SINGULUS TECHNOLOGIES AG

Hinweis: Die neuen Tagesordnungspunkte 11 bis 13 beruhen auf einem von einem Anleihegläubiger (Prime Capital Debt SCS SICAV – SIF) eingebrachten Ergän...
3 downloads 0 Views 40KB Size
Hinweis: Die neuen Tagesordnungspunkte 11 bis 13 beruhen auf einem von einem Anleihegläubiger (Prime Capital Debt SCS SICAV – SIF) eingebrachten Ergänzungsverlangen. Die Beschlussanträge zu den neuen Tagesordnungspunkten 11 bis 13 stellen inhaltlich Alternativvorschläge zu den unter den Tagesordnungspunkten 3, 8 und 9 genannten Beschlussvorschlägen der SINGULUS TECHNOLOGIES AG dar und unterscheiden sich von diesen nur im Hinblick auf die Ausgestaltung der Bedingungen der von der Gesellschaft zu emittierenden neuen Anleihe. Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG unterstützt das Ergänzungsverlangen. Sofern Sie in dem nachfolgenden Vollmachtsund Weisungsformular Weisungen für die Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 11, 12 und 13 erteilen wollen, empfehlen wir in Bezug auf die Beschlussvorschläge der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zu den Tagesordnungspunkten 3, 8 und 9 keine Weisungen zu erteilen. Hinsichtlich der Beschlussvorschläge der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zu den übrigen Tagesordnungspunkten 4, 5, 6 und 7 ergeben sich für Sie keine Besonderheiten aus dem Ergänzungsverlangen.

Seite 1

VOLLMACHT UND WEISUNGEN AN DIE STIMMRECHTSVERTRETER DER SINGULUS TECHNOLOGIES AG 1.

Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG Ich/Wir ________________________________________________ Name ________________________________________________ Vorname ________________________________________________ Postleitzahl / Wohnort bevollmächtige/n die Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Frau Daniela Gebauer und Herrn Eric Lüders, beide Mitarbeiter der HCE Haubrok AG, geschäftsansässig in München, jeweils einzeln unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB (Mehrfachvertretung) und mit dem Recht zur Unterbevollmächtigung mich/uns auf der am 15. Februar 2016 stattfindenden zweiten Gläubigerversammlung betreffend die 7,75 % Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2012/2017 der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main, im Gesamtnennbetrag von EUR 60.000.000,00 (ISIN: DE000A1MASJ4 / WKN: A1MASJ) zu vertreten und das Stimmrecht gemäß meinen/unseren nachfolgenden Weisungen auszuüben.

2.

Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts hinsichtlich Tagesordnungspunkten 3 bis 9 Ich/Wir erteile/n hiermit Weisung bei den Abstimmungen über die am 22. Januar 2016 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschläge der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zu den Tagesordnungspunkten 3 bis 9 wie folgt angegeben abzustimmen (bitte Zutreffendes ankreuzen): Tagesordnungspunkt

3.

Ja

Nein

Enthaltung

Beschlussfassung über den Umtausch der Schuldverschreibungen in Erwerbsrechte

Beschlussfassung über die Stundung der Zinsansprüche 4.

5.

6.

7.

8.

Beschlussfassung über einen Verzicht auf ein etwaiges Kündigungsrecht gemäß § 7 (a) (i) Variante 2 der Anleihebedingungen (Zinszahlung) Beschlussfassung über einen Verzicht auf ein etwaiges Kündigungsrecht gemäß § 7 (a) (vi) (B) 2. Halbsatz der Anleihebedingungen Beschlussfassung über einen Verzicht auf ein etwaiges Kündigungsrecht gemäß § 490 BGB

Beschlussfassung über die weitere Ermächtigung und Bevollmächtigung des am 29. Oktober 2015 bestellten gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger, die Rechte der Anleihegläubiger geltend zu machen

Seite 2

Tagesordnungspunkt

9.

