Multicycle Garantiebestimmungen

Multicycle.

Garantiebestimmungen

Multicycle Garantiebestimmungen Im folgenden werden die allgemeinen Garantiebestimmungen von Multicycle umschrieben. Diese Garantiebestimmungen gelten ab Lieferdatum des MCs an den ersten Besitzer des Fahrrades, nicht den Händler.

Bauteil

Garantie auf

Garantiedauer Bestimmungen

Elektronische Bauteile (Batterie, Motor, Display, Steuerung, Sensoren)

Konstruktions- oder Materialfehler

2 Jahre

Rahmen und ungefederte Gabeln

Konstruktions- oder Materialfehler und Lackierung

10 Jahre

Monoshock-Federgabel ab Modelljahr 2015

Konstruktions- oder Materialfehler und Lackierung

2 Jahre

Sofern ordnungsgemäß behandelt und gewartet

Dualfedergabeln

Konstruktions- oder Materialfehler und Lackierung

2 Jahre

Sofern ordnungsgemäß behandelt und gewartet

Sonstige Bauteile

Konstruktions- oder Materialfehler

2 Jahre

Mit Ausnahme von Verschleißteilen

Batterie: sofern gemäß Betriebsanleitung gewartet

Mängel: u Der Verkäufer ist verpflichtet, die Produkte nach der Übergabe unmittelbar auf Mängel zu überprüfen. Festgestellte Mängel und Mängel, die nach angemessener Prüfung festgestellt hätten werden können, müssen dem Händler unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 48 Stunden mitgeteilt werden. Werden innerhalb dieses Zeitraums keine Mängel mitgeteilt, entfällt jede Haftung seitens Multicycle bezüglich Mängeln. u Wenn der Käufer Mängel feststellt, ist dieser verpflichtet, die Nutzung, Bearbeitung, Anwendung und/oder Installation des betreffenden Produktes unmittelbar einzustellen, um (weitere) Schäden zu vermeiden. Der Käufer muss das Produkt zur Inspektion beim Händler abliefern. Wenn der Händler nicht mehr verfügbar ist, wird Multicycle auf Anfrage den nächstliegenden Händler benennen. Der Käufer muss die für die Untersuchung der Beschwerde notwendige Mitarbeit erbringen, unter anderem muss er Multicycle und/oder dem Händler die Möglichkeit bieten, die Umstände des Gebrauchs, der Bearbeitung, Verarbeitung und/oder Installation untersuchen zu können. Wenn der Käufer diese Mitarbeit nicht leistet oder die Untersuchung aus anderen Gründen nicht (mehr) möglich ist, wird die Beschwerde nicht behandelt und hat der Käufer keine entsprechenden Ansprüche.

Alternative Ersatzteile u Wenn die Originalersatzteile nicht mehr lieferbar sind oder diese nicht mehr auf einen auszutauschenden Rahmen passen, werden diese von Multicycle durch alternative und wenn möglich gleichwertige Ersatzteile ausgetauscht.

Multicycle.

