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Missbrauchtes Vertrauen

Werner Tschan

Missbrauchtes Vertrauen Sexuelle Grenzverletzungen in professionellen Beziehungen Ursachen und Folgen

2., neu bearbeitete und erweiterte Auflage

Basel • Freiburg • Paris • London • New York • Bangalore • Bangkok • Singapore • Tokyo • Sydney

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19 Abbildungen, 2005

Dr. med. Werner Tschan, MAE Psychiatrie + Psychotherapie FMH Universität Zürich Programmleitung MPS Gloriastrasse 18a, CH–8006 Zürich [email protected]

Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliographie; detaillierte bibliographische Daten sind im Internet über http://dnb.ddb.de abrufbar. Tatsachenbehauptungen und Meinungsäusserungen liegen in der alleinigen Verantwortung des Autors und geben nicht unbedingt die Meinung des Verlags wieder. Alle Rechte vorbehalten. Ohne schriftliche Genehmigung des Verlags dürfen diese Publikation oder Teile daraus nicht in andere Sprachen übersetzt oder in irgendeiner Form mit mechanischen oder elektronischen Mitteln (einschliesslich Fotokopie, Tonaufnahme und Mikrokopie) reproduziert oder auf einem Datenträger oder einem Computersystem gespeichert werden.

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© Copyright 2005 by S. Karger AG Postfach, CH–4009 Basel www.karger.com Printed in Switzerland on acid-free paper by Reinhardt Druck, Basel ISBN 3–8055–7804–0

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Dieses Buch ist den Opfern sexueller Übergriffe durch Fachleute gewidmet. Es soll mithelfen, ihnen ihre Sprache und Würde wieder zu geben und das Schweigen zu überwinden. Nähe und Distanzlosigkeit sind zwei verschiedene Dinge. Das Buch soll auch für die Angehörigen der Opfer eine Hilfe sein, das zu verstehen, was ihren Lieben angetan wurde.

Inhalt Über den Autor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . X Vorwort des Autors zur 2. Auflage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XI Stimme eines Opfers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XIV Vorwort von Hans-Alfred Blumenstein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XVII Fachlicher Kommentar von Gary R. Schoener . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XIX 1 7 14 16 19 21 24 26

2 Psychotraumatologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.1 Bindungstheorie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.2 Trauma und Folgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.3 Latenzzeit bei psychischem Trauma . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.4 Traumabewältigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.5 Traumabewältigung als soziale Aufgabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

33 36 40 48 52 56

3 «PSM» – Sexueller Missbrauch in professionellen Abhängigkeitsverhältnissen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.1 Was ist PSM? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.2 Wie häufig ist PSM? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.3 Verschiedene Formen von Missbrauch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.4 Wer wird Opfer von PSM? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.5 Welche Folgen hat PSM? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.6 Wie kann PSM erkannt werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.7 Falsche Anschuldigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.8 Wie kann man PSM-Opfern helfen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.9 Haftpflicht- und Versicherungsfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.10 Wer wird zum Täter? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.11 Sexualität und Tabu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.12 Strafe oder Behandlung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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VII

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1 Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.1 Historisches . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.2 Kinderlüge – Die Gegenbewegung nach 1900 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.3 Das Ende der «Hystorien» . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.4 Die Entwicklung in Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.5 Neue Strafgesetzbestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.6 Öffentliche Sensibilisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.7 Psychologie der Wahrnehmung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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5 Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.1 Betriebskultur ist Führungsaufgabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.2 Sexuelle Belästigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.3 Mobbing (Bullying) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.4 Stalking . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.5 Körperliche Gewalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.6 Abklärung von Vorwürfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.7 Modelle und Erklärungsansätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.8 Prävention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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6 Folgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.1 Folgen für Opfer und ihre Angehörigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.2 Folgen für missbrauchende Fachleute . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.3 Folgen für die Institution . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.4 Folgen für die Gesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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7 Opferberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.1 Voraussetzungen auf Helferseite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.2 Aufdecken und Realisieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.3 Hilfe von aussen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.4 Durcharbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.5 Integrieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.6 Kämpfen in eigener Sache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.7 Ein Wort zum Begriff der Heilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.8 Vom Opfer zum Täter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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8 Täterberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8.1 Der erste Kontakt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8.2 Behandlungsverlauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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VIII

4 PSM in einzelnen Berufsgruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.1 Medizin und Pflegeberufe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.2 Psychotherapie und Beratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.3 Sozialarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.4 Behindertenbetreuung und Kinderheime . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.5 Kirche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.6 Ausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.7 Sport und Freizeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.8 Justiz, Straf- und Massnahmenvollzug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.9 Militär . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