Ja

Nein

Enthaltung

Beschlussfassung über die weitere Ermächtigung und Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters betreffend die Umsetzung und den Vollzug der Beschlüsse der Anleihegläubiger gemäß Tagesordnungspunkten 4 bis 8

Auslegungsregel: Die vorstehend tabellarisch aufgeführten Einzelweisungen für die Beschlussvorschläge der SINGULUS TECHNOLOGIES AG gelten jeweils auch für den Fall, dass der jeweilige von der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zur Abstimmung gestellte Beschlussvorschlag gegenüber dem in der Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung im Bundesanzeiger am 22. Januar 2016 bekannt gemachten Beschlussvorschlag der SINGULUS TECHNOLOGIES AG lediglich ein Minus mit gleicher Regelungstendenz, d.h. eine Abweichung zu Gunsten der Anleihegläubiger, darstellt (Falls unzutreffend, bitte diesen Absatz streichen). 3.

Weisungen für die Tagesordnungspunkte 11 bis 13, die aufgrund eines Ergänzungsverlangens hinzugefügt wurden Der SINGULUS TECHNOLOGIES AG ist im Hinblick auf die erste Gläubigerversammlung fristgerecht ein Ergänzungsverlangen des Anleihegläubigers Prime Capital Debt SCS SICAV – SIF zugegangen, das unter anderem auf der Website der SINGULUS TECHNOLOGIES AG (http://www.singulus.de) unter der Rubrik „Credit Relations“ unter dem Abschnitt „Gläubigerversammlung am 18.01.2016“ (http://www.singulus.de/de/credit-relations/erste-glaeubigerversammlung-18012016.html) veröffentlicht wurde. Die Prime Capital Debt SCS SICAV – SIF hat dieses Ergänzungsverlangen auch im Hinblick auf die zweite Gläubigerversammlung aufrechterhalten.* Ich/Wir weise/n an, bei den Abstimmungen über die Beschlussvorschläge der Prime Capital Debt SCS SICAV – SIF zu den Tagesordnungspunkten 11 bis 13 wie folgt angegeben abzustimmen (bitte Zutreffendes ankreuzen): Tagesordnungspunkt (ergänzt durch Ergänzungsverlangen) 11.

Ja

Nein

Enthaltung

Beschlussfassung über den Umtausch der Schuldverschreibungen in Erwerbsrechte

12.

Beschlussfassung über die weitere Ermächtigung und Bevollmächtigung des am 29. Oktober 2015 bestellten gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger, die Rechte der Anleihegläubiger geltend zu machen

13.

Beschlussfassung über die weitere Ermächtigung und Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters betreffend die Umsetzung und den Vollzug der Beschlüsse der Anleihegläubiger gemäß Tagesordnungspunkten 4 bis 7 und 12

Auslegungsregel: Die vorstehend tabellarisch aufgeführten Einzelweisungen für die Beschlussvorschläge der Prime Capital Debt SCS SICAV – SIF gelten jeweils auch für den Fall, dass der jeweilige von der Prime Capital Debt SCS SICAV – SIF zur Abstimmung gestellte Beschlussvorschlag gegenüber dem in der Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung im Bundesanzeiger am 22. Januar 2016 bekannt gemachten Beschlussvorschlag

*

Es wird darauf hingewiesen, dass die Beschlussvorschläge der Prime Capital Debt SCS SICAV – SIF zu den ergänzten Tagesordnungspunkten 11 bis 13 inhaltlich Alternativvorschläge zu den Beschlussvorschlägen der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zu den Tagesordnungspunkten 3, 8 und 9 darstellen.

Seite 3

der Prime Capital Debt SCS SICAV – SIF lediglich ein Minus mit gleicher Regelungstendenz, d.h. eine Abweichung zu Gunsten der Anleihegläubiger, darstellt (Falls unzutreffend, bitte diesen Absatz streichen). 4.

