Nr Jahrgang

1Z 20 532 B AMTSBLATT Amtliches Organ des Landratsamtes und Landkreises Main-Spessart Nr. 6 14.04.2016 43. Jahrgang Inhaltsverzeichnis des amtlic...
Author: Hetty Kopp
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1Z 20 532 B

AMTSBLATT Amtliches Organ des Landratsamtes und Landkreises Main-Spessart

Nr. 6

14.04.2016

43. Jahrgang

Inhaltsverzeichnis des amtlichen Teils Kreisangelegenheiten 14. Sitzung des Werkausschusses des Eigenbetriebes Klinikum Main-Spessart des Landkreises Main-Spessart am 19.04.2016 ....................................................................... S.22 Der Ferienpass – Schon was vor in den Ferien? .............. S.22 Bauwesen; Vollzug der Baugesetze; Bauvorhaben: Umbau, Erweiterung und energetische Sanierung des bestehenden Wohnhauses Bauherr(en): Jens Gammel und Sabine Röder Bauort: Gemarkung Sendelbach, Fl.-Nr. 943, 946/1 ........ S.23

Wasser- und Umweltangelegenheiten; Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); Errichtung und Betrieb einer SCR-Anlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 7312 der Gemarkung Lengfurt durch die Fa. HeidelbergCement AG, Triefenstein-Lengfurt ................... S.24 Amtliche Bekanntmachungen Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld für das Haushaltsjahr 2016 ............................................... S.24 Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Schulverbandes Urspringen für das Haushaltsjahr 2016 ............................. S.26

Kreisangelegenheiten Die 14. Sitzung des Werkausschusses des Eigenbetriebes Klinikum Main-Spessart des Landkreises Main-Spessart findet am Dienstag, den 19.04.2016, um 09:15 Uhr im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Main-Spessart in Karlstadt statt. Tagesordnung: 1

Information zur aktuellen Entwicklung des Klinikums Main-Spessart

2

Beratung und Beschlussfassung zur Auftragsvergabe des Tauschs der dampfbetriebenen Spülmaschine gegen eine elektrisch betriebene Spülmaschine im Kreisseniorenzentrum Gemünden

3

Information zur Ertüchtigung der technischen Anlagen im Bereich der Wasseraufbereitung, Heizungs- und Lüftungsanlagen am Krankenhaus Lohr

4

Vergabe der Ingenieurleistungen zur fachlichen Planung Ertüchtigung Wasseraufbereitung, Heizung und Lüftungsanlagen am Krankenhaus Lohr

5

Kurze Anfragen

Der Ferienpass Schon was vor in den Ferien? Im Ferienpass finden sich zahlreiche Angebote, wie man die Ferien erlebnisreich gestalten kann. Viele Einrichtungen locken mit tollen Vergünstigungen und versprechen jede Menge Spaß. Der Ferienpass kann in den bayerischen Pfingst- und Sommerferien von Kindern und Jugendlichen bis 17 Jahren genutzt werden. Zu erwerben ist der Ferienpass in den Geschäftsstellen der Sparkassen und Raiffeisenbanken, den Main-Post-Filialen, teilnehmenden Kindergärten sowie in den Verkaufsstellen der Bäckerei MaxlBäck, des OVF Gemünden und der Burglichtspiele Karlstadt, außerdem in fast allen Städten, Gemeinden und natürlich direkt bei der Kommunalen Jugendarbeit. Nähere Infos zum Ferienpass bei der Kommunalen Jugendarbeit, Ringstraße 24, 97753 Karlstadt, Tel: 09353/793-1541, www.mainspessart.de, www.kids4mation.de Email: [email protected]

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Bauwesen; Vollzug der Baugesetze; Bauvorhaben: Umbau, Erweiterung und energetische Sanierung des bestehenden Wohnhauses Bauherr(en): Jens Gammel und Sabine Röder Bauort: Gemarkung Sendelbach, Fl.-Nr. 943, 946/1 Az.:51-602-B-2016-63

Das Landratsamt Main-Spessart, Karlstadt, erlässt folgenden

Bescheid: Für das oben genannte Vorhaben wird die baurechtliche Genehmigung nach Maßgaben der mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauvorlagen erteilt. Die Genehmigung wurde unter Auflagen erteilt, die in dieser Bekanntmachung nicht abgedruckt wurden. Hinweise: 1.

Die Akten des Baugenehmigungsverfahrens sowie der vollständige Baugenehmigungsbescheid können während der Öffnungszeiten im Landratsamt Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt, Zimmer Nr. 223Fehler! Textmarke nicht definiert. Fehler! Textmarke nicht definiert.eingesehen werden.

2.

Mit dem Tag der Bekanntmachung gilt die Zustellung der Baugenehmigung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 Bayerische Bauordnung -BayBO-) und wird die Rechtsbehelfsfrist in Gang gesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayer. Verwaltungsgericht Würzburg, Burkarderstraße 26, 97082 Würzburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Streitgegenstand bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Rechtsbehelfe Dritter gegen diesen Bescheid haben nach § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO i.V.m. § 212 a Abs. 1 BauGB keine aufschiebende Wirkung; d.h., von dieser Bauberechtigung kann auch dann Gebrauch gemacht werden, wenn diese mit einer Klage angegriffen wird. Die Aussetzung der Vollziehung kann beim Landratsamt Main-Spessart oder beim Verwaltungsgericht Würzburg beantragt werden (§§ 80 a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 i. V. m. § 80 Abs. 5 VwGO). Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: 1.

Durch die ab 01. Juli 2007 geltende Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.

2.

Die Klageerhebung durch E-Mail ist unzulässig.

3.

Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

Landratsamt Main-Spessart Karlstadt, 04.04.2016 gez. Albert Regierungsrätin

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Wasser- und Umweltangelegenheiten; Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); Errichtung und Betrieb einer SCR-Anlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 7312 der Gemarkung Lengfurt durch die Fa. HeidelbergCement AG, Triefenstein-Lengfurt Az.: 41-177-512

Bekanntmachung: Die Fa. HeidelbergCement AG, Triefenstein-Lengfurt, beantragte beim Landratsamt Main-Spessart die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer SCR-Anlage auf dem o.g. Grundstück. Durch die SCR-Anlage ist es künftig möglich, die Entstickung der Abgase nach dem Verfahren der Selektiven Katalytischen Reduktion (SCR) vorzunehmen. Das Vorhaben unterliegt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht [§§ 8, 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1 Buchst. a Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) i.V.m. Nr. 2.3.1 von Anhang 1 zur 4. BImSchV]. Daneben ist das Vorhaben vom Grunde her auch einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen [§ 1 Abs. 3 Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. Nr. 2.2.1 von Anlage 1 zum UVPG]. Die überschlägige Prüfung gem. Anlage 2 zum UVPG ergab, dass das Vorhaben nicht mit erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden ist. Auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung kann daher verzichtet werden. Die Entscheidung über das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit bekannt gegeben (§ 3a UVPG).

Karlstadt, 18.03.2016 Landratsamt Main-Spessart gez. Schiebel Landrat

Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld für das Haushaltsjahr 2016 Az.: 21-941

I. Nachstehend wird die Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld für das Haushaltsjahr 2016 amtlich bekannt gemacht:

HAUSHALTSSATZUNG der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld, Landkreis Main-Spessart, für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund von Art. 8 Abs.2, Art. 10 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung, Art. 40 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit sowie der Art.63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld folgende Haushaltssatzung:

§1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird Im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf festgesetzt.

2.255.700,00 € 200.683,00 €

§2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§3

25 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 Der ungedeckte finanzielle Bedarf von 1.755.468,00 € wird anteilsmäßig auf die Mitgliedsgemeinden, entsprechend der letzten amtlich festgestellten Einwohnerzahl per 30.06.2014, umgelegt.

Höhe der Umlage für die Mitgliedsgemeinden:

Einwohner

Euro

Birkenfeld

2.140

250.380,00

Bischbrunn

1.814

212.238,00

Erlenbach

2.382

278.694,00

Esselbach

2.020

236.340,00

Hafenlohr

1.857

217.269,00

Karbach

1.429

167.193,00

Roden

997

116.649,00

Rothenfels

993

116.181,00

Urspringen 1.372 160.524,00 _________________________________________________________ _________________________

15.004

1.755.468,00

§5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 375.900,00 € festgesetzt. §6 Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. §7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft.

Marktheidenfeld, den 09.03.2016 Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld gez. Dümig Gemeinschaftsvorsitzender II. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile (Schreiben des Landratsamtes Main-Spessart vom 02.03.2016, Az.: 21-941).

III. Der Haushaltsplan liegt gem. Art. 8 Abs. 2, Art.10 Abs. 2 VGemO i.V.m. Art. 40 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO ab dem Tag der Veröffentlichung der Haushaltssatzung eine Woche lang in der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld, Petzoltstr. 21, Zimmer-Nr. 6, 2.OG, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme bereit.

26

Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Schulverbandes Urspringen für das Haushaltsjahr 2016 Az.: 21-941

I. Nachstehend wird die Haushaltssatzung des Schulverbandes Urspringen für das Haushaltsjahr 2016 amtlich bekanntgemacht: Haushaltssatzung des Schulverbandes Urspringen für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund des Art. 9 Bayer. Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) i.V.m. Art. 41 ff. der KommZG und Art. 63 ff GO wird durch den Schulverband Urspringen folgende

HAUSHALTSSATZUNG erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf festgesetzt.

133.385,00 € 59.000,00 €

§2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 Umlage 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung der Ausgaben des Schulverbandes wird für das Haushaltsjahr 2016 auf 114.885,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. 2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2015 auf 71 Schüler festgesetzt. 3. Die Umlage wird je Schüler auf 1.618,098592 € festgesetzt. 4. Berechnung der Umlagebeträge für die Mitgliedsgemeinden: Gemeinde: Urspringen

Schülerzahl

Umlage pro Schüler 1.618,098592 €

48

Gesamtbetrag: 77.668,73 €

Roden 23 1.618,098592 € 37.216,27 € ___________________________________________________________________________________________________________ 1.618,098592 €

71

114.885,00 €

4.1 Die Schulverbandsumlage wird mit einem Viertel des Jahresbetrages am 25. jedes ersten Quartalsmonats fällig. 4.2 Die Schulverbandsumlage wird 2017 in Höhe der 2016 festgesetzten Vierteljahresbeträge vorläufig erhoben, bis zum Erlass der neuen Haushaltssatzung.

§5

27 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 22.200,00 € festgesetzt. §6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft.

Urspringen, den 09.03.2016 Schulverband Urspringen gez. Hemrich Vorsitzender des Schulverbandsausschusses II. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile (Schreiben des Landratsamtes Main-Spessart vom 01.03.2016, Az.: 21-941). III. Der Haushaltsplan liegt gem. Art. 9 Abs. 9 BaySchFG i.V.m. Art. 40 Abs. 1, 41 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO ab dem Tag der Veröffentlichung der Haushaltssatzung eine Woche lang in der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld, Petzoltstr. 21, Zimmer 06, II.OG, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme bereit.

Landkreis Main-Spessart: S c h i e b e l, Landrat Herausgegeben vom Landkreis Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt, Telefon 09353/793-1143. Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf. Bestellungen richten Sie bitte an das Landratsamt Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt.