SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT CONFÉDÉRATION SUISSE CONFEDERAZIONE SVIZZERA CONFEDERAZIUN SVIZRA

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD

Bundesamt für Migration BFM

Trägerschaft der Berufsprüfung „Migrationsfachperson“

Wegleitung zur eidgenössischen Berufsprüfung Migrationsfachfrau/ Migrationsfachmann vom 27. Februar 2008 mit Änderung vom 9.12.2009 Änderung vom 15.4.2010 Änderung vom 1.6.2014

BFM Bundesamt für Migration migration:plus

Wegleitung zur BP Migrationsfachpersonen

Gestützt auf Ziff. 2.21 lit.a der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung für Migrationsfachpersonen vom 27.2.2008 erlässt die Prüfungskommission folgende Wegleitung. Die Wegleitung wird dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung in Innovation (SBFI) zur Kenntnis gebracht und bildet einen integralen Anhang der Prüfungsordnung.

1.

Zuständigkeit

Die Wegleitungen werden gem. Prüfungsordnung (PO) Art. 2.21 a von der Prüfungskommission erarbeitet und verabschiedet.

2.

Berufsbild

Aufgaben von Migrationsfachpersonen (MFP) Die MFP arbeitet in der Beratung, Begleitung, Betreuung und Förderung von Personen, mit Migrationshintergrund, die einer Unterstützung bedürfen (wie z.B. Asylsuchende, anerkannte Flüchtlinge und Angehörige anderer Migrationsgruppen) Die MFP übt ihre Tätigkeit mehrheitlich in einem direkten Kontakt mit Migrantinnen/Migranten aus. Arbeitsbereiche Die MFP ist Mitarbeiter, Mitarbeiterin in Institutionen, die im Bereich der Beratung, Abklärung, Betreuung und Integration von Personen mit Migrationshintergrund tätig sind, wie z.B. Beratungs- und Informationsstellen, Asylunterkünfte und andere Einrichtungen der Betreuung, Sozial- und Arbeitsmarktberatung, Ausbildung, Beschäftigungsprogramme, Animation etc. Die MFP arbeitet als Spezialistin, Spezialist innerhalb eines Teams oder als Mitglied einer spezialisierten Betriebseinheit.

3.

Richtziele der Berufsprüfung

Mit der Prüfung werden im Einzelnen die folgenden Kompetenzen nachgewiesen: • Das Fachwissen und die Fähigkeit, Migrantinnen/Migranten (Asylsuchende, Flüchtlinge und andere Angehörige von Migrationsgruppen) als Einzelpersonen, Familien oder Gruppen im Auftrag von Behörden/Institutionen auf der Basis entsprechender gesetzlicher Grundlagen selbständig zu beraten, zu unterstützen, zu fördern und zu betreuen mit dem Ziel der Integration. • mit einem Team eine betriebliche Einheit im Bereich der Betreuung, Begleitung und Integration zu organisieren, verwalten und zu betreiben • gegenüber den Auftrag gebenden Behörden und den Trägerschaften der Einrichtungen Rechenschaft abzulegen. • die Öffentlichkeit zu informieren und in Absprache und Kooperation mit den zuständigen Behörden für Verständnis bezüglich Migration, Asyl- und Flüchtlingswesen in der Aufnahmebevölkerung besorgt zu sein. • zwischen den verschiedenen Anspruchsgruppen (Bevölkerung, Arbeitgeber, lokale Verwaltung, Arbeitsmarktbehörden, Freiwilligengruppen, medizinisches und soziales Hilfesystem, Schule und Berufsbildung, Polizei und Justiz etc.) zu koordinieren und zu vermitteln. • selbständig und/oder in Kooperation mit einem Team zu arbeiten. • die seiner/ihrer Funktionsstufe entsprechende Führungs- und Ausführungsverantwortung wahrzunehmen. -2-

Wegleitung zur BP Migrationsfachpersonen

4.

