Tarifeinigung bei BLG Logistics Group

INHALT MENSCHEN I MEINUNGEN I MELDUNGEN AKTIVITÄTEN Der Mindestlohn 4 BRANCHENPOLITIK Postwesen: Soziale Regulierung bleibt Aufgabe 5–6 Aktion...
Author: Ruth Amsel
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INHALT

MENSCHEN I MEINUNGEN I MELDUNGEN

AKTIVITÄTEN

Der Mindestlohn

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BRANCHENPOLITIK

Postwesen: Soziale Regulierung bleibt Aufgabe 5–6

Aktionsplan Güterverkehr und Logistik wird weiterentwickelt

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TITELTHEMA

Post AG: Tarif- und Mitbestimmungsflucht

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MITBESTIMMUNG

UPS: Klage gegen Vertrauensmann zurückgenommen 10 WELTWEIT

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SERVICE

Termine

be wegen

Information zur PBeaKK

Tarifvertrag für CSG

Die Broschüre zur Postbeamten-Krankenkasse (PBeaKK) enthält Informationen über die ambulanten und stationären Leistungen in der Grundversicherung ebenso wie über Leistungen der Zusatzversicherung und zur Pflegeversicherung. Sie erläutert Fragen zur Mitgliedschaft in der PBeaKK, wie den Wechsel der Mitgliedergruppe, und Fragen zur Mitversicherung von Familienangehörigen. Ebenfalls Thema ist das neue Satzungsrecht. Die Broschüre ist ab Ende Februar im Fachbereich in den ver.di-Landesbezirken erhältlich. Adressen und Kontakte zum Fachbereich sind zu finden unter: www.psl.verdi.de/service

In der Verhandlung über die Entgelttarife für die Beschäftigten bei der CSG GmbH, vormals Deutsche Post Real Estate Germany GmbH, wurde am 23. Januar 2015 eine Tarifeinigung erzielt. Hiernach steigen die Entgelttabellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Entgelttabellen für beurlaubte Beamtinnen und Beamte sowie die Vergütungen der Auszubildenden in zwei Schritten: Zum 1. April 2015 um 2,5 Prozent und zum 1. August 2016 um nochmals 2,5 Prozent. Für Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, Stufe 5 bedeutet das unterm Strich ab dem zweiten Erhöhungsschritt monatlich 195,68 Euro mehr, also eine Steigerung von 3865,25 Euro auf 4060,93 Euro. Beginnend ab dem 1. Januar 2015 beträgt die Laufzeit des Tarifabschlusses 26 Monate. Damit sind die Entgelttabellen erstmals zum 28. Februar 2017 kündbar. Boris Kusserow

Tarifeinigung bei BLG Logistics Group

Weltkongress der UNI Global Union

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Beschäftigte von DHL Automotive protestierten am 16. Januar in Neckarsulm. Sie verlangen die Anwendung des regionalen Flächentarifvertrages. ver.di fordert seit langem die Bezahlung der über 230 Beschäftigten von DHL Automotive in Offenau und Neckarsulm nach dem baden-württembergischen Flächentarifvertrag für die Speditions- und Logistikbranche. Das Unternehmen der Deutschen Post zahlt nach dem hessischen Tarifvertrag, obwohl beide Standorte zu Baden-Württemberg gehören. Gerd Koppenhöfer

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Am 9. Januar konnte ver.di ein Ergebnis in den Entgelttarifverhandlungen für die Beschäftigten der BLG Logistics Group AG & Co. KG erreichen. Damit steigen die Löhne, Gehälter und die Ausbildungsvergütungen in einem ersten Schritt zum 1. März dieses Jahres um drei Prozent und in einem weiteren Schritt zum 1. April nächsten Jahres um 2,8 Prozent. Eine Anrechnung auf die Besitzstände erfolgt nicht. Der Tarifvertrag ist erstmals zum 31. März 2017 kündbar. Boris Kusserow

Foto: Heilbronner Stimme

Für die Anwendung des regionalen Flächentarifes

MENSCHEN I MEINUNGEN I MELDUNGEN

Tarifabschluss Zustellteamleiter bei der Deutschen Post AG Die Tarifverhandlungen zur Überleitung der Tätigkeit des Zustellteamleiters und deren Eingruppierung bei der Deutschen Post AG konnten im Dezember 2014 abgeschlossen werden. Bisher war die Tätigkeit der „Zustellteamleiter 2“ in acht Niederlassungen pilotiert. Nun wird sie bundesweit schrittweise bis 31. Dezember 2016 in den Regelbetrieb übergeleitet. Ab 20. Februar werden die neuen Stellen „Zustellteamleiter“ in den Zustellstützpunkten und Zustellbasen schrittweise ausgeschrieben. Dieser Prozess muss am 31. Dezember 2016 abgeschlossen sein. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen die neue Tätigkeit „Zustellteamleiter“ übertragen wird, werden in die Entgeltgruppe 4 eingruppiert. Erfolgt die Übertragung der Tätigkeit bis zum 31. Dezember 2016 oder in Einzelfällen aus organisatori-

schen Gründen erst bis zum 30. Juni 2017, werden besondere Übergangsregelungen angewendet. Sie führen mit der Höhergruppierung zu einer deutlichen Entgeltsteigerung. Beamtinnen und Beamte, denen die Stelle des Zustellteamleiters bis zum 31. Dezember 2016 oder in Einzelfällen aus organisatorischen Gründen erst bis zum 30. Juni 2017 übertragen wird, erhalten die Entgeltgruppe 4 der Entgelttabelle für insichbeurlaubte Beamte. Auch hier finden spezielle Regelungen im Rahmen der Insichbeurlaubung Anwendung. Dadurch ist ebenfalls sichergestellt, dass die Übertragung zu höherem Entgelt führt. Wird die Tätigkeit des Zustellteamleiters erst nach dem 30. Juni 2017 übertragen, so erhält der Arbeitnehmer eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 4. Die speziellen verbesserten Regelun-

gen zum Rollout finden dann jedoch keine Anwendung mehr. Das gilt auch für Beamte, wenn ihnen die Stelle nach dem 30. Juni 2017 übertragen wird. Sie sind immer noch insichbeurlaubt und in die Entgeltgruppe 4 der Entgelttabelle ISB Beamte eingruppiert. Weiter wurde tarifvertraglich vereinbart, dass in der Auslieferung Brief und Paket ab 1. Januar 2015 alle Juniorassistenten mit der Entgeltgruppe 3 in Stellen „Assistent“ mit Entgeltgruppe 4 eingruppiert werden. Mit diesem Ergebnis wurde der seit 1996 bestehende Tarifvertrag zum „Zustellgruppenführer“, der bisher nur eine Entschädigung oder Funktionszulage vorsah, tarifpolitisch konsequent fortentwickelt. Denn nur eine Eingruppierung bietet den erforderlichen Schutz der Entgeltbedingungen. Stephan Teuscher ANZEIGE

S O N D E R R E I S E

D E S

V E R . D I

M I T G L I E D E R S E RV I C E

Andalusien

15.10. – 22./29.10.2015

Strand, Kultur und Lebensart: Costa de la Luz für Geniesser ! BEREITS IN DEN REISEPREISEN EINGESCHLOSSEN: – – – – – – – –

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Foto: Fototeam ver.di Hessen, Peter Kümmel

AKTIVITÄTEN

Gewerkschafter verteilen dieser Tage Informationen zum Mindestlohn wie hier auf dem Hauptbahnhof in Frankfurt am Main.

