TXCARGOSTAR INTERMODAL

BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN // TXCARGOSTAR INTERMODAL INHALT TXCARGOSTAR intermodal / 2 Die Buchung / 3 Einschränkungen bei der Beförderung...
Author: Karsten Simen
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BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN // TXCARGOSTAR INTERMODAL

INHALT

TXCARGOSTAR intermodal / 2



Die Buchung / 3



Einschränkungen bei der Beförderung / 5

Haftung / 6

Allgemeines / 7

Gültig ab 01.01.2018_V2// Unterjährige Änderungen vorbehalten. Änderungen werden mindestens 14 Tage im Voraus zur Verfügung gestellt.

www.txlogistik.eu

2 // BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN // TXCARGOSTAR INTERMODAL

TXCARGOSTAR INTERMODAL Die 1999 in Bad Honnef gegründete TXLOGISTIK AG ist heute eines der größten europäischen Transportunternehmen für Schienengüterverkehr in Europa. Mit eigenen Lizenzen sind wir in vielen europäischen Ländern aktiv. Wir gestalten grenzenlose Transportnetzwerke, entwickeln Güterverkehrskonzepte und bieten branchenspezifische Lösungen von A bis Z. Im Sinne eines kombinierten Verkehrs ersetzen wir dabei die traditionelle Arbeitsteilung im Schienengüterverkehr durch moderne und schlanke Lösungen aus einer Hand. Das Ergebnis: Über 20.000 Züge werden von uns im Jahr aus Deutschland, dem Drehkreuz der europäischen Güterströme, durch Europa bewegt. Wirtschaftlich und nachhaltig. Denn wir nutzen konsequent die Chancen des sich immer weiter öffnenden Schienen-Verkehrsmarktes für Container- und Autotransport in Europa und können dem Schienengüterverkehr so im Rahmen des internationalen Transitverkehrs neue, starke Impulse geben. Unter der Dachmarke TXCARGOSTAR hat die TXLOGISTIK ein innovatives Logistikprodukt für die Bedürfnisse unserer Kunden im kontinentalen Güterversand entwickelt: TXCARGOSTAR intermodal. TXCARGOSTAR intermodal verbindet europaweit die Stärken von Straße und Schiene und ermöglicht es somit unseren Kunden eine stets nahtlose Logistik zu gewährleisten. Wir liefern unseren Kunden alle leistungsbestimmenden Elemente aus einer Hand. Denn als internationaler Logistiker sehen wir uns nicht ausschließlich als Transportunternehmen für Schienengüterverkehr, sondern entwickeln im Sinne des kombinierten Verkehrs integrierte Konzepte ohne Systembrüche. Auf diese Weise sind wir in der Lage, sämtlichen Anforderungen der Beschaffungs- wie auch der Distributionslogistik gerecht zu werden – von der flexiblen Buchung einzelner Einheiten bis hin zu individuellen Ganzzuglösungen.

RUNDLÄUFE ▸ Bettembourg – Triest

6 x p.w.

▸ Göteborg – Verona

1 x p.w.

▸ Hannover/Kassel – Hall – Verona

5 x p.w.

▸ Herne – Budapest

3 x p.w.

▸ Herne – Busto

5 x p.w.

▸ Herne – Hall – Verona

6 x p.w.

▸ Herne – Wien

10 x p.w.

▸ Kiel – Triest

1 x p.w.

▸ Köln – Curtici

3 x p.w.

▸ Köln – Verona

17 x p.w.

▸ Leipzig – Verona

4 x p.w.

▸ Lübeck – Verona

8 x p.w.

▸ Malmö/Trelleborg – Eskilstuna

5 x p.w.

▸ Malmö/Trelleborg – Stockholm

1 x p.w.

▸ Malmö – Bro

5 x p.w.

▸ Mannheim – Mailand

3 x p.w.

▸ Padborg – Verona

5 x p.w.

▸ Rheinhausen – Pomezia

4 x p.w.

▸ Rostock – Verona

4 x p.w.

▸ Rotterdam – Nürnberg/München

6 x p.w.

▸ Venlo – Melzo

5 x p.w.

Gültig ab 01.01.2018_V2// Unterjährige Änderungen vorbehalten. Änderungen werden mindestens 14 Tage im Voraus zur Verfügung gestellt.

