SCHULPROGRAMM DES TAGORE-GYMNASIUMS

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Die Hauptaufgabe eines Lehrers ist es nicht, Bedeutungen zu erklären, sondern an die Tür des Geistes zu klopfen. Rabindranath Tagore

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SCHULPROGRAMM DES TAGORE-GYMNASIUMS INHALTSVERZEICHNIS Schulprogramm des Tagore-Gymnasiums 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7.

Leitbild des Tagore-Gymnasiums Rahmenbedingungen unserer schulischen Arbeit Unser Schulethos Unterrichtsentwicklung – Schwerpunkt unserer Arbeit Schule ist mehr als guter Unterricht Organisationsentwicklung fördert Engagement Personalentwicklung

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Arbeitsplan Geschäftsverteilungsplan Umsetzung des Schulprogramms A

Schulspezifische Planungsgrundsätze

1. 2. 3. 4. 5.

Stundentafel der Sek I Profil- und Wahlpflichtangebot in der Sek I Grundsätze für die Einrichtung von Klassen und Kursen Grundsätze zur Vermeidung von Unterrichtsausfall Fachexkursionen, Wandertage und Schülerfahrten Anhang 1: Merkblatt und Anmeldeformular Anhang 2: Information für die Schulleitung

B

Schulische Konzepte

1. 2. 3. 4.

Kompetenzentwicklung Berufsberatung Gesundheitserziehung Kooperation mit der Peter-Pan-Grundschule

C

Bewertung von Schülerleistungen und Abschlüsse

1. 2.

Grundsätze für die Leistungsbewertung in der Sek I Grundsätze für die Leistungsbewertung in der Sek II Anhang 1: Wichtung der Leistungsbereiche Anhang 2: Korrekturschlüssel und Tendenznotensystem Anhang 3: Bewertung der sprachlichen Qualität Handreichung 1: Zitate und Zitierweisen Handreichung 2: Quellenangaben Anhang 4: Bewertung der allgemeinen Unterrichtsarbeit Anhang 5: Bewertung von Präsentationen Anhang 6: Bewertung der Hefterführung Anhang 7: Beurteilung offener Unterrichtsformen

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SCHULPROGRAMM DES TAGORE-GYMNASIUMS 3.

Zeugnisse in der Sek I Anhang 1: Bewertung von Arbeits- und Sozialverhalten Anhang 2: Anleitung zur Noteneingabe (MyMagellan) Probezeit- und Versetzungsregelungen Berufsbildungsreife und mittlerer Schulabschluss Fachhochschulreife und allgemeine Hochschulreife Anhang 1: Zeiten der Präsentationsprüfungen Anhang 2: Hinweise zur Präsentationsprüfung Sek II Anhang 3: Bewertung schriftlicher Ausarbeitung 5.PK Anhang 4: Hinweise zum Anfertigen einer BLL Anhang 5: Verfahren zum Paginieren der Abiturarbeiten

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Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Anhang: Androhung des Ausschlusses vom Schulbesuch

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Schulische Festlegungen

4. 5. 6.

1.

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4. 5.

Hausordnung Anhang 1: Hinweise für Erziehungsberechtigte zu Schulversäumnissen und Sicherheit in Sport Anhang 2: Merkblatt für Schüler der gymnasialen Oberstufe Aufsichtsregelungen an unserer Schule Hinweise zur Klassenbuchführung und zu den Schülerakten Brandschutzordnung Hinweise zum Verhalten bei besonderen Vorfällen

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G

Grundsätze für die Finanzplanung

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2. 3.

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SCHULPROGRAMM DES TAGORE-GYMNASIUMS SCHULPROGROGRAMM DES TAGORE-GYMNASIUMS 1. Leitbild Das Tagore-Gymnasium ist ein sprachlich - künstlerisch orientiertes Gymnasium, dessen Profilierung von allen Fachbereichen getragen wird. Darüber hinaus pflegen wir eine lange Tradition im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich.

Unser Schulklima ist durch einen offenen, achtungs- und verständnisvollen Umgang miteinander sowie Toleranz und Gewaltfreiheit geprägt.

Lernende und Lehrende identifizieren sich mit ihrer Schule; sie orientieren sich an humanistischen Normen und Wertmaßstäben und setzen diese einheitlich handelnd um.

Ausgehend von den Lernerfahrungen und individuellen Möglichkeiten der Lernenden fordern und fördern die Lehrenden durch ihre pädagogische Arbeit die Entwicklung von Kompetenzen bei allen Schülerinnen und Schülern.

Die Befähigung der Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen und zur Teamarbeit wird durch vielfältige klassische und die immanente Einbeziehung innovativer Unterrichtsmethoden gefördert.

Anspruch aller Lehrenden ist die kontinuierliche Weiterentwicklung ihrer Unterrichtsqualität durch fachwissenschaftliche und didaktische Aktualität.

Wir fördern ein vielseitiges Schulleben, entwickeln und bewahren Traditionen und pflegen unterschiedlichste außerschulische Kontakte.

Grundlage aller schulischen Handlungsabläufe sind ein sinnvolles Zeitmanagement sowie demokratische Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse.

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SCHULPROGRAMM DES TAGORE-GYMNASIUMS 2. Rahmenbedingungen unserer schulischen Arbeit Geschichte und Profil unserer Schule Das Tagore-Gymnasium wurde 1991 im Zuge der Umstrukturierung des Schulnetzes als 4. Gymnasium Berlin-Marzahn, später Oberschule an der Weide, gegründet. Im Jahre 1993 arbeiteten in unserer Region neun Gymnasien und schon 1995 zeichnete sich ab, dass die demographische Entwicklung zwangsläufig die Schließung einzelner Schulstandorte und somit auch Veränderungen für unsere Schule nach sich ziehen würde. 1995 organisierte die Arbeitsgruppe Schulentwicklung erstmals eine umfassende Bestandsaufnahme und Ideensammlung für die weitere Arbeit an unserer Schule. Anknüpfend an die Tradition der Schule, die zu DDR-Zeiten eine Schule mit erweitertem Russischunterricht war, entwickelte das Kollegium gemeinsam mit Eltern und Schülern im Rahmen des Projektes „Schule in erweiterter Verantwortung“ ein Konzept zur sprachlich-künstlerischen Profilierung. Auf der Grundlage eines 40-minütigen Unterrichtsrhythmus entstand eine Stundentafel, die durch Zusatzstunden und Teilungsstunden eine Schwerpunktsetzung im sprachlichen Bereich ermöglichte. Ein breites Fremdsprachenangebot, die Einbeziehung multimedialer Technik in die Sprachausbildung, bilingualer Unterricht und die Konzentration des Wahlpflichtangebotes auf sprachliche Fächer trugen zur sprachlichen Profilierung unserer Schule bei. Öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen wie das Fremdsprachenfest, der Tag der offenen Tür, das Rezitatorenfest und das Weihnachtskonzert entwickelten sich zu Traditionen. Die künstlerische Ausrichtung wurde insbesondere durch ein umfangreiches Kursund Arbeitsgemeinschaftsangebot gefördert und von einem konstruktiv arbeitenden Förderverein unterstützt. Nicht zuletzt zeigten die Anmeldezahlen, dass unsere Arbeit erfolgreich war. Die Schließung von insgesamt sechs Gymnasien in Marzahn hatte jedoch gravierende strukturelle Veränderungen für unsere Schule zur Folge. Im August 2002 fusionierten wir mit der Einstein-Oberschule, im August 2003 mit Teilen der Felsenstein-Oberschule und im August 2005 mit der Karl-SchillerOberschule. Auch die Schließung der Mahatma-Gandhi-Oberschule wirkte sich auf unsere Schule aus. Im August 2006 und letztmalig 2007 übernahmen wir jeweils die Schüler der 11. Jahrgangsstufe, die aufgrund ihrer Fremdsprachenfolge ihre Schullaufbahn nicht an der Wilhelm-von-Siemens-Oberschule fortsetzen konnten. Diese Schulzusammenlegungen bedingten einen sprunghaften Anstieg unserer Schülerzahl von 560 im Schuljahr 2001/2002 auf fast 1000 Schüler im Schuljahr 2005/2006, wobei insbesondere die Schülerzahl in der Oberstufe überproportional wuchs. Demzufolge erhöhte sich die Zahl der Lehrkräfte im genannten Zeitraum von 37 auf 66. Die Einrichtung von Filialen an der ehemaligen Einstein-Oberschule und der KarlSchiller-Oberschule waren notwendig. Mit dem Umzug an unseren neuen Standort in der Sella-Hasse-Straße im Februar 2006 fand der Fusionsprozess einen organisatorischen Abschluss.

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SCHULPROGRAMM DES TAGORE-GYMNASIUMS Noch auf der Baustelle erarbeiteten Eltern, Schüler und Lehrer im Januar 2006 gemeinsam ein Leitbild, in dem sie beschreiben, wie die Bildungs- und Erziehungsarbeit an unserem Gymnasium gestaltet werden soll. Die Namensgebung am 2. Mai 2006 war ein Symbol für unseren Neubeginn. Mit dem Inkrafttreten des ersten von Eltern, Schülern und Lehrern erarbeiteten Schulprogramms wurde der Grundstein für die erfolgreiche Entwicklung des TagoreGymnasiums gelegt. Die niveauvolle Gestaltung der Schulgebäude, die Erhöhung der Effizienz von Organisationsstrukturen wie die Einführung des Doppelstundenmodells und die Einrichtung kleiner Klassen, aber auch die Erarbeitung eines schulischen Curriculums und einer neuen Stundentafel, die neben der Förderung profilorientierter Angebote auch die Stärkung der Kernfächer berücksichtigt, sowie die Vereinheitlichung der Bewertung von Schülerleistungen und die Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Eltern trugen dazu bei, dass sich Eltern, Schüler und Lehrer in hohem Maße mit dem Tagore-Gymnasium identifizieren und sich unsere Schule trotz der schwierigen Rahmenbedingungen in den vergangenen Jahren wieder in der Schullandschaft unseres Stadtbezirks etabliert hat. Neue Traditionen wie die Partnerschaft zu der von Rabindranath Tagore gegründeten Patha-Bhavana-School in Shantiniketan, die Übernahme von Patenschaften, die indischen Kindern aus Chaibasa einen Schulbesuch ermöglichen, die Zusammenarbeit mit der indischen Botschaft, fachübergreifende Projekte zum Thema Indien und die Verleihung des Tagore-Preises an besonders engagierte Schüler unserer Schule bereichern das Profil des Tagore-Gymnasiums. In den vergangenen Jahren waren wir stets eine der Schulen mit den meisten Anmeldungen im Stadtbezirk Marzahn-Hellersdorf. Wir sehen darin einen Beweis dafür, dass Eltern unserer Arbeit Vertrauen entgegenbringen und wir auf dem richtigen Weg sind. Diese Entwicklung erfüllt uns mit Stolz und ist gleichzeitig Motivation dafür, auch zukünftig unsere Arbeit kontinuierlich selbstkritisch zu reflektieren und Entwicklungspotentiale kreativ als Chance für positive Veränderungen zu nutzen. Dabei wird die Verbesserung unserer Unterrichtsqualität gegenüber organisatorischen Veränderungen in den Mittelpunkt rücken.

Schüler und Lehrer Insbesondere durch unser Schulprofil ist das Einzugsgebiet unserer Schule sehr groß. Unsere Schüler kommen aus allen Grundschulen der Region, aber auch aus benachbarten Bezirken und angrenzenden Gebieten des Landes Brandenburg.

Unsere Schulgebäude Seit Februar 2006 haben alle Schüler und Lehrer unseren neuen Schulstandort in der Sella-Hasse-Straße 25 im Nord-Westen des Stadtbezirkes Marzahn-Hellersdorf bezogen. Die Schule liegt in einem überwiegend sanierten Plattenbaugebiet, in dem es nur wenige Freizeitangebote für Jugendliche gibt. Die baulichen Bedingungen können als gut bezeichnet werden. Im Rahmen einer dreijährigen Sanierung wurden alle Räume renoviert und vernetzt. Es sind drei Computerräume, sechs naturwissenschaftliche Experimentierräume sowie drei Demonstrationsräume, drei Kunst- und zwei Musikfachräume vorhanden. Ein Theaterraum ermöglicht es, das Fach Darstellendes Spiel anzubieten. Von den

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SCHULPROGRAMM DES TAGORE-GYMNASIUMS beiden Kleinsporthallen wurde eine vollständig saniert. Unmittelbar neben dem Schulgelände befindet sich ein Sportplatz, der für den Unterricht genutzt werden kann. Unseren Schülern stehen ein Essenraum für die Mittagsversorgung, eine Cafeteria und ein Schülerarbeitsraum, der eine Bibliothek und Internetarbeitsplätze integriert, zur Verfügung. Da unser neuer Schulkomplex als vierzügiges Gymnasium geplant ist, kann das Fachraumsystem ohne wesentliche Einschränkungen umgesetzt werden. Nachteilig wirkt sich das Nichtvorhandensein einer Schulaula aus, da fast alle öffentlichen Veranstaltungen, wie z.B. Zeugnisausgaben, Musikabende oder Festveranstaltungen die Anmietung teurer Räume voraussetzen.

Die Ausstattung unserer Schule Die Lehr- und Lernmittelausstattung unserer Schule ist insgesamt sehr gut. In allen Fachbereichen stehen technische Geräte wie Projektoren, Video- und Audiotechnik zur Verfügung. Durch die Teilnahme an Projekten wie „Berlin wird kreidefrei“ und „Berlin goes mobile in learning“ ist die Ausstattung Active-Boards abgeschlossen. Der Bestand der Lehrbuchbibliothek ist ausreichend. Mit Unterstützung des Fördervereins und der Eltern unserer Schüler ist es gelungen, ein umfassendes Lehrbuchleihsystem aufzubauen, das kostengünstiger ist als der Eigenkauf von Lehrbüchern durch die Schüler. Obwohl dieses System organisatorisch sehr aufwendig ist, sind wir bestrebt es zu erhalten.

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SCHULPROGRAMM DES TAGORE-GYMNASIUMS 3. Unser Schulethos Alle Schüler unserer Schule sollen sich entsprechend ihren Möglichkeiten optimal bilden können und gezielt gefördert werden. Dabei sind wir, alle Schüler, das Lehrerkollegium und die übrigen Mitarbeiter an unserer Schule sowie Eltern mitverantwortlich, dass das Lehren und Lernen und das Miteinander gut gelingen, Erfolg bringen und Spaß machen. Mit unserem Schulethos stellen wir gemeinsam erarbeitete Grundsätze zu Werten und Normen auf und manifestieren damit die Wertevorstellungen des Leitbildes unserer Schule. Wir orientieren uns an folgenden Grundsätzen:

1. Würde des Menschen und soziales Handeln Die Würde eines jeden Menschen muss von allen geachtet und geschützt werden. Wir nehmen Rücksicht auf Meinungen und Gefühle anderer. Diese Gegenseitigkeit im Umgang mit anderen beschreibt die Goldene Regel „Was du nicht willst, das man dir tu‘, das füg‘ auch keinem andern zu.“ Alle bemühen sich um Freundlichkeit, Rücksichtnahme, Höflichkeit und Hilfsbereitschaft. Wir sind füreinander da, respektieren uns und leisten Hilfe, wo sie benötigt wird. Wir sind Partner und keine Rivalen.

2. Gewaltlosigkeit, Respekt und Toleranz Konflikte werden prinzipiell ohne Gewalt oder Maßnahmen gelöst, die jemanden terrorisieren, erniedrigen oder einschüchtern. Niemand darf körperlich oder seelisch angegriffen oder verletzt werden. Wir begegnen uns verantwortungsvoll und aufgeschlossen. Toleranz und Verständnis gegenüber anderen Menschen und Kulturen sind uns wichtig, um auch eine offene Einstellung zu Neuem und Ungewohntem zu entwickeln.

3. Gemeinsame Verantwortung Elternhaus und Schule helfen bei der Entwicklung von Selbstbewusstsein, Selbstvertrauen und Zivilcourage. Die Schüler sollen andere Standpunkte verstehen, achten lernen und befähigt werden, Aufgaben für die Gemeinschaft zu übernehmen.

4. Lernen Jede/r ist für das Gelingen von Schule und Unterricht verantwortlich. Jede/r trägt aktiv zum Erfolg des Unterrichts bei und hält Regeln der Schul- und Hausordnung und gemeinsam aufgestellte Klassenregeln ein. Schüler zeigen die notwendige Lern-und Leistungsbereitschaftbereitschaft, arbeiten ehrlich, erbringen selbstverantwortlich und termingerecht geforderte Vorbereitungen (wie beispielsweise HA, Vorträge), halten nötige Hilfs-und Arbeitsmittel bereit und wirken aktiv am Unterricht mit. Eltern achten darauf, dass die Schüler ihre häuslichen Arbeiten gewissenhaft erfüllen, über das notwendige Arbeitsmaterial, einen Arbeitsplatz und genügend Arbeitszeit zu Hause verfügen sowie regelmäßig, pünktlich und vorbereitet zum Unterricht erscheinen.

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SCHULPROGRAMM DES TAGORE-GYMNASIUMS Die Aufgabe der Lehrkräfte ist es, einen lehrreichen und lehrplangerechten Unterricht vorzubereiten und in einer positiven Lernatmosphäre durchzuführen. Durch regelmäßigen Kontakt zwischen Lehrern und Eltern werden kontinuierliche Bedingungen geschaffen, damit sich jeder Schüler optimal entwickeln kann.

5. Kritik In einer Schule sind Konflikte nicht immer zu vermeiden. Kritik ist erwünscht. Kritik an anderen wird sachlich und konstruktiv angebracht. Kritik an einem selbst sollte in Ruhe angehört und überdacht werden.

6. Umwelt und Gesundheit Wir gehen bewusst mit der Umwelt und sparsam mit den Ressourcen um. Wir achten darauf, dass die Arbeit an unserer Schule so gestaltet wird, dass niemand krank werden muss.

7. Räume und Einrichtungen Wir gestalten und behandeln unseren Arbeitsplatz Schule so, dass wir uns wohlfühlen und uns alle gern dort aufhalten. Das gilt für Klassen- und Fachräume, das gesamte Schulhaus, Außenanlagen, Turnhallen und Toiletten. Wir gehen verantwortungsvoll und sorgfältig mit der Einrichtung um und achten fremdes Eigentum, jeder übernimmt Verantwortung. Diebstahl ist inakzeptabel. Ordnungsdienste werden gewissenhaft wahrgenommen.

8. Gemeinschaft Wir legen Wert auf Gemeinschaft in unterschiedlichen Formen. Dazu gehört das Lernen, aber auch Engagement bei Gemeinsamkeiten wie Feiern, Sportfeste, Veranstaltungen und Schülerfahrten Die Erfahrungen gemeinsamer Unternehmungen und die Teilnahme an Veranstaltungen sollen unsere Schulgemeinschaft fördern.

Diese Grundsätze bestimmen unser Handeln und Zusammenleben. Diese müssen eingehalten werden. Verstöße werden durch Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen geahndet. Entsprechende Maßnahmen sollen angemessen und nachvollziehbar sein.

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SCHULPROGRAMM DES TAGORE-GYMNASIUMS 4. Unterrichtsentwicklung – Schwerpunkt unserer Arbeit Lernen und Lehren an unserer Schule tragen in den Sekundarstufen I und II den besonderen Entwicklungsabschnitten Rechnung, in denen sich die Kinder und Jugendlichen befinden. Die Lernenden erhalten durch die Lehrenden zunehmend die Möglichkeit, Verantwortung zu übernehmen und sich aktiv an der Gestaltung von Unterricht zu beteiligen. Wir fördern eine Lernkultur, die den Schülerinnen und Schülern eigene Lernwege bewusst werden lässt, die Möglichkeiten zu deren Weiterentwicklung schafft und sie selbstständig Entscheidungen treffen lässt. Diese Kultur betrachten wir als Grundlage für motiviertes, durch Neugier und Interesse geprägtes Handeln. Fehler und Umwege werden dabei als bedeutsame Bestandteile von Erfahrungs- und Lernprozessen betrachtet. Wir wollen in verstärktem Maße fächerübergreifendes Lernen und Lehren praktizieren. Dabei werden Themenfelder von den Lernenden und Lehrenden in größerem Kontext erfasst, Bezüge zu Außerfachlichem hergestellt und gesellschaftlich relevante Aufgaben in ihrer Ganzheit verdeutlicht. Grundlage unserer Unterrichtsarbeit sind schulinterne Curricula, die sowohl die Themenfelder und Inhalte der Rahmenlehrpläne als auch die Standardorientierungen für die Doppeljahrgangsstufen bzw. die Qualifikationsphase kreativ umsetzen. Ausgehend von den Lernerfahrungen der Schülerinnen und Schüler ist unsere Lernund Lehrarbeit vom dynamischen Modell der Kompetenzentwicklung geprägt. Durch den Aufbau von Wissen und dessen vielfältiges Anwenden wollen wir kompetentes und verantwortungsbewusstes Handeln fördern.

Positive Aspekte unserer Unterrichtsarbeit Schulprofilorientierte Unterrichtsangebote Unser Bildungsangebot richtet sich insbesondere an sprachlich und künstlerisch interessierte Schülerinnen und Schüler. Im Rahmen des Projektes „Schule in erweiterter Verantwortung“ wurde ein Konzept zur sprachlich-künstlerischen Profilierung unserer Schule entwickelt, das durch organisatorische Schwerpunktsetzungen und spezielle unterrichtliche Angebote die fachliche Ausbildung im sprachlich-künstlerischen Bereich fördert:   

 

Angebot von vier Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, Latein) Zusatzstunden in Deutsch, Englisch und Mathematik in der Jahrgangsstufe 7 breites Profil- und Wahlpflichtangebot nicht nur im sprachlich- künstlerischen Bereich sondern auch in den MINT-Fächern mit u.a.: - Einrichtung von Kursen für Musik, Kunst, DS und für die 3. Fremdsprache - Englischsprachiger Sachunterricht in Geografie und Geschichte - Kurse in Informatik, Multimedia, Biologie, Chemie, Physik, Astronomie, Angebot von Sprachreisen und Kursfahrten ins Ausland Organisation von Schüleraustauschfahrten

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SCHULPROGRAMM DES TAGORE-GYMNASIUMS Kompetenzentwicklung - zentrales Ziel unserer Unterrichtsarbeit Unsere schulinterne Stundentafel und das schulische Curriculum sind Grundlage für die Fachcurricula, die eine einheitliche Umsetzung der Rahmenlehrpläne in allen Jahrgangsstufen gewährleisten. Neben den verbindlich zu entwickelnden Fachkompetenzen sind in den Fachcurricula Maßnahmen zur Entwicklung des eigenverantwortlichen Lernens durch die kontinuierliche Förderung von Lern- und Arbeitstechniken verankert. Fachkompetenz  Gewährleistung einer kontinuierlichen Entwicklung fachlicher Fähigkeiten durch Unterrichtsplanungen, die die verbindlichen Festlegungen der schulischen Fachcurricula berücksichtigen  Förderung der Lern- und Leistungsbereitschaft durch Bewertungen entsprechend den von der Schulkonferenz beschlossenen Grundsätzen  Einbeziehung fachübergreifender Projekte in die Unterrichtsarbeit: - Deutsch und Kunst (Klasse 7) - Geografie und Ethik (Klasse 8) - Biologie und Sozialkunde (Klasse 9)  Lebensverbundenheit des Unterrichtes durch die Einbeziehung außerschulischer Angebote: - Fachexkursionen und Kursfahrten - Theater-, Ausstellungs- und Bibliotheksbesuche - Einladung von Experten - Besuch von Beratungsstellen - Gedenkstättenbesuche - Betriebspraktikum und kontinuierliche Berufsberatung  Förderung von Begabungen und Entwicklung von Interessen: - Wettbewerb „Lebendige Antike“ - Französischwettbewerb - Fremdsprachenprojekte (Zusammenarbeit mit UrbanSozial) - Schüleraustauschprojekte - Deutschwettbewerbe - Kulturelle Werkstätten Marzahn- Hellersdorf - Theaterveranstaltungen an der Schule aber nicht nur sprachlich-künstlerisch sondern auch: - Känguru-Wettbewerb - Mathematikolympiade - Chemieolympiade - Tag der Mathematik der Berliner Universitäten - Geografie-Wettbewerb - Sportwettbewerbe - Surf- und Wintersportkurse - Robocup  Differenzierung zur Förderung unterschiedlich leistungsstarker Schüler: - Erstellung von Plänen zur individuellen Förderung von leistungsschwächeren Schülern

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SCHULPROGRAMM DES TAGORE-GYMNASIUMS Methoden- und Sozialkompetenz Neben einer fundierten fachwissenschaftlichen Ausbildung legen wir in allen Fachbereichen besonderen Wert auf die Entwicklung von Methoden- und Sozialkompetenzen. Im Rahmen des Projektes „Pädagogische Schulentwicklung“ wurden fachübergreifende Maßnahmen entwickelt, die die Förderung der Fähigkeit unserer Schüler zum eigenverantwortlichen Arbeiten unterstützen:      

Lern- und Arbeitstechniken in Klasse 7 Teamtraining in Klasse 8 Gruppenpräsentation in Klasse 9 EVA-Projekte in Fachcurricula jeder Jahrgangsstufe Projekttage zur eigenverantwortlichen Bearbeitung komplexer Themen Bewertung von Teamarbeit, Präsentationsfähigkeit und Hefterführung nach einheitlichen Grundätzen  Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens als Anlage zu Zeugnissen  Projekt „Fair-Player“

Medienkompetenz Die Schule besitzt gute materielle Grundlagen für die Entwicklung von Medienkompetenzen:  sehr gute Ausstattung der Unterrichtsräume mit technischen Geräten wie beispielsweise Active-Boards  zwei Computerarbeitsräume mit 26 und ein Raum mit 16 Schülerarbeitsplätzen  Internetzugang im Schülerarbeitsraum  Vernetzung aller Unterrichtsräume Der Umgang mit modernen Medien wird durch verschiedene Unterrichtsangebote erlernt und intensiviert:  informationstechnische Grundbildung in den Klassenstufen 7 und 8 (Textverarbeitung, Power-Point und Internetnutzung)  Nutzung von Lernsoftware im Unterricht  Bildbearbeitungsprojekte im Kunstunterricht  Nutzung von Tabellenkalkulations- und dynamischen Geometrieprogrammen im Mathematikunterricht  Einsatz multimedialer Technik im Fachunterricht

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SCHULPROGRAMM DES TAGORE-GYMNASIUMS Entwicklungsbereiche unserer Unterrichtsarbeit Unterrichtsplanung - Fachcurricula  Entwicklung von Fachcurricula im Profil- und Wahlpflichtbereich unter besonderer Berücksichtigung von Projektangeboten zur Umsetzung des Schulprogramms  Evaluation und Überarbeitung der Fachcurricula unter besonderer Berücksichtigung fachübergreifender Aspekte

Unterrichtsqualität  Motivation und individuelle Förderung durch Differenzierung und Individualisierung im Unterricht  Befähigung der Schüler zur Selbstevaluation  Ableitung von Maßnahmen aus den Ergebnissen der Unterrichtsevaluationen in allen Fachteams

Medienkompetenz  Nutzung multimedialer Technik bei der Unterrichtsgestaltung

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SCHULPROGRAMM DES TAGORE-GYMNASIUMS 5. Schule ist mehr als guter Unterricht In unserer gemeinsamen Erziehungsarbeit wollen wir das Gefühl der Zugehörigkeit zu unserer Schule und der Identifikation mit ihr erreichen. Unser Ziel ist es, die allgemeinen Arbeitsbedingungen, den Umgang miteinander und das außerunterrichtliche Leben so zu gestalten, dass wir uns in unserer Schule wohlfühlen. Der Umgang aller, die am Schulleben beteiligt sind, soll von Toleranz, Höflichkeit und gegenseitigem Respekt geprägt sein. Im Mittelpunkt unserer Erziehungsarbeit stehen die Vermittlung von persönlichen Kompetenzen wie Zuverlässigkeit, Ausdauer, Anstrengungsbereitschaft, Zielstrebigkeit, Belastbarkeit, Pünktlichkeit, Kritikfähigkeit, Kreativität und Flexibilität sowie die Entwicklung sozialer Kompetenzen wie Kooperationsbereitschaft, Team-, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit.

Positive Aspekte unseres schulischen Lebens Allgemeine Arbeitsbedingungen    

anspruchsvolle Gestaltung unserer Schulhäuser mit Schülerarbeiten täglich geöffnete Schülerbibliothek Mittagsversorgung und Imbissangebot Theaterraum

Umgang miteinander    

offenes, von gegenseitiger Achtung geprägtes Lehrer-Schüler-Verhältnis konstruktive Lernatmosphäre im Unterricht Sauberkeit, Ordnung und Disziplin als Voraussetzung für erfolgreiches Lernen Vereinbarungen zur Förderung positiven Verhaltens: -

Haus- und Schulordnung Bewertung von Arbeits- und Sozialverhalten auf dem Jahreszeugnis der Klassen 7 bis 10 Würdigung und Anerkennung geleisteter Arbeit vor der Schulgemeinschaft Erwähnung engagierter Schülersprecherarbeit auf Zeugnissen Beschluss der Gesamtkonferenz zur Arbeit mit Erziehungsmaßnahmen

 Einbeziehung der Schüler in die Erziehungsarbeit: -

Leitung von Arbeitsgemeinschaften durch Schüler Vorschlagsrecht der Schüler für Auszeichnungen Einladung unserer Schüler zum Elternsprechtag Organisation von Hilfsangeboten von Schülern für Schüler

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SCHULPROGRAMM DES TAGORE-GYMNASIUMS  Einbeziehung der Eltern in die Erziehungsarbeit: -

Information der Eltern zum Leistungsstand der Kinder und Jugendlichen vor dem Elternsprechtag Förderung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit durch individuelle Gesprächsangebote bei Problemen Mitwirkung von Eltern im Rahmen der Arbeit schulischer Gremien

Außerunterrichtliche schulische Veranstaltungen  großes Spektrum jährlich stattfindender schulischer Höhepunkte: -

Begrüßungsveranstaltung für die 7. Klassen Fremdsprachenfest Weihnachtskonzert/ Weihnachtssingen Tag der offenen Tür Schulball Schulfilmpräsentation zur Zeugnisausgabe am Schuljahresende festliche Abiturzeugnisausgabe Auftritte in der Indischen Botschaft Theatertage Einbeziehung traditioneller Veranstaltungen in eine Schulfestwoche - Rezitatorenfest - Festveranstaltung - Schulmeisterschaften  vielfältiges AG- Angebot

Gemeinschaftsfördernde Klassen- und Kursveranstaltungen  feste Einplanung einer Klassenleiterstunde in den Stundenplan durch die Klassenleiter  Planung zentraler Exkursionstage  Organisation von Kurs- und Klassenfahrten vor den Sommerferien

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SCHULPROGRAMM DES TAGORE-GYMNASIUMS Entwicklungsbereiche unseres schulischen Lebens Allgemeine Arbeitsbedingungen  Fortsetzung der kreativen Gestaltung unserer neuen Schulgebäude: - Schulgalerie - Flure - Fachunterrichtsräume  Weiterführung der Mosaikprojekte auf dem Schulhof  Verbesserung der außerunterrichtlichen Lernbedingungen: - Aktualisierung der Schülerbibliothek - WLAN in allen Arbeitsräumen  Sanierung der zweiten Turnhalle Umgang miteinander  Verbesserung der einheitlichen Umsetzung von Beschlüssen und Durchsetzung von Normen durch alle Kollegen: - Entwicklung eines Normen- und Wertekataloges für Lehrer, Schüler und Eltern - Würdigung herausragender Leistungen von Schülern durch zeitnahe wirksame Publikation Außerunterrichtliche schulische Veranstaltungen  Weiterentwicklung von Traditionen - Gestaltung einer Schulchronik in Form eines Schulfilmes am Schuljahresende - kontinuierliche Aktualisierung der Homepage - Entwicklung unserer Partnerschaft mit Shantiniketan - Pflege der Patenschaften für Kinder in Chaibasa

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SCHULPROGRAMM DES TAGORE-GYMNASIUMS 6. Organisationsentwicklung fördert Engagement An unserem Gymnasium sind sich alle am Bildungs- und Erziehungsprozess Beteiligten einig in der Überzeugung, dass Schulorganisation und -verwaltung dafür Sorge tragen müssen, dass sich die pädagogische Arbeit unter möglichst optimalen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen vollziehen kann. Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, Organisations- und Kommunikationsstrukturen der innerschulischen Zusammenarbeit und Verständigung zu entwickeln, die eine qualitativ hochwertige Bildungs- und Erziehungsarbeit fördern. Solche Strukturen setzen Transparenz und die Bereitschaft aller, Verantwortung zu übernehmen, voraus.

