PREISLISTE

0711 - 71 10 08 PREISLISTE PREISLISTE 2 LEITBILD DER DIAKONIESTATION MÖHRINGEN • SONNENBERG • FASANENHOF Unser Grundverständnis Wir orientieren ...
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0711 - 71 10 08

PREISLISTE

PREISLISTE 2

LEITBILD DER DIAKONIESTATION MÖHRINGEN • SONNENBERG • FASANENHOF

Unser Grundverständnis Wir orientieren uns an christlichen Werten und sehen darum jeden Menschen als von Gott geschaffen und geliebt. Wir achten die Würde jedes einzelnen Menschen und gehen wertschätzend mit ihm um. Unser Leitungsangebot Wir bieten mit hoher fachlicher und sozialer Kompetenz individuelle Beratungen und Leistungen im pflegerischen, medizinischen und hauswirtschaftlichen Bereich an. Wir begegnen den Menschen mit Verständnis, Wertschätzung und Freundlichkeit. Unsere Zusammenarbeit Wir arbeiten vertrauensvoll zusammen und begegnen uns mit Achtung und gegenseitigem Einfühlungsvermögen. Wir bringen unsere persönlichen Fähigkeiten und Ideen in das Team ein und sehen unsere Verschiedenartigkeit als Chance, voneinander zu lernen.

DIAKONIESTATION Seit 1977 kommt die Krankenschwester im Auftrag der Evangelischen Kirchengemeinde in die Häuslichkeit. Die Zuwendung zum kranken und bedürftigen Menschen ist Ausdruck des diakonischen Auftrags, wie er von Jesus Christus beschrieben wurde. Dies kommt in unserem Motto: „Menschlichkeit Pflegen“ zum Ausdruck. Wir können im Zentrum Möhringens, in ansprechenden Räumen ein offenes Haus als Anlaufstelle für Beratungsgespräche und Ausgangspunkt für die Besuche bieten. Als Teil der Evangelischen Kirchengemeinde bringen wir uns in die Gemeinde ein und sind mit allen kirchlichen Einrichtungen und Angeboten vernetzt und können auf diese Kompetenzen und Fachlichkeit zurückgreifen und dies alles an unsere Kunden weitergeben. GEBÜHRENSÄTZE NACH SGB XI Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz Nach § 36 SGB XI können Pflegebedürftige im Sinne des PVG je nach Pflegestufe Sachleistungen erhalten. Diese werden im Rahmen des Leistungsanspruches direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Privatversicherten und Empfängern von Geldleistungen nach § 38 SGB XI werden sie direkt in Rechnung gestellt. Leistungen, die über den Leistungsanspruch an die Pflegekasse hinausgehen, werden dem Leistungsempfänger direkt und in gleicher Höhe in Rechnung gestellt, in der sie mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Gebührensätze für Leistungen außerhalb von SGB V und SGB XI, die weder mit der Kranken-, Pflegekasse noch mit anderen Sozialleistungsträgern abgerechnet werden können, werden dem Leistungsempfänger direkt in Rechnung gestellt. SACHLEISTUNGEN Die Gebühren gelten für den Einsatz von Pflege- und hauswirtschaftlichen Fachkräften, ergänzenden Kräften und Zivildienstleistenden. Es obliegt der Pflegedienstleitung und der Einsatzleitung der Hauswirtschaft, im Rahmen der personellen Möglichkeiten die Mitarbeiter/innen nach fachlichen Gegebenheiten einzusetzen. Ein Anspruch auf bestimmte Mitarbeiter/innen besteht nicht.

Pflegestufe § 36 SGB Xl Pflegesachleistung

1;5

§ 37 SGB Xl Pflegegeldleistung 1

0

1

2

3

Härtefall

231 €

468 €

1.144 €

1.612 €

1.995 €

123 €

245 €

458 €

728 €

§ 39 SGB XI Verhinderung der Pflegeperson 2

-

1.612 €

§ 45b SGB Xl Zusätzl. Betreuungsleistungen 1;4 Grundbetrag erhöhter Betrag § 123 SGB XI Verbesserte Pflegeleistungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz1;3;5 - Sachleistung - Geldleistung

104 € 208 €

231 € 123 €

221 € 71 €

154 € 87 €

-

-

1 = Je Monat 2 = Je Jahr 3 = Zusammen mit Sachleistung gem. §36 in PS l 689 € und in PS II 1.298 € bzw. zusammen mit Geldleistungen gem. §37 in PS I 316 € und in PS II 545 €. 4 = Sobald entsprechende Landesvorschriften vorliegen, können auch Entlastunqsleistungen von den Pflegekassen erstattet werden. 5 = Bis zu 40% des Sachleistungsbetrages können zur Erstattung für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen umgewidmet werden.