8.3 Der Missbrauchskreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8.4 Täterstrategien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8.5 Individuelle Trainingsaufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8.6 Evaluations- und Abschlussphase . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8.7 Prognose . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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9 Missbrauch in Institutionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9.1 Effektives Vorgehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9.2 Falsche Anschuldigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9.3 Abklärung von Vorwürfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9.4 Umfassende Strategie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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10 Boundary-Training . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10.1 Rehabilitation nach PSM als neues Paradigma . . . . . . . . . . . . . . . . 10.2 Die einzelnen Module . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10.3 Für wen kommt Boundary-Training in Frage? . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10.4 Boundary-Training in der Ausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10.5 Das Rad nicht neu erfinden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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11 Assessment und Rehabilitation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11.1 Assessment . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11.2 Rehabilitationsprogramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11.3 Kritische Fragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11.4 Supervision . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11.5 Ökonomische Konsequenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11.6 Risikomanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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12 Prävention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12.1 Beratungsstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12.2 Aus- und Weiterbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12.3 Paradigmenwechsel in der Justiz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12.4 Das Drei-Säulen-Modell für eine wirkungsvolle Prävention .

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Glossar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Literaturhinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sachwort- und Namenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Über den Autor Dr. med. Werner Tschan MAE (geb. 1953) führt eine Privatpraxis für Psychiatrie und Psychotherapie in Basel. Er hat das Internationale Institut für Psychotraumatologie und das Beratungszentrum gegen sexuelle Grenzverletzungen in professionellen Beziehungen aufgebaut. Seine weltweite Vortrags- und Seminartätigkeit sowie zahlreiche Veröffentlichungen zeugen von seinem Engagement. Sein Mastertitel in Applied Ethics der Universität Zürich gibt ihm den nötigen fachlichen Hintergrund des Ethikers und erleichtert es ihm, die Position eines unparteiischen Beobachters einzunehmen und die Problematik der sexuellen Übergriffe durch Fachleute aus einem moralischen Blickwinkel aufzuzeigen. Dank seiner Kenntnisse der forensischen psychotherapeutischen Behandlung von Sexualstraftätern sowie institutionellen Abläufen vermittelt Werner Tschan integrative Lösungsansätze, die sich in der Praxis vielfach bewährt haben. Er hat ein Rehabilitationsprogramm für Fachleute nach «professional sexual misconduct» (abgekürzt PSM, etwa «sexueller Missbrauch in professionellen Abhängigkeitsverhältnissen») entwickelt, das internationale Beachtung findet. Weiter ist Werner Tschan in der Ausbildung von Fachleuten (Lehrern, Ärzten, Psychotherapeuten, Seelsorgern, Forensikern, Personalverantwortlichen und Juristen) involviert. Neben seiner gutachterlichen Tätigkeit berät er ausserdem Institutionen, Behörden und Berufsverbände.

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X

Vorwort des Autors zur 2. Auflage Wenn Ellenberger in seiner Darstellung des Werkes von Pierre Janet darauf hinweist, dass «kein schöpferischer Geist ... jemals alleine (arbeitet)» [1], so gilt dies auch für mein Werk. Das vorliegende Buch greift umfangreiche und wesentliche Arbeiten anderer auf; in erster Linie beruht es jedoch auf dem Wissen und den Erfahrungen von Betroffenen. Auch fliessen Erkenntnisse aus der Täterbehandlung in das vorliegende Buch ein: Einige haben realisiert, was sie ihren Opfern angetan haben, und Wege gesucht, ihr Verhalten zu ändern. Ich habe mich über die positive Aufnahme der ersten Ausgabe dieses Buches durch die Leserinnen und Leser gefreut. Bereits im Frühjahr 2003 konnte mir Steven Karger mitteilen, dass eine Neuauflage zur Diskussion stand: Dies gab mir Gelegenheit, den Text vollständig zu überarbeiten und auf den neusten Stand zu bringen; die Struktur des Buches jedoch blieb unverändert. Alle Kapitel sind inhaltlich neu formuliert und Anregungen und Kritik haben mitgeholfen, den Text praxisrelevant zu gestalten. Ich danke meinem Freund Felix Harder, der das Manuskript vom Blickwinkel des Hausarztes gelesen und mir viele Anregungen vermittelt hat, die zur besseren Verständlichkeit und Lesbarkeit beigetragen haben. Ebenso gilt mein Dank meiner Frau Melanie Kast für ihre vielen fachlichen Hinweise. Die stete Unterstützung durch sie und die ganze Familie haben das nötige kreative Umfeld und den Raum geschaffen, ein derartiges Projekt umzusetzen.

