1 24. JANUAR 2017 119. JAHRGANG

V E R B A N D S P O L I T I S C H E M O N A T S Z E I T U N G F Ü R I M M O B I L I E N E I G E N T U M I N S C H L E S W I G  -  H O L S T E I N

Wie man Fördermittel bekommt

So gibt es Geld vom Land

� POLITIK & WIRTSCHAFT | 2

Einbruchschutz, Modernisierung und Ausbau werden gefördert

HAUS-GELD

für die ersten 20 Jahre zinslos gewährt, wobei allerdings ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,50 Prozent p.a. zu zahlen ist. Die Tilgung beträgt zwischen zwei bis drei Prozent.

VON VOLKER SINDT

„REDAKTIONSSCHLUSS“

Christian Haag hört auf � LAND & LEUTE | 4 EUTIN

Kerstin Clausen jetzt Vorsitzende � LAND & LEUTE | 7 MAUER & MÄNGEL

Wo Schimmel ist, ist auch eine Lösung � ANZEIGENSONDERTHEMA | 10-11

❱❱ Das ist in den Augen von Haus & Grund Schleswig-Holstein ein echter Erfolg: Die Landesregierung hat eine Reihe von Fördermöglichkeiten für Selbstnutzer und private Vermieter ausgeweitet. Jetzt kommt es nur noch auf Haus & Grund-Mitglieder selbst an, diese Angebote auch fleißig zu nutzen, statt nur über schlechte Rahmenbedingungen für Eigenheimer und Privatvermieter zu klagen. Zumal das Geld auf dem Sparkonto nicht unbedingt besser aufgehoben ist, anstatt es in die Immobilie zu investieren.

Haus & Grund hilft Eine Übersicht der Fördervoraussetzungen zu Einbruchschutz und Modernisierung finden Sie auf Seite 2 dieser Ausgabe. Dort haben wir die wesent-

2.000

Euro eigenes Geld muss man investieren, um sich gegen Einbruch zu schützen und 20 Prozent Zuschuss zu erhalten – bei den Sparbuchzinsen heutzutage eine Traumrendite.

Immobilie fit machen Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, können beispielsweise ab sofort 2.000,– € Zuschuss für energetische und barrierereduzierende Maßnahmen bekommen. Dazu müssen insgesamt 12.000,– € investiert werden. Im Vergleich zur Verzinsung auf dem Sparbuch ist das schon mal eine super Rendite. Das Land reagiert außerdem auf die stark gestiegenen Einbruchzahlen: Maßnahmen zum Einbruchschutz bei selbstgenutztem Eigentum werden ebenfalls stark gefördert. Die Mindestinvestitionssumme be€, der Zuschuss trägt nur 2.000,–  20 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 1.600,– €). In beiden Fällen darf man vor Antragstellung aber nicht anfangen.

nen Zeitraum von 15 bis 30 Jahren zur jeweils gültigen Fördermiete an Personen mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Das Darlehen wird

lichen Inhalte der Programme zum Einbruchschutz und zur Modernisierung zusammengefasst dargestellt. Vielleicht dient es ja als Appetitanreger. Vor allem aber sind die Ortsvereine als Vorprüfstelle im Bilde und in jedem Fall die erste und richtige Anlaufstelle, wenn man sich über die Förderprogramme im Unklaren ist. Wer sich zum Ausbau seines Dachbodens zu einer veritablen Wohnung entschlossen hat, sollte wegen einiger Besonderheiten unbedingt die Beratung von Haus & Grund und der Investitionsbank nutzen. So bekommt man kompetente Unterstützung, statt sich demotiviert durch den Vorschriftendschungel arbeiten zu müssen. Aber gehörte nicht immer schon ein wenig Mühe dazu, privates Eigentum zu schaffen und zu erhalten? Gelohnt hat es sich am Ende dann immer.

Kritik an LBSEntscheidung

Bremse wird ausgebremst

& ❱❱ Wenig erfreut zeigt sich Haus  Grund Schleswig-Holstein über Meldungen, dass die Landesbausparkasse Schleswig-Holstein ihren Sitz infolge einer Fusion von Kiel nach Hamburg verlegen will. Nicht nur weil damit der große Standort zugunsten des kleineren aufgegeben werden soll, hält der Verband das für einen Fehler. Ein Eigentümerland wie Schleswig-Holstein mit einer Eigentumsquote von rund 51 Prozent gegenüber einer Mieterstadt wie Hamburg zu benachteiligen, könne sich auf lange Zeit negativ auswirken. Zahllose Verbandsmitglieder hätten ihre Immobilie mit einem LBS-Bausparvertrag finanziert. Gerade im Norden sei man gern ein wenig „spießig“, so Verbandschef Blažek in Anspielung auf die LBS-Werbung. In Hamburg sei hingegen der Traum von der eigenen Immobilie angesichts der astronomischen Preise nur schwer zu verwirklichen. Ins Bild passt es auch nicht, wenn die Kieler Immobilien-Tochter der LBS gerade in diesen Tagen Rekordumsätze meldet.

❱❱ „Die Mietpreisbremse ist gescheitert. Und sie musste scheitern. Sie ist ein Instrument, das die lokale Wohnraumknappheit verschärft und muss deshalb schnellstmöglich abgeschafft werden,“ so Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Auch durch Nachjustierungen an der einen oder anderen Stelle ließe sich das Problem der Wohnraumknappheit damit nicht beheben. In die gleiche Kerbe schlagen nun auch die Kommunen. „Sie ist weitgehend wirkungslos und hat nicht die erhoffte Breitenwirkung“, sagte jetzt Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes. Man ist sich einig: Nur Wohnungsbau löst die Probleme. Bliebe nur, sich von der Bremse zu trennen. Bemerkenswert ist allerdings, dass viele Mitglieder des Städte- und Gemeindebundes vor noch nicht allzu langer Zeit nach der Einführung der Mietpreisbremse gerufen haben. Dass nun dort selbst ein Umdenken stattfindet, ist zu begrüßen. Aber viel Ärger wäre bei rechtzeitiger Einsicht vermeidbar gewesen.

Wohnraum schaffen und erneuern

FRÜHBLÜHER

Freuen wir uns auf die Krokusblüte � HAUS & GARTEN | 12

Für den Ausbau oder die Aufstockung von Dachgeschossen können Vermieter von Mehrfamilienhäusern nun Fördermittel aus einer Kombination aus zinsverbilligtem Darlehen und einem Zuschuss im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung beantragen. Ziel ist die Modernisierung und energetische Verbesserung des Gebäudebestandes und dabei zugleich zusätzli-

Sich kümmern und auch mal Geld in die Hand nehmen. Dann geht es aufwärts mit der Immobilie. Erst recht, wenn der Staat dabei hilft. ISTOCK chen Wohnraum zu schaffen. Je nachdem ist eine Förderung von bis zu 100 Prozent möglich. Im Gegenzug muss ein Teil der Wohnungen für ei-

HAUS & GRUND AKADEMIE

Vermieterseminar Teil II: Einführung in das Wohnraummietrecht Referenten: RA Kujath, RA Färber, RAin Hempel und RAin Höcke 25. März 2017 9.30 bis 17.00 Uhr Hotel Birke, Kiel Infos und Anmeldung: www.haus-und-grund-sh.de oder über Ronja Doose 0431 66 36 110

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NHZ KONTAKT Redaktion 0431 66 36 218 E-Mail [email protected] Anzeigen 04522 7 62 80 70 Impressum Seite 15 FOTOS DIESE SPALTE: NHZ / ILSE JAEHNER

Auf richtigem Kurs Landesentwicklungsstrategie 2030 ❱❱ „Das Land schlägt wohnungswirtschaftlich gesehen den richtigen Kurs ein.“ Verbandsvorsitzender Alexander &  Grund SchleswigBlažek von Haus  Holstein bewertet also die im Dezember vorgestellte Landesentwicklungs & strategie 2030 positiv. Aus Haus  Grund-Sicht sei es sehr gut, dass die Landesregierung beim sozialen Wohnungsbau nicht einseitig auf den Neubau setzt, sondern den Dachgeschossausbau und die Umwandlung leerstehender Büroflächen und Geschäftsräume fördert. In der Tat gibt es davon gerade in den gößeren Städten mit hoher Nachfrage nach Wohnraum mehr als genug. Nur die unterschiedliche Förderung der „Reaktivierung“ ungenutzter oder leerstehender Flächen gegenüber dem Neubau ist ungerecht. Hieran sollte das Land noch arbeiten. Leerstand zu nutzen, ist allemal ökologischer als jeder Neubau. In einem Eigentümerland wie Schleswig-Holstein lässt sich die Wohnraumversorgung sowieso nicht allein durch den Bau von Sozialwoh-

nungen bewerkstelligen. Haus & Grund begrüßt es daher, dass auch beim privaten Wohnungsbau Handlungsbedarf gesehen wird. Wichtig ist eine Lockerung der Vorschriften im Baurecht und den Kommunen die Ausweisung vom Bauland zu erleichtern. Jetzt müsse nur noch die viel zu hohe Grunderwerbsteuer gesenkt werden, forderte Blažek. Gerade junge Familien leiden darunter. Und: Jede neugeschaffene Eigentumsmaßnahme macht durch den Sickereffekt anderweitig Wohnraum frei. Positives kam von Blažek auch zur Energiepolitik. Hier handele das Land mit dem Klimapakt, der auf Freiwilligkeit setze, und der Offensive für bezahlbares Wohnen im Gegensatz zum Bund vorbildlich.

Landespolitik mit positiven Ansätzen: Haus & Grund-Chef Alexander Blažek LV

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 POLITIK & WIRTSCHAFT

ZWISCHENRUF VOLKER SINDT Anfang Januar schrieb unsere Tageszeitung, die Temperaturen würden nachts in den Keller gehen. Deren Auflage macht das ja schon länger. Das mit den Temperaturen hat uns beunruhigt, denn was haben die da zu suchen? Wir waren unserem Lokalorgan sehr dankbar, uns vor einer Straftat zu warnen, die ja als sogenannter Wintereinbruch polizeilich hinreichend bekannt ist. Um unser Eigentum zu schützen, sind wir extra wach geblieben, haben dort unten aber nichts Verdächtiges entdeckt. Außer einer Spinne und einer längst vergessenen Flasche Eiswein der Sorte Göbelner Kopfmeister. Die Spinne haben wir unten gelassen, die Flasche aber mit nach oben genommen und sicherheitshalber ausgetrunken, bevor sie in falsche Hälse gerät. Dabei haben wir Fernsehen geschaut. Gott sei Dank lief ein spannender Brennpunkt über eine Schneewehe auf der Kreisstraße zwischen Witzwort und Kotzenbüll. Selbstverständlich live, mit einer in das bei derartigen Wetterkatastrophen obligate Puschelmikrofon vor sich hin dilettierenden Volontärin mit Doppelnamen. Schön, dass das Fernsehen solch sprachtherapieresistenten Menschen eine Chance gibt. Sonst hätten wir nie erfahren, dass dort ein Milchlasterfahrer von eben jenem Wintereinbruch überrascht wurde. Im Januar! Der sagte der journalistischen Frostbeule ins Puschelmikro, bei seinem Laster sei die Autobatterie in den Keller gegangen. Was soll man in Witzwort oder Kotzenbüll aber auch anderes machen, bei all der arktischen Kälte um den Gefrierpunkt. Wir haben deshalb in unserem Keller nachgesehen, ob unsere Autobatterie die gleiche Idee hatte. Sicherheit geht vor, denn am nächsten Morgen wollten wir mit unserem Auto zur Arbeit. War aber keine Batterie zu sehen, außer die von Weinflaschen. Vorsorglich haben wir ein Bier mitgenommen, um unsere Sprachlosigkeit angesichts all dieser Katastrophenmeldungen zu bekämpfen und die Eisweinzunge wieder vom Gaumen zu lösen.

NHZ 1 | 24. Januar 2017

Von Förderdschungel kann hier keine Rede sein Programm auf private Eigentümer zugeschnitten ❱❱ Auf Seite 1 haben wir dazu bereits Stellung genommen. Mit seinen Förderprogrammen wollen das Land Schleswig-Holstein und die Investitionsbank (IB.SH) es Haus- und Wohnungseigentümern erleichtern, ihre Häuser durch Energieeinsparung, Barrierereduzierung und Einbruchschutz aufzuwerten. Hier folgt nun eine zusammengefasste Übersicht für Selbstnutzer und Vermieter. Selbstnutzer

Was wird gefördert? ❱ Energetische Maßnahmen zur CO2Einsparung von mindestens 20 Prozent. Als Anhaltspunkt für die Berechnung der CO2-Einsparung kann Ihnen dabei die Punktetabelle in unserem Antragsformular dienen. ❱ Barriere reduzierende Maßnahmen. ❱ Maßnahmen zum Einbruchschutz. Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen? Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz: ❱ Gibt es für jede selbstgenutzte Immobilie in Schleswig-Holstein. ❱ Das Investitionsvolumen beträgt mindestens 2.000,– €. Zuschuss für energetische oder Barriere reduzierende Maßnahmen: ❱ Eine Förderung für diese Maßnahmen ist möglich, wenn Ihre Immobilie in einer der folgenden Städte bzw. Gemeinden liegt: Ahrensburg, Ammersbek, Bad Oldesloe, Bad Schwartau, Bad Segeberg, Bargteheide, Barsbüttel, Brunsbüttel, Eckernförde, Elmshorn, Eutin, Flensburg, Geesthacht, Glinde, Großhansdorf, Halstenbek, Heide, Heikendorf, Helgoland, Henstedt-Ulzburg, Husum, Itzehoe, Kaltenkirchen, Kappeln, Kiel, Lübeck, Meldorf, Mölln, Nebel, Neumünster, Neustadt i.H., Niebüll, Norderstedt, Oldenburg, Pinneberg, Plön, Quickborn,Ratzeburg, Reinbek, Rendsburg, Schenefeld, Schleswig, Sylt, Tönning, Tornesch, Wahlstedt, Wedel, Wentorf (Kreis Hzgt. Lauen-

burg), Wyk auf Föhr. ❱ Ein Zuschuss kann auch für Immobilien in anderen als den oben genannten Städten bzw. Gemeinden gewährt werden, wenn die Kommune eine Bestätigung gemäß den Förderbedingungen ausstellen kann. ❱ Das Investitionsvolumen beträgt mindestens 12.000,– €.

nungsbestand von max. 20 zu vermietenden Wohnungen.

mit allen Darlehen der KfW und IB.SH ist möglich.

Was wird gefördert? ❱ Durchführung energetischer Maßnahmen zur CO2-Einsparung von mindestens 20 Prozent. ❱ Umsetzung Barriere reduzierender Maßnahmen.

In welcher Höhe wird gefördert? ❱ Unabhängig von den anfallenden Kosten beträgt die Zuschusshöhe für energetische und/oder Barriere reduzierende Maßnahmen 2.000,– €. Maßnahmen zum Einbruchschutz werden mit 20 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch mit 1.600,– €, bezuschusst. Der Zuschuss wird nach Fertigstellung der Maßnahmen in einer Summe ausgezahlt. ❱ Die Zuschüsse für energetische und/ oder Barriere reduzierende Maßnahmen sowie für Maßnahmen zum Einbruchschutz können untereinander sowie mit allen Darlehen/Zuschüssen der KfW und mit allen IB.SH-Darlehen kombiniert werden.

Welche Voraussetzungen müssen Sie im Einzelnen erfüllen? ❱ Eine Förderung ist möglich, wenn Ihre Immobilie in einer der folgenden Städte bzw. Gemeinden liegt: Ahrensburg, Ammersbek, Bargteheide, Barsbüttel, Glinde, Halstenbek, Helgoland, Kiel, Nebel, Norderstedt, Sylt, Wedel, Wentorf (Kreis Hzgt. Lauenburg), Wyk auf Föhr oder in einem Gebiet, das mehrheitlich von der Zielgruppe der Sozialen Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein (z.B. Soziale Stadt) bewohnt wird oder in einem Fördergebiet, für das ein integriertes Quartierskonzept gemäß dem Förderprogramm Energetische Stadtsanierung vorliegt. Eine entsprechende Bescheinigung stellt die Kommune aus. ❱ Das Investitionsvolumen beträgt mindestens 5.000,– € für jede zu modernisierende Wohnung.

