Tag, Gewerbegebiet ohne Anlieger

Lärmaktionsplan der Gemeinde Ensdorf (2. Stufe) Grundlagen: Am 25. Juni 2002 wurde vom Europäischen Parlament und vom Rat die „Richtlinie 2002/49/EG ü...
Author: Krista Schulze
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Lärmaktionsplan der Gemeinde Ensdorf (2. Stufe) Grundlagen: Am 25. Juni 2002 wurde vom Europäischen Parlament und vom Rat die „Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ („EU Umgebungslärmrichtlinie“) verabschiedet. Mit ihr soll im Rahmen der Europäischen Union ein „gemeinsames Konzept festgelegt werden, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. „ Dazu soll in einem ersten Schritt die Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten und Betroffenheitsanalysen ermittelt und die Öffentlichkeit über das Ausmaß informiert werden. In einem zweiten Schritt sind auf der Grundlage der Lärmkarten konkrete Maßnahmen auszuarbeiten, um die Lärmbelastung verringern zu können. Die Richtlinie sieht ein zeitlich gestaffeltes Vorgehen vor: Bis zum 30. Juni 2012 und danach alle 5 Jahre sind Strategische Lärmkarten zu erstellen für Ballungsräume mit einer Einwohnerzahl von mehr als 100.000, Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr sowie Großflughäfen. Bis zum 18. Juli 2013 und danach alle 5 Jahre müssen Aktionspläne ausgearbeitet werden, in denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Die Kartierung der Hauptverkehrsstraßen erfolgte im Auftrag des Saarländischen Städte- und Gemeindetags unter Koordinierung des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (MUV) landesweit einheitlich durch das Zentrum für Bodenschutz und Flächenhaushaltspolitik (ZBF) am Umweltcampus Birkenfeld. Die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken erfolgt durch das Eisenbahnbundesamt (EBA). Die Erstellung der Lärmaktionspläne obliegt den Gemeinden. 1. Beschreibung der Hauptverkehrsstraßen Im Gebiet der Gemeinde Ensdorf verlaufen folgende Straßenabschnitte, die von der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung (mehr als 8.000 Fahrzeuge pro Tag) betroffen sind: B 269n, Abzweig B 51 bis Anschlussstelle Ensdorf, insgesamt 1400 m Länge, 15.413 Fahrzeuge/Tag, Gewerbegebiet ohne Anlieger B 51, Abzweig L 139 bis Abzweig B 269, insgesamt 2000 m Länge, 9.527 Fahrzeuge/Tag, Umgehungsstraße ohne Anlieger B 51, Abzweig B 269 bis Abzweig Kreisel Ensdorf, insgesamt 500 Meter Länge, 17.722 Fahrzeuge/Tag, Bereich Bauhauskreisel bis Kreisel Hela ohne Anlieger L 345, Abzweig L 139 Kreisel Ensdorf bis Ortsanfang Hülzweiler, insgesamt 1.900 m Länge, 13.100 Fahrzeuge pro Tag, Anlieger Provinzialstraße und Bei Fußenkreuz

L 139, Abzweig B 51 bis Abzweig L 345, insgesamt 600 Meter Länge, 10.527 Fahrzeuge pro Tag, Anlieger Saarlouiser Straße L 139, Abzweig L345 bis Abzweig Provinzialstraße, insgesamt 400 Meter Länge, 16.171 Fahrzeuge pro Tag, Anlieger Provinzialstraße Kreisel bis Straße Am Schwalbacher Berg Für die gemeindeeigenen Straßenabschnitte Provinzialstraße von Abzweig Bei Fußenkreuz bis Ortsanfang Fraulautern (1.100 Meter Länge) und von Abzweig Am Schwalbacher Berg bis Einmündung Walter-von-Rathenau-Straße (1.200 Meter Länge) liegen keine Daten aus der Verkehrszählung vor. Alle betroffenen Straßenabschnitte befinden sich nicht in der Baulast der Gemeinde, sondern in der des Bundes und des Landes. Tabelle 1: Verkehrsparameter der betroffenen Straßenabschnitte (unterteilt nach Verkehrsnetzknotenpunkten VKN)* Straße B 51 B 51 B 51 B 51 B 51 B 51 L 139 L 139 L 139 L 345

