R 0 0 K 0 Nr. 20 der Delegiertenversairanlung des Gemeindeverbandes Surselva vom Freitag, den 21. Juni 1985, 20'15 Uhr, Hotel Lukmanier, Disentis

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Author: Stefanie Albert
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Ü ril^s > N AL- B E L E G GEMEINDEVERBAND SURSELVA

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Nr. 20 0 K 0 0 der Delegiertenversairanlung des Gemeindeverbandes Surselva vom Freitag, den 21. Juni 1985, 20'15 Uhr, Hotel Lukmanier, Disentis R

Anwesend

Casper Arpagaus, Tersnaus Claudio Bonorand, Ilanz Gion Martin Bundi, Sagogn Franzestg Cabrin, Falera Raimund Caduff, Breil Filip Camathias, Laax Gion B. Camathias, Laax Chistgina Carainada, Lumbrein Gieri Capaul, Lumbrein Dr. Giusep Capaul, Presse, Disentis Christian Caprez, Vorstand Primus Carigiet, Breil Jakob Fidel Casanova, Obersaxen Äugustin Cathoraen, Breil Conrad Cavegn, Trun Irma Caveng, Castrisch Dr. Dumeni Columberg, Vorstand Hans Decurtins, Trun Ernest Degonda, Ilanz Gieri Dermont, Presse, Ilanz Alfred Derungs, Vorstand Augustin Derungs, Uors-Peiden Giusep Derungs, Camuns Isidor Duff, Somvix Robert Elvedi, Cumbel Jürg Feitscher, Trin Karl Gartmann, Safien Ervin Gienal, Somvix Conradin Giger, Somvix Hans Herger, Ilanz Fridolin Hubert, Vorstand Maurus Jacomet, Tujetsch Peter Janki, Waltensburg Reto Jost, Villa Hans Kehl, Versam Alex Kilchmann, Schluein Battesta Lutz, Disentis Mudest Maissen, Somvix Dr. Theo Maissen,Sekretariat Walter Marchion, Valendas Giusep Monn-Gieriet, Tujetsch Gion Fidel Pally, Medel Werner Pfister, Schlans Mathias Quinter, Vorstand Alfred Rieder, Vals

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2 Gion Martin Riedi, Morissen Alfond Sc iraid, Vals Ursula Sc inider, St. Martin Marco Sig lorell, Ilanz Lorenz Simmen, Obersaxen Hildegard Tönz, Sevgein Pieder Tschuor, Rueun Michael Ventira, Vignogn Hans Veraguth, Vorstand

Von den 68 Gemeindedelegierten sind 45 stimmberechtigte Delegierte oder Delegiertenstellvertreter anwesend. Von 47 Verbandsgemeinden sind 31 Gemeinden vertreten. Leitung

Fridolin Hubert

Protokoll

Theo Maissen

Traktanden

1. Wahl der Stimmenzähler 2. Protokoll Nr. 19 der Delegiertenversammlung vom 13.12.1985 3. Ersatzwahl eines Mitgliedes der Musikschulkommission 4. Rechenschaftsbericht 1983/84 5. Jahresrechnungen 1983/84 und Prüfungsberichte GPK 6. Beschlussfassung über den Rechenschaftsbericht und die Jahresrechnungen 7. Kredit von Fr. 30'000.— für eine Projektstudie über eine regionale Diplommittelschule 8. Grundsatzdiskussion über eine Teilrevision der Verbandsstatuten 9. Informationen 10. Varia

Nach der Begrüssung stellt der Präsident die Traktandenliste zur Diskussion und gibt bekannt, dass die Delegiertenversammlung ordnungsgemäss einberufen wurde und aufgrund der Zahl der anwesenden Delegierten beschlussfähig sei. 1. Wahl der Stimmenzählsr Als Stimmenzähler werden vorgeschlagen und gewählt:

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- 3 Hans Kehl, Versam Walter Marchion, Valencias Alfred Rieder, Vals Ursula Schnider, St. Martin. 2. Das Protokoll Nr. 19 der DelegiertenverSammlung vom 13.12.1984 wird genehmigt.