Was ist noch wichtig? ❱ Sofern Sie energetische Maßnahmen planen, müssen Sie vor einer Antragstellung einen Sachverständigen, der zur Ausstellung von Energieausweisen nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) berechtigt ist, einschalten. Die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. (ARGE), Walkerdamm 17, 24103 Kiel, führt ebenfalls eine beratende Prüfung der Plan- und Ausführungsunterlagen durch. Hat sie die energetische Bewertung nicht selbst vorgenommen, überprüft sie dabei ebenfalls das vorgelegte Gutachten. Der Bewertungsvermerk der ARGE ist dem Antrag beizufügen. Die ARGE ist ebenfalls bei der Planung von Barriere reduzierenden Maßnahmen einzubinden. ❱ Ein Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde.

Was ist noch wichtig? ❱ Sofern Sie energetische Maßnahmen planen, müssen Sie vor einer Antragstellung einen Sachverständigen, der zur Ausstellung von Energieausweisen nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) berechtigt ist, einschalten. ❱ Ein Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde.

In welcher Höhe wird gefördert? ❱ Die Zuschusshöhe beträgt 20 Prozent der förderfähigen Kosten, max. 5.000,– € je Wohneinheit. ❱ Eine Kombination des Zuschusses

Neue Preise!

Mit einem weiteren Förderprogramm will das Land Schleswig-Holstein darüber hinaus auch privaten Hausund Wohnungseigentümern Modernisierungen ermöglichen und damit ebenfalls Maßnahmen zur Energieeinsparung und Barrierereduzierung fördern. Wer wird gefördert? Private Vermieter mit einem Woh-

Rauchwarnmelder zum Jahresbeginn prüfen

Mitglieder

17,95 e inkl. MwSt.

Nichtmitglieder

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MieterBonitätsauskunft? Dafür haben wir jemanden! Bevor Sie Immobilien vermieten, sollten Sie sich Sicherheit über die Zahlungsfähigkeit des Mieters verschaffen! Mit den Informationen der SCHUFA-MieterBonitätsauskunft wird bei Haus & Grund die Solvenz potentieller Mietvertragspartner geprüft. Weitere Infos unter www.haus-und-grund-sh.de In Kooperation mit:

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Die Beratung erfolgt in erster Linie durch die Haus & Grund-Ortsvereine. Gern können Sie sich auch an die IB.SH in 24103 Kiel, Fleethörn 29 – 31, (Tel. 0431 9905-0 oder www.ib-sh.de) wenden und sich nach Terminabsprache beraten lassen. Das empfiehlt sich besonders bei einem geplanten Dachgeschossausbau.

Private Vermieter

Probealarm im Schlafzimmer

Eva Sandra Pluta und Martin Boris Becker Haus & Grund-Mitglieder seit 2000

Haus & Grund hilft weiter

❱❱ Wer sich als Wohnungswirtschaftler noch an die Zeiten der Einführung von Rauschwarnmelder erinnert, fragt sich heute, wieso es damals soviel Aufregung um dieses Thema gab. Inzwischen sind diese Lebensretter anerkannter Standard geworden. Die Preise sind auf niedrigem Niveau, einzig der Wechsel der Batterien macht gelegentlich Arbeit. Doch ganz vernachlässigen darf man die Geräte nicht Wenigstens zum Jahresbeginn sollte man die Rauchwarnmelder prüfen, rät Nora Höcke von Haus & Grund Schleswig-Holstein. Denn die einschlägige DIN-Norm schreibt eine mindestens jährliche Funktionskontrolle vor. Dazu gehöre, den akustischen Alarm mittels der Prüftaste zu testen. Zudem sollte kontrolliert werden, ob die Raucheintrittsöffnung frei und der Melder weder verschmutzt noch beschädigt ist. „Diese Funktionsprüfung muss der unmittelbare Besitzer, das heißt, in Mietwohnungen der Mieter und in Eigenheimen oder Eigentumswohnungen der Eigentümer, durchführen,“ erläuterte Rechtsanwältin Höcke weiter. Das schreibe § 49 Absatz 4 Satz 3 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO SH) vor. Abweichend da-

von könne in Mietwohnungen der Eigentümer, also der Vermieter, die sogenannte „Sicherstellung der Betriebsbereitschaft“ (§ 49 Absatz 4 Satz 3, 2. Halbsatz LBO SH) übernehmen. Beispielsweise könne der Vermieter ein Unternehmen oder den Hausmeister beauftragen, die Funktionsprüfung durchzuführen. Das sei dann regelmäßig im Mietvertrag geregelt. In Eigentumswohnungen habe die Wohnungseigentümergemeinschaft regelmäßig einen Beschluss gefasst, wer für die Prüfung zuständig ist. Im Zweifel sei sinnvoll, sich beim Verwalter zu erkundigen. „Eine Dokumentation der Funktionsprüfung des Rauchwarnmelders ist aber nicht vorgeschrieben“, so Höcke. Wenn ein Unternehmen oder der Hausmeister diese Aufgabe übernehme, sei es jedoch sinnvoll, die Prüfung zu protokollieren, damit der Vermieter zum Beispiel im Falle eines Brandes der Gebäudeversicherung beweisen könne, dass er seine Pflicht erfüllt habe. Der Mieter hingegen sei gegenüber dem Vermieter nicht verpflichtet, die Prüfung zu protokollieren. Nachteile gegenüber der Gebäudeversicherung seien in diesem Fall nicht zu befürchten.

„SOZIAL“-WOHNUNGEN

Mieterbelastung wird weiter steigen Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 ändern sich die Verwaltungs- und Instandhaltungskostenpauschalen für öffentlich geförderte Wohnungen. Die Anpassung der Pauschalen erfolgt aufgrund der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Deutschland. Für die Veränderung ist die Erhöhung oder Verringerung des Verbraucherpreisindexes für Deutschland maßgeblich, die im Oktober 2016 (107,9 Punkte) gegenüber dem Oktober 2013 (105,9 Punkte) eingetreten ist. Nach der maßgeblichen Formel zur Berechnung der prozentualen Veränderung des Verbraucherpreisindexes ergibt sich eine Erhöhung der seit Januar 2014 geltenden Beträge um 1,89 Prozent.

GRUNDERWERBSTEUER

Jetzt fünf traurige Spitzenreiter Thüringen reiht sich zum Jahreswechsel mit einer Grunderwerbsteuer von künftig 6,5 Prozent des Kaufpreises (bislang: fünf Prozent) in die Spitzengruppe der Länder mit dem höchsten Steuersatz ein. Dazu gehören die Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein.

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POLITIK & WIRTSCHAFT 

24. Januar 2017 | NHZ 1

Trügerische Sicherheit Energieeffizienz wird weniger wichtig ❱❱ Die niedrigen Heizöl- und Gaspreise scheinen die Einstellung zur Energieeffizienz zu beeinflussen. Der energetische Zustand einer Immobilie ist für immer weniger Käufer ein entscheidendes Kriterium, das ist ein Ergebnis des Interhyp-Immobilienbarometers. Die niedrigen Heizkosten könnten die Umfrageergebnisse beeinflusst haben; Energieeffizienz ist für immer weniger Hauskäufer ein entscheidendes Kriterium. Während 2011 noch ein Viertel der Immobilieninteressenten angaben, dass der energetische Zustand des Objekts ein entscheidendes Kaufkriterium sei, ist dies fünf Jahre später nur noch für knapp 16 Prozent der Befragten relevant. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Umfrage. Dazu befragten ImmobilienScout24 und Interhyp 1.904 Interessenten von Kaufimmobilien in Deutschland. Die Erhebung fand im Oktober 2016 statt. Die diesjährig niedrigen Heizöl- und Gaspreiskosten scheinen die Einstellung

zum Thema Energieeffizienz zu beeinflussen: So ist im Vergleich zu 2011 die Bedeutung der Energiebilanz als absolutes Entscheidungskriterium beim Immobilienkauf um über zehn Prozentpunkte gesunken, von 26 Prozent auf 15,7 Prozent.

Die Mehrheit wünscht sich zunehmend Energieeffizienz Die Mehrheit der Befragten gebe zwar weiterhin an, dass die Energieeffizienz des Objekts wichtig sei, im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich dieser Anteil jedoch um 5,5 Prozentpunkte auf 57,3 Prozent. 2011 hätten 60,2 Prozent der Befragten dieser Frage zugestimmt. Bei der Bewertung des energetischen Zustandes einer Immobilie achten die Deutschen nach Aussage von Interhyp vor allem auf eine moderne Heizungsanlage und Fenster mit Mehrfachverglasung, gefolgt von einer guten Dach- und Außendämmung.

Die Datenlage ist nur mau ❱❱ Der Bundesregierung liegen Daten zu den Auswirkungen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie vor. Das geht aus ihrer Stellungnahme zu einer kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. „Aussagekräftige und belastbare Zahlen, die den von manchen Kreditinstituten geschilderten Kreditrückgang, insbesondere für bestimmte Gruppen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, und deren Beruhen auf den gesetzlichen Änderungen belegen würden, sind bislang nicht vorgelegt worden“, heißt es in der Stellungnahme. Die Bundesregierung sei im Dialog mit der Deutschen Kreditwirtschaft

und habe diese gebeten, bis Mitte Oktober entsprechendes Material für den maßgeblichen Zeitraum vorzulegen. Das sei bislang nicht geschehen. Die Bundesregierung selbst beziehungsweise die Bundesbank erheben keine entsprechenden Daten und planen dies auch nicht. „Die Gespräche werden zeitnah fortgesetzt, um zu prüfen, in welchem Umfang Handlungsbedarf besteht und ob gegebenenfalls gesetzliche oder untergesetzliche Maßnahmen in Frage kommen“, so die Stellungnahme weiter. Für Haus & Grund wird es von großer Bedeutung werden, wie sich die Geldinstitute gegenüber älteren Kreditnehmern verhalten.

Eine Solarthermieanlage oder Kellerdeckendämmung hingegen sei für weniger Befragte relevant, nur jeder 14. Kaufinteressent lege darauf besonderen Wert (jeweils 6,6 Prozent). Der 2008 eingeführte Energieausweis sollte für Transparenz im Hinblick auf die Energiekosten eines Wohnobjektes sorgen. Doch den verstehen angeblich immer weniger: Knapp 28,5 Prozent der Umfrageteilnehmer fühlen sich hierzu nicht gut informiert, 2011 gaben dies knapp 22,2 Prozent an. „Teilweise hilfreich“ laute das Urteil von gut der Hälfte (53,2 Prozent) und nur für jeden Neunten (11,2 Prozent) habe der Energieausweis einen Mehrwert. Ein seit Jahren währender Kritikpunkt sei, dass der Energieausweis zwar über den Energieverbrauch, vielfach aber nicht über den energetischen Zustand informiere. Vor fünf Jahren habe das noch jeder vierte Teilnehmer bemängelt, inzwischen seien es rund 53 Prozent.

23,4%

Von Januar bis Oktober 2016 wurde in Deutschland der Bau von insgesamt 308.700 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, waren das 23,4 Prozent oder rund 58.500 Baugenehmigungen für Wohnungen mehr als in den ersten zehn Monaten 2015. Eine höhere Zahl an genehmigten Wohnungen hatte es mit 368.900 in den ersten zehn Monaten eines Jahres zuletzt im Jahr 1999 gegeben.

Haushalte unter sich Der Deutsche Bundestag hat Ende November den Haushaltsentwurf der schwarz-roten Koalition für das Jahr 2017 beschlossen. Er umfasst Ausgaben in Höhe von rund 329 Milliarden Euro. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit soll 5,45 Milliarden Euro (2016: 4,54 Milliarden Euro) ausgeben dürfen. Mit 3,56 Milliarden Euro geht der größte Batzen davon in den Bereich WohISTOCK nungswesen und Städtebau. 

ALTGERÄTE

Elektrokleingeräte zurückgeben Kunden können ausgediente Elektro- und Elektronikkleingeräte, wie Rasierer, Föhn oder Handy, jetzt einfacher bei Geschäften, Versandhändlern und Onlineshops zurückgeben. Die Rücknahmepflicht gilt für alle Händler mit einer Verkaufs- oder Versandfläche von mehr als 400 Quadratmetern für Elektronik. Sie müssen Kleingeräte, bei denen keine Kante länger als 25 Zentimeter ist, kostenlos zu-

rücknehmen – unabhängig davon, wo das Gerät ursprünglich gekauft wurde. Elektro-Großgeräte (Kühlschrank, Fernseher, Waschmaschine etc.) müssen immer dann kostenlos zurückgenommen werden, wenn ein Gerät neu gekauft wird. Auch nach Inkrafttreten müssen Kommunen weiterhin Sammelstellen vorhalten, wo Verbraucher Altgeräte unabhängig von ihrer Größe kostenlos abgeben können.

Fordern, Fördern, Informieren – Klimaschutzplan 2050 Bundeskabinett belastet Immobilieneigentümer einseitig

Klimaschutz tut allen gut. Aber was geschieht, wenn sich Gesetze an ihrer Sinnhaftigkeit vorbei weiterentwickeln?  ISTOCK

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Für den Gebäudebestand sieht der Klimaschutzplan vor, das bestehende System aus Fordern (Energieeinsparrecht), Fördern (Kreditanstalt für Wiederaufbau, Bundesamt für Wirtschaft und und Ausfuhrkontrolle) Informieren (Energieberatung) weiter auszubauen. Die energetischen Anforderungen an Bestandsgebäude sollen bis 2030 in wirtschaftlicher Weise weiterentwickelt werden. Dabei soll die Einführung einer anteiligen Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien bei einer umfassenden Modernisierung geprüft werden. Bis 2050 sollen dann auch Bestandsgebäude durch Energieeffizienzmaßnahmen und eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien dem Anspruch eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands genügen. Konkret geplant ist, zeitnah ein Klassifizierungssystem zur energetischen Einordnung des jeweiligen Gebäudes und freiwillige individuelle Sanierungsfahrpläne einzuführen. Diese werden den Sanierungsbedarf hin zu einem nahezu klimaneutralen Gebäude aufzeigen. Dabei sollen immerhin auch Verbraucherinteressen und damit die der Eigentümer und Mieter berücksichtigt werden.

»Weil die meinen Umzug machen.«

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Bereits seit der Novelle der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) 2010 ist klar, dass für Neubauten der öffentlichen Hand ab 2019 und für alle übrigen Neubauten ab 2021 der sogenannte Niedrigstenergiegebäudestandard gelten soll. Doch bisher konnte man sich auf keine technisch und wirtschaftlich machbaren Mindestanforderungen einigen. Im Klimaschutzplan sind diese nun definiert: Spätestens bis 2030 soll der energetische Standard von Gebäuden schrittweise auf einen Wert deutlich unterhalb des

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Ab demnächst Niedrigenergiestandard gefordert

heute geförderten „Effizienzhaus 55“-Standards entwickelt werden.

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❱❱ Gerade noch rechtzeitig zur UN-Klimakonferenz in Marrakesch hat das Bundeskabinett im November 2016 den Klimaschutzplan 2050 beschlossen. Dieser soll den Weg in ein weitgehend treibhausgasneutrales Deutschland im Jahr 2050 aufzeigen. Für das Jahr 2030 ist darin das Gesamtziel einer Treibhausgasminderung von mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 fixiert. Dieses Gesamtziel wurde erstmals auch auf einzelne Sektoren heruntergebrochen. Dabei wurden völlig überraschend die Reduktionsziele zulasten des Gebäudesektors verschoben. Eine Entlastung der Kohleindustrie führt nun zur Verschärfung der Einsparziele im Gebäudesektor um acht Millionen Tonnen CO2 bis zum Jahr 2030. Auch wenn Bundeswirtschaftsminister Gabriel mittlerweile eingesteht, dass die Klimaschutzziele ohne den Ausstieg aus der Kohleverstromung nicht zu schaffen sind, hat dies nun für die Ziele des Klimaschutz-

planes im Gebäudesektor keine Relevanz mehr. Der Gebäudebereich hat in den vergangenen 25 Jahren bereits 90 Millionen Tonnen CO2 eingespart und darf seine Emissionen in den verbleibenden 16 Jahren bis 2030 um weitere 47 bis 49 Millionen Tonnen reduzieren. Wenn man bedenkt, dass die größten Einspareffekte im Gebäudebestand in den vergangenen Jahren bereits durch die Dämmung der obersten Geschossdecken oder den Austausch alter Heizkessel erzielt wurden, werden die weiteren Reduktionsschritte nicht ohne eine deutliche Erweiterung der bestehenden technologischen und finanziellen Möglichkeiten zu schaffen sein. Hierzu findet sich jedoch wenig Konkretes im Klimaschutzplan 2050.