Sonderweisungen für angekündigte Gegenanträge Sollten der SINGULUS TECHNOLOGIES AG im Hinblick auf die zweite Gläubigerversammlung fristgerechte Gegenanträge von Anleihegläubigern zugehen, werden diese Gegenanträge auf der Website der SINGULUS TECHNOLOGIES AG (www.singulus.de) unter der Rubrik „Credit Relations“ unter dem Abschnitt „Zweite Gläubigerversammlung am 15.02.2016“ (http://www.singulus.de/de/credit-relations/zweiteglaeubigerversammlung-15022016.html) veröffentlicht und jedem Gegenantrag wird für die Zuordnung ein bestimmter Buchstabe zugewiesen werden. Sie können nachfolgend auch in Bezug auf diese Gegenanträge eine Weisung für die Ausübung des Stimmrechts an die Stimmrechtsvertreter erteilen. Ich/Wir weise/n an, bei den Abstimmungen über die angekündigten Gegenanträge wie folgt angegeben abzustimmen (bitte Zutreffendes ankreuzen): Gegenanträge von Anleihegläubigern A

Gegenantrag zu TOP 3 in Ziffer 1 des Schreibens von Schirp Neusel & Partner in Vertretung für Herrn Thomas Schmiegel vom 10. Februar 2016

B

Gegenantrag zu TOP 4-13 in Ziffer 2 des Schreibens von Schirp Neusel & Partner in Vertretung für Herrn Thomas Schmiegel vom 10. Februar 2016

C

Gegenantrag zu TOP 6 in Ziffer 3 des Schreibens von Schirp Neusel & Partner in Vertretung für Herrn Thomas Schmiegel vom 10. Februar 2016

D

Gegenantrag zu TOP 6 in Ziffer 4 des Schreibens von Schirp Neusel & Partner in Vertretung für Herrn Thomas Schmiegel vom 10. Februar 2016

E

Gegenantrag zu TOP 7 in Ziffer 5 des Schreibens von Schirp Neusel & Partner in Vertretung für Herrn Thomas Schmiegel vom 10. Februar 2016

F

Gegenantrag zu TOP 7 in Ziffer 6 des Schreibens von Schirp Neusel & Partner in Vertretung für Herrn Thomas Schmiegel vom 10. Februar 2016

G

Gegenantrag zu TOP 8 in Ziffer 7 des Schreibens von Schirp Neusel & Partner in Vertretung für Herrn Thomas Schmiegel vom 10. Februar 2016

Ja

Nein

Enthaltung

H I J K

Seite 4

5.

Sonderweisung für Verfahrensanträge (Falls zutreffend bitte ankreuzen) Falls während der Gläubigerversammlung von Anleihegläubigern oder Anleihegläubigervertretern Verfahrensanträge gestellt werden und sich die SINGULUS TECHNOLOGIES AG den Verfahrensanträgen nicht anschließt, stimme/n ich/wir ebenfalls gegen die betreffenden Verfahrensanträge.

Hinweise: Die Vollmacht und Weisungen des Vollmachtgebers an den Vertreter bedürfen der Textform. Ort, Datum

Die Inhaberschaft an den Teilschuldverschreibungen ist nachzuweisen durch (a) Vorlage einer Bescheinigung des depotführenden Instituts in deutscher oder englischer Sprache über die Inhaberschaft des Anleihegläubigers an den Schuldverschreibungen und (b) Vorlage eines Vermerks des depotführenden Instituts über die Sperrung der Schuldverschreibungen bis zum Ende der zweiten Gläubigerversammlung (Sperrvermerk).

Unterschrift des Anleihegläubigers (bzw. andere Abgabe der Erklärung gemäß § 126b BGB)

Bitte senden an: HCE Haubrok AG, Landshuter Allee 10, 80637 München, oder Telefax-Nummer: +49 (0)89 21027-289 oder E-Mail: [email protected] (bitte nur 1x senden!)

