KICK-OFF Veranstaltung 1. Ausschreibung F&E-Infrastrukturförderung 17. März 2017
AGENDA
•
Begrüßung und Vorstellung der FFG
•
Ergebnisse der Ausschreibung
•
Vorstellungsrunde der Projekte
•
Von der Jury zum Vertrag: Die wichtigsten Schritte bis zur Startrate
•
Berichtswesen und Monitoring
•
Kostenabrechnung
•
Fragerunde
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KURZVORSTELLUNG DER FFG
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MISSION STRUKTURPROGRAMME
• Strukturelle Voraussetzungen für erfolgreiche Forschung, Entwicklung und Innovation verbessern • Tragfähige Netzwerke und Kooperationen in der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft unterstützen • Forschungs- und technologieorientierte Humanressourcen fördern, um Kompetenzen in Wissenschaft und Wirtschaft besser zum Einsatz zu bringen • Exzellenz in österreichischen und europäischen Innovationssystemen ermöglichen
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ERGEBNISSE 1. AUSSCHREIBUNG F&E-INFRASTRUKTURFÖRDERUNG
ERGEBNISSE
1. Ausschreibung: 20.4.2016 bis 22.07.2016 Anzahl der eingereichten Anträge
81
wirtschaftliche Anträge
8
nicht-wirtschaftliche Anträge
73
Beantragte Bundesförderung
103,7 Mio. EUR
Genehmigte Bundesförderung
11,7 Mio. EUR (NATS)
Beantragte Gesamtkosten
129,8 Mio. EUR
Auswahlprozess
3 externe Fachgutachten pro Antrag Sitzung BWG am 30. und 31.01.2017
Anzahl der geförderten Anträge
8 (7 nicht-wirtschaftlich, 1 wirtschaftlich)
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BUNDESLÄNDERVERTEILUNG HauptantragstellerInnen inkl. KonsortialpartnerInnen
Eingereicht
Gefördert
60
50
48 44
40
30 20
20
20 13
11 8
10 2
2
4 1
4 1
2
1
1
0
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ORGANISATIONSART HauptantragstellerInnen inkl. KonsortialpartnerInnen
Eingereicht
Gefördert
90 80
77
70 60 50 50 40 30 20
17
16
12 10
5
3
1
1
0 Universität
Außeruniversitäre Einrichtung
Unternehmen
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FH
Gebietskörperschaft
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Vorstellungsrunde 1. Ausschreibung F&E-Infrastrukturförderung
West-Austrian BioNMR (nw)
Langtitel
High-end NMR equipment for structural chemistry to explore biomolecules and interactions with small-molecule ligands
Organisation
Universität Innsbruck
Laufzeit
60 M
Kosten
GK: 2.163.093
Inhalt
• Kernresonanz-Infrastruktur zur Stärkung/Ausbau des „Hotspots” für RNA-Chemie an der Uni Innsbruck
F: 1.838.629
85%
• Neue Erkenntnisse auf dem Gebiet der Dynamik von Nukleinsäuren in Bezug auf ihre Struktur und ihre Wechselwirkungen mit Liganden, wie Proteinen oder Wirkstoffen zu erwarten
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3DnanoAnalytics (nw)
Langtitel
High-resolution and high-precision analytical studies of defect-element interactions in materials
Organisation
Montanuniversität Leoben
Laufzeit
30 M
Kosten
GK: 1.807.504
Inhalt
• Automatische analytische RasterTransmissionselektronenmikroskope zur gleichzeitigen Bestimmung struktureller und chemischer Informationen in 3 Dimensionen.
F: 1.536.378
85%
• Ermöglicht signifikante Verbesserung von modernen Werkstoffen.
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X-rayColorMicroscope (nw)
Langtitel
Innovation in micro- and nano-materials science: x-ray color camera microscope for chemical imaging and 3D structure
Organisation
• Universität für Bodenkultur Wien • Technische Universität Wien
Laufzeit
36 M
Kosten
GK: 1.773.199
Inhalt
• Konstruktion und Aufbau eines innovativen Röntgen„Farb“-Kamera-Mikroskop für schnelle ortsaufgelöste chemische und 3D Analyse.
F: 1.507.218
85%
• Z.B. für die Untersuchung von biologischen Systemen und zerstörungsfreier Untersuchung von Kunstobjekten und technologisch interessanten Materialien. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at
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M3dRES (nw)
Langtitel
Additive Manufacturing for Medical Research
Organisation
• • • • •
Laufzeit
48 M
Kosten
GK: 2.044.051
Inhalt
• Aufbau einer einzigartigen 3D-Druck Infrastruktur in einer interdisziplinären Forschungsumgebung für die medizinische Forschung.