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VON CORINNA CODIM

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 LAND & LEUTE

NHZ 1 | 24. Januar 2017

Wir waren schon früher viel weiter

HAUS & GRUND KIEL

Das Ostufer weiter voranbringen Nachdem sich die Initiative „WohnWert Gaarden“ erfolgreich etabliert hat, möchte Haus & Grund auch andere Kieler Ostuferstadtteile nicht vernachlässigen. Gemeinsam mit dem Projektmanagement Kiel der Diakonie Altholstein ist ein immerhin schon zweites Eigentümertreffen in Ellerbek/Wellingdorf geplant. Am Mittwoch, den 8. Februar 2017, um 18.00 Uhr sind alle diejenigen eingeladen, denen diese beiden Stadtteile am Herzen liegen und dort etwas zum Positiven bewegen möchten. Dabei geht es um ganz handfeste Themen wie Sauberkeit und Erscheinungsbild. Das sollte natürlich besonders Haus- und Wohnungseigentümer interessieren. Haus & Grund Kiel lädt daher seine Mitglieder aus Ellerbek und Wellingdorf ein, am 8. Februar ins Quartiersbüro Wahlestraße, Gemeinschaftsraum der Betreuten Wohnanlage, Wahlestraße 26, zu kommen.

HAUS & GRUND LAUENBURG

Beratung jetzt an jedem 2. Dienstag Die Sprechstunde in Lauenburg findet ab sofort jeden zweiten Dienstag im Monat von 13.30 Uhr bis 14.15 Uhr statt. Bitte beachten Sie die geänderte Uhrzeit. Wie gewohnt hält Frau Hempel, Rechtsanwältin beim Landesverband Schleswig-Holstein, die Sprechstunde in der Niederlassung der Provinzial in der Hamburger Straße 15 ab.

HAUS & GRUND KIEL

Umland- und Sondertermine ❱ 14. Februar 2017, 19.00 Uhr: Du, Dein Nachbar und das Recht Infoveranstaltung in der Provinzial, Sophienblatt 33 in Kiel. Rechtsanwältin Charlotte Hempel von Haus & Grund Schleswig-Holstein informiert Sie über die Rechte und Pflichten aus dem Nachbarrechtsgesetz SH und wie Sie Streit mit dem Nachbarn vermeiden können. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Gäste sind willkommen. Der Provinzialparkplatz steht zur Verfügung. ❱ Haus & Grund Kiel berät seine Mitglieder auch im Umland. Regelmäßige Beratungsstunden finden in Bordesholm, Laboe, Schönberg und Schönkirchen statt. ❱ Zu speziellen Themen, wie Erb– recht, Bauen, Steuern, Versicherungen, Baufinanzierung, Makler und Gutachter, Wohnen im Alter, bietet der Kieler Verein auf der Vereinsgeschäftsstelle im Sophienblatt 3 weitere Sonderberatungen an. ↘ Mehr Infos unter 0431 66 36 123 oder www.haus-und-grund-kiel.de

HAUS & GRUND ELMSHORN

Verein trauert um Holger Brod Kurz vor Weihnachten erhielt der Elmshorner Verein die traurige Nachricht, dass am 10. Dezember Holger Brod verstorben ist. Brod war nicht nur langjähriges Mitglied, sondern 15 Jahre ehrenamtlich für den Verein tätig, zuletzt als 2. Vorsitzender. „Mit vorbildlichem Engagement, ausgeprägtem Verantwortungsgefühl und starker menschlicher Ausstrahlung wirkte er stets zum Wohle der Mitglieder “, würdigte Elmshorns Haus & Grund-Vorsitzender Guido Baumann den Verstorbenen in einem Nachruf.

Christian Haag hört nach vier Jahrzehnten auf ❱❱ Vier Jahrzehnte lang begleitete Christian Haag das Wohnungseigentum durch sein Berufsleben bei &  Grund. Genau dreißig JahHaus  re ist es in diesem Monat her, dass er über Sachverhalte und Entscheidungen rund um das Wohnungseigentumsrecht für die Norddeutsche Hausbesitzer Zeitung berichtet. Nun will der jetzt 71-Jährige kürzer treten. Anlass für uns zu einem Gespräch mit dem Juristen und ehemaligen Abteilungsleiter Wohnungseigentum & der Hausverwaltung von Haus  Grund Kiel, jetzt Immobilien GmbH, sowie Redakteur der WEG-Seiten dieser Zeitung. Herr Haag, im Januar 2017 sind es 30 Jahre Arbeit für die NHZ. Wie kam es zur Zeitungsarbeit? Wie alle Mitarbeiter bei Haus & Grund Kiel mussten wir unter Herrn Greve, dem seinerzeitigen Geschäftsführer und Chefredakteur, für die Zeitung Korrektur lesen. Damals gab es in dem Bereich noch keine Datenverarbeitung. So geschah alles auf dem Papier. Also verglichen die Mitarbeiter das Manuskript mit dem gesetzten Text. Ich war da schon zehn Jahre bei Haus & Grund und wurde zu einer Sitzung des Landesverbandes gebeten, wo darüber gesprochen wurde, in der Zeitung etwas für die Wohnungseigentümer zu machen. Da ich als Abteilungsleiter mit dem Wohnungseigentumsrecht naturgemäß viel zu tun hatte, war ich gleich bereit, hier eine entsprechende Seite zu gestalten. Welche Bedeutung hatte das Wohnungseigentum damals? Damals war die Abteilung Wohnungseigentum der Kieler Hausverwaltung mit nur 35 Objekten noch relativ klein. Im Laufe der Jahre haben wir die Abteilung dann auf den heutigen Stand mit 200 Liegenschaften und rund 2.900 Wohnungen ausbauen können. Als Jurist habe ich anfangs die Eigentümergemeinschaften auch vor Gericht vertreten, was mich besonders reizte. Wie sind Sie zur Hausverwaltung Haus & Grund Kiel gekommen? Über einen

HAUS & GRUND KIEL

Tagesfahrten im Jahr 2017

Lange nicht mehr gesehen: Haag blättert im NHZ-Archiv durch den Jahrgang 1977. NHZ

Die längste Eigentümerversammlung dauerte von vormittags um 11.00 bis abends 18.00 Uhr. Eine andere endete mal um zehn vor eins in der Nacht.

Bekannten. Der wollte hier ausscheiden und hat mir empfohlen, diese Stelle zu übernehmen. Ich habe mir von ihm erzählen lassen, was man im Bereich Wohnungseigentum alles zu tun hat. Das hat mir gefallen und so habe ich mich beworben. Im Nachhinein muss ich sagen, dass ich mich in dem Fachgebiet sehr wohl gefühlt habe, obwohl mir im Laufe der Jahre viele Leute sagten: „Herr Haag, Ihren Job möchte ich nicht haben.“ Haben Sie sich gelegentlich so etwas auch mal selbst gesagt? Nein! Auch wenn die Tage manchmal lang waren, wenn abends noch größere Versammlungen stattfanden und ich unseren Sohn manchmal drei Tage die Woche nicht gesehen habe. Ich bin morgens doch immer wieder gern zur Arbeit gegangen. Schätzungsweise waren es in all den Jahren etwa 1.300 Eigentümerversammlungen, die

Hört jetzt ganz auf: Christian Haag, Volljurist und früherer Abteilungsleiter der Hausverwaltung von Haus & Grund Kiel.

ich geleitet habe. Am nächsten Tag war dann ein Berg von Arbeit zu erledigen. Die längste Eigentümerversammlung war welche? Die längste Eigentümerversammlung dauerte von vormittags um 11.00 bis abends 18.00 Uhr. Es war ein größeres Objekt auf einer Ferieninsel. Und vom Ende her die späteste war eine Eigentümerversammlung, die um zehn vor eins endete. Nachts, wohlgemerkt. Worauf sollte eine Eigentümergemeinschaft bei der Auswahl seines Verwalters achten? Wichtig ist eine übersichtliche Darstellung der Jahresabrechnung und überhaupt aller Kosten. Da waren wir bei Haus & Grund Kiel schon ganz früh führend, nicht zuletzt dank unserer qualifizierten Buchhaltungskräfte. Schon bald nach meinem Eintritt in die Firma haben wir das alles per EDV erledigt. Das hat bei anderen Verwaltern sehr viel länger gedauert.

❱ 26. April 2017 – Schifffahrt auf der Treene: Schifffahrt von Friedrichstadt nach Schwabstedt mit anschließendem Kaffeegedeck im Hotel zur Treene. ❱ 14. Juni 2017 – Erlebnis Wismar und Insel Poel: Geführter Stadtrundgang durch Wismar mit anschließender Busrundfahrt auf der Insel Poel. Einstündige Schifffahrt zurück nach Wismar bei Kaffee und Kuchen. ❱ 5. Oktober 2017: Romantische Medemfahrt! Fahrt mit der Straßenbahn „Fliegender Sietländer“ an die Medem mit anschließender zweistündiger Flussfahrt auf dem Fahrgastschiff „Onkel Heinz“. ❱ 13. Dezember 2017 – Hamburg im Lichterglanz: Stadtrundfahrt durch das weihnachtliche Hamburg und bummeln über den „Historischen Weihnachtsmarkt“.

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Zurück zum Jahr 1987 und zur NHZ. Damals gab es noch den Klebeumbruch, Bleisatz und kaum farbige Bilder. Spiegelt sich die Veränderung in der Form auch im Inhalt wieder? Im Laufe der Jahre habe ich drei Umgestaltungen der Zeitung erlebt. Die waren jeweils zum Vorteil der Zeitung. Besonders die Darstellung der Überschriften betrifft das. Sie soll das Interesse am Inhalt wecken. Das wurde zum Beispiel im Laufe der Zeit deutlich verbessert. Die redaktionelle Mitarbeit war für mich als Volljurist neben der normalen Aufgabe als Immobilienverwalter in jedem Falle eine Bereicherung.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden. Eine Haftung für die Richtigkeit der von uns gemachten Angaben können wir leider nicht übernehmen.

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LAND & LEUTE 

24. Januar 2017 | NHZ 1

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Schulden-Mieter muss Dank Verbandsangebot nicht sein Haus & Grund bietet neues Auskunftsmodell

Wer meint, Kiel sei grau, der täuscht sich. Dennoch gibt es wieder mehr städtebauliche Defizite. 

ISTOCK

Kieler Innenstadt braucht eine Gestaltungsoffensive Haus & Grund kümmert sich um die City ❱❱ Die Diskussion um Zustand und Chancen der Kieler Innenstadt begleitet Haus & Grund seit mehr als zwei Jahrzehnten. Derzeit geht es im öffentlichen Diskurs wieder einmal um Leerstände und Aufenthaltsqualität. Der Kieler Verein sieht nun aber mehr denn je die Chance, dass sich die Lage wandelt. Ein Baustein dafür ist das Forum Innenstadt als Ideengeber und Entwickler eines Rahmenplans. Haus & Grund Kiel ist daran beteiligt. Geschäftsführer Sönke Bergemann: „Eine seit einiger Zeit laufende Gestaltungsoffensive wird Wirkung zeigen. Vor allem aber sind es städtebauliche Vorhaben, wie der Kiel Kanal und Neubauten am Bootshafen, die die Lage positiv beeinflussen werden.“ Es nützt nichts, nur über die Einkaufszentren am Stadtrand oder das

DOC in Neumünster zu jammern. Sie werden nicht mehr wegzudiskutieren sein. Wozu auch? Der Handel sollte diesen Wettbewerb annehmen, wie es jeder andere Unternehmer ebenfalls tun muss. Gerade durch Wettbewerb kann die Innenstadt attraktiv bleiben.

Kritik an Planer und Bauherrn Allerdings müssen sowohl Eigentümer wie auch die Stadt Geld für eine ansprechende Gestaltung in die Hand nehmen. Aufenthaltsqualität hat nicht nur etwas mit Parkplätzen und einem guten Branchenmix zu tun, sondern vor allem mit Gestaltung. Hier ist in der Vergangenheit zu wenig auf eine qualitativ hochwertige Architektur geachtet worden. Diese Kritik richtet sich sowohl gegen Bauherrn wie auch die Stadtplanung. Es reicht schon lan-

ge nicht mehr, Schlitzfensterfassaden im belanglosen Stil einer Investorenarchitektur ohne jeden regionalen Bezug hinzustellen. Genau das macht die Innenstädte austauschbar und damit unattraktiv. Es muss viel unkonventioneller gedacht werden. Für Haus & Grund gehört eine noch bessere Anbindung von Innenstadt und Förde mit dazu. Vielleicht kann eines Tages der vierspurige Querriegel von Wall und Kaistraße durch Tieferlegung seinen trennenden Charakter zwischen Hafen und Innenstadt verlieren. Erfolgreiche Städteplanung lebt nun mal von Utopien. An zukunftsfähige Innenstädte werden schon jetzt ganz andere Anforderungen gestellt, als nur ausreichend Parkplätze, ÖPNV und Blumenkübel. Volker Sindt 

❱❱ Bevor Sie Ihr Eigentum neuen Mietern überlassen, sollten Sie deren Identität, Bonität und Zahlungsverhalten überprüfen. Mit der SCHUFA-MieterBonitätsauskunft können Sie dabei einen deutschlandweit einmalig hohen Datenbestand zu 66,3 Mio. natürlichen Personen nutzen. Auf diesem Weg werden sämtliche relevante Fragen zuverlässig beantwortet: Zahlt der potenzielle Mieter regelmäßig seine Rechnungen? Wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet? Oder sind Mietschulden gemeldet? Mit der Bonitätsauskunft sehen Sie schnell und zuverlässig klar, schützen sich vor Zahlungsstörungen und sichern Ihre Mieteinnahmen. Der Einzelpreis beträgt 17,95 € inkl. MwSt. für Mitglieder und für Nichtmitglieder 20,95 € inkl. MwSt. Damit Sie als Vermieter eine Bonitätsauskunft anfordern können, muss bei Ihnen ein berechtigtes Interesse im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorliegen und der Mietinteressent ausdrücklich in die Bonitätsprüfung, durch die Unterzeichnung der

Mehr Freiheit für die Kommunen ❱❱ Haus & Grund ist sich mit Oberbürgermeister Dr. Ulf Kämpfer (SPD) einig. Der hatte zum Jahresende deutliche Kritik an der Systematik und Sinnhaftigkeit von Straßenausbaubeiträgen geäußert. Der Kieler Verein und Verbandsdirektor Hans-Henning Kujath vom Landesverband sind da einer Meinung. Belastet werden vor allem ältere Eigenheimer, die ihre Altersversorgung auf das selbstgenutzte Eigentum aufgebaut haben. Deren Straßen sind nämlich aufgrund ihres Baualters jetzt mehr und mehr fällig. Kredite be-

kommt man im Rentenalter so gut wie keine, Stundungen oder Ratenzahlung ändern nichts an der grundsätzlichen Belastung, gerade bei kleinen Renten und bei Witwen. Ob jetzt der mit der Erhebung verbundene Kostenaufwand der entscheidende Grund für Kämpfers Initiative ist oder die einseitige Belastung von Immobilien für die ordnungsgemäße Erhaltung des allen Einwohnern dienenden Straßennetzes, ist unerheblich. In jedem Falle muss sich etwas an der Finanzierung gemeindlicher Auf-

gaben ändern. Ein erster Schritt zu mehr Beteiligung der Basis wäre eine Entscheidungsfreiheit über das „Ob“ von Ausbaubeiträgen. Der nächste Schritt wäre das „Wie“ der Finanzierung. In beiden Punkten müsse das Land sich rühren, will es nicht Gefahr laufen, die Kommunen zu überfordern und vor allem ihre Bürger in Misskredit zu bringen. Leistungsfähigkeit wirkungsvoll nach unten zu delegieren, wäre ein großer Fortschritt. Haus & Grund Schleswig-Holstein wird an dem Thema dranbleiben.

sogenannten SCHUFA-Klausel, eingewilligt haben. Das berechtigte Interesse liegt vor, wenn Mieter und Vermieter einen Mietvertrag abschließen wollen und der Vermieter ein wirtschaftliches Ausfallrisiko trägt, falls der Mieter den vereinbarten Mietzins nicht zahlt. Darüber hinaus darf der Abschluss des Mietvertrags nur noch von dem Ergebnis der Bonitätsabfrage abhängen. In Stichproben prüft die SCHUFA kontinuierlich, ob diese Bestimmungen eingehalten werden. Es ist daher notwendig, dass Sie die vom Mietinteressenten unterzeichnete SCHUFA-Klausel 12 Monate aufbewahren. Mitglieder können die Bonitätsauskunft entweder online oder von ihrem Ortsverein bearbeiten lassen.