3. Ersatzwahl eines Mitgliedes der Musikschulkommission Wegen Wegzugs aus der Region hat Rita Cadruvi, Siat, als bisheriges Mitglied in der Musikschulkommission demissioniert. Der Vorstand schlägt als Ersatz Josefina BlumenthalCadruvi, Ruschein, vor. Fina Blumenthal hat als Primärlehrerin das kantonale Lehrerseminar absolviert, ist heute Hausfrau und wirkt seit Jahren an der Musikschule als nebenamtliche Musiklehrerin für Grundkurs und Altblockflöte. Die Versammlung wählt Josefina Blumenthal einstimmig als neues Mitglied in die Musikschulkommission. Präsident Hubert dankt Rita Cadruvi für ihre Mitarbeit in der Musikschulkommission und wünscht dem neuen Mitglied, Josefina Blumenthal, in ihrer neuen Aufgabe viel Befriedigung. 4. Rechenschaftsbericht 1983/84 Der Präsident fasst kurz die wichtigsten Punkte des Jahresberichtes zusammen und stellt diesen abschnittsweise zur Diskussion. Zum Abschnitt "Abfallbeseitigung" kann Präsident Hubert darüber orientieren, dass zwischenzeitlich alle hängigen Fragen mit der Gemeinde Rueun bereinigt werden konnten. Mit dem Bau der ersten Etappe der Regionaldeponie Plaun Grond konnte demzufolge in diesen Tagen termingerecht begonnen werden. 5. Jahresrechnungen 1983/84 und Prüfungsberichte GPK Die Jahresrechnungen werden vom Präsidenten abschnitts~ weise kommentiert. In der allgemeinen Verwaltungsrechnung ist gegenüber dem Budget bei der "Entwicklungs- und Raumplanung" eine grössere Abweichung festzustellen, weil die Arbeiten nicht im angenommenen Umfange angefallen sind. Abweichungen sind ferner bei den Deponiegebühren und bei den Kapitalkosten in grösserem Umfange festzustellen. Beide Rechnungsposten sind relativ schwierig vorauszuschätzen. Die inzwischen auf Fr. 44'000.— angewachsene Rücklage sei für allfällige Anschaffungen für Rationalisierungen auf dem Sekretariat vorgesehen. Bei der Musikschule waren die Einnahmen und Ausgaben für die Jubiläumsfeiern nicht budgetiert. Die getätigten Aufwendungen konnten jedoch grösstenteils durch Spenden finanziert werden.

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_ 4 Bei der Familienhilfe ergaben sich vor allem unter dem Rechnungsposten "Dienstwohnung" grössere Abweichungen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass heute die Dienstwohnung von den Hauspflegerinnen nicht mehr im gleichen Ausinasse beansprucht wird wie früher. Auf Ende März 1985 soll deshalb die Dienstwohnung aufgegeben werden. Casanova, Mitglied der GPK, verweist auf die schriftlichen Berichte über die durchgeführte Geschäftsprüfung. Er beantragt den Delegierten die Genehmigung der Rechnungen. 6. Beschlussfassung über den Rechenschaftsbericht und die Jahr e s rechnungen Ueber den Rechenschaftsbericht und die Jahresrechnungen wird einzeln abgestimmt. Sowohl der Rechenschaftsbericht wie auch die Jahresrechnungen werden von den Delegierten einstimmig genehmigt unter gleichzeitiger Entlastung der Verbandsorgane. 7. Kredit von Fr. 30"000.— für eine Projektstudie über eine regionale Diplommittelschule Zu diesem Traktandum erläutert Präsident Hubert, weshalb aus der Sicht des Verbandsvorstandes die Erarbeitung einer Projektstudie über eine regionale Diplommittelschule notwendig sei. Auszugehen ist vom Ausbildungsziel einer Diplommittelschule. Durch eine gründliche Allgemeinbildung und berufsbezogene Wahlfächer soll auf soziale und erzieherische, paramedizinische sowie administrative Berufe vorbereitet werden. Bei der Totalrevision des kantonalen Berufsbildungsgesetzes im Jahre 1982 wurde auch in Graubünden die gesetzliche Grundlage für Diplommittelschulen geschaffen. In der damaligen Abstimmungsbotschaft wurde ausdrücklich festgestellt, dass der Kanton eine Diplommittelschule selber führen könne. Es wurde aber auch festgehalten, dass zwei bis drei regionale, vom Kanton subventionierte Schulen den Bedürfnissen in unseren Verhältnissen entsprechen würden. In der Botschaft vom Juni 1984 an den Grossen Rat sah dann der Kanton vor, in Chur mit sechs bis sieben Klassen eine kantonale Diplommittelschule zu führen. Für diese Schule war ein neues Gebäude vorgesehen mit Baukosten von rund 6.5 Millionen Franken. Die Vertreter aus den Regionen waren aber überzeugt, dass dieses Vorhaben des Kantons den Aufbau von Diplommittelschulen in den Regionen in höchstem Ausmasse gefährde. Deshalb wurde die Vorlage der Regierung im Grossen Rat mit Vehemenz bekämpft. Dies führte dann dazu, dass Kommission und Regierung das Geschäft zur Ueberarbeitung zurücknahmen. In der Folge wurde in der nächsten Session ein Provisorium, welches der Kantonsschule angeschlossen werden soll, befristet auf sechs Jahre mit maximal fünf Klassen beantragt. Dieses Vorhaben wurde dann durch den Grossen Rat genehmigt. In der Zeit des kantonalen Provisoriums haben nun die Regionen Gelegenheit, eigene Projekte zu prüfen und zu verwirklichen. Um einer weiteren Zentralisierung, aber auch um einem weiteren Attraktivitätsverlust der Regionen entgegenzuwirken haben nicht zuletzt auch Vertreter der Surselva die

