Neue Wege bei der Kompensation von Eingriffen

Tagung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Neue Wege bei der Kompensation von Eingriffen Beispiele aus Nordr...
Author: Hertha Baum
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Tagung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Neue Wege bei der Kompensation von Eingriffen Beispiele aus Nordrhein-Westfalen - Oliver Hembeck 07.06.2011

Stiftungszweck Die ländlich geprägten rheinischen Kulturlandschaften in • ihrer nachhaltigen Nutzungsfähigkeit, • ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie • ihrer charakteristischen Tier- und Pflanzenwelt sowie deren Lebensräume zu erhalten und zu fördern.

Organisation Stiftungsvorstand Friedhelm Decker (Vorsitzender) Prof. Dr. Wolfgang Schumacher (Stv. Vorsitzender) Johannes Frizen (Stv. Vorsitzender) Prof. Dr. Karl-Heinz Erdmann Willi Bennerscheidt

Geschäftsstellen Klaus Bersch (GF) Thomas Muchow (GF) (Bonn - Wesel - Aachen)

Beratung und Information

Vorsitzender: Stv. Vorsitzender:

Stiftungsrat Mark vom Hofe (Vorsitzender LNU-NRW) Dr. Martin Berges (Direktor der Landwirtschaftskammer NRW)

19 Vertreter aus Landwirtschaft, Naturschutz und Wirtschaft MUNLV, LANUV, Höhere und Untere Landschaftsbehörde, IHK, Straßen NRW, RWE-Power, Rheinischer Landwirtschafts-Verband, Landwirtschaftskammer, Waldbauernverband, Dez. Ländliche Entwicklung und Bodenordnung

Gründung 2003, gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts

Organisation Hauptgeschäftsstelle in Bonn 4 Mitarbeiter Zweigstelle Niederrhein 1 Mitarbeiter Zweigstelle Westliches Rheinland 2 Mitarbeiter

Unterstützung durch Planung und Konzeption von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Sitz in Bonn, 2 Mitarbeiter

Arbeitsschwerpunkte • Planung, Umsetzung und Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen • Betreuung von Naturschutzflächen • Beratung bei naturschutzfachlichen Fragen • Forschungs- / Entwicklungsvorhaben • Informations- und Öffentlichkeitsarbeit Eingriffsregelung und Artenschutz Kompensationsmaßnahmen

Projektübersicht Aktueller Stand • Rund 120 Projekte seit 2003 Schwerpunkt E&A • 1/3 aller Projekte und • 1/2 aller laufenden Projekte Ökokonten und Flächenpools In fast allen Kreisen im Rheinland vorhanden

Gesetzliche Vorgaben § 15 (3) BNatSchG: „Bei der Inanspruchnahme von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen, insbesondere sind für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden nur im notwendigen Umfang in Anspruch zu nehmen…

Gesetzliche Vorgaben … Es ist vorrangig zu prüfen, ob der Ausgleich oder Ersatz auch durch Maßnahmen zur Entsiegelung, durch Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen oder durch Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen, die der dauerhaften Aufwertung des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes dienen, erbracht werden kann, um möglichst zu vermeiden, dass Flächen aus der Nutzung genommen werden.“

Vorhabenträger • Verantwortlich für das Eingriffsvorhaben „Kompensationsverpflichtung“ • Eigenverantwortliche Umsetzung • Beauftragung eines Dritten (geeigneter Maßnahmenträger) • Ziel ist die Realisierung des Vorhabens • Kernkompetenz für Arten- und Naturschutzmaßnahmen fehlen nicht selten

Maßnahmenträger • Verantwortlicher für die Umsetzung der Kompensationsverpflichtung • Flächenmanagement Suche, Bereitstellung und Sicherung • Maßnahmenmanagement Abstimmung, Herstellung und Sicherung • Zielsetzung und Kernkompetenz: Erfolgreiche Naturschutzmaßnahmen!

Arbeitsweise

stimmt zu

GenehmigungsFachbehörde

betreut und honoriert

dokumentiert

Landwirt

Stiftung Flächenmanagement • jährliche Kontrolle • Berichterstattung • Pflegemanagement • Vertragsverlängerung

Eigentümervertrag zur Flächenbereitstellung • Maßnahme

Kompensationsvertrag • Umfang • Maßnahme • Bewertung • Sicherung • Vergütung

Vorhabenträger Planungsbüro

Bewirtschaftervertrag zur Herstellung und Pflege • Maßnahme • Auflagen • Laufzeit • Vergütung

• Sicherung • Entschädigung

Dauerhafte Sicherung ⇛ Sicherung der Maßnahmenflächen • • • •

Grundbuchliche Sicherung Grunderwerb durch den Vorhabenträger Grunderwerb durch die Stiftung Vertraglich und monetäre Sicherung