XI

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1. Opferperspektive. Das vorliegende Buch ist aus der Opferperspektive konzipiert: Die Forderung nach einem neutralen Beobachter angesichts von sexuellen Übergriffen und sexueller Gewalt ist wissenschaftlicher Unsinn. Der eigene Standpunkt bestimmt den Erwartungshorizont. Selbst die als «hard science» bezeichnete Physik hat erkannt, dass jeder Beobachter das Ergebnis beeinflusst. Interventionsmassnahmen gegen sexuelle Gewalt – sollen sie wirkungsvoll sein – können nur aus der Opferperspektive konzipiert werden. Der Schutz der vulnerablen Person ist erklärtes Ziel. Die einzelnen Massnahmen, seien sie therapeutisch, gesetzlich oder administrativ, müssen sich daran orientieren, ob sie zu einem unverzüglichen und wirkungsvollen Schutz der betroffenen Personen führen – und ob diese Massnahmen gleichzeitig zu adäquaten Interventionen gegenüber Tätern

führen, die weitere Übergriffe wirkungsvoll verhindern können. Dabei soll stets die simple Tatsache berücksichtigt werden, dass sich die Erfahrung sexueller Gewalt immer nur für die Opfer und allenfalls deren Angehörige stellt. Der Leser kann das Buch zur Seite legen, wann immer er möchte. Die Opfer hingegen können ihr Leiden und ihren Schmerz nicht einfach weglegen, nur weil sie es nicht mehr ertragen können. Sie können sich nicht einfach abwenden, sondern leiden oft ihr Leben lang an den Folgen dessen, was ihnen angetan wurde. Wo viele Menschen wegzuschauen pflegen, will das vorliegende Buch aufrütteln, ohne polemisch zu sein. Die vielen im Text verwendeten Beispiele sind öffentlich zugänglichen Quellen, meist der Tagespresse, entnommen. Sie sollen die Erfahrungen der Opfer nachvollziehbar machen und den unhaltbaren und skandalösen Umgang mit der Thematik veranschaulichen. 2. Primat der Wissenschaftlichkeit. Die Thematik «sexuelle Übergriffe» ist in einem Schnittstellenbereich zwischen angewandter Ethik, Jurisprudenz, Medizin und Soziologie anzusiedeln. Keine der involvierten Disziplinen kann die Problematik alleine lösen. Damit begründet sich die Notwendigkeit eines interdisziplinären Zugangs, wo nicht auf etablierte wissenschaftliche Modelle und Methodik zurückgegriffen werden kann. Vielfältige Instrumentalisierungsversuche und Kontroversen kennzeichnen die Problematik. Das vorliegende Buch versucht, die empirischen Fakten zu sichten und darzustellen. Das Primat der Wissenschaftlichkeit erfordert die Nennung unliebsamer Tatsachen. Anstelle der bisherigen Vogel-Strauss-Politik werden aus der Praxis entwickelte Lösungsansätze vorgestellt. Sie werden im Hinblick auf Nutzen und Effektivität evaluiert werden müssen. Eine systematische wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den hier aufgeworfenen Fragen ist dringend erforderlich.

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3. Transdisziplinäre Darstellung. PSM berührt in erster Linie die direkt Betroffenen und ihre Angehörigen, doch das Thema Grenzverletzungen muss auch in der Öffentlichkeit bekannt sein, nicht nur bei Fachleuten. Im Hinblick auf präventive Massnahmen muss die Gesellschaft über Entstehungsbedingungen und mögliche Schutzfaktoren hinreichend informiert sein. Weiter müssen niederschwellig operierende Beratungsmöglichkeiten für Betroffene geschaffen werden, nur dann werden Opfer auch bereit sein, Aussagen zu machen. Sie werden dies nur tun, wenn sie sicher sind, dass ihren Schritten auch effektive Massnahmen folgen, die weitere Übergriffe verhindern helfen. Werner Tschan Basel, im September 2004

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Stimme eines Opfers

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Es fällt mir doch nicht so leicht, in meine lange Leidensgeschichte abzutauchen, um dieses Vorwort zu schreiben. Ich dachte, es wäre einfacher. Mit meiner Geschichte einen Beitrag zur Aufklärungsarbeit auf dem Gebiet der Grenzverletzungen in professionellen Beziehungen leisten zu können, freut mich trotzdem. Irgendwie bedeutet es für mich, mein Leiden nachträglich zu transformieren. Hoffentlich werden durch dieses Buch einige Menschen davor verschont, in eine solche Missbrauchssituation zu geraten. Meine Geschichte ist die: Nach einer sehr schwierigen Kindheit stürzte ich mich mit 20 Jahren in eine Ehe. Sie scheiterte nach 4 Jahren wegen sexueller Schwierigkeiten. Schon nach kurzer Zeit stellten sich dieselben Probleme auch in meiner darauffolgenden Beziehung ein. Ich entschloss mich, bei Dr. W. in Zürich eine analytisch orientierte Gesprächstherapie anzufangen. Ich war wirklich verzweifelt und erkundigte mich deshalb genau, um einen guten, seriösen Platz zu bekommen. Dieser Arzt wurde mir als besonders gut empfohlen. Die Beziehung zum Therapeuten entwickelte sich sehr schnell in eine gute Richtung. Ich vertraute ihm und konnte auch eindeutige Klärungen und Fortschritte in meiner Entwicklung zur eigenen Persönlichkeit spüren. Bald jedoch verliebte ich mich heftig in Dr. W. Da ich viel über Therapie gelesen hatte, wusste ich, dass dies zu einer Therapie durchaus dazugehören darf und damit auch analytisch gearbeitet werden kann. Mein ganzes Leben begann sich nur noch um Dr. W. und die zwei Stunden pro Woche zu drehen. Dort konnte ich ihn sehen und vielleicht beim nächsten Mal über meine Gefühle reden. Ich brachte erst nach 4 Jahren den Mut auf, über meine Wünsche und Gefühle zu reden. Er reagierte total unerwartet: Er ging nämlich auf die Gefühle und Wünsche ein und erklärte dies als therapeutisch verantwortbar. Es würde mir helfen, an die Unklarheiten in meiner Vaterbeziehung heranzukommen. Ich sollte aber mit niemandem darüber reden. Dies könnte falsch verstanden werden. Ich war glücklich und unglücklich zugleich. Die Beziehung zu meinem Lebenspartner litt sehr darunter. Ich wusste nicht mehr, wo ich hingehörte. Fragen quälten mich: «Was ist das, was ich da mit Dr. W. mache? Liebt er mich? Ich liebe doch auch meinen Lebenspartner. Zu wem will ich? Zu wem gehöre ich?» Trotzdem glaubte ich immer an die Seriosität der Therapie. Mein Lebenspartner und ich entschlossen uns dann, eine gemeinsame Sexualtherapie zu machen. Es war der Schritt aus der Beziehung zu Dr. W. heraus. Ich wusste, jetzt musste ich es tun. Mein Lebenspartner und ich wollten ein Kind. Die Tochter wurde geboren und die Therapie mit Dr. W. wurde nach sechs Jahren «erfolgreich» abgeschlossen.

