U N T E R S U C H U N G S B E R I C H T

UNTERSUCHUNG VON RAUMLUFT AUF FORMALDEHYD FLÜCHTIGE ORGANISCHE VERBINDUNGEN UND SCHIMMELPILZSPOREN BÜROGEBÄUDE MA22 DRESDNERSTRASSE 45-47 A-1020 WIEN ...
Author: Maike Fürst
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UNTERSUCHUNG VON RAUMLUFT AUF FORMALDEHYD FLÜCHTIGE ORGANISCHE VERBINDUNGEN UND SCHIMMELPILZSPOREN BÜROGEBÄUDE MA22 DRESDNERSTRASSE 45-47 A-1020 WIEN

UNTERSUCHUNGSBERICHT

Projektnummer:

M2-032

Art des Auftrags:

- Untersuchung von Raumluft auf Formaldehyd - Untersuchung von Raumluft auf flüchtige organische Verbindungen (VOC) - Untersuchung der Raumluft auf Schimmelpilzsporen - Erstellung eines Berichtes

Auftraggeber:

bauXund Forschung und Beratung gmbH Ungargasse 64-66/4/302 A-1030 Wien

Ort der Leistung:

Bürogebäude MA22 Dresdnerstraße 45-47 A-1020 Wien

Aussteller:

Innenraum Mess- & Beratungsservice Österreichisches Institut für Baubiologie und -ökologie GmbH A-1090 Wien, Alserbachstraße 5/8 01 - 319 20 05 Fax: 01 - 319 20 05-50

Analytische Untersuchung: IBO Innenraumanalytik OG Chemisches Laboratorium – Technisches Büro für Physik A-1150 Wien, Stutterheimstraße 16-18/2 0664 - 300 80 93 01 - 983 80 80 Fax: 01 - 983 80 80-15 email: [email protected] http://www.innenraumanalytik.at

Dipl. Ing. Marie Jansson Dipl. Ing. Felix Twrdik Martina Neuninger

Datum der Ausstellung:

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19.05.2008

19.05.08

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INHALTSVERZEICHNIS 1

EINLEITUNG UND AUFGABENSTELLUNG .................................................................4

2

ANSICHT DER MESSSTELLEN ....................................................................................4

3

UNTERSUCHUNG VON RAUMLUFT AUF FORMALDEHYD .......................................5

3.1

Probenahme und Analytik der Formaldehyduntersuchung ......................................5

3.2

Beschreibung der Proben zur Formaldehyduntersuchung.......................................6

3.3

Ergebnisse der Formaldehyduntersuchung ...............................................................7

3.4 Beurteilung der Formaldehyd-Konzentration in der Raumluft..................................7 3.4.1 Allgemeines zur Beurteilung .........................................................................................7 3.4.2 Beurteilungsgrundlagen für Formaldehyd in der Raumluft ...........................................8 3.4.3 Bewertung der Ergebnisse der Formaldehyduntersuchung .......................................10 4

UNTERSUCHUNG VON RAUMLUFT AUF FLÜCHTIGE ORGANISCHE VERBINDUNGEN (VOC) ..............................................................................................10

4.1

Probenahme und Analytik der VOC-Untersuchung .................................................10

4.2

Beschreibung der Proben zur VOC-Untersuchung..................................................11

4.3

Ergebnisse der Untersuchung auf VOC ....................................................................12

4.4 Beurteilung der VOC-Konzentration in der Raumluft ..............................................16 4.4.1 Allgemeines zur Beurteilung .......................................................................................16 4.4.2 Beurteilungsgrundlagen für VOC................................................................................16 4.4.3 Hexanal – Eigenschaften, Beurteilungsgrundlagen und Geruchsschwellenwerte......21 4.4.4 Bewertung der Ergebnisse der VOC-Untersuchung...................................................22 5

UNTERSUCHUNG VON RAUMLUFT AUF SCHIMMELPILZSPOREN – ÜBERSICHTSMESSUNG .............................................................................................22

5.1

Probenahme und Analytik der Untersuchung der Raumluft auf Schimmelpilzsporen.................................................................................................22

5.2

Beschreibung der Proben zur Untersuchung auf vitale Schimmelpilzsporen ......23

5.3

Ergebnisse der Untersuchung von Raumluft auf Schimmelpilzsporen.................24

5.4

Beurteilungsgrundlagen für aerogene Schimmelpilzsporen ..................................24

5.5

Bewertung der Ergebnisse der Untersuchung auf vitale Schimmelpilzsporen ....26

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1

EINLEITUNG UND AUFGABENSTELLUNG

Es soll die Raumluft in ausgewählten Räumen des Bauobjektes „Bürogebäude MA22“, in der Dresdnerstraße 45-47, A-1020 Wien auf Formaldehyd flüchtige organische Verbindungen (VOC) und Schimmelpilzsporen (Pilze und Hefen) untersucht werden. Die Ergebnisse der Messungen sollen in Hinblick auf bestehende Grenz-, Richt- und Referenzwerte bewertet werden. Für die Messungen wurden vom Auftraggeber folgende Räume festgelegt, die zu den angegebenen Terminen untersucht wurden: • • • •

2

Büroraum Z2.18 unmöbliert (2. OG), am 04.03.2008 Untersuchungsumfang: Formaldehyd, VOC und Schimmelpilzsporen Büroraum Z2.13 unmöbliert (2. OG), am 04.03.2008 Untersuchungsumfang: Formaldehyd, VOC und Schimmelpilzsporen Werkstatt E012 unmöbliert (EG), am 04.03.2008 Untersuchungsumfang: Formaldehyd, VOC und Schimmelpilzsporen Büroraum Z3.43, möbliert (3. OG) am 14.04.2007 Untersuchungsumfang: Formaldehyd und VOC

ANSICHT DER MESSSTELLEN

Ansicht Büroraum Z2.18 (2. OG)

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Ansicht Büroraum Z2.13 (2. OG)

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Seite 4

Ansicht Werkstatt E012 (EG)

3

Ansicht Büroraum Z3.43 (3. OG)

UNTERSUCHUNG VON RAUMLUFT AUF FORMALDEHYD

3.1

Probenahme und Analytik der Formaldehyduntersuchung

Die Probenahme erfolgte bei Normalbetrieb der raumlufttechnischen Anlage. Laut Angaben des Auftraggebers wurden die untersuchten Räume mindestens vier Stunden vor der Probenahme verschlossen und anschließend nicht gelüftet. Die Messplanung und Probenahmestrategie gestaltet sich laut ÖNORM ISO 16000-1 1 und ÖNORM ISO 16000-2 2. Die Probenahme erfolgte in Raummitte in einer Höhe zwischen 1,2 und 1,5 m. Die Sammlung für die Bestimmung von Formaldehyd erfolgte durch Absorption des Aldehyds in einer wässrigen Lösung, welche Ammoniumacetat enthält, wobei ein definiertes Luftvolumen durch eine Gasprobenahmeapparatur gesaugt wird (Acetylaceton-Methode beschrieben in ÖNORM EN 717-1 3, VDI 3484 Bl. 2 4). Zur analytischen Bestimmung wurde die Lösung mit Pentan-2,4-dion (Acetylaceton) versetzt, wobei der Formaldehyd mit Pentan-2,4-dion in Anwesenheit von Ammoniumacetat unter Bildung von 3,5-Diacetyl-1,4-dihydrolutinidin reagiert. Die Absorption des gebildeten Farbstoffs, dessen Farbintensität proportional zur Konzentration des Formaldehyds in der Probe ist, wurde mit Hilfe eines Spektralphotometers [Shimadzu UV 1202] gemessen (in Anlehnung an ÖNORM EN 120 5). Die Bestimmungsgrenze liegt bei 0,010 ppm Formaldehyd. Die Messunsicherheit wird mit +/- 20% abgeschätzt.

1 2 3

4

5

VDI 4300 Blatt 1 - Messen von Innenraumluftverunreinigungen - Allgemeine Aspekte der Meßstrategie - 12/1995 VDI 4300 Blatt 3 - Messen von Innenraumluftverunreinigungen, Meßstrategie für Formaldehyd – 12/1997 ÖNORM EN 717-1 Holzwerkstoffe - Bestimmung der Formaldehydabgabe - Teil 1: Formaldehydabgabe nach der Prüfkammer-Methode - 2005 02 01 VDI 3484 Blatt 2- Messen von gasförmigen Immissionen - Messen von Innenraumluftverunreinigungen - Bestimmung der Formaldehydkonzentration nach der Acetylaceton-Methode – 11/2001 ÖNORM EN 120 - Holzwerkstoffe - Bestimmung des Formaldehydgehaltes - Extraktionsverfahren, genannt Perforatormethode - 1993 02 01

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Die Messung der Raumlufttemperatur sowie der relativen Luftfeuchtigkeit erfolgte mittels eines kalibrierten elektronischen Messgerätes (E+E Humiport 20), wobei die Daten in der Raummitte erfasst wurden.

3.2

Beschreibung der Proben zur Formaldehyduntersuchung

Tabelle 3.2.1

Daten der Innenraumluftprobenahmen Formaldehyd Einheit

Ort der Probenahme Raum / Messstelle Datum der Probenahme Probenahmebeginn Probenahmeende Sammelvolumen a Mittlere Raumtemperatur Mittlere rel. Luftfeuchte Luftdruck

Ort der Probenahme Raum / Messstelle Datum der Probenahme Probenahmebeginn Probenahmeende Sammelvolumen a Mittlere Raumtemperatur Mittlere rel. Luftfeuchte Luftdruck a

[hh:mm] [hh:mm] [m³]

Daten Dresdnerstraße 45-47 Büroraum Z2.18 (2.OG) 04.03.2008 14:00 14:45 0,128

Daten Dresdnerstraße 45-47 Büroraum Z2.13 (2.OG) 04.03.2008 15:00 15:40 0,100

[°C] [%] [hPa]

20,6 30 995

21,6 28 995

Einheit

Daten Dresdnerstraße 45-47 Werkstatt E0.12 (EG) 04.03.2008 14:45 15:30 0,093 19,3 31 995

Anmerkungen Dresdnerstraße 45-47 Büroraum Z3.43 (3.OG) 14.04.2008 09:30 10:15 0,026 24,4 37 997

[hh:mm] [hh:mm] [m³] [°C] [%] [hPa]

Das Sammelvolumen ist auf trockene Luft und auf die bei der Messung herrschenden Temperatur- und Luftdruckbedingungen bezogen.

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3.3

Ergebnisse der Formaldehyduntersuchung

Tabelle 3.3.1

Ergebnisse der Innenraumluftmessungen Formaldehyd a

Raum / Messstelle Substanz Formaldehyd Formaldehyd (korr.) b Raum / Messstelle Substanz Formaldehyd Formaldehyd (korr.) b Raum / Messstelle Substanz Formaldehyd Formaldehyd (korr.) b Raum / Messstelle Substanz Formaldehyd Formaldehyd (korr.) b

Einheit [mg/m³] [ppm]

Büroraum Z2.18 (2.OG) Konzentration 0,012 0,010

Bestimmungsgrenze 0,012 0,010

[ppm]

0,020

-

Einheit [mg/m³] [ppm]

Büroraum Z2.13 (2.OG) Konzentration 0,018 0,015

Bestimmungsgrenze 0,012 0,010

[ppm]

0,029

-

Einheit [mg/m³] [ppm]

Werkstatt E0.12 (EG) Konzentration 0,013 0,011

Bestimmungsgrenze 0,012 0,010

[ppm]

0,026

-

Einheit [mg/m³] [ppm]

Büroraum Z3.43 (3.OG) Konzentration 0,051 0,043 0,044

Bestimmungsgrenze 0,012 0,010

[ppm]

-

a

Raumluftkonzentration bezogen auf ein Probenahmevolumen bei 20° C, 1013 hPa; mg/m³ = Milligramm pro Kubikmeter, ppm = parts per million (Teile pro Million Teile)

b

Formaldehyd (korr.): Konzentration mittels Andersen-Formel rechnerisch umgelegt auf 23°C, 45 % rel. Luftfeuchte, Ergebnis dient nur zur Orientierung

Die Bestimmungsgrenze ist methodenbedingt die kleinste mit Sicherheit bestimmbare Konzentration und bezieht sich nicht auf das gesundheitliche Risiko durch Formaldehyd.

3.4 3.4.1

Beurteilung der Formaldehyd-Konzentration in der Raumluft Allgemeines zur Beurteilung

Unterschiedliche Raumklimabedingungen können sich auf die Formaldehyd-Konzentration auswirken. Die Emissionsrate von Holzwerkstoffen, die in der Regel die Hauptquelle für Formaldehyd darstellen, wird wesentlich von der Temperatur und der relativen Luftfeuchte beeinflusst. Unter der Voraussetzung, dass die Hauptquelle(n) von Formaldehyd Holzwerkstoffe im untersuchten Raum selbst sind, ist daher eine Umrechnung der Messwerte auf standardisierte Raumluftbedingungen (dies sind 23° C, 45% rel. Luftfeuchte)

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mittels der Andersen Formel 6 und eine Beurteilung dieser Ergebnisse sinnvoll. Das Ergebnis dieser Berechnung gilt nur als Orientierung. Die Ergebnisse einmaliger Messungen geben den Momentanzustand der FormaldehydKonzentration wieder und gelten für die zum Zeitpunkt der Messung herrschenden Bedingungen.

3.4.2

Beurteilungsgrundlagen für Formaldehyd in der Raumluft

Ein Grenzwert für Formaldehyd in der Luft von Innenräumen 7 ist in Österreich nicht vorhanden. Formaldehyd wurde von der IARC (Untergruppe der WHO für Krebsforschung) als kanzerogen für den Menschen klassifiziert und in Kategorie 1 eingestuft. Eine entsprechende Publikation der IARC ist zur Zeit in Vorbereitung 8. Laut einer Stellungnahme der deutschen Bundesinstitutes für Risikobewertung 9 kann eine inhalative Formaldehydexposition beim Menschen Krebs auslösen und zu Tumoren der oberen Atmungswege führen. Außerdem deuten die Ergebnisse von epidemiologischen Studien auf eine Assoziation zwischen der Formaldehydexposition durch Inhalation und der Entstehung von Leukämien hin. Es wird abgeleitet, dass eine Konzentration von 0,1 ppm Formaldehyd als sicher angesehen werden kann und das Krebsrisiko für den Menschen nicht nennenswert erhöht. Daher wird vom BfR ein “safe level“ von 0,1 ppm empfohlen. Für die Beurteilung von Formaldehyd in der Raumluft existieren eine Reihe von nationalen beziehungsweise internationalen Richtwerten.

6

7

8

9

Kommission Innenraumlufthygiene des BGA (1993): Raumklimabedingungen in Schulen, Kindergärten und Wohnungen und ihre Bedeutung für die Bestimmung der Formaldehydkonzentration. In Bundesgesundheitsblatt 2/93 Innenräume definiert in Anlehnung an die Richtlinie VDI 4300 Blatt 1, dies beinhaltet auch Räume an Arbeitsplätzen, die nicht im Hinblick auf den interessierenden Luftschadstoff arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen Overall Evaluations of Carcinogenicity to Humans; as evaluated in IARC Monographs Volume 88; http://www-cie.iarc.fr/monoeval/crthgr01.html Stellungnahme der BfR Nr. 023/2006 vom 30. März 2006 – Toxikologische Bewertung von Formaldehyd

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Tabelle 3.4.1

Richtwerte für Formaldehyd in Innenräumen

Formaldehyd Arbeitskreis Innenraumluft des BMLFUW 10 Wirkungsbezogene Immissionsgrenzkonzentration – WIK 11 Weltgesundheitsorganisation (WHO) Bundesgesundheitsamt Deutschland 14

Raumluftkonzentration [ppm] [mg/m³]

Bemerkungen

0,05

0,06

24-Stunden-Mittelwert

0,08

0,10

Höchstwert, 30 Minuten Richtwert

0,04

0,05

Grenzkonzentration zum Schutz der menschlichen Gesundheit, auch für besonders empfindliche Gruppen, für die Außenluft konzipiert..

