Konzept zur Lehrerfortbildung am Gymnasium Remigianum Borken
1. Vorbemerkung 2. Allgemeine Rahmenbedingungen 2.1 Landesbeamtengesetz 2.2 Schulgesetz 2.3 Laufbahnverordnung 2.4 Allgemeine Dienstordnung 2.5 Runderlass 2.6 Qualitätssicherung 3. Strukturen der Lehrerfortbildung 4. Schwerpunkte der Lehrerfortbildung 4.1 Fortbildungsplanung 4.2 Fortbildungsbereiche – und wünsche 4.3 Fortbildungsplanung 2015-‐2017 – mittelfristige Realisierung 5. Beteiligte und Zuständigkeiten 5.1 Fortbildungsbeauftragte 5.2 Schulleitung 5.3 Aufgaben der Schulkonferenz 5.4 Aufgaben der Lehrerkonferenz 5.5 Aufgaben der Fachkonferenzen und Fachkonferenzvorsitzenden 5.6 Aufgaben der einzelnen Lehrpersonen 6. Entscheidung über Fortbildungsanträge 6.1 Kriterien der Bewilligung 7. Grundsätze der Kostenübernahme 7.1 Nachweis der Fortbildungsteilnahme und Mittelverwendung 8. Evaluation
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1. Vorbemerkung Das wohl Interessanteste am Lehrberuf ist, dass selbst wir als Lehrer niemals aufhören zu lernen. Ob im Kleinen – manchmal von Schülern initiiert – oder im Großen – von anderer Stelle vorgegeben – befinden wir uns im Grunde stets in einem fortschreitenden Lernprozess. J Das Selbstverständnis unserer Schule als selbstlernendes System, wie es in unserem Schulprogramm als Leitbild verankert ist, verpflichtet uns von daher, alles Mögliche zu tun, was für die Entwicklung unserer Schüler sowie unserer Schule förderlich ist. Hierzu gehört auch, dass wir uns fortbilden, um dauerhaft die Leistungsfähigkeit unserer Schule zu stärken. Der Lehrerfortbildung kommt von daher eine bedeutende Rolle zu. Sie hat den Auftrag, Lehrerinnen und Lehrer bei der Erweiterung ihrer fachlichen, didaktischen und erzieherischen Kompetenzen zu unterstützen, den Fokus auf die Weiterentwicklung von Unterricht hinsichtlich einer neuen Lehr-‐ und Lernkultur zu legen und die Arbeit der Schule in ihrem Selbstverständnis als pädagogische Handlungseinheit und lernende Organisation zu fördern. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist eine langfristig angelegte Fortbildungsplanung von zentraler Bedeutung; sie steht in einem engen Zusammenhang mit der Schulprogrammarbeit. Während das Schulprogramm vor allem die Entwicklungsziele der Schule erfasst, unterstützen Fortbildungsangebote diese Schulprogrammarbeit und tragen zur kontinuierlichen und systematischen Umsetzung des Schulprogramms bei. Die Fortbildung ist vorrangig schulintern und arbeitsplatzbezogen auszurichten. Dies bedeutet, dass die Auswahl an Fortbildungsmaßnahmen sich primär nach dem Schulprogramm richten und den Wünschen und Erfordernissen der Lehrkräfte gerecht werden soll. Die Schulen erhalten daher zur Finanzierung ihrer Fortbildungsaktivitäten ein Fortbildungsbudget zur eigenen Verwendung. Die damit verbundene weitgehende Selbstständigkeit und Selbstverantwortung macht die Erstellung der Fortbildungsplanung notwendig, mit der langfristig die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung des Gymnasiums Remigianum geregelt werden soll. Fortbildungen haben somit insbesondere zwei Aufgaben zu erfüllen: -‐ -‐
dem Einzelnen zu nutzen und seine Professionalität zu stärken, die gemeinsame Schulentwicklung zu fördern und zu begleiten.
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2. Allgemeine Rahmenbedingungen 2.1. Landesbeamtengesetz Das Landesbeamtengesetz für das Land NRW (LBG) bestimmt, dass der Dienstherr durch geeignete Maßnahmen für die Fortbildung der Beamten im Interesse des Dienstes zu sorgen hat. Diese allgemeine Verpflichtung wurde für den Schulbereich im Schulgesetz konkretisiert.
