Preisliste DEUTSCHLAND

Mai 2011

Preisliste Deutschland Mai 2011

Lose Sprengstoffe für den Bergbau – aus hochwertigen Komponenten vor Ort hergestellt Emulsionssprengstoffe für den Bergbau unter Tage Pumpfähige Emulsionssprengstoffe für den Einsatz im Bergbau unter Tage. Subtek™ Velcro ist der spezielle Sprengstoff für steile über-Kopf Löcher.

Produkt

Verpackung / Anlieferung

Preis EUR / 1.000 kg

Subtek™ Charge

Anlieferung der Komponenten im Silo-Container, Herstellung vor Ort und Laden der Bohrlöcher mit Untertage-Pumpeinheiten der Orica Mining Services

auf Anfrage

Subtek™ Velcro

Anlieferung der Komponenten im Silo-Container, Herstellung vor Ort und Laden der Bohrlöcher mit Untertage-Pumpeinheiten der Orica Mining Services

auf Anfrage

Emulsionssprengstoffe für den Bergbau über Tage

Pumpfähige Emulsionssprengstoffe für Anwendungen im Bergbau über Tage.

Produkt

Verpackung / Anlieferung Fortis™ Advantage 100 Fortis™ Advantage 70

Preis EUR / 1.000 kg

Mischladefahrzeug (MMU)

auf Anfrage

Mischladefahrzeug (MMU)

auf Anfrage

Heavy ANFO für den Bergbau über Tage Der energiereiche, rieselfähige Heavy-ANFO Sprengstoff für Anwendungen im Bergbau über Tage.

Produkt

Verpackung / Anlieferung Fortan™ Advantage 30

Es gelten unsere Lieferbedingungen in der Fassung vom April 2011 einschließlich der Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser Preisliste enthalten.

Mischladefahrzeug (MMU)

Preis EUR / 1.000 kg

auf Anfrage

Preisliste Deutschland Mai 2011

Lose Sprengstoffe für Hartsteingewinnung und Baubetrieb – aus hochwertigen Komponenten vor Ort hergestellt Emulsionssprengstoff für den Tunnelbau Pumpfähiger Emulsionssprengstoff, entwickelt für ein effizientes Arbeiten im Tunnelbau.

Produkt

Verpackung / Anlieferung Civec™ Drive

Anlieferung der Komponenten im Silo-Container, Herstellung vor Ort und Laden der Bohrlöcher mit Untertage-Pumpeinheiten der Orica Mining Services

Preis EUR / 1.000 kg

auf Anfrage

Emulsionssprengstoffe und Heavy-ANFO für Steinbrüche und die Bauindustrie Das System loser Sprengstoffe, hergestellt vor Ort und speziell entwickelt für Anwendungen in der Steinbruch- und Bauindustrie.

Produkt

Verpackung / Anlieferung

Preis EUR / 1.000 kg

Centra™ Gold 100

Lieferung mit Mischladefahrzeug (MMU); ins Bohrloch geladen, Mindestabnahme 4 t

2.133,00

Centra™ Gold 70

Lieferung mit Mischladefahrzeug (MMU); ins Bohrloch geladen, Mindestabnahme 4 t

1.963,00

Centra™ Extend

Lieferung mit Mischladefahrzeug (MMU); ins Bohrloch geladen, Mindestabnahme 4 t

1.809,00

ANFO-Sprengstoff für Sprengarbeiten über Tage

Der rieselfähige und blasbare ANFO-Sprengstoff für den Einsatz über Tage.

Produkt

Verpackung / Anlieferung Exan™ Bulk

Es gelten unsere Lieferbedingungen in der Fassung vom April 2011 einschließlich der Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser Preisliste enthalten.

Lieferung mit Mischladefahrzeug (MMU); ins Bohrloch geladen, Mindestabnahme 4 t

Preis EUR / 1.000 kg

1.174,00

Preisliste Deutschland Mai 2011

Lose Sprengstoffe – verpackt ANFO- und Heavy ANFO-Sprengstoffe Die Auswahl von ANFO und Heavy-ANFO Produkten für kleinere oder nicht befahrbare Sprenganlagen. Produkt

Exan™

Verpackung

Gewicht je VE* in kg

Papiersack

25

28,71

1.148,45

PE-Sack

25

26,57

1.289,85

Karton

25

34,63

1.385,08

500

556,00

1.112,00

25

37,36

1.494,54

FIBC (Bigbag) Exan™ HD

Karton

Preis EUR / VE*

Preis EUR / 1.000 kg

Patronierte Emulsionssprengstoffe Kapselempfindliche Emulsionssprengstoffe

Die starken Sprengstoffe für den Steinbruch. Angenehm zu handhaben durch eine weiße Folienumhüllung.

Produkt

* VE = Verpackungseinheit

Es gelten unsere Lieferbedingungen in der Fassung vom April 2011 einschließlich der Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser Preisliste enthalten.