1

Garantiebestimmungen

Von der Garantie ausgenommen: u Ersatzteile, die Verschleiß unterliegen, wie Reifen, Kette, Kettenrad, Zahnräder, Kabel/Züge, Bremsklötze, Sattel, fallen nicht unter die Garantie, außer bei Konstruktions- oder Materialfehlern. Bitte beachten Sie! Die Batterie bei einem elektrischen MC ist ebenfalls ein Verschleißteil, die Batterieleistung verringert sich nach einiger Zeit. Wie schnell sich die Leistung verringert ist in starkem Maße vom Nutzungsgrad und der Wartung abhängig. u  In folgenden Fällen besteht kein Garantieanspruch: • Nicht fachgerecht ausgeführte technische Reparaturen. •D  as Fehlen des Eigentumsnachweises oder ein Eigentumsnachweis, aus dem hervorgeht, dass das Fahrrad vor dem Verkauf an den Endverbraucher fachkundig montiert und überprüft worden ist, der nicht vom Händler unterzeichnet wurde. • Falsche und/oder unachtsame Verwendung und unsachgemäßer Gebrauch. •U  nzureichende Wartung und/oder Wartung, die nicht gemäß der mitgelieferten Anleitung ausgeführt wurde. •V  erwendung von Ersatzteilen, die nicht den technischen Spezifikationen für das betreffende Fahrrad entsprechen oder falsch montiert sind. • Schaden, der durch Transport auf oder an einem Fahrzeug entstanden ist. • Nicht fachgerecht durchgeführte Änderungen. • Nachlässigkeit. •R  eparaturen an elektrischen Bauteilen, die vom Endverbraucher selbst ausgeführt wurden. • Eine Batterie mit aufgebrochenem Siegel, was darauf hinweist, dass diese geöffnet wurde. • S  chaden durch Anbringen eines Kindersitzes auf der Sitzstange u Wenn eine Reparatur an einem Bauteil ausgeführt oder ein Bauteil des Fahrrads innerhalb des Garantiezeitraums ausgetauscht wird, beginnt der Garantiezeitraum (für dieses Ersatzteil) nicht von vorn. Für Reparaturen an einem Ersatzteil gilt ein Garantiezeitraum von 6 Monaten für die ausgeführte Reparatur. Für ein Ersatzteil, das außerhalb des Garantiezeitraums ausgetauscht wird, beginnt die Garantie erneut, wie in oben stehender Übersicht angegeben. Fällt das betreffende Ersatzteil nicht unter die Garantie, so übernimmt Multicycle keine Kosten für den Transport von Fahrrad und/oder Ersatzteil von und zu Multicycle und/ oder einem Händler. Fällt das betreffende Ersatzteil unter die Garantie, so trägt Multicycle die Kosten für den Transport von Fahrrad und/oder Ersatzteil von und zu Multicycle und/oder einem Händler. u Für Ersatzteile, auf die mehr als 2 Jahre Garantie besteht, deckt die Garantie nur den Austausch des Ersatzteils ab, nicht den Arbeitslohn.

Haftung: u Die Haftung von Multicycle beschränkt sich auf die kostenlose Reparatur eines mangelhaften Fahrrads oder auf dessen Austausch oder den Austausch eines Bauteils des Fahrrads, je nach Beurteilung durch Multicycle. Jegliche Haftung für Folgeschäden wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. u Wenn Multicycle, aus welchen Gründen auch immer, einen Schaden vergüten muss, wird diese Schadensvergütung niemals den Rechnungsbetrag des betreffenden Produktes, durch welches der Schaden verursacht wurde, übersteigen. Bei teilweisen Lieferungen ist Multicycle zu einer Schadensvergütung in Höhe von maximal dem Rechnungsbetrag des betreffenden Teils verpflichtet. u Ein bewilligter Garantieanspruch bedeutet nicht, dass die Haftung für eventuell erlittene Schäden übernommen wird. Die Haftung umfasst niemals mehr, als in diesen Garantiebestimmungen umschrieben.

Multicycle.

2

Garantiebestimmungen

Anwendbares Recht: u Für alle Angebote, Vereinbarungen und die Umsetzung der Vereinbarungen gilt ausschließlich das niederländische Recht. u Im Streitfall ist das Gericht Gelderland in Zutphen der zuständige Gerichtsstand, unter Vorbehalt zwingender Wettbewerbsregeln, die ein solches verhindern. Diese Streitfälle können zwischen Parteien aufgrund ihrer Vereinbarung oder weiterer Vereinbarungen und anderer Handlungen im Zusammenhang mit der betreffenden Vereinbarung entstehen, wie zum Beispiel bei, jedoch nicht beschränkt auf, unrechtmäßigen Tatbeständen, rechtsgrundlosen Leistungen und ungerechtfertigten Bereicherungen. u Ein Streitfall liegt vor, sobald eine der Parteien dies aussagt.

Multicycle.

3

Garantiebestimmungen

Multicycle Garantie Plus Garantiebestimmungen Nachstehend werden die Garantiebestimmungen für die Multicycle Garantie Plus beschrieben.

Was bedeutet Multicycle Garantie Plus? Beim Abschluss der Multicycle Garantie Plus-Garantie wird die Standard-Herstellergarantie von 2 Jahren um 3 Jahre, auf einen Garantiezeitraum von insgesamt 5 Jahren verlängert. Die Multicycle Garantie Plus kann nur auf Vorlage des Garantiescheins oder eines anderen Nachweises über den Abschluss dieser Garantie in Anspruch genommen werden. Die Multicycle Garantie Plus beginnt direkt im Anschluss an die 2-jährige Herstellergarantie und ist nicht übertragbar.

Für welche Bauteile? Die Multicycle Garantie Plus gilt für alle Bauteile mit einer Herstellergarantie von 2 Jahren.