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- 5 erste Vorlage der Regierung bekämpft. Nun geht es darum, im Rahmen einer Projektstudie die Möglichkeiten und die Zweckmässigkeit der Schaffung einer regionalen Diplommittelschule abklären zu lassen. Grundlage dafür bildet einerseits das k:antonale Berufsbildungsgesetz und andererseits das von einer Arbeitsgruppe erarbeitete Grobkonzept. In diesem Grobkonzept sind aus einer generellen Sicht die Bedürfnisfrage, die mögliche Kombination mit anderen Schultypen, die Standortfrage und das Zeitprogramm behandelt worden. Mit Blick auf eine mögliche Realisierung sind jedoch noch eine Reihe von Fragen durch Fachleute abzuklären und zu überprüfen. Die zu diesem Zweck zu erarbeitende Projektstudie soll als Entscheidungsgrundlage für die politischen Behörden dienen und konkrete Angaben enthalten über - grundsätzliche Ueberlegungen zur Realisierbarkeit einer Diplommittelschule in der Surselva - optimale Variante einer regionalen Diplommittelschule bezüglich . Standort . Schwerpunkte der Ausbildung . Kombination mit verwandten Schultypen - Lehrplan und Stundentafel - Lehrkräfte und Raumbedarf - Kostenschätzungen. Im weitern sind Ueberlegungen anzustellen über die Trägerschaft einer regionalen Diplommittelschule. Aufgrund eingeholter Offerten ist für diese Projektstudie mit Kosten von Fr. 30'000.— zu rechnen. An diese Kosten können von Bund und Kanton Beiträge in der Grössenordnung von Fr. 16*000.— erwartet werden, so dass dem Gemeindeverband noch Restkosten von Fr. 14'000.— verbleiben. In der anschliessenden Abstimmung genehmigen die Delegierten einstimmig den Kredit von Fr. 30'000.— für eine Projektstudie über eine regionale Diplommittelschule. 8. Grundsatzdisküssion über eine Teilrevision der Verbandsstatuten Eine Arbeitsgruppe "Statutenrevision" klärt zur Zeit im Auftrag des Verbandsvorstandes ab, welche Massnahmen zu ergreifen sind, damit künftighin regionalpolitische Entwicklungen, die von einer eindeutigen Mehrheit gewünscht werden, auch realisiert werden können. Der Vorsitzende dieser Arbeitsgruppe, Jürg Feitscher, orientiert die Delegierten über den Stand der Arbeiten. Im Vordergrund steht die Neufassung der Bestimmungen über die Abstimmungsquoren, und das Abstimmungsverfahren. Nach den Vorstellungen der Arbeitsgruppe