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Leider war damit überhaupt nichts abgeschlossen, geschweige denn meine körperlichen Probleme auf dem Wege der Heilung. Trotzdem versuchten wir alles. Die gemeinsame vierjährige Paartherapie war eine klärende Zeit mit einem sensiblen und hervorragenden Fachmann. Aber auch er erkannte das Thema Dr. W. nicht richtig – was er später sogar schriftlich bedauerte. In der Zwischenzeit kam auch unser zweites Kind zur Welt. Aber unsere Beziehung – unterdessen eine Ehe – ging nach 14 Jahren in die Brüche. Mein Mann hatte keine Geduld mehr. Kann ich irgendwie verstehen, weil er eine Frau fand, mit der es im Bett keine Probleme gab und gibt. Meine nächste Hölle begann. Wir wohnten zu der Zeit in München. Ich hielt es dort wegen der neuen Beziehung meines Mannes nicht aus. Ich zog mit meinen Kindern nach Basel. Ich litt unbeschreiblich unter der Trennung von meinem Mann. Ich wurde geschüttelt von Angst- und Panikzuständen, konnte nicht mehr in einen grossen Supermarkt, kaum in öffentliche Verkehrsmittel, in keine Restaurants, konnte nicht mehr reisen, nicht ins Kino, Elternabende waren der nackte Horror. Ich hatte schlimmste körperliche Zustände, die mich zu Herz-, Nerven- und Magenspezialisten zur Abklärung brachten. Alles wurde zum Kampf. Trotzdem musste ich für die Kinder da sein, die klassische fröhliche, alles im Griff habende, alleinerziehende Mutter sein – das war auch gut so, sonst hätte ich mich sicher in eine Klinik einliefern lassen müssen. Die nächste Runde in der Therapieodyssee begann. Ich verbrauchte Stunden, Geld, Zeit und Energie. Vater, Mutter, Kindheit, alles wurde unter die Lupe genommen. Ich rappelte mich immer wieder einigermassen auf und wurde als erfolgreich behandelt entlassen. Trotzdem kamen die Ängste immer wieder. Wieder suchte ich Hilfe bei Fachleuten. Ich habe allen Therapeuten irgendwann gesagt, dass es zu Körperlichkeiten mit Dr. W. gekommen war. Keiner hat darauf reagiert. Das grosse Schweigen. Endlich, 12 Jahre nach Abschluss der «Therapie» mit Dr. W., kam ich in eine Gruppe von Angst/Panik-Patienten, und endlich hörte jemand, was ich zu sagen hatte. Diese Gruppe wurde von meinem Hausarzt geleitet, der auch Psychosomatik-Spezialist ist. Es kannte mich sehr gut, ich konnte ja stundenlang über mich Auskunft geben nach all den Therapien. Aber warum ging es mir nicht besser? Ich erwähnte auch bei ihm die Geschichte mit Dr. W. Ich werde nie vergessen, wie erstaunt und verblüfft er reagierte. Es war eine Entdeckung, eine Enthüllung. Der blinde Fleck wurde entdeckt. Endlich. Er überwies mich sofort zu Dr. Tschan, dem Autor dieses Buches. Es ist fast nicht zu glauben, aber nach all den Jahren und Fachleuten hörte ich zum ersten Mal, dass ich das Opfer eines Missbrauchs geworden war.

