MINDMANAGER ENDNUTZERLIZENZVERTRAG

Datum: September 2016 Die vorliegenden Lizenzbedingungen werden zwischen Ihnen und der Corel Corporation, 1600 Carling Avenue, Ottawa, Ontario, K1Z 8R7, Kanada („Corel“, „Wir“ oder „Unser/e“) vereinbart. Sie beziehen sich auf die diesen Lizenzbedingungen beiliegende Software, zu der gegebenenfalls der Datenträger gehört, auf dem Sie die Software erhalten haben (zusammenfassend „Software“ genannt). Die Bedingungen gelten auch für Updates, Ergänzungen, internetbasierte Leistungen und Supportleistungen von Corel für die Software, sofern diesen Artikeln nicht andere Bedingungen beiliegen. In dem Fall gelten diese anderen Bedingungen. DURCH ANKLICKEN DER SCHALTFLÄCHE „AKZEPTIEREN“ ODER ÄHNLICHER SCHALTFLÄCHEN ODER LINKS, DIE VON COREL BESTIMMT WERDEN, SOWIE DURCH DAS HERUNTERLADEN, DAS INSTALLIEREN UND DIE NUTZUNG DER SOFTWARE SOWIE DURCH DEN ZUGRIFF AUF DIE SOFTWARE ERKENNEN SIE DIE VERBINDLICHKEIT DIESES ENDNUTZERLIZENZVERTRAGS FÜR MINDMANAGER („EULA“) AN. „SIE “ BEZEICHNET DIE NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSON, DIE SICH MIT DER VERBINDLICHKEIT DES VORLIEGENDEN EULA EINVERSTANDEN ERKLÄRT HAT. SIE SIND DAFÜR VERANTWORTLICH, DASS ALLE BENUTZER (IM SINNE DER NACHSTEHENDEN DEFINITION) DIE BEDINGUNGEN DIESES ENDNUTZERLIZENZVERTRAGES EINHALTEN. WENN SIE DIESEN ENDBENUTZERLIZENZVERTRAG EINHALTEN, HABEN SIE FÜR JEDE ERWORBENE LIZENZ FOLGENDE RECHTE. Corel behält sich das Recht vor, jeden beliebigen Teil dieses EULA jederzeit zu ändern, zu ergänzen oder zu entfernen (die „Änderung(en)“). Diese Änderungen werden nach entsprechender Mitteilung an Sie wirksam. Corel wird Sie durch Posten einer Änderungsankündigung auf der Corel-Website http://www.mindjet.com und/oder durch Versenden einer E-Mail an die ggf. von Ihnen angegebene E-MailAdresse benachrichtigen, und Sie willigen ein, dass Corel diese Mitteilungen über Änderungen dieses EULA auf der Corel-Website http://www.mindjet.com postet oder an Ihre E-Mail-Adresse sendet. Sofern oben nicht anders angegeben, treten alle Änderungen dieses EULA in Kraft, wenn sie als Posting eingestellt werden (oder nachdem eine Mitteilung an Ihre E-Mail-Adresse geschickt worden ist), und wenn Sie die Software nach dem Versand dieser Mitteilung weiterhin nutzen, so gilt dies als Annahme dieser Änderungen Ihrerseits und als Ihre Zustimmung, durch diese Änderungen gebunden zu sein. Falls Sie mit diesem EULA nicht einverstanden sind (oder ihm nicht entsprechen können), haben Sie nur die Möglichkeit, die Nutzung der Software einzustellen. 1.

LIZENZGEWÄHRUNG UND NUTZUNGSRECHTE AN DER SOFTWARE.

a. Lizenzgewährung. Die Software wird an Sie lizenziert, nicht verkauft. Corel behält sich alle Rechte vor, die Ihnen nicht gewährt wurden. Corel gewährt hiermit jedem Nutzer vorbehaltlich dieses Endnutzerlizenzvertrages und der Zahlung der geltenden Lizenzgebühren für die Lizenzdauer eine nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung des Objektcodes der lizenzierten Software gemäß der entsprechenden Dokumentation für die Nutzung in einer unterstützten Umgebung; das Recht auf Vergabe von Unterlizenzen ist in der Lizenz nicht enthalten. Sofern in dem Bestelldokument kein alternatives Lizenzmodell vorgesehen ist, gestatten diese Lizenzbedingungen für jede gewährte Lizenz, dass die Software durch einen (1) Nutzer auf beliebig vielen Computern (einschließlich virtueller Systeme und Server) zur ausschließlichen Nutzung durch diesen Nutzer während der Lizenzdauer installiert und genutzt werden darf. „Nutzer“ ist ein bestimmter Mitarbeiter, ein Drittanbieter oder eine sonstige Person, die von Ihnen zur Nutzung der Software während der Lizenzdauer autorisiert wurde; oder ein oder mehrere eventuell in weiterer Folge gemäß Abschnitt 12.b autorisierte Nutzer. „Dokumentation“ ist die Dokumentation in der jeweils von Corel bearbeiteten Fassung, die Corel Ihnen in der Regel für die Software bereitstellt und zu der Endbenutzerhandbücher, Bedienungsanleitungen, Installationsanleitungen, Versionshinweise und OnlineHilfedateien zur Nutzung der Software gehören. Sie dürfen die Dokumentation in Verbindung mit dem zulässigen Verwendungszweck der lizenzierten Software ausschließlich zu Referenzzwecken nutzen und kopieren. Eine unterstützte Umgebung ist die jeweils von Corel für die Software unterstützte Umgebung; siehe http://mindjet.com/support/product-resources/system-reqs. Ein „alternatives Lizenzmodell“ im Sinne des vorliegenden Vertrags bezeichnet jede sonstige Gewährung von Rechten zur Installation und Nutzung, Seite 1 von 10