Für welche Bauteile nicht? Bauteile, die nicht zur Standardausrüstung des E-Bikes gehören, wie die zweite Batterie, fallen nicht unter die Multicycle Garantie Plus.

Für welche E-Bikes? u Multicycle Garantie Plus kann für alle E-Bikes von Multicycle ab Modelljahr 2015 abgeschlossen werden. u Es kann demzufolge keine Multicycle Garantie Plus für Fahrräder mit einem Modelljahr von vor 2015 abgeschlossen werden.

Wann abschließen? u Multicycle Garantie Plus kann nur abgeschlossen werden, wenn das Fahrrad durch einen Multicycle-Händler bei Multicycle auf den Erstkäufer angemeldet wird. u Die Zusatzkosten für die Multicycle Garantie Plus betragen für den Käufer aktuell € 179,- und können jährlich angepasst werden. Die Zusatzkosten für den Käufer sind auf der Website von Multicycle (www.multicycle-fahrräder.de) zu finden.

Multicycle Garantie Plus Garantiebestimmungen. Diese Garantiebestimmungen treten zum Lieferdatum des MCs an den Erstbesitzer des Fahrrads in Kraft.

Bauteil

Garantie auf

Garantiedauer Bestimmungen

Elektronische Bauteile (Batterie, Motor, Display, Steuerung, Sensoren)

Konstruktions- oder Materialfehler

5 Jahre

Rahmen und ungefederte Gabeln

Konstruktions- oder Materialfehler und Lackierung

10 Jahre

Monoshock-Federgabel ab Modelljahr 2015

Konstruktions- oder Materialfehler und Lackierung

5 Jahre

Sofern ordnungsgemäß behandelt und gewartet

Dualfedergabeln

Konstruktions- oder Materialfehler und Lackierung

5 Jahre

Sofern ordnungsgemäß behandelt und gewartet

Sonstige Bauteile

Konstruktions- oder Materialfehler

5 Jahre

Mit Ausnahme von Verschleißteilen

Multicycle.

Batterie: sofern gemäß Betriebsanleitung gewartet

4

Garantiebestimmungen

Mängel: u Der Verkäufer ist verpflichtet, die Produkte nach der Übergabe unmittelbar auf Mängel zu überprüfen. Festgestellte Mängel und Mängel, die nach angemessener Prüfung festgestellt hätten werden können, müssen dem Händler unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 48 Stunden mitgeteilt werden. Werden innerhalb dieses Zeitraums keine Mängel mitgeteilt, entfällt jede Haftung seitens Multicycle bezüglich Mängeln. u Wenn der Käufer Mängel feststellt, ist dieser verpflichtet, die Nutzung, Bearbeitung, Anwendung und/oder Installation des betreffenden Produktes unmittelbar einzustellen, um (weitere) Schäden zu vermeiden. Der Käufer muss das Produkt zur Inspektion beim Händler abliefern. Wenn der Händler nicht mehr verfügbar ist, wird Multicycle auf Anfrage den nächstliegenden Händler benennen. Der Käufer muss die für die Untersuchung der Beschwerde notwendige Mitarbeit erbringen, unter anderem muss er Multicycle und/oder dem Händler die Möglichkeit bieten, die Umstände des Gebrauchs, der Bearbeitung, Verarbeitung und/oder Installation untersuchen zu können. Wenn der Käufer diese Mitarbeit nicht leistet oder die Untersuchung aus anderen Gründen nicht (mehr) möglich ist, wird die Beschwerde nicht behandelt und hat der Käufer keine entsprechenden Ansprüche.

Alternative Ersatzteile u Wenn die Originalersatzteile nicht mehr lieferbar sind oder diese nicht mehr auf einen auszutauschenden Rahmen passen, werden diese von Multicycle durch alternative und wenn möglich gleichwertige Ersatzteile ausgetauscht.