2.2. Schulgesetz Das Schulgesetz für NRW bildet die gesetzliche Grundlage speziell für die Fortbildungen der Lehrerinnen und Lehrer des Landes. Es bestimmt, dass •
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die Lehrerinnen und Lehrer an der Gestaltung des Schullebens, der Organisation der Schule und an der Fortentwicklung der Qualität schulischer Arbeit aktiv mitwirken (§57 Abs.2), die Lehrerinnen und Lehrer verpflichtet sind, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen. Die Genehmigung von Fortbildung während der Unterrichtszeit setzt in der R egel voraus, dass eine Vertretung gesichert ist oder der Unterricht vorgezogen oder nachgeholt oder Unterrichtsausfall auf andere Weise vermieden wird. (§57 Abs.3) die Schulleiterin oder der Schulleiter im Rahmen der von der Lehrerkonferenz beschlossenen Grundsätze über Angelegenheiten der Fortbildung entscheidet und auf die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer hinwirkt (§ 59 Abs. 5); sie entscheidet ferner über die Übertragung von Sonderaufgaben (z.B. Fortbildungsbeauftragte). die Lehrerkonferenz über die Grundsätze für die Lehrerfortbildung auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters entscheidet (§ 68 Abs.3).
2.3. Laufbahnverordnung Auch die Laufbahnverordnung (LVO) enthält eine Fortbildungsverpflichtung. Sie bestimmt in § 48 Abs.1: „Die Beamten sind verpflichtet, sich fortzubilden, damit sie über die Anforderungen ihrer Laufbahn unterrichtet bleiben und auch steigenden Anforderungen gewachsen sind.“ 2.4. Allgemeine Dienstordnung In der Allgemeinen Dienstordnung (ADO, BASS 21-‐02 Nr.4) ist bestimmt, dass die Ferienzeit, die den Urlaubsanspruch übersteigt, auch der Fort-‐ und Weiterbildung dienen soll. 2.5. Runderlass vom 27.04.2004 Zur Durchführung der Lehrerfortbildung und Weiterbildung erging der RdErl.d.MSJK vom 27.04.2004 (BASS 20-‐ 22 Nr.8), der die Strukturen und Inhalte der Lehrerfort-‐ und -‐weiterbildung bestimmt. Er regelt die Formen der Lehrerfortbildung und die Maßnahmen zur Qualitätserweiterung (Weiterbildung). Er ist von grundsätzlicher Bedeutung für die Fortbildungsplanung der Schule. In Ziff. 1.1 dieses RdErl. wird ausgeführt, dass „Fortbildung, die insbesondere Qualität schulischer Arbeit und der Weiterentwicklung der Einzelschule als System dient,
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vorrangig schulintern und a rbeitsplatzbezogen auszurichten ist. Sie kann auch die Weiterentwicklung pädagogischer und fachlicher Kenntnisse zum Ziel haben (Abs.1) und findet auch in der u nterrichtsfreien Zeit statt (Abs.3). Die Fortbildungsplanung ist Teil des Schulprogramms (Ziff.3)“. 2.6. Qualitätssicherung Im Qualitätstableau für die Qualitätsanalyse an Schulen in Nordrhein-‐Westfalen findet sich folgender Passus:
5 Professionalität der Lehrkräfte 5.2 Weiterentwicklung beruflicher Kompetenzen 5.2.6 Die Schule verwirklicht ein Fortbildungskonzept für einen
festgelegten Zeitraum.
schulspezifische Handlungsfelder.
5.2.7 Die Schule berücksichtigt in ihrem Fortbildungskonzept relevante 5.2.8 Die Schule evaluiert die Wirksamkeit des Fortbildungskonzepts.