insbesondere aber nicht ausschließlich, eine unbeschränkte Standortlizenz, eine Standortlizenz mit BenutzerObergrenze oder eine rechnerbezogenen Lizenz, gemäß Ihrem Bestelldokument; für jede Einzelplatzlizenz zur Nutzung in Konferenzräumen, Schulungszentren oder anderen Bildungseinrichtungen, gewährt Ihnen Corel vorbehaltlich dieses Vertrages und der Zahlung der geltenden Lizenzgebühren für die Lizenzdauer eine für beliebig viele Nutzer geltende, nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Installation des Objektcodes der Software auf einem (1) Gerät für Schulungs- oder interne Geschäftszwecke, wie in der entsprechenden Dokumentation beschrieben; das Recht auf Vergabe von Unterlizenzen ist in der Lizenz nicht enthalten. „Bestelldokument“ bezeichnet ein Dokument (z. B. eine Kaufbestätigung, ein Produktzertifikat, einen abgeschlossenen Vertrag), das Ihnen von Corel bereitgestellt wurde oder das zwischen Ihnen und Corel geschlossen wurde, und in dem die Version der erworbenen Software, die Anzahl der Nutzer, Gebühren und Zahlungsbedingungen sowie zusätzliche Bedingungen für die Installation und Nutzung der Software angegeben sind, durch die die vorliegenden Bedingungen ergänzt oder geändert werden; zusätzliche oder abweichende Bedingungen, die in einer Bestellung oder schriftlichen Benachrichtigung oder einem sonstigen von Ihnen ausgestellten Dokument enthalten sind, sind wirkungslos. Dabei ist es unerheblich, ob eine solche Bestellung oder ein solches Dokument das Bestelldokument für die Software darstellt. b. Einzelnutzerlizenz. Wenn Sie ein Eigentümer sind, der mehrere Nutzerlizenzen zur Verwendung durch Ihre Nutzer (Einzelnutzer) erworben hat, können Sie eine Nutzerlizenz unbeschadet zwingender lokaler urheberrechtlicher Bestimmungen von einem Nutzer auf einen anderen übertragen, jedoch nur: (i) wenn das Verhältnis zwischen dem ursprünglichen Nutzer und Ihnen nicht mehr besteht, (ii) wenn der ursprüngliche Nutzer innerhalb Ihres Unternehmens zu einer Abteilung ohne Lizenz wechselt, oder (iii) einmal alle einhundertachtzig (180) Kalendertage. c. Lizenzdauer. „Lizenzdauer“ ist der Zeitraum ab der Lieferung der Software durch Corel an Sie, sofern in dem jeweiligen Bestelldokument kein anderes Startdatum vereinbart und festgelegt wurde, bis zum Ablauf des im jeweiligen Bestelldokument festgelegten Abonnementzeitraums („Abonnementzeitraum“), vorbehaltlich einer frühzeitigen Kündigung, wie in diesem EULA bestimmt. Wurde im jeweils gültigen Bestelldokument kein Abonnementzeitraum festgelegt, ist die Lizenzdauer unbegrenzt („Dauerhafte Lizenz“). Sofern im Bestelldokument nichts Abweichendes festgelegt wurde, beträgt der anfängliche Abonnementzeitraum ein (1) Jahr ab dem Kaufdatum für die Software bzw., sofern zutreffend, ab dem Datum Ihrer Erneuerung eines Abonnementzeitraums. Sie haben gegebenenfalls die Möglichkeit die Laufzeit des Abonnements zu verlängern oder den Abonnementzeitraum in eine dauerhafte Lizenz umzuwandeln. Wenn Sie Ihr Abonnement verlängern, können Sie die Software bis zum Ende des Verlängerungszeitraums nutzen. Nach Ablauf Ihres Abonnementzeitraums sind Sie gesetzlich verpflichtet, die Nutzung der Software einzustellen, sie zu entfernen und/oder zu vernichten. Corel behält sich das Recht vor, einen Nachweis über die Entfernung und/oder Vernichtung der Software zu verlangen. Wenn Ihr Abonnementzeitraum endet, enden auch die zugehörigen MSA-Leistungen (wie nachfolgend definiert). d. Installation und Nutzungsrechte. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software in maschinenlesbarer Form ausschließlich als inaktive Sicherungskopie („cold back-up“) oder zu Archivierungszwecken anzufertigen. Sie dürfen zum Lieferumfang der Software gehörende und entsprechend kenntlich gemachte Bilder, Cliparts, Animationen, Klänge, Musik, Formen, Videoclips und Vorlagen kopieren und ausschließlich in den von Ihnen erzeugten oder geänderten Maps verwenden. Eigentum. i. Inhalte. Inhalte, die Sie innerhalb der Software erstellen oder speichern („Nutzerinhalte“), sind Ihr Eigentum. Corel hat keine Eigentumsrechte an Ihren Nutzerinhalten. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität, Unversehrtheit, Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit und Angemessenheit Ihrer Nutzerinhalte und das geistige Eigentum bzw. die Rechte daran. Ihre Nutzerinhalte müssen den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben und den unter https://www.mindjet.com/de/content-standards einsehbaren Corel-Standards, die durch Verweis in diesen EULA aufgenommen werden, entsprechen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie allein für Verluste oder Schäden jeder Art haften, die durch Verwendung von Nutzerinhalten eintreten, die Sie hochladen, posten, weitergeben, anzeigen oder anderweitig durch ihre Nutzung der Software zur Verfügung stellen. Sie haften für alle hochgeladenen, geposteten, weitergegebenen, angezeigten oder anderweitig durch Nutzung der Software bereitgestellten Inhalte (auch wenn die Inhalte von anderen Benutzern oder anderen Personen mit Zugang zur Software bereitgestellt werden). „Inhalte“ sind Daten, Informationen, Materialien oder andere Inhalte, einschließlich Maps, Kontakte, Dateien, zu denen Sie im Rahmen oder aufgrund Ihrer Nutzung der Software Zugang haben. e.

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ii. Geistiges Eigentum von Corel. Corel behält alle Rechte und Ansprüche an der Software und der dazugehörigen Dokumentation und ist Eigentümerin aller damit verbundenen Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Patente, Marken und anderer gewerblicher Schutzrechte und Eigentumsrechte, einschließlich Eintragungen, Anmeldungen, Erneuerungen und Verlängerungen solcher Rechte. Titel, Markenzeichen oder Markennamen, urheberrechtliche Hinweise, Legenden oder anderweitige Eigentumshinweise auf der Software und in der dazugehörigen Dokumentation dürfen nicht entfernt werden. Es werden Ihnen keinerlei Rechte an irgendwelchen Handels- oder Dienstleistungsmarken von Corel gewährt. Corel behält sich alle Rechte vor, die in diesem Endnutzerlizenzvertrag nicht ausdrücklich eingeräumt wurden. iii. Feedback; Technische Informationen. Verbesserungsvorschläge, Feedback oder Ideen zur Software, die Sie Corel vorlegen, sind ausschließliches Eigentum von Corel. Insoweit Sie Eigentümer von Rechten an solchem Feedback bzw. solchen Ideen sind, übertragen Sie Corel bereits hiermit alle Rechte und Ansprüche an dem Feedback oder den Ideen. Sie verpflichten sich, alle von Corel geforderten zumutbaren Maßnahmen zur Durchsetzung solcher Rechte durchzuführen. Corel entschädigt Sie für direkte Auslagen, die Ihnen aus der Erfüllung von Corels Forderungen entstehen. 2.

ZUSÄTZLICHE LIZENZIERUNGSEINSCHRÄNKUNGEN.

a. Nutzungseinschränkungen. Sie dürfen die Software nur in der in diesem EULA ausdrücklich erlaubten Weise verwenden, sofern Ihnen geltende gesetzliche Vorschriften nicht zusätzliche Rechte einräumen. Insbesondere ist es Ihnen nicht gestattet,  von der Software abgeleitete Werke zu schaffen;  fremde Software oder Leistungen zu schaffen, zu entwickeln, zu lizenzieren, zu installieren, zu nutzen oder zu verteilen, um Zugang, Berechtigungen oder Rechte zu umgehen, zu aktivieren, zu verändern oder zu ermöglichen und so technische Einschränkungen der Software und die Bedingungen dieses Endnutzerlizenzvertrages zu umgehen;  die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, zu analysieren oder auf eine andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software ganz oder teilweise abzuleiten, außer insofern dies nach geltendem Recht ausdrücklich zulässig ist;  Kopien der Software über die hierin vorgesehene oder nach geltendem Recht zulässige Menge hinaus anzufertigen;  die Software zu veröffentlichen, so dass andere sie kopieren können;  die Software in rechtswidriger Weise zu verwenden;  die Software für gewerbliche Software-Hosting-Dienste zu nutzen; oder  die Software zu verkaufen, Lizenzen oder Unterlizenzen dafür zu erteilen, die Software zu verteilen, zu verleihen oder zu vermieten oder in sonstiger Weise ganz oder teilweise zu übertragen oder den Lizenzschlüssel für die Software an eine andere Partei zu übertragen; oder In Abweichung von diesen Bestimmungen steht es Ihnen ausdrücklich frei, die Software zu verkaufen oder weiterzuverkaufen, wenn sie mit Zustimmung von Corel auf einen Markt der EU oder des EWR gebracht wurde und soweit das Urheberrecht von Corel erschöpft ist. In Bezug auf Software, die durch Download erworben wurde, ist dies nur der Fall, wenn alle nachstehenden Bedingungen erfüllt sind: (1.) Die Software wurde zuvor von Corel selbst oder mit Genehmigung von Corel rechtmäßig in Verkehr gebracht. Dies ist nur dort der Fall, wo Corel den Download der Software als Gegenleistung für die Bezahlung einer Gebühr, die Corel eine Vergütung in Höhe des wirtschaftlichen Wertes der Software-Kopie sichert, genehmigt hat. (2.) Sie machen jede einzelne Kopie im Fall des Weiterverkaufs nutzlos. (3.) Sie stellen dem Käufer die Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um das Maß der ordnungsgemäßen Nutzung zu bestimmen. Sollten Sie nicht der erste rechtmäßige Käufer der (Rechte an der) Software sein, sondern die Software gebraucht erworben haben, dürfen Sie die Software nur insoweit verwenden, wie Sie sie rechtmäßig erworben haben. Ihre Rechte an der Software werden durch die Bestimmungen dieses Seite 3 von 10

