V E R L A U T B A R U N G

Amtliche Mitteilung AZ.: 015-2/01-2013 Zugestellt durch Post.at Pennewang, 31.01.2013 Info. Mail Entgelt bezahlt GEMEINDEAMT PENNEWANG VERLAUTBARUNG...
Author: Marcus Bäcker
7 downloads 0 Views 1MB Size
Amtliche Mitteilung AZ.: 015-2/01-2013

Zugestellt durch Post.at Pennewang, 31.01.2013 Info. Mail Entgelt bezahlt

GEMEINDEAMT PENNEWANG VERLAUTBARUNG Inhalt:

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21.

Heizkostenzuschuss 2012/2013 Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2013/2014 Blutspendeaktion Zusammenlegung der Bezirksgerichte Rotes Kreuz – Sozialmarkt Was darf nicht über den Kanal entsorgt werden Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern Was gehört eigentlich in den gelben Sack Stammtisch für pflegende Angehörige Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium für Berufstätige Sachkundekurs für Hundehalter Sprechtage in Sozialversicherungsangelegenheiten Tagesmutter/vater & Helfer/in Stellenausschreibungen Zeit für Andere Tag der offenen Tür an der FH Oö Altenbetreuungsschule – Tag der offenen Tür Zeckenschutzimpfung Energie zum Erleben Erlebnis-Skitag zum Sensationspreis am Hauser Kaibling FIS – Verhaltungsregeln für Schifahrer und Snowboarder

HEIZKOSTENZUSCHUSS 2012/2013 Die Oö. Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 17. Dezember 2012 für die Heizperiode 2012/2013 die Gewährung eines Heizkostenzuschusses an sozial bedürftige Personen beschlossen. Bezieher einer Mindestsicherung haben keinen Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss. Der Regierungsbeschluss sieht für die Zuerkennung folgende Richtlinien vor: Für die Beheizung einer Wohnung – gleichgültig mit welchem Energieträger – wird an sozial bedürftige Personen ein Heizkostenzuschuss gewährt. Dieser beträgt € 140,- bei Unterschreitung der nachstehend festgesetzten Einkommensgrenze und € 70,- bei Überschreiten dieser Einkommensgrenze um bis zu maximal 50 Euro. Es muss sich bei der Wohnung, für die der Heizkostenzuschuss beantragt wird, um den Hauptwohnsitz handeln, die Wohnung muss im Bundesland Oberösterreich und ständig bewohnt sein (für Zweitwohnsitze ist kein Heizkostenzuschuss möglich). Dieser Hauptwohnsitz muss während des Antragszeitraumes gegeben sein und zumindest für die Dauer von 2 Monaten bestehen bzw. bestanden haben. Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe der (fiktiv) anzuwendenden Ausgleichszulagenrichtsätze für das Jahr 2013 nicht übersteigt: Besuchen Sie uns auf www.pennewang.at !

