Sitzung Stadtrat am 11.12.2013 11.12.2013 18:00 Uhr
1. Neugestaltung Heinrich-Braun-Straße und Schützenstraße mit Bushaltestellen Maßnahmebeschluss
STADT TROSTBERG Beschluss-Nr. Amt: 50
2013165
Vorlagen:
Sitzung des
Stadtrat
am
11.12.2013
öffentlich/nichtöffentlich
öffentlich
vorberatend/beschließend
beschließend
Mitglieder
25
anwesend
23
für : gegen
23 : 0
Für die Richtigkeit des Auszuges
Trostberg, 23.01.2014
Thür
Es wird festgestellt, dass sämtliche Mitglieder des Stadtrates zu der heutigen Sitzung ordnungsgemäß geladen worden sind und dass mehr als die Hälfte anwesend ist. Der Stadtrat ist somit beschlussfähig. Gegenstand:
Neugestaltung Heinrich-Braun-Straße und Schützenstraße mit Bushaltestellen Maßnahmebeschluss
Sachverhalt: Das Architekturbüro Immich hat im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen für das künftige Sanierungsgebiet „Rechts der Alz“ bereits 2002 einen ersten Vorentwurf vorgelegt. Dieser wurde mit Beschluss des Bauausschusses Nr. 2002136 vom 09.09.2002 dem Bauausschuss zur Kenntnis gegeben. Dieser Vorentwurf beinhaltete bereits einen verkehrsberuhigten Bereich im nördlichen Abschnitt zwischen Bahnhofstraße und Schützenstraße und im weiteren Verlauf der Heinrich-Braun-Straße und der Schützenstraße eine Fahrbahn in einer Breite von 5,5 m bis 6,00 m und beidseitigen Gehwegen. Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 18.01.2005, Beschluss-Nr. 2005013 beschlossen, das Architekturbüro Immich mit der Planung zur Neugestaltung der Heinrich-Braun-Straße zu beauftragen. Auf den entsprechenden Beschluss wird Bezug genommen. Der Entwurf vom 21.08.2013 wurde nun in einer Anliegerversammlung am 28.11.2013, zu der alle beteiligten Grundstückseigentümer eingeladen waren, vorgestellt und erläutert. Ergebnis dieser Besprechung war, dass gegenüber der vorgestellten Planung keine grundlegenden Bedenken vorgebracht wurden.
STADT TROSTBERG
Beschluss-Nr.
2013165
Seite: 2
Dieser Entwurf enthält auch die behindertengerechte Umgestaltung der beiden Bushaltestellen entlang der Heinrich-Braun-Straße. Der Entwurf wird zur Kenntnis gegeben. Die wesentlichen Inhalte dieser Entwurfsplanung vom 21.08.2013, geä. 29.11.2013 werden nachfolgend dargestellt:
Länge der Ausbaustrecken BA 1 (Nord) ca. 85 m, BA 2 – 4 (Süd) ca. 500 m
Niveaugleicher Ausbau des nördlichen Abschnitte, von der Bahnhofstraße bis zur Einmündung der Schützenstraße, mit Betonsteinpflaster
Breite der Verkehrsfläche BA 2 – 4 Fahrbahn 5,50 – 6,00 m, mit Asphaltierung auf der überwiegenden Länge, Fahrbahn entlang der Bushaltestelle bei der Grundschule mit Betonsteinpflaser; zuzüglich Gehweg entlang von GTB, Grundschule und Mittelschule mit einer Breite von ca. 3,30 bis 3,50 m, in den übrigen Bereichen ca. 1,50 m (Engstellen Schützenstraße) und bis über 3 m (an den Gehwegen Nähe evang. Kirche). Die Gesamtbreite der Verkehrsfläche entspricht der Festsetzung im Entwurf zum Bebauungsplan.
Alle Gehwegflächen sind mit 6 cm hohen Hochborden von der Fahrbahn abgesetzt und mit Betonsteinpflaster geplant.
Im Bereich vor der Mittelschule werden die Parkplätze neu geordnet; zusätzliche Stellplätze sind in der Nähe des Eingangsbereiches zur Grundschule als Senkrechtstellplätze geplant.
Bushaltestelle an der Grundschule in der Größe für 4 Busse annähernd unverändert, jedoch behindertengerecht mit 18 cm hohem Hochbord, sowie Auffangstreifen, Aufmerksamkeitsfeld, Leitstreifen und Begleitstreifen.
Bushaltestelle Nähe Parkplatz an der Dr.-Albert-Frank-Straße in der Größe für 3 Busse unverändert, jedoch mit verbreiterter Wartefläche, behindertengerecht mit 18 cm hohem Hochbord, sowie Auffangstreifen, Aufmerksamkeitsfeld, Leitstreifen und Begleitstreifen
Zur Beitragsberechnung werden die Kosten des Bauabschnittes 1 (Nord) und die Kosten der Bauabschnitte 2 – 4 (Süd) getrennt betrachtet. Anlässlich der Versammlung am 28.11.2013 wurden auch Informationen zu den zu erwartenden Straßenausbaubeiträgen gegeben. Als voraussichtliche Gesamtkosten ergeben sich: a) Kosten für Bauabschnitt 1 (Nord) Laut Kostenzusammenstellung des Stadtbauamtes v. 02.12.2013, einschließlich Grunderwerb, Ausstattung, Straßenbeleuchtung, Nebenkosten
189.200,00 €
für Bauabschnitt 2 - 4 (Süd) Laut Kostenzusammenstellung des Stadtbauamtes v. 02.12.2013, einschließlich Grunderwerb, Ausstattung, Stra-
865.600,00 €
Beschluss-Nr.
