Schadenserfassung an der kommunalen Infrastruktur abgeschlossen

Erscheinungstag: 12.08.2013 Ausgabe August 2013 Redaktionsschluss für Ausgabe September: 26.08.2013 Schadenserfassung an der kommunalen Infrastrukt...
2 downloads 1 Views 2MB Size
Erscheinungstag: 12.08.2013

Ausgabe August 2013

Redaktionsschluss für Ausgabe September: 26.08.2013

Schadenserfassung an der kommunalen Infrastruktur abgeschlossen Sehr geehrte Einwohner unserer Ortsteile,

Hier finden Sie: zur Vorbereitung der dringend notwendigen Schadensbeseitigung nach dem Juni-Hochwasser war es unsere Aufgabe, die entstandenen Schäden der kommunalen Infrastruktur nach einer ersten Groberfassung per Gutachten zu bewerten und bis 31. Juli beim Wiederaufbaustab (WASA) im Landratsamt Mittelsachsen für unseren Maßnahmeplan der Schadensbeseitigung anzumelden. Die Aufnahme unserer Schäden in den Maßnahmeplan bedarf nun einer sorgfältigen Prüfung des Landkreises auf Plausibiliät von Schadenskausalität, Schadenshöhe, Notwendigkeit der Wiederaufbaumaßnahme sowie Prüfung der Kostenschätzung und Prioritätensetzung. Zu beachten ist, dass Schäden unter 10 TEUR in der Regel bei Kommunen nicht zuwendungsfähig sind (Bagatellgrenze). Der Landkreis muss die geprüften Maßnahmepläne bis 31. August 2013 zur Sächsischen Staatskanzlei für die dort durchzuführende Maßnahmenkonferenz abgeben. Die Kommunen erhalten danach eine Beurteilung ihres Maßnahmeplanes und bis zum 20. September 2013 die eventuelle Bestätigung der einzelnen Wiederaufbaumaßnahmen. Mit dieser Bestätigung wird auch das Gesamtschadenbudget für die Kommune als Grundlage der Einzelbewilligungen jeweiliger Vorhaben festgelegt. Mit der letzten Meldung an den WASA wurden von der Gemeinde 20 Maßnahmekomplexe mit insgesamt 32 Schadstellen angemeldet. Die Schadenshöhe beträgt inzwischen 1,67 Mill EUR. Die Schwerpunkte der Schäden liegen bei diesem Hochwasser in Neukirchen, Reinsberg und natürlich an der Bobritzsch und Freiberger Mulde. Bei der Dringlichkeit der Schadensbehebung stehen die Maßnahmenkomplexe an der Muldentalstraße und Hammerstraße, in den Gemarkungen Bieberstein und Burkersdorf sowie Maßnahmen an der Mörnerstraße in Neukir-

Die Ortsfeuerwehren Neukirchen und Dittmannsdorf erhalten die Fluthelfermedaille.

Auslage der Haushaltssatzung 2013 .................Seite 04

Wahlbekanntmachung...................Seite 05

Richtlinie Hochwasserschäden 2013 für private Antragsteller .................Seite 06

Hinweise zu Waldbrandwarnstufen ...................Seite 07

Veranstaltungstipps................Seiten 14/15

Seite 2

Amtsblatt Gemeinde Reinsberg

chen und am Dittmannsdorfer Bach in Reinsberg oben an. Voraussetzung ist jedoch, dass unsere gemeldeten Maßnahmenkomplexe auch Bestandteil des Wiederaufbauplanes sind. Der Gemeinderat wird in der August-Sitzung von den aktuellen Schadensmeldungen und dem zu erwartenden Maßnahmeplan informiert und je nach Stand der Inaussichtstellung einer Förderung von 90 % (zurzeit wird in Anlehnung der Verfahren von 2002 sogar von einer Förderung von 100 % gesprochen) die weiteren Schritte festlegen. Ich werde unseren Räten das Vorantreiben erster Planungen zu Einzelmaßnahmen vorschlagen. Auch hier habe ich die Situation der Muldentalstraße und Hammerstraße im Blick. So können wir sicherstellen, dass vielleicht vor Wintereinbruch Schäden, auch wenn in einem ersten Schritt nur provisorisch, behoben werden und die Nutzungsfähigkeit des Straßenabschnittes zumindest in den Wintermonaten gegeben sein kann. Der Hauptschwerpunkt der Schadensbeseitigung wird sicher in 2014 und auch noch 2015 liegen. Je nach Finanzierung der Schadensbeseitigung und des damit einhergehenden Begleitaufwandes durch Genehmigungsverfahren für die Verwaltung muss der bisherige Investitionsplan für 2014 neu beleuchtet werden. Die eine oder andere Anschaffung und auch gewünschte Baumaßnahmen können somit durchaus um ein Jahr verschoben werden. Die Hochwasserschadensbeseitigung hat erste Priorität. Ich hoffe die nächsten Monate bringen hier Klarheit.

Erscheinungstag: 12.08.2013

Klar und erfreulich war, dass wir als Gemeinde treue Helfer in den Stunden des Hochwassers an unserer Seite hatten. Schon am 22. Juni bedankte sich der Gemeinderat durch Ehrung mit einer kleinen Fluthelfermedaille bei den ersten Einwohnern und natürlich unseren Feuerwehrkameradinnen und -kameraden. Als bleibende Erinnerung an die Stunden der Anspannung und Hilfeleistung haben wir ähnlich wie 2002 kleine Zinnplaketten fertigen lassen, auf denen das Hochwasserereignis verewigt wurde. Diese ersetzen unseren Dank statt mit Blumen sicher besser und vor allem zeitloser. Der Gemeinderat und Bürgermeister werden in den kommenden Wochen diesen Dank, wo noch nicht geschehen, an alle Fluthelfer 2013 aussprechen. Verehrte Leserinnen und Leser, bitte beachten Sie auch die Hinweise der Haupt- und Personalverwaltung zur Richtlinie Hochwasserschäden 2013 für private Antragsteller. Ich wünsche Ihnen noch einen guten Sommer und vor allem unseren ABC-Schützen in 2 Wochen einen fröhlichen Start an unserer Grundschule zur Grabentour in Neukirchen. Es grüßt Sie herzlich Ihr Bürgermeister Bernd Hubricht

Viel Spaß und Sonne zum 4. BadeParkfest

Neptun zieht ein (Fotos: Mike Silbermann)

Schwimminteressierten über alle Generationen sich einmal im Jahr in den einzelnen Disziplinen messen können. Herzlichen Glückwunsch allen Siegern und Platzierten. Die Spielkiste unseres Horteams und das traditionelle Wasserballturnier rundeten den sonnigen Nachmittag ab und wer noch Lust hatte, blieb, bis der Mond am Himmel stand, bei Musik und Nachtbaden im BadePark. Ein besonderer Dank geht an das Organisationsteam unter unserer Schwimmmeisterin Frau Lauerwald, an die Familie Lauerwald, an unseren treuen Begleiter - die DLRG Meißen, an unser Team der Horterzieherinnen unter der Leitung von Frau Ulbricht, an die Unterstützer/innen aus dem Rathausteam, an unseren Bauhof der Gemeinde Reinsberg, an das Team der Gaststätte „Zur Einkehr am Bad“ Frau Kopp und an unseren DJ Mike mit seinen Unterstützern. Übrigens, auch im August steht unser BadePark für sportliche Betätigung und das erfrischende Bad für Besucher offen. An besonders schönen Tagen wird auch die Öffnungszeit am Abend verlängert.

Die Veranstalter sollten recht behalten. Auch das 4. BadeParkfest war ein Höhepunkt in der diesjährigen Badsaison. Bereits zu Beginn marschierte Neptun mit seinen Nixen und den Häschern in den BadePark ein. Zum Spaß der vielen Kinder und Jugendlichen wurden die Teuflinge mit dem Netz gefangen. Mit einer brillanten Vorführung der Rettungsschwimmer der DLRG Meißen konnte den BadeParkgästen die vielschichtige Hilfeleistung der ehrenamtlichen Rettungsschwimmer vorgestellt werden. Und dann natürlich der Wettbewerb Wettrutschen und die Wettbewerbe im Schwimmen und der Schwimmstaffeln. Das Hubricht, Bürgermeister ist das Besondere an unserem BadeParkfest, dass auch unsere Danke den Sponsoren: Freiberger Brauhaus GmbH, Mario Schulze Reinsberg; LSTW Freiberg, Gaststätte Bellmann Reinsberg, Tischlerei und Holzbearbeitung GbR Sittner Neukirchen, Agrargenossenschaft Neukirchen/ Hirschfeld eG., BHG Döhnert und Pietzsch GbR Mohorn, Eulitz Metallbau Reinsberg, Firma Gelfert Landtechnik Dittmannsdorf, Fahrrad-Shop Steinert Niederschöna, Regina Eckhold Friseursalon Dittmannsdorf, VR-Bank Mittelsachsen eG. Dittmannsdorf, Lebensmittelmarkt Buschmann Dittmannsdorf, Fa. Autoservice Dittrich Reinsberg, Blumenhaus Junghanns Zellwald-Center Großvoigtsberg, Kaufhalle „Sigis Sachsenkauf“ Neukirchen, Bäckerei Hartmann Reinsberg, Gasthof Reinsberg, Fam. Kopp Campingplatz Reinsberg, Getränkehandel Lucius Dittmannsdorf, HPE Hypo Project Engineering Dresden, igefa Dresden, Hemschick Neustadt, 1a Autohaus Deutschenbora, Moritz-Apotheke Meißen, Fa. Leutert Deutschenbora, Friseursalon Gotthardt Reinsberg, Wasserzweckverband Freiberg, Verkehrsbetriebe Meißen mbH Unser Wasserballturnier am Abend

C M Y K

Erscheinungstag: 12.08.2013

Amtsblatt Gemeinde Reinsberg

Seite 3

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Öffnungszeiten Rathaus Reinsberg • Bürgersprechstunden des Bürgermeisters donnerstags 13:00 – 18:00 Uhr auch Telefonsprechstunde, Rufnummer 037324 8070 • Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt/Standesamt DONNERSTAG 08:30 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung Tel. 037324 807-30, 807-34 • Sprechstunden des Bürgerpolizisten im Rathaus Reinsberg DONNERSTAG, 22.08.2013, 10:00 - 12:00 Uhr DONNERSTAG, 29.08.2013, 10:00 - 12:00 und 16:00 - 18:00 Uhr DONNERSTAG, 05.09.2013, 10:00 - 12:00 und 16:00 - 18:00 Uhr in der Stadt Großschirma DIENSTAG, 27.08.2013, Rathaus Großschirma 10:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr DIENSTAG, 10.09.2013, Rathaus Großschirma 10:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr DONNERSTAG, 22.08.2013, Bürgerbüro Siebenlehn 15:00 - 17:00 Uhr