DTV (KfZ 24 LKW-Anteil h) (d,e,n in %) 16.754 40,8/12,3/5,5 16.754 40,8/12,3/5,5 9.581 23,8/7,1/4,3 17.836 39,8/11,7/7,0 13.498 23,8/7,1/4,3 6.692 15,2/4,6/2,7 17.000 15,6/4,8/2,5 17.000 23,2/7,1/3,7 17.771 27,2/8,1/4,3 13.698 5,2/1,6/0,8

Geschwindigkeit PKW (km/h) 100 100 100 100 100 100 100 100 50 100

Geschwindigkeit LKW (km/h) 80 80 80 80 80 80 80 80 50 80

2. Zuständige Behörde: Gemeinde Ensdorf , Rathaus, Provinzialstraße 101 A, 66806 Ensdorf 3. Rechtlicher Hintergrund  

Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm („EUUmgebungslärmrichtlinie“), Abl. L 189/12 vom 18.07.2002 Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005, BGBI. I S. 1794 (§ 47a-f des BImSchG)

Grundlage: Strategische Lärmkarten, die gemäß § 47 c BImSchG erstellt wurden; Vorliegen der Voraussetzungen des § 47d BImSchG.

4. Geltende Grenzwerte Nationale Werte für Lärmsanierung oder Lärmvorsorge.

Tabelle 2: An die EU gemeldete Grenzwerte Straßenverkehrslärm für Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97)

LDEN bzw. Pegelwert LNight bzw. Tag dB(A) Nacht dB(A)

Krankenhaus, Schule, Altenheim Reine und allgemeine Wohngebiete Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete Gewebegebiete

71 71 73 76

Pegelwert

60 60 62 65

5. Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten Auf der als Anlage 1 beigefügten Karte sind die von der Stufe 2 der Lärmkartierung betroffenen Straßenabschnitte gelb (Landstraße), blau (Bundesstraße) und grün (Gemeindestraße) markiert. Die als Anlage 2 und 3 beigefügten Karten sind Isophonenkarten. Sie spiegeln die Gesamtbelastung durch Straßenverkehrslärm in der Gemeinde Ensdorf für die Lärmindikationen LDEN (am Tag von 7.00 bis 19.00 Uhr/19.00 bis 23. Uhr) bzw. LNight (in der Nacht von 23.00 bis 7.00 Uhr) wider. Aus der Tabelle EU-Gebäudestatistik ist die Anzahl der betroffenen Menschen ersichtlich. 6. Bewertung und Anzahl Betroffener In den folgenden Tabellen ist jeweils die Anzahl der betroffenen Anwohner für die jeweils gemessenen Lärmpegel (Tag und Nacht) dargestellt. Kurzfristiger Handlungsbedarf: Überschreitung der Grenzwerte Bei Überschreitung der Werte von 70 dB(A) für den Lärmindikator LDEN bzw. 60 dB(A) für den LNight liegt eine Situation mit sehr hoher Belastung vor. Gesundheitliche Auswirkungen sind nicht ausgeschlossen; es besteht kurzfristig dringender Handlungsbedarf. In den Umgebungen der Provinzialstraße sind insgesamt 67 Menschen Pegeln von mehr als 70 dB (A) (LDEN) bzw. 92 Menschen Pegeln von mehr als 60 dB(A) (LNight) ausgesetzt. Hier besteht kurzfristig Handlungsbedarf. Im Bereich der L 139 wird kurzfristig kein Handlungsbedarf gesehen; die Anzahl der Personen, die einer Überschreitung der Lärmsanierungsgrenzwerte ausgesetzt sind, ist sehr gering (7). Straße L 139 Provinzialstraße

Betroffene mit LDEN > 70 dB (A) 7 (0) 67 (100)

