Kultur und Erwachsenenbildung

Kultur und Erwachsenenbildung Kultur und Erwachsenenbildung Einleitung Um ein Bild über die wirtschaftliche Gesamtsituation der Kommune zu erhalten, ...
Author: Eduard Hofer
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Kultur und Erwachsenenbildung

Kultur und Erwachsenenbildung Einleitung Um ein Bild über die wirtschaftliche Gesamtsituation der Kommune zu erhalten, dürfen neben den derzeitigen Schwerpunkten der Prüfung die Aufgabenbereiche Kultur und Erwachsenenbildung nicht fehlen. Diese Bereiche, die inhaltlich außerhalb der vorangegangenen Prüfschwerpunkte liegen, sind nachfolgend mit einigen wenigen aussagefähigen Kennzahlen erfasst worden. Diese verwendeten steuerungsrelevanten und repräsentativen Kennzahlen wurden mit ihren Ausprägungen im Dialog mit der Verwaltung erörtert.

Prüfungsgegenstand Die Prüfung soll aufzeigen, in welcher Intensität und mit welchem Ressourceneinsatz die örtliche Kulturarbeit und Erwachsenenbildung betrieben werden. In beiden Fällen handelt es sich in rechtlicher Sicht ganz oder teilweise um freiwillige Aufgaben, die jedoch zum Standardleistungsangebot einer Kommune gehören. Aus der vergleichenden Prüfung sollen daher Erkenntnisse gewonnen werden, inwieweit diese Aufgaben wirtschaftlich erledigt werden können, und gleichzeitig für die Bürgerinnen und Bürgern ein angemessenes Angebot vorgehalten werden kann.

Interkommunaler Vergleich Beim interkommunalen Vergleich betrachten wir jeweils die Ergebnisse des Jahres 2004. Als Datengrundlage dienen die Rechnungsergebnisse. Für den interkommunalen Vergleich ist es erforderlich, bestimmte Ausgaben herauszurechnen (Gruppierung 50: Gebäudeunterhaltung; Gruppierung 53:

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Mieten für Gebäude und Diensträume; Gruppierung 54: Bewirtschaftung der Gebäude und Grundstücke; Gruppierung 679: Innere Verrechnungen; Gruppierung 680, 685: Kalkulatorische Kosten), da diese nicht in allen Kommunen ausgewiesen werden. Die Stadt Rhede hat in ihrem Haushaltsplan teilweise Unterhaltungsund Bewirtschaftungsausgaben für Gebäude, Mieten sowie die Verwaltungssachausgaben ausgewiesen. Diese haben wir für den interkommunalen Vergleich bereinigt. Im intrakommunalen Zeitvergleich erfolgt die Darstellung des gesamten Zuschussbedarfes, um den tatsächlichen Ressourcenverbrauch – soweit dargestellt – transparent zu machen. Die Darstellung und Zuordnung zwischen Leistungsbudget und kameralem Haushalt weicht teilweise voneinander ab. Die von uns zugrunde gelegten Daten sind einzeln dargelegt und wurden mit der Verwaltung abgestimmt.

Haushaltssituation der Stadt Rhede Die Stadt Rhede muss nach strukturellen Defiziten in den Jahren 2001 und 2002 seit 2003 ihre Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen eines genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) durchführen. Der strukturelle Ausgleich kann erst 2007, der Gesamtausgleich 2011 dargestellt. werden. Auch wenn freiwillige Ausgaben nicht generell in Frage gestellt werden, so ist doch erforderlich, gerade in schwierigen Haushaltssituationen alle Potenziale zur wirtschaftlichen Wahrnehmung von Aufgaben zu nutzen. Dabei müssen auch Standards und der Leistungsumfang hinterfragt werden. In den einzelnen Bereichen der Kulturarbeit und der Erwachsenenbildung haben wir die von der Stadt Rhede im Maßnahmenkatalog zum HSK ausgewiesenen Maßnahmen dargestellt, die Umsetzung und Auswirkungen betrachtet und in unsere Bewertung mit einbezogen.

Kultur Die kulturelle Landschaft wird in den Kommunen seit Jahren von großen Veränderungen geprägt. Durch die immer enger werdenden Finanzspielräume werden Kulturarbeit und -angebot stark zurückgefahren. Immer mehr rückt auch der wirtschaftliche Aspekt der Kulturarbeit in den Vor-

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dergrund und bestimmt wesentlich das Handeln. In dieser Situation entwickeln sich immer neue Formen und Chancen im Kulturangebot. Insbesondere führt die Einbeziehung von Ehrenamtlichen und Privaten dazu, dass die Kulturverwaltung auch zum Koordinator der vielfältigen Angebote wird und nicht nur das eigene Kulturangebot gestaltet. Auch die Zusammenarbeit mit anderen Kommunen führt unter Kostengesichtspunkten zu alternativen kulturellen Angeboten für Bürgerinnen und Bürger. Ein attraktives Kulturprogramm vorzuhalten, das in die finanziellen Rahmenbedingungen eingebettet ist, wird für die Kommunen zukünftig zielführend sein. Die Strukturen sind stark abhängig von den Gegebenheiten und der Entwicklung der Kultur vor Ort. Darüber hinaus können sich Kommunen Privater zur Aufgabenerledigung bedienen. Aus diesem Grund sind oftmals unterschiedliche Strukturen bei den Kommunen anzutreffen. Bei der Analyse und der Bewertung haben wir diese Unterschiede berücksichtigt.

Zuschussbedarf für Kultur Mit der Kennzahl „Zuschussbedarf für Kultur“ soll eine Aussage darüber getroffen werden, wie hoch der Zuschussbedarf für die Kulturausgaben für jeden Einwohner der Kommune ist (Einwohner laut LDS jeweils zum 31.12., für das Jahr 2005 zum 30.06.). Einbezogen werden die Ergebnisse – soweit vorhanden - in den Abschnitten: Verwaltung kultureller Angelegenheiten (A 30), Museen, Sammlungen, Ausstellungen (A 32), Theater und Musikpflege (A 33) und Heimat- und sonstige Kulturpflege (A 34). Neben der Höhe des Zuschussbedarfs werden auch das Kulturangebot, die Aufgabenstruktur und – soweit möglich und einschätzbar - die Aufgabenqualität in den Blick genommen. Hierüber sollen Erkenntnisse über die Ressourcensteuerung der Kommune bei der Kulturarbeit im Hinblick auf die Standortqualität gewonnen werden. Der interkommunale Vergleich soll helfen, Erkenntnisse darüber zu gewinnen, welches Kulturangebot im Hinblick auf die individuelle örtliche Situation sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune angemessen ist.

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Kultur in der Stadt Rhede In der Stadt Rhede sind der Produktgruppe „Kultur“ die Produkte ƒ

Kulturförderung,

ƒ

Büchereien,

ƒ

Volkshochschule,

ƒ

Musikschule und

ƒ

Museum

zugeordnet, deren Ergebnisverantwortung dem Fachbereich 20 übertragen wurde.

Wesentliche Kulturarbeit wird jedoch auch innerhalb der Produktgruppe „Allgemeine zentrale Dienste“ mit dem Produkt ƒ

Archiv

und innerhalb der Produktgruppe „Wirtschaft und Marketing“ mit dem Produkt ƒ

Märkte und Veranstaltungen

geleistet. Im Produkt Märkte und Veranstaltungen sind Kulturveranstaltungen enthalten, die im kameralen Haushalt dem Unterabschnitt 330/331 zugeordnet werden. Durch innere Verrechnungen zwischen den Leistungsbudgets wird der Zuschussbedarf für Kulturveranstaltungen pauschal dem Produkt Kulturförderung zugeordnet. Hierauf gehen wir später noch detaillierter ein. Wir betrachten im Bereich Kultur die Ausgaben für die Kulturförderung, die Musikschule, das Museum, das Archiv sowie die Kulturveranstaltungen im Produkt Märkte und Veranstaltungen. Büchereien und Volkshochschule werden gesondert untersucht.

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Leistungsumfang Kultur in Rhede Das Kulturkonzept der Stadt Rhede basiert in erster Linie auf der Zusammenarbeit mit Rheder Bürgerinnen und Bürgern und Kulturträgern. Die jetzige Kulturarbeit entwickelte sich aus der Agenda 21, an der sich viele Bürgerinnen und Bürger aktiv beteiligten. Das daraus erwachsene Leitbild der Stadt ist Grundlage für die jetzige Kulturarbeit. Die Vernetzung der Kulturträger und aller Kulturinteressierten erfolgt über die Stadt Rhede mit einer Kulturbeauftragten, die dem Fachbereich 10 zugeordnet ist. Kernstück ist dabei der „Arbeitskreis Kultur Rhede“ (AKKU). Der AKKU ist eine von der Stadt Rhede ins Leben gerufene offene Interessensgemeinschaft zur Förderung des kulturellen Lebens in Rhede. Grundlegende Idee ist dabei, dass alle kulturellen Energien, Stellen, Möglichkeiten „für, von und in Rhede“ optimal miteinander vernetzt und genutzt werden. Innerhalb des AKKU gibt es verschiedene Arbeitskreise (AK) des AKKU. Feststellung Die Vernetzung des kulturellen Angebotes und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements sehen wir als ein tragfähiges Konzept für die Kulturarbeit.