Die Freiwillige Feuerwehr informiert • FFW-Dienste Bieberstein 29.08. 19:30 Uhr AD Grundübung nass 07.09. 08:30 Uhr AD Gemeinsamer Dienst mit FF Hohentanne Biogasanlage

Mobile Schadstoffsammlung ist am 5. und 6. September in Reinsberg unterwegs Das Schadstoffmobil steht am 5. September in der Zeit von • 09:30 - 10:15 Uhr im OT Hirschfeld an der Haltestelle Kreuzung Hauptstr./ Reinsberger Str. • 10:30 - 11:15 Uhr im OT Neukirchen auf dem Platz gegenüber Siggis Sachsenkauf • 11:45 - 12:30 Uhr in Reinsberg auf dem Busparkplatz am Dörflichen Gemeinschaftszentrum • 13:15 - 13:45 Uhr im OT Bieberstein auf dem Platz an der Schäferei, Meißner Str. am 6. September von • 10:15 - 11:00 Uhr im OT Dittmannsdorf auf dem Parkplatz am Gasthof Das Personal der Fehr Umwelt Ost GmbH nimmt Schadstoffe in haushaltüblichen Mengen an. Darunter zählen alte Farb- und Lackdosen (Nitro-, Öl- und Alkydharzfarben und -lacke) mit flüssigen Restinhalten, Altmedikamente, Abbeizmittel, Reste von Haushaltchemikalien, Dünge- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Energiesparlampen und auch Flaschen mit unbekannten Inhalten. Nicht haushaltübliche Mengen an Dachpappe, Feuerwerkskörper, Autobatterien und Abpackungen werden nicht mitgenommen. Diese können im Zwischenlager für Sonderabfall der FNE Entsorgungsdienste Freiberg am Schachtweg 6 in Freiberg abgegeben werden. Das ist übrigens das ganze Jahr über möglich. ACHTUNG! Geben Sie die Schadstoffe persönlich beim Personal ab. Unbeaufsichtigt abgestellt können diese eine Gefahr für spielende Kinder und die Umwelt darstellen. Sie haben noch Fragen? Rufen Sie uns an: Abfallberatung der EKM Telefon 03731 2625-41 und -42.

Dittmannsdorf 29.08. 19:00 Uhr

Übung am Zweiseithof Pressemitteilung

Hirschfeld 30.08. 19:00 Uhr

Schwerpunkte der Inspektion, theoretische Grundlagen und praktische Übungen

Neukirchen 06.09. 19:00 Uhr

Einsatzübung

Reinsberg 27.08. 19:00 Uhr AD Übung mit FF Krummenhennersdorf 10.09. 19:00 Uhr AD Übung Kettensäge

Entsorgungstermine Müll

Gelbe Tonne

Dittmannsdorf 21.08.2013 04.09.2013

23.08.2013 06.09.2013

Papier

14.08.2013 11.09.2013

Hirschfeld / Neukirchen / Steinbach 27.08.2013 23.08.2013 10.09.2013 06.09.2013

14.08.2013 11.09.2013

Reinsberg / Drehfeld 23.08.2013 06.09.2013

13.08.2013 10.09.2013

23.08.2013 06.09.2013

Aus der Arbeit des Gemeinderates Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 27.08.2013, 19:30 Uhr, Rathaus Reinsberg, Ratssaal Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungstafeln. Hubricht, Bürgermeister

Bieberstein / Burkersdorf / Gotthelffriedrichsgrund 23.08.2013 21.08.2013 26.08.2013 06.09.2013 04.09.2013

C M Y K

Sondermüll im Keller?

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 03.09.2013, 19:30 Uhr, Rathaus Reinsberg, Ratssaal Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungstafeln. Hubricht, Bürgermeister

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 17.09.2013, 19:30 Uhr, Rathaus Reinsberg, Ratssaal Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungstafeln. Hubricht, Bürgermeister

Seite 4

Amtsblatt Gemeinde Reinsberg

Erscheinungstag: 12.08.2013

Öffentliche Bekanntmachung von Satzungen Öffentliche Bekanntmachung

- Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des FinanzierungsDas Landratsamt Mittelsachsen als Rechtsaufsichtsbehörde hat den mittelbestandes auf -180.250 Euro Beschluss-Nr. V/45/2013-30 vom 25.06.2013 zur Haushaltssatzung festgesetzt. 2013 nicht innerhalb von 4 Wochen rechtsaufsichtlich beanstandet. Aufgrund von § 76 Abs. 3 SächsGemO wird nachfolgende Haushalts§2 satzung für das Haushaltsjahr 2013 öffentlich bekanntgegeben: Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. Haushaltssatzung der Gemeinde Reinsberg für das Haushaltsjahr 2013

§3 Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat §4 in der Sitzung am 25.06.2013 folgende Haushaltssatzung erlassen: Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen §1 600.000 Euro Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, der die für die Erfüllung werden darf wird auf festgesetzt. der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird

§5 Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) im Ergebnishaushalt mit dem 280 v.H. - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 3.023.750 Euro auf für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 385 v.H. - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 3.003.150 Euro Gewerbesteuer auf 380 v.H. - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf 20.600 Euro Reinsberg, den 30.07.2013 - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf 0 Euro - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen Hubricht einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des Bürgermeister ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis) auf 20.600 Euro Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat - Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 21.000 Euro Sachsen (SächsGemO) - Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zu- Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf 21.000 Euro standegekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen. - Gesamtbetrag des ordentlichen Ergebnisses auf 20.600 Euro Dies gilt nicht, wenn - Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf 21.000 Euro 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, - Gesamtergebnis auf 41.600 Euro 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO im Finanzhaushalt mit dem wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist Verwaltungstätigkeit 3.037.450 Euro a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender oder Verwaltungstätigkeit 2.986.500 Euro b) die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber - Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die VerVerwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der letzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, Verwaltungstätigkeit auf 50.950 Euro so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 416.050 Euro - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 523.300 Euro - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -107.250 Euro - Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -56.300 Euro

Auslage: Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2013 liegen in der Zeit vom 13.08.2013 bis zum 20.08.2013 zur Einsichtnahme für jedermann an den Werktagen zu den Dienstzeiten Montag/Dienstag/Mittwoch 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Reinsberg, Kirchgasse 2.

- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 Euro Reinsberg, den 31.07.2013 - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 123.950 Euro - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Hubricht Finanzierungstätigkeit auf -123.950 Euro Bürgermeister

C M Y K

Erscheinungstag: 12.08.2013

Amtsblatt Gemeinde Reinsberg

Seite 5

Wahlbekanntmachungen Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 22. September 2013 1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde die Wahlbezirke der Gemeinde Reinsberg wird in der Zeit vom 02.09.2013 bis 06.09.2013 Montag von 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr In der Gemeindeverwaltung Reinsberg, Einwohnermeldeamt, Kirchgasse 2, 09629 Reinsberg für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort der Einsichtnahme ist barrierefrei. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 01.09.2013) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 06.09.2013) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 20.09.2013 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 02.09.2013 bis 06.09.2013, spätestens am 06.09.2013 bis 12:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde Reinsberg, Gemeindeverwaltung Reinsberg, Kirchgasse 2, 09629 Reinsberg, 6. Mit dem Wahlscheinantrag erhält der Wahlberechtigte Einwohnermeldeamt, Zimmer 2 Einspruch einlegen. - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Nieder- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, schrift eingelegt werden. - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, - ein Merkblatt für die Briefwahl. erhalten bis spätestens zum 01.09.2013 eine WahlbenachrichtiDie Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen gung. anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur EmpfangnahWer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlbeme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht rechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einnachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als legen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde nicht ausüben kann. vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis einVerlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. getragen werden und die bereits einen Wahlschein und BriefwahlBei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. zettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 161 18.00 Uhr eingeht. Mittelsachsen Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohdurch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) ne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutdieses Wahlkreises schen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf oder dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. durch Briefwahl teilnehmen. Reinsberg, den 02.08.2013 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, C M Y K

5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtig- Hubricht ter, (Der Bürgermeister)

Seite 6

Amtsblatt Gemeinde Reinsberg

Der Bürgerpolizist informiert und bittet um Mithilfe und Hinweise!! – Polizeirapport –

Erscheinungstag: 12.08.2013

„Dreckschw....“, war noch das harmloseste Wort was ich von Straßenbauarbeitern hörte, mit denen diese die unbekannten Personen betitelten, die ihre Arbeit im wahrsten Sinne des Wortes mit Müll beworfen hatten. Zuvor hatten eben diese unbekannten Personen in der Zeit von Freitag, 12.07.2013 bis Dienstag, den 16.07.2013 zahlreichen Müll auf einer frisch planierten Fläche an der Lindenallee entsorgt.

Dienstbereich Reinsberg

Erber Polizeireiterstaffel unterwegs im Polizeiabschnitt Reinsberg/ Polizeikommissar Großschirma

Die Haupt- und Personalverwaltung informiert Richtlinie Hochwasserschäden 2013 Private Antragsteller Seit dem 16.07.2013 werden von Sächsischen Aufbaubank Dresden Zuwendungsanträge von Privaten und Vereinen im Rahmen der Richtlinie Hochwasserschäden 2013 entgegengenommen. Anträge auf den vorgesehenen Formularen können von Privatpersonen und Vereinen gestellt werden, Zuwendungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel beim Vorliegen der in der Richtlinie bestimmten Zuwendungsvoraussetzungen gewährt. Diese sind unter anderem:

Im Rahmen der Präsensstreifen im ländlichen Raum waren am 10.07.2013 mit Polizeihauptmeisterin Kerstin Lenk mit Maximus (r.) und Polizeiobermeisterin Christine Bonk mit Kristall (l.) zwei Angehörige der Polizeireiterstaffel Sachsen mit ihren Pferden im Abschnitt Reinsberg/Großschirma unterwegs und konnten durch den Bürgerpolizisten Polizeikommissar Erber begrüßt und in Besonderheiten des Abschnitts eingewiesen werden. (siehe auch Beitrag Evangelische Kindereinrichtung Dittmannsdorf) 1. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Neukirchen, Salzstraße In der Nacht vom 27.06.13 zum 28.06.13 wurde ein auf dem Parkplatz der Firma UKM Fahrzeugteile abgestellter PKW durch ein anderes Fahrzeug am Heck beschädigt. Der Unfallverursacher verließ pflichtwidrig die Unfallstelle. 2. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in Hirschfeld In der Zeit vom 29.06.2013, 12:00 Uhr und 30.06.2013, 11:45 Uhr befuhr eine bisher unbekannte Person mit seinem Fahrzeug mit Anhänger die Grundstückszufahrt zu den Grundstücken 48 und 50 aus Richtung den Grundstücken kommend in Richtung Hauptstraße. In Höhe des HG Hauptstraße 48 kam dieser nach rechts von der Fahrbahn ab und befuhr eine Böschung. Anschließend fuhr er auf die linke Seite und kollidierte mit einem Grundstückszaun, welcher dabei beschädigt wurde. Des Weiteren konnten Bruchstellen in einer Baumkrone und abgerissene Äste festgestellt werden, die auf ein größeres Fahrzeug mit Aufbau bzw. Lader schließen lassen. 3. Illegale Müllablagerungen Reinsberg Lindenallee - Brückenüberfahrt „Uhlig-Mühle“

