KG. Freitag, 4. November 2016, 10:37-12:20 Uhr

ÖSTERREICHISCHE BUNDES-SPORTORGANISATION Protokoll der 95. Sitzung des Österreichischen Sportfachrates 1040 Wien, Prinz-Eugen-Straße 12 Tel.: 01 / 5...
Author: Günther Jaeger
3 downloads 1 Views 829KB Size
ÖSTERREICHISCHE BUNDES-SPORTORGANISATION

Protokoll der 95. Sitzung des Österreichischen Sportfachrates

1040 Wien, Prinz-Eugen-Straße 12 Tel.: 01 / 504 44 55 Fax: 01 / 504 44 55-66 E-mail: [email protected] http://www.bso.or.at ZVR 428560407

Wien, 30. November 2016/KG Termin:

Freitag, 4. November 2016, 10:37-12:20 Uhr

Ort:

Vienna Marriott Hotel Parkring 12a 1010 Wien TAGESORDNUNG

1)

Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit

2)

Genehmigung der Tagesordnung

3)

Protokoll der 94. Sitzung des OESFR vom 8. April 2016

4)

Bericht des Vorsitzenden des OESFR

5)

Bericht Rundlaufbeschluss Geschäftsordnung des OESFR

6)

Bericht des Vorsitzenden der AG Novellierung BSFG 2013 a) Neustrukturierung der Bundes-Sportförderung b) Novellierung des BSFG 2013

7)

Bericht des Leiters der Abteilung Leistungs- und Spitzensport

8)

Anträge

9)

Wahlen a) Wahl des Vorsitzenden des OESFR und seiner zwei Stellvertreter b) Wahl der weiteren vom OESFR entsendeten Mitglieder in das Präsidium der BSO c) Wahl von 3 weiteren Mitgliedern in den Spitzensportausschuss d) Wahl des 4. Vertreters des OESFR in der Bundes-Sportkonferenz

10) Vorschlag für den Vorsitzenden der Rechnungsprüfer 11) Vorschlag von sechs Vertretern der in der BSO vertretenen Sport-Fachverbände in die Schiedskommission 12) Nominierung der fachkundigen Vertreter der in der BSO vertretenen Sport-Fachverbände in den Rechtsausschuss 13) Nominierung der fachkundigen Vertreter der in der BSO vertretenen Sport-Fachverbände in den Finanzausschuss 14) Übernahme des Vorsitzes durch den gewählten Vorsitzenden des OESFR 15) Allfälliges Bankverbindung: Erste Bank BLZ 20111, Konto Nr. 300010-37468 IBAN: AT952011130001037468

Zu Punkt 1) der Tagesordnung Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende des Österreichischen Sportfachrates, Dr. Leo WINDTNER begrüßt die Anwesenden und stellt die Anwesenheit von 46 der 66 stimmberechtigten Mitglieder des Österreichischen Sportfachrates fest, womit die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Zu Punkt 2) der Tagesordnung Genehmigung der Tagesordnung WINDTNER stellt den Antrag des Österr. Ruderverbandes auf Ergänzung der Tagesordnung „Wahl des 4. Vertreters des OESFR in der Bundes-Sportkonferenz“ gemäß § 20 der Geschäftsordnung des OESFR zur Abstimmung. Davor ersucht er KOCSIS das elektronische Wahlsystem vorzustellen. Nach kurzer Erklärung und Ausgabe der Pads an die Delegierten der Bundes-Fachverbände, erfolgen 2 Testabstimmungen. Im Anschluss an die Erläuterungen zum elektronischen Wahlsystem erörtert HASENÖHRL den Antrag des Österreichischen Ruderverbandes, danach erfolgt die Abstimmung. BESCHLUSS: Die Tagesordnung wird einschließlich der Ergänzung mehrheitlich genehmigt.

Zu Punkt 3) der Tagesordnung Protokoll der 94. Sitzung des Österreichischen Sportfachrates vom 4. April 2016 BESCHLUSS: Das Protokoll der 94. Sitzung wird einstimmig genehmigt.

