Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.v

Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. Zulassung als Anwärter für die Laufbahn der Offiziere der Reserve des Truppendienstes – Heer auß...
Author: Elke Schreiber
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Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. Zulassung als Anwärter für die Laufbahn der Offiziere der Reserve des Truppendienstes – Heer außerhalb des aktiven Wehrdienstes (a.d.W.) (gem. § 43 Abs. 2 und 3 Soldatenlaufbahnverordnung)

(Grundsätze)

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, nach der Ableistung der Wehrpflicht, die Laufbahn zu wechseln und mit entsprechender Ausbildung Offizier der Reserve zu werden. Wesentliche Voraussetzung dafür ist seitens der Bundeswehr, dass auch ein entsprechender Bedarf besteht. Ziel der Ausbildung zum Reserveoffizier ist die Befähigung, eine Teileinheit truppendienstlich zu führen und die militärischen Aufgaben auf dieser Ebene wahrzunehmen. An den Reserveoffizier werden die gleichen Anforderungen gestellt wie an Zeit- und Berufsoffiziere gleicher Verwendung und Verantwortungsebene. Die Eignung zum Reserveoffizier zeigt sich vor allem durch: • ausgeprägte Einsatz- und Verantwortungsbereitschaft, • Eignung zur Menschenführung und Fähigkeit zur Teamarbeit, • Selbständigkeit und Vorbildfunktion besonders in schwierigen Lagen, • Planungs- und Organisationsvermögen sowie betriebswirtschaftliches Handeln, • weit über dem Durchschnitt liegende Leistungen, • hohe physische und psychische Belastbarkeit und sportliche Leistungsfähigkeit, • ausgeprägte leistungsorientierte Lernbereitschaft und –fähigkeit. Darüber hinaus wird auch erwartet, dass der Reserveoffizier nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst bereit ist, Wehrübungen zu leisten. 1.

Bildungsstand - Zulassungsvoraussetzungen

Als Anwärter(in) für die Laufbahn der Offiziere der Reserve des Truppendienstes (ROA) kann, sofern das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet ist, bei Bedarf und Eignung zugelassen werden, wer •

Grundwehrdienst oder freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst leistet oder bis zu einer Dauer von 24 Monaten in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit berufen ist,



Grundwehrdienst, freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst oder auf Grund freiwilliger Verpflichtung Wehrdienst als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit geleistet hat,



das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, der fachgebundenen Hochschulreife, der Fachhochschulreife oder einen jeweils als gleichwertig anerkannten Bildungsstand oder das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss einer Realschule oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt und eine Berufsausbildung, alternativ eine Unteroffizierausbildung mit der Beförderung zum Unteroffizier mit Erfolg abgeschlossen hat oder den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben hat und



an einer Auswahl ihrer/seiner Teilstreitkraft mit Erfolg teilgenommen hat.