Positive Aspekte unserer Arbeit Planungsarbeit  langfristige Planung von - Fahrten- und Projektzeiträume - zentrale Exkursionstage - traditionelle schulische Veranstaltungen und Festlegung von Verantwortlichkeiten im Geschäftsverteilungsplan  Vorlage eines Jahresterminplanes zu Beginn eines jeden Schuljahres - Gremienarbeit und Fachkonferenzarbeit - zentrale Elternversammlungen und Elternsprechtage  Raumplanung nach dem Fachraumprinzip  Kurs-und Einsatzplanung - Abgabe einer persönlichen Wunschvorstellung - Einbeziehung der Fach- und Fachbereichsleiter

Zusammenarbeit und Arbeitsteilung im Kollegium  Kenntnis jedes Kollegen über Beschlüsse zur Gestaltung schulischer Arbeitsfelder  Einrichtung und Nutzung von dienstlichen E-Mail-Adressen  Planungsverantwortlichkeiten für die Projektwochen im Rahmen des Projektes Pädagogische Schulentwicklung

Zusammenarbeit mit Eltern     

Organisation zentraler Elternversammlungen Nutzung aller Elternversammlungen zur Information über die schulische Arbeit Einladung zu Elternsprechtagen Information über die schulische Arbeit auf der Homepage Einladung von Eltern zu schulischen Veranstaltungen

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SCHULPROGRAMM DES TAGORE-GYMNASIUMS Zusammenarbeit mit unseren Schülern    

kontinuierliche Arbeit der Schülervertretung Studientag der Schülersprecher zur Planung des nächsten Schuljahres Kontaktlehrer für Suchtprophylaxe und für Berufsberatung Wahl von Vertrauenslehrern und Kummerkastenangebot

Konstruktive Fördervereinsarbeit  Unterstützung des Lehrbuchleihsystems  Förderung von profilorientierten Unterrichtsangeboten  Initiierung von Spendenaktionen zur Unterstützung der schulischen Arbeit: - Förderung der Ausgestaltung der Schule - Honorierung von Arbeitsgemeinschaftsleitern - Organisation der Betreuung des Schülerarbeitsraumes - Auszeichnung besonderer Schülerleistungen  Schließfachvermietung

Zusammenarbeit mit außerschulischen Personen und Institutionen  Unterstützung des Fremdsprachenfestes durch die Firma Sodexo  Zusammenarbeit mit der AOK und dem BIZ im Rahmen der Berufsberatung  Einbeziehung von Beratungsstellen in das Suchtpräventionsprojekt in der Jahrgangsstufe 9 und in das Projekt zur Sexualerziehung in der 7. Klasse: - Lesben- und Schwulenverband Deutschlands - Vista Jugend- und Drogenberatung - Karuna-Prevents - Frauenärztin im Sexualkundeprojekt  Kooperation mit dem deutsch-französischen Jugendwerk  Nutzung der Hochschulinformationstage  Leitung von Arbeitsgemeinschaften durch Absolventen  Gespräch mit einem Anwalt in der 8. Klasse  Projektbezogene Zusammenarbeit mit Firmen und Institutionen und Künstlern: - Musikprojekte (Musikschule, Künstler) - Schulhofgestaltung (Grünflächenamt, Künstler)  regelmäßige Zusammenarbeit mit dem Quartiersmanagement  1.Hilfe-Ausbildung  Schulpsychologie

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SCHULPROGRAMM DES TAGORE-GYMNASIUMS Entwicklungsbereiche im Organisationsmanagement Zusammenarbeit im Kollegium    

Transparenz bei Einsatzplanung Planung von Teambesprechungszeiten für alle Arbeitsgruppen Nutzung von dienstlichen E-Mail-Adressen Verbesserung des Informationsflusses zwischen Gremien, Arbeitsgruppen und Kollegen durch vereinheitlichte Arbeit mit Konferenzprotokollen

Zusammenarbeit mit Eltern  Veröffentlichung des Schulprogramms im Internet  Förderung der Einbeziehung von Eltern in schulische Veranstaltungen: - Gewinnen von Eltern als „Experten“ - Begleitung von Exkursionen - Einbeziehung von Eltern in schulische Projekte

Zusammenarbeit mit unseren Schülern  Förderung des Vertrauens und Transparenz in der Zusammenarbeit: - Einladung der Schülersprecher zu Elternversammlungen und Fachkonferenzen  Veröffentlichung von Stundenplanänderungen im Internet  Konsequente Planung von Klassenleiterstunden durch Klassenleiter

Fördervereinsarbeit  Gewinnung von Mitgliedern aus den Reihen der Lehrkräfte, Eltern und Schülern

Zusammenarbeit mit außerschulischen Personen und Institutionen  Verstärkte Zusammenarbeit mit regionalen Zeitungen zur Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit  Entwicklung der Zusammenarbeit mit Firmen der Region und dem Wirtschaftskreis Marzahn- Hellersdorf  Umsetzung des Kooperationsvertrages mit der Peter-Pan-Grundschule

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SCHULPROGRAMM DES TAGORE-GYMNASIUMS 7. Personalentwicklung Mit dem neuen Schulgesetz wurde auch unserer Schule mehr Selbständigkeit und Eigenverantwortung bei der Personalentwicklung übertragen. Diese Chance, das Lehrerpersonal durch Qualifizierungsmaßnahmen zu befähigen, auf Veränderungen in der Bildungs- und Erziehungsarbeit flexibel und kreativ zu reagieren sowie den schulspezifischen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, wollen wir im Interesse einer modernen, zukunftsorientierten pädagogischen Arbeit nutzen.

Positive Aspekte in diesem Bereich Die vorab beschriebenen positiven Aspekte in allen Bereichen sind nur durch das Engagement aller am Schulprozess beteiligten Personen, insbesondere aber durch den unermüdlichen Einsatz der Lehrer unserer Schule, ermöglicht worden. In verschiedenen Gremien wurden Ziele für die pädagogische Arbeit aufgestellt und Strategien zu deren Umsetzung entwickelt, um den jeweiligen Anforderungen im Schulalltag gerecht zu werden. Die Lehrer unsere Schule zeichnen sich durch ihre hohe Bereitschaft zur Fortbildung aus, deren Erkenntnisse im Kollegium, insbesondere in den Sitzungen der Fachbereiche, kritisch reflektiert und kreativ im Unterricht umgesetzt werden. Der folgende Abschnitt zeigt sowohl bisher Erreichtes als auch Entwicklungsschwerpunkte auf.

Schwerpunkte unserer Personalentwicklung Bei der Entwicklung eines schulinternen Fortbildungskonzeptes werden folgende Schwerpunkte berücksichtigt:  Individuelle Förderung unserer Schüler durch Binnendifferenzierung Im Rahmen des Projektes „Pädagogische Schulentwicklung“ stand in den vergangenen Jahren die Entwicklung der Voraussetzungen für eigenverantwortliches Lernen bei unseren Schülern im Mittelpunkt des Unterrichtes. Schulinterne Umfragen und die externe Evaluation haben gezeigt, dass es im Bereich der individuellen Förderung unserer Schüler durch Binnendifferenzierung Reserven gibt. Studientage, Fachkonferenzen und individuelle Fortbildungen sollen genutzt werden, um diesen Aspekt in den Mittelpunkt unserer Unterrichtsentwicklung zu rücken.  Einsatz moderner Medien im Fachunterricht Nach der umfassenden Qualifizierung des Kollegiums im Rahmen des „e-Education Masterplans“ und einer schulinternen Fortbildung zum Umgang mit technischen Geräten soll zukünftig der am schulischen Curriculum orientierte fachspezifische Einsatz multimedialer Technik ein Schwerpunkt unserer schulinternen Fortbildung sein.

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SCHULPROGRAMM DES TAGORE-GYMNASIUMS  Fachkompetenz Wie in den vergangenen Jahren werden Fortbildungen zu den Inhalten der neuen Rahmenlehrpläne genutzt, die erlangten Erkenntnisse dann in den Fachkonferenzen kritisch diskutiert und konstruktiv im Unterricht umgesetzt.  Schulisches Management Die effiziente und erfolgreiche Gestaltung schulischer Entwicklungsprozesse erfordert ein qualifiziertes Organisations- und Kommunikationsmanagement auf allen Leitungsebenen. Managementfortbildungen sollen dazu beitragen, dass die Fachbereichs- und Fachleiter, die eine herausragende Rolle bei der Umsetzung schulischer Entwicklungsvorhaben tragen, ihrer Verantwortung besser gerecht werden können.  Gesundheitsmanagement Innerhalb der 2009 durchgeführten Erfassung von Gesundheitsressourcen im Lehrerberuf (IEGL-2012) haben die Lehrer einen Fragebogen zu arbeitsbezogenen Verhaltens- und Erlebensmustern ausgefüllt, der gezeigt hat, dass eine Reihe von Lehrern der Risikogruppe A angehören, d.h. sie weisen eine sehr hohe Arbeitsbereitschaft auf, erfahren aber zu wenig Anerkennung für ihre geleistete Arbeit. Dieses überhöhte Engagement bei verminderter Widerstandsfähigkeit kann zu Gesundheitsrisiken (Burnout) führen, was bei der Planung in den kommenden Jahren berücksichtigt werden muss. Einige der genannten Entwicklungsschwerpunkte in den verschiedenen Bereichen stehen nunmehr im Fokus unseres neuen Arbeitsplanes.

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SCHULPROGRAMM DES TAGORE-GYMNASIUMS ARBEITSPLAN Schule ist ein sich stets verändernder Raum. Um die Entwicklung optimal voranzutreiben, nutzen wir die Ergebnisse externer und interner Evaluationen. Auf deren Grundlage setzen wir in unserer Arbeit neue Schwerpunkte, die im Arbeitsplan festgehalten und in verschiedenen Arbeitsgruppen (AG) umgesetzt werden. Die 2009 aufgestellten Ziele wurden kritisch reflektiert und in entsprechenden Evaluationsberichten dokumentiert. Demzufolge werden einige Schwerpunkte im neuen Abschnitt 2014 - 2017 weiterentwickelt, andere ergaben sich neu bzw. wurden mehr in den Vordergrund gerückt im Verlauf der Entwicklung unserer Schule.

Somit sieht der Arbeitsplan für die kommenden Jahre wie folgt aus: AG 1 Differenzierung und Individualisierung Ziel - Maßnahmenplanung Motivation und individuelle Förderung durch Individualisierung und Binnendifferenzierung als selbstverständliche Prinzipien neben anderen Methoden im Unterricht - Schaffung theoretischer Grundlagen in Fach(leiter)konferenzen unter Einbeziehung der Referendare und Fachseminarleiter - Erarbeitung einer fachspezifische Unterrichtseinheit bezogen auf Entwicklung einer Schlüsselkompetenz mit Auswertung mittels eines Evaluationsbogen

AG 2 Profilierung und WPU Ziel - Maßnahmenplanung Besinnung auf den besonderen Charakter unserer Schule - Ausbau des sprachlich-künstlerischen Profils ohne Benachteiligung der MINTFächer Erklärung Stundenpools für Kollegium - Stärkung der 3.Fremdsprache in Sek I - Stärkung der Fremdsprachen in der Sek II - Förderung leistungsstarker Schüler

AG 3 Werte und Normen Ziel - Maßnahmenplanung Verbesserung einheitlicher Umsetzung von Beschlüssen und Durchsetzung von Normen - Umsetzung des Schulethos als festen Bestandteil des Schulprogramms - Arbeiten an ausgewählte Schwerpunkten im Bereich Lernen und soziales Verhalten

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SCHULPROGRAMM DES TAGORE-GYMNASIUMS AG 4 Medienkompetenz Ziel - Maßnahmenplanung Optimale Ausnutzung der medialen Technik unserer Schule - Erstellung eines Konzeptes zur Schulung der Kollegen Einrichtung einer AG oder Fragesprechstunde für Lehrer - Nutzung und Weiterentwicklung der Mediathek Erstellen fachinterner Inhaltsverzeichnisse Arbeitsvorlagen für Lehrer und Schüler - Digitalisierung alter Technik (Videokassetten) - Erstellung eines Methodencurriculums

AG 5 Partnerschaft zu Indien Ziel - Maßnahmenplanung Identifizierung Lehrer und Schüler mit indischer Verbundenheit a) Außenwirksamkeit - Partnerschaftsvertrag mit Shantiniketan: u.a. Schüleraustausch - Zusammenarbeit mit der Botschaft b) Innendarstellung - Verständnisentwicklung und Information durch Schaukäste, Filmabende, Tagore-Spruch des Jahres in jeder Klasse, Indisches Forum - Einbinden Tagore-Philosophie in Ethik-Unterricht

AG 6 Gesundheitsmanagement Ziel - Maßnahmenplanung Erfassen der Vorstellung der Kollegen als Grundlage der Arbeit im Sinne des Gesundheitsmanagements, z.B.: - Optimierung der Schulabläufe (Planung, DV, Vertretungspläne, Aufsichtspläne, etc.) - Gesunde Lebensweise Aufklärungsstrategien für Eltern und Schüler

Anmerkung: Die konkrete Umsetzung in den einzelnen Arbeitsgruppen wird in Protokollen erfasst, die in entsprechenden Ordnern zur Dokumentation und Einsichtnahme gesammelt werden. Im Jahresplan werden Termine zur Arbeit und Reflektion über Entwicklungsstand und Ergebnisse festgelegt.

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SCHULPROGRAMM DES TAGORE-GYMNASIUMS GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN I

Von den Funktionsstelleninhabern/innen wahrgenommene Aufgaben Schulleitung Koordination, Moderation und Steuerung von Prozessen im Aufgabenbereich Wahrnehmung der Aufgaben gemäß Schulgesetz § 69:  Gesamtverantwortung für die Arbeit der Schule  Sicherstellung der Einhaltung von Vorschriften  Abschluss von Rechtsgeschäften  Mitwirkung bei Einstellungen und Umsetzungen  Entscheidung über den Unterrichtseinsatz der Lehrer  Vertretung der Schule nach außen  Förderung der Zusammenarbeit der am Schulleben Beteiligten  Hinwirken auf kontinuierliche Verbesserung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit  Sicherstellung der Entwicklung, Fortschreibung und Umsetzung des Schulprogramms sowie der Qualitätssicherung und der schulinternen Evaluation  Bewirtschaftung der zugewiesenen Haushaltsmittel  Hinwirkung auf die Fortbildung sowie Überprüfung der Fortbildungsverpflichtung der Lehrkräfte und Mitarbeiter  Dienstvorgesetztenfunktion sowie Erstellung von Beurteilungen Repräsentation der Schule nach außen Durchführung von Unterrichtsbesuchen Übertragung besonderer Aufgaben an Lehrkräfte  z.B. Klassenleiter, Vorsitz von Fachkonferenzen Zuweisung von Studenten an Mentorinnen und Mentoren Zuweisung von Referendaren an anleitende Lehrer Vorsitz in Schülerprüfungen Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht Sicherstellung einheitlicher Kriterien zur Erstellung von Prüfungsaufgaben Verantwortung für die Beachtung von  Arbeitsschutzvorschriften  Unfallverhütungsvorschriften  Infektionsschutzvorschriften  Gesundheitsschutzvorschriften

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SCHULPROGRAMM DES TAGORE-GYMNASIUMS Ständige Vertretung der Schulleitung Vertretung des Schulleiters Koordination, Moderation und Steuerung von Prozessen im Aufgabenbereich Wahrnehmung von Organisations- und Verwaltungsaufgaben – einschließlich der erforderlichen Weisungskompetenz:  Erstellen des Stundenplans  Planung der Raumverteilung  Planung der Bereitschafts- und Vertretungsreserven  Aufstellen des Aufsichtsplanes  Erstellen des Vertretungsplanes für Unterricht und Aufsichten  Kontrolle der Wahrnehmung der Unterrichts- und Aufsichtsverpflichtungen Unterstützung der schulischen Gremienarbeit:  Leitung von Zeugniskonferenzen Beachtung der Einhaltung der schulrechtlichen Bestimmungen und der Gremienbeschlüsse Durchführung von Unterrichtsbesuchen und Erstellung von Beurteilungen, soweit beauftragt Unterstützung und Beratung des Schulleiters, der Schulaufsicht und des Kollegiums in der Unterrichts- und Erziehungsarbeit und in organisatorischen Fragen:  Pflege des schulischen Terminsystems bzgl. aller Informationen zur Unterrichtsorganisation (wie z.B.: Stundenplan, Aufsichtsplan, Vertretungsplan) Unterstützung des Schulleiters bei der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel:  Abschluss von Honorarverträgen Organisation der Kooperation mit anderen Schulen und außerschulischen Institutionen:  Kooperation mit der Peter-Pan-Grundschule  Teilnahme an Informationsveranstaltungen zum Übergang von der Grundschule an die Oberschule  Zusammenarbeit mit dem Quartiersmanagement  Zusammenarbeit mit dem Förderverein Mitwirkung bei der Sicherung des äußeren Schulbetriebes:  Aufsichtsordnung, Hausordnung, Brandschutzordnung  Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs- und Infektionsschutzvorschriften  Gesundheitsschutz und Gesundheitsmanagement Aufgaben nach Schulgesetz § 69 Abs. 2:  Zusammenarbeit mit anderen Bildungseinrichtungen, Behörden und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie sonstigen Beratungsstellen und Behörden, die die Belange der Schülerinnen und Schüler und der Schule betreffen Statistiken, Bestellwesen und Bescheinigungen verwaltungstechnischer Art:  Vertretungsstatistik, Ausfallstatistik, Schülerstatistik, Lehrerstatistik

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SCHULPROGRAMM DES TAGORE-GYMNASIUMS 1. Oberstufenkoordination Koordination, Moderation und Steuerung von Prozessen im Aufgabenbereich Unterstützung des Schulleiters, des Kollegiums und der Schulaufsicht in der Unterrichts- und Erziehungsarbeit und in organisatorischen Aufgaben, die der Koordination in den Jahrgangsstufen 8, 10 und 12 bedürfen:  Organisation des Kurssystems (Profil-, Wahlpflicht- und Sek II-Kurse),  Erstellung der Klassenarbeits-, Klausur- und Prüfungspläne  Organisation der notwendigen Nachschreibtermine,  Mitarbeit in den Prüfungsausschüssen für MSA und Abitur  Organisatorische Vorbereitung aller MSA- und Abiturprüfungen,  Vorbereitung der Vorkonferenz  Organisation des Drucks der Zeugnisse und der Abiturzeugnisausgabe  Bearbeitung aller Statistiken; Wahrnehmung der Informations-, Beratungs-, Organisations-, Kontroll- und Steuerungsaufgaben in den Jahrgängen 8, 10 und 12:  Leitung von Informationsveranstaltungen für Schüler und Eltern der 10. Klassen zum MSA, zur Qualifikationsphase und zum Abitur  Leitung von Informationsveranstaltungen für Schüler und Eltern der 8. Klassen zum Wahlpflichtangebot,  Kontrolle der individuellen Kursplanungen der Schüler hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen der Sek-I-Ordnung, der VOGO und der AV-Abitur,  individuelle Beratung der Schüler bezüglich der Kursplanung  Einrichtung von Sprechstunden für Schüler, Lehrer und Eltern  Angebot individueller Gesprächstermine nach Voranmeldung  Pflege des schulischen Informationssystems,  Leitung von Klassenkonferenzen und Oberstufenausschüssen Koordination der Beratung und Information der Schüler in Studien-, Ausbildungsund Berufsfragen:  Elternversammlung „Wege zum Abitur“ im Jahrgang 8  Berufsorientierungsveranstaltung für Schüler der 8. Klassen (BIZ)  Organisation der individuelle Berufsberatungssprechstunden in der Schule  Teilnahme der Schüler an ABI-Messen und Hochschulinformationstagen Übernahme des Prüfungsvorsitzes soweit beauftragt Wahrnehmung von Leitungsaufgaben im Bereich der Schulprogrammentwicklung und der Evaluation Steuerung der auf die Jahrgänge 8,10 und 12 bezogenen Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung :  Auswertung von VERA 8, MSA- und Abitur Durchführung von Unterrichtsbesuchen im Auftrag der Schulleitung Vertretung des 2. Oberstufenkoordinators bei dessen Abwesenheit

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SCHULPROGRAMM DES TAGORE-GYMNASIUMS 2. Oberstufenkoordinator Koordination, Moderation und Steuerung von Prozessen im Aufgabenbereich Unterstützung des Schulleiters, des Kollegiums und der Schulaufsicht in der Unterrichts- und Erziehungsarbeit und in organisatorischen Aufgaben, die der Koordination in den Jahrgangsstufen 7, 9 und 11 bedürfen:  Organisation des Kurssystems(Profil-, Wahlpflicht- und Sek II-Kurse)  Planung der Klassenarbeits-, Klausur- und Nachschreibtermine  Mitarbeit in den Prüfungsausschüssen für MSA und Abitur  Organisation des Zeugnisdrucks und der Zeugnisausgabe am Schuljahresende  Bearbeitung aller Statistiken Wahrnehmung der Informations-, Beratungs-, Organisations-, Kontroll- und Steuerungsaufgaben in den Jahrgängen 7, 9 und 11:  Leitung von Informationsveranstaltungen für Schüler und Eltern der 7. Klassen zum Profilunterrichtsangebot  Kontrolle der individuellen Kursplanungen der Schüler hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen der Sek-I-Verordnung, der VOGO und der AV-Abitur,  individuelle Beratung der Schüler bezüglich der Kursplanung  Einrichtung von Sprechstunden für Schüler, Lehrer und Eltern  Angebot individueller Gesprächstermine nach Voranmeldung  Pflege des schulischen Informationssystems  Leitung von Klassenkonferenzen und Oberstufenausschüssen Koordination der Beratung und Information der Schüler in Studien-, Ausbildungsund Berufsfragen:  Weiterleitung von Informationsmaterial zur Berufs- und Studienwahl  Organisation des Betriebspraktikums in der 9. Klasse  Elternversammlung „Wege nach dem Abitur“ im Jahrgang 11  Assessmentcenter in Klasse 11 Steuerung der auf die Jahrgänge 7, 9 und 11 bezogenen Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung:  Auswertung der Ergebnisse von LAL und im Probejahr Koordination besonderer Veranstaltungen der Schule:  Schülerfahrten (Kurs- und Klassenfahrten)  Projektwochenplanung: - Projektwoche vor den Osterferien - Projektwoche vor den Sommerferien - Tagore-Woche Leitung des außerunterrichtlichen Bereichs:  Festveranstaltung (Tagore-Preis) Vertretung des 1. Oberstufenkoordinators bei dessen Abwesenheit

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SCHULPROGRAMM DES TAGORE-GYMNASIUMS Fachbereichsleiter Leitung der zugeordneten Fachkonferenzen: Koordination, Moderation und Steuerung der Aufgaben im Aufgabenbereich:  Zusammenarbeit mit allen Fachkonferenzen des Fachbereiches Unterstützung des Schulleiters, des Kollegiums und der Schulaufsicht  in der Unterrichts- und Erziehungsarbeit: - Verwaltung von Lehr- und Lernmitteln - Mitarbeit im Finanzausschuss - Organisation der Bestellung neuer Lehr- und Lernmittel  in den Aufgaben zur Qualitäts- und Schulentwicklung:  in Koordinations-, Organisations- und Kontrollaufgaben im FB: - Gewährleistung der Einhaltung der Hausordnung und der Sicherheitsvorschriften Koordination, Moderation, sowie Steuerung der auf die Fachkonferenzen bezogenen Schulentwicklungsprozesse:  Koordination, Steuerung und Gestaltung des fachlichen und fachübergreifenden schulinternen Curriculums: - Koordination, Evaluation und Weiterentwicklung der Curricula im Fachbereich - Förderung des eigenverantwortlichen Lernens durch fachübergreifende Projekte - Sicherung der Einbeziehung des Themas „Indien“ in die Unterrichtsarbeit - Einbeziehung moderner Medien in die Unterrichtsgestaltung  Sicherstellung der Einhaltung der schulübergreifenden und -internen Curricula: - Kontrolle der Klassenbuch- und Kurshefteintragungen - Einsichtnahme in Mitschriften von Schülern - Überprüfung der Themen schriftlicher Kontrollen;  Sicherstellung der einheitlichen Leistungsfeststellung und Bewertung: - Auswertung der Bewertung von Lernerfolgskontrollen, Klassenarbeiten und Klausuren mit den Fachlehrern - Sicherung einheitlicher Kriterien für dezentrale Aufgabenstellungen im Abitur - Prüfung der Aufgabenstellungen und der Erwartungshorizonte im mündlichen Abitur - Bestellung von Zweitgutachtern im Abitur; Koordination der auf die Fachkonferenz bezogenen Beiträge zum Schulprogramm: - Pflege der fachbezogenen Homepageseiten - Organisation von Exkursionen sowie von Kurs- und Schülerfahrten - Organisation von Veranstaltungen (vgl. Anhang) - Teilnahme an Wettbewerben - Organisation von schulischen Projekten Koordinierung und Steuerung der internen Evaluation im Zuständigkeitsbereich: - Evaluation des Projektes „Kernfachstärkung“ (FB Deu und FB En) Koordination der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Leistungsvergleichen, Leistungsfeststellungen und Prüfungen Steuerung der auf die Fachkonferenzen bezogenen Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung auf der Grundlage von Evaluationsergebnissen Teilnahme an regionalen und überregionalen Konferenzen sowie Zusammenarbeit mit Fachverbänden, soweit beauftragt

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SCHULPROGRAMM DES TAGORE-GYMNASIUMS Erfassung und Koordination des auf die Fachkonferenz bezogenen Fortbildungsbedarfs Mitarbeit bei der Fortbildungsplanung und beim Fortbildungsbericht in Abstimmung mit den übrigen Fachkonferenzen Initiierung von bzw. Information über Fortbildungsmaßnahmen; Entwicklung von Konzepten zur Zusammenarbeit bzw. Koordination der Zusammenarbeit mit den Fachkonferenzen anderer Schulen, soweit von der Schulleitung beauftragt  Erstellung eines Konzeptes zur Zusammenarbeit mit der Peter-Pan-Grundschule Wahrnehmung der erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der pädagogischen Ausbildung von Lehramtsstudenten- und Referendaren:  Vorstellung der Praktikanten und Referendare im Kollegium  Benennung von Mentoren für die Praktikanten  Unterstützung von Praktikanten bei der Erstellung von Hospitations- und Unterrichtseinsatzplänen  Information der Referendare über das schulische Curriculum und die Beschlüsse zur Bewertung von Schülerleistungen  Vorstellung der zugänglichen Lehr- und Lernmittel sowie der Materialsammlungen  Mitarbeit bei der Planung des Unterrichtseinsatzes der Referendare  Sicherung der Beratung und Betreuung der Referendare durch anleitende Lehrer  Organisation von Hospitationen im Einvernehmen mit den Referendaren

Fachleiter Leitung der zugeordneten Fachkonferenzen: Unterstützung des Schulleiters, des Kollegiums und der Schulaufsicht  in der Unterrichts- und Erziehungsarbeit: - Verwaltung von Lehr- und Lernmitteln - Mitarbeit im Finanzausschuss - Organisation der Bestellung neuer Lehr- und Lernmittel  in den Aufgaben zur Qualitäts- und Schulentwicklung  in Koordinations-, Organisations- und Kontrollaufgaben im FB: - Gewährleistung der Einhaltung der Hausordnung und der Sicherheitsvorschriften Koordination, Moderation, sowie Steuerung der auf die Fachkonferenzen bezogenen Schulentwicklungsprozesse:  Koordination, Steuerung und Gestaltung des fachlichen und fachübergreifenden schulinternen Curriculums: - Koordination, Evaluation und Weiterentwicklung der Curricula im Fachbereich - Förderung des eigenverantwortlichen Lernens durch fachübergreifende Projekte - Sicherung der Einbeziehung des Themas „Indien“ in die Unterrichtsarbeit - Einbeziehung moderner Medien in die Unterrichtsgestaltung  Sicherstellung der Einhaltung der schulübergreifenden und -internen Curricula: - Kontrolle der Klassenbuch- und Kurshefteintragungen - Einsichtnahme in Mitschriften von Schülern - Überprüfung der Themen schriftlicher Kontrollen

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SCHULPROGRAMM DES TAGORE-GYMNASIUMS 

Sicherstellung der einheitlichen Leistungsfeststellung und Bewertung: - Auswertung der Bewertung von Lernerfolgskontrollen, Klassenarbeiten und Klausuren mit den Fachlehrern - Sicherung einheitlicher Kriterien für dezentrale Aufgabenstellungen im Abitur - Prüfung der Aufgabenstellungen und der Erwartungshorizonte im mündlichen Abitur - Bestellung von Zweitgutachtern im Abitur

Koordination der auf die Fachkonferenz bezogenen Beiträge zum Schulprogramm: - Pflege der fachbezogenen Homepageseiten - Organisation von Exkursionen sowie von Kurs- und Schülerfahrten - Organisation von Veranstaltungen - Teilnahme an Wettbewerben - Organisation von schulischen Projekten Koordinierung und Steuerung der internen Evaluation im Zuständigkeitsbereich: - Evaluation des Projektes „Kernfachstärkung“ (FB Ma) Koordination der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Leistungsvergleichen, Leistungsfeststellungen und Prüfungen Steuerung der auf die Fachkonferenzen bezogenen Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung auf der Grundlage von Evaluationsergebnissen Teilnahme an regionalen und überregionalen Konferenzen sowie Zusammenarbeit mit Fachverbänden, soweit beauftragt

II

Funktionen

Technikverwaltung Aufgaben:  Reparatur technischer Geräte im Rahmen der Möglichkeiten  Schulung des Kollegiums im Umgang mit neuer Technik  Organisation der Ausleihe technischer Geräte  technische Absicherung schulischer Veranstaltungen Netzwerkverwaltung Aufgaben:  Absicherung der Funktionstüchtigkeit aller schulischer Computer, Drucker, Scanner, Monitore, Active-Boards  Verwaltung aller schulischen Netzwerke  Verwaltung des Zugangs zum Berliner Schulverwaltungsnetz  Absicherung der Internetverfügbarkeit an allen dafür vorgesehenen Arbeitsplätzen Qualitätssteuerung Aufgaben:  Teilnahme an regionalen und überregionalen Konferenzen  Koordination, Organisation und Steuerung der schulischen Evaluation  Auswertung der Ergebnisse von Evaluationen im Kollegium sowie mit Eltern und Schülern  Koordination und Steuerung der Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung auf der Grundlage der Ergebnisse von Evaluationen

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SCHULPROGRAMM DES TAGORE-GYMNASIUMS III

Sonstige Aufgaben

Leitung der Fachkonferenzen Unterstützung des Fachleiters bzw. Fachbereichsleiters:  in der Unterrichts- und Erziehungsarbeit: - Verwaltung von Lehr- und Lernmitteln - Mitarbeit im Finanzausschuss - Organisation der Bestellung neuer Lehr- und Lernmittel  in den Aufgaben zur Qualitäts- und Schulentwicklung: - Teilnahme an regionalen und überregionalen Konferenzen  in Koordinations-, Organisations- und Kontrollaufgaben im FB: - Gewährleistung der Einhaltung der Hausordnung und der Sicherheitsvorschriften  bei der Weiterentwicklung der Curricula im Fachbereich: - Förderung des eigenverantwortlichen Lernens durch fachübergreifende Projekte - Sicherung der Einbeziehung des Themas „Indien“ in die Unterrichtsarbeit - Einbeziehung moderner Medien in die Unterrichtsgestaltung 

bei der Sicherstellung der Einhaltung der Curricula



bei der Sicherstellung der einheitlichen Leistungsfeststellung und Bewertung



bei der Koordination der auf die Fachkonferenz bezogenen Beiträge zum Schulprogramm: - Pflege der fachbezogenen Homepageseiten - Organisation von Exkursionen sowie von Kurs- und Schülerfahrten - Organisation von Veranstaltungen - Teilnahme an Wettbewerben - Organisation von schulischen Projekten

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SCHULPROGRAMM DES TAGORE-GYMNASIUMS Von den Funktionsstelleninhabern/innen wahrgenommene Aufgaben Schulleitung Frau Varga Stellvertretende Schulleitung Herr Triebe Pädagogische Koordination Frau Weser-Remus Herr Zunker Fachbereichsleitung Deutsch Frau Trotzki Fachbereichsleitung Fremdsprachen Frau Wand Fachbereichsleitung Gesellschaftswissenschaften Herr Tillner Fachbereichsleitung Naturwissenschaften und Informatik Frau Günzl Fachleitung 2.Fremdsprachen Frau Pahlke Fachleitung Geografie Frau Stuka Fachleitung Künste Frau Hoeftmann Fachleitung Sport Frau Menze Komm. Fachleitung Mathematik Frau Neidhard Sonstige fachliche Aufgaben Fachkonferenzleitung Informatik, Studium und Beruf Herr Beyer Fachkonferenzleitung Darstellendes Spiel Herr Tillner Fachkonferenzleitung Latein Frau Lutter Fachkonferenz Musik Herr Schüler Fachkonferenz Physik Frau Näke Funktionen Systemverwaltung Herr Beyer Technikverwaltung Herr Eichner Schulentwicklung und Evaluation Frau Reimann MINT- Verantwortlicher Herr Piksa Gremienvertreter Schulkonferenzmitglieder Herr Müller Frau Preidel Herr Blauels Herr Zunker Mitglieder der GSK Herr Eichner Herr Schmidt Mitglieder der GEK Frau Jentsch Frau Weser-Remus Mitglieder des BLA Frau Krüger Frau Reimann Vertrauenslehrer Frau Killig Herr Schmidt Herr Tillner Gesamtelternsprecherin Frau Werner Gesamtschülersprecher Julia Rannefeld

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SCHULPROGRAMM DES TAGORE-GYMNASIUMS Leiter schulischer Arbeitsgruppen Differenzierung und Individualisierung Herr Tillner Profilierung und WPU Frau Weser-Remus Werte und Normen Frau Menze Medienkompetenz Herr Schmidt Partnerschaft zu Indien Frau Schott Gesundheitsmanagement Herr Triebe Organisation von Wettbewerben Lebendige Antike Frau Lutter Robocup Herr Beyer Sportfest Frau Menze Jugend trainiert für Olympia Frau Menze Geografiewettbewerb Frau Stuka Tag der Mathematik Frau Neidhard Mathematikolympiade Frau Krüger Känguru-Wettbewerb Frau Näke, Frau Baganz Deutschwettbewerb / Lesetag Frau Trotzki Theater der Schulen Frau Lange Book Week Frau Gerlach Rezitatorenfest Herr Müller Online-Wettbewerb Französisch Frau Pahlke Organisation schulischer Projekte Vorbereitung der Projekte und Prüfungen in der Präsentationsprüfungswoche Gesamtplanung Frau Weser-Remus Herr Zunker Klasse 7 3 Tage Lern- und Arbeitstechniken (Nawi, Text, Operatoren) Frau Reimann 1 Tag Bibliotheksbesuch Frau Brauer 1 Tag Wandertag Klassenleiter Klasse 8 3 Tage Teamtraining Frau Reimann Tutoren Q2 Block I FL Kl. 8 1 Tag Wandertag Klassenleiter Klasse 9 1 Tag Freiarbeit Suchtpräventionsprojekt Frau Günzl 1 Tag Karuna Frau Günzl 1 Tag Tabellenkalkulationslehrgang Herr Beyer 1 Tag Fremdsprachentag Frau Wand 1 Tag Wandertag Klassenleiter Klasse 10 2 Tage 1.Hilfe-Kurs Frau Killig 3 Tage Präsentationsprüfungen Frau Weser-Remus Herr Zunker Q2 2 Tage Projekt TT Klasse 8 Tutoren Q2, FL Kl.8 3 Tage LK-Projekt Block I Tutoren Q2 Q4 5 Tage Prüfungen in der 5. Prüfungskomponente Frau Weser-Remus Herr Zunker

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SCHULPROGRAMM DES TAGORE-GYMNASIUMS Vorbereitung der Projekte in der Tagore-Woche Gesamtplanung Klasse 7 3 Tage Indische Märchen (Deutsch/ Kunst) Klasse 8 3 Tage Indien (Geografie / Ethik) Klasse 9 3 Tage Suchtprävention Klasse 10 1 Tag MSA-Vorbereitung Deutsch 1 Tag MSA-Vorbereitung Mathematik 1 Tag MSA-Vorbereitung Englisch Alternative (abhängig von den MSA-Prüfungsterminen) 3 Tage Kunst und Geschichte in Berlin Q2 3 Tage LK-Projekt Block II Assesmentcenter, Bewerbertraining Projekte am Schuljahresende Gesamtplanung Klasse 7 Sexualkundeprojekt; Kooperation mit Frauenärztin sowie Schwulen- und Lesbenverband Klasse 8 Kunst- und Sprachprojekte (auch als Schülerfahrt möglich) Klasse 9 Betriebspraktikum Klasse 10 Klassenfahrten Q2 Kursfahrten Surf-Kurs Projekte der Fachbereiche Kunst und Musik