Eine der kulturellen Hauptveranstaltungen ist „Kultur guuut“ in der gesamten City, mit einem Konzert im Schlossgarten, Theater, Kabarett, Bücherlesungen, Kunstausstellungen, Musik von Klassik bis Rock - Open Air oder indoor, Theaterfahrten, Kinonacht, Benefizveranstaltungen, und weiteren Programmpunkten. Die von der Stadt Rhede so dargestellte und dem Leitbild der Stadt entsprechende Kulturarbeit erfordert neben dem vorhandenen und sicher vorbildlichen bürgerschaftlichen Engagement auch finanzielle und organisatorische Unterstützung der Stadt.

Entwicklung der Ausgaben für Kulturaufgaben Die kamerale Jahresrechnung hat für die Abbildung des gesamten Zuschussbedarfes für die Kulturarbeit in Rhede nicht genügend Aussagekraft. Die Stadt steuert auch hier in erster Linie über die von ihr gebildeten Leistungsbudgets. Die Zuordnung zur kameralen Jahresrechnung

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erfasst nicht alle Positionen. Die Personalausgaben wurden deshalb für die Kulturförderung einschließlich der für das Produkt erbrachten Personalleistung des Teams Marketing einer gesonderten Aufstellung entnommen. Die Stellenanteile und Personalausgaben für das Team Marketing sind pauschal dargestellt. Personalausgaben Kulturförderung 2001

2002

2003

2004

0,42 33.143,25

0,40 22.525,40

0,42 26.257,45

0,40 15.600,00

0,40 15.600,00

0,40 15.600,00

48.743,25

38.125,40

41.857,45

Fachbereich 20 - Kulturförderung Stellenanteile Personalausgaben in €

1,0025 43.545,00

Fachbereich 10 - Team Marketing Stellenanteile Personalausgaben in € Personalausgaben gesamt in €

43.545,00

Die tatsächlich für die Kulturveranstaltungen erbrachten Personalleistungen konnten nicht detailliert zugeordnet werden. Empfehlung Die Stadt Rhede sollte die Personalausgaben, die vom Fachbereich 10 für das Produkt „Kulturförderung“ erbracht werden, konkret abrechnen. Nur so wird transparent, welcher Zuschussbedarf für diesen Bereich tatsächlich entsteht.

Die Entwicklung des Zuschussbedarfs für Kultur in Rhede für die Jahre 2001 bis 2005 ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Dabei haben wir den gesamten und den nach den oben genannten Kriterien bereinigten Zuschussbedarf dargestellt, da sich auch bei der Zuordnung der inneren Verrechnungen Schwankungen ergeben, die hier mit abgebildet werden. Zuschussbedarf für Kultur in Euro 2001

2002

2003

2004

Zuschussbedarf gesamt

289.969

337.108

341.989

307.360

Zuschussbedarf bereinigt

262.780

291.295

295.430

266.646

18.774

18.764

18.953

19.142

15,45

17,97

15,59

13,93

5,48

5,89

4,55

4,17

Einwohner Zuschussbedarf je Einwohner - bereinigt je Einwohner

Quelle: Rechnungsergebnis laut Haushaltsplan, Leistungsbudget

Im Eckjahrevergleich konnte eine deutliche Reduzierung des Zuschusses erreicht werden.

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Entsprechend der kameralen Zuordnung nach Unterabschnitten zeigt die folgende Tabelle die Entwicklung in den einzelnen Bereichen. Zuschussbedarf Kultur in Euro 2001

2002

2003

2004

Museen, Sammlungen, Ausstellungen Einnahmen

269,10

1.498,60

219,24

129,43

Ausgaben*

67.439,39

65.052,97

51.932,89

45.711,69

Zuschussbedarf gesamt

67.170,29

Je Einwohner Zuschussbedarf bereinigt

3,58 50.090,68

Bereinigt je Einwohner

63.554,37 3,39 47.072,17

51.713,65 2,73 36.911,36

45.582,26 2,38 33.650,54

2,67

2,51

1,95

1,76

Einnahmen

20.308,25

11.121,60

9.056,33

23.300,94

Ausgaben

84.096,83

88.355,33

76.393,66

89.057,91

Zuschussbedarf gesamt

63.788,58

77.233,73

67.337,33

65.756,97

3,40

4,12

3,55

3,44

53.679,85

55.925,81

45.319,54

41.972,76

2,86

2,98

2,39

2,19

0,00

0,00

0,00

550,00

Ausgaben

159.930,43

187.202,31

215.923,27

190.713,34

Zuschussbedarf gesamt

159.930,43

187.202,31

215.923,27

190.163,34

8,52

9,98

11,39

9,93

159.930,43

180.596,11

209.159,49

186.798,64

8,52

9,62

11,04

9,76

Theater und Musikpflege

Je Einwohner Zuschussbedarf bereinigt Bereinigt je Einwohner Musikschule Einnahmen

Je Einwohner Zuschussbedarf bereinigt Bereinigt je Einwohner Heimatpflege Einnahmen Ausgaben Zuschussbedarf gesamt Je Einwohner Zuschussbedarf bereinigt Bereinigt je Einwohner

1.533,88

0,00

0,00

0,00

613,55

9.117,78

7.014,78

5.857,45

-920,33

9.117,78

7.014,78

5.857,45

-0,05

0,49

0,37

0,31

-920,33

7.499,21

4.040,00

4.223,93

-0,05

0,40

0,21

0,22

* Ausgaben ohne pflichtigen Anteil Archiv

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Bezogen auf den Einwohner ist in der nachfolgenden Grafik der Anteil der einzelnen Bereiche, bezogen auf die Unterabschnitte, am gesamten Zuschussbedarf dargestellt. Zuschussbedarf Kultur je Einwohner unterteilt nach einzelnen Bereichen

------ Euro ------

15

10

5

0 2001 Heimatpflege

2002 Archiv und Museum

2003 Kulturveranstaltungen

2004 Musikschule

Die Musikschule nimmt den größten Teil des Zuschusses in Anspruch. Daneben sind die Ausgaben für das Archiv und das Museum sowie für Kulturveranstaltungen von Bedeutung. Bevor wir den interkommunalen Vergleich des gesamten Zuschussbedarfes darstellen, gehen wir nun auf die Entwicklung in den einzelnen Bereichen ein. Da die Stadt Rhede die Steuerung der Ausgaben in erster Linie über die Leistungsbudgets vornimmt, orientiert sich unsere Darstellung an den von der Stadt dazu gebildeten Produkten.

Archiv Darstellung im Haushaltssicherungskonzept: 2003 Einsparung in Höhe von 3.200 Euro (Geschäftsausgaben) 2004 Einsparung in Höhe von 600 Euro Reduzierung der Ausgaben für das Bildarchiv und Wegfall von Stellenanteilen 2005 Einsparung in Höhe von 1.800 Euro durch Reduzierung der Ausgaben für das Bildarchiv

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Tatsächliche Entwicklung der Ausgaben (Leistungsbudget): Entwicklung des Zuschussbedarfes Archiv in Euro

Ausgaben* Einnahmen Zuschussbedarf

2001

2002

2003

2004

39.003,12

28.624,07

18.800,89

18.219,40

269,09 38.734,03

Zuschussbedarf je Einwohner

1.498,60 27.125,47

2,06

219,24 18.581,65

1,45

129,43 18.089,97

0,98

0,95

*Ausgaben bereinigt um 50 Prozent der Personalausgaben und inneren Verrechnungen

Insgesamt konnten im Bereich Archiv durch die Umsetzung der Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes deutliche Einsparungen erzielt werden. Wesentlich ist hierbei die Reduzierung der Personalausgaben. Aus der Beschreibung des Leistungsbudgets geht hervor, dass der Zuschussbedarf nur zu 50 Prozent dem freiwilligen kulturellen Bereich zuzuordnen ist. Nach Abstimmung mit der Stadt Rhede wurden deshalb in diesem Bereich 50 Prozent der Personalausgaben sowie der inneren Verrechnungen von den Gesamtausgaben für das Archiv abgezogen.

Museum Die Stadt Rhede fördert den Betrieb des Gesundheitsmuseums in Rhede, der vom Museumsverein getragen wird. Der Zuschuss ist seit 2003 auf 15.800 Euro jährlich festgesetzt. Hinzu kommen die Bereitstellung von Räumen sowie weitere Personal- und Sachausgaben. Entwicklung des Zuschussbedarfes Museum in Euro 2001 Ausgaben Einnahmen Zuschussbedarf Zuschussbedarf je Einwohner

2002

53.144,65 0 53.144,65 2,83

2003

54.127,63 0 54.127,63 2,88

2004

48.455,41 0 48.455,41 2,56

38.456,43 0 38.456,43 2,01

Im Jahresverlauf konnte auch hier der Zuschussbedarf gesenkt werden. Jedoch wird im Verhältnis zu den anderen Bereichen hier ein relativ hoher Ressourceneinsatz deutlich.

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Kulturförderung Das Produkt Kulturförderung bezieht sich auf die ƒ

Zahlung von Finanzzuschüssen an Vereine, Verbände und kirchliche Träger für die ständige Kulturarbeit,

ƒ

Beratung, Unterstützung, Kooperation von Kulturveranstaltungen und –projekten sowie die

ƒ

langfristige Bereitstellung bzw. Vermittlung von Räumlichkeiten und Einrichtungen.

Die Förderung von Vereinen erfolgt seit 2003 nach dem Konzept „Neue Vereinsförderung“. Feststellung Die konkrete Festlegung von Kriterien zur Vereinsförderung und die in den letzten Jahren umgesetzte Reduzierung bewerten wir positiv.