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Bei besonderem Bedarf ist die Zulassung als ROA bis zum vollendeten 35. Lebensjahr – in Einzelfällen mit Ausnahmegenehmigung auch darüber hinaus, jedoch nur innerhalb der Wehrpflichtgrenzen - möglich. Neben diesen bildungsmäßigen Voraussetzungen muss auch ein Nachweis über die körperliche Eignung (gesundheitliche Eignung und sportliche Leistungsfähigkeit, d.h. bestätigte Leistungen des Deutschen Sportabzeichens) vorgelegt werden. Der weitere Ausbildung zum Offizier der Reserve richtet sich nach der beigefügten Anlage und ist als Anhalt zu betrachten. Es ist nur die für Sie zuständige Anlage beigefügt: - Anlage 1: Ausbildungsgang Mannschaften - Anlage 2: Ausbildungsgag Unteroffiziere o.P. - Anlage 3: Ausbildungsgang Unteroffizier m.P. Der genaue Ausbildungsgang wird durch das PersABw festgelegt. 2. Für Interessenten an der Laufbahn im Heer gilt: Die Bewerbung auf Zulassung als ROA (a.d.W.): • kann außerhalb des aktiven Dienstes, z.B. während einer Wehrübung beim jeweiligen Disziplinarvorgesetzten des Mob-Truppenteils bzw. des Übungstruppenteils oder bei der kalenderführenden Dienststelle, • kann beim zuständigen Kreiswehrersatzamt oder • auch direkt beim Personalamt der Bundeswehr (PersABw) erfolgen. Ein entsprechender Antrag ist schriftlich (formlos) zu stellen. Sind Sie beordert, informieren Sie bitte Ihren MobTrT über Ihren Antrag auf Zulassung zur Laufbahn des Reserveoffiziers. Nach Eingang der Bewerbung beim PersABw erhalten Sie eine ausführliche und aktuelle Information sowie nach seiner erforderlichen Rückäußerung den Vorschlag für seinen individuellen Ausbildungsgang. Dieser erstreckt sich in der Regel für Bewerber aus der Laufbahngruppe der Mannschaften über mehrere Jahre. Die Bewerbung auf Zulassung muss deshalb so frühzeitig wie möglich erfolgen, damit bei der langen Ausbildungsdauer die für eine Zulassung vorgeschriebene Altersgrenze „vor Vollendung des 30. Lebensjahres“ eingehalten werden kann. Die Nichteinhaltung dieser Vorgaben kann in der Regel zur Ablehnung führen. 3. Unterstützung bei Bewerbung Informationen zur Auswahl, Ausbildung und Verwendung als Reserveoffizier erhalten Ungediente und Angehörige der Reserve auch bei der Wehrdienstberatung der Bundeswehr. Sie ist über die Hotline: 0180 – 29 29 29 00 (6ct./Anruf) erreichbar. Sie können sich auch an den Offizier / Feldwebel für Reservisten bei dem für Sie zuständigen Verteidigungsbezirkskommando (VBK) mit der Bitte um Unterstützung Ihres Anliegens wenden. Dort wird man Ihnen zugleich weitere Einzelheiten über das Zulassungsverfahren zum Reserveoffizier mitteilen können. 4. Entscheidung über die Zulassung Eine Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere der Reserve des Truppendienstes kann nur im Einzelfall aufgrund aller vorliegenden Erkenntnisse, d.h. erst nach Vorliegen einer schriftlichen Bewerbung, durch das zuständige Personalamt der Bundeswehr (PersABw), Kölner Str. 262, Mudra - Kaserne in 51149 Köln getroffen werden.

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Es wird empfohlen, Ihrem Antrag folgende Informationen hinzuzufügen: -

Welche Ausbildung, welche Verwendungen haben Sie während Ihrer aktiven Dienstzeit bei der Bundeswehr absolviert; haben Sie möglicherweise auch als Reservist weitere Ausbildung genossen? Ihr zuständiges Kreiswehrersatzamt, Ihre PK, evtl. vorhandener Mob-Truppenteil? Welche zivile Ausbildung, welchen Schulabschluss haben Sie? Welche Vorstellungen haben Sie bezüglich einer möglichen Verwendung als Reservist, gibt es örtliche Vorstellungen?

Diese Angaben können auch in Form eines tabellarischen Lebenslaufes erfolgen. Überschreitet die Anzahl der geeigneten Bewerber den Bedarf, werden Reihenfolgen gebildet. Wird ein Antrag auf Zulassung zum Reserveoffizier abgelehnt, werden Sie schriftlich durch das PersABw informiert.