Der Mindestlohn Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde gilt seit 1. Januar 2015. Wichtig ist, dass das Geld auch im Portemonnaie der Beschäftigten, die bislang weniger als 8,50 Euro in der Stunde für ihre Arbeit bekommen haben, ankommt. Immer wieder wird in den Medien über einzelne Branchen, Regionen oder auch Unternehmer berichtet, die unter der angeblichen Last des verbindlichen Stundenlohnes zusammenzubrechen drohen. Auch ist der Druck der Lobby von Teilen der Wirtschaft nach wie vor ungebrochen. Zum Teil wird das Argument der „Bürokratie“ vorgeschoben, um das missliebige Gesetz aufgeweicht zu bekommen – auch durch Teile des Speditions- und Logistikgewerbes. Bezogen auf die Frage des reinen Transits durch Deutschland hat die zuständige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) die Kontrollen des Mindestlohnes durch die staatlichen Behörden bis zur Klärung der damit verbundenen europarechtlichen Fragen ausgesetzt. Dieses Aussetzen der Kontrolle gilt allerdings und ausdrücklich nicht für die Kabotage und den grenzüberschreitenden Straßenverkehr mit Be- oder Entladung in Deutschland. Hier greifen sämtliche ge-

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setzliche Pflichten uneingeschränkt. Daran kann und darf aus Sicht von ver.di nicht gerüttelt werden. Denn der gesetzliche Mindestlohn ist für die Branche auch genau deshalb wichtig, weil er für alle abhängig Beschäftigten gilt, die in Deutschland arbeiten. Und zwar unabhängig davon, in welchem Land ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat. Die Kabotage ist ein Fall der Arbeitnehmerentsendung und fällt zweifelsfrei unter den Schutz des gesetzlichen Mindestlohnes.

Der Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde ist Gesetz. Wenn Arbeitgeber dagegen verstoßen, drohen Geldbußen von bis zu 500 000 Euro. Dennoch gibt es Arbeitgeber, die derzeit versuchen, den Mindestlohn zu umgehen. Beispielsweise, indem sie den Beschäftigten neue Arbeitsverträge vorlegen, in denen bislang als Zuschläge bezahlte Entgeltbestandteile in reguläre Stundenentgelte umgewidmet werden sollen. In diesen Fällen sollten sich die ver.di-Mitglieder durch den gewerkschaftlichen Rechtsschutz beraten lassen. Der DGB hat zudem seit Januar eine Mindestlohn-Hotline geschaltet (siehe Kasten). Dreh- und Angelpunkt eines möglichen Umgehens der Stundenlöhne ist allerdings die Arbeitszeit. Der Mindestlohn ist ein Zeitlohn. Deshalb muss jede Stunde, die gearbeitet wird, auch dokumentiert werden. Nur so kann der richtige Entgeltanspruch des Beschäftigten nachgewiesen und die Einhaltung des Mindestlohnes kontrolliert werden. Für Beschäftigte ist daher unerlässlich, ihre täglichen Arbeitszeiten mit Beginn, Ende und Pausen aufzuschreiben. Der Fachbereich hat Aufkleber und eine Informationskarte gefertigt. Diese können an betroffene Beschäftigte ausgehändigt, in Pausenräumen ausgelegt oder hinter die Windschutzscheibe der Autos geklemmt werden. Aufkleber und Informationskarten sind bei den ver.diBetriebsgruppen und den Landesbezirksfachbereichen erhältlich. sis

Hilfe und Informationen zum Mindestlohn Hotlines für Betroffene

Hotline Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). An sie können sich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wenden, die den Mindestlohn nicht bekommen: 0 30/60 28 00 28

Bei der DGB-Mindestlohn-Hotline können sich betroffene Beschäftigte über ihre Ansprüche informieren und werden gegebenenfalls zu Spezialisten weitervermittelt: 03 91/4 08 80 03

FAQs im Internet

Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQs) findet man auf den Websites: www.der-mindestlohn-kommt.de (BMAS) www.mindestlohn.de/hintergrund/faq (DGB)

BRANCHENPOLITIK

Impulspapier der Bundesnetzagentur zum Postwesen

Soziale Regulierung bleibt Aufgabe Ein funktionierendes Postwesen ist wichtiges Element eines demokratischen Staates. Daher hat die zum Bundeswirtschaftsministerium gehörende Bundesnetzagentur die Aufgabe, die Entwicklungen im Postwesen zu beobachten und gegebenenfalls auch regulatorisch einzugreifen. Alle zwei Jahre muss die Bundesnetzagentur einen entsprechenden Bericht fertigen. So steht es im Postgesetz. In Vorbereitung dieses Berichtes hat sie ein Impulspapier erstellt und die relevanten Akteure im Dezember 2014 um eine Stellungnahme gebeten.

gewerkschaftlicher Sicht, dass ein entsprechender Zuwachs an Beschäftigung auch nachhaltig ausgestaltet wird und nicht zu einer Ausweitung prekärer Arbeit führt.

zum 1. Januar 2015. Der gesetzliche Mindestlohn ist eine gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze. Er ersetzt keinesfalls die tarifvertragliche Ausgestaltung von Arbeitsbedingungen, sondern setzt darauf auf.