EULA festgelegt und eingeschränkt. b. Kein Downgrade-Recht. Die in diesem EULA gewährten Rechte beinhalten nicht das Recht, anstelle der erworbenen Softwareversion eine Vorgängerversion der Software zu nutzen („Downgrade-Recht“). Downgrade-Rechte können nur durch den Erwerb des nachfolgend beschriebenen Service MSA für die Software erlangt werden. c. Rechnungslegung. Sie verpflichten sich, für mindestens zwei (2) Jahre nach Ablauf der Supportleistungen und/oder der Lizenzlaufzeit – je nachdem, welcher Zeitpunkt später eintritt – sorgfältige Aufzeichnungen bezüglich Ihrer Nutzung der Software aufzubewahren. Während dieses Zeitraums werden Sie auf Anfrage von Corel zeitnah einen Bericht vorlegen, der die Einhaltung der Bedingungen dieses EULA durch Sie bestätigt. Corel kann einen solchen Bericht höchstens einmal pro Kalenderjahr anfordern. d. Recht auf Überprüfung. Corel ist berechtigt, die Einhaltung der Nutzungsrechte an der Software durch Sie auf eigene Kosten zu überprüfen. Die Prüfer werden von Corel beauftragt. Eine solche Überprüfung darf höchstens einmal pro Kalenderjahr während der üblichen Arbeitszeiten in Ihren Geschäftsräumen stattfinden und darf Ihre Geschäftsabläufe nicht unverhältnismäßig stören. Sollte die Überprüfung eine Nichteinhaltung dieses EULA aufzeigen, wird Corel Ihnen jede unrechtmäßig genutzte Softwarelizenz gemäß dem jeweils gültigen von Corel empfohlenen Verkaufspreis in Rechnung stellen, welche von Ihnen unverzüglich zu zahlen ist. Sollte die Anzahl der unrechtmäßig genutzten Lizenzen die Anzahl der gemeldeten Lizenzen um mindestens fünf Prozent (5 %) übersteigen, sind die angemessenen Kosten für die Überprüfung von Ihnen zu tragen. 3.

BESTELUNG; ZAHLUNGSBEDINGUNGEN.

a. Bestellungen. Alle Bestellungen für die Software unterliegen diesem EULA und werden in einem Bestelldokument dokumentiert. Bestelldokumente müssen nicht unterschrieben sein, um gültig und rechtlich durchsetzbar zu sein. Ihre Bestellung gilt ab Lieferung der Software (gemäß Abschnitt 1.b) bzw. ab Ausstellung einer Rechnung für Ihren Kauf durch Corel als angenommen – je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt. Sie bestätigen, dass die Bestellung der Software weder an die Bereitstellung zukünftiger Funktionen oder Merkmale gebunden ist noch von mündlichen oder schriftlichen öffentlichen Ankündigungen seitens Corel hinsichtlich zukünftiger Funktionen oder Merkmale abhängt. b. Gebühren. Die Softwaregebühren entsprechen den in dem jeweiligen Bestelldokument vereinbarten Beträgen. Wenn in dem jeweiligen Bestelldokument kein Betrag angegeben ist, fallen die jeweils von Corel vorgeschlagenen Einzelhandelspreise von Corel als Gebühr für die Software an. Sie übernehmen die alleinige Verantwortung für die Zahlung der Softwaregebühren. c. Abrechnung. Sofern in dem Bestelldokument nichts anderes vereinbart wurde, werden (i) Gebühren für eine dauerhafte Lizenz für die Software in vollem Umfang im Voraus in Rechnung gestellt, und (ii) Gebühren für einen Abonnementzeitraum für die Software in vollem Umfang für den erworbenen Zeitraum im Voraus in Rechnung gestellt. Wenn in dem Bestelldokument für einen Abonnementzeitraum monatliche oder andere regelmäßige Zahlungen vorgesehen sind, so dass die Gebühren für die erworbene Laufzeit in mehreren Zahlungen entrichtet werden, gelten solche Zahlungen als Ratenzahlungen und befreien Sie nicht von der Haftung für die Bezahlung für den vollen Abonnementzeitraum. d. Verlängerung des Abonnementzeitraums. Ein Abonnementzeitraum verlängert sich automatisch jährlich jeweils um 1 (ein) Jahr; der Betrag dafür wird abgebucht oder in Rechnung gestellt, sofern Sie Corel nicht mindestens dreißig (30) Tage vor dem Verlängerungstermin mitteilen, dass Sie keine Verlängerung wünschen. Corel kann die Gebühren für die Verlängerung eines Abonnementzeitraums mit einer Ankündigungsfrist von dreißig (30) Tagen schriftlich ändern, wobei eine Gebührenerhöhung, die während eines Abonnementzeitraums angekündigt wird, erst mit Beginn des neuen Abonnementzeitraums wirksam wird. Um eine Unterbrechung des Abonnementzeitraums und der entsprechenden in Abschnitt 4 beschriebenen Services zu vermeiden, muss die Zahlung fristgerecht erfolgen. e. Zahlungsweise. In Rechnung gestellte Gebühren sind netto dreißig (30) Kalendertage nach Rechnungsdatum fällig. Für überfällige Rechnungen werden Verzugszinsen von monatlich 1,5 % des Seite 4 von 10

ausstehenden Betrages oder in der gesetzlich maximal zulässigen Höhe, je nachdem, was höher ausfällt, zuzüglich Einziehungskosten in angemessener Höhe, berechnet. Sie sind dafür verantwortlich, Corel vollständige und richtige Rechnungs- und Kontaktangaben zu machen und Corel alle Änderungen dieser Angaben mitzuteilen. Ihre Kreditkarte oder ein sonstiges Konto wird entsprechend den Zahlungsbedingungen in dem Bestelldokument belastet. Corel speichert die Zahlungsinformationen (z. B. Ihre Kreditkartennummer), so dass Corel Ihnen die Software gemäß der von Ihnen gewählten Zahlungsweise in Rechnung stellen kann. Corel verschlüsselt die Kreditkarteninformationen mithilfe einer Standard-Technologie. Dennoch ist keine Übertragungsmethode über das Internet und keine elektronische Speichermethode 100 % sicher, sodass Corel keine absolute Sicherheit gewährleisten kann. Sie erkennen an und stimmen zu, dass Corel Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten oder speichern und diese Daten, insbesondere Kreditkarteninformationen, innerhalb von Corel oder an die verbundenen Unternehmen von Corel übermitteln muss, um den Service bereitstellen zu können. Diese Verarbeitung, Speicherung und Übertragung erfolgt gemäß der Datenschutzrichtlinie von Corel, die Sie hier einsehen können: http://www.mindjet.com/de/datenschutz. f. Keine Rückerstattung oder Gutschrift. Bestellungen für die Software sind nicht stornierbar, und Gebühren sind nicht erstattungsfähig. Sie nehmen zur Kenntnis und bestätigen, dass Corel im Falle einer Kündigung des Abonnementzeitraums vor Ablauf etwaige im Voraus bezahlte Gebühren nicht erstattet und keine Gutschriften für den nicht genutzten Anteil des Abonnementzeitraums ausstellt. Wenn Sie die jeweilige Abonnementlaufzeit noch nicht vollständig bezahlt haben, werden bei Kündigung alle für die Restlaufzeit geschuldeten Gebühren umgehend fällig und zahlbar. Gewährleistungsbedingungen entnehmen Sie bitte Abschnitt 8. g. Steuern. Die Gebühren von Corel verstehen sich ohne Steuern und Abgaben. Sie haften in vollem Umfang selbst für alle Steuern, die sich aus diesem Vertrag oder Ihrem Erwerb oder ihrer Nutzung der Software. Wenn Sie verpflichtet sind, auf im Rahmen dieses Vertrages an Corel zu zahlende Gebühren Steuern zu entrichten oder einzubehalten, sind die tatsächlich geleisteten Zahlungen entsprechend zu ergänzen, so dass Corel die fälligen Beträge in voller Höhe und ohne Abzug für solche Steuern erhält. Bei Privatkunden mit einer Lieferanschrift in der EU beinhalten die Corel-Gebühren die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Sie bestätigen, dass Corel hinsichtlich des Erfüllungsortes für Umsatz- und Einkommensteuerzwecke auf die Richtigkeit des Namens und der Anschrift vertrauen kann, die in dem Bestelldokument unter „Versenden an“ angegeben sind. Insoweit Corel Leistungen im Sinne von Artikel 44 der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie 2006/112/EG erbringt, bestätigen Sie, dass Corel hinsichtlich des Erfüllungsortes für Mehrwertsteuerzwecke auf die Richtigkeit des Namens und der Anschrift vertrauen kann, die in dem Bestelldokument unter „Rechnungsempfänger“ angegeben sind. 4.