STADT TROSTBERG
2013165
Seite: 3
ßenbeleuchtung, Nebenkosten Für Bushaltestelle 1, lt. Kostenberechnung Immich v. 21.08.2013, einschließlich Ausstattung und Nebenkosten
75.000,00 €
Für Bushaltestelle 2, lt. Kostenberechnung Immich v. 21.08.2013, einschließlich Ausstattung und Nebenkosten
95.000,00 €
Gesamtkosten
1.224.800,00 €
b) Finanzierung Ausbaubeiträge der Anlieger für Bauabschnitt 1 (Nord) Zuwendung aus Städtebauförderung für Straßenbau BA 1 Ausbaubeiträge der Anlieger für Bauabschnitt 2 - 4 (Süd)
129.600,00 € 30.000,00 € 705.300,00 €
Zuwendung aus Städtebauförderung BA 2
80.000,00 €
Zuwendung aus GVFG-Mitteln für Bushaltestellen
65.000,00 €
Eigenmittel
214.900,00 €
Der Betrag an Anliegerbeiträgen für städtische Grundstücke beläuft sich beim Bauabschnitt 1 auf rund 122.400,00 € und beim Bauabschnitt 2 - 4 auf rund 428.700,00 €. Im Haushalt 2014 und 2015 sind für die Neugestaltung von Heinrich-Braun-Straße und Schützenstraße 1.243.000,00 .€, für Schulbushaltestellen 200.000,00 € bereitgestellt. Der Grunderwerb ist noch durchzuführen.
Beschluss: Die Neugestaltung von Heinrich-Braun-Straße und Schützenstraße mit Bushaltestellen ist nach dem Entwurf des Architekturbüros Immich, vom 21.08.2013, geä. 29.11.2013 und unter Berücksichtigung der Anregungen zum Einbau einer zusätzlichen Pflasterung in der Fahrbahn Nähe der Kurve im südlichen Bauabschnitt und zum Ersatz des Pflasterstreifens entlang des Baumbestandes durch Baumscheiben, ebenfalls im südlichen Teil, umzusetzen. Dafür ergeben sich Kosten und deren Finanzierung: a) Kosten für Bauabschnitt 1 (Nord) Laut Kostenzusammenstellung des Stadtbauamtes v. 02.12.2013, einschließlich Grunderwerb, Ausstattung, Straßenbeleuchtung, Nebenkosten
189.200,00 €
Beschluss-Nr.
STADT TROSTBERG
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Seite: 4
für Bauabschnitt 2 - 4 (Süd) Laut Kostenzusammenstellung des Stadtbauamtes v. 02.12.2013, einschließlich Grunderwerb, Ausstattung, Straßenbeleuchtung, Nebenkosten
865.600,00 €
Für Bushaltestelle 1, lt. Kostenberechnung Immich v. 21.08.2013, einschließlich Ausstattung und Nebenkosten
75.000,00 €
Für Bushaltestelle 2, lt. Kostenberechnung Immich v. 21.08.2013, einschließlich Ausstattung und Nebenkosten
95.000,00 €
Gesamtkosten
1.224.800,00 €
b) Finanzierung Ausbaubeiträge der Anlieger für Bauabschnitt 1 (Nord) Zuwendung aus Städtebauförderung für Straßenbau BA 1 Ausbaubeiträge der Anlieger für Bauabschnitt 2 - 4 (Süd)
129.600,00 € 30.000,00 € 705.300,00 €
Zuwendung aus Städtebauförderung BA 2
80.000,00 €
Zuwendung aus GVFG-Mitteln für Bushaltestellen
65.000,00 €
Eigenmittel
214.900,00 €
Mit der Maßnahme ist erst nach der Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns durch die Regierung von Oberbayern zu beginnen. Es sind Vorauszahlungen auf den Straßenausbaubeitrag zu erheben. Der Grunderwerb ist durchzuführen.