__________________________________________________________________ Bearbeitungsstand: 01.06.04

4 Anlage 1 – Ausbildungsgang für Mannschaften

Vorgesehener Ausbildungsgang für Mannschaften Nach den derzeit geltenden Ausbildungsrichtlinien müssen Sie hierzu folgenden Ausbildungsgang durchlaufen: 1. Einzelwehrübung (12 Tage) beim Üungstruppenteil/Betreuungstruppenteil (ÜbTrT/BetrTrT) Verwendung als Ausbilder / Hilfsausbilder in der Allgemeinen Grundausbildung (Führungspraktikum) dabei: Feststellung der Eignung zur angestrebten Reserveoffizierlaufbahn; 1. Der ÜbTrT/BetrTrT hat nach Abschluss im Zusammenwirken mit Ihnen eine Bewerberakte zu erstellen. 2. Nach Abschluss dieser Wehrübung und nach Auswertung der Bewerberakte wird über die Zulassung oder Abklehnung sowie evtl. Teilnahme an der weiterführenden Ausbildung durch das PersABw entschieden. 2. Einzelwehrübung (12 Tage) an einer Truppenschule des Heeres Teilnahme am Lehrgang „Reserveoffizierlehrgang Teil 1“ Hinweis: Bei Dienstantritt zu dieser Wehrübung ist die Zulassung als Anwärter für die Laufbahn der Offiziere der Reserve des Truppendienstes beabsichtigt. 3. Einzelwehrübung (12 Tage) beim ÜbTrT/BetrTrT Vertiefen der erworbenen Kenntnisse vom Reserveoffizierlehrgang Teil 1 Hinweis: Nach erfolgreichem Abschluß der Einzelwehrübung ist die Beförderung zum Fahnenjunker vorgesehen. 4. Einzelwehrübung (12 Tage) an einer Truppenschule des Heeres Teilnahme am Lehrgang „Reserveoffizierlehrgang Teil 2“ mit Reserveoffizierprüfung 5. Einzelwehrübung (12 Tage) ) beim ÜbTrT/BetrTrT Vertiefen der erworbenen Kenntnisse vom Reserveoffizierlehrgang Teil 2 Hinweis: Nach erfolgreichem Abschluß der Einzelwehrübung ist die Beförderung zum Fähnrich vorgesehen. 6. Einzelwehrübung (19 Tage) beim ÜbTrT/BetrTrT Vertiefen der erworbenen Kenntnisse vom Reserveoffizierlehrgang Teil 2. 7. Einzelwehrübung (5 Tage) Teilnahme am Lehrgang „Menschenführung im Einsatz“ an der Offiziersschule des Heeres in Dresden. Hinweis: Nach Abschluß der Einzelwehrübung ist die Beförderung zum Leutnant vorgesehen. Die Wehrübungszeiträume, die durch den ÜbTrT/BetrTrT zu planen sind, können Sie direkt mit Ihrem ÜbTrT/BetrTrT absprechen. Dieser veranlasst dann jeweils – über Ihr zuständiges KWEA bzw. PersABw – Ihre Einberufung zur Wehrübung. Nach Abschluss der EWÜb zur Feststellung der Eignung und nach Vorlage der Bewerberakte durch den ÜbTrT/BetrTrT wird durch das PersABw über die Zulassung zur Laufbahn der ResOffz entschieden.

Anlage 2 – Ausbildungsgang für Unteroffiziere o.P.

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Vorgesehener Ausbildungsgang für Unteroffiziere o.P Nach den derzeit geltenden Ausbildungsrichtlinien müssen Sie hierzu folgenden Ausbildungsgang durchlaufen: 1. Einzelwehrübung (12 Tage) beim ÜbTrT/BetrTrT Verwendung als Ausbilder in der Allgemeinen Grundausbildung (Führungspraktikum) dabei: Feststellung der Eignung zur angestrebten Reserveoffizierlaufbahn; • Der ÜbTrT/BetrTrT hat nach Abschluss im Zusammenwirken mit Ihnen eine Bewerberakte zu erstellen. •

Nach Abschluss dieser Wehrübung und nach Auswertung der Bewerberakte wird über die Zulassung zur Laufbahn entschieden.