Zu Punkt 4) der Tagesordnung Bericht des Vorsitzenden WINDTNER berichtet, dass die Anträge, die in der letzten Sitzung gestellt wurden, durch das Präsidium des OESFR den Mitgliedern der Bundes-Sportkonferenz zur Kenntnis gebracht wurden. Als Reaktion auf den Antrag des Österreichischen Leichtathletikverbandes, Gespräche des Beirats für Leistungs- und Spitzensport mit den Fachverbänden zu ermöglichen, hat der Bundes-Sportförderungsfonds die Bundes-Sportfachverbände zu Informationsveranstaltungen der Bundes-Sportkonferenz gemeinsam mit dem Beirat für Leistungs- und Spitzensport eingeladen, wobei die erste Veranstaltung am 28. Oktober in Salzburg stattgefunden hat und die nächste am 8. November im Haus des Sports in Wien stattfinden wird. Die Informationsveranstaltungen werden als offene Kommunikationsrunden gestaltet und bieten den TeilnehmerInnen die Möglichkeit, Fragen und Anliegen gegenüber den Beiratsmitgliedern vorzubringen. WINDTNER informiert weiters, dass das Präsidium des OESFR den in der letzten Sitzung angenommen Antrag des Österreichischen Handballbundes hinsichtlich einer Strategie zur Finanzierung und Zuständigkeit in der Entwicklung des Spitzensports, der Koordinationsgruppe „Dachverbände/Fachverbände“ zur weiteren Bearbeitung übermittelt hat. Hasenöhrl wird in seinem Bericht näher darüber berichten. 2 Bankverbindung: Erste Bank BLZ 20111, Konto Nr. 300010-37468 IBAN: AT952011130001037468

In der Koordinationsgruppe „Dachverbände/Fachverbände“ wurde über den Begriff „Mitglied“ diskutiert, wobei die Mitglieder der Koordinationsgruppe zu dem Schluss kamen, dass jeder Verein autonom über die Definition und Aufnahme von Mitgliedern entscheidet. Eine einheitliche Mitgliederdefinition im Statut jedes österreichischen Sportvereines müsste implementiert werden, was auf Grund deren Autonomie weder möglich noch auf Grund des immensen bürokratischen Aufwandes zweckdienlich ist. Diese Sichtweise wurde durch den BSO-Präsidenten, Herbert Kocher in Form eines Schreibens der LandessportreferentInnenkonferenz zur Kenntnis gebracht. WINDTNER erklärt, dass durch die Einführung eines elektronischen Abstimmungssystems, das bei der Überarbeitung der Geschäftsordnung des OESFR schon vorgesehen ist, der Zeitaufwand von Abstimmungen und Wahlen in den Sitzungen des OESRF deutlich reduziert wird. Das BSO-Präsidium hat in seiner Sitzung am 4. August 2016 beschlossen die BundesSportfachverbände, welche an den World Games 2017 teilnehmen werden, hinsichtlich Einkleidung und Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen. Die BSO-Geschäftsstelle ist bereits in Kontakt mit den Verbänden und lädt am 18. November zu einer Informationsveranstaltung ein. Auf Grund von wiederkehrenden Aussagen von Sportminister Mag. Hans Peter Doskozil im Rahmen der Olympia-Berichterstattung, dass er eine Reformierung der BundesSportförderung anstrebt, wurde auf Beschluss in der letzten BSO-Präsidiumssitzung eine Arbeitsgruppe, die AG Novellierung BSFG 2013, eingesetzt. Die Novellierung des BSFG 2013 vor allem in Hinblick auf eine Verwaltungsvereinfachung ist schon lange eine Forderung der BSO. Inhaltliche Berichterstattung erfolgt durch Hasenöhrl unter Tagesordnungspunkt 6. WINDTNER informiert, dass die Expertengruppe Abrechnung ihre Arbeit hinsichtlich der Synchronisation der Prüfordnungen der Basisprüfung des Bundes-Sportförderungsfonds und der Schwerpunktkontrolle durch das BMLVS abgeschlossen hat. Detaillierte Ausführungen erfolgen durch Hasenöhrl, der u.a. die Fachverbände in der Expertengruppe vertreten hat. Ein weiterer Erfolg der BSO ist, die vom Ministerrat am 21. Juni beschlossene Änderungen betreffend Registrierkassen- und Steuerpflicht für Sportvereine. Die von der BSO geforderte Ausweitung der steuerlichen Begünstigung von Vereinsfesten von 48 Stunden auf bis zu 72 Stunden im Jahr, bringt eine spürbare Erleichterung für mehr als 14.000 österreichische Sportvereine, da diese Vereinsfeste nicht der Registrierkassenpflicht unterliegen. Auch für den Kantinenbetrieb konnten Erleichterungen erzielt werden. So soll es künftig keine Registrierkassenpflicht geben, wenn die Kantine an maximal 52 Tagen pro Jahr geöffnet hat und ein Umsatz von maximal 30.000 Euro erzielt wird. Um die auf regionaler Ebene so wichtige Kooperation zwischen Wirten und Vereinen zu erleichtern, soll bei kleinen Vereinsfesten diese Zusammenarbeit ermöglicht werden, ohne dass dadurch die steuerlichen Begünstigungen für den Verein verloren gehen. WINDTNER betont, dass zum Thema Schiedsrichter und Sozialversicherungspflicht weiterhin Handlungsbedarf besteht. Abschließend bedankt sich WINDTNER bei seinen beiden Stellvertretern, den Mitgliedern des Spitzensportausschusses und der diversen Arbeitsgruppen sowie den MitarbeiterInnen der BSO-Geschäftsstelle für die geleistete Arbeit für die Fachverbände.