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- 6 ist Artikel 49 neu zu fassen. Gegenüber der heutigen Regelung, die für die Statutenrevisionen je nachdem • die Zustimmung von vierfünftel oder von zweidrittel der Mitgliedgemeinden voraussetzt, sollte von nun an für alle Statutenrevisionen eine Zweidrittels-Mehrheit der Gemeinden ausreichen. Zusätzlich soll neu festgehalten werden, dasd alle Statutenänderungen für ihre Rechtsgültigkeit der Genehmigung durch die Regierung bedürfen. Dies gibt dem Stimmbürger Gewissheit, dass eine unabhängige Instanz in grundsätzlichen Belangen die Aktivitäten und Zielsetzungen des GemeindeVerbandes auf ihre Rechtsmässigkeit hin überprüft. Im weiteren schlägt die Arbeitsgruppe eine neue Fassung von Artikel 16 vor, wonach Abstimmungen über Sachvorlagen in der ganzen Region am gleichen Datum als Urnenabstimmung durchzuführen wären. Wie bei eidgenössischen oder kantonalen Vorlagen würde den Gemeinden das notwendige Abstimmungsmaterial zur Verfügung gestellt, so dass die regionalen Abstimmungen mit anderen Abstimmungen ohne besonderen Mehraufwand erfolgen könnten. Bei den Wahlen (es handelt sich einzig um die alle vier Jahre stattfindenden Gesamterneuerungswahlen der Delegierten) bliebe die Regelung wie bisher. Die Gemeinden führen die Wahlen nach ihren Vorschriften durch. Insbesondere bestimmen die Gemeinden nach wie vor selber, welches Organ in der Gemeinde für die Wahl der Delegierten zuständig ist. Nichts geändert wird auch an der Praxis, dass die Gemeinden ohne besondere Formalitäten im Laufe der vierjährigen Amtsperiode neue Delegierte bezeichnen können. In der Diskussion tritt Werner Pfister bezüglich der Abstimmungsquoren für die Beibehaltung der geltenden Regelungen ein. Diese seien seinerzeit eingeführt worden mit dem Ziel, den Verbandszweck einzuschränken und zum Schütze der kleinen Gemeinden. Aus seiner Sicht sollte davon nicht abgewichen werden. Gegen die Aenderung des AbstimmungsVerfahrens sei hingegen nichts einzuwenden. Feitscher hält dazu fest, dass bei der Verbandsgründung niemand so recht wusste, wie sich.die neügebildete Institution längerfristig entwickeln werde. Es war deshalb naheliegend, dass man in den Satzungen sehr restriktiv blieb. Aufgrund der gemachten Erfahrungen wisse man nun aber, dass die Aktivitäten des Verbandes von den Gemeinden bestimmt werden können. Mit der heutigen Vorschrift einer Vierfünftel-Mehrheit der Gemeinden für die Aenderung des Verbandszweckes sei es möglich, dass 10 der 47 Verbandsgemeinden mit einer Bevölkerung von 682 Einwohnern oder 3 % eine Verbandszweckänderung verhindern können. Unter solchen Umständen stelle sich die Frage, ob das den Grundsätzen unserer Demokratie entspeche, wenn eine kleine Minderheit über eine überwiegende Mehrheit dominieren könne. Mit dem Vorschlag der Arbeitsgruppe würden solche extreme Situationen ausgeschaltet, ohne dass die Gefahr bestehe, dass die Mehrheit der Gemeinden etwas aufgezwängt bekäme...