2. Einzelwehrübung (12 Tage) an einer Truppenschule des Heeres Teilnahme am Lehrgang „Reserveoffizierlehrgang Teil 1“ Bei Dienstantritt zu dieser Wehrübung ist die Zulassung als Anwärter für die Hinweis: Laufbahn der Offiziere der Reserve des Truppendienstes beabsichtigt. 3. Einzelwehrübung (12 Tage) beim ÜbTrT/BetrTrT Vertiefen der erworbenen Kenntnisse vom Reserveoffizierlehrgang Teil 1 Hinweis: Nach erfolgreichem Abschluß der Einzelwehrübung ist die Beförderung zum Fähnrich vorgesehen. 4. Einzelwehrübung (12 Tage) an einer Truppenschule des Heeres Teilnahme am Lehrgang „Reserveoffizierlehrgang Teil 2“ mit Reserveoffizierprüfung. 5. Einzelwehrübung (7 Tage) beim ÜbTrT/BetrTrT Vertiefen der erworbenen Kenntnisse vom Reserveoffizierlehrgang Teil 2 und Lehrgang „Menschenführung im Einsatz“ 6. Einzelwehrübung (5 Tage) Teilnahme am Lehrgang „Menschenführung im Einsatz“ an der Offiziersschule des Heeres in Dresden Hinweis: Nach Abschluß der Einzelwehrübung ist die Beförderung zum Leutnant vorgesehen.

Die Wehrübungszeiträume, die durch den ÜbTrT/BetrTrT zu planen sind, können Sie direkt mit Ihrem ÜbTrT/BetrTrT absprechen. Dieser veranlasst dann jeweils – über Ihr zuständiges KWEA bzw. PersABw – Ihre Einberufung zur Wehrübung. Nach Abschluss der EWÜb zur Feststellung der Eignung und nach Vorlage der Bewerberakte durch den ÜbTrT/BetrTrT wird durch das PersABw über die Zulassung zur Laufbahn der ResOffz entschieden.

Anlage 3 – Ausbildungsgang für Unteroffiziere m.P.

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Vorgesehener Ausbildungsgang für Unteroffiziere m.P. Nach den derzeit geltenden Ausbildungsrichtlinien müssen Sie hierzu folgenden Ausbildungsgang durchlaufen: 1. Einzelwehrübung (12 Tage) beim ÜbTrT/BetrTrT Verwendung als Ausbilder in der Allgemeinen Grundausbildung (Führungspraktikum) dabei: Feststellung der Eignung zur angestrebten Reserveoffizierlaufbahn; •

Der ÜbTrT/BetrTrT hat nach Abschluss im Zusammenwirken mit Ihnen eine Bewerberakte zu erstellen.



Nach Abschluss dieser Wehrübung und nach Auswertung der Bewerberakte wird über die Zulassung zur Laufbahn entschieden.

2. Einzelwehrübung (12 Tage) an einer Truppenschule des Heeres Teilnahme am Lehrgang „Reserveoffizierlehrgang Teil 1“ Hinweis: Bei Dienstantritt zu dieser Wehrübung ist die Zulassung als Anwärter für die Laufbahn der Offiziere der Reserve des Truppendienstes beabsichtigt.

3. Einzelwehrübung (12 Tage) an einer Truppenschule des Heeres Teilnahme am Lehrgang „Reserveoffizierlehrgang Teil 2“ mit Reserveoffizierprüfung.

4. Einzelwehrübung (5 Tage) Teilnahme am Lehrgang „Menschenführung im Einsatz“ an der Offiziersschule des Heeres in Dresden. Hinweis: Nach Abschluß der Einzelwehrübung ist die Beförderung zum Leutnant vorgesehen.

Die Wehrübungszeiträume, die durch den ÜbTrT/BetrTrT zu planen sind, können Sie direkt mit Ihrem ÜbTrT/BetrTrT absprechen. Dieser veranlasst dann jeweils – über Ihr zuständiges KWEA bzw. PersABw – Ihre Einberufung zur Wehrübung. Nach Abschluss der EWÜb zur Feststellung der Eignung und nach Vorlage der Bewerberakte durch den ÜbTrT/BetrTrT wird durch das PersABw über die Zulassung zur Laufbahn der ResOffz entschieden.

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