1

Alleinstehende € 837,63 Ehepaar/Lebensgemeinschaft € 1.255,89 je Kind zusätzlich € 158,31 Bei Haushaltsgemeinschaft von Eltern(teilen) mit erwachsenen, selbsterhaltungsfähigen Kindern ist für das "Kind" die für eine alleinstehende Person festgelegte Einkommensgrenze von € 837,63 anzuwenden; bei gemeinsamen Haushalt von Geschwistern jeweils dieser Richtsatz. Zum Einkommen zählen: alle zur Deckung des Lebensbedarfes bestimmten Leistungen, wie z.B. Arbeitslohn, allfällige Abfertigungszahlungen, (Witwen/Waisen)-Pension einschließlich allfälliger Ausgleichszulage, Zusatzrente, erhaltene Unterhaltszahlungen (Alimente), Unterhaltsvorschüsse, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Vermietung und Verpachtung sowie sonstigen Vermögenswerten – jeweils ohne Abzug allfälliger zu deren Erhaltung getätigter Aufwendungen-, Familienunterhalt / Wohnkostenbeihilfe nach dem Heeresgebührengesetz/Zivildienstgesetz, Kinderbetreuungsgeld einschließlich eines allfälligen Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe, Unfallrenten, Selbsterhaltungsstipendium einschließlich einer allenfalls dazu angerechneten Familienbeihilfe. Vom Einkommen in Abzug zu bringen sind allenfalls zu bezahlende Unterhaltsleistungen für geschiedene Ehepartner (dazu zählen auch Unterhaltsleistungen für eine/n in einem Altenund Pflegeheim untergebrachten Ehepartner/in) bzw. Alimentationsleistungen für Kinder. Nicht zum Einkommen zählen Sonderzahlungen, Familienbeihilfe einschließlich des Kinderabsetzbetrages, Stipendien an Unterhaltsberechtigte, Pflegegeld nach den Pflegegeldgesetzen, Wohnbeihilfe, Kinderbetreuungsbonus des Landes Die Antragstellung hat bis spätestens 15. April 2013 am Gemeindeamt Pennewang zu erfolgen. Bei der antragstellenden Person muss ein eigener Haushalt vorliegen. Leben mehrere Personen in einem Haus, liegen getrennte Haushalte nur insoweit vor, als diese Personen in jeweils abgeschlossenen Wohneinheiten (Küche, Wohn/Schlafraum, Sanitäreinheit) leben. Ein Heizkostenzuschuss kann nur jenen Personen gewährt werden, die auch tatsächlich für Heizkosten aufzukommen haben. Demnach ist die Gewährung eines Heizkostenzuschusses an jene Personen ausgeschlossen, bei denen vertraglich sichergestellt ist, dass für ihre Heizkosten Dritte aufzukommen haben (zB im Rahmen eines Übergabevertrages). In diesem Sinne gilt dasselbe für Personen, die ihren Brennstoff aus eigenen Energiequellen abdecken können. Anträge liegen am Gemeindeamt Pennewang auf bzw. stehen auch im Internet unter http://www.land-oberoesterreich.gv.at/ oder www.pennewang.at zur Verfügung. Einkommensnachweise (Lohnzettel/Pensionsabschnitte) sind vorzulegen. Die Abwicklung und Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt durch die Gemeinde.

ANMELDUNG FÜR DAS KINDERGARTENJAHR 2013/14 Die Anmeldung für das kommende Kindergartenjahr 2013/14 findet statt: Montag, 25. Februar 2013 von 15.00 – 16.30 Uhr im Kindergarten Pennewang, 4624 Pennewang 12, Tel: 07245/26351 Wir freuen uns, Sie und Ihr Kind im Kindergarten begrüßen zu dürfen! Martina Eder (Kindergartenleiterin) Besuchen Sie uns auf www.pennewang.at !

2

BLUTSPENDEAKTION Der freiwillige Blutspendedienst des Österreichischen Roten Kreuzes, Bezirksstelle Wels, führt am

Freitag, 15. Februar 2013 von 16.00 – 20.00 Uhr im Feuerwehrhaus Pennewang eine allgemeine Blutabnahmeaktion durch. Blut ist Leben. Bis zum heutigen Tag kann nur der Körper selbst Blut in seinen vielfältigen Funktionen bilden. Blut ist durch nichts zu ersetzen – es bedeutet Leben. Immer aufwendigere Operationen sind nur mit vielen Blutkonserven durchzuführen. Auch bei vielen Krankheiten und schweren Verletzungen spielt der Einsatz von Blutpräparaten eine maßgebliche – in vielen Fällen sogar lebensrettende Rolle. Wer Blutspender beim Roten Kreuz wird, bekommt mehr als er gibt:  Kostenlose Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors  Ausstellung eines Blutspenderausweises  Zusendung eines Laborbefundes  Das gute Gefühl, mit einer Blutspende Leben retten zu können

ERSTSPENDER BITTE EINEN AMTLICHEN LICHTBILDAUSWEIS MITNEHMEN!