Die Beratung, Unterstützung und Kooperation von Kulturveranstaltungen und –projekten erfolgt durch das Team Marketing mit der Kulturbeauftragten im Fachbereich 10. Darstellung im Haushaltssicherungskonzept: 2003 Einsparung in Höhe von 6.300 Euro (Personalausgaben). 2004 Anstieg um 2.300 Euro aufgrund von Verschiebungen innerhalb anderer Produkte, die ebenfalls eine Vereinsförderung enthalten. Der Gesamtbetrag der Zuschüsse wird nicht überschritten. 2005 Beibehaltung des Budgets.

Die tatsächliche Entwicklung der Ausgaben (Leistungsbudget) ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle:

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Entwicklung des Leistungsbudgets Kulturförderung – Ergebnisse in Euro 2001 Verwaltungshaushalt Einnahmen Einnahmen aus Kulturveranstaltungen Mieten und Pachten Sonstige Verwaltungsu. Betriebseinnahmen Summe Einnahmen Ausgaben Personalausgaben Aufwendungen f. Veranstaltungen Zuschüsse an Vereine und Verbände Zuschüsse an Vereine und Verbände Zuschüsse an Vereine und Verbände Zuschüsse an Vereine und Verbände Zuschüsse an Vereine und Verbände Innere Verrechnungen (Miete) Innere Verrechnungen (Bewirtschaftung) Innere Verrechnungen (UA 770 - Bauhof) Innere Verrechnungen (UA 064 - Haustechnik) Hausmeister/Schließdienste (043.03) Sachkosten - TUIV (011.03) Sachkosten - Logistik (011.04) Sachkosten - Personalverwaltung (011.06) Leistungsverrechnung mit FB 10 Veranstaltungsflächen Rathaus Summe Ausgaben Summe Einnahmen Zuschuss Zuschuss je Einwohner gesamt Zuschuss bereinigt Zuschuss bereinigt je Einwohner

2002

2003

0,00

2004

7,99

0,00

0,00

5.467,02

5.248,20

8.535,21

7.941,24

0,00

0,00

1.261,53

1.030,55

5.475,01

5.248,20

9.796,74

8.971,79

8.018,28

5.899,52

4.559,34

4.318,08

1.032,44

598,15

0,00

603,20

76,69

80,00

274,00

274,00

5.286,76

3.270,00

3.430,00

3.280,00

3.170,01

3.172,00

3.604,00

3.317,50

766,94

770,00

218,00

218,00

4.192,59

4.210,00

4.626,00

4.099,50

8.146,92

7.660,00

7.660,00

4.260,00

4.681,90

4.140,00

4.140,00

6.300,00

592,00

620,40

799,00

333,20

27,81

349,80

0,00

0,00

42,61

27,30

33,66

41,57

34,21

16,65

21,28

304,15

177,64

79,14

101,83

118,80

3,31

14,38

0,00

0,91

28.121,05

28.100,00

28.100,00

28.100,00

38,35

51,12

0,00

0,00

64.409,51

59.058,46

57.567,11

55.568,91

5.475,01

5.248,20

9.796,74

8.971,79

58.934,50

53.810,26

47.770,37

46.597,12

3,14

2,87

2,52

2,43

17.068,70

12.751,47

6.914,60

7.138,49

0,91

0,68

0,36

0,37

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Insgesamt sowie bereinigt zeigt sich die deutliche Zuschussreduzierung bei der Kulturförderung. Wesentlich ist hier jedoch die Zuordnung für Kulturveranstaltungen zum Produkt Märkte und Veranstaltungen. Hier sind jährlich pauschal 28.100 Euro als innere Verrechnungen ausgewiesen. Feststellung Es ist positiv, dass die Kulturförderung durch Veranstaltungen auch tatsächlich dem Produkt Kulturförderung im Rahmen der inneren Leistungsverrechnung nachgewiesen wird. Allerdings ist der zugewiesene Betrag in Höhe von 28.100 Euro pauschal und sollte künftig durch eine Vollkostenrechnung den tatsächlichen Bedarf ausweisen.

Der pauschale Betrag von 28.100 Euro entspricht nicht den tatsächlichen Verhältnissen. Auf die Problematik der Zuordnung der Personalausgaben zu diesem Bereich sind wir bereits eingegangen.

Als Leistungen im Produkt Märkte und Veranstaltungen sind unter anderem ƒ

Musikveranstaltungen,

ƒ

Theater

ƒ

Kabarett,

ƒ

Autorenlesungen,

ƒ

Mediavorführungen,

ƒ

Ausstellungen,

ƒ

Schwerpunktprogramme sowie die,

ƒ

Koordination von Kulturveranstaltungen

genannt.

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Kultur und Erwachsenenbildung

Feststellung Bei den Produkten Kulturförderung und Märkte und Veranstaltungen sind Überschneidungen enthalten. Eine detaillierte Darstellung des Anteils der Kulturveranstaltungen im Produkt Märkte und Veranstaltungen erfolgt nicht. Dadurch geht die Transparenz über die tatsächlichen Ausgaben für die Kulturförderung verloren.

Als Leistungsziel im Produkt Märkte und Veranstaltungen wurde auch 2005 festgelegt, dass das Veranstaltungsniveau erhalten bleibt. Die Aufgabenwahrnehmung mit dem Ziel des bürgerschaftlichen Engagements haben wir eingangs dargestellt. Das Angebot der Stadt Rhede zeichnet sich damit über die Stadtgrenze hinaus aus. Durch die Beschäftigung einer Kulturbeauftragten leistet die Stadt mehr personellen Einsatz als andere Kommunen ihrer Größenordnung. Empfehlung Die Stadt Rhede ist durch die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung gefordert, auch über Qualität und Umfang ihres Leistungsangebotes nachzudenken.

Musikschule Die Musikschule der Städte Bocholt-Isselburg-Rhede besteht seit 1981 im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der drei Kommunen. Die Stadt Bocholt hat sich darin verpflichtet, in den Partnerstädten eine Zweigstelle einzurichten und diese als Trägerin der Musikschule zu unterhalten. Die drei Städte stellen die von der Musikschule für die Verwaltung und die Lehrveranstaltungen benötigten Räume unentgeltlich zur Verfügung. Soweit Räume anzumieten sind, tragen die jeweiligen Städte die hierfür erforderlichen Kosten. Die Partnerstädte erstatten der Stadt Bocholt den durch die jeweiligen Zweigstellen entstehenden Personal- und Sachaufwand. Einflussmöglichkeiten bestehen durch den Musikschulausschuss.

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Kultur und Erwachsenenbildung

Zuschussbedarf der Musikschule Der Zuschussbedarf der Musikschule nimmt 2004 und 2005 rund 58 Prozent des von uns betrachteten Kulturetas ein.

---- Euro je Einwohner -----

Anteil des Zuschussbedarfes der Musikschule am Zuschussbedarf Kultur 20

15

10

5

0 2001

2002

Zuschussbedarf Kultur gesamt

2003

2004

Zuschussbedarf Musikschule

Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes wurden in diesem Bereich Maßnahmen zur Reduzierung des Zuschussbedarfes entwickelt und teilweise auch umgesetzt. Darstellung im Haushaltssicherungskonzept: 2003 Das Leistungsangebot wird verträglich zurückgeführt. Eine schrittweise maßvolle Reduzierung der Jahreswochenstunden (jährlich um fünf Prozent) in Verbindung mit Einnahmeverbesserungen soll mittelfristig eine Verringerung des städtischen Zuschusses bewirken. In 2003 war eine unerwartete Nachzahlung für Vorjahre fällig. 2004 Einsparungen bei der Abrechnung 2003 Durch die schrittweise Reduzierung der Jahreswochenstunden sowie geringere Sozialversicherungsbeiträge aufgrund Verschiebung des Fälligkeitstermins der Dezember-Rate kann der Zuschussbedarf konstant gehalten werden. 2005 Kontinuierliche Rückführung der Jahreswochenstunden; sozialverträgliche Erhöhung der Musikschulentgelte.

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Kultur und Erwachsenenbildung

2006 Festsetzung des Musikschulbudgets auf 175.000 Euro unter Berücksichtigung der Einnahmen vom Förderkreis der Musikschule in Höhe von 5.000 Euro jährlich sowie Mehreinnahmen bei den Musikschulentgelten am 1.04.2007 und 01.01.2009. Tatsächliche Entwicklung des Zuschussbedarfes (Leistungsbudget): Entwicklung des Zuschussbedarfes Musikschule in Euro 2001 Ausgaben

2002

2003

2004

168.448,56

190.153,89

217.368,20

193.099,32

0,00

0,00

0,00

550,00

Zuschussbedarf

168.448,56

190.153,89

217.368,20

192.549,32

Zuschussbedarf je Einwohner

8,97

10,13

11,47

10,06

Einnahmen

Ausgabenschwerpunkt ist die jährliche Zahlung an die Stadt Bocholt als Trägerin der Musikschule. Die Abrechnung erfolgt jeweils im nächsten Haushaltsjahr, so dass der im Haushaltsjahr tatsächlich entstandene Aufwand für die Musikschule weder im Leistungsbudget noch im kameralen Haushalt abgebildet wird.

Empfehlung Die Stadt Rhede sollte den Zuschussbedarf entsprechend der Ausweisung in den jeweiligen Abschlussrechnungen für das interne Controlling aufbereiten, um so die Entwicklung des tatsächlichen Zuschussbedarfes feststellen zu können.