BA 1
BA 3.1 BA 3.2 BA 3
BA 2.1
BA 2.2
BA 4 BA 2
50
6
BUSHALTESTELLE 2
it an
r t. G
s roß
oß s Gr
9 6,00
Privatfläche Kino, Heinrich-Braun-Straße 1
13
nit
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7/3
G 1-Z-Rinne
oßs
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Rinn
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ML
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roßst.+Gra
597/12
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278
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G 1-Z-Rinne
h=3cm
292
277/2
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h=3c
BoÜ
4
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6cm
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ße
597/4
541/2
277
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Betonstein
27
277/4
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Betonstein
313
ML
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1-Z Großs
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BoÜ
BUS 15m
h=18cm
4
2,23
597/15
6
=16cm
m
313/10 597/6
ra Heinrich-B
Betonstein
Bo = Bordstein Bushaltestelle Sonderform A 5 (b=15cm), jedoch Höhe 33cm, Anlaufhöhe 18cm, gerader Stein
schen, Wartehäu chrichtlich na Lage nur
BS LS
574/4
10
Betonstein
3,00
un-Str.
dunkel, d
BoÜ
3c
h=18cm
ML
2
14
597/17
ML
h=18cm
279
BUS 15m
7
1-Z Großs
5
t. Granit
Bo
1,65
in nste Beto hrbahn a in F cm 6 1 d=
1
6,50
AF
8
0,30 6,00
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0,60
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h=3cm
574
12
1
LS
0,90
RQ1 6,00
3,00
3,15
ße
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2,34
AF
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AS
596
h=3cm
h=18cm
16
h= 0c
313/10
h=3cm
m
Betonstein n in Fahrbah m c 6 d=1
ML
595/21
keine Längsparker vor Heinrich-Braun-Str. 2
29.11.13
kx
b
Bushaltestellen
21.08.13
kx
a
Änderung
Datum 06.11.12
Stadt Trostberg
Name
Index
pi/cm/kx
gez.
Tro_E_Heinrich-Braunstr_29_11_13
Plangröße: 1,78 m²
Neugestaltung der Heinrich-Braun-Straße
UFH
ranit
.G oßst Z Gr
Entwurfsplanung
1-
Plannummer
595/20
1.1.b
LAGEPLAN Maßstab
1:200 15
Zufahrt
RQ1
St uf
274
313/4
597/16
h=3cm
597
5
Asphaltbeton
11
Betonstein
6
Kleinst. Gra
8
597/11
Sch
schen, Wartehäu chrichtlich na Lage nur
BS
BUSHALTESTELLE 1
BoÜ = Bordstein Bushaltestelle Sonderform A 5 (b=15cm), jedoch Höhe 33cm, Anlaufhöhe 18cm, als Übergangsstein von 18cm auf 8, bzw. 6cm Bordsteinhöhe
Sport Wagn er
273
599
0,30
AS
BS = Begleitstreifen 30cm breit Betonplatten 30x30x8cm, anthrazit
271
sen
597/13
Kleinst, G Bestan ranit d
. Granit
0,30
erra
ott Sch
ML
0,60
0,30
AF
AF = Aufmerksamkeitsfeld 90x90cm Noppenplatten 30x30x8cm weiß, mit 36 Kugelsegmentnoppen/Platte, ca. 25mm Noppendurchmesser, mit rutschfester Oberfläche
1-Z Großst
2,65
ranit
Betonstein
Bo
LS = Leitstreifen 30cm breit Rillenplatten 30x30x8cm weiß, aus sinusprofilierter rutschfester Rillenoberfläche, Rillenabstand 25mm, Abstand zum Bordstein 60cm, Rillen parallel zum Bordstein
Elektro Kobl
ML
oßst. G
2,00
1-Z Großst. Granit
2,10
6,00
3,00
Bäume Bestand
AS = Auffangstreifen 60cm breit Rillenplatten 30x30x8cm weiß, aus sinusprofilierter, rutschfester Rillenoberfläche, Rillenabstand 25mm, Rillen senkrecht zum Bordstein
1-Z Gr
1,50
ML
Privatfläche Schützenstraße 6
AF ML
0
1-Z 2,00
Kino
2
5,75
4
0,90
3,29
Privatfläche Kino 100 qm
0 4,5
t. Granit
313/15
0 1,0
RQ2
1-Z Großs
2,00
10
5,50
2-Z-Kleinst. Granit auf 20 cm Beton
0,15
t. Granit
4,13
t. Granit 1-Z Großs
anit
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4,50
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roßs 1-Z G
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5,50
3,79
2,50
1-Z Großs
roßst.+
1
0
4,00
1,0
0,30
Asphaltbeton
ranit
in G Großste
ML
4,50
ML
0,30
5,50
602
0
Betonstein in Fahrbah n d=16cm
601
3,50
4,50
anitb. h=6cm
1-Z-Rinne Großst.+Gr
506/14
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1,50
6,0
ML
en
313/5
4,40
3,50
4,50
1-Z
604/2
um
2-Z-Kleinst. Granit auf 20 cm Beton
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Zufahrt
Granit Großst.