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Gespräch zu „Leben auf dem Land“ Zum Haus & Grund-Gespräch mit dem Thema „Leben auf dem Land“ trafen sich Ministerpräsident a. D. Peter Harry Carstensen (CDU) und die Vizepräsidentin des SchleswigHolsteinischen Heimatbundes Serpil Midyatli (MdL, SPD) mit Volker Sindt (li.) in der alten Räucherkate der Stadt Schwentinental. Bürgermeister Michael Stremlau (re.) begrüßte die Gäste. Das Gespräch wird Bestandteil unseres nächsten Magazins „Mein Haus & Grund“ sein. Es erscheint im April PETER LÜHR und liegt dann wie gewohnt dieser Zeitung bei.



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NHZ 1 | 24. Januar 2017

↘ Beratungszeiten der örtlichen Vereine ↙ Ahrensburg Geschäftsstelle, Manhagener Allee 85, Tel. 04102 3 24 54, Rechtsberatung durch RA Schmidt, Mo. 16 - 18 Uhr, Große Straße 15

str. 30 a, Fr. 16 - 18 Uhr, Tel. 04331 3 06 53

Albersdorf Geschäftsstelle, KlausGroth-Weg 2 a, Tel. 04835 9 71 61 11, Fax 04835 9 71 61 10, jeden 1. u. 3. Do. im Monat, 16 - 18 Uhr

Eckernförde Postfach 13 49, 24333 Eckernförde, Tel. 04351 27 72, Sprechzeit nach Vereinb.

Bad Bramstedt Kanzlei Maienbeeck 8, 1. Do. jeden Monats, ab 17 Uhr Bad Malente-Gremsmühlen Geschäftsstelle, Rosenstr. 48, RA Montag jederzeit nach tel. Terminabsprache, Tel. 04523 10 31 Bad Oldesloe Geschäftsstelle Mühlenstr. 1, Mo., Di., Mi. u. Fr. 9 - 12 Uhr, Do. 16 - 19 Uhr; Tel. 04531 6 72 34, Fax -80 13 03 Beratung jeden Do. durch RA u. Notar A. W. Greiner, FA für Mietu. Wohnungseigentumsrecht, nach tel. Terminabsprache mit der Geschäftsstelle / Stützpunkt Trittau Kirchenstr. 6, Tel. 04154 84 23 13, Mo. u. Di. 10 - 12 Uhr, Do. 16 - 18 Uhr, Rechtsberatung nach tel. Absprache durch RA Maani Behrens Bad Schwartau Geschäftsstelle, Riesebusch 32 – 34, Mo. - Fr. von 9 - 17 Uhr im Büro RAe Ludewig – Busch – Gloe und Partner Bad Segeberg Alte Kreissparkasse, Oldesloer Str. 20, Do. 18 - 20 Uhr Bargteheide Geschäftsstelle, Am Markt 28, 1. Stock, Di. 10 - 12 Uhr, Do. 16 - 18 Uhr, Tel. 04532 2 67 91 17, Fax -2 65 05 75, Beratung Kanzlei Hacke / Jurkschat / v. Harder, Am Markt 28, 1. Stock, Di. 10 - 12 Uhr u. 15 - 18 Uhr, Anm. 04532 28 08-0 Barmstedt Geschäftsstelle, Bahnhofstr. 1, Mo. 14 - 16 Uhr (Beratung), Mi. u. Do. 9 - 12 Uhr (keine Beratung), jeden 3. Mo. des Monats Verbandssprechstunde, Tel. 04123 68 46 02, Fax -68 46 03 Barsbüttel Markt 7, 21509 Glinde, RA Carl-Raphael Lehnert, jeden 1. Mi. eines Monats, 16 - 17 Uhr Bordesholm Geschäftsstelle, Mühlenstr. 2, Altes Bahnhofsgebäude, Do. 16.30 - 18.00 Uhr

Büsum Im Hause der Sparkasse, Mo. 14 - 15 Uhr, Tel. 04834 84 28

Ellerbek Rechtsberatung durch RA Steffen Jahn, Moordamm 2, 25474 Ellerbek, jeden 3. Do. im Monat, 17 - 19 Uhr, nur nach tel. Voranmeldung unter 04101 3 33 56 Elmshorn Geschäftsstelle, Vormstegen 23, Tel. 04121 6 25 15, Fax - 6 10 38, Mo. - Fr. 9 - 12 Uhr, Di. u. Do. 15 - 17 Uhr, jeden 2. u. 4. Di. im Monat 15-19 Uhr Eutin Volksbank Eutin, Königstr. 11, Eingang vom Stadtgraben Mi. 14 - 15 Uhr oder nach tel. Vereinb. Tel. 04521 7 81 42 Flensburg Geschäftsstelle, Marienhölzungsweg 11, Mo. 9 - 12 Uhr u. 15 - 17 Uhr, Di. - Fr. 9 - 12 Uhr Friedrichstadt Am Markt 14, Rechtsberatung durch RA Müller, jeden 1. u. 3. Di. des Monats, 17 - 18 Uhr Garding Markt 9, Rechtsberatung durch RA Lindemann, werktäglich 10 - 12 Uhr Geesthacht Geschäftsstelle, Nelkenstr. 13 / Ecke Mühlenstr., neben Parkplatz Kaufhaus Nessler, Mi. 15 - 17 Uhr Gettorf Mühlenstr. 5, Provinzial, juristische Beratung jeden 1. Mo. im Monat 9 - 10 Uhr und nach tel. Vereinb. Tel. 04346 43 03 zu den Bürozeiten Glückstadt Geschäftsstelle, Am Fleth 40, jeden Fr. 9 - 11 Uhr und jeden 1. u. 3. Di. des Monats, 14 - 16 Uhr, Tel. 04124 93 77 07 Halstenbek Beratung jeden 1. Di. im Monat von 10.00 - 10.45 Uhr in der DRK Begegnungsstätte, Schulstr. 10, 25469 Halstenbek oder nach tel. Vereinb. Tel. 0152 22 53 12 33 Heide Geschäftsstelle, Markt 73 - 75, Di. 9 - 12, Do. 9.30 - 12 u. 14 - 18 Uhr

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HAUS & GRUND MÖLLN

Veranstaltung zum Einbruchschutz Den Einbrechern den Kampf ansagen will die Stadt Mölln zusammen mit Haus & Grund Mölln und Umgebung. Gemeinsam mit der Polizeidirektion Ratzeburg laden sie Mitglieder und interessierte Bürger zu einer Veranstaltung zum Thema Einbruchschutz ein. Ab 18.30 Uhr stehen am 2. Februar in den Räumen des Lebenshilfewerks, Grambeker Weg 111, Fachfirmen zur Individualberatung zur Verfügung. Um 19.00 Uhr folgt dann ein Vortrag von Polizeihauptkommissar Gerd Dietel mit Tipps und Hinweisen zum Eigenschutz. Um Anmeldung auf der Geschäftsstelle unter der Rufnummer 04542 5148 wird gebeten.

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Kiel: Mehrfamilienhaus in der Iltisstr., Baujahr 1914, 10 Wohneinheiten mit ca. 483 m² Wohnfläche, 2 Leerstände, JNM € 23.788,– bei Durchschnittsmieten von 4,10/m², einfacher Zustand, Grundstück ca. 350 m², Fernwärme, VA, 150 kWh/(m2·a) Kiel, Elmschenhagen-Süd: 2 Zimmer, Kaufpreis: € 355.000,– 6. Obergeschoss (oberste Etage), ca. 65 m² Wohnfläche, Bj. 1981, EBK, mod. Bordesholm: Reihenendhaus, Baujahr Duschbad/WC, Süd-Balkon, Keller, Aufzug, 1994, ca. 155 m² Wohnfläche, 7 Zi., EBK, 2 Bäder, Keller, Süd-Terrasse, Carport, Stellpl., Gas, VA, 132 kWh/(m2·a) ca. 227 m² Grundstück, Gas (Heizung erKaufpreis: € 89.000,– neuert), VA, Klasse C, 84 kWh/(m2·a) Kiel, Mettenhof: 3 Zimmer, 1. Oberge- Kaufpreis: € 199.000,– schoss, ca. 74 m² Wohnfl., Bj. 1970, EBK, Wannenbad/WC, Süd-Balkon, Kfz-Stellpl., Rendsburg: 3 MFH mit großem Gewerbegrundstück, Bj. 1908, 1930, Fernwärme, VA, 113 kWh/(m2·a) 1965, 5 Wohneinheiten mit ca. 540 m² Kaufpreis: € 93.000,– Wohnfläche, 3 GE mit ca. 1.970 m² NutzKiel, Suchsdorf: 3 Zi., EG, ca. 67 m² fläche, Grundstück ca. 4.000 m², JNM Wohnfl., Bj. 1990, neue EBK, Südwest- € 66.096,–, Gas, BA beantragt Terrasse, Abstellraum, TG-Stellpl., vermie- Kaufpreis: € 585.000,– tet, Erbbaurecht, Gas, VA, 196 kWh/(m2·a) Molfsee: Freistehendes Teileigentum in Kaufpreis: € 139.000,– der Hamburger Landstr., Baujahr 1995, Kiel, Mettenhof: 3 Zi., 6.OG, ca. 79 m² ca. 67 m² Nutzfläche insgesamt, WerkWohnfl., Baujahr 1974, EBK, D’bad, WC, statt mit Rolltor, Abstellraum, 2 bis 3 BüSüd-Loggia, Aufzug, Kellerraum, Abstell- ros, 2 WC, Teeküche, Carport, 4 Stellplätraum, Fernwärme, BA, 88,7 kWh/(m2·a) ze, Gas, VA, 120 kWh/(m²·a) ohne WW Kaufpreis: € 130.000,– Kaufpreis: € 94.500,– Der Name Haus & Grund steht für Kompetenz und Seriosität. Genau so verkaufen wir auch Ihre Immobilie. Vertrauen Sie Ihr Haus und Grund nur einem an – Haus & Grund! Haus & Grund Immobilien GmbH Kiel (Makler) Sophienblatt 9 • 24103 Kiel • Tel. 0431 22033-055 • www.haus-und-grund-kiel.de

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24. Januar 2017 | NHZ 1

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Die Syndikusanwälte des Verbandes beraten Haus & Grund-Mitglieder in:

Hans-Henning Kujath | Rechtsanwalt

Nora Höcke | Rechtsanwältin Bad Oldesloe  Geschäftsstelle, Mühlenstr. 1, Mi. 25. 1. + 22. 02. 2017, 10.00 12.00 Uhr Bad Segeberg  Alte Kreissparkasse, Oldesloer Str. 20,

Martin Rathsack | Rechtsanwalt

Charlotte Hempel | Rechtsanwältin Bargteheide  Geschäftsstelle, Am Markt 28, 1. Stock, Di. 14. 2. 2017, 9.30 - 10.30 Uhr, Terminabspr. 04532 28 08-0 Barmstedt  Geschäftsstelle, Bahnhofstr. 1, Mo. 20. 2. 2017, 14.00 - 16.00 Uhr

Friederike Wachs | Rechtsanwältin Albersdorf  Geschäftsstelle, Klaus-Groth-Weg 2 a, Do. 26. 1. 2017, 10.30 - 11.30 Uhr Aumühle  Sport- und Jugendheim, Sachsenwaldstr. 18, Do. 2. 2. 2017, 12.15 - 13.00 Uhr Bredstedt  VR Bank eG, Markt 20, Do. 9. 2. 2017, 11.15 - 12.00 Uhr

Bad Malente  Volksbank, Bahnhofstr. 21, Mi. 1. 2. 2017, 11.00 - 11.45 Uhr Eutin  Volksbank, Königstr. 11, Mi. 1. 2. 2017, 14.00 - 16.00 Uhr Flintbek  Provinzial, Am Ehrenmal 4, Mo. 6. 2. 2017, 12.00 - 12.30 Uhr Gettorf  Provinzial, Mühlenstraße 5, Mo. 6. 2. 2017, 8.45 - 9.45 Uhr Glückstadt  Geschäftsstelle, Am Fleet 40, Di. 21. 2. 2017, 14.00 - 16.00 Uhr

Krempe  Sparkasse, Breite Str. 69, Di. 21. 2. 2017, 11.30 - 12.00 Uhr Lütjenburg  Volks- und Raiffeisenbank, Am Markt, Mi. 1. 2. 2017, 9.00 - 10.30 Uhr Preetz  Geschäftsstelle, Langebrückstr. 2, Mo. 6. 2. 2017, 15.00 - 16.00 Uhr Wankendorf  Volks- und Raiffeisenbank, Markt 6 a, Mo. 6. 2. 2017, 10.30 - 11.30 Uhr Wilster  Sparkasse, Am Markt 5, Di. 21. 2. 2017, 10.00 - 11.00 Uhr

Do. 9. 2. 2017, 10.00 - 12.00 Uhr Brunsbüttel  Continentale Versicherung, Koogstr. 51, Do. 2. 2. 2017, 10.00 - 10.45 Uhr Büdelsdorf  Geschäftsstelle, Hollerstr. 30 a, Do. 26. 01. 2017, 12.30 - 13.15 Uhr Kappeln  Geschäftsstelle, Schmiedestr. 42, Mi. 1. 2. 2017, 9.30 - 10.30 Uhr Leck  Provinzial Flensburger Str. 23, Do. 16. 2. 2017, 9.30 - 10.00 Uhr Marne  Rathaus, Alter Kirchhof 4, Do. 2. 2. 2017, 11.00 - 12.00 Uhr Meldorf  Büro RA Laenser, Österstr. 10, Do. 2. 2. 2017, 12.30 - 13.15 Uhr Neumünster  Geschäftsstelle, Plöner Str. 10, Mi. 25. 1. + 22. 02. 2017, 15.00 - 16.30 Uhr Niebüll  Steuerberatersozietät MEF & Partner, Busch-Johannsen-Str. 6,

Do. 16. 2. 2017, 10.45 - 11.30 Uhr Nortorf  Alter Landkrug, Große Mühlenstr. 13, Do. 2. 2. 2017, 14.30 - 15.15 Uhr Rendsburg  Geschäftsstelle Alte Kieler Landstr. 36, Do. 26. 1. + 9. 2. 2017, 14.00 - 16.00 Uhr Satrup  Geschäftsstelle, Flensburger Str. 4, Mi. 1. 2. 2017, 11.45 - 12.30 Uhr Schleswig  Geschäftsstelle, Stadtweg 45, Mi. 1. 2. 2017, 14.30 - 16.00 Uhr Sörup  VR Bank, ­Bahnhofstr. 9, Mi. 1. 3. 2017, 11.45 - 12.30 Uhr Süderbrarup  Nord-Ostsee-Sparkasse, Große Str. 23 a, Mi. 1. 2. 2017, 10.45 - 11.30 Uhr Wahlstedt  Provinzial, Markt 12, Mi. 25. 1. + 22. 02. 2017, 12.45 - 13.15 Uhr Westerland  Sparkasse, EG, Maybachstr. 2, Do. 16. 2. 2017, 14.00 - 15.00 Uhr

Hanerau-Hademarschen  Spar­kasse, Besprechungszi., 1. Stock, Am Markt, Kaiserstr. 1, Di. 21. 2. 2017, 14.30 - 15.00 Uhr Heide  Geschäftsstelle Markt 73 – 75, Di. 7. 2. + 21. 2. 2017, 9.30 - 12.00 Uhr Hohenwestedt  Sparkasse, EG, Lindenstr. 32, Di. 7. 2. 2017, 14.30 - 15.30 Uhr Horst  Sparkasse,  EG, Am Markt, Elmshorner Str. 4, Mo. 27. 2. 2017, 9.15 - 10.15 Uhr Itzehoe  Geschäftsstelle, Feldschmiede 80, Mo. 27. 2. 2017, 14.00 - 16.00 Uhr Kellinghusen  Geschäfts­stelle, Lindenstr. 1, Mo. 27. 2. 2017, 11.00 - 12.30 Uhr