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3. Strukturen der Lehrerfortbildung Fortbildung, die insbesondere der Qualität schulischer Arbeit und der Weiterentwicklung dient, findet vorrangig schulintern statt. Sie ist arbeitsplatzbezogen ausgerichtet, in die schulische Fortbildungsplanung als Element der Schulentwicklungsplanung eingebunden und steht somit in kontinuierlicher Rückkopplung zur Gesamtentwicklung der Schule. Schulexterne Lehrerfortbildung findet bei Themenstellungen, die einzelne Lehrerinnen und Lehrer einer Schule betreffen, statt, um spezielle Qualifikationen zu vermitteln. Ziel der externen Fortbildung ist es auch, die Kooperation mit Lehrkräften anderer Schulen zu stärken. Lehrerfortbildungen werden im Wesentlichen für drei Zielgruppen ausgewiesen: das ganze Lehrerkollegium: Fortbildungen werden u.a. von der Fortbildungsbeauftragten organisiert, welche aus den Fortbildungskatalogen der Bezirksregierungen und Kompetenzteams sowie der weiteren Träger entsprechend den Vereinbarungen des Fortbildungsplans konkrete Fortbildungsangebote zusammenstellt und in Rücksprache mit dem Lehrerkollegium auswählt. einzelne Fachgruppen: Fachkonferenzen richten ihre Wünsche an gezielte Anbieter, Referenten, Moderatoren oder ggf. an die Fortbildungsbeauftragte, um Angebote zu erhalten bzw. Kontakte zu den Moderatoren herzustellen. einzelne Kolleginnen und Kollegen: Fortbildungen werden in Absprache mit der Fortbildungsbeauftragten bzw. der Schulleiterin selbst ausgewählt, beantragt und eigenständig organisiert. Den Schulen stehen bei der Planung und Durchführung von Fortbildungen verschiedene Fortbildungsträger (Bezirksregierungen, Kompetenzteams wie Berufsverbände, kirchliche Einrichtungen, Fachverbände, private Anbieter etc.) zur Verfügung. Aus dem Fortbildungsbudget der Schule sind vorrangig Reise-‐ und Materialkosten für die Moderatorinnen und Moderatoren der staatlichen Lehrerfortbildung zu begleichen. Honorarkosten für externe Referentinnen und Referenten fallen ebenfalls in das Fortbildungsbudget der Schulen. Schulen erstellen einen Nachweis über durchgeführte Fortbildungsmaßnahmen.
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4. Schwerpunkte der Lehrerfortbildung 4.1. Fortbildungsplanung Die Fortbildungsplanung unserer Schule trägt zur Unterstützung und Weiterentwicklung des Schulprogramms und zur Förderung der Schulentwicklung bei und ist an folgenden grundsätzlichen Schwerpunkten orientiert: 1) 2) 3) 4) 5) 6)
individuelle Fortbildung (persönlichkeitsbildend, professionalisierend) zur Stärkung der persönlichen Kompetenzen Fachliche Weiterbildung (professionalisierend) Erziehungsarbeit Unterrichtsentwicklung Schulentwicklung und –organisation Verwaltung/Management
Fortbildungsbedarf kann individuell begründet sein oder im Rahmen einer Fachkonferenz entstehen. In sämtlichen Fällen des Fortbildungsbedarfes wendet sich der Kollege/Fachkonferenzvorsitzende nach der Ermittlung des Bedarfes an die Fortbildungsbeauftragte bzw. füllt ein Antragsformular aus und legt es dieser vor. Die Fortbildungsbeauftragte unterliegt bezüglich der Fortbildungsinformationen der Verschwiegenheitspflicht. Bei begründeten Vorbehalten, einen persönlichen Fortbildungsbedarf an die Fortbildungsbeauftragte weiterzugeben, kann im Einzelfall auch die Schulleitung direkt konsultiert werden. Nach der Ermittlung des Fortbildungsbedarfs in der Lehrerkonferenz und in den Fachkonferenzen wird ein Fortbildungsbedarfsplan erstellt. 4.2. Fortbildungsbereiche und –wünsche Fortbildungsvorschläge können durch das Kollegium unter Benennung seiner Schwerpunkte bzw. Prioritäten, daneben auch von Fachkonferenzen und Einzelkolleg/innen erfolgen. Neben den individuellen Fortbildungswünschen, nach denen sich die Fortbildungsplanung u. a. richten muss, entsteht auch durch verbindliche Vorgaben der Schulbehörde oder aufgrund der im Schulprogramm noch zu vereinbarenden Arbeits-‐ und Zielplanung zusätzlicher Bedarf an Fortbildungen. Die Schulleitung kann zudem Themen vorschlagen, die sie für die Entwicklung des Schulprogramms als notwendig erachtet und entscheidet im Rahmen der aufgestellten Grundsätze über die Vorschläge. Um die Akzeptanz von Fortbildungsangeboten zu erhöhen, w ird jährlich zu Beginn des 1. Halbjahres eine Befragung zu Fortbildungswünschen durchgeführt, die es ermöglicht gezielt den Fortbildungsbedarf des Kollegiums im kommenden Schuljahr zu ermitteln und umzusetzen. Hierzu beraten die Fachkonferenzen und Lehrerarbeitsgruppen bereits nach den Sommerferien über ihren Fortbildungsbedarf und melden ihn bei der Fortbildungsbeauftragten oder der Schulleiterin an. Zugleich können Vorschläge für eine mögliche Fortbildung des Gesamtkollegiums eingereicht werden. Alle Anträge und Vorschläge werden, wenn nötig nach bestimmten Kriterien geprüft (siehe Punkt 6 und 7), und eine Prioritätenliste bzw. ein Programm erstellt. Im zweiten Quartal des Kalenderjahres (spätestens bis November) wird darüber beraten, ob und zu welchem Thema eine Fortbildung für das gesamte Kollegium stattfinden soll. Nach der Übergabe der Halbjahreszeugnisse könnte die Fortbildung durchgeführt werden. Aus der Evaluation dieser Fortbildung und Anträgen und Rückmeldungen der Fachkonferenzen oder Teilgruppen oder Einzelpersonen des Kollegiums, die an besonderen Fortbildungen teilnehmen wollen oder teilgenommen haben, werden Überlegungen zur weiteren Fortbildungsplanung abgeleitet.
