Rechnungsprüfungsamt

SCHLUSSBERICHT über die Prüfung der Jahresrechnung der Region Hannover für das Haushaltsjahr 2007

Inhaltsverzeichnis S C H L U S S B E R I C H T ..................................................................................................1 1.

Zusammenfassung der wesentlichen Prüfergebnisse...........................................3

2.

Prüfungsauftrag und Auftragsdurchführung .........................................................4

2.1

Neuorganisation des RPA ......................................................................................7

2.2

Verringerung des Zuschussbedarfes im RPA .........................................................8

2.3

Veränderter Aufgabenbereich des RPA aufgrund der Neuregelung des Gemeindehaushaltsrechts .....................................................................................9

2.4

Entlastung für das Vorjahr .....................................................................................9

3.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan..................................................................11

4.

Haushaltssicherungsbericht der Region Hannover 2007.....................................13

5.

Haushaltsrechnung (Jahresrechnung) und Ergebnis ...........................................15

6.

Kassen- und Rechnungswesen............................................................................20

7.

Ergebnisse der Prüfung der Jahresrechnung .......................................................22

7.1

Einzelplan 0 – 9 ...................................................................................................22

7.2

Prüfung von Vergaben vor Auftragserteilung, ....................................................40 Prüfung im bautechnischen Bereich ...................................................................40

7.3

Vermögen, Rücklagen und Schulden...................................................................45

7.4

Eigenbetriebe ......................................................................................................46

8.

Privatrechtliche Unternehmen im Sinne von § 124 Abs. 1 NGO .........................48

9.

Örtliche Prüfungen in der Region Hannover .......................................................50

9.1

Gemeinden..........................................................................................................50

9.2

Sonstige...............................................................................................................51

10.

Schlussbemerkungen ..........................................................................................52

REGION HANNOVER – Rechnungsprüfungsamt – Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2007

1.

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Zusammenfassung der wesentlichen Prüfergebnisse

Rd.-Nr.

Inhalt in Kurzfassung

Seite

39

Fehlende Überprüfung der bestimmungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln

23

48

Intensivierung der Fachaufsicht im Fachbereich 50

27

52

Hilfe zur Pflege – Mängel in der Sachbearbeitung

28/29

61

Unterhaltsvorschussleistungen – Mängel in der Sachbearbeitung

34/35

66

Verkehrsmanagementzentrale – Vermeidbare Ausgaben in erheblicher Höhe

39

82

Mängel bei der Wirtschaftsführung des Eigenbetriebes

47

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2.

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Prüfungsauftrag und Auftragsdurchführung 1

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat gem. § 78 des Gesetzes über die Region Hannover (RegionsG) i. V. m. den §§ 119 Abs. 1 Nr. 1 und 120 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) die Jahresrechnung zu prüfen, damit die Regionsversammlung über die Jahresrechnung und zugleich über die Entlastung des Regionspräsidenten (§ 101 NGO) entscheiden kann.

2

Gegenstand der Prüfung waren die in § 119 Abs. 1 NGO geregelten Pflichtaufgaben. Neben der bereits erwähnten Prüfung der Jahresrechnung handelte es sich dabei um •

die dauernde Überwachung der Kassen der Region und ihrer Eigenbetriebe,



die regelmäßigen und unvermuteten Kassenprüfungen und



die Prüfung von Vergaben vor Auftragserteilung.

3

Von der Ermächtigung zur Übertragung weiterer Aufgaben (§ 119 Abs. 3 NGO) hatte die Regionsversammlung mit Beschluss vom 11.06.2002 Gebrauch gemacht und dem RPA in Anlehnung an den Katalog des § 119 Abs. 3 NGO u. a. die Prüfung der Verwaltung auf Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit sowie die Prüfung der Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe der Region Hannover übertragen.

4

Die Prüfungen konzentrierten sich bezüglich Inhalt, Intensität und Umfang auf bestimmte Prüfungsgebiete als Prüfungsschwerpunkte und innerhalb dieser Schwerpunkte auf Stichproben. Dies entspricht der dem RPA eingeräumten Kompetenz, die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen zu beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen zu verzichten (vgl. § 120 Abs. 1 Satz 3 NGO). Bei der Auswahl der Prüfungsschwerpunkte und bei den Stichproben sind sowohl die bisherigen Prüfergebnisse als auch die allgemeine und finanzielle Bedeutung eines zu prüfenden Bereiches angemessen berücksichtigt worden.

5

Der vorliegende Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2007 der Region Hannover gibt einen Überblick über das Rechnungsergebnis und die wesentlichen Prüfungsfeststellungen.

6

Neben der nachgängigen Prüfung im Anschluss an die Vorlage der Jahresrechnung prüfte das RPA auch unter Berücksichtigung von § 119 Abs. 1 Nr. 2 NGO im Laufe des Berichtszeitraumes zeitnah und dokumentierte diese Ergebnisse in Vorberichten. Damit erhielten die geprüften Bereiche bereits vor der Erstellung des Schlussberichtes die Gelegenheit, Prüfungsbemerkungen auszuräumen. Soweit dieser Bericht Beanstandungen enthält, sind diese nach Ansicht des RPA trotz der Filterwirkung der Vorberichte weiter zu verfolgen.

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7

Wie bereits in den Vorjahren wird auf die Darstellung von Einzelplanergebnissen und Ergebnissen von Unterabschnitten in diesem Schlussbericht verzichtet. Diesbezüglich sei auf den Rechenschaftsbericht der Verwaltung für 2007 verwiesen (vgl. Info-Drucksache II 121/2008).

8

Der Bericht ist wegen der vorgeschriebenen öffentlichen Auslegung soweit anonymisiert, dass ¾ die Belange des Datenschutzes, ¾ das Steuergeheimnis und ¾ der Schutz von Persönlichkeitsrechten gewahrt werden.

9

Dieser Bericht enthält als Randbemerkungen:

PB

= Prüfungsbemerkungen von besonderer Bedeutung

Zu diesen Textpassagen sollte eine Stellungnahme der Verwaltung gegenüber der Regionsversammlung abgegeben werden. A

= Anmerkungen, Hinweise auf verbesserungswürdige Sachverhalte

Nach Ansicht des RPA handelt es sich um Berichtsabschnitte, die sich sowohl an die Verwaltung als auch an die politischen Gremien richten. Diese Anmerkungen werden vom RPA in den kommenden Jahren besonders in ihren Auswirkungen weiterverfolgt. Ausführungen der Verwaltung zu diesen Anmerkungen sind aus Sicht des RPA wünschenswert. E

= Empfehlungen oder nachrichtliche Informationen

Festgestellte Sachverhalte, für die ausreichende Stellungnahmen der Verwaltung vorliegen bzw. bei denen mit entsprechenden Maßnahmen der Verwaltung zu rechnen ist. Das RPA erwartet keine weitere Stellungnahme.

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Jahresabschlussprüfung kommunaler Eigenbetriebe und privatrechtlicher kommunaler Unternehmen gem. §§ 123 und 124 NGO Der Niedersächsische Landtag verabschiedete am 16.12.2004 das Gesetz zur Neuregelung der überörtlichen Kommunalprüfung (Nds. GVBl. Nr. 43/2004, S. 638), welches am 01.01.2005 in Kraft trat. Aufgrund der Änderung der §§ 123 und 124 NGO in Artikel 2 des Gesetzes ergibt sich hinsichtlich der Jahresabschlussprüfung kommunaler Eigenbetriebe und betreffender privatrechtlicher kommunaler Unternehmen folgende Rechtslage: Die Jahresabschlussprüfung von Eigenbetrieben gem. § 123 NGO und kleiner privatrechtlicher kommunaler Unternehmen gem. § 124 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 123 NGO obliegt dem für die Region zuständigen Rechnungsprüfungsamt, im Falle einer Beteiligung mehrerer Gebietskörperschaften an einem privatrechtlichen Unternehmen einem als zuständig bestimmten Rechnungsprüfungsamt. Es kann mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung eine Wirtschaftsprüferin, einen Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder andere Dritte beauftragen oder zulassen, dass deren Beauftragung in seinem Einvernehmen durch den Eigenbetrieb bzw. das privatrechtliche Unternehmen unmittelbar erfolgt. Die Kosten der Jahresabschlussprüfung trägt der Eigenbetrieb bzw. das privatrechtliche Unternehmen. Durch die o. g. Gesetzesänderung ist die Jahresabschlussprüfung eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises und damit eine weitere Pflichtaufgabe für das Rechnungsprüfungsamt. Diese Zuständigkeit ist allerdings inzwischen auf die Jahresabschlussprüfung bei den kleinen Kapitalgesellschaften beschränkt, an denen die Region Hannover allein beteiligt ist. Soweit die Region Hannover eine Beteiligung an einem privatrechtlichen Unternehmen gemeinsam mit anderen Gebietskörperschaften hält, bestimmten die Gesellschafter als zuständiges Rechnungsprüfungsamt im Sinne des § 124 Abs. 1 NGO das RPA der Landeshauptstadt Hannover. E

Bei der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH – VVG – erfolgt weder eine Prüfung nach Eigenbetriebsrecht, noch ist ein zuständiges Rechnungsprüfungsamt im Gesellschaftsvertrag bestimmt (vgl. dazu Rd.-Nr. 50 im Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung der Region Hannover für das Haushaltsjahr 2005).

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2.1 11

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Neuorganisation des RPA Auf Vorschlag des RPA hob der Regionspräsident mit Verfügung vom 08. Februar 2007 die bisherige Teamstruktur auf. Diese bestand in der Aufteilung in zwei Teams: Das Team 14.01 war im Wesentlichen zuständig für die Prüfung der Jahresrechnung der Region Hannover. Dem Team 14.02 oblag primär die überörtliche Prüfung der Gemeinden der Region sowie die örtliche Prüfung der Gemeinden und Zweckverbände ohne eigenes RPA. Nach der Zuordnung aller Rechnungsprüfer/innen zur verbleibenden Organisationseinheit 14.01 wechselte der bisherige Teamleiter 14.02 unter Mitnahme der Stelle in den Fachbereich 50. Neben dieser Personalreduktion hatte das RPA der Region Hannover bereits in den Jahren 2005 und 2006 drei Prüferstellen eingespart. Ursächlich für die personellen Veränderungen und damit für die Auflösung des Teams 14.02 war die Neuordnung der überörtlichen Prüfung durch das Niedersächsische Kommunalprüfungsgesetz – NKPG – vom 16.12.2004 (Nds. GVBl. S. 638). Der aufgrund dieses Gesetzes gegründeten Kommunalprüfungsanstalt obliegt die überörtliche Prüfung der Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise, kommunalen Anstalten und der Zweckverbände. Unabhängig von dieser Zuständigkeitsveränderung im Bereich der überörtlichen Prüfung sparte das RPA in den Jahren 2001 bis 2004 fünfeinhalb Stellen ein, davon zwei Stellen für Teamleiter. Diese Prüfer/innen wechselten in die Verwaltung bzw. schieden aus.

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2.2

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Verringerung des Zuschussbedarfes im RPA

12

Der konsequente Personalabbau im Rechnungsprüfungsamt sowie die Erhöhung der Prüfungsgebühren basierend auf der im Haushaltsjahr 2002 eingeführten Kosten- und Leistungsrechnung führten zu einer deutlichen Verringerung des Zuschussbedarfes. Das Zahlenmaterial ist der Haushaltsrechnung 2001 sowie der Jahresauswertung der vom Service 20 erstellten Kosten- und Leistungsrechnung entnommen.

Euro

Jahr

00 1.300.0 00 1.200.0 00 1.100.0 00 1.000.0 0 900.00 0 800.00 0 700.00 0 600.00 0 500.00 0 400.00 0 300.00 0 200.00 0 100.00 0

Zuschussbedarf

2001

1.236.000 €

2002

1.100.721 €

2003

1.087.232 €

2004

1.019.620 €

2005

868.706 €

2006

722.592 €

2007

589.309 €

1. 23

6. 0

00 1.10 0. 7

2001

1. 08 1. 7. 23 019 21 .6 2 20 86 8.

2002

2003

2004

70 6 72 2.