Münsterdorf  Volkshochschule, Kirchenstr. 7, Di. 14. 2. 2017, 14.30 - 15.30 Uhr Nordhastedt  Geschäftsstelle, Hauptstr. 54, Di. 7. 2. 2017, 13.00 - 13.30 Uhr Rellingen  Provinzial, Hauptstr. 57, Di. 14. 2. 2017, 11.00 - 11.45 Uhr Schenefeld  Krs. Steinburg  Landsparkasse, Holstenstr. 42 – 46, Di. 21. 2. 2017, 15.30 - 16.15 Uhr Tornesch  Volksbank, Ahrenloher Str. 8, Di. 14. 2. 2017, 9.30 - 10.30 Uhr Wedel  Provinzial, Spitzerdorfstr. 20, Di. 14. 2. 2017, 12.45 - 13.30 Uhr

Büsum  Sparkasse, Alleestraße 12, Mo. 13. 2. 2017, 14.00 - 15.00 Uhr Ellerbek  Hermann-Groth-Haus, Rugenberger Mühlenweg 1, Di. 7. 2. 2017, 11.15 - 12.15 Uhr Elmshorn  Geschäftsstelle, Vormstegen 23, Mo. 6. 2. + 20. 2. 2017, 10.00 - 12.00 Uhr, Terminabspr. 04121 6 25 15 Garding  Sankt Peter-Ording, Provinzial, Bad­allee 38, Mo. 13. 2. 2017, 11.00 - 11.30 Uhr Halstenbek  DRK Begegnungsstätte, Schulstr. 10, Di. 7. 2. 2017, 10.00 - 10.45 Uhr Kaltenkirchen  Haus der Beratung und Hilfe, Flottkamp 13 c, Di. 21. 2. 2017, 9.00 - 10.00 Uhr Lauenburg  Provinzial, Hamburger Str. 15, Di. 14. 2. 2017, 13.30 - 14.15 Uhr Lunden  Sparkasse, Wilhelmstr. 81, Mo. 13. 2. 2017, 9.45 - 10.15 Uhr

Norderstedt  Geschäftsstelle, Ochsenzoller Str. 114, Di. 7. 2. + 21. 2. 2017, 14.15 - 16.30 Uhr, ­Terminabspr. 040 64 66 81 63 Oldenswort  Sankt Peter-Ording, Provinzial, Badallee 38, Mo. 13. 2. 2017, 11.00 - 11.30 Uhr Pinneberg  Geschäftsstelle, FriedrichEbert-Str. 32, Di. 21. 2. 2017, 10.45 - 12.30 Uhr Quickborn  VR Bank Pinneberg, Zweigstelle Quickborn, Kieler Str. 106, Mo. 6. 2. 2017, 14.30 - 16.00 Uhr Tönning  Sankt Peter-Ording, Provinzial, Bad­­allee 38, Mo. 13. 2. 2017, 11.00 - 11.30 Uhr Trittau  Geschäftsstelle, Kirchenstr. 6, Di. 14. 2. 2017, 11.00 - 12.00 Uhr Wesselburen  Altes Rathaus (Trauzimmer), A ­ m Markt 5, Mo. 13. 2. 2017, 12.15 - 13.00 Uhr

Büchen  Geschäftsstelle, Stingl Immobilien, Bahnhofstr. 19, Do. 2. 2. 2017, 14.00 - 14.30 Uhr Burg/Dithmarschen  Gaststätte Riedel, Am Markt, Nantzstr. 3 – 5, Do. 23. 2. 2017, 9.15 - 10.00 Uhr Burg/Fehmarn  Geschäftsstelle, Landkirchener Weg 1, Mi. 1. 2. 2017, 12.30 - 13.30 Uhr Geesthacht  Geschäftsstelle, Nelkenstr. 13, Mi. 15. 2. 2017, 15.00 - 17.00 Uhr Grömitz  Hotel Gosch, Am Markt 6, Mi. 8. 2. 2017, 9.30 - 10.00 Uhr Heiligenhafen  Geschäftsstelle, Am Strande 0, Mi., 1. 2. 2017, 14.15 - 15.15 Uhr Husum  Geschäftsstelle, Hafenkontor, Hafenstr. 1, Do. 26. 1. + 9. 2. 2017, 13.30 - 16.00 Uhr Terminabspr. 04841 6 51 07 Kropp  Nord-Ostsee-Sparkasse, Theodor-Storm-Allee 2, Do. 9. 2. 2017, 9.00 - 10.00 Uhr

Mölln  Geschäftsstelle, RudolfDiesel-Weg 14, Mi. 15. 2. 2017, 12.00 - 13.00 Uhr Neustadt  Kanzlei RA Wolfgang Westphal, Am Hafensteig 19, Mi. 8. 2. 2017, 10.30 - 12.00 Uhr Oldenburg  Sparkasse Holstein, Schuhstr. 35, Mi. 1. 2. 2017, 10.45 - 11.45 Uhr Plön  Geschäftsstelle, Lübecker Str. 7, Mi. 1. 2. 2017, 9.00 - 9.45 Uhr Ratzeburg  Kanzlei am Markt, Am Markt 8, Mi. 15. 2. 2017, 10.30 - 11.30 Uhr Reinbek  Geschäftsstelle, Störmerweg 16, Do. 2. 2. 2017, 10.00 - 12.00 Uhr Sankt Michaelisdonn  Amtsverwaltung, Am Rathaus 8, 1. Stock, Do. 26. 1. 2017, 9.15 - 10.00 Uhr Schwarzenbek  Schroeder’s Hotel, Compestr. 6, Do. 2. 2. 2017, 15.00 - 15.30 Uhr Timmendorfer Strand  Geschäftsstelle, Wilhelmstr. 4, Haus „Rosenburg“, III. St., Mi. 8. 2. 2017, 14.00 - 15.30 Uhr

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Einem Zeitzeugnis droht jetzt der „Untergang“ Haus & Grund bittet um Unterstützung ❱❱ Die einzige Replik eines Schiffes aus dem Mittelalter, eine Kogge aus dem Jahr 1380, die 1962 im Schlick der Weser gefunden wurde, findet man in Kiel und auf Fahrten in Nord- und Ostsee. Sie wurde auf Wunsch der Wissenschaft auf den Zentimeter genau dem Original nachgebaut, und zwar im Rahmen eines Qualifizierungsprojektes für langfristig arbeitslose Jugendliche. Als Konzession an die Sicherheit ist die Kogge mit zwei Volvo-Penta Motoren und Schottel-Pumpjets ausgestattet worden. Diese Motoren sind nach 25 Jahren leider defekt und müssen erneuert werden. Dafür muss der

Förderverein den Betrag von 100.000,– € aufbringen und das kann er nur, wenn er Unterstützer und Sponsoren findet. Haus & Grund Schleswig-Holstein möchte helfen, ein einmaliges Zeugnis der Schiffbaugeschichte zu erhalten und bittet um Spenden. Jeder noch so kleine Betrag ist willkommen und hilft. Spenden bitte an den Förderverein Historische Hansekogge Kiel e.V., Spendenkonto bei der Förde Sparkasse, IBAN: DE26 2105 0170 1002 4969 23, BIC: NOLADE21KIE.

↘ Weitere Informationen finden Sie unter www.hansekogge.de

Eines der letzten Zeugnisse dessen, was einst den Norden und damit Schleswig-Holstein groß machte und in den Welthandel einführte, ist jetzt in Gefahr. HANNES SEIFERT

Eutin hat eine neue Vorsitzende ❱❱ Haus & Grund Eutin war erfolgreich. In den gastlichen Räumen des Brauhauses fand am 5. Dezember 2016 die Jahreshauptversammlung von Haus & Grund Eutin e.V. statt. Aus internen organisatorischen Gründen jahreszeitlich später als sonst. Daher waren auch die Teilnehmenden zahlenschwächer. Vorsitzender Hans-Jürgen Clausen begrüßte die Gäste. Er erläuterte die Schwierigkeiten, wenn ein Verein buchungs- und verwaltungstechnisch umorganisiert werden muss. Zur Unterstützung konnte Herr von Dalwigk als Geschäftsführer gewonnen werden, der einen großen Erfahrungsschatz aus der Wohnungswirtschaft mitbringt. Bei der Neuwahl des Vorstandes konnte ein Generationswechsel stattfinden. Der langjährig 1. Vorsitzende Clausen, von Beruf Rechtsanwalt, konnte nach der Abstimmung mit nur einer Enthaltung und der Wahlannahme der Kandidatin sein Amt an seine Berufskollegin Kerstin Clausen übergeben. Der Vortrag von Verbandsdirektor Kujath vom Landesverband um-

riss und vertiefte in professionellster Weise die Zusammenhänge von Politik und Wohnungswirtschaft. Im Anschluss daran richtete Kujath wertschätzende und freundschaftliche Worte an den bisherigen 1. Vorsitzenden, den er vor 11 Jahren bei einer Jahreshauptversammlung im noch nicht niedergebrannten Voß-Haus kennen- und schätzen lernte. Er überreichte ihm unter herzlichstem Beifall die goldene Ehrennadel vom Landesverband mit Urkunde. Es folgte noch reger Austausch zwischen allen Beteiligten bei belegten Brötchen und Getränken.

Dank an Hans-Jürgen Clausen Kerstin Clausen und die weiteren Vorstandsmitglieder Knop, Rudzik, Waschk, Krause sowie Geschäftsführer von Dalwigk dankten Clausen für die vielen Jahre erstklassiger, besonnener und schlüssig-verständlicher Führung. Er übernahm diese Aufgabe von Herrn Schmidt, der als Reformator von Haus & Grund Eutin gesehen wird und in diesem Jahr aber hoch beReinhard Krause tagt verstarb.

So bekommen alte Rechner eine neue Aufgabe Kleine Unterstützung von Haus & Grund ❱❱ Alle reden von Integration der in unser Land geflohenen Menschen. Viele tun etwas und einige helfen dabei. So auch ein Kreis von Aktiven rund um die Gemeinde Damp. Dort hat sich ein Helferkreis gegründet, der sich um die Begleitung der ihrer Heimat entwurzelten und hier mangels Arbeitserlaubnis von Langeweile geplagten Migranten kümmert. Vor allem soll ihnen der Zugang zu den neuen Medien und damit zum modernen europäischen Leben erleichtert werden. Gern hat sich deshalb Haus & Grund Kiel bereit erklärt, alte, den Anforderungen im Layout-Bereich des Verlages nicht mehr gerecht werdende Rechner, Tastaturen und Bildschirme unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Positive Reaktionen hat es danach bereits gegeben. Insbesondere Schüler können nun zumindest zeitweise den Anforderungen des heutigen Lehrbetriebes gerecht werden. Haus & Grund Kiel freut sich mit.

Informieren, was in der Heimat los ist, vor allem aber moderne EDV-Technik beherrschen ist die Devise.

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RECHT & STEUERN 

24. Januar 2017 | NHZ 1

Kaufpreis war sittenwidrig

Ein Jahr nachbuchen

Wenn Baukosten explodieren ❱❱ Wenn eine Baukostenobergrenze vereinbart, aber nicht eingehalten wurde, führt ein Schadenersatzanspruch dazu, dass der Architekt seinen eigenen Honoraranspruch nach der Honorarordnung nicht auf der Grundlage der anrechenbaren Kosten der tatsächlichen Baukosten berechnen darf. Vielmehr muss er die anrechenbaren Kosten der vereinbarten Baukostenobergrenze bei der Ermittlung seines Honoraranspruchs zugrunde legen. Beruft sich der Auftraggeber auf die Überschreitung einer vereinbarten Baukostenobergrenze, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast. Macht der Architekt im Verfahren geltend, dass die ursprünglich niedrigere Baukostenobergrenze während des Baufortschritts erhöht wurde, muss er wiederum diese Tatsache beweisen (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2016, Az. VII ZR 185/13).

❱❱ Banken müssen bei einem Immobilienkauf nur dann den Kreditnehmer über einen sittenwidrig überteuerten Kaufpreis aufklären, wenn sie hiervon positive Kenntnis haben. So entschied der BGH am 18. Oktober 2016 (Az. XI ZR 145/14). Sie sind aber nicht verpflichtet, eigene Nachforschungen zu dem von ihr finanzierten Vorhaben anzustellen. Selbst wenn ihnen Angaben zu den monatlichen Bruttokaltmieten vorliegen, müssen sie kein sogenanntes vereinfachtes Ertragswertverfahren durchführen, um die Angemessenheit des Kaufpreises zu prüfen. Ein solches Verfahren unter Verwendung eines frei gegriffenen Faktors ist auch nicht geeignet, Aussagen über den tatsächli-

chen Wert der Immobilie oder zu der Sittenwidrigkeit des Kaufpreises zu treffen.

Käufer muss selbst aufpassen Im konkreten Fall begehrt die Klägerin von der beklagten Bank Schadenersatz wegen eines unterbliebenen Hinweises auf die angeblich sittenwidrige Überteuerung des Kaufpreises einer Eigentumswohnung, deren Erwerb durch die Klägerin die Bank finanziert hat. Als die Klägerin im Folgenden keine Mieteinnahmen mehr aus der gekauften Immobilie erhält und darauf die Zahlungen an die Beklagte einstellt, soll in das mit einer Grundschuld belastete Wohnungseigentum vollstreckt werden. Dage-

gen wendet sich die Klägerin mit einer Vollstreckungsabwehrklage und verlangt gleichzeitig von der Beklagten Schadenersatz mit dem Grund, dass sie durch den Wohnungsvermittler über den Wert der Immobilie getäuscht worden sein soll. Die beklagte Bank hätte dies aufgrund eigener Wertgutachten erkennen und die Klägerin darauf hinweisen müssen. Der BGH folgte der Ansicht der Klägerin nicht. Für den Käufer einer Immobilie bedeutet die Entscheidung, eine eventuelle Sittenwidrigkeit des Kaufpreises selbst im Blick zu haben. Banken müssen trotz Vorliegen konkreter Zahlen nicht immer Hinweise zur SittenwidZV rigkeit des Kaufpreises geben.

Einiges wird vereinfacht und die Freibeträge steigen Ab 2017 neue Regeln für Eigentümer ❱❱ Vor allem in Sachen Steuer kommen auf Eigentümer mit dem neuen Jahr einige Neuerungen zu. Damit soll die Belastung der Bürgerinnen und Bürger ein wenig zurückgenommen werden. Ein wenig – denn die kalte Progression greift immer noch und die Steuerquellen sprudeln. Das Wichtigste sind die verlängerten Fristen für die Abgabe: Künftig muss die Steuererklärung erst bis Juli des Folgejahres eingereicht sein. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat sogar bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit. Achtung: Die Fristverschiebungen werden erst ab 2018 praktisch relevant! Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, von dem erwartet das Finanzamt die Unterlagen für 2016 bis zum 31. Mai 2017. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Änderungen im Detail.

➊ Freibeträge

Bislang: Der Grundfreibetrag (Einkommen aus Arbeitslohn, Gehalt, Pension oder auch Mieteinkünften, auf welche der Staat keine Steuern verlangt) beträgt für Ledige 8.652,– € und für Verheiratete 17.304,– €. Eltern können pro Kind einen Freibetrag von 4.608,– € geltend machen. Alternativ

erhalten sie Kindergeld (für das erste und zweite Kind je 190,– € monatlich, für das dritte Kind 196,– € und für jedes weitere Kind 221,– €). Künftig: Beide Freibeträge werden angehoben – der Grundfreibetrag auf 8.820,– € für Ledige und 17.644,– € für Verheiratete, der Kinderfreibetrag auf 4.716,– € pro Kind. Gleichzeitig wird das Kindergeld um monatlich zwei Euro je Kind und der Kinderzuschlag um monatlich zehn Euro je Kind erhöht.



Umzugspauschale Bislang: Wer wegen der Arbeit den Wohnort wechselt, kann die Kosten dafür steuerlich geltend machen. Bis Februar 2017 können Singles pauschal 746,– € geltend machen. Für Verheira-

↘ Einiges wird besser,

aber eines bleibt für die meisten Steuerzahler erhalten: Abgabefrist für Steuererklärungen ist der 31. Mai.

tete sind es 1.493,– €, für jedes weitere Familienmitglied 329,– €. Künftig: Für Umzüge ab dem 1. März 2017 erhöhen sich die Pauschalen – für Singles auf 764,– €, für Verheiratete auf 1.528,– €. Für weitere Familienmitglieder können je 337,– € in der Einkommensteuererklärung als sonstige Umzugskosten angegeben werden.