Ich konnte und wollte es fast nicht glauben. Aber ich konnte endlich mit Hilfe und Begleitung hinsehen. Es stellte sich im Verlaufe der Therapie heraus, dass ich in meiner Kindheit missbraucht worden war, beziehungsmässig, seelisch und auch körperlich. Dies wurde durch das Verhalten von Dr. W. blockiert. Es konnte nicht aus mir raus. Ich habe alles – fast alles – aufarbeiten können und habe Dr. W. beim Ärzteberufsverband angezeigt. Leider ist dies auch dort ein Tabuthema. Sie haben sich hinter der Verjährungsklausel des Staates verschanzt. Nächster Schritt war die Ombudsfrau des Kantons. Dr. W. wurde vorgeladen und konnte sich an nichts erinnern. Pikantes Detail: Er wurde von ihr gemahnt, dass er meine Tagebücher zurücksenden solle, die ich ihm vor 13 Jahren dort gelassen hatte – ich wollte mir eine Möglichkeit des Wiedersehens offen lassen, damals. Er hat mir alle zurückgeschickt, ausser dem einen mit den schwarz-weissen Tupfen – was da drin stand wäre juristisch zu belastend ... Heute lebe ich sehr, sehr glücklich mit meinen Kindern, habe seit 3 Jahren eine spannende und liebevolle Beziehung, in der meine ehemaligen Probleme nur noch am Rande als solche bezeichnet werden können. Ich habe auch eine gute Beziehung zu meiner Mutter und meinem verstorbenen Vater. Die Beziehung zu meinem Exmann ist leider immer noch grossen Schwankungen unterlegen. Aber so ist es nun mal. Ich habe gelernt, meine Vergangenheit als Chance zur Veränderung zu sehen. Nur durch meine Vergangenheit bin ich die Frau, die ich heute bin. Und ich mag diese Frau sehr gerne und liebe es, mit mir zu sein. Dr. W. scheint immer noch als Therapeut zu arbeiten. Vielleicht hat er auch andere Frauen missbraucht und tut es noch. Es bleibt selten bei einem einzelnen Missbrauch. Dr. W. wurde von der Ombudsfrau gerügt, gemahnt, oder wie das auch immer heisst. Mehr ist von offizieller Stelle nicht passiert. Keinen kümmert’s. Ich bin froh, dass es dieses Buch gibt. Es tut gut zu wissen, dass sich Menschen um dieses Thema sorgfältig kümmern, zugunsten der Opfer und Täter.

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Vorwort von Hans-Alfred Blumenstein

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Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind seit Beginn des letzten Viertels des 20. Jahrhunderts in früher undenkbarem Ausmass in das Blickfeld der Öffentlichkeit getreten. Wesentliche Ursachen sind nicht nur die gewandelten Vorstellungen über die Rolle der Sexualität im menschlichen Leben, sondern auch das Interesse der Medien an Vorfällen mit sexuellem Bezug, deren Schilderung allerdings oft nur der Steigerung der Auflage dienen sollte. Gleichwohl sind z.T. bis heute Grenzverletzungen sexueller Art in professionellen Beziehungen in Psychotherapie und Medizin, in Sozialarbeit, Sport oder Kirche von einem Mantel des Schweigens umgeben. Die Maxime, dass nicht sein kann, was nicht sein darf, gilt hier anscheinend immer noch. Dazu kommt, dass therapeutisch arbeitende Einrichtungen und Praxen schon um des guten Rufes willen und aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus alles tun, um Vorfälle dieser Art nicht bekannt werden zu lassen. Ertappten Täterinnen oder Tätern wird daher oft nicht gekündigt, sondern sie scheiden, um eine arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, in «beiderseitigem Einvernehmen» mit einem vorab vereinbarten, meist noch ordentlichen Zeugnis aus, nur um dann an anderer Stelle erneut zu missbrauchen. Zwar würde sich der frühere Arbeitgeber, zumindest wenn er eine nachgewiesene Straftat des Arbeitnehmers verschweigt, dem neuen Arbeitgeber gegenüber schadenersatzpflichtig machen, wenn es zu erneuten Vorfällen der inkriminierten Art kommt, doch sind im therapeutischen Bereich solche Schadenersatzforderungen meines Wissens eher selten, weil wiederum das Tabu gebrochen werden müsste. Vor einer Verdachtskündigung wegen Zerstörung des zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber erforderlichen Vertrauensverhältnisses durch den dringenden Verdacht einer Straftat wird ohnehin zurückgeschreckt. Auf diese Weise können sich Täter von Einrichtung zu Einrichtung «wie eine ew’ge Krankheit» fortschleppen. Auch das deutsche Strafrecht hat sich mit dieser Problematik erst sehr spät befasst. Obwohl der Erste Strafsenat des Bundesgerichtshofes in seinem bahnbrechenden Urteil vom 22.07.1969 [2] dem Strafrecht zwar nicht die Aufgabe zusprach, «auf geschlechtlichem Gebiet einen moralischen Standard des erwachsenen Bürgers durchzusetzen, sondern … die Sozialordnung der Gemeinschaft vor Störungen und groben Belästigungen zu schützen», dauerte es noch bis zu dem am 01.04.1998 in Kraft getretenen 6. Strafrechtsreformgesetz vom 26.01.1998 [3], bis schliesslich sexueller Missbrauch von behördlich Verwahrten oder Hilfsbedürftigen in Einrichtungen durch ∏ 174a StGB und die Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses zum Zwecke des sexuellen Missbrauchs in ∏ 174c StGB unter Strafe gestellt wurden. Die strafrechtliche Bedeutung dieser Vorschriften hat der Gesetzgeber durch