Medizinische Universität ACMIT GmbH PROFACTOR GmbH Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswiss. Technische Universität Wien F: 1.737.443
85%
• Essentielle Werkzeuge für personalisierte medizinische Behandlungen. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at
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LTER Austria (nw) Langtitel
Long-Term Ecosystem Research Infrastructure for Carbon, Water and Nitrogen (LTER-CwN)
Organisation
• • • • • •
Laufzeit
60 M
Kosten
GK: 1.964.076
Inhalt
•
Infrastruktur für Umweltforschung, die es ermöglicht, die Folgen von extremen Klimaereignissen auf den Kohlenstoff-, Wasserund Stickstoffkreislauf in Ökosystemen zu erforschen.
•
Ausbau eines verteilten Netzwerkes von Forschungsstandorten, das die wesentlichen Ökosystemtypen abdeckt.
Universität Wien Universität für Bodenkultur Wien Umweltbundesamt Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum Forschungszentrum Jülich GmbH Universität Innsbruck
F: 1.669.463
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85%
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HD FACS (nw)
Langtitel
Single cell immune profiling using high dimensional fluorescence based flow cytometry
Organisation
• Medizinische Universität Innsbruck • Universität Innsbruck
Laufzeit
36 M
Kosten
GK: 1.167.802
Inhalt
• Neues Durchflusszytometer mit hoher Sensitivität, fünf Lasern und gleichzeitiger Messung von bis zu 30 Parametern.
F: 992.631
85%
• Wichtige Methode um Zellenpopulationen zu differenzieren und funktionell zu charakterisieren.
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Danio4Can (nw)
Langtitel
Establishing a zebrafish disease model drug screening platform
Organisation
St. Anna Kinderkrebsforschung
Laufzeit
18 M
Kosten
GK: 1.137.105
Inhalt
• Ausbau der bereits vorhandenen Infrastruktur für Hochdurchsatzmedikamentenscreens an Zebrafischkrankheitsmodellen.
F: 966.539
85%
• Durch Automatisierung wird eine leistungsfähige Plattform für präklinische Forschung geschaffen und neue Möglichkeiten der Entwicklung von Präzisionsmedizin eröffnet. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at
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TTRIC (w)
Langtitel
Tissue Technology Research & Innovation Center
Organisation
Andritz
Laufzeit
18 M
Kosten
GK: 4.677.165
Inhalt
• Modulare F&E-Infrastruktur für den Tissue (=Hygienepapier) Bereich, die den industriellen Prozess unter realen Bedingungen abbildet.
F: 1.450.000
31%
• Ziel ist die Erforschung von energie- und ressourceneffizienten Prozessen sowie die Übernahme der Technologieführerschaft.
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Von der Jury zum Vertrag 1. Ausschreibung F&E-Infrastrukturförderung
VON DER JURY ZUM VERTRAG Die wichtigsten Schritte bis zur Startrate
Förderungsempfehlung durch Jury Förderungsentscheidung durch FFG-Geschäftsführung Zusendung Vertragsentwurf per eCall Annahme Vertragsentwurf via eCall bis 1 Monat nach Erhalt Zusendung Förderungsvertrag per eCall und per Post Unterzeichnung des Förderungsvertrags Bei Konsortien: Auflage vor Startrate (Konsortialvertrag) Prüfung Auflagen durch FFG STARTRATE Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at
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KORREKTUR VERTRAGSENTWURF
• Punkt 4.4 nicht zutreffend: „Überschreitet die Amortisationsdauer einer Sache (§ 285 ABGB), die zur Durchführung der Leistung angeschafft wird, den Zeitraum der Leistung, wird maximal jener Kostenanteil gefördert, der der Abschreibung nach dem Einkommenssteuergesetz 1988 für den Leistungszeitraum entspricht“. scheint im Förderungsvertrag nicht mehr auf!
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BESTANDTEILE FÖRDERUNGSVERTRAG
•
Förderungsansuchen einschließlich genehmigter Auflagen
•
FFG-Richtlinie „OFFENSIV“
•
Programmdokument
•
Ausschreibungsleitfaden
•
Kostenleitfaden (Version 2.0)
•
Allgemeine Förderungsbedingungen
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VORAUSSETZUNGEN ABSCHLUSS FÖRDERUNGSVERTRAG
Annahme des Vertragsentwurfs per eCall innerhalb von 4 Wochen Projektstart ist änderbar •
frühester Projektstart: ab Einreichungsdatum
•
spätester Startzeitpunkt: 1.5.2017
•
Projektstart immer der 1. eines Monats
Der Förderungsvertrag wird durch die FFG erstellt und ist nicht verhandelbar.