2005

59 5 2 89 .3 09

2006

2007

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2.3

13

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Veränderter Aufgabenbereich des RPA aufgrund der Neuregelung des Gemeindehaushaltsrechts Das Gesetz zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften vom 15.11.2005 (Nds. GVBl. S. 342) sowie die Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie der Abwicklung der Kassengeschäfte der Gemeinden auf der Grundlage der kommunalen Doppik - GemHKVO - vom 22.12.2005 (Nds. GVBl. S. 458) führen erhebliche, neue Aufgaben für die Rechnungsprüfungsämter ein: •

Die Zuständigkeit für die Prüfung der ersten Eröffnungsbilanz (vgl. Art. 6 Abs. 8 des Neuordnungsgesetzes),



die Stellungnahme zum Haushaltssicherungsbericht (vgl. § 82 Abs. 6 Nr. 5 NGO),



die Prüfung der Jahresabschlüsse (§ 119 Abs. 1 Nr. 1 NGO) und



die Prüfung der konsolidierten Jahresabschlüsse (§ 119 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 100 Abs. 4 und § 101 Abs. 1 NGO).

Das RPA der Region Hannover begleitet den Umstellungsprozess auf das Neue Kommunale Rechnungswesen durch die Mitarbeit im Projekt und in den einzelnen Arbeitsgruppen. Im 4. Quartal 2007 sowie im ersten Halbjahr 2008 investierten die Rechnungsprüfer insgesamt 753 Stunden in dieses Projekt. Dies führte bereits für den Berichtszeitraum zu einer Reduzierung der Prüfungsschwerpunkte bzw. zu verzögerten Abschlüssen von Prüfungsvorhaben.

2.4 14

Entlastung für das Vorjahr Der Regionspräsident stellte die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung 2006 der Region Hannover fest und legte sie mit dem Schlussbericht des RPA vom 13. Juli 2007 und seiner Stellungnahme zu diesem Bericht der Regionsversammlung vor (vgl. DS II 535/2007). Die Regionsversammlung erteilte die Entlastung in der Sitzung am 18.12.2007 nach den vorbereitenden Beratungen im Ausschuss für Verwaltungsreform, Finanzen, Personal und Organisation sowie im Regionsausschuss.

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Im Anschluss daran erfolgte die öffentliche Bekanntgabe des Beschlusses über die Jahresrechnung 2006 sowie die Entlastung des Regionspräsidenten (vgl. Amtsblatt für die Region Hannover Nr. 02/2008). Die Jahresrechnung lag zusammen mit dem Rechenschaftsbericht und dem Schlussbericht des RPA sowie der Stellungnahme des Regionspräsidenten in der Zeit vom 18.01.2008 bis einschließlich 28.01.2008 in der Verwaltung der Region Hannover aus. Die Schlussberichte des RPA sind gleichzeitig im Internet einzusehen (vgl. dazu Rd.-Nr. 97 dieses Schlussberichtes).

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3.

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Haushaltssatzung und Haushaltsplan 16

Die Region Hannover beantragte bei dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport am 27.03.2007 die Genehmigung der von der Regionsversammlung in der Sitzung am 13.03.2007 mehrheitlich beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007.

17

Die Kommunalaufsichtsbehörde genehmigte mit Erlass vom 22.05.2007 ohne Einschränkungen •

§ 2 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen



§ 3 - Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen (VE)



§ 4 - Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite im Haushaltsjahr 2007 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben bei den Sonderkassen der Pflegeheime in Anspruch genommen werden dürfen und



§ 5 - Umlagesätze für die Festsetzung der Regionsumlage im Haushaltsjahr 2007.

18

Die Genehmigung des unter § 4 festgesetzten Höchstbetrages, bis zu dem Liquiditätskredite im Haushaltsjahr 2007 im Stammhaushalt zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, erfolgte mit folgender Auflage: Eine Inanspruchnahme von Krediten durfte zunächst nur bis zu einer Höhe von 500.000.000 € erfolgen. Oberhalb dieses Limits war vor einer Inanspruchnahme bis hin zum satzungsmäßig festgelegten Höchstbetrag von 560.000.000 € die schriftliche Einwilligung der Kommunalaufsichtsbehörde einzuholen.

19

Zu dem Höchstbetrag für die Aufnahme von Kassenkrediten (560.000.000 €) bemerkte die Kommunalaufsichtsbehörde, dass die in der Haushaltssatzung festgesetzte Obergrenze gegenüber dem Vorjahr erneut angehoben worden sei. Der Höchstbetrag in 2007 entspreche einer Quote von 47,4 % an den Einnahmen des Verwaltungshaushalts. Die von Jahr zu Jahr vermehrte Aufnahme von Liquiditätskrediten als Folge steigender Fehlbeträge sei sehr kritisch zu beurteilen. Das RPA hatte bereits im Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2006 auf die zunehmende Zinsbelastung hingewiesen.

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20

Die Haushaltssatzung trat nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für die Region Hannover Nr. 24/2007, S. 208/209 am 03.07.2007 in Kraft (vgl. § 84 Abs. 3 NGO). Bis zum Wirksamwerden der Haushaltssatzung 2007 waren die Regeln über die vorläufige Haushaltsführung anzuwenden (vgl. § 88 NGO).

21

Die Region Hannover beantragte am 19.10.2007 weiterhin die Genehmigung der von der Regionsversammlung am 16.10.2007 mehrheitlich beschlossenen 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007. Das Nds. Ministerium für Inneres und Sport genehmigte mit Erlass vom 30.11.2007 in § 3 den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, den die Satzung um 9.500.000 € auf 10.880.800 € erhöhte. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung trat nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für die Region Hannover Nr. 48/2007, S. 434 am 28.12.2007 in Kraft.

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4.

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Haushaltssicherungsbericht der Region Hannover 2007 22

23

Die Regionsversammlung beschloss am 04.03.2008 den Haushaltssicherungsbericht 2007. Dieser Bericht ist gem. § 78 RegionsG i. V. m. § 82 Abs. 6 Satz 4 NGO aufzustellen. Die Kommunalaufsichtsbehörde hatte eine Stellungnahme zu dem Haushaltssicherungsbericht seitens des RPA gem. § 82 Abs. 6 Satz 5 NGO angefordert. Die nachfolgende Stellungnahme erhielt Service 20 am 10.03.2008: Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes der Region Hannover (RPA) zum Haushaltssicherungsbericht der Region Hannover 2007

Die Region Hannover hat mit Beschluss der Regionsversammlung vom 04.03.2008 zum zweiten Mal einen Haushaltssicherungsbericht aufgestellt, um über den Erfolg der Haushaltssicherungsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2007 zu berichten. Der Bericht ist zusammen mit einer Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen. In den vorangestellten Ausführungen zum Haushaltssicherungsbericht stellt der Regionspräsident als Ergebnis heraus, dass die ursprüngliche Konsolidierungssumme um rd. 2 Mio. € übertroffen und eine haushaltswirksame Konsolidierungssumme von 8.342.107 € erreicht wurde. Das Rechnungsprüfungsamt kann diesen Ausführungen insoweit folgen, dass die Mehreinsparungen von 2 Mio. € als erfreulich zu bezeichnen sind. Allerdings sollte dabei nicht unbeachtet bleiben, dass die Region Hannover diese Konsolidierungssumme nicht etwa aus den Konsolidierungsvorschlägen zum Haushaltssicherungskonzept 2007 erreichte, sondern sich die Konsolidierung zum größten Teil (5.844.152 €) aus verminderten Ausgaben für die Busverkehrsleistungen der üstra im Jahr 2007 ergibt, die so im Konzept nicht erwartet waren. Daraus lässt sich ableiten, dass die im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Projekte/Vorhaben nicht so erfolgreich waren, wie das Ergebnis vermuten lässt. Die vom Regionspräsidenten dargestellte weitere Ausweitung der Sparmaßnahmen und der angestrebte Abbau des strukturellen Defizits bis zum Haushaltsjahr 2009 werden vom Rechnungsprüfungsamt kritisch gesehen. Der im Haushaltsjahr 2007 eingesparte Betrag von 8.342.107 € entspricht nur etwa 60 % der im Haushaltsjahr 2007 verausgabten

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Zinszahlungen für äußere Kassenkredite (13.743.309,10 €). zunehmende Zinsbelastung durch Kassenkredite (lt. Haushaltsplan sind Zinsausgaben von 23.500.000 € vorgesehen) erschweren nachhaltige Verbesserung der Finanzlage zusätzlich. Die bis ergriffenen Konsolidierungsmaßnahmen erscheinen aus Sicht Rechnungsprüfungsamtes nicht ausreichend.

Die 2008 eine jetzt des

Im Übrigen verweist das Rechnungsprüfungsamt auf die jeweiligen Schlussbemerkungen in den Berichten über die Prüfung der Jahresrechnungen der Region Hannover.

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5.

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Haushaltsrechnung (Jahresrechnung) und Ergebnis Jahresrechnung 24

Der Regionspräsident stellt gemäß § 78 RegionsG i. V. m. § 100 Abs. 3 NGO die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung fest und legt diese zusammen mit dem Schlussbericht des Prüfungsamtes und seiner Stellungnahme zu diesem Bericht der Regionsversammlung vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Service Finanzen erstellten Jahresrechnung 2007 der Region Hannover stellte der Regionspräsident am 31.03.2008 fest. Den Rechenschaftsbericht gem. § 78 RegionsG i. V. m. § 100 Abs. 1 NGO und § 44 Abs. 4 GemHVO gab der Service Finanzen im April 2007 zur Kenntnis. Allerdings weicht die dem Bericht zugrunde liegende Info-Drucksache Nr. II 121/2008 von der im Internet veröffentlichten Fassung ab. Jahresergebnis 2007 und Kurzanalyse

25

Der Verwaltungshaushalt konnte nicht ausgeglichen werden. Nach dem Ergebnis der Haushaltsrechnung beträgt der Soll-Fehlbetrag 253.617.123,21 €. Die Zusammensetzung der vorstehenden Beträge erläuterte der Service Finanzen ausführlich in der oben genannten Info-Drucksache. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt von 9.165.581,38 € entspricht der Pflichtzuführung gem. § 22 Abs. 1 GemHVO in Höhe der Kredittilgung. Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen leistete die Region Hannover Ausgaben von rd. 42,56 Mio. €. Davon entfielen auf eigene Baumaßnahmen und den Erwerb von Vermögen rd. 31,12 Mio. €.

26

Haushaltsausgabereste – Haushaltseinnahmereste Die Haushaltsausgabereste betragen 2007 rd. 35,4 Mio. €. Davon entfallen auf den Vermögenshaushalt rd. 21,2 Mio. €. Die Haushaltsausgabereste belasten das Haushaltsjahr 2007. Sie haben einen direkten Einfluss auf das Rechnungsergebnis.

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Der Service Finanzen bildete bei der Haushaltsstelle 00.91100.376000.911.0 - Einnahmen aus Krediten von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen (Sparkasse Hannover)- einen Haushaltseinnahmerest von rd. 7,5 Mio. €. Dies entspricht der Höhe nach einem Teil der von der Kommunalaufsichtsbehörde genehmigten Kreditermächtigung von rd. 11,9 Mio. €. Auf genehmigte Kreditaufnahmen von rd. 4,4 Mio. € verzichtete die Region Hannover. 27

Kasseneinnahmereste Kasseneinnahmereste sind die Beträge, um die die Soll-Einnahmen höher sind als die Ist-Einnahmen (§ 46 Nr. 17 GemHVO). Sie entsprechen dem Charakter offener Forderungen. Für das Haushaltsjahr 2007 betragen die Kasseneinnahmereste rd. 223,34 Mio. €. Dieser Betrag enthält den Soll-Fehlbetrag des Jahres 2006 von rd. 180,15 Mio. €. Von den verbleibenden Kasseneinnahmeresten entfallen rd. 16,10 Mio. € auf bisher nicht realisierte Forderungen gegen Unterhaltspflichtige (UA 48100 - Unterhaltsvorschussleistungen). Der Soll-Fehlbetrag des Haushaltsjahres 2007 von rd. 253,62 Mio. € wird 2008 zu einer weiteren Zunahme der Kasseneinnahmereste führen. Den im Haushaltsjahr 2005 entstandenen Soll-Fehlbetrag von rd. 209 Mio. € hatte die Region Hannover gem. § 23 GemHVO fristgerecht im Haushaltsplan 2007 veranschlagt und beglichen.

28

Allgemeine Rücklage Die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage von 750.000,00 € diente zur Deckung einer außerplanmäßigen Ausgabe, die wegen der nachträglichen Reduzierung des Kaufpreises für das Verwaltungsgebäude Arnswaldtstraße geleistet wurde. Die am 31.12.2007 als Betriebsmittel der Kasse verfügbare Allgemeine Rücklage von rd. 13,8 Mio. € übersteigt den gem. § 20 Abs. 2 GemHVO vorgeschriebenen Sockelbetrag um rd. 1,4 Mio. €. Dieser Betrag soll zum Ausgleich des Vermögenshaushalts im Folgejahr verwendet werden.