Zuschussbedarf je Musikschülerin und Musikschüler Bezogen auf die Musikschülerin/den Musikschüler stellt sich der Zuschussbedarf wie folgt dar:

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Ku - 15

Kultur und Erwachsenenbildung

Zuschussbedarf je Musikschüler/Musikschülerin in Euro

500

---- Euro ----

400

300

200

100

0 2001

2002

2003

2004

Quelle: Musikschüler/innen laut Angaben der Stadt Rhede

Der Zuschussbedarf je Musikschüler/in ist bis 2003 kontinuierlich gestiegen. Erst 2004 konnte er wieder reduziert werden. Grund dafür ist der tatsächlich gestiegene Finanzbedarf bei relativ konstanten Schülerzahlen. Der Anstieg in 2003 ist durch eine Reduzierung der Schülerzahlen von 2,3 Prozent zu erklären, die jedoch 2004 wieder aufgefangen werden konnten. Zur Analyse ist hier der interkommunale Vergleich von besonderer Bedeutung:

Interkommunaler Vergleich Musikschule Zuschussbedarf Musikschule (bereinigt) je Einwohner im interkommunalen Vergleich 2004

Ku - 16

Minimum

Maximum

Mittelwert

Rhede

0,69

13,68

6,09

9,76

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Kultur und Erwachsenenbildung

Zuschussbedarf der Musikschule (bereinigt) je Einwohner im interkommunalen Vergleich

14

12

---- Euro ----

10

8

6

4

2

0 Minimum

Maximum

Mittelwert

Rhede

Die Stadt Rhede liegt mit ihrem Zuschussbedarf je Einwohner für die Musikschule deutlich über dem Mittelwert. Das bedeutet, dass andere Kommunen, die ebenfalls ein Musikschulangebot haben oder fördern dieses mit deutlich weniger Belastung für den Haushalt verwirklichen können. Bezogen auf die Anzahl der Musikschüler zeigt sich interkommunal folgende Situation: Zuschussbedarf Musikschule je Musikschüler im interkommunalen Vergleich 2004 Minimum

Maximum

Mittelwert

Rhede

34,17

626,65

330,64

476,53

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Ku - 17

Kultur und Erwachsenenbildung

Zuschussbedarf der Musikschule(bereinigt) je Musikschüler/in

600

---- Euro ----

500

400

300

200

100

0 Minimum

Maximum

Mittelwert

Rhede

Für den einzelnen Musikschüler ist der Zuschussbedarf für die Stadt Rhede ebenfalls deutlich höher als der Mittelwert anderer Kommunen. Bei den oben aufgeführten interkommunalen Vergleichswerten ist zu berücksichtigen, dass hier nur Werte von Kommunen aufgeführt sind, die eine Musikschule auch selbst betreiben oder Zuschüsse für eine Musikschuleinrichtung zahlen. Bei der Musikschule handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe, die auch von privaten Musikschulen angeboten wird. Wir haben im Rahmen unserer bisherigen Prüfungen festgestellt, dass Musikerziehung in allen von uns geprüften Kommunen angeboten wird. Das Angebot wird nicht durchgängig von den Kommunen unmittelbar selbst vorgehalten. Bisher haben wir folgende Strukturen kennen gelernt:

Ku - 18

ƒ

Einrichtungen auf Kreisebene,

ƒ

Zweckverbände,

ƒ

Kooperationen auf der Basis einer Vereinbarung oder eines Vertrages,

ƒ

Vereine ,

ƒ

private Musikschulen.

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Kultur und Erwachsenenbildung

Dabei konnten wir bisher nicht feststellen, dass mit einer bestimmten Organisationsform zwangsläufig Nachteile in der Qualität der Aufgabenerledigung verbunden sind. Wir stellen die Musikerziehung nicht grundsätzlich in Frage. Musikunterricht sollte jedoch in besonderem Maße den Ressourceneinsatz berücksichtigen. Dies gilt umso mehr, je schwieriger sich die Haushaltssituation einer Kommune darstellt. Empfehlung Die Stadt Rhede sollte prüfen, ob sie das Musikschulangebot weiterhin in der bisherigen Form organisieren möchte. Gerade im Bereich der Musikschulen gibt es private Anbieter sowie die Möglichkeit von Kooperationen die zu günstigeren Ergebnissen für den kommunalen Haushalt führen können.

Personalausgaben für die Musikschule Ein Großteil der Gesamtausgaben der Musikschule sind Personalausgaben. Dies ist insbesondere auf die Art der Beschäftigungsverhältnisse zurückzuführen. Die Musikschule Bocholt, Isselburg, Rhede hat in erster Linie Musikschullehrer mit BAT-Verträgen beschäftigt. Der Einsatz fest angestellter Musikschullehrer in unbefristetem Arbeitsverhältnis bindet Personalausgaben langfristig. Die Höhe der Personalausgaben richtet sich nach tariflich festgelegten Vergütungsgruppen und ist über das vereinbarte Stundenvolumen steuerbar. Mit dem Einsatz von Musikschullehrern als freie Mitarbeiter, so genannte Honorarkräfte, kann grundsätzlich ein niedrigeres Personalausgabenniveau erzielt werden, weil keine Tarifbindung besteht und Honorare frei vereinbart werden können. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass auf Nachfrageänderungen flexibel reagiert werden kann und Personalausgaben somit nicht zwangsläufig dauerhaft entstehen. Unter Beachtung bestimmter Rahmenbedingungen bietet der Abschluss von Dienstverträgen mit freien Mitarbeitern (Honorarverträge) neben fest angestellten Musikschullehrern (BAT-Arbeitnehmerverhältnis) wesentliche wirtschaftliche Verbesserungspotenziale sowie auch Steuerungsmöglichkeiten. Hierbei sind folgende Kriterien zu beachten:

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Ku - 19

Kultur und Erwachsenenbildung

Beim Abschluss von Honorarverträgen muss eine einwandfreie Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses zum freien Mitarbeiterverhältnis erfolgen. Bei der Beschäftigung von Honorarkräften ist deshalb im Wesentlichen zu berücksichtigen, dass keine persönliche Abhängigkeit vorliegt, die das Bestehen eines faktischen Arbeitsverhältnisses zur Folge hätte. Die persönliche Abhängigkeit ergibt sich aus der Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation und dem Umfang der Weisungsgebundenheit. Entscheidend ist, ob und wie intensiv die Honorarkräfte in den Lehrkörper und den Lehrbetrieb der Musikschule integriert sind und in welchem Umfang sie den Inhalt ihrer Tätigkeit, die Art und Weise der Durchführung, ihre Arbeitszeit und die sonstigen Umstände ihrer Dienstleistungen mitgestalten können. Empfehlung Der Einsatz freier Mitarbeiter in der Musikschule ist ein wichtiges Steuerungsinstrument und sollte deshalb von der Stadt Rhede gemeinsam mit ihren Partnerkommunen geprüft werden. Insbesondere dient es dazu, wirtschaftliches Handeln durch eine Erweiterung der Flexibilität und unter Kostenaspekten zu unterstützen. Honorarverträge geben die Möglichkeit, den Projektbereich kreativ zu gestalten, kurzfristig auf Nachfragen im Instrumentalbereich zu reagieren und Angebote in Randbereichen aufrecht zu erhalten oder ggf. sogar auszubauen. Ein Mix aus BAT-Beschäftigungsverhältnissen und Honorarkräften kann bei dem Ziel der Reduzierung des Zuschussbedarfs für die Musikschule hilfreich sein.

Einzelentwicklungen im Bereich der Musikschule Die Einzelentwicklungen in der Musikschule für die Zweigstelle Rhede sind hier tabellarisch dargestellt. Einzelentwicklungen im Bereich Musikschule 2002

Ku - 20

2003

2004

2005

Anzahl der Einwohner Rhede

18.774

18.764

18.953

19.142

Anzahl der Musikschüler

391

389

380

392

Anzahl der Musikschüler in musikalischer Früh- und Grundausbildung

181

179

172

170

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Kultur und Erwachsenenbildung

Einzelentwicklungen im Bereich Musikschule Anzahl der Musikschüler in Einzelunterricht

100

97

108

99

Anzahl der Musikschüler in Partnerunterricht 68 74 56 78 (2 Schüler) Anzahl der Musikschüler in 12 18 24 18 Gruppenunterricht (3 Schüler) Anzahl der Musikschüler in 30 21 20 24 Gruppenunterricht (4 Schülern und mehr) Anzahl der Musikschüler in En105 104 109 104 sembleunterricht Anzahl der Jahreswochenstun168 164 156 153 den Quelle: Berichtsbogen für den Verband deutscher Musikschulen lt. Angabe der Stadt Rhede

Innerhalb der Musikschule liegt ein Schwerpunkt im Bereich des Einzelunterrichtes. Die Musikschule geht mit ihrem Angebot über die Grundversorgung weit hinaus. Die Auslastung im Partner- sowie dem weiteren Gruppenunterricht ist schwankend. Besondere Auslastung ist im Bereich der musikalischen Früh- und Grundausbildung sowie im Ensembleunterricht zu erkennen. Durch eine Veränderung der Angebotsstruktur hin zu mehr Gruppenunterricht lassen sich Einsparpotenziale erzielen. Dies geht einher mit dem bedarfsgerechten Einsatz von Personal und der Nutzung von Fluktuation. Grundsätzlich sollte die Leistungskraft des Zuschussgebers und das Bedürfnis der Einwohner insgesamt mehr im Mittelpunkt des Handelns stehen als das Eigeninteresse von Einzelnen.