1. Die Förderung setzt voraus, dass der Betroffene unverschuldet in eine Notlage geraten ist. 2. Eine unverschuldete Notlage liegt insbesondere nicht vor bei Schäden an Gebäuden, die ohne Genehmigung errichtet wurden, sowie im Falle eines Hochwasserereignisses in der Regel bei Gebäuden, die nach dem 20. Oktober 2004 in mit Rechtsverordnung oder gemäß gesetzlicher Festsetzung nach dem Sächsischen Wassergesetz (SächsWG) festgesetzten Überschwemmungsgebieten errichtet wurden, es sei denn, es handelte sich dabei um einen städtebaulich erwünschten Lückenschluss innerhalb historisch gewachsener Gemeindegebiete. 3. Eine unverschuldete Notlage liegt auch nicht vor, wenn die natürliche Person erforderliche Vorsorgemaßnahmen unterlassen hat oder wenn er bei Eintritt des Schadensereignisses Maßnahmen der Selbsthilfe nicht ergriffen hat, die nach den Umständen Erfolg versprechend gewesen wären. 4. Schäden werden in der Regel nur ab einem Betrag von 5 000 EUR berücksichtigt, bei Vereinen in der Regel schon bei Schäden ab einem Betrag von 2 000 EUR. Bei Schäden ab 25 000 EUR erfolgt der Nachweis durch ein von einem unabhängigen Sachverständigen, wie beispielsweise Ingenieur oder Architekt, zu erstellendes Gutachten. 5. Die Förderung setzt die Bestätigung der zuständigen Gemeindeverwaltung voraus, dass die beantragte Maßnahme in der festgesetzten Gebietskulisse des Hochwassers 2013 liegt. Bei mehreren zu fördernden Objekten ist jeweils eine Gemeindebestätigung vorzulegen. 6. Der Antrag auf Zuwendung muss bei der Bewilligungsstelle bis zum 31. Dezember 2014 eingegangen sein. Die erforderlichen Genehmigungen sollen vorliegen, insbesondere a) bei genehmigungsbedürftigen Vorhaben nach § 59 SächsBO, b) bei Vorhaben in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB, c) bei Kulturdenkmalen nach dem Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung, d) bei genehmigungsbedürftigen Vorhaben die wasserrechtliche Genehmigung nach dem Sächsischen Wassergesetz (SächsWG). Die Zuwendung wird auf Antrag als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt. Bemessungsgrundlage: a) Zuwendungsfähig sind Ausgaben zur Beseitigung von Schäden an privaten Wohngebäuden, sonstigen baulichen Anlagen, die für die Funktionsfähigkeit des privaten Wohngebäudes erforderlich sind,

C M Y K

Erscheinungstag: 12.08.2013

Amtsblatt Gemeinde Reinsberg

sowie an Gewerberäumen, an baulichen Anlagen und gemeinschaftlich genutzten Wegen von Vereinen und in Kleingartenanlagen im Sinne des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung. b) Der Wert der eigenen Arbeitsleistung ist bei allen Schadensarten grundsätzlich keine zuwendungsfähige Ausgabe. c) Die Kosten, die für die Erstellung des Gutachtens bei Schäden ab 25 000 EUR anfallen, sind zuwendungsfähig. Entsprechend der Regelungen in der Förderrichtlinie sind Schäden a) an Camping-, Wochenend- und Zeltplätzen, b) an Aufschüttungen, Abgrabungen und Einfriedungen, c) an Garagen, Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und untergeordneten Nebenanlagen, d) in Gärten an Gewächshäusern, Schutzhütten, Brunnen, Spiel- und Freizeiteinrichtungen und Feuerstellen, e) in Gärten an anderen unbedeutenden Anlagen wie insbesondere Pergolen, Teppichstangen und Masten zur Brauchtumspflege, f) an Stützmauern von Gebäuden- und Grundstücken, soweit diese nicht aus wasserwirtschaftlichen Gründen oder zum Schutz des Gebäudes oder landwirtschaftlicher Kulturen zwingend notwendig sind, g) die in der Regel durch zumutbare Eigenleistung beseitigt werden können, nicht förderfähig.

Seite 7

Auf dem Grundstück befinden sich 8 Wohneinheiten, unsaniert und leerstehend. Der Kaufpreis ist Verhandlungssache. Bebautes Grundstück für Wohn- und Gewerbenutzung in Neukirchen, Dittmannsdorfer Str. 1, 3, 5 / Mörnerstr. 63 Grundstücksgröße: ca. 1300 m2, Grundstück ist zu vermessen Verkehrsgünstige, zentrale Ortslage Auf dem Grundstück befinden sich 3 Wohneinheiten, saniert und vermietet, eine Gewerbeeinheit sowie eine komplett eingerichtete Gaststätte mit Saal (Umbau 1997, ca. 100 m2) Objektbesichtigung nach Absprache, Entscheidung zum Kaufangebot über Gemeinderat Vermietung einer Garage in Reinsberg/Am Graben Die Gemeinde Reinsberg vermietet ab sofort eine einfache Garage in Reinsberg, Am Graben. Der Mietpreis beträgt jeweils 20,00 EUR pro Monat. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Reinsberg, Frau Otto, unter Tel.-Nr. 037324-80761 oder per E-Mail an [email protected].

Angebote leerstehender Wohnungen: - 09629 Bieberstein, Dorfstraße 2: 2-Raum-Wohnung, OG, 37,9 m2 Weitere Informationen, Beratung und die notwendigen Antragsformu- - 09629 Bieberstein, Schulgasse 2: 3-Raum-Wohnung DG, rechts, 84,54 m2 lare nebst Richtlinie erhalten Sie bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) in Dresden, Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden, unter der Tele- - 09629 Dittmannsdorf, Hauptstr. 88: 2-Raum-Wohnung, DG, ca. 43,93 m2 fonnummer der SAB, 0351 4910 - 4966, sowie im Internet unter - 09629 Dittmannsdorf, Siedlungsstr. 2: www.sab.sachsen.de. 2-Raum-Wohnung, DG, links, 53,06 m2 Die notwendigen Antragsformulare und die Richtlinie als Textfassung - 09629 Neukirchen, Dittmannsdorfer Str. 1: sind auch bei der Gemeinde Reinsberg erhältlich. 1-Raum-Wohnung, OG, 35,75 m2 Ebenfalls bestätigen wir Ihnen bei Betroffenheit, dass die beantragte Maßnahme in der festgesetzten Gebietskulisse des Hochwassers 2013 liegt. Bei dringendem Bedarf ist auch eine Terminvereinbarung Interessenten melden sich bitte beim Verwalter der Gemeinde außerhalb der Öffnungszeiten möglich - bitte dazu eine vorherige tele- Reinsberg, Tel. 03731 / 26190 Die Kaltmiete bei allen Angeboten ist verhandelbar. fonische Terminabstimmung. Rost Leiter Haupt- und Personalverwaltung

Landratsamt Mittelsachsen Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft Referat Forst und Jagd Stand 03/2013

Die Bauverwaltung – SG Liegenschaften – informiert Aktuelles Bauland- und Wohnungsangebot der Gemeinde Reinsberg

C M Y K

Aus gegebenen Anlass geben wir Ihnen nachfolgende Informationen des Landratsamtes Mittelsachsen zur Kenntnis und bitten um entsprechende Beachtung. Merkblatt: „Hinweise zum Verhalten bei ausgelöster Waldbrandwarnstufe“

Nachfolgendes Bauland bietet die Gemeinde Reinsberg zum sofortigen Erwerb für den Bau von Einfamilienhäusern an: Waldbrandwarnstufen zeigen die aktuelle Waldbrandgefährdung an. Sie werden abhängig vom Verlauf der Witterung und von der EntwickBauparzelle im Ortsteil Hirschfeld/Hauptstraße lung der Vegetation amtlich ermittelt sowie im Zeitraum vom 15. FeGrundstücksgröße: 934 m2 bruar bis 15. Oktober im Internet unter www.landkreis-mittelsachFlurstücke-Nummer: 71/3 in Verbindung mit 121/5 sen.de - Aktuelles - Waldbrandwarnstufen - (Kennzeichen: rotes EichVerkehrsgünstige, zentrale Ortslage hörnchen) mit Link auf www.sachsenforst.de - aktuelle WaldbrandgeDer Verkaufspreis beträgt 10,00 EUR/m2. fährdung - als Übersichtskarte bekanntgegeben. Unter „Liste der Warnstufen“ erscheint die u. a. gemeindeweise Darstellung. An Bauparzelle im OT Reinsberg/Zur Siedlung Schwerpunkten der Waldbrandgefährdung kann der Waldbesitzer Grundstücksgröße: 1734 m2 Hinweistafeln anbringen, für deren aktuelle Aussage er selbst verantFlurstück-Nummer: 479 NR wortlich zeichnet. Es bedeuten: Ruhige, naturnahe Lage Waldbrandwarnstufe Der Verkaufspreis beträgt 20,00 EUR/m2. 0 - sehr geringe Waldbrandgefahr 1 - geringe Waldbrandgefahr Weiterhin bietet die Gemeinde Reinsberg aus ihrem Immobilien2 - mittlere Waldbrandgefahr bestand folgendes Objekt zum Verkauf an: 3 - hohe Waldbrandgefahr 4 - sehr hohe Waldbrandgefahr Bebautes Grundstück für Wohn- und Gewerbenutzung in Hirschfeld/Reinsberger Straße 4 Rechtliche Folgen und anzuwendende Maßnahmen können durch den Grundstücksgröße: 2716 m2 Landrat verfügt werden. Die nachfolgenden Hinweise dienen Ihrer OriSehr verkehrsgünstige, zentrale Lage entierung. Die Maßnahmen der höheren Warnstufen schließen die

Seite 8

Amtsblatt Gemeinde Reinsberg

Erscheinungstag: 12.08.2013

Maßnahmen der niedrigeren Warnstufen jeweils ein. Durch die Beachtung dieser Hinweise, erhöhte Aufmerksamkeit und umsichtiges Ver- • halten helfen Sie mit, Waldbrände zu verhüten!