0,05

0,06

level of no concern 12

0,083

0,10

30 Minuten Richtwert 13

0,10

0,12

Richtwert auch unter ungünstigen Bedingungen einzuhalten

Für Arbeitsräume, in denen Formaldehyd als Arbeitsstoff eingesetzt wird (Werkräume von Tischlereien, chemische Industrie etc.) gilt der MAK Wert von 0,5 ppm = 0,6 mg/m³ laut Grenzwerteverordnung 2003 15. Der MAK-Wert ist in der Regel für Innenräume wie Büros, Schulen, Wohnräume etc. nicht zur Beurteilung der Raumluftkonzentration geeignet. Im folgenden werden die einzelnen Richtwerte für Innenräume kurz erläutert. Richtwerte Arbeitskreis Innenraumluft des BMLFUW Der Arbeitskreis Innenraumluft des BMLFUW Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) hat 2007 Richtwerte für Innenräume empfohlen. Aufgrund der Unsicherheiten hinsichtlich der Reizwirkung im oberen Respirationstrakt bei sehr niedrigen Formaldehydkonzentrationen bei empfindlichen Erwachsenen und bei Kindern ist eine formelle Ableitung eines Wirkungsbezogenen Innenraumrichtwertes (WIR) derzeit nicht sinnvoll. Daher wird bezüglich der Beurteilung von Innenräumen empfohlen, den Richtwert der WHO (1983) als Wert mit keinem oder nur geringem Anlass zur Sorge für die menschliche Gesundheit bzw. für die Kurzzeitexposition den Wert der WHO-Air Quality Guidelines for Europe heranzuziehen. Richtwert Bundesgesundheitsamt (BRD): Das Bundesgesundheitsamt Berlin hat 1977 und 1984 einen Richtwert von 0,1 ppm für maximale Immissionskonzentrationen in Innenräumen empfohlen, der auch unter ungünstigen Bedingungen einzuhalten ist. Dieser Wert dient in vielen Fällen als Interventionswert. 10

11

12

13

14

15

Arbeitskreis Innenraumluft des BMLFUW (2007): Vorschlag Richtlinienteil Formaldehyd der Richtlinie zur Bewertung der Innenraumluft Akademie der Wissenschaften (1997): Flüchtige Kohlenwasserstoffe in der Atmosphäre - Luftqualitätskriterien VOC, Hrsg. Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie WHO (1983) Indoor air pollutants: exposure and health effects. EURO Reports and Studies No. 78. WHO Regional Office for Europe, Copenhagen WHO (2000): Air Quality Guidelines for Europe. Second Edition. WHO Regional Publications, European Series, No. 91. World Health Organisation (WHO), Regional Office for Europe, Copenhagen Bundesgesundheitsamt (1977): Bewertungsmaßstab für Formaldehyd in der Raumluft. BGA-Pressedienst 19/77 vom 12.10.1977, auch: Formaldehyd. Gemeinsamer Bericht des BGA, der BAU und des UBA, 1.10.1984 Grenzwerteverordnung (2003) BGBl. II Nr. 253/2001 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 184/2003: Verordnung des BM für Wirtschaft und Arbeit über Grenzwerte für Arbeitsstoffe und krebserzeugende Arbeitsstoffe

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Richtwert Weltgesundheitsorganisation (WHO): Die Weltgesundheitsorganisation legte in den aktuellen Air Quality Guidelines for Europe (2000) einen Richtwert von 0,1 mg/m³ = 0,083 ppm als Halbstundenmittelwert fest. Eine ältere Publikation der WHO (1983) definierte einen „level of no concern“ von 0,06 mg/m³ = 0,05 ppm, unter dem Gesundheitsschäden unwahrscheinlich sind. WIK Österreichische Akademie der Wissenschaften Wirkungsbezogene Immissionsgrenzkonzentrationen (WIKs) bilden eine Basis um die menschliche Gesundheit, auch für besonders empfindliche Gruppen, vor schädlichen Einflüssen zu schützen und Beeinflussungen für Gesundheit und Wohlbefinden nach dem derzeitigen Stand des Wissens zu vermeiden. Unter Berücksichtigung eines möglicherweise vorhandenen Einflusses von Formaldehyd auf die Krebsentstehung beim Menschen, erscheint es der Akademie der Wissenschaften plausibel, den aus Tierversuchen belegten NOEL (no observed effect level) von 2 ppm auch auf den Menschen zu übertragen. Bei Einhaltung der Immissionsgrenzkonzentration von 0,04 ppm ist insbesondere aufgrund der neueren Modelle anzunehmen, dass auch Krebserkrankungen bei Langzeiteinwirkung vermieden werden. Der Richtwert wurde für die Außenluft konzipiert.

3.4.3

Bewertung der Ergebnisse der Formaldehyduntersuchung

In allen Büroräumen lag die gemessene Raumluftkonzentration an Formaldehyd in einem unauffälligen Bereich, verglichen mit durchschnittlichen Innenraumkonzentrationen. Die Messwerte lagen unter dem WHO-Richtwert von 0,083 ppm, einer Grenzkonzentration, die laut Arbeitskreis Innenraumluft des österreichischen Umweltministeriums zur Beurteilung von Kurzzeitmessungen heranzuziehen ist. Weiter wurde der “safe level“ des deutschen BfR zur Vermeidung von Krebserkrankungen beim Menschen eingehalten.

4

UNTERSUCHUNG VON RAUMLUFT AUF FLÜCHTIGE ORGANISCHE VERBINDUNGEN (VOC)

4.1

Probenahme und Analytik der VOC-Untersuchung

Die Probenahme erfolgte bei Normalbetrieb der raumlufttechnischen Anlage. Laut Angaben des Auftraggebers wurden die untersuchten Räume mindestens vier Stunden vor der Probenahme verschlossen und anschließend nicht gelüftet. Messplanung und Probenahmestrategie folgten den VDI-Richtlinien 4300 Blatt 1 16 und Blatt 6 17. Die Sammlung der flüchtigen organischen Verbindungen erfolgte laut ÖNORM M 5700-2 18 durch Adsorption an ein Adsorbens, wobei ein definiertes Luftvolumen durch ein

16 17

18

VDI 4300 Blatt 1 - Messen von Innenraumluftverunreinigungen - Allgemeine Aspekte der Meßstrategie – 12/1995 VDI 4300 Blatt 6E - Messen von Innenraumluftverunreinigungen - Messstrategie für flüchtige organische Verbindungen (VOC) – 12/2000 ÖNORM M 5700-2 - Messen von Innenraumluft-Verunreinigungen - Gaschromatographische Bestimmung organischer Verbindungen - Teil 2: Aktive Probenahme durch Anreicherung auf Aktivkohle - Lösemittelextraktion - 2002 08 01

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Adsorptionsröhrchen [SKC, Anasorb 747] gesaugt wurde. Die Probenahme erfolgte in Raummitte in einer Höhe zwischen 1,2 und 1,5 m. Die chemische Untersuchung erfolgte nach ÖNORM M 5700-2. Die Aktivkohle wurde aus dem Adsorptionsröhrchen entnommen und mit Schwefelkohlenstoff (CS2) eluiert. Der gewonnene CS2-Extrakt gelangte direkt zur quantitativen Analyse. Die einzelnen flüchtigen organischen Verbindungen wurden mittels Kapillargaschromatographie mit gekoppeltem Massenspektrometer [Shimadzu QP 5000] unter Verwendung einer Kapillarsäule [HP-VOC Fa. HEWLETT PACKARD] gegen externe und interne Standards bestimmt. Die vom Detektor erhaltenen Signale wurden elektronisch aufgezeichnet, wobei die Quantifizierung über die Peakflächen erfolgte. Die Messunsicherheit wird mit +/- 20 % abgeschätzt. Die angegebenen Konzentrationen der Einzelverbindungen sowie die Summenwerte wurden auf zwei signifikante Stellen gerundet. Die Messung der Raumlufttemperatur sowie der relativen Luftfeuchtigkeit erfolgte mittels eines kalibrierten elektronischen Messgerätes (E+E Humiport 20), wobei die Daten in der Raummitte erfasst wurden.

4.2

Beschreibung der Proben zur VOC-Untersuchung

Tabelle 4.2.1

Daten der Innenraumluftprobenahmen flüchtige organische Verbindungen Einheit

Ort der Probenahme Raum / Messstelle Datum der Probenahme Probenahmebeginn Probenahmeende a

Sammelvolumen Mittlere Raumtemperatur Mittlere rel. Luftfeuchte Luftdruck

Ort der Probenahme Raum / Messstelle Datum der Probenahme Probenahmebeginn Probenahmeende Sammelvolumen a Mittlere Raumtemperatur Mittlere rel. Luftfeuchte Luftdruck a

[hh:mm] [hh:mm]

Daten Dresdnerstraße 45-47 Büroraum Z2.18 (2.OG) 04.03.2008 14:00 14:45

Anmerkungen Dresdnerstraße 45-47 Büroraum Z2.13 (2.OG) 04.03.2008 15:00 15:40

[m³] [°C] [%] [hPa]

0,160 20,6 30 995

0,095 21,6 28 995

Einheit

Daten Dresdnerstraße 45-47 Werkstatt E0.12 (EG) 04.03.2008 14:45 15:30 0,251 19,3 31 995

Anmerkungen Dresdnerstraße 45-47 Büroraum Z3.43 (3.OG) 14.04.2008 09:30 10:15 0,107 24,4 37 997

[hh:mm] [hh:mm] [m³] [°C] [%] [hPa]

Das Sammelvolumen ist auf die bei der Messung herrschenden Temperatur- und Luftdruckbedingungen bezogen.

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4.3

Ergebnisse der Untersuchung auf VOC

Tabelle 4.3.1

Ergebnisse der Raumluftmessung auf flüchtige organische Verbindungen a

Raum / Messstelle Datum d. Probenahme

Büroraum Z2.18 (2.OG) 04.03.08

Substanz Aliphaten u. Alicyclen n-Heptan n-Octan

Einheit

Konz.

BG

Einheit

Konz.