Aufgabensteuerung der Musikschule Die Stadt Rhede steuert den Bereich der Musikschule über das Leistungsbudget. Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit den Städten Bocholt und Isselburg hat sie nur begrenzte Möglichkeiten der Einflussnahme. Im Rahmen der Prüfung von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen hat sie für ihr Stadtgebiet eine ausführliche Darstellung von Kosten und Leistungen der Musikschule zusammengestellt. Aus der Entwicklung der Kosten- und Erlössituation bei den unterschiedlichen Unterrichtsangeboten sowie die Darstellung der Abhängigkeiten zwischen den Angeboten hat die Stadt Rhede ein vorbildliche Grundlage geschaffen, Einsparpotenziale zu ermitteln und Alternativen herauszuarbeiten.

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Ku - 21

Kultur und Erwachsenenbildung

Feststellung Die Stadt Rhede hat die Erlös- und Kostenstruktur der Musikschule für ihr Stadtgebiet untersucht und damit Transparenz und eine gute Grundlage geschaffen, die von ihr zu steuernden möglichen Einsparpotenziale durch gezielte Maßnahmen umzusetzen.

Durch die im HSK beschriebenen Maßnahmen hat die Stadt Rhede einen ersten Schritt geleistet, die Ausgaben im Sinne einer deutlichen Zuschussreduzierung zu steuern. Es muss nun weitere Aufgabe sein, die Gesamtausgaben zu senken und den Partnerstädten die Notwendigkeit deutlich zu machen, die Angebotsstrukturen und Organisation weiter zu hinterfragen.

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Bocholt, Isselburg und Rhede hinsichtlich der Wahrnehmung der Aufgabe einer Musikschule Trägerin der Musikschule ist die Stadt Bocholt. Die Mitwirkung der beteiligten Städte erfolgt über den Musikschulausschuss. Dieser hat in Fragen der Schulorganisation ein Vorschlagsrecht. Er soll die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel der Musikschule erörtern und bereitet die den Bereich der Musikschule betreffenden Entscheidungen der kommunalen Willensbildungsgremien in den drei Städten mit vor. Neben der unentgeltlichen Bereitstellung von Räumen erfolgt die Finanzierung der Musikschule durch eine Abrechnung mit der Stadt Bocholt nach folgenden Kriterien:

Ku - 22

ƒ

Erstattung der durch die jeweiligen Zweigstellen entstehenden Personal- und Sachaufwendungen (insbesondere Lehrervergütungen),

ƒ

anteilige Erstattung des Personal- und Sachaufwandes der Hauptstelle, soweit er durch die Zweigstellen verursacht wird,

ƒ

Erstattung der Kosten, die dem Schulträger durch den Besuch von Kindern aus den Partnerstädten entstehen.

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Kultur und Erwachsenenbildung

Da die Stadt Rhede nur über den Musikschulausschuss Einfluss auf die Gesamtkonzeption nehmen kann, ist sie an die Mehrheitsbeschlüsse aller Partnerinnen mit gebunden. Der Zuschussbedarf für die Musikschule kann deshalb ohne die Mitarbeit der anderen Städte nicht ausreichen gesenkt werden. Die Belastung für den Haushalt der Stadt Rhede ist aus unserer Sicht dauerhaft zu hoch. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Jahr zum Ende eines Haushaltsjahres gekündigt werden. Die nächste Möglichkeit zur Kündigung besteht somit zum Ende dieses Jahres mit Wirkung zum 31.12.2007. Empfehlung Die Stadt Rhede sollte unter der Voraussetzung, dass die Partnerstädte nicht im ausreichenden Maße bereit sind, den gesamten Zuschussbedarf durch die aufgezeigten möglichen und notwendigen Maßnahmen zu senken, die Kündigung der öffentlichrechtlichen Vereinbarung prüfen.

Steuerung im Kulturbereich Wie in den andern Teilberichten schon eingehend erläutert wurde, trennt die Stadt Rhede zwischen den Bereichen Service und Steuerung. Die einzelnen Fachbereiche haben vollständige Ressourcenverantwortung. Die zentrale Steuerung erfolgt über den Verwaltungsvorstand. Die Trennung der Aufgabenwahrnehmung für das Produkt Kulturförderung (Vereinsförderung, Musikschule im Fachbereich 20 und die Koordination, Organisation und Beratung bei Kulturveranstaltungen im Fachbereich 10) ist eine bewusste Entscheidung der Verwaltung. Als Grund hierfür nennt die Stadt den unbelasteten Umgang mit den Kulturvereinen, die von einer anderen Stelle der Stadt Zuschüsse erhalten. Die Produktverantwortung ist damit verteilt.

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Ku - 23

Kultur und Erwachsenenbildung

Empfehlung Die Stadt Rhede sollte auch in Hinblick auf die Zuordnung zu den verbindlichen Produktbereichen nach den Bestimmungen des NKF die Systematik anpassen. Dabei sollte sie berücksichtigen, dass nach den finanzstatistischen Vorgaben die Daten für Musikschule, Volkshochschule, Museen, Bücherei etc. getrennt erfasst und gemeldet werden.

Zu den einzelnen Produkten wurden Wirkungs-, Ergebnis- und Leistungsziele beschrieben und Kennzahlen entwickelt. In den Jahresrechnungen der Leistungsbudgets wird dargestellt, ob die Ziele erreicht wurden und wie sich die Kennzahlen entwickelt haben. Feststellung Die Stadt Rhede hat festgelegte Leistungsbudgets und mit der Kennzahlenbildung und den Zielvereinbarungen bereits eine gute Grundlage für eine zielorientierte Steuerung.

Nur durch bewusste Steuerung der Ergebnisse ist gewährleistet, dass Ziele aufgrund konkreter Vorgaben sowohl in qualitativer wie auch in wirtschaftlicher Hinsicht erfüllt werden. Empfehlung Ergänzend zu den bereits vorhandenen Steuerungsinstrumenten sollten durch die Ermittlung aller Kosten, also beispielsweise auch der kalkulatorischen Kosten für die Bereitstellung von Räumen außerhalb des Rathauses, weitere Kennzahlen entwickelt und in einen jahresbezogenen Vergleich gestellt werden.

Die Gegenüberstellung des tatsächlichen Ressourceneinsatzes für die Aufgabenerfüllung unterstützt die Steuerung mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit des Angebotes. Auf dieser Basis sollten für die einzelnen Bereiche sollten Auslastungsgrade und Deckungsgrade ermittelt, in den innerbetrieblichen Vergleich gestellt und durch gezielte Maßnahmen beeinflusst werden.

Ku - 24

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Kultur und Erwachsenenbildung

Empfehlung Die Stadt Rhede sollte im Kulturbereich ihre Leistungsstandard weiterhin regelmäßig hinterfragen und so weiterhin versuchen, den Mittelbedarf zu senken.

Interkommunaler Vergleich „Kultur“ und KIWIBewertung Als Ergebnis der vorangegangenen Einzelbetrachtungen stellen wir abschließend den bereinigten Zuschussbedarf für Kultur je Einwohner im interkommunalen Vergleich dar: Zuschussbedarf Kultur (bereinigt) je Einwohner im interkommunalen Vergleich 2004 Minimum

Maximum

Mittelwert

Rhede

1,13

22,18

8,39

13,93

Zuschussbedarf für Kultur je Einwohner 2004 im interkommunalen Vergleich

---- Euro ----

20

15

10

5

0 Minimum

Maximum

Mittelwert

Rhede

Die Stadt Rhede positioniert sich mit einem Zuschussbedarf von 13,93 Euro je Einwohner deutlich über dem Mittelwert. Der Abstand zum Mittelwert beläuft sich auf 5,54 Euro je Einwohner, was für die Stadt Rhede rund 106.000 Euro Einsparpotenzial zum Mittelwert bedeutet. Der Medi-

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Kultur und Erwachsenenbildung

an aller Vergleichskommunen liegt mit 5,61 Euro deutlich unterhalb des Mittelwertes. Die ist dadurch zu erklären, dass der Maximalwert den Mittelwert erheblich beeinflusst. Nimmt man den mittleren aller Werte als Ausgangspunkt, so liegt die Stadt Rhede mit dem Zuschussbedarf 8,32 Euro je Einwohner höher (rund 159.260 Euro). Hier zeigt sich ein deutliches Einsparpotenzial.

Ohne Berücksichtigung der Musikschule, d. h. bei allen Vergleichskommunen, die eine eigene Musikschule unterhalten oder einen Zuschuss zahlen wurde dieser Anteil herausgerechnet, stellt sich der Zuschussbedarf je Einwohner wie folgt dar:

Zuschussbedarf Kultur (bereinigt) ohne Musikschule - je Einwohner im interkommunalen Vergleich 2004 Minimum

Maximum

Mittelwert

Rhede

0,70

9,63

4,22

4,17

Zuschussbedarf für Kultur je Einwohner 2004 ohne Berücksichtigung der Musikschule im interkommunalen Vergleich 10

---- Euro ----

8

6

4

2

0 Minimum

Maximum

Mittelwert

Rhede

Hier liegt die Stadt Rhede nur ganz leicht unterhalb des Mittelwertes. Der Median liegt in diesem Vergleich bei 4,13 Euro.

Ku - 26

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Kultur und Erwachsenenbildung

Die Musikschule macht innerhalb des Kulturhaushaltes einen wesentlichen Faktor aus, der sich auch im interkommunalen Vergleich deutlich als besonders belastend für den Haushalt zeigt. Aber auch ohne Berücksichtigung der Musikschule ist ein Einsparpotenzial ersichtlich. Andere Kommunen gleicher Größenordnung nehmen die Aufgabe der Kulturarbeit mit weniger Ressourceneinsatz wahr.