nahmen gilt die Pflicht äußerster Sorgfalt! Im Wald herrscht Rauchverbot. Ausgenommen davon sind Waldbesitzer, deren im Wald Beschäftigte und Jagdausübungsberechtigte. Ab Waldbrandwarnstufe „1“ ist zu beachten: • Waldbesitzer sollten für ihre Waldbewirtschaftung sinnvolles Verbrennen von Schlagreisig u. ä. zeitnah der Ortspolizeibehörde • Erhöhte Umsicht und Vorsicht, um Zündquellen zu vermeiden! (Stadt-/ Gemeindeverwaltung) und der Rettungsleitstelle anzeigen, • Keine gefährdungsbedingte Einschränkung des Betretens; um ein Auslösen von Feueralarm auszuschließen. • Wege mit trockener Bodenvegetation nur im unbedingt notwendigen Umfang befahren; Vorsicht beim Parken (heiße Auspuffanlage)! § 28 Sächsisches Waldgesetz - Schutz des Waldes vor Waldbränden • Gefährdungsträchtige Arbeiten im Wald, wie Verbrennen von und Naturereignissen Schlagreisig, Schweißen, Sprengen, Ausbringen leicht brennbarer • Für besondere Gefahren ordnet die Untere Forstbehörde notwendige vorbeugende Maßnahmen in Wäldern aller Eigentumsarten an Chemikalien u.a.m. sollten unterbleiben - gegebenenfalls erhöhte oder führt sie selbst durch. Sicherheitsmaßnahmen treffen! § 54 Sächsisches Brandschutz-, Rettungsdienst-und Katastrophenschutzgesetz - Persönliche Hilfeleistungspflicht Ab Waldbrandwarnstufe „2“ ist zu beachten: • Die Situation wird kritisch und bedarf bewusster Einschränkungen! • Bei Waldbränden sind alle in der Nähe befindlichen, geeigneten Personen unaufgefordert zur Hilfeleistung verpflichtet! • Das Betreten bleibt grundsätzlich erlaubt. Vorsicht beim Befahren! • Gefährdungsträchtige Arbeiten (s. o.) sollten grundsätzlich unterFreiberg, 22. März 2013 lassen werden. • Öffentliche Feuerstellen und Grillplätze im und am Wald sollten gez. Dr. Dittrich nicht genutzt werden. • Auch Waldbesitzer, deren Beschäftigte und Jagdausübungsbe- Referatsleiter rechtigte sowie Anlieger an Waldgrundstücken sollten die im § 15 Sächsisches Waldgesetz (siehe unten) getroffenen Ausnahmeregelungen nicht ausüben. Landratsamt Mittelsachsen Abt. Kreisentwicklung und Bauen Ab Waldbrandwarnstufe „3“ gilt: Ref. Wirtschaftsförderung und Bauplanung • Aktiver Brandschutz des Waldes durch äußerste Vorsicht und weiKoordinierungsstelle für Projekte im Ländlichen Raum tere Einschränkungen! Az. 790.3, 10.07.2013 • Beschränktes Betretungsrecht: In Waldgebieten sollten öffentliche Straßen und Wege sowie Waldwege aller Arten nicht verlassen regional. einfach phänomenal werden. Einkaufsführer „Gesund und fit in Mittelsachsen“ geplant - regio• Die Forstbehörde kann ausgewiesene Parkplätze sowie touristi- nale Erzeuger gesucht sche Einrichtungen im Wald sperren sowie weitere Maßnahmen zum Schutz des Waldes einleiten. • Zuständige Behörden treffen gegebenenfalls zusätzliche Brandschutzmaßnahmen. Bei Waldbrandwarnstufe „4“ gilt: • Maximaler Schutz des Waldes vor Bränden durch: • Sperrung des Waldes. Die Forstbehörde und Waldeigentümer können betroffene Waldgebiete zeitweilig sperren und damit jegliches Betreten und Befahren untersagen. • Ausnahmen gelten nur für Waldbesitzer und deren Beauftragte zwecks Kontrolltätigkeiten und für durch die Forstbehörde speziell genehmigte Arbeiten, für die Forstbehörde selbst und Kräfte des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes. • Weiteres kann im Einzelfall durch den Landrat verfügt werden.

Das Referat Wirtschaftsförderung und Bauplanung plant gemeinsam mit dem Gesundheitsamt des Landratsamtes und den sechs ländlichen Förderregionen einen Einkaufsführer für regionale Produkte herauszugeben. Diese Broschüre soll einen Katalog von Anbietern regionaler Produkte enthalten, welcher darüber hinaus auch im Internet zu sehen sein wird. Gesetzliche Grundlagen des Waldbrandschutzes sind: Die breite Palette an mittelsächsischen Produkten soll Einheimischen § 11 Sächsisches Waldgesetz - Betreten des Waldes und Gästen unserer Region zeigen, welche Vielfalt an regionalen Le• Gesperrte Waldflächen und Waldwege dürfen unbefugt nicht betre- bensmitteln hier hergestellt und verkauft wird. Egal ob regionales ten werden. Wald darf auch durch befugtes Betreten nicht gefährdet Obst, Eier, Milch, Fisch, Wurst oder Käse, beim Einkauf kann jeder auf werden. Das Befahren mit Motorfahrzeugen bedarf immer der be- heimische Produkte achten, die einen kurzen Transportweg in die Gesonderen Erlaubnis des Waldbesitzers. Waldwege sind zugleich schäfte haben oder direkt beim Erzeuger gehandelt werden. Rettungswege. Sie dürfen keinesfalls zugeparkt werden! Heiße Auspuffanlagen können trockene Bodenvegetation entzünden. Der Eintrag ist selbstverständlich kostenfrei! § 13 Sächsisches Waldgesetz - Sperrung von Wald i. V. mit der Waldsperrungsverordnung Interessenten melden sich bitte im Referat Wirtschaftsförderung und • Jeder Waldbesitzer darf seinen Wald aus Gründen des Wald- Bauplanung der Landkreisverwaltung bei Kerstin Kunze unter 03731/ brandschutzes zeitweilig sperren. Dies ist der Forstbehörde anzu- 799 6313 oder Sandra Korte unter 03731/7991402 bzw. per Mail unter zeigen, bei über zwei Monaten zu genehmigen. [email protected] • Die Forstbehörde kann Waldgebiete durch Rechtsverordnung unbefristet sperren. www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de § 15 Sächsisches Waldgesetz - Waldgefährdung durch Feuer • Im Wald und in dessen Umfeld von 100 m darf nur mit Genehmigung der Forstbehörde Feuer angezündet, unterhalten oder offenes Licht gebraucht werden. • Ausgenommen davon sind Waldbesitzer, deren im Wald Beschäftigte und Jagdausübungsberechtigte sowie bau- oder gewerberechtlich genehmigte Anlagen. • Grundstücksbesitzer als Anlieger am Wald müssen zumindest 30 m Abstand des Feuers zum Wald wahren. Für alle rechtlichen Aus-

Die Gemeinde Reinsberg im Internet

www.Gemeinde-Reinsberg.de

C M Y K

Erscheinungstag: 12.08.2013

Amtsblatt Gemeinde Reinsberg

Regionalmanagement LEADER Klosterbezirk Altzella e.V. Online-Befragung zur ländlichen Entwicklung im Klosterbezirk gestartet: Ihre Meinung ist gefragt!

Seite 9

Seniorenarbeit Liebe Seniorinnen und Senioren sowie Frührentner aus Bieberstein, Burkersdorf und Gotthelffriedrichsgrund,

wir wünschen für die Sommerzeit viel Erholung und Lust auf neue interessante Erlebnisse und Freude. In diesem Jahr endet die aktuelle EU-Förderperiode zur Unterstützung Wir sehen uns im September wieder, alles weitere mit der persönlivon Projekten und Kooperationen der integrierten ländlichen Entwickchen Einladung. lung (ILE). Viel Geld und Mühe ist in den Jahren von 2007 bis heute in den Klosterbezirk geflossen, was in einer Vielzahl realisierter Projekte gez. Margret Küchenmeister sanierten Schulen und KITAS, erneuerten Straßen, neuem Wohnraum für junge Familien - im ganzen Gebiet sichtbar ist. Um den bisherigen Prozess der Umsetzung des Programms der ländlichen Entwicklung zu bewerten,steht bis zum 06. Oktober ein OnlineFragebogen im Internet. Ziel der anonymen Befragung ist es, Schlussfolgerungen für die neue Förderperiode ab 2014 im Klosterbezirk Altzella abzuleiten: Erbrachten die Maßnahmen die gewünschten Effekte? Was können wir nächstes Mal besser machen? Beschluss des Ortschaftsrates Dittmannsdorf Dafür benötigen wir Ihre Unterstützung. Angesprochen sind alle, die in den Gemeinden des Klosterbezirks Altzella leben, Projekte beantragt bzw. umgesetzt haben oder Prozessakteure im Gebiet sind. Nutzen Öffentliche Sitzung Sie die Möglichkeit, auf den regionalen Entwicklungsprozess in Ihrer Region Einfluss nehmen zu können und beantworten Sie den Online- Beschluss-Nr. I /V/2013-01 vom 20.06.2013 Fragebogen auf der Homepage unseres Regionalmanagements: Beschlussfassung zur Vergabe der finanziellen Mittel Ortschaftswww.klosterbezirk-altzella.de/leader.html. Bitte klicken Sie dann links rat Dittmannsdorf 2013 Der Ortschaftsrat Dittmannsdorf beschließt die Vergabe der finanzielden Button „Fragebogen“ an. Wenn Sie noch Rückfragen zu dem regionalen Gestaltungsprozess in len Mittel an Vereine und Übrige für das Haushaltsjahr 2013 in Höhe Ihrer Heimat haben, wenden Sie sich bitte an das Regionalmanage- von 1000,00 Euro wie folgt: 20,00 Euro ment des Klosterbezirks in Niederstriegis (Frau Möller: moeller@klo- Ortschaftsrat: Seniorengruppe Dittmannsdorf: 125,00 Euro sterbezirk-altzella.de; Telefon (03431) 6788720). 175,00 Euro Für Ihre Zeit und Mitteilungsbereitschaft danken wir im Voraus, Ev. Kindereinrichtung Dittmannsdorf: 150,00 Euro denn Sie unterstützen uns damit bei der Beantragung neuer För- SG Dittmannsdorf e.V.: Freiwillige Feuerwehr: 200,00 Euro dermittel für die Region ab 2014! Dt. Molosser Club: 80,00 Euro JI Mauerbusch: 175,00 Euro Steffi Möller, Regionalmanagerin Gemeindebücherei: 75,00 Euro

ORTSCHAFT DITTMANNSDORF

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Die Abrechnung mit Vorlage der Verwendungsnachweise hat bis zum 30.10.2013 beim Ortschaftsrat zu erfolgen.