BG

2 2

Substanz Ester Ethylacetat iso-Propylacetat

[µg/m³] [µg/m³]

n.b. n.b.

[µg/m³] [µg/m³]

n.b. n.b.

7 7

n-Nonan

[µg/m³]

n.b.

2

iso-Butylacetat

[µg/m³]

n.b.

6

n-Decan n-Undecan n-Dodecan n-Tridecan n-Tetradecan n-Pentadecan n-Hexadecan Cyclohexan Methylcyclohexan 2.2.4.6.6Pentamethylheptan

[µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³]

n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b.

2 3 4 2 4 5 5 2 2

n-Butylacetat [µg/m³] 1-Methoxy-2-Propylacetat (MPA) [µg/m³] Texanoldiisobutyrat (TXIB) [µg/m³]

n.b. n.b. n.b.

6 2 5

[µg/m³]

n.b.

Trimeres Isobuten I + II

[µg/m³]

4-Phenylcyclohexen Aromaten Benzol Toluol Ethylbenzol m,p-Xylol o-Xylol Styrol Propylbenzol 2-Ethyltoluol 3-Ethyltoluol 1,3,5-Trimethylbenzol 1,2,4-Trimethylbenzol 1,2,3-Trimethylbenzol Chlorierte Substanzen Tetrachlorethen (PER)

[µg/m³]

n.b.

5

Summe VOC ident.

[µg/m³]

13

Chlorbenzol

[µg/m³]

n.b.

2

Gesamt VOC

[µg/m³]

< 50

a

n.b. BG

Aldehyde Pentanal Hexanal Heptanal Octanal Nonanal

[µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³]

n.b. n.b. n.b. n.b. n.b.

6 5 5 7 7

4

Decanal

[µg/m³]

n.b.

7

n.b.

2

Ketone

[µg/m³]

n.b.

2

[µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³]

n.b. 3 n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. 4 n.b.

2 2 2 2 3 5 2 2 2 3 3 2

4-Methyl-2-pentanon (MIBK) Cyclohexanon Acetophenon Benzophenon

[µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³]

n.b. n.b. n.b. n.b.

7 3 4 4

Terpene Alpha Pinen Limonen

[µg/m³] [µg/m³]

7 n.b.

3 2

Sonstige 1-Butanol Octamethyltetracyclosiloxan Decamethylpentacyclosiloxan

[µg/m³] [µg/m³] [µg/m³]

n.b. n.b. n.b.

4 5 5

Summe Aromaten ident.

[µg/m³]

7

Raumluftkonzentration bezogen auf das Probenahmevolumen bei 20° C, 1013 hPa Bestimmungsgrenze unterschritten Bestimmungsgrenze (ist methodenbedingt die kleinste mit Sicherheit bestimmbare Konzentration und bezieht sich nicht auf das gesundheitliche Risiko der Verbindung)

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Seite 12

Tabelle 4.3.2

Ergebnisse der Raumluftmessung auf flüchtige organische Verbindungen a

Raum / Messstelle Datum d. Probenahme Substanz Aliphaten u. Alicyclen n-Heptan n-Octan n-Nonan n-Decan n-Undecan n-Dodecan n-Tridecan n-Tetradecan n-Pentadecan n-Hexadecan Cyclohexan Methylcyclohexan 2.2.4.6.6Pentamethylheptan Trimeres Isobuten I + II 4-Phenylcyclohexen Aromaten Benzol Toluol Ethylbenzol m,p-Xylol o-Xylol Styrol Propylbenzol 2-Ethyltoluol 3-Ethyltoluol 1,3,5-Trimethylbenzol 1,2,4-Trimethylbenzol 1,2,3-Trimethylbenzol Chlorierte Substanzen Tetrachlorethen (PER) Chlorbenzol a

n.b. BG

Büroraum Z2.13 (2.OG) 04.03.08 Einheit

Konz.

BG

Substanz Ester Ethylacetat iso-Propylacetat iso-Butylacetat n-Butylacetat 1-Methoxy-2-Propylacetat (MPA) Texanoldiisobutyrat (TXIB)

Einheit

Konz.

BG

[µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³]

n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b.

4 4 4 4 5 6 4 6 8 8 4 4

[µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³]

n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b.

12 12 10 10 4 8

Aldehyde Pentanal Hexanal Heptanal Octanal Nonanal

[µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³]

n.b. n.b. n.b. n.b. n.b.

10 8 8 12 12

[µg/m³]

n.b.

6

Decanal

[µg/m³]

n.b.

12

[µg/m³] [µg/m³]

n.b. n.b.

4 4

[µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³]

n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. 7 n.b.

4 4 4 4 5 8 4 4 4 5 5 4

Ketone 4-Methyl-2-pentanon (MIBK) Cyclohexanon Acetophenon Benzophenon

[µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³]

n.b. n.b. n.b. n.b.

12 5 6 6

Terpene Alpha Pinen Limonen

[µg/m³] [µg/m³]

9 n.b.

5 4

Sonstige 1-Butanol Octamethyltetracyclosiloxan Decamethylpentacyclosiloxan

[µg/m³] [µg/m³] [µg/m³]

n.b. n.b. n.b.

7 8 8

Summe Aromaten ident.

[µg/m³]

7

[µg/m³]

n.b.

8

SUMME VOC ident.

[µg/m³]

16

[µg/m³]

n.b.

4

Gesamt VOC

[µg/m³]

< 50

Raumluftkonzentration bezogen auf das Probenahmevolumen bei 20° C, 1013 hPa Bestimmungsgrenze unterschritten Bestimmungsgrenze (ist methodenbedingt die kleinste mit Sicherheit bestimmbare Konzentration und bezieht sich nicht auf das gesundheitliche Risiko der Verbindung)

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Tabelle 4.3.3

Ergebnisse der Raumluftmessung auf flüchtige organische Verbindungen a

Raum / Messstelle Datum d. Probenahme

Werkstatt E0.12 (EG) 04.03.08

Substanz Aliphaten u. Alicyclen n-Heptan n-Octan n-Nonan n-Decan n-Undecan n-Dodecan n-Tridecan n-Tetradecan n-Pentadecan n-Hexadecan Cyclohexan Methylcyclohexan 2.2.4.6.6Pentamethylheptan Trimeres Isobuten I + II 4-Phenylcyclohexen Aromaten Benzol Toluol Ethylbenzol m,p-Xylol o-Xylol Styrol Propylbenzol 2-Ethyltoluol 3-Ethyltoluol 1,3,5-Trimethylbenzol 1,2,4-Trimethylbenzol 1,2,3-Trimethylbenzol Chlorierte Substanzen Tetrachlorethen (PER) Chlorbenzol

Einheit

Konz.

BG

[µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³]

n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. 2 n.b.

1 1 1 1 2 2 1 2 3 3 1 1

Substanz Ester Ethylacetat iso-Propylacetat iso-Butylacetat n-Butylacetat 1-Methoxy-2-Propylacetat (MPA) Texanoldiisobutyrat (TXIB) Aldehyde Pentanal Hexanal Heptanal Octanal Nonanal

[µg/m³]

n.b.

2

Decanal

[µg/m³] [µg/m³]

n.b. n.b.

1 1

[µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³]

n.b. 2 n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b.

1 1 1 1 2 3 1 1 1 2 2 1

Ketone 4-Methyl-2-pentanon (MIBK) Cyclohexanon Acetophenon Benzophenon Terpene Alpha Pinen Limonen Sonstige 1-Butanol Octamethyltetracyclosiloxan Decamethylpentacyclosiloxan

a

n.b. BG

[µg/m³] [µg/m³]

n.b. n.b.

3 1

Summe Aromaten ident. SUMME VOC ident. Gesamt VOC

Einheit

Konz.

BG

[µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³]

n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b.

4 4 4 4 1 3

[µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³]

n.b. n.b. n.b. n.b. n.b.

4 3 3 4 4

[µg/m³]

n.b.

4

[µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³]

n.b. n.b. n.b. n.b.

4 2 2 2

[µg/m³] [µg/m³]

n.b. 2

2 1

[µg/m³] [µg/m³] [µg/m³]

n.b. n.b. n.b.

3 3 3

[µg/m³] [µg/m³] [µg/m³]

2 6 < 30

Raumluftkonzentration bezogen auf das Probenahmevolumen bei 20° C, 1013 hPa Bestimmungsgrenze unterschritten Bestimmungsgrenze (ist methodenbedingt die kleinste mit Sicherheit bestimmbare Konzentration und bezieht sich nicht auf das gesundheitliche Risiko der Verbindung)

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Tabelle 4.3.4

Ergebnisse der Raumluftmessung auf flüchtige organische Verbindungen a

Raum / Messstelle Datum d. Probenahme

Büroraum Z3.43 (3.OG) 14.04.08

Substanz Aliphaten u. Alicyclen n-Heptan n-Octan

Einheit

Konz.