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3 // BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN // TXCARGOSTAR INTERMODAL

DIE BUCHUNG BUCHUNGSSCHLUSS Bitte beachten Sie, dass wir für jeden Verkehr einen Buchungsschluss haben, damit wir den Terminals eine zeitgerechte Beladung der Verkehre ermöglichen. Buchungsschluss ist am Vortag eines Versandtages 14 Uhr. Für Wochenendabfahrten ist der Buchungsschluss freitags 14 Uhr. Für unsere Kunden, mit einem vereinbarten Volumen, benötigen wir zusätzlich am Vortag der Verladung bis 14 Uhr eine schriftliche Meldung, ob sich an den angemeldeten Ladeeinheiten des Folgetages etwas ändert (Donnerstags 14 Uhr für Freitags- und Samstagsverladungen). Buchungsschluss bedeutet, dass eine Buchung in unserem Buchungsportal vollständig vorliegt und die für den Transport notwendigen Dokumente an unsere Disposition übermittelt wurden. Transportrelevante Daten, wie ILU Code/Containernummer können nach Buchungsschluss bis 18:00 Uhr geändert werden. Hiervon ausgenommen sind Züge mit einem Annahmeschluss vor 20:00 Uhr. BUCHUNGSAUTORISIERUNG Neukunden werden in einem kurzen Aufnahmeverfahren durch das TX Finanzdepartment abgefragt. Nach Erteilung der Freigabe kann die Buchung vorgenommen und durch die TX Disposition akzeptiert werden. BUCHUNGSRELEVANTE EINGABEN Das System TXCARGOSTAR connect steht für Kunden mit täglichen Volumen zur Verfügung. Das System ist ein Auftragsmanagement- und Track & Trace Tool. Über das Web-Portal kann der Status der Sendung online verfolgt werden. Ladeeinheiten, die mit Kennzeichen und Priorität 1 gebucht werden, sowie auch solche, die frühzeitig am Terminal aufgegeben wurden oder vom Vortag, (Priorität 2) werden nach „Gate in“ disponiert und verladen. Vor Verkehrsstart werden die relevanten Mitarbeiter des Kunden durch einen TX Mitarbeiter geschult. Eine Freischaltung zu diesem System erfolgt unter Vergabe von Usernamen und Passwort des Kunden durch TXLOGISTIK. EINE BUCHUNG ENTHÄLT FOLGENDE DATEN: ▸ ILU-Code ▸ Typ der Ladeeinheit (LE-Typ) ▸ Bruttogewicht der Ladeeinheit (Brutto) ▸ Eigengewicht der Ladeeinheit (Tara) ▸ TIN Nr. (Wahlweise vom Kunden einzutragen oder automatische Vorgabe des Systems) ▸ Endkunde (Kunde) ▸ Kunden-Auftragsreferenz-Nr. (entspricht z.B. der Frachtauftrags-Nr. des Kunden) ▸ Siegel-Nr. (entspricht der Plomben Nr. auf dem CMR Frachtbrief des Kunden, falls benötigt) ▸ Bei Gefahrgut und Abfall: alle relevanten Gefahrgutdaten und Dokumente ▸ Bei Verbindungen durch die Schweiz wird der NHM-Code benötigt. ▸ Bei Onlinebuchungen ist dieser im Kommentarfeld einzutragen. ▸ Bei einer durch den Kunden vorgenommenen NIKRASA Online-Buchung muss der Ladetyp Nikrasa-Trailer eingegeben werden!

Gültig ab 01.01.2018_V2// Unterjährige Änderungen vorbehalten. Änderungen werden mindestens 14 Tage im Voraus zur Verfügung gestellt.

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4 // BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN // TXCARGOSTAR INTERMODAL