Ende des amtlichen Teils

Ende des amtlichen Teils

ORTSCHAFT BIEBERSTEIN ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Beschluss des Ortschaftsrates Bieberstein Öffentliche Sitzung Beschluss-Nr. I /V/2013-01 vom 04.07.2013 Beschlussfassung zur Vergabe der finanziellen Mittel Ortschaftsrat Bieberstein für 2013 Der Ortschaftsrat Bieberstein beschließt die Vergabe der finanziellen Mittel für 2013 wie folgt: Bobritzschtaltreffen: 100,00 Euro Faschingsveranstaltung DGZ: 50,00 Euro Kindergarten zu Puppenspiel: 150,00 Euro Ortschaftsrat: 100,00 Euro Hüpfburg Feuerwehrfest/Kinderfest: 150,00 Euro Sportverein-Mietzuschuss: 150,00 Euro Seniorenarbeit-Veranstaltungszuschuss: 150,00 Euro Feuerwehr-T-Shirt (Polo): 150,00 Euro C M Y K

Ende des amtlichen Teils

Termine • Bücherei mittwochs, 15:30 – 17:30 Uhr

3. Midsommernacht mit Lichterfest war ein Erfolg Schon am Freitag begannen die Organisatoren im Park Dittmannsdorf die Bilder für das Lichterfest anzuzeichnen und das Gelände für die Midsommernacht vorzubereiten. Die fleißigen Helfer der Feuerwehr, des Sports, des Bauhofes und der Firma Elektro-Glöckner wandelten am Sonnabend den Bereich der Siedlungsstraße am Park zu einer echten Festmeile um. Über 150 Gäste, dabei auch viele Kinder, ließen es sich nicht nehmen, den warmen Sommerabend mit einer herrlichen Nacht am Dittmannsdorfer Park zu verbringen. Besonders hat uns gefreut, dass auch Besucher aus Neukirchen, Reinsberg und Bieberstein gekommen waren. Das Duo Jessi und Jo lieferten dazu Live-Musik vom Feinsten und die Stimmung der tausend Teelichter im Park berührte die zahlreichen Gäste. Eine Veranstaltung, die auch im Juli 2014 eine Fortführung erfahren wird. Danke an das Organisationsteam und die beteiligten Sponsoren, besonders an die SG Dittmannsdorf e.V., die Freiwillige Feuerwehr Dittmannsdorf, die Firma Elektro-Glöckner Dittmannsdorf, die Firma Heide Siebenlehn, Landgasthof Dittmannsdorf, Ingenieurbüro phase 10 Freiberg, den Ortschaftsrat Dittmannsdorf sowie Bauhof und Gemeinde Reinsberg.

Seite 10

Amtsblatt Gemeinde Reinsberg

Seniorengruppe Dittmannsdorf Am 11.07.2013 fand unser „Kaffeenachmittag mit der Fichtelbergbahn“ statt. Pünktlich um 10:45 Uhr kam der Bus von unserem bewährten Unternehmen Vogt´s Reisen, lud die 23 Teilnehmer ein und ab ging es nach Cranzahl. Dort stiegen wir in die Fichtelbergbahn in Richtung Oberwiesenthal um. Für uns alle war das ein fast schon vergessenes Empfinden, mit einer „Bimmelbahn“ durch diese schöne Landschaft zu zuckeln. In Oberwiesenthal bestiegen wir wieder den Bus und konnten in Bärensteins „Fichte“ Kaffee und Kuchen einnehmen. Dabei blieb es bei fast allen Teilnehmern aber nicht. Kaum einer hatte an das nicht stattfindende Mittagessen gedacht und war entsprechend hungrig. Gegen 19:00 Uhr waren wir wieder zu Hause. Wir denken, diese Fahrt hat allen Spaß gemacht, zumal durch die kurzen Wege auch Senioren/Innen teilnehmen konnten, die nicht mehr so gut zu Fuß sind. Und auch das Wetter spielte mit, nicht zu heiß und trotz Bewölkung eine klare Sicht im schönen Erzgebirge. Danke hier an Vogt´s Reisen mit dem umsichtigen Fahrer Daniel. Im August machen wir eine Sommerpause, deshalb wird im Amtsblatt auch kein Artikel von uns erscheinen. Die nächste Veranstaltung ist dann am Mittwoch, dem 18.09.2013 um 14:00 Uhr im Haus des Gastes. Dort wird uns der Bürgermeister Herr Hubricht in bewährter und gern erwarteter Form über die Lage im Gemeindegebiet Reinsberg berichten. Allen Senioren/Innen wünschen wir einen schönen Sommer.

Erscheinungstag: 12.08.2013

ORTSCHAFT NEUKIRCHEN Termine • Bücherei mittwochs, 16:00 – 18:00 Uhr, im Vereinshaus Neukirchen, Mörnerstr. 65

Unsere Bibliothek besteht seit nunmehr vier Jahren und wir freuen uns über den anhaltend guten Zuspruch unserer Leser. Sehr gefreut haben wir uns über neue Leser von Hirschfeld. Auch die Kinder des Hirschfelder Kindergartens haben uns in diesem Jahr wieder besucht. Nur weiter so… Wir sind stets bemüht, unseren Lesern neue Bücher anzubieten bzw. besondere Wünsche zu erfüllen. Unterstützt werden wir dabei von der Austauschbücherei Freiberg und der Bücherei Wilsdruff. Aber auch allen privaten Spendern möchten wir hiermit recht herzlich danken. Ihr Büchereiteam Neukirchen

Seniorenverein Neukirchen/Steinbach e.V. Ihr Organisationsteam

Einladung

ORTSCHAFT HIRSCHFELD

Liebe Senioren und Vorruheständler,

Liebe Hirschfelder Einwohner,

ganz herzlich lade ich Sie zu unserer nächsten Zusammenkunft am Mittwoch, dem 14.08.2013 ein. An diesem Tag treffen wir uns aus organisatorischen Gründen bereits 09:00 Uhr im Vereinshaus. Wir beginnen mit einem kleinen Frühstück und anschließend werden der Polizeikommissar Herr Arnold und Polizeiobermeisterin Frau Mertig, für uns alle sicher interessant, einen Vortrag halten. Diesen Vortrag hören sich bestimmt auch Interessierte, die bisher nicht im Seniorenverein organisiert sind, gern an. Alle sind herzlich willkommen. Beenden werden wir den Vormittag mit einem gemeinsamen Mittagsimbiss. Nicht zu vergessen ist unsere nächste Ausfahrt am Dienstag, dem 27.08.2013 nach Altenburg zu einer Modenschau. Die Fahrt beginnt 12:00 Uhr, wie immer an allen Bushaltestellen und kostet 25,00 EUR.

wir als Ortschaftsrat und die Tischlerei Deger bedanken uns ganz herzlich bei: der Fa. Bauer Umwelt GmbH, Spedition Hofmann & Co. GmbH, Tierarztpraxis Börner, Holzbau Moser KG, der Hirschfelder Feuerwehr, dem Vereinshaus Böhmer, dem Schießclub „Tell“ e.V., der Hirschfelder Kirchgemeinde, dem Kindergarten Glitzerstein, dem Jugendverein „Fun Team“ e.V., dem Spielmannszug Hirschfeld e.V. dem Hirschfelder Sportverein e.V., der Familie von Posern und der Frisierstube Pickhardt zur Bereitschaft mit dem jeweiligen Schriftzug am Aufsteller der Kreuzung (wieder) mit zu erscheinen und für Ortsunkundige eine Hilfestellung sein. Aber er wird auch durch die Teilnahme aller Hirschfelder Vereine das rege Vereinsleben wiederspiegeln. In den nächsten Tagen soll er bald im neuen Glanz wieder an Ort und Stelle zu sehen sein. Lassen Sie sich überraschen!! Auch ein Dankeschön an die Bauhofmitarbeiter bei Ab- und Aufbau des Aufsteller.

Nun noch ein paar Worte zu unserem letzten Seniorennachmittag. Eingeladen war der Bürgermeister Herr Hubricht. Mit Spannung erlebten die Rentner einen hervorragenden Bericht verbunden mit einem excellenten Lichtbildervortrag. In der anschließenden Diskussionsrunde konnten viele Fragen geklärt werden. Danke nochmals an Herrn Hubricht. Bis zum 14.08.2013 eine schöne Zeit wünscht

Euer Hirschfelder Ortschaftsrat

Elke Bruder mit ihren Helferinnen.

Für die vielen Glückwünsche, Geschenke und Geldpräsente anlässlich unserer

Hochzeit bedanken wir uns herzlich bei den Moritztalern, Sportfreunden und allen Bekannten.

Heike und Dietmar Scholz Hirschfeld, 21. Juni 2013

ORTSCHAFT REINSBERG Seniorenverein Reinsberg e.V. Wie vor einem Jahr versprochen, haben wir am Mittwoch, dem 21. August ab 14:30 Uhr das Duo Sommer aus Döbeln zu Gast. Es werden bestimmt wieder schöne musikalische Stunden beim Kaffee und Kuchen nach unserer Sommerpause werden. Sie sind alle herzlich willkommen! Mit freundlichen Grüßen Dr. Karl-Heinz Köhler Vorsitzender

C M Y K

Erscheinungstag: 12.08.2013

Amtsblatt Gemeinde Reinsberg

Seite 11

Jubilare

Der Bürgermeister, der Gemeinderat und die Ortschaftsräte gratulieren auf das Herzlichste allen Jubilarinnen und Jubilaren