29

Kassenkredite Nach § 78 RegionsG in Verbindung mit § 94 Abs. 1 NGO können Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufgenommen werden, soweit der Kasse keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.

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Mit Erlass vom 22.05.2007 genehmigte das Nds. MI die von der Regionsversammlung in der Sitzung am 13.03.2007 mehrheitlich beschlossene Haushaltssatzung 2007. Die Genehmigung des in § 4 der Haushaltssatzung 2007 festgesetzten Höchstbetrages der Kassenkredite von 560 Mio. € erging u. a. mit der Auflage, dass Kassenkredite bei unabweisbarem Bedarf zunächst bis zu einer Höhe von maximal 500 Mio. € aufgenommen werden dürfen. Die von der Region Hannover beanspruchten Kassenkredite unterschritten während des gesamten Haushaltsjahres zwar die maximale Höhe, allerdings ist der Bedarf an derartigen Liquiditätsmitteln im Vergleich zum Vorjahr weiterhin gestiegen. Der Höchstbetrag der tatsächlich benötigten Kassenkredite belief sich im Haushaltsjahr 2007 auf 466,7 Mio. € am 19.06.2007, den niedrigsten Betrag von 273,8 Mio. € beanspruchte die Regionskasse am 25.10.2007. Die Entwicklung der seit 2002 benötigten Kassenkredite und der hierfür zu zahlenden Zinsen stellt sich wie folgt dar:

Haushaltsjahr:

2002

2003

2004

2005

2006

2007

Mio. €

Mio. €

Mio. €

Mio. €

Mio. €

(Basisjahr)

Mio. € Durchschnittl. Bedarf Zinsen für Kassenkredite gerundet

1,138

50,675

149,207

237,593

318,477

382,919

0,030

1,031

2,970

4,885

7,906

13,903

Die nachfolgende Grafik hebt den überproportionalen Zinsanstieg besonders hervor: Zinsen für Kassenkredite 14.000.000 12.000.000 8.000.000 6.000.000 4.000.000 2.000.000 0 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Ja hr

E ur o

10.000.000

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Im Hinblick auf einen weiterhin bestehenden Bedarf zusätzlicher Kassenkredite wird eine Zunahme der Zinsbelastung prognostiziert. 30

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Gem. § 2 der Haushaltssatzung für 2007 bestand eine Kreditermächtigung von insgesamt 11.911.400 €, die die Region Hannover im Berichtsjahr nicht beanspruchte. Das RPA verweist in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen zu Rd.-Nr. 26. Nach der Jahresrechnung betrugen die Schulden am Kreditmarkt am 31.12.2007 456.226.000 €. Unter Berücksichtigung der Zinsbelastung ist folgende Entwicklung der Gesamtschulden aus Krediten für Investitionen seit dem Haushaltsjahr 2002 zu verzeichnen: Haushaltsjahr: Kreditaufnahmen gesamt: gezahlte Zinsen (gerundet)

2002 Mio. €

2003 Mio. €

2004 Mio. €

2005 Mio. €

2006 Mio. €

2007 Mio. €

387,037

403,553

408,956

419,500

465,393

456,226

19,108

25,162

17,473

20,001

20,466

20,592

Zinsen für Investitionskredite

30.000.000 25.000.000 20.000.000 15.000.000 10.000.000 5.000.000 0 2002 (Basisjahr)

2003

2004

2005

2006

2007

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31

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Zusammenfassung Im Vergleich zu den Gesamtschulden am Kreditmarkt ist der Bedarf an Kassenkrediten, wie in der nachstehenden Grafik dargestellt, weiterhin überproportional gestiegen.

Eu

ro

Kredite gesamt

900.000.000 800.000.000 700.000.000 600.000.000 500.000.000 400.000.000 300.000.000 200.000.000 100.000.000 0

Kassenkredite Investitionskredite 2003

2004

2005

2006

2007

Ja

hr

2002

A

Infolge der seit Jahren bestehenden Liquiditätsprobleme der Region Hannover müssen u. a. der reguläre Schuldendienst für Investitionskredite und auch die Zinsen für die äußeren Kassenkredite zunehmend durch Kassenkredite finanziert werden. Die hierdurch entstehende Schuldenspirale wird zukünftige Haushaltsjahre zusätzlich belasten. Bereits 2007 zahlte die Region Hannover pro Tag durchschnittlich 94.509 € an Zinsen, davon 38.091 € allein für Kassenkredite. Einen Teilbetrag von 100 Mio. € nahm die Regionskasse am 08.09.2006 für einen festen Zeitraum von 2 Jahren zu 3,676 % Zinsen auf. Zum 13.08.2007 beanspruchte die Regionskasse einen weiteren Kassenkredit mit Festabnahmeverpflichtung über ebenfalls 100 Mio. € zu einem Zinssatz von 4,494 % und einer Laufzeit bis zum 12.08.2010. Die vertraglich abgesicherten Konditionen ermöglichen der Region Hannover zwar eine bessere Zinskalkulation, sie sind jedoch nicht geeignet, die Zinsbelastung nachweislich zu mindern. Wegen des zu erwartenden Anstiegs des Liquiditätsbedarfs hat die Region im Haushalt 2008 bereits einen Planansatz von 23,5 Mio. € für Zinsausgaben vorgesehen.

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6.

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Kassen- und Rechnungswesen Kassenprüfungen und -bestandsaufnahmen 32

Im Haushaltsjahr 2007 führte das RPA folgende Prüfungen durch: - Regionskasse - Zahlstellen - Eigenbetriebe

33

1 unvermutete Kassenprüfung mit Kassenbestandsaufnahme 12 Monatsabschlussprüfungen 3 unvermutete Kassenbestandsaufnahmen 1 unvermutete Kassenprüfung im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes HannIT mit Kassenbestandsaufnahme

Nach § 39 Abs. 3 GemKVO sind Handvorschüsse mindestens jährlich einmal unvermutet zu prüfen. Zuständig hierfür sind nach § 5 der Dienstanweisung (DA) über Handvorschüsse und die Annahme von Zahlungsmitteln außerhalb der Regionskasse vom 01.11.2001 die für die fachliche Aufsicht zuständigen Stellen. Nach Mitteilung des Teams 20.01 führten die jeweiligen OE diese Prüfungen überwiegend durch.

34

Unvermutete Prüfung der Regionskasse Die Verpflichtung zur unvermuteten Prüfung ergibt sich aus § 78 RegionsG in Verbindung mit den §§ 119 NGO und 39 der Gemeindekassenverordnung (GemKVO) in der Fassung vom 12.05.2003 (Nds. GVBl. Seite 193). Die GemKVO gilt gemäß § 62 Abs. 2 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Gemeinden auf der Grundlage der kommunalen Doppik (GemHKVO) vom 22.12.2005 fort. Den gemäß Artikel 6 Abs. 2 des Gesetzes über die Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften erforderlichen Beschluss fasste die Regionsversammlung am 07.03.2006.

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Die nach § 78 i. V. m. § 119 NGO und § 39 der Gemeindekassenverordnung (GemKVO) in der Fassung vom 12.05.2003 (Nds. GVBl. Seite 193) vorgeschriebene unvermutete Kassenprüfung verband das RPA mit der Kassenprüfung für das Haushaltsjahr 2006. Das Ergebnis der in der Zeit vom 01.11.2006 bis 13.03.2007 vorgenommenen Prüfung erläuterte das RPA im Wesentlichen bereits im Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2006, Rd.-Nr. 33 ff. 35

Ergebnis Zusammenfassend stellte das RPA fest, dass die Regionskasse ihre Geschäfte sicher, ordnungsgemäß und wirtschaftlich erledigt.

36

Jahresabschluss Den endgültigen Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2007 erstellte die Regionskasse fristgerecht am 06.03.2008 gem. § 100 Abs. 2 NGO.

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7.

Ergebnisse der Prüfung der Jahresrechnung

7.1

Einzelplan 0 – 9

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Einzelplan 0 – Allgemeine Verwaltung 37

UA 00000 – Regionsversammlung und Ausschüsse Haushaltsstelle 00.00000.677000.010.2 – Sachkosten der Fraktionen Für die Geschäftsführung und Informationstätigkeit der Fraktionen hatte die Region Hannover im Haushaltsjahr 2007 Haushaltsmittel in Höhe von 129.600 € eingeplant. Die Verteilung der Mittel erfolgte in Ausführung eines Beschlusses des Regionsausschusses vom 23.04.2002. Die Prüfung der Abrechnungen der Fraktionszuschüsse war zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht abgeschlossen.

Einzelplan 1 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung UA 12000 – Umwelt Haushaltsstelle 00.12000.988000.8 – Zuschüsse an übrige Bereiche 38

Einleitung Das Team 36.01 – Umweltverwaltung – ist zuständig für die Bewilligung von projektgebundenen Zuschüssen. Rechtsgrundlage hierfür sind folgende von der Regionsversammlung beschlossenen Subventionsrichtlinien: •

Richtlinien über die finanzielle Förderung Sportstättensanierung in der Region Hannover



Richtlinien über die finanzielle Förderung regenerativer ressourcensparender Energienutzung in der Region Hannover

energetischer und

Das RPA prüfte 25 von insgesamt 39 Vorgängen. Es handelte sich um Anträge aus 2006, deren Mittel in das Haushaltsjahr 2007 übertragen waren. Anträge aus 2007 waren wegen der späten Genehmigung der Haushaltssatzung 2007 noch nicht beschieden.

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Beanstandungen im Vorbericht In einer Anmerkung wies das RPA im Vorbericht darauf hin, dass das Team die Ziff. 7.3 der Richtlinien über die Förderung regenerativer und ressourcensparender Energienutzung nicht als Nebenbestimmung in die Subventionsbescheide aufnahm und damit eine Überprüfung der bestimmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel nicht erfolgen kann. Das Team vertrat dazu die Auffassung, entsprechende Maßnahmen seien weder geplant noch personell durchführbar. PB

40 A

Das RPA beanstandet die mangelhafte Umsetzung der Subventionsrichtlinie sowie einen gravierenden Verstoß gegen haushaltsrechtliche Bestimmungen. Zur Erinnerung: Die Kommunalaufsicht fordert jährlich in einer Nebenbestimmung zur Genehmigung der Haushaltssatzung, dass die Region die haushaltswirtschaftlichen Steuerungsmöglichkeiten bei der Einziehung der Einnahmen und Bewirtschaftung der Ausgaben in vollem Umfang auszuschöpfen habe.

Weiterhin beanstandete das RPA im Vorbericht, dass die Region Hannover sog. „Modellhaushalte“ ohne Rechtsgrundlage fördert, vielmehr zivilrechtliche Richtlinien einer Beteiligungsgesellschaft verwendet. Wenn das Fachteam künftig als Rechtsgrundlage die Nr. 2.4 der genannten Richtlinien („Sonstige Vorhaben, die dem Zuwendungszweck entsprechen…“) anwenden will, bestehen Zweifel an der Anwendbarkeit dieser Bestimmung. Gleichzeitig ist erneut auf eine Nebenbestimmung zur Genehmigung der Haushaltssatzung der Region Hannover für das Haushaltsjahr 2008 zu verweisen: „Die Sparanstrengungen sind zu forcieren bei allen Ausgabepositionen, die nicht zwingend rechtlich verpflichtend oder unaufschiebbar sind.“ Weitere freiwillige Leistungen aufgrund einer großzügigen Auslegung von Subventionsrichtlinien sind daher von der Rechnungsprüfung zu kritisieren.

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Einzelplan 2 – Schulen UA 21411 - 21580, 23000, 23001 – Grund-, Förder- und Hauptschulen, Gymnasien UA 25030 - 25210 – Berufsbildendes Schulwesen 41

Die Vergabeverfahren gem. der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) führen die in der Trägerschaft der Region Hannover befindlichen Schulen seit der organisatorischen Zusammenführung im Rahmen der Regionsbildung und der damit einhergegangenen Budgetierung selbstständig durch. Die Prüfung dieser Tätigkeit obliegt gem. § 78 RegionsG i. V. m. § 119 Abs. 1 NGO dem RPA. In der Zeit von September 2007 bis März 2008 führte das RPA bei 43 Schulen im Vergabebereich eine erneute Sonderprüfung durch [bezüglich der erstmaligen Prüfung im Bereich der Berufsbildenden Schulen (BBS), vgl. Rd.-Nr. 84 ff. im Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung der Region Hannover 2003]. Der Prüfungsschwerpunkt lag sowohl in der Überprüfung der Vergabepraxis (Belegprüfung) als auch hauptsächlich in der Beratung der jeweiligen Schulverwaltungen. So versteht es sich, dass die Prüfer vorrangig nicht das Aufdecken von Fehlverhalten zum Ziel hatten, sondern den Organisationseinheiten im Rahmen der Prüfung beratend zur Seite standen. Die einzelnen Prüfungsergebnisse können den jeweiligen Vorberichten entnommen werden.