SUPPORTLEISTUNGEN.

Corel bietet für die Software im Internet die unter www.mindjet.com/support-info beschriebenen kostenlosen Online-Supportleistungen an. Corel stellt weitere Supportleistungen, insbesondere telefonischer Support, Produkt-Upgrades und Produkt-Updates (nachfolgend „Mindjet Software Assurance and Support“ oder „MSA“ genannt), werden gegen eine zusätzliche Gebühr bereit. Ein Abonnementzeitraum für die Software beinhaltet MSA. Eine dauerhafte Lizenz für die Software ohne MSA beinhaltet Patches, aber keine ProduktUpgrades oder -Updates. Die hier genannten Produkt-Upgrades, Produktaktualisierungen und Patches werden in der Corel-Richtlinie zu Produktversionen und Wartung definiert: http://www.mindjet.com/support/product-resources/maintenance-policy. Eine Beschreibung der MSA-Leistungen findet sich auf https://www.mindjet.com/de/msa-guide. Die rechtlichen Bestimmungen für MSA-Leistungen sind unter https://www.mindjet.com/de/msa-terms („MSA-Bedingungen”) aufgeführt und werden hiermit durch Bezugnahme in diesen EULA aufgenommen. Indem Sie diesem EULA zustimmen und sich für den Kauf von MSA-Leistungen entscheiden, stimmen Sie gleichzeitig auch den MSA-Bedingungen zu, die durch Corel von Zeit zu Zeit aktualisiert werden können. Bitte beachten Sie, das Sie sich beim Erwerb von MSA damit einverstanden erklären, dass Corel Ihr MSA-Abonnement automatisch jährlich verlängert und Ihnen diese Verlängerung jährlich in Rechnung stellt (bzw. Ihre Kreditkarte jährlich für diese Verlängerung belastet). Sofern beim Download oder bei Bereitstellung durch Corel nicht etwas anderes bestimmt wurde, gelten zusätzliche Softwarecodes oder zugehöriges Material, die Corel Ihnen im Rahmen von gebührenpflichtigen oder kostenlosen Supportleistungen zur Verfügung stellt, als Bestandteil der Software und unterliegen den Bedingungen dieses EULA. Alle technischen Informationen, die Sie an Corel übermitteln, können von Corel für Geschäftszwecke verwendet werden, einschließlich für Produktsupport und -entwicklung. Seite 5 von 10

5.

HAFTUNGSFREISTELLUNG.

Sie verpflichten sich, Corel und die mit Corel verbundenen Unternehmen, Führungskräfte, Geschäftsführer, Bevollmächtigten, Mitarbeiter, Gesellschafter, unabhängigen Vertragspartner und Lizenznehmer von allen Ansprüchen und Forderungen einschließlich angemessener Rechtsanwaltskosten freizustellen, die von einem Dritten geltend gemacht werden wegen oder in Verbindung mit a) von Ihnen und Ihren Nutzern erstellten oder gespeicherten Inhalten, b) der Nutzung der Software durch Sie oder einen Ihrer Nutzer, c) Verletzung dieses EULA durch Sie oder einen Ihrer Nutzer oder d) Verletzung oder widerrechtlicher Aneignung von geistigem Eigentum oder anderen Rechten Dritter durch Sie oder einen Ihrer Nutzer. Jedoch sind Sie nicht verpflichtet, Corel oder die mit Corel verbundenen Unternehmen von Schäden freizustellen, die ausschließlich auf Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten seitens von Corel oder den mit Corel verbundenen Unternehmen zurückzuführen sind. 6.

NUTZER INNERHALB DER US-REGIERUNG.

Die Software und die damit verbundene Dokumentation sind Handelswaren im Sinne von Kapitel 48 CFR (Sammlung von Bundesverordnungen) § 2.101, bestehend aus „kommerzieller Computersoftware“ und „Dokumentation zu kommerzieller Computersoftware“ im Sinne von Kapitel 48 CFR § 12.211, Kapitel 48 CFR § 12.212 oder Kapitel 48 CFR §227.7202. Gemäß Kapitel 48 CFR § 12.211, 48 CFR § 12.212 oder 48 CFR 227.7202-1 bis 227.7202-4 und anderen einschlägigen Abschnitten der Sammlung von Bundesverordnungen (CFR) werden die Software und die zugehörige Dokumentation für Endnutzer innerhalb der US-Regierung a) ausschließlich als Handelswaren und b) ausschließlich mit den Rechten, die gemäß den hierin enthaltenen Bedingungen allen anderen Endnutzern erteilt werden, lizenziert. 7.

FREMDE MATERIALIEN, WEBSITES UND QUELLEN.

a. Fremde Quellen. Die Software kann von Dritten zur Verfügung gestellte Inhalte, Daten, Informationen, Anwendungen oder Materialien anzeigen, beinhalten oder zur Verfügung stellen („Fremde Materialien“) oder Links zu fremden Webseiten oder Quellen (z. B. MapsForThat.com, Twitter, LinkedIn, Google und Evernote) bzw. Funktionen beinhalten, die eine Interoperabilität mit solchen fremden Webseiten oder Quellen ermöglichen. Indem Sie die Software nutzen, erkennen Sie an und bestätigen, dass Corel nicht dafür verantwortlich ist, den Inhalt, die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtzeitigkeit, Gültigkeit, Einhaltung von Urheberrechten, Rechtmäßigkeit, Anständigkeit, Qualität oder andere Aspekte solcher fremder Materialien, Webseiten oder Quellen oder die Verfügbarkeit solcher Webseiten oder Quellen zu prüfen oder zu bewerten. Corel übernimmt für fremde Materialien, Webseiten oder Ressourcen oder für andere Materialien, Produkte oder Leistungen Dritter keine Gewährleistung, Haftung oder Verantwortung Ihnen oder anderen Personen gegenüber und drückt in Bezug darauf keine Billigung aus. Fremde Materialien und Links auf andere Webseiten oder Quellen sowie die Interoperabilität damit werden Ihnen ausschließlich als Annehmlichkeit bereitgestellt. Um fremde Webseiten oder Quellen oder zur Interoperabilität damit vorgesehene Leistungsmerkmale zu nutzen, müssen Sie ggf. erst den Zugang zu solchen Webseiten oder Quellen erhalten; Ihre Nutzung dieser Webseiten oder Quellen unterliegt den Bedingungen von deren Anbietern. Stellt ein Anbieter seine externen Webseiten oder Quellen nicht mehr für das Zusammenwirken mit den entsprechenden Merkmalen der Software zur Verfügung, kann Corel die Bereitstellung dieser Merkmale einstellen, ohne dass Sie Anspruch auf eine Erstattung, Gutschrift oder andere Entschädigung haben. b. Keine zusätzliche Haftung für fremde Services und Materialien. Darüber hinaus sind von Dritten zur Verfügung gestellte Inhalte, Daten, Informationen, Anwendungen oder Materialien („Fremde Services“) sowie fremde Materialien, die über die Software aufgerufen, angezeigt oder verlinkt werden können, nicht in allen Sprachen und allen Ländern verfügbar. Corel sichert nicht zu, dass solche Fremdservices und fremde Materialien zur Nutzung an einem bestimmten Standort geeignet oder verfügbar sind. Insoweit Sie auf eigenen Wunsch auf solche Fremdservices oder fremden Materialien zugreifen, geschieht dies auf eigene Veranlassung, und Sie sind für die Einhaltung geltenden Rechts, insbesondere vor Ort geltender Gesetze, verantwortlich. Corel und die Lizenzgeber von Corel behalten sich das Recht vor, Fremdservices oder fremde Materialien jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern, einzustellen, zu entfernen oder den Zugang dazu zu deaktivieren. In keinem Fall haftet Corel für das Entfernen oder Deaktivieren des Zugangs zu Fremdservices oder fremden Materialien. Corel kann die Nutzung von oder den Zugang zu bestimmten Fremdservices oder fremden Materialien jederzeit ohne Ankündigung oder Haftungsfolgen einschränken. Seite 6 von 10

8.

EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG.

a. Sofern nach anwendbarem Recht nicht etwas anderes vorgeschrieben ist, gewährleistet Corel bei Einsatz in einer unterstützten Umgebung für die ersten dreißig (30) Tage der Lizenzlaufzeit, dass der Datenträger, auf dem die Software ggf. weitergegeben wird, frei von Mängeln ist und die Software im Wesentlichen der Beschreibung in der dazugehörigen Dokumentation entspricht. Sollte der Datenträger fehlerhaft sein, haben Sie bei Verletzung der Gewährleistung einzig Anspruch darauf, dass Corel den mangelhaften Datenträger ersetzt, sofern dieser innerhalb der Gewährleistungsfrist an Corel zurückgegeben wird. Falls die Software der Beschreibung in der dazugehörigen Dokumentation nicht im Wesentlichen entspricht, besteht Ihr einziger Anspruch darin, dass Corel nach alleinigem Ermessen entweder die Fehler der Software behebt oder die mangelhafte lizenzierte Software ersetzt, und dass Sie die Nutzung der lizenzierten Software einstellen und Ihre Lizenz kündigen, falls Corel nicht dafür sorgen kann, dass die mangelhafte lizenzierte Software nach solchen wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen der Beschreibung in der dazugehörigen Dokumentation im Wesentlichen entspricht. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass: (a) die Software ordnungsgemäß installiert und stets in Übereinstimmung mit den Anweisungen in der zugehörigen Dokumentation verwendet wurde; (b) keine Änderung oder Ergänzung der lizenzierten Software durch andere Personen als Corel oder deren bevollmächtigte Vertreter vorgenommen wurde; und (c) dass Corel innerhalb des Gewährleistungszeitraums schriftlich über den Mangel informiert wird. Dies ist ihr einziger und ausschließlicher Rechtsanspruch bei einer Verletzung dieser eingeschränkten Gewährleistung und die gesamte Haftung auf Seiten von Corel. Das Vorstehende gilt nicht für Software, die von Corel kostenlos zur Verfügung gestellt wurde, darin eingeschlossen, aber nicht beschränkt auf den MindManager-Reader, Test- oder NFRLizenzen (not for resale – nicht für den Einzelhandel) sowie „Lese“- oder „Gast“-Konten. Diese werden ohne jede Mängelgewähr und je nach Verfügbarkeit mit allen Mängeln und ohne Gewährleistungsanspruch bereitgestellt, soweit gesetzlich zulässig. MIT AUSNAHME DER VORSTEHENDEN AUSDRÜCKLICHEN EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG STELLEN COREL UND CORELS LIZENZGEBER DIE SOFTWARE SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN JEDWEDER ART BEREIT. DIE VORSTEHENDE GEWÄHRLEISTUNG SCHLIESST ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN, GESETZLICHEN ODER IN EINEM ANDEREN TEIL DIESES ENDNUTZERLIZENZVERTRAGS ODER DEM SCHRIFTVERKEHR MIT IHNEN ENTHALTENEN GEWÄHRLEISTUNGEN, INSBESONDERE DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER FREIHEIT VON RECHTSMÄNGELN, DES UNGESTÖRTEN BESITZES UND DER NICHTVERLETZUNG VON GEWERBLICHEN SCHUTZRECHTEN AUS. COREL LEISTET KEINE GEWÄHR DAFÜR, DASS DIE SOFTWARE IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRICHT ODER OHNE UNTERBRECHUNGEN ODER FEHLER BETRIEBEN WERDEN KANN ODER DASS MÄNGEL DER SOFTWARE BEHOBEN WERDEN. DIE SOFTWARE KANN VON EINSCHRÄNKUNGEN, VERZÖGERUNGEN UND ANDEREN MIT DER NUTZUNG DES INTERNETS UND ELEKTRONISCHER KOMMUNIKATION ZUSAMMENHÄNGENDEN PROBLEMEN BETROFFEN WERDEN; COREL SCHLIESST DIE HAFTUNG FÜR SOLCHE VERZÖGERUNGEN, LIEFERSCHWIERIGKEITEN UND ANDERE SCHÄDEN, DIE AUS SOLCHEN PROBLEMEN ENTSTEHEN, AUSDRÜCKLICH AUS. IN EINIGEN LÄNDERN IST DER AUSSCHLUSS STILLSCHWEIGENDER GEWÄHRLEISTUNGEN ODER DIE EINSCHRÄNKUNG GELTENDER GESETZLICHER RECHTE VON VERBRAUCHERN NICHT ZULÄSSIG, SO DASS DIE VORSTEHENDEN AUSSCHLÜSSE UND EINSCHRÄNKUNGEN IN IHREM FALL MÖGLICHERWEISE NICHT ZUTREFFEN. b. Aktivitäten mit hohem Risiko. Die Nutzung der Software in einer Anwendung oder Situation, in der ein Ausfall der Software zu Personenschäden bis hin zum Tod oder zu schweren Sach- oder Umweltschäden führen könnte, insbesondere in Flugzeugen oder anderen Massenverkehrsmitteln, nuklearen oder chemischen Einrichtungen, lebenserhaltenden Systemen, implantierbares medizinischen Geräten, Kraftfahrzeugen oder Waffensystemen erfolgt auf eigene Gefahr und Corel garantiert weder eine Fehlertoleranz noch eine fehlerfreie oder unterbrechungsfreie Nutzung in den genannten Situationen. COREL SCHLIESST DIE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG FÜR AKTIVITÄTEN MIT HOHEM RISIKO AUSDRÜCKLICH AUS. 9.

EINSCHRÄNKUNG UND AUSSCHLUSS VON SCHADENSERSATZANSPRÜCHEN.

SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, KÖNNEN SIE GEGENÜBER COREL SOWIE CORELS LIZENZGEBERN UND VERTRIEBSPARTNERN NUR ERSATZ EINES DIREKTEN SCHADENS BIS ZUR HÖHE DES KAUFPREISES DER SOFTWARE GELTEND MACHEN (IM FALLE EINES KOSTENLOSEN PRODUKTS IN Seite 7 von 10