Bieberstein, Burkersdorf und Gotthelffriedrichsgrund

Hirschfeld 15.08.2013 21.08.2013 24.08.2013

14.08.2013

Herr Günter Tschirch

zum 72. Geburtstag

17.08.2013

Herr Henry Schubert

zum 79. Geburtstag

05.09.2013

Frau Edith Fiedler

zum 79. Geburtstag

05.09.2013

Herr Dieter Ludwig

zum 72. Geburtstag

06.09.2013

Frau Marga Klein

zum 85. Geburtstag

07.09.2013

Frau Herta Schimke

zum 95. Geburtstag

Dittmannsdorf 12.08.2013

Herr Wolfgang Jähnichen

zum 84. Geburtstag

16.08.2013

Frau Herta Lorenz

zum 85. Geburtstag

18.08.2013

Herr Herbert Hofmann

zum 78. Geburtstag

19.08.2013

Frau Christa Werner

zum 81. Geburtstag

28.08.2013

Herr Gerd Schwalbe

zum 70. Geburtstag

30.08.2013

Frau Gerlinde Tillner

zum 76. Geburtstag

07.09.2013

Frau Jutta Küchenmeister

zum 75. Geburtstag

Frau Herda Bühlmann Frau Katharina Melzer Herr Gottfried Mann

zum 85. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 88. Geburtstag

Neukirchen und Steinbach 15.08.2013 Frau Anni Kriesten 21.08.2013 Herr Alfons Jantos 23.08.2013 Herr Kurt Kühne 26.08.2013 Frau Maria Wächtler 06.09.2013 Herr Manfred Oelschlägel 10.09.2013 Herr Alfred Kopp

zum 75. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 88. Geburtstag

Reinsberg und Drehfeld 17.08.2013 Frau Eva Rost 18.08.2013 Frau Gisela Große 18.08.2013 Frau Hildegard Kirchner 18.08.2013 Frau Ilse Wandel 27.08.2013 Herr Christian Dittrich 30.08.2013 Herr Werner Förster

zum 76. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 76. Geburtstag

KIRCHGEMEINDEN Herzliche Einladung zum Gottesdienst Kirchgemeinde Reinsberg 11.08.2013 08:45 Uhr Gottesdienst in Neukirchen 10:15 Uhr Sakramentsgottesdienst in Reinsberg 18.08.2013 08:45 Uhr Gottesdienst in Dittmannsdorf 10:15 Uhr Sakramentsgottesdienst in Bieberstein 24.08.2013 12:45 Uhr Schulanfänger-Andacht in Reinsberg 25.08.2013 08:45 Uhr Gottesdienst in Reinsberg 10:15 Uhr Sakramentsgottesdienst in Neukirchen 31.08.2013 17:00 Uhr Sommerliche Abendmusik in Reinsberg 01.09.2013 08:45 Uhr Gottesdienst in Bieberstein 10:15 Uhr Sakramentsgottesdienst in Dittmannsdorf 08.09.2013 10:15 Uhr Sakramentsgottesdienst in Reinsberg 17:00 Uhr Kirchenkonzert in Neukirchen Die Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Reinsberg lädt herzlich ein zur Sommerlichen Abendmusik zum Hören und Mitsingen Orgel: Thomas Mühl Querflöte: Corinna Mühl am 31. August 2013 um 17:00 Uhr in der Kirche in Reinsberg Die Einnahmen sind für die Innenrenovierung der Kirche bestimmt.

C M Y K

Die Kirchgemeinde Reinsberg lädt für den 8. September um 17:00 Uhr herzlich zu einer Musik in die Kirche zu Neukirchen ein. Unter dem Thema „Alles, was Odem hat, lobe den Herrn“ werden bekannte und neue Lob- und Dankeslieder erklingen. Das Konzert wird ausgeführt vom Projektchor der Kirchgemeinde Reinsberg und Gastsänger, begleitet von einem Streich- und Blastrio mit überregionaler Beteiligung. Sie sind dazu herzlich eingeladen; wir freuen uns auf Ihren Besuch

Kirchgemeinde Hirschfeld 18. August 2013 (12. Sonntag nach Trinitatis) 08.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst 1. September 2013 (14. Sonntag nach Triniatis) 10.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst (Pfr. Hageni) 7. September 2013 (Samstag) 14.00 Uhr Andacht zum Gemeindefest 15. September 2013 (16. Sonntag nach Trinitatis) 10.00 Uhr Erntedankgottesdienst Konzert für Orgel und Waldhorn Freitag, 6. September 19.30 Uhr in der Kirche Obergruna Felix Werner (Orgel) und Thomas Süß (Waldhorn) präsentieren ausgewählte Stücke alter und neuer Meister Gemeindefest mit Volleyballturnier Hirschfeld am 07.09.2013 Am 7. September veranstaltet die Kirchgemeinde Hirschfeld im Rahmen des Gemeindefestes ein großes Volleyballturnier, Beginn ist 15.00 Uhr im Pfarrgarten Hirschfeld. Spielwütige Teams können sich bis zum 31.08. zum Turnier im Pfarramt Siebenlehn, Tel. 64313, anmelden. Das Gemeindefest beginnt mit einer Andacht um 14.00 Uhr. Nach einem gemeinsamen Kaffeetrinken gibt es Spielangebote für die Kleinen, Sport für Volleyballfans und ein Quizratespiel zur Kirchen- und Heimatkunde. Den musikalischen Höhepunkt wird gegen 17.00 Uhr eine Bläserserenade bilden. Das Fest klingt aus mit Grillen, Lagerfeuer und einem Filmabend für jung und alt. Vertretung von Pfn. Reglitz Während einer Weiterbildung vom 26. August bis 6. September 2013 wird Pfn. Reglitz von Pfr. Kluge, Nossen (Tel 035242/68467) vertreten.

Seite 12

Amtsblatt Gemeinde Reinsberg

Erscheinungstag: 12.08.2013

KINDERTAGESSTÄTTEN Evangelische Kindereinrichtung Dittmannsdorf Zuckertütenrettung!

Überraschungsbesuch „Hoch zu Ross“

Das „Ernten“ der Zuckertüten war in diesem Jahr besonders schwer, Am 10.07.2013 hatte unser Ortspolizist Herr Erber eine Überraschung aber da halfen die Freunde von der Feuerwehr. Wir riefen sie an mit für die Kinder vom Evangelischen Kindergarten in Dittmannsdorf: dem Telefon und schon ertönte das Martinshorn. Mit einer Leiter erklommen sie den Baum und pflückten uns alle 17 Tüten, man glaubt es kaum. Wir wollen den Feuerwehrmännern danke sagen und sind froh solche Freunde an der Seite zu haben.

ein Kurz-Besuch der Polizei-Reiterstaffel aus Dresden. Die Kinder konnten die beiden Pferde aus nächster Nähe erleben. Es brauchte schon etwas Mut, um sich den aus Sicht der Kinder „riesiAuch den Familien der Einschüler ein großes Lob, gab es doch nach gen“ Tieren zu nähern bzw. sie sogar anzufassen. der ganzen Anstrengung für alle viel mehr als nur Brot. Zum Abschied Es war interessant zu erfahren, dass Polizisten nicht immer nur mit pflanzten sie einen Apfelbaum, der soll Schatten spenden und Früchte dem Streifenwagen unterwegs sind, sondern dass auch Pferde die Polizei bei der Arbeit unterstützen. tragen, woran sich noch die nächsten Kinder sollen laben. Entwachsen nun dem Kindergarten, können`s 17 Kinder kaum erwarten, zur Schule nun auch bald zu gehen. Und viel an Neuem dort zu sehen. Wir denken gern an die Zeit mit euch zurück und wünschen euch für den neuen Start viel Glück.

Die Kinder und Erzieher des Evangelischen Kindergartens in Dittmannsdorf

Kindertagesstätte „Glitzerstein“ Hirschfeld e. V. Eure Erzieherinnen aus der Kita Dittmannsdorf Alles Gute für:

Unsere Wackelzähne verabschieden sich Am 05.07.2013 fand nun endlich das lang ersehnte Zuckertütenfest statt. Schon morgens ging es mit einem gemütlichen Frühstück los. Die Kuchenzuckertüten wurden verziert und wir konnten uns auf der neuen Kegelbahn ausprobieren. Zum Mittagessen gab es eine besondere Überraschung. Wir fuhren zu McDonald nach Siebenlehn. Ein herzliches Dankeschön an die freundlichen Mitarbeiter und an McDonald für das Sponsoring. Gut ausgeruht trafen wir uns alle am Nachmittag im Kindergarten wieder. Wir hatten unsere Eltern, Geschwister, Erzieher und liebe Helfer eingeladen. Mit einem tollen Programm zeigten unsere Schulanfänger, was sie gelernt haben und dass sie gut gerüstet sind für den neuen Lebensabschnitt.

Alois, Carl-Maria, Jakob, Maurice, Ronja, Emily, Konstantin, Selina, Hendrik, Clementine, Elisa, Ansgar, Alina, Emilia, Hanna, Johanna, Louis Krabbelnachmittag Ein Treffpunkt für Eltern mit Babys und Kleinkindern am 14.08.2013, 15:00 bis 16:30 Uhr

C M Y K

Erscheinungstag: 12.08.2013

Amtsblatt Gemeinde Reinsberg

Im Frühling hatten wir unsere Zuckertüten ausgesät, sie waren auch prima gewachsen. Doch am Tag des Zuckertütenfestes sind sie verschwunden. Aber wir haben bisher in jedem Jahr die Zuckertüten gefunden, also machten wir uns alle gemeinsam auf den Weg, um sie zu suchen. Nachdem einige Aufgaben zum Thema „Märchen“ gelöst waren, fanden sie sich im Kirschbaum. Zum Glück waren sie auch noch ein ganzes Stück gewachsen. Die Kinder, Eltern und Gäste verbrachten einen schönen Abend. Höhepunkt war das Theaterstück der Eltern für ihre Kinder. Auf diese Idee wurden sie wohl durch ihre Kinder gebracht, denn die Wackelzähne hatten im letzten Dezember für die anderen Kindergartenkinder das Märchen „Frau Holle“ aufgeführt. Und so war auch an diesem Abend dieses Märchen zu sehen. Alle konnten sich prächtig amüsieren über unsere Schauspieler, denn die Vatis übernahmen die Rolle ihres Kindes. Man kann sich bestimmt vorstellen, wie toll die Goldmarie, die Pechmarie und Frau Holle aussahen. Auch der Hahn war eine Pracht. Ein herzliches Dankeschön für diesen gelungenen Abend. Dieser war für die Kinder aber noch nicht zu Ende, denn jetzt ging es zurück in den Kindergarten. Alle waren schon ganz aufgeregt, denn im Kindergarten hatten sie noch nicht übernachtet. Es war für alle ein tolles Erlebnis.