Hans-Alfred Blumenstein, Vorsitzender Richter am OLG Stuttgart, a.D. Downloaded by: 46.3.206.186 - 8/16/2017 5:34:02 PM

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das am 01.04 2004 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung vom 27.12.2003 [4] noch weiter dadurch betont, dass er unter Streichung der Geldstrafe die Mindeststrafe auf drei Monate angehoben und zugleich in ∏ 174a Abs. 2 StGB das Wort «stationär» gestrichen hat, sodass nunmehr auch Bedienstete in nicht stationären Einrichtungen Täter sein können. Geschütztes Rechtsgut bleibt jedoch nach wie vor nicht nur die sexuelle Selbstbestimmung der Betroffenen, sondern auch die Störungsfreiheit des Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses im Sinne von Integrität und Lauterkeit. Gleichwohl sind Verfahren dieser Art nach wie vor selten, obwohl empirische Forschungen das Dunkelfeld als gross bezeichnen und sexualisierte Gewalt, z.B. in Wohneinrichtungen, als beträchtlich geschildert wird [4]. Auf Seiten der Justiz mag dies auch damit zusammenhängen, dass der Verdacht bei einem bestreitenden Täter angesichts der nicht selten gestörten oder psychisch kranken Persönlichkeit des Tatopfers nicht hinreichend verifiziert werden kann und dem Täter als Fachmann ein höherer Grad der Glaubhaftigkeit zugewiesen wird. Dabei ist es gerade in der Jugend- und Jugendschutzgerichtsbarkeit unverzichtbar, solchem Verdacht nachzugehen, weil in derartigen Missbrauchserfahrungen nicht selten – natürlich im Rahmen eines multikausalen Geschehens – eine Ursache für abweichendes oder selbst strafbares Verhalten liegen kann. Wie prägend und zerstörend solche Geschehensabläufe sein können und wie stark das einmal missbrauchte Vertrauen nachwirkt, ist mir in vielen Verhandlungen in meiner jugendrichterlichen Tätigkeit deutlich geworden. Nachgegangen wird solchen Vorwürfen meist schon deshalb nicht, weil sie, jedenfalls vor Inkrafttreten der Vorschrift des ∏ 78b StGB über das Ruhen der Verjährung bei Sexualdelikten bis zum 18. Lebensjahr, bei ihrem Bekanntwerden bereits verjährt sind. Auch die Justiz tut sich mit solchen Fällen schwer. Um so wichtiger ist das vorliegende Buch, das aus der Sicht des Insiders nicht repressiv wie die Justiz, sondern präventiv aufklärend und die Mechanismen auf der Helferseite aufdeckend dieses gern verschwiegene Thema angeht. Es gibt zugleich Handlungsstrategien vor, die der Verhinderung solchen Fehlverhaltens dienen. Ausserdem kann dieses Buch dazu führen, die Sensibilität auch der Justiz gegenüber diesem Problem zu schärfen; es gehört gleichermassen in die Hand des Behandlers, des Einrichtungsleiters und des Juristen. Es zeigt sich wieder einmal, dass hier wie auch auf allen anderen Arbeitsfeldern, die sich im weitesten Sinne mit Kriminalität befassen, nur interdisziplinäres Zusammenwirken in der Lage ist, vernünftige Lösungsansätze hervorzubringen. Ich wünsche dem Buch eine weite Verbreitung.