Frau Weser-Remus Frau Trotzki Frau Hoeftmann Frau Stuka, Frau Schott Frau Günzl Frau Trotzki Frau Neidhard Frau Wand Frau Hoeftmann Herr Tillner LK-Lehrer Block II Frau Weser-Remus, Frau Kraft Herr Triebe

Frau Günzl Vorbereitung und Durchführung: KL und Stellvertreter Frau Weser-Remus Klassenleiter KL und Stellvertreter Kursleiter Herr Mösche Frau Hoeftmann Frau Preidel

Projekte und Exkursionen außerhalb der Projektwochen Fair-Player Frau Gerlach Frau Krüger Künstlerische Werkstätten in Marzahn-Hellersdorf Frau Walther Schüleraustausch (Frankreich) Frau Pahlke Homepageaktualisierung Inhalt: SL, FBL, FL, FKL Technik: Herr Beyer Skikurs Herr Paschmann Kooperation mit Urban-Sozial Frau Pahlke Patenkinder in Chaibasa Frau Jentsch Partnerschule in Shantiniketan Frau Schott

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SCHULPROGRAMM DES TAGORE-GYMNASIUMS Frau Krüger Frau Krischke Boys- and Girls-Day KL Fachexkursionen und Wandertage außerhalb der Projektwochen Gesamtplanung Herr Triebe Klasse 7 1 Tag Fachexkursion Geografie Frau Schott 1 Tag Fachexkursion 2. Fremdsprache Frau Pahlke 1 Wandertag letzter Schultag Klassenleiter Option mit freier Terminwahl 1 Kennenlerntag oder 2- tägige Kurzfahrt Klassenleiter Klasse 8 1 Tag Fachexkursion Deutsch Frau Trotzki 1 Tag Fachexkursion Chemie Frau Günzl 1/2 Tag Besuch des BIZ Frau Weser-Remus 1 Wandertag letzter Schultag Klassenleiter Optionen mit freier Terminwahl 1 Tag Druckereibesuch (Zeitungsprojekt) FL Deutsch 1 Tag Verkehrserziehung Klassenleiter 1 Tag Theaterbesuch (englisch) FL Englisch Klasse 9 1 Tag Fachexkursion Biologie Frau Günzl 1 Tag Fachexkursion Geschichte Frau Jentsch 1/2 Tag Suchtprävention Frau Günzl Option mit freier Terminwahl 1 Tag Fachexkursion Musik FL Musik Klasse 10 1 Tag Fachexkursion Kunst Frau Hoeftmann 1 Tag Fachexkursion Physik Frau Näke 1 Wandertag letzter Schultag Klassenleiter Option mit freier Terminwahl 1 Tag Theaterbesuch (englisch) FL Englisch Q1 1 Tag Fachexkursion Geschichte Frau Brauer 1 Tag Fachexkursion Geografie FL LK und GK Geografie Q2 1 Tag Fachexkursion Geschichte Frau Brauer 1 Tag Studium und Beruf (im Prüfungszeitraum) Herr Beyer 1 Tutorengruppentag am letzten Schultag Tutoren Q3 1 Tag Fachexkursion Geschichte Frau Ahrens 1/2 Tag Gläsernes Labor (LK Biologie) Frau Günzl Q4 1 Tag Fachexkursion Geschichte Frau Menze, Herr Tillner Organisation weiterer schulischer Veranstaltungen Schülersprechertag Herr Schmidt Weihnachtskonzert/ Weihnachtssingen Herr Thomassen Herr Eichner Herr Schüler

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SCHULPROGRAMM DES TAGORE-GYMNASIUMS Weihnachtskonzert in der Botschaft Schulball Einschulung der 7. Klassen 1. Schultag Klasse 7 Zeugnisausgabe am Schuljahresende

Abiturzeugnisausgabe

Tagorepreisverleihung

Tagore Needs Talents (TNT) Hoffest 2016 (10 Jahre Tagore-Gymnasium) Sport- und Kunsttag 2016 (10 Jahre Tagore-Gymnasium) Öffentlichkeitsarbeit Fremdsprachenfest Probeunterricht Tag der offenen Tür Elternversammlung für 6. Klassen Elternversammlungen an den Grundschulen Kontakt zum Quartiersmanagement Kooperation mit Grundschulen Marzahner Stundenlauf Werbung (Broschüre für Grundschüler, Flyer, Plakate....) Artikel für die Quartierszeitung Zusammenarbeit mit dem Förderverein Weitere Aufgabenbereiche Brandschutzbeauftragter Sicherheitsbeauftragter Datenschutzbeauftragter MINT- Beauftragter

Frau Preidel Herr Schüler Herr Triebe Herr Schmidt Herr Tillner Frau Schwarz Herr Triebe Frau Weser-Remus Schulleiter Frau Faulhaber Herr Eichner Herr Zunker Frau Trotzki Frau Preidel Herr Eichner Schulleiter Frau Trotzki Frau Preidel Frau Preidel Herr Blauels Herr Tillner Frau Menze Frau Hoeftmann Frau Wand Frau Pahlke Frau Lutter Schulleiter Herr Triebe Herr Tillner Herr Triebe Frau Reimann Frau Menze Frau Hoeftmann Frau Trotzki Herr Triebe Herr Blauels Frau Richter Frau Körner Herr Beyer Herr Piksa

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SCHULPROGRAMM DES TAGORE-GYMNASIUMS Strahlenschutzbeauftragter

Frau Näke

Krisenteam

Herr Triebe Frau Killig Frau Günzl Herr Schmidt Frau Günzl Herr Blauels Frau Tiefenbeck Herr Schmidt Frau Weser-Remus Frau Müller Herr Tillner Frau Müller Frau Reimann Herr Danz Herr Danz Frau Weser-Remus Herr Zunker Herr Zunker Herr Zunker Herr Zunker Herr Triebe

Kontaktlehrer für Suchtprävention Kontaktlehrer für Gewaltprävention Kontaktlehrer für sexuelle Vielfalt Ersthelferausbildung Organisation der Berufsberatung Bestellung der Sportkleidung Lehrbuchverwaltung Betreuung des Schülerarbeitsraumes Protokollführung bei Sitzungen der ESL, bei GK und DV Druck der Zwischennoten Zeugnisdruck Sek I Zeugnisdruck Sek II Anmeldung LAL Anmeldung VERA 8 Anmeldung MSA Abschluss von AG-Verträgen

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Umsetzung des Schulprogramms A SCHULSPEZIFISCHE PLANUNGSGRUNDSÄTZE 1. Stundentafel der Sek I Stundentafel ab dem Schuljahr 2014/2015 Unterrichtsfach Deutsch 1. Fremdsprache  Englisch 2. Fremdsprache  Französisch  Latein  Spanisch Geschichte/ Sozialkunde Geografie Ethik Mathematik Physik Chemie Biologie Musik Bildende Kunst Sport Profilunterricht 1) Wahlpflichtunterricht 3) Gesamtstundenzahl

Wochenstundenzahl Klasse 7 Klasse 8 5 4

Klasse 9 4

Klasse 10 4

4

3

3

3

4 2 1 2 5 1 1 1 2 2 3

4 2 1 2 4 1 2 2 1,5 1,5 3 2

33 4)

33

3 2 1 2 4 2 2 2 1 1 3 2 / 0 2) 2 / 4 2), 5) 34

3 2 1 2 4 2 2 2 1 1 3 2 / 0 2) 2 / 4 2), 5) 34

Anmerkungen zur Stundentafel 1)

Es werden in der Regel maximal 3 Profilkurse mehr eingerichtet, als Klassen in den Jahrgängen 8, 9 und 10 unterrichtet werden.

2)

Die dritte Fremdsprache Kursteilnehmer können das abwählen.

3)

Es werden in der Regel maximal 2 Wahlpflichtkurse mehr eigerichtet, als Klassen in den Jahrgängen 9 und 10 unterrichtet werden.

4)

Im 7. Jahrgang werden die Profilstunden genutzt, um die Wochenstundenzahl in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik um eine Stunde zu erhöhen. Im Rahmen dieser Stundenerhöhung werden in jedem dieser Fächer 10 Stunden für die informationstechnische Grundbildung genutzt.

5)

Wahlpflichtkurse in der dritten Fremdsprache und Informatik sind grundsätzlich in Klasse 9 und 10 zu belegen. Alle anderen Wahlpflichtkurse sind einjährige Kurse, die jahrgangsübergreifend eingerichtet werden können.

wird vierstündig unterrichtet. Die in der 8. Klasse belegte Profilfach

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Umsetzung des Schulprogramms 2. Profil- und Wahlpflichtangebote in der Sek I 1. Kernfachstärkung und ITG in Klasse 7 In der 7. Klasse werden die 3 Profilstunden zur Kernfachstärkung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch genutzt. Jeweils 10 Stunden pro Fach werden für die informationstechnische Grundbildung verwendet.

2. Profilkurse in Klasse 8, 9 und10 In den Klassen 8, 9 und 10 belegt jeder Schüler einen zweistündigen Profilkurs aus dem Profilangebot unserer Schule, das projektorientierte Kurse aus folgenden Bereichen umfasst: Sprachen, Kunst, Musik, Darstellendes Spiel, Medien und interkulturelle Bildung. Die Kurse können jahrgangs- und fachübergreifend angeboten werden. Die Curricula müssen die Mitwirkung bei der Umsetzung des Schulprogramms berücksichtigen. Die Kurswahl erfolgt im 2. Halbjahr der 7. Klasse in der Regel für drei Jahre. Auf Antrag der Eltern kann in begründeten Ausnahmefällen am Ende der 8. Klasse eine Kursumwahl erfolgen, wenn die organisatorischen Bedingungen dies zulassen. In der 9. und 10. Klasse ist keine Umwahl möglich. Schüler, die in der gymnasialen Oberstufe das Fach Darstellendes Spiel belegen möchten, müssen mindestens ein Jahr in der Sek I am Unterricht in diesem Fach teilgenommen haben. In Absprache mit den Kursleitern können Schüler an mehr als einem Kurs teilnehmen. Die Teilnahme wird als Zusatzqualifikation mit der Ausgabe der Jahreszeugnisse zertifiziert.

3. WPU-Kurse in Klasse 9 und 10 In den Klassen 9 und 10 belegt jeder Schüler zusätzlich zum Profilkurs einen zweistündigen WPU-Kurs aus dem folgenden Fachangebot: 3. Fremdsprache (Latein, Spanisch, Französisch), fremdsprachlicher Sachunterricht (Geschichte, Geographie), Mathematik, Biologie/ Chemie, Physik/ Astronomie, Informatik. Die Schüler wählen im 2. Halbjahr der 8. Klasse in der Regel zwei einjährige Kurse, von denen sie einen Kurs in der 9. und einen Kurs in der 10. Klasse belegen. Ausnahmen gelten für die 3. Fremdsprache und das Fach Informatik:  Kurse in der dritten Fremdsprache werden vierstündig in Klasse 9 und 10 unterrichtet. Die teilnehmenden Schüler können den Profilkurs abwählen und sind nicht verpflichtet, ein weiteres WPU-Fach zu belegen.  Der Informatikkurs muss in Klasse 9 und 10 besucht werden, damit dieses Fach in der gymnasialen Oberstufe gewählt werden kann. Die teilnehmenden Schüler sind nicht verpflichtet einen zweiten Kurs aus dem WPU-Angebot zu wählen. Über die konkreten Kurse im Profil- und WPU-Bereich entscheidet die Gesamtkonferenz auf Vorschlag der Fachkonferenzen.

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Umsetzung des Schulprogramms 3. Grundsätze für die Einrichtung von Klassen und Kursen Klasseneinrichtung in der Sek I Um unser Ziel, die Stärkung des eigenverantwortlichen Lernens, besser in die Praxis umsetzen zu können, werden für unsere Schüler der Sek I in allen Fächern Lerngruppen eingerichtet, deren Schülerzahl durchschnittlich 26 Schüler nicht übersteigt. Da uns entsprechend den Zuordnungsrichtlinien des Landes Berlin für jeden Schüler der Sek I nur 1,16 Lehrerwochenstunden zugeordnet werden, könnten in einer Klasse mit 26 Schülern nur 30,16 Stunden unterrichtet werden. Entsprechend den gesetzlichen Festlegungen und unserer schulischen Stundentafel liegt die verpflichtende Unterrichtsstundenzahl je Klasse aber bei 33,5 Stunden. Außerdem müssen vier zusätzliche Klassenleiterstunden geplant werden und im Profilund Wahlpflichtbereich fallen weitere 10 Stunden an. Bei einer 6-Zügigkeit, die in den kommenden Jahren zu erwarten ist, ergibt sich je Klasse ein durchschnittlicher Gesamtstundenbedarf in Höhe von 34,08 Stunden. Insgesamt müssen 94,08 Stunden mehr geplant werden. Der zusätzliche Lehrerbedarf wird durch folgende Maßnahmen im Planungsbereich abgedeckt:  In der Sek I werden in keinem Fach Teilungsstunden geplant.  Das gesamte Kontingent für profilorientierte Maßnahmen wird in vollem Umfang für die Einrichtung der kleinen Lerngruppen genutzt. Außerdem wird das schulische Kontingent für besondere Belastungen in der Oberstufe bereitgestellt. Um die Wahlmöglichkeiten für die Schüler dennoch nicht einzuschränken, werden jahrgangsübergreifende Kurse eingerichtet. Damit kann folgendes Stundenvolumen genutzt werden: je Schüler der Sek I: 0,14 Stunden  0,03 Profilierung  0,11 Teilungs- und Förderunterricht je Schüler der Sek II: 0,17 Stunden  0,06 Profilierung  0,11 Entlastungskontingent

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Umsetzung des Schulprogramms Kursplanung in der Sek II Bei der Einrichtung von Oberstufenkursen sind folgende Bedingungen zu beachten: ►

Kurse werden in der Regel nur dann eingerichtet, wenn folgende Mindestteilnehmerzahlen nicht unterschritten werden: Grundkurse: 12 Leistungskurse: 8



Beim Überschreiten folgender Kursfrequenzen erfolgt in der Regel eine Kursteilung: Grundkurse: Leistungskurse:



28 18

Über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter.

Die Lehrer des Leistungskurses im Block 1 sind Tutoren der Kursschüler.

Blockplanungsmodell für die Kursphase Blockstunden

Montag

Dienstag

Mittwoch

A

B

A

B

A

B

A

B

A

B

1

3

3

10

10

6

6

1

2

9

6

2

5

5

4

4

7

7

8

8

2

2

3

7

8

1

1

9

9

5

4

1

1

4

Sp

Sp

2

2

Sp

Sp

3

10

Sp

Sp

Sp

Sp

Sp

Sp

Sp

Sp

Sp

Sp

5

Donnerstag

Freitag

A - ungerade Kalenderwoche B - gerade Kalenderwoche

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Umsetzung des Schulprogramms 4. Grundsätze zur Vermeidung von Unterrichtsausfall Langfristige Planung ►

► ► ►

Jeder Kollege erhält zu Beginn des Schuljahres einen Plan, in dem alle Konferenzen, der Klassenund Kursfahrtenzeitraum, zentrale Exkursionstage, Projektwochen, Betriebspraktika, Elternsprechtage sowie Termine schulischer Veranstaltungen aufgeführt sind. Konferenzen und Dienstbesprechungen finden in der unterrichtsfreien Zeit statt. Mit Ausnahme des Ski-Kurses und der Schüleraustauschfahrten sind alle Klassen- und Kursfahrten in den Zeitraum unmittelbar vor den Sommerferien zu planen. Exkursionen in der Sek II werden an Exkursionstagen oder außerhalb der Unterrichtszeit der Schüler und des Lehrers durchgeführt.

Vorsorge für Vertretungsfälle Engagiert gestaltetes schulisches Leben lässt sich nicht auf die Erteilung planmäßigen Unterrichtes reduzieren. Es wird daher auch in Zukunft notwendig sein, Lehrkräften die Dienstausübung außerhalb der Schule zu ermöglichen. Gründe hierfür können u.a. die Begleitung einer Exkursion, wenn deren Verlagerung in die unterrichtsfreie Zeit nicht möglich ist, die Betreuung von Wettkampfteilnehmern oder die Teilnahme an einer Weiterbildung sein. Jeder Kollege kann 5 Unterrichtstage im Jahr zur individuellen Weiterbildung nutzen. Kolleginnen und Kollegen, die an Weiterbildungen teilgenommen haben, sollen im Rahmen der Fachkonferenzen als Multiplikatoren wirksam werden, denn die gleichzeitige Teilnahme mehrerer Kollegen an Weiterbildungen ist nur möglich, wenn der Unterrichtsablauf dadurch nicht zusätzlich beeinflusst wird. Im Interesse der Vermeidung von Ausfall wird Unterricht grundsätzlich vertreten. Für die Planung von Vertretungen gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen und folgende von der Schulkonferenz beschlossenen Grundsätze: ► ► ► ►

► ►



Mit Einführung des Blockstundenmodells werden Doppelstunden vertreten. Unterrichtsstunden am Anfang und Ende eines Unterrichtstages werden ebenso vertreten wie andere Unterrichtsstunden. Reststunden einer Lehrkraft können als Bereitschaftsstunden im Stundenplan ausgewiesen werden. Freistunden sowie Unterrichtsblöcke, die unmittelbar vor bzw. nach planmäßigem Unterricht liegen, sind als Reservestunden bei der persönlichen Planung wie Pflichtunterricht zu betrachten. Die Vereinbarung privater Termine ist nur nach Rücksprache mit der Schulleitung und vor Veröffentlichung des Vertretungsplanes möglich. Im Krankheitsfall informiert der Kollege unabhängig vom eigenen Unterrichtsbeginn die Schule bis spätestens 7.30 Uhr, damit die Organisation einer Vertretung möglich ist. In der Regel wird eine Lehrkraft nur von planmäßigen Unterrichtsverpflichtungen freigestellt, wenn 14 Tage vorher mit dem stellvertretenden Schulleiter eine Vertretungsregelung vereinbart wurde, so dass keine Ausfallstunden anfallen. Dabei sind Möglichkeiten der Stundenverlagerung und des Stundentausches mit anderen Fachlehrern der Klasse zu nutzen. Für Vertretungen werden vorrangig Kollegen mit Bereitschafts- und Vertretungsreservestunden eingesetzt.

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Umsetzung des Schulprogramms



► ►

Nicht erteilte Pflichtstunden infolge von Hitzefrei, Exkursionstagen, Schülerfahrten, Betriebspraktika, während der Klausurtermine oder nach dem mündlichen Abitur können für Vertretungen genutzt werden. Fachkollegen erteilen den Unterricht entsprechend dem schulischen Curriculum des Faches des freigestellten Kollegen. Andere Fachlehrer der Klasse unterrichten ihr eigenes Fach. Kollegen, die weder das Fach noch die Klasse planmäßig unterrichten, erhalten möglichst von freigestellten Kollegen Aufgaben, die die Schüler eigenständig bearbeiten können. Falls eine fachgerechte Vertretung in der Kursphase nicht möglich ist, können die Schüler selbstständig die vom freigestellten Kollegen vorbereiteten Aufgaben bearbeiten. Für kurzfristig durch Krankheit von Lehrkräften anfallende Vertretungsstunden werden in den Fachbereichen für jede Jahrgangsstufe Materialsammlungen bereitgestellt, die eine fach- und rahmenlehrplangerechte Vertretung ermöglichen.

Der Gesamtstundenplan und die Vertretungspläne werden für alle Lehrkräfte transparent gemacht.

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Umsetzung des Schulprogramms 5. Fachexkursionen, Wandertage und Schülerfahrten Fachexkursionen (FE) und Wandertage (WT) Fachexkursionen leisten einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung eines aktuellen und lebensverbundenen Unterrichtes. Bei der Planung ist auf Folgendes zu achten: ► Für die teilnehmenden Schüler und die begleitenden Lehrer darf sich keine Überschneidung mit anderem Pflichtunterricht ergeben. Deshalb werden an unserer Schule in jedem Schuljahr 2 Fachexkursionstage zentral geplant. Außerdem können Exkursionen an Tagen mit verkürztem Unterricht, in Projektzeiträumen oder durch Unterrichtsverlagerung organisiert werden. Ausnahmen sind schriftlich beim zuständigen Fachleiter oder Fachbereichsleiter zu beantragen, der nach Rücksprache mit der Schulleitung entscheidet. ► Für die inhaltliche Gestaltung sind in der Sek I der Fachlehrer und der Klassenleiter und in der Sek II der jeweilige Kursleiter verantwortlich. Spätestens eine Woche vor dem Termin ist die Planung bei der Schulleitung vorzulegen.

Übersicht zur Exkursionsplanung Termin Nov./ Dez. bzw. März/ April PräsentationsPrüfungswoche letzter Tag im Schuljahr freie Termine (optional)

Klasse 7

Klasse 8

FE Geografie

FE Deutsch

FE Biologie

FE Physik

FE 2. Fremdsprache WT

FE Chemie

FE Geschichte

FE Kunst

WT

WT

WT

Kennenlerntag oder 2-tägige Kurzfahrt

Druckerei ½ Tag BIZ engl. Theater Verkehrserziehung Jahrgang 12

Suchtprävention (Karuna) Auswertung des Betriebspraktikums FE Musik ½ Tag Suchtprävention

Termin

Jahrgang 11

Nov./ Dez.

FE Geschichte/ Geografie FE Geschichte

März/ April letzter Tag im Schuljahr Zeitraum der mündlichen Prüfungen freier Termin

Klasse 9

Klasse 10

WT engl. Theater

FE Geschichte FE Geschichte

WT TutorenGruppentag FE Studium und Beruf ½ Tag FE Biologie (Genlabor)

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Umsetzung des Schulprogramms ►

Der Treffpunkt und Entlassungsort für Schüler der Klassen 7 und 8 können alle Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel sein, die zwischen der Mehrower Allee, der Märkischen Allee, der Raoul-Wallenberg-Str. und der Lea-GrundigStr. liegen. Schüler, die in den Siedlungsgebieten von Berlin-Marzahn und Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf, usw. wohnen, dürfen am S-Bahnhof Friedrichsfelde-Ost entlassen werden. Abweichende Regelungen sind in Einzelfällen nur möglich, wenn schriftliche Anträge der Eltern vorliegen.

Schülerfahrten Schülerfahrten werden in der Regel in der letzten Woche vor Sommerferien durchgeführt. Diese Einschränkung gilt nicht für Schüleraustauschfahrten und den Ski-Kurs. Über sonstige Ausnahmen entscheidet die Gesamtkonferenz. Der Fahrtenzeitraum für Klassen- und Kursfahrten am Ende des Schuljahres kann frühestens einen Tag nach den Klassenkonferenzen beginnen. In der Regel darf ein Schüler nur an einer Fahrt innerhalb eines Schuljahres teilnehmen. Alle geplanten Fahrten sind bei der Schulleitung anzumelden. Mit dieser Anmeldung sind zwei Begleitpersonen und eine Ersatzperson zu benennen. Der vollständige Fahrtenantrag muss vor Vertragsabschluss, spätestens jedoch 3 Wochen vor Fahrtantritt, bei Auslandsfahrten 4 Monate vor Fahrtantritt vorliegen. Verträge dürfen erst nach Genehmigung der Fahrt abgeschlossen werden. Die Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bussen kann bei der Polizei beantragt werden. Ansprechpartner ist:

Frau Maaß

Telefon: Fax:

4664-984203 4664-984299

Bildungs- und Teilhabepaket Ein Bestandteil des Bildungspaketes ist es, leistungsberechtigten Schülern die Teilnahme an Tagesausflügen im Rahmen der Schule durch die Übernahme der Kosten wie Eintrittsgelder und Fahrkosten zu ermöglichen. Leistungsberechtigt sind alle Schüler, die einen „Berlinpass“ vorlegen. Aufgabe der durchführenden Lehrkraft ist es: 1. den „Antrag auf Zuweisung von Mitteln für einen eintägigen Schulausflug“* vor dem Ausflug ausgefüllt bei der Schulleitung zur Bestätigung und Veranlassung einzureichen. 2. die beantragte Summe zum gewünschten Termin gegen Unterschrift im Vorschussbuch bei Frau Ullrich im Empfang zu nehmen. Alternativ ist eine Überweisung auf das Konto der Lehrkraft möglich. 3. nach Beendigung des Ausfluges die Ausgaben mit Hilfe des ausgefüllten Vordruckes „Nachweis über die Verwendung der Mittel für einen eintägigen Schulausflug“* bei Frau Ullrich abzurechnen. Dazu ist es erforderlich, dass alle Ausgaben mit entsprechenden Belegen wie Eintrittskarten, Quittungen, Fahrkarten etc. nachgewiesen werden. * Die Vordrucke befinden sich im Schrank beim Kopierer im Haus I. Anhang: 1und 2 Merkblatt und Anmeldung zur Schülerfahrt 3 Information für Schulleitung

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Umsetzung des Schulprogramms Merkblatt zur Schülerfahrt für Eltern und Schüler Liebe Eltern, liebe Schüler, damit die geplante Schülerfahrt für alle Teilnehmer ein schönes Erlebnis wird, möchten wir an dieser Stelle einige Hinweise zu Verhaltensregeln während der Fahrt und zum organisatorischen Ablauf geben. Verhaltensregeln während der Schülerfahrt ►Den Anweisungen der Begleiter ist strikt Folge zu leisten. ►Das Mitführen von Alkohol, Drogen und Waffen ist verboten. ►Das eigenständige Entfernen von der Gruppe ist untersagt. ►Vereinbarte Treffpunkte und Zeiten sowie die Hausordnung sind einzuhalten. ►Während der ganzen Fahrt, insbesondere bei Wanderungen und Radtouren, sind die Regeln der Straßenverkehrsordnung zu beachten. ►Jeder Schüler muss die Naturschutzgesetze sowie die Verhaltensregeln beim Auffinden von Fundmunition sowie die Tollwutgefahr beachten. ►Sandgruben dürfen nicht betreten werden. ►Das Baden ist nur an bewachten Badestellen erlaubt. Die Badeordnung ist einzuhalten. ►Jeder Teilnehmer hat dafür zu sorgen, dass er im Besitz einer gültigen Krankenversicherung ist und die entsprechenden Unterlagen dazu mitführt. ►Für die Einnahme eventuell notwendiger Medikamente ist jeder Schüler selbst verantwortlich; die Begleitpersonen sind darüber zu informieren. ►Für mitgebrachte Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. ►Reiseversicherungen sind privat abzuschließen. ►Für mutwillig verursachte Schäden haften die Eltern. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die aufgeführten Regeln erfolgt eine vorzeitige Rückführung der Betreffenden auf Kosten der Erziehungsberechtigten. Organisation Abgabe des Anmeldeformulars bis zum: Teilnehmerbeitrag: Einzahlungstermin: Empfänger: Kreditinstitut: :

…………………………………………... ……...................................................... ………………………............................. ............................................................. .............................................................

I B A N B I C

Einzahlungsgrund:

…………………………………………..

Anschrift der Unterkunft:

............................................................ ….………………………………………. ............................................................. ............................................................. ..…………………………………………. ...………………..................................... ...……………….....................................

Telefon: Abreise (Tag, Ort, Zeit):

.

Rückkehr (Tag, Ort, Zeit): ………………………………………………. Unterschrift der fahrtenleitenden Lehrkraft

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Umsetzung des Schulprogramms Anmeldung zur Schülerfahrt Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten Ich bin damit einverstanden, dass mein Kind................................................................. Name, Vorname

in der Zeit vom …..………..………..…. bis …………………….… an der Schülerfahrt nach…………………………………..….teilnimmt. Die Kosten der Schülerfahrt in Höhe von …………. werden ich bis zum …….……….. auf das Klassenfahrtskonto ………………………………………………………...……….. Kontoinhaber

IBAN BIC bei der ………………………….......…................. überweisen. Geldinstitut

Ich verpflichte mich, zusätzliche Kosten für eine vorzeitige Heimreise, z. B. wegen gesundheitlicher Probleme oder disziplinarischer Maßnahmen, zu übernehmen. Mir ist bekannt, dass bei Reiserücktritt Stornierungskosten anfallen können und ich verpflichtet bin, diese zu tragen. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittskostenversicherung bin ich hingewiesen worden. Mit den im Merkblatt geforderten Verhaltensweisen bin ich einverstanden. Ich erteile eine

Badeerlaubnis Schwimmerlaubnis Wandererlaubnis Radfahrerlaubnis Reiterlaubnis Mein Kind ist bei folgender Krankenkasse versichert: .......................................................

ja / nein* ja / nein* ja / nein* ja / nein* ja / nein*

Bei ärztlicher Versorgung, auch ohne Lebensgefahr, darf eine Spritze gegeben/geröntgt/operiert werden.

ja / nein*

Es bestehen folgende gesundheitliche Schäden, die besondere Rücksicht erfordern: ................................................................................ ................................................................................ Hinweise zu notwendigen Maßnahmen: ................................................................................ ................................................................................ Unser Kind hat in den letzten 3 Jahren folgende Impfungen erhalten: Art der Impfung Tetanus

Termin

Wir sind Haftpflicht versichert.

ja / nein*

Für Rücksprachen sind wir unter folgenden Telefonnummern erreichbar: dienstlich:

..........................................

privat:

....................................

…………………………………………….. Unterschrift des Erziehungsberechtigten * Nichtzutreffendes bitte streichen

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Umsetzung des Schulprogramms Information für die Schulleitung Klassenfahrt der Klasse/ Kursgruppe ............................ vom ….......... bis ................... Begleitpersonen:

........................................................................................................ …………………..………………...…………………………………….

Anschrift der Unterkunft: ........................................................................................................................................ ........................................................................................................................................ Telefonische Erreichbarkeit:

Unterkunft

……..….…………………………

Begleiter

.................................................. ……………………….………….

Transportunternehmen: Firma:

…………………………………………………………………………….……

Anschrift:

…………………………………………………………………………………

Telefon:

…………………………………………………………………………………

Treffpunkt am Abfahrtstag: Ort:

…………………………………………..…..………………….......................

Zeit:

………………………………………............................................................

Rückkehr von der Schülerfahrt: Ort:

……………………………………………..……………………………………

Zeit:

..................................................................................................................

…………………………………………….. Unterschrift des Fahrtenleiters

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Umsetzung des Schulprogramms B SCHULISCHE KONZEPTE 1. Kompetenzentwicklung Die Beschränkung schulischen Lernens auf fachliches Lernen ist nicht mehr ausreichend, um ein Leben lang erfolgreich auf neue Anforderungssituationen reagieren zu können. Voraussetzung für die lebenslange Fähigkeit und Motivation zum Lösen von Problemen in immer wieder neuen Situationen sind methodische, soziale und personale Kompetenzen. Diese überfachlichen Kompetenzen sind ebenso bedeutsam wie die fachlichen Inhalte und sie brauchen Unterrichtszeit. Ziel unserer Arbeit ist nicht die Abarbeitung eines fachsystematisch vollständigen Themenkataloges sondern die optimale Kompetenzentwicklung des Einzelnen, um die Voraussetzungen für eigenverantwortliches, selbstorganisiertes Lernen zu entwickeln. Deshalb ist ein erweiterter Lernbegriff, der neben dem inhaltlich-fachlichen Lernen das methodisch-strategische, das sozial-kommunikative und das affektive Lernen konsequent einbezieht und eine handlungsorientierte Unterrichtsgestaltung voraussetzt, Anspruch für unserer pädagogischen Arbeit. In unserer Schule setzen wir folgende Schwerpunkte:

Ausbildung von inhaltlich-fachlichen Kompetenzen Im Bereich der Ausbildung fachlicher Kompetenzen legen wir besonderen Wert auf: ► Wissen Fakten Regeln Begriffe Definitionen u.a. ► Verstehen Phänomene Argumente Erklärungen u.a. ► Erkennen innerfachliche Zusammenhänge überfachliche Zusammenhänge ► Beurteilen Thesen Themen Maßnahmen

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Umsetzung des Schulprogramms Entwicklung von Arbeitstechniken ► Beherrschung elementarer Lern- und Arbeitstechniken: -

Lesetechniken Markieren Exzerpieren Strukturieren Nachschlagen Notizen machen Arbeit mit Lernkarteien Protokollieren Gliedern/ Ordnen Heftgestaltung Visualisieren/ Darstellen Bericht schreiben Arbeitsplanung (z.B. Vorbereitung von Klassenarbeiten) Arbeitsplatzgestaltung u.a.

Entwicklung von Kommunikationskompetenz ► Beherrschung elementarer Gesprächs- und Kommunikationstechniken: -

Freie Rede Stichwortmethode Rhetorik ( Sprach- und Vortragsgestaltung) Fragetechniken Begründen Argumentieren Aktives Zuhören Kurzreferate

Entwicklung von Teamkompetenz ► Beherrschung elementarer Teamarbeitstechniken: -

Zusammenarbeiten (Gruppenarbeitsregeln) Integrieren Kooperieren Leiten von Gesprächen Diskutieren/ Debattieren Konfliktmanagement Präsentieren

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Umsetzung des Schulprogramms Kompetenz kann nicht gelehrt, sondern muss erworben werden und alle Fächer müssen gemeinsam zu deren Entwicklung beitragen. Die im Rahmen der Trainingswochen vermittelten Techniken können nur durch eine konsequente Wiederholung und Anwendung im Unterricht zu Kompetenzen entwickelt werden. Deshalb sind bei der Erstellung der fachspezifischen Curricula folgende Grundsätze zu berücksichtigen: 1.

Die Fachcurricula weisen die in den einzelnen Jahrgangsstufen von allen Fachlehrern verbindlich zu entwickelnden inhaltlich-fachbezogenen Kompetenzen konkret aus.

2.

In jeder Jahrgangsstufe wird mindestens ein fachübergreifendes Projekt geplant.

3.

In jeder Jahrgangsstufe werden mindestens Exkursionen in die Unterrichtsgestaltung integriert.

4.

In jeder Jahrgangsstufe wird in mindestens einem Unterrichtsfach ein Thema mit Bezug zu Indien ausgewiesen.

5.

Die Ausbildung von methodisch-strategischen und kommunikativen Kompetenzen wird durch spezielle Trainingstage in der 7. Jahrgangsstufe unterstützt.

6.