KIWI-Bewertung Zusammenfassung der Ist-Situation: ƒ

Die Stadt Rhede führt ihren Haushalt im Rahmen eines genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes aus. 2007 wird erstmals wieder ein struktureller Ausgleich ausgewiesen. Danach sind die Altfehlbeträge vollständig abzubauen, bevor der Gesamtausgleich dargestellt werden kann. Ziel muss es sein, alle Einsparpotenziale zu nutzen, die den Haushaltsausgleich und damit die Handlungsfähigkeit der Stadt sichern.

ƒ

Die Kulturarbeit in der Stadt Rhede ist durch großes Engagement der Beschäftigten sowie Ehrenamtlichen geprägt.

ƒ

Die Datentransparenz innerhalb des Kulturbereiches bietet Optimierungspotenzial. Auch wenn die Steuerung über Leistungsbudgets einen guten Ansatz bietet, sind hier mit dem Blick auf das NKF notwendige Anpassungen erforderlich.

ƒ

Der Zuschussbedarf sinkt im Zeitverlauf. Damit sind erste Schritte für die notwendige Reduzierung wirkungsvoll umgesetzt worden.

ƒ

Der Zuschuss für die Musikschule liegt deutlich über dem interkommunalen Mittelwert. Die Stadt hat bereits begonnen, Ausgaben, die von ihr unmittelbar zu beeinflussen sind, zu reduzieren.

ƒ

Die Stadt Rhede positioniert sich mit ihrem Zuschussbedarf je Einwohner deutlich über dem Mittelwert.

ƒ

Ohne Berücksichtigung der Musikschule positioniert sich die Stadt geringfügig unter dem Mittelwert der Vergleichskommunen.

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Ku - 27

Kultur und Erwachsenenbildung

Handlungsmöglichkeiten: ƒ

Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation der Stadt Rhede sind insbesondere im Bereich der freiwilligen Aufgabenerfüllung Optimierungspotenziale u. a. eine aufgabenkritische Betrachtung des Leistungsangebotes notwendig. Dabei muss auch die dem Leitbild entsprechende Zielsetzung der Qualität hinterfragt werden.

ƒ

Optimierungsbedarf sehen wir hinsichtlich der Steuerung mit Kennzahlen und Zielvereinbarungen. Der Erfolg der Maßnahmen sollte monetär im Zeitverlauf ablesbar sein.

ƒ

Über ein noch weiter zu entwickelndes Kennzahlensystem können beispielsweise Deckungsgrade und Auslastungsgrade ermittelt und in den innerbetrieblichen Vergleich gestellt werden. Erste Ansätze hierzu sind im Leistungsbudget bereits vorhanden.

ƒ

Im Bereich der Musikschule ist unter finanzwirtschaftlichen Gesichtspunkten dringender Handlungsbedarf gegeben.

ƒ

Der Kulturbereich als Ganzes – unabhängig von der Zuordnung zu den einzelnen Fachbereichen - ist gefordert, dass kulturelle Angebot verstärkt unter Wirtschaftlichkeitsaspekten zu optimieren. In den Fokus der Betrachtung wären dabei einerseits die Effektivität der Aufgabenerfüllung, d.h. eine Gegenüberstellung von Ressourceneinsatz und Zielerreichungsgrad, und andererseits die Aufgabeneffizienz, d.h. der Untersuchung der Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung im eigentlichen Sinne, zu nehmen.

KIWI Bewertung Aufgrund der angespannten Haushaltssituation und der dargestellten Handlungsmöglichkeiten bewerten wir deshalb den Zuschussbedarf für Kultur mit dem KIWI-Wert 2.

Ku - 28

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Kultur und Erwachsenenbildung

Fazit Die Stadt Rhede verfügt im Kulturbereich über ein vielseitiges Veranstaltungsangebot, was mit überschaubaren Ressourceneinsatz und durch starkes bürgerschaftliches Engagement wahrgenommen wird. Die gesamte Kulturförderung mit den weiteren Bereichen Vereinsförderung, Archiv, Museum, Heimatpflege und Musikschule führen jedoch insgesamt zu einem interkommunal durchschnittlichen Zuschussbedarf. Aufgrund der angespannten Haushaltslage muss die Stadt ihre Konsolidierungsbemühungen gerade auch im freiwilligen Bereich weiter forcieren. Dabei müssen auch Qualitätsstandards, Leistungsangebot und -umfang hinterfragt werden. Dies gilt insbesondere für die Musikschule.

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Kultur und Erwachsenenbildung

Bibliotheken Bibliotheken werden ebenfalls als so genannte freiwillige Aufgaben der Kommunen definiert. Sie liegen in ihrer Aufgabenwahrnehmung zwischen Kultur und Bildung und werden deshalb auch von uns an dieser Stelle des Berichtes mit aufgenommen. Die Stadt Rhede verfügt über keine eigene Bibliothek. Sie unterstützt jedoch die Arbeitsgemeinschaft kirchlicher Büchereien, den Zusammenschluss einzelner kirchlicher Büchereien durch ƒ

die Zahlung eines Zuschusses zu den Sachausgaben,

ƒ

die Zahlung von Personalkostenzuschüssen,

ƒ

die Zahlung eines Mietzuschusses für das Büchereigebäude Hohe Straße,

ƒ

die Bereitstellung von Räumlichkeiten für die Bücherei in Vradinholt und

ƒ

die Mitarbeit im Büchereibeirat.

Nach dem Bücherei-Vertrag vom 20.12.2000 beteiligt sich die Stadt mit 80 Prozent an den Personalkosten der hauptamtlichen Kräfte, wobei die Personalkostenzuschüsse ab 2003 auf höchstens 50.000 Euro festgeschrieben sind. Der städtische Sachkostenzuschuss in Höhe von 10.000 Euro dient zur Unterstützung der Bestandssicherung. In der Ziel- und Leistungsvereinbarung zum Leistungsbudget des Produkthaushaltes 2006 ist festgelegt worden, dass es Ziel ist, mindestens den aktuellen Medienbestand zu halten. Weitere Ziele wurden in diesem freiwilligen Bereich nicht festgelegt. Die Entwicklung des Zuschussbedarfes haben wir hier tabellarisch aufbereitet: Zuschussbedarf Büchereien 2001 Zuschussbedarf gesamt in €

Ku - 30

84.325

2002 98.407

2003

2004

71.258

83.585

Zuschussbedarf bereinigt in €

82.220

96.579

69.391

82.218

Einwohner

18.774

18.764

18.953

19.142

Zuschussbedarf je Einwohner in €

4,49

5,24

3,76

4,37

Zuschussbedarf bereinigt je Einwohner in €

4,38

5,15

3,66

4,30

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Kultur und Erwachsenenbildung

Im interkommunalen Vergleich ergibt sich ausgehend vom bereinigten Zuschuss 2004 folgendes Bild:

Zuschussbedarf Büchereien je Einwohner im interkommunalen Vergleich 2004 Minimum

Maximum

Mittelwert

Rhede

1,34

9,02

4,66

4,30

Interkommunaler Vergleich 2004: Zuschussbedarf öffentliche Büchereien (Kommunen < 50.000 EW) 9

- Euro je Einwohner -

8 7 6 5 4 3 2 1 Minimum

Maximum

Mittelwert

Rhede

Im aktuellen Vergleichsring ist jedoch zu berücksichtigen, dass hier auch Städte enthalten sind, die über eigene Büchereien verfügen. Die Stadt Rhede positioniert sich mit ihrem Zuschussbedarf nur geringfügig unter dem Mittelwert. Feststellung Der bisher verfügbare interkommunale Vergleich zeigt eine durchschnittliche Zuschusssituation im Zusammenhang mit der Bücherei in Rhede.

Die Aufgabenwahrnehmung „Bücherei“ durch finanzielle Unterstützung kirchlicher öffentlicher Büchereien ist grundsätzlich ein tragfähiges Konzept. Durch ehrenamtliches Engagement können die Personalausgaben

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Ku - 31

Kultur und Erwachsenenbildung

in diesem Bereich gering gehalten werden. Im interkommunalen Vergleich wird jedoch deutlich, dass die Stadt Rhede die Büchereien höher bezuschusst als andere Kommunen vergleichbarer Größenordnung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass an die Stadt mit fünf Ortsteilen und einer Fläche von 78,65 Quadratkilometern keine besonderen Ansprüche in der Versorgung gestellt werden. Empfehlung Die Stadt Rhede sollte den Zuschussbedarf für Büchereien mittelfristig senken.