Betroffene mit LNIGHT  60 dB (A) 92 (100)

Mittelfristiger Handlungsbedarf: Vermeidung gesundheitlicher Gefährdungen Die Empfehlungen der WHO, des Umweltbundesamtes (UBA) und des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) gehen davon aus, dass bei einer Unterschreitung der Werte von 65 dB(A) tags, bzw. 55 dB(A) nachts eine gesundheitliche Gefährdung vermieden wird. Die Anzahl Betroffener in der Gemeinde Ensdorf in den Pegelbereichen > 65 dB(A) (LDEN) bzw. > 55 dB(A) (LNight) ist in dieser Tabelle dargestellt. Straße L 139 L 345 Provinzialstraße

Betroffene mit LDEN  65 dB(A) 88 (100) 39 (0) 136 (100)

Betroffene mit LNight  55 dB(A) 101 (100) 45 (0) 128 (100)

Langfristiger Handlungsbedarf: Vermeidung von Belästigungen Die Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) gehen davon aus, dass bei einer Unterschreitung der Werte von 60 dB(A) tags bzw. 50 dB(A) nachts erhebliche Lärmbelästigungen vermieden werden. Die Anzahl Betroffener in Ensdorf ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Straße L 139 L 345 Provinzialstraße

Betroffene mit LDEN  60 dB(A) 117 (100) 74 (100) 130 (100)

Betroffene mit LNight  50 dB(A) 115 (100) 75 (100) 128 (100)

In keinem der 3 Fälle (Handlungsbedarf) ist eine Schule, ein Krankenhaus oder ein Altenheim betroffen. 7. Analyse und Bewertung der Lärmsituation Bei den von Lärmemissionen betroffenen Straßen innerorts handelt es sich um innerörtliche Landstraßen(abschnitte):  L 139 (Streckenabschnitt Saarlouiser Straße - Provinzialstraße – Am Schwalbacher Berg)  L 345 (Bei Fußenkreuz)  Provinzialstraße (Rathauskreisel bis Straße Am Schwalbacher Berg) Da sie nicht in der Baulast der Gemeinde, sondern in der des Landes sind, werden bauliche und verkehrliche Maßnahmen an den Straßen nicht von der Gemeinde durchgeführt. Die Ortsbereiche, durch die die betroffenen Straßen verlaufen, sind keine reinen Wohngebiete, sondern Mischgebiete.

Da es sich bei den beiden Straßenabschnitten Provinzialstraße ab Bei Fußenkreuz bis Ortsanfang Fraulautern und Provinzialstraße ab Am Schwalbacher Berg bis Walther von Rathenau-Straße um Gemeindestraßen handelt, liegen bei der vorhandenen Kartierung keine Daten aus der Verkehrsmengenzählung vor. Insgesamt sind in der Gemeinde Ensdorf 658 (700) Menschen von Lärmpegeln über LDEN 60 dB(A) und 684 (700) Menschen von Lärmpegeln über 50 dB(A) LNight betroffen. Bei 166 Anwohnern werden die Lärmpegel für dringenden Sanierungsbedarf überschritten 8. Protokolle der öffentlichen Anhörung Die Ergebnisse der Lärmkartierung werden im Rahmen einer Ausstellung vom 7. bis 18. September 2015 im Rathaus Ensdorf dargestellt und werden dauerhaft auf der Internetseite der Gemeinde Ensdorf veröffentlicht. Zusätzliche Wünsche und Anregungen aus der Bevölkerung werden protokolliert und weitergeleitet. 9. Vorhandene und geplante Maßnahmen zur Lärmminderung Da die kartierten Straßenabschnitte sämtlich in der Baulast des Landes liegen, ist der Landesbetrieb für Straßenbau für die Durchführung lärmmindernder Maßnahmen zuständig. Verschiedene Planungen, wie der Bau eines Verkehrskreisels in Höhe der Einmündung Am Schwalbacher Berg oder das Anlegen eines Radschutzstreifens beidseitig der Provinzialstraße werden aktuell durchgeführt. Bereits erfolgt: Anlegen des großen Verkehrskreisels am Rathaus (1998) Modelldorf bei der Aktion „Die Stroos durchs Dorf“ (Aktionsprogramm des Umweltministeriums, 2009) LKW-Fahrverbot in der Provinzialstraße ab Kreuzung Am Schwalbacher Berg bis Walther-vonRathenau-Straße (2013) Anlegen einer Überquerungshilfe in der Provinzialstraße (Bereich Blumenladen, 2014) Kurzfristig geplant: Bau des o.g. Verkehrskreisels in der Ortsmitte (2016) Anlegen weiterer Überquerungshilfen (Bereich Schanzenstraße) Anlegen eines beidseitigen Fahrradstreifens längs der Provinzialstraße unter Wegnahme des Mittelstreifens (2016/2017) Mittelfristig geplant: Umgestaltung der Ortausfahrten Richtung Bous und Fraulautern Anlegen von Radschutzstreifen oder Rad-/Gehweg längs der Straßen Am Schwalbacher Berg und Bei Fußenkreuz Beidseitige Begrünung der Provinzialstraße Weitere unterstützende Möglichkeiten wären: Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Aufklärung/Aktionen zu „lärmmindernder Fahrweise“