Von der Garantie ausgenommen: u Ersatzteile, die Verschleiß unterliegen, wie Reifen, Kette, Kettenrad, Zahnräder, Kabel/Züge, Bremsklötze, Sattel, fallen nicht unter die Garantie, außer bei Konstruktions- oder Materialfehlern. Bitte beachten Sie! Die Batterie bei einem elektrischen MC ist ebenfalls ein Verschleißteil, die Batterieleistung verringert sich nach einiger Zeit. Wie schnell sich die Leistung verringert ist in starkem Maße vom Nutzungsgrad und der Wartung abhängig. u  In folgenden Fällen besteht kein Garantieanspruch: • Nicht fachgerecht ausgeführte technische Reparaturen. •D  as Fehlen des Eigentumsnachweises oder ein Eigentumsnachweis, aus dem hervorgeht, dass das Fahrrad vor dem Verkauf an den Endverbraucher fachkundig montiert und überprüft worden ist, der nicht vom Händler unterzeichnet wurde. • Falsche und/oder unachtsame Verwendung und unsachgemäßer Gebrauch. •U  nzureichende Wartung und/oder Wartung, die nicht gemäß der mitgelieferten Anleitung ausgeführt wurde. •V  erwendung von Ersatzteilen, die nicht den technischen Spezifikationen für das betreffende Fahrrad entsprechen oder falsch montiert sind. •S  chaden, der durch Transport auf oder an einem Fahrzeug entstanden ist. • Nicht fachgerecht durchgeführte Änderungen. • Nachlässigkeit. •R  eparaturen an elektrischen Bauteilen, die vom Endverbraucher selbst ausgeführt wurden. • Eine Batterie mit aufgebrochenem Siegel, was darauf hinweist, dass diese geöffnet wurde. • Schaden durch Anbringen eines Kindersitzes auf der Sitzstange u Wenn eine Reparatur an einem Bauteil ausgeführt oder ein Bauteil des Fahrrads innerhalb des Garantiezeitraums ausgetauscht wird, beginnt der Garantiezeitraum (für dieses Ersatzteil) nicht von vorn. Für Reparaturen an einem Ersatzteil gilt ein Garantiezeitraum von 6 Monaten für die ausgeführte Reparatur. Für ein Ersatzteil, das außerhalb des Garantiezeitraums ausgetauscht wird, beginnt die Garantie erneut, wie in oben stehender Übersicht angegeben. Fällt das betreffende Ersatzteil nicht unter die Garantie, so übernimmt Multicycle keine Kosten für den Transport von Fahrrad und/oder Ersatzteil von und zu Multicycle und/oder einem Händler. Fällt das betreffende Ersatzteil unter die Garantie, so trägt Multicycle die Kosten für den Transport von Fahrrad und/oder Ersatzteil von und zu Multicycle und/oder einem Händler.

Multicycle.

5

Garantiebestimmungen

u Für Ersatzteile, auf die mehr als 2 Jahre Garantie besteht, deckt die Garantie nur den Austausch des Ersatzteils ab, nicht den Arbeitslohn.

Haftung: u Die Haftung von Multicycle beschränkt sich auf die kostenlose Reparatur eines mangelhaften Fahrrads oder auf dessen Austausch oder den Austausch eines Bauteils des Fahrrads, je nach Beurteilung durch Multicycle. Jegliche Haftung für Folgeschäden wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. u Wenn Multicycle, aus welchen Gründen auch immer, einen Schaden vergüten muss, wird diese Schadensvergütung niemals den Rechnungsbetrag des betreffenden Produktes, durch welches der Schaden verursacht wurde, übersteigen. Bei teilweisen Lieferungen ist Multicycle zu einer Schadensvergütung in Höhe von maximal dem Rechnungsbetrag des betreffenden Teils verpflichtet. u Ein bewilligter Garantieanspruch bedeutet nicht, dass die Haftung für eventuell erlittene Schäden übernommen wird. Die Haftung umfasst niemals mehr, als in diesen Garantiebestimmungen umschrieben.

Anwendbares Recht: u Für alle Angebote, Vereinbarungen und die Umsetzung der Vereinbarungen gilt ausschließlich das niederländische Recht. u Im Streitfall ist das Gericht Gelderland in Zutphen der zuständige Gerichtsstand, unter Vorbehalt zwingender Wettbewerbsregeln, die ein solches verhindern. Diese Streitfälle können zwischen Parteien aufgrund ihrer Vereinbarung oder weiterer Vereinbarungen und anderer Handlungen im Zusammenhang mit der betreffenden Vereinbarung entstehen, wie zum Beispiel bei, jedoch nicht beschränkt auf, unrechtmäßigen Tatbeständen, rechtsgrundlosen Leistungen und ungerechtfertigten Bereicherungen. u Ein Streitfall liegt vor, sobald eine der Parteien dies aussagt.

Multicycle.

6

Version September 2016

Multicycle B.V. Anton Tijdinklaan 1 NL - 7071 CX Ulft T +31 (0)315 695 699 E [email protected] I www.multicycle-fahrräder.de