Erwachsenenbildung Nach § 10 Weiterbildungsgesetz (WbG) ist die Errichtung und Unterhaltung von Einrichtungen der Weiterbildung für Kreisfreie Städte, Große kreisangehörige Städte und Mittlere kreisangehörige Städte verpflichtend. Sie können die Einrichtungen auch in einer Rechtsform des privaten Rechts führen. Für die übrigen kreisangehörigen Gemeinden ist der Kreis verpflichtet, Einrichtungen der Weiterbildung zu errichten und zu unterhalten, wenn nicht mehrere Gemeinden mit zusammen mindestens 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern diese Aufgabe gemeinsam wahrnehmen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass mittlere kreisangehörige Städte diese Aufgabe auf den Kreis übertragen können. Die Unterschiede in den Strukturen der Volkshochschulen variieren nicht so stark. Die VHS hat den klaren Pflichtauftrag, die Grundversorgung mit Weiterbildungsangeboten sicherzustellen. Das Pflichtangebot umfasst:

Ku - 32

ƒ

Lehrveranstaltungen der politischen Bildung,

ƒ

der arbeitswelt- und berufsbezogenen Weiterbildung,

ƒ

der kompensatorischen Grundbildung,

ƒ

der abschluss- und schulabschlussbezogenen Bildung,

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Kultur und Erwachsenenbildung

ƒ

Angebote zur lebensgestaltenden Bildung und zu Existenzfragen einschließlich des Bereichs der sozialen und interkulturellen Beziehungen,

ƒ

Angebote zur Förderung von Schlüsselqualifikationen mit den Komponenten Sprachen und Medienkompetenz,

ƒ

Bildungsangebote, wie sie im Kinder- und Jugendhilfegesetz der Familienbildung zugewiesen sind.

Über diesen Pflichtrahmen hinaus können die Angebote der Volkshochschulen deutlich variieren. Die Aufgabenerfüllung kann sich dabei durchaus an dem bestehenden Markt orientieren und ein attraktives und konkurrenzfähiges Angebot innerhalb der Kommune darstellen, z. B. in dem EDV-Schulungs-Bereich.

Leistungsumfang Die Stadt Rhede nimmt die Aufgabe der Erwachsenenbildung gemeinsam mit der Stadt Bocholt und der Gemeinde Isselburg wahr. Die Kommunen kooperieren im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, ähnlich wie im Bereich der Musikschule. Die VHS ist dem Fachbereich Bildung und Soziales zugeordnet. Die VHS Bocholt-Rhede-Isselburg legt halbjährlich ein vielfältig gestaltetes Programm für den beteiligten Raum auf. 2003 war eine Grundversorgung von 6.400 Unterrichtsstunden gesetzlich vorgeschrieben. Das Angebot belief sich auf ca. 15.000 Unterrichtsstunden; davon in Rhede 2.436 Stunden. Hierfür wird von der Stadt Rhede entsprechend der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der anteilige Fehlbetrag der VHS übernommen.

Wirtschaftliche Entwicklung Einnahmen und Ausgaben für die Erwachsenenbildung sind im Haushaltsplan der Stadt Rhede in den Unterabschnitten 350 „Volkshochschule“ und 355 „sonstige Volksbildung“ veranschlagt. Im Leistungsbudget ist das Produkt „Volkshochschule“ der Produktgruppe Kultur zugeordnet.

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Kultur und Erwachsenenbildung

Datengrundlage für die hier dargestellte wirtschaftliche Entwicklung ist der kamerale Haushalt. Die Personalausgaben wurden nach Absprache mit der Verwaltung abweichend hiervon nicht der Zuordnung zum UA 350, sondern dem Angaben im Produkthaushalt entnommen. Grund hierfür ist, dass die Zuordnung zu den Unterabschnitten nicht detailgenau erfolgt ist und damit die Aussage im Produkthaushalt den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Die Landeszuschuss-Nachzahlung im Jahr 2004 in Höhe von 35.041,34 Euro haben wir anteilig auf die betroffenen Vorjahre 2001 bis 2003 verteilt. Die Nachzahlung erfolgte aufgrund der nachträglichen Anerkennung als Weiterbildungseinrichtung mit über 100.000 Einwohnern (Bocholt, Rhede und Isselburg insgesamt). Den Einnahmen des Jahres 2004 haben wir ebenfalls abweichend vom Rechnungsergebnis des Jahres eine weitere LandeszuschussNachzahlung in Höhe von 7.331,53 Euro hinzugerechnet, die im Jahr 2005 für das Haushaltsjahr 2004 vereinnahmt wurde. Nicht berücksichtigt wurde die jahresversetzte Abrechnung mit der Gesamt-VHS. In den einzelnen Jahren sind damit die jeweiligen Abschläge sowie der Abrechnungsbetrag des Vorjahres enthalten. Darauf gehen wir später noch ein. In der Darstellung des zeitlichen Verlaufs innerhalb der Stadt werden alle Positionen, also auch die inneren Verrechnungen mit einbezogen. Unter Berücksichtigung dieser Zuordnung entwickelt sich der Zuschussbedarf der UA 350 und 355 in den Jahren 2001 bis 2004 wie folgt: Zuschussbedarf für Erwachsenenbildung der Stadt Rhede in Euro 2001 VHS (UA 350) Sonstige Volksbildung (UA 355) Gesamt

Einwohner Zuschussbedarf je Einwohner

Ku - 34

69.914,07

766,94

2002 79.843,27

770,00

2003 59.938,72

2004 52.577,12

218,00

218,00

2005 73.487,68

218,00

70.681,01

80.613,27

60.156,72

52.795,12

73.487,68

18.774

18.764

18.953

19.142

19.232

3,76

4,30

3,17

2,76

3,82

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Kultur und Erwachsenenbildung

Im gesamten Betrachtungszeitraum schwankt der Zuschussbedarf für die Volkshochschule. Im Jahr 2002 ist der erhöhte Zuschussbedarf auf die gestiegenen anteiligen Kosten an der Gesamt-VHS Bocholt, Rhede, Isselburg (ca. 5.000 Euro) sowie erhöhte innere Verrechnungen zurückzuführen. Die Schwankungen sind abhängig von den im Haushalt ausgewiesenen Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsausgaben, den Personalausgaben sowie aufgrund der Einwohnerzahl gering veränderte Zuschüsse. Zudem erfolgt die Abrechnung des Jahreszuschusses mit der VHS-Hauptstelle in Bocholt zeitversetzt, so dass es durch Nachzahlungen ebenfalls zu Verschiebungen kommt. Wie bereits eingangs dargestellt bereinigen wir den Zuschussbedarf für den interkommunalen Vergleich um Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsausgaben. In der folgenden Grafik haben wir deshalb zunächst im Zeitreihenvergleich die Entwicklung des Zuschussbedarfes je Einwohner auf der Grundlage des Gesamtbetrages sowie des bereinigten Betrages dargestellt. Zuschussbedarf für Erwachsenenbildung je Einwohner

---- Euro ----

4

3

2

1

0 2001

2002

Zuschussbedarf je Einwohner

2003

2004

2005

Zuschussbedarf je Einwohner (bereinigt)

Der Zuschussbedarf ist bezogen auf den Einwohner von 2002 bis 2004 deutlich gesunken. In 2005 ist jedoch ein erneuter Anstieg zu erkennen. Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes wurden folgende Maßnahmen beschlossen: 2003 Das Leistungsangebot wird verträglich zurückgeführt. Mittelfristig führt dies in Verbindung mit der Verringerung des Per-

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sonals sowie der Anhebung der Entgeltsätze zu einer schrittweisen Reduzierung des Zuschussbedarfs. Die zukünftige Förderung durch Landesmittel ist jedoch ungewiss. Wegfall von Stellenanteilen und Aufgabe der VHS-Räumlichkeiten. 2004 Es ist mit einer Mehrausgabe (6.500 Euro) zu rechnen. Einsparungen bei Abrechnung der Kosten des vergangenen Jahres sind nicht zu erwarten. 2005 Kostenentlastung aufgrund erhöhter Landesmittel (Hinweis: 7.700 Euro 2004 zugeordnet wie oben dargestellt). 2006 Kostenentlastung aufgrund höherer Landesmittel. Anhebung der Entgeltsätze ab 01.08.2005 und Einsparung bei den Personal- und Sachkosten (3.000 Euro). 2007 Kostenentlastung durch ganzjährige Anhebung der Entgeltsätze, Personalkosteneinsparungen im pädagogischen Bereich durch Ausscheiden eines Mitarbeiters (8.000 Euro). Die tatsächliche Ergebnisentwicklung (Leistungsbudget) ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: Entwicklung des Leistungsbudgets Volkshochschule (Ergebnisse) in Euro

Verwaltungshaushalt Einnahmen Einnahmeausfälle durch Familienpassinhaber Zuweisungen vom Land Summe Einnahmen Ausgaben Personalausgaben Einrichtungsgegenständen Lehr- und Lernmitteln Geschäftsbedarf Entgelt f.d. Benutzung d. Hallen- u. Freibades Volkshochschule BocholtRhede-Isselburg Innere Verrechnungen (Miete) (043.01) Innere Verrechnungen (Bewirtschaftung) Innere Verrechnungen (UA 770 - Bauhof) Innere Verrechnungen Innere Verrechnungen (UA 064) Innere Verrechnungen (TUIV)

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2001

2002

2003

3.332,09

3.697,25

0,00

7.730,00

0,00 3.332,09

0,00 3.697,25

0,00 0,00

*35.041,34 42.771,34

3.310,00 ** 7.331,53 10.641,53

34.499,05 1.077,67 341,99 0,00

36.832,26 500,89 248,61 2.319,37

25.601,64 959,55 206,98 791,58

26.241,50 1.300,00 532,89 1.000,00

23.416,13 2.386,35 349,37 250,87

2.153,77

760,00

0,00

0,00

36.384,58

41.463,12

37.327,78

33.265,13

0,00 *** 45.604,92

1.909,68

2.970,00

1.300,00

260,00

270,00

5.079,17

5.630,00

1.440,00

790,00

720,00

742,26

645,60

628,80

0,00

0,00

1.728,16

1.092,89

980,24

443,53

615,23

97,35

0,00

0,00

0,00

0,00

2.300,81

0,00

0,00

0,00

0,00

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2004

2005

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Entwicklung des Leistungsbudgets Volkshochschule (Ergebnisse) in Euro Hausmeister/Schließdienste (043.03) Sachkosten - TUIV (011.03) Sachkosten - Logistik (011.04) Sachkosten - Personalverwaltung (011.06) Veranstaltungsflächen Rathaus (im kameralen HH nicht