42

Zusammenfassend besteht weiterhin Anlass zu folgenden grundsätzlichen Kritikpunkten: Durch die Budgetierung sind die Schulen flexibler im Beschaffungswesen. Hierbei blieb jedoch außer Acht, dass Kenntnisse über das Vergaberecht bzw. die Erstellung von Vergabeunterlagen und das Wissen über vergaberechtliche Belange Voraussetzung für ein zweckmäßiges und ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln sind. Beim Vergaberecht handelt es sich um eine überdurchschnittlich komplizierte Materie, die nicht nur in kurzer Zeit zahlreiche Veränderungen und Neuregelungen erfahren hat, sondern auch durch komplexe gemeinschaftsrechtliche Fragen überlagert ist.

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Obwohl der zuständige Fachbereich 40 in der Vergangenheit nach eigenem Bekunden Schulungsmaßnahmen und Beratungen durchgeführt hat, ist nach wie vor festzuhalten, dass verschiedene schulische Mitarbeiter/innen über relativ geringe bzw. über keine Kenntnisse im Vergaberecht verfügen. Auch wenn im Bereich der Berufsbildenden Schulen in dieser Hinsicht im Vergleich zur vorherigen Prüfung Fortschritte sichtbar wurden, muss erneut von einem unzureichenden Standard gesprochen werden. In der überwiegenden Anzahl der Beschaffungsmaßnahmen war zu beobachten, dass die Schulen bei Freihändigen Vergaben (Ausnahmecharakter gegenüber der Öffentlichen Ausschreibung) das „Haus- und Hoflieferantentum“ (kein Wettbewerb, kein Wechsel der Anbieter usw.) bevorzugten. Auch auf das Einholen von mehreren Vergleichsangeboten [mind. drei Angebote, siehe § 7 Nr. 2 (3) VOL] ist häufig verzichtet worden. E

43

E

Die in den Schulen vorliegenden und stichprobenhaft eingesehenen Inventarverzeichnisse entsprechen in den meisten Fällen nicht den rechtlichen Anforderungen (interne Dienstanweisung sowie § 38 GemHVO). Teilweise fehlen die Bestandsverzeichnisse. Die Kosten für Kommunikation weichen in erheblichem Umfang innerhalb des Schulverbundes voneinander ab. Aufgrund dieser nicht unerheblichen Telekommunikationskosten stellt sich daher die Frage, warum sich nicht alle Schulen der Region Hannover an dem seinerzeit von HannIT durchgeführten Vergabeverfahren zur Beschaffung von Kommunikationsdienstleistungen beteiligt haben. Um die wirtschaftliche Verwendung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu gewährleisten, empfiehlt das RPA eine Überprüfung der derzeit bestehenden Verträge.

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Einzelplan 4 – Soziale Sicherung 44

Schwerpunkt Fachaufsicht Im Rahmen von Schwerpunktprüfungen zum Thema „Fachaufsicht“ berichtete das RPA in den Schlussberichten über die Prüfung der Jahresrechnung der Region Hannover für die Haushaltsjahre 2003 (vgl. Rd.-Nr. 120) und 2005 (vgl. Rd.-Nr. 99 ff.). Aufgrund der in den Prüfungen in den Teams 50.04 und 50.05 gewonnenen Erkenntnisse war eine erneute Überprüfung der Intensität der Fachaufsicht seitens des Fachbereiches 50 erforderlich. Das RPA wertete im Rahmen einer Stichprobe die Berichte der Fachaufsichtsprüfer des FB 50 über die Prüfungen in zwei regionsangehörigen Städten im Jahr 2007 aus. Während die Fachaufsichtsprüfer im ersten städtischen Sozialamt 155 Schadenfälle beanstandeten, registrierten sie im zweiten städtischen Sozialamt 420 Fälle. Die Höhe der Vermögensschäden ist nach Ansicht der Fachaufsichtsprüfer derzeit noch nicht feststellbar, denn es mangelt überwiegend an der abschließenden Sachbearbeitung.

45 A

In der Schlussbemerkung des Berichtes über die Fachaufsichtsprüfung in der letztgenannten regionsangehörigen Stadt stellten die Prüfer fest, dass die von der Region übertragenen Aufgaben nicht sachgerecht erledigt werden. Dieses Ergebnis trifft die Region Hannover unmittelbar, denn sie bleibt gem. § 1 Abs. 2 der Heranziehungssatzung verantwortlicher Aufgabenträger. Besonders bedenklich ist in diesem Zusammenhang folgende Feststellung: „Bei dieser Stadt wird seit Jahren keine Unterhaltssachbearbeitung durchgeführt. Es sind Schäden in beträchtlicher Höhe anzunehmen und auch zu vermuten, dass Fälle bearbeitet werden, die aufgrund des Unterhaltsanspruchs nicht mehr in Bearbeitung sein müssten (vgl. Tz. 17). Im Abschlussgespräch am 20.07.2007 wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Unterhaltssachbearbeitung in allen maßgeblichen Sachgebieten (Hilfe zur Pflege iE, Hilfe zur Pflege avE, Eingliederungshilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung) umgehend zu beginnen hat, um weitere Schäden zu vermeiden. Aufgrund dieser außergewöhnlichen Feststellungen im Bericht wird nach Ablauf etwa einen Jahres eine außerplanmäßige Fachaufsichtsprüfung für erforderlich gehalten, um Fortschritte festzustellen und die Stadt mit Hilfestellung auf dem Weg zu einer sachgerechten Aufgabenerfüllung zu begleiten.“

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46

Für die vom RPA geforderte Intensivierung der Fachaufsichtsprüfungen besteht nach Ansicht des Fachbereiches jedoch keine Notwendigkeit. Dies gelte auch für die ursprünglich zugesagten 4 Planstellen für Fachaufsichtsprüfer. Zurzeit seien lediglich zwei Prüfer im Einsatz, die Arbeitsaufnahme des dritten Prüfers konnte noch nicht bestätigt werden.

47

Der Fachbereich 50 wies auch die Kritik des RPA zurück, es seien keine ausreichenden Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung eingeleitet worden. Insbesondere zum Thema „Unterhalt“ existierten ausführlichste Arbeitshinweise, im Bereich der Eingliederungshilfe fänden regelmäßig Dienstbesprechungen statt, in den Jahren 2005 – 2007 seien insgesamt etwa 250 Rundschreiben mit Durchführungshinweisen erstellt worden. Zusätzlich fänden zwei Dienstbesprechungen mit den Sozialbereichsleitungen statt.

48 PB

Nicht nachvollziehbar sind dann die oben zitierten Prüfungsbeanstandungen der Fachaufsichtsprüfer. Wenn in diesem Zusammenhang der Fachbereich 50 die Ansicht vertritt, die herangezogenen Gemeinden hätten die entstandenen Schäden mangels Rechtsgrundlage nicht zu erstatten, so kann nur eine erhebliche Intensivierung der Fachaufsicht die Folge sein.

49

Als Beispiel sei die Fachaufsicht des Landes genannt: Im Bereich der Eingliederungshilfe der Region Hannover erfolgte eine Prüfung durch das Landessozialamt über einen Zeitraum von rd. 18 Monaten mit 4,5 Vollzeitprüfern. Gleichzeitig führte die Fachaufsicht hausinterne Schulungsveranstaltungen für die Sachbearbeiter/innen der Region Hannover durch. Ein vergleichbarer Prüfungs- und Betreuungsaufwand ist auch in den betroffenen regionsangehörigen Gemeinden erforderlich.

UA 41100 – Hilfe zur Pflege 50

Einleitung Die sachliche Zuständigkeit für die Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66 SGB XII) regeln das SGB XII selbst und das Landesrecht. Aufgrund zahlreicher Durchführungsregelungen zog das Land Niedersachsen die Region Hannover zur Bewilligung von Leistungen der stationären Hilfe zur Pflege (Hilfeempfänger bis 59 Jahre) heran.

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Prüfungsumfang Das RPA prüfte im Rahmen einer Stichprobe 30 Zahlfälle. Die konkrete Gesamtzahl der Fälle konnte das Team nicht beziffern, es sei von ca. 170 Vorgängen auszugehen. Bei der Überprüfung gab es 15 Beanstandungen. In 7 Fällen stellte das RPA mehrere Mängel je Vorgang fest.

52

Personelle Situation In den letzten zweieinhalb Jahren vor der Prüfung hatte dieses Team ungewöhnlich hohe Ausfallzeiten zu verkraften, zeitweise waren beide verfügbaren Sachbearbeiter ausgefallen. In seiner Stellungnahme zum Vorbericht sagte das Team 50.05 zu, dass es einigen Forderungen des RPA nachkommen wolle. Es bleiben danach folgende Beanstandungen seitens der Rechnungsprüfung bestehen:

PB

Statistiken Es wird weiterhin beanstandet, dass in einem Bereich mit derartigem Zahlungsvolumen keine Datenbanken zur Steuerung vorhanden sind. Diese sind aus Sicht des RPA aber unverzichtbar. Aktenführung: Ein Teil der entscheidungs- und zahlungsrelevanten Daten werden im PCProgramm verwaltet. Das RPA vertritt die Auffassung, dass solange die elektronische Aktenführung noch nicht eingeführt ist und dazu keine Regeln vorhanden sind, die zu führenden Papierakten den Vorgang komplett wiedergeben müssen. Bescheiderteilung/Technik Das RPA beanstandet, dass bei geringfügigen Änderungen der Berechnungsgrundlagen keine Bescheiderteilung erfolgt. Begründet wird dieses Handeln mit Wirtschaftlichkeitserwägungen. Aus Sicht des RPA geht aber Rechtsstaatlichkeit vor Wirtschaftlichkeit. Eine Bescheiderteilung ist daher unerlässlich, denn der Verwaltungsakt ist konstituierend und ein erforderlicher Beleg für die Buchung. Auszahlungsabwicklung Die Erwiderung des Teams zu den Beanstandungen konnte diese nicht entkräften. Somit bleibt die Forderung des RPA, den Anforderungen des Kassenrechts nachzukommen, bestehen.

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Fehlende Überprüfung von Unterhaltsansprüchen Ein Prüfungsschwerpunkt war die Klärung der Unterhaltsansprüche der Hilfeempfänger. Gemäß § 9 Abs. 2 und 5 sowie § 33 Abs. 2 und 3 und § 34 SGB II ist zu prüfen, ob dem Hilfebedürftigen Unterhaltsansprüche zustehen. Auch wenn nur in einem der beanstandeten Fälle ein Schaden entstanden ist, wird vom RPA weiterhin eine durchgängige Überprüfung der Unterhaltsansprüche gefordert. Fazit Im Hinblick auf die dargestellten Beanstandungen ist es aus Sicht der Rechnungsprüfung unerlässlich, nicht nur die beanstandeten Einzelfälle aufzuarbeiten, sondern alle Akten des Teams unter Beachtung der generellen Beanstandungen einer Prüfung zu unterziehen und damit eine Sachbearbeitung zu gewährleisten, die den gesetzlichen und allen weiteren an sie zu stellenden Ansprüchen genügt.

UA 41210 – Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 53

Allgemeines Das RPA berichtete im Rahmen der Schlussberichte über die Prüfung der Jahresrechnung der Region Hannover für die Haushaltsjahre 2004 (Rd.-Nr. 67 ff.), 2005 (Rd.-Nr. 77 ff.) und 2006 (Rd.-Nr. 51 ff) über die Prüfungen im Team 50.04 -Eingliederungshilfe-. Den aktuellen Sachstand in diesem Bereich ermittelte das RPA im Zeitraum Mai/Juni 2008.