EINER HÖHE VON 50,00 USD). SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, KÖNNEN SIE ANDERE SCHÄDEN, INSBESONDERE ENTGANGENE GEWINNE ODER ENTGANGENE GESCHÄFTSGELEGENHEITEN, NUTZUNGSAUSFALL, BETRIEBSUNTERBRECHUNG, DATENVERLUST, FOLGESCHÄDEN, BESONDERS NACHZUWEISENDE SCHÄDEN, INDIREKTE ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN SOWIE KOSTEN FÜR VERSCIHERUNGEN FÜR ERSATZPRODUKTE, ANDERE AUSLAGEN ODER SONSTIGE WIRTSCHAFTLICHE SCHÄDEN ODER VERLUSTE KÖNNEN UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSGRUNDLAGE (VERTRAG, HANDLUNG ODER SONSTIGES) NICHT GELTEND MACHEN, UND ZWAR AUCH DANN NICHT, WENN COREL AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE IN EINIGEN LÄNDERN IST DIE EINSCHRÄNKUNG DER HAFTUNG FÜR BEILÄUFIG ENTSTANDENE, KONKRETE ODER INDIREKTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN NICHT ZULÄSSIG, SO DASS DIESE EINSCHRÄNKUNG SIE UNTER UMSTÄNDEN NICHT BETRIFFT. Soweit gesetzlich zulässig gilt diese Beschränkung für: (i) alles, was mit der Software, Diensten und Inhalten (einschließlich Code) von Internetseiten oder Programmen Dritter verbunden ist, und für (ii) Ansprüche aus Vertragsverletzung, Verletzung einer Gewährleistungspflicht, einer Garantie oder einer Vertragsbedingung, aus Gefährdungshaftung, Fahrlässigkeit oder anderen unerlaubten Handlungen. Sie gilt auch: A) wenn die Abhilfe ihren wesentlichen Zweck verfehlt, B) wenn Corel oder Corels Lizenzgeber oder Vertriebspartner von der Möglichkeit des Schadens Kenntnis hatten oder hätten haben sollen, oder wenn C) Corel oder Corels Lizenzgeber oder Vertriebspartner auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden waren. In einigen Ländern und Bundesstaaten ist ein Ausschluss oder eine Einschränkung von beiläufig entstandenen oder Folgeschäden nicht zulässig, so dass die vorstehende Einschränkung bzw. der Ausschluss in Ihrem Fall unter Umständen nicht zur Anwendung kommt. 10.

WERBUNG.

Corel darf Ihren Namen und Ihr Logo (falls vorhanden) auf Kundenlisten in verschiedenen Formaten (z. B. als Ausdruck, als Online-Version usw.) sowie in anderen Marketing- und Vertriebsmaterialien ausschließlich zu dem Zweck verwenden, Sie (oder ggf. Ihren Arbeitgeber) als Kunde von Corel anzugeben. Bei jeder Verwendung Ihres Namens oder Ihres Logos wird Corel von Ihnen vorgelegte Richtlinien zur Nutzung des Logos einhalten und unverzüglich jeden Fehler beheben, auf den Sie Corel aufmerksam machen. Corel darf Ihren Namen, Ihr Logo, Ihren Web-Link, Zitate oder andere von Ihnen zur Verfügung gestellte Informationen verwenden, um Pressemitteilungen und andere Marketing- und Vertriebsmaterialien in jeglicher Form (z. B. Druck, Audio, Video und andere Formate) zu entwickeln, die Ihre Nutzung von Corel-Produkten oder Corel-Services betreffen. Corel darf solche Informationen, Zitate oder Beiträge veröffentlichen und frei verwenden. Corel wird Ihre identifizierbaren personenbezogene Daten zu keiner Zeit ohne Ihre vorherige Zustimmung allgemein veröffentlichen. Corel ist nicht verpflichtet, von Ihnen zur Verfügung gestellte Informationen oder Logos zu veröffentlichen oder anderweitig zu nutzen. Die von Ihnen an Corel erteilten Rechte sind frei von jeglichen Kosten oder Gebühren. 11.

VERTEILUNG.

Verteilung. Sie können die Software innerhalb ihrer juristischen Organisationseinheit und jedem mit Ihnen verbundenen Unternehmen (wie nachfolgend definiert) bereitstellen, vorausgesetzt dass: i) eine solche Bereitstellung ausschließlich innerhalb der „Anwendbaren Region“ (laut nachstehender Definition) erfolgt, in der Sie die Software erworben haben, und ii) sich das verbundene Unternehmen, welchem die Software bereitgestellt wird, verpflichtet, alle Bedingungen dieses Endnutzerlizenzvertrages einzuhalten. Wenn Sie die Software erworben haben in:  Europa (ohne GB, Irland und Frankreich), dem Nahen Osten oder Afrika, dürfen Sie die Software nur in dieser Region bereitstellen.  GB oder Irland, dürfen Sie die Software nur in dieser Region bereitstellen.  Frankreich, dürfen Sie die Software nur in dieser Region bereitstellen.  Australien oder Neuseeland, dürfen Sie die Software nur in dieser Region bereitstellen.  Japan, dürfen Sie die Software nur in dieser Region bereitstellen.  anderen Ländern, einschließlich der USA, dürfen Sie die Software nur in dieser Region bereitstellen. Alle Versuche, die Software entgegen den Bestimmungen dieses Abschnitts zu verteilen, sind unwirksam. Ein „verbundenes Unternehmen“ ist auf Ihr Unternehmen bezogen ein anderes Unternehmen, das Ihr Unternehmen beherrscht, von Ihrem Unternehmen beherrscht wird oder mit Ihrem Unternehmen unter gemeinsamer Herrschaft steht. „Kontrolle“ in diesem Sinn bedeutet die Inhaberschaft von mindestens 50 % Seite 8 von 10

der Stimmrechte. 12.

LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG.

a. Laufzeit. Gemäß dem dritten Abschnitt des vorliegenden Endnutzerlizenzvertrags tritt dieser mit seiner Annahme durch Sie in Kraft und endet mit Ablauf des Lizenzzeitraums (insgesamt als „Laufzeit“ bezeichnet). b. Kündigung. Sollten Sie einer der Bedingungen dieses Endnutzerlizenzvertrages nicht nachkommen, kann Corel diesen umgehend fristlos kündigen. c. Folgen der Kündigung. Im Falle einer Kündigung müssen Sie alle Kopien der Software, die zugehörige Dokumentation und sämtliche Lizenzschlüssel, die Ihnen bereitgestellt wurden, vernichten. Darüber hinaus müssen Sie alle Kopien der Software, einschließlich aller Sicherungskopien, von allen Servern, Rechnern und Terminals entfernen, auf denen Kopien der Software installiert sind. Corel kann Sie auffordern, eine solche Vernichtung oder Entfernung der Software schriftlich zu bestätigen. Bestimmungen dieses Endnutzerlizenzvertrages, die auch nach dessen Kündigung oder Ablauf durchzusetzen sind, bleiben in Kraft, insbesondere Abschnitt 6 (Haftungsfreistellung), Abschnitt 8 („Eingeschräkte Gewährleistung“), Abschnitt 9 („Einschränkung und Ausschluss von Schadensersatzansprüchen“), Abschnitt 12 („Laufzeit und Kündigung“), Abschnitt 13 („Allgemeines“) und Abschnitt 14 („Besondere Bestimmungen für in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft ansässige Personen“). 13.

ALLGEMEINES.

a. Gesamtvereinbarung. Dieser Vertrag (einschließlich der vorstehenden Gewährleistung), Änderungen oder Ergänzungen desselben, das Bestelldokument und/oder die gegebenenfalls geltenden MSABedingungen bilden die Gesamtvereinbarung über die Software und die Supportleistungen und ersetzen alle früher oder gleichzeitig schriftlich oder mündlich getroffenen Vereinbarungen oder Abmachungen sowie auf einer Bestellung enthaltene standardmäßige Geschäftsbedingungen. b. Überschriften. Die hierin enthaltenen Überschriften dienen ausschließlich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieses Endnutzerlizenzvertrages. c. Verzicht und Änderung. Ein Verzicht auf die Ausübung oder Durchsetzung von Rechten im Rahmen dieses Endnutzerlizenzvertrages gilt nicht als Verzicht auf solche Rechte. Dieser Endnutzerlizenzvertrag darf nur gemäß Abschnitt 4 oder durch ein Bestelldokument geändert werden. d. Salvatorische Klausel. Sollte eine der Bestimmungen dieses Endnutzerlizenzvertrages für rechtswidrig oder undurchsetzbar erachtet werden, so wird die betreffende Bestimmung soweit zulässig umgesetzt, und die Rechtsgültigkeit und Durchsetzbarkeit der restlichen Bestimmungen dieses Endnutzerlizenzvertrages bleiben hiervon unberührt. e. Exportbeschränkungen. Die Software unterliegt den Exportgesetzen und -vorschriften der USA. Sie müssen alle für die Software geltenden inländischen und internationalen Ausfuhrgesetze und -vorschriften befolgen. Diese schließen Einschränkungen bezüglich des Bestimmungsorts, der Endnutzer und der Endverwendung ein. f. Personenbezogene Daten. Sie bestätigen und stimmen zu, dass Corels Bereitstellung der Software und von Supportleistungen an Sie ggf. die Bearbeitung oder Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten und die Weitergabe hiervon innerhalb von Corel oder an verbundene Unternehmen von Corel erforderlich macht. Eine solche Bearbeitung darf nur erfolgen, soweit sie notwendig ist und ausschließlich zu dem Zweck, um Corel in die Lage zu versetzen, die Verpflichtungen aus diesem EULA zu erfüllen, und kann die Übertragung Ihrer personenbezogenen Daten an Corel und an verbundene Unternehmen von Corel in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes („EWR“) einschließlich der USA beinhalten, in denen keine mit dem EWR vergleichbaren Datenschutzgesetze gelten, und Sie stimmen der Übertragung Ihrer personenbezogenen Daten an Corel und verbundene Unternehmen von Corel in Ländern außerhalb des EWR zu. Außerdem unterliegt die Verarbeitung und Speicherung der Corel von Ihnen vorgelegten personenbezogenen Daten der Datenschutzrichtlinie von Corel, die Sie hier einsehen können: http://www.mindjet.com/de/datenschutz Seite 9 von 10