Spendennachweis Bislang: Wer Spenden oder Mitgliedsbeiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen will, muss dem Finanzamt dafür eine Spendenquittung vorlegen. Für Spenden bis 200,– € reicht ein Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung („vereinfachter Nachweis“). Künftig: Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ändert sich das Verfahren ab 1. Januar 2017. Künftig muss man Spendenquittungen oder vereinfachte Nachweise nur noch vorlegen, wenn das Finanzamt dazu auffordert. Das kann die Behörde bis zum Ablauf eines Jahres ab der Bekanntgabe des Bescheides tun. Also: Belege sorgfältig aufbewahren!

MONATSERSTER

Wohnungsübergabe auch mal sonntags Es mag für Vermieter unangenehm sein, aber gegebenenfalls müssen sie eine Wohnung auch an einem Sonntag übergeben, wenn das Mietverhältnis ab diesem Tag datiert. Ein Mieter hatte den Vertrag platzen lassen, weil der Eigentümer den für ihn sehr wichtigen Übergabetermin nicht möglich gemacht habe. Das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 65 S 219/10) gab ihm Recht. Mieter seien oft darauf angewiesen, exakt zum Monatsersten einzuziehen, weil der alte Vertrag zum Ende des vorherigen Monats gekündigt wurde.

Buchtipp Die Eigentümerversammlung Wo, wann und wie? ❱ Manchmal beginnt das Debakel schon mit der Einladung: Termin unpassend, Ort unzumutbar, Form ungenügend, oder: Es gibt überhaupt keine Einladung. Wenn dann auch noch rechtlich unsichere Beschlüsse gefasst werden und zum wiederholten Mal die gleichen Probleme für Ärger sorgen, ist die Missstimmung vorgezeichnet. Schade, denn damit ist eine gute Chance vertan, die eigene Wohnsituation aktiv mitzugestalten. Wie Vorhaben auf den Weg gebracht, praktische Lösungen gefunden und Beschlüsse richtig durchgesetzt werden, zeigt Volker Bielefeld in diesem Buch. Er hat alle wichtigen Vorgaben mit eindeutigen Aussagen und Hinweisen zusammengefasst, damit alle von den Vorteilen der Gemeinschaft profitieren und nicht an ihr scheitern. Die Eigentümerversammlung 3. Auflage 2017 Volker Bielefeld Grabener Verlag ISBN: 3-925573750 | 21,– €

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Welches Gericht beurteilt denn nun die Lage Ob die Umgebung einer Immobilie als „gute“ oder „durchschnittliche“ Wohnlage bewertet wird, das kann durchaus entscheidend sein. Denn die Antwort auf diese Frage hat unter Umständen eine andere Einordnung nach dem jeweils geltenden Mietspiegel zur Folge. In der Stadt Mannheim stritten sich Eigentümer und Mieter darum. Auch eine Stellungnahme der Stadt als der für den Mietspiegel verantwortlichen Behörde wurde einbezogen. Am Ende musste höchstrichterlich geklärt werden, wer denn nun eigentlich zwischen „gut“ und „durchschnittlich“ oder anderen möglichen Begriffen unterscheiden kann. Laut BGH ist dies das jeweils erkennende Gericht (BGH, Az. VIII ZR 82/15). LBS

VERMIETUNGSEINKÜNFTE

Boarding-House ist kein Gewerbebetrieb Erträge aus der Vermietung von Wohnungen im Rahmen des sogenannten betreuten Wohnens (z.B. sogenannte Boarding-Häusern) sind nicht als Einnahmen aus Gewerbebetrieb, sondern als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung anzusehen, wenn von dem Vermieter neben der Vermietungsleistung lediglich unterstützend Leistungen erbracht werden. Entscheidend ist, wer die anderen Leistungen erbringt. Solange der Kooperationspartner die Leistungen unmittelbar an die Mieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erbringt, liegen keine gewerblichen Einkünfte vor (Finanzgericht Baden-Württemberg vom 17. Februar 2016, Az. 4 K 1349/15). Der Steuerzahler 10/16

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❱❱ Die Erstellung der Jahresabrechnung obliegt grundsätzlich dem Verwalter, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit Verwalter ist. Das bedeutet für einen neuen Verwalter häufig, ein ganzes Jahr nachzubuchen, sofern er zum 1. Januar des Jahres bestellt wurde. Nicht selten kommt es vor, dass Gemeinschaften deshalb einen neuen Verwalter suchen, weil der alte Verwalter fällige Jahresabrechnungen bisher nicht erstellt hat. Oft wird dann vom neuen Verwalter verlangt, dass er die fälligen Abrechnungen der Vorjahre erstellt. Mit dieser Frage hat sich der BGH im Rahmen der Vollstreckung gegen den alten Verwalter beschäftigt. Der BGH sieht die Erstellung der Jahresabrechnung, die im Wege der Ersatzvornahme vollstreckt werden kann, als nicht vertretbare Handlung. Zwar könne die Abrechnung als solche auch von Dritten erstellt werden. Der Dritte könne aber nicht die Richtigkeit der Abrechnung versichern, weil er die Verwaltung nicht geführt hat (BGH-Beschluss v. 23. Juni 2016, Az. I ZB 5/16). Auf die Pflicht zur Erstellung der Vorjahresabrechnung durch den neuen Verwalter bei Verwalterwechsel hat dies keine Auswirkungen.

Nur was die Bank weiß, muss sie auch sagen

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Schimmel ist die Hauptgefahrenquelle

Vorteile und Einsparpotential im Überblick

Gesunde Wohnungen sind nicht überall Standard ❱❱ Die Suche nach der Ursache von Schimmel führt oft zum Streit zwischen Mieter und Vermieter. Einer der Gründe ist, dass viele Leute immer noch nicht den Zusammenhang zwischen Schimmelbildung, Luftfeuchtigkeit und dem richtigen Heiz- und Lüftungsverhalten kennen. In vielen Fällen liegt das Problem beim Heizen und Lüften, also beim Mieter. Aber nicht nur. Häufig ist es ein Mischproblem. Nicht selten sind Baumängel eine Mitursache. Mieter wissen es häufig einfach nicht besser. Vielfach fehlt es an Aufklärung. Die wäre aber ganz einfach, wenn man den Mietern mit dem Mietvertrag gleich ein vernünftig gestaltetes Merkblatt an die Hand gäbe.

Was müssen Wohnungsnutzer beim Heizen und Lüften denn beachten? Es gibt verschiedene Ursachen, wie eine zu hohe Luftfeuchtigkeit in Wohnungen entsteht – zum Beispiel beim Trocknen von Wäsche im Wohnzimmer. Oder durch ein Aquarium. Wo sich viele Menschen aufhalten, erhöht sich durch die Atemluft auch die Luftfeuchtigkeit. Liegt die Luftfeuchtigkeit über 60 Prozent, sollte man dringend lüften. Sinnvoll ist Stoßlüftung zwei- bis dreimal am Tag. Aber das muss man nicht unbedingt so häufig machen, wenn vernünftig geheizt wird. Häufig lassen die Leute die Heizung nicht durchgehend auf wenigstens 15 Grad an. Gerade im Winter sollte man die Heizung nur fürs Lüften kurz aus-

schalten, damit die Wände nicht so stark auskühlen. Heizkosten spart man nicht ein, wenn die Räume immer nur kurz beheizt werden, weil es viel länger dauert, bis die Wunschtemperatur erreicht ist. Oft kommt das Gefühl auf, dass es in der Wohnung zieht. Dieser Eindruck entsteht, weil die kalten Wände abstrahlen. Wohlfühltemperatur entsteht so nicht. Die Raumtemperatur sollte man in Wohnräumen und Bädern nicht unter 18 bis 20 °C fallen lassen.”

Warum es in sanierten Wohnungen schimmelt Oft wird die Sanierung nicht am Stück durchgeführt. Oder die Fenster werden nicht korrekt eingebaut. Es kommt auch vor, dass nur die Fassade gedämmt wird, aber nicht die Fenster. Bei der Sanierung einer Wohnung wird viel Feuchtigkeit in die Räume eingebracht. Vor allem in den ersten zwei Jahren muss die Baufeuchte heraus. Dabei muss auf das Heiz- und Lüftungsverhalten geachtet werden. Vermieter sollten das am besten vorher im Mietvertrag regeln. Um sicher zu gehen, könnte man zum Beispiel sich an den Heizkosten des Mieters beteiligen, damit nicht am falschen Ende gespart wird. Wenn trotzdem Schimmel entstanden ist, sollte man sich an einen Fachbetrieb oder, wenn man eine hat, an seine Hausverwaltung wenden. Dort wird der Kunde professionell beraten und die fachgerechte Sanierung vorbereitet. Tipps zur Prävention gibt es dort ebenfalls.

GEGENSÄTZE

❱❱ Beim Weltklimagipfel im Dezember 2015 in Paris und 2016 in Marrakesch haben sich 195 Staaten verbindlich darauf geeinigt, bis zum Jahr 2050 den Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen zu verwirklichen sowie Energieverbräuche und CO2-Emissionen deutlich zu reduzieren. Energetische Gebäudesanierungen leisten auf diesem Weg einen entscheidenden Beitrag. Nach Stromwirtschaft und Verkehr sind Gebäude der drittgrößte Problemverursacher in diesem Zusammenhang. Eine zunehmend wichtige Rolle bei energetischen Sanierungen spielt die Innendämmung. Außendämmungen sind meist aufwändig und kommen – etwa bei denkmalgeschützten und schön gestalteten Fassaden – oft nicht in Frage. Ganz einfach, weil sie die Optik zu stark beeinträchtigen würden. Bei einer Innendämmung werden die Außenwände eines Gebäudes von innen mit Dämmplatten versehen. „Bei dem von uns eingesetzten System sind diese Platten in der Regel nur wenige Zentimeter dick“, erläutert Gerhard Lüth von ISOTEC, einem Spezialunternehmen für die Sanierung von Gebäuden, mit Schwerpunkt Schimmelpilz und Feuchtigkeit. „Dadurch wird kein Wohnraum vergeudet und selbst Fensterlaibungen oder Heizkörpernischen können problemlos in die Sanierung miteinbezogen werden“, berichtet Lüth.

chentemperatur der Außenwände um bis zu 5 °C. Bei schlechter Wandkonstruktion (z.B. Beton) kann eine bis zu 10 Zentimeter dicke Innendämmung die Außenwandoberflächentemperatur sogar um ca. 10°C erhöhen. Entsprechend werden die Heizkosten spürbar gesenkt, da sich die Räume schneller aufheizen. „In einem Haus aus dem Baujahr 1950 mit 100 m2 Wohnfläche bedeutet das nach unseren Berechnungen eine Reduzierung des Transmissionswärmeverlustes von 71 Prozent und eine Heizkostersparnis von bis zu 320,– € pro Jahr“, erklärt Lüth. Ein weiterer Vorteil: Die vollmineralischen Innendämmplatten sind nicht brennbar, „kapillaraktiv“ und „diffusionsoffen“. Das bedeutet, sie nehmen die Raumluftfeuchtigkeit auf – und geben sie nach Absinken der Raumluftfeuchte ab.

nes Gebäudes oder einzelne Wohnungen eines Mehrfamilienhauses ausgeführt werden kann. Sollte etwa eine Eigentümergemeinschaft nicht bereit sein, sich auf eine Fassadendämmung zu einigen, kann eine Innendämmung der eigenen vier Wände auch ohne Beschluss der Eigentümergemeinschaft jederzeit durchgeführt werden.

KfW-Förderung möglich Nicht zuletzt werden Innendämmungen in bestimmten Fällen von der KfW-Bank im Rahmen der Programme 151/152 „Bauen, Wohnen, Energie sparen“ gefördert. Dies gilt insbesondere für Baudenkmäler und besonders erhaltenswerte Bausubstanz. Genauere Informationen und aktuelle Konditionen finden sich unter www.kfw.de/inlandsfoerderung/ Privatpersonen/Bestandsimmobilien

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Ein zusätzlicher Nutzen des Energiesparens mit einer Innendämmung ist, dass sie auch für einzelne Räume ei-

Deutliche Heizkostenersparnis Und so funktioniert das Energiesparen im Detail: Die ISOTEC Innendämmung erhöht die innenseitige Oberflä-

Kleine und große Maßnahmen sind erforderlich, will man wirksam Energie sparen und trotzdem gesund wohnen. Innendämmung ist eine echte Alternative. Manchmal sogar die einzige. ISOTEC

Bei geschlossenem Fenster lüften? Der bewusstere Umgang mit Energie sowie natürlichen Ressourcen hat dazu geführt, dass Wohngebäude immer stärker isoliert werden. Die Feuchtigkeit in Räumen muss allerdings aus dem Gebäude herausgebracht werden, um gesundheitsgefährdende Schimmelbildung zu vermeiden. Der deutsche Fensterher-

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➊ Vorbereiten: Die Wandoberflächen müssen sorgfältig von Tapeten- und Farbresten gereinigt und von eventuell vorhandenem Schimmelpilzbefall befreit werden.

➋ Anbringen:

Die wärmedämmenden und diffusionsoffenen Dämmplatten werden mit einem speziellen Klebemörtel mit dem Untergrund verklebt.

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Quelle: Haus & Grund Info-Blatt 18

derung an der Hausfassade von Nöten. Über kleine Bohrlöcher in der Außenwand, die meist im Fugenbereich gesetzt werden, werden die hochwärmedämmenden und nicht brennbaren Steinwolle-Flocken in den Hohlraum zwischen Außen- und Innenwand eingeblasen. Die spezielle Flockenform des Dämmstoffs macht den entscheidenden Vorteil dieses nachträglichen Dämmsystems von Rockwool aus: Die mit Hochdruck eingeblasenen Flocken verkrallen sich quasi ineinander, werden durch den hohen Luftdruck beim Einfüllen verdichtet und zu einer festen Dämmplatte gepresst. Ein späteres Zusammensacken der Dämmung ist damit ausgeschlossen – alles bleibt dort, wo es hingehört. Binnen nur eines Tages lässt sich mit diesem kostengünstigen und cleveren Verfahren der Traum von angenehmer Wärme und Wohlbehagen erfüllen. Nachhaltiger Schutz vor Feuchtigkeit und HLC Schimmelbildung inklusive!

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❱❱ Eine alte Bau-Weisheit lautet: Wasser findet immer seinen Weg. Deshalb sollten Fassaden auch keine Schäden aufweisen, durch die Wasser eindringen und langfristig Probleme, wie einen Algen- oder Pilzbefall, verursachen könnte. Nur trockene Fassaden sind langlebig und sorgen dafür, dass die Bausubstanz nicht von der Witterung angegriffen wird. Deshalb liegt der Schwerpunkt bei der Entwicklung von Fassadenfarben darauf, von außen kommende Feuchtigkeit abzuwehren. Besonders wichtig ist es, Regenwasser und kondensierende Luftfeuchtigkeit von der Fassade abzuführen. Je schneller das gelingt, desto geringer ist das Risiko, dass Wasser aufgenommen wird – und desto weniger Chancen haben Mikroorganismen wie Algen und Pilze, sich auf feuchten Oberflächen anzusiedeln. Spezielle Fassadenbeschichtungen wie etwa „StoColor Dryonic“ nutzen den Effekt, dass Wasser sich Wege sucht, sogar aktiv. Sie sorgen durch eine spezielle, von der Natur inspirierte Oberflächenstruktur dafür, dass Tau-Regenwasser deutlich schneller abläuft, als bei herkömmlichen Beschichtungen.