BUCHUNGEN VON GEFAHRGUT Bei Buchungen von Gefahrgut müssen alle erforderlichen Angaben inklusive der Gefahrgutanlagen vollständig und vor Ladeschluss übermittelt werden. Hierzu zählt auch der jeweilige CMR-Frachtbrief. Der Kunde haftet für die vollständigen Angaben über das Gut und die nach den speziellen Gefahrgutvorschriften richtige Bezeichnung im Auftrag. Im Bedarfsfall die Übergabe der IMO-Erklärung, sowie die Mitteilung von Vorsichtsmaßnahmen, sofern diese behördlich vorgeschrieben oder sonst erforderlich sind. Eine Ladeeinheit, die mit zugelassenem gefährlichem Gut beladen ist, muss den Normen entsprechen, die für die Beförderung auf der Schiene und Straße durch gesetzliche oder behördliche Vorschriften festgelegt sind. Hierzu zählt insbesondere die Kennzeichnung der Ladeeinheit. Werden Gefahrgutangaben falsch oder unvollständig übermittelt, kann die Ladeeinheit nicht angenommen werden und/ oder wird vom Bahntransport ausgeschlossen! Container mit Gefahrgut oder leere ungereinigte Container mit Resten von Gefahrgut dürfen nicht vor dem Versandtag am Terminal angeliefert werden. Container im Eingang müssen am Eingangstag vom Kunden übernommen oder für den Weitertransport verfügt werden. Gefahrgüter der Klasse 1 und 7 sind vom Bahntransport ausgeschlossen und werden nicht befördert. AUTHENTIFIZIERUNG Die Authentifizierung der Fahrer hat bei der Abholung der Ladeeinheiten zu erfolgen. Dies geschieht mit Hilfe der im TXCARGOSTAR connect anzugebenden TIN-Nr. Diese einmalige Nummer ist nur der TXLOGISTIK, dem Terminal und dem Kunden bekannt. Es kann eine TIN-Nr. vorgegeben werden, ansonsten generiert das System automatisch eine TIN-Nr. nach dem Zufallsprinzip. Authentifiziert sich der Fahrer durch eine gültige TIN-Nr. und die UNIT-Nr./ILU-Code, erhält er die dazu passende Ladeeinheit vom Terminal. Diese Maßnahme erfolgt zu Ihrem Schutz, damit Ladeeinheiten nicht fälschlicherweise an nicht befugte Personen abgegeben werden. LADUNGSSICHERUNG/ ZUSTAND DER LADEEINHEITEN Ladeeinheiten dürfen nicht beschädigt sein, insbesondere nicht durch Löcher, Schnitte oder Risse und müssen licht- und wasserdicht sein. Ventilationsöffnungen dürfen nicht verschlossen sein. Türen und Seiten- sowie Dachplanen müssen ordnungsgemäß verschlossen sein (siehe auch Merkblatt Terminalbetrieb unter http://www.txlogistik.eu/service/downloads/dokumente-intermodal/). TX Logistik behält sich in Einzelfällen vor, etwaige beim Check-In festgestellte „Kleinstmängel“im Sinne des Kunden und sowie der Liefertreue zu regulieren. Hierbei entstehende Kosten geben wir 1:1gemäß Auslage weiter. Sie als unser Kunde versichern, dass die Ladungssicherung den allgemein gültigen Rechts- und Sicherheitsbedingungen der EU entspricht und dass von den Ladeeinheiten keine Gefahr für TXLOGISTIK und/oder Dritte ausgeht. SCHADENSÜBERWACHUNG UND ÜBERGABEPROTOKOLL Der Gefahrenübergang der Ladeeinheiten zwischen dem Kunden und TXLOGISTIK oder seinen Erfüllungsgehilfen wird anhand eines Übernahme- bzw. Übergabeprotokolls (siehe Muster) dokumentiert. Der Fahrer, sowie der Kunde erhalten ein Exemplar dieses Übernahme- bzw. Übergabeprotokolls. Sollte ein äußerer Schaden festgestellt werden, ist dieser fotographisch festzuhalten. Die Maßnahmen zur Schadensabwicklung sind einzuhalten (siehe auch Beanstandungs-/ Schadensmanagement unter http://www.txlogistik.eu/service/downloads/dokumente-intermodal/).

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5 // BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN // TXCARGOSTAR INTERMODAL

EINSCHRÄNKUNGEN BEI DER BEFÖRDERUNG A. BESTIMMTE WARENARTEN Verbote und Beschränkungen Waren, die der Liste über Verbote und Beschränkungen unterliegen, sind vom Transport ausgenommen. Auskunft hierüber erteilt die Homepage des deutschen Zolls (www.zoll.de). Abfall Vor Beauftragung benötigen wir die Abfallschlüsselnummer (ASN) zwecks Prüfung der Transportdurchführung. Bitte übermitteln Sie in diesem Zusammenhang auch alle für den Transportweg relevanten Begleitpapiere (Anhang VII und/oder Anhang 1B). Transportiert werden dürfen in der Regel nur die in der grünen Liste aufgeführten Abfälle, die zur Wiederverwertung oder zu einer Laboruntersuchung bestimmt sind (gemäß EU-VerbringungsVO). B. GEFAHRGUT Container mit Gefahrgut oder leere ungereinigte Container mit Resten von Gefahrgut dürfen nicht vor dem Versandtag am Terminal angeliefert werden. Container im Eingang müssen am Eingangstag übernommen werden oder für den Weitertransport verfügt werden. Gefahrgüter der Klassen 1 und 7 sind vom Transport ausgeschlossen! C. GEWICHTSBEGRENZUNG Das maximale Bruttogewicht pro Ladeeinheit beträgt 36 t.