In der 8. Jahrgangsstufe steht die Entwicklung von Teamkompetenzen im Mittelpunkt einer Projektwoche.

7.

In allen Fächern der Klassenstufen 7 bis 10 wird mindestens ein Projekt zur Förderung des eigenverantwortlichen Lernens geplant. Dabei stehen die Entwicklung von Methoden-, Kommunikations- und Teamkompetenz im Mittelpunkt.

8.

Im Jahrgang 11 wird Gruppenprojekt geplant.

9.

Neben den fachbezogenen Kompetenzen wird auch die Entwicklung von Methoden-, Kommunikations- und Teamkompetenz durch entsprechende Unterrichtsmethoden wie Gruppenarbeit, Partnerarbeit, Projektarbeit, Stationsarbeit, Freiarbeit, Schülerreferate, Experimentieren, problemlösendes Vorgehen etc. in den Fachcurricula ausgewiesen.

10.

Methoden-, Kommunikations- und Teamkompetenz werden entsprechend den schulischen Beschlüssen bewertet.

11.

In den Jahrgangsstufen 7 und 8 wird in jedem Schuljahr mindestens einmal die Hefterführung bewertet.

12.

Am Schuljahresende wird in der Sek I das Arbeits- und Sozialverhalten bewertet.

in

allen

zwei

Leistungskursen

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ein

fachbezogene

mehrtägiges

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Umsetzung des Schulprogramms Entwicklung von Medienkompetenz Für die informationstechnische Grundbildung werden 30 Stunden in Projektform und 30 Stunden als integrativer Bestandteil des Fachunterrichts geplant. Stundenzahl 16 Stunden 8 Stunden 6 Stunden

6 Stunden 6 Stunden 10 Stunden 8 Stunden

Inhalt Technische Grundlagen Textverarbeitung Powerpoint Nutzung des Internets – Möglichkeiten und Gefahren Dyna-Geo Tabellenkalkulation Einführung in die Programmierung Bildbearbeitung

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Umsetzung des Schulprogramms 2. Berufsberatung Um eine kontinuierliche Vorbereitung auf die Berufswahl zu gewährleisten, werden an unserer Schule folgende Möglichkeiten genutzt: Jahrgangsbezogene Angebote Jahrgang 8 9

11

12

Inhalt Besuch des BIZ Schreiben einer Bewerbung für das Betriebspraktikum im Deutschunterricht Betriebspraktikum Auswertung des Betriebspraktikums Berufsorientierungsveranstaltung Assessmentcenter Nutzung der Hochschulinformationstage Elternversammlung „Wege nach dem Abitur“ Nutzung der Hochschulinformationstage

Organisation 2. Schulhalbjahr Schuljahresanfang

Schuljahresende Projekttag am Schuljahresende 1. Schulhalbjahr Präsentationsprüfungswoche 2. Schulhalbjahr 1. Schulhalbjahr 2. Schulhalbjahr

Individuelle Berufsberatungsgespräche Seitens der Agentur für Arbeit ist Frau Kraft unsere Kontaktperson. Ihre Sprechstunden, die von Schülern und Eltern genutzt werden können, finden in der Schule am Montag in der A-Woche außerhalb von Ferienzeiten statt. Eine vorherige Anmeldung im Sekretariat ist notwendig. Veröffentlichung von Informationsmaterial Die Veröffentlichung von Informationsmaterial erfolgt durch Frau Weser-Remus:  Aktuelle Gestaltung der BB- Informationstafel im Foyer Haus 1  Materialauslage im Schülerarbeitsraum  Informationsportal zu speziellen Veranstaltungen der Agentur für Arbeit im Internet  Übergabe fachbezogener Informationen an die Fachlehrer  Übergabe allgemeiner Informationen an Klassenleiter der 10. Klassen und Tutoren Weitere Angebote Am Tag der offenen Tür wird ein Raum zum Thema Berufsberatung eingerichtet. Alljährlich finden der „Girls-Day“ und der „Boys-Day“ statt. Auf Antrag der Eltern wird jedem Schüler die Möglichkeit gegeben, Veranstaltungen am „Girls-Day“ bzw. „BoysDay“ zu besuchen. In der Sek II wird der Kurs „Studium und Beruf“ im 11.Jahrgang angeboten.

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Umsetzung des Schulprogramms 3. Gesundheitserziehung 3.1. Sexualerziehung und HIV-Prävention in der Jahrgangsstufe 7 In der Projektwoche am Schuljahresende findet für die Schüler der 7.Klassen ein Projekt zur Sexualerziehung und Prävention hinsichtlich sexuell übertragbarer Krankheiten, insbesondere AIDS, statt. Die thematischen Schwerpunkte sind: - Auseinandersetzung mit der Frage „Was gehört für mich zur Liebe?“ - Sexualität und Sprache (Normen- und Werte-Erziehung) - Arten der Sexualität, sexuelle Praktiken - Bau und Funktion der Fortpflanzungsorgane von Frau und Mann - Übung zur Verwendung / Handhabung des Kondoms; Bedeutung des Kondoms - verschiedene sexuell übertragbare Krankheiten, ihre Erreger, Krankheitssymptome, mögliche Spätfolgen, Vorbeugung, Behandlung Die Klassen werden während dieser Woche jeweils von einer Kollegin des Fachbereichs Biologie betreut und durch das Projekt geführt. Es findet außerdem eine Sprechstunde mit einer Frauenärztin (Jungen und Mädchen getrennt) und ein Workshop mit Vertretern des LSVD (Lesben- und Schwulenverband Deutschlands) statt. Methodisch wird die Projektarbeit durch Diskussionsrunden, Partner- und Gruppenarbeit gestaltet. Folgendes Material (Quellen: siehe nachfolgende Auflistung) kommt veranschaulichend zum Einsatz:  Informationsmaterial der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Filme und Broschüren),  Arbeitsbögen aus der Mappe „AIDS-Prävention in Schule und außerschulischer Jugendarbeit III“ (risikoreiche und risikoarme Sexualpraktiken, Sexualität und Sprache),  Beiträge der Lehrerzeitschrift Unterricht Biologie (sexuell übertragbare Krankheiten, Aufträge und Informationen für Gruppenarbeit),  Filme des Berliner Landesinstituts für Schule und Medien oder schuleigene Videos.

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Umsetzung des Schulprogramms 3.2. Projekt Suchtprävention Jahrgangsstufe 9 Das Projekt wird seit dem Schuljahr 2000/2001 an unserer Schule durchgeführt und unter Berücksichtigung der Evaluationsergebnisse ständig erweitert und verbessert. Projektbeschreibung Jahrgangsstufenprojekt zur Suchtprävention in der Sekundarstufe I, basierend auf dem Projekt „SUCHT- die Peers“: „Peerhelper“ bzw. „Peer-Educators“ sind Menschen, die Gleichaltrigen und/oder Gleichgesinnten (engl.: „peers“) gegenüber einen gewissen Wissens- oder Kompetenzvorsprung haben und ihn an diese weitergeben bzw. diese unterstützen. Laienmultiplikatoren aus einer bestimmten Zielgruppe also, die in derselben Zielgruppe tätig sind. In die Gestaltung des Projektes involviert sind: - die Jahrgangsstufe 9 und Lehrer unserer Schule - das Team der vista Jugend- und Drogenberatung Marzahn, Allee der Kosmonauten 47, 12681 Berlin - das Team von Karuna-Prevents, Mauritiuskirchstraße 3, 10365 Berlin mit dem Mitmach-Parcours „Volle Pulle leben – auch ohne Alkohol“ Projektinhalte/Gruppenarbeitsthemen 1 – Suchtursachen 2 – Entstehung einer Abhängigkeit 3 – Stoffgebundene Süchte 4 – Stoffungebundene Süchte 5 – Soziale Folgen süchtigen Verhaltens 6 – Wege aus der Sucht Kompetenzentwicklung im Rahmen der Projektarbeit - selbstständige Recherche - selbstständige Aneignung von Fachkenntnissen - Teamarbeit - Visualisierung - Gruppenpräsentation - kritische Reflexion des etwa dreimonatigen Arbeitsprozesses und des erzielten Ergebnisses (Selbsteinschätzung) Das Projekt dient maßgeblich auch der Vorbereitung auf die Anforderungen der Präsentationsprüfung zum Mittleren Schulabschluss. Elternarbeit Angestrebt ist eine auswertende Elternveranstaltung Ende Mai/Anfang Juni. Eine solche wurde im Jahr 2006 in Zusammenarbeit mit einem Präventionsbeauftragten der Polizei und im Jahr 2007 in Zusammenarbeit mit vista angeboten. Leider war das Interesse der Eltern so gering, dass die Schüler extrem enttäuscht wurden. Das Projekt ist fester Bestandteil des Schulprogramms und wird von den Schülern durchweg positiv bewertet; insbesondere wegen der Themenbrisanz und der - für die Institution Schule - recht ungewöhnlichen Herangehensweise.

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Umsetzung des Schulprogramms 4. Kooperation mit der Peter-Pan-Grundschule Zwischen der

Peter-Pan-Grundschule - 10G10 – Grundschule mit Englischunterricht ab Klasse 1 12679 Berlin, Stolzenhagener Straße 9 und dem

Tagore-Gymnasium - 10Y01 12687 Berlin, Sella-Hasse-Straße 25 wird folgende Kooperationsvereinbarung getroffen: § 1 Zweck der Kooperation Zusammenarbeit beider Schulen, um (1) sprachlich interessierten Schülern ein möglichst umfassendes Bildungsangebot zu unterbreiten, (2) den Schülern einen möglichst nahtlosen Übergang zwischen Grundschule und Gymnasium zu ermöglichen und (3) die Lehrerkollegien beider Schulen mit den spezifischen Problemen des jeweils anderen Schultyps vertraut zu machen. § 2 Vorhaben im Rahmen der Kooperation (1) Jährlich gibt es mindestens eine gemeinsame Fachkonferenz der Englischlehrer, auf der die Schulausgangslagetests der Jahrgangsstufe 7 ausgewertet und gemeinsame Anforderungen des Englischunterrichts festgelegt werden, um Probleme des Übergangs von Klasse 6 zu Klasse 7 zu besprechen. (2) Vertreter des Tagore-Gymnasiums beraten Eltern und Schüler der Peter-PanGrundschule über die Anforderungen, die die Schule an ihre zukünftigen Schüler stellt (allgemein und Anforderungsprofil der Schule). (3) Schüler der Peter-Pan-Grundschule nehmen an Höhepunkten im Schulleben des Tagore-Gymnasiums teil (Fremdsprachenfest, Tag der offenen Tür, Tagore-Woche). (4) Schüler des Tagore-Gymnasiums unterstützen die jährlich stattfindenden Sprachfeste der Peter-Pan-Grundschule für die Klassen 1 und 2. (5) Schüler des Tagore-Gymnasiums führen folgende Nachmittagsaktivitäten nach Belehrung und Einweisung eigenverantwortlich durch.  Hausaufgabenbetreuung auf freiwilligen Basis für Schüler der Klassenstufen 4 – 6 (Die Anmeldung und persönliche Absprache hierfür erfolgt per Onlineanmeldung über die Homepage des Tagore-Gymnasiums.)  Fußballarbeitsgemeinschaften in der Sporthalle der Peter-PanGrundschule (6) Schüler der Peter-Pan-Schule können an Arbeitsgemeinschaften des TagoreGymnasiums teilnehmen.

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Umsetzung des Schulprogramms (7) Teilnahme einzelner interessierter Schüler der Peter-Pan-Grundschule am Sprachunterricht des Tagore-Gymnasiums in den Randstunden. (8) Schnupperunterrichtstag zur Information und Orientierung der Schüler der 6. Klassen der Peter-Pan-Grundschule. (9) Verantwortliche beider Schulen sprechen die genauer Vorhaben und Termine jeweils zu Beginn eines jeden Schuljahres ab. § 3 Öffentlichkeitsarbeit (1) Beide Partner informieren ihre Schulaufsicht und ihren Schulträger über die Kooperationsvereinbarung. (2) Die Partner informieren die Öffentlichkeit über die wesentlichen Punkte ihrer Kooperation. §4 Datenschutz (1) Die Partner verpflichten sich, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten.

§ 5 Laufzeit (1) Die Vereinbarung tritt am 1. August 2011 in Kraft. Sie gilt unbefristet und kann mit einer Frist von einem halben Jahr zum Schuljahresende gekündigt werden.

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Umsetzung des Schulprogramms C BEWERTUNG VON SCHÜLERLEISTUNGEN UND ABSCHLÜSSE 1. Grundsätze für die Leistungsbewertung in der Sek I Pädagogisches Ziel jeglicher Leistungsbeurteilung ist die Leistungsentwicklung und Leistungsförderung. Sie hat somit sowohl eine unterrichtsfachliche als auch eine erzieherische Funktion. Die den Lernprozess begleitende Bewertung soll den Schülern helfen, ihre Leistungen einzuschätzen und ihre Lernprozesse optimal zu gestalten. Die Beurteilung einzelner Schülerleistungen obliegt der unterrichtenden Lehrkraft. Sie basiert auf deren persönlichem Fachurteil und den in den schulischen Konferenzen beschlossenen Grundsätzen. In die Gesamtbeurteilung eines Schülers gehen schriftliche, mündliche und sonstige Leistungen ein. In diese Teilbereiche gehören folgende Leistungen: Schriftliche Leistungen

Mündliche Leistungen

Sonstige Leistungen

- Klassenarbeiten/ - schulinterne Vergleichsarbeiten - schriftliche Lernerfolgskontrollen - schriftliche Teile von Projektarbeiten - Protokolle

- Beiträge zum Unterrichtsgeschehen - Dialoge/Monologe - mündliche Kontrollen - Hörverstehen - mündliche Teile von Projektarbeiten (Präsentationen) - Vorträge

- Hausaufgaben - Hefterführung - schriftliche Kurzkontrollen - praktische Teile von Projekten - Teamarbeit

In allen Fächern (außer in Sport) ist in jedem Teilbereich halbjährlich mindestens eine Note zu erteilen. Eine dieser Noten muss für eine Kurzkontrolle vergeben werden. Die Leistungsformen und die prozentuale Wichtung der Teilbereiche in der Gesamtwertung werden von den Fachkonferenzen beschlossen. Über die Bewertung mündlicher Leistungen wird jeder Schüler umgehend informiert. Entsprechend dem Schulgesetz ist die Bewertung zu begründen. Im November und im April erhält jeder Schüler eine schriftliche Information über seinen Leistungsstand in allen Fächern. Bewertung schriftlicher Leistungen In Deutsch, Mathematik, den Fremdsprachen und im Wahlpflichtfach werden Klassenarbeiten geschrieben. Klassenarbeiten überprüfen den Lern-, Leistungs- und Kompetenzentwicklungsstand entsprechend den jeweiligen Standards der Rahmenpläne des Schuljahres. Die inhaltlichen Schwerpunkte sind den Schülern spätestens eine Woche vor dem Termin bekannt zu geben. In Fächern, die keine Klassenarbeiten schreiben (außer Sport), wird mindestens eine Lernerfolgskontrolle im Halbjahr geschrieben.

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Umsetzung des Schulprogramms Alle Klassenarbeiten und Lernerfolgskontrollen werden innerhalb von 3 Wochen entsprechend einem Erwartungshorizont, der den Schülern bei der Auswertung der Arbeit bekannt gegeben wird, korrigiert. Sie sind mit einem Zensurenspiegel und mit förderlichen Hinweisen für die weitere Leistungsentwicklung zu versehen. Die Arbeiten sind den Schülern und deren Eltern zur Einsichtnahme zu überlassen. Die Kenntnisnahme der Ergebnisse ist von den Eltern durch Unterschrift zu bestätigen. Für die Anzahl und Art der Klassenarbeiten gelten folgende Regelungen: Fach Deutsch Mathematik Englisch 2. Fremdsprache Wahlpflichtfach 3. Fremdsprache Wahlpflichtfächer (außer 3. FS)

7-8 9 - 10 7 - 10 7 - 10 7 - 10 9 - 10 9 - 10

Anzahl 4* 4* 4* 4* 4 4 2

Arbeitszeit 45-120 90-120 45-150 45-150 45-150 45-90 45-90

* Die Vergleichsarbeit VERA 8 kann auf die Gesamtzahl der Klassenarbeiten angerechnet werden. In der Jahrgangsstufe 10 kann die Anzahl der Klassenarbeiten um eine Arbeit reduziert werden. Pro Schuljahr kann je Fach höchstens eine Projektarbeit auf die Mindestzahl der Klassenarbeiten angerechnet werden. Ersetzt eine Projektarbeit eine Klassenarbeit, werden die erzielten Leistungen den schriftlichen Leistungen zugeordnet. In allen Fächern können 20-bis 40-minütige schriftliche Lernerfolgskontrollen, die sich auf die Anwendung angekündigter Unterrichtsinhalte beziehen, geschrieben werden. Die Bewertung von Klassenarbeiten und schriftlichen Lernerfolgskontrollen erfolgt entsprechend dem folgenden Bewertungsmaßstab: Note 1 2 3 4 5 6

Prozentsatz der erreichten Bewertungseinheiten wird erteilt bei mindestens wird erteilt bei mindestens wird erteilt bei mindestens wird erteilt bei mindestens wird erteilt bei mindestens wird erteilt bei unter

95% 80% 65% 50% 20% 20%

Außerhalb der Beurteilung auf Zeugnissen dürfen Noten mit Tendenzen versehen werden. Dabei gelten folgende Festlegungen: 100% 98% 95% 90% 85% 80% 75% 70% 65% 60% 55% 50% 40% 30% 20% 1+ 1 12+ 2 23+ 3 34+ 4 45+ 5 5-

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Umsetzung des Schulprogramms Bei Klassenarbeiten und Lernerfolgskontrollen sind Verstöße gegen die Regeln der Rechtschreibung entsprechend dem als Anlage beigefügten Korrekturschlüssel zu kennzeichnen und bei der Wertung zu berücksichtigen. 5% der fachlichen Leistungen werden abgesetzt, wenn: ► in der Klassenstufe 7 mehr als 7, ► in der Klassenstufe 8 mehr als 6, ► in der Klassenstufe 9 mehr als 5 und ► in der Klassenstufe 10 mehr als 4 Rechtschreib-, Grammatik-, Zeichensetzung- oder Satzbaufehler auf 100 Wörter vorliegen. Abweichende Regelungen gelten für Diktate und Aufsätze. Bei groben Mängeln in der äußeren Form wird die Leistung ebenfalls um 5% herabgesetzt. Vor der Ausgabe der korrigierten schriftlichen Arbeiten sind dem Fach-, Fachkonferenzbzw. Fachbereichsleiter die Aufgabenstellung, der Erwartungshorizont und der Zensurenspiegel vorzulegen. Außerdem sind bei Klassenarbeiten eine sehr gute, eine befriedigende und eine nicht ausreichende Arbeit einzureichen. Soll eine Klassenarbeit gewertet werden, bei der die Leistungen von mehr als einem Drittel der Schüler nicht ausreichend sind, so ist dies schriftlich beim Schulleiter, der über die Wertung entscheidet, zu beantragen. Organisatorische Grundsätze für schriftliche Kontrollen 1. Um eine Häufung von Klassenarbeiten und schriftlichen Lernerfolgskontrollen zu vermeiden, sind alle Klassenarbeiten spätestens eine Woche vor dem Termin und Lernerfolgskontrollen spätestens in der vorhergehenden Fachunterrichtsstunde rot im Klassenbuch einzutragen. Innerhalb einer Woche sind folgende Regelungen zu beachten: ► Es werden maximal 3 Klassenarbeiten geschrieben. ► Die Gesamtzahl der Klassenarbeiten und der schriftlichen Lernerfolgskontrollen darf 5 nicht überschreiten. Für einen Unterrichtstag gilt folgende Regelung: ► Es werden maximal 1 Klassenarbeit und 1 Lernerfolgskontrolle oder 2 Lernerfolgskontrollen geschrieben. 2. Klassenarbeiten im Wahlpflichtunterricht werden von den pädagogischen Koordinatoren zentral geplant und von den Klassenleitern rot in die Klassenbücher eingetragen.

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Umsetzung des Schulprogramms Verfahren bei Nichterbringen schriftlicher Leistungen und Täuschungsversuchen Klassenarbeiten und schriftliche Lernerfolgskontrollen, die aus Gründen, die der Schüler nicht zu verantworten hat, nicht mitgeschrieben wurden, werden in der Regel nachgeschrieben. Es kann in Absprache mit dem Fachleiter eine Ersatzleistung zum Ausgleich herangezogen werden. Nachschreibetermine sind außerhalb der Unterrichtszeit des Schülers zu planen. Es ist auch möglich, Klassenarbeiten sonnabends nachschreiben zu lassen. Bei Leistungsverweigerung, groben Täuschungsversuchen, unentschuldigtem Fehlen und Unleserlichkeit der Arbeit wird diese mit „ungenügend" bewertet. In diesen Fällen sind die Erziehungsberechtigten durch den Fachlehrer zu informieren. Beginn und Ende der Arbeitszeit sind an die Tafel zu schreiben. Das Zählen von Wörtern zählt nicht zur Arbeitszeit. Das Ende der Arbeitszeit ist den Schülern rechtzeitig anzukündigen. Nach Aufforderung durch den Lehrer ist die inhaltliche Arbeit unverzüglich zu beenden. Zuwiderhandlungen können als Täuschungsversuch gewertet werden und zum Abzug eines Notenpunktes führen.

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Umsetzung des Schulprogramms 2. Grundsätze für die Leistungsbewertung in der Sek II Die fachliche Bewertung orientiert sich an der AV-Prüfungen und der Verordnung für die gymnasiale Oberstufe. Grundsätzlich sind alle Leistungen mit Notenpunkten zu bewerten. Bis zum Ende des 4. Kurshalbjahres gilt dabei, dass 15 Notenpunkte bei Erfüllung von mindestens 95 Prozent der erreichbaren Gesamtleistung und 5 Notenpunkte bei Erfüllung von 45 bis 50 Prozent der erreichbaren Gesamtleistung erteilt werden. Für die Bewertung von Prüfungsleistungen gelten die Festlegungen der AV Prüfungen. Die Schüler sind von jedem Kursleiter über die Bewertungsrichtlinien zu informieren. Werden Leistungen von Schülern aus selbst zu vertretenden Gründen nicht erbracht, sind sie mit null Notenpunkten zu bewerten. Selbst zu vertretende Gründe sind insbesondere Leistungsverweigerung, Täuschungsversuch oder Unleserlichkeit der Arbeit. Als Leistungsverweigerung gilt auch das unentschuldigte Fehlen. Das trifft ebenfalls für den allgemeinen Teil zu, wenn vorher zur Leistungserbringung aufgefordert wurde oder durch den Umfang des unentschuldigten Fehlens keine kontinuierliche Bewertung möglich ist. Im allgemeinen Teil sind mindestens drei Noten im Semester zu erteilen. Dabei ist zu beachten, dass neben der allgemeinen Unterrichtsarbeit auch sonstige Leistungen (vgl. C 1) bei der Bewertung zu berücksichtigen sind. Über die Bewertung mündlicher Leistungen ist jeder Schüler umgehend zu informieren. Entsprechend dem Schulgesetz ist die Bewertung zu begründen. Klausurplanung Die Termine für alle Klausuren werden von den pädagogischen Koordinatoren festgelegt. Dabei gelten folgende Grundsätze: ► ► ►



Leistungskursklausuren werden nicht an zwei aufeinander folgenden Tagen geplant. Wöchentlich werden höchstens drei planmäßige Klausuren geschrieben. Der zeitliche Umfang von Grundkursklausuren beträgt 90 Minuten. Die Arbeitszeit für Leistungskursklausuren liegt zwischen 135 und 180 Minuten. Hiervon abweichend muss in den Leistungsfächern die Klausur im vierten Kurshalbjahr (Q4) die für die schriftliche Abiturprüfung festgesetzten Zeit- und Leistungsstandards erfüllen. Dementsprechend sind in den Zentralabiturfächern Wahlaufgaben zu erstellen. In jahrgangsübergreifenden Kursen kann für die Schüler des 2. Kurshalbjahres eine zeitlich und inhaltlich weniger umfangreiche Klausur erstellt werden. Die genaue Arbeitszeit ist in eine im Lehrerzimmer aushängende Liste einzutragen. Vor den Leistungskursklausuren, deren zeitlicher Umfang den Anforderungen im Abitur entspricht, findet kein weiterer Unterricht statt. An allen anderen Klausurtagen wird der Unterricht vor und nach den Klausuren planmäßig erteilt, es werden jedoch keine weiteren schriftlichen Kontrollen geschrieben.

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Umsetzung des Schulprogramms ►



Am Tag der Klausur informiert der Fachlehrer den Tutor mittels Fehlzettel über nichtanwesende Schüler und erhält sofort Rückmeldung. Fehlt der Schüler entschuldigt, wird sein Name umgehend vom unterrichtenden Fachlehrer in die zum Zwecke des Nachschreibens aushängende Übersicht eingetragen. Fehlt der Schüler unentschuldigt, behält der Tutor das Original der Fehlmeldung. Eine Kopie des Zettels mit dem Vermerk über das unentschuldigte Fehlen geht zurück an den Fachlehrer und eine weitere Kopie wird zur Information in das Fach der pädagogischen Koordinatoren gelegt. Nachschreibtermine werden von den pädagogischen Koordinatoren geplant. Sie dürfen den planmäßigen Unterricht eines Schülers nicht beeinflussen und können deshalb auch sonnabends geplant werden.

Korrektur und Bewertung von schriftlichen Arbeiten Bei der Bewertung ist von dem zur Aufgabe formulierten Erwartungshorizont auszugehen. Werden Lösungswege oder Leistungen erbracht, die im Erwartungshorizont nicht berücksichtigt sind, aber der Aufgabe entsprechen, sind sie bei der Bewertung angemessen – bei entsprechender Leistung – positiv zu bewerten. Neben der fachwissenschaftlichen Leistung ist die sprachliche Qualität in die Wertung einzubeziehen. Die Bewertung der sprachlichen Qualität erfolgt entsprechend der Verwaltungsvorschrift für Schulen Nr. 3/2009 vom 03.03.2009 kriterienorientiert. Zur sprachlichen Qualität gehören insbesondere die Sprachverwendung (Gebrauch von Fachbegriffen, Einhaltung der sprachlichen Normen in Bezug auf Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung), die Kenntlichmachung der Struktur durch Absätze, flüssige Übergänge, Satzanschlüsse, Bezüge, Klarheit der Darstellung und die äußere Form (Schriftbild, Layout, grafische Elemente). Alle Verstöße gegen diese Kriterien sind in der Randkorrektur zu kennzeichnen. Dabei können Kurzzeichen verwendet werden. Fachwissenschaftliche und sprachliche Qualität werden in folgendem Verhältnis gewertet: Unterrichtsfächer Deutsch Bildende Kunst*, Darstellendes Spiel* Musik*, Geografie, Geschichte, Politikwissenschaften, Psychologie, Sporttheorie Biologie, Chemie, Physik, Informatik, Mathematik, Latein *

Fachwissenschaftliche Sprachliche Qualität Qualität 70% 30% 85%

15%

90%

10%

Bei kombinierten Aufgabenstellungen beziehen sich die 15% für die kriterienorientierte Bewertung der sprachlichen Qualität allein auf den schriftlichen Teil der Aufgabe.

Vor Arbeitsbeginn wird die Arbeitszeit an die Tafel geschrieben. Wird die Arbeit nach der Aufforderung durch den Lehrer nicht sofort beendet, so kann ein Notenpunkt abgezogen werden.

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Umsetzung des Schulprogramms Alle schriftlichen Arbeiten sind umgehend zu korrigieren. Dabei sind folgende Fristen für die Korrektur als obere Grenze anzusehen: ► Lernerfolgskontrollen, Tests und Hausaufgaben: 2 Wochen ► Klausuren: 5 Wochen Die Ergebnisse der Klausuren sind auf einem dafür vorgesehenen Auswertungsbogen festzuhalten, der mit einer sehr guten, einer mittleren und einer schwachen Arbeit, einem Aufgabenblatt und dem Erwartungshorizont beim Fachleiter, Fachbereichsleiter oder einem beauftragten Lehrer einzureichen ist. In jedem Fall ist die Klausur erst auszugeben, wenn die drei Arbeiten an den Fachlehrer zurückgegeben wurden. Alle Arbeiten werden an die Schüler ausgegeben. Bei der Auswertung der Klausur sind der Erwartungshorizont und der Zensurenspiegel bekannt zu geben. Bei nichtvolljährigen Schülern werden die Arbeiten von den Eltern unterschrieben. Bewertung bei längerfristigem Fehlen Es gilt der Grundsatz, dass eine Note nur erteilt werden kann, wenn eine kontinuierliche Leistungsbeurteilung möglich ist. Bei Fehlzeiten von mehr als 50% der gegebenen Unterrichtsstunden ist eine Beurteilung im allgemeinen Teil in der Regel nicht möglich. Sollte der Fachlehrer eine Beurteilung im Einzelfall befürworten, muss er schriftlich darstellen, wie der versäumte Unterrichtsstoff nachgearbeitet und überprüft wurde. Der Nachweis ist nicht nur durch Klausurleistungen begründbar, denn eine doppelte Wertung der Klausur für den schriftlichen und allgemeinen Teil ist nicht zulässig. Wenn eine Bewertung im allgemeinen Teil nicht möglich ist, wird der allgemeine Teil mit null Punkten bewertet.

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Umsetzung des Schulprogramms Anhang 1: Wichtung der Leistungsbereiche Bei der Festlegung der Zeugnisnoten sind die Leistungsbereiche entsprechend der folgenden Übersicht zu wichten:

1. Regelungen für die Sek I Unterrichtsfächer

Wichtung der Leistungsbereiche schriftlich Mündlich sonstige Deutsch 3 2 1 1. 2. und 3. Fremdsprache 4 (KA) / 2 (LEK) 3 3 Mathematik 3 2 1 Gesellschaftswissenschaften 1 1 1 Naturwissenschaften 1 1 1 Musik 1 1 2 Kunst 1 1 2 WPU 2 1 2 Im Fach Sport wird die Note aus den Teilbereichen sportliche Leistung sowie individueller Lernzuwachs und soziale Kompetenz, die im Verhältnis 2:1 in die Wertung einfließen, ermittelt: 1. Sportliche Leistung (Wichtung 2): - motorisch- sportlichen Leistungen (Weiten, Zeiten, Höhen, Bewegungsqualität…) - Sachkompetenz (Regelkenntnisse, Trainingsmethoden, Beschreibung von Bewegungen, Organisationsformen…) 2. Individueller Lernzuwachs und soziale Kompetenz (Wichtung 1): - individueller Lern- und Leistungszuwachs im motorischen und kognitiven Bereich unter besonderer Berücksichtigung individueller Voraussetzungen sowie der Anstrengungsbereitschaft und Kontinuität der Teilnahme am Unterricht - soziale Kompetenz (Fairness, Kooperations- und Teamfähigkeit, Sicherheitsbewusstsein,…) - Selbstkompetenz (Körpererfahrung sammeln, Wagnis, Risiken kalkulieren…) - bewusste organisatorische Mitgestaltung des Sportunterrichtes Kann eine angekündigte Leistungsüberprüfungen wegen fehlender Sportkleidung nicht erbracht werden, so zählt dies als Leistungsverweigerung.

2. Regelungen in der Sek II Unterrichtsfächer

Grundkursfächer Leistungskursfächer

Wichtung der Leistungsbereiche Klausurleistung allgemeiner Teil (Mitarbeit und sonstige Leistungen) 1 2 1 1

Im allgemeinen Teil der Bewertung ist die Mitarbeit mindestens mit 1/3 höchstens jedoch mit 2/3 zu wichten. Die Entscheidung trifft der unterrichtende Fachlehrer.