BG

Einheit

Konz.

BG

4 4

Substanz Ester Ethylacetat iso-Propylacetat

[µg/m³] [µg/m³]

n.b. 4

[µg/m³] [µg/m³]

20 n.b.

11 11

n-Nonan

[µg/m³]

n.b.

4

iso-Butylacetat

[µg/m³]

n.b.

9

n-Decan n-Undecan n-Dodecan n-Tridecan n-Tetradecan n-Pentadecan n-Hexadecan Cyclohexan Methylcyclohexan 2.2.4.6.6Pentamethylheptan

[µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³]

n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b.

4 5 5 4 5 7 7 4 4

n-Butylacetat 1-Methoxy-2-Propylacetat (MPA) Texanoldiisobutyrat (TXIB) Aldehyde Pentanal Hexanal Heptanal Octanal Nonanal

[µg/m³] [µg/m³] [µg/m³]

n.b. n.b. n.b.

9 4 7

[µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³]

n.b. 93 n.b. n.b. n.b.

9 7 7 11 11

[µg/m³]

n.b.

5

Decanal

[µg/m³]

n.b.

11

Trimeres Isobuten I + II

[µg/m³]

n.b.

4

Ketone

4-Phenylcyclohexen Aromaten Benzol Toluol Ethylbenzol m,p-Xylol o-Xylol Styrol Propylbenzol 2-Ethyltoluol 3-Ethyltoluol 1,3,5-Trimethylbenzol 1,2,4-Trimethylbenzol 1,2,3-Trimethylbenzol Chlorierte Substanzen Tetrachlorethen (PER)

[µg/m³]

n.b.

4

[µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³]

n.b. 10 n.b. 4 n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. n.b.

4 4 4 4 5 7 4 4 4 5 5 4

4-Methyl-2-pentanon (MIBK) Cyclohexanon Acetophenon Benzophenon Terpene Alpha Pinen Limonen Sonstige 1-Butanol Octamethyltetracyclosiloxan Decamethylpentacyclosiloxan

[µg/m³] [µg/m³] [µg/m³] [µg/m³]

n.b. n.b. n.b. n.b.

11 5 5 5

[µg/m³] [µg/m³]

90 10

5 4

[µg/m³] [µg/m³] [µg/m³]

n.b. n.b. n.b.

6 7 7

Summe Aromaten ident.

[µg/m³]

14

[µg/m³]

n.b.

7

Summe VOC ident.

[µg/m³]

230

Chlorbenzol

[µg/m³]

n.b.

4

Gesamt VOC

[µg/m³]

260

a

n.b. BG

Raumluftkonzentration bezogen auf das Probenahmevolumen bei 20° C, 1013 hPa Bestimmungsgrenze unterschritten Bestimmungsgrenze (ist methodenbedingt die kleinste mit Sicherheit bestimmbare Konzentration und bezieht sich nicht auf das gesundheitliche Risiko der Verbindung)

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Der Parameter SUMME VOC ident. bezeichnet die Summe der identifizierten Einzelverbindungen und wurde auf zwei signifikante Stellen gerundet. Der Parameter Gesamt VOC bezeichnet die Summe sämtlicher Verbindungen im Siedebereich C 6 bis C 15, wobei sowohl die eindeutig identifizierten als auch die Signale der nicht identifizierten Verbindungen über den Kalibrierstandard Toluol quantifiziert wurden.

4.4 4.4.1

Beurteilung der VOC-Konzentration in der Raumluft Allgemeines zur Beurteilung

Der Begriff flüchtige organische Verbindungen (Volatile Organic Compounds = VOC) bezeichnet im Folgenden eine Gruppe organischer Verbindungen, die bei normalen Atmosphärendruck einen Siedebereich von etwa 50-100°C bis 240-260 °C aufweisen 19. Die Ergebnisse einmaliger Messungen geben den Momentanzustand der Konzentrationen von flüchtigen organischen Verbindungen wieder und gelten für die zum Zeitpunkt der Messung herrschenden Bedingungen.

4.4.2

Beurteilungsgrundlagen für VOC

Ein Vergleich mit durchschnittlichen Innenraumkonzentrationen an flüchtigen organischen Verbindungen beruht auf Angaben in der Literatur 20 21 und aus eigenen Untersuchungen. Grenzwerte für flüchtige organische Verbindungen in der Luft von Innenräumen 22 sind in Österreich nicht vorhanden. In einer vom Umweltministerium und der österreichischen Akademie der Wissenschaften herausgegebenen Richtlinie zur Bewertung der Innenraumluft werden Richtwerte für die Innenraumluft festgelegt 23. Ziel dieser Richtlinie ist es, eine österreichweit einheitliche Erfassung und Bewertung der Innenraumluft zu ermöglichen. Die angegebenen Richtwerte sind als wirkungsbezogene Innenraumrichtwerte (WIR) definiert, wobei ein WIR jene Konzentration darstellt, bei dessen Unterschreitung gemäß dem derzeitigen Wissensstand mit keiner schädigenden Wirkung zu rechnen ist. Für Tetrachlorethen (auch PER oder TCE) ist der WIR mit 250 µg/m³ und für Styrol mit 40 µg/m³ als 7-Tages-Mittelwerte festgelegt, für Toluol mit 75 µg/m³ als Stunden-Mittelwert. Bei Überschreitung dieser Werte sind Maßnahmen einzuleiten, die nach dem Stand der 19

20

21

22

23

WHO (1989): Indoor Air Quality: organic pollutants. Euro Reports and Studies No. 111. Copenhagen: World Health Organisation, Regional Office for Europe Krause C et al. (1991): Umwelt Survey Band IIIc Wohn-Innenraum: Raumluft. WaBoLu-Hefte 4/1991, Institut für WasserBoden- und Lufthygiene, Berlin Schleibinger H et al. (2001): VOC-Konzentrationen in Innenräumen des Großraums Berlin im Zeitraum von 1988 bis 1999. Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft 51, Jan/ Feb 2001 Innenräume definiert in Anlehnung an die Richtlinie VDI 4300 Blatt 1, dies beinhaltet auch Räume an Arbeitsplätzen, die nicht im Hinblick auf den interessierenden Luftschadstoff arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen BMLFUW (2006): Richtlinie zur Bewertung der Innenraumluft, erarbeitet vom Arbeitskreis Innenraumluft am Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Blau- Weiße Reihe (Loseblattsammlung), aktuelle Ausgabe

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Technik geeignet sind, eine Reduktion der Raumluftkonzentration herbeizuführen. Bei Unterschreiten des Wertes von 10 µg/m³ Styrol bei einer Kurzzeitmessung unter worst-case Bedingungen wird davon ausgegangen, dass auch der WIR unterschritten ist. Eine Langzeitmessung wäre dann nicht erforderlich. Für die krebserregende Substanz Benzol werden keine wirkungsbezogenen Grenzkonzentrationen, sondern nur Werte zur Begrenzung des Krebsrisikos angegeben. In den Luftqualitätskriterien VOC 24 wird ein Aktionswert von 10 µg/m³ und ein Zielwert von 2,5 µg/m³ jeweils als Jahresmittelwert angegeben. Zur Beurteilung weiterer Einzelsubstanzen bzw. Gruppen ähnlicher Substanzen können auch die von der deutschen Ad-hoc Arbeitsgruppe der IRK/ AGLMB bzw. der Landesgesundheitsbehörde Hamburg für VOC festgelegten Richtwerte dienen. Es wurden zwei unterschiedlich hohe Richtwerte festgelegt 25: Bei Überschreitung von Richtwert II besteht unverzüglich Handlungsbedarf, da bei Überschreitungen dieses Richtwertes bei Daueraufenthalt in diesen Räumen eine gesundheitliche Gefährdung vorliegt. Bei Überschreitung von Richtwert I sind bei lebenslanger Exposition allein durch den Luftpfad gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht auszuschließen. Eine Überschreitung des Richtwertes I ist mit einer über das übliche Maß hinausgehenden, hygienisch unerwünschten Belastung verbunden. Aus kontrollierten Wirkungsstudien mit VOC-Gemischen definierter Zusammensetzung kann geschlossen werden, dass die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Reizwirkungen und Geruchswahrnehmungen mit steigender Gesamtkonzentration des Gemisches, ausgedrückt als VOC-Gesamtkonzentration, zunimmt. Wegen der Variabilität der Zusammensetzung des VOC-Spektrums und der daraus resultierenden Vielfalt möglicher Wirkungsendpunkte lassen sich jedoch keine abgesicherten Dosis-Wirkungs-Beziehungen angeben. Mit steigender Konzentration nimmt jedoch die Wahrscheinlichkeit zu, dass sich spezifische Quellen an VOC in den jeweiligen Innenräumen befinden. Aufgrund der beschriebenen Einschränkungen der Aussagekraft eines VOCSummenparameters werden in der österreichischen Richtlinie zur Bewertung der Innenraumluft keine Richt-, sondern Orientierungswerte vorgeschlagen 26. Diese Orientierungswerte basieren nicht auf einer toxikologischen Ableitung, sondern spiegeln die in der Praxis auftretenden Konzentrationsbereiche wider. Der VOC Summenparameter eignet sich demnach nicht als Kriterium für eine allfällige gesundheitliche Bewertung, sondern ist vielmehr als einer der Indikatoren für die Gesamtsituation anzusehen. Kanzerogene und Geruchsstoffe sowie Verbindungen, für welche Einzelstoffbewertungen vorliegenden, sind dabei einer gesonderten Betrachtung zu unterziehen. 24