54

Geschäftsprüfung durch das Land Niedersachsen Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit bat im Mai 2006 das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Landessozialamt -, eine fachaufsichtliche Prüfung bei der Region Hannover einzuleiten. Das Landessozialamt fasste die wesentlichen Ergebnisse in einer Prüfungsmitteilung über die Geschäftsprüfung bei der Region Hannover wie folgt zusammen:

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„Die Prüfung bei der Region Hannover hat sich über den Zeitraum vom 23.10.2006 bis 31.03.2008 erstreckt und erfolgte überwiegend vor Ort in Hannover durch Bedienstete der Hauptstelle des Landessozialamtes (LS) Hildesheim im Umfang von 4,5 Vollzeiteinheiten. Die Prüfung ist sehr kooperativ und konfliktfrei verlaufen. Bereits während der Prüfung wurden die festgestellten Abweichungen von bestehenden Vorgaben – soweit kurzfristige Abhilfe möglich war oder Anträge auf Leistungen zu stellen waren – mit den jeweils zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern bei der Region Hannover besprochen. Daneben haben die Prüferinnen und Prüfer die Region Hannover bezüglich einer effektiven zeitnahen Erledigung der übertragenen Aufgaben beraten. Im Frühjahr 2007 wurden bei der Region Hannover hausinterne Schulungsveranstaltungen zu den teilstationären und stationären Leistungen der Eingliederungshilfe durch die Prüfgruppe durchgeführt. In die Prüfung wurden 661 Akten einbezogen, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII in teilstationären und stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe in der sachlichen Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe gewährt werden. Es kann bestätigt werden, dass zwischenzeitlich im Bereich der Eingliederungshilfe durch organisatorische und personelle Maßnahmen eine wesentliche Verbesserung der Arbeitsbelastung und –qualität erzielt wurde und eine sach- und fachgerechte Hilfeleistung erfolgt. Die Hochrechnung des finanziellen Ergebnisses der Prüfung auf 100 % der Akten hat für die Jahre 2001 bis 2007 einen Einnahmeverlust bzw. überhöhte Ausgaben zu Lasten des Überörtlichen Trägers der Sozialhilfe in Höhe von ca. 6,3 Mio. € ergeben.“ 55

Weiterhin wies der überörtliche Träger der Sozialhilfe darauf hin, dass aufgrund der Prüfungsbeanstandungen deutlich werden sollte, welche fachlichen Anforderungen an die Sachbearbeitung in der Eingliederungshilfe gestellt werden, welche Vielzahl anderer Rechtsgebiete berührt wird und welches umfassende Fachwissen – auch zur Zuständigkeit anderer Leistungsträger – vorhanden sein muss, wenn das tragende Strukturprinzip der Sozialhilfe, nämlich der Nachrang der Sozialhilfe als letztes Glied in der sozialen Sicherung, in der Praxis umgesetzt werden soll.

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Abschließend noch ein Zitat aus dem Prüfungsbericht des Landes: „Der interessierte Leser kann am Ende der Prüfungsmitteilung nur zu dem Schluss kommen: Wenn eine wirtschaftliche und behindertengerechte Eingliederungshilfe gewährt werden soll, sind umfassende Fachkenntnisse der Sachbearbeitung erforderlich. Zur nachhaltigen Sicherung einer solchen Hilfe ist eine umfassende Einarbeitung neuer SachbearbeiterInnen geboten und eine häufige Fluktuation auf Sachbearbeiterebene zu vermeiden.“

UA 48100 – Unterhaltsvorschussleistungen 56

Einleitung Das Team Unterhaltsvorschuss - 51.04 - entscheidet über Anträge auf Leistungen nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern allein stehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz - UVG) vom 23.07.1979 (BGBl. I S. 1184), in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.07.2007 (BGBl. I S. 1446). Es ist in diesem Zusammenhang auch zuständig für die Heranziehung Unterhaltspflichtiger. Das UVG wird nach Artikel 83 des Grundgesetzes von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt. Das Land Niedersachsen übertrug die Durchführung des UVG als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises den Jugendämtern der Kommunen. Sie sind damit zugleich ermächtigt worden, die nach § 7 UVG auf das Land Niedersachsen übergegangenen Ansprüche gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen. Für den Bereich der Region Hannover ergibt sich die Zuständigkeit aus § 7 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Region Hannover (RegionsG). Für die Sachbearbeitung nutzt das Team das Jugendhilfeprogramm Info 51 der KDO.

57

Prüfungsumfang Das RPA prüfte schwerpunktmäßig die Heranziehung der Unterhaltspflichtigen, aber auch die Sachbearbeitung hinsichtlich der Bewilligung von Leistungen nach dem UVG.

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Anhand einer am 17.09.2007 aus dem Finanzwesen UVN-Fin erstellten Liste zur Haushaltsstelle 00.48100.241000.6 – Aufwendungs-/ Kostenersatz allgemein ermittelte das RPA insgesamt 3.887 offene Forderungen von Kostenbeiträgen Unterhaltspflichtiger, davon entfielen 3.139 Fälle auf das Unterkonto 00.48100.241000.001.5 und 748 unausgeglichene Sollstellungen auf das Unterkonto 00.48100.241000.002.0. 58

Kasseneinnahmereste Zum 31.12.2007 beliefen sich die Kasseneinnahmereste bei der Haushaltsstelle 00.48100.241000.0 auf 16.098.943,85 €. Hierbei handelt es sich um ausstehende Unterhaltsforderungen. Zu hohe Kasseneinnahmereste, die nicht kurzfristig vereinnahmt werden können, verfälschen das Ergebnis der Jahresrechnung. Sie führen ggf. zu einer Erhöhung des Jahresüberschusses, der wiederum der Allgemeinen Rücklage zuzuführen ist. Bei Forderungen, die wegen fehlender Voraussetzungen nicht niedergeschlagen oder erlassen werden können, jedoch so zweifelhaft sind, dass deren Eingang nicht erwartet werden kann, ist nach § 42 Abs. 4 GemHVO eine Restebereinigung in Form einer vorläufigen Absetzung von den Solleinnahmen vorzunehmen. Eine pauschale Restebereinigung in Höhe von 4.000.000,00 € veranlasste der Service 20 letztmalig für das Haushaltsjahr 2005. Der Auffassung des RPA, für das Haushaltsjahr 2007 erneut eine pauschale Restebereinigung vorzunehmen, folgte der Service 20 nicht. Er begründete dies damit, dass sich in den letzten Jahren keine grundlegende Änderung hinsichtlich der Stundung, Niederschlagung und dem Erlass von Forderungen im Fachbereich ergeben hat. Die bereits in den Jahren 2003 – 2005 praktizierte Bereinigung sei letztlich ins Leere gelaufen. E

59

Die Absicht des Service 20, bis zur Umstellung auf das doppische Rechnungswesen die Möglichkeit einer pauschalen Restebereinigung zu prüfen, befürwortet das RPA ausdrücklich. Bewertung von Unterhaltsforderungen Im Hinblick auf die Einführung der Doppik voraussichtlich im Haushaltsjahr 2010 ist es unerlässlich, die Unterhaltsforderungen bezüglich ihrer Realisierbarkeit zu überprüfen und ggf. pauschalierte Einzelwertberichtigungen anstelle der bisherigen pauschalen Restebereinigungen vorzunehmen.

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Unter diesem Aspekt prüfte das RPA stichprobenartig 164 Sollstellungen mit dem Ergebnis, dass davon in 94 Fällen die Voraussetzungen zumindest für eine befristete Niederschlagung vorliegen könnten. Niedergeschlagene Forderungen führen zu einer Bereinigung der Sollstellungen und somit zu einer realitätsnahen Darstellung des Jahresergebnisses. Im Verhältnis zu den geprüften Sollstellungen ergab sich ein prozentualer Anteil von 57,32 % an zweifelhaften Forderungen, mit deren Eingang kurzfristig nicht zu rechnen ist. Hochgerechnet auf die Gesamtzahl aller 3.887 offenen Forderungen errechneten sich 2.228 Fälle, in denen die Kriterien zumindest einer befristeten Niederschlagung erfüllt sein könnten. Dies entspricht einem kalkulierbaren Teilbetrag von rd. 9,8 Mio. € der Kasseneinnahmereste. A

Insbesondere in Fällen einer bestehenden Beistandschaft, in denen trotz vorliegender Unterhaltstitel vorübergehend keine Unterhaltsleistungen zu erwarten sind, sollte das Team 51.04 bestehende Forderungen befristet niederschlagen. Sofern sich während der jeweiligen Frist realisierbare Ansprüche ergeben, wären diese erneut zum Soll zu stellen.

E

Entsprechend der Stellungnahme des Teams 51.04 sollten Forderungen, deren Einziehung sich auf Dauer als aussichtslos erweist, unbefristet niedergeschlagen werden. Den mit der Überprüfung der Unterhaltsansprüche unter dem Aspekt der Realisierbarkeit verbundenen Verwaltungsaufwand schätzt das RPA als hoch ein.

A

60

Bis zum Abschluss dieser Arbeiten durch das Team 51.04 sollte der Service 20 entsprechend Rd.-Nr. 58 dieses Berichtes verfahren. Problematik des Heranziehungs- und Vollstreckungsverfahrens Zuletzt mit Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2005 beanstandete das RPA die von verschiedenen Teams praktizierte Eingabe von Dauermahnsperren (Forderungsart 50), die nach der Dienstanweisung (DA) der Region Hannover über Form und Inhalt von Kassenanordnungen i. V. mit der Arbeitsmappe „Anordnungswesen UVN-Fin“ unzulässig ist. Zum Prüfungszeitpunkt stellte das RPA einen unveränderten Sachstand fest.

E

Die erforderlichen Korrekturen nahm das Team 51.04 nicht vor, weil es wegen des Einsatzes des kameralen Finanzwesenprogramms newsystem.kommunal der Fa. Infoma ohnehin sämtliche Fälle zu überprüfen hat.

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Die OE führt die Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung der privatrechtlichen Forderungen in eigener Zuständigkeit ohne Beteiligung der Regionskasse durch. Die Vollstreckung privatrechtlicher Unterhaltsforderungen als wesentliche Aufgabe der Kasse wurde dem Team 51.04 aus Gründen der Effizienz zugeordnet. Eine stetig steigende Rückholquote bestätigt diese Verfahrensweise. Allerdings erfordert diese Aufgabenwahrnehmung stets ein kurzfristiges Einleiten von Vollstreckungshandlungen und eine permanente Überwachung fälliger Forderungen. Die Prüfung durch das RPA ergab jedoch, dass in etlichen Fällen keine zeitnahe Sachbearbeitung festgestellt werden konnte. A

Zur Optimierung der Arbeitsabläufe fehlen EDV-gestützte Sicherungsinstrumente, wie z. B. ein Vollstreckungsprogramm, das Zahlungseingänge überwacht, ggf. Maßnahmen für eine zeitnahe Beitreibung vorsieht und eine Berechnung von Verzugs- und Stundungszinsen ermöglicht. Die Argumentation des Teams 51.04, die Kosten für einen Einsatz des von der Regionskasse verwendeten Vollstreckungsprogramms AVVISO innerhalb der OE würden in keinem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Nutzen stehen, ist nicht belegt und kann deshalb vom RPA nicht nachvollzogen werden. Das Team prüfte auch nicht, ob die interne Organisationsstruktur den Erwerb einer Lizenz für jeden Arbeitsplatz überhaupt erfordert. In jedem Fall sollte das Team den Einsatz eines Programms zur Vollstreckung privatrechtlicher Forderungen erwägen, das über die vorstehenden Möglichkeiten verfügt. Insbesondere im Hinblick auf die bereits im Jahr 2009 vorgesehene Umstellung auf das kamerale Finanzwesen newsystem.kommunal bewertet das RPA die vom Team 51.04 beabsichtigte Überprüfung sämtlicher Forderungen durch lediglich einen Mitarbeiter als unzureichend.

61

Unter dem Aspekt, dass eine Zahlungsüberwachung ausschließlich manuell über Wiedervorlagetermine erfolgt, prüfte das RPA stichprobenartig 70 Sollstellungen. Davon fertigte das Team in 10 Fällen Abgangsanordnungen, weil die entsprechenden Vorgänge inzwischen an die Städte abgegeben wurden, die selbst Leistungen nach dem UVG gewähren.

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PB

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Das RPA beanstandete, dass das Team •

Verzugszinsen generell nicht berechnete und einforderte und



keine OWi - Verfahren einleitete (Ziffer 10.2 der UVG-Richtlinien), obwohl die Voraussetzungen hierfür vorlagen.

Daneben stellte das RPA in Einzelfällen fest, dass •

Vorgänge nicht mehr vorhanden waren,



erhebliche Rückstände in der Sachbearbeitung vorlagen



das Team Unterhaltsforderungen Eigenschaden anmeldete.

verjähren

ließ

und

keinen

Die Sachverhalte ergeben sich aus dem der Verwaltung vorliegenden Vorbericht.