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Umsetzung des Schulprogramms Anhang 2: Korrekturschlüssel und Tendenznotensystem Bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten ist die sprachliche Richtigkeit der Darstellung entsprechend den Beschlüssen der Schulkonferenz zu berücksichtigen. Dabei sind Regelverstöße durch folgende Korrekturzeichen zu kennzeichnen: R Z G Sb St WW W V (/)

Rechtschreibung Zeichensetzung Grammatik Satzbau Stil Wortwahl Wiederholung Textlücke/ fehlendes Wort zu streichendes Wort

Die Wertung der fachlichen Richtigkeit erfolgt entsprechend § 15 der VO-GO. Die Beurteilung mit Tendenznoten ergibt sich nach folgendem Schlüssel: Note 1 (plus) 1 1 (minus) 2 (plus) 2 2 (minus) 3 (plus) 3 3 (minus) 4 (plus) 4 4 (minus) 5 (plus) 5 5 (minus) 6

Punkte (15 Punkte) (14Punkte) (13 Punkte) (12 Punkte) (11 Punkte) (10 Punkte) ( 9 Punkte) ( 8 Punkte) ( 7 Punkte) ( 6 Punkte) ( 5 Punkte) ( 4 Punkte) ( 3 Punkte) ( 2 Punkte) ( 1 Punkte) ( 0 Punkte)

Prozentsatz der erreichten Bewertungseinheiten wird erteilt bei mindestens 95% wird erteilt bei mindestens 90% wird erteilt bei mindestens 85% wird erteilt bei mindestens 80% wird erteilt bei mindestens 75% wird erteilt bei mindestens 70% wird erteilt bei mindestens 65% wird erteilt bei mindestens 60% wird erteilt bei mindestens 55% wird erteilt bei mindestens 50% wird erteilt bei mindestens 45% wird erteilt bei mindestens 36% wird erteilt bei mindestens 27% wird erteilt bei mindestens 18% wird erteilt bei mindestens 9% wird erteilt bei unter 9%

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Umsetzung des Schulprogramms Bewertung nach Tendenznoten – Sek I NP % Note 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 NP

15 100 1+ 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 15

14 98 1 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 24,5 25,5 26,5 27,5 28,5 29,5 30,5 31,5 32,5 33,5 34,5 35,5 36,5 37,5 38,5 39,5 40,5 41,5 42,5 43,5 44,5 45,5 46,5 47,5 48,5 49 50 51 52 53 14

13 95 19,5 10,5 11,5 12,5 13,5 14,5 15,5 16,5 17,5 18,5 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 28,5 29,5 30,5 31,5 32,5 33,5 34,5 35,5 36,5 37,5 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 47,5 48,5 49,5 50,5 51,5 13

12 90 2+ 9 10 11 12 13 13,5 14,5 15,5 16,5 17,5 18 19 20 21 22 22,5 23,5 24,5 25,5 26,5 27 28 29 30 31 31,5 32,5 33,5 34,5 35,5 36 37 38 39 40 40,5 41,5 42,5 43,5 44,5 45 46 47 48 49 12

11 85 2 8,5 9.5 10,5 11,5 12 13 14 14,4 15,5 16,5 17 18 19 20 20,5 21,5 22,5 23 24 25 25,5 26,5 27,5 28,5 29 30 31 31,5 32,5 33,5 34 35 36 37 37,5 38,5 39,5 40 41 42 42,5 43,5 44,5 45,5 46 11

10 80 28 9 10 10,5 11,5 12 13 14 14,5 15,5 16 17 18 18,5 19,5 20 21 22 22,5 23,5 24 25 26 26,5 27,5 28 29 30 30,5 31,5 32 33 34 34,5 35,5 36 37 38 38,5 39,5 40 41 42 42,5 43,5 10

9 75 3+ 7,5 8,5 9 10 10,5 11,5 12 13 13,5 14,5 15 16 16,5 17,6 18 19 19,5 20,5 21 22 22,5 23,5 24 25 25,5 26,5 27 28 28,5 29,5 30 31 31,5 32,5 33 34 34,5 35,5 36 37 37,5 38,5 39 40 40,5 9

8 70 3 7 8 8,5 9,5 10 10,5 11,5 12 13 13,5 14 15 15,5 16,5 17 17,5 18,5 19 20 20,5 21 22 22,5 23,5 24 24,5 25,5 26 27 27,5 28 29 29,5 30,5 31 31,5 32,5 33 34 34,5 35 36 36,5 37,5 38 8

7 65 36,5 7,5 8 8,5 9,5 10 10,5 11,5 12 12,5 13 14 14,5 15 16 16,5 17 18 18,5 19 19,5 20,5 21 21,5 22,5 23 23,5 24,5 25 25,5 26 27 27,5 28 29 29,5 30 31 31,5 32 32,5 33,5 34 34,5 35,5 7

6 60 4+ 6 7 7,5 8 8,5 9 10 10,5 11 11,5 12 13 13,5 14 14,5 15 16 16,6 17 17,5 18 19 19,5 20 20,5 21 22 22,5 23 23,5 24 25 25,5 26 26,5 27 28 28,5 29 29,5 30 31 31,5 32 32,5 6

5 55 4 5,5 6,5 7 7,5 8 8,5 9 9,5 10 10,5 11 12 12,5 13 13,5 14 14,5 15 15,5 16 16,5 17,5 18 18,5 19 19,5 20 20,5 21 21,5 22 23 23,5 24 24,5 25 25,5 26 26,5 27 27,5 28,5 29 29,5 30 5

4 50 45 5,5 6 6,5 7 7,5 8 8,5 9 9,5 10 10,5 11 11,5 12 12,5 13 13,5 14 14,5 15 15,5 16 16,5 17 17,5 18 18,5 19 19,5 20 20,5 21 21,5 22 22,5 23 23,5 24 24,5 25 25,5 26 26,5 27 4

1. GYMNASIUM MARZAHN-HELLERSDORF

3 40 5+ 4 4,5 5 5,5 6 6 6,5 7 7,5 8 8 8,5 9 9,5 10 10 10,5 11 11,5 12 12 12,5 13 13,5 14 14 14,5 15 15,5 16 16 16,5 17 17,5 18 18 18,5 19 19,5 20 20 20,5 21 21,5 22 3

2 30 5 3 3,5 4 4 4,5 4,5 5 5,5 5,5 6 6 6,5 7 7 7,5 7,5 8 8,5 8,5 9 9 9,5 10 10 10,5 10,5 11 11,5 11,5 12 12 12,5 13 13 13,5 13,5 14 14,5 14,5 15 15 15,5 16 16 16,5 2

-68-

1 20 52 2,5 2,5 3 3 3 3,5 3,5 4 4 4 4,5 4,5 5 5 5 5,5 5,5 6 6 6 6,5 6,5 7 7 7 7,5 7,5 8 8 8 8,5 8,5 9 9 9 9,5 9,5 10 10 10 10,5 10,5 11 11 1

Umsetzung des Schulprogramms % Note 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100

100 1+ 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100

98 1 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 73,5 74,5 75,5 76,5 77,5 78,5 79,5 80,5 81,5 82,5 83,5 84,5 85,5 86,5 87,5 88,5 89,5 90,5 91,5 92,5 93,5 94,5 95,5 96,5 97,5 98

95 152,5 53,5 54,5 55,5 56,5 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 66,5 67,5 68,5 69,5 70,5 71,5 72,5 73,5 74,5 75,5 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 85,5 86,5 87,5 88,5 89,5 90,5 91,5 92,5 93,5 94,5 95

90 2+ 49,5 50,5 51,5 52,5 53,5 54 55 56 57 58 58,5 59,5 60,5 61,5 62,5 63 64 65 66 67 67,5 68,5 69,5 70,5 71,5 72 73 74 75 76 76,5 77,5 78,5 79,5 80,5 81 82 83 84 85 85,5 86,5 87,5 88,5 89,5 90

85 2 47 48 48,5 49,5 50,5 51 52 53 54 54,5 55,5 56,5 57 58 59 59,5 60,5 61,5 62,5 63 64 65 65,5 66,5 67,5 68 69 70 71 71,5 72,5 73,5 74 75 76 76,5 77,5 78,5 79,5 80 81 82 82,5 83,5 84,5 85

80 244 45 46 46,5 47,5 48 49 50 50,5 51,5 52 53 54 54,5 55,5 56 57 58 58,5 59,5 60 61 62 62,5 63,5 64 65 66 66,5 67,5 68 69 70 70,5 71,5 72 73 74 74,5 75,5 76 77 78 78,5 79,5 80

75 3+ 41,5 42 43 43,5 44,5 45 46 46,5 47,5 48 49 49,5 50,5 51 52 52,5 53,5 54 55 55,5 56,5 57 58 58,5 59,5 60 61 61,5 62,5 63 64 64,5 65,5 66 67 67,5 68,5 69 70 70,5 71,5 72 73 73,5 74,5 75

70 3 38,5 39,5 40 41 41,5 42 43 43,5 44,5 45 45,5 46,5 47 48 48,5 49 50 50,5 51,5 52 52,5 53,5 54 55 55,5 56 57 47,5 58,5 59 59,5 60,5 61 62 62,5 63 64 64,5 65,5 66 66,5 67,5 68 69 69,5 70

65 336 36,5 37,5 38 38,5 39 40 40,5 41 42 42,5 43 44 44,5 45 45,5 46,5 47 47,5 48,5 49 49,5 50,5 51 51,5 52 53 53,5 54 55 55,5 56 57 57,5 58 58,5 59,5 60 60,5 61,5 62 62,5 63,5 64 64,5 65

60 4+ 33 34 34,5 35 35,5 36 37 37,5 38 38,5 39 40 40,5 41 41,5 42 43 43,5 44 44,5 45 46 46,5 47 47,5 48 49 49,5 50 50,5 51 52 52,5 53 53,5 54 55 55,5 56 56,5 57 58 58,5 59 59,5 60

55 4 30,5 31 31,5 32 32,5 33 34 34,5 35 35,5 36 36,5 37 37,5 38 38,5 39,5 40 40,5 41 41,5 42 42,5 43 43,5 44 45 45,5 46 46,5 47 47,5 48 48,5 49 49,5 50,5 51 51,5 52 52,5 53 53,5 54 54,5 55

50 427,5 28 28,5 29 29,5 30 30,5 31 31,5 32 32,5 33 33,5 34 34,5 35 35,5 36 36,5 37 37,5 38 38,5 39 39,5 40 40,5 41 41,5 42 42,5 43 43,5 44 44,5 45 45,5 46 46,5 47 47,5 48 48,5 49 49,5 50

1. GYMNASIUM MARZAHN-HELLERSDORF

40 5+ 22 22,5 23 23,5 24 24 24,5 25 25,5 26 26 26,5 27 27,5 28 28 28,5 29 29,5 30 30 30,5 31 31,5 32 32 32,5 33 33,5 34 34 34,5 35 35,5 36 36 36,5 37 37,5 38 38 38,5 39 39,5 40 40

30 5 16,5 17 17,5 17,5 18 18 18,5 19 19 19,5 19,5 20 20,5 20,5 21 21 21,5 22 22 22,5 22,5 23 23,5 23,5 24 24 24,5 25 25 25,5 25,5 26 26,5 26,5 27 27 27,5 28 28 28,5 28,5 29 29,5 29,5 30 30

-69-

20 511,5 11,5 12 12 12 12,5 12,5 13 13 13 13,5 13,5 14 14 14 14,5 14,5 15 15 15 15,5 15,5 16 16 16 16,5 16,5 17 17 17 17,5 17,5 18 18 18 18,5 18,5 19 19 19 19,5 19,5 20 20 20

Umsetzung des Schulprogramms Bewertung nach Tendenznoten – Sek II NP % Note 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 NP

15 95 1+ 9,5 10,5 11,5 12,5 13,5 14,5 15,5 16,5 17,5 18,5 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 28,5 29,5 30,5 31,5 32,5 33,5 34,5 35,5 36,5 37,5 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 47,5 48,5 49,5 50,5 51,5 15

14 90 1 9 10 11 12 13 13,5 14,5 15,5 16,5 17,5 18 19 20 21 22 22,5 23,5 24,5 25,5 26,5 27 28 29 30 31 31,5 32,5 33,5 34,5 35,5 36 37 38 39 40 40,5 41,5 42,5 43,5 44,5 45 46 47 48 49 14

13 85 18,5 9,5 10,5 11,5 12 13 14 14,5 15,5 16,5 17 18 19 20 20,5 21,5 22,5 23 24 25 25,5 26,5 27,5 28,5 29 30 31 31,5 32,5 33,5 34 35 36 37 37,5 38,5 39,5 40 41 42 42,5 43,5 44,5 45,5 46 13

12 80 2+ 8 8,5 10 10,5 11,5 12 13 14 14,5 15,5 16 17 18 18,5 19,5 20 21 22 22,5 23,5 24 25 26 26,5 27,5 28 29 30 30,5 31,5 32 33 34 34,5 35,5 36 37 38 38,5 39,5 40 41 42 42,5 43,5 12

11 75 2 7,5 8 9 10 10,5 11,5 12 13 13,5 14,5 15 16 16,5 17,5 18 19 19,5 20,5 21 22 22,5 23,5 24 25 25,5 26,5 27 28 28,5 29,5 30 31 31,5 32,5 33 34 34,5 35,5 36 37 37,5 38,5 39 40 40,5 11

10 70 27 7,5 8,5 9,5 10 10,5 11,5 12 13 13,5 14 15 15,5 16,5 17 17,5 18,5 19 20 20,5 21 22 22,5 23,5 24 24,5 25,5 26 27 27,5 28 29 29,5 30,5 31 31,5 32,5 33 34 34,5 35 36 36,5 37,5 38 10

9 65 3+ 6,5 7 8 8,5 9,5 10 10,5 11,5 12 12,5 13 14 14,5 15 16 16,5 17 18 18,5 19 19,5 20,5 21 21,5 22,5 23 23,5 24,5 25 25,5 26 27 27,5 28 29 29,5 30 31 31,5 32 32,5 33,5 34 34,5 35,5 9

8 60 3 6 6,5 7,5 8 8,5 9 10 10,5 11 11,5 12 13 13,5 14 14,5 15 16 16,5 17 17,5 18 19 19,5 20 20,5 21 22 22,5 23 23,5 24 25 25,5 26 26,5 27 28 28,5 29 29,5 30 31 31,5 32 32,5 8

7 55 35,5 6 7 7,5 8 8,5 9 9,5 10 10,5 11 12 12,5 13 13,5 14 14,5 15 15,5 16 16,5 17,5 18 18,5 19 19,5 20 20,5 21 21,5 22 23 23,5 24 24,5 25 25,5 26 26,5 27 27,5 28,5 29 29,5 30 7

6 50 4+ 5 5,5 6 6,5 7 7,5 8 8,5 9 9,5 10 10,5 11 11,5 12 12,5 13 13,5 14 14,5 15 15,5 16 16,5 17 17,5 18 18,5 19 19,5 20 20,5 21 21,5 22 22,5 23 23,5 24 24,5 25 25,5 26 26,5 27 6

5 45 4 4,5 5 5,5 6 6,5 7 7,5 8 8,5 9 9 9,5 10 10,5 11 11,5 12 12,5 12 13,5 13,5 14 14,5 15 15,5 16 16,5 17 17,5 18 18 18,5 19 19,5 20 20,5 21 21,5 22 22,5 22,5 23 23,5 24 24,5 5

4 36 44 4 4,5 5 5,5 5,5 6 6,5 6,5 7 7,5 8 8 8,5 9 9 9,5 10 10,5 10,5 11 11,5 12 12 12,5 13 13 13,5 14 14,5 14,5 15 15,5 15,5 16 16,5 17 17 17,5 18 18 18,5 19 19,5 19,5 4

1. GYMNASIUM MARZAHN-HELLERSDORF

3 27 5+ 3 3 3,5 3,5 4 4,5 4,5 5 5 5,5 5,5 6 6 6,5 6,5 7 7,5 7,5 8 8 8,5 8,5 9 9 9,5 9,5 10 10 10,5 11 11 11,5 11,5 12 12 12,5 12,5 13 13 13,5 13,5 14 14,5 14,5 15 3

2 18 5 2 2 2,5 2,5 3 3 3 3,5 3,5 3,5 4 4 4 4,5 4,5 4,5 5 5 5,5 5,5 5,5 6 6 6 6,5 6,5 6,5 7 7 7,5 7,5 7,5 8 8 8 8,5 8,5 8,5 9 9 9 9,5 9,5 10 10 2

1 9 51 1 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 2 2 2 2 2 2 2 2,5 2,5 2,5 2,5 3 3 3 3 3 3 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5 4 4 4 4 4 4 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 5 5 5 5 1

-70-

Umsetzung des Schulprogramms % Note 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100

95 1+ 52,5 53,5 54,5 55,5 56,5 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 66,5 67,5 68,5 69,5 70,5 71,5 72,5 73,5 74,5 75,5 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 85,5 86,5 87,5 88,5 89,5 90,5 91,5 92,5 93,5 94,5 95

90 1 49,5 50,5 51,5 52,5 53,5 54 55 56 57 58 58,5 59,5 60,5 61,5 62,5 63 64 65 66 67 67,5 68,5 69,5 70,5 71,5 72 73 74 75 76 76,5 77,5 78,5 79,5 80,5 81 82 83 84 85 85,5 86,5 87,5 88,5 89,5 90

85 147 48 48,5 49,5 50,5 51 52 53 54 54,5 55,5 56,5 57 58 59 59,5 60,5 61,5 62,5 63 64 65 65,5 66,5 67,5 68 69 70 71 71,5 72,5 73,5 74 75 76 76,5 77,5 78,5 79,5 80 81 82 82,5 83,5 84,5 85

80 2+ 44 45 46 46,5 47,5 48 49 50 50,5 51,5 52 53 54 54,5 55,5 56 57 58 58,5 59,5 60 61 62 62,5 63,5 64 65 66 66,5 67,5 68 69 70 70,5 71,5 72 73 74 74,5 75,5 76 77 78 78,5 79,5 80

75 2 41,5 42 43 43,5 44,5 45 46 46,5 47,5 48 49 49,5 50,5 51 52 52,5 53,5 54 55 55,5 56,5 57 58 58,5 59,5 60 61 61,5 62,5 63 64 64,5 65,5 66 67 67,5 68,5 69 70 70,5 71,5 72 73 73,5 74,5 75

70 238,5 39,5 40 41 41,5 42 43 43,5 44,5 45 45,5 46,5 47 48 48,5 49 50 50,5 51,5 52 52,5 53,5 54 55 55,5 56 57 57,5 58,5 59 59,5 60,5 61 62 62,5 63 64 64,5 65,5 66 66,5 67,5 68 69 69,5 70

65 3+ 36 36,5 37,5 38 38,5 39 40 40,5 41 42 42,5 43 44 44,5 45 45,5 46,5 47 47,5 48,5 49 49,5 50,5 51 51,5 52 53 53,5 54 55 55,5 56 57 57,5 58 58,5 59,5 60 60,5 61,5 62 62,5 63,5 64 64,5 65

60 3 33 34 34,5 35 35,5 36 37 37,5 38 38,5 39 40 40,5 41 41,5 42 43 43,5 44 44,5 45 46 46,5 47 47,5 48 49 49,5 50 50,5 51 52 52,5 53 53,5 54 55 55,5 56 56,5 57 58 58,5 59 59,5 60

55 330,5 31 31,5 32 32,5 33 34 34,5 35 35,5 36 36,5 37 37,5 38 38,5 39,5 40 40,5 41 41,5 42 42,5 43 43,5 44 45 45,5 46 46,5 47 47,5 48 48,5 49 49,5 50,5 51 51,5 52 52,5 53 53,5 54 54,5 55

50 4+ 27,5 28 28,5 29 29,5 30 30,5 31 31,5 32 32,5 33 33,5 34 34,5 35 35,5 36 36,5 37 37,5 38 38,5 39 39,5 40 40,5 41 41,5 42 42,5 43 43,5 44 44,5 45 45,5 46 46,5 47 47,5 48 48,5 49 49,5 50

45 4 25 25,5 26 26,5 27 27 27,5 28 28,5 29 29,5 30 30,5 31 31,5 31,5 32 32,5 33 33,5 34 34,5 35 35,5 36 36 36,5 37 37,5 38 38,5 39 39,5 40 40,5 40,5 41 41,5 42 42,5 43 43,5 44 44,5 45 45

36 420 20,5 21 21 21,5 22 22 22,5 23 23,5 23,5 24 24,5 24,5 25 25,5 26 26 26,5 27 27 27,5 28 28,5 28,5 29 29,5 30 30 30,5 31 31 31,5 32 32,5 32,5 33 33,5 33,5 34 34,5 35 35 35,5 36 36

1. GYMNASIUM MARZAHN-HELLERSDORF

27 5+ 15 15,5 15,5 16 16 16,5 16,5 17 17,5 17,5 18 18 18,5 18,5 19 19 19,5 19,5 20 20 20,5 21 21 21,5 21,5 22 22 22,5 22,5 23 23 23,5 23,5 24 24,5 24,5 25 25 25,5 25,5 26 26 26,5 26,5 27 27

18 5 10 10,5 10,5 10,5 11 11 11 11,5 11,5 11,5 12 12 12,5 12,5 12,5 13 13 13 13,5 13,5 13,5 14 14 14,5 14,5 14,5 15 15 15 15,5 15,5 15,5 16 16 16,5 16,5 16,5 17 17 17 17,5 17,5 17,5 18 18 18

9 55 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 6 6 6 6 6 6,5 6,5 6,5 6,5 6,5 6,5 7 7 7 7 7 7,5 7,5 7,5 7,5 7,5 7,5 8 8 8 8 8 8,5 8,5 8,5 8,5 8,5 8,5 9 9 9 9 9 9

-71-

Umsetzung des Schulprogramms Anhang 3: Bewertung der sprachlichen Qualität Kriterien für die Bewertung der sprachlichen Qualität für die Fächer Bildende Kunst, Darstellendes Spiel, Musik, Biologie, Chemie, Physik, Mathematik, Informatik, Geschichte, Geografie, Politikwissenschaften, Ethik, Psychologie und Latein:

-

Leistungsbereich Sprachverwendung Textgestaltung Ausdruck Wortschatz Strukturierung Fachsprache Korrektheit -

-

Äußere Form Schriftbild Layout grafische Elemente

-

Kriterien - sprachliche Darstellung (Grad der Verständlichkeit, Widerspruchsfreiheit und Klarheit des Sachbezugs) - Trennung von Wiedergabe und Urteil - Übersichtlichkeit der Textanteile und Klarheit der Strukturierung in Sinnabschnitte; Verdeutlichung der Struktur durch sprachliche Mittel; Eindeutigkeit und Übersichtlichkeit der Anordnung von Bezügen und Verweisen - Treffsicherheit bei der Verwendung des allgemeinen Wortschatzes - Verwendung des Fachwortschatzes (Grad der Sicherheit, Verständlichkeit, Durchgängigkeit in der Anwendung) - Angemessenheit in der Kommentierung nicht textlicher Lösungsteile - Einhaltung der Regeln der Orthografie inklusive der Zeichensetzung - normgerechter Gebrauch von Grammatik und Syntax: Satzbau, Kasus, Tempus, Singular/Plural, Modus etc. - Grad der Regelverstöße und der Beeinträchtigung von Verständlichkeit und Lesefluss (Alle Regelverstöße sind zu kennzeichnen) - Leserlichkeit des Schriftbildes - Trennen und übersichtliches Anordnen von Formelsprache und Fließtext - Einheitlichkeit des Layouts - Eindeutigkeit der Kennzeichnung von Streichungen und Verbesserungen - Exaktheit und Lesbarkeit grafischer, bildlicher und tabellarischer Darstellungen

Nicht alle diese Kriterien müssen bei jeder Aufgabenstellung verlangt werden. Je nach Aufgabenart können die Kriterien unterschiedlich gewichtet werden.

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Umsetzung des Schulprogramms Handreichung 1: Zitate und Zitierweisen    

  

Beim Zitieren sind folgende Regeln zu beachten: Zitate sind Textbelege, die eigene Aussagen stützen können und die gedeutet werden müssen. Zitate dürfen im Wortlaut nicht verändert werden! Man wählt kurze und aussagekräftige Stellen aus. Zitate sind immer vollständig, also verständlich zu übernehmen! Das heißt, nicht nur den Anfang eines Zitates hinschreiben und dem Leser zumuten, den Rest an der angegebenen Stelle zu suchen. Zitate werden immer grammatisch richtig in den eigenen Satz eingebaut! Kürzungen, Ergänzungen und dem eigenen Satz angepasste grammatische Veränderungen werden durch eine eckige Klammer verdeutlicht. Geht ein Zitat über zwei Zeilen, dann wird es so angegeben: (Z.3f.) oder (Z.3-4); Geht ein Zitat über mehr als zwei Zeilen, dann heißt es: (Z.3ff.) oder (Z.3-6).

Beim Zitieren ist folgende Zeichensetzung zu beachten: 1. Man kann nach einem eigenen Einleitungssatz wörtlich zitieren. Frage- und Ausrufezeichen aus der wörtlichen Rede werden immer mit zitiert, ein Punkt nicht. Beispiel: Borchert schreibt: „Und einer - einer hatte es befohlen“ (Z.64). 2. Man kann kurze Zitate grammatisch richtig in den eigenen Satz einbauen. Beispiel: Das Schlimme ist, dass es den Männern Spaß gemacht hat, „[r]ichtig Spaß“ (Z.38) gemacht hat. 3. Steht das Zitat am Ende eines Satzes, folgt der Schlusspunkt erst am Ende der Quellenangabe! Beispiel: Das Schlimme ist, dass es den Männern Spaß gemacht hat, „[r]ichtig Spaß“ (Z.43). 4. Für ausgelassene Wörter setzt man drei Punkte in eckige Klammern, für eigene Ergänzungen oder Veränderungen (siehe 3.) nutzt man ebenfalls eckige Klammern. Beispiel: Das Töten hat „manchmal […] Spaß gemacht. […] Richtig Spaß“ (Z. 43). 5. Textverweise werden mit (vgl. Z. 3-9) gekennzeichnet. Das Satzschlusszeichen folgt danach. Beispiel: Borchert verweist darauf, dass es den Männern manchmal Spaß gemacht habe, Menschen zu erschießen (vgl. Z.3ff.).

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Umsetzung des Schulprogramms Handreichung 2: Quellen- und Literaturangaben Angaben aus einem Buch: Name, Vorname: Titel. Verlag, Erscheinungsort und Erscheinungsjahr, Seite. Beispiel: Wolf, Christa: Kassandra. Erzählung. Luchterhandverlag, Darmstadt und Neuwied 1983, S.153. Angaben aus einem Sammelband: Name, Vorname: Titel. In: Name, Vorname (Hrsg): Titel. Verlag, Erscheinungsort und Erscheinungsjahr, Seite. Beispiel: Cramer, Sibylle: Eine unendliche Geschichte des Widerstands. In: Sauer, Klaus (Hrsg.) Christa Wolf Materialienbuch. Luchterhand Verlag, Darmstadt 1983, S.153. Angaben aus einer Zeitschrift: Name, Vorname: Titel. In: Zeitschrift. Jahrgang, Jahr und Nummer der Ausgabe, Seite. Beispiel: Bichsel, Peter: Eigenartige Leute. Leser zum Beispiel. In: Der Deutschunterricht. 40. Jg., 4/1988, S. 3-7. Angaben aus dem Internet: Genaue Angabe der Internetseite, Datum des Zugriffs. Beispiel: www.ibl.uni-bremen.de/lehre/uni/user/ag20/; 04.02.2009

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Umsetzung des Schulprogramms Anhang 4: Bewertung der allgemeinen Unterrichtsarbeit Note

Quantität

Note 1

Ständige freiwillige Mitarbeit im Punkte Unterricht 15-13

   

Note 2

Häufige freiwillige Mitarbeit im Punkte Unterricht 12-10



  

Zurückhaltende freiwillige Mitarbeit im Punkte Unterricht, aber 9-7 dem Unterricht  wird immer gefolgt Note Sporadische  4 freiwillige Mitarbeit im Punkte Unterricht und 6-4 z. T. fehlende Aufmerksamkeit Note Beteiligung nur 5 nach Aufforderung Punkte 3-1 Note 3

Keine Mitarbeit im Unterricht und Punkte häufige 0 Beschäftigung mit anderen Note 6

Qualität Mündliche Mitarbeit Aufgaben/ Übungen - Erkennen von Problemen  - Anforderungen werden und Zusammenhängen eigenständig und kreativ umgesetzt - sachgerechte und ausgewogene Beurteilung  - Ergebnisse sind fachlich richtig - eigenständige gedankliche Leistung als Beitrag zur  - Ergebnisse werden vor Problemlösung der Klasse vorgestellt und umfassend - angemessene, klare begründet sprachliche Darstellung - Verständnis schwieriger  - Anforderungen werden Sachverhalte und deren erfüllt Einordnung in den  - Ergebnisse sind Gesamtzusammenhang fachlich richtig - Erkennen des Problems  - Ergebnisse werden - Unterscheidung zwischen teilweise vorgestellt Wesentl. und Unwesentl. - Kenntnisse über die Unterrichtsreihe hinaus - im Wesentlichen richtige  - Anforderungen werden Wiedergabe einfacher Fakten erfüllt aus dem unmittelbar aktuellen - Ergebnisse sind richtig Stoff  - es bedarf bei der - Verknüpfung mit Umsetzung zum Teil Kenntnissen der ganzen fachlicher Hilfe Unterrichtsreihe Äußerungen beschränken  - Anforderungen werden sich auf die Wiedergabe nur teilweise umgesetzt einfacher Fakten und  - es sind viele fachliche Zusammenhänge aus dem Hilfen notwendig unmittelbar behandelten Stoffgebiet und sind im Wesentlichen richtig Äußerungen nach  - Anforderungen werden Aufforderung sind nur nur ansatzweise erfüllt teilweise richtig  - oftmals sitzt man nur rum,  man überlässt anderen die Umsetzung der Forderungen  - keine Aufgabenerfüllung Äußerungen nach  - man sitzt nur dabei, Aufforderung sind falsch überlässt anderen die Umsetzung der Forderungen, Ermahnungen diesbezüglich werden ignoriert

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Umsetzung des Schulprogramms Dingen

Anhang 5: Bewertung von Präsentationen Der folgende Beurteilungsbogen ist Grundlage für die Bewertung von Präsentationen in der Sek I. Name: ……………………………….. Datum: ……………..

Fach: ………….

Thema: ……………………………………………………………………….. Bewertungskriterien Geeignete Gliederung Thema, Fragestellung, Problemstellung Inhalt Sach- und Fachkenntnisse, Lösungsstrategie, Konzentration auf das Wesentliche, Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung Vortragsweise Verständlichkeit, Umsetzung, Erklärung und Verwendung von Fachbegriffen, Gebrauch der Fachsprache, freier Vortrag, logisch im Gedankengang, rhetorische Mittel, Körpersprache, stimmliche Modulation Methoden Medieneinsatz, Veranschaulichung, Kreativität, Entwicklung und Umsetzung eigener Ideen Formalien Schriftbild auf verwendeten Materialien (Folien, Arbeitsblatt, Handout, Tafelbild), Einhaltung eines vorgegebenen Zeitrahmens Reaktion auf Fragen Informationshinweis Quellenangaben,

Mögliche Punkte Bemerkungen

01

012345

0123

0 1 2 (3)*

0 1 (2)*

01 01

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Umsetzung des Schulprogramms Literaturnachweis ……./ 15

Gesamt:

Note:

*Festlegungen der Fachbereiche

Anhang 6: Bewertung der Hefterführung Nur ein ordentlich und optisch abwechslungsreich gestalteter Hefter lädt zum Lernen ein. Deshalb legen wir besonders in der 7. und 8. Klasse großen Wert darauf, dass unsere Schüler lernen, ihren Hefter übersichtlich zu gestalten. In beiden Jahrgängen wird die Hefterführung in jedem Unterrichtsfach mindestens einmal bewertet. Eine Bewertung in anderen Jahrgängen ist möglich. Bei der Bewertung werden folgende Kriterien berücksichtigt: ►

Ordnung und Sauberkeit → äußerer Eindruck → Schriftbild → Gestaltung graphischer Elemente



Deckblattgestaltung → Name des Schülers → Unterrichtsfach



Gliederung entsprechend den Vorgaben des Fachbereiches → Theorie → Übungen, Hausaufgaben…



Vollständigkeit → Mitschriften → Hausaufgaben → Arbeitsblätter → Lernerfolgskontrollen…



Form → → → →

Datum Korrekturrand Absätze Hervorhebungen von Überschriften und Merksätzen…

Die Note 1 erfordert: ►

sinnvolle, themenorientierte und kurz kommentierte Ergänzungen der Mitschriften durch aktuelle Materialien aus Zeitschriften, Internet o.a.

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Umsetzung des Schulprogramms ►

besonders kreative Gestaltungselemente.

Es erfolgt keine detaillierte Kontrolle von Rechtschreibung und Grammatik.

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Umsetzung des Schulprogramms Anhang 7: Beurteilung offener Unterrichtsformen Mit den neuen Rahmenlehrplänen wird ein neuer Leistungs- und Lernbegriff in den Mittelpunkt pädagogischer Arbeit gestellt. Dieser stellt den inhaltlich- fachlichkognitiven Leistungsbegriff als alleiniges Kriterium in Frage und ergänzt ihn durch methodisch- strategische, sozial- kommunikative und affektive Elemente. Die tabellarische Übersicht verdeutlicht die wichtigsten Ziele, die aus diesem neuen Lernbegriff folgen:

InhaltlichMethodischfachliches Lernen strategisches Lernen - Wissen - Exzerpieren (Fakten, Begriffe, - Nachschlagen Definitionen ...) - Strukturieren - Verstehen - Organisieren (Phänomene, - Planen Argumente, - Entscheiden Erklärungen ...) - Gestalten - Erkennen - Ordnung halten (Zusammenhänge) - Visualisieren - Urteilen (Thesen, Themen .....beurteilen)

Sozialkommunikatives Lernen - Zuhören - Begründen - Argumentieren - Fragen - Diskutieren - Kooperieren - Integrieren - Gespräch leiten - Präsentieren

Affektives Lernen

- Selbstvertrauen entwickeln - Spaß am Thema oder an der Methode haben - Identifikation und Engagement entwickeln - Werthaltungen aufbauen

Wenn diese Ziele erreicht werden sollen, dann erfordert dies nicht nur Veränderungen in der methodischen Gestaltung des Unterrichtes, sondern auch eine Anpassung der Art und Weise der Leistungskontrolle und Leistungsbeurteilung. Es ist nicht legitim, einen neuen Lernbegriff anzustreben, aber nur fachlich- inhaltlichkognitive Leistungen zu bewerten, wie dies bisher die Regel war. Es kann nicht mehr nur das nachweisbare Ergebnis bewertet werden, auch der Prozess des Leistens selbst muss in die Beurteilung einbezogen werden. Eine prozessorientierte Bewertung erfordert eine langfristige und systematische Beobachtung, die sich auf differenzierte Kriterien stützt, die sowohl den Lehrenden als auch den Lernenden Orientierung und Transparenz bietet. Es ist nicht zulässig, freie Arbeitsformen, Gruppen- und Projektarbeiten durch eine Gruppennote zu bewerten. Jeder Schüler muss einzeln bewertet werden. Das folgende Kriterienraster kann nur ein Vorschlag, eine Orientierungshilfe sein. Es muss an die vorhandenen Möglichkeiten der methodischen, sozialen, fachlichen und kommunikativen Arbeitsweisen der Schüler angepasst werden.