3 Bankverbindung: Erste Bank BLZ 20111, Konto Nr. 300010-37468 IBAN: AT952011130001037468

Zu Punkt 5) der Tagesordnung Bericht Rundlaufbeschluss Geschäftsordnung des OESFR WINDTNER berichtet, dass durch das Präsidium des OESFR, Mitglieder der ARGE Finanzverteiler und MitarbeiterInnen der BSO-Geschäftsstelle unter Einbeziehung des Rechtsausschusses die Geschäftsordnung des OESFR überarbeitet wurde, da das BSOStatut und die Geschäftsordnung des OESFR unterschiedliche Bestimmungen bezüglich des Wahlausschusses beinhalteten. Weiters wurden einerseits Bestimmungen zum Vorschlag für den Vorsitzenden der Rechnungsprüfer, der Vertreter des OESFR in der Schiedskommission, im Finanzausschuss und im Rechtsausschuss ergänzt, andererseits im Zuge der Überarbeitung auch die Verwendung eines elektronischen Abstimmungssystems, wie vom Präsidium des OESFR bei der Sitzung am 8. April 2016 vorgeschlagen, in der Geschäftsordnung vorgesehen. WINDTNER gibt zu Protokoll, dass der am 1. Juli 2016 ausgesandte Umlaufbeschluss sowie die Änderung der Geschäftsordnung die notwendige Mehrheit erreichten. Die geänderte Geschäftsordnung wurde am 4. August 2016 dem BSO-Präsidium vorgelegt und durch dieses genehmigt. Die durch die Mitglieder des OESFR beschlossene Geschäftsordnung trat somit mit 23. Juli 2016 in Kraft. Zu Punkt 6) der Tagesordnung: Bericht des Vorsitzenden der AG Novellierung BSFG 2013 HASENÖHRL informiert, dass derzeit 3 Arbeitsgruppen im Rahmen des OESFR • die AG Novellierung BSFG 2013, • die Expertengruppe Abrechnung und • die Koordinationsgruppe Dachverbände/Fachverbände tätig sind und alle paritätisch besetzt sind. AG Novellierung BSFG 2013 HASENÖHRL berichtet über die Neustrukturierung der Bundes-Sportförderung und ihren geplanten Ablauf. Er berichtet dem Gremium über die Aussagen von Sportminister Mag. Hans Peter Doskozil und informiert über die wichtigsten Punkte der Novellierung des BSFG 2013. (weitere Informationen siehe Anhang Folien 6-19) Expertengruppe Abrechnung Über die Arbeit der Expertengruppe Abrechnung erläutert HASENÖHRL, dass es grundsätzlich zwei Prüftätigkeiten gibt. Einerseits die Prüfung der Basiskontrolle durch den BSFF andererseits die Prüfung der Schwerpunktkontrolle durch die vom Bundesminister eingesetzte Kontrollkommission. Diese beiden Prüftätigkeiten mussten synchronisiert werden. (weitere Informationen siehe Anhang Folie 20) Koordinationsgruppe Dachverbände/Fachverbände Die Koordinationsgruppe Dachverbände/Fachverbände erarbeitete einen Vorschlag zur Kompetenzverteilung und Finanzierung der systematischen Leistungsentwicklung im österreichischen Sport, der dem BSO-Präsidium vorgelegt wurde. Die Gruppe wurde mit der Weiterbearbeitung beauftragt. (weitere Informationen siehe Anhang Folien 21-22) 4 Bankverbindung: Erste Bank BLZ 20111, Konto Nr. 300010-37468 IBAN: AT952011130001037468