Das von der Bundesnetzagentur vorgelegte Impulspapier spricht wahlweise davon, „Kosten in der Zustellung zu minimieren“, „Zustellkosten auf der letzten Meile zu minimieren“ beziehungsweise „Prozesse auf der letzten Meile zu optimieren und damit die Kosteneffizienz zu steigern“. Sofern es sich hier um den Einsatz technologischer Neuerungen, um ergonomische Hilfestellungen oder auch ökologische Konzepte handelt, sind entsprechende Veränderungen auch im Interesse der Beschäftigten positiv gestaltbar. Nicht gemeint

Mindestlohn ist Stabilisierungsfaktor Die im Postgesetz verankerten sozialen Lizenzanforderungen wurden in Deutschland nie als politisches Instrument genutzt, um den sozialen Verwerfungen in der Branche entgegenzuwirken. Der über das Arbeitnehmerentsendegesetz auf die Briefbranche erstreckte Post-Mindestlohn hat während der kurzen Zeit seiner Geltung – außer bei einem größeren Briefdienstleister – keine Anwendung gefunden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte ihn damals wegen Formfehlern bei seiner Verordnung gekippt. Der zum 1. Januar 2015 greifende Mindestlohn von zunächst 8,50 Euro in der Stunde wird ein wichtiger Beitrag sein, um die Arbeitsbedingungen im Brief- und Paketsektor von unten her zu stabilisieren. Hier begrüßt ver.di die Klarstellung der Bundesnetzagentur vom August 2014 über die sofortige und uneingeschränkte Geltung des Mindestlohnes für die Postbranche

Paketmarkt rückt in den Blickpunkt Seit Beginn der Liberalisierung war der Blick über lange Zeit besonders auf den stagnierenden beziehungsweise schrumpfenden Briefmarkt gerichtet. Das hat sich verändert. Seit geraumer Zeit rückt der wachsende Paketmarkt in den Mittelpunkt. Das Wachstum des Paketmarktes ist aus Sicht der Gewerkschaft ver.di überaus erfreulich. Denn er sichert Arbeitsplätze in der Postbranche. Maßgeblicher Treiber des Volumenwachstums im Paketmarkt ist das internetgestützte Konsumverhalten. Dieser Prozess ist noch keinesfalls abgeschlossen und kann nach derzeitigem Kenntnis- und Ermessensstand als nachhaltig eingestuft werden. Umso wichtiger ist es aus Foto: ver.di

Aus Sicht von ver.di bleibt erstens die soziale Regulierung eine Gestaltungsaufgabe und ist zweitens ein leistungsfähiger Universaldienst unerlässlich. Von Beginn an war der Liberalisierungsprozess seitens der Gewerkschaften von der Sorge um eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Postsektor getragen. Dass diese Befürchtungen leider auch Realität geworden sind, ist durch Studien auf europäischer und nationaler Ebene sowohl für den Brief- wie auch Paketmarkt belegt.

Kostenersparnis nicht zulasten der Beschäftigten

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BRANCHENPOLITIK

sein kann allerdings damit eine Kostenersparnis auf der letzten Meile zulasten der Beschäftigten. Eine zukunftsfähige postalische Infrastruktur ist mit sozial und tariflich geschützten Arbeitsplätzen auszugestalten. Auch nach Vollendung der Liberalisierung des Postmarktes ist die soziale Frage nicht gelöst. Hier sehen wir für die Zukunft regulatorischen Gestaltungsbedarf.

Zustellung an sechs Tagen in der Woche Der deutsche Universaldienst definiert höhere Standards als es die europäische Postdiensterichtlinie vorgibt. Herausragendes Leistungsmerkmal ist dabei die werktägliche Zustellung von Briefen und Paketen. Die Zustellung an sechs Werktagen muss zwingend flächendeckend

beibehalten werden. Eine werktägliche Postversorgung ist für die Bevölkerung und die Wirtschaft – hier insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen außerhalb der Ballungsräume – unerlässlicher Bestandteil einer modernen und zukunftsfähigen Infrastruktur. Die Sechs-Tage-Zustellung ist industriepolitisch betrachtet ein Standortfaktor, der nicht zurückentwickelt werden darf. Ein moderner Regulierungsrahmen muss zukunftsoffen gestaltet sein. Das heißt, er muss in der Lage sein, künftige Entwicklungen mit aufzugreifen und im Interesse der Bevölkerung und der Wirtschaft nach vorne zu entwickeln. Die in der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie verankerte Möglichkeit, die Postdienste auf nationaler Ebene von der Umsatzsteuer zu befreien, muss erhalten bleiben.

Niemand kann vorhersagen, wie sich der postalische Universaldienst in den nächsten fünf, zehn oder zwanzig Jahren entwickelt. Aber gewiss ist, dass dieses wichtige Feld der Infrastrukturpolitik nicht aus der Verantwortung des Staates entlassen werden kann und mithin auch die fiskalpolitische Steuerungsmöglichkeit erhalten bleiben muss. sis

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Das Impulspapier der Bundesnetzagentur ist zu finden unter der Rubrik Post/Verbraucher/ Universaldienst auf der Website: www.bundesnetzagentur.de Die Stellungnahme von ver.di ist zu finden unter: www.psl.verdi.de/branche

Aktionsplan Güterverkehr und Logistik wird weiterentwickelt

ver.di benennt Chancen und Defizite Die Logistikbranche ist ein Schwergewicht der deutschen Wirtschaft und ihre Bedeutung wird weiter wachsen. Es geht längst nicht mehr allein um Transport, Umschlag und Lagerung. Die Industrie hat sich durch Globalisierung und technologische Entwicklung verändert. Neue Dienstleistungen werden nachgefragt. Die Logistik erbringt heute fertigungsnahe Dienstleistungen, übernimmt das komplette Supply Chain Management. Arbeitsprozesse werden dadurch flexibilisiert, die Anforderungen an die Beschäftigten steigen, ihre Arbeitsbelastung auch. Daher ist es gut, dass die Bundesregierung die Weiterentwicklung des Aktionsplanes Güterverkehr und Logistik als Vorhaben in den Koalitionsvertrag geschrieben hat. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) legte im November den Gesamtentwurf des weiterentwickelten Aktionsplanes auf den Tisch. Der Aktionsplan wurde vom Bundesverkehrsministerium entwickelt und im

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Jahr 2010 vorgestellt. Er setzt den Masterplan Güterverkehr und Logistik aus dem Jahr 2008 fort. Erstmals dokumentierte hier die Bundesregierung die Bedeutung der Branche. Kernziele des Planes sind die Stärkung des Logistikstandortes Deutschland, die Steigerung der Effizienz aller Verkehrsträger, ihre optimale Vernetzung, die Förderung der Vereinbarkeit von Verkehrswachstum mit Umwelt- und Klimaschutz und die Unterstützung guter Arbeitsbedingungen und Ausbildung in der Branche. Von Anbeginn an begleitet ver.di den Prozess. Angefangen beim Treffen der Betriebsräte aus Logistikunternehmen zum Meinungsaustausch im Bundesministerium zum Masterplan, über die Mitarbeit an Arbeitsgruppen des Ministeriums, wie „Schnittstelle Rampe“, die Teilnahme am Dialog, wie auf der vierten Nationalen Konferenz Güterverkehr und Logistik im September 2014, wo die relevanten Akteure sich über die Punkte zur Weiterentwicklung des Aktionspla-

nes aussprachen, bis hin zu Stellungnahmen und Bewertungen der Aktionspläne des Bundesverkehrsministeriums. Für ver.di sind in dem vorgelegten Gesamtentwurf des weiterentwickelten Aktionsplanes besonders die folgenden Punkte für die Interessenvertretung der Beschäftigten der Branche von Bedeutung. ver.di hat gegenüber dem BMVI dazu Stellung genommen: Finanzierungsgrundlagen für Verkehrsinfrastruktur Die Einnahmen aus der Lkw-Maut müssen zum großen Teil für die Verbesserung der Straßenverkehrsbedingungen für den Güterkraftverkehr und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Fahrpersonals eingesetzt werden. Eine Querfinanzierung anderer Verkehrsträger ist abzulehnen. Zahlt der Unternehmer seine Mautgebühren nicht, soll nicht das Fahrpersonal dafür in Haftung genommen

BRANCHENPOLITIK

Aufwertung der Berufe Die Zielsetzung dieser Maßnahme im Aktionsplan ist der richtige Ansatz, um langfristig Personal in ausreichender Qualifikation und Zahl zu sichern. Der Blick soll zudem aber auch auf berufsbegleitende Qualifikationen gerichtet werden. Sie tragen entscheidend zur Verbesserung der Berufs- und Karrierechancen bei. Bei den Berufskraftfahrern, die dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQ) unterliegen, ist eine sozialrechtliche Anerkennung und Gleichstellung langjähriger Berufskraftfahrer mit Facharbeitern anzustreben. Viele üben ihren anspruchsvollen Beruf auf der Grundlage der Fahrerlaubnis aus, die noch aus der Zeit vor der Einführung des anerkannten Ausbildungsberufes Berufskraftfahrer stammt. Weiter müssen für Quereinsteiger in Logistikberufe Möglichkeiten entwickelt werden, die sozialrechtliche Anerkennung als Facharbeiter bieten. Soziale Bedingungen für Berufskraftfahrer Das Bemühen um Verbesserungen der sozialen Bedingungen der Berufskraftfahrer muss flankiert werden von der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen, die Aufrechterhaltung der Kabotagebeschränkung, die gesetzliche Kostenübernahmepflicht der BKrFQ durch die Arbeitgeber, die gesetzliche Regelung der Vergütungspflicht für Bereitschaftszeiten bei Anwendung §21a Arbeitszeitgesetz (ArbZG), die Verbesserung der Spesen oder besonderer steuerlicher Freibeträge für Berufskraftfahrer, die zügigere Versorgung mit geeigneten Parkund Rastanlagen sowie Sozialräumen an den Be- und Entladestellen. Bei der Einhaltung der Sozialvorschriften im Transportgewerbe ist besonderer Wert auf den Schutz der Beschäftigten zu legen. Die Kontrollen zur Einhaltung der Sozialvorschriften sind auszubauen. Die personellen

und finanziellen Mittel müssen ausreichend zur Verfügung gestellt werden. Das betrifft auch die Kontrollen zur Einhaltung der Kabotage-Richtlinien und des Mindestlohnes. Zusätzliche Parkflächen und Sicherheit der Anlagen Alle Park- und Rastanlagen, und nicht nur die an den Bundesautobahnen, brauchen verbindliche Bau- und Ausrüstungsstandards. Dazu gehören auch die Trennung von Pkw-, Bus- und Lkw-Parkplätzen, in der größten Entfernung und abgewandt von der Fahrbahn Stellplätze für die Lkw, separate Stellplätze mit Stromanschluss für Lkw mit Kühl-Aggregaten, Lärmschutzwall, Umzäunung, Parkleitsysteme mit frühzeitiger Anzeige der Parkkapazi-

gleiche zu der im ersten Bericht des BAG im Jahre 2011 aufgezeigten Situation erst möglich und Entwicklungen sichtbar. Erhebungen zu den Arbeitsbedingungen Das regelmäßige Monitoring zur Arbeitsmarktsituation und den Arbeitsbedingungen in ausgewählten Berufen durch das BAG gibt es seit dem Jahr 2008; jährlich zu den Berufen der Fahrzeugführer der drei Verkehrsträger Straße, Schiene und Binnenwasserstraße, alle zwei Jahre zu den kaufmännischen Berufen bzw. denen der Lagerwirtschaft. ver.di schätzt sie als exzellente Grundlage ein, um Entwicklungen bzw. Fehlentwicklungen bei den Ar-

Foto: ad agenda

werden. Dazu regt ver.di eine entsprechende Gesetzesnovellierung an.

tät, bessere Dienstleistungen und sanitäre Einrichtungen usw. Die Maßnahmen gegen Diebstähle von Ladung, Fahrzeugen oder Treibstoff greifen zu kurz. Bei den Überfällen sind die Fahrer erheblich gefährdet. Die Zielsetzung muss neben Ladungssicherung die Sicherheit des Fahrpersonals sein. Die Sozialpartner sollen in die Umsetzung der Maßnahmen eingebunden werden. Abläufe an Laderampen ver.di begrüßt die vorgesehenen Beobachtungen der Situation an der Rampe in den Jahren 2015 und 2017 durch das BAG. Mit diesen Marktbeobachtungsberichten werden Ver-

beitsbedingungen und sozialen Aspekten in der Branche zu erkennen. Das das BMVI dieses Monitoring als Daueraufgabe betrachtet, ist folgerichtig und wird von ver.di unterstützt. Netzwerk Güterverkehr und Logistik festigen Um nachhaltig gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der Branche zu erreichen, ein verbessertes Image der Branche und mehr Akzeptanz in der Bevölkerung, ist eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten erforderlich. ver.di will einen stärkeren Dialog der Sozialpartner im Netzwerk Güterverkehr und Logistik, um diese Ziele zu erreichen. red

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Foto: Dirk Neubauer

TITELTHEMA

„Die Post erschüttert die Sozialpartnerschaft und hält existierende Verträge nicht ein“, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis auf einer Pressekonferenz von ver.di am 28. Januar in Düsseldorf.

Tarif- und Mitbestimmungsflucht

Post AG will Löhne drücken Die Deutsche Post AG hat Anfang Januar 49 regionale Zustellgesellschaften gegründet. In diese neuen Billigtöchter möchte sie jetzt befristet Beschäftigte reindrücken. Das ist ein ungeheuerlicher Vorgang. Der Vorstand bricht mit diesem Schritt aus laufenden Verträgen aus. Damit ist seine Glaubwürdigkeit als Tarifvertragspartei grundsätzlich infrage gestellt. ver.di ist eine starke Gewerkschaft und wird die Interessen der Mitglieder entschlossen verteidigen. Als „sozialpolitischen Skandal ersten Ranges“ kritisierte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis den Plan der Post, einen Teil der bislang zu den Konditionen des Haustarifvertrages der Deutschen Post AG befristet beschäftigten Kolleginnen und Kollegen in die bundesweit parallel zu allen 49 Briefniederlassungen gegründeten DHL Delivery GmbH-Gesellschaften abzuschieben. Damit flüchtet die Deutsche Post AG aus den zwischen ihr und ver.di abgeschlossenen Tarifverträgen und sie versucht ebenso, sich den bewährten

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und von den Beschäftigten gewählten Mitbestimmungsstrukturen zu entziehen. „Das ist Tarif- und Mitbestimmungsflucht und der Einstieg in den Ausstieg aus der Sozialpartnerschaft,“ sagte Andrea Kocsis.