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6 // BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN // TXCARGOSTAR INTERMODAL

HAFTUNG A. HAFTUNG DER TX LOGISTIK AG Bei grenzüberschreitenden Eisenbahngütertransporten haftet TXLOGISTIK nach den zwingenden Bestimmungen des COTIF-Teil B/CIM 1999. Bei innerdeutschen Transporten richtet sich die Haftung nach den Regeln des HGB-Frachtrechts. Ergänzend gelten für nationale wie internationale Transporte – soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht – die ADSp, jeweils in ihrer neuesten Fassung. Sofern die ADSp keine Anwendung finden, gilt ergänzend deutsches Recht. B. BESCHAFFENHEIT VON LADEEINHEIT UND GUT Mit der Übergabe der Ladeeinheit haftet der Kunde dafür, dass diese und das darin geladene Gut für den Transport per Bahn geeignet und transportsicher ist. Nur mit einer gültigen CSC-Plakette gekennzeichnete Container dürfen transportiert werden! TXLOGISTIK kann die Ladeeinheit bei der Übernahme nur von außen und vom Boden aus besichtigen. TXLOGISTIK ist nicht verpflichtet, das Gut auf Schäden zu untersuchen, die von außen und vom Boden aus nicht erkennbar sind. Das gilt insbesondere für Beschädigungen des Container-/Trailerdaches. Eine weitergehende Kontrollpflicht (Container-/TrailerFeincheck) steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit beim Terminalbetreiber und kann grundsätzlich nur gegen zusätzliche Vergütung besonders vereinbart werden. TXLOGISTIK ist nicht verpflichtet, das Gut, dessen Verpackung, Stauung und Befestigung sowie die dazu vom Kunden gemachten Angaben oder die übergebenen Dokumente zu überprüfen. C. ANGABEN IM TRANSPORTAUFTRAG Der Kunde haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller in seinem Auftrag gemachten Angaben. D. GEFAHRGUT Eine Ladeeinheit, die mit zugelassenem gefährlichem Gut beladen ist, muss den Normen entsprechen, die für die Beförderung auf Schiene und Straße durch gesetzliche oder behördliche Vorschriften festgelegt sind. Der Kunde haftet für die vollständigen Angaben über das Gut und die nach den speziellen Gefahrgutvorschriften richtige Bezeichnung im Auftrag, die Übergabe der IMO-Erklärung und erforderlicher weiterer Unterlagen, die Mitteilung von Vorsichtsmaßnahmen, soweit diese behördlich vorgeschrieben oder sonst erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Ladeeinheit erst am Tag des Versands aufzuliefern und am Bereitstellungstag abzuholen. E. SCHADENSABWICKLUNG Siehe auch Beanstandungs-/ Schadensmeldung sowie Prozessablauf Schadensmeldung unter http://www.txlogistik.eu/ service/downloads/dokumente-intermodal/). F. AUFRECHNUNGS-, ZURÜCKBEHALTUNGS- UND PFANDRECHTE Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- und Pfandrechte unseres Kunden werden ausdrücklich ausgeschlossen, soweit es sich nicht um rechtskräftig festgestellte und/oder von TXLOGISTIK anerkannte Ansprüche des Kunden handelt.

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7 // BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN // TXCARGOSTAR INTERMODAL

ALLGEMEINES A. PREISE Alle Preise verstehen sich netto. Bei den relevanten Verkehren kommt die gesetzlich gültige MwSt. zum Tragen. Unsere Tarif- und Anwendungskonditionen gelten ab dem 01.01.2018. TXLOGISTIK behält sich vor, unterjährig nachweisliche Kostenerhöhungen an den Kunden weiterzugeben. B. FAHRPLAN Unsere Fahrpläne finden Sie unter: www.txlogistik.eu. Diese Fahrpläne sind nicht als Lieferfristen im Sinne von Art. 16 CIM/COTIF anzusehen. C. ZAHLUNGSZIELE Es werden kundenindividuelle Tages- / Wochenrechnungen erstellt. Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen fällig. D. INFORMATIONEN Etwaige Fragen respektive generelle Informationen zum Thema Intermodalverkehre beantworten wir Ihnen gerne.

Bei Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen! Mit freundlichen Grüßen Ihr TXLOGISTIK-Team

Gültig ab 01.01.2018_V2// Unterjährige Änderungen vorbehalten. Änderungen werden mindestens 14 Tage im Voraus zur Verfügung gestellt.

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