Qualifikationsgrundsatz

Die nachfolgend definierten Prüfungsteile haben den Zweck, die grundsätzliche Eignung der Bewerberin/ des Bewerbers zur Ausübung des oben beschriebenen Berufes der „Migrationsfachperson“ zu beurteilen.

5.

Prüfungsthemen

Prüfungsteil 1

Gesetzliche Grundlagen und Behörden in den Bereichen Migration und Integration

1. Thema: Asylgesetz, Ausländergesetz, Aspekte der kantonalen Sozialhilfegesetzgebung und relevante Verordnungen und Weisungen • Kenntnisse der für die Zielgruppen und ihre institutionelle Versorgung massgeblichen gesetzlichen Grundlagen und deren Bedeutung im Asylund Ausländerbereich und in der Integrationspolitik, insbesondere auch bezüglich Rechten und Pflichten der Zielgruppen 2. Thema: Sozialversicherungen und Arbeitsrecht; Datenschutzbestimmungen • „Anwenderkenntnisse“ des schweizerischen Sozialversicherungssystems und der wichtigen Sozialversicherungen (Unfall- und Krankenversicherung; Rechte und Pflichten, ALV, IV, arbeitsrechtliche Ansprüche und Beschränkungen für die Zielgruppen • Kenntnisse des Datenschutzes, um eine korrekte Dossierführung zu gewährleisten 3. Thema: Behörden und Verwaltungsstrukturen; Verfahren • Zuständigkeiten bei Bund, Kanton und Trägerschaften kennen • Behördliche Anordnungen und Texte verstehen und interpretieren können. 4. Thema:

Integration in Arbeitsmarkt und Berufsbildung • Die Beratungs-, Qualifizierungs- und Integrationsmassnahmen des Berufsbildungs-, Sozialversicherungs- und des Sozialhilfesystems und die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen kennen. • Rechte und Chancen von Migrantinnen/Migranten zur beruflichen Integration und Qualifizierung kennen und Fähigkeit zu einer Erstberatung. • Kenntnisse über die interinstitutionelle Zusammenarbeit der Integrationssysteme und Fähigkeit zur Mitwirkung.

-3-

Wegleitung zur BP Migrationsfachpersonen

Prüfungsteil 2 Verstehen, Beraten, Begleiten im Integrationsprozess 5. Thema: Asyl und Migration • Kenntnisse zur Migration in der neueren Welt-, Europa- und Schweizergeschichte • Kenntnisse von politischen Positionen zur Problematik von Integration, multikultureller Gesellschaft, Diskriminierung • Wissen und Kenntnisse über die Differenz von Konzepten der Wahrnehmung, des Denkens, Fühlens und Handelns von Menschen anderer Kulturen und entsprechender Codes; Reflexion der eigenen Konzepte und Codes. • Wissen über mögliche Ressourcen und Defizite, die Personen mit Migrationshintergrund mitbringen sowie die Gefahr der Ethnisierung (Zuschreibung von Eigenschaften aufgrund ethnischer Zugehörigkeit) • Kenntnisse von Netzwerken im Asyl- und Migrationsbereich (z.B. Ausländerorganisationen), die den eigenen Auftrag unterstützen können und Fähigkeit zu einer sinnvollen Zusammenarbeit. Reflexion der eigenen Rolle im beruflichen Alltag und der damit verknüpften Anforderungen an die Persönlichkeit wie Offenheit, Achtung von Andersartigkeit, Empathie, Abgrenzung und die Fähigkeit, mit Stress umgehen zu können. 6. Thema: Situationsanalyse und Intervention • Die Notwendigkeit medizinischer, psychologischer oder anderer beraterischer Massnahmen anhand eines vorgelegten Fallbeispiels beurteilen können. • Ein Konfliktpotential in einem migrationsspezifischen Arbeitsfeld anhand einer vorgelegten Situationsschilderung erkennen und Interventionsvorschläge erarbeiten können. • Fähigkeit zu einer zielgruppenspezifischen Erstabklärung und Überweisung an ein Integrationssystem (Triage) 7. Thema: Kommunikation • Die Grundlagen und Mechanismen zwischenmenschlicher Kommunikation kennen und sie in einem vorgelegten Fallbeispiel anwenden. • Besonderheit von Kommunikation im interkulturellen Kontext kennen und sie in einem vorgelegten Fallbeispiel anwenden • Erklären eines einfachen rechtlichen oder Alltags- Sachverhaltes zuhanden einer Person mit Migrationshintergrund ; Begründung der erwarteten Verständnisschwierigkeiten und der vorgeschlagenen Lösung • Darlegung und Reflexion eines typischen Falles (bezüglich eines Klienten, seines Systems, seines sozialen Umfeldes, einer Klientengruppe etc) in der eigenen betrieblichen Einheit zuhanden der internen Dokumentation.