Befristet Beschäftigte in Geiselhaft genommen Nachdem die Post AG unter Ausnutzung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes mehr als 24 000 Beschäftigte in Geiselhaft genommen habe, solle jetzt aus

bestehenden Verträgen ausgestiegen werden. Der Vorstand wolle mit diesem Schritt nicht gute und auskömmliche Arbeitsplätze schaffen, sondern es gehe ausschließlich darum, Kapitalmarktinteressen zu befriedigen, so Kocsis.

Kapitalmarkt soll bedient werden Der Konzern hat im letzten Frühjahr eine auf sieben Jahre ausgelegte Wachstumsprognose ausgegeben. Das Ergebnis soll in diesem Zeitraum von 2,8 auf fünf Milliarden Euro steigen. Das Geld dafür soll bei den Beschäftigten einkassiert werden. Daher wundert es auch kaum, dass der für das Brief- und Paketgeschäft zuständige Postvorstand Jürgen Gerdes öffentlich darauf hinwies, dass die Abkehr vom bestehenden Haustarifvertrag insbesondere „gut“ für die Eigner sei.

TITELTHEMA

49 Billigtöchter gegründet In der Zeit vom 5. bis 15. Januar 2015 hat die Deutsche Post AG bundesweit 49 Gesellschaften mit dem Namen DHL Delivery GmbH durch Eintragung in das Handelsregister gegründet. Der Geschäftszweck der GmbH ist – dieser muss bei der Eintragung in das Handelsregister benannt werden – „die Erbringung logistischer Dienstleistungen, insbesondere Beförderung und Zustellung von Paketen“. Geschäftsführer der 49 Billigtöchter sind jeweils der oder die Niederlassungsleiter(in) und der oder die Abteilungsleiter(in) für die Auslieferung. Die GmbHs tragen im Namen den Ortszusatz der jeweiligen Niederlassung – angefangen von der Niederlassung Augsburg mit der „DHL Delivery Augsburg GmbH“ bis zur Niederlassung Zwickau mit der „DHL Delivery Zwickau GmbH“.

Verstoß gegen Vertrag zur Fremdvergabe Mit der Gründung der 49 GmbHs, die dem Zweck dienen, Pakete zuzustellen und mit der inzwischen vielfachen Ansprache befristet Beschäftigter, ob sie in die jeweilige GmbH wechseln wollten, verstößt der Vorstand der Deutschen Post AG gegen den mit ver.di geschlossenen Vertrag zum Ausschluss der Fremdvergabe. Auch wird der Vorstand hinsichtlich der von ihm im Jahr 2011 eingeforderten und zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbarten sogenannten „Revisionsklausel“ vertragsbrüchig. Der Vertrag zwischen ver.di und der Deutschen Post AG zum Ausschluss der Fremdvergabe wurde zuletzt im Zuge der Tarifverhandlungen zum Generationenvertrag und dem Schutzpaket im Oktober 2011 verlängert und hat aktuell eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2015. Gemäß dem Vertrag ist die Fremdvergabe von Zustellbezirken von der Deutschen Post AG an ein anderes Unternehmen – damit sind auch Unternehmen innerhalb des Konzerns gemeint – ausgeschlossen. Lediglich 990 Paketzustellbezirke können während der Laufzeit dieses Vertrages an andere

Unternehmen fremd vergeben werden. Wer ein Jahr vor Ende der Laufzeit des Vertrages 49 Zustellgesellschaften gründet und versucht, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dort einzustellen, bricht diesen Vertrag willentlich. Ebenfalls bei den Verhandlungen vom Oktober 2011 hatte der Vorstand der Deutschen Post AG darauf gedrungen, eine so genannte „Revisionsklausel“ zu vereinbaren. Diese lautet wie folgt: „Die Tarifvertragsparteien werden bei einem signifikanten Absinken der wirtschaftlichen Ergebnisse des Unternehmens Gespräche zur gemeinsamen Beurteilung der Situation und zur Vereinbarung geeigneter Gegenmaßnahmen mit dem ernsthaften Willen zur Einigung aufnehmen“. Schaut man sich die wirtschaftlichen Ergebnisse des Unternehmens an, ist festzustellen, dass es ein solches „signifikantes Absinken der wirtschaftlichen Ergebnisse“ nicht gibt. Sondern das Gegenteil ist der Fall. Die Deutsche Post AG verdient prächtig. Mit der Tarifflucht und GmbH-Gründung verstößt das Unternehmen auch gegen diese Vereinbarung.

Der Vertragsbruch ist aus Sicht von ver.di ein ausgesprochen gravierender Vorgang, denn er wirft ganz grundsätzlich die Frage nach der Verlässlichkeit des Vorstandes als Vertragspartner auf. Und zwar nicht nur moralisch sondern auch praktisch.

ver.di-Mitglieder lassen sich nicht verladen Der Ausschluss der Fremdvergabe steht unter anderem im Zusammenhang mit dem Verzicht der Beschäftigten auf Heiligabend und Silvester als arbeitsfreie Tage. Wenn der Arbeitgeber einseitig Verträge bricht, wird das nicht ohne Konsequenzen für die künftige Tarifpolitik sein. Intensiv berät der Fachbereich aktuell über eine angemessene tarifpolitische Antwort. Die ver.di-Mitglieder lassen sich vom Postvorstand nicht verladen. Wir sind eine starke Gewerkschaft und werden die Interessen unserer Mitglieder mit Entschlossenheit verteidigen. Über aktuelle Entwicklungen in dieser Auseinandersetzung informiert www.psl.verdi.de sis

VOTUM ZUR „ÜBERNAHME ZUSÄTZLICHER LEISTUNGEN“

Mit Schreiben vom 5. Dezember vorigen Jahres hat die Deutsche Post AG ver.di zur Aufnahme von Tarifverhandlungen zur „Übernahme zusätzlicher Leistungen“ (ÜzL) aufgefordert. Einvernehmlich hatten ver.di und die Deutsche Post AG diese Tarifregelung im Zuge der Verhandlungen zum Generationenvertrag und dem Schutzpaket im Oktober 2011 abgeschafft (siehe bewegen 10/2011). Die ver.di-Tarifkommission hat die Aufforderung zu Tarifverhandlungen am 19. Januar diskutiert, bewertet und die Aufnahme von Tarifverhandlungen zur „Übernahme zusätzlicher Leistungen“ abgelehnt. Ein ausführliches Begründungsschreiben kann unter [email protected] bezogen werden.