ZUSAMMENLEGUNG DER BEZIRKSGERICHTE Mit Wirksamkeit 01. Jänner 2013 wurde das Bezirksgericht Lambach mit dem Bezirksgericht Wels zusammengelegt. Bezirksgericht Wels 4600 Wels, Maria Theresia Straße 8 Tel: 05 / 7601-21

ROTES KREUZ - SOZIALMARKT Seit 15.11.2012 gibt es in Stadl-Paura, Maximilian-Pagl-Straße 19 (ehemalige Apotheke) den Rot-Kreuz-Sozialmarkt. Menschen mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, Produkte des täglichen Bedarfs zu äußerst günstigen Preisen in diesem Sozialmarkt zu kaufen. Verkauft werden gespendete Produkte von Handel, Industrie, Landwirtschaft etc. mit leichten Verpackungsschäden oder kurz vor oder nach Ablauf der Mindesthaltbarkeit, die zum Konsum geeignet sind. Der Sozialmarkt hat jeweils Dienstag und Donnerstag von 15.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Um eine Einkaufsberechtigung zu erlangen dürfen folgende Netto-Einkommensgrenzen im Monat der Antragsstellung nicht überschritten werden Alleinstehende Ehepaare/Lebensgemeinschaften je Kind zusätzlich

€ 880,00 € 1.310,00 € 150,00

Nähere Infos bzw. den Antrag auf Ausstellung einer Einkaufsberechtigung bekommen Sie am Gemeindeamt

Besuchen Sie uns auf www.pennewang.at !

3

WAS DARF NICHT ÜBER DEN KANAL ENTSORGT WERDEN Nachdem vermehrt in den Ortschaften Mitterfils und Felling (durch Toilette Artikel, Tücher, Feuchttücher etc.) Verstopfungen der Kanalpumpwerke aufgetreten sind, wird darauf hingewiesen, dass folgende Materialien nicht über den Kanal entsorgt werden dürfen. Durch die unsachgemäße Einbringung von Unterwäsche, Artikel der Monatshygiene, Katzenstreu, Fliesenkleber, Zementschlämme, usw. entstehen hohe Wartungskosten, die wiederum von den Kanalbenützern über die Kanalbenützungsgebühr bezahlt werden müssen. HAUSHALT

Strümpfe (Strumpfhosen) * Putztücher und sämtliche Textilien, Feuchttücher usw., Wegwerfwindeln, Artikel der Monatshygiene, Wegwerfrasierer und Rasierklingen, Verpackungsmaterial, Zigarettenstummel, Bierkapseln, Katzenstreu, grobe Speisereste, Wattestäbchen * Damen-Feinstrumpfhosen können bis zu 15 Meter lang werden, wenn sie sich im Schneckenpumpwerk verfangen. Sie können Rohre verstopfen, Messergebnisse verändern und sogar Pumpen und Motoren beschädigen. All diese Produkte gehören nicht in den Kanal, sondern in die Mülltonne, denn sie können bereits in der hauseigenen Installation und in unserer Kanalisation zu Verstopfungen und Betriebsstörungen führen. Es können auch Anlagenteile in der ARA dadurch beschädigt werden. BAU

Zementschlämme, Mörtelreste, Bauschutt, Zement .... nicht in die Kanalisation ablaufen lassen (zB beim Mischmaschinen reinigen) Vorgenannte Stoffe verursachen in der Kanalisation Querschnittsverengungen und Verstopfungen. Bauschutt, Zement und Mörtelreste in den Bauschutt-Container oder auf geeignete Deponien abführen. Es ist schon vorgekommen, dass einzelne Kanalstränge regelrecht "zubetoniert" waren. Diese mussten unter hohen Kosten mit besonderem Maschineneinsatz von Beton- und Mörtelresten gereinigt werden. Die Lebensdauer von hausinternen Installationsleitungen sowie von Kanal- und Kläranlagen kann durch eine gezielte und fachgerechte Entsorgung der Abwässer deutlich verlängert und auch ein kostengünstiger Betrieb sichergestellt werden.

Besuchen Sie uns auf www.pennewang.at !