Bä
2,5
Baum neu
4,50
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12
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Heinrich-B
1,07
0,30
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Baum neu
ML
Baum neu
st.+G
4,00
Betonstein
Kirche
Betonstein
Betonstein
G 1-Z-Rinne
0
4
ML
1-Z-Rinne Großst.+Granitb. h=6cm
3cm ranitb. h=
4 Busse
2,0
1-Z-Rinne Großst.+Granitb. h=6cm
Betonstein hn in Fahrba m c 6 d=1
5,50
0 3,5
ML
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Betonstein n in Fahrbah d=16cm
602
=16cm
5,50
3,50
RQ2
1-Z Großst. Granit
Privatfläche Heinrich-Braun-Schule
1-Z Großst. Gran
579/14
Betonstein
h=6cm
BUS 15m 3,00
BUS 15m
d in dunkel, Betonste
Groß 1-Z-Rinne
BUS 15m
h=6cm
h=18cm
ML
Bo Ü m
3,00
6
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AF
3,40
cm
h=18cm
Bo
h=18cm
0,60
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BoÜ
h=8cm
ML
h= 6c
0,30
Granit
6
ß 1-Z Gro
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BS
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1-Z G
ML
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ML
3,51
0,60
Betonstein
LS
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1,87
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ML
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x. 8cm t h=ma nr h fa u ehrz derte Feuerw t mit behin g! ik e fl n s o sein ti in K tem Bu h c e r e g
BS
3
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6
Kleinst. Granit gebrochen
Bäume Bestand
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Betonstein wasserdurchlä ss
5,0
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ML
4,65
Baum Bestand
oß
Gr
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Betonstein
1-Z
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1-Z Großs
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t. G
G 1-Z
2,0
Bo = Bordstein Bushaltestelle Sonderform A 5 (b=15cm), jedoch Höhe 33cm, Anlaufhöhe 18cm, gerader Stein
7
BS = Begleitstreifen 30cm breit Betonplatten 30x30x8cm, anthrazit
Denkmal
1,5
AF = Aufmerksamkeitsfeld 90x90cm Noppenplatten 30x30x8cm weiß, mit 36 Kugelsegmentnoppen/Platte, ca. 25mm Noppendurchmesser, mit rutschfester Oberfläche
Planung nhäuser e g a W . W
0
BoÜ = Bordstein Bushaltestelle Sonderform A 5 (b=15cm), jedoch Höhe 33cm, Anlaufhöhe 18cm, als Übergangsstein von 18cm auf 8, bzw. 6cm Bordsteinhöhe
2,0
LS = Leitstreifen 30cm breit Rillenplatten 30x30x8cm weiß, aus sinusprofilierter rutschfester Rillenoberfläche, Rillenabstand 25mm, Abstand zum Bordstein 60cm, Rillen parallel zum Bordstein
1-Z Großst. Granit
AS = Auffangstreifen 60cm breit Rillenplatten 30x30x8cm weiß, aus sinusprofilierter, rutschfester Rillenoberfläche, Rillenabstand 25mm, Rillen senkrecht zum Bordstein
KLAUS IMMICH DIPL.-ING. ARCHITEKT BDA STADTPLANER REGIERUNGSBAUMEISTER WALLBERGSTRASSE 12 83703 GMUND TEL 0 80 22 / 704 17 27 FAX 0 80 22 / 93 73 12
OBERBAU im Bereich der BUSBUCHT Betonstein d=16 cm, im Reihenverband, Verfugung mit Fertigzementmörtel, Druckfestigkeit min. 50N/mm2, Ausbreitmaßklasse F1
10 cm
4 cm*
5 cm*
Betonsteinpflaster ("Tegula", d=10 cm) im Reihenverband, Verfugung mit Baustoffgemisch 0/2 mm
Pflasterbett aus Beton, Expositionsklasse XF1, Ausbreitmaßklasse 1
14 cm
Asphalt-Tragschicht WDA 22 T L (wasserdurchlässig)
27 cm
Frostschutzschicht (FSS) auf Planum, Ev2 > 120 MN / m² (gem. Tafel 3, Zeile 4 der RStO 2012), Mindestdicke gem. RStO 2012
Pflasterbett aus filterstabilem Baustoffgemisch 0/5 mm
31 cm
Kiestragschicht (KTS) auf Planum, Ev2 > 120 MN / m² (gem. Tafel 3, Zeile 3 der RStO 2012)
45 cm
Gesamtaufbau
62 cm
g un sch ichen ö B le g an
18
cm