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Foto: Jürgen Seidel

MITBESTIMMUNG

UPS zieht Klage gegen ver.di-Vertrauensmann zurück

Für Demokratie im Betrieb Nur rund ein Drittel der über 70 Niederlassungen von UPS in Deutschland haben einen Betriebsrat. Konsequenter Interessenvertretung tritt UPS ohnehin nicht gerade zimperlich entgegen. Eine Politik, mit der viele Beschäftigte nicht einverstanden sind. So auch eine Gruppe Kolleginnen und Kollegen bei UPS in Hannover-Langenhagen. Sie stellten sich auf einer alternativen Liste zur Betriebsratswahl. In Hannover-Langenhagen betreibt der international tätige Paketdienstleister United Parcel Service (UPS) einen seiner fünf größten Standorte in Deutschland. Über 700 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind dort beschäftigt. Die meisten von ihnen arbeiten in der Hauptumschlagsbasis, be- und entladen also Fahrzeuge und sortieren Pakete. Wie meist bei UPS sind fast alle in Teilzeit beschäftigt und nur für 3,5 Stunden täglich (siehe auch bewegen 8/2013). Zu den Betriebsratswahlen im Frühjahr 2014 trat eine Gruppe von 40 Beschäftigten mit einer alternativen Liste an und nannte sie „Frischer Wind“. Der Name ist Programm. Sie wollen frischen Wind in die Betriebsratsarbeit bringen. Denn bisher geschah da nicht viel für die Vertretung der Interessen der Beschäf-

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tigten. Den Kolleginnen und Kollegen, die nun für eine unabhängige Betriebsratsarbeit antraten, war klar, auf welchen Weg sie sich dafür machen mussten, dass sie Durchhaltevermögen brauchen und Mut. Weit kamen sie erst einmal nicht. Ihre Liste wurde nicht zugelassen. Die Bewerbungsfrist zur Betriebsratswahl war just an dem Tag abgelaufen, als ihre Wahlausschreibung bekannt gemacht wurde. Der Verdacht: Der Wahlvorstand habe die gewerkschaftsnahen Liste zu spät ausgehängt. ver.di und die alternative Liste „Frischer Wind“ stellten beim Arbeitsgericht einen Eilantrag auf einstweilige Verfügung. Der wurde abgelehnt. Damit fand die Betriebsratswahl ohne die Liste „Frischer Wind“ statt. Das wird von ver.di und Kandidaten der alternativen Liste angefochten. Das Arbeitsgericht hat nun darüber zu entscheiden, ob bei der Betriebsratswahl eine Beeinflussung vorlag und Neuwahlen durchzuführen sind. Das Gericht gab dazu ein Gutachten in Auftrag. Geklärt werden soll auch, ob es

für die rund 70 Prozent der Beschäftigten mit Migrationshintergrund wichtig ist, dass der Wahlaushang in mehreren Sprachen verfasst ist. Gleichzeitig mit der Nicht-Zulassung der alternativen Liste ging das Management von UPS gegen die Kolleginnen und Kollegen der Liste vor. UPS ist dafür bekannt, nicht zimperlich zu sein, wenn es darum geht, seine Weltsicht durchzusetzen. Mit Kontrollen und Abmahnungen schaffte der Arbeitgeber zunächst die Basis für fristlose Kündigungen. Zu spüren bekam das auch der Listenführer Ralf Laufer. Er klagte durch ver.di unterstützt, erfolgreich beim Arbeitsgericht gegen haltlose Abmahnungen. UPS musste sie aus seiner Personalakte entfernen. So auch beim ver.di-Vertrauensmann Fritz Wilke. Von konstruierten Abmahnungen bis zur außerordentlichen Änderungskündigung wegen angeblich schlechter Arbeitsleistungen reichten die Versuche von UPS, ihn kalt zu stellen. Wilke reichte Kündigungsschutzklage ein. Seine unerträgliche Situation hat sich jetzt geändert. UPS nahm die Klage gegen ihn zurück und damit die Änderungskündigung. Fritz Wilke wird nun seine Arbeit zu unveränderten Bedingungen wieder aufnehmen. Der ver.di-Vertrauensmann hofft jetzt mit den Listenvertretern von „Frischer Wind“ auf eine baldige Entscheidung des Gerichtes und die Einleitung von Neuwahlen für eine konsequente Interessenvertretung. Auf sie wartet viel Fritz Wilke Wir wollen eine verantwortungsvolle Arbeitnehmervertretung in unserer Niederlassung Hannover. Die Beschäftigten sollten in unbeeinflussten Neuwahlen darüber entscheiden können. Arbeit. So beim hohen Anteil befristeter Arbeitsverträge und der Diskrepanz zwischen der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit der meisten Beschäftigten von 3,5 Stunden täglich und der von ihnen tatsächlich geleisteten bezahlten Überstunden. red

WELTWEIT / SERVICE

Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter aus aller Welt, darunter ver.di, kamen vom 7. bis 10. Dezember 2014 zum Kongress der UNI Global Union nach Kapstadt, Südafrika. Der Weltdachverband, bei dem ver.di Mitglied ist, vertritt 900 Gewerkschaften der Dienstleistungssektoren mit 14 Millionen Mitgliedern. Die Kongresseröffnung stand im Zeichen des 20. Jahrestages der Freiheit und Demokratie Südafrikas und würdigte Nelson Mandela. Als Themen des Kongresses diskutierten die rund 2000 Gewerkschaftsvertreter die Situation der

Weltwirtschaft, die geprägt ist von Instabilität und wachsender Ungleichheit. Es ging um Verteilungsfragen, um die internationalen Freihandelsverträge, um Verletzungen von Menschen- und Gewerkschaftsrechten durch internationale Konzerne, um die Gefahren, die von Kriegen und Klimawandel ausgehen und um Gewalt gegen Frauen. Die Gewerkschafter verabschiedeten den Strategieplan für die Legislaturperiode bis 2018. Zentrale Beschlüsse waren ein globaler Steuerpakt mit vermögensbezogenen Steuern und einer effektiven Fi-

Foto: ver.di

Weltkongress der UNI Global Union

nanztransaktionssteuer, ein Moratorium zu den Verhandlungen internationaler Freihandelsverträge (TTIP), die Arbeitsschutzrechte aushebeln und internationalen Konzernen Sonderrechte einräumen. Mehr ist zu lesen unter www. uniglobalunion.org Arnold Püschel