Fachlicher Kommentar

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Grenzen bestehen überall in der Natur. Grenzen regeln die Beziehungen zwischen den Ländern und den Menschen. Obwohl er Zäune nicht sonderlich mochte, meinte der amerikanische Dichter Robert Frost in seinem Gedicht «Mending Wall»: «Good fences make good neighbours» (Gute Zäune schaffen gute Nachbarn). In fachlichen Beziehungen helfen sie, die professionelle Arbeit effektiv zu gestalten. Die Medizin definierte als erste Berufsdisziplin ihre eigene Rolle. Sokrates soll gemäss Plato gesagt haben: «Ist es nicht so, dass jeder Arzt, so wahr er ein Arzt ist, beachtet, was in seinem Interesse ist, gleichzeitig wollen alle nur das Beste für ihre Patienten» [Plato, Die Republik, Buch 1, Abschnitt 342]. Ein frühes Prinzip der griechischen Medizin war «primum nihil nocere» (richte keinen Schaden an). Diese Worte finden ihren Niederschlag im Wortlaut des hippokratischen Eides: «In welches Haus auch immer ich eintrete, ich werde es zum Wohl der Kranken betreten und mich fernhalten von jedem Fehlverhalten und Korruption und ebenso von der Verführung von Frauen und Männern, Freien oder Sklaven.» Im Laufe der Jahrhunderte finden sich diverse Hinweise auf sexuelle Kontakte zwischen Ärzten und Patienten. Nachdem Frederick Anton Mesmer, der Begründer des animalischen Magnetismus, seine Praxis nach Paris verlegt hatte, setzte Ludwig XVI, König von Frankreich, eine Untersuchungskommission ein. Er befürchtete, dass Frauen durch Ärzte mittels der neuen Technik sexuell missbraucht werden könnten. Die Kommission unter der Leitung von Benjamin Franklin befand, dass ein derartiges Risiko sehr wohl existiere. Während des Mittelalters gab es ähnliche Bedenken in Bezug auf den Klerus. Grosse Medienbeachtung fand der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs gegen den berühmten Geistlichen Henry Ward Beecher im Jahre 1874. Beechers Schwester, Harriet Beecher-Stowe, Autorin von «Onkel Toms Hütte», verteidigte den Pastor. Die frühe psychoanalytische Bewegung kennt mehrere Fälle von sexuellen Kontakten zwischen Therapeuten und Patienten. Aufmerksamkeit erlangte die Thematik jedoch erst nach der Veröffentlichung der englischen Übersetzung von Carotenutos [6] «Tagebuch einer heimlichen Symmetrie: Sabina Spielrein zwischen Jung und Freud» im Jahre 1982. In Nordamerika waren erstmals in den frühen 1970er Jahren psychiatrische Fachartikel zur Thematik erschienen. Ab 1985 nahm die Auseinandersetzung um Übergriffe durch Geistliche explosionsartig zu. In Kanada wurde in den frühen 1990er Jahren sexueller Kontakt zwischen Ärzten und Patienten landesweit diskutiert.

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Internationale Konferenzen zur Thematik fanden 1986 und 1992 in Minneapolis, 1994 in Toronto und 1998 in Boston statt; zwei australisch-neuseeländische Konferenzen wurden 1996 und 1998 abgehalten. Auch in Norwegen, England, Irland und Dänemark wurden Tagungen veranstaltet. Im September 2000 fand in Bern eine Konferenz zum Thema Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen statt. Dr. Werner Tschan, Autor dieses Buches, spielte bei der Vorbereitung der Tagung eine wichtige Rolle und leitete mit mir zusammen einen Workshop zum Thema «Boundary-Training» (professionelle Grenzen einhalten). Anders als ihre Vorläufer untersuchte diese Konferenz auch die Thematik der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz, ein Bereich, der in Europa und Nordamerika unter dem Einfluss des Feminismus seit den 1970er Jahren kontinuierlich an Bedeutung gewonnen hat. Die beiden Themen verbindet das Machtgefälle, das sowohl am Arbeitsplatz als auch zwischen Fachleuten und ihren Klienten besteht. In seinem 1938 erschienenen Buch «Macht» beschrieb der Philosoph Bertrand Russell, wie die Macht das fundamentale Prinzip innerhalb der Sozialwissenschaften darstellt – so wie, in Analogie, Energie als das fundamentale Prinzip der Physik angesehen werden kann. George Bernard Shaw warnte im 3. Akt seines Stücks «Major Barbara»: «Du kannst nicht für immer Macht für Gutes haben, ohne auch die Macht für Böses zu haben». Die Macht, die Fachleute und andere in ihrer beruflichen Rolle haben, fand vermehrt Beachtung. Die ethische Verantwortung, ausgedrückt im Prinzip der «Einwilligung» (englisch: informed consent), begann die Beziehung zwischen Ärzten und ihren Patienten zu bestimmen. Im Gesetzeswesen führte dies zur Formulierung der treuhänderischen Beziehung: der Pflicht, zu allen Zeiten im besten Interesse des Klienten oder Patienten zu handeln. Gleichzeitig tauchte nun die Frage nach den Ursachen von sexuellen Verfehlungen durch Fachleute auf. Die Bedeutung der «Warnsignale» wie auch das Konzept des «slippery slope» (englisch: rutschiger Abhang, siehe Glossar) wurden beschrieben. Systematische Untersuchungen zeigten, dass zwar manche missbrauchende Fachleute an Persönlichkeitsstörungen litten, dass aber auch andere, die ihren Beruf verantwortungsvoll ausübten, solche Kontakte eingingen. Wichtige Beiträge wurden durch den Psychiater Dr. Robert Simon beigesteuert. Das Thema der fachlichen Grenzen wurde vermehrt beachtet; nicht nur sexuelle Grenzverletzungen, auch andere Formen des physischen Kontaktes wurden thematisiert. Welche Formen von Berührungen sind erlaubt? Darf ein Pfarrer ein Gemeindemitglied, ein Psychiater einen Patienten umarmen? Gerichtsverfahren gegen Berufsleute wegen sexueller Grenzverletzungen an ihnen Anvertrauten waren seit den späten 1970er Jahren zunehmend an der Tagesordnung. Bereits in den ersten Verfahren warfen nicht sexuelle