UA 48200 – Grundsicherung für Arbeitssuchende und Bedarfsgemeinschaften nach SGB II Haushaltsstelle 00.48200.691000.0 - Leistungsbeteiligung für KdU nach § 22 I SGB II 62

Einleitung Nach der seinerzeit stichprobenweise durchgeführten Prüfung der Zahlfälle bei den JobCentern in der Region Hannover im Bereich der Kosten der Unterkunft (KdU) gem. § 22 SGB II (vgl. dazu Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2006 der Region Hannover, Rd.-Nr. 56 ff.) prüfte das RPA in diesem Haushaltsjahr die JobCenter Region Hannover - Rechtsstelle - (Org.-Ziff. 603) - Bearbeitung der Widerspruchs- und Klageverfahren -. Dabei war insbesondere zu berücksichtigen, dass einer zeitnahen Bearbeitung der Widersprüche im Rahmen einer Bürger- und Kundenfreundlichkeit und der Verpflichtung der Leistungsträger nach dem SGB II, die Hilfen zum Lebensunterhalt und zur Eingliederung zu sichern, eine zentrale Bedeutung zukommt. Widersprüche sind im Regelfall innerhalb von drei Monaten nach Eingang abschließend zu bearbeiten, da sonst Untätigkeitsklage erhoben werden kann. Vorrangig ist deshalb zwingend eine zeitgerechte Bearbeitung sowohl in den erstentscheidenden Organisationseinheiten (JobCenter) als auch in der Rechtsstelle.

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Widersprüche und Klagen Im Jahre 2007 erfasste die Rechtsstelle (603) insgesamt 14.976 Widerspruchsverfahren (in 2006: 10.446 WS). Erledigt wurden im gleichen Zeitraum insg. 13.086 Widersprüche (sowohl in den JobCentern wie auch in der Rechtsstelle). Demgegenüber steht jedoch - nach Aussage der Rechtsstelle - in diesem Zeitraum ein Entscheidungsvolumen von ca. 208.250 Bescheiden (Bewilligungs-, Änderungs-, Aufhebungs- und Erstattungsbescheide), so dass sich eine Anfechtungsquote von 7,2 % ergibt. Die Tendenz bei der Bearbeitungszeit von Widersprüchen in der hiesigen Rechtsstelle in 2007 ist negativ im Vergleich zur allgemeinen Entwicklung innerhalb der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen (RD NSB): A

Während sich in der RD NSB der Anteil der unerledigten WS nur um insg. 2,11 % erhöhte, war in der Rechtsstelle der Region ein temporärer Anstieg um 24,49 % zu verzeichnen. Das Ausscheiden von 3 Sachbearbeitern/Sachbearbeiterinnen bzw. die Einarbeitung von 13 neuen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen in das materielle Recht (s. Stellungnahme d. Rechtsstelle v. 21.04.08 auf den Prüfungsbericht des RPA vom 08.02.08) bzw. der Vergleich der Haushaltsjahre 2006 zu 2007 (Anstieg der Widersprüche um 43,4 %) als Begründung reicht nicht aus. Es ist für das RPA nur schwer nachvollziehbar, wenn einerseits der Personalmangel und andererseits der Zuwachs an Personal für die hohen Arbeitsrückstände verantwortlich gemacht werden.

A

64

Das RPA stellt hier eindeutig fest, dass es in der überproportional langen Bearbeitungsdauer der Widerspruchsverfahren den Hauptansatzpunkt seiner Kritik an der Rechtsstelle sieht. Hierzu sei anzumerken, dass sich auch die Rechtsstelle diesem Fazit anschließt und darauf verweist, dass die jeweils verantwortlichen Führungskräfte bei der JC Region Hannover und Träger der Arbeitsgemeinschaft seit dem Jahre 2005 im Rahmen ihrer Möglichkeiten versuchen, den unhaltbaren Zustand abzustellen. Dies wird allerdings dadurch erschwert, dass die Zahl der eingelegten Rechtsbehelfe weiter ansteigt. Rechtsmittelverfahren Im Berichtszeitraum waren 1.819 Verfahren bei den zuständigen Gerichten (Sozialgericht -SG- und Landessozialgericht -LSG-) anhängig. Diese Zahl beinhaltet 616 Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz und 146 (!) Untätigkeitsklagen.

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Im besagten Zeitraum konnten 1.359 Verfahren erledigt werden. Diese waren teilweise seit dem Jahre 2005 und 2006 anhängig. Die Gesamtausgaben für diese Verfahren im Jahre 2007 betrugen insg. 467.142 €. Von den Ausgaben der JobCenter Hannover hat die Region Hannover gem. ARGE-Vertrag einen Anteil i. H. v. 12,6 % = 58.392,74 € zu tragen. Auf die Beanstandungen in den geprüften Einzel-Vorgängen soll hier nicht näher eingegangen werden. Diese sind dem entsprechenden Vorbericht 39/2007 des RPA vom 08.02.2008 zu entnehmen.

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Einzelplan 6 – Bau- und Wohnungswesen, Verkehr UA 65200 – Verkehrslenkung 65

Verkehrsmanagementzentrale - VMZ Das Rechnungsprüfungsamt berichtete im Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung der Region Hannover für das Haushaltsjahr 2006 (vgl. Rd.-Nr. 93 ff.) über die Entwicklung der move Entwicklungs-, Infrastruktur- und Servicegesellschaft mbH i. L. (move GmbH i. L.) und die in diesem Zusammenhang von der Region Hannover aufgewendeten erheblichen Haushaltsmittel zur Stützung des Unternehmens und Abwendung der Insolvenz. Die move GmbH übernahm im März 1999 Aufgaben, die gem. § 44 Abs. 1 StVO in der Zuständigkeit des Landes Niedersachsen als oberster Verkehrsbehörde liegen. Diese Aufgaben konnte das Land Niedersachsen im Rahmen seines Organisationsermessens aufgrund des Verkehrs- Informations- und Lenkungsgesetzes VILG vom 17.12.1998 (Nds. GVBl. 1998, S. 714) einem privaten Träger übertragen. Es handelte sich dabei im Wesentlichen um die Aufgaben des Verkehrswarndienstes, der Verkehrslenkung und des Verkehrsinformationsdienstes, die bislang die Polizei durchführte. Nachdem die Regionsversammlung im Dezember 2002 beschlossen hatte, die Gesellschaft aufzulösen und einen Rechtsanwalt zum Liquidator zu bestellen, suchten die Beteiligten eine Möglichkeit zur Fortführung einer „Verkehrsleitzentrale“. Auf Initiative der Regionsverwaltung beschloss die Regionsversammlung daher am 23. März 2004 (Beschlussdrucksache I 0092/2004) die Verkehrsleitzentrale fortzuführen. Aufgrund dieses Beschlusses schloss die Regionsverwaltung mit dem Land Niedersachsen einen Kooperationsvertrag zum Betrieb einer Verkehrsleitzentrale (Verkehrsmanagementzentrale – VMZ). Die „Vereinbarung zu der Betriebskostenaufteilung aufgrund bestehender Beteiligungsverpflichtungen im Rahmen der Zusammenarbeit in der VMZ“ ergänzt diesen Vertrag. Die Regionsverwaltung begründete nach einer entsprechenden Beanstandung im Vorbericht 40/2007 die Übernahme bzw. Fortführung der Verkehrsleitzentrale auf eigene Kosten mit „pragmatischen Gründen“ und geht von einer „freiwilligen Aufgabe“ aus.

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66 PB

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Der Region Hannover entstehen durch die Übernahme der Landesaufgaben vermeidbare Kosten, die im Unterabschnitt 65200 zusammengefasst sind. Die Unterdeckung betrug seit 2003:

Haushaltsjahr 2003 2004 2005 2006 2007

Verwaltungshaushalt 340.304,17 € 366.136,01 € 237.886,11 € 324.365,33 € 369.046,99 €

Vermögenshaushalt 0,00 € 0,00 € 28.278,47 € 43.894,16 € 56.593,21 €

Das Rechnungsprüfungsamt forderte Kooperationsvertrag zu kündigen.

die

Unterdeckung gesamt 340.304,17 € 366.136,01 € 266.164,58 € 368.259,49 € 425.640,20 €

Regionsverwaltung

auf,

den

Nach Auffassung der Rechnungsprüfung hat das Land Niedersachsen im Rahmen seiner organisatorischen Kompetenzen lediglich die Befugnis, die ihm obliegenden hoheitlichen Aufgaben selbst wahrzunehmen oder aber auf einen privaten Träger zu übertragen, um die Polizei zu entlasten ( vgl. dazu die Gesetzesbegründung zum VILG in LT-Drs. 14/200, 14/354). Die Region Hannover übernahm eine ihr nicht obliegende Aufgabe und trägt damit zur Entlastung des Landeshaushaltes bei. 67

An den Bundesautobahnen A 2 und A 7 standen im Landesbereich zur Verkehrsdatenerfassung Masten mit Schaltschränken, die nicht mehr benötigt wurden. Diese Einrichtungen wurden von der move GmbH i. L. im Auftrag des Landes Niedersachsen errichtet. Das Land Niedersachsen, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, gab der Region Hannover mit Schreiben vom 1. August 2007 auf, die Verkehrserfassungsanlagen mit Masten und Schaltschränken auf eigene Kosten zu demontieren, nachdem der Liquidator der move GmbH i. L. mitteilte, dass die liquiden Mittel der Gesellschaft nicht ausreichen, die Arbeiten ausführen zu lassen. A

Die Region Hannover war für die Demontage der Anlagen nicht zuständig. Eigentümerin der Anlagen war die move GmbH i. L. bzw. das Land Niedersachsen. Die vermeidbaren Kosten betrugen rd. 62.000 €. Die von der Regionsverwaltung geplante Erstattung dieses Betrages nach Schluss der Liquidation der Gesellschaft ist mangels Masse nicht zu erwarten.

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7.2

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Prüfung von Vergaben vor Auftragserteilung, Prüfung im bautechnischen Bereich Aufgaben der Prüfung

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Allgemeiner Aufgabenbereich Die Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes der Region Hannover nehmen Beratungs- und Prüfungstätigkeiten bei a) der Vergabe von Bauleistungen vor Auftragserteilung nach der Vergabeund Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), b) der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen nach der HOAI/VOF sowie Gutachterleistungen vor Auftragserteilung, c) der Vergabe von Leistungen und gewerblichen Dienstleistungen nach der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL), d) der Visakontrolle der Schlussrechnungen für Bauleistungen und für Architekten- und Ingenieurleistungen vor Zahlungsanordnung, e) der Überwachung der Verwendung von Zuwendungen gemäß dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) im Auftrag der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Hannover und f) sonstigen Prüfungen (Sonder-, Beleg- und Auftragsprüfungen) im nationalen und EU-Bereich wahr.

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Die wesentlichen Ziele des öffentlichen Auftragswesens und somit auch Ziel der Beratungs- und Prüfungstätigen im Rahmen des § 119 NGO sind: a) die Sicherstellung des Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsprinzips (§ 32 GemHVO), b) die Gewährleistung des freien Wettbewerbs und Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes, c) die Verhinderung von Korruption bei der Vergabe und Abrechnung öffentlicher Aufträge.

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Die Verpflichtung zur Vorlage von Unterlagen zu beabsichtigten Vergaben bzw. von Schlussrechnungen besteht entsprechend dem Rundschreiben der Verwaltung 3/2001 vom 04.12.2001 ab einem Auftragswert bzw. Rechnungsbetrag von 20.000,-- € sowohl bei Bau- als auch bei Architekten- und Ingenieurleistungen, im Übrigen bei einem Auftragswert von 15.000,-- €. Diese Wertgrenze für eine beschränkte Visakontrolle hatte das Prüfungsamt entsprechend § 120 Abs. 1 NGO nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt. Durch die Verpflichtung zur Vorlage der Unterlagen wird auch bewirkt, dass die Möglichkeiten zur Manipulation oder Korruption stark eingeschränkt werden. Dieses ist jedoch nur gewährleistet, wenn Prüfungsfeststellungen zu laufenden Verfahren von den Organisationseinheiten beachtet und auch umgesetzt werden. Das Rechnungsprüfungsamt leistet durch Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben somit einen wertvollen Beitrag zur Korruptionsprävention. Das Rechungsprüfungsamt prüft die Vergaben vor Auftragserteilung, dazu gehören auch die Vergaben von Nachtragsangeboten (Änderungs- und Zusatzaufträge) in formeller und wirtschaftlicher Hinsicht. Die Prüfung erstreckt sich auf das gesamte Vergabeverfahren einschl. aller Vergabeunterlagen. Regelmäßig weist das RPA die regionsangehörigen Organisationseinheiten darauf hin, dass Lieferungen grundsätzlich im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen zu vergeben sind. Ausnahmen vom Primat der Ausschreibung (Beschränkte Ausschreibung, Freihändige Vergabe) sind nur bei Vorliegen bestimmter Tatbestände zulässig.