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❱ Im Frühbeet geht es unabhängig von der Witterung los mit Saat von Schnittsalat, Radieschen, Kresse, Stielmus. Vorher sollte die verbrauchte Erde im Beet durch frische ergänzt oder ersetzt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Abstand zwischen Erdoberfläche und Glas am unteren Kastenrand mindestens 25 cm beträgt. Das ergibt zwangsläufig am oberen Kastenrand einen größeren Abstand. Danach gleich Fenster auflegen, damit Sonne das Beet genügend erwärmt, ehe man sät. ❱ Je nach Klima und Witterung sowie den örtlichen Gegebenheiten rücken erste Freilandsaaten in greifbare Nähe. Es wird höchste Zeit, anhand des wohl überlegten Bestellungsplanes die benötigten Sämereien zu besorgen. Trocknete die Erde genügend ab, kann man es mit Saat von Melde, Spinat, Schnittsalat wagen, allerdings nur unter Zuhilfenahme von Folie oder Vlies. Man bedenke stets, dass jede frühe Saat im Freiland mit Risiko verbunden ist und man deswegen Schutz einkalkulieren muss.

Crocus biflorus „Blue Pearl“ ist einer der Krokusse, der sehr früh blüht. Ein bisschen Schnee macht ihm nichts aus.

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❱ Gut tragende Obstgehölze brauchen in jedem Falle ausreichend Nährstoffe. Ende Februar/Anfang März ist Düngezeit. Ob organische oder mineralische Düngemittel verwendet werden, liegt im Ermessen des Einzelnen. Immer ist darauf zu achten, dass 1. die Düngermenge auf Alter und Zustand des jeweiligen Gehölzes abgestimmt wird, 2. der betreffende Dünger alle Nährstoffe leicht aufnehmbar und in einem ausgewogenen Verhältnis bietet und 3. dass er möglichst rasch in den Bereich der Wurzeln gelangen kann, damit die Gehölze zur Zeit des Austriebs und der Blüte davon profitieren. Bei offenem Boden streut man flächig und hackt vorsichtig ein, in Wiese oder Rasen bohrt man Löcher, gibt Düngekörnchen hinein oder gießt Düngelösung. ij

Frohe Frühlingsboten vom letzten Schnee bis Anfang Mai VON ILSE JAEHNER ❱❱ Wie haben wir gärtnernden Menschen es doch gut. Nehmen ein paar Zwiebelchen, die so gut wie nichts kosten in die Hand, verteilen sie im Garten, pflanzen und lassen wachsen. Sie blühen, eine Blüte schöner als die andere, jedes Jahr kommen neue hinzu. Schon früh im Jahr beginnt der Flor, noch ehe der letzte Schnee geschmolzen ist und endet erst Anfang Mai. Das Ganze nennt sich Krokus. Die ersten Krokusse sind Schneeglöckchen dicht auf den Fersen, blühen häufig neben ihnen, an einem besonders geschützten, warmen Platz, wo die Sonne den Schnee wegleckt. Das könnte Crocus imperati sein. Je nachdem wie er’s trifft, blüht er zwi-

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schen Januar und März. Einer, der es ebenfalls besonders eilig hat, ist Crocus ancyrensis, eine rein gelbe Zutat aus der Türkei. Schon ab Februar öffnet er seine ziemlich großen Blüten. Gleich mehrere frühe Sorten liefert Crocus biflorus mit vorwiegend weißen Blüten, doch „Blue Pearl“ hat außen wasserblaue. Im Spiel mit reflektierendem Schnee gibt es im Sonnenlicht faszinierende Momente. Ab Februar bis weit in den März blühen Sorten von Crocus chrysanthus, gelbe, purpurviolette, weiße, alle ziemlich großblumig. Der Elfenkrokus Crocus tommasinianus blüht ebenfalls ab Februar sehr reich. Er ähnelt dem „Husumer Krokus“, der weite Flächen im Husumer Schlosspark in ein lila Märchenfeld verwandelt. An die-

se spezielle Sorte ist schlecht ranzukommen, doch Crocus tommasinianus eifert ihm nach, ebenso Crocus etruscus „Zwanenburg“ und Crocus vernus. Diese Krokusse haben einen unbändigen Vermehrungswillen. Man sagt: sie verwildern. Dazu gehört, dass man anfangs möglichst größere Zwiebelmengen dort setzt, wo sich Krokusse wohlfühlen: in gebremste Sonne oder hel-

n Wie haben wir

gärtnernden Menschen es doch gut. Nehmen ein paar Zwiebeln, pflanzen sie und lassen sie einfach wachsen.

len Schatten, guten, humosen Boden und sie dann völlig in Ruhe lässt. Sie vermehren sich durch Samen, Ausläufer und Tochterzwiebeln. Eventuell vermehrt man durch Teilung umfangreicher Zwiebelhorste gleich nach der Blüte. Grundsätzlich hält man sich mit Pflegemaßnahmen zurück. Krokusse sorgen im allgemeinen für sich selbst. Für die späteren Blüten ab März und im April sind die großblumigen Garten-Hybriden zuständig. Seit Jahrzehnten bewährt sind gelb „Gelbe Riesen“, weiß „Jeanne d’Arc“, purpurn „Flower Record“, hellblau „Queen of The Blues“, blau „Remembrance“ und andere. Man setze sowohl an kühlere wie sonnig-warme Stellen, so dass sich der Flor über einen längeren Zeitraum bis Anfang Mai hinzieht.

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Februar mm

❱ Im Februar endet die Winterruhe für gärtnernde Menschen. Für Pflanzen ist sie schon längst vorbei, jedenfalls für Gehölze und Stauden. Die fühlten schon im Januar, dass die Sonne an Dauer und Kraft gewinnt. Sollte es wirklich noch ein bisschen ungemütlich sein, beschäftigt man sich eben im Haus mit dem Antreiben von Knollenbegonien, Canna, Prachtlilien, Schopflilien und dergleichen, gegen Ende des Monats auch mit Dahlien, ferner um mehrjährige Beet- und Balkonpflanzen, die in frisches Substrat getopft und meist zurückgeschnitten werden müssen. Man kümmert sich um die Saatgefäße mit kaltkeimenden Saaten, die nun nach genügend langer Zeit im Kühlschrank ins Frühbeet oder ähnlich gestellt werden können, wo die Samen zunächst bei kühlen fünf bis acht Grad demnächst keimen. Für die nun bald beginnende Saatzeit von Einjahrs- oder Sommerblumen hält man Anzuchttöpfe, Saatschalen, Pikierkisten, Substrat, Etiketten bereit. Frühbeete, vor allem Kleingewächshäuser, sind einsatzbereit zu machen, damit demnächst alle Vorhaben wie geschmiert laufen. ❱ Draußen werden bei frostfreier Witterung Ziersträucher, die an diesjährigem Holz blühen, eventuell ausgelichtet, zurückgeschnitten oder verjüngt, ältere, zu hoch gewordene auf sinnvolles Maß zurückgenommen, ebenso zu hoch gewordene Hecken aus laubabwerfenden Gehölzen. Man scheue sich nicht, auch mal den einen oder anderen Baum/Strauch ganz zu entfernen, damit wieder mehr Licht und Luft in den Garten kommen und die verbliebenen Pflanzen ausreichend Platz haben, sich optimal zu entwickeln. Dazu gehört außerdem allgemein ausreichende Humus- und Nährstoffversorgung, um Triebkraft und Blütenwille zu stärken. Rosen können einen Teil des Winterschutzes entbehren. ❱ Ist die Erde frostfrei, beginnt die Pflanzzeit für laubabwerfende Gehölze, vorweg solcher mit „nackten“ Wurzeln, die nicht in Containern stehen. Zum Pflanzvorgang gehören Entfernen verletzter Wurzelteile, Rückschnitt der Triebe um etwa 1/3, Entfernen schwacher, überflüssiger Triebe, Wässern der Pflanzkandidaten, Herrichten der Pflanzstellen. ❱ Wie überstanden Staudenbeet und -rabatten den Winter? Man säubert, lockert eventuell schon ein bisschen die Erde zwischen den Pflanzen, düngt auch hier. Ob man dem Rasen schon eine Frühjahrskur verpassen kann, hängt davon ab, wieweit die Rasennarbe inzwischen abtrocknete. Auf jeden Fall gilt der gute Rat: Nicht bei Nässe vertikutieren! ij

Kamelien als Kübelpflanzen Schön geformte Kamelienblüten haben etwas Edles. An Kübelpflanzen im Wintergarten können sie sich ungestört entwickeln. FOTO: ISTOCK 



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Die „Pfannenstielchen“ Im Garten turnen fröhliche Trupps durchs Gebüsch VON DR. JAN KIECKBUSCH

❱❱ Wer an einem Wintertag durch die Knicklandschaft, entlang eines Seeufers oder durch den Garten spaziert, kann im Geäst der Bäume und Büsche Trupps von kleinen, überwiegend weiß gefärbten Vögeln treffen, die durch ihre ständigen Rufe und langen Schwanzfedern auffallen. Es handelt sich um Schwanzmeisen, die aufgrund ihrer im Verhältnis zum Körper sehr langen Steuerfedern im Volksmund auch treffend als „Pfannenstielchen“ bezeichnet werden. Mit einem Körpergewicht von nur acht Gramm zählen sie zu den Leichtgewichten unter den heimischen Vogelarten. Aufgrund eines hohen Energiebedarfs, der bis zu 80 Prozent des Körpergewichts beträgt, sind Schwanzmeisen unermüdlich auf der Suche nach Insekten und Spinnen sowie deren Entwicklungsstadien. In der kalten Jahreszeit werden die Nahrungstiere aus ihren Winterverstecken an Knospen und hinter Rindenstücken mit dem feinen Schnabel wie mit einer Pinzette herausgepickt.

Gut durch den Winter An Vogelfutterstellen sieht man Schwanzmeisen meist nur sporadisch. Mit den bei den „richtigen“ Meisenarten so beliebten Sonnenblumenkernen können sie aufgrund ihrer zarten Schnäbel nichts anfangen. Angeflogen werden jedoch zum Beispiel Meisenknödel oder Fettringe mit Kleie. An kalte Temperaturen sind die Schwanzmeisen gut angepasst. Zum Schlafen bilden sie dicht gedrängt mit ihren Körpern eine Kugel und wärmen sich

INNOVATION

Schwere Behältnisse leicht tragen

Sind gewandte Turner, wenn es ums Futter geht: Schwanzmeisen. gegenseitig. Die Wintertrupps bestehen meist aus Familienmitgliedern. Jeder Schwarm beansprucht zur Nahrungssuche ein Winterrevier, das den ganzen Tag über durchstreift und gegen andere Trupps verteidigt wird. Die Schwanzmeisentrupps sind ständig in Bewegung und verteilen sich dabei im Astwerk.

Einer nach dem anderen Muss eine Lichtung überquert werden, fliegt nie der ganze Trupp gleichzeitig, sondern ein Vogel nach dem anderen. Dabei äußern sie durchgehend ein hohes „zie“ oder „iiez“, bei Erregung auch ein schnarrendes „zerr“, um in Kontakt

FRANK HECKER

zu bleiben. So geht kein Vogel bei den täglichen Streifzügen durch das Winterrevier verloren. Steht man in der Flugrichtung eines Schwarms, kann es passieren, dass die Schwanzmeisen sich nähern und ganz zutraulich in wenigen Metern Entfernung vom Beobachter durch die Zweige huschen. Achten Sie doch einmal bei Ihrem nächsten Gang durch den Garten auf diese Art. Vielleicht haben Sie ja Glück und können die kleinen „Pfannenstielchen“ bei der emsigen Nahrungssuche aus der Nähe beobachten. ↘ Der Autor arbeitet beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein.

Vitamin-C-Bombe Löffelkraut Natürlich und ohne Nebenwirkungen

❱❱ Großzügig wie die Natur ist, bietet sie an den NorddeutschKüsten lands Löffelkraut zur Bekämpfung von Skorbut frei Haus. Einfach so. Diese Pflanze wächst dort, wo Wasser salzhaltig ist, ein Gräuel für andere Gewächse. Schlaue Seefahrer merkten auf, aßen das Kraut nicht nur an Land, sondern nahmen es auf große Fahrt mit. Es schützte wirklich vor Skorbut, lange bevor man die Zusammenhänge von Vitamin-C-Mangel

Grüne Tipps mm

❱ Gemüsebeete nicht zu sehr gegen Wind abschotten, um Pflanzen vor Wind zu schützen, denn dann hält sich auf den Pflanzen Regen und Tau lange. Sie trocknen langsam ab, werden dadurch anfällig für manche Krankheiten. ❱ Die Staude Goldwolfsmilch (Euphorbia polychroma) ist in Ost- und Südosteuropa heimisch und gefällt, weil sie schon vor der Blütezeit im April/Mai die Hochblätter unter den Blüten allmählich immer gelber färbt, bis diese hellgoldgelb aufblühen. ❱ Kissenprimeln (Primula acaulis oder korrekter Primula vulgaris) sind gerne bereit, schon im Februar vom Frühling zu künden. Für schnellen Flor sorgen vorgezogene Exemplare, die man in Stein- und Vorgärten setzt, in Töpfe, Schalen oder Tröge. ij

und Zahnfäule erkannte. Dieser Mangel kommt heute bei noch so langer Seefahrt kaum vor, eher als bekannte Frühjahrsmüdigkeit. Also, liebe Leute, bevor ihr im Winter/Nachwinter unlustig, müde, maulig werdet, esst Löffelkraut, selbstverständlich aus dem eigenen Garten. Um davon im Winter genug zu haben, sät man im August im Freiland oder etwas später im September im Gewächshaus. Winterhart ist die Pflanze auf jeden Fall, mit wintergrünen, löffelartig gebogenen Blättern und weißen Blütchen ab etwa Mai. Schon ab November probiert man, wie es als Zugabe zu allerlei grünem Salat

schmeckt: etwas kresseartig, etwas rettichartig, jedenfalls herzhaft und erfrischend. Der Vitamin-C-Gehalt macht euch munter. Außerdem fördert Löffelkraut die Verdauung, stärkt den Magen, treibt Schweiß und Harn, reinigt das Blut, bringt die Galle auf Schwung, heilt und lindert Mundgeschwüre und Zahnfleischbluten, tut insgesamt gut. Samen bekommt man nicht überall, am ehesten von Saatgutfirmen mit umfangreichem Kräuterangebot, sicher bei Kräuter-Rühlemann und dort sogar drei verschiedene Arten. Damit steht der hausgärtnerischen Gesundij heitspflege nichts im Wege.

Heimwerker, Freizeitgärtner und Tierhalter können sich nun den Transport und die Lagerung schwerer Säcke erleichtern – mit einer einfachen wie überzeugenden Lösung, die bei Profihandwerkern schon weit verbreitet ist. Der Erfinder Martin Ecker, selbst Inhaber eines Bautenschutzbetriebs, hatte die Idee, wie sich angebrochene Säcke besser handhaben lassen. Er hat eine Vorrichtung namens „Tragfix“ entwickelt und patentieren lassen, die für einen sicheren Halt sorgt. Der geöffnete Sack wird lediglich eingeklipst – und schon ist alles fest und dicht verschlossen. Bis zu 25 Kilogramm lassen sich mit der Ausführung „Pro“ sicher anheben und transportieren. djd ↘ Ausführliche Informationen gibt es unter www.tragfix.de, erhältlich ist die praktische Lösung im Onlineshop sowie im örtlichen Handel.

GEHÖLZKAUF

Man sollte sich vor Billigkäufen hüten Gehölze werden gewöhnlich auf Dauer gepflanzt. Daher sollte man ziemlich genaue Vorstellungen davon haben, was es sein soll und wo das betreffende Gehölz seinen Platz findet. Außerdem hüte man sich davor, „billig“ zu kaufen. Billige Ware ist meist daran zu erkennen, dass weder Art noch Sorte bekannt gemacht werden. Ein Gehölz ist korrekt ausgezeichnet mit der Angabe von botanischer Bezeichnung, Art und eventuell Sorte. Mitunter ist man sich noch nicht sicher, was man eigentlich haben will. Baumschulkataloge und das Internet helfen, das Richtige zu finden. Selbst falls man sich die ausgesuchten Gehölze nicht von einer bestimmten Baumschule schicken lässt, sondern an Ort und Stelle kauft, lohnt sich gründliche Vorinformation. ij

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 RECHT & STEUERN

NHZ 1 | 24. Januar 2017

Steuertermine FEBRUAR 2017 ❱ Freitag, 10. Februar Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für Vormonat bei Monatszahlern. Bei Dauerfristverlängerung gem. §§ 46 bis 48 UStDV verlängert sich die Anmeldungs- und Zahlungsfrist bis zum 10. März 2017. Hier wird Gas gegeben. Kommunale Versorgungsnetze haben ihr Gutes und machen von Großkonzernen unabhängiger. Aber es gibt auch Nachteile.