⇛ Sicherung der Maßnahmenumsetzung

• Grundbuch (Reallast) • Vorhabenträger (Rücklage von Finanzmitteln) • Maßnahmenträger (vertraglich monetäre Sicherung)

Maßnahmen auf Acker Linear und punktuell Anlage und Pflege von

Flächig Anlage und Pflege von Bracheflächen:

• Blühstreifen



Ackerbrache mit Selbstbegrünung

• Uferrandstreifen



Blühbrache / Einsaatbrache

• Schwarzbrachestreifen

Kulturpflanzenanbau mit Naturschutzauflagen:

• Ackerrandstreifen



weite Reihenabstände im Getreide

• Lerchenfenster



verlängerte Stoppelbrache



Ernteverzicht



Verringerung von / Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel

Umwandlung von Acker in extensives Grünland (z.B. in Auen), wenn eine sinnvolle Verwertung der Aufwüchse gegeben ist

Maßnahmen auf Grünland Linear und punktuell Anlage und Pflege von

Flächig Extensive Grünlandnutzung, z.B.:

• Wiesenrainen



• Pufferzonen um vorhandene Biotope, Waldsaum, Ufer, etc.

Verringerung von / Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel



Schnittzeitpunktauflagen

• Senken, Blänken



max. Beweidungsdichte

• Gehölzstrukturen



Naturschonende Mahdtechniken



Artenreichtum anreichern (z.B. Mahdgutübertragung)

Artenschutzmaßnahmen • Arten der Offenlandschaften sind bei Vorhaben zumeist betroffen • Maßnahmenkatalog Maßnahmendurchführung vor dem Eingriff • Monitoring Durchführungskontrolle Wirkungskontrolle • Nachbesserung!

Beispiele aus der Praxis Flächenpool Neunkirchen-Seelscheid

Bewirtschaftungsauflagen „Extensivgrünland“ • Auszäunen des Baches • ein- bis zweischürige Mahd ab 1. Juni und 1. August, feuchte/nasse Stellen per Handmahd alle 25 Jahre ab 01. Juli • alternativ extensive Beweidung mit Rindern oder Schafen – ohne Zufütterung, mit Errichtung einer Tränke – Weidegang ab Mitte Mai, bzw. ab Mitte Juli • keine Anwendung von PSM und Düngern • Gehölzpflege

Maßnahmenbeispiel „Weilerswist“ Extensiver Ackerbau (5,5 ha) • Reihenabstand min. 18 cm • Kein min. N-Dünger • Keine Herbizide und Insektizide (Ausnahme mögl.) • WG, SG, Zwischenfrüchte (z.B. Luzerne)

Blühstreifen (2 ha) • Einsaat von Wildkrautmischung • Schröpf-. bzw. Pflegeschnitt • Verjüngen/Neuanlage bei Bedarf

Maßnahmenkombination Blühstreifen (2 ha)

Extensiver Ackerbau (5,5 ha)

Myosuro-Ranunculetum sardoi

Spezifische Artenschutzmaßnahmen für den Kiebitz „Bruthabitat“

„Nahrungshabitat“

Feldlerchenfenster Ziel: Lebensraum der Feldlerchen aufwerten • Anlage von Lerchenfenstern (Fehlstellen, 20 m2) in Getreidebeständen • Kombination mit anderen Maßnahmen sinnvoll

Vorteile Für den Naturschutz: • bessere Lebensbedingungen für typische Tierund Pflanzenarten der Kulturlandschaft (RLArten) • tatsächliche Umsetzung der Maßnahmen (Betreuung, Kontrolle, Dokumentation) • klare Verantwortlichkeit und Sicherstellung der dauerhaften Pflege • Erhalt bzw. Bereicherung des Landschaftsbildes

Vorteile Für den Eingriffsverursacher: • Umsetzung von Maßnahmen, Übertragung auf kompetenten Partner • Konflikte mindern • kooperativer Ansatz • unvermeidbare Planungen erleichtern

Vorteile Für die Landwirtschaft: • In landwirtschaftliche Betriebe integrierbar (Fläche, Tierhaltung, Technik, Arbeit) • Maßnahmenflächen bleiben grundsätzlich als landwirtschaftliche Nutzflächen erhalten • Beitrag zur Einkommenssicherung (statt Verlust von Pachtflächen) • Nicht zwingend flächengebundene Maßnahmentypen können in gewissem Maße verlegt und damit auch auf Pachtflächen realisiert werden

Gemeinsames Projekt im Verbund mit anderen Kulturlandstiftungen der Länder: „Schwalbe sucht Dorf“

Gegründet 2011durch die bbv-LandSiedlung GmbH des bayerischen Bauernverbandes „Schützen durch nachhaltige Nutzung“ www.bayerischekulturlandstiftung. de

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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