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_ 7 Nachdem die Diskussion weiter nicht verlangt wird, teilt Präsident Hubert mit, dass nun ein Entwurf der. zu revidierenden Bestimmungen der Statuten ausformuliert und den Gemeinden zur Vernehmlassung geschickt werde. 9. Informationen Regionaler Teil Olma-Umzug 1985: Gastkanton an der Olma 1985 ist bekanntlich der Kanton Graubünden. Wie Maissen ausführt, soll unter anderem am Bündnertag vom 12.10.1985 in einem Umzug die Wirtschaft, Kultur und das Brauchtum unseres Kantons vorgestellt werden. Die Darstellung erfolgt regionsweise, wobei gesamthaft ein abgerundetes Bild über den Kanton entstehen muss. Von einem kantonalen Organisationskomitee ist als Beitrag aus der Region Surselva vorgesehen: Kreis- und Gerneindefahnen, Musikgesellschaft Breil/Brigels, Landsgemeinde Cadi, Sternsinger von Breii/Brigels,Sakralbauten (Kloster Disentis, Talkirche Pleiv, Dorfkirche Waltensburg, Dorfkirche Versam, Kapelle Trun, Kapelle Frunt), Bünder Bergkäse, vom Schaf zum Kleid (Schafherde, traditionelle Wollverarbeitung und Tuchfabrik Truns A G ) . Im weiteren wirken alle organisierten Trachtenvereinigungen aus der Region mit (Breil, Disentis, Flims/ Laax, Ilanz, Safien, Vals und Versam). Aus der Region Surselva sind gegen dreihundert Mitwirkende vorgesehen. Die Transport-, Verpflegungs- und Eintrittskosten werden vom Kanton bzw. von der Olma übernommen. Für die Bereitstellung des Umzuges sollten die von der Delegiertenversammlung budgetierten Fr. 15'000.— ausreichen. Neues von der Wirtschaftsförderung: Nationalrat Columberg orientiert in Kürze über einige wichtige Beschlüsse des Bundesparlamentes, die sich regionalwirtschaftlich auswirken werden. Bei den Wasserzinsen kann davon ausgegangen werden, dass der im Ständerat eingebracht KompromissVorschlag realisiert werden kann. Dies brächte ab 1986 eine fünfzigprozentige Erhöhung der WasserZinsen sowie der Wegfall der Qualitätsstufen. Bei der vorgesehenen stufenweisen Anpassung der Wasserzinsen würden ab 1990 für den Kanton Graubünden gegenüber heute rund 25 Millionen Franken mehr Wasserzinsen anfallen. Im weiteren wurde in dieser Session auch ein Vorstoss im eidgenössischen Parlament abgelehnt, mit welchem jeder weitere Ausbau der Wasserkräfte hätte verhindert werden sollen. Bezüglich der Wirtschaftsförderung im engeren Sinn können folgende Neuerungen hervorgehoben werden : . Aufstockung des Infestitionshilfefonds von 500 auf 800 Millionen Franken. Dies ist für die Region Surselva von besonderer Bedeutung, weil hier im Vergleich zu andern Gebieten die Investitionshilfe für Projektrealisierungen recht stark beansprucht worden ist. . Von nun an kann auch der Erwerb von Gewerbe- und Industrieland mit Investitionshilfe unterstützt werden.

