aktivismus und technokratischer Diskurs . . . . . . . . . . . . . 133 Alessandro Pinzani Zur demokratischen Ökonomie politischer Empörung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157 Günter Frankenberg Zur Politik der Transformativen Wissenschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175 Peter Strohschneider

3 Die Macht der Verfassung Verfassung und Patriotismus? Ein ‚Text-Symbol‘ für die neugewonnene deutsche Demokratie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 195 Karl-Siegbert Rehberg Der juristische Wert einer Weltverfassung. Nur ein Glasperlenspiel oder Triebkraft eines Wandlungsprozesses? Zur Bedeutung des Weltbildes für das Recht . . . 219 Ulrich Fastenrath Deutungsmacht als Machtschranke. Gewaltenkontrolle zwischen Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235 Steven Schäller Kleingeschriebene Konstitutionalismen. Über den Perspektivenwechsel hinter dem Bedeutungswandel des Konstitutionalismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 249 Oliviero Angeli Vom KPD-Verbotsurteil bis nach Lissabon. Vorüberlegungen zur Demokratietheorie des Bundesverfassungsgerichts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 259 Christian Wöhst Verfassungsgebung jenseits der Konstituante. Solidarność und die politische Mobilisierung in Polen 1993-1997 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271 Maik Herold und Solongo Wandan „Welche Tradition setzen wir fort, und welche Tradition verwerfen wir?“ Vergangenheit als Geltungsressource im Verfassungsgebungsprozess der SBZ 1947-1949 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 287 Johannes Schulz

Inhalt

7

4 Die Verfassung der politischen Theorie Hegels Begriff der Macht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 303 Gerhard Göhler Macht Macht dumm? Über Odysseische Klugheit, Kantische Politik, Sokratische Dialogik und Nietzsches Herrenmoral . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 319 Georg Kohler Zeit für einen Paradigmenwechsel in der politischen Theorie? Der Ansatz der Neuen visuellen Hermeneutik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 331 Gary S. Schaal und Roxana Kath Grundsätzliches oder Selbstverständliches zum Politischen Realismus . . . . . . . . . . . . . . . 351 Pier Paolo Portinaro Weltanschaulicher Pluralismus und politische Gerechtigkeit – eine Alternative? Ein Rückblick auf und mit John Rawls . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363 Enno Rudolph Theorie und Methodenprobleme einer interzivilisatorisch vergleichenden Theorie . . . . 371 Jürgen Gebhardt

Verzeichnis der Autorinnen und Autoren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 389