ISTOCK

Freifahrtschein für Anschlusszwang Anschluss an Wärmenetze künftig leichter durchsetzbar ❱❱ Städte und Gemeinden können den Anschluss- und Benutzungszwang an ein kommunales Nah- oder Fernwärmenetz künftig leichter per Satzung anordnen. Wenn die Anlage die Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes (EEWärmeG) erfüllt, ist künftig kein konkreter Nachweis mehr erforderlich, dass das Wärmenetz dem Klimaschutz dient. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Urteil vom 8. September 2016 (Az. 10 CN 1.15) letztinstanzlich entschieden. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts beruht auf einem

Neues zur Mietpreisbremse ❱❱ Das Amtsgericht Neukölln hat mit Urteil vom 8. September 2016 (Az. 11 C 414/15) einem Mieter Recht gegeben, der eine Vereinbarung zur Miethöhe beklagte. Die Parteien des Rechtstreits hatten Anfang Juli 2015 einen Mietvertrag geschlossen. Danach betrug die von dem Mieter zu zahlende Miete 9,50 € netto kalt pro Quadratmeter. Die Vormieterin hatte zuletzt knapp 5,50 € pro Quadratmeter als monatliche Miete gezahlt. Laut Berliner Mietspiegel beträgt der Mittelwert für vergleichbare Wohnungen pro Quadratmeter 5,62 € netto kalt. Der Mieter beanstandete nun, dass die Miete um 221,42 € monatlich zu hoch sei und erhob Klage. Das Amtsgericht stellte fest, dass die mit 725,– € netto kalt vereinbarte Miete in Höhe des Betrages von 221,09 € unwirksam sei. Zugleich verurteilte es die Vermieterin, die überhöhte Miete zuzüglich Zinsen für fünf zurückliegende Monate zurückzuzahlen. Die Vermieterin hat Berufung beim Landgericht Berlin eingelegt (Az. 65 S 424/16).

Rechtsstreit zwischen der Stadt Halberstadt und einer lokalen Wohnungsbaugenossenschaft. Die Stadt hatte per Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang an ein zentrales Wärmenetz beschlossen. Dagegen wehrte sich die Wohnungsbaugenossenschaft mit der Begründung, die Stadt habe nicht nachgewiesen, dass dadurch ein Klimavorteil entstehe. Das sachsen-anhaltinische Oberverwaltungsgericht folgte dieser Argumentation zunächst. Das Bundesverwaltungsgericht entschied daraufhin im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens für

die Kommunen. Erfülle die kommunale Fernwärmeeinrichtung die Standards des EEWärmeG, werde unwiderleglich vermutet, dass der Anschlussund Benutzungszwang ein geeignetes Mittel zur Förderung des Klima- und Ressourcenschutzes darstelle, so die Leipziger Richter. Ein Einzelfallnachweis sei dann erlässlich. Viele Gemeinden und Städte wollen durch die Nutzung von Fernwärme einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die dafür nötigen Investitionen rentieren sich in der Regel für die Kommunen jedoch nur dann, wenn eine ge-

Der Finanzhof betrachtet Einbauküche ganz neu ❱❱ Aufwendungen für die vollständige Erneuerung einer Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in einem vermieteten Immobilienobjekt sind nicht – als sog. Erhaltungsaufwand – sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Bei einer Einbauküche mit ihren einzelnen Elementen handelt es sich um ein einheitliches Wirtschaftsgut, das auf zehn Jahre abzuschreiben ist (Änderung der Rechtsprechung: BFH, Urteil vom 3. August 2016 – Az. IX R 14/15; veröffentlicht am 7. Dezember 2016). Der Kläger hatte Einbauküchen in mehreren ihm gehörenden Mietobjekten entfernt und durch neue ersetzt. Er vertrat die Auffassung, dass die hierfür entstandenen Aufwendungen als Erhaltungsaufwand sofort abziehbar seien. Der Bundesfinanzhof (BFH) mochte dem nicht folgen. Der BFH geht, abweichend von seiner früheren Rechtsauffassung, davon aus, dass es sich bei den einzelnen Ele-

menten einer Einbauküche einschließlich Spüle, Herd und aller fest eingebauten elektrischen Geräte um ein einheitliches Wirtschaftsgut handelt. Eine Einbauküche wird individuell geplant und in ihrer baulichen Gestaltung an (bzw. in) die jeweiligen räumlichen Verhältnisse angepasst. Dabei zeichnet sich eine moderne Einbauküche insbesondere dadurch aus, dass die einzelnen Einbaumöbel nicht mehr frei stehende, in ihrem Standort veränderbare Einzelteile darstellen, sondern als modulare Unterbauschränke regelmäßig untereinander und zugleich mit einer durchgehenden Arbeitsplatte fest verbunden sind und diese Verbindung regelmäßig auch auf Dauer angelegt ist. Sie stellen sich in nicht mehr als „allein nutzbare“ oder „an anderer Stelle verwendbare“ Einzelgegenstände, sondern lediglich als einzelne „Bauteile“ einer Gesamtheit und damit als unselbständige Teile eines neuen Wirtschaftsguts „Einbauküche“ dar.

wisse Anzahl an Abnehmern vorhanden ist. Durch einen Anschluss- und Benutzungszwang würde die Teilnahme an einem solchen Wärmenetz verpflichtend und die Abnehmerzahl vorhersehbar sein. Den Kommunen wird durch diese Entscheidung eine weitere bürokratische Hürde genommen. Den Preis dafür zahlen die Eigentümer: Ihre Entscheidungsfreiheit wird erheblich beschnitten. Dabei kann es im Einzelfall durchaus passieren, dass er eine von ihm selbst favorisierte klimatisch bessere Variante der EnergieZV nutzung nicht umsetzen kann.

Nießbrauch zieht Nutzen ❱❱ Das Nießbrauchrecht an einer Eigentumswohnung berechtigt den Nießbraucher, den Nutzen aus der Eigentumswohnung zu ziehen. Das bedeutet im Einzelnen, dass er die Wohnung vermieten und die Mieten vereinnahmen darf. Er kann die Wohnung aber auch selbst bewohnen. Er wird aber im WEG nicht wie ein Eigentümer behandelt, nicht zur Eigentümerversammlung eingeladen und hat somit auch kein Stimmrecht. Dieses bleibt beim Wohnungseigentümer, der auch weiterhin das Hausgeld schuldet. Der Nießbraucher kann daher auch keine Beschlüsse anfechten oder gar zum Verwaltungsbeirat bestellt werden. Allerdings benötigt der Wohnungseigentümer die Zustimmung des Nießbrauchers für Vereinbarungen, die Nutzungsbefugnisse beschränken oder Sondernutzungsrechte begründen, ändern, übertragen oder aufheben. Im Einzelfall kann er dem Nießbraucher gegenüber verpflichtet sein, dessen Interessen in der Eigentümerversammlung Stefan Frank zu berücksichtigen. 

❱ Mittwoch, 15. Februar Grundsteuer: Fälligkeit von einem Viertel des Jahresbetrages. Abweichende Regelungen in den verschiedenen Gemeinden sind möglich. Gewerbesteuer: Vorauszahlung von einem Viertel der zuletzt veranlagten Jahressteuer für das 1. Quartal 2017.  QUELLE: ZV BERLIN

Buchtipp ❱ Mit der vorliegenden Ergänzungslieferung „Baugesetzbuch“ wird das Werk auf den Rechtsstand vom 1. September 2016 gebracht. Baugesetze sind eine komplexe Angelegenheit. Und es ändert sich ständig etwas, wie die Neuauflage zeigt. Die Kommentierung zu §§ 233, 237 und 245 Baugesetzbuch (Nr. 2) wird in Neufassung vorgelegt. Für das Landesrecht ist aufmerksam zu machen auf die Neufassung der Brandenburgischen Bauordnung sowie auf die Neufassung der Bremischen Verordnung über die Prüfung von sicherheitstechnischen Anlagen nach Bauordnungsrecht. Den Abschluss der Lieferung bildet das Landesrecht für SchleswigHolstein. Hier ist aufmerksam zu machen auf die Änderung der Landesbauordnung sowie auf die Änderung der Landesverordnung über die Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Standsicherheit. Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Brandschutz sowie Prüfsachverständigen. Gleichsam geändert wurde die Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht. Baugesetzbuch 155. Ergänzung Kommentar und Sammlung des Bau- und Städtebauförderungsrechts Verlagsgruppe Wolters Kluwer Die 155. Ergänzung ist zum Preis von 206,77 € erhältlich.

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UNTERNEHMEN & PRODUKTE 

24. Januar 2017 | NHZ 1

Neues TelekomService-Portal

IMPRESSUM Organ von Haus & Grund Schleswig-Holstein

Dienstleistungen für die Wohnungswirtschaft

Auf moderne Heiztechnik umsteigen, damit Kosten senken und die Umwelt schonen mit sogenannten Contracting-Modellen. DJD/THERMONDO

Eine neue Heizung mieten statt kaufen ❱❱ Muss man alles, was nur für einen begrenzten Zeitraum genutzt wird, unbedingt käuflich erwerben? Nein! Was etwa bei Autos mit Leasingmodellen gang und gäbe ist, lässt sich auch auf das Eigenheim übertragen. Die Erneuerung einer alten und somit ineffizienten Heizungsanlage stellt eine Investition in Höhe von mehreren Tausend Euro dar, die viele immer wieder hinausschieben. Mit sogenannten Contracting-Lösungen zahlt der Hausbesitzer einen überschaubaren, monatlichen Betrag, schont somit die eigene Liquidität – und kann direkt von geringeren Heizkosten profitieren. Vom Nutzen für die Umwelt und den Klimaschutz ganz zu schweigen. Die Pachtzeit für das Heizungscontracting lässt

sich flexibel zwischen zwei und zehn Jahren wählen. Nach Ende der Laufzeit hat der Hauseigentümer die freie Wahl. Entweder er kauft die Heizung zum aktuellen Zeitwert oder entscheidet sich gleich für eine neue Anlage nach modernstem Standard. Wichtig zu wissen: Der Hausbesitzer geht mit der neuen Heizung nicht zugleich eine Gasvertragsbindung ein, sondern kann den Energieversorger frei auswählen oder jederzeit auch wechseln. Die Refinanzierung der neuen Heizungsanlage erfolgt über Mittel aus dem KfW-Programm 152 für das energieeffiziente Sanieren. Die daraus resultierenden niedrigen Kapitalkosten werden direkt an die Verbraucher weitergegeben. djd ↘ www.thermondo.de

❱❱ Die Telekom hat einen Kooperationsvertrag mit dem Ratinger Startup Animus unterschrieben. Das junge Unternehmen hat eine Cloud-basierte Plattform für die Immobilienbranche entwickelt, über die sich Verwaltungsvorgänge ebenso digital abwickeln lassen wie Service- und Kommunikationsangebote für die Bewohner. Gemeinsam wollen die Partner das Portal, das auch als App nutzbar ist, an die Wohnungswirtschaft vermarkten. Rund zehn Millionen Wohnungen in Deutschland sind über die Wohnungswirtschaft, Bürokomplexe, Studentenwohnheime oder ähnliche Institutionen organisiert. Auf 1.000 Wohnungen kommt mit rund 350 Verwaltungsvorgängen am Tag ein großer bürokratischer Aufwand. „Trotz der zunehmenden Digitalisierung arbeitet die Wohnungswirtschaft bei Verwaltungsabläufen wie Nebenkostenabrechnungen oder der Organisation von Handwerkern immer noch überwiegend ana-

Voraussetzungen für die KfW-Förderung ➊

Die ins Auge gefasste Heizungsanlage basiert auf einer leistungsfähigen Brennwerttechnik.





Der hydraulische Abgleich wird im Zusammenhang mit der Planung der neuen Anlage durchgeführt.



Es wird und wurde keine Solar-Förderung über das „Heizungspaket“ des BAFA genutzt.

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Verband Schleswig-Holsteinischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V.

log“, sagt Dr. Chris Richter, einer der beiden Gründer des Serviceportals Animus (lat. für „Seele“). Zusammen mit der Telekom solle Animus daher die Digitalisierung in der Immobilienbranche vorantreiben. Das Portal kommt mit seinen Dientleistungen gut an: Rund 25.000 Wohneinheiten nutzen bereits die Services über Deutschlands erste Quartiers-App. Wohnungswirtschaften aus dem gesamten Bundesgebiet sind bereits Kunden bei Animus. Zudem hat die Handelsschule Leipzig die Geschäftsidee in ihr Accelerator-Programm „Spinlab“ aufgenommen, und der GdW, Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., kührte Animus beim Wohnzukunftstag 2016 in Berlin zum „Produkt des Jahres“. Erste Plätze gab es für die Lösung dabei in den Kategorien „Nutzerfreundlichkeit“, „Kosten-Nutzen-Verhältnis“ und „Wahrscheinlichkeit der Kaufentscheidung“.

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Alarm-Profi in Kiel ausgezeichnet

Im Kamin nur gute Brennstoffe nehmen

Die Volks- und Raiffeisenbanken haben gemeinsam mit der Handwerkskammer zum 15. mal den Förderpreis des Handwerks ausgegeben. Als 5. Sieger wurde die Firma Staal GmbH aus Kiel ausgezeichnet. Sie hat gemeinsam mit anderen Handwerksbetrieben die Marke „Mach‘s sicher – Sicherheit und Einbruchschutz SH“ entwickelt.

Welche Brennstoffe dürfen eingesetzt werden? Naturbelassenes Holz mit einer Restfeuchte unter 20 Prozent und heizstarke Braunkohlesowie hochwertige Holzbriketts – sonst nichts! Als Starthilfe sollten handelsübliche Grillanzünder oder Holzwolle genutzt werden. ↘ Mehr Infos unter www.clever-heizen.net

HERAUSGEBER

Haus & Grund Kiel, Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein von Kiel und Umgegend e.V. VORSITZENDER Götz Bormann GESCHÄFTSFÜHRER Sönke Bergemann

Sophienblatt 3, 24103 Kiel Telefon: 0431 66 36 123 Telefax: 0431 66 36 180 E-Mail: [email protected] Internet: www.haus-und-grund-kiel.de Vereinsregister-Nr. 502 VR 1959, Amtsgericht Kiel, Finanzamt Kiel-Nord VERLAG, HERSTELLUNG UND VERTRIEB

Haus & Grund Kiel - Verlag & Service GmbH Stresemannplatz 4, 24103 Kiel Telefon Redaktion: 0431 66 36 218 Telefax Redaktion: 0431 66 36 107 Telefon Vertrieb: 0431 66 36 121 Telefax Vertrieb: 0431 66 36 25 121 E-Mail: [email protected] Internet: www.haus-und-grund-kiel-verlag.de GESCHÄFTSFÜHRER Sönke Bergemann REDAKTIONSLEITUNG Volker Sindt

Handelsreg.: Amtsgericht Kiel HRB 11053 KI DRUCK Kieler Zeitung GmbH & Co.

Offsetdruck KG, Radewisch 2, 24145 Kiel

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Auflage: 66.200 Exemplare, erscheint um den 18. jeden Monats Bezugspreis einschließlich 7 % Mehrwertsteuer 25 EUR jährlich. Für Mitglieder von Haus- und Grundeigentümervereinen in Schleswig-Holstein ist der Bezugspreis im Beitrag enthalten. Gültige Preisliste Nr. 32 vom 1.1.2015 Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Redaktion. Belegexemplare erbeten. Über unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos freuen wir uns sehr, wir übernehmen jedoch keine Haftung. Die Redaktion behält sich vor, eingesandte Artikel nach eigenem Ermessen zu kürzen. Hinweis: Beilagen sowie gewerbliche Anzeigen müssen nicht bedeuten, dass darin beworbene Artikel von der Redaktion empfohlen werden. Mit dem Namen des Verfassers gekennzeichnete Beiträge stellen nicht unbedingt die Meinung der Redaktion dar.

Hinweis der Redaktion: Produkthinweise auf den Seiten 10, 11, 13, 15 und 16 wurden uns von den jeweiligen Anbietern zur Verfügung gestellt. Die Redaktion hat keinen Einfluss auf Inhalt und Richtigkeit genommen. Rückfragen bitten wir deshalb direkt an die in den Artikeln wiedergegebenen Adressen zu richten.

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