-4-

Wegleitung zur BP Migrationsfachpersonen

• Die Mechanismen der Kommunikation über Migrationsthemen in der Öffentlichkeit kennen; Fähigkeit zu einer fachlichen Stellungnahme. Prüfungsteil 3 Betriebswirtschaft und Organisation 8. Thema: Organisationsverständnis • Die eigene Organisation als betriebswirtschaftliche Einheit erläutern können. (Zweck, Mittel, Finanzierung, Aufbau, Prozesse, ) • Grundlagen der Projektplanung und Methoden der systematischen Aufgabenplanung kennen und anwenden können. .

Prüfungsarbeit Der Bewerber, die Bewerberin beweist mit einer Prüfungsarbeit, dass er/sie in der Lage ist, ein übergreifendes Thema aus dem eigenen Praxisfeld und der eigenen Tätigkeit, sachgerecht und verständlich zu erarbeiten und darzustellen, verschiedenartige Gesichtspunkte zu integrieren sowie in einem Gespräch seine/ ihre Ergebnisse zu präsentieren. Die Prüfungskommission kann Themen vorgeben. (Organisation und formale Anforderungen der Prüfungsarbeit: s. Ziff. 8)

6.

Anspruchsniveau:

Niveau 1: Orientierungswissen Der Bewerber, die Bewerberin kennt den Prüfungsinhalt und versteht dessen Stellenwert für sein berufliches Handeln. Kategorien Abläufe, Ausnahmen, Begriffe, Bezeichnungen, Fachterminologie, Gesetze, Grundsätze, Kriterien, Regeln, Strukturen, Typen, Zusammenhänge Tätigkeiten aufzählen, beschreiben, bezeichnen, darstellen, definieren, erklären, gliedern, unterscheiden, zuordnen Niveau 2: Handlungsfähigkeit Der Bewerber, die Bewerberin wendet das Wissen an, analysiert Problemstellungen und entwickelt Lösungen. Kategorien Anwendungen, Argumente, Konzepte, Planung, Projekte, Schlussfolgerungen, Thesen, Varianten, Vorschläge Tätigkeiten ableiten, anwenden, argumentieren, begründen, beweisen, entwerfen, gewichten, interpretieren, präsentieren, untersuchen, vorschlagen.

-5-

Wegleitung zur BP Migrationsfachpersonen

7.

Form der Prüfung

Prüfungsteil

Thema

Niveau

1 Begleiten und Betreuen

Art der Prüfung

Umfang

Mündlich

Pos 1 Fachgespräch zur PA

1-9

2

40 min

Pos 2 Fallsituation Kommunikation

7

2

20 min (+ 15 min Vorb.)

2 Berufskenntnisse

Schriftlich

Pos 1 Berufl. Grundwissen

1-4, 8-9

1

120 min

Pos 2 Thesen/ Positionspapier

5

2

90 min

3 Prüfungsarbeit

2

Schriftlich

Vorgängig erstellt

Total 270 min

Die mündlichen Prüfungen werden von zwei Experten, Expertinnen abgenommen; die schriftlichen Arbeiten werden von zwei Experten/ Expertinnen korrigiert.

8.