TERMINE AHLEN BeG Senioren Münsterland-Süd FB 10, Mitglieder-

treff, 1. Mittwoch im Monat, 10 – 12 Uhr, AWO, Freiheit 1. ALBSTADT-EBINGEN BeG Senioren Zollernalb, Stammtisch, 3. Donnerstag im Monat, 14 Uhr, „Grüne Au“. ASCHAFFENBURG BeG Senioren FB 9, 10, Stammtisch, 1. Donnerstag im Monat, 15 Uhr (nicht im März); Mitgliederversammlung, 11. März, 15 Uhr, jeweils Anmeld., Aschaffenburger Schloss, Turmstube. BERLIN BeG Senioren Pankow/Weißensee/Prenzlauer Berg FB 10, Sprechstd., 3. Dienstag im Monat, 10 – 12 Uhr, Volkssolidarität, Wichertstr. 71. BeG Senioren Reinickendorf/ Wedding FB 10, Stammtisch, 2. Dienstag im Monat, 11 – 12.30 Uhr, „Dorfquelle“, Alt-Wittenau 36 a. BeG Senioren Steglitz/Zehlendorf FB 10, Sprechstd., 1. Montag im Monat, 11 – 13 Uhr; „Dubrovnik“, Potsdamer Str. 33, Bus 112, M48. BeG Senioren Tempelhof/Neukölln FB 10, Sprechstd. 3. Montag im Monat, 10 Uhr, Café Klatsch, Alt Tempelhof 46; Wanderung, März, Info: Färber, Tel. 0170 5214748. BOCHUM BeG Senioren FB 10, Sprechstd., 1. Freitag im Monat, 10.30 – 12 Uhr, Postamt, Multifunktionsraum. BOTTROP BeG Senioren FB 9, 10, Stammtisch, 1. Montag im Monat, 17.30 Uhr, „Hürter“, Gladbecker Str. 19 a. BRAUNSCHWEIG OV Senioren FB 9, 10, Treff, letzter Dienstag im Monat, 15 Uhr, „Rote Wiese“. BREMEN OV Senioren FB 9, 10, Treff, 1. Dienstag im Monat, 15 Uhr, DGB-Haus, Bahnhofsplatz. CASTROP-RAUXEL BeG Senioren FB 10, Stammtisch, jd. Dienstag, 10.30 Uhr, „Kulisse“, Münsterstr. 1 b. CRAILSHEIM BeG Senioren FB 9, 10, Treff, letzter Mittwoch im Monat, 14 Uhr, ESV-Gaststätte, Horaffenstr. DORTMUND-LÜNEN BeG Senioren FB 10, Sprechstd., letzter Dienstag im Monat, 10– 12 Uhr, ver.di-Haus, Königswall.

DUISBURG BeG Senioren FB 10, Mitgliederversammlung

zur Postbeakk, 19. Februar, 15 Uhr, DGB-Haus, Stapeltor.

DÜSSELDORF BeG Senioren FB 10, Stammtisch, 2. Diens-

tag im Monat, 14 Uhr, „Goldener Kessel“, Bolker Str. 44.

ERFURT BeG Senioren FB 10, Frauentagsfeier, 11. März,

14 Uhr, Volkssolidarität Begegnungsstätte, Schlemmerstr. 1. ESSEN BeG Senioren FB 10, Info-Vormittag, 2. Mittwoch im Monat, 10.30 Uhr, „Sternquelle“, Schäferstr. 17. FORCHHEIM BeG Senioren FB 9, 10, Stammtisch, 1. Donnerstag im Monat, 15 Uhr, „Schwane“, Paradeplatz; Wanderung nach Willersdorf, 12. Februar, Parkplatz Röthenstr. u. Wimmelbach, Anmeld. Gößwein, Tel. 09190 1282; Wanderung Reifenberg-Rettern, 13. März, Annafestparkplatz, Anmeld. Brandner, Tel. 09191 4707; Mitgliederversammlung, 24. März, 15 Uhr. OV Forchheim, Mitgliederversammlung, 24. März, 18 Uhr, „Marktplatz“. FÜRTH BeG Senioren FB 1, 9, 10, Stammtisch, 1. Dienstag im Monat, 14 Uhr, „Heinrichsklause“, Sonnenstr. 21; Besuch MAN, 10. o. 17. Februar; Frühlingswandern, 25. März. GAU-BICKELHEIM Sprechstd. m. d. Polizei, 1. Dienstag im Monat, 19 – 22 Uhr, Autohof. GERA BeG Senioren FB 9, 10, Runder Tisch, 2. Mittwoch im Monat, 14 Uhr; Frauentagsfeier, 5. März, 14 Uhr, Begegnungsstätte, De-Smit-Str. GIESSEN OV Sped/KEP/Log Mittelhessen, Stammtisch, 1. Samstag im Monat, 11 – 13 Uhr, „Justus im Hessischen Hof“, Frankfurter Str. 7. GÖPPINGEN BeG Senioren FB 10, Stammtisch, 1. Donnerstag im Monat, 14 Uhr, „Gartenfreunde“, P.-Köpff-Weg 65. HAGEN BeG Senioren FB 10, Infonachmittag, 11. März, 15 Uhr, AWO-Begegnungsstätte, Overbergstr. 125. HAMBURG BeG Senioren Hamburg Süd FB 9, 10, Treffen, 1. Montag im Monat, 15 Uhr, „Dubrovnik Kupferkanne“,

be wegen

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TERMINE

J. Ludowieg-Str. 6, Klubzimmer 1. Stock; Jahreshauptversammlung, 9. März, 16 Uhr, Kantine Briefzentrum, 1. Stock, Georg-Heyken-Str. 10. HEILBRONN BeG Senioren FB 9, 10, Stammtisch, 3. Donnerstag im Monat, 14 Uhr, „Hofwiesen“, Hofwiesenstr. 40. IBBENBÜREN UND UMGEBUNG ver.di-Senioren, Treff, 1. Donnerstag im Monat, 10 Uhr, Büro OV, Pavillon am Bhf. INGOLSTADT BeG Senioren FB 1, 9, 10, Stammtisch, 1. Mittwoch im Monat, 14.30 Uhr, MTV-Gaststätte, Friedhofstr. 10. JENA BeG Senioren FB 9, 10, Verkehrsteilnehmerschulung, 10. März, 14 Uhr, „Jahresringe“, Leipziger Str. 61; Frauentagfeier, 18. März, 14 Uhr, Spitzers Literatencafé, Unterm Markt 3. Wandergruppe, 1. Dienstag im Monat, 10 Uhr, Info: Lesche, Tel. 03641 449912. KAISERSLAUTERN BeG Senioren FB 9, 10, Treffen, 1. Mittwoch im Monat, 15.30 Uhr; Literarische Weinprobe, 11. März, „Licht Luft“, Entersweilerstr. 51, Anmeld. Schramm, Tel. 06302 7727. KASSEL BeG Senioren Post/Telekom Kassel FB 9, 10, Kabarett mit Bernd Gieseking, 11 Uhr, Gloria Filmpalast; Jahreshauptversammlung, 26. März, 14 Uhr, „Alt Wehlheiten“, Kohlenstr. 15. KIRCHHEIM/TECK BeG Senioren FB 10, Stammtisch, 3. Mittwoch im Monat, 15 Uhr, „Rosi’s Hasenstüble“, Siechenwiesen 1. LÜDENSCHEID OV Lenne/Volme FB 10, Sprechstd., 1. Freitag im Monat, 15 – 17 Uhr, Frachtbüro-Innendienst, Postamt, Tel. 02351 178353. MANNHEIM BeG Senioren FB 10, Treff, 1. Montag im Monat, 14 Uhr, Clubhaus ESC-Blau-Weiß-Mannheim, Am Neckarplatt. MAYEN Sprechstd. für alle DGB-Mitglieder, jd. Montag, 16 – 18 Uhr, DAA, Hahnengasse 4; jd. Mittwoch, 9.30 – 11.30 Uhr, Gebäude Bhf. Mayen Ost. MÜNCHEN BeG Senioren FB 1, 9, 10, Jahreshauptversammlung, 3. März, 14 Uhr, Gewerkschaftshaus, gr. Saal. MÜNSTER BeG Senioren FB 9, 10, Info-Nachmittag, 1. Montag im Monat (nicht im März),15 Uhr, Kasino Telekom, Dahlweg 100; Mitgliederversammlung, 2. März; Besuch der Feuerwache, 5. März, Yorkring. NEUSS BeG Senioren, Gesprächsrunde Vorstand, VL, für Mitglieder aus Neuss, 25. Februar, 15 Uhr, Café „Zimmermann“, Nixhütter Weg 135, Bushst. Kinderbauernhof, Linie 854, Info: Tel. 02131 466475. NÜRNBERG BeG Senioren Nürnberg/Schwabach/Roth/ Lauf FB 1, 9, 10, Versammlung, 1. Donnerstag im Monat, 14.30 Uhr, „Genossenschaftssaalbau“, M.-Hermann-Platz 2; Fasching, 12. Februar, Abf. Langwasser Süd, 11 Uhr, Wil-