Patronenformat Gewicht in g

Patronen je Karton (VE*)

Gewicht

Länge in mm

je VE* in kg

Preis EUR / VE*

32 36 40 60 65 72 80

447 530 480 500 525 520 520

400 632 600 1.600 2.000 2.400 3.000

60 38 40 15 12 10 8

24 24 24 24 24 24 24

64,58

2.691,00

63,48

2.645,00

59,06

2.461,00

49,02 49,02

2.042,40 2.042,40

49,02

2.042,40

49,02

2.042,40

25

180

100

250

25

169,44

6.777,40

30

380

300

80

24

123,11

5.129,40

ø in mm

Preis EUR / 1.000 kg

Preisliste Deutschland Mai 2011

Patronierte gelatinöse Sprengstoffe Kapselempfindliche gelatinöse Sprengstoffe Unser Klassiker – der hochbrisante, leistungsstarke Sprengstoff. Eurodyn 2000 ist frei von TNT. Patronenformat

Produkt

ø in mm

Eurodyn™ 2000 kleinkalibrig

Eurodyn™ 2000 großkalibrig Eurodyn™ 3000 großkalibrig

Länge in mm

Gewicht in g

Patronen je Karton (VE*)

Gewicht

je VE* in kg

Preis EUR / VE*

EUR / 1.000 kg

Preis

25 25 30 35 40 50 60 65 72 80

180 380 380 380 380 680 700 500 680 700

125 250 400 500 625 2.000 3.000 2.500 4.000 5.000

200 100 60 50 40 12 8 10 6 5

25 25 24 25 25 24 24 25 24 25

156,41 110,92 105,97 97,09 90,71 62,26 62,26 64,32 61,75 64,32

6.256,32 4.436,88 4.415,60 3.883,60 3.628,24 2.594,24 2.594,24 2.572,80 2.572,80 2.572,80

72

680

4.000

6

24

72,81

3.033,76

80

700

5.000

5

25

75,84

3.033,76

Pulverförmige Sprengstoffe Sprengpulver Das Sprengmittel für die Werksteingewinnung. Produkt

Format / Packungsweise ø in mm

Länge in mm

Gewicht in g

Patronen bzw. Beutel je Karton (VE)

je VE* in kg

Gewicht

Preis EUR / VE*

Preis

EUR / 1.000 kg

In Patronen:

Sprengpulver 2NK

65 Im Polybeutel:

* VE = Verpackungseinheit

Es gelten unsere Lieferbedingungen in der Fassung vom April 2011 einschließlich der Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser Preisliste enthalten.

500

2.500

10

25

237,35

9.494,00

2.500

10

25

212,80

8.512,00

Preisliste Deutschland Mai 2011

Zündsysteme Zündverstärker

Zündverstärker mit hoher Energiedichte zur sichern Initiierung aller losen Sprengstoffe.

Produkt PentexTM 25 PentexTM 250 PentexTM 500 PentexTM 1000 PentexTM 1700

Patronenformat ø in mm

15 42 52 52 66

Länge in mm

150 163 187 361 361

Gewicht (NEM*) in g

Patronen je Karton (VE*)

25 240 480 970 1.665

400 35 20 20 12

Bruttogewicht je VE* in kg

14,9 10,3 11,2 22,6 22,25

Preis EUR / VE*

338,00 170,10 120,30 173,42 109,91

Preis EUR / 1.000 Stück

845,00 4.859,92 6.015,20 8.670,93 9.159,06

Sprengschnüre Unser Sortiment leistungsstarker, flexibler Sprengschnüre mit Umhüllungen aus Plastik, Wachs oder Textil. Produkt CordtexTM 12N CordtexTM 12N CordtexTM 20N CordtexTM 40N CordtexTM 100N CordtexTM 5S CordtexTM 40T CordtexTM 100T * VE = Verpackungseinheit NEM = Netto-Explosivstoffmasse

Es gelten unsere Lieferbedingungen in der Fassung vom April 2011 einschließlich der Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser Preisliste enthalten.

Umhüllung

PVC PVC PVC PVC PVC PVC Textil Textil

Packungsmenge je Rolle

Packungsmenge je Karton (VE*)

Preis EUR / VE*

Preis EUR / 1.000 m

100 m 250 m 150 m 100 m 50 m 500 m 100 m 100 m

400 m 500 m 300 m 200 m 100 m 1.000 m 200 m 100 m

245,20 306,50 196,50 190,40 203,40 490,00 424,40 458,00

613,00 613,00 655,00 952,00 2.034,00 490,00 2.122,00 4.580,00

Preisliste Deutschland Mai 2011

Zündsysteme Nichtelektrisches Zündsystem Das nichtelektrische Zündsystem, ohne Leck- und Streustromgefahr, für schnelle und flexible Anwendung bei kleinen und großen Sprenganlagen. Produkt

Schlauchlänge

Exel™ MS 25ms, Klasse 1.4S Weitere Schlauchlängen auf Anfrage.

Exel™ Connectadet 9, 17, 25, 33, 42 und 65 ms, Klasse 1.4S

Exel™ Start HN1 Exel™ Start DS2 Exel™ Lead-in Line

Clip

Stück je Innenbeutel

Stück je Karton (VE*)

2,4 m 10 100 x 3,6 m 10 100 6,0 m 10 80 10,2 m 10 50 15,0 m 5 35 21,0 m 5 30 27,0 m 5 20 33,0 m 4 20 36,0 m 4 20 42,0 m 2 12 5,0 m 100 6,0 m 80 9,0 m 65 Mechanisches Handstartgerät für Exel™-Zünder; benötigte Zündkapseln Cheddite CX2000 ( =Type 209) nicht enthalten Elektrisches Handgerät zum Auslösen von Exel™-Zündern Verlängerungsschlauch zum Zünden einer 750 m Rolle nichtelektrischen Sprenganlage mit 1.500 m Rolle Exel™ Start DS2 oder HN1

Preis EUR / VE*

Preis EUR / 1.000 Stück

252,63 374,42 206,23 168,86 150,22 174,04 160,00 222,90 232,63 154,27 340,05 296,97 252,66

2.526,30 3.744,15 2.577,92 3.377,16 4.291,94 5.801,38 7.999,82 11.144,84 11.631,38 12.855,68 3.400,45 3.712,12 3.887,09

420,00 485,00 84,00

112,00

106,50

71,00

Elektrisches Zündsystem Elektrische Sprengzünder in bleifreier NEPD-Technik für zivile Sprengstoffe. Dynadet™ Zünder werden in Klasse 1.4S geliefert. Klasse 1.1B und weitere Drahtlängen auf Anfrage. Serienbündelung ist möglich, siehe dazu Punkt 5 der Lieferbedingungen. Passende Zündmaschinen bieten wir Ihnen auf Anfrage gern an.