4

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern Bei der Gemeinde werden trotz Aufforderung im September 2012 noch immer Beschwerden eingebracht, dass Bäume, Sträucher, lebende Zäune, und Energiewälder so weit auf angrenzende öffentliche Verkehrsflächen (Straßen, Gehsteige, Wege) ragen, dass dadurch die Benützung und Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist. Der für die gefahrlose Benützung notwendige lichte Verkehrsraum wird dadurch eingeschränkt. Dadurch können für alle Verkehrsteilnehmer unnötige Gefahrensituationen entstehen und Körperverletzungen und Beschädigungen von Kraftfahrzeugen nicht ausgeschlossen werden. Alle Grundstücks- und Liegenschaftsbesitzer im gesamten Gemeindegebiet werden daher aufgefordert, ihrer gesetzlichen Verpflichtung (§ 91 StVO) nachzukommen, bei ihren Liegenschaften den Bewuchs zu kontrollieren und bei Bedarf die in den Fahrbahn-, Sichtoder Gehsteigbereich ragenden Sträucher, Hecken, Äste von Bäumen bis zum vorgeschriebenen Abstand bzw. Straßenrand zurückzuschneiden, sodass einwandfreie Sichtverhältnisse und die uneingeschränkte (gefahrlose) Benützung der Straßen und Wege gewährleistet ist. Was tun bei überhängenden Ästen auf ein Nachbargrundstück: Ein Anlass für nachbarlichen Streit können u.a. auch überhängende Äste oder Zweige, durch die sich ein Nachbar beeinträchtigt fühlt, sein. Bei diesen Konflikten ist folgende Regelung zu beachten: Grundsätzlich ist der Eigentümer des Baumes nicht verpflichtet und auch ohne Zustimmung seines Nachbarn nicht berechtigt, die Bäume oder Sträucher auf Nachbarsgrund selbst zurückzuschneiden. Vielmehr kann der beeinträchtigte Nachbar selbst die über seinem Luftraum hängenden Äste abschneiden oder anderweitig nutzen. Dabei hat er aber fachgerecht vorzugehen und die Pflanze möglichst zu schonen. Unzulässig wäre es demnach, eine Pflanze mitten in der Saftzeit massiv zurückzuschneiden, wenn dies zu einer Schädigung der Pflanze führt. Abgeschnitten werden darf auch nur das, was im eigenen Luftraum hängt. Die anfallenden Pflanzenteile gehören dem, der das Abschneiden veranlasst hat und sie sind auch von diesem zu entsorgen. Die für das Abschneiden der Äste notwendigen Kosten hat der beeinträchtigte Grundeigentümer selbst zu tragen. Falls aber durch die Äste ein Schaden entstanden ist oder offenbar droht, hat der Eigentümer des Baumes oder der Pflanze die Hälfte der notwendigen Kosten zu ersetzen. Ein Zurückschneiden der Bäume ist jedoch dann unzulässig, wenn dies durch andere Gesetze wie das Forst- oder das Naturschutzrecht untersagt ist. So ist beispielsweise das Abschneiden von überhängenden Ästen aus einem Wald nur dann möglich, wenn damit keine Windwurf- oder Sonnenbrandgefahr verbunden ist. Beachten Sie diese Tipps, dann klappt's mit dem Nachbarn.

WAS GEHÖRT EIGENTLICH IN DEN GELBEN SACK Die spontane Antwort der meisten Personen auf die Frage: “Was gehört in die Gelben Säcke oder in die Sammelbehälter mit dem gelbem Deckel?“ lautet: „Plastik!“. Die Beantwortung ist allerdings so nicht korrekt! Richtig wäre im Bezirk Wels-Land: „Verpackungen aus Kunststoff, Verbundstoff und Metall“, wobei hier die Betonung auf dem Wort Verpackungen liegt.

Besuchen Sie uns auf www.pennewang.at !

5

Viel Sammelmaterial im Gelben Sack zählt nicht als Verpackung und ist daher ein Fehlwurf. Vor allem Hausabfall und Haushaltsgegenstände aus Kunststoff wie Spielsachen oder Windeln landen leider immer wieder am falschen Ort. Solche Fehlwürfe sind ein großes Problem bei der Sammlung. Nicht nur die Sortierung wird erschwert, auch die Sammelkosten steigen. Produkte aus PVC wie Rohre oder Gartenschläuche sind bei der Wiederverwertung besonders unerwünscht, da sie den Recyclingprozess stören. Folgende Stoffe sind keine Verpackungen und dürfen deshalb nicht im Gelben Sack oder in der Gelben Tonne entsorgt werden (Beispiele): Maler-Folien, Plastikhandschuhe, Haushaltsgeräte, Dichtungen, Duschvorhänge, Kabelumhüllungen, Luftmatratzen, Schwimmhilfen. Bei sehr hohem Fehlwurfanteil ist der Entsorger angewiesen, das Material nicht mitzunehmen. Nur Verpackungen in die Sammelbehälter! Dazu gehören PET-Flaschen, Milch- und Getränkepackungen, Verpackungsfolien, Joghurtbecher, Fleischtassen, Verpackungen aus Styropor, Getränke- und Konservendosen, Metalltuben, etc. Nur restentleerte, sortenrein gesammelte Verpackungen können auch wieder einer stofflichen Verwertung zugeführt werden. Abfalltrennen kann so einfach sein, wenn man weiß, wie man es macht! Informationen zur richtigen Abfalltrennung gibt es auf www.umweltprofis.at/wels-land oder am Misttelefon 07242/54060.