Zu Punkt 7) der Tagesordnung: Bericht des Leiters der Abteilung Leistungs- und Spitzensport GORMÁSZ berichtet, dass ein wesentlicher Schwerpunkt der auslaufenden Funktionsperiode die Kommunikation mit den Fachverbänden war, einerseits durch das Fachverbands-Jour Fixe andererseits durch den Fachverbands-Newsletter. Das Fachverbands-Jour Fixe, bei dem 2016 im Schnitt 34 Personen teilnahmen, ermöglicht einen regelmäßigen Austausch zwischen dem Fachratspräsidium und den Fachverbänden aber auch unter den Fachverbänden. Andererseits wurde der Fachverbands-Newsletter, der noch unter dem Fachratsvorsitzenden Mag. Friedl Ludescher eingeführt worden ist, maßgeblich erweitert. GORMÁSZ ersucht um Feedback zu beiden Maßnahmen, um diese noch interessanter gestalten zu können. Als weiteren Schwerpunkt im Service-Bereich, erwähnt GORMÁSZ die Österreichischen Meisterschafen und Staatsmeisterschaften. Die Erhebung für 2017 wird gerade durchgeführt und umfasst ca. 1.400 Bewerbe. Die neue Liste der anerkannten Österreichischen Staatsmeisterschaften wird mit dem Jahreswechsel auf der Website der BSO abrufbar sein. GORMÁSZ merkt an, dass pro Jahr ca. 22.500 Medaillen für die Österreichischen Meisterund Staatsmeisterschaften bestellt werden und die dementsprechende Dokumentation von nationalen und internationalen Ergebnisse erfolgt. Neu im Jahr 2016 dazu gekommen ist die Unterstützung der an den World Games teilnehmenden Fachverbände. Die BSO-Geschäftsstelle ist bereits in Kontakt mit der International World Games Association und den potentiell teilnehmenden Fachverbänden. Eine erste Infoveranstaltung findet am 18. November statt. Ebenfalls neu ist die Administration der § 26-Koordinationstreffen, die die BSO 2016 das erste Mal übernommen hat. Zu Punkt 8) der Tagesordnung: Anträge WINDTNER erläutert, dass der Antrag des Österreichischen Ruderverbandes schon unter Tagesordnungspunkt 2 behandelt wurde. Zu Punkt 9) der Tagesordnung: Wahlen WINDTNER bedankt sich beim Wahlausschuss, bestehend aus Ludwig Kocsis, Mag. Helmut Baudis und Martin Hausleitner, der die Vorarbeit für die Wahlen übernommen hat und ersucht KOCSIS die Wahlen durchzuführen.

5 Bankverbindung: Erste Bank BLZ 20111, Konto Nr. 300010-37468 IBAN: AT952011130001037468

a) Wahl des Vorsitzenden des OESFR und seiner zwei Stellvertreter b) Wahl der weiteren vom OESFR entsendeten Mitglieder in das Präsidium der BSO c) Wahl von 3 weiteren Mitgliedern in den Spitzensportausschuss KOCSIS berichtet, dass der Wahlausschuss versucht hat die Nominierten von olympischen und nicht-olympischen, Sommerund Wintersportarten sowie Einzelund Mannschaftssportarten bestmöglich einzusetzen. Im Wahlvorschlag befinden sich insgesamt 23 Bundes-Sportfachverbände und Gespräche wurden mit den jeweiligen Nominierten geführt. Dr. Hermann GRUBER (Österreichischer Skiverband) weist darauf hin, dass der Österreichische Skiverband gegen den Wahlvorschlag schriftlich Einspruch erhoben hat, da es für ihn nicht verständlich ist, dass einer der erfolgreichsten Sportverbände nicht im höchsten Sportgremium des Landes in einer führenden Funktion vertreten sein soll. KOCSIS betont die lange Nominierungsfrist, während der der Österreichische Skiverband seine Interessen hätte deponieren können. Es geht um die Interessen des österreichischen Sports und nicht um Einzelpersonen. Der Vorsitzende des Wahlausschusses nimmt die Kritik zu Kenntnis. GRUBER gibt zu Protokoll, dass der Österreichische Skiverband am 20. September 2016 dem Wahlausschuss eine Nominierung unterbreitet hat. KOCSIS ersucht die Nominierten, die im Wahlvorschlag enthalten und neu für eine Funktion vorgeschlagen sind, sich kurz vorzustellen. Robert FIEGL (Österreichischer Golfverband) erklärt, dass er das 11. Jahr Generalsekretär im Österreichischen Golfverband ist und in der Telekommunikations- und IT-Branche im mittleren und oberen Management tätig war. Er ist schon im Spitzensportausschuss tätig gewesen und stellt sich zur Wahl in das BSO-Präsidium. Prof. Friedrich MANSEDER (Österreichischer Fachverband für Turnen) informiert, dass er den Sport sowohl aus Sicht des Dachverbandes als auch aus Sicht des Fachverbandes kennt. Er war 25 Jahre in der BSO-Kontrollkommission und 8 Jahre im Ausbildungslehrgang MBA Sportund Eventmanagement an der Donau Universität Krems tätig. Mag. Hannes DINBÖCK (Österreichischer Faustballbund) berichtet, dass er seit Jahren die Funktion des Generalsekretärs des Österreichischen Faustballbundes ausübt. Er studierte Sportwissenschaft und war einerseits als Sportkoordinator im Faustballbund, andererseits als Selbstständiger in der Werbebranche tätig. DINBÖCK sieht sich als Vertreter einer nicht olympischen Sommer- und Mannschaftssportart, der die Vielfalt im Spitzensportausschuss repräsentieren will. Mag. Arno PAJEK (Österreichischer Schwimmverband) steht seit März als Präsident dem Verband vor und sieht sich als Vertreter einer Grundsportart. Er setzt sich für die Verbesserung der Infrastruktur ein.