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AUFLAGE VOR STARTRATE: BEI KONSORTIEN - KONSORTIALVERTRAG
Vor Auszahlung der 1. Rate hat die Konsortialführung zu bestätigen, dass vor Beginn des Vorhabens ein rechtsgültig gezeichneter Konsortialvertrag vorgelegen ist, der die Zusammenarbeit und insbesondere auch die Verwertungsrechte an den geförderten Projektergebnissen regelt. Die Übermittlung des Konsortialvertrages an die FFG ist nicht erforderlich.
Musterkonsortialvertrag: http://www.ffg.at/services/rechtliches-service-ffg-muster-konsortialvertrag
AUFLAGEN WÄHREND DER LAUFZEIT NICHT-WIRTSCHAFTLICHE NUTZUNG • Tätigkeiten des Wissenstransfers, die gemeinsam mit oder im Auftrag von Unternehmen erfolgen, sind beihilfenrechtlich nicht relevant, sofern die Gewinne aus diesen Tätigkeiten zur Gänze in die primären Tätigkeiten der Forschungseinrichtung oder in die F&E-Infrastruktur reinvestiert werden. Dies ist im Zuge einer Trennungsrechnung abzubilden. Zusätzlich für Universitäten: • Förderungsnehmer aus dem Bereich der Universitäten verpflichten sich die geförderte F&E-Infrastruktur entsprechend den Vorgaben in die Forschungsinfrastruktur-Datenbank des BMWFW einzutragen: https://forschungsinfrastruktur.bmwfw.gv.at/de/fi.
AUFLAGEN WÄHREND LAUFZEIT WIRTSCHAFTLICHE NUTZUNG
Die Förderung unterliegt den beihilfenrechtlichen Bestimmungen der AGVO (Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung). Die Beihilfenintensität beträgt max. 50% der beihilfenfähigen Kosten. Mind. 50% Eigenanteil sind durch Eigenmittel, die nicht zu öffentlichen Mitteln gezählt werden, abzudecken.
Berichtswesen 1. Ausschreibung F&E-Infrastrukturförderung
BERICHTSWESEN
• Informationen über den „Ablauf der Förderung“ Ausschreibungsleitfaden F&E-Infrastrukturförderung • Berichtsvorlage Inhaltliche Berichtslegung (Zwischenbericht/Endbericht )
• Kosten werden im eCall eingegeben
BERICHTE UND FÄLLIGKEITEN (Bsp. 5-jähriges Projekt) Bericht
Fälligkeit
Einzureichende Dokumente
1. Zwischenbericht
1 Monat nach Ende des jeweiligen Förderungsjahrs
-
Inhaltlicher Bericht Ist-Kostenabrechnung
2. Zwischenbericht
1 Monat nach Ende des zweiten Förderungsjahrs
-
Inhaltlicher Bericht Ist-Kostenabrechnung
3. Zwischenbericht
1 Monat nach Ende des dritten Förderungsjahrs
-
Inhaltlicher Bericht Ist-Kostenabrechnung
4. Zwischenbericht
1 Monat nach Ende des vierten Förderungsjahrs
-
Inhaltlicher Bericht Ist-Kostenabrechnung
Endbericht
3 Monate nach Ende des letzten Förderungsjahrs
-
Inhaltlicher Bericht Ist-Kostenabrechnung
Monitoring: über die gesamte Abschreibungsdauer
Jährlich nach Ablauf des Nutzungsjahres
-
Monitoringbericht
RATENSCHEMA
Projektlaufzeit in Monaten Anzahl der Berichte (Zwischenberichte und Endbericht) 1. Rate (= Startrate) in % der Förderung
bis 18
19-30
31-42
43-54
ab 55
1
2
3
4
5
50%
50%
30%
30%
30%
40%
30%
20%
15%
30%
20%
15%
20%
15%
2. Rate bis zu % der Förderung 3. Rate bis zu % der Förderung 4. Rate bis zu % der Förderung 5. Rate bis zu % der Förderung 6. Rate (= Endrate nach Revision) bis zu % der Förderung
15% 50%
10%
10%
10%
10%
INHALTLICHER BERICHT
Was ist bei der Erstellung der inhaltlichen Berichte zu beachten? •
Nachvollziehbar, übersichtlich, überprüfbar, nach Möglichkeit messbar
•
Klarer Bezug zum Förderungsantrag Darstellungsform des Förderungsantrags beibehalten Was wurde im Vergleich zum Förderungsantrag erreicht, was nicht?