STAMMTISCH FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE Beim Stammtisch für pflegende Angehörige im Besprechungszimmer des Seniorenwohnund Pflegeheim in Gunskirchen, werden unter anderem folgende Themen diskutiert: 14.02.2013, 20 Uhr 14.03.2013, 20 Uhr 11.04.2013, 20 Uhr

Inkontinenz: welche Einlagen etc. gibt es Was zahlt die Krankenkasse Tipps für die Betreuung von Demenzkranken Urlaubsplanung/Plötzlich krank – welche Möglichkeiten gibt es

Natürlich besteht immer die Möglichkeit fachliche Fragen an die Stammtischleiterin, Fr. Christine Gruber, Tel. 0664/73704574, zu stellen und Erfahrungen auszutauschen.

BUNDESGYMNASIUM UND BUNDESREALGYMNASIUM FÜR BERUFSTÄTIGE Matura kostenlos! Ab 25. Februar 2013 startet das Linzer Abendgymnasium mit 2 neuen Klassen, die nach 8 Semestern mit der Vollmatura abschließen. Jeder Erwachsene (Mindestalter 17 Jahre) mit abgeschlossener Pflichtschule kann sich entweder für das Fernstudium mit Kontaktphasen (2x wöchentlich), oder für ein Präsenzstudium (Montag - Freitag) anmelden. Diese in Oberösterreich einmalige Weiterbildungschance bietet nicht nur kostenlosen Unterricht, sondern stellt sogar die verwendeten Schulbücher gratis zur Verfügung. Ein modernes Kurssystem ermöglicht die weitgehend individuelle Planung der persönlichen Studienfortschritte. Wer schon Oberstufenjahre einer höheren oder mittleren Schule absolviert hat, kann auch in einem höheren Semester als „Quereinsteiger“ eintreten. Info/Anmeldung auf www.abendgym.at ; Hotline für Interessierte: 0732-772637-33 Besuchen Sie uns auf www.pennewang.at !

6

SACHKUNDEKURS FÜR HUNDEHALTER Folgender Sachkundekurs wird für Hundehalter, die einen Hund anmelden und bisher mit einem anderen oder früheren Hund noch keine Ausbildung im Sinn des § 4 OÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung nachweisen können, angeboten: Wann: Freitag, 26. April 2013, um 19.00 Uhr Wo: Vereinsheim OGV Schwanenstadt in Staig (neben der Kläranlage) Kosten: € 25,00 Vortragende: Dr. Schnötzinger Dietmar – Tierarzt; und Maislinger Günter – ÖKV Trainer Anmeldung und Info: Stelzhammer Norbert, Au 1, 4846 Redlham Tel: 0676 / 323 75 83 oder [email protected]

SPRECHTAGE IN SOZIALVERSICHERUNGSANGELEGENHEITEN Zur Vorsprache ist ein Lichtbildausweis als Identitätsnachweis mitzubringen! Pensionsversicherungsanstalt – PVA Gebietskrankenkasse Wels, Hans-Sachs-Straße 4 Jeden Montag, Mittwoch und Freitag (Bei Feiertagen ist kein Ersatztermin vorgesehen) Zeit: 08.00 bis 14.00 Uhr Um telefonische Terminvoranmeldung wird ersucht: Tel: 05 / 7807 – 37 39 00 SVA der Bauern: Bezirksbauernkammer Wels, Rennbahnstraße 15 Donnerstag, von 08.00 bis 12.00 Uhr 14.02., 14.03., 11.04., 08.05.(Mi), 13.06.2013