6 Bankverbindung: Erste Bank BLZ 20111, Konto Nr. 300010-37468 IBAN: AT952011130001037468

Hubert SCHREINER (Österreichsicher Basketballverband) ist seit Mai 2015 Präsident des Verbandes und erklärt, dass er in seinem Verband ein Kommunikations- und Infrastrukturkonzept sowie ein modernes Trainerkonzept entwickelt hat. Er selbst kennt das Vereinswesen als Spitzensportler, Trainer und Funktionär. KOCSIS bedankt sich für die Vorstellung der Kandidaten und bittet um Abstimmung über den Wahlvorschlag (siehe Anhang Folie 27) Abstimmung: Der Wahlvorschlag für die Wahl des Vorsitzenden des OESFR, seiner zwei Stellvertreter, der weiteren vom OESFR entsendeten Mitglieder in das Präsidium der BSO sowie der 3 weiteren Mitgliedern in den Spitzensportausschuss wird mehrheitlich angenommen.

KOCSIS berichtet, dass von allen Nominierten schriftliche Zustimmungserklärungen die Wahl anzunehmen vorliegen. WINDTNER bedankt sich persönlich und im Namen seiner Stellvertreter für das Vertrauen für weitere 3 Jahre. Er betont, dass sich das Präsidium des OESFR bemühen wird auch diejenigen, die gegen den Wahlvorschlag gestimmt haben, in den nächsten Jahren durch ihre Arbeit zu überzeugen. d) Wahl des 4. Vertreters des OESFR in der Bundes-Sportkonferenz KOCSIS informiert, dass Dr. Michael Bielowski von einer Kandidatur als 4. Vertreter des OESFR in der Bundes-Sportkonferenz absieht und stellt die drei weiteren Kandidaten zur Abstimmung (siehe Anhang Folie 28). Abstimmung: Die Wahl des 4. Vertreters des OESFR in der BundesSportkonferenz fällt auf Fiegl (Österr. Golfverband) mit 20 Stimmen. (Sporrer 15 Stimmen, Manseder 11 Stimmen).

Zu Punkt 10) der Tagesordnung: Vorschlag für den Vorsitzenden der Rechnungsprüfer WINDTNER bedankt sich bei Mag. Meinhard Gamsjäger für die langjährige Führung des Vorsitzes der Rechnungsprüfer und bittet um Abstimmung des Vorschlages. Abstimmung: Der Vorschlag, Mag. Andreas Zwettler (Österreichischer Golfverband), als Vorsitzenden der Rechnungsprüfer vorzuschlagen, wird mehrheitlich angenommen.

Zu Punkt 11) der Tagesordnung: Vorschlag von 6 Vertretern der in der BSO vertretenen Fachverbände in die Schiedskommission KOCSIS bittet um die Abstimmung. 7 Bankverbindung: Erste Bank BLZ 20111, Konto Nr. 300010-37468 IBAN: AT952011130001037468

Abstimmung: Der Vorschlag von 6 Vertretern der in der BSO vertretenen Fachverbände in die Schiedskommission (siehe Anhang Folie 30) wird mehrheitlich angenommen.

Zu Punkt 12) der Tagesordnung: Nominierung der fachkundigen Vertreter der in der BSO vertretenen Fachverbände in den Rechtsausschuss KOCSIS bittet um die Abstimmung. Abstimmung: Die Nominierung der fachkundigen Vertreter der in der BSO vertretenen Fachverbände in den Rechtsausschuss (siehe Anhang Folie 31) wird mehrheitlich angenommen.