16 cm
Asphalt-Tragschicht AC 32 T N
35 cm
Frostschutzschicht (FSS) auf Planum Ev2 > 120 MN / m² (gem. Tafel 1, Zeile 1 der RStO 2012)
55 cm
OBERBAU im Bereich der GEHWEGE
Gesamtaufbau
RINNEN Granitbord B7 (b=15 cm) mit 1-Zeiler-Rinne Granit Großstein, Höhenversatz 6 cm, vor Zufahrten u. Busbucht 3 cm, auf Beton, C 25/30, XF 4, Betondicke = 20 cm
6c
m 3c
%
%
%
%
%
m
%
0,40 0,40
31 cm
Kiestragschicht (KTS) auf Planum, Ev2 > 120 MN / m² (gem. Tafel 3, Zeile 3 der RStO 2012)
45 cm
Gesamtaufbau
EINFASSUNG 1-Zeile Granit Großstein, auf Beton, C 25/30, XF 2, Betondicke = 20 cm
%
Planum mit gleichem Quergefälle wie Oberflächenbefestigung herstellen, Ev2 = 45 MN/m²
Sickerstrang mit Sickerrohr DN 100, Filter einstufig nach RAS-Ew
Breite variabel, hier
Breite variabel, hier
3,15
6,00
3,00 BUSBUCHT Bk 1,8
GEHWEG Bk 0,3
Pflasterbett aus filterstabilem Baustoffgemisch 0/5 mm
%
%
Parkplatz
Betonsteinpflaster ("Tegula", d=10 cm) im Reihenverband, Verfugung mit Baustoffgemisch 0/2 mm
10 cm
4 cm*
RINNEN Granitbord B7 (b=15 cm) mit 1-Zeiler-Rinne Granit Großstein, Höhenversatz 6 cm, vor Zufahrten u. Busbucht 3 cm, auf Beton, C 25/30, XF 4, Betondicke = 20 cm
BUSSTEIG Granit Bordstein A5 (b=15 cm) als Sonderform mit h=33 cm, auf Beton, C 25/30, XF 4, Betondicke = 20 cm
%
Asphaltbeton AC 8 DN
Gesamtaufbau (konstruktiv bedingt 7 cm über der erforderlichen Dicke des frostsicheren Oberbaus)
Baum Bestand
EINFASSUNG 1-Zeile Granit Großstein, auf Beton, C 25/30, XF 2, Betondicke = 20 cm
4 cm
Grundstücksgrenze
16 cm
OBERBAU im Bereich der GEHWEGE
OBERBAU im Bereich der FAHRBAHN
2,34 GEHWEG Bk 0,3
FA HRBAHN Belastungsklasse Bk 1,8
RQ1 - RQ1
* PFLASTERBETT IN VERDICHTETEM ZUSTAND: 3 - 4 cm 3 - 5 cm 4 - 6 cm 3 - 5 cm
OBERBAU im Bereich der FAHRBAHN 4 cm OBERBAU im Bereich der STELLPLÄTZE
4 cm* 10 cm
23 cm
47 cm
16 cm
Kleinstein Granit 100/100/100, im Segmentbogenverband, Verfugung mit Baustoffgemisch 0/2 mm
OBERBAU im Bereich der GEHWEGE
Pflasterbett aus filterstabilem Baustoffgemisch 0/5 mm
10 cm
Asphalt-Tragschicht WDA T L (wasserdurchlässig)
4 cm*
Frostschutzschicht (FSS) auf Planum, Ev2 > 100 MN / m² (gem. Tafel 3, Zeile 4 der RStO 2012), Mindestdicke gem. RStO2012 Gesamtaufbau (konstruktiv bedingt 2 cm über der erforderlichen Dicke des frostsicheren Oberbaus)
EINFASSUNG 1-Zeile Granit Großstein, auf Beton, C 25/30, XF 2, Betondicke = 20 cm
Betonsteinpflaster ("Tegula", d=10 cm) im Reihenverband, Verfugung mit Baustoffgemisch 0/2 mm
31 cm
Kiestragschicht (KTS) auf Planum, Ev2 > 120 MN / m² (gem. Tafel 3, Zeile 3 der RStO 2012)
45 cm
Gesamtaufbau
5 cm*
Gesamtaufbau 14 cm
27 cm
RINNEN Granitbord B7 (b=15 cm) mit 1-Zeiler-Rinne Granit Großstein, Höhenversatz 6 cm, vor Zufahrten u. Busbucht 3 cm, auf Beton, C 25/30, XF 4, Betondicke = 20 cm
%
%
%
Planum mit gleichem Quergefälle wie Oberflächenbefestigung herstellen, Ev2 = 45 MN/m²
RQ2 - RQ2
16 cm
62 cm
%
S T EL L P L Ä T Z E Bk 03
55 cm
Pflasterbett aus filterstabilem Baustoffgemisch 0/5 mm
EINFASSUNG 1-Zeile Granit Großstein, auf Beton, C 25/30, XF 2, Betondicke = 20 cm
4,50
Frostschutzschicht (FSS) auf Planum Ev2 > 120 MN / m² (gem. Tafel 1, Zeile 1 der RStO 2012)
Breite variabel, hier 4,50 GEHWEG Bk 0,3
m 3c
0,40
GRANIT KLEINSTEIN PFLASTERKLINKER GRANIT GROSSTEIN BETONSTEINPFLASTER
OBERBAU im Bereich der FAHRBAHN
Asphalt-Tragschicht AC 32 T N
35 cm
0,40
10 cm
Asphaltbeton AC 8 DN
BEI BEI BEI BEI
Großstein Granit 160/160/160, im Reihenverband, Verfugung mit Baustoffgemisch 0/2 mm
Es liegt kein Bodengutachten vor. Bei der Bemessung des frostsicheren Oberbaus gemäß RStO 01 wird von Boden der Frostempfindlichkeitsklasse 2 ausgegangen.