helmsdorf; Versammlung, 5. März m. Anmeld. Seminar Schney; Wandergruppe, Info: Pfennig Tel. 0911 863188, Glockner 0911 442387. OLDENBURG OV Senioren FB 9, 10, Digitalfotos, Info: Neugebauer, Tel. 0441 201203; Basteln, Malen, Skat, Klönen, alles 2. Dienstag im Monat, 9 Uhr, Info: Frank, Tel. 0441 302972, Schaumberg, Tel. 04402 4205, alle drei Wochen Jakkolo, Info: Colberg, Tel. 04488 3252, Info: Punke, Tel. 0441 5505137, Vereinslokal TV Metjendorf 04. ORTENAU BeG Senioren FB 9, 10, Sprechstd., jd. Mittwoch, 11 – 12 Uhr, ver.di-Geschäftsstelle Offenburg, Okenstr. 1c. PFAFFENHOFEN BeG Senioren FB 9, 10, Stammtisch, jd. 3. Dienstag im Monat, 14 Uhr, Hofbergsaal. RATINGEN BeG Senioren FB 10, Sprechstd., 1. und 3. Dienstag im Monat, 9.30 – 11.30 Uhr, Poststr. 24 – 26, Zi. 210, Tel. 02102 209818. REUTLINGEN BeG Senioren FB 9, 10, Stammtisch, 2. Donnerstag im Monat, 14.30 Uhr, Sportparkgaststätte. SCHWÄBISCH GMÜND BeG Senioren FB 9, 10, Stammtisch, 2. Dienstag im Monat, 14.30 Uhr, Casino Altenheim St. Anna. SOLINGEN BeG Senioren Post Solingen FB 10, Jahreshauptversammlung, 11. März, 13.30 Uhr, Gasstr. 10 – 18. ULM BeG Senioren FB 9, 10, Monatstreffen, 1. Donnerstag im Monat, 14.30 Uhr, „Krone“, Ulm-Söflingen. WEIDEN BeG Senioren Nordoberpfalz FB 9, 10, Treff, 1. Mittwoch im Monat, 14 Uhr, „Bräustüberl“. WEIMAR BeG Senioren FB 9, 10, Frauentagsfeier, 9. März, 14 Uhr, 14 Uhr, „Schwarzbierhaus“, Scherfgasse 4. WOLFENBÜTTEL OV Senioren FB 9, 10, Sprechstd., jd. Mittwoch, 9.30 – 12 Uhr, ver.di-Büro, Harzstr. 7; ver.diLohnsteuer-Service, Tel. 05331 882680. WORMS BeG Senioren FB 9, 10, Sprechstd., 1. Mittwoch im Monat, 14.30 Uhr; Stammtisch, 15 – 17 Uhr, G.-LauberHaus, Brucknerstr. 3 A. WUPPERTAL BeG Senioren FB 10, Mitgliederversammlung, 16. März, 10 Uhr, Fußballverband, F.-Engels-Allee 125. WÜRZBURG BeG Senioren FB 9, 10, Versammlung, 1. Donnerstag im Monat (nicht im März), 14.30 Uhr, „Vierjahreszeiten“; Fahrt nach Bullenheim, Fasching, 11. Februar, 13 Uhr; Fischessen „Urlaub“ Randersacker, 18. Februar; Weinprobe bei Huttner, 11. März, 14 Uhr, Sieboldstr., Gerbrunn; Fahrt Marzipanfabrik Weilbach und Walldürn, 25. März, 13 Uhr; Seniorenwandergruppe, jd. Mittwoch im Landkreis, Info: 0931 400040. ZERBST BeG Senioren FB 9, 10, Eröffnung 50. Kulturfesttage, 28. Februar, 14 Uhr, vor dem Museum; Frauentag, 9. März, 11 Uhr, Postamt, 1. Etage.

REDAKTIONSSCHLUSS Heft 2/2015: 19. Februar 2015 · Heft 3/2015: 8. April 2015 · Heft 4/2015: 19. Mai 2015 · Alle Termine sind auch zu finden unter: www.psl.verdi.de/service IMPRESSUM bewegen Nr. 1/2015, 14. Jahrgang · Herausgeber: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) · Bundesvorstand: Frank Bsirske, Andrea Kocsis · Redaktion: Dr. Sigrun Schmid (verantwortlich), Gabriele Sander · E-Mail: [email protected] · Anzeigenverkauf: Gabriele Sander, ver.di, Telefon 0 30/ 69 56-25 21, Fax 0 30/69 56-37 62, E-Mail: [email protected] · Redaktionsanschrift: ver.di Bundesverwaltung, Fachbereich Postdienste, Speditionen und Logistik, 10112 Berlin, Telefon 0 30/69 56-0, Fax 0 30/ 69 56-37 62 · Erscheinungsweise: 8 Ausgaben pro Jahr · Druckauflage: 229 300 · Gesamtherstellung: apm AG, Kleyerstraße 3, 64295 Darmstadt, www.apm.ag · Titel: Jürgen Seidel

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