Produkt

Zeitstufen

DYNADETTM-C2

0 ms

DYNADETTM-C2

25 ms

DYNADETTM-C2

250 ms

DYNADETTM-C4 DYNADETTM-C4 DYNADETTM-C4

0 ms 25 ms 250 ms

* VE = Verpackungseinheit Es gelten unsere Lieferbedingungen in der Fassung vom April 2011 einschließlich der Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser Preisliste enthalten.

0 0 0 0 0 0 1-20 1-20 1-20 1-20 1-20 1-20 1-20 1-18, 20, 22, 24 0 1-20 1-18, 20, 22, 24

Drahtlänge

Drahtpackart

Drahtmaterial

Stück je Karton (pro Zeitstufe)

Preis EUR / Karton (*VE)

3m 4m 6m 16 m 24 m 30 m 3m 4m 6m 12 m 16 m 24 m 30 m 4m 6m 4m

gefaltet gefaltet gefaltet gefaltet gefaltet gefaltet gefaltet gefaltet gefaltet gefaltet gefaltet gefaltet gefaltet gefaltet gefaltet gefaltet

Stahl Stahl Stahl Kupfer Kupfer Kupfer Stahl Stahl Stahl Stahl Kupfer Kupfer Kupfer Stahl Stahl Kupfer

250 200 180 90 60 50 250 200 180 100 90 60 50 200 180

4m

gefaltet

Kupfer

auf Anfrage

4m

gefaltet

Kupfer

auf Anfrage

428,87 360,13 353,11 796,25 642,69 620,11 435,03 358,69 356,43 607,50 703,63 561,32 571,73 373,84 359,19

Preis EUR / 1.000 Stück

1.715,47 1.800,63 1.961,71 8.847,20 10.711,44 12.402,29 1.740,10 1.793,45 1.980,18 6.074,95 7.818,12 9.355,37 11.434,68 1.869,21 1.995,48 auf Anfrage

Preisliste Deutschland Mai 2011

Zündsysteme Elektronisches Zündsystem Elektronische Sprengzünder mit programmierbaren Verzögerungszeiten ermöglichen optimale Sprengwirkung und geringste Sprengerschütterungen. Produkt

i-kon™ Standard Klasse 1.4B

i-kon™

VS

Klasse 1.4B

Drahtlänge

Drahtpackart

Drahtmaterial

Stück je Karton (VE*)

6m Puppe Stegleitung Stahl 15 m Spule Stegleitung Stahl 20 m Spule Stegleitung Stahl 30 m Spule Stegleitung Stahl 40 m Spule Stegleitung Stahl 60 m Spule Stegleitung Stahl 5m Puppe Stegleitung Stahl 10 m Puppe Stegleitung Stahl 15 m Spule Stegleitung Stahl 25 m Spule Stegleitung Stahl Aufpreis für Verpackung in Klasse 1.4S

80 54 54 40 30 20 80 60 54 48

Preis EUR / Karton

Preis EUR / Stück

1.972,00

24,65

1.360,80

25,20

1.474,20

27,30 28,35

1.134,00 897,00

29,90

641,00

32,05

1.092,00

13,65 15,75

945,00 963,90 1.008,00

17,85 21,00 2,15

Systemkomponenten i-konTM / i-konTM VS Preis

Produkt i-konTM Blaster400 i-konTM Logger bzw. Logger VS i-kon™ Blaster 2400S Daten-Drucker i-konTM Busleitung Arbeitstasche für Busleitung Tragetasche für Blaster400 Tragetasche für Logger KFZ-Ladekabel für Blaster400 und Logger Ladegerät für Blaster400 oder Logger Ladegerät für Blaster 2400S Ersatzakku für Daten-Drucker Datentransferkabel Kopplungskabel Download-Kabel Druckerkabel Signallautverstärker für Logger Systemkoffer

EUR / Stück

(inkl. Tragetasche, Ladegerät und Zündschlüssel) (inkl. Tragetasche, Ladegerät und Verbindungskabel Blaster/Logger)

3.860,00

(tragbar, inkl. Ladegerät und Druckerkabel) (200 m Rolle) für Aufbewahren und Auslegen der Busleitung Nylon, gelb Nylon, blau 12 Volt, Anschluss an Zigarrettenanzünder 230 Volt 230 Volt

Miete von i-kon™ Logger und i-kon™ Blaster siehe Abschnitt „Expertensysteme“ in dieser Preisliste

Es gelten unsere Lieferbedingungen in der Fassung vom April 2011 einschließlich der Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser Preisliste enthalten.

585,00 33,75 68,00 97,50 97,50 45,00 124,80 136,50 63,70

Verbindung Logger / Blaster Verbindung Logger / Logger Verbindung PC / Logger für Blaster400 und Logger empfehlenswert in lauten Arbeitsumgebungen (Model Pelikan 1550, orange, komplett mit Einsätzen zur Aufnahme von Blaster400 und Logger)

Zündschlüssel für Blaster400 Zündschlüssel für Blaster 2400S Zündersimulator robuster Gummipuck mit LED, zur Simulation eines Zündvorgangs Kalibrierungsservice Blaster, Logger, SURBS im Abstand von 2 Jahren notwendig; je Teilgerät und zzgl. Versand TM i-kon Set400 bestehend aus einem i-kon™ Blaster400, einem i-kon™ Logger / i-kon™ Logger VS, einem Systemkoffer, einer Arbeitstasche für das Aufbewahren und Auslegen der Busleitung sowie einer Rolle Busleitung (200 m) SURBS Fernzündsystem, Blasting Box für Funkfernzündung von i-kon™ in Verbindung mit Blaster 2400R SURBS Fernzündsystem, Blaster 2400R für Funkfernzündung von i-kon™ in Verbindung mit Blasting Box * VE = Verpackungseinheit