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Umsetzung des Schulprogramms Kriterienraster zur Beobachtung und Beurteilung offener Unterrichtsformen Qualifikation

Lern- und Leistungsbereich ++

Bewertung + 0 -

Zielerreichendes, fachliches Lernen

Lernergebnisse sach- und fachgerecht darstellen Arbeitsschritte in einer Zeiteinheit selbstständig oder im Team durchführen fachspezifische Arbeitsmittel nutzen (Quellen, Lexika, Atlanten, Statistiken etc.) Zusammenhänge zu anderen Themenbereichen erkennen und darstellen (vernetztes Denken) neue Ideen in den Unterricht einbringen MethodischInformationsmaterial beschaffen, analysieren, strategisches auswerten, interpretieren Lernen grundlegende, im Unterricht erarbeitete Methoden zielgerichtet anwenden (unterstreichen, notieren, protokollieren, dokumentieren) Thesen formulieren, konträre Meinungen gegenüberstellen, Wertungen vornehmen Ergebnisse angemessen präsentieren Sozialvereinbarte Gesprächsregeln akzeptieren und kommunikatives einhalten Lernen (einander zuhören, ausreden lassen...) eigene Meinung mit Argumenten begründen und belegen auf Widersprüche angemessen reagieren Aufgaben in einer Arbeitsgruppe übernehmen, die Arbeit maßgeblich mitgestalten und voranbringen Konflikte erkennen und in der Gemeinschaft nach möglichen Lösungen suchen anderen Schülern Hilfe anbieten; angebotene Hilfe annehmen Selbsterfahrendes, Ergebnisse mit Hilfe von Lösungsblättern, selbstbeurteilendes Lehrbuch, Lexikon etc. selbstständig und Lernen konzentriert auf Richtigkeit überprüfen eigene Fortschritte und Defizite erkennen Hinweise zur Verbesserung der Arbeits- und Lernplanung aufgreifen und umsetzen seine eigene Stellung und seinen Beitrag in der Gruppe selbstkritisch einschätzen und gegebenenfalls sein Rollenverhalten ändern sich selbst Arbeits- und Verhaltensziele setzen (Lernwille) Zeichenerklärung:

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Umsetzung des Schulprogramms ++ gesichert erreicht; + erreicht; 0 erreicht, aber noch unsicher; - nicht erreicht

3. Zeugnisse in der Sek I Die Grundlagen für das Schreiben von Zeugnissen sind in §21 der Sek I-VO geregelt. Allgemeine Regelungen Für die Ausfertigung der Zeugnisse und der Anlagen zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens ist der Klassenleiter verantwortlich. Zeugnisnoten In der Sek I werden die Zeugnisnoten im ersten Halbjahr einer Jahrgangsstufe auf Grundlage der Leistungen in diesem Halbjahr festgesetzt. Im zweiten Halbjahr werden der Zeugnisnote die Leistungen des gesamten Schuljahres zugrunde gelegt. Auf dem Jahreszeugnis der Sek I werden bei epochalem Unterricht auch Noten des 1. Halbjahres eingetragen. Wird ein Unterrichtsfach des Pflichtbereiches in einem Halbjahr nicht unterrichtet, so ist im Notenfeld „n.e." einzutragen und unter Bemerkungen zu erläutern, dass das entsprechende Fach im zweiten Halbjahr epochal unterrichtet wird oder im ersten Halbjahr epochal unterrichtet wurde. Eine Zeugnisnote kann nur gebildet werden, wenn der Schüler mindestens sechs Wochen je Schulhalbjahr kontinuierlich am Unterricht teilgenommen hat. Kann ein Schüler aus Krankheitsgründen in einzelnen Fächern nicht bewertet werden, wird im Notenfeld „o.B." eingetragen und dies unter Bemerkungen erläutert. Wer vom Sportunterricht freigestellt wurde, erhält auf dem Zeugnis in der entsprechenden Fachzeile den Vermerk „befreit" und das Notenfeld wird gestrichen. Bei zeitweiliger Befreiung oder Befreiung von Teilen des Unterrichts wird die Note mit dem Zusatz „teilweise befreit" erteilt. Abgangs- und MSA-Zeugnisse Wer ohne Erreichen eines am Ende der besuchten Jahrgangsstufe vorgesehenen Abschlusses einen Bildungsgang verlässt oder auf eine Schule außerhalb Berlins wechselt, erhält ein Abgangszeugnis. Ein während der Ausbildung erworbener Abschluss oder dessen Gleichwertigkeit werden vermerkt. Verlassen die Schüler am Ende der 10. Klasse die Schule ohne Abschluss, so wird vermerkt, dass die allgemeine Schulpflicht erfüllt ist. Wer eine Nachprüfung bestanden hat und den Bildungsgang fortsetzt, erhält eine Nachversetzungsbescheinigung. Ein bereits erteiltes Abgangszeugnis wird durch ein Halbjahres- oder Abschlusszeugnis ersetzt, das die durch die Nachprüfung neu erreichte Note ausweist.

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Umsetzung des Schulprogramms

Anhang 1: Bewertung von Arbeits- und Sozialverhalten Mit dem Jahreszeugnis bzw. Prüfungszeugnis erhält der Schüler ein Beiblatt, auf dem das Arbeits- und Sozialverhalten des Schülers bewertet wird. Bewertet werden:

Verhaltensbereiche

Indikatoren

Lern- und Leistungsbereitschaft

►Mitarbeit im Unterricht (mündlich/schriftlich) ►Anstrengungsbereitschaft/Fleiß ►Lernmotivation, Interesse an Neuem ►Konzentration und Ausdauer

(L)

Zuverlässigkeit (Z)

Selbstständigkeit (S)

Verantwortungsbereitschaft (V)

Teamfähigkeit (T)

►Vollständigkeit der Arbeitsmittel ►Pünktlichkeit ►Unterrichtsbereitschaft ►Hausaufgabenerfüllung (termingetreu, vollständig) ►Erledigung von Aufgaben für die Gemeinschaft ►Selbstorganisation/ Zeitmanagement ►Erfassen von Aufgabenstellungen ►Planung und Umsetzung eigener Arbeitsschritte ►kritischer Umgang mit eigenen Ergebnissen ►Übernahme von Aufgaben für die Gemeinschaft ►Einstehen für eigenes Handeln ►Verantwortungsübernahme bei Gruppenaufträgen ►Umgang mit schulischem und privatem Eigentum von Mitschülern ►Einhaltung schulischer Regelungen ►Verhältnis zu Mitschülern; Stellung in der Klasse ►Akzeptanz anderer Meinungen und Durchsetzungsfähigkeit ►Rücksichtnahme auf Probleme von Mitschülern ►respektvoller Umgang mit allen am Schulleben Beteiligten

Die Bewertung der einzelnen Bereiche erfolgt in vier Stufen (1,2,3,4), die den Vorgaben auf der Zeugnisanlage entsprechen.

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Umsetzung des Schulprogramms Die Klassenkonferenz entscheidet auf Grundlage der Einschätzung aller Fachlehrer, ob das Verhalten sehr ausgeprägt, ausgeprägt, teilweise oder gering ausgeprägt ist. Für das Beiblatt ist der Vordruck Schul Z 600 zu nutzen.

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Umsetzung des Schulprogramms Anhang 2: Anleitung zur Noteneingabe (MyMagellan) Nutzen Sie die im Lehrerarbeitsraum vorgesehenen Computer. Jeder Fachlehrer trägt die von ihm erteilte Note ein (keine Tendenznoten!) Der Klassenleiter ergänzt später besondere Bemerkungen und Fehlzeiten. Nach den Zensurenkonferenzen können Veränderungen nur noch vom Klassenleiter vorgenommen werden. Start des Programms Klicken Sie einfach auf das Feld „MyMagellan“. Öffnen der eigenen Datei 1. Klicken Sie auf „Datei“ und dann auf „Öffnen“. ................ 2. Wählen Sie Ihre MyMagellan-Datei aus und klicken Sie auf „Öffnen“. Mein Kennwort Nach dem Laden der Datei werden Sie nach dem Kennwort Ihrer MyMagellan-Datei gefragt. Tippen Sie dazu das erhaltene Kennwort Ihrer Datei ein. Noteneingabe Nachdem Sie Ihre MyMagellan-Datei geladen haben, können Sie die Noten Ihrer Schüler unter verschiedenen Sichtweisen eingeben: • Klassensichtweise: In der Klassensichtweise finden Sie eine Auflistung aller Klassen, für die Sie Noten, Notendetails bzw. Zeugnisbemerkungen eingeben müssen. Nach Auswahl einer Klasse können Sie schülerweise oder fachweise vorgehen. • Schülersichtweise: In der Schülersichtweise werden alle Ihre Schüler aufgelistet und Sie können nach Auswahl eines Schülers dessen Noten, Notendetails bzw. Zeugnisbemerkungen eingeben. • Fächersichtweise: In der Fächersichtweise finden Sie eine Auflistung aller Fächer bzw. Kurse, für die Sie Noten, Notendetails bzw. Zeugnisbemerkungen eingeben müssen. Nach Auswahl eines Faches/Kurses können Sie für die einzelnen Schüler des Kurses Ihre Eingaben vornehmen. Welche Sichtweise Sie für Ihre Eingaben verwenden, bleibt Ihnen überlassen. Selbstverständlich können Sie auch zwischen den Sichtweisen wechseln.

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Umsetzung des Schulprogramms Eingabe der Noten aus Klassensicht 1. Klicken Sie auf „Ansicht“ und dann auf „Klassen anzeigen“. 2. Doppelklicken Sie auf eine Zeile der Liste der Klassen auf der Registerkarte „Auswahl“. 3. Sie befinden sich jetzt auf der Registerkarte „Schüler-Matrix“. Auf der Registerkarte „Schüler-Matrix“ sind alle Schüler der Klasse aufgelistet.

Registerkarte „Schüler-Matrix“ mit der Liste der Schüler in der Klasse

Wenn Sie einen Schüler markieren, werden die untergeordneten Registerkarten „Leistungen“ und „Weitere Daten“ mit den Daten des markierten Schülers gefüllt. Auf der Registerkarte „Leistungen“ werden alle Fächer des Schülers aufgelistet und Sie können in den eingeblendeten Spalten die Noten für Ihr Fach eingeben.

Registerkarte „Leistungen“ auf der Registerkarte „Schüler-Matrix“

Auf der Registerkarte „Fächer-Matrix“ sind alle Schüler der Klasse aus Sichtweise der Unterrichtsfächer in der aktuellen Klasse aufgelistet. Durch Doppelklicken auf eine Zeile in der Liste der Fächer findet man auf der rechten Seite die Liste aller Schüler, die in diesem Fach unterrichtet werden. Sie können so fachweise die Leistungen eintragen.

Registerkarte „Fächer-Matrix“

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Umsetzung des Schulprogramms Eingabe der Noten aus Schülersicht 1. Klicken Sie auf „Ansicht“ und dann auf „Schüler anzeigen“. 2. Doppelklicken Sie auf eine Zeile der Liste der Schüler auf der Registerkarte „Auswahl“. 3. Sie befinden sich jetzt auf der Registerkarte „Zeugnisdaten“.

Registerkarte „Auswahl“ mit der Liste aller Schüler

Eingabe der Noten aus Fächer- bzw. Kurssicht 1. Klicken Sie auf „Ansicht“ und dann auf „Fächer anzeigen“. 2. Markieren Sie eine Zeile der Liste der Fächer bzw. Kurse . 3. Sie können nun im rechten Bereich die Noten aus Fächer- bzw. Kurssicht erfassen.

Registerkarte „Fächer-Matrix“ zur fach- bzw. kursweisen Erfassung der Noten

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Umsetzung des Schulprogramms Eingabe der Zeugnisbemerkungen und Fehltage Hinweis: Nur der Klassenleiter und sein Stellvertreter können Bemerkungen eintragen. 1. Klicken Sie auf „Ansicht“ und dann auf „Klassen anzeigen“. 2. Doppelklicken Sie auf eine Zeile der Liste der Klassen auf der Registerkarte „Auswahl“. 3. Sie befinden sich jetzt auf der Registerkarte „Schüler-Matrix“. Registerkarte Schüler-Matrix : Auf der Registerkarte „Schüler-Matrix“ sind alle Schüler der Klasse aufgelistet.

Registerkarte „Schüler-Matrix“ mit der Liste der Schüler in der Klasse

Markieren Sie einen Schüler und klicken Sie auf untergeordnete Registerkarte „Weitere Daten“. Auf der Registerkarte „Weitere Daten“ können zusätzliche Informationen für das Zeugnis festgehalten werden. Neben den Fehltagen und Fehlstunden können Sie auch die Zeugnisbemerkungen für den Schüler eingeben.

Registerkarte „Weitere Daten“ auf der Registerkarte „Schüler-Matrix“

Markieren Sie dieses Feld, so werden die Werte für Unterrichtstage, Versäumnisse (entspricht Verspätungen), Fehltage, Fehltage unentschuldigt, Fehlstunden und Fehlstunden unentschuldigt als leere Felder in der MyMagellan-Datei gespeichert.

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Umsetzung des Schulprogramms Gehen Sie nun wie folgt vor: 1. Klicken Sie auf „Hinzufügen“. 2. Legen Sie im Dialogfenster „Zeugnisbemerkung“ unter „Text“ den Inhalt der Bemerkung fest. Sie können dazu auch auf vorgefertigte Bemerkungen über die Schaltfläche „Aus Verzeichnis wählen“ zurückgreifen. 3. Legen Sie optional ein Merkmal bzw. eine Position der Bemerkung fest. 4. Klicken Sie auf „OK“.

Dialogfenster „Zeugnisbemerkungen“

WICHTIGE HINWEISE Zeugnisbemerkungen / Fehltage 1. Bei individuell eingebenden Bemerkungen bitte an die Position denken. Die Position legt fest, an welcher Stelle die Bemerkung auf dem Zeugnis erscheint. 2. Bei einer eingegebenen Arbeitsgemeinschaft bitte das Merkmal „AG“ eintragen, da die Arbeitsgemeinschaft ansonsten nicht auf dem Zeugnis erscheint. 3. Bei Versäumnisse werden die Verspätungen der Schüler eingetragen. 4. Das Feld Unterrichtstage wird grundsätzlich frei gelassen. Noteneingabe 1. Mit einem Klick auf den jeweiligen Spaltenkopf lässt sich die Spalte sortieren. Wenn Sie z.B. auf den Spaltenkopf „Nachnahme“ klicken, wird diese Spalte alphabetisch sortiert. Beim nochmaligen Klicken auf den Spaltenkopf wird in umgekehrter Reihenfolge sortiert. 2. Wenn Sie z.B. nach Klassen und zusätzlich nach Name sortieren möchten, gehen Sie wie folgt vor: Sie ziehen als erstes die Spalte „Klasse“ mit gedrückter Maustaste nach oben und legen diese über der ersten Spalte ab. Danach klicken Sie ganz normal, wie in Hinweis 1 beschrieben, auf den Spaltenkopf „Nachnahme“. 3. Allgemein Bitte Speichern nicht vergessen und anschließend das Programm schließen, damit kein Anderer an Ihre Datei gelangen kann.

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Umsetzung des Schulprogramms 4. Probezeit- und Versetzungsregelungen Versetzungsbedingungen innerhalb der Sek I Grundlagen für die Entscheidung über das Bestehen der Probezeit und die Versetzung eines Schülers sind § 7 und § 31 der Sek I-VO. Ein Schüler wird versetzt (hat die Probezeit bestanden), wenn er höchstens in einem Fach mangelhafte (Note 5) bei ansonsten ausreichenden (Note 4) Leistungen hat. Weitere Bestimmungen zu einer Versetzung mit Ausgleich bzw. zu einer möglichen Nachprüfung mit dem Ziel der Versetzung (§24) sind in der Sek I-VO festgelegt. Da die gesetzlichen Regelungen ständigen Veränderungen unterliegen, überprüfen Sie bitte, ob die folgenden kursivgedruckten Regelungen immer noch Gültigkeit haben! Ein Schüler wird versetzt (hat die Probezeit bestanden), wenn er höchstens eine ungenügende Leistung (Note 6) oder zwei mangelhafte Leistungen hat und folgende Ausgleichsbedingungen erfüllt sind: Leistungsausfall in einem Kernfach* einmal Note 5

Leistungsausfall Ausgleichsbedingung in einem anderen Fach einmal Note 5 mindestens einmal Note 3 in einem Kernfach und einmal Note 3 in einem beliebigen Fach zweimal Note 5 mindestens zweimal Note 3 in beliebigen Fächern einmal Note 6 mindestens zweimal Note 2 in beliebigen Fächern *Kernfächer sind Deutsch, Mathematik, die erste und die zweite Fremdsprache. Ein Schüler wird nicht versetzt (hat die Probezeit nicht bestanden), wenn er ►in mehr als zwei Fächern Leistungsausfälle oder ►in zwei Kernfächern mangelhafte oder ►in einem Kernfach ungenügende Leistungen hat. Individuelle Förderung Zeigt sich im Verlauf eines Schuljahres, insbesondere anhand der Halbjahreszeugnisse, dass die Versetzung eines Schülers gefährdet ist, so sind individuelle Fördermaßnahmen schriftlich festzulegen und in angemessenen Zeitabständen vom Fachlehrer zu überprüfen. Eltern sollten in diesen Prozess integriert werden. Insbesondere im Falle einer Nichtverbesserung der Leistungen sollten die Eltern aber auch der Klassenleiter informiert werden. Nichtbestehen der Probezeit Schüler, die die Probezeit nicht bestehen, müssen das Gymnasium verlassen. Sie wechseln in die Jahrgangsstufe 8 einer ISS.

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Umsetzung des Schulprogramms Versetzungsregelungen in die zweijährige Qualifikationsphase Schüler, die den Mittleren Schulabschluss bestehen und die Versetzungsbedingungen am Ende der Jahrgangsstufe10 erfüllen, können in die zweijährige Form der gymnasialen Oberstufe aufgenommen werden.

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Umsetzung des Schulprogramms 5. Berufsbildungsreife und mittlerer Schulabschluss Berufsbildungsreife Schüler des Gymnasiums erwerben mit der Versetzung in die 10. Klasse die Berufsbildungsreife. Wer am Ende der 9. Klasse die Schule verlässt, hat unter folgenden Bedingungen die Berufsbildungsreife erworben: Leistungsausfälle in beliebigen Fächern Ausgleich durch beliebige Fächer maximal 2 x Note 5 und 2 x Note 6 mindestens 2 x Note 3 maximal 3 x Note 6 mindestens 2 x Note 2 Die Bedingungen können ggf. durch eine Nachprüfung in einem Fach erworben werden. Mittlerer Schulabschluss (MSA) und erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR) Grundlagen für die Entscheidung über den Erhalt des Mittleren Schulabschlusses bzw. der erweiterten Berufsbildungsreife sind die Prüfungsnoten und die Jahrgangsnoten. Der mittlere Schulabschluss oder die erweiterte Berufsbildungsreife ist bestanden, wenn ► die Prüfung bestanden wurde und ► mit den Jahrgangsnoten die Abschlussbedingungen erfüllt werden. Die Prüfung besteht aus ► einer schriftlichen Prüfung im Fach Deutsch, ► einer schriftlichen Prüfung im Fach Mathematik, ► einer schriftlichen Prüfung im Fach Englisch, ► einer mündlichen Überprüfung der Sprechfertigkeit im Fach Englisch und ► einer Prüfung in besonderer Form (Präsentationsprüfung). Bei Festlegung der Prüfungsnote im Fach Englisch werden die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung und die Leistung bei der Überprüfung der Sprechfertigkeit im Verhältnis 3:2 gewichtet. Teilbewertungen erscheinen nicht auf dem Zeugnis. Die Prüfung in besonderer Form ist in der Regel eine Gruppenprüfung. Auf Antrag der Eltern kann in begründeten Ausnahmefällen eine Einzelprüfung genehmigt werden. Als Prüfungsfach kann Musik, Kunst, ein gesellschafts- bzw. naturwissenschaftliches Fach sowie die zweite oder der dritte Fremdsprache gewählt werden. Die Fächer der schriftlichen Prüfungen sowie Sport, Informatik und Psychologie können nicht gewählt werden. Die Wahl des Faches Darstellendes Spiel ist nur möglich, wenn dieses Fach bereits in der 8. Klasse besucht wurde. Die Wahl des Faches, des Themas, der Präsentationsform und des betreuenden Lehrers obliegt den Prüflingen.

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Umsetzung des Schulprogramms Die Prüfung ist bestanden, wenn ►höchstens eine mangelhafte Leistung (Note 5) erreicht wurde und diese durch eine befriedigende Leistung (Note 3) in einem Prüfungsfach ausgeglichen werden kann. Es kann eine zusätzliche mündliche Nachprüfung in einem der schriftlichen Prüfungsfächer erfolgen. Für die Endnote werden die Note der schriftlichen Prüfung und die Note der mündlichen Prüfung im Verhältnis 2:1 gewichtet. Ein nicht bestandener mittlerer Schulabschluss kann nur nach erneutem Besuch der 10. Jahrgangsstufe wiederholt werden. Wurde die Prüfung bestanden, so erfolgt bei Wiederholung der 10. Jahrgangsstufe keine erneute Prüfung. Die Abschlussbedingungen werden erfüllt, wenn ►höchstens zwei mangelhafte Leistungen (Note 5) bei ansonsten ausreichenden Leistungen erzielt wurden oder ►bei drei mangelhaften oder einer ungenügenden (Note 6) und einer mangelhaften Leistung ein Ausgleich entsprechend der folgenden Übersicht vorliegt: Leistungsausfall in Mathematik, Deutsch oder Englisch einmal Note 5

einmal Note 5

Leistungsausfall in einem anderen Fach

Ausgleichsbedingung

zweimal Note 5

mindestens einmal Note 3 in einem Fach der Fächergruppe Deutsch, Mathe, Englisch und einmal Note 3 in einem beliebigen Fach mindestens zweimal Note 3 in beliebigen Fächern mindestens zweimal Note 2 in beliebigen Fächern

dreimal Note 5 einmal Note 6

Zum Erreichen der Abschlussbedingungen kann eine Nachprüfung abgelegt werden.

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Umsetzung des Schulprogramms 6. Fachhochschulreife und allgemeine Hochschulreife Fachhochschulreife Schulischer Teil der Fachhochschulreife Schüler, die die Schule vor Abschluss des Bildungsganges verlassen oder die Abiturprüfung nicht bestanden haben, erhalten ein Abgangszeugnis. Zusätzlich wird eine Bescheinigung über den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife ausgestellt, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Kurshalbjahren folgende Bedingungen erfüllt sind: mindestens 15 Kurse 4 Leistungskurse - doppelte Wertung - mindestens in zwei Kursen 5 Punkte 11 Grundkurse - einfache Wertung - mindestens in sieben Kursen 5 Punkte

Punktesumme 40

55

Unter den anzurechnenden Kursen befinden sich: - zwei Kurse Deutsch - zwei Kurse Fremdsprachen, die zur Erfüllung der Mindestverpflichtungen dienen können - zwei Kurse Gesellschaftswissenschaften - zwei Kurse Mathematik und - zwei Kurse einer Naturwissenschaft (Biologie, Chemie oder Physik) Praktischer Teil der Fachhochschulreife Der praktische Teil der Fachhochschulreife kann durch ein Vollzeitpraktikum im Umfang von 800 Stunden oder eine abgeschlossene Berufsausbildung erworben werden. Hinweise zum Praktikum: - Das Praktikum muss bei einem bei einer Kammer eingetragenen Betrieb erfolgen, der im Sinne von § 27 Berufsbildungsgesetz (BBiG) als Ausbildungsstätte geeignet ist. - Praktika müssen durchgängig in einer Fachrichtung und ohne Unterbrechung durchgeführt werden. - Das Praktikum kann auch in anderen Bundesländern durchgeführt und auf verschiedene Praktikumsbetriebe aufgeteilt werden. - Praktika in Jugendeinrichtungen, Kindertagesstätten und ähnlichen Einrichtungen werden anerkannt, wenn die Einrichtungen für Praktika der Fachschulausbildung geeignet sind. - Die Praktikumsdauer von 800 Zeitstunden versteht sich ohne Urlaubs- und Krankentage. - Mit dem Praktikum darf nicht vor der Aushändigung der Bescheinigung über den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife begonnen werden. - Wehrersatzdienst und Freiwilliges Soziales Jahr werden als Praktikum anerkannt, wenn ein entsprechender Praktikumsbericht vorgelegt wird. - Eine abgebrochene Berufsausbildung kann nicht als Praktikum anerkannt werden.

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Umsetzung des Schulprogramms Durchschnittsnote für den schulischen Teil der Fachhochschulreife Note 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 1,8 1,9

Punkte 285-261 260-255 254-249 248-244 243-238 237-232 231-227 226-221 220-215 214-210

Note 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 2,6 2,7 2,8 2,9

Punkte 209-204 203-198 197-192 191-187 186-181 180-175 174-170 169-164 163-158 157-153

Note 3,0 3,1 3,2 3,3 3,4 3,5 3,6 3,7 3,8 3,9 4,0

Punkte 152-147 146-141 140-135 134-130 129-124 123-118 117-113 112-107 106-101 100-96 95

Gesamtqualifikation für die allgemeine Hochschulreife Das Abiturgesamtergebnis setzt sich aus den Ergebnissen der zu belegenden Grund- und Leistungskurse sowie den Prüfungsergebnissen zusammen. In der folgenden Übersicht sind die Mindestanforderungen zum Bestehen des Abiturs zusammengefasst.

-

-

Block 1 24 Grundkurse einfache Wertung mindestens in 20 Kursen 5 Punkte 8 Leistungskurse doppelte Wertung mind. in 6 Kursen 5 Punkte Kurse mit null Punkten dürfen nicht eingebracht werden. Punktsumme Abiturdurchschnittsnote Note Punkte 1,0 900-823 1,1 822-805 1,2 804-787 1,3 786-769 1,4 768-751 1,5 750-733 1,6 732-715 1,7 714-697 1,8 696-679 1,9 678-661

Punkte Block 2 4 Prüfungsfächer - mindestens in zwei Fächern, darunter in einem 120 Leistungsfach, 5 Punkte 5. Prüfungskomponente - in vierfacher Wertung 80 200

Note 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 2,6 2,7 2,8 2,9

Punkte

80

20 Punktsummen

Punkte 660-643 642-625 624-607 606-589 588-571 570-553 552-535 534-517 516-499 498-481

100

Note 3,0 3,1 3,2 3,3 3,4 3,5 3,6 3,7 3,8 3,9 4,0

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Punkte 480-463 462-445 444-427 426-409 408-391 390-373 372-355 354-337 336-319 318-301 300

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Umsetzung des Schulprogramms Anhang 1: Zeiten der Präsentationsprüfungen Grundlage für die Präsentationsprüfungen bilden die § 41 der Sek I- VO und § 44 der VO-GO. Art der Prüfung

Jahrgang 10

Jahrgang 12

Einzelprüfung

30 min* + 10 min** 30 min* + 15 min** 45 min* + 20 min** 60 min* + 30 min**

30 min* + 10 min** 40 min* + 15 min** 50 min* + 20 min** 60 min* + 30 min**

Partnerprüfung Gruppenprüfung: 3 Schüler Gruppenprüfung: 4 Schüler Erläuterung: Bsp.: Einzelprüfung: 30 min* *Prüfungszeit

+ 10 min** + **Zeit für Auswertung in Fachkommission

*Prüfungszeit: = 2/3 Präsentation und 1/3 Gespräch (je Schüler) d.h.

Einzelprüfung: 20 min Präsentation und 10 min Gespräch

weitere Beispiele: Prüfungszeiten Jahrgang 12 Partnerprüfungen: 40 min (27 min Präsentation und 13 min Gespräch) Gruppenprüfung: 3 Schüler: 50 min (33 min Präsentation und 17 min Gespräch) 4 Schüler: 60 min (40 min Präsentation und 20 min Gespräch)

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Umsetzung des Schulprogramms Anhang 2: Hinweise zur Präsentationsprüfung Sek II 1. Die Präsentationsprüfungen sollten als Partner- oder Gruppenprüfungen stattfinden. Sollte es Schüler geben, die keinen Partner wollen oder finden, ist dem Prüfungsblatt 1 ein formloser Antrag auf Einzelprüfung beizufügen. 2. Es ist darauf zu achten, dass das Referenzfach kein Prüfungsfach ist und über 4 Kurshalbjahre belegt wurde. Das Bezugsfach kann ein beliebiges Fach sein, es muss aber mindestens 2 Kurshalbjahre belegt sein. 3. Das Thema, die Form der Präsentation und der betreuende Lehrer sind von den Schülern zu wählen. Bei Partner- und Gruppenprüfungen ist für alle Schüler ein betreuender Lehrer für das Referenzfach zu wählen. Für das Bezugsfach können verschiedene betreuende Lehrer gewählt werden. 4. Das Referenzfach muss bei einer Partner- und Gruppenprüfung gleich sein, die Bezugsfächer können verschieden sein. 5. Das Thema muss einem Unterrichtsfach zugeordnet werden können. 6. Das Referenzfach hat zwei Drittel Anteil, das Bezugsfach entsprechend ein Drittel. 7. Schriftliche Ausarbeitung: siehe Anhang 3 8. Zeiten: siehe Anhang 1 Die Schüler sollten zur Vorbereitung der Präsentationsprüfung unbedingt mit den entsprechenden Fachlehrern rechtzeitig ins Gespräch kommen. Informationen zur Präsentationsprüfung finden sich auch unter www.berlin.de/sen/bjw.

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Umsetzung des Schulprogramms Anhang 3: Bewertung schriftlicher Ausarbeitung zur Präsentationsprüfung 1513

1210

0907

0604

0301

0

Formale Beurteilungsebene bezogen auf die Teile der schriftlichen Ausarbeitung (Vollständigkeit, leserfreundliche Form, sprachliche Darstellungsleistung, sprachliche Korrektheit) - Deckblatt - Darstellung des Arbeitsprozesses - Quellenverzeichnis - Tabelle - Reflexion fachlich-inhaltliche Beurteilungsebene Fachliche Darstellung zur Themenwahl (Eingrenzung, Bedeutung) - nachvollziehbare Begründung des Themas - Einordnung in einen Gesamtzusammenhang (auch fachübergreifend) - Argumentative Logik und Stringenz der Darstellung - Stimmigkeit der fachlichen Aussagen Begründung zur Medienwahl und zu den Arbeitsmethoden (z. B. Medieneignung, Aufwand-Nutzen-Relation, Schwerpunktsetzung, Gliederung) Nachvollziehbare Darstellung der Planung der Präsentation Überlegungen zur Tragfähigkeit der Planung Überzeugende und angemessene Analyse der Quellen - Funktionalität der Quellen - Qualität und Aussagekraft Nachvollziehbarkeit der individuellen Reflexion (z. B. Umgang mit der Themenstellung, Arbeitsprozess, Ertrag, Stolpersteine) Summe: Notenpunkte gesamt: Bemerkungen:

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Umsetzung des Schulprogramms Anhang 4: Hinweise zum Anfertigen kursbezogener Arbeiten (BLL) In die Abiturprüfung kann eine Besondere Lernleistung (BLL) im Rahmen der 5.Prüfungskomponente eingebracht werden als - eine besondere (schriftliche) Arbeit mit Bezug auf einen gewählten Grund- oder Leistungskurs, der 4 Semester lang belegt werden muss. Außerdem muss es einen Bezug zu einem 2. Fach geben, das mindestens 2 Semester lang belegt wird oder - eine Wettbewerbsarbeit (schriftlich) im Rahmen von „Jugend musiziert“ oder „Jugend forscht“. Auch hier muss ein fächerübergreifender Aspekt gewährleistet sein. Die Gesamtbewertung ergibt sich aus der Note für die schriftliche Arbeit in dreifacher Wertung sowie der Benotung des Kolloquiums in einfacher Wertung. Das Kolloquium findet in der Regel zur selben Zeit wie die Präsentationsprüfungen statt. Formale Anforderungen an die schriftliche Hausarbeit - Die Arbeit umfasst einen Textteil von ca.20 Seiten (DIN A, einseitig beschrieben). - Sie ist als Computerausdruck (anderthalb-zeilig, Schriftgrad 12) in deutscher Sprache zu verfassen; ausgenommen das Hauptfach ist eine Fremdsprache. - Sie enthält eine handschriftliche Erklärung mit Datum und Unterschrift: „Hiermit erkläre ich, dass ich die Arbeit mit dem Titel ‚...’ selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe.“ - Die Seiten sind fortlaufend zu nummerieren. - Die Arbeit umfasst folgende Teile: Inhalt Deckblatt Titelseite

Inhaltsverzeichnis Textteil: Einleitung Hauptteil Schluss Anhang

Kommentar Gestaltung mit formalen Angaben: Name, Schule, Thema, Fach, Name betreuenden Lehrkraft mit Seitenzahlen Einführung in die Arbeit, fächerübergreifende Aspekt, kritische Stellungnahme, Ausblick, etc. Ergänzung zur Arbeit Dokumentation der Arbeitsschritte

Literaturverzeichnis Erklärung http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/bildungswege/schulabschluesse/handreichung_5pk.pdf

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Umsetzung des Schulprogramms Anhang 5: Verfahren zum Paginieren der Abiturarbeiten Beginn der Seitennummerierung Nr. 1 (ROT) unten rechts

Deckblatt der ersten Klausur

weiter alle ungeraden Seiten

Reinschrift der Arbeit Gutachten (verbal oder/ und tabellarisch) Gutachten mit Unterschrift beider Gutachter (Vordruck) Konzeptblätter Aufgabenstellung des Kandidaten einschließlich nicht gewählter Vorschläge

Bündel aller weiterer Kandidaten, alphabetisch geordnet

Abitur-Umschlagmappe rot gelb

Leistungskursfach Grundkursfach

Spalte 3 Spalte 4 Spalte 5 Spalte 6 Spalte 7

ggf. ausfüllen ausfüllen ausfüllen ausfüllen ausfüllen: Es wird die Seitenzahl eingetragen, auf der sich das Gutachten mit den beiden Unterschriften befindet.

Die Spalten 8, 9, 10 werden nur ausgefüllt, wenn der Zweitgutachter ein eigenes vom ersten Gutachten abweichendes Gutachten erstellt. Spalten 11 und 12 werden nicht ausgefüllt. Die Arbeiten werden gelocht und im Ordner eingeheftet abgegeben. Der genaue Abgabetermin wird im Internet veröffentlicht.

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Umsetzung des Schulprogramms D ERZIEHUNGS- UND ORDNUNGSMASSNAHMEN Ziele Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen haben das Ziel, die im Schulleben auftretenden Konflikte auf angemessene Weise zu lösen. Ihre Wirksamkeit hängt von der Verständigungsbereitschaft und dem Willen zur Zusammenarbeit zwischen Lehrern, Eltern und Schülern ab. Motivationen zu richtigen Verhaltensweisen haben Vorrang vor Zurechtweisungen und Bestrafungen. Dabei sollten positive Verhaltensweisen von Schülern durch Lob und Anerkennung hervorgehoben werden. Erziehungsmaßnahmen Allgemeine Erziehungsmaßnahmen bei Verstößen gegen die Regeln des schulischen Zusammenlebens In Konfliktfällen ist mit den beteiligten Schülern zuerst ein klärendes Gespräch zu führen. Dieses Gespräch soll Fehlverhalten einsichtig machen, dem Schüler Gelegenheit geben, seine Meinung zu dem Problem darzulegen, sich beim Betroffenen zu entschuldigen sowie Vorschläge zur Wiedergutmachung des Schadens zu unterbreiten. Im Interesse einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule sind Eltern über das Fehlverhalten ihrer Kinder zu informieren, um auch ihrerseits positive Veränderungen zu fördern. Kommt es trotz einer entsprechenden Aussprache und mündlicher Verwarnung zu wiederholtem Fehlverhalten, können besondere Erziehungsmaßnahmen getroffen werden. Besondere Erziehungsmaßnahmen sind: 1. der Ausschluss von einzelnen Unterrichtsblöcken 2. das Nachbleiben von einem Unterrichtsblock zur Bearbeitung nicht geleisteter Aufgaben, wobei eine vorherige Information der Eltern abzusichern ist 3. die Anordnung gemeinnütziger Tätigkeiten zur Wiedergutmachung eines Schadens 4. das gemeinsame Gespräch von Eltern, Schülern, Fach- und Klassenlehrern ggf. unter Einbeziehung der Schulleitung 5. die Erteilung eines Tadels durch den Fachlehrer Die Erziehungsberechtigten werden schriftlich über einen Tadel informiert. Dieser wird in der Schülerakte dokumentiert. Ein Tadel kann auf dem Zeugnis vermerkt werden, wenn die Klassenkonferenz dies beschließt. Eine dauerhafte positive Verhaltensänderung führt zur Löschung des Tadels. Die Erziehungsberechtigten sind über die Löschung schriftlich zu benachrichtigen.