g. Geltendes Recht. Wenn Sie Ihre Lizenz in Kanada erworben haben, unterliegt dieser EULA dem Recht der kanadischen Provinz Ontario, und sämtliche Streitigkeiten zwischen Ihnen und Corel betreffend diesen EULA unterliegen der ausschließlichen Rechtsprechung der Bundes- und Provinzgerichte in Toronto, Ontario. Wenn Sie Ihre Lizenz in den USA erworben haben, unterliegt dieser EULA dem Recht der USA und des US-Bundesstaates Kalifornien unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts. Sämtliche Streitigkeiten zwischen Ihnen und Corel betreffend diesen EULA unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der bundes- und einzelstaatlichen Gerichte des US-Bundesstaates Kalifornien. Wenn Sie Ihre Lizenz in einem Land der Europäischen Union, Island, Norwegen oder der Schweiz erworben haben, unterliegt dieser EULA lokalem Recht. Wenn Sie Ihre Lizenz in einem anderen Land erworben haben, unterliegt dieser EULA dem Recht des US-Bundesstaates Kalifornien, sofern lokales Recht dies nicht ausdrücklich ausschließt. Die Bestimmungen des Kollisionsrechts eines Landes oder das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung. h. Rechtswirksamkeit. Dieser Endnutzerlizenzvertrag beschreibt bestimmte gesetzliche Rechte. Nach dem Recht Ihres Bundesstaates oder Landes haben Sie gegebenenfalls andere Rechte. Gegebenenfalls haben Sie auch Rechte gegenüber der Partei, von der Sie die Software erworben haben. Ihre nach dem Recht Ihres Bundesstaates oder Landes bestehenden Rechte werden durch diesen Endnutzerlizenzvertrag nicht berührt, wenn das Recht Ihres Bundesstaates oder Landes das nicht zulässt. i. Abtretung des Endnutzerlizenzvertrages. Corel kann den vorliegenden Endnutzerlizenzvertrag ganz oder teilweise abtreten. Im Falle eines Unternehmenszusammenschlusses, Kaufs oder Verkaufs der Software durch Corel oder mit Corel verbundene Unternehmen erklären Sie sich durch fortgesetzte Nutzung der Software damit einverstanden, an den vorliegenden EULA, die Datenschutzrichtlinie und andere Richtlinien des nachfolgenden Eigentümers gebunden zu sein. Ausschließlich für den Fall, das es sich bei Ihrer Softwarelizenz um eine dauerhafte Lizenz handelt, können Sie vorbehaltlich der schriftlichen Zustimmung von Corel alle Ihre Rechte zur Nutzung der Software nach diesem EULA an eine andere natürliche oder juristische Person abtreten, die kein verbundenes Unternehmen ist, vorausgesetzt jedoch: (i) die Übertragung ausschließlich innerhalb der anwendbaren Region, in der die Software erworben wurde, erfolgt, (ii) Sie gleichzeitig diesen Endnutzerlizenzvertrag und die Software mitsamt aller sonstigen Software, die mit der von Ihnen erworbenen Software verbunden ist, einschließlich aller Kopien, Updates und früheren Versionen, auf die betreffende natürliche oder juristische Person übertragen, und (iii) der Übertragungsempfänger sich verpflichtet, alle Bedingungen dieses Endnutzerlizenzvertrages einzuhalten. Alle Versuche, diesen Endnutzerlizenzvertrag entgegen den Bestimmungen dieses Abschnitts zu übertragen, sind unwirksam. Vorbehaltlich der vorstehenden Regelungen ist dieser Endnutzerlizenzvertrag für die Rechtsnachfolger der Vertragsparteien verbindlich und kommt diesen zugute. j. Höhere Gewalt. Eine Partei haftet nicht für die Nichterfüllung ihrer Pflichten (sofern es sich nicht um Zahlungsverpflichtungen handelt), wenn der Grund für die Nichterfüllung ein nach vernünftigen Maßstäben außerhalb des Einflussbereichs der verpflichteten Partei liegendes Ereignis ist. Jede Partei wirkt mit der gebotenen Sorgfalt darauf hin, die Auswirkungen eines solchen Ereignisses möglichst gering zu halten. Dauert ein solches Ereignis länger als einen (1) Kalendermonat an, kann jede der Parteien den jeweils geltenden EULA/das jeweils geltende Bestelldokument in Bezug auf die noch nicht erbrachten Leistungen bzw. die noch nicht gelieferten Produkte schriftlich kündigen. k.

Sonstiges. Mindjet, MindManager und MapsForThat sind Marken der Corel Corporation.

14. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR IN DEN MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT ANSÄSSIGE PERSONEN. a. Haftungsbeschränkung für in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ansässige Nutzer. Wenn Sie die Software in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft erworben haben und Ihren gewöhnlichen Wohnsitz in einem solchen Land haben, findet Abschnitt 9 (Einschränkung und Ausschluss von Schadensersatzansprüchen) keine Anwendung. Stattdessen ist die gesetzliche Schadenshaftung von Corel wie folgt eingeschränkt: (i) Corel haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Abschluss des Vertrages typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Vertragsverhältnis; und (ii) Corel haftet nicht für durch leicht fahrlässige Verletzung von Nebenpflichten entstandene Schäden. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen einer zwingenden Seite 10 von 10

gesetzlichen Haftung, insbesondere für Haftung aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz, Haftung bei Übernahme einer Garantie oder Haftung bei schuldhaft verursachten Schäden an Körper, Leib und Leben. Sie sind verpflichtet, zumutbare Maßnahmen zur Abwehr und Minderung von Schäden zu treffen, insbesondere gemäß diesem Endnutzerlizenzvertrag Sicherungskopien der Software und Ihrer Computerdaten anzufertigen. b. Eingeschränkte Gewährleistung für in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft ansässige Nutzer. Wenn Sie die Software in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union erworben haben und Ihren gewöhnlichen Wohnsitz in einem solchen Land haben, findet Abschnitt 8 (Eingeschränkte Gewährleistung) keine Anwendung. Stattdessen garantiert Corel, dass die Software während der eingeschränkten Gewährleistungsfrist nach Erhalt der Software bei Nutzung in einer unterstützten Umgebung die in der Begleitdokumentation aufgeführten Funktionen bereitstellt („die vereinbarten Funktionen“). Im Sinne dieses Unterabschnitts beträgt die „eingeschränkte Gewährleistungsfrist“ bei gewerblichen Nutzern ein Jahr und bei nichtgewerblichen Nutzern zwei Jahre. Unwesentliche Abweichungen von den vereinbarten Funktionen werden nicht berücksichtigt und begründen keine Gewährleistungsrechte. DIESE EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GILT NICHT FÜR SOFTWARE, DIE IHNEN KOSTENLOS BEREITGESTELLT WURDE, BEISPIELSWEISE UPDATES, VORVERSIONEN, TEST- ODER MINDMANAGER-READER-SOFTWARE ODER SOFTWARE, DIE VON IHNEN GEÄNDERT WURDE, INSOFERN SOLCHE ÄNDERUNGEN EINEN FEHLER VERURSACHT HABEN. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, geben Sie die Software während der eingeschränkten Gewährleistungsfrist unter Vorlage des Kaufbelegs auf unsere Kosten an den Händler zurück, bei dem Sie die Software erworben haben. Wenn die Funktionen der Software wesentlich von den vereinbarten Funktionen abweichen, ist Corel berechtigt, die Software – im Wege der Nacherfüllung und nach eigenem Ermessen – zu reparieren oder auszutauschen. Sollte dies fehlschlagen, sind Sie zur Minderung des Kaufpreises (Minderung) oder zum Rücktritt von dem Kaufvertrag (Rücktritt) berechtigt. c. Abtretung und Übertragung für in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft ansässige Nutzer. Wenn Sie die Software in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft erworben und Ihren gewöhnlichen Wohnsitz in einem solchen Land haben, findet die Einschränkung unter Abschnitt 13 i. (Abtretung) (bezüglich der Übertragung der Software) für Sie keine Anwendung. 15.