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4.3 Fortbildungsplanung 2015-‐2017 Ermittelte Schwerpunktbereiche, in deren Rahmen die Kollegen am Gymnasium Remigianum an Fortbildungen teilnehmen können:
Erziehung: Schulklima gestalten und Prävention Cybermobbing und dessen Folgen
„Gemeinsam sind wir stark!“ Verstärkersysteme im Klassenverband einsetzen
Schulklima gestalten – Leistung steigern – Gewalt verringern
Suchtprävention Smartphones in der Schule*
Metalog
Mobbing mithilfe moderner Kommunikationsmittel – Unterstützung beim sicheren und konfliktfreien Umgang mit eigenen Daten und den Daten anderer im Internet/auf dem Handy, Auswirkungen von Cybermobbing auf das Klassenklima sowie wie wir als Schule auf Mobbing-‐Fälle reagieren, präventiv und in der Intervention Lenkung der Aufmerksamkeit auf positives Verhalten der Schüler, z. B. mit einem Zeitsammelkonto als gemeinsam gesetztes Ziel zur Stärkung der aktiven störungsfreien Lernzeit mit Eintauschmöglichkeit der gesammelten Zeit zu einem anderen Zeitpunkt. àdurch positives Verhalten eintauschbare Zeit in der Klasse sammeln Gewaltprävention, Abbau von aggressivem Verhalten durch Förderung des Klassen-‐ und Schulklimas sowie nicht-‐kognitive Persönlichkeitsmerkmale (Stressbewältigung, Umgang mit Ängsten) àfür interessierte Kollegien mit einem integrierten Konzept zur Gewaltprävention Vermittlung von Möglichkeiten und Grenzen schulischer Suchtprävention Smartphone-‐Nutzung von Kindern, Häufigkeit, Nutzungsverhalten, Apps & Co, Datenschutz, Gefahren wie Cybermobbing, Sexting, Selfies àSchwerpunkt Sek I à Medienkompetenz / -‐curriculum
Elternarbeit:
Intensivierung der Zusammenarbeit Eltern-‐Schule
z.B. Elternseminare, Einbeziehung der Eltern in die Erziehungsarbeit der Schule
Individuelle Förderung als Auftrag unserer Schule: mit Lernschwächen / Lernstärken von Schülern umgehen und Lernmotivation steigern Rechenschwierigkeiten in der Erprobungsstufe
Hochbegabung: Herausforderungen, Hintergründe und Handlungsweisen AD(H)S – Fakten – Mythen – Lösungen
Gewährung eines eventuellen Nachteilsausgleich bei rechenschwachen Kindern, Kennzeichnung von Rechenschwierigkeiten, Grundprinzipien der Förderung diagnostische Verfahren àim Sek I Bereich Mythen, Vorurteile, Unsicherheiten bei der schulischen Förderung, Förderung zu Hause, wie erkennt man hochbegabte Kinder „Modediagnose“ oder „Krankheit“? – Informationen zum aktuellen Wissensstand, zur Problematik und zum angemessenen Umgang mit AD(H)S-‐Kindernàauch bei konkreten Fällen/individuelle Schwerpunkte
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Lernmotivation in Schule und Elternhaus – Null Bock auf Lernen? Problemorientierter Unterricht
Theorien zu (Lern-‐)Motivation, typische Motivationskiller und Förderung von Motivation
Unterrichtsqualität entwickeln, steigern und evaluieren:
Evaluation sinnvoll nutzen und effektiv gestalten / Herausfinden, wie wir unsere Schule nachhaltig verbessern können, Wie gut ist unsere Schule? – Externe und interne keine Angst vor negativen Ergebnissen, Klärung der Fragen: „Wie Evaluation gut sind wir?“, „Woher wissen wir das?“ und „Wie können wir uns verbessern?“ Classroom-‐Management als Basis/Merkmal guter Praxisorientierter Workshop zu Strategien/Aspekten, welche Unterrichtsqualität Formen der Unterrichtsstörungen auftreten, in welchen Unterrichtsphasen, wie ein zielführendes Lernarrangement helfen kann, wie die Leistungsbereitschaft der Schüler verbessert werden kann, etc. Alternative Formen der Leistungsbewertung (innovative) Zugänge der Leistungsbewertung im Bereich der sonstigen Mitarbeit. Schüler bestimmen selbst, wann sie soweit sind, Gelerntes überprüfen zu lassen. àin den Fachschaften (Deutsch / Spanisch): gemeinsame Erarbeitung von Konzepten zu selbstgewählten Leistungsüberprüfungen, Reflexion, Leistungsrückmeldung Soft Skills als Basis für dauerhaften Lehr-‐ und Welche Soft Skills brauchen Lehrer um erfolgreich mit Lernerfolg (Soft Skills: soziale und methodische Langzeitwirkung zu unterrichten? Welche Soft Skills sollen bei den Kompetenz sowie emotionale Intelligenz) Lernenden geweckt und entwickelt werden? Wie können Soft Skills in den Fachunterricht integriert werden? „Soft Skills“ statt „Kopfnoten“. Kooperatives Lernen in heterogenen Lerngruppen Methoden zur nachhaltigen Sicherung von Lernergebnissen Förderung der Selbständigkeit durch Lernaufgaben als Rahmen für die Umsetzung eines übergeordnete Lernaufgaben kompetenzorientierten Unterrichts (Grundlage Fremdsprachlicher Unterricht / Fortbildung Spanisch) Feedback im Lernprozess Wirksam Rückmeldungen geben für mehr Motivation und Lernerfolg von Schülern Teamentwicklung im Kollegium àfür das gesamte Kollegium Kollegiale Unterrichtshospitation Zur Qualitätsentwicklung des eigenen Unterrichts hospitieren und hospitieren lassen Unterrichtsmaterialien am Tablet nutzen und Potenziale der neuen Technik(en) entdecken und nutzen für den erstellen Unterricht Smartboards zur Förderung der Anschaulichkeit Fachbezogene Projekte zum Jahrgangsthema des Sozialcurriculums Fächerübergreifende(r) Unterricht / Projekte (z. B. Ge, Philo, Päda) GTR im Matheunterricht Referate in „LATEX“schreiben Zur Vorbereitung der Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten, auf der Basis eines Setz-‐Programmes, wie in der Buchbinderei (sprich: Latech)
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5. Beteiligte und Zuständigkeiten 5.1. Fortbildungsbeauftragte Zur organisatorischen Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Fortbildungsmaßnahmen ist Frau Mersch als Fortbildungsbeauftragte in Kooperation mit der Schulleiterin benannt. Die Fortbildungsbeauftragte ist beratend und unterstützend bei der Fortbildungsplanung tätig. Die Fortbildungsbeauftragte ermittelt regelmäßig den Fortbildungsbedarf des Kollegiums,
bereitet zusammen m it der Schulleitung die jährliche Fortbildungsplanung unter Beachtung der in der Lehrerkonferenz beschlossenen Grundsätze vor, koordiniert Abstimmungsprozesse in Fortbildungsfragen, unterstützt Fachkonferenzen bzw. schulinterne Arbeitsgruppen in allen Fortbildungsfragen, ist Ansprechpartnerin der Lehrkräfte für Fortbildungsfragen, sammelt Informationen über Fortbildungsangebote und wertet sie aus,
informiert das Lehrerkollegium über Angebote der staatlichen Lehrerfortbildung und anderer Träger von Fortbildungseinrichtungen z.B. durch Bekanntmachungen im Remi-‐Info-‐Verteiler, durch Aushänge am Fortbildungsbrett (rechts neben der Küche im Lehrerzimmer) und Informationen an die Fachkonferenzvorsitzenden, unterstützt das Lehrerkollegium bei der Vorbereitung und Durchführung schulinterner Fortbildungsveranstaltungen,
bearbeitet zusammen mit dem Schulsekretariat die Fortbildungsanträge m it Erstattungsanspruch aus dem Fortbildungsetat, kooperiert m it dem Dezernat für Lehrerfortbildung bei der Bezirksregierung, evaluiert die durchgeführten Fortbildungsmaßnahmen und dokumentiert die Fortbildungsarbeit der Schule. 5.2. Aufgaben der Schulleitung Die Schulleitung prüft abschließend Fortbildungsanträge und ist für die Genehmigung zuständig. Weiterhin führt sie die zuständigen finanziellen Abrechnungen (Buchungen „FBon“) durch. 5.3. Aufgaben der Schulkonferenz Die Schulkonferenz ist an der Beratung über Grundsätze der Fortbildung/der Fortbildungsplanung beteiligt und beschließt über die Durchführung ganztägiger Fortbildungen für das Lehrerkollegium („Pädagogischer Tage“).