1.660,00 1.365,00

45,00 62,50 68,75 68,00 79,50 465,00 102,75 104,50 55,90 220,00 3.220,00 4.485,00 4.145,00

Preisliste Deutschland Mai 2011

Zubehör Zünderverbinder Produkt

Preis

Mengenstaffel

EUR / 1.000 Stück

unter 500 Stück ab 500 Stück ab 1.250 Stück unter 500 Stück ab 500 Stück ab 1.250 Stück unter 500 Stück ab 500 Stück ab 1.250 Stück

Zünderverbinder für 12 g Sprengschnur mit ca. 5,2 mm Außendurchmesser

Zünderverbinder für 20 g Sprengschnur mit ca. 8,8 mm Außendurchmesser

Zünderverbinder für 40 g Sprengschnur mit ca. 8,8 mm Außendurchmesser

200,00 188,00 172,00 243,00 231,00 217,00 242,00 231,00 218,00 220,00

Scotchlok UR 2-Verbinder für elektrische Zünder

Verlängerungsdrähte Typ VS VS VS VS  VS  VK

Farbe

Draht-

Außen-

 / 100 m Einzelleiter

0,6 mm 0,6 mm 0,6 mm 0,6 mm 0,6 mm 0,6 mm

1,3 mm 1,3 mm 1,3 mm 1,3 mm 1,5 mm 1,3 mm

40 40 40 40 40 6,5

Draht

Isolierung

Stahl Stahl Stahl Stahl Stahl Kupfer

PVC PVC PVC PVC PP PVC

grau grau grau blau blau grün

Draht

Isolierung

Farbe

Draht-

Litzen-

4 Kupfer

PVC

gelb

0,6 mm

1,5 mm

5,0 mm

4 Kupfer

PVC

gelb

0,6 mm

1,5 mm

3 Stahl 1 Kupfer

PVC

rot

0,6 mm

1,5 mm

m / Ring

m / Spule

100 1.000 100 1.000 350 100

Preis EUR / VE*

Preis EUR / 1.000 m

7,78 75,56

77,75

10,40

104,03

77,75 54,04

77,75 154,40

18,83

188,34

75,56

Zündleitungen Art

Typ

Einfachleitung Stegleitung Stegleitung

4 DK Spez. ST4 DDK ST4 DDSK

 = Nur für den Salzbergbau  = Unverzinnt * VE = Verpackungseinheit

Es gelten unsere Lieferbedingungen in der Fassung vom April 2011 einschließlich der Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser Preisliste enthalten.

 / 100 m Einzelleiter

m / Ring

Preis EUR / VE*

1,8

200

286,60

1.433,00

2,5 mm

1,8

200

277,40

1.387,00

2,5 mm

4,6

200

162,20

811,00

Außen-

Preis EUR / 1.000 m

Preisliste Deutschland Mai 2011

Serviceleistungen Schwingungserfassung gemäß DIN 4150 NCVIB – System mit Internetanbindung und Automatikbetrieb Produkt NCVIB - BASIS-System, bestehend aus NCVIB-Basisstation zur Immissionsüberwachung mit einem 3-axialen Schwingungssensor und Datenspeicherung, Auswertung und Zugriff über das Internet Es lassen sich bis zu 16 Kanäle an eine Basisstation anschließen. Sonderanwendungen mit bis zu 500 m langem Datenkabel zwischen Schwingungssensor und NCVIB-Basisstation oder einem notwendigen BatterieService werden nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet.

Mietpreis EUR / Monat

850,00

Zusätzlicher Schwingungssensor für ein bestehendes NCVIB-BASIS-System mit 1 Kanal (vertikal) 210,00 360,00 mit 3 Kanälen 169,00 Schalldrucksensor 2.155,00 NCVIB - Vollsystem, bestehend aus NCVIB-Basisstation mit fünf 3-axialen Schwingungssensoren 25,00 SMS-Paket „Steinbruch“: Versand von bis zu 40 SMS mit Ereignisdaten im Monat an eine vorbestimmte Telefonnummer 80,00 SMS-Paket „Tunnel“: Versand von bis zu 200 SMS mit Ereignisdaten im Monat an eine vorbestimmte Telefonnummer 15,00 Erweiterung um 50 SMS pro Monat und Telefonnummer (unabhängig vom Paket) Mindestmietzeit 1 Monat Auf Wunsch bieten wir Ihnen auch spezielle Lösungen wie Kauf der Messtechnik in Kombination mit Miete der Software-Plattform an.

NCVIB Service Produkt Installationsgebühr für ein NCVIB-Basissystem mit bis zu 40 m Datenkabel pro Schwingungssensor und einer Nutzungseinweisung Versetzen bestehender Messstationen innerhalb eines Projektes, z.B. entsprechend Tunnelvortrieb, pauschal, zzgl. Anfahrt Einlesen und Bereitstellen von AutoCAD-Zeichnungen zur Anzeige der Lage der Messtellen und des Bauwerks

Preis EUR

1.400,00 450,00 85,00

CAD-Zeichnung müssen im dwg-Format vorliegen. Wir empfehlen die Größe der Datei auf maximal 3 MB zu beschränken. Je kleiner die Datei desto schneller die Reaktionszeiten des Systems beim Aufruf der Karte.