25

26

Akademie der Wissenschaften (1997): Flüchtige Kohlenwasserstoffe in der Atmosphäre – Luftqualitätskriterien VOC, Band 2, Hrsg. Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie Bundesgesundheitsblatt (1996): Richtwerte für die Innenraumluft: Basisschema – Bundesgesundheitsblatt 11/96 und Sagunski H (2004): Umgang mit innenraumbezogenen Beschwerden. In: Österr. Institut für Baubiologie und -ökologie (Hrsg.): Kongresstagungsband des Kongresses Gesunde Raumluft. Schadstoffe in Innenräumen – Prävention und Sanierung., Wien. IBO-Verlag, Wien: 129-134 BMLFUW (2006): Richtlinie zur Bewertung der Innenraumluft, erarbeitet vom Arbeitskreis Innenraumluft am Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Blau- Weiße Reihe (Loseblattsammlung), aktuelle Ausgabe

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Tabelle 4.4.1

Österreichische und deutsche Grenz- und Richtwerte für ausgewählte VOC

Substanz

Tetrachlorethen (TCE, PER)

Bezeichnung

Raumluftkonzentration [µg/m³]

Bemerkungen

WIR – wirkungsbezogener Innenraumrichtwert

250

7-Tages Mittelwert

Grenzwert laut Bundesimmissionsschutzgesetz 27

149 (0,1 mg/m³)

7-Tages Mittelwert Gültig in Deutschland

40

7-Tages Mittelwert

10

Stunden-Mittelwert, bei Unterschreitung keine 7-Tages Messung nötig

30

Richtwert I: keine Gefährdung

WIR – wirkungsbezogener Innenraumrichtwert Styrol

Toluol

Deutsche Innenraumrichtwerte Ad-hoc Arbeitsgruppe der IRK/ AGLMB 28

30 ... 300 300

Richtwert II: Akuter Handlungsbedarf

WIR – wirkungsbez. Innenraumrichtwert

75

Stunden-Mittelwert

WIK – wirkungsbez. Immissionsgrenzkonz. 29

300

Luftqualitätskriterien VOC, Akademie der Wissenschaften, Tagesmittelwert

300

Richtwert I: keine Gefährdung

b

27

28 29

30 31

a

Deutsche Innenraumrichtwerte Ad-hoc Arbeitsgruppe der IRK/ AGLMB 30

300 ... 3.000 3.000

Richtwert II: Akuter Handlungsbedarf

Xylole

WIK – wirkungsbez. b Immissionsgrenzkonz.

350

Tagesmittelwert

Benzol

WIK – wirkungsbez. Immissionsgrenzkonz. b

2,5

Zielwert

Summe C1-C4Alkylbenzole a

Zwischenbereich

Landesgesundheitsbehörde Hamburg, Deutschland 31

Zwischenbereich

a

10

Aktionswert

300

Richtwert I: keine Gefährdung

300 ... 3.000 3.000

Zwischenbereich

a

Richtwert II: Akuter Handlungsbedarf

Zwischenbereich: hygienisch unerwünschte Situation Literaturzitat siehe Toluol WIK (wirkungsbezogene Immissionsgrenzkonzentration)

2. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (1990): Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen (BGBl. I S. 2694) Sagunski H (1998): Richtwerte für die Innenraumluft: Styrol, Bundesgesundheitsblatt 41 (9): 392-398 Akademie der Wissenschaften (1997): Flüchtige Kohlenwasserstoffe in der Atmosphäre – Luftqualitätskriterien VOC, Band 2, Hrsg. Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie Sagunski H (1996): Richtwerte für die Innenraumluft: Toluol. Bundesgesundheitsblatt 39 (11): 416-421 Sagunski H (2004): Umgang mit innenraumbezogenen Beschwerden. In: Österr. Institut für Baubiologie und -ökologie (Hrsg.): Kongresstagungsband des Kongresses Gesunde Raumluft. Schadstoffe in Innenräumen – Prävention und Sanierung., Wien. IBO-Verlag, Wien: 129-134

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Tabelle 4.4.2

Österreichische und deutsche Richtwerte für ausgewählte VOC

Substanz

Bezeichnung

Summe C9-C14Alkane/ -Isoalkane

Deutsche Innenraumrichtwerte Ad-hoc Arbeitsgruppe IRK/ AGLMB 32

Summe bicyclischer Terpene

Deutsche Innenraumrichtwerte Ad-hoc Arbeitsgruppe der IRK/ AGLMB 33

Raumluftkonzentration [µg/m³]

Bemerkungen

200

Richtwert I: Vorsorgewert

200 ... 2.000

Zwischenbereich

a

2.000

Richtwert II: Gefahrenrichtwert

200

Richtwert I: keine Gefährdung

200 ... 2.000

Zwischenbereich

a

2.000

Richtwert II: Akuter Handlungsbedarf

200

Richtwert I: keine Gefährdung

Summe monocyclischer Terpene

Landesgesundheitsbehörde Hamburg, Deutschland b

N-Methylpyrrolidon

Landesgesundheitsbehörde Hamburg, Deutschland b

40 ... 400 400

Richtwert II: Akuter Handlungsbedarf

Propanal, Hexanal, Furfural

Landesges.behörde Hamburg, Deutschland b

20

Pro Einzelsubstanz – Richtwert I: keine Gefährdung

Summe C2-C6Aldehyde

Landesges.behörde Hamburg, Deutschland b

1.000

Richtwert II: Akuter Handlungsbedarf

Decamethylpentacyclosiloxan (Siloxan D5)

Landesgesundheitsbehörde Hamburg, Deutschland b

300

Richtwert I: keine Gefährdung

Texanoldiisobutyrat (TXIB)

Landesgesundheitsbehörde Hamburg, Deutschland b

a b

200 ... 2.000

Zwischenbereich

a

2.000

Richtwert II: Akuter Handlungsbedarf

40

Richtwert I: keine Gefährdung

300 ... 3.000

Zwischenbereich

Zwischenbereich

a

a

3.000

Richtwert II: Akuter Handlungsbedarf

10

Richtwert I: keine Gefährdung

10 ... 1.000 1.000

Zwischenbereich

a

Richtwert II: Akuter Handlungsbedarf

Zwischenbereich: hygienisch unerwünschte Situation Literaturzitat siehe C1-C4-Alkylbenzole

Es existieren weiters österreichische und deutsche Orientierungswerte für „Gesamt VOC“ bzw. TVOC (total volatile organic compounds). In Deutschland wurden zusätzlich für einzelne Substanzklassen von VOC Richt- und Zielwerte publiziert. Diese Werte stellen jedoch keine toxikologisch abgeleiteten Werte im Sinne von wirkungsbezogenen Innenraumrichtwerten dar.

32

33

Sagunski H, Mangelsdorf I (2005): Richtwerte für die Innenraumluft: Aromatenarme Kohlenwasserstoffgemische (C9-C14). Bundesgesundheitsblatt-Gesundheitsforschung-Gesundheitsschutz 48 Sagunski H, Heinzow B (2003): Richtwerte für die Innenraumluft: Bicyclische Terpene. Bundesgesundheitsblatt 46 (4): 346352

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Tabelle 4.4.3

Österreichische und deutsche Orientierungswerte „Gesamt VOC“ Bewertung der Konzentration

Bezeichnung

Österreichische Richtlinie zur Bewertung der Innenraumluft 34

Niedrig

< 250

Durchschnittlich

250 ... 500

Leicht erhöht

500 ... 1.000

Deutlich erhöht

1.000 ... 3.000

Stark erhöht

> 3.000

Zielwert

< 300

Richtwert

1.000

Schleibinger et al. (2002) 35

Ad-hoc Arbeitsgruppe der IRK/ AGLMB 36

Hygienisch unbedenklich Hygienisch noch unbedenklich

Hygienisch bedenklich Hygienisch inakzeptabel

34

35

36

37

Keine Richtwerte, keine scharfen Abgrenzungen der Bereiche, keine toxikologische Bewertung, Angabe des Messverfahrens nötig Keine Definition der Messmethodik, keine toxikologische Bewertung

300 ... 1000 1.000 ... 3.000 3.000 ... 10.000 > 10.000

Unbedenklich, soweit keine Richtwertüberschreitungen vorliegen Nutzung nur befristet akzeptabel (< 12 Monate) Nutzung nur befristet akzeptabel (< 1 Monat) Raumnutzung möglichst vermeiden

Ziel- und Richtwerte für Klassen von VOC (Deutschland) a

Substanzklasse

Richtwerte nach Schleibinger et al. [µg/m³]

Zielwerte nach Schleibinger et al. [µg/m³]

Zielwerte nach Seifert 37 [µg/m³]

Summe Alkane

200

50

100

Summe Aromaten

200

50

50

Summe Terpene und Sesquiterpene

150

40

30

Summe Chlorierte Kohlenwasserstoffe

20

5

30 (Halogenierte KW)

Summe Aldehyde

120

50

Summe Ketone

50

20

Summe Glykolester und -ether

100

20

Summe Ester einwertiger Alkoh.