Zu Punkt 13) der Tagesordnung: Nominierung der fachkundigen Vertreter der in der BSO vertretenen Fachverbände in den Finanzausschuss KOCSIS bittet um die Abstimmung Abstimmung: Die Nominierung der fachkundigen Vertreter der in der BSO vertretenen Fachverbände in den Finanzausschuss (siehe Anhang Folie 32) wird mehrheitlich angenommen.

KOCSIS bedankt sich bei seinen zwei Stellvertretern, Baudis und Hausleitner, sowie bei der BSO-Geschäftsstelle für die organisatorische Durchführung. Er bedankt sich bei den BundesFachverbänden für ihr Vertrauen und bittet um Rückgabe der elektronischen Abstimmungsgeräte.

Zu Punkt 14) der Tagesordnung: Übernahme des Vorsitzes durch den gewählten Vorsitzenden des OESFR WINDTNER bedankt sich für das Vertrauen für weitere 3 Jahre und bei allen Nominierten, die sich für eine ehrenamtliche Funktion in der BSO zur Verfügung gestellt haben. Zum Arbeitsprogramm für die kommende Funktionsperiode, berichtet WINDTNER, dass dies eine Mischung aus alt bewährtem und neuem widerspiegelt und hält folgende wichtige Punkte fest wie, • die Mitarbeit und intensive Einbringung bei der Förderreform, • das Einbringen von Vorschlägen für eine Verwaltungsvereinfachung, • das Setzten eines klaren Akzentes in der Thematik der Infrastruktur, • das Stärken der Wahrnehmung der BSO und insbesondere der Fachverbände in der Öffentlichkeit, • die weitere Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Dachverbänden, • die Weiterverfolgung des Projekts „Strategie zur Finanzierung und Zuständigkeit in der Entwicklung des Spitzensports“ und • die Mitarbeit bei der Neugestaltung des BSO-Statuts. 8 Bankverbindung: Erste Bank BLZ 20111, Konto Nr. 300010-37468 IBAN: AT952011130001037468

Er freut sich darauf die Herausforderung gemeinsam zu meistern, Probleme zu lösen und die Werte der BSO weiterhin zu wahren. WINDTNER betont, dass der Sport geschlossen auftreten muss. Zu Punkt 15) der Tagesordnung: Allfälliges WINDTNER bittet um Wortmeldungen. Dr. Theo ZEH (Ehrenmitglied) gratuliert den neugewählten Funktionären, betont den Aufwärtstrend der fachlichen Qualität der Funktionäre und freut sich, dass es durch die Neugestaltung des Sports zu einer Stärkung des Fachverbandssports kommen soll und wünscht allen alles Gute. Prof. Kurt JUNGWIRTH (Österreichischer Schachbund) bedankt sich für die Vorbereitung und Durchführung der Sitzung. Er betont, dass das Gremium über 23 Fachverbandsvertreter abgestimmt hat, davon 18 Vertreter aus olympischen und 5 nicht-olympischen Fachverbänden. JUNGWIRTH erinnert, dass auch in den nicht-olympischen Fachverbänden sehr ernst im Breiten- und im Spitzensport gearbeitet wird und ersucht die Gremien, die über die Zukunft des Sports entscheiden, um faire Anerkennung. WINDTNER versichert, dass es in der BSO um den Ausgleich der kleinen und großen Verbände, den Interessenausgleich und die Generalvertretung für alle geht. Er betont die Wichtigkeit, dass olympische und nicht-olympische Verbände als gleichwertig angesehen werden. Abschließend weist WINDTNER auf die Frühjahrssitzungen hin, bittet um Terminvormerkung der nächsten Österreichischen Sportversammlung am 10. November 2017 und erinnert an die heutige BSO Cristall Gala. WINDTNER bedankt sich bei den SitzungsteilnehmerInnen und schließt die Sitzung um 12:20 Uhr.