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5.4. Aufgaben der Lehrerkonferenz Die Lehrerkonferenz entscheidet über Grundsätze der Lehrerfortbildung auf Vorschlag der Schulleitung,
berät regelmäßig auf der Grundlage der schulischen Entwicklungsziele über den schulischen Fortbildungsbedarf, die konkrete Fortbildungsplanung der Schule, fasst Beschlüsse über die Durchführung schulinterner Lehrerfortbildungen für das Gesamtkollegium, beantragt bei der Schulkonferenz die Durchführung ganztägiger „Pädagogischer Tage“. 5.5. Aufgaben der Fachkonferenzen und Fachkonferenzvorsitzenden
5.5.1. Die Fachkonferenzen
beraten mindestens einmal jährlich über den fachspezifischen Fortbildungsbedarf und teilen diesen der Fortbildungsbeauftragten vor den Herbstferien mit, prüfen die fachspezifischen Fortbildungsangebote des örtlichen Kompetenzteams und externer Träger, stellen die Teilnahme von Fachkonferenzmitgliedern an dienstlich angeordneten Fortbildungsveranstaltungen sicher, beantragen die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen bei der Fortbildungsbeauftragten oder der Schulleiterin, initiieren und organisieren fachspezifische Fortbildungen, stellen den Transfer fachspezifischer Fortbildungsergebnisse (z.B. durch Referate und Weitergabe von Materialien) innerhalb der Fachkonferenz sicher. Hier gilt es fachschaftsintern die folgenden Fragen verantwortungsbewusst aufzugreifen:
à Was habe ich von dem neuen Wissen/von den neuen Erfahrungen (bereits) umgesetzt? à Welche Erfahrungen habe ich dabei gemacht? Was war förderlich für die Umsetzung? à Welche Hindernisse sind aufgetreten? à Welche Fortbildungsinhalte müssen noch erweitert und vertieft werden? evaluieren die in Verantwortung der Fachkonferenz durchgeführten Fortbildungen. 5.5.2. Die Fachkonferenzvorsitzenden Die Fachkonferenzvorsitzenden kümmern sich insbesondere darum, dass externe Fortbildungsangebote, die Ihnen von der Schule oder von der Fortbildungsbeauftragten übermittelt werden, an die gesamte Fachgruppe weitergeleitet werden und dass
in den Fachkonferenzsitzungen über fachspezifische Fortbildungen referiert und informiert wird sowie die besuchten Fortbildungsangebote auf ihre Nachhaltigkeit hin evaluiert werden.
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5.6. Aufgaben der einzelnen Lehrpersonen Die einzelne Lehrperson teilt der Schulleitung den persönlichen Fortbildungsbedarf mit, prüft für die eigene Person infrage kommende Fortbildungsangebote,
beantragt die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen bei der Fortbildungsbeauftragten oder der Schulleiterin (s. Formular im Anhang) und berichtet im jeweiligen Gremium (z.B. Lehrerkonferenz oder Fachkonferenz) über die Ergebnisse besuchter Fortbildungsveranstaltungen.