50

20

Summe Alkene

10

5

Summe Alkohole

50

20

Andere a

Bemerkungen

< 300

Hygienisch auffällig

definiert für TVOC

Tabelle 4.4.4

Raumluftkonzentration [µg/m³]

20 (Aldehyde/Ketone) 20 (Ester)

50

Werte dienen als Orientierung. Für eine Bewertung werden die anerkannten deutschen und österreichischen Richtund Orientierungswerte herangezogen.

BMLFUW (2006): Richtlinie zur Bewertung der Innenraumluft, erarbeitet vom Arbeitskreis Innenraumluft am Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Blau- Weiße Reihe (Loseblattsammlung), aktuelle Ausgabe Schleibinger H et al. (2002): Ziel- und Richtwerte zur Bewertung der VOC-Konzentrationen in der Innenraumluft – ein Diskussionsbeitrag, Umweltmedizin in Forschung und Praxis 7 (3): 139-147 Ad-hoc Arbeitsgruppe der IRK/ AGLMB (2007): Beurteilung der Innenraumluftkontaminationen mittels Referenz- und Richtwerten. th Seifert B (1990): Regulating Indoor Air. Proceedings of the 5 Int. Conf. on Indoor Air Quality and Climate, Toronto, Canada, Vol 5: 35-50

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4.4.3

Hexanal – Eigenschaften, Beurteilungsgrundlagen und Geruchsschwellenwerte

Der häufigste in Innenräumen gefundene höhere Aldehyd ist Hexanal. Die in deutschen Untersuchungen ermittelten Durchschnittswerte für Wohnungen liegen bei 3 µg/m³, der 95Perzentilwert bei 403 µg/m³ 38. Aldehyde nehmen insofern eine Sonderstellung unter den in Innenräumen vorkommenden flüchtigen Verbindungen ein, als für die in der Raumluft nachgewiesenen höheren Aldehyde oftmals keine primären Quellen existieren. Aldehyde können im Raum selbst als Reaktionsprodukte von in Baustoffen und Materialien der Inneneinrichtung enthaltenen Substanzen entstehen. Beispiele dafür sind die Entstehung von höheren Aldehyden aus Alkydharzlacken oder aus Produkten, die Leinöl enthalten wie z.B. ölhältige Imprägnierungen oder Linoleum. Aus Hexanal kann die reizende Hexansäure entstehen. Für die Substanz Hexanal werden unterschiedliche mittlere Geruchsschwellenwerte 39 angegeben (siehe Tabelle, Literatur ab 1990). Es ist zu beachten, dass nicht alle angeführten Werte gleiche Aussagekraft besitzen. Die der Bewertung zugrundeliegende Literaturstelle stellt eine aktuelle Zusammenstellung von Geruchsschwellenwerten im europäischen Raum dar. Tabelle 4.5: Mittlere Geruchsschwellenwerte von Hexanal nach VOCBASE 40.

38

39

40

41

42

Literaturstelle

Mittlerer Geruchsschwellenwert [µg/m³]

Ranson C. von, Belitz HD 41

17

Devos et al. 42

57,5

Anmerkung

Werte gewonnen aus dynamischer Verdünnungsmethode Mittelwert aus gewichteten Angaben aus der Literatur

Schleibinger et al. (2001), Lux et al. (2001) zitiert in: BMLFUW (2003): Richtlinie zur Bewertung der Innenraumluft, erarbeitet vom Arbeitskreis Innenraumluft am Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Blau- Weiße Reihe (Loseblattsammlung) Der Begriff mittlerer Geruchsschwellenwert bedeutet, dass die Substanz bei dieser Konzentration von 50 % einer repräsentativen Gruppe von Probanden geruchlich wahrgenommen werden kann. VOCBASE Odor thresholds, mucous membrane irritation thresholds and physicochemical parameters of volatile organic compounds, Nat. Inst. Occup. Health, Denmark 1996 Ranson C von, Belitz HD (1992) Untersuchungen zur Struktur-Aktivitätsbeziehung bei Geruchsstoffen, 2. Mitteilung: Wahrnehmungs- und erkennungsschwellenwerte sowie Geruchsqualitäten gesättigter und ungesättigter aliphatischer Aldehyde. Lebensmittel-Untersuchung und Forschung Devos et al. (1990) Standardized human olfactory thresholds, Oxford University Press

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4.4.4

Bewertung der Ergebnisse der VOC-Untersuchung

Die festgestellte Gesamtkonzentration flüchtiger organischer Verbindungen war nach dem österreichischen Schema zur Bewertung der VOC-Summenkonzentrationen in den Räumen Z2.18, Z2.13 und E012 als „niedrig“ sowie im Raum Z3.43 als „durchschnittlich“ einzustufen. In der Raumluft des Raumes Z3.43 wurde Hexanal in erhöhter Konzentration ermittelt. Die Konzentration der Substanz Hexanal lag über den in der Literatur angegebenen mittleren Geruchsschwellenwerten. Der Richtwert I der Landesgesundheitsbehörde Hamburg für Hexanal, der in Ermangelung eines entsprechenden Wertes in Österreich herangezogen wird, wurde im untersuchten Raum überschritten. Aufgrund des niedrigen Geruchschwellenwertes der Substanz ist es sehr wahrscheinlich, dass je nach Empfindlichkeit der exponierten Person die Substanz geruchlich wahrgenommen wird. In allen anderen untersuchten Räumen wurden flüchtige organische Verbindungen in nicht auffälligen Konzentrationen nachgewiesen. Die in Österreich gültigen wirkungsbezogenen Innenraumrichtwerte (WIR) für Tetrachlorethen, Styrol und Toluol wurden in den vier untersuchten Räumen unterschritten. Der Summenwert lag in den Räumen Z2.18, Z2.13 und E012 im empfohlenen Zielbereich von bis zu etwa 0,3 mg/m³, wobei dieser Zielbereich als langfristig anzustrebender, hygienischer Vorsorgebereich zu verstehen ist. Dieser Summenwert kann im Büroraum Z3.43 nicht als Kriterium der Raumluftsituation herangezogen werden, da in Bezug auf Hexanal eine hygienisch unerwünschte Belastung der Raumluft vorlag.

5

5.1

UNTERSUCHUNG VON RAUMLUFT AUF SCHIMMELPILZSPOREN – ÜBERSICHTSMESSUNG Probenahme und Analytik der Untersuchung der Raumluft auf Schimmelpilzsporen

Die Probenahme erfolgte bei Normalbetrieb der raumlufttechnischen Anlage. Laut Angaben des Auftraggebers wurden die untersuchten Räume mindestens vier Stunden vor der Probenahme verschlossen und anschließend nicht gelüftet. Die Probenahmen zur Untersuchung auf Schimmelpilzsporen erfolgten, soweit nicht anders angegeben, jeweils in Raummitte, in einer Höhe von etwa 1,5 m über Bodenniveau. Als Vergleichswerte dienten Messungen der aktuellen Außenluft. Als Probenahmegerät wurde ein Luftkeimsammler [MAS-100, Fa. Merck] eingesetzt, der nach dem Impaktationsverfahren arbeitet. Die nominale Luftstrom-Rate beträgt 100 Liter pro Minute (±2,5%). Als Nährmedium wurde Malzextrakt-Agar [Fa. Merck] verwendet, der zur Unterdrückung des Bakterienwachstums die Substanzen Chloramphenicol sowie Gentamicin enthält.