Grenzverletzungen ernsthafte rechtliche Fragen auf. In dem historischen Urteil Zipkin gegen Freeman kam das Gericht zu dem Schluss, dass Dr. Freeman, ein Psychiater, die therapeutische Situation falsch gehandhabt hätte, und befand: «… der Schaden wäre Frau Zipkin auch dann zugefügt worden, wenn die Reisen durch eine Gouvernante begleitet worden wären, wenn mit Badeanzug geschwommen worden wäre und wenn Gesellschaftstanz statt eines sexuellen Kontakts stattgefunden hätte». Die praktische Erfahrung zeigte ebenfalls, dass Grenzverletzungen auch dann zum Nachteil und Schaden von Patienten führten, wenn sie nicht sexuell waren. Erst mit dem 1994 erschienen Werk des Psychiaters Richard Epstein [7] wurden diese Fragen intensiv und umfassend abgehandelt. Ebenso wurde im 1995 publizierten Buch der beiden Psychiater Glen Gabbard und Eva Lester [8] die Thematik dargestellt. Weitere Bücher zu Grenzverletzungen folgten. Zu diesem Zeitpunkt erschienen auch erste Beiträge über Bewertung und Einschätzung («assessment») und Behandlungsmöglichkeiten von sexuell missbrauchenden Fachleuten. Gegen Ende des 20. Jahrhunderts begannen amerikanische und kanadische Fachleute, mit Boundary-Training erste Erfahrungen zu sammeln. Diese Bemühungen reichten vom Suchen nach Wegen, Fachleute so zu schulen, dass sie bereits zu Beginn ihrer Laufbahn keine Grenzverletzungen begingen, bis zu Rehabilitationstherapien für diejenigen, die fachliche Grenzen verletzt hatten. Dr. Werner Tschan hat die bisher vorliegende Fachliteratur studiert und ist ausgiebig gereist, um die verschiedenen Ausbildungs- und Behandlungskonzepte in Zusammenhang mit Grenzverletzungen selbst kennen zu lernen. Das vorliegende Buch beschreibt die neusten Erkenntnisse und Massnahmen zu diesem Thema. Es handelt sich um ein Bahn brechendes Werk, in dem die in Nordamerika entwickelten Ansätze auf die Situation in Europa übertragen werden. Aber Dr. Tschan wendet nicht nur an, was andere erarbeitet haben – er hat auch eigene innovative Ansätze entwickelt. Sein Boundary-Trainings-Programm bietet Fachleuten umfassende Hilfe. Anders als in Nordamerika wird dieses Programm auf freiwilliger Basis angeboten, in Nordamerika belegen viele Psychiater nur dann Trainingskurse, wenn sie vom Arbeitgeber oder einer Zulassungsstelle dazu gezwungen werden. Ich glaube, dass auch die zweite Auflage dieses Werks ein Meilenstein in der Entwicklung dieser Konzepte sowohl in Europa als auch in der übrigen Welt sein wird. Ich habe das Privileg, in diesen Prozess einbezogen zu sein, und kann miterleben, wie die kreativen Lösungen von Dr. Tschan entstehen.

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Gary R. Schoener, M.Eq., Licensed Psychologist & Executive Director, Walk-In Counseling Center, Minneapolis, Minn., USA

Literatur 1 Ellenberger HF: Die Entdeckung des Unbewussten. Zürich, Diogenes, 1985 (Original: The Discovery of the Unconscious: The History and Evolution of Dynamic Psychiatry. New York, Basic Books, 1970). 2 BGHSt 23, pp 40, 43f. 3 BGBl 1, pp 164 ff. 4 BGBl 1, pp 3007 ff. 5 Wawrok S, Klein S: Forschungsergebnisse zur Problematik der sexualisierten Gewalt in Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe und Anlage eines Modellprojektes; in Fegert J, Wolff M (Hrsg.): Sexueller Missbrauch durch Professionelle in Institutionen. Prävention und Intervention. Ein Werkbuch. Münster, Votum, 2002, pp 73–82. 6 Carotenuto A: Tagebuch einer heimlichen Symmetrie. Sabina Spielrein zwischen Jung und Freud. Freiburg/Br., Kore, 1986 (Original: Diario di una segreta simmetria. Sabina Spielrein tra Jung e Freud. Rom, Astrolabio, 1980). 7 Epstein R: Keeping Boundaries: Maintaining Safety and Integrity in the Psychotherapeutic Process. Washington, American Psychiatric Press, 1994. 8 Gabbard G, Lester E: Boundaries and Boundary Violations in Psychoanalysis. New York, Basic Books, 1995.

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