TAGESMUTTER/VATER & HELFER/IN Der Oö Familienbund startet am 08. März 2013 einen kombinierten Lehrgang für Tagesmütter/-väter und Helfer/innen. Im Rahmen der Ausbildung werden die Teilnehmer/innen auf ihre künftigen Aufgaben im Bereich Kinderbetreuung, Erziehung und Bildung von Kindern vorbereitet. Ein Praktikum bei einer aktiven Tagesmutter und in einer Kinderbetreuungseinrichtung bieten Gelegenheit dazu, den Arbeitsalltag näher kennen zu lernen. Dauer / Termine: Freitags 15.00 bis ca. 20.00 Uhr, Samtags 08.00 bis ca. 18.00 Uhr 08. und 09. März 15. und 16. März 22. und 23. März 05. und 06. April 12. und 13. April 03. und 04. Mai 17. und 18. Mai 07. und 08. Juni 14. und 15. Juni 21. und 22. Juni 28. Juni Abschluss Kosten: Familienbund-Mitglieder € 670,00 Nichtmitglieder € 690,00 inkl. kleiner Pausenverpflegung, Unterlagen, Erste Hilfe Kurs, Zertifikat Ort: Familienzentrum Kleinmünchen, Schickmayrstraße 16, 4030 Linz Besuchen Sie uns auf www.pennewang.at !

7

Kontakt und Anmeldung: Oö Familenbund Familienservicebüro, Hauptstraße 83-85, 4040 Linz Tel: 0732 / 603060 DW 12 oder 17 [email protected] www.ooe.familienbund.at/de/akademie.html

STELLENAUSSCHREIBUNGEN Die UNION Pennewang sucht eine Raumpflegerin für die Reinigung des Unionheimes im Ausmaß von 10 – 12 Stunden im Monat. Interessierte Personen melden sich bitte bei Obmann Kalteis Siegfried, Tel: 0664 / 2645718 Die Sozialberatungsstelle Lambach sucht eine Raumpflegerin für 2 Tage in der Woche je 2 – 3 Stunden. Entlohnung nach Vereinbarung. Nähere Informationen: Sozialberatungsstelle Lambach Tel: 0664 / 8583032 oder per Mail: [email protected] In der Marktgemeinde Lambach wird ein Bauhofmitarbeiter für 40 Stunden/Woche gesucht. Nähere Informationen sowie Bewerbungsbögen erhalten Sie am Marktgemeindeamt Lambach, Fr. Ritzberger, Tel: 07245 / 28355-0 Beim Bezirksabfallverband Wels-Land ist die Stelle als Mitarbeiter/in Sekretariat, Sachbearbeitung mit Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden ausgeschrieben. Näher Informationen dazu finden Sie unter www.umweltprofis.at/wels-land oder unter der Tel: 07242/93488 – Fr. Hofmayr oder Fr. Pointner

ZEIT FÜR ANDERE Sind Sie gerne mit Menschen zusammen und wollen einen Teil Ihrer Zeit für die Unterstützung älterer Menschen zur Verfügung stellen? Dann sind Sie genau richtig bei uns! Der Besuchsdienst des Roten Kreuzes bietet älteren bzw. vereinsamten Menschen eine willkommene Abwechslung im Tagesablauf. Fühlen Sie sich von dieser Aufgabe angesprochen und wollen jemanden Ihre Zeit schenken, dann melden Sie sich bei: Rotes Kreuz Bezirksstelle Wels Fr. Magdalena Humer Tel: 07242 / 2020-40 oder [email protected]

TAG DER OFFENEN TÜR AN DER FH OÖ Campus Feeling live erleben können die Besucher/Innen beim Tag der offenen Tür am Freitag, 15. März 2013 von 09.00 bis 18.00 Uhr an den FH OÖ Fakultäten in Hagenberg, Linz, Steyr und Wels. Alle Infos und Programm: www.fh-ooe.at/infotage

Besuchen Sie uns auf www.pennewang.at !