Konventionelle Erschütterungsmessung ohne Internetanbindung Produkt 3-Kanal Erschütterungsmessung am Fundament, nur Maximalwertbestimmung, 1 Messstelle; gem. DIN 4150 6-Kanal Erschütterungsmessung nach DIN 4150-3, nur Maximalwertbestimmung, 1 Messstelle Aufpreis für die Dokumentation des Schwingungsverlaufes

Es gelten unsere Lieferbedingungen in der Fassung vom April 2011 einschließlich der Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser Preisliste enthalten.

Preis EUR / Messung

330,00 470,00 135,00

Preisliste Deutschland Mai 2011

Serviceleistungen Messen – Planen – Ausführen Bruchwand- und Bohrlochvermessungen für die Hartsteingewinnung Preis EUR / Einheit

Produkt 3D-Laser Bruchwandvermessung mit Ergebnisdokumentation, Erstellung von Bohrplan und Bohranweisung, Markieren der äußeren Ansatzpunkte der vorderen Bohrlochreihe 3D-Laser Bruchwandvermessung dito, zusätzlich Ermittlung der Vorgabeprofile, Erstellen des Zündplans und Lademengenberechnung Vorgabemessung am Fuß der Bruchwand (mit Diademe-, Radiodetection-, Tepex-Sonde); bis zu 20 Bohrlöcher jede weitere angefangene Gruppe von 10 Bohrlöchern Vermessung des Bohrlochverlaufes mit Intervall 2 Bohrmeter; je angefangene Gruppe von 10 Bohrlöchern Abbruch eines Messauftrages vor Ort aufgrund betrieblicher Störungen beim Auftraggeber, z.B. Bruchwand nicht freigelegt Wiederbeschaffung einer Bohrlochsonde (Diademe, Radiodetection, Tepex) Wiederbeschaffung einer Boretrak®-Sonde

520,00 650,00 240,00 120,00 320,00 340,00 850,00 8.000,00

Wir empfehlen, Bohrlochvermessungen mit einer Bruchwandvermessung zu verbinden, da nur dann eine Aussage über die Qualität und Eignung einer Bohrlochanlage für Gewinnungssprengungen getroffen werden kann. Bei schlechten Bohrlochkonditionen können Bohrlochvermessungen abgelehnt werden, ersatzweise ist für den Kunden die Übernahme der Haftung für Beschädigung oder Verlust der Bohrlochsonde im Zuge der Ausführung der Messarbeit möglich.

Serviceleistungen für Sprenganlagen (Planen, Zünden, Messen) Preis EUR

Produkt Planung der Zündanlage (unabhängig von der Art des Zündsystems), nach Aufwand, je Leistungsstunde: Erstellen der Zündanlage vor Ort (durch einen Sprengberechtigten), nach Aufwand, je Leistungsstunde: Erstellen der Zündanlage vor Ort (durch einen Sprengingenieur), nach Aufwand, je Leistungsstunde: Zünden von allgemeinen Sprenganlagen nach schriftlicher Vereinbarung und Haftungsdefinition* Zünden einer Großbohrlochsprenganlage nach schriftlicher Vereinbarung und Haftungsdefinition* *

110,00 65,00 110,00 720,00 950,00

Die Dienstleistung "Zünden von Sprenganlagen“ kann nur dann von autorisierten Mitarbeitern der Orica Germany GmbH übernommen werden, wenn diese in die Planung der Sprenganlage eingebunden waren, die Anlage vollständig dokumentiert ist und vor dem Laden der Sprengung vermessen werden konnte.

Messung der Detonationsgeschwindigkeit von Ladungen, auch im Bohrloch möglich; zzgl. Arbeitszeitaufwand Messung der elektrischen Feldstärke im Bereich einer Sprenganlage; zzgl. Arbeitszeitaufwand

180,00 340,00

Ingenieur- und Personalleistungen, Fahrt- und Transportkosten, Umschlagsgebühren Preis EUR

Produkt Einsatz eines Sprengingenieurs Einsatz eines Sprengberechtigten Einsatz eines Sprenghelfers (ohne Qualifizierung als Sprengberechtigter) Ladehilfsleistungen durch unser Lieferpersonal Bearbeiten von Sonderbetriebsplänen Sprengarbeiten Gutachten, fachliche Stellungnahmen, Verfahrensberatung, Erschütterungsprognosen etc. Lehrgänge (bis zu einem Tag), die durch einen Sprengingenieur durchgeführt werden, berechnen wir unabhängig von den geleisteten Unterrichtsstunden mit einer Tagespauschale von 8 Stunden Anfahrtspauschale für Dienstleistungen vor Ort, soweit nicht durch Lieferpersonal erbracht Transportentgelt je Entfernungskilometer, MMU Transportentgelt je Entfernungskilometer, Fahrzeug mit EX II / EX III-Klassifizierung Wartezeit für Mischladefahrzeuge, Abrechnung je angefangene 15 Minuten entgeltpflichtiger Wartezeit Rücknahmeentgelt für bestellte, aber nicht abgenommene Ware einer Lieferung

Es gelten unsere Lieferbedingungen in der Fassung vom April 2011 einschließlich der Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser Preisliste enthalten.

je h je h je h je h je h

110,00 65,00 42,00 65,00 110,00 nach Aufwand

je Tag

880,00

je Anfahrt je km je km

145,00

je Fall

3,45 2,60 190,00 180,00

Preisliste Deutschland Mai 2011

ROG – Rock-on-Ground Preis EUR / m³ in situ

Produkt ROG, Bohren und Sprengen für die Hartsteingewinnung als Komplettleistung

auf Anfrage

Lizenzen und Mietgeräte Software Preis EUR

Produkt SHOTPlus-iTM Software zur Planung von Zündanlagen; Downloadversion; Jahreslizenz SHOTPlus-TTM Software zur Planung von Zündanlagen im untertägigen Vortrieb; Downloadversion, Jahreslizenz CD-Kopie der Installationsdateien (optional) Reaktivierung einer Lizenz während der Vertragslaufzeit; telefonische oder schriftliche Aktivierung