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Umsetzung des Schulprogramms Ordnungsmaßnahmen Ordnungsmaßnahmen können getroffen werden, sofern das Verhalten eines Schülers die Unterrichts- und Erziehungsarbeit nachhaltig beeinträchtigt oder die am Schulleben Beteiligten gefährdet. Das wiederholte unentschuldigte Fehlen vom Unterricht gilt als nachhaltige Beeinträchtigung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Es wird daher in jedem Fall mit Ordnungsmaßnahmen geahndet. Unentschuldigtes Fehlen liegt vor, wenn der Schüler nicht beurlaubt war und das Fehlen nicht durch Krankheit oder sonstige unvorhersehbare triftige Gründe verursacht bzw. die Mitteilungspflicht verletzt wurde. Vor Verhängung der Ordnungsmaßnahmen ist zu prüfen, ob die Maßnahme im Hinblick auf die Schwere der Verfehlung und unter Berücksichtigung der angestrebten erzieherischen Wirkung angemessen ist. Bei der Entscheidung sind die Gründe für das Fehlverhalten zu berücksichtigen. Die Klassenkonferenz entscheidet mit der Verhängung der Ordnungsmaßnahme gleichzeitig darüber, ob die Ordnungsmaßnahme auf dem Zeugnis erscheint und nach welchem Zeitraum die Ordnungsmaßnahme aus der Schülerakte gelöscht werden kann. Grundlage für die Verfahrensweise zur Durchführung einer Ordnungsmaßnahme ist § 63 des Schulgesetzes. Ordnungsmaßnahmen sind 1. der schriftliche Verweis 2. der Ausschluss von einzelnen freiwilligen Schulveranstaltungen 3. der Ausschluss vom Unterricht bis zu drei Tagen 4. die Umsetzung in eine Parallelklasse oder andere Unterrichtsgruppe 5. die Umschulung in eine andere Schule mit gleichem Bildungsziel durch die Schulaufsichtsbehörde 6. der Ausschluss von der besuchten Schule, wenn der Schüler seine Schulpflicht bereits erfüllt hat. Der Ausschluss vom Besuch des Tagore-Gymnasiums muss einem Schüler, der seine Schulpflicht erfüllt hat, angedroht werden. Dies ist der Fall, wenn er ► innerhalb von zwei Monaten an 5 Tagen ganz oder teilweise oder ► innerhalb von 6 Monaten an 7 Tagen ganz oder teilweise unentschuldigt gefehlt hat. Verantwortlich hierfür sind die Tutoren, die die Fehlzeiten erfassen und einen gemeinsamen Gesprächstermin mit dem Schüler, seinen Eltern, falls der Schüler noch nicht volljährig ist, und dem Schulleiter vereinbaren. Um zu vermeiden, dass nicht rechtzeitig auf häufiges unentschuldigtes Fehlen reagiert werden kann, ist jeder Lehrer verpflichtet, täglich Fehlmeldungen an die Tutoren bzw. Klassenleiter, falls in Kursen oder Gruppen unterrichtet wird und eine Klassenbucheintragung nicht möglich ist, weiterzuleiten. Anhang : Warnbrief bei unentschuldigten Fehlzeiten von Schülern der Oberstufe

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Umsetzung des Schulprogramms

TAGORE-GYMNASIUM 1. Gymasium Berlin, Marzahn-Hellersdorf 12687 Berlin, Sella-Hasse-Straße 25, 030-9321069 An

Berlin, ………………..

…………………………………………. …………………………………………. ………………………………………….

Androhung des Ausschlusses vom Besuch des Tagore-Gymnasiums Sehr geehrte Frau/ Sehr geehrter Herr …………………………., Sie haben innerhalb der letzten zwei Monate/ sechs Monate* An mehr als 5 / 7* Schultagen ganz oder teilweise unentschuldigt gefehlt. Entsprechend dem Schulgesetz § 63 wird die Androhung des Ausschlusses vom weiteren Besuch unserer Schule beim Senat für Bildung, Jugend und Sport beantragt. Eine Kopie dieses Schreibens wird in Ihre Schülerakte gelegt.

………………………………. Tutor

………………………………. Schulleitung

*Nichtzutreffendes bitte streichen

Anlagen: 1. Zusammenstellung der unentschuldigten Fehlzeiten 2. Merkblatt für Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe

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Umsetzung des Schulprogramms Zusammenstellung der unentschuldigten Fehlzeiten, Stellungnahme und Belehrung der Schülerin/des Schülers*

…………………………………. Datum

Fehlzeiten

Berlin, ………………………

………………………………… Tutor

Ich bestätige hiermit, dass ich über die Folgen weiterer unentschuldigter Fehlzeiten belehrt worden bin. Das Merkblatt für Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe wurde mir ausgehändigt. Angabe der Gründe für das Fehlen: ……………………………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………………………… Berlin, …………………………

………………………………… Schülerin/ Schüler*

* Nichtzutreffendes bitte streichen

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Umsetzung des Schulprogramms E SCHULISCHE FESTLEGUNGEN 1. Hausordnung Allgemeines Unsere Hausordnung soll die Zusammenarbeit von Schülern und Lehrern unterstützen. Die Verwirklichung unserer schulischen Aufgaben kann nur gelingen, wenn wir höflich und rücksichtsvoll miteinander umgehen, niemanden belästigen, behindern oder schädigen. Gegenseitige Achtung und Respekt sowie die bewusste Einhaltung der folgenden Festlegungen sind Grundvoraussetzung für die Schaffung eines konstruktiven Arbeitsklimas. Unsere Hausordnung gilt für alle unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Veranstaltungen innerhalb des Schulgeländes. Sie ergänzt die geltenden Vorschriften, Verordnungen und gesetzlichen Bestimmungen des Landes Berlin. Zeitliche Organisation Das Schulhaus wird für Schüler zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn geöffnet. Nutzer von Schließfächern können bereits fünfzehn Minuten vor Unterrichtsbeginn in das Haus 2 gehen. Bei schlechtem Wetter können die aufsichtführenden Lehrkräfte die Schüler morgens vor dem Vorklingeln in die Gebäude lassen. Schüler, deren Unterricht erst nach dem ersten Block beginnt, warten bis zum Ende des vorhergehenden Blockes auf dem Hof oder in den Aufenthaltsräumen im Erdgeschoss. Unterrichts-, Pausen- und Öffnungszeitenzeiten Block 1

Zeit

verkürzter Unterricht 60 Minuten 45 Minuten 8.00 - 9.00 Uhr 8.00 – 8.45 Uhr

8.00 - 9.30 Uhr Hofpause 2 9.50 - 11.20 Uhr 9.10 - 10.10 Uhr 8.55 – 9.40 Uhr 1. Essenpause (Jg. 7- 8) 3 11.45 - 13.15 Uhr 10.20 - 11.20 Uhr 9.50 – 10.35 Uhr 2. Essenpause (Jg. 9 - 12) 4 13.40 - 15.10 Uhr 11.30 - 12.30 Uhr 10.45 – 11.30 Uhr 5 15.20 - 16.50 Uhr 12.40 - 13.40 Uhr 11.40 – 11.25 Uhr Die Esseneinnahme ist täglich von 11.20 bis 13.45 Uhr möglich. Bei verkürztem Unterricht erfolgt die Esseneinnahme nach dem Unterricht oder in Freiblöcken. Jeder Schüler ist verpflichtet, mit dem Klingelzeichen die Arbeitsbereitschaft hergestellt zu haben, damit der Unterricht pünktlich begonnen und beendet werden kann. Schüler, die nicht pünktlich zum Unterrichtsbeginn erscheinen, werden in der Regel von laufenden Unterrichtsveranstaltungen ausgeschlossen. Arbeitsgemeinschaften finden entsprechend dem im Schuljahr gültigen Plan statt. Kommen Schüler außerhalb des Unterrichts zur Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften

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Umsetzung des Schulprogramms erneut in die Schule, so begeben sie sich gleich in den entsprechenden Arbeitsraum bzw. in die Turnhalle. Das Sekretariat ist für Schüler montags bis freitags in den großen Pausen geöffnet. Unfälle und Verletzungen können jederzeit gemeldet werden. Sprechzeiten der Pädagogischen Koordinatoren sind dem Aushang zu entnehmen. Um 16.30 Uhr wird das Schulhaus verschlossen. Spätere Nutzungen sind nur nach Absprache mit dem Hausmeister möglich. Verhalten auf dem Schulgelände Ordnung in den Unterrichtsräumen Der Einlass in die Unterrichtsräume erfolgt i.d.R. durch den unterrichtenden Fachlehrer. Mit Betreten des Unterrichtsraumes übernimmt jeder Schüler die Verantwortung für den ordentlichen und sauberen Zustand seines Platzes und des Unterrichtsraumes. Jeder ist zum sorgfältigen Umgang mit dem Inventar verpflichtet. Schäden sind einem Lehrer zu melden, der diese ggf. beim Hausmeister anzeigt. Für die generelle Wartung der technischen Geräte, d.h. die Reinigung der Luftfilter der Beamer, ist der raumverantwortliche Kollege zuständig. Alle technischen Geräte dürfen nur unter Aufsicht von Lehrern genutzt werden. Es ist Schülern untersagt, die technischen Konfigurationen der schulischen Geräte zu verändern. Das Essen und Trinken ist in allen naturwissenschaftlichen Räumen, in den Computerräumen und im Schülerarbeitsraum untersagt. In den anderen Räumen ist es den Schülern nach 45 Minuten Unterricht zu gestatten, zu trinken und die Toilette aufzusuchen Beim Verlassen des Raumes sind die Tafeln zu säubern, die Stühle einzuschieben und alle Abfälle in die bereitstehenden Behälter zu werfen. Das Hochstellen der Stühle erfolgt an festgesetzten Tagen. Die Ordnungsschüler sorgen für Sauberkeit und verlassen gemeinsam mit dem Fachlehrer als Letzte den Raum. Die Türen und Fenster sind beim Verlassen der Räume grundsätzlich zu verschließen. Alle Vorbereitungs- und Nebenräume dürfen nur in Begleitung von Pädagogen betreten werden. Raumwechsel und Pausenorganisation Nach dem Öffnen der Schule begeben sich die Schüler auf direktem Weg in ihre Unterrichtsräume und bereiten sich dort auf den Unterricht vor. Alle Schüler der Sek I gehen in den Pausen mit den Schultaschen auf den Pausenhof. Der Bereich hinter der neuen Turnhalle gehört nicht zum Pausenhof. Der Nebeneingang im Haus 2 kann während der 2. und 3. Pause nicht als Ausgang genutzt werden, da die Schüler hier vom Hof aus zum Essen eingelassen werden. Schülern der Sek II ist es erlaubt, den Unterrichtsraum der folgenden Stunde aufzusuchen und sich dort ohne Aufsicht des unterrichtenden Fachlehrers aufzuhalten, wenn vorab in Absprache mit dem Kurslehrer zwei für Ordnung verantwortliche Schüler

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Umsetzung des Schulprogramms festgelegt wurden. Der Aufenthalt in den Fluren und in den Fachräumen Chemie, Physik, Biologie und Informatik ist nicht gestattet. Während der Pausen können Schüler von den aufsichtführenden Lehrern an den Haupteingängen eingelassen werden, wenn sie  die Sprechzeiten des Sekretariates oder der Pädagogischen Koordinatoren nutzen wollen  nachweislich Termine bei Fachlehrern haben oder  Einkäufe in der Cafeteria bzw. an den Automaten tätigen wollen. Die WCs im Erdgeschoss der beiden Häuser und in der 1. Etage im Haus 1 sind in allen Pausen auch vom Hof aus zugänglich. Nach Unterrichtsschluss können Schließfachnutzer ins Haus 2 eingelassen werden. Das Verlassen des Schulhofes ist Schülern der Sek I nicht gestattet.

Pausenregelung bei schlechtem Wetter: Bei schlechtem Wetter gehen alle Schüler in den Raum des folgenden Unterrichtsblockes. Die Einlass- und Aufsichtspflicht obliegt den Fachlehrern des folgenden Blockes. Wenn diese Lehrer zentrale Aufsichten haben, verschließen sie ihre Räume. Die ankommenden Schüler bleiben auf den Fluren. Lehrkräfte benachbarter Unterrichtsräume sind zur Übernahme der Aufsicht verpflichtet. Sie können die Schüler in die Räume lassen. Der Aufenthalt in den Foyers ist möglich. Nutzung des Essenraums und der Cafeteria Das Anstellen zum Essenraum erfolgt am Nebeneingang des Hauses 2 außerhalb des Gebäudes vom Hof aus. Bei schlechtem Wetter ist der Einlass vom Treppenhaus aus möglich. Wegen der hohen Essenteilnehmerzahlen ist der Essenraum unmittelbar nach der Esseneinnahme zu verlassen. Der Aufenthalt in der Cafeteria ist den Käufern vorbehalten. Der Einlass zum Essenraum und zur Cafeteria wird durch die Lehrer gesteuert, die am Eingang zum jeweiligen Raum Aufsicht haben. Verhalten auf dem Schulhof Das Befahren des Schulhofes, auch mit Fahrrädern, ist wegen der damit verbundenen Unfallgefahr grundsätzlich nicht gestattet. Fahrräder dürfen nur auf dem dafür vorgesehenen Platz abgestellt werden. Für gestohlene und beschädigte Fahrräder übernimmt die Schule keine Haftung. Motorbetriebene Fahrzeuge dürfen auf dem Schulgelände nicht abgestellt werden (Ausnahme: Versorgungsfahrzeuge). Aus Sicherheitsgründen ist das Schneeballwerfen verboten. Rauchen Das Rauchen ist in allen schulischen Gebäuden und auf dem Schulgelände, das durch die beiden Schulhäuser und die Turnhallen begrenzt wird, verboten.

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Umsetzung des Schulprogramms Handynutzung Um Störungen zu vermeiden, sind alle Mobiltelefone während der Unterrichtszeit abzuschalten. Bildaufnahmen mit dem Handy sind auf dem Schulgelände verboten. Waffen und illegale Drogen Das Mitbringen von illegalen Drogen sowie das Führen von Waffen jeglicher Art sind verboten. In begründeten Fällen sind Stichprobenkontrollen durch Lehrkräfte möglich. Kleidung Kleidung, die radikale Haltungen signalisiert, ist in der Schule und bei Exkursionen aller Art nicht zu tragen. Kleidung, die die Sicherheit anderer Schüler gefährden kann, ist untersagt. Unterrichtsausfall oder Verkürzung bei übermäßiger Hitze Wird innerhalb des Gebäudes um 10.00 Uhr im Raum 2206 eine Temperatur über 25°C erreicht, endet der Unterricht nach dem 3. Unterrichtsblock. Diese Regelung gilt nicht für die gymnasiale Oberstufe. Bei voraussichtlich langfristig anhaltenden Hitzeperioden wird spätestens nach einer Woche die Unterrichtsblockzeit auf 60 Minuten verkürzt und alle Blöcke finden statt. Über den Unterrichtsausfall und die Verkürzung der Unterrichtszeit entscheidet die Schulleiterin oder deren Stellvertreter. Verhalten bei Erkrankungen und Beurlaubungen Fehlen eines Lehrers - Änderung des Stundenplanes Änderungen des Stundenplanes werden durch Aushang bzw. die elektronischen Informationstafeln bekannt gegeben. Alle Schüler und Lehrer sind verpflichtet, sich vor Beginn des eigenen Unterrichtes und beim Verlassen der Schule über Veränderungen zu informieren. Ist ein Lehrer fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen, so meldet ein Klassensprecher oder Kursteilnehmer dies im Sekretariat oder im Lehrerzimmer. Erkrankung eines Schülers während der Unterrichtszeit Nichtvolljährige erkrankte Schüler haben sich beim unterrichtenden Fachlehrer zu melden. Entscheidet der Lehrer, dass die Teilnahme am Unterricht nicht mehr möglich ist, begleitet er oder lässt er den Schüler von einem Mitschüler ins Sekretariat begleiten und trägt die Entlassung des Schülers aus dem Unterricht ins Klassenbuch ein. Nach telefonischer Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten durch das Sekretariat kann der Schüler von seinen Erziehungsberechtigten abgeholt oder mit Einverständnis der Eltern nach Hause entlassen werden. Ist eine Rücksprache mit den Eltern nicht möglich, muss der Schüler bis zum Unterrichtsende in der Schule verbleiben. In Notfällen wird ärztliche Hilfe angefordert. Volljährige Schüler müssen sich vor dem Verlassen der Schule im Sekretariat abmelden.

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Umsetzung des Schulprogramms Krankheitsbedingtes oder durch sonstige unvorhersehbare triftige Gründe verursachtes Fernbleiben Entsprechend den Ausführungsschriften über Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht ist folgendes Verfahren zu beachten:  Am ersten Fehltag muss der Klassenleiter, in der gymnasialen Oberstufe der Tutor, vor Unterrichtsbeginn über das Fernbleiben des Schülers informiert werden. Diese Benachrichtigung obliegt den Erziehungsberechtigten oder dem volljährigen Schüler selbst und kann telefonisch über das Schulsekretariat erfolgen (Tel.: 030-9321069).  Nach spätestens drei Tagen muss eine schriftliche Benachrichtigung vorliegen. Hierfür kann unsere Mail-Adresse [email protected] genutzt werden.  Am Tag der Rückkehr in die Schule ist in jedem Fall beim Klassenleiter oder Tutor oder, falls dies nicht möglich ist, im Sekretariat ein schriftliches Benachrichtigungsschreiben einzureichen, aus dem Beginn und Ende der Fehlzeit eindeutig ersichtlich sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die Fehlzeit nicht über volle Unterrichtstage erstreckt (z.B. Fehlzeit am 2. Feb. 2013 ab 12.00 Uhr bis 3. Feb. 2013, 10.00 Uhr). Die Benachrichtigung obliegt bei nicht volljährigen Schülern den Erziehungsberechtigten. Die Schule kann bei einem Fehlen aus gesundheitlichen Gründen die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen. Fehlen Schüler der Oberstufe an Tagen, an denen Klausuren geschrieben werden oder andere Leistungsüberprüfungen angekündigt sind, ist dem Entschuldigungsantrag immer ein ärztliches Attest oder eine behördliche Bescheinigung, aus der die Unmöglichkeit der Teilnahme am Unterricht hervorgeht, beizufügen. Beurlaubungen nicht volljähriger Schüler vom Schulbesuch Beurlaubungsanträge sind mindestens eine Woche vor den Freistellungsterminen schriftlich durch die Eltern einzureichen. Für Beurlaubungen vom Schulbesuch bis zu insgesamt 3 Tagen im Schuljahr ist der Klassenleiter zuständig. Über Beurlaubungen bis zu 4 Wochen entscheidet die Schulleitung nach Stellungnahme des Klassenleiters. Darüber hinausgehende Beurlaubungen sind nur bei schwerwiegenden Gründen zeitlich begrenzt zulässig und können von einer anderweitigen Fortbildung des Schülers während der Beurlaubung, etwa durch Privatunterricht, abhängig gemacht werden. Über die Anträge entscheidet das Schulamt nach Stellungnahme der Schule, bei der die Anträge einzureichen sind. Kriterien für die Entscheidung können der angegebene Grund für die Beurlaubung, die Unmöglichkeit einer Terminverschiebung, der Leistungsstand und die Leistungsbereitschaft des Schülers sowie die pädagogische Situation der gesamten Klasse oder Lerngruppe und geplante Klassenarbeiten sein. In der Regel sind folgende Sachverhalte keine Beurlaubungsgründe: ► Arztbesuche ► Erholungs- und Bildungsreisen und ► Erwerbstätigkeit.

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Umsetzung des Schulprogramms Beurlaubung eines volljährigen Schülers vom Unterricht Jeder Schüler kann aus triftigen gesundheitlichen oder persönlichen Gründen an bis zu 3 Unterrichtstagen im Schuljahr ganz oder teilweise vom Tutor beurlaubt werden, wenn für diese Tage keine Klausuren oder sonstige Leistungsüberprüfungen angekündigt wurden. Antragsformulare für Beurlaubungen sind beim Tutor erhältlich. Vorhersehbare Fehlzeiten sind mindestens eine Woche vor dem geplanten Fernbleiben vom Unterricht beim Tutor zu beantragen und den Fachlehrern nach dessen Entscheidung zur Kenntnisnahme vorzulegen. Anschließend ist das von allen Fachlehrern unterschriebene Formular wieder beim Tutor abzugeben. Dem schriftlichen Beurlaubungsantrag ist ggf. eine Bescheinigung, aus der die Unmöglichkeit der Teilnahme am Unterricht hervorgeht, beizufügen.

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Umsetzung des Schulprogramms Hinweise für Erziehungsberechtigte zu Schulversäumnissen und zur Sicherheit im Sportunterricht Sehr geehrte Eltern, immer wieder erreichen uns Anfragen zur Verfahrensweise bei der Beantragung von Freistellungen und zum Tragen von Schmuck im Sportunterricht. Um Konfliktsituationen zu vermeiden, bitten wir Sie folgende Regelungen zu beachten: 1. Entschuldigungen bei Schulversäumnissen Schulversäumnisse gelten nur bei Erkrankungen des Schülers oder aus sonstigen unvorhergesehenen triftigen Gründen als entschuldigt. Entsprechend den Ausführungsschriften über Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht ist folgendes Verfahren zu beachten:  Am ersten Fehltag muss der Klassenleiter, in der gymnasialen Oberstufe der Tutor, vor Unterrichtsbeginn über das Fernbleiben des Schülers informiert werden. Diese Benachrichtigung obliegt den Erziehungsberechtigten oder dem volljährigen Schüler selbst und kann telefonisch über das Schulsekretariat erfolgen (Tel.: 9321069).  Nach spätestens drei Tagen muss eine schriftliche Benachrichtigung vorliegen. Hierfür kann unsere Mail-Adresse [email protected] genutzt werden.  Am Tag der Rückkehr in die Schule ist in jedem Fall beim Klassenleiter oder Tutor ein schriftliches Benachrichtigungsschreiben einzureichen, aus dem sich die Dauer und der Grund des Fehlens ergeben. Beginn und Ende der Fehlzeit müssen eindeutig ersichtlich sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die Fehlzeit nicht über volle Unterrichtstage erstreckt (z.B. Fehlzeit am 2. Feb. 2013 ab 12.00 Uhr bis 3. Feb. 2013, 10.00 Uhr). Die Schule kann bei einem Fehlen aus gesundheitlichen Gründen die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen. Hat die Schule begründete Zweifel an einem vorgelegten Attest, so informiert sie die Schulbehörde, die vom Gesundheitsamt eine Stellungnahme darüber einholen kann, ob der Krankheitszustand des Schülers ein Fernbleiben von der Schule rechtfertigt. Bleibt ein Schüler an 5 Tagen eines Schulhalbjahres unentschuldigt dem Unterricht fern, so ist dem zuständigen Schulamt eine Schulversäumnisanzeige zu übersenden. Das Schulamt informiert das bezirkliche Jugendamt und den zuständigen schulpsychologischen Dienst. Außerdem werden die Erziehungsberechtigten zu einem Gespräch geladen. Nach § 63 des Schulgesetzes für Berlin vom 26. Januar 2007 können Schüler an andere Schulen umgeschult und bei erfüllter Schulpflicht vom weiteren Schulbesuch ausgeschlossen werden, wenn sie dem Unterricht mehrfach unentschuldigt ferngeblieben sind.

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Umsetzung des Schulprogramms 2. Allgemeine Beurlaubungen Schüler können im Einzelfall aus wichtigen Gründen vom Unterricht beurlaubt werden. Von einem wichtigen Grund kann insbesondere ausgegangen werden bei  persönlichen Gründen, wie z. B. einem Arztbesuch, der aus darzulegenden Gründen nicht in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden kann,  familiären Gründen, wie Eheschließungen oder Todesfälle im engsten Familienkreis,  Teilnahme an Vorstellungsgesprächen und Berufsberatungen sowie Beratungsveranstaltungen der Hochschulen in Vorbereitung auf die nachfolgende Ausbildung,  Reisen während der Unterrichtszeit, die nach einem schulärztlichen Gutachten dringend erforderlich sind oder für die das Jugendamt dringende soziale Gründe geltend macht und die aus darzulegenden Gründen nicht in der Freizeit stattfinden können. Bitte beachten Sie bei der Beantragung von Beurlaubungen folgend Hinweise:  Anträge auf Beurlaubung können nur von den Erziehungsberechtigten, nicht von Organisationen oder Vereinen gestellt werden.  Die Anträge auf Beurlaubung vom Schulbesuch sind in der Regel mindestens fünf Unterrichtstage und unter Angabe von Gründen schriftlich vorher bei der Schule zu stellen. Dies gilt auch für geplante Arztbesuche, die nur in begründeten Ausnahmefällen während der Unterrichtszeit genehmigt werden.  Für Beurlaubungen bis zu drei Unterrichtstagen im Schuljahr ist der Klassenleiter zuständig; bei stundenweiser Beurlaubung kann die Entscheidung auf den jeweils betroffenen Lehrer delegiert werden.  Über Beurlaubungen bis zu vier Wochen entscheidet der Schulleiter nach Stellungnahme des Klassenleiters.  Darüber hinausgehende Beurlaubungen sind nur bei schwerwiegenden Gründen zeitlich begrenzt zulässig und können von einer anderweitigen Fortbildung des Schülers während der Beurlaubung, etwa durch Privatunterricht, abhängig gemacht werden. Kriterien für die Entscheidung können der angegebene Grund für die Beurlaubung, die Unmöglichkeit einer Terminverschiebung, der Leistungsstand und die Leistungsbereitschaft des Schülers sowie die pädagogische Situation der gesamten Klassen oder Lerngruppe sein. Vor und nach den Ferien sind Beurlaubungen nur in wichtigen und unaufschiebbaren Ausnahmefällen möglich. Der vorzeitige Antritt oder die verspätete Rückkehr von einer Urlaubsreise werden nicht als solche Ausnahmefälle angesehen. Zur Mitwirkung bei Werbeaufnahmen dürfen Schüler nicht beurlaubt werden.

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Umsetzung des Schulprogramms 3. Freistellungen vom Sportunterricht Schüler können aus zwingenden gesundheitlichen Gründen ganz oder teilweise vom Sportunterricht freigestellt werden. Bitte beachten Sie bei der Beantragung folgende Hinweise:  Die Freistellung muss von den Erziehungsberechtigten schriftlich beantragt und begründet werden; ein ärztliches Attest ist beizufügen. Auf das Attest kann bei vorübergehenden offenkundigen Behinderungen verzichtet werden.  Für Freistellungen bis zu vier Wochen ist der den Sportunterricht erteilende Lehrer zuständig, für längere Freistellungen der Schulleiter, der auf Grund eines unverzüglich anzufordernden schul- oder sportärztlichen Gutachtens über Art und Umfang der Freistellung entscheidet und seine Entscheidung dem Schüler oder dessen Erziehungsberechtigten schriftlich mitteilt. Eines solchen Gutachtens bedarf es nicht, wenn die Art der Behinderung offenkundig ist.  Die Freistellung darf höchstens für ein halbes Jahr ausgesprochen werden; es sei denn, die Art der Erkrankung oder Behinderung lässt die Teilnahme am Sportunterricht innerhalb eines längeren Zeitraumes mit Sicherheit nicht zu.  Von sportlichen Aktivitäten freigestellte Schüler sind grundsätzlich zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Sie können zu organisatorischen Aufgaben, zu Hilfsleistungen sowie zur Ausübung von Schiedsrichterfunktionen herangezogen werden, wenn die Art der Erkrankung oder Behinderung dies zulässt und müssen an allen theoretischen Unterweisungen teilnehmen. 4. Kleidung im Schulsport Sehr häufig verletzen Schüler sich und andere dadurch, dass sie unzweckmäßig gekleidet sind. Entsprechend dem Beschluss der Schulkonferenz ist das Tragen der Schulshirts und Jacken verpflichtend. Ringe, Ketten, Uhren, Armbänder, Ohrschmuck sind häufige Ursache für Verletzungen. Daher ist das Tragen von Schmuck im Sportunterricht untersagt. Mitteilungen der Eltern, in denen sie die Schule von der Sorgfaltspflicht bezüglich des Schmucktragens freistellen wollen, sind aus Haftungsgründen nicht rechtswirksam. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Sportlehrer keine Haftung für mitgebrachte Schmuckstücke übernehmen. Lange Haare müssen zusammengebunden werden. Unfallgefahren werden auch durch zweckmäßiges Schuhwerk vermindert. In Sporthallen dürfen Straßenschuhe grundsätzlich nicht getragen werden; dies gilt auch für Sportschuhe, die als Straßenschuhe genutzt werden. Insbesondere im Bereich der Spielerziehung wird das Tragen von Sportbrillen empfohlen.

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Umsetzung des Schulprogramms Merkblatt für Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe 1.Termineinhaltung Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich an der dafür vorgesehenen Tafel im Foyer über die von der Schule festgesetzten Termine für Beratungen, Abgabe von Formblättern, Kurswahlen etc. zu informieren. Die vorgegebenen Termine sind unbedingt einzuhalten. Dies gilt auch, wenn ein Schüler wegen Krankheit oder aus anderen Gründen zum gegebenen Zeitpunkt nicht am Unterricht teilnimmt. Wird gegen diese Verfahrensweise verstoßen, trifft die Schule die zur Durchführung ihrer Aufgaben notwendigen Entscheidungen selbst. Individuelle Wünsche, zum Beispiel hinsichtlich der Kurswahlen, können in diesem Fall keine Berücksichtigung finden. 2. Fehlzeiten 2.1 Verspätungen Um Störungen des laufenden Unterrichts zu vermeiden, müssen Schüler, die wiederholt aus eigenem Verschulden verspätet erscheinen, den Beginn der folgenden Unterrichtseinheit abwarten. Die versäumten Unterrichtsstunden zählen dann als unentschuldigt. 2.2 Entschuldigungsanträge nach versäumtem Unterricht Kann ein Schüler wegen Krankheit oder sonstigen nichtvorhersehbaren wichtigen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, so ist das Schulsekretariat am ersten Tag des Fernbleibens vor Beginn des betroffenen Unterrichts persönlich oder telefonisch unter der Nummer 9321069 zu informieren. Spätestens am dritten Tag ist der Tutor auch schriftlich in Kenntnis zu setzen. Diese erste schriftliche Information kann auch per Mail erfolgen ([email protected]). Bei der Rückkehr in die Schule hat der Schüler eine schriftliche Erklärung vorzulegen, aus der sich die Dauer seines Fernbleibens sowie der Grund dafür hervorgehen. Dieser Erklärung ist ein ärztliches Attest bzw. eine behördliche Bescheinigung beizufügen. Wird ein Schulversäumnis nicht innerhalb der genannten Fristen angezeigt und wird auch unmittelbar nach Rückkehr in die Schule dafür keine Erklärung vorgelegt, so gilt das Fehlen als unentschuldigt. Schüler, die aus unvorhersehbaren Gründen unverschuldet eine Nachschreibklausur versäumen, schreiben diese in der Regel unmittelbar nach Rückkehr in die Schule außerhalb des planmäßigen Unterrichtes nach. 2.3 Beurlaubungsanträge Entsprechend der AV Schulpflicht vom 26. März 2014 können Schüler bei Vorliegen wichtiger Gründe im Einzelfall an bis zu 3 Tagen im Schuljahr vom Tutor beurlaubt werden, sofern an diesen Tagen keine angekündigten Leistungsüberprüfungen (Klausuren, Vorträge, Tests) stattfinden, eine Terminverschiebung unmöglich ist und der Leistungsstand sowie die Leistungsbereitschaft des Schülers dies rechtfertigen. Von einem wichtigen Grund kann insbesondere ausgegangen werden bei a) persönlichen Gründen, wie z. B. einem Arztbesuch, der aus darzulegenden Gründen nicht in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden kann, b) familiären Gründen, wie Eheschließungen und Todesfälle im engsten Familienkreis, c) Teilnahme an Vorstellungsgesprächen und Berufsberatungen sowie Beratungsund Informationsveranstaltungen der Hochschulen in Vorbereitung auf die nachfolgende Ausbildung sowie bei d) Reisen während der Unterrichtszeit, die nach einem schulärztlichen Gutachten dringend erforderlich sind.

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Umsetzung des Schulprogramms Mitwirkung an Rundfunk-, Film-, oder Fernsehaufnahmen, einschließlich Werbeaufnahmen, oder ähnlichen Veranstaltungen stellen keinen wichtigen Grund dar. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach Ferienzeiträumen dürfen nicht genehmigt werden; es sei denn, es handelt sich um einen wichtigen und unaufschiebbaren Ausnahmefall. Als ein solcher Ausnahmefall ist der vorzeitige Antritt oder die verspätete Rückkehr von einer Urlaubsreise nicht anzusehen. Beurlaubungsanträge sind mindestens drei Tage vor der beabsichtigten Freistellung zu stellen. Die Antragsformulare sind beim Tutor erhältlich. Der Vordruck ist vollständig auszufüllen, der Grund des Fehlens ist in jedem Fall anzugeben. Bei Beurlaubungsanträgen im Zusammenhang mit Ämterbesuchen, Führerscheinprüfungen, Vorstellungsgesprächen u. a. sind diese durch eine Bescheinigung nachzuweisen. Diese Bescheinigung kann durch einen Stempel und Unterschrift eines Institutionsvertreters bei Angabe des Fehlgrundes auf dem Antragsformular ersetzt werden. Wenn der Tutor den Antrag befürwortet hat, muss der Schüler vor Beginn der Fehlzeit allen Fachlehrern, deren Unterricht versäumt wird, diese Entscheidung zur Kenntnisnahme vorlegen. Der von allen Fachlehrern unterschriebene Antrag ist wieder beim Tutor abzugeben. Alle Beurlaubungen, die über den Zeitraum von drei Tagen hinaus gehen, sind bei der Schulleitung zu beantragen. 2.4. Beurlaubungen vom Sportunterricht Eine Freistellung vom Sportunterricht muss vom Schüler schriftlich beantragt werden; ein ärztliches Attest ist beizufügen. Bei Anträgen bis zu 4 Wochen ist der unterrichtende Fachlehrer zuständig, über diesen Zeitraum hinausgehende Anträge sind an die Schulleitung zu richten. In der Regel kann die Freistellung für höchstens ein halbes Jahr ausgesprochen werden. Vom Sportunterricht freigestellte Schüler sind grundsätzlich zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Sie können zu organisatorischen Aufgaben, zu Hilfsdiensten sowie zur Ausübung von Schiedsrichterfunktionen herangezogen werden, wenn die Art der Erkrankung oder Behinderung dies zulässt und müssen an theoretischen Unterweisungen teilnehmen. Wenn eine Freistellung für ein ganzes Semester notwendig ist, muss vom Schüler ein Ersatzkurs in einem anderen Fach gewählt werden. 2.5. Folgen häufiger Unterrichtsversäumnisse Wenn über 50% der Unterrichtsstunden in einem Fach versäumt wurden, werden im allgemeinen Teil null Punkte erteilt. Über Ausnahmen entscheidet der Oberstufenausschuss auf Antrag des Kursleiters. 2.6 Folgen unentschuldigten Fehlens Unentschuldigtes Fehlen liegt vor, wenn ein Schüler gegen die oben genannten Regeln verstoßen hat. Nicht erbrachte Leistungen werden bei unentschuldigtem Fehlen mit der Note 6 bewertet. Das wiederholte unentschuldigte Fernbleiben vom Unterricht gilt als nachhaltige Beeinträchtigung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Es wird daher in jedem Fall mit Ordnungsmaßnahmen geahndet. Nach § 63 des Schulgesetzes können Schüler bei erfüllter Schulpflicht von der besuchten Schule ausgeschlossen werden, wenn sie dem Unterricht mehrfach unentschuldigt ferngeblieben sind. Ausgeschlossen wird ein Schüler, wenn er innerhalb ► von zwei Kalendermonaten an mehr als zehn Schultagen oder innerhalb ► von sechs Kalendermonaten an mehr als vierzehn Schultagen dem Unterricht ganz oder teilweise unentschuldigt ferngeblieben ist.

