REACH - Stoffe in Erzeugnissen Hamburg, 15. Dezember 2008
CR/Gottschlich/Dezember 2008
REACH
Agenda
• Begriffsbestimmungen unter REACH • Muster Kundenanfragen (Artikel 33) • Musteranschreiben REACH • Sicherstellung der Kundeninformationspflicht • Wie stellt sich Tchibo zukünftig auf
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Begriffsbestimmung Stoff Definition Stoff: Stoff: chemisches Element und seine Verbindungen; z.B. Magnesium, Kupfersulfat
Beispiel: Chemielabor
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Begriffsbestimmung Zubereitung Definition Zubereitung: Zubereitung: Gemenge, Gemische oder Lösungen, die aus zwei oder mehr Stoffen bestehen
Beispiel: Acryl-Farben Set
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Begriffsbestimmung Erzeugnis Definition Erzeugnis: Erzeugnis: Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form,
Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt
Beispiel: Edelstahl-Kochtopf
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Begriffsbestimmung Erzeugnis mit beabsichtigter Freisetzung Definition Erzeugnis: Erzeugnis: Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form,
Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt Achtung: Hier werden Stoffe beabsichtigt freigesetzt
Beispiel: Duftsäckchen
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Anforderungen von REACH Worauf liegt der Fokus von Tchibo bei Erzeugnissen? • Artikel 33 (2): Pflicht zur Weitergabe von Informationen über Stoffe in Erzeugnissen • Artikel 7 (2) : Anmeldung von Stoffen in Erzeugnissen • Kontinuierliche Beobachtung der Kandidatenliste • Intensive Lieferantenkommunikation
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(Artikel 33) Kundeninformationspflicht: Pflicht zur Weitergabe von Informationen über Stoffe in Erzeugnissen • Ab 28. Oktober 2008: Informationspflicht gegenüber Verbrauchern über „besonders besorgniserregende Stoffe“ („Substances of Very High Concern“, SVHC) der sog. „Kandidatenliste“ • Nach einer produktbezogenen Anfrage muss der Fragesteller über SVHC-Stoffe der Kandidatenliste in Konzentrationen > 0,1 Massenprozent informiert werden • Mindestens der Name des besonders besorgniserregenden Stoffes ist zu nennen • Die Information ist binnen 45 Tagen dem Fragesteller zur Verfügung zu stellen • Die Kandidatenliste wird kontinuierlich um SVHC Stoffe erweitert
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Was kommt ggf. auf Unternehmen zu?
NGO´s und Verbraucher werden von Artikel 33 „Pflicht der Weitergabe von Informationen…“ Gebrauch machen!
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Auch Greenpeace und andere NGOs stellen Musterbriefe für Verbraucheranfragen zur Verfügung.
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„Ich rate allen Verbraucherinnen und Verbrauchern ihr Auskunftsrecht zu nutzen und vom Handel zu verlangen, dass er die Information über besorgniserregende Chemikalien zur Verfügung stellt. Der Handel sollte sichere Produkte bei den Herstellern fordern“
Dr. Thomas Holzmann Vizepräsident des Umweltbundesamt (UBA, 22.10. 2008)
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Informationsportal REACH des Umweltbundesamtes http://www.reach-info.de/
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Sicherstellung der Kundeninformationspflicht (Artikel 33) Entwicklung eines Prozesses zur Erfüllung der Kundeninformationspflicht: • Briefing der Filialmitarbeiter • Briefing des Tchibo Customer Service (Zentrale Auskunftsstelle) • Information an die Tchibo Depotpartner • Erweiterung der Datenbank um REACH relevante Kennzahlen
Beantwortung von Kundenanfragen binnen 45 Tagen
persönliches Gespräch
Filiale Depot
Kunde Telefon, Brief, Fax, E-Mail, Internet
FL-/ FH-Hotline
Tchibo Customer Service
Interne Prozesse zur Sicherstellung aller rel. Informationen über die Inhaltsstoffe unserer Produkte
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Wie stellt sich Tchibo zukünftig auf? Ziel: Verzicht auf SVHC Stoffe in Konzentrationen > 0,1 Massenprozent in unseren Produkten und Verpackungen Wie: Anpassung der Lieferantenverträge an die Kandidatenliste der ECHA • Verbot des Einsatzes von SVHC Stoffen in Konzentrationen > 0,1 Massenprozent (In Produkten sowie in Verpackungen)
Warum:
Umgehung des Artikel 7 (2) (Unterrichtung der Agentur) Kundenanfragen nur positiv zu beantworten Aufwertung unserer Produkte
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Welche Fragen haben Sie? Nicolai Gottschlich Manager Environment Tchibo GmbH Überseering 18 22297 Hamburg
[email protected] Tel: 040 6387 4376 CR/Gottschlich/Dezember 2008
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