ST.GALLER TAGUNG ZUM ARBEITSRECHT 2016

Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis ST.GALLER TAGUNG ZUM ARBEITSRECHT 2016 Mittwoch, 14. September 2016 Grand Casino Luzern Mittwoch, 21...
Author: Simon Arnold
2 downloads 0 Views 2MB Size
Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis

ST.GALLER TAGUNG ZUM ARBEITSRECHT 2016 Mittwoch, 14. September 2016 Grand Casino Luzern Mittwoch, 21. September 2016 Kongresshaus Zürich

Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis Universität St.Gallen Bodanstrasse 4 · 9000 St.Gallen Tel. +41 71 224 2424 · Fax +41 71 224 2883 [email protected] · www.irp.unisg.ch

ST.GALLER TAGUNG ZUM ARBEITSRECHT 2016

THEMEN UND ADRESSATENKREIS Die St.Galler Tagung zum Arbeitsrecht gibt einen Überblick über die aktuelle Entwicklung, vertieft einzelne Fragen der Arbeitsrechtspraxis und bietet ein Forum für fachliche Diskussion. Sie richtet sich an RechtsanwältInnen, Gerichte, Behörden, Verbandssekretariate, Gewerkschaften, UnternehmensjuristInnen, BeraterInnen, TreuhänderInnen.

ZU DEN EINZELNEN REFERATEN: 1. ArbeitnehmerInnen mit Familienpflichten (lic. iur. Angela Hensch) Arbeitnehmende mit Familienpflichten haben für die Pflege und Betreuung ihrer Kinder und Angehörigen Anspruch auf Befreiung von der Arbeitspflicht und auf Lohnfortzahlung. Das Referat zeigt die Voraussetzungen hierfür in unterschiedlichen Konstellationen auf und behandelt Sonderfragen (Geltung der Sperrfristen, Ferienkürzung, Koordination mit der Mutterschaftsentschädigung) Zudem wird an die speziellen öffentlich-rechtlichen Arbeits- und Ruhezeitvorschriften erinnert. 2. Entschädigung und Genugtuung wegen missbräuchlicher Kündigung (Prof. Roland Müller) Gemäss Art. 336a Abs. 2 OR wird die Entschädigung bei einer missbräuchlichen Kündigung vom Richter festgesetzt, darf aber den Betrag von sechs Monatslöhnen nicht übersteigen. Dabei stellt sich die vorab Frage, ob damit zusätzlicher Schadenersatz oder Genugtuung ausgeschlossen ist. Zudem ist unklar, welche Umstände zu der maximalen Entschädigung führen und welche Gründe umgekehrt eine Reduktion bewirken. In der Praxis ist festzustellen, dass die Gerichte ohnehin nur zu einer Entschädigung von zwei bis drei Monatslöhnen tendieren. Mit einer fundierten Analyse der Lehre und Rechtsprechung soll aufgezeigt werden, wann welche Entschädigungshöhe eingeklagt werden soll und mit welchen Argumenten eine Klage gestützt oder abgewehrt werden kann. 3. Die Meinungsäusserungsfreiheit im Arbeitsverhältnis (Prof. Kurt Pärli) Wenn Arbeitenehmer/innen von ihrer Meinungsfreiheit Gebrauch machen, führt dies regelmässig zu Konflikten mit dem Arbeitgeber, manchmal gar zu Kündigungen. Wie sieht der rechtliche Schutz der Meinungsfreiheit im Arbeitsverhältnis aus? Wieviel Kritik an die Adresse des Arbeitgebers ist zulässig? Wie weit sind Einschränkungen mit dem Verweis auf Treue- und Loyalitätspflichten im Lichte des Arbeitsvertragsrechts und vor dem Hintergrund der völker- und verfassungsrechtlichen Verankerung der Meinungsfreiheit zulässig? Der Vortrag gibt einen allgemeinen Überblick zur Rechtslage und Rechtsprechung. Besondere Aufmerksamkeit wird der Frage gewidmet, wieweit Kritik von Arbeitnehmern am Geschäftsgebaren des eigenen Unternehmens oder der Branche den Schutz der Meinungsfreiheit verdient bzw. verdienen sollte.