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- 8. Die Finanzierungsbeihilfen in bedrohten Regionen, vor allem in Uhrenregionen, ist ausgebaut worden. . Die Gewerbeförderung war bisher durch den Bund nur über Bürgschaftsgewährungeh möglich. Neu können auch Zinskostenbeiträge geleistet werden. Es wäre wichtig, dass die Gemeinden allfällige Interessenten rechtzeitig auf diese Möglichkeit aufmerksam machen. . Grosse Bedeutung haben nach wie vor die Hotel- und Kürbrtskredite, die wie bis anhin weitergeführt werden. . Als zusätzliche Massnahme ist ferner die Ihiiovätionsrisikogarantie vorgesehen. Damit möchte man kleineren und mittleren Betrieben bei der Kapitalbeschaffung für die Einführung von Neuerungen behilflich sein. Vorgesehen wären für diese Massnahmen für die nächsten zehn Jahre je zehn Millionen Franken Nachdem dagegen das Referendum ergriffen worden ist, muss über die Einführung dieser Massnahme in einer Volksabstimmung entschieden werden. Regionale Richtplanung: Präsident Hubert erinnert daran, dass der kantonale Richtplan 1982 durch den Bund genehmigt worden ist. Diese Genehmigung war verbunden mit diversen Auflagen und Vorbehalten.Diese .bezogen sich namentlich auf die Landwirtschaft, Landschaft und Erholung, Besiedlung und touristische Einrichtungen. Seitens des Kantons wird nun die Meinung vertreten, dass diese Ergänzungen weitmöglichst durch die Regionen in ihren Richtplänen vorgenommen werden sollten. Im Grundsatz ist auch aus der Sicht der Regionen diese Vorstellung zu unterstützen, weil dadurch die Regionen ihre spezifischen Bedürfnisse und Wünsche im Richtplan einbringen können. Auch die Mitwirkung der Gemeinden wäre dadurch gewährleistet. Gleichzeitig könnten ergänzend regionale Bedürfnisse und Anliegen in den regionalen Richtplan aufgenommen werden. Zum Vorgehen sind nun aber noch verschiedene Fragen offen. Nicht konsolidiert sind die Vorstellungen über den Mindestinhalt der Richtpläne und die vom Bundesrat verlangten Ergänzungen sind nur generell angedeutet. Selbst die Planungsfachleute nennen den Bundesratsbeschluss als "schwammig". Aber auch die Rechtswirkung der Richtpläne und das Genehmigungsverfahren sind noch nicht geregelt. Vom Kanton war beabsichtigt, letztgenannte Mängel bei der Revision des kantonalen Raumplanungsgesetzes zu beheben. Diese Revision ist aber schon bei der Vernehmlassung derart unter Beschuss geraten,, dass sie in der vorgelegten Form nicht weiterverfolgt werden dürfte. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es der Verbandsvorstand grundsätzlich begrüsst,- dass die Regionen zu Ergänzungen des kantonalen Richtplanes beigezogen werden, um solcherart regionsgerechte Lösungen erreichen zu können. Es sind aber bezogen auf die Mindesinhalte, das Genehmigungsverfahren und die Rechtswirkung vom Kanton die erforderlichen Voraussetzungen und Rechtsvorschriften zu schaffen. Aufgrund dieser Sachlage werden im Moment die Arbeiten auf Vorabklärungen beschränkt bleiben.

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Detailprogramm und Finanzplanungen: Bei der Unterbreitung des Detailprocrrammes 1985-1989 wurde .darauf hingewiesen, dass gemäss Artikel 13 des IHG das Entwicklungskonzept im Zusammenhang mit den Detailprogrammen auch die Finanzlage und die mittelfristige Finanzplanung der Gemeinden auszuweisen hätte. Nun hätten aber die Erfahrungen gezeigt, dass mit den gegebenen Möglichkeiten über die Regionen keine Finanzplanungen der Gemeinden mit einem praktischen Wert erarbeitet werden können. Zudem wäre der damit verbundene Arbeitsaufwand für die Regionalorganisation unverhältnismässig gross gewesen. Aufgrund der zwischenzeitlich geführten Gespräche mit dem Kanton kann Maissen darüber informieren, dass nun die Finanzplanungen in einem vereinfachten Rahmen durchgeführt werden können. Diese Finanzplanungen sollen vom Verbandssekretariat noch in diesem Jahre durchgeführt werden. Gleichzeitig erhalten die Gemeinden im Laufe des Herbstes die Gelegenheit, Aenderungen und Ergänzungsvorschläge zum Detailprogramm einzubringen. Abklärungen betreffend Spätzug: Schliesslich gibt Präsident Hubert den ablehnenden Entscheid der Direktion der Rhätischen Bahn bezüglich der Führung eines Spätzuges in die Surselva bekannt. Trotz mehrmaligen Interventionen des Gemeindeverbandes wird seitens der RhB selbst das Bedürfnis an Freitagen und Samstagen verneint. Damit wird auch in Zukunft eine Talschaft mit über 20'000 Einwohnern abends ab 19'45 Uhr vom öffentlichen Verkehrsnetz abgeschnitten sein, was einmal mehr unterstreicht, wie wichtig gute Strassenverbindungen für die Bergregionen sind. 10. Varia Gemäss Artikel 12 der Verbandsstatuten orientieren die Delegierten mindestens einmal jährlich die Stimmberechtigten ihrer Gemeinde über die Tätigkeit des Verbandes. Der Präsident weist darauf hin, dass mit dem genehmigten Rechenschaftsbericht für diese Orientierungen eine gute Grundlage zur Verfügung stehe. Schluss der Versammlung:

27.11.1985 986/TM/im

22'30 Uhr

Für das Protokoll Theo Maissen