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Die Zahl der Vergabeprüfungen im VOL-Bereich ist leicht rückläufig: Im Haushaltsjahr 2007 prüfte das RPA

(Vergleich Vorjahr) 21 Öffentliche Ausschreibungen gem. § 3 (1) Nr. 1 VOL (auch EU-weite Ausschreibungen) 22 Beschränkte Ausschreibungen gem. § 3 (1) Nr. 2 VOL 71 Freihändige Vergaben gem. § 3 (1) Nr. 3 VOL 114

22 25 73 120

Die Visakontrolle der Rechnungen erfolgt nach der Bescheinigung der fachtechnischen und rechnerischen Richtigkeit durch die jeweils zuständigen Fachbereiche vor Zahlungsanordnung.

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Wesentlicher Vorteil der Visakontrolle ist die zeitnahe Beteiligung, die festgestellte Mängel und Fehler bereinigen lässt; wobei die Eingriffsmöglichkeiten bei Vergaben nach förmlichen Verfahren im Hinblick auf die Vergabebestimmungen begrenzt sind. Nachteil der Visakontrolle ist die Einbindung in oft enge Termine, die bei Vergaben durch Zuschlagsfristen und/oder anstehende Ausschusssitzungen zu berücksichtigen sind und bei Rechnungen durch vorgegebene Zahlungsziele. Allein durch die Vorlageverpflichtung von Vergaben und Schlussrechnungen werden die Service- und Fachbereiche sowie die beauftragten Architekten und Fachingenieure zu einer gründlicheren Sachbearbeitung angehalten; durch diese Präventionsmaßnahme ergibt sich ein zusätzlicher, nicht messbarer wirtschaftlicher und rechtlicher Vorteil für die Region Hannover. Grundsätzlich beabsichtigt das RPA, abgeschlossene Vergaben und angeordnete Rechnungen für Bau- und Planungsleistungen, die aufgrund der festgelegten Wertgrenze nicht zur Visakontrolle vorzulegen waren, nachträglich im Rahmen der personellen Möglichkeiten in ausgewählten Fachbereichen stichprobenweise zu prüfen. Diese jederzeit mögliche, unvermutete und uneingeschränkte Prüfungs- und Kontrollmöglichkeit – die sog. Belegprüfung – ist ebenfalls ein Beitrag zur Wirtschaftlichkeit und zur Korruptionsprävention.

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Fachberatung Die Tätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes beschränkte sich - wie in den Jahren zuvor - nicht nur auf die Aufgaben der klassischen Prüfung gem. § 119 NGO. Dieser Prüfbereich ist überwiegend dadurch geprägt, dass einzelne Vorgänge nur im Nachgang geprüft werden. Die Mitarbeiter sehen ihre Aufgabe jedoch weiterhin verstärkt darin, nicht nur Kritik an abgeschlossenen Einzelfällen zu üben, sondern bereits im Vorfeld positiven Einfluss auf die einzelnen Vorgänge zu nehmen. Dementsprechend wird die Prüfung nicht allein zur Kontrolle, sondern großteils auch zur Beratung der geprüften Bereiche durchgeführt. Die geprüfte Stelle hat den Bietern bzw. den Auftragnehmern gegenüber die sich aus den Prüfungsbemerkungen/Anmerkungen/Empfehlungen des RPA ergebenen Folgerungen im eigenen Namen und unter eigener Verantwortung zu ziehen. Trotzdem ist die Prüfung oft mit den Prüfungsmitteilungen oder Vorberichten nicht abgeschlossen; vielmehr ist darüber hinaus häufig eine eingehende Beratung der Service-/ Fachbereichs-/Teamleiter und/oder Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter mit dem Ziel der optimalen Umsetzung verbunden.

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Die Beratungstätigkeit erfolgt insbesondere in folgenden Bereichen: ƒ ƒ ƒ

Vergaben und Abrechnung von Bauleistungen Anwendung neuer Vorschriften und Gesetze Optimierung von Vergabe- und Vertragsunterlagen

Ein Schwerpunkt der Beratungstätigkeit ist das Vergaberecht. Das Vergaberecht ist auch wie in den letzten Jahren rasanten Änderungen unterworfen [z. B. EuGH-Entscheidung (C-346/06) vom 3. April 2008 (Tariftreueerklärung), Gem. RdErl. d. MW, d. StK u. d. übr. Min. v. 20. 11. 2007 (Ergänzung des so genannten Wertgrenzenerlasses)]. Dies hat bei den Anwendern einen erhöhten Beratungsbedarf zur Folge. Dieser Service über den gesetzlichen Auftrag hinaus ist jedoch nur im begrenzten Rahmen möglich. Er kann verständlicherweise nicht die Arbeit der einzelnen Fachbereiche ersetzen. Die Verpflichtung zur fortlaufenden Information und Schulung der Mitarbeiter obliegt letztendlich den Fachbereichen. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass Beratungen zu einem - wenn auch nicht immer quantifizierbaren - wirtschaftlicheren Ergebnis beitragen, zusätzlich zu den vom RPA veranlassten Maßnahmen im Rahmen der Visaprüfung. 74

Mobile Prüfung Die mobile Prüfung vor Ort ist ein weiteres Mittel zur zeitnahen Überprüfung der Baumaßnahmen und/oder der Einflussnahme auf deren Abwicklung. Mit den mobilen Prüfungen soll auf den Baustellen während der Baudurchführung insbesondere festgestellt werden, ob die Leistungen nach Art und Umfang entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen erbracht werden, Aufmaße mit den örtlichen Gegebenheiten übereinstimmen und die Bauüberwachung ordnungsgemäß durchgeführt wird. Mobile Prüfungen werden aufgrund der zeitlich nicht planbaren Prüfungen von Auftragsvergaben und Rechnungen in Verbindung mit den fehlenden personellen Voraussetzungen auch in Zukunft nicht in dem erforderlichen Umfang erfolgen können.

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Zentrale Submissionsstelle Das Rechnungsprüfungsamt hatte im Schlussbericht 2002 (Rd.-Nrn. 154 bis 156), im Schlussbericht 2003 (Rd.-Nrn. 129 bis 133), im Schlussbericht 2004 (Rd.-Nrn. 95 bis 98), im Schlussbericht 2005 (Rd.-Nr. 108) und im Schlussbericht 2006 (Rd.-Nr. 76) als verbesserungsfähigen Sachverhalt angemerkt, dass eine Zentrale Servicestelle zur Abwicklung von Vergabeverfahren für die gesamte Verwaltung eingerichtet werden sollte.

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Dieser Auffassung hatte sich die Verwaltung in der Stellungnahme des Regionspräsidenten zum Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung der Region Hannover für das Haushaltsjahr 2003, für das Haushaltsjahr 2004 sowie in der Stellungnahme für das Haushaltsjahr 2006 abermals angeschlossen. Die Projektarbeit zur Einrichtung einer zentralen Servicestelle soll im Sommer 2008 beginnen. Es bleibt abzuwarten, zu welchen Ergebnissen die Projektarbeit führen wird. Das Rechnungsprüfungsamt wird das Thema im nächsten Schlussbericht wieder aufgreifen. 76

Anti-Korruptionskonzept der Region Hannover Die Verwaltung hat – wie im Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung der Region Hannover für das Haushaltsjahr 2006 letztmalig thematisiert – weder den im Jahr 2005 fertig gestellten Maßnahmenkatalog oder eine Zusammenfassung als Dienstanweisung noch einzelne neue Maßnahmen (z. B. Verhaltensregeln bei Korruption, offizielle Berufung einer oder eines Anti-Korruptionsbeauftragten, Regelungen zum Sponsoring, Vorgehen bei Verdachtsfällen) bindend für die Beschäftigten der Region Hannover veröffentlicht. In der Stellungnahme des Regionspräsidenten zum Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung der Region Hannover für das Haushaltsjahr 2006 (Tz. 77) teilte die Verwaltung mit, dass der Erlass einer entsprechenden Dienstanweisung nur im Zusammenhang mit der Bildung einer Zentralen Submissionsstelle sinnvoll sei. Diese Abhängigkeit sieht das Rechnungsprüfungsamt. nicht, weil die Zentrale Submissionsstelle nur eine organisatorische Teilmaßnahme des Maßnahmenkatalogs ist. Alle anderen allgemeinen, organisatorischen und besonderen Maßnahmen könnten unabhängig hiervon umgesetzt werden. Das Rechnungsprüfungsamt wird daher auch dieses Thema im nächsten Schlussbericht wieder aufgreifen.

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7.3 77

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Vermögen, Rücklagen und Schulden Der Jahresrechnung sind gemäß § 40 Abs. 2 Ziffern 1 und 2 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) eine Vermögensübersicht und Übersichten über die Schulden und Rücklagen beizufügen. Das Rechnungsprüfungsamt prüft gemäß § 120 Abs.1 Ziffer 4 NGO, ob das Vermögen richtig nachgewiesen ist. Service 20 legte dem Rechnungsprüfungsamt mit Schreiben vom 25.03.2008 die Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2007 zur Prüfung vor. Die Beanstandungen des Rechnungsprüfungsamtes aus den Vorjahren sind im Wesentlichen ausgeräumt. Im Hinblick auf die Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens in Niedersachsen beschränkte das Rechnungsprüfungsamt die Prüfung der Übersichten über das Vermögen, die Schulden und Rücklagen auf ein Mindestmaß.

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Genussscheinkapital an der Arena Hannover GmbH Die Region Hannover hält an der Arena Hannover GmbH Genussscheinkapital über 5 Mio. DM (2,556 Mio. Euro). Das Kapital zahlte der Kommunalverband Großraum Hannover in den Jahren 2000 und 2001. Der Regionspräsident kündigte den Vertrag mit Schreiben vom 28.09.2006. Die Arena Hannover GmbH lehnte die Rückzahlung des Betrages ab, woraufhin die Regionsverwaltung die Handlungen zur zwangsweisen Durchsetzung des Rückzahlungsanspruches einleitete. Das Verfahren ist rechtshängig.

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7.4 79

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Eigenbetriebe Hannoversche Informationstechnologien Die Prüfung gemäß § 123 NGO des Jahresabschlusses zum 31.12.2007 Eigenbetriebes Hannoversche Informationstechnologien (HannIT) durch Rechnungsprüfungsamt und die Prüfung der Wirtschaftsführung Eigenbetriebes gemäß § 119 Abs. 3 Ziffer 3 NGO ist zum Zeitpunkt Berichterstattung nicht abgeschlossen.

80

des das des der

Die wesentlichen Beanstandungen der Vorjahre des Rechnungsprüfungsamtes zur Wirtschaftsführung des Eigenbetriebes sind nicht ausgeräumt. Der Eigenbetrieb stellt mögliche finanzielle Verpflichtungen von erheblicher Bedeutung in seinem Jahresabschluss oder Lagebericht nicht dar, weil er keine Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeverpflichtungen bildete. Der Hinweis der Verwaltung auf die Rechtssprechung des Bundesfinanzhofes, wonach Eigenbetriebe keine Rückstellungen bilden müssen, führt zu keiner anderen Beurteilung der Rechtslage. Im herangezogenen Urteil wurde ein Fall aus Hessen entschieden. Die Regelungen der Mitgliedschaft der Gemeinden und Gemeindeverbände zu den Versorgungskassen des Landes Hessens entsprechen nicht denen des Landes Niedersachsen.

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Gemäß § 6 Abs. 2 EigBetrVO ist der Eigenbetrieb mit einem dem Gegenstand und dem Betriebsumfang angemessenen Stammkapital auszustatten. Eigenkapital und Fremdkapital sollen gemäß § 7 Abs. 3 EigBetrVO in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Das Eigenkapital setzt sich aus dem Stammkapital, der Erneuerungsrücklage und dem noch nicht verwendeten Gewinn zusammen. Die Eigenkapitalquote des Eigenbetriebes zum 31.12.2007 betrug rd. 83,8 %. Das von HannIT angesammelte Kapital ist nur zum Teil im Anlagevermögen gebunden. Der Eigenbetrieb verfügt zum 31.12.2007 über einen erheblichen Liquiditätsüberschuss von 3.651.478,93 € (Vorjahr: 4.148.000,89 €). Die angesammelten Rücklagen übersteigen bei Weitem den aus der Finanzplanung für 2009 bis 2011 ersichtlichen Finanzbedarf für die technische und wirtschaftliche Fortentwicklung des Eigenbetriebes (§ 7 Abs. 2 EigBetrVO). Das Rechnungsprüfungsamt forderte die Verwaltung wiederholt auf, das Eigenkapital des Eigenbetriebes gemäß § 7 Abs. 3 S. 2 EigBetrVO zu vermindern.