3

GRUNDPAUSCHALEN Gute Pflege in Geld zu bewerten ist schwierig. Dies weiß jeder, der schon einmal auf Pflege angewiesen war. Den Kranken- und Pflegekassen steht nur eine begrenzte Geldmenge zur Verfügung. Deshalb werden die Preise und Erstattungen oft in zähen Verhandlungen ermittelt. Dies ist auch der Grund dafür, dass sehr viele separate Gebühren, Umlagen und Zuschläge entstanden sind, die wir unten aufführen. Auch hier gilt: Sollten Sie Fragen haben, wenden sie sich an die Pflegedienstleitung. Sie hilft Ihnen gerne weiter!

LEISTUNG

PFLEGE-FACHKRAFT

Beratung /Aufnahme

32,89 €

Folgeberatung

18,10 €

WEGEGEBÜHREN pro Hausbesuch Kombinationseinsätze Pflegesachleistungen nach SGB XI und Behandlungspflege nach § 37 Abs. 2 SGB V in einem Einsatz. pro Hausbesuch ALTENPFLEGEAUSBILDUNGSUMLAGE pro Hausbesuch mit Grundleistungen nach § 36, § 38 und § 39 SGB XI INVESTITIONSKOSTENZUSCHLAG Nach § 82 Abs. 3 des PVG ist die Diakoniestation berechtigt, einen Investitionskostenzuschlag vom Leistungsnehmer/in zu verlangen. Der Investitionskostenzuschlag beträgt pro Hausbesuch

3,80 €

2,14 €

0,50 €

1,24 €

Der Investitionskostenzuschlag wird von der Pflegekasse nicht übernommen, sondern dem/ der Leistungsempfänger/in direkt in Rechnung gestellt. ZUSCHLAG MRE 5,85 €

Zuschläge

Nachtzuschlag pro Hausbesuch (zwischen 20.00 und 6.00 Uhr)

2,41 €

Samstagszuschlag (13 - 20 Uhr) 1,64 € Sonn- und Feiertagszuschlag pro Hausbesuch 2,48 €

4

LEISTUNGEN Nr. Leistung 1 Große Toilette 2 Kleine Toilette 3 Transfer / An- / Auskleiden 4 Hilfe bei Ausscheidungen 5 Einfache Hilfe bei Ausscheidungen 6 Spezielles Lagern 7 Mobilisation 8 Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 9 Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Verabreichung von Sondernahrung mittels 10 Spritze, Schwerkraft oder Pumpe Hilfestellung beim Verlassen und 11 Wiederaufsuchen der Wohnung 12 Zubereitung einer einfachen Mahlzeit Zubereitung einer ( in der Regel ) warmen Mahlzeit in 13 der Häuslichkeit 14 Einkauf / Besorgungen / Kontakte * 15 Waschen, Bügeln, Putzen* 16 Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes 17 Beheizen 18 Verhinderungspflege ** 19 Zusätzliche Betreuungsleistung §45B SGB XI 20 21

„Hallo wie gehts?“ Besuch „Hallo wie gehts?“ Anruf

PflegeFachkraft 26,52 € 17,69 € 9,57 € 11,77 € --5,89 € 5,89 € 5,89 € 20,65 €

Ergänzende Hilfe 18,18 € 12,16 € 6,56 € --8,07 € 4,03 € 4,03 € 4,03 € 14,15 €

HW Fachkraft 22,73 € 15,20 € 8,20 € --10,09 € 5,04 € 5,04 € 5,04 € 17,69 €

NBH 12,09 € 8,07 € 4,01 €

BFD/FSJ 12,36 € 8,27 € 4,46 €

5,40 € 2,69 € 2,69 € 2,69 € 9,42 €

5,49 €

2,74 € 9,62 €

18,12 €

---

---

8,82 €

6,07 €

8,82 €

4,02 €

4,13 €

12,98 €

10,11 €

12,98 €

6,71 €

6,87 €

25,97 €

20,24 €

25,97 €

13,43 €

13,76 €

7,78 €* 7,78 €* 5,18 € 7,78 € 27,50 €* 13,75 €*

6,07 €* 6,07 €* 4,03 € 6,07 € 21,50 €* 10,50 €*

13,75 €*

10,00 € 5,00 €

10,00 € 5,00 €

10,00 € 5,00 €

7,78 €* 7,78 €* 5,18 € 7,78 €

4,02 €* 4,02 €* 2,69 € 4,02 €

27,50 €*

5,00 €* 10,00 € 5,00 €

4,13 €* 4,13 €* 2,74 € 4,13 € 10,00 €* 5,00 €* 10,00 € 5,00 €

* pro angefangene ¼ Stunde ** pro angefangene ½ Stunde

ZUSÄTZLICH MÖGLICHE BETREUUNGSLEISTUNGEN DIE NACH §45B SGB XI ERSTATTET WERDEN Grundbetrag 104 € / Monat erhöhter Betrag 208 € / Monat Die Beträge können nicht in Form von Geldleistung ausgezahlt werden, sondern müssen nach Inanspruchnahme vom Kunden selbst bei der Pflegekasse zur Kostenerstattung eingereicht werden.