Seite 13

Unser Stadtrundgang in Freiberg Am 18. Juni haben wir die Stadt Freiberg besucht. Am Informationszentrum trafen wir uns mit dem Stadtführer. Er erzählte uns viele Dinge über die Entstehung und Entwicklung unserer Kreisstadt. Die Geschichten über die Handwerker im alten Freiberg und von Kunz von Kaufungen waren sehr spannend. Wir spazierten an der Stadtmauer entlang und besuchten den Obermarkt mit seinen historischen Kaufmannshäusern. Über die Biergasse gingen wir zu der Stelle, wo das erste Silbererz in Freiberg gefunden wurde. Freiberg hat auch das älteste deutsche Theater. Der dicke Donatsturm schützte früher die Freiberger vor Eindringlingen. Zum Abschluss unseres Rundganges stiegen wir die vielen Stufen auf den Turm der Petrikirche hinauf und wurden mit einer tollen Aussicht über die Stadt belohnt. An diesem Tag haben wir viel Neues, Interessantes über unser Freiberg erfahren. Klasse 3a und 3b

Eine tolle Reise Am Mittwoch, dem 29.05.2013 trafen wir uns auf dem Schulhof der Schule zur Grabentour in Neukirchen um 08:00 Uhr. Gegen 09:00 Uhr fuhren wir, die Klasse 4b mit 3 Autos in die Jugendherberge „Kurt Richter“ Ehrenfriedersdorf. Angekommen sind wir gegen 10:30 Uhr. Dann gab es eine Belehrung durch Herrn Seidel. Jetzt durften wir auf die Zimmer. Wir bezogen unsere Betten und richteten uns gemütlich ein. Danach gab es Mittagessen, Nudeln. Etwas später erkundeten wir die Umgebung und bestiegen die Greifensteine. Man konnte von hier aus den Fichtelberg sehen. Nun spazierten wir zum Greifenbachstauweiher, einem großen Erholungssee. Dort waren wir auf dem Spielplatz, es gab auch ein Eis zur Stärkung. Zurückgekommen, schmeckte uns das Abendbrot. Am nächsten Tag waren wir im Besucherbergwerk Ehrenfriedersdorf und fuhren bis zur 1. Sohle ein. Wir besichtigten alte Bergbaumaschinen. Etwas später schauten wir uns die Minerialienausstellung an. Mit dem Bus fuhren wir nun zum Frohnauer Hammer. Der Schmied hat uns dort viel erklärt. Dann haben wir uns ein Miniaturpochwerk angesehen. Danach besichtigten wir eine KlöpAm 11.07.2013 wurden die Wackelzähne im Kindergarten auch von pelstube und waren sogar in einer Schnitzerei. Am 3. Tag besuchte unsere Klasse vormittags Tonis Haus der Steine. Toni zeigte uns Mineden anderen Kindern verabschiedet. Nun heißt es Abschied nehmen für unsere „Wackelzähne“. Mit einem ralien und erzählte, wie sie entstehen. Nun durften wir selbst noch eiweinenden und einem lachenden Auge wünscht Euch das gesamte nen Mineral schleifen. Am Nachmittag wollten wir den Waldgeisterweg Team der Kita einen schönen Schulanfang und viel Freude in der laufen, aber das musste ausfallen, wegen schlechten Wetters. Dafür fand ein Filmnachmittag statt. Später spielten alle Kinder Fußball und Schule. Tischtennis. Abends gab es eine Abschlussdisco, wo die Mädchen tanzten und die Jungen Karten spielten. Am letzten Tag zogen wir unsere Betten ab, packten unsere Sachen ein und fuhren wieder nach Krabbel- und Spielnachmittag Hause. Gegen 12:00 Uhr waren wir daheim. Diese Abschlussfahrt hat uns prima gefallen. Sicher werden wir uns Hallo, liebe Krabbelkinder und -eltern, noch lange daran erinnern. ganz herzlich laden wir zum Krabbelnachmittag am 28.08.2013 von 15:00 bis 16:30 Uhr in Die Schüler der Klasse 4b der Grundschule zur Grabentour Neukirchen unsere Kita ein. Die Erzieherinnen der Kita „Glitzerstein“

Grundschule zur Grabentour Neukirchen

C M Y K

Seite 14

Amtsblatt Gemeinde Reinsberg

Hort an der Grundschule zur Grabentour Neukirchen Liebe Eltern, liebe Leser, hurra, endlich Sommerferien - und auch die bestellte Sommersonne lässt uns nicht im Stich. Die erste Ferienwoche haben wir bei uns im Hort verbracht und haben endlich mal genügend Zeit zum Spielen gehabt. Auch haben wir unser Bauzimmer komplett ausgeräumt, da während unserer Campzeit der Maler dieses Zimmer, den Eingangsbereich sowie die Garderobe mit neuem Farbanstrich versieht. Am Freitag hieß es dann alle Spielsachen und viel Kreativmaterial fürs Sommercamp zusammenzupacken. Dank unserer fleißigen Bauhofmitarbeiter waren dann alle eingepackten Dinge am Montagvormittag im Camp angekommen. Die Kinder haben ganz schnell den nahen Wald als neuen großen Spielplatz in Besitz genommen. Jede Menge Speckstein wurde von den Kindern zu wunderschönen Kettenanhängern verarbeitet. Da sich die Sonne auch jeden Tag von ihrer besten Seite gezeigt hat, konnten wir das benachbarte Reinsberger Bad regelmäßig nutzen.

Erscheinungstag: 12.08.2013

Tagen wird gut für das leibliche Wohl aller kleinen und großen Besucher gesorgt. Ausreichend Parkplätze finden Sie direkt vor der Halle. Wenn Sie Lust bekommen haben auszustellen, oder Fragen zur Hobbyschau haben, kontaktieren Sie uns - wir freuen uns auf Sie. Reinsberger Schützenverein 1791 e.V. Talstraße 9 09629 Reinsberg Tel.: 037324/7553 Mail: [email protected]

Benefizkonzert im Reinsberger Schlosshof

Seit dem 01.08.2013 hat unser Hortteam Verstärkung bekommen. Wir freuen uns ganz sehr, dass Kristin Gabriel aus Hirschfeld über ein Freiwilliges Soziales Jahr unsere Arbeit unterstützt und als zusätzlicher Ansprechpartner für unsere Kinder da ist. Ulbricht Hortleiterin

Die Gemeinde Reinsberg im Internet www.Gemeinde-Reinsberg.de

VERANSTALTUNGSTIPPS AUGUST/SEPTEMBER 2013 Heimatstube Obergruna Die Heimatstube Obergruna ist im August, Sonntags von 14 bis 16 Uhr geöffnet. Am Sonntag den 25. August, um 14 Uhr, können Sie zusammen mit Manfred Mehner erleben, wie aus einem dünnen Faden ein kräftiges Seil wird. Wir freuen uns über Ihren Besuch.

13. Hobbyschau im Klosterbezirk Altzella Am 05. und 06.10.2013 jeweils von 10:00 - 17:00 Uhr findet im Dörflichen Gemeinschaftszentrum Reinsberg die Hobbyschau im Klosterbezirk Altzella statt. Wir suchen dafür Aussteller, welche ihr Hobby einem großen Publikum zeigen möchten. In den vergangenen Jahren zählten dazu u. a. Holzbearbeiter, Handarbeitsfreunde, Bastler, Maler, Töpfer, Sammler, Modellbauer, Kindergartenprojekte, Vereine usw.. Dabei schätzt es das Publikum besonders, wenn über die reine Präsentation hinaus Techniken vorgeführt, Hintergrundwissen vermittelt, Anekdoten erzählt werden oder die Gäste gar einbezogen und angeleitet werden. Das Dörfliche Gemeinschaftszentrum in Reinsberg bietet ebenerdig viel Platz für die Präsentation ihrer wunderbaren Hobbys. An beiden

Riedel-Verlag & Druck KG 03722 50 50 90

C M Y K

Erscheinungstag: 12.08.2013

Amtsblatt Gemeinde Reinsberg

Seite 15

VERANSTALTUNGSTIPPS AUGUST/SEPTEMBER 2013

C M Y K

Datum/Zeit

Veranstaltung

Ort

Ansprechpartner

10.08.2013 15 Uhr

Benefizkonzert für die 21. Oberschule in Tiflis (Georgien) Schlosshof Reinsberg

Gemischter Chor Reinsberg

10.08.2013, 14 Uhr

Hörspielfest

Kloster Altzella

www.kloster-altzella.de

10./11.08.2013

17. Historisches Marktfest

Wechselburg

www.wechselburg.de

11.08.2013, 11 Uhr

Hörspielfest

Kloster Altzella

www.kloster-altzella.de

11.08.2013 15 Uhr

Buntes Unterhaltungsprogramm mit der Bergkapelle Thum

Thermalbad Wiesenbad, Kurort Warmbad

Tel. 037369 151-15

16.08.2013, 19:30 Uhr KlosterKlangKost

Stadtkirche Nossen

www.nossen.de

17.08.2013

90-jähriges Jubiläum

Schießclub „Tell“ Hirschfeld

Schießclub „Tell“ Hirschfeld, siehe Seite …

17.08.2013, 19 Uhr

Romantische Abendführung

Klosterpark Altzella

www.klosterbezirk.de

18.08.2013 15 Uhr

Blasmusikkonzert mit den Original Muldentaler Musikanten

Thermalbad Wiesenbad, Kurort Warmbad

Tel. 037369 151-15

25.08.2013 14 - 16 Uhr

„Wie aus einem dünnen Faden ein kräftiges Seil wird?“ Seilern mit Manfred Mehner

Heimatstube Obergruna

Tel. 037324/7918

25.08.2013 15 Uhr

Sonderführung „Adel on tour adlige Reisekultur in Sachsen“

Schloss Nossen

www.klosterbezirk.de

25.08.2013 14 Uhr

11. Open Air der Volksmusik mit Belsy & Florian und den Herolder Blasmusikanten

Thermalbad Wiesenbad, Kurort Warmbad

Tel. 037369 151-15

30.08.2013, 19 Uhr

Sommernachtsmusik

Kirche Tuttendorf

Gemischter Chor Reinsberg

30.08.-01.09.2013

60-jähriges Bestehen des Schützenvereins Hohentanne e.V.

Festplatz Hohentanne

Organisationsteam des Schützenvereins

31.08.2013 17 Uhr

Sommerliche Abendmusik zum Hören und Mitsingen

Kirche Reinsberg

Ev.-Luth. Kirchgemeinde Reinsberg

01.09.2013, 15 Uhr

Sonderführung „Adel im Untergang“ Schloss Nossen

www.klosterbezirk.de

01.09.2013, 10:30 Uhr Motorradgottesdienst

Klosterpark Altzella

www.klosterbezirk.de

06.09.2013 19:30 Uhr

Konzert für Orgel und Waldhorn

Kirche Obergruna

KG Siebenlehn-Obergruna mit SK Hirschfeld, Tel. 035242 64313

07.09.2013 14 Uhr

Frauen-Vogelschießen

DGZ Reinsberg

Schützenverein Reinsberg 1791 e.V., Tel. 037324 7553, www.rsv1791.de

07.09.2013 15 Uhr

Gemeindefest mit Volleyballturnier

Pfarrgarten Hirschfeld

KG Siebenlehn-Obergruna mit SK Hirschfeld, Tel. 035242 64313

08.09.2013 10 - 17 Uhr

Tag des offenen Denkmals

IV. Lichtloch Reinsberg

Verein IV. Lichtloch des RSS e.V., Herr Dr. Köhler, Tel. 037324 6015

08.09.2013 17 Uhr

Musik „Alles was Odem hat, lobe den Herrn“

Kirche Neukirchen

Projektchor der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Reinsberg

11.09.2013 16 - 19 Uhr

Blutspende

Bürgerhaus Krummenhennersdorf, DRK-Blutspendedienst Nord-Ost, Halsbrücker Str. 23 Tel. 0371 43220-66

18.09.2013 16 - 19 Uhr

Blutspende

Grundschule Niederschöna, Schulgasse 1

- Änderungen vorbehalten -

DRK-Blutspendedienst Nord-Ost, Tel. 0371 43220-66

Seite 16

Amtsblatt Gemeinde Reinsberg

Erscheinungstag: 12.08.2013

UNSERE VEREINE

C M Y K

Erscheinungstag: 12.08.2013

Amtsblatt Gemeinde Reinsberg

Seite 17

UNSERE VEREINE Sportgemeinschaft Dittmannsdorf e.V. MITGLIEDERVERSAMMLUNG Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,

Verein IV. Lichtloch des Rothschönberger Stollns in Reinsberg informiert Auch in diesem Jahr am 8. September von 10:00 bis 17:00 Uhr beteiligen wir uns am bundesweiten Tag des offen Denkmals.