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Seit 2003 führt HannIT die Kosten- und Leistungsrechnung ein. Der Eigenbetrieb beauftragte hierfür einen externen Unternehmensberater auf Honorarbasis. Bis einschließlich Dezember 2007 entstanden Kosten von 461.111,50 €, die sich wie folgt zusammensetzen: Jahr

Abgerechnete Kosten insgesamt Stunden 2003 1.253,25 109.032,75 € 2004 1.291,75 99.796,25 € 2005 1.446,00 83.871,00 € 2006 1.331,00 77.198,00 € 2007 1.532,50 91.213,50 € Summe: 6.854,50 461.111,50 €

Die bis jetzt aufgebaute Kosten- und Leistungsrechnung ist nicht geeignet, die Daten der Finanzbuchhaltung zeitnah in Entscheidungshilfen umzusetzen. Die Werksleitung versäumte es, das Rechnungswesen des Eigenbetriebes den Erfordernissen entsprechend zu organisieren, insbesondere die Kosten- und Leistungsrechnung durch eigene Mitarbeiter führen zu lassen. Das RPA forderte daher wiederholt in den Vorberichten die Werksleitung auf, das Vertragsverhältnis zu beenden. Der Eigenbetrieb muss sein Rechnungswesen auf die Doppik umstellen. Hierbei lässt sich HannIT von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beraten. Die Beratung schließt u. a. ein, die Kosten- und Leistungsrechnung an die Anforderungen des Eigenbetriebsrechts anzupassen. Der Eigenbetrieb fasst diese Beratung unter dem Begriff „Entschlackung“ zusammen. HannIT wendete erhebliche Mittel auf, die Kosten- und Leistungsrechnung zu führen und kommt nun zu dem Schluss, die aufgebauten Strukturen zu vereinfachen und den Erfordernissen des Betriebes anzupassen. Dies soll, neben dem bisherigen Unternehmensberater, eine weitere Beratungsgesellschaft mit zusätzlichem finanziellem Aufwand für den Eigenbetrieb leisten. Diese Vorgehensweise des Eigenbetriebes ist unwirtschaftlich. Das RPA bat die Werksleitung um Klärung, ob und in welchem Umfang der Berater seit 2003 sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Die in der Stellungnahme des Regionspräsidenten zum Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2006 angekündigte Klärung des Sachverhaltes durch die Regionsverwaltung dauert an. Bis zur Erstellung dieses Schlussberichtes lag noch kein Ergebnis vor.

REGION HANNOVER – Rechnungsprüfungsamt – Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2007

8.

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Privatrechtliche Unternehmen im Sinne von § 124 Abs. 1 NGO 83

Hannover Region EntwicklungsBeschäftigung mbH in Liquidation

und

Beratungsgesellschaft

für

Die Gesellschaft befand sich seit dem 01.07.2005 in Liquidation. Das Rechnungsprüfungsamt prüfte im Berichtszeitraum den Abschluss zum 31.12.2006 (Liquidationsschlussbilanz) der Gesellschaft. Die Prüfung schloss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Gesellschaft ist erloschen. Die endgültige Verteilungsrechnung ist noch vorzunehmen. 84

Technologie-Centrum Hannover GmbH (TCH GmbH) Das Rechnungsprüfungsamt ließ die unmittelbare Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch die Technologie-Centrum Hannover GmbH zu. Den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2006 prüfte gemäß § 124 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 123 NGO eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die Prüfung des Jahresabschlusses führte zu keinen Beanstandungen. Inzwischen ist die Hannover Holding für Wirtschaftsförderung, Marketing und Tourismus GmbH alleinige Gesellschafterin des TCH GmbH (Beschluss der Regionsversammlung vom 18.12.2007). Die Abwicklung der Prüfung des Geschäftsjahres 2007 erfolgt nach den Regelungen des geänderten Gesellschaftsvertrages. Das Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Hannover ist als zuständiges Rechnungsprüfungsamt i. S. des § 124 NGO bestimmt. Aus diesem Grunde verfolgt das Rechnungsprüfungsamt der Region Hannover seine bisherigen Beanstandungen nicht weiter.

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Hannover Innovation Fonds GmbH Die Hannover Innovation Fonds GmbH ist als Tochterunternehmen der Technologie–Centrum Hannover GmbH in die Hannover Holding GmbH übergegangen.

REGION HANNOVER – Rechnungsprüfungsamt – Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2007

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GovConnect GmbH Die Region Hannover ist zusammen mit anderen kommunalen Datenverarbeitungszentralen Gesellschafterin der GovConnect GmbH. Der Geschäftsanteil in Höhe von 5.000,00 € (20 % des Stammkapitals) ist beim Eigenbetrieb HannIT bilanziert. Die Gesellschaft bestimmte das Rechnungsprüfungsamt der Region Hannover gemäß § 124 NGO als zuständiges Rechnungsprüfungsamt. Das Rechnungsprüfungsamt ließ die unmittelbare Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Abschlusses des Geschäftsjahres 2007 durch die GovConnect GmbH zu. Das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusse 2007 führte zu keinen Einwendungen.

87

Move Entwicklungs-, Infrastruktur- und Servicegesellschaft mbH in Liquidation (Move i. L.) Das Rechnungsprüfungsamt prüfte im Berichtszeitraum den Abschluss des Geschäftsjahres zum 31.12.2006 der Gesellschaft und erstattete hierüber gemäß § 28 Abs. 1 EigBetrVO Bericht. Die Geschäftsführung erfolgte im Berichtsjahr (2006) nicht ordnungsgemäß. Sie ist von dem inzwischen abgelösten Liquidator zu verantworten. Die Region Hannover berief zum 01.01.2007 einen neuen Liquidator, der den Jahresabschluss zum 31.12.2006 erstellte. Das Rechnungsprüfungsamt schränkte seinen Bestätigungsvermerk wegen der nicht ordnungsgemäßen Geschäftsführung ein.

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Klinikum Region Hannover Wunstorf GmbH Gemäß § 316 HGB sind der Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften, die nicht kleine im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB sind, durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Die Klinikum Region Hannover Wunstorf GmbH war nach den Größenmerkmalen des § 267 Abs. 1 i. V. mit Abs. 4 HGB im Geschäftsjahr 2007 als kleine Kapitalgesellschaft nicht prüfungspflichtig und daher gemäß §§ 124 und 123 NGO grundsätzlich durch das Rechnungsprüfungsamt der Region Hannover zu prüfen. Das Rechnungsprüfungsamt stimmte mit Schreiben vom 14.12.2007 der unmittelbaren Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007 zu. Die Jahresabschlussprüfung war bei Erstellung dieses Berichtes nicht abgeschlossen.

REGION HANNOVER – Rechnungsprüfungsamt – Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2007

9.

Örtliche Prüfungen in der Region Hannover

9.1

Gemeinden

89

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Dem RPA der Region Hannover obliegt gemäß § 78 des Gesetzes über die Region Hannover i. V. m. § 120 Abs. 2 NGO die Rechnungsprüfung im Rahmen des § 119 Abs. 1 NGO in den Gemeinden, in denen ein Rechnungsprüfungsamt nicht besteht. Die Prüfung erfolgt auf Kosten der Gemeinde. Im Berichtszeitraum nahm das RPA diese gesetzliche Pflichtaufgabe in folgenden Gemeinden wahr: • • • • •

Stadt Burgwedel Stadt Hemmingen Stadt Gehrden (Jahresrechnung 2006) Stadt Pattensen (Jahresrechnung 2006) Gemeinde Wedemark

Im jeweiligen Schlussbericht, der eine wesentliche Grundlage für die Entlastungserteilung in den Gemeinden ist (§ 101 NGO), fasste das RPA seine Bemerkungen zusammen. 90

In einigen Gemeinden der Region Hannover besteht zwar ein Rechnungsprüfungsamt, das allerdings nicht alle Aufgaben gem. § 119 Abs. 1 NGO selbst erfüllt: Für die „technische Prüfung“ steht ein/e entsprechend ausgebildete/r Prüfer/in nicht zur Verfügung. Die „technische Prüfung“ umfasst die Prüfung der Vergaben nach der VOB und HOAI/VOF (§ 119 Abs. 1 Nr. 4 NGO) sowie der Abrechnungen der einzelnen Bauvorhaben im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung (§ 119 Abs. 1 Nr. 1 NGO). Diese Aufgaben übernahm das Rechnungsprüfungsamt der Region Hannover aufgrund einer Vereinbarung mit den Gemeinden und mit Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde als zentrale Prüfungseinrichtung gem. § 122 NGO und führte damit einen Teil der örtlichen Prüfung gegen Kostenerstattung in folgenden Gemeinden durch: • • • • • •

Gemeinde Isernhagen Stadt Ronnenberg Stadt Sehnde Stadt Springe Gemeinde Wennigsen Gemeinde Uetze

In einem Schlussbericht, der gemeinsam mit dem Schlussbericht des örtlichen RPA Grundlage für die Entlastungserteilung in den Gemeinden ist, fasste das RPA der Region Hannover seine Bemerkungen zusammen.

REGION HANNOVER – Rechnungsprüfungsamt – Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2007

9.2 91

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Sonstige Dem RPA der Region Hannover obliegt aufgrund der Regelungen in der jeweiligen Zweckverbandssatzung bzw. Verbandsordnung in Verbindung mit den gem. § 18 NKomZG entsprechend anzuwendenden Vorschriften der NGO die örtliche Prüfung der Jahresrechnung in folgenden Zweckverbänden: • •

Zweckverband „VHS Hannover Land“ Zweckverband Landesbühne

Die Prüfung erfolgt auf Kosten der Körperschaften. Im jeweiligen Schlussbericht, der eine wesentliche Grundlage für die Entlastungserteilung ist, fasste das RPA seine Bemerkungen zusammen. 92

Weiterhin prüfte das RPA der Region Hannover im Berichtszeitraum die Jahresrechnung der Niedersächsischen Versorgungskasse (NVK). Rechtsgrundlage ist § 10 Abs. 5 der Satzung der Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Prüfung erfolgte auf Kosten der NVK.

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Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) „Haus der kommunalen Selbstverwaltung“ regelte in § 13 des Gesellschaftsvertrages die Prüfung des Jahresabschlusses durch den Landkreis Hannover. Im Rahmen der Rechtsnachfolge (§ 2 des Gesetzes über die Region Hannover) übernahm das RPA der Region Hannover diese Aufgabe auf Kosten der GbR.

REGION HANNOVER – Rechnungsprüfungsamt – Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2007

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Schlussbemerkungen Soweit das RPA die in der Haushaltsrechnung nachgewiesenen Einnahmen und Ausgaben prüfte, kann es nur mit Einschränkung bestätigen, dass •

die Vorgaben des Haushaltsplanes eingehalten,



die Rechnungsbeträge vorschriftsmäßig begründet und belegt waren,



nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren wurde und



im Geld- und Vermögensverkehr die Regionskasse die gesetzlichen Vorschriften beachtet hat.

Die Einschränkungen ergeben sich aus den Beanstandungen in diesem Schlussbericht. 95

Bereits in der Zusammenfassung in Rd.-Nr. 31 dieses Berichtes warnt das RPA vor der steigenden Zinsbelastung aufgrund der Liquiditätsprobleme der Region Hannover. Die Region Hannover hat sich damit bereits sehr weit von dem haushaltsrechtlichen Grundsatz entfernt, dass Liquiditätskredite nicht der Ausgabendeckung, sondern nur der Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Regionskasse dienen.

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Die Kommunalaufsicht verpflichtete die Region Hannover erneut, alle Steuerungsmöglichkeiten bei der Einziehung der Einnahmen und Bewirtschaftung der Ausgabeansätze auszunutzen. Dies ist auch seit Jahren eine Forderung der Rechnungsprüfung aufgrund der einzelnen Prüfergebnisse.

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Dieser Schlussbericht wird zeitgleich mit der öffentlichen Auslegung (vgl. § 78 RegionsG i. V. m. §§ 101 Abs. 2 und 120 Abs. 4 NGO) im Internet unter www.hannover.de einzusehen sein. Hannover, den 6. August 2008

Klaus-Peter Schinkel Leiter des Rechnungsprüfungsamtes der Region Hannover