•
Klare Darstellung der Abweichungen zum Förderungsantrag Warum? Konsequenzen? Muss die Planung geändert werden?
•
Darstellung, wie Auflagen während der Projektlaufzeit erfüllt werden
•
Ausführliche Erläuterung zur Ist-Abrechnung
BERICHTSÜBERMITTLUNG
•
Die gesamte schriftliche Kommunikation zum Projekt erfolgt via eCallNachricht
•
Uploads der inhaltlichen Berichte und Eingabe der Kostenabrechnung im eCall dann auf „Abschluss“ und „Einreichung abschicken“ erst dann ist der Bericht eingereicht https://ecall.ffg.at
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Monitoring 1. Ausschreibung F&E-Infrastrukturförderung
MONITORING (I)
•
Bei öffentlicher Förderung einer Infrastruktur müssen die EUMitgliedsstaaten ein Monitoringsystem mit Rückforderungsmechanismen einrichten, um sicherstellen zu können, dass die tatsächlich eingesetzte Förderungsintensität nicht im Zuge eines Anwachsens der wirtschaftlichen Tätigkeiten (gegenüber dem Plan bei der Förderungsvergabe) überschritten wird.
•
Die Förderungsnehmer haben daher sicherzustellen, dass bis zum Ende der Abschreibung der geförderten F&E Infrastruktur, jährlich ein Bericht nach gesonderten Vorgaben der Förderungsstelle zu erfolgen hat.
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MONITORING (II)
•
Der Monitoringbericht dient ausschließlich der Darstellung der Nutzung und des Betriebs der geförderten F&E-Ínfrastruktur und damit verbundener Fragestellungen.
•
Unabhängig von der Wahl des Typs (Typ A - wirtschaftliche Nutzung oder Typ B - nicht-wirtschaftliche Nutzung) ist ein Monitoring der Nutzung über die gesamte Abschreibungsdauer der F&E-Infrastruktur erforderlich. Bei mehreren Komponenten gilt die längste Abschreibungsdauer.
•
Das Monitoring beginnt ab dem Zeitpunkt der Nutzung und endet mit dem Ende des Abschreibungszeitraums.
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MONITORING (III)
Berichtsstruktur: •
1. Nutzung, Betrieb und Verwertung
•
2. Erläuterungen zur nachhaltigen Sicherung des Betriebs
•
3. Projektteam und Kooperation
•
4. Meldungspflichtige Ereignisse
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Kostenabrechnung 1. Ausschreibung F&E-Infrastrukturförderung
FÖRDERBARE KOSTEN
Förderbar sind ausschließlich projektnotwendige Kosten. Dem Vorhaben zurechenbare Kosten sind alle Ausgaben bzw. Aufwendungen, die • • • •
direkt, tatsächlich und zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) für die Dauer der geförderten Tätigkeit
nachweislich entstanden sind.