Sie sind recht herzlich zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung Sie können die Radstuben über den Eingang vom Wanderweg aus am bzw. durch die 165 m lange Abzugsrösche (bitte Gummistiefel mitbrin22.08.2013 um 19:30 Uhr gen) besichtigen. Ebenso interessant ist ein Besuch der Bergzimmeim Gasthof Dittmannsdorf eingeladen. rei, die mit historischen Geräten ausgestattet ist und einen Kahn beherbergt, der aus 130 m Tiefe aus dem Rothschönberger Stolln geborAls Tagesordnung ist vorgesehen: gen wurde. Im Huthaus kann die historische bergmännische Lampenund Messgeräteausstellung besichtigt und in der Bergschmiede un1. Begrüßung serem Bergschmied bei der Arbeit über die Schulter geschaut werden. 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Rechenschaftsbericht des Vorstandes durch 1. Vorsitzenden Für das leibliche Wohl wird gesorgt! sowie Schatzmeister und Berichte der Abteilungen 4. Bericht des Kassenprüfers Wir freuen uns auf Ihren Besuch im IV. Lichtloch. 5. Entlastung des Vereinsvorstandes 6. Haushaltsplan 2013 Mit freundlichen Grüßen und einem herzlichen Glück Auf! 7. Neuwahlen des Vereinsvorstandes und des Hauptausschusses Dr. Karl-Heinz Köhler 7.1. Der Vereinsvorstand aus 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, Vorsitzender Schatzmeister und Schriftführer 7.2. Der Hauptausschuss aus Organisationsleiter, Frauenwartin, Jugendwart und 2 Beisitzern 8. Jahresplanung/Vorschau auf Vereinsaktivitäten 9. Verschiedenes

WAS SONST NOCH INTERESSIERT

Ergänzende Anträge und Anregungen bitten wir fristgerecht beim Vorstand einzureichen. Mit freundlichen Grüßen SG Dittmannsdorf e.V. Ronny Erfurt / 1. Vorsitzender

Bei teilweise „irischem“ Wetter … tanzten wir für und mit den Gästen des Bergstadtfestes

Am Freitag Abend standen wir im irischen Dorf auf der Bühne und konnten viele Gäste bei unserem Auftritt zum Mittanzen und Klatschen bewegen. Sorgenvoll schauten wir bei unserem 2. Teil zum Himmel und pünktlich mit einsetzender Musik ging ein Starkregenschauer auf Schießklub „Tell“ Hirschfeld lädt ein uns nieder, der uns völlig durchnässte. Doch davon ließen wir uns nicht stören und konnten einmal mehr unser Motto: „Lebensfreude pur“ allen zeigen. Im Anschluss nahm die Irish Folk Band „Cobblestones“ aus Berlin ihr Publikum mit auf eine musikalische Reise zu den grünen Hügeln Irlands. Am Samstag Mittag war es dann die Partymeile, in der irische Musik Die Traditionen des Hirschfelder Schießklub „Tell“ reichen bis ins Jahr erklang. Gemeinsam mit den Squaredancers der Silver Miners Frei1923 zurück. 1994 wurde die Vereinigung neu belebt. Drei Jahre spä- berg konnten wir wieder einmal das Publikum begeistern. ter bauten die Mitglieder in Eigenleistung eine Schießbahn mit Schützenhaus. Heute besitzt der Verein, der im Sächsischen Schützenbund Katrin Voigt und Landessportbund verankert ist, 35 Mitglieder, darunter eine Frau. Irish Set Dance Der Schießklub „Tell“ feiert am 17.08.2013 sein 90-jähriges Jubiläum und lädt dazu ganz herzlich ein. Für Groß und Klein wird allerhand geboten.

90 Jahre Schießclub „Tell“

09.30 - 10.00 Uhr Begrüßung mit Böllern 10.00 - 11.30 Uhr Festveranstaltung am Schützenhaus 90 Jahre Schießklub „Tell“ e.V. Hirschfeld 12.00 - 16.30 Uhr Öffentliches Vogelschießen, Pokalschießen, Luftgewehrschießen, Bogenschießen 13.00 Uhr Platzkonzert mit Spielmannszug Hirschfeld 14.00 Uhr Fahrt mit der Feuerwehr Hirschfeld 17.00 Uhr Siegerehrung 20.00 Uhr Tanzveranstaltung für Jung und Alt mit der Schlossdisco Klipphausen im Festzelt Für gastronomische Versorgung ist rund ums Schützenhaus gesorgt Auch für unsere kleinen Gäste steht eine Torwand, sowie eine Hüpfburg zum herum toben bereit und vieles mehr. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und verbleiben mit C M Y K

Gut Schuss Bernd Henker, Vorsitzender

Seite 18

Amtsblatt Gemeinde Reinsberg

Erscheinungstag: 12.08.2013

Impressum:

Tag & Nacht

Bestattungshaus Auerswald

(037 31) Meißner Str. 118 09629 Bieberstein

2 33 54

Tel. (03 73 24) 73 36 Büro: Freiberg, Weingasse 8

Beratung auf Wunsch bei Ihnen zu Hause

Riedel-Verlag & Druck KG 03722 50 50 90

Herausgeber: Gemeindeverwaltung Reinsberg, 09629 Reinsberg, Kirchgasse 2, Tel. 037324 807-0, Fax 037324 80770, E-Mail: [email protected] und RIEDEL-Verlag & Druck KG, Heinrich-Heine-Str. 13a, 09247 Chemnitz/OT Röhrsdorf, Tel. 03722 50 50 9-0, Fax 03722 50 50 9-22, E-Mail: [email protected]. Verantwortlich für Bekanntmachungen und Informationen der Gemeinde Reinsberg ist der Bürgermeister (V.i.S.P.) Herr Bernd Hubricht und Frau Heidrun Schirrmeister. Verantwortlich für weitere Text- und Bildveröffentlichungen sind die publizierenden Körperschaften, Einrichtungen, Vereine oder die zeichnenden Autoren. Satz, Druck und Anzeigen: RIEDEL-Verlag & Druck KG, Heinrich-Heine-Str. 13a, 09247 Chemnitz/OT Röhrsdorf, Tel.: 03722 50 50 9-0, Fax: 03722 50 922, E-Mail: [email protected] Alle Autoren stellen ihre Beiträge kostenlos zur Verfügung. Für Druckfehler übernimmt der Verlag keine Haftung. Nachdruck bzw. Weiterverarbeitung der Texte und gestalteten Anzeigen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages gestattet. Für den Inhalt der Anzeige zeichnet allein der Auftraggeber verantwortlich. Das Amtsblatt erscheint monatlich in einer Auflage von 850 Stück. Das Abonnement und der Bezug erfolgt über die Gemeinde Reinsberg, Kirchgasse 2, 09629 Reinsberg. Abo-Preis 8,00 EUR / Jahr, Fälligkeit 15.03. d. J. Der Versand erfolgt über RIEDEL-Verlag & Druck KG, Heinrich-Heine-Str. 13a, 09247 Chemnitz/OT Röhrsdorf. Internet: www.Gemeinde-Reinsberg.de, E-Mail: [email protected]

fallen auf … FARB -Anzeigen Anzeigentelefon: (03722) 50 50 90 Für die vielen Glückwünsche und Geschenke zu meinem

Schulanfang möchte ich mich ganz herzlich bedanken.

Nick Muster

Hier können sich auch Ihre Schulanfänger bedanken: Beispielanzeigen

g inklusive Fotoabbildun

Für die vielen schönen Aufmerksamkeiten anlässlich meines

möchte ich mich, auch im Namen meiner Eltern, ganz herzlich bedanken.

Anzeige: 1 Spalte x 75 mm, farbig 20 Euro

Für die vielen Glückwünsche und Geschenke zu meinem

Schulanfang

€ 0 € 2 – , 0 2 Schulanfanges

Muster, im August 2013

Verlag & Druck KG

möchte ich mich ganz herzlich bedanken. Eure

Hanna Krüger Ort, August 2013

Anzeige: 2 Spalten x 45 mm = 90 mm, farbig

Anzeige: 1 Spalte x 75 mm, sw Mindestpreis: 20,– Euro

C M Y K

Erscheinungstag: 12.08.2013

Amtsblatt Gemeinde Reinsberg

Seite 19

Anzeigen

Hotel „Stadt Dresden“ Frank Wagner | Hauptstraße 93 | 09629 Dittmannsdorf Telefon/Fax: 03 73 24 · 63 51 | Mobil 01 74 · 8 13 25 14 eMail: [email protected]

Auf geht‘s zum bayrischen Wochenende am 21. und 22. September 2013 „Mit guadem Essen, guader Stimmung und zünft‘ger Musik! Holadrio!“ Samstag, ab 19.00 Uhr Abendessen von Buffet mit musikalischer Untermalung, ca. 20.00 Uhr Modenschau von mit „Mode Boutique“ Waak Kartenvorverkauf 25,– € (ohne Getränke) Sonntag, von 10.00 bis 15.00 Uhr Frühschoppen mit zünft‘ger Musik Eintritt 5,– € Wir bieten bayrische Schmankerl bei guter Unterhaltung.

Heizungswartung-Check Ist Ihre Heizung fit für den Winter?

Für unsere kleinen Gäste gibt es bunt bemalte Gesichter von der Meisterin Frau Silke Kirchoff, mit Prämierung der drei schönsten Gesichter. Auf Ihren Besuch freut sich Familie Feuchtmeyer Mark 1 | 01683 Nossen | Telefon: 03 52 42 · 42 20 Anzeigen, Werbebeilagen und

Liebe Heizung und Bad GmbH Fabrikstraße 4a | 01683 Nossen Telefon: 035242 - 68684 | Fax: 035242 - 67277 Notruf: 0174 - 8275018

C M Y K

sonstige Druckanfragen:

03722/50 50 90 [email protected]

Verlag & Druck KG

Seite 20

Amtsblatt Gemeinde Reinsberg

Suche Haushaltshilfe für 1 Mal pro Monat in Hirschfeld. Telefon: 01 75 · 6 59 78 63

Verlag & Druck KG Anzeigentelefon:

03722/50 50 90

Riedel-Verlag & Druck KG 03722 50 50 90

C M Y K