Pflasterbett aus filterstabilem Baustoffgemisch 0/5 mm Asphalt-Tragschicht WDA T L (wasserdurchlässig) Frostschutzschicht (FSS) auf Planum, Ev2 > 120 MN / m² (gem. Tafel 3, Zeile 4 der RStO 2012), Mindestdicke gem. RStO2012
Von allen Gebäuden weg mindestens 2,5 % Gefälle. Neben Randeinfassungen und Einbauten müssen die Anschlüsse 3 bis 5 mm über deren Oberfläche liegen, neben wasserführenden Rinnen 3 bis 10 mm über der Rinne (VOB/C DIN 18318).
Gesamtaufbau (konstruktiv bedingt 7 cm über der erforderlichen Dicke des frostsicheren Oberbaus)
RINNEN Granitbord B7 (b=15 cm) mit 1-Zeiler-Rinne Granit Großstein, Höhenversatz 6 cm, vor Zufahrten u. Busbucht 3 cm, auf Beton, C 25/30, XF 4, Betondicke = 20 cm
6c
%
%
%
%
m
Datum
Änderung
20.08.2013
Stadt Trostberg
Sickerstrang mit Sickerrohr DN 100, Filter einstufig nach RAS-Ew
Index
kx
gez.
Tro_E_Heinrich-Braun-Str_RQ_20_08_13
Plangröße: 0,59 x 0,76 = 0,45 m²
Neugestaltung der Heinrich-Braun-Straße 5,50
Name
Entwurfsplanung
FA HRBAHN Belastungsklasse 1,8
Plannummer
REGELQUERSCHNITTE RQ1, RQ2
2.1 Maßstab
1:50
KLAUS IMMICH DIPL.-ING. ARCHITEKT BDA STADTPLANER REGIERUNGSBAUMEISTER WALLBERGSTRASSE 12 83703 GMUND TEL 0 80 22 / 704 17 27 FAX 0 80 22 / 93 73 12
Stadtbauamt Trostberg
Stadt Trostberg Neugestaltung der Heinrich-Braun-Strasse Kostenzusammenstellung geä. 02.12.2013 f. Maßnahmebeschluss Straßenbau Bauabschnitt 1 Lfd Nr. 1.1 1.2
Titel
Menge
Lt. Kostenberechnung Immich vom 19.09.2013 brutto für Straßenbau Entsorgungskosten teerölhaltiges Material
EP
Bauabschnitte 2 - 4 GP
Menge
EP
134.230,22 € 720,00 m²
18,00 €
12.960,00 €
GP 668.833,55 €
1840,00 m²
18,00 €
33.120,00 €
2
Ausstattung (Straßenbeleuchtung)
3.570,00 €
26.775,00 €
3
Ausstattung Bänke, Fahrradständer, Schilder, etc
3.974,60 €
26.084,80 €
4
Grunderwerb
5
Vermessung
5
Notarkosten
7
Nebenkosten
179 m²
8.950,00 €
181 m²
50,00 €
6.000,00 € 5 St
erw artete Kosten Straßenbau gerundet
Datum: 19.11.2013 i.d.F.v. 03.12.2013
50,00 €
500,00 €
2.500,00 €
9.050,00 € 10.000,00 €
4 St
500,00 €
2.000,00 €
17.017,00 €
89.726,00 €
189.201,82 €
865.589,35 €
189.200,00 €
865.600,00 €
1.054.800,00 €
Stadtbauamt Trostberg
Stadt Trostberg Neugestaltung der Heinrich-Braun-Strasse Kostenzusammenstellung geä. 02.12.2013 f. Maßnahmebeschluss
Bushaltestellen Bauabschnitt 1 Lfd Nr.
Titel
Menge
EP
Bauabschnitte 2 - 4 GP
Menge
EP
GP
1
Bushaltestelle 1 Lt. Kostenberechnung Immich vom 21.08.2013
2
Ausstattung/Beschilderung
1.000,00 €
3
Baunebenkosten
8.000,00 €
4
Bushaltestelle 2 Lt. Kostenberechnung Immich vom 21.08.2013
5
Ausstattung/Beschilderung
6
Baunebenkosten
66.000,00 €
84.000,00 € 1.000,00 € 10.000,00 € 170.000,00 €
erw artete Kosten Bushaltestellen erw artete Gesamtkosten Straße und Bushaltestellen
Datum: 19.11.2013 i.d.F.v. 03.12.2013
189.200,00 €
1.035.600,00 €
1.224.800,00 €
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "SKW Industriegebiet" und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 22.1 "Logistikzentrum AlzChem" im Bereich der Grundstücke FlNrn. 590 und 1998 der Gemarkung Trostberg, Dr.-Albert-Frank-Str. 32 Satzungsbeschluss
STADT TROSTBERG Beschluss-Nr. Amt: 50
2013166
Vorlagen:
Sitzung des
Stadtrat
am
11.12.2013
öffentlich/nichtöffentlich
öffentlich
vorberatend/beschließend
beschließend
Mitglieder
25
anwesend
23
für : gegen
23 : 0
Für die Richtigkeit des Auszuges
Trostberg, 16.12.2013
Thür
Es wird festgestellt, dass sämtliche Mitglieder des Stadtrates zu der heutigen Sitzung ordnungsgemäß geladen worden sind und dass mehr als die Hälfte anwesend ist. Der Stadtrat ist somit beschlussfähig. Gegenstand:
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "SKW Industriegebiet" und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 22.1 "Logistikzentrum AlzChem" im Bereich der Grundstücke FlNrn. 590 und 1998 der Gemarkung Trostberg, Dr.-AlbertFrank-Str. 32 Satzungsbeschluss
Sachverhalt: Der Bauausschuss hat am 23.09.2013 beschlossen, den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 22.1 mit Begründung und Umweltbericht zu billigen und nach entspr. Anpassung für die Dauer eines Monats öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sowie die Angaben zu den verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen wurden im Amtsblatt der Stadt Trostberg am 08.10.2013 öffentlich bekanntgemacht. Die Auslegung der Unterlagen erfolgte von 16.10. bis einschließlich 15.11.2013. Weiterhin wurde beschlossen, dass gemäß § 12 BauGB spätestens vor Satzungsbeschluss der Durchführungsvertrag mit Vorhaben- und Erschließungsplan zu schließen sei. Im Rahmen der Auslegung sind Stellungnahmen und Äußerungen eingegangen (Anlage 1 – Schriftstücke 1 – 10): 1. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanung, Schreiben vom 17.10.2013: Die Äußerung wird zur Kenntnis genommen. 2. Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 07.11.2013:
STADT TROSTBERG
Beschluss-Nr.