500,00 750,00 50,00 100,00

Gerätemieten Produkt NCVIB – BASIS-System 3-Kanal Erschütterungsmessgerät, mit Geophon in (x,y,z) Richtung 3-Kanal Erschütterungsmessgerät, mit Geophon in (x,y,z) Richtung und Frequenzanalyse mit manuellem Download der Daten 3-Kanal Erschütterungsmessgerät, mit Geophon in (x,y,z) Richtung, Frequenzanalyse und Modem zur Datenabfrage der Maximalwerte (Telefongebühren werden gesondert berechnet) Zündmaschine HU 20 / CU 200 Zündmaschine HU 80 / CU 400 Zündmaschine HU 160 / CU 400 Logger bzw. Logger VS (für i-kon™ bzw. i-kon™VS) Blaster 400 (für i-kon™ oder i-kon™VS) Blaster 2400S (nur für i-kon™) SURBS Funk-Fern-Auslösesystem für übertägige Zündanlagen mit i-kon™ Zünder bestehend aus Surface Remote Blaster 2400R und Surface Blasting Box

Preis EUR / Tag

-

Preis EUR / Monat

siehe „NCVIB“

28,00

392,00

44,00

616,00

49,00

686,00

20,00

280,00

25,00

350,00

30,00

420,00

16,00 20,00

150,00 180,00

45,00

410,00

80,00

760,00

Die Geräte befinden sich bei der Übergabe in einem ordnungsgemäßen Zustand und werden mit einem Übergabeprotokoll ausgehändigt. Alle während des Betriebes auf der Einsatzstelle anfallenden Kosten (Reparatur- und Wartungskosten) werden durch den Mieter übernommen. Nach Ende der Mietzeit sind die Geräte in ordnungsgemäßem Zustand an die Orica Germany GmbH zurückzugeben. Mieten enthalten keine Frachtkosten, Einweisung etc. Beim Kauf eines gemieteten Loggers, Blastes oder SURBS rechnen wir bis zu 3 Monatsmieten auf den Kaufpreis an!

Es gelten unsere Lieferbedingungen in der Fassung vom April 2011 einschließlich der Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser Preisliste enthalten.

Preisliste Deutschland Mai 2011

Lieferbedingungen der Orica Germany GmbH 1.

Allgemeine Verkaufsbedingungen Sofern nicht ausdrücklich andere Bedingungen von uns schriftlich bestätigt sind, gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungenen der Orica Germany GmbH in der Fassung vom Januar 2009. Diese können im Internet unter www.oricaminingservices.com eingesehen und ausgedruckt werden. Sie sind außerdem nachstehend abgedruckt, auf der Rückseite unserer Rechnungen wiedergegeben oder können bei uns angefordert werden.

2.

Preise und Preisliste Alle Preise verstehen sich in EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ab Lager der Orica Germany GmbH auf Straßenfahrzeug verladen. Frachten bieten wir auf Anfrage an. Maßgebend sind in jedem Falle die am Tage des Bestellungseingangs gültigen Preise und Bedingungen.

3.

Warenabgabe und Lieferfähigkeit Die Abgabe von Waren erfolgt in vollen Gebinden (Karton, Sack, Rolle etc.). In besonderen Fällen kann hiervon gegen Aufwandsentschädigung abgewichen werden. Warenabgabe und Lieferungen erfolgen nach Verfügbarkeit. Verzögerungen des vereinbarten Termins werden dem Auftraggeber umgehend bekanntgegeben. Orica Germany GmbH wird Verzögerungen so gering wie möglich halten. Lieferungen und die Erbringung von Serviceleistungen können durch Umstände, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, verzögert oder in der Qualität verändert werden. Als solche gelten z.B., neben Höherer Gewalt, sehr schlechte Wetterbedingungen, unzureichende Licht- und Sichtverhältnisse, Wasser, Schlamm oder widrige geologische Bedingungen am Leistungsort. Unsere Mitarbeiter sind angewiesen, bei Antreffen solcher Umstände mit dem Auftraggeber vor Ort umgehend Kontakt aufzunehmen und das weitere Handeln abzustimmen.

4.

Bestellungen und Belieferungen Wir empfehlen für Warenlieferungen eine Bestellfrist von 5 Werktagen. Bestellungen nehmen wir werktäglich in der Zeit von 9:00 bis 15:00 Uhr entgegen. Lieferungen führen wir werktäglich in der Zeit von 7:00 bis 15:00 aus. Samstag gilt nicht als Werktag. Sofern die Anlieferung von Waren vereinbart ist, erfolgt diese per Straßenfahrzeug. Der Warenübergabepunkt muss für diese Fahrzeuge sicher und unbehindert erreichbar sein. Die Entladung von Stückware erfolgt durch den Empfänger. Die Mindestliefermenge für gepackte Sprengstoffe ist 1 Palette mit werksseitiger Standardstapelung, die Entladung hat durch den Empfänger zu erfolgen. Zündmittel und Sprengzubehör werden nur in Verbindung mit Sprengstofflieferungen angeliefert, sofern nicht eine besondere Vereinbarung getroffen wurde. Die Anlieferung von losen Sprengstoffen mit Mischladefahrzeugen (MMU) erfordert die Abnahme von mindestens 4 t Sprengmittel je Lieferung. Wartezeiten von Mischladefahrzeugen (MMU) an der Sprengstelle (Entladestelle), die 30 Minuten übersteigen, sind entgeltpflichtig.