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6. Entscheidung über Fortbildungsanträge Aufgrund der Teilnahme an Fortbildungen sollte möglichst kein Unterrichtsausfall entstehen. Unterrichtsausfall entsteht nicht, wenn die beantragende Lehrkraft den Fortgang des Lernprozesses durch geeignete Aufgaben für den Vertretungsunterricht sicherstellt. Die Schulleitung entscheidet über die Teilnahme an Fortbildungen. 6.1. Kriterien für die Bewilligung Die folgende Prioritätenliste dient zur Orientierung im Rahmen der Kriterien zur Bewilligung von Fortbildungen: 1. Fortbildungsmaßnahmen, die von der Behörde angeordnet werden. 2. Fortbildungsmaßnahmen, die aufgrund von Veränderungen der schulorganisatorischen oder curricularen Vorgaben erforderlich sind (z.B. Kernlehrpläne, Schulzeitverkürzung). 3. Fortbildungsmaßnahmen, die sich aus Funktionen innerhalb der Schule ergeben (z.B.Moderatorentätigkeit, Beratungslehrertätigkeit, Jahrgangsstufenleitung usw.). 4. Fortbildungsmaßnahmen, die sich aus gravierenden methodischen und inhaltlichen Änderungen eines Faches ergeben. 5. Fächerübergreifende Veranstaltungen Die eingegangenen Vorschläge werden von der Fortbildungsbeauftragten sowie der Schulleitung im Rahmen der o.g. Prioritätenliste erfasst und dienen als Grundlage für eine mittel-‐ und langfristige Fortbildungsplanung. Bei der Auswahl und Bewilligung der Maßnahmen sollten zusätzlich folgende Kriterien beachtet werden:
Zu welchen Themen sind Fortbildungen erforderlich? Decken sich die Themen der Fortbildungsveranstaltung mit unserem Schulprogramm und der in der Lehrerkonferenz bewilligten Fortbildungsplanung? Welche dieser Themen sind in schulinternen Fortbildungsveranstaltungen zu bearbeiten? Welche zeitlichen, finanziellen und personellen Ressourcen stehen für die Fortbildung zur Verfügung? Wer soll an welcher Fortbildung teilnehmen? Wie kann die Qualität der Fortbildungen bewertet werden? Wie können Fortbildungsergebnisse in der Schule bekannt gemacht und effektiv umgesetzt werden?
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7. Grundsätze der Kostenübernahme Zur Finanzierung der Fortbildungsaktivitäten erhalten die Schulen von der Bezirksregierung über den Schulträger ein Fortbildungsbudget zugewiesen, dessen Höhe jährlich neu festgesetzt wird. Die Bewirtschaftung der zugewiesenen Mittel erfolgt durch die Schulleitung (§ 59 Abs.7SchulG). Es können grundsätzlich nur solche Fortbildungsprojekte der Schule finanziert werden, die durch die Fortbildungsplanung gedeckt sind. Bei vornehmlich privatem Interesse an einer Fortbildungsveranstaltung eines weiteren Trägers, die in der Fortbildungsplanung nicht enthalten ist, kann die Schulleitung im Einzelfall Sonderurlaub gewähren und über die Kostenübernahme entscheiden. Die Teilnahmekosten werden dann in Höhe von 50% bzw. nicht mehr als 100,00 Euro pro Fortbildungsveranstaltung aus dem Fortbildungsbudget erstattet. Unter der Voraussetzung, dass ausreichende Mittel im Fortbildungsbudget zur Verfügung stehen, bedeutet dies, dass folgende Kosten ganz oder teilweise übernommen werden können: a) Schulinterne Maßnahmen für das Kollegium bzw. das Teilkollegium b) Fortbildung durch weitere Träger Referentenhonorare einschließlich Fahrtkosten
Fortbildungsmaterialien sonstige Materialkosten c) Fortbildung durch staatliche Moderatorinnen und Moderatoren Reisekosten persönlich ausgelegte Materialkosten d) Schulexterne Maßnahmen für einzelne Lehrer/-‐innen – Fortbildung durch weitere Träger Teilnahmegebühren Reisekosten Kosten für Fortbildungspersonal e) Nicht finanziert werden dürfen Kosten für Investitionen in Gebäude und Ausstattung Anschaffungen von Geräten Fortbildungen im Ausland (Ausnahme: mit Genehmigung der Bezirksregierung) Die Erstattung der Fortbildungskosten an die Moderator/-‐innen und Teilnehmer/-‐innen erfolgt durch die Schulleitung. 7.1. Nachweis der Fortbildungsteilnahme und Mittelverwendung Über die durchgeführten Fortbildungsmaßnahmen wird eine Übersicht, welche von der Fortbildungsbeauftragten erstellt wird, geführt. Datum/Thema der Fortbildung
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Name der Teilnehmer/-‐innen und Teilnehmer Anlass des Fortbildungsbesuchs Höhe der Ausgaben
8. Evaluation Die Evaluation der Fortbildungsplanung soll unter drei Schwerpunkten erfolgen: a)
Schwerpunkt „Fortbildungsveranstaltungen“ Die Evaluation mit dem Schwerpunkt „Fortbildungsveranstaltungen“ bezieht sich auf die Bewertung einer einzelnen Fortbildungsveranstaltung, einzelner Phasen innerhalb einer Fortbildungsveranstaltung oder einer Fortbildungsmaßnahme, die aus einer Reihe von Fortbildungsveranstaltungen besteht. Dabei geht es u.a. um erreichte Ziele und vermittelte Inhalte, angewandte Methoden und Medien, die Kompetenz der Moderatoren bzw. Referenten, organisatorische Fragen, den zeitlichen Ablauf sowie um Konsequenzen für künftige Fortbildungsveranstaltungen.