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Umsetzung des Schulprogramms 2. Aufsichtsregelungen an unserer Schule 1. Frühaufsichten an den Haupteingängen Vor den Unterricht bleiben die Nebeneingänge verschlossen. Die Aufsichten finden von 7.30 Uhr bis 7.50 Uhr vor den Haupteingängen beider Gebäude mit Blick auf den Schulhof statt. Bei schlechtem Wetter werden die Schüler in die Gebäude aber nicht in die Unterrichtsräume gelassen und die Aufsichten finden in den Eingangsbereichen am Treppenaufgang statt. 2. Pausenaufsichten Alle Fachkollegen achten darauf, dass die Schüler zu den Hofpausen die Gebäude mit ihren Sachen verlassen, nicht in den Toiletten verweilen und den Raum des nachfolgenden Unterrichts erst nach den Hofpausen aufsuchen. Die Klassenräume sind abzuschließen. Bei schlechtem Wetter (Abklingeln der Hofpause) erfolgt der Raumwechsel zu Beginn der Pause. (ACHTUNG – Aufsichtspflicht hat der Lehrer der folgenden Stunde!) 2.1 Aufsicht an den Nebeneingängen Die Aufsicht erstreckt sich über den gesamten Zeitraum der Hofpausen. Der Lehrer am Nebeneingang am Haus 1 steht vor dem Eingang mit Blick auf den Schulhof. Er achtet auf angemessenes Verhalten der Schüler auf dem Hof und darauf, dass alle Schüler die Gebäude erst nach dem Klingelzeichen zum Hochgehen betreten. Gleiches gilt für die Aufsicht am Nebeneingang am Haus 2 in der ersten Hofpause. Während der Essenpausen steht diese Aufsicht am Nebeneingang am Haus 2 im Foyer. Sie kontrolliert die Essensausweise und achtet darauf, dass nur so viele Schüler den Raum betreten, wie freie Plätze vorhanden sind. Sie achtet außerdem darauf, dass alle Schüler erst nach dem Klingelzeichen ins Haus gehen. 2.2 Aufsicht im Foyer am Treppenaufgang Die Aufsicht achtet darauf, dass die Schüler das Schulgebäude verlassen und sich nicht im Foyer aufhalten. Sie lässt Schüler während der Pausen nur in begründeten Ausnahmefällen (vgl. Hausordnung) ins Haus. 2.3 Aufsicht auf dem Hof (Bereich alte Turnhalle und neue Turnhalle) Die Hofaufsichten patrouillieren im Bereich vor, neben und hinter den Turnhallen sowie der Hoftore. Sie achten insbesondere darauf, dass in den weniger offensichtlich einsehbaren Bereichen nicht geraucht und das Schulgelände nicht verlassen wird. 2.4 Aufsicht im Speiseraum Die Aufsicht erstreckt sich über den gesamten Pausenzeitraum. Es ist auf Ruhe bei der Esseneinnahme, Hygiene und Sauberkeit zu achten. Die Stühle sind nach dem Essen an die Tische zu stellen und die Tische sind abzuwischen.

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Umsetzung des Schulprogramms 2.5 Aufsicht in der Cafeteria Die Aufsicht erstreckt sich über den gesamten Pausenzeitraum. Es ist auf eine ruhige, hygienische und saubere Esseneinnahme zu achten. Der Raum dient ausschließlich dem Verzehr der dort gekauften Speisen und ist kein Aufenthaltsraum. Bei großem Andrang werden ca. 6 bis 8 Personen ins Café eingelassen, die Wartenden verbleiben auf dem Flur vor der Cafeteria. 2.6 Schülerarbeitsraum (Keine Aufsicht durch Lehrer!) Die Schüler sind darüber zu belehren, dass der SAR kein Pausen- bzw. Speiseraum ist. Er dient ausschließlich der Erledigung von schulischen Aufgaben. Die Aufsicht wird von den Betreuern wahrgenommen. Bei schlechtem Wetter müssen die Klassen der aufsichtführenden Lehrer von den Fachlehrern benachbarter Räume mit beaufsichtigt werden.

Gesamtübersicht 1. Frühaufsichten 2 vor den Haupteingängen beider Gebäude 2. Hofpause 9.30 Uhr 2 an den Treppenaufgängen 2 an den Nebeneingängen 1 Schüler-Café 1 Hof 3. Hof- bzw. Essenpause 11.20 Uhr 2 an den Treppenaufgängen 2 an den Nebeneingängen 1 Schüler-Café 1 Essenraum 1 Hof 4. Hof- bzw. Essenpause 13.15 Uhr 2 an den Treppenaufgängen (entfällt freitags) 2 an den Nebeneingängen (entfällt freitags am Haus 1) 1 Schüler-Café (entfällt freitags) 1 Essenraum 1 Hof (entfällt freitags)

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Umsetzung des Schulprogramms 3. Hinweise zur Klassenbuchführung und den Schülerakten Klassenbuchführung Das Klassenbuch wird am Anfang des Schuljahres entsprechend der Vorgaben (allgemeine Angaben, Namen der Schüler und der unterrichtenden Lehrer, Stundenplan, etc.) vervollständigt. Darüber hinaus werden vorn die Namen der Klassenbuchverantwortlichen und der Schülersprecher ergänzt. Am Ende befindet sich ein Sitzplan. Der Wochenplan wird mindestens zwei Wochen vorgetragen, was auch vom Klassenbuchverantwortlichen erledigt werden kann. Auf jeder Seite werden für die aktuelle Woche die Namen der beiden Ordnungsschüler vermerkt. Jeder Fachlehrer trägt das Stundenthema klar formuliert ein und setzt sein Kürzel daneben. Hausaufgaben werden zu der Stunde, für die sie erteilt werden unter Angabe des ungefähren durchschnittlichen Zeitaufwandes, eingetragen. Es werden die Nummern der Schüler aufgeführt, die zu spät kommen bzw. fehlen. Am Ende der Woche kennzeichnet der Klassenleiter, ob der Schüler entschuldigt (E) oder unentschuldigt (UE) gefehlt hat und unterschreibt. Klassenarbeiten werden mit rot spätestens eine Woche vorher in der Stunde eingetragen, in der sie geschrieben werden. Ebenfalls rot werden Vertretungsstunden (V und das Kürzel des unterrichteten Faches) und Ausfallstunden (A) hervorgehoben. Das Klassenbuch wird morgens vom Klassenbuchverantwortlichen geholt und nach der letzten Stunde vom unterrichtenden Fachlehrer ins Sekretariat gebracht.

Schülerakten In jeder Schülerakte befinden sich zwei Aktendulli. - Der vordere umfasst Schriftstücke jeglicher Art (wie Unterlagen zum Schulbeginn, Übergang in die Sekundarstufe, Anträge, Elternbriefe, etc.), wobei die neuen Exemplare obenauf geheftet werden. - Der hintere beinhaltet alle Kopien der Zeugnisse und Festlegungen zum ASV. Die neuen Exemplare kommen hinten ran. Es sollte darauf geachtet werden, dass die allgemeinen Angaben auf dem Aktendeckel regelmäßig vervollständigt werden. Ebenso sollten auf dessen Innenseite alle Kontakte mit Eltern dokumentiert werden.

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Umsetzung des Schulprogramms 4. Brandschutzordnung Teil A

Aushang für alle Personen, die sich im Haus aufhalten BSO nach DIN 14096 - 1

Brände verhüten

Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten

Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren

Brand melden/ Alarm auslösen

Wo brennt es? Was brennt? Sind Menschen in Gefahr? Wer meldet?

In Sicherheit bringen

- Notruf (Feuerwehr)

Tel. 030 - 112

- Leitung des Hauses

Tel. 030 - 9321069

- Zentraler Wachdienst

Tel. 030 - 90293-2222

-Feueralarm: schriller Dauersignalton

- Gefährdete Personen warnen Hilflose mitnehmen - Türen schließen - Gekennzeichnetem Fluchtweg folgen

- Auf Anweisungen achten

Löschversuch unternehmen

- Feuerlöscher benutzen

- Einrichtung zur Brandbekämpfung benutzen (z.B. Löschdecke) Brandschutzordnung nach DIN 14096 - A

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Umsetzung des Schulprogramms Teil B

Brandschutzordnung für regelmäßig anwesende Personen BSO nach DIN 14096 - 2

Gültigkeitsbereich dieser Brandschutzordnung: Schulname Adresse Dienstbereich Gebäude

Tagore-Gymnasium 12687 Berlin, Sella- Hasse- Str. 25 Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Haus 1, Haus 2, Turnhalle (alt), Turnhalle (neu)

Inhaltsverzeichnis 1. 2. 3. 3.1. 3.2. 3.3. 3.4. 4. 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 5. 6. 7.

Vorwort Basisinformationen Brandverhütung Allgemeines Brand- und Rauchausbreitung Flucht- und Rettungswege, Sammelplatz Melde- und Löscheinrichtungen Verhalten im Brandfall Brandmeldung Alarmsignale und Anweisungen Rettung von Menschenleben Löschversuche Verhalten am Sammelplatz Vorbereitungen für den Einsatz der Feuerwehr Nachsorge Schlussbestimmungen

Anlage 1: Brandklassen und Löschmittel Anlage 2: Löscheinsatz mit Handfeuerlöschern Anlage 3: Flucht- und Rettungswege 1. Vorwort Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, den Inhalt dieser Brandschutzordnung und die darin enthaltenen Anordnungen zu beachten und sich mit den Fluchtwegen und der Lage der Notausgänge sowie mit den Aufbewahrungsorten der Feuerlöscher und deren Bedienung vertraut zu machen. Die Sicherheit aller Mitarbeiter unserer Schule, ihrer Schüler und Besucher sowie der Schutz der Gebäude sind wesentliche Aufgaben des Brandschutzes. Diese Brandschutzordnung soll Ihnen helfen, für Ihre Sicherheit zu sorgen. Lassen Sie sich nicht wehrlos überraschen, sondern nutzen Sie die aufgezeichneten Erfahrungen, um im entscheidenden Moment das Richtige tun zu können. Zur Beantwortung Ihrer Fragen zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz steht Ihnen unser Brandschutzbeauftragter, Herr Blauels, zur Verfügung.

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Umsetzung des Schulprogramms 2. Basisinformationen Wichtige Notrufnummern Institution Feuerwehr Notarzt Polizei Wachschutz (Bezirksamt)

Notruf (int.) 0-112 0-112 0-110

Vorgesetzter (Schulrat) Objektmanagement. (Frau Pöthke ) Sicherheitstechn. Dienst (Herr Flücking) Schulleiterin Hausmeister Landesamt für Arbeitsschutz Giftnotruf Berlin Durchgangsarzt Unfallkasse Berlin Arbeitsmed. Dienst Frau Leber Gas GASAG Wasser BWB Abwasser BWB Fernwärme Vattenfall Strom Vattenfall Sicherheitsverantwortliche der Schule Brandschutzbeauftragter Stellv. Brandschutzbeauftragte Sicherheitsbeauftragte Stellv. Sicherheitsbeauftragter Erst- und Brandschutzhelfer/in Frau Ullrich Räumungsalarm Alarmierungsmittel Alarmzeichen Sammelplatz Amokalarm

Brandschutzeinrichtungen Feuerlöscher Rauchabzüge

Notruf (ext.) 030-112 030-112 030-110 030-90293-222 030-90293-2950 30-90293-7130

200 206

030-9321069 030-903024380 030-254-0 030-10240 030-7624-0 0157-83660563 030 – 39902859 030 – 86445959 030 – 86448358 030 - 2954598 0180 – 2112525

Hr. Blauels Fr. Richter Fr. Körner Fr. Menze

R R R R 201

1402 2407 2403 1302

R 1111

Hausalarmanlage Ununterbrochener Dauerton Sportplatzzaun gegenüber der neuen TH

siehe Flucht- und Rettungspläne

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Umsetzung des Schulprogramms 3.3. Brandverhütung 1. Allgemeines Vorbeugende Maßnahmen zur Verhütung von Brandgefahren dienen der Verhinderung des Brandausbruchs und der Brandausbreitung sowie der Sicherung der Rettungswege. ► Ordnung Ordnung im Gebäude gehört zu den wichtigsten Voraussetzungen des vorbeugenden Brandschutzes. Dadurch wird nicht nur die Brandgefahr verringert, sondern auch sichergestellt, dass Flucht- und Rettungswege sowie Feuerlöscher jederzeit benutzbar sind. ► Rauchen/ Offene Flammen Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Offene Flammen sind nur unter ständiger Aufsicht und nur in nicht feuergefährdeten Bereichen gestattet. Die Unterlagen müssen aus nicht brennbarem Material sein. Es ist darauf zu achten, dass kein brennbares Material im Bereich der Flamme ist. ► Feuergefährliche Arbeiten Für Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- und Trennschleifarbeiten, die außerhalb der dafür vorgesehenen Werkstätten vorgenommen werden, ist die Anweisung zur Absicherung feuergefährlicher Arbeiten zu beachten. Zur Durchführung dieser Arbeiten ist der Erlaubnisschein des Landesschulamtes oder der Schulleitung erforderlich. ► Abfälle Abfallbehälter sind außerhalb der Rettungswege aufzustellen. Putzlappen, die mit brennbaren Flüssigkeiten getränkt sind, müssen in geschlossenen nicht brennbaren Behältern gesammelt und täglich entsorgt werden, um die Gefahr der Selbstentzündung zu minimieren. ► Elektrische Geräte Wärmeerzeugende elektrische Geräte sind während der Benutzung zu überwachen und nach Gebrauch sofort auszuschalten. Sie sind auf nicht brennbaren, wärmeisolierenden Untersetzern so aufzustellen, dass auch bei übermäßiger Erhitzung in der Nähe befindliche brennbare Gegenstände nicht entzündet werden können. Bei Aufstellung von Elektrogeräten ist darauf zu achten, dass eine ausreichende Wärmeabfuhr gewährleistet ist. Ortsveränderliche technische Geräte dürfen nur genutzt werden, wenn Sie mit einer gültigen Prüfplombe versehen sind. Die Nutzung privater elektrischer Geräte bedarf der Genehmigung durch den Schulleiter. Defekte elektrische Geräte und Anlagen sind sofort der Benutzung zu entziehen. Bei Dienstschluss sowie bei längerem Fernbleiben ist vor Verlassen des Raumes darauf zu achten, dass alle elektrischen Geräte abgeschaltet sind. ► Lagerräume In Lagerräumen müssen Haupt- und Zwischengänge jederzeit freigehalten werden. Das Lagergut ist so unterzubringen, dass die Fenster und Türen zugänglich und Wärmequellen nicht zugelagert sind. Auf Fensterbänken und Heizkörpern darf kein Material gelagert werden.

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Umsetzung des Schulprogramms 3.2 Brand- und Rauchausbreitung Mit einer Brand- und Rauchausbreitung muss insbesondere horizontal in die benachbarten Räume sowie in die darüber liegenden Etagen gerechnet werden. Die hochgiftigen heißen Brandgase steigen fast immer nach oben. In Fußbodennähe ist meist noch atembare Luft vorhanden. Beim Verlassen verqualmter Bereiche soll man sich stets dicht am Boden (gebückt oder kriechend) bewegen. Wenn möglich, sind Fenster und Türen zum Brandherd hin zu schließen und die Rettungswege zu belüften. Brandschutztüren müssen auch während der Betriebszeit geschlossen gehalten werden. Das Blockieren durch Türstopper, Keile o. ä. ist untersagt. Am Ende der Arbeitszeit sind alle Fenster und Türen in allen Räumen zu verschließen. 3.3 Flucht- und Rettungswege Die Flucht- und Rettungswegpläne hängen in jeder Etage im Bereich der Treppenhäuser. Sämtliche Sicherheitsbeschilderungen in den Fluren und Treppenhäusern dürfen nicht verdeckt werden. Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit ohne Einschränkung benutzbar sein. Deshalb ist auch das vorübergehende Abstellen von Material und Gegenständen in Gängen, Fluren und Treppenräumen verboten. Das Sitzen auf Treppen und in Fluren ist untersagt. Ausgänge müssen sich von innen ohne fremde Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen. Selbstverständlich dürfen diese Ausgänge nicht verstellt oder abgeschlossen werden. 3.4 Standorte von Melde- und Löscheinrichtungen  Telefonstandorte Beachte: Für alle externen Gespräche ist die Vorwahl „0“ notwendig.  Notruftelefone: - in allen naturwissenschaftlichen Vorbereitungsräumen - in den Vorräumen der Turnhallen  Hauptanschlüsse - Sekretariat R 1111 intern 200 ext. 030-9321069 - Pädagogische Koordinatoren R 1107 intern 203 ext. 030-93023985 - Hausmeister R 1104 intern 206 ext. 030-9321069  Alarmschalterstandorte  Erdgeschoss und im Obergeschoss beider Häuser - im Treppenhaus A und B  Vorräume beider Turnhallen  Feuerlöscher Die Standorte für Feuerlöscher können den Flucht- und Rettungsplänen entnommen werden, die in jeder Etage an den beiden Treppenhäusern hängen. Die Melde- und Löscheinrichtungen müssen deutlich erkennbar sein. Sie dürfen nicht verstellt oder missbräuchlich verwendet werden. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, sich über die Standorte und die Handhabung der Feuerlöscher zu informieren. Mängel oder Schäden an diesen Einrichtungen oder Geräten sind sofort der Schulleitung zu melden.

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Umsetzung des Schulprogramms 4. Verhalten im Brandfall Die Verhaltensschritte sind grundsätzlich bereits durch die Brandschutzordnung Teil A festgelegt. Alle Mitarbeiter sind berechtigt und verpflichtet bei Feststellung eines Brandes sofort die notwendigen Hilfsmaßnahmen einzuleiten. Dabei ist es wichtig, Ruhe zu bewahren, um den Ausbruch einer Panik zu verhindern. 4.1 Brandmeldung Wer einen Brand entdeckt, ist verpflichtet sofort eine Alarmierung in nachstehender Reihenfolge durchzuführen: 1. 2. 3. 4.

Feuerwehr: Polizei: Schulleitung Senatsverwaltung

Nottelefone 0-112 Nottelefone 0-110 internes Netz 201

ext. Tel. 030-112 ext. Tel. 030-111 ext. Tel. 030-9321069 ext. Tel. 030-90293 - 6019

Inhalt der Meldung: 1. 2. 3. 4. 5.

Wo brennt es? (Brandort: Tagore-Gymnasium, 12687 Berlin, Sella-Hasse-Str. 25) Was brennt? Was ist passiert? Sind Menschen in Gefahr? Wie viele Verletzte? Welche Verletzung? Wer meldet? Warten auf Rückfragen!

Nie das Gespräch von sich aus beenden, bevor die Feuerwehr dazu auffordert! Auch wenn ein Entstehungsbrand gelöscht werden konnte, ist die Schulleitung zu informieren. 4.2 Beachtung von Alarmsignalen und Anweisungen Nach Alarmauslösung ertönt ein ununterbrochener schriller Dauerton. Bei Ertönen des Hausalarms haben alle Personen, die nicht mit der Brandbekämpfung oder mit Rettungsmaßnahmen beschäftigt sind, das Schulgebäude über die nächstgelegenen gekennzeichneten Rettungswege zu verlassen. Dabei müssen sie kontrollieren, ob der Raum, den sie verlassen, leer ist. Toilettenräume und andere Nebenräume sind durch die Lehrer der nächstliegenden Klassen zu kontrollieren. Personen, für die der Fluchtweg versperrt ist, müssen sich an Fenstern bemerkbar machen. Den Anweisungen der Lehrer und der Feuerwehr ist Folge zu leisten.

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Umsetzung des Schulprogramms 4.3 Rettung von Menschenleben Von besonderer Bedeutung ist die Verhinderung des Ausbruchs einer Panik. Deshalb ist ruhiges und besonnenes Handeln von größter Wichtigkeit. Bei einer notwendigen Gebäuderäumung sollte das Gebäude zügig, jedoch ohne Hast verlassen werden. Unterstützen Sie dabei Hilfsbedürftige, indem Sie zwei Helfer beauftragen. Im Bedarfsfall ist die Evakuierung von Behinderten mit der Feuerwehr abzustimmen. Beim Ertönen der Alarmsirene (1 Minute ununterbrochener schriller Dauerton) werden alle Schüler im Klassen- und Kursverband von den aufsichtführenden Lehrern auf den Stellplatz, d.h. außerhalb des Schulgeländes auf die Rasenfläche zwischen der blauen (neuen)Turnhalle und dem Sportplatzzaun geführt. Vor dem Verlassen des Unterrichtsraumes sind die Fenster zu schließen, die Gruppe ordnet sich an der Tür. Taschen, Bücher und Mäntel verbleiben in den Räumen. Der Fachlehrer nimmt das Klassenbuch bzw. Kursbuch an sich und verlässt den Raum als letzter. Nach Möglichkeit sind alle elektrischen Geräte und Gasanlagen auszuschalten. Nach Verlassen des Unterrichtsraumes ist die Tür zu schließen, jedoch nicht zu verschließen. Schließen Sie jede Tür, die Sie durchschritten haben, um eine Ausbreitung der Brandgase im Gebäude zu verhindern! Beim Flüchten aus verqualmten Bereichen soll man sich stets dicht am Boden bewegen (gebückt oder kriechend). Warme Brandgase steigen nach oben. In Fußbodennähe ist meist noch atembare Luft vorhanden. Der Lehrer bestimmt den Fluchtweg. Er richtet sich grundsätzlich nach der Lage des Raumes und ist der Kennzeichnung am Raumplan an der Rauminnentür bzw. in den Rettungswegschildern auf den Fluren zu entnehmen. Rettungsversuche sind zu beenden, wenn das eigene Leben gefährdet wird. Der Gefahrenbereich muss dann verlassen und der Sammelplatz aufgesucht werden. Die Feuerwehr entscheidet über weitere Maßnahmen. 4.4 Löschversuche Sie sind gehalten, Entstehungsbrände mit den zur Verfügung stehenden Löschgeräten zu bekämpfen. Dies gilt allerdings nur, soweit Sie sich und andere dabei nicht in Gefahr bringen. Feuerlöscher sind erst an der Brandstelle einzusetzen. Die Regeln zum Einsatz von Handfeuerlöschern sind im Anhang 3 beschrieben. Fett- und Flüssigkeitsbrände nie mit Wasser löschen. Hierfür Pulver- oder Kohlendioxidlöscher oder Löschdecke verwenden. Bei Elektrobränden keine Löschversuche mit Wasser unternehmen. Beim Brand elektrischer Leitungen und Anlagen sofort Strom in dem betroffenen Bereich abschalten. Aufschrift auf den Feuerlöschern beachten. Die vorhandenen Feuerlöscher sind zur Bekämpfung von Elektrobränden bis 1000 V geeignet.

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Umsetzung des Schulprogramms Hindern Sie Personen, deren Kleidung in Brand geraten ist, unbedingt daran fortzulaufen. Sie sollten auf den Boden gelegt werden, damit die Flammen mit Decken oder ähnlichem erstickt werden können. Notfalls die Person hin- und herwälzen oder vorsichtig mit Pulverfeuerlöscher ablöschen, wobei nicht in Richtung des Gesichtes gesprüht werden darf. 4.5 Verhalten am Sammelplatz Die Lerngruppen stellen sich in Zweierreihen hintereinander auf. Jeder Schüler stellt sich neben seinen im Sitzplan verankerten Banknachbarn. Nach dem Aufstellen auf dem Sammelplatz überprüfen die aufsichtführenden Lehrer anhand des Klassenbuches bzw. Kursheftes sofort die Vollzähligkeit der Schüler und melden das Ergebnis einem Mitglied der Schulleitung, das am Seiteneingang der blauen Turnhalle steht. Werden Personen vermisst, ist dies sofort der Feuerwehr mitzuteilen. Das Gebäude darf erst nach Aufforderung durch die Schulleitung wieder betreten werden. 5. Vorbereitung des Einsatzes der Feuerwehr Jeder Mitarbeiter hat dafür zu sorgen, dass die Brandstelle und ihre Umgebung für die Feuerwehr zugänglich gemacht werden. Feuerwehrstellflächen und Wasserentnahmestellen sind unbedingt freizuhalten. Der Hausmeister hat alle Lagepläne und den Generalschlüssel bereitzuhalten. Der Brandschutzbeauftragte koordiniert die Räumung des Schulgebäudes und hält sich zur Einweisung der Feuerwehr bereit. Die Schulleitung nimmt nach der Kontrolle der vollständigen Räumung Kontakt mit der Einsatzleitung der Feuerwehr auf und gibt ggf. Hinweise auf vermisste Personen oder noch zu kontrollierende Bereiche. 6. Nachsorge Jeder Brandfall ist dem Dienstvorgesetzten zu melden. Die Brandstelle muss gegen erneutes Aufflammen und gegen das Betreten von Unbefugten (Spurensicherung, Plünderung) gesichert werden. Alle benutzten Feuerlöschgeräte müssen ersetzt werden. Löschwasserschäden sind durch die Beseitigung des Löschwassers sowie das Lüften der Räume einzudämmen. 7. Schlussbestimmung Alle Mitarbeiter des Tagore-Gymnasiums sind von der Schulleitung bei Dienstbeginn über den Inhalt der Brandschutzordnung aktenkundig zu belehren. Eine Wiederholung der Belehrung hat in regelmäßigen Zeitabständen, jedoch mindestens einmal jährlich, zu erfolgen. Für alle Mitarbeiter wird mindestens alle drei Jahre eine Brandschutzübung organisiert. Die Brandschutzordnung wird jedem Mitarbeiter ausgehändigt und liegt bei der Schulleitung zur Einsichtnahme vor. Die Schüler sind alljährlich am ersten Schultag aktenkundig durch den Klassenleiter oder Tutor zu belehren.

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=

geeignet

und

zugelassen

Pulverlöscher

mit Glutbrandpulver

Pulverlöscher

mit Metallbrandpulver

Pulverlöscher

mit Spezialpulver

P

Kohlendioxid Löscher CO2

K

Wasserlöscher

W

Schaumlöscher

S

1. GYMNASIUM MARZAHN-HELLERSDORF Brennbare Leichtmetalle z.B. Magnesium, Aluminium, sowie ihre Legierungen

Brennbare gasförmige Stoffe ( flammenbildend ) z. B. Methan, Propan, Acatylen, Wasserstoff, Stadtgas.

Brennbare flüssige Stoffe ( flammenbildend ) z.B. Benzin, Öle, Fette, Lacke, Terr, Alkohol, Stearin, Paraffin

Brennbare feste Stoffe ( flammen - und glutbildendt ) z.B. Holz, Papier, Stroh. Textilien, Kohle

Kennbuchstaben

Umsetzung des Schulprogramms

Anlage 1 (BSO Teil B)

Brandklassenschema nach DIN 14406

Brandklassen

PG

PM

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Umsetzung des Schulprogramms Anlage 2 (BSO Teil B)

Brandschutz Löschmitteleinsatz

1. GYMNASIUM MARZAHN-HELLERSDORF

-127-

Umsetzung des Schulprogramms 5. Hinweise zum Verhalten bei besonderen Vorfällen und Unfällen Alarmauslösung Zum Zwecke der Evakuierung kann an folgenden Stellen Alarm ausgelöst werden: ►

Alarmschalter Haus 1:



Alarmschalter Haus 2:

- neben den Treppenaufgängen im Erdgeschoss - vor dem Sekretariat - neben den Treppenaufgängen im Erdgeschoss



Alarmschalter Turnhallen:

- im Foyer

Inhalte telefonischer Meldungen ► ► ► ► ►

Wo brennt es? Was brennt? Was ist passiert? Sind Menschen in Gefahr? Wie viele Verletzte gibt es? Welche Verletzungen? Wer meldet? Warten auf Rückfragen!

Informationsketten ►

Brand Alarmauslösung über die Alarmanlage oder gegebenenfalls durch Rufen oder andere geeignete Methoden, um alle Personen zum sicheren Verlassen des Gebäudes zu bringen. MELDUNG 1. Schulleitung intern: 201 2. Feuerwehr 0-112 3. Polizei 0-110 4. Außenstelle Landesschulamt 0-93650411



Giftunfälle MELDUNG 1. Schulleitung intern 201 2. Feuerwehr 0-112 3. INDI-Notruf 0-19240 4. Außenstelle Landesschulamt 0-93650411



Auffällige Postsendungen/Bombendrohung MELDUNG 1. Schulleitung intern 201 2. Feuerwehr 0-112 3. Polizei 0-110 4. Bezirksstadtrat 0-902934001 5. Außenstelle Landesschulamt 0-9365041

1. GYMNASIUM MARZAHN-HELLERSDORF

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Umsetzung des Schulprogramms G GRUNDSÄTZE FÜR DIE FINANZPLANUNG 1. Lernmittel Gesetzliche Grundlagen Lernmittel sind die für die Hand der Schüler bestimmten Lehrbücher, ergänzende Druckschriften sowie Arbeits- und Verbrauchsmittel. Entsprechend den in der Lernmittelverordnung vom 3. Juli 2003 festgelegten Mindeststandards für die Lernmittelausstattung werden der Schule folgende Mittel für jeden Schüler zur Verfügung gestellt: Jahrgang

7 8 9 10 11 12

Mindeststandard nach Neuwert 338,00 Euro 207,00 Euro 270,00 Euro 270,00 Euro 186,00 Euro 186,00 Euro

Jährlich je Schüler zur Verfügung stehende staatliche Mittel 59,50 Euro 26,75 Euro 42,50 Euro 42,50 Euro 21,50 Euro 21,50 Euro

Bei den jährlich zugewiesenen staatlichen Mitteln wird berücksichtigt, dass ► die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schüler selbst gesetzlich verpflichtet sind, für jedes Schuljahr Lernmittel bis zu einem Betrag von 100 Euro selbst und auf eigene Kosten zu beschaffen und dass ► die angeschafften Lernmittel mindestens vier Jahre genutzt werden müssen. Fördervereinsinitiative zur Verbesserung der Lernmittelausstattung Im Interesse einer effizienten Nutzung des von den Eltern zu erbringenden Eigenanteils zur Beschaffung von Lehrmitteln und zur Förderung des sprachlichen und künstlerischen Profils unserer Schule wurde mit Hilfe des Fördervereins folgendes Unterstützungssystem entwickelt: Maßnahme Aufbau und Verwaltung eines Leihsystems für alle Lehrbücher, die mindestens 4 Jahre genutzt werden können Kauf und Anfertigung von ergänzenden Lehrmaterialien, die den Schülern übereignet werden (z.B. Arbeitshefte für den Fremdsprachenunterricht, Kopien) und von Büchern für die Schulbibliothek und den Schülerarbeitsraum Kauf von Verbrauchsmaterialien für den Kunstunterricht Unterstützung außerunterrichtlicher Angebote (z.B. Unterstützung von Arbeitsgemeinschaften, Betreuung des Schülerarbeitsraumes und der Schülerbibliothek Saalmieten für Zeugnisausgaben, Auszeichnungen…)

Elternbeitrag 35,00 Euro

15,00 Euro 5,00 Euro

5,00 Euro

Der Eigenanteil der Eltern reduziert sich dadurch einerseits auf insgesamt 60,00 Euro, andererseits können viele profilfördernde Angebote aufrechterhalten werden und der Organisationsaufwand bei der Vorbereitung der Bestellungen verringert sich, wenn viele Schüler am Leihsystem teilnehmen.

1. GYMNASIUM MARZAHN-HELLERSDORF

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Umsetzung des Schulprogramms 2. Lehrmittel Lehrmittel sind Unterrichtsmittel, die in der Regel in der Schule verbleiben und dort von den Lehrkräften oder Schülern genutzt werden. Hierzu gehören insbesondere Karten, Geräte, Computer, Instrumente, Materialien für den naturwissenschaftlichen Unterricht, Sportgeräte sowie im Unterricht verwendete audiovisuelle Medien und Software. Die Mittel für die schulische Ausstattung werden der Schule in Abhängigkeit von der Klassenzahl und der Finanzlage des Bezirkes zugeteilt. Der Betrag lag in den vergangenen Jahren bei ca. 750,00 Euro für jeweils 30 Schüler.

3. Jährliche Finanzplanung Bei der jährlichen Planung sind folgende allgemeine Positionen zu berücksichtigen: Bedarfsbereich Gewährleistung der Sicherheit - Überprüfung ortsveränderlicher Geräte - Prüfung der Feuerlöscher - Verbrauchsmaterialien für 1. Hilfe Reparatur technischer Geräte Papier und Folien Kopier- und Druckkosten Verbrauchsmaterialien im Unterrichtbereich - Kreide, Stifte, Tafelreiniger… Handkasse für Kleinmaterialien Telefon-, Internet- und Portokosten Summe

1. GYMNASIUM MARZAHN-HELLERSDORF

Kosten 4000,00 Euro

2000,00 Euro 3500,00 Euro 15000,00 Euro 500,00 Euro 3000,00 Euro 2000,00 Euro 30.000,00 Euro

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