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Zur Bestimmung der Gesamtkonzentration Pilze und Hefen (vitale mesophile Schimmelpilze) wurden pro Messpunkt drei Einzelbeprobungen mit je 100 Liter Sammelvolumen durchgeführt. Nach der Probenahme wurden die Nährmedien 3 bis 7 Tage bei 23 °C (±3 °C) bebrütet. Der Keimgehalt wurde durch Auszählung der bei der Bebrütung gebildeten makroskopisch sichtbaren Kolonien bestimmt. Die Angabe des Keimgehalts erfolgt in koloniebildenden Einheiten pro Kubikmeter Luft (KBE/m³). Zur Bestimmung der Luftkonzentration von vitalen thermophilen Pilzen wurden zwei Einzelbeprobungen von je 200 Liter Volumen durchgeführt. Die Auszählung erfolgte nach Bebrütung der Luftkeimindikatoren über 48 bis 72 Stunden bei 37 °C (±1 °C). Die Angabe des Keimgehalts erfolgt in koloniebildenden Einheiten pro Kubikmeter Luft (KBE/m³). Die Untersuchung der Lufttemperatur sowie der relativen Luftfeuchtigkeit erfolgte mittels eines kalibrierten elektronischen Messgerätes (E+E Humiport 20).

5.2

Beschreibung der Proben zur Untersuchung auf vitale Schimmelpilzsporen

Die Probenahme fand am 04.03.2008 statt. Tabelle 5.2.1

Daten der Luftprobenahmen – vitale Schimmelpilzsporen a

Raum / Messstelle

LuftTemperatur [°C]

rel. ProbenahmeLuftfeuchte beginn [%] [hh:mm]

SammelVolumen [Liter]

Untersuchungsumfang

20,6

30

14:05

100

Gesamtkeimzahl (Pilze und Hefen)

20,6

30

14:15

200

Sporenzahl thermophiler Pilze

21,6

28

14:15

100

Gesamtkeimzahl (Pilze und Hefen)

21,6

28

14:25

200

Sporenzahl thermophiler Pilze

19,3

31

13:45

100

Gesamtkeimzahl (Pilze und Hefen)

19,3

31

13:55

200

Sporenzahl thermophiler Pilze

-

-

15:15

100

Gesamtkeimzahl (Pilze und Hefen)

-

-

15:25

200

Sporenzahl thermophiler Pilze

Büroraum Z2.18 (2.OG)

Büroraum Z2.13 (2.OG)

Werkstatt E0.12 (EG)

Außenluft (vor E0.12)

a

nicht gemessen Das Sammelvolumen ist auf die bei der Messung herrschenden Temperatur- und Luftdruckbedingungen bezogen.

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5.3

Ergebnisse der Untersuchung von Raumluft auf Schimmelpilzsporen

Bei den angegebenen Messergebnissen handelt es sich um das arithmetische Mittel aus den Einzelmessungen. Die Messwerte beziehen sich ausschließlich auf die zur Zeit der Untersuchung herrschenden Bedingungen.

Tabelle 5.3.1

Ergebnisse der Untersuchung auf vitale Schimmelpilzsporen a

Raum / Messstelle

Gesamtkeimzahl (Pilze und Hefen) [KBE/m³]

Sporenzahl thermophiler Pilze [KBE/m³]

Büroraum Z2.18 (2.OG)

n.n.

n.n.

Büroraum Z2.13 (2.OG)

7

n.n.

Werkstatt E0.12 (EG)

100

n.n.

Außenluft (vor E0.12)

170

10

a

Anmerkungen

Angabe in koloniebildenden Einheiten pro Kubikmeter Luft (KBE/m³) nicht nachweisbar

n.n.

5.4

Beurteilungsgrundlagen für aerogene Schimmelpilzsporen

Grenz- oder Richtwerte für die Belastung der Raumluft mit Pilzsporen in der Luft von Innenräumen 43 sind in Österreich nicht vorhanden. Beim Auftreten erhöhter Sporenkonzentrationen durch Quellen im Innenraum besteht die Gefahr, dass die regelmäßige Exposition gegenüber einer erhöhten Sporenmenge insbesondere für Allergiker sensibilisierend wirkt, und zwar spezifisch auf die im Lebensraum vorhandenen Schimmelpilzarten44. Eine nachgewiesene Kontamination kann aber auch für Nicht-Allergiker ein mögliches Gesundheitsrisiko bedeuten. Für eine Beurteilung der Situation ist, vor allem bei höheren Konzentrationen, nicht allein die Anzahl der Sporen, sondern zusätzlich die Kenntnis der Artenzusammensetzung von Bedeutung. Das Ausmaß einer Gesundheitsgefährdung ist abhängig von der Art des Schadens und der Empfindlichkeit der Raumnutzer. Da aus epidemiologischen Studien eindeutig hervorgeht, dass mit Feuchteschäden und Schimmelpilzwachstum im Innenraum gesundheitliche Beeinträchtigungen einhergehen können, ist Schimmelpilzwachstum im Innenraum als hygienisches Problem anzusehen. Es ist in diesem Bereich das Vorsorgeprinzip anzuwenden, nach dem Belastungen zu minimieren sind (Minimierungsgebot), bevor es zu 43

44

Innenräume definiert in Anlehnung an die Richtlinie VDI 4300 Blatt 1, dies beinhaltet auch Räume an Arbeitsplätzen, die nicht im Hinblick auf den interessierenden Luftinhaltsstoff arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen Gams (1998): Schimmelpilze in Innenräumen; Umwelt & Gesundheit Heft 4/1998, 9. Jahrgang

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Erkrankungen kommt. Schimmelpilzquellen im Innenraum sind aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes zu beseitigen 45. Thermophilen Pilzen, die sich auch bei höheren Temperaturen (z.B.: 37 °C) ausgezeichnet vermehren können, kommt eine besondere gesundheitliche Relevanz zu, da einige Vertreter (z.B.: Aspergillus fumigatus, Aspergillus flavus) beim Menschen zu Infektionen führen können. Aus Vorsorgegründen sollte in der Innenraumluft die Konzentration an Sporen thermophiler Pilze so niedrig wie möglich sein. Eine Kommission der EU (ECA) gibt Referenzwerte an, wobei die Klassifizierung auf üblicherweise in Innenräumen feststellbaren Konzentrationen basiert und keine gesundheitliche Bewertung darstellt. Die Gesamtkonzentration an Schimmelpilzsporen kann dabei nicht losgelöst von der Außenluftkonzentration betrachtet werden. Die je nach Umfeld und Vegetationsperiode stark unterschiedliche Sporenbelastung der Außenluft beeinflusst auch die Grundkonzentration in Innenräumen.

Tabelle 5.4.1

Erfahrungswerte für die Beurteilung von Gesamtkeimzahlen von Pilzsporen in Innenräumen, in Anlehnung an ECA 46

Kategorie

Sporenkonzentration [KBE/m³]

a

Bemerkungen

a

Sehr niedrig

< 25

Niedrig

25 ... 100

Mittel

100 ... 500

Hoch

500 ... 5000

Sehr hoch

> 5000

Angabe von Erfahrungswerten, die Einteilung basiert nicht auf einer Beurteilung von möglichen gesundheitlichen Wirkungen

koloniebildende Einheiten pro Kubikmeter Luft

Erhöhte Sporenkonzentrationen in der Raumluft können bei entsprechender Aktivität im Raum auch durch Aufwirbelung von Staub, der eine erhöhte Zahl an sedimentierten Sporen enthält, verursacht werden. Auch eine Kontamination mit Außenluft, die eine höhere Sporenmenge aufweist, kann zu einer Belastung der Raumluft führen, ohne dass dies ein Hinweis auf eine Schimmelpilzquelle im Innenraum wäre.

45

46

UBA (2002) Leitfaden zur Vorbeugung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzwachstum in Innenräumen. Erstellt durch die Innenraumlufthygienekommission des Umweltbundesamtes, Umweltbundesamt, Berlin 2002 ECA (1993) Biological particles in Indoor Environments, Commission of the European Communities Brusseles, Report No. 12

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5.5

Bewertung der Ergebnisse der Untersuchung auf vitale Schimmelpilzsporen

Die gemessene Gesamtkonzentration (Pilze und Hefen) in der Raumluft der untersuchten Räume war als unauffällig zu bezeichnen, verglichen mit durchschnittlich in nicht belasteten Innenräumen anzutreffenden Werten. Die Sporenkonzentration lag in den Innenräumen deutlich unter dem aktuellen Referenzwert der Außenluft. In Anlehnung an ein EU-weit abgestimmtes Bewertungsschema, dessen Einteilung jedoch nicht auf einer Beurteilung möglicher gesundheitlicher Wirkungen beruht, war die Gesamtkonzentration an Pilzen und Hefen in den Büroräumen Z2.18 und Z2.13 als „sehr niedrig“ und im Raum E0.12 als „mittel“ einzustufen. Es wurden keine Sporen thermophiler Pilze in den untersuchten Räumen nachgewiesen.

Dipl. Ing. Marie Jansson

Dipl. Ing. Felix Twrdik

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