Protokoll: Katrin Gross

Für die Richtigkeit:

Dr. Leo Windtner e.h. Vorsitzender Österreichischer Sportfachrat

Mag. Barbara Spindler-Oswald, MBA BSO-Geschäftsführerin

9 Bankverbindung: Erste Bank BLZ 20111, Konto Nr. 300010-37468 IBAN: AT952011130001037468

ANHANG

Top6: Bericht des Vorsitzenden der AG Novellierung BSFG 2013 Helmar Hasenöhrl

6

Neustrukturierung BundesSportförderung Aussagen des Sportministers zur geplanten Förderreform 25. Oktober 2016 Haus des Sports

7

Neustrukturierung BundesSportförderung  Beste Rahmenbedingungen für den Spitzen- und Leistungssport durch ein Gesamtkonzept  Zusammenführung aller Fördersysteme für den Leistungsund Spitzensport in einer GmbH oder Stiftung  Vereinheitlichung/Synchronisation der Förderstrukturen (Anforderung/Abrechnung/Kontrolle)  Kontrolle der Abrechnungen bei einer einzigen Stelle (GmbH oder Stiftung)

8

Neustrukturierung BundesSportförderung  Serviceangebote zum Beispiel im Bereich der Sportwissenschaften und der Forschung  Harmonisierung der Leistungszentren  Erhöhung des Spitzensportkontingents beim HSZ auf bis zu 300 (derzeit 192) Sportlerinnen und Sportler  Keine Trennung mehr zwischen Grundförderung und Projekt- /Maßnahmenförderung  Keine Änderung der Förderwürdigkeit aller derzeitigen Fördernehmer 9

Neustrukturierung BundesSportförderung  Zusage, sich stark dafür einzusetzen, dass die Valorisierung den Grundbetrag der Besonderen Bundessportförderung erhöht und weitere Valorisierungen auf den erhöhten Grundbetrag aufbauen  Etwaige zusätzliche Fördermittel gem. § 20 GSpG sollen den Bundes-Sportfachverbänden zu Gute kommen

10

Neustrukturierung BundesSportförderung  Geplanter Ablauf:  1. Entwurf des neuen Gesetzes in ca. 2-3 Wochen  Abstimmung mit dem BM für Finanzen  Einbindung des organisierten Sports (intensive Diskussion – Aussage BM)  Parlamentarischer Sportausschuss  Begutachtung  Parlamentarische Behandlung ab Frühjahr 2017

11

AG Novellierung BSFG 2013  Generelles  Umgestaltung von einem „Subventionsgesetz“ zu einem „Finanzierungsgesetz“  Auch bei allen anderen Teilen einer Förderreform sollten die Novellierungsvorschlage durchgehend berücksichtigt werden

12

AG Novellierung BSFG 2013  One-Stop-Prinzip:  Umsetzung des im Sinne des BSFG 2013 geplanten „One-StopPrinzips“  Synchronisation der laufenden Förderungsformen des BMLVS mit den Förderungsformen des BSFF über den gesamten Förderungsablauf  Synchronisation und Harmonisierung der Fördermittelkontrolle und richtlinien der Förderungen des BSFF und des BMLVS im Sinne der BSFF-Richtlinie  Zusammenführung sämtlicher förderungsrelevanter Regularien im Sinne des „One-Stop-Prinzips“ in einem Dokument

13

AG Novellierung BSFG 2013  One-Stop-Prinzip:  Einführung einer benutzerfreundlichen Online-Plattform  Abbau von Redundanzen zwischen der Förderungsbeantragung und abrechnung sowie in der Berichtslegung  Überprüfung des Berichtswesens auf maßgebliche Informationen zur Beurteilung der Verwendung der betreffenden BundesSportfördermittel  Konzentration der Berichtslegung auf einen Sachbericht  Streichen der Notwendigkeit von Zwischenberichten innerhalb eines Förderungsjahres

14

AG Novellierung BSFG 2013  Förderungszeitraum/-inhalte/-aufteilung:  Festlegung der Grundförderung auf vier Jahre und damit Erhöhung der Planungssicherheit  Antragsstellung von mehrjährigen Maßnahmen und Projekten nur am Beginn der Projektlaufzeit  Erweiterung der Grundförderungsinhalte und Erhöhung des Anteils der Grundförderung  Erhöhung der Durchlässigkeit zwischen Grundförderung und Maßnahmen- und Projektförderung

15

AG Novellierung BSFG 2013  Förderungszeitraum/-inhalte/-aufteilung:  Überarbeitung der Begriffsbestimmungen des § 3 BSFG 2013  Änderung der Auszahlung des jährlichen Förderungsbetrages von monatlich auf quartalsmäßig im Vorhinein und damit Erhöhung der Planungssicherung der Verbände  Breitensport: Gestaltung des „Bundes-Vereinszuschusses“ im Sinne der Abrechnungsrichtlinien des BSFF