2013166
Seite: 2
Auf die Beschlussfassung des Bauausschusses vom 23.09.2013 wird verwiesen. Die Baumassenzahl wird erforderlichenfalls angepasst. 3. Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 13.11.2013: Auf das Schreiben der AlzChem vom 05.12.2013 in Verbindung mit der Stellungnahme des Gutachters vom 03.12.2013 wird verwiesen (Anlage 2). 4. Polizeiinspektion Trostberg, Schreiben vom 05.11.2013: Die Äußerung wird zur Kenntnis genommen. 5. Örtliche Verkehrsbehörde, Schreiben vom 14.11.2013: Auf die Beschlussfassung des Bauausschusses vom 23.09.2013 sowie die Stellungnahme der AlzChem vom 05.12.2013 (Anlage 2) wird verwiesen. 6. Wasserrecht und Bodenschutz, Schreiben vom 29.10.2013: Auf die Beschlussfassung des Bauausschusses vom 23.09.2013 wird verwiesen. 7. Wasserwirtschaftsamt TS, Schreiben vom 18.11.2013: Die Äußerung wird zur Kenntnis genommen. 8. IHK München und Oberbayern, Schreiben vom 13.11.2013: Die Äußerung wird zur Kenntnis genommen. 9. Georg Randlinger, Schreiben vom 10.10.2013: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Auf die dazu erfolgten Einlassungen des Vorhabenträgers im Schreiben vom 05.12.2013 ist zu verweisen (Anlage 2). Auf eine Einplanung (Verbreiterung der öffentlichen Verkehrsflächen) wird derzeit verzichtet. 10. Karl und Margit Schönberger, Schreiben vom 14.11.2013: Die Äußerung wird zur Kenntnis genommen. Auf die Beschlussfassung des Bauausschusses und das Schreiben der AlzChem vom 05.12.2013 (Anlage 2) wird Bezug genommen. Ein Alternativ-Standort für den Wertstoffentsorgungsplatz wird angestrebt. Maßgeblich sind die zur Bauleitplanung erstellten Gutachten. Die Eingangsdaten hierzu sind öffentlich und einsehbar und ggf. von den jew. Stellen zu erläutern. Das Thema „Notfallplan“ ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung. Beschluss: Die Sach- und Rechtslage wird zur Kenntnis genommen. Änderungen der Entwürfe sind nicht erforderlich. Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 22.1 „Logistikzentrum AlzChem“ in der Fassung vom 27.09.2013 wird unter dem Vorbehalt des auf der Grundlage eines Vorhaben- und Erschließungsplanes noch abzuschließenden Durchführungsvertrages als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
3. Errichtung und Betrieb eines Logistikzentrums auf den Grundstücken FlNrn. 590 und 1998 der Gemarkung Trostberg Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Anstragsteller: AlzChem AG
STADT TROSTBERG Beschluss-Nr. Amt: 50
2013167
Vorlagen:
Sitzung des
Stadtrat
am
11.12.2013
öffentlich/nichtöffentlich
öffentlich
vorberatend/beschließend
beschließend
Mitglieder
25
anwesend
23
für : gegen
23 : 0
Für die Richtigkeit des Auszuges
Trostberg, 16.12.2013
Thür
Es wird festgestellt, dass sämtliche Mitglieder des Stadtrates zu der heutigen Sitzung ordnungsgemäß geladen worden sind und dass mehr als die Hälfte anwesend ist. Der Stadtrat ist somit beschlussfähig. Gegenstand:
Errichtung und Betrieb eines Logistikzentrums auf den Grundstücken FlNrn. 590 und 1998 der Gemarkung Trostberg Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag nach dem BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) Anstragsteller: AlzChem AG
Sachverhalt: Die Baugrundstücke liegen innerhalb des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 22.1 „Logistikzentrum AlzChem“. Die formelle Planreife nach § 33 Abs. 1 BauGB liegt vor, da die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt worden ist, anzunehmen ist, dass das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht entgegensteht, der Antragsteller diese Festsetzungen für sich und seine Rechtsnachfolger schriftlich anerkannt hat und die Erschließung gesichert ist. Auf die vorgelegten Eingabepläne, die Bestandteil des Antrages sind, wird Bezug genommen. Es ergeben sich folgende wesentliche Eckdaten zum Gebäude: Grundfläche: 7.258 m² Baumasse: 105.324 m³ Seitliche Wandhöhe: 16,50 m Fassaden und Dach: Trapezblech
STADT TROSTBERG
Beschluss-Nr.