Prüfungsarbeit

Die Prüfungsarbeit wird wie folgt organisiert: 8.1 Eingabe der Prüfungsthemas (Disposition) Mit der Prüfungsanmeldung gemäss Prüfungsordnung Ziff. 3.2 reicht der Kandidat/ die Kandidatin ein bereichsübergreifendes Thema bei der Prüfungskommission ein. Die Eingabe des Prüfungsthemas erfolgt in Form einer Disposition. Das Prüfungsthema und die Disposition sind auf dem Formular „Eingabe Disposition Prüfungsarbeit“ elektronisch einzureichen. Das Formular findet sich auf der Website der Prüfungsorganisation www.fachpersonmigration.ch. Das ausgefüllte Formular ist im Wordformat bis zum Anmeldetermin an das Prüfungssekretariat zu senden, [email protected]

• Allen zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten wird zusammen mit dem Zulassungsentscheid bekannt gegeben, ob ihr Thema anerkannt wird. Falls die Prüfungskommission das Thema festlegt, wird dieses zusammen mit dem Zulassungsentscheid mitgeteilt. • Mehrere Bewerber, Bewerberinnen (max.3) können ihre Prüfungsarbeit unter ein gemeinsames Oberthema stellen, sofern dies die Prüfungskommission zulässt; die individuellen Anteile müssen eindeutig erkennbar sein.

-6-

Wegleitung zur BP Migrationsfachpersonen

8.2 Formale Anforderungen: a) Inhaltliches: Zu den inhaltlichen Anforderungen an die Prüfungsarbeit gehören: 





Die Arbeit muss einen Bezug zu Themen von 2 der 3 Prüfungsteilen* haben, wovon der Prüfungsteil 2 (Beraten, Begleiten, Unterstützen im Migrationskontext) obligatorisch bearbeitet werden muss. Diese zwei Aspekte des Themas müssen deutlich unterschieden und als solche erkennbar oder bezeichnet sein. (Entweder durch unterschiedliche Kapitel oder durch entsprechende Hinweise). Das heisst es muss nachvollziehbar sein, in welchem Teil oder Inhalt der Prüfungsarbeit der Prüfungsteil 2 und in welchem Teil oder Inhalt der weitere Prüfungsteil bearbeitet wird. Bezug zur Praxis des/der KandidatIn: Mindestens ein Teil Ihrer Arbeit muss einen Einblick in die praktische Arbeit der Kandidatin/des Kandidaten geben. (Einbezug der beruflichen Praxis)

(*Die Prüfungsteile und Themen sind in der Wegleitung zur Prüfungsordnung Seiten 3-5 aufgeführt:) Prüfungsteil 1 (Prüfungsthemen 1-4) Prüfungsteil 2 (Prüfungsthemen 5-7): Prüfungsteil 3 (Prüfungsthemen 7-8)

b) Regeln für Zitate und Quellenverweise: Alle Zitate und Quellen müssen im Text deutlich gekennzeichnet sein. Die Quellen sind im Anhang in einem Quellenverzeichnis vollständig aufzuführen. Wörtlich übernommene Zitate sind mit Anführungs- und Schlusszeichen und Quellenverweis zu versehen. Beispiel:

Quellenangabe im Quellenverzeichnis: Bücher, Artikel, Publikationen:  AutorIn oder Herausgeberin, Titel des Werkes, Erscheinungsort, Erscheinungsjahr, Seite des Zitats Beispiel Buch: Watzlawick Paul; „Miteinander Reden“, München 2003, Seite 12 Beispiel Publikation: Migrationsamt Kt. Zürich, Migrationsstatistik 2008, Zürich 2008, Seite 12 Internetzitate: 

(AutorIn wenn angegeben), Titel des Artikels, www.adresse, Datum des Downloads; Beispiel: Meier C. Migration im Kontext, www.SBFI.admin.ch/Migration, Download 12.1.2014

c) Formatierung und Abgabeform      

Umfang: 30`000-40`000 Zeichen, (ohne Leerzeichen) Dateiformat .doc oder .rtf Format (kein .pdf) Schriftgrösse 12 Zeilenschaltung 1.25 Schrift: Arial, oder Times New Roman oder vergleichbare Schriftart Abgabe der Prüfungsarbeit sowohl elektronisch wie auch als Original in Papierform (Einreichung in dreifacher Papierform an das Prüfungssekretariat)) -7-