4. Aussendienst: Möglichkeiten und Tretminen bei der Vertragsgestaltung (Dr. Christoph Senti) Aussendienstmitarbeitende gelten regelmässig als Handelsreisende im Sinne von Art. 347 ff. OR. Sie besitzen nicht nur in rechtlicher Hinsicht einen Sonderstatus, sondern geniessen auch im beruflichen Alltag häufig grössere Freiheiten als ihre im Betrieb tätigen Arbeitskollegen. Das Referat zeigt erstens vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten auf, welche den Vertragsparteien zur Umsetzung ihrer spezifischen Bedürfnisse offen stehen. Zweitens wird auf praktische Probleme eingegangen, welche bei dieser besonderen Kategorie von Arbeitnehmenden zu beobachten sind. 5. «Bring Your Own Device» – Der Einsatz privater Endgeräte im geschäftlichen Umfeld (Prof. Isabelle Wildhaber) Bring Your Own Device (BYOD) bezeichnet die geschäftliche Nutzung eines privaten technischen Gerätes, meist ein Smartphone, ein Laptop oder ein Tablet, durch den Arbeitnehmer. Aus BYOD ergeben sich verschiedene rechtliche Probleme. Das Referat geht auf diese Probleme ein – sie reichen von der Kostenteilung über den Zugang des Arbeitgebers zum BYOD-Gerät bis zu Widersprüchen mit dem Arbeitsgesetz – und arbeitet Lösungsvorschläge heraus, wie man den Einsatz privater Endgeräte im geschäftlichen Umfeld gestalten kann, damit er nicht zum «Bring your Own Disaster» wird. 6. Tücken befristeter Arbeitsverträge (Dr. Roger Rudolph) Befristete Arbeitsverträge sind in der Praxis durchaus verbreitet, etwa bei saisonalen Anstellungen, in Lehrerberufen, bei Kadern oder im Sport. Das Referat beleuchtet praxisrelevante Problemfelder solcher Verträge, so z.B. bei der Vertragsredaktion, bei Mischformen mit Kündigungsmöglichkeit, bei Verlängerungsoptionen oder bei den sogenannten Kettenarbeitsverträgen. 7. Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung im Betrieb – aktuelle Herausforderungen und Trends (PD Dr. med. Georg Bauer) Der klassische Gesundheitsschutz in Betrieben geht von stabilen Arbeitsplätzen und Anstellungsverhältnissen aus. Zudem liegt das Schwergewicht bei den physischen Arbeitsbedingungen. Heute ist die Arbeitswelt durch zunehmende Flexibilität von Arbeitsort, Arbeitszeit und Anstellungen geprägt. Psychosoziale Arbeitsbedingungen stehen im Vordergrund – und neben dem Schutz vor Schädigung nimmt die aktive Gesundheitsförderung eine zunehmend wichtige Rolle ein. Dies stellt alle Akteure vor neue Herausforderungen. 8. Übersicht über die bundesgerichtliche Rechtsprechung im Arbeitsrecht (Prof. Thomas Geiser) Wie jedes Jahr fasst Prof. Geiser die wichtigsten Bundesgerichtsentscheide der vergangenen zwölf Monate zum Arbeitsvertragsrecht, zum Arbeitsgesetz und zum Gesamtarbeitsvertragsrecht zusammen und erläutert deren Tragweite.

TAGUNGSLEITUNG UND REFERIERENDE

TAGUNGSLEITUNG Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas Geiser Professor für Privat- und Handelsrecht an der Universität St.Gallen, Direktor am Forschungsinstitut für Arbeit und Arbeitswelten FAA-HSG, nebenamtlicher Bundesrichter (Am 14.9.2016 übernimmt Herr Prof. Roland Müller halbtageweise die Tagungsleitung.)

REFERIERENDE PD Dr. med. DrPH Georg Bauer Leiter Abteilung Public & Organizational Health, Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention, Universität Zürich [email protected] Prof. Dr. iur. Dr. h.c. Thomas Geiser Professor für Privat- und Handelsrecht an der Universität St.Gallen, Direktor am Forschungsinstitut für Arbeit und Arbeitswelten FAA-HSG, nebenamtlicher Bundesrichter [email protected]

Prof. Dr. iur. Kurt Pärli Professor für Soziales Privatrecht an der Universität Basel [email protected] Dr. iur. Roger Rudolph Lehrbeauftragter an der Universität Zürich, Fachanwalt SAV Arbeitsrecht, Streiff von Kaenel AG, Wetzikon ZH [email protected]

Lic. iur. Angela Hensch Fachanwältin SAV Arbeitsrecht, Partnerin Bratschi Wiederkehr & Buob AG, Rechtsanwälte, St.Gallen [email protected]

Dr. iur. Christoph Senti Lehrbeauftragter an der Universität St.Gallen und an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Projektmitarbeiter am FAA-HSG, Fachanwalt SAV Arbeitsrecht, Advokaturbüro Frei Steger Senti, Altstätten SG [email protected]

Prof. Dr. iur. Roland Müller Titularprofessor für Privat- und Wirtschaftsrecht sowie Luftrecht an der Universität St.Gallen, Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an der Universität Bern, Rechtsanwalt und Notar, ME Advocat Rechtsanwälte, Staad SG [email protected]

Prof. Dr. iur. Isabelle Wildhaber Ordinaria für Privat- und Wirtschaftsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitsrechts an der Universität St.Gallen, Direktorin am Forschungsinstitut für Arbeit und Arbeitswelten FAA-HSG [email protected]

ORGANISATORISCHES

TAGUNGSORTE/DATEN Die Tagung findet zweimal statt: am Mittwoch, 14. September 2016 im Grand Casino Luzern und am Mittwoch, 21. September 2016 im Kongresshaus Zürich, Claridenstrasse 7, Zürich. Vergessen Sie nicht, bei der Anmeldung zu präzisieren, für welche der zwei Durchführungen Sie sich anmelden wollen.