Seite 5

ERGÄNZENDE ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Auch im Fall der Vollmachtserteilung ist eine form- und fristgerechte Anmeldung zur Gläubigerversammlung erforderlich. Anmeldeschluss ist der 12. Februar 2016, 24:00 Uhr (MEZ). Wenn Sie nicht selbst an der zweiten Gläubigerversammlung teilnehmen und keinen Dritten zur persönlichen Teilnahme an der zweiten Gläubigerversammlung bevollmächtigen möchten, können Sie – gleichzeitig mit oder nach erfolgter Anmeldung – einen der von SINGULUS TECHNOLOGIES AG benannten Stimmrechtsvertreter in Textform mit der Ausübung Ihres Stimmrechts beauftragen. Die Stimmrechtsvertreter sind durch Ihre Vollmacht verpflichtet, Ihr Stimmrecht ausschließlich gemäß Ihren Weisungen zu dem in der Einladung der Gläubigerversammlung bekannt gemachten Beschlussvorschlag der SINGULUS TECHNOLOGIES AG auszuüben. Zur Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG füllen Sie bitte das gesonderte Formular „Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG“ vollständig aus und senden Sie dieses dann unterschrieben an folgende Adresse: HCE Haubrok AG „Anleihegläubigerversammlung SINGULUS TECHNOLOGIES AG“ Landshuter Allee 10 80637 München oder fernschriftlich an die Telefax-Nummer +49 (0)89 21027-289 oder per E-Mail an [email protected] (bitte nur 1x senden). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Frau Daniela Gebauer und Herrn Eric Lüders, beide Mitarbeiter der HCE Haubrok AG, geschäftsansässig in München. Achtung Terminsache Die Anleihegläubiger werden gebeten, Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG bis spätestens zum Ablauf des 12. Februar 2016 an die Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG unter der oben genannten Adresse zu senden. Rechtliche Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an einen Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG 1. Der besondere Nachweis über die Inhaberschaft des Anleihegläubigers an den Teilschuldverschreibungen durch das depotführende Institut und die fristgerechte Anmeldung zur zweiten Gläubigerversammlung berechtigen auch nach Erteilung einer Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zur persönlichen Teilnahme an der zweiten Gläubigerversammlung am 15. Februar 2016. Die persönliche Teilnahme gilt als Widerruf der an die Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG erteilten Vollmacht und Weisungen. 2. Die Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sind verpflichtet, das Stimmrecht ausschließlich gemäß den ausdrücklichen Weisungen des Anleihegläubigers auszuüben. Den Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. 3. Für den Fall, dass die Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG mehrere Vollmachten mit Weisungen und/oder auf verschiedenen Wegen erhalten, werden sie die

Seite 6

zuletzt eingegangene gültige Vollmacht mit den entsprechenden Weisungen als verbindlich erachten. 4. Sofern in dem Formular „Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG“ nicht ausdrücklich vorgesehen, umfassen Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter nicht auch Abstimmungen über weitergehende Anträge, wie etwa inhaltliche Gegenanträge, neue Tagesordnungspunkte aufgrund von Ergänzungsverlangen oder Verfahrensanträge. Je nach Art der Abstimmung werden die Stimmrechtsvertreter in solchen Fällen nicht an der Abstimmung teilnehmen oder sich der Stimme enthalten. Sofern Sie die Ausübung Ihrer Gläubigerrechte über den beschriebenen Rahmen hinaus wünschen, müssen Sie – statt einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG – Ihre Rechte selbst ausüben oder einen Dritten bevollmächtigen. 5. Die Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und die SINGULUS TECHNOLOGIES AG behalten sich vor, die Stimmrechtsvollmacht jederzeit und ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Eine Pflicht zur Stimmrechtsvertretung wird weder durch Ausreichen dieses Formulars noch durch sonstige Umstände begründet. ***

Seite 7

Suggest Documents