2013167
Seite: 2
Die Nachweise zur Einhaltung des Lärmschutzes nach TA Lärm wurden geführt. Die Beurteilungspegel nachts und am Tag liegen deutlich unter den geltenden Immissionsrichtwerten (Unterschreitung um 10 dB und mehr). Das Bauvorhaben kommt z. T. im Bereich der Zone III des festgesetzten WSG zu liegen. Notwendige Schutzvorkehrungen sind mit den Fachbehörden abzustimmen und umzusetzen. Beschluss: Dem Vorhaben wird auf der Grundlage der Planreife des Bebauungsplanes Nr. 22.1 gemäß § 33 Abs. 1 BauGB zugestimmt. Der beantragten Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG kann zugestimmt werden. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erscheint aufgrund der vorliegenden Vorprüfung aus Sicht der Stadt Trostberg entbehrlich.
4. Energiemanagement; Bündelausschreibung zur Erdgasbeschaffung
STADT TROSTBERG Beschluss-Nr. Amt: 50
2013168
Vorlagen:
Sitzung des
Stadtrat
am
11.12.2013
öffentlich/nichtöffentlich
öffentlich
vorberatend/beschließend
beschließend
Mitglieder
25
anwesend
23
für : gegen
23 : 0
Für die Richtigkeit des Auszuges
Trostberg, 16.12.2013
Thür
Es wird festgestellt, dass sämtliche Mitglieder des Stadtrates zu der heutigen Sitzung ordnungsgemäß geladen worden sind und dass mehr als die Hälfte anwesend ist. Der Stadtrat ist somit beschlussfähig. Gegenstand:
Energiemanagement; Bündelausschreibung zur Erdgasbeschaffung
Sachverhalt: Ziel von Bündelausschreibungen ist es, durch den Wettbewerb günstigere Erdgaspreise zu erhalten. Zu diesem Zweck werden gebündelte Ausschreibungen durchgeführt, das heißt, eine größere Anzahl Kommunen/Zweckverbände/Verwaltungsgemeinschaften wird jeweils in einem Bündel zusammengefasst. Grundsätzlich werden bezirksweite Bündel angestrebt. Die räumliche Losbildung erfolgt nach dem Grundsatz, dass die Losgröße von der ausgeschriebenen Gasmenge und der Zahl der Abnahmestellen her einen fairen Wettbewerb unter größeren wie auch kleineren Anbietern ermöglicht. Grundsätzlich ist geplant, dass sich die Lose an den Bezirksgrenzen orientieren. Werden die Lose aufgrund der Teilnehmerzahlen zu groß, werden zunächst die Planungsregionen, sodann die Landkreisgrenzen herangezogen. Die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH erbringt die Leistung in Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag. Dieser hat den Kooperationspartner gemäß einer Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands in einem transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren bundesweit ermittelt. Die KUBUS GmbH ist Anbieter eines speziellen elektronischen Ausschreibungsportals für Kommunen. Daher wird auf die Einholung von Vergleichsangeboten für die Dienstleistung beim Ausschreibungsverfahren verzichtet.
STADT TROSTBERG
Beschluss-Nr.
2013168
Seite: 2
Der Dienstleistungspreis beträgt netto 1.850,00 € (davon Grundpreis: 1.100 €, 9 Abnahmestellen à 50 €, 1 leistungsgemessene Abnahmestelle à 300 €). Die ersten Ausschreibungsverfahren sollen im März 2014 beginnen. Dafür ist erforderlich, dass die Datenerfassung durch die Teilnehmer bis spätestens 24.01.2014 abgeschlossen ist. Danach erfolgt eine Plausibilitätsprüfung durch die KUBUS GmbH. Die Daten für die leistungsgemessenen Anlagen werden von der KUBUS zentral beim Gaslieferanten/Netzbetreiber beschafft.
Beschluss: 1. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung einer Bündelausschreibung für die Lieferung von Erdgas über ein webbasiertes Beschaffungsportal abzuschließen. 2. Die Stadt überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für Erdgas für den Lieferzeitraum 01.01.2016 bis 01.01.2019, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle. 3. Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Daten-
format zu erfassen.