5.

Serienbündelung von Zündern Zünder in Serienbündelungen sind unter Vorbehalt der regionalen Verfügbarkeit lieferbar. Für Serienbündelungen wird ein Aufschlag von EUR 320,00 je 1.000 Stück berechnet.

6.

Toleranzen Die in der Preisliste angegebenen Maße unterliegen fertigungsbedingten Toleranzen. Technische Änderungen sind vorbehalten. Soweit Änderungen mit einer Änderung unserer eigenen Produktzulassungen verbunden sind, unterrichten wir unsere Abnehmer umgehend.

7.

Rücknahme von Sprengmittelverpackungen Sprengstoffkartons werden unentgeltlich Zug um Zug zurückgenommen. Voraussetzung ist, dass die Kartons entleert, sortenrein, sauber und trocken sind. Die Kartons müssen flach aufgefaltet auf einer Palette mit ungefähr 1 m Höhe gestapelt und mit einem Umreifungsband fixiert sein. Die Paletten werden bei Anlieferung von Sprengstoffen von unseren Fahrern mitgenommen, sofern genügend Laderaum verfügbar ist. Sie sind vom Auftraggeber kostenfrei auf unseren LKW zu laden. Für übrige Verpackungen gilt das Vorstehende sinngemäß. Für Kunden, die die Karton- und Sackverpackungen der bezogenen Sprengstoffe selbst entsorgen, ermäßigt sich der Preis um EUR 50,00 je 1.000 kg abgerechnetem Sprengstoffwert. Wir weisen darauf hin, dass für die Entsorgung gesetzliche Vorschriften und Verfahrensrichtlinien einzuhalten sind.

8.

Mietgeräte Die Mietgeräte befinden sich bei der Übergabe in einem ordnungsgemäßen Zustand und werden mit einem Übergabeprotokoll ausgehändigt. Alle während des Betriebes auf der Einsatzstelle anfallenden Kosten (Reparatur- und Wartungskosten) werden durch den Mieter übernommen. Nach Ende der Mietzeit sind die Geräte in ordnungsgemäßem Zustand an die Orica Germany GmbH zurückzugeben.

9.

Anfahrtspauschale bei Serviceleistungen Bei vor Ort durch unser Servicepersonal zu erbringenden Serviceleistungen ist für dessen An- und Abfahrt eine Anfahrtspauschale zu entrichten. Wegezeiten sind damit abgegolten.

10. Dokumentationen Orica Germany GmbH haftet für die Erfüllung von Dokumentations- und Nachweispflichten, soweit sie ihr durch Gesetz obliegen. Darüber hinausgehende Ansprüche werden nicht anerkannt. 11. Weitere Informationen Weitere Informationen zu unseren Produkten und Leistungen wie Produktdatenblätter, Sicherheitsdatenblätter bieten wir Ihnen auf unserer Homepage www.oricaminingservices.com oder senden Sie Ihnen auf Wunsch zu. 12. Gültigkeit der Preisliste Diese Preisliste ersetzt die bisherige Preisliste vom Juli 2010 und ist bis zum Erscheinen einer nachfolgenden Preisliste gültig.

Troisdorf, April 2011

Es gelten unsere Lieferbedingungen in der Fassung vom April 2011 einschließlich der Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser Preisliste enthalten.

Preisliste Deutschland Mai 2011

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Orica Germany GmbH 1.

Präambel Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch in dem Fall, dass wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind/werden in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen ebenfalls der Schriftform. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

2.

Angebot Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus dem Angebot oder aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Ein Vertrag kommt bei Bestellung erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

3.

Schutzrechte Wir bleiben Eigentümer der Ihnen übersandten Zeichnungen, Spezifikationen, Muster usw. Wir räumen Ihnen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, soweit dies zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist. Sie dürfen die Ihnen überlassenen Unterlagen weder Dritten zugänglich machen noch in anderer Weise verwerten. Formen und sonstige Werkzeuge bleiben unser Eigentum auch dann, wenn die dafür entstehenden Kosten einen Bestandteil des Verkaufspreises bilden oder in sonstiger Weise von Ihnen vergütet werden. Falls wir nach Ihren Zeichnungen Spezifikationen, Muster usw. zu liefern haben, übernehmen Sie das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Sie übernehmen ferner die Haftung dafür, dass wir keine Schutzrechte Dritter verletzen. Sofern uns von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehörendes Schutzrecht die Herstellung und Lieferung von Gegenständen untersagt wird, die wir nach Ihren Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. angefertigt haben, sind wir - ohne zur Prüfung des Rechtsverhältnisses verpflichtet zu sein – unter Ausschluss aller Ihrer Schadensersatzansprüche berechtigt die Herstellung und Lieferung einzustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten zu verlangen. Soweit uns weitergehende Schadensersatzansprüche zustehen sollten, behalten wir uns diese vor.

4.

Preis- und Zahlungsbedingungen Unsere Preise verstehen sich ab Werk, zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und ausschließlich der Kosten für Verpackungen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kosten- und Abgabenänderungen eintreten, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreisänderungen oder sonstigen sich auf den Vertragspreis auswirkende tatsächliche oder rechtliche Änderungen, die Orica nicht einseitig bestimmen kann. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Skonto darf von dem Besteller nur dann ausnahmsweise einbehalten werden, wenn wir einen Zahlungsnachlass ausdrücklich vereinbart haben.

5.

Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretungen Der Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Besteller nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt. Ansprüche gegen uns bedürfen zu ihrer Abtretung ebenfalls unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Sofern durch unsere oder im Rahmen unserer Lieferungen und Leistungen die Mitarbeiter, Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen von uns oder die Allgemeinheit Gefahren oder Risiken ausgesetzt werden, sind wir berechtigt, unsere Lieferungen und Leistungen solange gegenüber dem Besteller zurückzuhalten, bis die Risiko- oder Gefahrenlage beseitigt ist.