16

AG Novellierung BSFG 2013  Aufgabenverteilung und Kommunikation bei der Förderungsvergabe:  Präzisierung sowohl der Bestellung, der Qualifikation als auch der Aufgaben der Förderungsbeiräte des BSFF  Diskussion der Sinnhaftigkeit der engen Unvereinbarkeitsbestimmungen des BSFG 2013  Präzisierung sowohl der Befugnisse als auch der Aufgaben des Leitungsorgans und der Geschäftsführung des BSFF  Präzisierung der Abläufe und Kommunikation zwischen Förderungsnehmer und Förderungsgeber

17

AG Novellierung BSFG 2013  Aufgabenverteilung und Kommunikation bei der Förderungsvergabe:  Abfrage der Prioritäten und Wünsche der Förderungsnehmer bei der Förderbeantragung und Berücksichtigung bei der Förderungsvergabe  Verankerung eines mehrstufigen Verfahrens zur Abstimmung zwischen Förderungsnehmer und Förderungsgeber bei der Förderungsvergabe

18

AG Novellierung BSFG 2013  Fördermittelkontrolle:  Überarbeitung der Richtlinien für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen gemäß §§7-19 des BSFG 2013  Harmonisierung der Richtlinien und administrative Anforderungen für alle Verbandstypen  Sicherstellung einer zeitnahen Entlastung der Förderungsnehmer bis zu einem festgeschriebenen Zeitpunkt  Reduktion der Aufbewahrungsfrist von Abrechnungsunterlagen von zehn auf die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Norm von sieben Jahre

19

Expertengruppe Abrechnung  Grundsätze der synchronisierten Prüfung der Basis- und Schwerpunktkontrolle  Abstimmung der beiden Prüftätigkeiten  durch vertiefte Basisprüfung (bei den Stichproben wird auch der Zahlungsfluss geprüft) kann jährliche eine Entlastung ausgesprochen werden  Verwaltungsvereinfachung durch Wegfall einer „regelmäßigen“ Schwerpunktprüfung

20

Koordinationsgruppe DV/FV Strategie zur Kompetenzverteilung und Finanzierung der systematischen Leistungsentwicklung im österreichischen Sport

21

Strategie  Für jede Altersstufe wurde definiert:      

Das Ziel Die Zuständigkeit Die dafür notwendige Kompetenz Die notwendigen/vorhandenen Strukturen Die Qualifizierung für eine altersgerechte Ausbildung Der notwendige Bewegungs-/Trainingsumfang

Weitere Vorarbeiten/Erhebungen und Kontaktaufnahmen sind notwendig

22

Top9: Wahlen Präsidium des OESFR  Vorsitzender:  1. stv. Vorsitzender:  2. stv. Vorsitzender:

Dr. Leo Windtner (Fußball) – 1. BSO-Vizepräsident Michael Eschlböck (Am. Football) – 3. BSO-Vizepräs. Helmar Hasenöhrl (Rudern)

Weitere Mitglieder des OESFR im Präsidium der BSO  Mag. Dr. Michael Bielowski (Rodeln)  Robert Fiegl (Golf)  Prof. Friedrich Manseder (Turnen)  Mag. Rudolf Sporrer (Tischtennis) Weitere Mitglieder im Spitzensportausschuss  Mag. Hannes Dinböck (Faustball)  Mag. Arno Pajek (Schwimmen)  Hubert Schreiner (Basketball) 27

Top9d: Wahl des 4. Vertreters des OESFR in der Bundessportkonferenz    

Mag. Dr. Michael Bielowski (Rodeln) Robert Fiegl (Golf) Prof. Friedrich Manseder (Turnen) Mag. Rudolf Sporrer (Tischtennis)

28

Top11: Vorschlag von 6 Vertretern der in der BSO vertretenen Fachverbände in die Schiedskommission      

Mag. Nikolaus Gstättner (Kick- und Thaiboxen) Mag. Daniel Martin (Triathlon) Dr. Angelika May (Pferdesport) Dr. Werner Russek (Rudern) HR Univ. Doz. Dr. Bernd Stampfer (Bob und Skeleton) Friedrich Woitsch (Orientierungslauf)

30

Top12: Nominierung der fachkundigen Vertreter der in der BSO vertretenen Fachverbände in den Rechtsausschuss  Dr. Silvia Gredenberg (Eiskunstlauf)  Dr. Thomas Hollerer (Fußball)  Dr. Andreas Joklik, LL.M (Handball)

31

Top13: Nominierung der fachkundigen Vertreter der in der BSO vertretenen Fachverbände in den Finanzausschuss  Mag. Eva Maria Kheil (Volleyball)  Mag. Herbert Houf (Segeln)  Christian Hursky (Schach)

32