8

ALTENBETREUUNGSSCHULE – TAG DER OFFENEN TÜR Berufe mit Zukunft! Sind Sie an einem Sozialberuf interessiert? Die Altenbetreuungsschule des Landes Oö veranstaltet am Freitag, 01. März 2013 von 10.00 – 15.00 Uhr einen Tag der offenen Tür in Linz. Hier gibt es natürlich auf Infos über die weiteren Schulstandorte Andorf, Gaspoltshofen und Baumgartenberg. Nähere Informationen und den Anfahrtsplan finden Sie unter www.altenbetreuungsschule.at

ZECKENSCHUTZIMPFUNG In Pennewang findet die nächste Schutzimpfung gegen ZECKENKRANKHEITEN am Montag, 11. März 2013 um 8.00 Uhr im Erwachsenenbildungsraum der Volksschule statt. Der volle Impfschutz wird nach 3 Teilimpfungen erreicht. Die ersten beiden Teilimpfungen erfolgen im Abstand von 1 Monat, die dritte Teilimpfung 9 – 12 Monate nach der ersten Impfung. Die erste Auffrischungsimpfung erfolgt nach 5 Jahren, alle weiteren Auffrischungsimpfungen erfolgen im Abstand von 5 Jahren. Ab dem 60. Lebensjahr ist jedoch immer eine 3-jährige Auffrischung erforderlich. Pro Teilimpfung sind für Kinder bis zum 15. Lebensjahr: Jugendliche zwischen 15. und 16. Lebensjahr Erwachsene ab dem 16. Lebensjahr:

€ 9,20 € 9,20 + Arzthonorar € 1,80 € 11,20 + Arzthonorar € 1,80

mittels Zahlschein auf das Konto Nr. 66670 bei der Raiffeisenlandesbank OÖ in Linz, BLZ 34000, einzuzahlen. Zahlscheine liegen bei der Raiba Pennewang und am Gemeindeamt auf. Bei Telebanking unbedingt Name mit Anschrift und "Bezirk Wels-Land" angeben!! Ohne einbezahlten Zahlschein ist eine Impfung nicht möglich!!!! Das Arzthonorar in der Höhe von € 1,80 ist ab dem vollendeten 15. Lebensjahr bar bei der Impfung zu bezahlen. Für Kinder bis zum 15. Lebensjahr wird das Arzthonorar vom Land Oberösterreich übernommen. Das Land Oberösterreich übernimmt weiters ab dem dritten und allen weiteren unversorgten Kindern, die Kosten der Schutzimpfung, soweit sie durch die Kostenzuschüsse der Krankenversicherungsträger nicht gedeckt werden und sich die ersten beiden Kinder der Schutzimpfung bereits unterzogen haben – Impfkarten sind vorzulegen!!! Für jedes Kind, für welches die Voraussetzungen auf Kostenübernahme gemäß vorstehender Sonderregelung gegeben ist, ist für jede Schutzimpfung € 3,63 bar bei der Impfung zu erlegen. Die Rückerstattung dieser Beträge erfolgt auf Antrag durch die Krankenversicherung, bei welcher das Kind mitversichert ist.

Von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern wird der Gesamtbetrag der Impfung zurückerstattet. Eine Bestätigung wird auf Verlangen ausgestellt. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass Impfwillige mit schweren Nervenentzündungen oder bestehenden Allergien (Hühnereiweißallergie) sich noch vor der Impfung mit dem Amtsarzt in Verbindung setzen mögen.

Besuchen Sie uns auf www.pennewang.at !