Wegleitung zur BP Migrationsfachpersonen

8.3 Aufbau der Prüfungsarbeit 1. Titelblatt

Auf dem Titelblatt müssen der Titel der Prüfungsarbeit, das Prüfungsjahr und der Name der Verfasserin oder des Verfassers aufgeführt sein. Beispiel: Prüfungsarbeit zur Berufsprüfung Fachperson Migration 20XX (z.B. März 20XX) verfasst von:

2. Ehrenwörtliche Erklärung:

Auf der ersten oder zweiten Seite ist folgende Erklärung einzufügen und im Original handschriftlich zu unterzeichnen. “Ich erkläre diese Arbeit selbständig verfasst zu haben.“ (Datum, Unterschrift) 3. Inhaltsverzeichnis mit den Titeln der einzelnen Kapiteln und Seitenzahlen 4. Einleitung einleitende Erläuterungen, Zielsetzung der Arbeit, Vorbemerkungen, Informationen, Kontext des Themas, die für das Verständnis von Fragestellung und Inhalt wichtig sind. 5. Hauptteil(e) : Behandlung des Themas mit Einbezug der aktuellen beruflichen Praxis (10 bis 15 Seiten). Insbesondere der Aspekt des Beraten, Begleiten, Unterstützen im Migrationskontext ist zu bearbeiten und darzustellen. Darüber hinaus muss ein weiterer Themenschwerpunkt (entweder 1-4 oder 8-9) bearbeitet werden. 6. Schlussfolgerungen / Reflektion: Reflektion der Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus der Themenbearbeitung und der Fragestellung Bedeutung für die Arbeit der MFP Bezugnahme und Auswertung der Fragestellung(en) und Ziele 7. Anhänge (werden nicht zur Minimal/ Maximalseitenzahl angerechnet):

Tabellen, Fragebogen, Korrespondenz- Kopien, Checklisten, Illustrationen, Literaturliste 8.4 Abgabe und Beurteilung der Prüfungsarbeit Die Prüfungsarbeit wird ca. 8 Wochen (gemäss Prüfungsdatenplan) vor Beginn der mündlichen Prüfungen der Prüfungskommission eingereicht.

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Wegleitung zur BP Migrationsfachpersonen

Die Prüfungsarbeit wird von zwei Experten, Expertinnen beurteilt.

9.

Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühren richten sich nach Prüfungsordnung Ziff. 8. und der geltenden Tarifordnung . Sie sind bis jeweils bis 31.1. des Prüfungsjahres vollständig zu entrichten. Die Gebühren für die Wiederholung von Prüfungsteilen sind in einer Tarifordnung festgehalten.

10. Prüfungswiederholung Gemäss Art 6.51 kann, wer die Prüfung nicht bestanden hat, diese zweimal wiederholen. Die Wiederholungsprüfungen beziehen sich nur auf jene Prüfungsteile, in denen nicht mindestens die Note 4.0 erzielt wurde. Für die Anmeldung und Zulassung zur Prüfung gelten die gleichen Bedingungen wie für die erste Prüfung. (Anmelde- und weitere Termine gemäss offiziellem Prüfungsterminplan, (publiziert in der Prüfungsausschreibung. jeweils ab Anfangs November auf www.fachperson-migration) Für die Wiederholung der Prüfungsarbeit muss ein neues Thema eingereicht und erarbeitet werden. Die Prüfungswiederholung erfolgt in der Regel in einer den nächsten zwei der folgenden Berufsprüfung. Es gelten die Prüfungstermine der jeweiligen Berufsprüfung. Ausnahme: Für die Wiederholung der Prüfungsarbeit ist eine vorzeitige Wiederholung im Jahr der ersten Prüfung möglich. Diese Ausnahme gilt nicht, wenn nebst der Prüfungsarbeit ein weiterer Prüfungsteil wiederholt werden muss. Die Termine sind in einem Merkblatt festgehalten.

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