6.

Liefertermin Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Wir sind darüber hinaus berechtigt die Lieferung bis zur Bewirkung der vereinbarten Gegenleistung oder der Leistung entsprechender Sicherheiten zu verweigern, falls sich Ihre Vermögenslage nach Vertragsabschluss verschlechtert oder dieser Umstand schon bei Vertragsabschluss bestanden hat, uns jedoch erst anschließend bekannt wird, und hierdurch unser Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Im Falle unseres Lieferverzuges steht Ihnen ein Rücktrittsrecht nur dann zu, wenn Sie uns eine angemessene Nachfrist gesetzt haben, verbunden mit der ausdrücklichen Erklärung, dass Sie die Annahme unserer Leistung nach Ablauf dieser Frist ablehnen und wir die Leistung nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist bewirken. Das Rücktrittsrecht ist beschränkt auf den nichterfüllten Teil des Vertrages, es sei denn der erbrachte Leistungsteil ist objektiv unverwertbar. Hinsichtlich evtl. Schadensersatzansprüche gelten die Bestimmungen in Ziffer 10. Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Bestellers sind wir zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzuges oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Besteller über.

7.

Gefahrübergang Ab Verladung auf das Transportmittel reisen alle Waren – unabhängig von einer vereinbarten Frachtkostenregelung – auf Ihre Gefahr.

8.

Höhere Gewalt Höhere Gewalt und sonstige nicht vorhersehbare Umstände, welche die Herstellung oder die Lieferung verhindern oder erschweren, z. B. Krieg, Arbeitskampf, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten, Verkehrsstörungen befreien uns für die Zeit des Bestehens dieser Umstände von der Lieferpflicht.

9.

Mängelhaftung Die Mängelrechte setzen voraus, dass Sie den von Ihnen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen sind. Mängel, die bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung der Ware erkannt werden können, müssen Sie uns binnen 2 Wochen nach Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Andere Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung angezeigt werden.

Es gelten unsere Lieferbedingungen in der Fassung vom April 2011 einschließlich der Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser Preisliste enthalten.

Preisliste Deutschland Mai 2011

Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Nacherfüllung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Besteller berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach dem § 478, 479 BGB bleibt unberührt; Sie beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache. 10. Schadensersatz Wir haften für Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung für Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen ist mit Ausnahme kardinaler oder vertragswesentlicher Pflichten sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungsgehilfen beschränkt auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle der Schadensersatzhaftung ist diese jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit die Haftung nicht auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung beruht. Die Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung, wenn wir wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach den Grundsätzen der Produkthaftung zwingend in Anspruch genommen werden können. Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anderes geregelt ist, ist unsere Haftung ausgeschlossen. 11. Eigentumsvorbehalt Bis zur Bezahlung der Lieferung und Regulierung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit Ihnen behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Sie sind berechtigt, die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu bearbeiten und zu veräußern. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt für uns, ohne dass uns hierdurch Verpflichtungen entstehen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag einschließlich Mehrwertsteuer), zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung oder Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware. Veräußern Sie die Ware oder die aus der Ware hergestellten Sachen, so gehen die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen sicherheitshalber auf uns über. Sie treten bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschl. Mehrwertsteuer) unserer Forderungen ab, die Ihnen aus der Weiterveräußerung gegen Ihre Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Sie werden uns jederzeit auf Verlangen Auskunft über die abgetretenen Forderungen erteilen. Sie sind berechtigt die auf uns übergegangenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsbefugnis berechtigt Sie nicht, in anderer Weise über die Forderung zu verfügen, z. B. durch Abtretung oder Verpfändung. Erfüllen Sie uns gegenüber Ihre Verpflichtungen unpünktlich, wird ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder liegt eine Zahlungseinstellung vor, so können wir die Einziehungsbefugnis widerrufen und von Ihnen verlangen, dass Sie die Abtretung dem Schuldner bekannt geben, uns alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen sowie die dazugehörigen Unterlagen an uns aushändigen. Übersteigt der realisierbare Wert unserer Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 10 %, sind wir insoweit auf Ihr Verlangen zur Freigabe der Sicherungen verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. Werden die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder die Gegenstände, auf die sich der Eigentumsvorbehalt nach Verarbeitung oder Veräußerung der gelieferten Waren erstreckt, gepfändet oder liegt ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen vor, so sind wir hiervon unverzüglich zu unterrichten. 12. Schlussbestimmungen Für unsere gegenseitigen Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (einheitliches UN-Kaufrecht). Die Vertragspartner werden sich bemühen, Meinungsverschiedenheiten im gegenseitigen Einvernehmen zu regeln. Sollte wider Erwarten einmal keine Einigung erzielt werden können, sollen die für unseren Unternehmenssitz Troisdorf zuständigen Gerichte entscheiden. Daneben sind wir jedoch auch berechtigt, unsere Ansprüche an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand geltend zu machen. Sollten Einzelbestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen. Troisdorf, Januar 2009

Es gelten unsere Lieferbedingungen in der Fassung vom April 2011 einschließlich der Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser Preisliste enthalten.

Preisliste Deutschland

orica preisliste-110501_de-110418.docx

Mai 2011

Weitere Informationen, Produktdaten und Bezugsquellenhinweise Es gelten unsere Lieferbedingungen in der finden Sie auf unserer Fassung vom AprilInternetseite. 2011 einschließlich der Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der Fassung vom Januar 2009. Beide sind in www.oricaminingservices.com dieser Preisliste enthalten.