Regelungen zur Kostenanerkennung laut Kostenleitfaden 2.0 – www.ffg.at/recht-finanzen Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at
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FÖRDERBARE KOSTEN
F&E-Infrastruktur: Modul 1: Anschaffungskosten für F&E-Infrastruktur Modul 2: Startphase: Aufbau zum Normalbetrieb Aufbau von Dienstleistungen Awareness-Maßnahmen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
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FÖRDERBARE KOSTEN
Gemeinkostenzuschlag: • Aufschlag von pauschal 25% auf folgende Kostenkategorien: - Personalkosten - Kosten für Anlagennutzung - Sach- und Materialkosten - Reisekosten Kein Aufschlag auf Drittkosten • Durch den GKZ abgedeckt und daher nicht als Einzelkosten förderbar sind u.a.: - Sekretariat, Controlling, Buchhaltung, Personalverrechnung, - Arbeitsplatzausstattung - EDV-Aufwand
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FÖRDERBARE KOSTEN
F&E-Infrastruktur: Gemeinkostenzuschlag: Kein Aufschlag bei Modul 1 (Anschaffungskosten)
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FÖRDERBARE KOSTEN
Personalkosten: • angestellte ProjektmitarbeiterInnen • freie DienstnehmerInnen • Personen im öffentlichen Dienst • mitarbeitende GesellschafterInnen Stundensätze • Berechnungsbasis: Jahresbruttogehalt letztes Geschäftsjahr • Sonstige Zahlungen nur wenn gesetzlich, kollektivvertraglich, in Betriebsvereinbarung oder Dienstvertrag rechtsverbindlich geregelt • Keine Höchstsätze
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FÖRDERBARE KOSTEN • • • • •
Jahresstundenteiler bei Vollzeitbeschäftigung: 1.720h Forschungseinrichtungen gemäß EU-Definition: 1.290h auch Anwesenheitszeiten möglich bei Teilzeitbeschäftigung aliquote Reduktion Jahresstundenteiler = max. abrechenbare Projektstunden/Jahr
Stundensatz von mitarbeitenden GesellschafterInnen (>25 %) – ohne Gehaltsnachweis: € 35/h (max.€ 60.200,--/p.a.) Zeitaufzeichnungen von ProjektmitarbeiterInnen • stundenweise auf Tagesbasis • aussagekräftige Tätigkeitsbeschreibungen Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at
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FÖRDERBARE KOSTEN
Jahresstundenteiler bei Vollzeitbeschäftigung : 1.720h • bei Teilzeitbeschäftigung aliquote Reduktion Beispiel: Vollbeschäftigung lt. KV 38,5 Std., Teilzeit 25 Std.
1720 * 25 38,5
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1.117
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FÖRDERBARE KOSTEN
F&E-Infrastruktur Nutzung anteilsmäßig, für die Forschungstätigkeit notwendige Nutzung • auf Basis Nutzungsdauer lt. Anlagenverzeichnis oder mittels Berechnung von Maschinenstundensätzen • Zusammenfassung größerer Laboreinheiten möglich Sach- und Materialkosten • Verbrauchsmaterial • geringwertige Wirtschaftsgüter • Lizenzkosten (anteilig)
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FÖRDERBARE KOSTEN
F&E-Infrastruktur:
Modul 1 • nachweisbare Kosten der Anschaffung der F&E-Infrastruktur • Bestelldatum im Förderungszeitraum • neue oder gebrauchte Anlagen/-teile (noch nicht gefördert, Restbuchwert)
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FÖRDERBARE KOSTEN
Drittkosten • Auftragsforschung • technisches/wissenschaftliches Know-how • technische/wissenschaftliche Beratung • konzerninterne Verrechnung Hinweis: • Die Anerkennbarkeit von Drittkosten kann in den jeweiligen Leitfäden eingeschränkt sein. • Verrechnungen zwischen ProjektpartnerInnen sind grundsätzlich nicht anerkennbar.
• zu beachten: keine Gemeinkosten Abgrenzung zu Sach- und Materialkosten
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FÖRDERBARE KOSTEN
F&E-Infrastruktur:
Drittkosten Förderungswerber und geförderte Partner dürfen nicht gleichzeitig Subauftragsnehmer (Drittleister) sein.
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FÖRDERBARE KOSTEN
Reisekosten • entsprechend den geltenden Bestimmungen (KV, BV) • Bei den Reisekosten muss ein eindeutiger Projektbezug nachgewiesen werden. • Es können nur Kosten von Personen die am Projekt mitarbeiten abgerechnet werden.
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FÖRDERBARE KOSTEN
Nicht förderbare Kosten sind u.a.: • ohne unmittelbarem Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben • außerhalb des Förderzeitraumes angefallen • aufgrund EU-wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen ausgenommen • bereits im Rahmen eines anderen Vorhaben gefördert • Finanzierungskosten (u.a.: Skonti, Zinsen bei Leasing, Bankspesen…) • Erwerb von Liegenschaften und unbewegliches Vermögen • Bewirtung • Umsatzsteuer (bei Vorsteuerabzugsberechtigung)
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VERMEIDUNG UNERWÜNSCHTER MEHRFACHFÖRDERUNGEN
„Die Abwicklungsstellen haben angemessene und wirksame Methoden zur Überprüfung der Angaben der Förderungswerberin oder des Förderungswerbers vorweg festzulegen, die geeignet sind, unerwünschte Mehrfachförderungen zu vermeiden.“
• Bestätigung bei Antrag und Abrechnung, dass Kosten nicht bei anderer Förderungsstelle eingereicht wurden. • Informationsaustausch mit anderen Förderungsstellen, im Verdachtsfall gemeinsame Prüfungen.
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FRAGEN
DANKE FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!
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