KOSTEN Die Kosten betragen CHF 560.–. Inbegriffen sind die Tagungsgebühr, die Tagungsunterlagen, der Begrüssungskaffee, das Stehbuffet am Mittag einschliesslich Mineralwasser und Kaffee, die Pausengetränke sowie die Getränke im Plenum.

AN- UND ABMELDUNGEN Bitte melden Sie sich online: www.irp.unisg.ch, per Mail: [email protected] oder per Post: Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis (IRP-HSG), Bodanstrasse 4, 9000 St.Gallen an. Bei Abmeldungen, die nach dem 31. August 2016 (erste Durchführung) bzw. 7. September 2016 (zweite Durchführung) erfolgen, werden CHF 350.– in Rechnung gestellt. Bei Abmeldungen nach dem 7. September 2016 (erste Durchführung) bzw. 14. September 2016 (zweite Durchführung) wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Ersatzteilnehmende sind willkommen.

BESCHEINIGUNG Über die Teilnahme an der Tagung wird auf Wunsch eine Bescheinigung ausgestellt.

CREDITS FachanwältInnen SAV Arbeitsrecht erhalten gemäss Entscheid der Fachkommission SAV Arbeitsrecht 7 Credit Points bei persönlicher Teilnahme am gesamten Programm.

DURCHFÜHRUNGSVORBEHALT Der Veranstalter behält sich vor, aus zwingenden Gründen einzelne Referate oder Referierende kurzfristig durch andere zu ersetzen oder ganz ausfallen zu lassen. Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, erhalten die angemeldeten Personen spätestens zwei Wochen vor dem Durchführungstermin eine persönliche Informationsemail. Kleinere Änderungen im Veranstaltungsprogramm werden laufend auf www.irp.unisg.ch publiziert.

PROGRAMM

Ab 08.45

Begrüssungskaffee

09.15 – 09.20

Eröffnung der Tagung

09.20 – 10.05

ArbeitnehmerInnen m it F amilienpflichten

lic. iur. Angela Hensch

10.05 – 10.50

Entschädigung und Genugtuung wegen missbräuchlicher Kündigung

Prof. Dr. iur. Roland Müller

10.50 – 11.10

Pause

11.10 – 11.55

Die Meinungsäusserungsfreiheit im Arbeitsverhältnis

Prof. Dr. iur. Kurt Pärli

11.55 – 12.40

Aussendienst: Möglichkeiten und Tretminen bei der Vertragsgestaltung

Dr. iur. Christoph Senti

12.40 – 13.45

Mittagessen

13.45 – 14.30

«Bring Your Own Device» – Der Einsatz privater Endgeräte im geschäftlichen Umfeld

Prof. Dr. iur. Isabelle Wildhaber

14.30 – 15.15

Tücken befristeter Arbeitsverträge

Dr. iur. Roger Rudolph

15.15 – 15.35

Pause

15.35 – 16.20

Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung im Betrieb – aktuelle Herausforderungen und Trends

PD Dr. med. Georg Bauer

16.20 – 17.10

Übersicht über die bundesgerichtliche Rechtsprechung im Arbeitsrecht

Prof. Dr. iur. Dr. h.c. Thomas Geiser

Anmeldung zur Veranstaltung ST.GALLER TAGUNG ZUM ARBEITSRECHT 2016 Mittwoch, 14. September 2016, Grand Casino Luzern (1215.) Mittwoch, 21. September 2016, Kongresshaus Zürich (1234.)

Die Anmeldung gilt für (Vorname, Name, Titel/Stellung/Funktion)*: 1.

2.

o Mittwoch, 14. September 2016, Luzern

o Mittwoch, 21. September 2016, Zürich

Zustelladresse für Rechnung und Tagungsunterlagen:

E-Mail: Telefon: o Anmeldebestätigung (nur per E-Mail)

o Teilnahmebestätigung

INFOS Bitte bedienen Sie mich regelmässig mit den Programmen und Informationen Ihres Instituts: o per Post

o per E-Mail (Newsletter)

Ich wäre auch an Veranstaltungen zu folgenden Themen interessiert:

Mit der Anmeldung zur Tagung anerkennt der/die Unterzeichnende die Teilnahmebedingungen gemäss diesem Programm.

Ort/Datum:

Unterschrift:

* Ich bin damit einverstanden, dass diese Angaben in einem den Teilnehmenden zugänglichen Teilnahmeverzeichnis erscheinen.

Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis Universität St.Gallen

Bodanstrasse 4 · 9000 St.Gallen Tel. +41 71 224 2424 · Fax +41 71 224 2883 [email protected] · www.irp.unisg.ch