FUNKTIONEN DER SOFTWARE.

a. Interoperabilität mit anderen Corel-Anwendungen. Die Software ist mit anderen CorelProdukten interoperabel. Ihre Nutzung anderer Corel-Produkte unterliegt den für die jeweiligen Produkte geltenden Corel-Produktbedingungen. Es kann für die Interoperabilität erforderlich sein, dass Sie die aktuelle Version der Software und eines anderen in Zusammenhang damit betriebenen Corel-Produkts verwenden. b. Sicherheit freigegebener Inhalte. Sie erkennen an, dass die gemeinsame Nutzung von Inhalten über die Funktion „Gemeinsame Nutzung“ in der Software nicht als sicheres Mittel zur Übermittlung von Inhalten vorgesehen ist. Bei dieser Funktion können gemeinsam genutzte Inhalte öffentlich zugänglich werden, indem der Zugang zu den auf den Corel-Servern hinterlegten Inhalten anderen gewährt wird, welche ihrerseits Dritten Zugang zu diesen Inhalten gewähren können. Wenn Sie diese Funktion in der Software nutzen, nehmen Sie das Risiko in Kauf, dass der gemeinsam genutzte Inhalt möglicherweise durch unbefugte Dritte entdeckt wird. Die Funktion „Gemeinsame Nutzung“ in der Software ist nicht für die Verwendung bei streng vertraulichem Material vorgesehen. c. Probenutzung und Wechsel. Wenn Sie die Software als Testversion erhalten, ist Ihr Recht auf Nutzung der Software auf den Testzeitraum beschränkt. Die Dauer des Probezeitraums wird bei der Aktivierung bekanntgegeben; die Testversion enthält unter Umständen nur einen Teil der Leistungsmerkmale und Funktionen der Vollversion. Sie bekommen gegebenenfalls die Möglichkeit, die Testlizenz in eine Abonnementlizenz oder eine dauerhafte Lizenz umzuwandeln. Die Möglichkeiten zur Umwandlung werden Ihnen bei Ablauf des Probezeitraums mitgeteilt. Ohne Umwandlung können die meisten Funktionen der Software nach Ablauf des jeweiligen Testzeitraums nicht mehr ausgeführt werden. Wenn Sie eine SoftwareVersion haben, die Sie auf Basis einer ursprünglich lizenzierten früheren Version umgewandelt oder ausgetauscht haben, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie die Vorgängerversion nach Installation und Nutzung der Software nicht mehr nutzen werden. Corel behält sich das Recht vor, einen Nachweis über die Vernichtung und Entfernung einer solchen Vorgängerversion der Software zu verlangen.

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d. Upgrade. Wenn Sie im Rahmen von MSA oder durch gesonderten Erwerb eine Upgradelizenz auf die Software erhalten, tritt mit Ausführung des Upgrades dieser Endnutzerlizenzvertrag an die Stelle des Lizenzvertrages der Softwareversion, von der Sie upgegraded haben, und Sie dürfen die frühere Version der Software nicht länger verwenden. Corel behält sich das Recht vor, einen Nachweis über die Vernichtung und Entfernung einer solchen Vorgängerversion der Software zu verlangen. e. NFR-Lizenzen. Wenn Sie die Software im Rahmen einer kostenlosen, lizenzgebührenfreien „Not-For-Resale“-Lizenz („NFR“-Lizenz) erhalten, sind Sie nicht berechtigt, diese Lizenz an Dritte zu verkaufen oder zu übertragen. f. MindManager Reader. Wenn Sie die Software als MindManager Reader erhalten haben, erkennen Sie an, dass diese Version unter Umständen nur einen Teil der Funktionen und Merkmale der Vollversion enthalten kann; Sie erhalten für alle Funktionen ausschließlich Leserechte (Read-only). g. Gewährleistungsausschluss für Testversionen und NFR-Lizenzen. Unbeschadet Abschnitt 8 (Eingeschränkte Gewährleistung) oder Abschnitt 14(b) (Eingeschränkte Gewährleistung für in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft ansässige Nutzer) gilt: Wenn Sie die Software zur Testnutzung oder gemäß einer NFR-Lizenz erhalten, wird IHNEN DIE SOFTWARE OHNE GEWÄHR („AS IS“) UND OHNE AUSDRÜCKLICHE, STILLSCHWEIGENDE, GESETZLICHE ODER ANDERWEITIGE GEWÄHRLEISTUNGEN GLEICH WELCHER ART ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. COREL, IHRE LIZENZGEBER UND WIEDERVERKÄUFER HAFTEN NICHT FÜR SCHÄDEN AUS DER NUTZUNG (ODER VERSUCHTEN NUTZUNG) DER SOFTWARE. h. Drittanbieter-Readme. Die README DES DRITTANBIETERS finden Sie unter: http://www.mindjet.com/legal/thirdpartyreadme. 16.

KOMPONENTEN VON MINDMANAGER ENTERPRISE.

a. Lizenzgewährung für MindManager Server. Sofern Sie im Rahmen eines Verkaufspakets für MindManager Enterprise oder auf andere Art eine MindManager-Server-Lizenz für MindManager Enterprise gemäß dem Bestelldokument gekauft und Ihnen eine solche von Corel gemäß dem Bestelldokument angeboten und geliefert wurde, gewährt Ihnen Corel gemäß den Bestimmungen dieses EULA und vorbehaltlich der Zahlung anfallender Lizenzgebühren hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare eingeschränkte Lizenz ohne Recht auf Unterlizenzierung für die Installation des Objektcodes des besagten MindManager Server während der Lizenzlaufzeit auf physikalischen und virtuellen mit Serversoftware („Servern“) kompatiblen Hardwaresystemen für Produktions-, Test-, Entwicklungs- und Staging-Umgebungen. Darüber hinaus gewährt Corel Microsoft SharePoint-Nutzern das uneingeschränkte Recht, Maps auf dem MindManager Server anzuzeigen. Ihr SharePoint-Administrator, nicht Corel, ist für die ordnungsgemäße Verwaltung des MindManager Servers, einschließlich der Editorenrechte für Nutzer, verantwortlich. b. Editorenrechte für MindManager. Sofern Sie im Rahmen eines Verkaufspakets für MindManager Enterprise oder auf andere Art Editorenrechte für MindManager gemäß dem Bestelldokument gekauft und Ihnen solche von Corel gemäß dem Bestelldokument angeboten und geliefert wurden, gewährt Ihnen Corel hiermit vorbehaltlich der in Abschnitt 1(a) festgelegten Lizenzerteilung und des beschränkten Rechtes, Maps in MindManager Server zu bearbeiten, zu erstellen, anzuzeigen und zu speichern („Editorenrechte“), Nutzerlizenzen für MindManager und MindManager Linker für SharePoint. Editorenrechte eines MindManager Server-Nutzers können sich allgemein von den Rechten innerhalb von Microsoft SharePoint unterscheiden.

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