b) Schwerpunkt „Anwendung in der Praxis“ Die Evaluation mit dem Schwerpunkt „Anwendung in der Praxis” beinhaltet die Bewertung der Fortschritte bzw. Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Fortbildungszielen und -‐inhalten in der Praxis. Dabei geht es u. a. um die Analyse von Faktoren, die die Umsetzung in die Praxis erschweren und die Entwicklung von für die Umsetzung in die Praxis förderlichen Strukturen und Hilfen. Die Evaluation der Anwendung der Fortbildungsinhalte in die Praxis erfolgt nicht direkt nach der Fortbildungsveranstaltung, sondern beginnt einige Wochen danach und wird in ggf. regelmäßigen Abständen fortgeführt. c)
Schwerpunkt „Fortbildungsplanungsprozess“ Die Evaluation mit dem Schwerpunkt „Fortbildungsplanungsprozess” beinhaltet die Bewertung aller Elemente der Fortbildungsplanung einschließlich ihres Zusammenwirkens im Fortbildungsplanungsprozess. Dabei geht es u. a. um die in der Fortbildungsplanung unter der Perspektive des Schulprogramms vereinbarten Ziele, den Ablauf und die Entscheidungen im Fortbildungsplanungsprozess, die Fortbildungsplanungskonzeption der Schule sowie um Folgerungen für die Weiterentwicklung der Fortbildungsarbeit an der Schule. Das fortgeschriebene Fortbildungskonzept sollte die Ergebnisse der internen und externen Evaluation einbeziehen. Das fortgeschriebene Fortbildungskonzept sollte die Ergebnisse der Befragung des Kollegiums zu ihren Fortbildungswünschen einbeziehen. Das Fortbildungskonzept soll im Zweijahresrhythmus fortgeschrieben werden.
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Antrag auf die Teilnahme an einer Lehrerfortbildung Name, Vorname Thema/Titel der Fortbildung
Dauer der Fortbildung (Datum, ggf. Uhrzeit von Abreise und Rückkehr) Anbieter/Veranstalter
Veranstaltungsort Voraussichtlich anfallende Kosten*: (falls keine Kosten entstehen, bitte durchstreichen) Fahrtkosten: Teilnahmegebühr: Unterbringungskosten:
Summe:
Begründung:
Betroffener Unterricht: Wochentag Lerngruppe Fach Anzahl der Stunden Beschreibung der beabsichtigten Rückmeldung in der Schule (Fachkonferenz, Lehrerkonferenz,…) Weitere Kollegen, die die Fortbildung besuchen / bereits besucht haben: Antragsteller Kenntnisnahme Fortbildungsbeauftragte
Datum, Unterschrift
Genehmigung durch den Schulleiter o Die Teilnahme an der Fortbildung und der damit ggf. verbundene Sonderurlaub wird genehmigt. o Die Teilnahme an der Fortbildung und der damit ggf. verbundene Sonderurlaub wird nicht genehmigt. Original zurück an Antragsteller Datum, Unterschrift
Kopie an Mer Kopie in den F oBi-‐Ordner
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Lehrerfragebogen zur Ermittlung des Fortbildungsbedarfs
Stand 02/15
Allgemeine Informationen Name Fachkonferenzvorsitz im Fach
Unterrichtsfächer
Bitte bis zum ______ zurück in das Fach Nr. 72 (Mersch)!
stellv. Fachkonferenzvorsitz im Fach DANKE! Sonstige Sonderfunktionen (die ggf. Fortbildungsbedarf bedingen): Teilnahme am Projekt/Leitung des Projektes (ggf. kurze Erläuterung des thematischen Zusammenhangs) Angaben zum konkreten Fortbildungsbedarf Individueller Fortbildungsbedarf für meine weitere Arbeit sehe ich Fortbildungsbedarf in folgenden Bereichen: Fortbildungsbedarf: Begründung des Fortbildungsbedarfes: Weitere Anregungen zum Thema Fortbildung:
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