302,12

404,05

273,51

290,99

205,38

242,50

995,43

1.000,48

2.129,10

1.936,77

1.259,64

1.171,32

827,47

831,58

671,55

23,48

212,89

236,62

6,36

21,74

6.224,98

4.278,30

2.548,11

2.102,00

1.880,00

94.367,21

99.524,73

74.122,76

69.193,08

78.328,31

3.332,09

3.697,25

0,00

42.771,34

10.641,53

91.035,12

95.827,48

74.122,76

26.421,74

67.686,78

ausgewiesen)

Summe Ausgaben Summe Einnahmen Zuschuss

Zuschuss bei Verteilung der Landeszuweisungen 79.354,67 84.147,03 62.442,31 54.131,55 75.018,31 *Die in 2004 gezahlten Landesmittel betreffen die Haushaltsjahre 2001 – 2003 ** Die in 2005 gezahlten Landesmittel betreffen das Haushaltsjahr 2004; für 2005 wird eine entsprechende Einnahme 2006 erwartet ***In dem Abrechnungsbetrag sind rund 10.000 Euro für 2004 enthalten

Die Darstellungen im Haushaltssicherungskonzept haben sich durch Personalausgabenreduzierungen und Einsparungen beim Sach- und Verwaltungsaufwand unmittelbar positiv ausgewirkt. Weitere Maßnahmen können erst mit der Abrechnung der Gesamt-VHS transparent gemacht werden. Die einzelnen Maßnahmen lassen sich teilweise in der Beschreibung der Jahresrechnung des Leistungsbudgets nachvollziehen. Empfehlung Die Stadt Rhede sollte bei der Bildung der Leistungskennzahlen Kriterien für den Erfolg der Konsolidierungsmaßnahmen darstellen. Dazu ist es erforderlich, die Jahresabrechnungen mit der Stadt Bocholt für die Gesamt-VHS sowie die Zuweisung der Landesmittel jahresbezogen zu überwachen.

Steuerung der Leistung Die Steuerung der Leistung erfolgt zum einen durch den Träger der VHS, der Stadt Bocholt, zum anderen durch die Leistungsbudgets der Stadt Rhede. Im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Stadt Bocholt wurden Optimierungspotenziale im VHS-Bereich aufgezeigt, die teilweise bereits

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umgesetzt wurden. Der Einfluss der Stadt Rhede ist hier nur im Rahmen der Weiterbildungsausschüsse möglich. Die Beteiligung der Stadt Rhede an den Gesamtausgaben der VHS Bocholt-Isselburg-Rhede ist in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wie folgt geregelt: Ausgehend vom Rechnungsergebnis VHS der Stadt Bocholt (gesamter Unterabschnitt abzüglich der Beschaffung von Einrichtungsgegenständen für Seminarräume) und abzüglich 50 Prozent der Ausgaben für Bürobedarf, Unterhaltung und Instandsetzung, Porto etc. wird den Partnerstädten der Betrag ƒ

zu 50 Prozent nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der Gemeinden und

ƒ

zu 50 Prozent nach dem Verhältnis der im Bereich der einzelnen Gemeinden durchgeführten Lehrveranstaltungen (tatsächlich durchgeführte Unterrichtsstunden) vorgenommen.

Die Steuerung der Kosten ist hier also in erste Linie über die Reduzierung der Unterrichtsstunden möglich. Hier hat die Stadt Rhede bereits entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Kosten, die von der Stadt Rhede unmittelbar gesteuert werden können, sind die in der Stadt unmittelbar anfallenden Personalkosten sowie Verwaltungs- und Betriebsausgaben. Hier konnten durch Stellenreduzierung und Aufgabe eines angemieteten Gebäudes bereits Einsparungen erzielt werden. Kosten für die mietfrei für die VHS-Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten sind jedoch weder im kameralen Haushalt, noch im Leistungsbudget enthalten. Hierin sind allein die Kosten nach der Entgeltordnung für die Veranstaltungsräume im Rathaus ausgewiesen. Empfehlung Über eine Vollkostenrechnung sollten alle tatsächlichen Ausgaben für die Gebäudeunterhaltung und Mieten ermittelt und vollständig ausgewiesen werden (Schulgebäude etc.). Nur so kann der im Rahmen der Aufgabenerledigung verursachte echte Ressourcenverbrauch dargestellt werden.

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Ziel des Leistungsbudgets 2003 war es, dass Leistungsangebot im Zusammenwirken mit den Städten Bocholt und Isselburg aus Kostensicht zu überprüfen. Ergebnis in 2003 war die Kürzung des Unterrichtsangebotes in Rhede im 2. Halbjahr um 20 Prozent. Durch Verringerung des Personals und Entgelterhöhrungen wird eine weitere Kürzung des Zuschussbedarfes angestrebt. Zudem sollen kostenintensive Einzelveranstaltungen, eine Erhöhung des Verwaltungskostenanteils bei Studienreisen sowie Einsparung von Sachund Personalkosten mittelfristig zu einer schrittweisen Reduzierung des Zuschussbedarfes führen. Die ungewisse Förderung mit Landesmitteln ist zu klären. Aufgrund der zeitversetzten Abrechung ist mit den Auswirkungen erst 2006 zu rechnen. Für die Zweigstelle Rhede wurde das Unterrichtsangebot von 2.436 Stunden in 2003 auf 2.301 Stunden in 2004 zurückgeführt. Im Juni 2005 hat der Ausschuss für Soziales, Bildung und Sport beschlossen, ab 01.08.2005 die Entgelte im Durchschnitt um fünf Prozent anzuheben. Die hier bereits aufgeführten Maßnahmen zur mittelfristigen Reduzierung des Zuschussbedarfes wurden vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.

Zuschussbedarf für die Erwachsenenbildung je Einwohner im interkommunalen Vergleich Ausgehend von dem oben beschriebenen Zuschussbedarf erfolgt nun die Darstellung der Kennzahl im interkommunalen Vergleich. Zuschussbedarf Erwachsenenbildung je Einwohner im interkommunalen Vergleich 2004 Minimum

Maximum

Mittelwert

Rhede

0,37

4,21

2,08

2,51

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Zuschussbedarf Erwachsenenbildung im interkommunalen Vergleich

------ Euro------

4

3

2

1

0 Minimum

Maximum

Mittelwert

Rhede

Mit einem Zuschussbedarf von 2,51 Euro je Einwohner liegt die Stadt Rhede über dem Mittelwert der Vergleichstädte in der Größenordnung unter 25.000 Einwohnern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der Abrechnung durch die Stadt Bocholt für 2004 ein erheblicher Nachzahlungsbetrag von rund 10.000 Euro, der in 2005 gezahlt wurde, hier nicht berücksichtigt ist. In anderen Städten kann das Angebot zur Weiterbildung zum Teil deutlich kostengünstiger angeboten werden.

KIWI Bewertung des Zuschussbedarfes für die Erwachsenenbildung je Einwohner Zusammenfassung der Ist Situation:

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ƒ

Interkommunal liegt der Zuschussbedarf je Einwohner über dem Mittelwert der Vergleichsstädte, intrakommunal schwankt der Zuschussbedarf deutlich. Nach einer Zuschussverringerung in den Jahren 2002 bis 2004 ist im Ergebnis 2005 ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen.

ƒ

Die Ziele im Leistungsbudget bieten eine gute Grundlage, die Kosten für die VHS zu steuern.

ƒ

Aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Rhede ist die Reduzierung des Zuschussbedarfes weiterhin erforderlich.

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Handlungsmöglichkeiten: ƒ

Die Veranschlagung von kalkulatorischen Kosten für die zur Verfügung gestellten Räume im UA 350 dient der Abbildung der tatsächlichen Aufwendungen für die Weiterbildung.

ƒ

Für eine Transparente Zuordnung der Ausgaben für die VHS sollte eine jahresbezogene Darstellung des tatsächlichen Zuschussbedarfes (Abrechnungszeitraum) im Zeitverlauf über Kennzahlen dargestellt werden.

ƒ

Die Steuerung der Bildungsarbeit sollte durch den Fachbereich auf der Grundlage eines Kontraktmanagements, fachlicher und wirtschaftlicher Kennzahlen sowie eines unterjährigen Berichtswesens erfolgen, was über das derzeitige Leistungsbudget hinausgeht.

ƒ

Eine weitere Reduzierung der Unterrichtsstunden im Bereich der Zweigstelle Rhede ist Grundlage für Einsparungen.

ƒ

Die Stadt Rhede sollte ihre Einflussnahme auf Kostendeckung in der Gesamt-VHS geltend machen.

KIWI Bewertung Den Zuschussbedarf für Erwachsenenbildung je Einwohner bewerten wir mit dem KIWI-Wert 3.

Fazit Der Zuschussbedarf für die Erwachsenenbildung je Einwohner liegt interkommunal deutlich über dem Mittelwert. In Zusammenarbeit mit den beteiligten Städten ist hier eine Senkung des Zuschussbedarfes anzustreben. Die notwendigen Handlungspotenziale des Trägers sowie der Stadt Rhede sollten zeitnah umgesetzt werden.

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