Einbau von lärmarmem Asphalt bei der Straßensanierung Förderung des Radverkehrs durch verschiedene Aktionen Finanzielle Förderung von individuellen Lärmschutzmaßnahmen Lärmschutzfenstern).

(z.B.

Einbau

von

(Durchführung der Maßnahmen an Gemeindestraßen vorbehaltlich der Voraussetzung, dass entsprechende Mittel im Haushalt bereitgestellt werden). Anlagen: 1 Übersichtskarte Lärmkartierung Ensdorf, 2. Stufe 2 Karte Ensdorf LDEN (PegelwerteTag) 3 Karte Ensdorf LNight (Pegelwerte Nacht) 4 Tabelle EU-Gebäudestatistik (Anzahl betroffene Menschen) *Teilabschnitte lt. Netzknotenkarte des Saarlandes VNK= Verkehrsnetzknotenpunkt (NNK= Endpunkt) B 51, Länge 41 m, VNK 6706039, NNK 6706038: Bereich Bauhauskreisel bis Ortsschild Ensdorf; Gewerbegebiet B 51, Länge 291m, VNK 6706038, NNK 6706030: Bauhauskreisel bis Ortsgrenze Bous (Kreisel); Gewerbegebiet B 51, Länge 964m, VNK 6706062, NNK 6706036: Auffahrt Ensdorf/Mitte bis Abfahrt Saarplateau; keine Anlieger B 51, Länge 314 m, VNK 6706037, NNK 6706038: Anschlussstelle Gewerbepark Süd bis Einmündung B 269 neu; keine Anlieger B 51, Länge 872 m, VNK 6706036, NNK 6706037: Abfahrt Saarplateau bis Anschlussstelle Gewerbepark Süd; keine Anlieger B 51, Länge 3146m, VNK 6606061, NNK 6696062: Auffahrt Saarlouis-Fraulautern bis Abfahrt Ensdorf; keine Anlieger L 139, Länge 1047 m, VNK 6606052, NNK 6606062: Kreuzung Provinzialstraße Saarlouis bis Ensdorf, Abfahrt B 51; keine Anlieger in Ensdorf L 139, Länge 580 m, VNK 6606062, NNK 6606018: Ensdorf Abfahrt B 51 bis Rathauskreisel; Anlieger Saarlouiser Straße L 139, Länge 2857, VNK 6606018, NNK 6606013: Rathauskreisel bis Kreuzung Ensdorfer Straße/Hauptstraße in Schwalbach; Anlieger Provinzialstraße und Am Schwalbacher Berg L 345, Länge 2984, VNK 6606018, NNK 6606017: Rathauskreisel bis Kreuzung Laurentiusstraße in Hülzweiler; Anlieger Provinzialstraße und bei Fußenkreuz