Pflegeeinsatz nach §37.3 SGB XI Privatversicherte erhalten die Rechnung zum Einreichen bei ihrer Versicherung.

Für die Leistungsempfänger/innen in der Pflegestufe I + II: 22,00 € je Pflegeeinsatz Pflegestufe III: 32,00 € je Pflegeeinsatz

5

WEITERES Häusliche Krankenpflege nach SGB V Häusliche Krankenpflege wird von ihrem Arzt verordnet und zur Genehmigung bei der Krankenkasse eingereicht. Übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht, berechnen wir je nach Art der Leistung pro Hausbesuch. Leistungsgruppe 1 (z.B. Blutdruck-, Blutzuckermessen) Leistungsgruppe 2 (z.B. Kommpressionsverband, Stabilisierende Verbände) Leistungsgruppe 3 (z.B. Wundverband, Infusion) Sonn-und Feiertagszuschlag Nachtzuschlag (zwischen 20.00 und 6.00 Uhr) Verordnungen häuslicher Krankenpflege Für die gesamte Bearbeitung und Verwaltung von Verordnungen zur häuslichen Krankenpflege Pflegenoteinsatz Pro angefangene Stunde

9,93 € 14,92 € 19,12 € 1,29 € 2,14 €

10,00 €

55,00 €

Hausnotruf Monatliche Nutzungsgebühr 38,95 € Bei Einstufung in eine Pflegestufe übernimmt die Pflegeversicherung die monatliche Nutzungsgebühr bis zu einem Betrag von 18,36 €. Einsatz der Rufbereitschaft : Mo-Sa: 7.00-22.00 Uhr 39,50 € 22.00-7.00 Uhr, So und Feiertag 49,50 € Hebekisseneinsatz 22,90€ Aufbau/Anschluss/Inbetriebnahme/Einweisung –einmalig 35,00 € Vertragliche Mindestlaufzeit 6 Monate Unterschreitung (›2 Monate) 50,00 € Weitere Angebote zum Hausnotruf auf Anfrage Die einmaligen Kosten werden direkt von unserem Kooperationspartner HuPS 24 abgerechnet und verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6

BEISPIELE PFLEGESTUFE KEINE LEISTUNGEN* Waschen, Bügeln, Putzen pro angef. 1/4 Stunde (Erg. Hilfe, VDAK) Investitionskostenzuschlag Wegegebühren Stufe 0

Einzelpreis

Anzahl

Gesamtpreis

5,90 €

32

188,80 €

1,24 €

4

4,96 €

3,80 €

4

15,02 € 208,96 €

Selbst

Selbst zu zahlen *ABRECHNUNGSZEITRAUM 4 WOCHEN

PFLEGESTUFE III

Einzelpreis

Anzahl

Gesamtpreis Kasse

LEISTUNGEN* 26,52 € Große Toilette / Vollbad (Fachplegekraft) 17,69 € Kleine Toilette (Fachpflegekraft) 9,57 € Transfer An- und Auskleiden (Fachpflegekraft) 5,89 € Mobilisation (Fachpflegekraft)

31 31 5 36

822,12 € 548,39 € 47,85 € 212,04 €

1,24 € 2,41 € 2,48 € 0,50 €

67 31 8 67

83,08 € 74,71 € 19,84 € 33,50 €

3,80 €

67

254,60 €

Investitionskostenzuschlag Nachtzuschlag SGB XI Sonn- und Feiertagszuschlag Altenpflegeausbildungsumlage Wegegebühren (normal)

GESAMTKOSTEN Leistungsanspruch gegenüber Kasse

427,19 €

Selbst

Selbst zu zahlen

2.096,13 € -1.612,00 €

*ABRECHNUNGSZEITRAUM 4 WOCHEN

7

Volker Zeitler

Beate Hogh

Margot Schmid

Gabi Kübler

Mirjam Döpker

Julia Hübner

Geschäftsführung 0711 · 72 24 62 38

Pflegedienstleitung

Einsatzleitung Hauswirtschaft und Nachbarschaftshilfe, stv. Pflegedienstleitung.

stv. Pflegedienstleitung

Rechnungsstellung

Rechnungsstellung Hausnotruf 0711 · 71 37 62

07 11 · 7 15 60 50

Diakoniestation Möhringen-Sonnenberg-Fasanenhof Filderbahnstr. 9 70567 Stuttgart [email protected] Telefon: 0711 · 71 10 08 Telefax: 0711 · 71 10 09

PREISLISTE AB 01.03.2016