9

ENERGIE ZUM ERLEBEN Mit „Energie zum Erleben“ bringen die Leaderregion Wels-Land und die Stadt Wels gemeinsam ein fachtouristisches Produkt auf den Markt. Die Leaderregion Wels-Land hat mit ihren Partnern, Klimabündnis Oö und Wels Marketing & Touristik GmbH, dieses Projekt ins Leben gerufen. Das Ziel lautet, die „Gute-EnergiePraxis“ der regionalen Unternehmen und Einrichtungen erlebbar machen. Dafür schöpft „Energie zum Erleben“ aus der Fülle an energieeffizienten Projekten, Anlagen zur Energiegewinnung und innovativen Unternehmen, die Wels-Land und Wels zu bieten hat. Wolfgang Pichler, Leaderregion Wels-Land: „Energie zum Erleben ist „wertschöpfende Bewusstseinsbildung“, kooperativ umgesetzt für die Region Wels-Land und die Stadt Wels im Sinne regionaler Entwicklung. Die Region und die Stadt haben ein neues Ausflugsangebot, das Know-how-Vermittlung integriert.“ Das Projekt wird von den Gemeinden der Region Wels-Land, im Rahmen der Anerkennung von Wels-Land als Klimaund Energiemodellregion, sowie von der Klimarettung finanziell unterstützt. Im Auftrag der Leaderregion Wels-Land entwickelte die Wels Touristik & Marketing GmbH ein nach dem Baukasten-System zusammenstellbares Pauschalangebot. Zertifizierte Fremdenführer/Innen erhielten von LEWEL und dem Klimabündnis Oö eine Qualifizierung, um die Fachexkursionen professionell begleiten zu können. Das Exkursionsangebot richtet sich an Unternehmen, öffentliche Verwaltungen, Techniker, Studenten, Schüler und an alle Gruppen, die sich für das Thema erneuerbare Energie und nachhaltiges Bauen interessieren. So können Sie Energie in Wels-Land & Wels erleben. Sie starten in einen Tag voller Energie im Welios.Energie.Erlebnis.Haus. und werden von einem Guide während Ihres gesamten Energie-Ausflugs begleitet. Sie wählen aus dem Angebot Ihre Wunschziele in Wels-Land oder Wels dazu aus und wir schnüren Ihnen ein fertiges Paket daraus. Hier werden Unternehmen und Einrichtungen, die im Energiesektor vorbildhaft sind besucht und professionell präsentiert (z.B. Fronius International, Solution Sattledt, Aestus Thalheim, SolarCampus Eberstalzell, E-Bikes Bad Wimsbach-N., Wasserkraftwerk Lambach, Christophorus Haus Stadl-Paura, Pfarre St. Franziskus Wels, Messe Wels, .....) Mehr Informationen auf www.regionwelsland.at

Der Bürgermeister:

Hermann Lidauer

Besuchen Sie uns auf www.pennewang.at !

1 0

ERLEBNIS - SKITAG ZUM SENSATIONSPREIS Die Union Gunskirchen / Sektion Ski und die Union Pennewang / Sektion Wintersport lädt ein:

Erlebnis-Skitag mit Gratis-Skitest und Gewinnspiel Samstag, 16. März 2013 Hauser-Kaibling Abfahrt Ortsplatz Pennewang: Abfahrt Spar-Parkplatz Gunskirchen: Rückankunft:

6:30 Uhr 6:50 Uhr ca. 19:00 Uhr

Kosten (Aktionspreis: Bus + Liftkarte): Erwachsene 45,-- Euro Jugendliche (1994-1996) 25,-- Euro Kinder (1997-2006) 15,-- Euro (nur in Begleitung eines Erwachsenen) Kooperationspartner FISCHER und SPORT HADERER laden ein: Gratis-Skitest mit Möglichkeit zum Kauf Zelt mit Fischer-Testski und Servicemann beim „Gonderlstüberl“ – Mittelstation Testski für Erwachsene, Damen, Jugendliche und Kinder Gewinnspiel: „Finde den Tages-Code“ Löse das Buchstabenrätsel mit Fragen rund um das Schigebiet Hauser-Kaibling und gewinne tolle Preise. Gewinnspiel-Aus- und Abgabe im Bus. Anmeldung bis spätestens 11.03.2013 (begrenzte Teilnehmerzahl!) Union Gunskirchen: IQ-Tankstelle WERNDL, Tel. 0650/3833555 Union Pennewang: Peter Helmberger, Tel. 0664/8048443120 Die UNION Gunskirchen / Pennewang übernimmt keine Haftung Dritten gegenüber. Teilnahme auf eigene Gefahr.

www.ski-gunskirchen.at

www.unionpennewang.at www.unionpennewang.at

Besuchen Sie uns auf www.pennewang.at !

1 1

Besuchen Sie uns auf www.pennewang.at !

1 2